Workshop Kundenorientierte Kommunikation im Empfang

NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7801-31
Telefax: 05921 7801-61
E-Mail: [email protected]
Workshop
Kundenorientierte Kommunikation im Empfang
Kommunikation und Besuchermanagement
Ein freundlicher und kompetenter „Empfang“ von Besuchern und Kunden ist ein wichtiges
Marketinginstrument und erleichtert die interne Kommunikation eines Unternehmens. Im Seminar
festigen die Teilnehmer in praxisnahen Rollenspielen ihre eigenen Kommunikationstechniken so,
dass sie effektiver Werbeträger ihres Unternehmens sind und der Anrufer und Besucher in ihnen
stets einen sympathischen, kompetenten und lösungsorientierten Ansprechpartner hat.
Seminarinhalte:
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Kundenorientierung beginnt im Empfang
Bewusste, kompetente und natürliche Präsentation
Kommunikation im Empfangsbereich
- Mimik, Gestik, Körperhaltung, Kleidung
- Umgangsformen mit Besuchern und Kunden
- Begrüßung, Begleitung ins Besprechungszimmer, Small Talk,
- Getränke, etc.
Grundregeln telefonischer Kommunikation
- Begrüßung, Fragetechniken, Weiterverbinden,
- lösungsorientierte Gesprächsführung
Verhalten in schwierigen Situationen und mit schwierigen Partnern
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen, die im Empfang, Sekretariat oder an der Rezeption
persönliche und telefonische Kundenkontakte haben.
Methodik:
Eine abwechslungsreiche Mischung aus Theorie, Gruppenarbeit, Diskussion
und Rollenspielen in motivierender Form.
Termin:
Montag, 30. Mai 2016, 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Referent:
Walter Hennig, Geschäftsführer der Vertriebs- und Marketing Gesellschaft
VeMaG mbH mit langjähriger praktischer Erfahrung in den Bereichen Vertrieb,
Marketing, Beratung und Training.
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt.
Seminargebühr:
170,00 € einschließlich Seminarunterlagen und Imbiss in der Mittagspause
Anmeldeschluss:
03. Mai 2016
Ort:
Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e.V. im „NINO-HOCHBAU
KOMPETENZZENTRUM W IRTSCHAFT“, NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
2016 Kundenorientierte Kommunikation im Empfang.docx
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Das Bildungswerk ist nach
zertifiziert.
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Telefax: 05921 7801-61
E-Mail: [email protected]
Anmeldung – Fax an 05921 7801-61
Firma (Stempel)
Datum
E-Mail
Ansprechpartner
Workshop
Kundenorientierte Kommunikation im Empfang
Kommunikation und Besuchermanagement
Donnerstag, 19. Mai 2016
9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Zu obiger Weiterbildung melden wir verbindlich an:
Name, Vorname
E-Mail-Adresse
1.
2.
3.
Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Bildungswerkes.
Ort, Datum
Firma, Unterschrift
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Das Bildungswerk ist nach
zertifiziert.
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7801-31
Telefax: 05921 7801-61
E-Mail: [email protected]
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Zahlungsmodalitäten
Die Lehrgangsgebühr ist, unabhängig von den Leistungen Dritter, vom
Lehrgangsteilnehmer/Vertragspartner 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Lehrgangsgebühren über 200,00 € können ratenweise gezahlt werden, vorausgesetzt,
der Teilnehmer gibt die schriftliche Einwilligung zum Bankeinzugsverfahren.
Vertragskündigung
Erfolgt eine schriftliche Kündigung des Lehrganges beim Bildungswerk der Grafschafter
Wirtschaft mindestens 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, fällt keine
Lehrgangsgebühr an.
Eine Kündigung beim Kursleiter ist unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als
Kündigung.
Teilnehmer, die erst später kündigen, nicht zu der 1. Lehrgangsveranstaltung erscheinen
oder bereits Lehrgangsstunden besucht haben, müssen die Lehrgangsgebühr anteilig bis
zum Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Kündigung beim Bildungswerk der
Grafschafter Wirtschaft e.V. eingeht, begleichen. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von 10% der Gesamtlehrgangsgebühr erhoben.
Absage des Lehrgangs
Lehrgänge können seitens des Bildungswerks der Grafschafter Wirtschaft e.V. abgesagt
werden, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen oder sonstige Gründe die
Durchführung eines Lehrgangs nicht ermöglichen.
Im Fall der Absage eines Lehrgangs werden bereits bezahlte Gebühren erstattet. Ein
Schadenersatzanspruch kann gegen das Bildungswerk nur wegen vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden.
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Das Bildungswerk ist nach
zertifiziert.