TREU ASS News 5/2015 TREU ASS News 5/2015 | August Themen Wir möchten Sie regelmäßig über spannende Themen informieren Leitartikel 1 Arbeitskraftabsicherung mit der neuen MetallRente.EMI 2 Was ist eigentlich Manager Rechtsschutz? 4 Versicherungsschutz für Vereine 6 Forderungsschutz für Logistik- und Speditionsunternehmen 8 Urlaubsfrust statt Reiselust ADAC-Mängelliste: Dafür gibt´s Geld zurück 9 Die Mietpreisbremse Was Sie wissen sollten 10 Wir stellen uns vor Das Cyber-Crime-Team der TREU ASS 10 Naturgefahren 4.0 Bundesländer rufen zu Elementarschutz auf 11 Urteile des Monats 13 TREU ASS Sudoku 14 Messetermine August 2015 14 Impressum 15 Liebe Leserinnen und Leser, den automatischen Abwesenheitsmeldungen unserer Ansprechpartner entnehmen wir, dass sich einige unter Ihnen bereits im wohlverdienten Sommerurlaub befinden. Alle Jahre wieder tauchen seitens enttäuschter Urlauber und Heimkehrer Fragen auf. Zündstoff wie verspätete Flüge, Hotelmängel oder Gepäckschwund sind häufige Ursachen für Konflikte. Damit sich erste Fragezeichen in Ausrufezeichen wandeln, haben wir Ihnen die den automatischen ADAC-Mängelliste mit den entsprechenden Reisepreisminderungen auf Seite 9 zur Verfügung gestellt. Eventuell Abwesenheitsmeldungen unserer sind auch einige von Ihnen im Namen Ihres Vereins auf Reisen? Das Vereinswesen spielt eine besondere Rolle in Ansprechpartner entnehmen wir, Deutschland und übernimmt wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft. Damit Ihr Vereinsleben auf sicheren dass sich einige unter Ihnen bereits Füßen steht, informieren wir Sie im August über die wichtigsten Versicherungen für Vereine. Zudem stellen wir im wohlverdienten Sommerurlaub Ihnen das brandneue komplementierte Angebot der MetallRente der MetallRente.EMI befinden. mitAlle Jahre wieder vor, dem Schutz im Falle der Erwerbsminderung. Eine tolle Weiterentwicklung, die wir Ihnen als Arbeitgeber ans Herz legen tauchen seitens enttäuschter möchten. Neben diesen Themen hat unser Assessor Harald Römerund diese Ausgabe Fragen wieder tatkräftig mit Leben Urlauber Heimkehrer gefüllt und für Sie klar gestellt, was Manager-Rechtsschutz auf. eigentlich bedeutet. Zündstoff wie verspätete Flüge, Hotelmängel oder Gepäckschwund Im Namen des TREU ASS Teams wünsche ich Ihnen eine gute Zeit. Ihr Horst Palgen sind häufige Ursachen für Konflikte. Damit sich erste Fragezeichen in Ausrufezeichen wandeln, haben wir Ihnen die ADAC-Mängelliste mit den entsprechenden Reisepreis- 1 TREU ASS News 5/2015 Arbeitskraftabsicherung mit der neuen MetallRente.EMI Seit dem 1. Juli 2015 hat die MetallRente, das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie, das Angebot der Arbeitskraftabsicherung erweitert und unter dem Namen MetallRente.EMI einen neuen Tarif zur Absicherung der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Was hat es mit diesem Angebot auf sich und für wen eignet sich die EMI? Kurz und knapp: ein Tarif für alle, auf Berufsgruppendifferenzierung wird bewusst verzichtet. Die Arbeitskraft ist die zentrale wirtschaftliche Ressource jedes Einzelnen. Wer sie verliert und auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen ist, muss sich erheblich einschränken. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit der privaten Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet eine ausgezeichnete Arbeitskraftabsicherung, ist aber in risikoträchtigeren Berufen kaum finanzierbar oder aufgrund vorhergehender Krankheiten oftmals schwer erreichbar. Vor allem, wenn über den Abschluss einer BU erst im fortgeschrittenen Alter nachgedacht wird. Aufgrund dessen haben wir in unserer letzten Ausgabe über die VorsorgeNotwendigkeit in jungen Jahren berichtet. Damit Sie im Falle der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit auch ohne entsprechende BU-Versicherung ausreichend abgesichert sind, wurde das Angebot zur Arbeitsabsicherung um die MetallRente.EMI, eine private Erwerbsminderungsrente, komplementiert. So können nun mehr Arbeitnehmer der MetallRente-Branche mit einem bezahlbaren Angebot dem Risiko entgegenwirken. Denn eins ist klar: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewahrt nicht vor Armut. Sie erreicht im