Seite 1 Die öffentliche Verwaltung 1. Der Begriff der öffentlichen

Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Anna Alexandra Seuser
Sommersemester 2010
Die öffentliche Verwaltung
1. Der Begriff der öffentlichen Verwaltung1
Die öffentliche Verwaltung kann in dreifacher Weise beschrieben werden:
Öffentliche Verwaltung
Verwaltung im
Organisatorischen Sinne
Verwaltung im
formellen Sinn
Verwaltung im
materiellen Sinn
=staatliche
Verwaltungsorganisation
=Gesamtheit der Verwaltungsträger
Verwaltungsorgane,
sonstige
Verwaltungseinrichtungen
=gesamte von den
Verwaltungsbehörden
ausgeübte Tätigkeit
=Verwaltungstätigkeit
=Wahrnehmung der
Aufgaben der
staatlichen Verwaltung
Entsprechung
Weitgehende Deckung
Rechtsetzung der Verwaltungsbehörden
1
Verwaltungstätigkeit von Parlamenten und Gerichten
Vgl. zum Folgenden Ipsen, Rz. 46 ff.; Maurer, § 1 Rz. 1 ff.; Peine, Rz. 8 ff.
Seite 1