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Wieder Schiffsausfälle
Nachdem gestern der angekündigte Regen ausblieb, will
ich für heute auch keine falschen Versprechungen machen. Der Wind dreht auf Ost
und es wird deutlich kühler.
Nur noch 3 bis 4 Grad sind zu
erwarten.
Hochwasser ist heute um
1.40 + 14.16 Uhr, Niedrigwasser um 8.16 + 20.27 Uhr. Wassertemperatur: 5 Grad.
SA: 7.58 Uhr; SU: 17.34 Uhr
Was liegt an?
12. Februar
Beiträge im Internet
• Bürgerstiftung lud zum
Thema Erbschaft
• Schiffsausfälle
• Offshore-Windparks
vor den Inseln
• Marktplatz
• Bilder des Tages
• u.v.m.
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Man kann es nicht oft genug
sagen: „Ein Hoch auf unsere
Müllabfuhr! Die Jungs und
Mädels haben einen echt
harten Job. Bei Wind und
Wetter müssen sie die zum
Teil übelrichenden Reste
der Gesellschaft entsorgen
und sich außerdem noch
mit total sinnfrei parkenden
Autos in Wendehammern
rumärgern. Einige Führerscheinbesitzer sollten wirklich noch mal zur Nachprüfung gehen oder vielleicht
einfach nur mal mitdenken.
Reisende müssen sich in diesen Tagen wieder auf Schiffsausfälle gefasst
machen. Verantwortlich sind dafür nach Mitteilung der AG Reederei
Frisia die niedrigen Wasserstände. Ab heute wird Ostwind erwartet, der
das Wasser aus dem Watt drückt. Für heute Mittag sind außerdem zusätzliche Abfahrten von und nach Norderney geplant. Informationen zu
Fahrplanänderungen gibt es auch auf der Homepage der Frisia unter
www.reederei-frisia.de
Foto: Sykora
Arbeit für Flüchtlinge
Norderney - Die Arbeitsgemeinschaft Flüchtlinge
Norderney plant zusammen mit dem Jobcenter des
Landkreises Aurich eine
Informationsveranstaltung
zum Thema „Rahmenbedingungen zur Beschäftigung
von Flüchtlingen“. Das gab die
Arbeitsgemeinschaft in einer
Pressemitteilung bekannt.
Die Mitarbeiter des Jobcenters möchten auf dieser Veranstaltung Arbeitgeber über
Möglichkeiten informieren,
wie motivierte und geeignete
Bewerber und Bewerberinnen
für Tätigkeiten auf der Insel
vermittelt werden können.
Die
Arbeitsgemeinschaft
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verfolgt damit das Ziel, Möglichkeiten zur Integration von
Flüchtlingen einerseits und
Arbeitskräfteversorgung von
Insel-Betrieben andererseits
auszuloten.
Das Jobcenter weißt darauf
hin, dass verschiedene Bedingungen auf Norderney
bei einer Vermittlung bedacht
werden müssen. Das betrifft
beispielsweise die Sprachförderung oder eine Begleitung
für die Anfangsphase, heißt
es in der Pressemitteilung.
Die Informationsveranstaltung findet am Donnerstag,
18. Februar im Stadtsaal im
Haus der Insel statt. Der Beginn ist um 15 Uhr.
15 Uhr, Awo-Bücherflohmarkt, Haus
der Insel (Nordeingang)
15 Uhr, Städt. Teekreis, Haus der Insel
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NORDERNEYER MORGEN
Amtsgericht: „Ich schwör‘ bei Gott"
(der) – Im Amtsgericht Norden bot sich am Mittwochmorgen ein tragisches Bild.
Auf der Anklagebank saß eine
35-Jährige, die auf Norderney
im vergangenen September
bei einem Diebstahl in einem
Drogeriemarkt auf Norderney
erwischt wurde. Laut Anklage handelte es sich bei dem
Diebesgut um Kosmetikartikel im Wert von rund 80 Euro.
Die aus Dortmund stammende Angeklagte gab an, alleinstehend zu sein. Außerdem
habe sie zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren,
die derzeit bei der Großmutter leben würden.
Aus der Haft vorgeführt
Die Angeklagte erschien verspätet zu dem Termin. Das lag
jedoch nicht an ihr,
sondern am Verkehr, da die Frau
sich derzeit in Haft
befindet und von
zwei Begleitern der
nordrhein-westfälischen Justizbehörden vorgeführt
wurde.
Die Stellungnahme
der Angeklagten
fiel verhältnismäßig
kurz aus und beschränkte sich vor
allem auf das Flehen. Sie habe
die Sachen geklaut und bitte
um Verzeihung. Sie habe auf
Norderney ein paar Tage Urlaub gemacht, gab die 35-Jährige an. Hierher habe sie auch
ihre Post mitgenommen und
erst auf der Insel geöffnet.
Eigentlich habe sie zum Tatzeitpunkt bereits gewusst,
dass sie wegen einer anderen
Verurteilung in das Gefängnis müsse. Als sie dann auf
Norderney ihre Post geöffnet und dann noch einmal
schwarz auf weiß gesehen
habe, dass sie in das Gefängnis müsse, sei sie daraufhin
so wütend geworden, dass sie
wieder losgegangen sei.
