ver.di-Tarif für Seniorenzentrum Albert

29.06.2015
An die Beschäftigten in der
Altenpflege
Verantwortlich: Ralf Franke, Verhandlungsführer, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; Email: [email protected]
ver.di-Tarif für Seniorenzentrum
Albert-Schweitzer gGmbH
in Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain und Herzberg
6,5% mehr Entgelt und 900 EUR Einmalzahlung
Rückwirkend zum 01.01.2015 ist für die rund 230 Beschäftigten in den Pflegeheimen in Finsterwalde,
Doberlug-Kirchhain und Herzberg und für rund 50 Beschäftigte in der ambulanten Krankenpflege,
der Seniorenzentrum „Albert-Schweitzer“ gGmbH der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di in
Kraft getreten. Der Tarifvertrag gilt zwingend nur für ver.di-Mitglieder!
Die Gewerkschaft ver.di hatte im Januar 2014 die Seniorenzentrum „Albert-Schweitzer“ gGmbH zu
Tarifverhandlungen aufgefordert. Am 30.09.2014 ist es zur ersten Verhandlungsrunde gekommen.
Am 21.01.2015 erfolgte in der vierten Verhandlungsrunde die endgültige Einigung zum Tarifvertrag.
Mit dem Tarifvertrag wurden die Entgelte ab 01.01.2015 um 4 % erhöht. Die nächste Erhöhung erfolgt zum 01.01.2016 um weitere 2,5 %. Darüber hinaus wurde die Zahlung einer Einmalzahlung in
Höhe von 900 EUR (für Teilzeitbeschäftigte anteilig) für das Jahr 2014 vereinbart. Die Tariferhöhung
wurde im April 2015, rückwirkend zum 01.01.2015, gemeinsam mit der Einmalzahlung gezahlt.
Mit der Tariferhöhung zum 01.01.2015 hat sich bei einer Pflegefachkraft (z.B. Altenpflegerin oder
Krankenschwester) das monatliche Tabellenentgelt zwischen 74 EUR bis 101 EUR (je nach Erfahrungsstufe und Betriebszugehörigkeit) bei Vollbeschäftigung erhöht. Bei einer Altenpflegehelferin lag die
Erhöhung zwischen 66 EUR bis 93 EUR (je nach Erfahrungsstufe und Betriebszugehörigkeit).
Eine Altenpflegerin (Fachkraft), die mindestens 8 Jahre beschäftigt war, erhält nach dem Tarifvertrag
ein monatliches Tabellenentgelt in Höhe von 2.423,20 EUR für eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro
Woche. Ab einer Beschäftigungszeit von mehr als 17 Jahren beträgt das monatliche Tabellenentgelt
2.634,32 EUR bei 40 Stunden pro Woche.
Eine Altenpflegehelferin mit einer einjährigen Ausbildung erhält nach einer 8jährigen Beschäftigung
ein Tabellenentgelt in Höhe von 2.241,20 EUR bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Ab
einer 17jährigen Beschäftigung erhält die Altenpfleghelferin ein Tabellenentgelt in Höhe von 2.433,60
EUR bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Mit dem Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten folgende Zeitzuschläge:
Überstundenzuschlag in Entgeltgruppe 1 bis 9
Nachtarbeit (21 Uhr bis 6 Uhr)
Sonntagsarbeit
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich
Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich
Arbeit am 24.12. und 31.12. ab 6 Uhr
30%
20%
25%
135%
35%
35%
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Mit dem Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten, die in Wechselschicht arbeiten, eine monatliche
Wechselschichtzulage in Höhe von 105 EUR brutto (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen
Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines
Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
Beschäftigte, die nur Schichtarbeit leisten, erhalten mit dem Tarifvertrag eine monatlich Schichtzulage
in Höhe von 40 EUR (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan,
der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet
wird. (Beispiel: Frühdienst beginnt 6 Uhr, Spätdienst endet frühestens 19 Uhr.)
Mit dem Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten zusätzlich eine Jahressonderzahlung. Diese beträgt
67,5 % des Bruttoentgeltes in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (alle Beschäftigten bis zur Pflegefachkraft
und Wohnbereichsleiterin). In den höheren Entgeltgruppen (ab Entgeltgruppe 9 und höher) beträgt
die Jahressonderzahlung nur 60% des Bruttoentgeltes.
Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten mit dem Tarifvertrag eine betriebliche Altersversorgung über
die Zusatzversorgungskasse Brandenburg (ZVK), für die der Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 3,1 % des Bruttoentgeltes monatlich in die Zusatzversorgungskasse einzahlt.
Der Arbeitnehmer selbst muss für diese Altersversorgung von seinem Nettoentgelt einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 2 % des Bruttoentgeltes an die Zusatzversorgungskasse Brandenburg zahlen.
Nach 5jähriger Wartezeit (Beitragszahlung) besteht ein unverfallbarer Anspruch auf Altersversorgung.
Mit dem Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten einen Grundurlaub von 28 Arbeitstagen. Ab einer
Beschäftigungszeit von 5 Jahren sind es 29 Arbeitstage und ab einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren
sind es 30 Arbeitstage Grundurlaub.
Für ständige Wechselschichtarbeit gibt es mit dem Tarifvertrag bis zu 6 Tage Zusatzurlaub im Jahr.
Für ständige Schichtarbeit gibt es mit dem Tarifvertrag bis zu 3 Tage Zusatzurlaub im Jahr.
Der 24.12. (Heiligabend) und 31.12. (Silvester) sind grundsätzlich bezahlt arbeitsfrei. Wer an
diesen Tagen arbeiten muss, erhält einen zusätzlichen bezahlten freien Arbeitstag als Ausgleich. Gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen (Wochenfeiertage), sind grundsätzlich bezahlt frei.
Wer an einem Wochenfeiertag arbeitet, erhält als Ausgleich einen zusätzlichen bezahlten freien Tag.
Der Tarifvertrag ist zum 31.12.2016 kündbar, so dass die nächsten Tarifverhandlungen schon im Januar 2017 für weitere Entgeltsteigerungen aufgenommen werden.
Auszug aus der Entgelttabelle für Pflegekräfte (Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche):
Jahr
1-2
3-5
6-8
9 - 12
13 - 17
18 …
Stufe
1
2
3
4
5
6
EG 7a
1924,00
2080,00
2215,20
2423,20
2527,20
2634,32
EG 4a
1718,08
1851,20
1976,00
2241,20
2308,80
2433,60
EG 3a
1638,00
1820,00
1872,00
1955,20
2017,60
2164,24
EG 7a – Pflegefachkraft, Altenpflegerin, Krankenschwester
EG 4a – Pflegehilfskraft mit einjähriger Ausbildung
EG 3a – Pflegehilfskraft ohne Ausbildung
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