NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Telefon: 05921 7801-31 Telefax: 05921 7801-61 E-Mail: [email protected] Intensivseminar Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2012 die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt. Für die Unternehmen wirkt sich diese sowohl auf die Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen als auch auf organisatorische Vorkehrungen aus. Abhängig von der Größe eines Unternehmens und der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich für alle Unternehmen die Notwendigkeit sogenannte Brandschutzhelfer zu bestimmen, die im Notfall für die erste Brandbekämpfung oder die Evakuierung der anwesenden Personen zuständig sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter und Besucher im Brandfall rechtzeitig gewarnt werden. 5% der Belegschaft sollten während der Arbeitszeit als Brandschutzhelfer qualifiziert und vor Ort sein. Um die Brandschutzhelfer-Qualifikation zu erlangen, müssen die entsprechenden Personen theoretische Kenntnisse in Bezug auf Brandprävention, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen erwerben und an einer praktischen Löschübung teilnehmen. Das Bildungswerk bietet Ihnen ein Seminar zur Qualifizierung als „Brandschutzhelfer nach ASR A2.2“ an. Die Lehrgangsteilnehmer haben hier die Möglichkeit umfangreiche theoretische Kenntnisse zu erlangen und an einer praktischen Löschübung teilzunehmen. Folgende Inhalte werden vermittelt: Theoretische Seminarinhalte: Bedeutung des Brandschutzes, Rechtsgrundlagen Organisatorischer Brandschutz in den Betrieben Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz Risiken im Betrieb Aufgaben des Brandschutzhelfers Abwehrender Brandschutz Praktische Seminarinhalte: Löschübung Handhabung von Feuerlöschern an Bränden der Brandklassen A, B, C und F (Fettbrand) Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, in welchem die Befähigung als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 zertifiziert wird. Termine: a. Freitag, 17. April 2015 b. Freitag, 05. Juni 2015 jeweils von 8.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr Referent: Thorsten Krämer, Brandschutzbeauftragter mit CFPA-Diplom und VdS-Zertifikat Nr. D 98/104, Mitglied im vbbd e.V. Teilnehmergebühr: 98,00 € pro Teilnehmer Ort: Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e.V., NINO-HOCHBAU KOMPETENZZENTRUM WIRTSCHAFT, NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Seite 1|3 2015 Ausschreibung Brandschutzhelfer.docx Das Bildungswerk ist nach zertifiziert. NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Telefon: 05921 7801-31 Telefax: 05921 7801-61 E-Mail: [email protected] Anmeldung – Fax an 05921 7801-61 Firma (Stempel) Datum E-Mail Ansprechpartner Intensivseminar Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 Termine: a. Freitag, 17. April 2015 b. Freitag, 05. Juni 2015 jeweils von 8.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr Zu obiger Weiterbildung melden wir verbindlich an: Termin Name, Vorname Anschrift Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Bildungswerkes. Ort, Datum Firma, Unterschrift Seite 2|3 2015 Ausschreibung Brandschutzhelfer.docx Das Bildungswerk ist nach zertifiziert. NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Telefon: 05921 7801-31 Telefax: 05921 7801-61 E-Mail: [email protected] ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN Anmeldung Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zahlungsmodalitäten Die Lehrgangsgebühr ist, unabhängig von den Leistungen Dritter, vom Lehrgangsteilnehmer/Vertragspartner 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Lehrgangsgebühren über 200,00 € können ratenweise gezahlt werden, vorausgesetzt, der Teilnehmer gibt die schriftliche Einwilligung zum Bankeinzugsverfahren. Vertragskündigung Erfolgt eine schriftliche Kündigung des Lehrganges beim Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft mindestens 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, fällt keine Lehrgangsgebühr an. Eine Kündigung beim Kursleiter ist unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung. Teilnehmer, die erst später kündigen, nicht zu der 1. Lehrgangsveranstaltung erscheinen oder bereits Lehrgangsstunden besucht haben, müssen die Lehrgangsgebühr anteilig bis zum Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Kündigung beim Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e.V. eingeht, begleichen. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10% der Gesamtlehrgangsgebühr erhoben. Absage des Lehrgangs Lehrgänge können seitens des Bildungswerks der Grafschafter Wirtschaft e.V. abgesagt werden, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen oder sonstige Gründe die Durchführung eines Lehrgangs nicht ermöglichen. Im Fall der Absage eines Lehrgangs werden bereits bezahlte Gebühren erstattet. Ein Schadenersatzanspruch kann gegen das Bildungswerk nur wegen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden. Seite 3|3 2015 Ausschreibung Brandschutzhelfer.docx Das Bildungswerk ist nach zertifiziert.
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