Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Anna Alexandra Seuser Sommersemester 2010 Die öffentliche Verwaltung 1. Der Begriff der öffentlichen Verwaltung1 Die öffentliche Verwaltung kann in dreifacher Weise beschrieben werden: Öffentliche Verwaltung Verwaltung im Organisatorischen Sinne Verwaltung im formellen Sinn Verwaltung im materiellen Sinn =staatliche Verwaltungsorganisation =Gesamtheit der Verwaltungsträger Verwaltungsorgane, sonstige Verwaltungseinrichtungen =gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeit =Verwaltungstätigkeit =Wahrnehmung der Aufgaben der staatlichen Verwaltung Entsprechung Weitgehende Deckung Rechtsetzung der Verwaltungsbehörden 1 Verwaltungstätigkeit von Parlamenten und Gerichten Vgl. zum Folgenden Ipsen, Rz. 46 ff.; Maurer, § 1 Rz. 1 ff.; Peine, Rz. 8 ff. Seite 1
© Copyright 2024 ExpyDoc