Durchschnitt nur das Niveau der Grundsicherung. Aber Invalidität und Erwerbsminderung dürfen nicht in die Armutsfalle führen! Invalidität – das unterschätze Risiko Bereits jeder vierte Beschäftigte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig oder erwerbsgemindert. Die Ursachen liegen laut der Deutschen Rentenversicherung mit 50% bei den psychischen Störungen, Tendenz steigend. Zu den weiteren Ursachen zählen neben orthopädische Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zum Beispiel auch Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten des Verdauungssystems sowie Erkrankungen des Nervensystems oder der Sinne. Der Staat leistet doch im Ernstfall. Oder etwa nicht? In Deutschland wegen einer chronischen Krankheit seine Arbeitskraft zu verlieren und auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen zu sein, heißt oft zugleich, sich vom finanziell sorgenfreien Leben zu verabschieden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich 662 Euro und wird befristet auf 3 Jahre gezahlt. Außerdem müssen Sie die Erwerbsminderungsrente immer wieder neu beantragen und die Leistungen erhalten Sie erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung. Laut Statistik sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst 51 Jahre alt, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall erwerbsgemindert werden. Die meisten Menschen haben in diesem Alter noch viel vor, sie stehen mitten im Leben. Was leistet die MetallRente.EMI? Die MetallRente.EMI knüpft an die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung an und stellt eine sichere Ergänzung dar. Bei voller Erwerbsminderung, also einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich, erhalten Sie 100 Prozent der versicherten EMI-Rente. Bei einem Restleistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden sprechen Hier wir von einer teilweisen Erwerbsminderung, bei der Sieklicken bereits eine fünfzigprozentige Rente erhalten. Liegt teilweise Erwerbsminderung und ein sogenannter „verschlossener Arbeitsmarkt“ vor, wird die volle Rente gewährt. Als verschlossen gilt der Arbeitsmarkt dann, wenn seitens des Rentenversicherungsträgers oder der Arbeitsverwaltung dem Versicherten innerhalb eines Jahres kein passender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bei MR.EMI eine einheitliche Berufsgruppe. Eine zusätzliche Wartezeit besteht bei der privaten EMI nicht. 2 TREU ASS News 5/2015 Praktisch heißt das: Mit der MetallRente.EMI können Sie die Differenz der Leistungen aus der staatlichen Erwerbsminderungsrente und Ihrem individuellen Bedarf im Fall der Erwerbsminderung absichern. Mit der Angleichung der Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung bietet das Produkt einen echten Mehrwert und ist das einzige am Markt, mit dem man wirklich auf der staatlichen Versorgung aufbauen kann. Für jeden die passende Lösung Die MetallRente.EMI wird in zwei Varianten angeboten: als Basisabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen (MR.EMI Smart) und einer versicherbaren Rente bis 300 Euro und als Rente mit flexibler Leistungshöhe bis zu 5.500 Euro (MR.EMI Plus). Beispiel: Ein 30 jähriger Produktionshelfer (verheiratet, zwei Kinder mit Endalter 63 Jahren) erhält im Falle der Erwerbsminderung eine gesetzliche EMI-Rente von 500 Euro. Er zahlt für 1.100 Euro MetallRente.EMI einen monatlichen Beitrag von 50 Euro, die damit eine monatliche Gesamtrente von 1600 Euro sichert. Für 600 Euro MR.EMI zahlt er 27 Euro im Monat, sodass er eine Gesamtrente von 1.100 Euro erreicht. Verbesserte Belegschaftskonzepte Bei der MR.EMI handelt es sich um ein Privatprodukt. Dennoch möchten wir Sie als Arbeitgeber dazu ermuntern, Ihren Beschäftigten dieses Angebot auch über die Firma anzubieten. Bei Bedarf stellen wir ein Konzept für gesamte Belegschaften zusammen. Die Mindestbelegschaftsgröße wurde dabei von 50 auf 10 Mitarbeiter reduziert. Die Beschäftigten profitieren von vereinfachten Gesundheitsfragen. Für Sie entstehen keine Haftungsrisiken als Arbeitgeber und Sie bieten Ihren Beschäftigten tarifvertragskonforme Lösungen zur Invaliditätsabsicherung an. Key Facts Volle Flexibilität nicht abhängig vom Arbeitsplatz