Brandschutzhelfer nach ASR A2.2

NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7801-31
Telefax: 05921 7801-61
E-Mail: [email protected]
Intensivseminar
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2012 die neue Arbeitsstättenregel ASR
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt. Für die Unternehmen wirkt sich diese sowohl
auf die Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen als auch auf organisatorische Vorkehrungen
aus.
Abhängig von der Größe eines Unternehmens und der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich für alle
Unternehmen die Notwendigkeit sogenannte Brandschutzhelfer zu bestimmen, die im Notfall für
die erste Brandbekämpfung oder die Evakuierung der anwesenden Personen zuständig sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter und Besucher im Brandfall rechtzeitig gewarnt
werden.
5% der Belegschaft sollten während der Arbeitszeit als Brandschutzhelfer qualifiziert und vor
Ort sein. Um die Brandschutzhelfer-Qualifikation zu erlangen, müssen die entsprechenden Personen theoretische Kenntnisse in Bezug auf Brandprävention, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen erwerben und an einer praktischen
Löschübung teilnehmen.
Das Bildungswerk bietet Ihnen ein Seminar zur Qualifizierung als „Brandschutzhelfer nach
ASR A2.2“ an. Die Lehrgangsteilnehmer haben hier die Möglichkeit umfangreiche theoretische
Kenntnisse zu erlangen und an einer praktischen Löschübung teilzunehmen. Folgende Inhalte
werden vermittelt:
Theoretische Seminarinhalte:
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Bedeutung des Brandschutzes, Rechtsgrundlagen
Organisatorischer Brandschutz in den Betrieben
Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
Risiken im Betrieb
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Abwehrender Brandschutz
Praktische Seminarinhalte:
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Löschübung
Handhabung von Feuerlöschern an Bränden der
Brandklassen A, B, C und F (Fettbrand)
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, in welchem die Befähigung
als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 zertifiziert wird.
Termine:
a. Freitag, 17. April 2015
b. Freitag, 05. Juni 2015
jeweils von 8.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr
Referent:
Thorsten Krämer, Brandschutzbeauftragter mit CFPA-Diplom und
VdS-Zertifikat Nr. D 98/104, Mitglied im vbbd e.V.
Teilnehmergebühr:
98,00 € pro Teilnehmer
Ort:
Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e.V., NINO-HOCHBAU
KOMPETENZZENTRUM WIRTSCHAFT, NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
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2015 Ausschreibung Brandschutzhelfer.docx
Das Bildungswerk ist nach
zertifiziert.
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Telefax: 05921 7801-61
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Anmeldung – Fax an 05921 7801-61
Firma (Stempel)
Datum
E-Mail
Ansprechpartner
Intensivseminar
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
Termine:
a. Freitag, 17. April 2015
b. Freitag, 05. Juni 2015
jeweils von 8.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr
Zu obiger Weiterbildung melden wir verbindlich an:
Termin
Name, Vorname
Anschrift
Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Bildungswerkes.
Ort, Datum
Firma, Unterschrift
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Das Bildungswerk ist nach
zertifiziert.
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Telefax: 05921 7801-61
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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Zahlungsmodalitäten
Die Lehrgangsgebühr ist, unabhängig von den Leistungen Dritter, vom Lehrgangsteilnehmer/Vertragspartner 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Lehrgangsgebühren über 200,00 € können ratenweise gezahlt werden, vorausgesetzt, der Teilnehmer gibt die schriftliche Einwilligung zum Bankeinzugsverfahren.
Vertragskündigung
Erfolgt eine schriftliche Kündigung des Lehrganges beim Bildungswerk der Grafschafter
Wirtschaft mindestens 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, fällt keine Lehrgangsgebühr an.
Eine Kündigung beim Kursleiter ist unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als
Kündigung.
Teilnehmer, die erst später kündigen, nicht zu der 1. Lehrgangsveranstaltung erscheinen oder bereits Lehrgangsstunden besucht haben, müssen die Lehrgangsgebühr anteilig bis zum Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Kündigung beim Bildungswerk
der Grafschafter Wirtschaft e.V. eingeht, begleichen. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10% der Gesamtlehrgangsgebühr erhoben.
Absage des Lehrgangs
Lehrgänge können seitens des Bildungswerks der Grafschafter Wirtschaft e.V. abgesagt werden, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen oder sonstige Gründe die
Durchführung eines Lehrgangs nicht ermöglichen.
Im Fall der Absage eines Lehrgangs werden bereits bezahlte Gebühren erstattet. Ein
Schadenersatzanspruch kann gegen das Bildungswerk nur wegen vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden.
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