„Kein schlechter Mensch"
„Ich mach‘ das nie wieder. Ich
schwör‘ bei Gott“, erklärte die
Angeklagte. Das Gefängnis
sei schrecklich. Ihr ganzes
soziales Umfeld gehe kaputt.
Während die hagere Frau,
die ohne Rechtsbeistand erschienen war, sprach, weinte
sie fast. Vor ihr auf dem Tisch
ein Leinenbeutel mit der Aufschrift „Norderney“. Sie sei
kein schlechter Mensch, betonte die hohlwangige Frau.
Der Richter hielt der Angeklagten ein Schreiben einer
früheren Bewährungshelferin entgegen, die erklärt hat-
te, dass sie ihr Mandat wegen
Sinnlosigkeit zurückgebe.
Die Staatsanwältin machte
zudem deutlich, dass gegen
die Angeklagte bereits zwei
Haftstrafen verhängt worden
waren. Diese sind jedoch außer Vollzug gesetzt.
Auf bislang acht Vorstrafen
kommt die Angeklagte bislang. Darunter Diebstähle
und das Erschleichen von
Leistungen. Immer wieder
wurden Haftstrafen verhängt
und teilweise zur Bewährung
ausgesetzt, trug der Richter
vor.
Die Staatsanwältin ging in ihrem Strafantrag auf das Geständnis ein, die Angeklagte zeige sich reuig. Auch sei
der Schaden, der durch den
Diebstahl entstanden sei, relativ gering. Zulasten der Angeklagten wurden die vielen
Voreintragungen gewertet
und die Tatsache, dass die
Angeklagte direkt nach der
letzten Verurteilung wieder
straffällig geworden sei.
Positive Sozialprognose?
Die Strafforderung setzte die
Staatsanwaltschaft mit einem
Monat Freiheitsentzug an. Ob
diese zur Bewährung ausgesetzt werden könne, hänge
davon ab, ob es eine positive
Sozialprognose gebe.
Da die Angeklagte nun zum ersten
Mal tatsächlich im
Gefängnis sitze und
spüre, wie schwer
die Haft sei, könne man erwarten,
dass sie daraus geläutert hervorgehe,
so die Staatsanwältin. Daher schlug
sie vor, die erneute
Freiheitsstrafe auf
Bewährung auszusetzen und stattdessen eine Arbeitsauflage
zu verhängen. Die Angeklagte
erklärte hierzu, dass sie nicht
arbeiten könne, da sie Frührentnerin sei und von Grundsicherung lebe.
Das Gericht ging auf den Vorschlag der Staatsanwaltschaft
nicht ein und verhängte eine
Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung. Er
wisse nicht, wo er die Gründe
für eine Bewährung hernehmen solle, so der Richter. Außerdem sei es anderen Angeklagten gegenüber ungerecht.
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Redaktion: Dirk Kähler (der),
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Internet: www.nomo-norderney.de.
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„Noch kein Ja und kein Nein“
(ape) – Nachdem es vor den
Winterferien zu einer letzten Abstimmung von Eltern,
Lehrern und Schülern zur
Norderneyer Ferienregelung
kam, liegt nun ein Änderungsantrag bei der Landesschulbehörde in Osnabrück
zur Bearbeitung.
Im Ergebnis brachte die Abstimmung im Januar dieses
Jahres eine Pattsituation. So
gab es genauso viele Stimmen,
die eine Beibehaltung der derzeitigen Ferienregelung ohne
Änderung befürworteten, wie
jene, die für eine Verlängerung der Winterferien zu Lasten der Herbstferien waren.
Am Ende einigten sich Vertreter der Eltern, Schüler und
Lehrer beide Vorschläge im
Wechsel zu realisieren.
Noch vor den Ferien Ende
Januar hatten die Schulvorstände der Kooperativen Gesamtschule (KGS) und der
Grundschule getagt und sich
einstimmig dafür ausgesprochen. Derzeit liege der Antrag
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lung bei der Landesschulbehörde in Osnabrück zur Prüfung. „Wir haben noch kein Ja
und kein Nein“, erklärt Jürgen
Birnbaum, Schulleiter der
KGS, auf Nachfrage. Die Landesbehörde prüfe rein formal.
Dabei gehe es unter anderem
darum, ob die Ferientage mit
Feiertagen in Einklang gebracht werden können. „Ich
rechne täglich mit einem
Ergebnis“, so Birnbaum. Spätestens in der nächsten Woche hofft der Schulleiter auf
Antwort. Sobald dieses da sei,
würden alle informiert. Dann
werde es auch einen Elternbrief geben, so Birnbaum.
Beantragt wurde die neue
wechselnde Ferienregelung
für sieben Jahre. In diesem
Zeitraum wird es dann viermal verlängerte Winterferien und damit auch verkürze
Herbstferien geben.
Sollte der Antrag von der
Schulbehörde bewilligt werden, wird die neue Regelung
im nächsten Jahr mit verlängerte Winterferien starten.
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