Sofortiger Schutz – weltweit und rund um die Uhr Auf Wunsch lebenslange Rente bei Pflegebedürftigkeit Reduzierter Überbrückungsbeitrag bei Arbeitslosigkeit, Eltern- oder Erziehungszeit oder Weiterbildung in Vollzeit MR.EMI Smart: Basisabsicherung als Ergänzung zur gesetzlichen EMI-Absicherung MR.EMI Plus: Absicherung in flexibler Höhe als Zusatz zur gesetzlichen EMI-Absicherung 100 %ige Leistung bei voller Erwerbsminderung in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung 100 %ige Leistung auch bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn kein Job auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden kann und der Arbeitsmarkt verschlossen ist Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung Zahlung der Leistungen bis zum Endalter 67 Jahre möglich Im Ernstfall keine Aufforderung, eine andere Tätigkeit aufzunehmen Keine Unterscheidung nach Berufsgruppen Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Xenia Jansen Telefon: 02173 39997-34 Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob Ihr Unternehmen ggf. MetallRente fähig ist. Horst Palgen Telefon: 02173 39997-13 3 TREU ASS News 5/2015 Was ist eigentlich Manager-Rechtsschutz? HARALD RÖMER Assessor jur. Manager oder auch Top-Manager-Rechtsschutz ist der Oberbegriff für die Bausteine Spezial-Strafrechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz und Vermögensschadenrechtsschutz, welche einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können. Gemeinsam haben diese Bausteine, dass hierbei der Versicherungsnehmer und der Prämienzahler der Manager privat ist. Den Inhalt und die Bedeutung dieser Bausteine erläutern wir im Folgenden: 1. Strafrechtsschutz Wenn eine Firma einen Spezial-Strafrechtsschutz unterhält, sind dadurch alle Mitarbeiter versichert. Unterhält die Firma einen sog. erweiterten Strafrechtsschutz, ist dadurch zumindest auch der Manager geschützt, sofern er gesetzlicher Vertreter der Firma ist oder ihren Aufsichtsorganen angehört. Es gibt aber noch genügend Firmen, welche gar keinen Strafrechtsschutz haben. Da es in Deutschland noch kein Unternehmensstrafrecht gibt, sondern Strafverfahren gegen die Person eingeleitet werden, die eine bestimmte Entscheidung getroffen oder unterlassen hat, stünde der Manager in solchen Fällen schutzlos da. Deshalb hat er die Möglichkeit, den Strafrechtsschutz für sich selbst abzuschließen. Auch im D&O-Bereich gibt es mittlerweile die Möglichkeit des privaten Vertragsabschlusses, derzeit allerdings nur bei drei Anbietern. Versicherungsfall ist im Strafrechtsschutz die Verfahrenseinleitung durch die Staatsanwaltschaft. Also nicht der Zeitpunkt der Tat oder des vorgeworfenen Rechtsverstoßes, so dass Deckungsablehnungen wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles nicht zu befürchten sind. Ein Vorteil dieser Vertragsform ist, dass die Kosten nicht über einen Firmen,- sondern den Privatvertrag abgewickelt werden. Und die Prämien sind zudem wesentlich niedriger als in einem Firmenvertrag, da nur eine Person versichert wird. 2. Anstellungsvertragsrechtsschutz Die Firma kann Streitigkeiten gegen Arbeitnehmer mit einem Firmenrechtsschutz, und der Arbeitnehmer gegen die Firma mit einem Privatrechtsschutz versichern. Als Arbeitnehmer gelten nach § 5 Arbeitsgerichtsgesetz aber nicht „in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit solche Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrages allein oder als Mitglieder des Vertretungsorganes zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind“. Insbesondere Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen von Geschäftsführern oder Vorständen landen damit nicht vor den Arbeits-, sondern den Zivilgerichten. Damit entfällt die Streitwertbegrenzung des § 42 II Gerichtskostengesetz, womit aus sozialen Gründen der Streitwert für Kündigungen und Abmahnungen auf maximal drei Monatsgehälter des Arbeitnehmers begrenzt wird. Streitwert für die Kündigung eines Managervertrages ist vielmehr der gesamte Gehaltsanspruch, der dem Manager bis zum Auslaufen des Vertrages oder dessen ordentlicher Kündbarkeit noch zustünde. Damit werden diese Streitigkeiten sehr teuer. Diese Auseinandersetzung um Kündigung, Abmahnung, Gehalts- oder Tantieme Zahlungen, Zeugnis usw. kann der Manager durch einen Anstellungsvertragsrechtsschutz absichern, dessen Jahresprämie bei ca. 1.000 Euro liegt. 4 TREU ASS News 5/2015 Umgekehrt wäre es auch für die Firma möglich, einen Anstellungsvertragsrechtsschutz für die Streitigkeiten mit ihren Managern abzuschließen, was in der Praxis aber kaum vorkommt, da über den Abschluss eines solchen Vertrages im Regelfall der Geschäftsführer oder Vorstand entscheidet, der damit den Rechtsschutz gegen sich selbst installieren würde. 3. Vermögensschadenrechtsschutz Wird dem Manager vorgeworfen, durch Fehlentscheidungen oder Unterlassungen der Firma einen Schaden zugefügt zu haben, sind die Kosten zur Abwehr dieses Vorwurfes oder zur Erreichung eines Vergleiches über diesen Baustein versicherbar. Beispiele: Dem Prokuristen wird vorgeworfen, ein falsches EDVSystem angeschafft zu haben Ein insolventes Unternehmen wurde aufgekauft. Den Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen Eine GmbH investiert in eine neue Produktionsanlage. Aufgrund der aktuellen Auftragslage ist diese nicht ausgelastet. Die Gesellschafter beschuldigen den Geschäftsführer, er habe die Marktlage falsch eingeschätzt. Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft. Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, Betriebsvermögen voreilig verkauft zu haben. Dieser Baustein wird trotzdem heute kaum noch abgeschlossen, weil in der sog. D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) nicht nur die Kosten der Verteidigung abgesichert sind, sondern auch der Vermögensschaden selbst. Durch den Prämienverfall in der D&O-Versicherung, sei es nun als Firmen- oder Privatlösung, ist auch der Prämienunterschied zum Vermögensschaden-Rechtsschutz so gering, dass die D&O der Rechtsschutzlösung vorzuziehen ist. In der Vergangenheit wurde ein Vermögensschadenrechtsschutz neben der D&O für den Fall empfohlen, dass in der D&O die Versicherungssumme (eventuell auch durch andere Schadenfälle) ausgeschöpft sein könnte. In einem guten D&O-Vertrag ist jedoch auch dies kein Grund mehr für den doppelten Vertragsabschluss, weil in neuen Bedingungswerken zur D&O das Recht zur Wiederauffüllung der Versicherungssumme besteht, wenn deren Ausschöpfung droht und selbst nach der Ausschöpfung ein Zusatzkostenlimit für Abwehrkosten zur Verfügung steht (im Falle der ARTUS-VOV von 1 Mio. Euro). FAZIT: Straf- und Anstellungsvertragsrechtsschutz sind für jeden Manager sinnvoll. Der Vermögensschadenrechtsschutz hingegen ist entbehrlich, sofern über die Firma oder privat ein D&O-Vertrag besteht. Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprechende Angebote, prüfen schon vorhandene Verträge auf Optimierungsmöglichkeiten oder stehen Ihnen für sonstige Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 5 TREU ASS News 5/2015 Versicherungsschutz für Vereine Voller Einsatz! Volles Risiko? Vereine sind eine der ganz wesentlichen Säulen unserer Gesellschaft. Sie fördern den Sport und die Kultur, bringen Abwechslung in den Alltag, organisieren Feiern und stehen für Zusammenhalt. Vereine sind also wichtig und Vereine sind beliebt. Rund 600.000 Stück davon gibt es derzeit in Deutschland mit rund 12 Mio. Mitgliedern. Bei allem Einsatz für die Sache sollten Vereine allerdings auch über die eigene Absicherung nachdenken, bevor etwas passiert. Bei den vielfältigen Tätigkeiten eines Vereins gibt es auch vielfältige Risiken. Unachtsamkeit und Missgeschicke sind menschlich. Doch was, wenn dadurch eine andere Person zu Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird, wer haftet dann? Wer Schäden verursacht, der muss dafür haften, das gilt auch für Ehrenamtliche. Wir möchten in diesem Artikel auf die möglichen Risiken aufmerksam machen und über notwendigen Schutz und empfehlenswerte Ergänzungen informieren. Denn damit können auch wir einen kleinen Beitrag leisten, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen. Selbstverständlich ohne überflüssige Policen anzupreisen, die Kosten verursachen, die für andere Dinge in Ihrem Verein sinnvoller verwendet werden können. Der Versicherungsschutz muss immer an die Bedürfnisse Ihres Vereins angepasst werden, das versteht sich von selbst. Welche Produkte gibt es für Vereine? Vereinshaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht Vereinsgebäudeversicherung Inventar-Deckung Rechtsschutz D&O Gruppenunfall Veranstalterhaftpflicht Jagd- und Sportwaffenversicherung Vertrauensschaden Elektronikversicherung Dienstreisekaskoversicherung Transportversicherung Reisegepäckversicherung Auslandskrankenversicherung Es geht uns hierbei darum, mögliche Lücken zu schließen, deren Aufdeckung wir gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch erarbeiten. Die Freude am Vereinsleben sollte nicht vom Risiko in der Absicherung überschattet werden. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Absicherungsmöglichkeiten näher dar. Bitte beachten Sie, dass sich Art und Umfang der Versicherung immer aus Ihrem individuellen Bedarf ergeben. Vereinshaftpflichtversicherung Fügen Ihre Vereinsmitglieder in Ausübung des Ehrenamts bzw. im Vereinsauftrag jemandem einen Schaden zu, haftet dafür normalerweise der Verein. Hinter dieser gesetzlichen Regelung verbirgt sich selbstredend ein großes Schadenpotenzial – natürlich in Abhängigkeit der Mitgliederanzahl und der verschiedenen Tätigkeiten. Die Vereinshaftpflicht stellt daher die absolute Mindestabsicherung eines Vereins dar. Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Teil des Versicherungsschutzes. Zudem deckt die Vereinshaftpflicht auch passive Schäden, die z.B. durch ein Unterlassen entstehen. Darunter kann beispielsweise der große Bereich Verkehrssicherungspflicht fallen, wenn die Räum- oder Streupflicht nicht sorgfältig gehandhabt wird und sich jemand bei einem Sturz verletzt. Vermögensschadenhaftpflicht Bei den Vermögensschäden handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die jemandem zugefügt werden, ohne dass eine Schädigung der Person oder Sache vorausging. In Sport- und Freizeitvereinen gehört dies eher zur Versicherungstheorie und tritt in der Praxis selten auf. Anders sieht es allerdings bei beratenden Vereinen aus. Steuerhilfevereine oder Energievereine können beispielsweise durch falsche Beratung oder Fehler in der Abwicklung reine Vermögensschäden verursachen. D&O-Versicherung Diese Art der Vermögensschadenhaftpflicht versichert ausschließlich die Organe, z.B. den Vorstand eines Vereins. Denn nicht nur Dritten kann ein Vermögensschaden durch den Verein zugefügt werden, auch der Verein selber kann einen solchen Schaden erfahren. Die Vorstände eines Vereins haften diesem gegenüber mit Ihrem privaten Vermögen, diese Haftungsproblematik ist den wenigsten Vereinsvorständen bewusst. Sie kann weder über die Privatnoch über die Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Veranstaltungshaftpflicht Gemeinsame Veranstaltungen sind das Herz des Vereinslebens. Da viele Personen in geselliger Stimmung zusammenkommen, sind Veranstaltungen auch oft Ursache für Haftpflichtschäden. Teilweise sind diese bereits in der Vereinshaftpflicht mit gedeckt, teilweise aber eben nicht. Pauschal lässt sich die Regel aufstellen, dass eine Veranstaltung, die nur den Vereinsmitgliedern offen steht noch unter die Vereinshaftpflicht fällt, eine offene Veranstaltung benötigt hingegen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. 6 TREU ASS News 5/2015 dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit kommt. Neben einer privaten Unfallversicherung kann über eine Gruppenunfallversicherung nachgedacht werden, die den Versicherungsschutz der Vereinsmitglieder abrundet. Die Absicherungshöhe sollte so gewählt sein, dass sie dem einzelnen Mitglied bei mittelschwerer Invalidität wirklich hilft. Rechtsschutzversicherung Dienstreise Der Rechtsschutz hilft in erster Linie die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Auch bei sozial-, steuer- oder verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen oder dem Vorwurf einer Straftat kann solch ein Vertrag nützlich sein. Versichert ist nicht nur der Verein selbst, sondern auch seine gesetzlichen Vertreter, seine Beschäftigten und einzelne Vereinsmitglieder. Wenn Mitglieder mit ihrem eigenen Fahrzeug im Vereinseinsatz im Straßenverkehr unterwegs sind, kann es natürlich zu einem Unfall kommen. Wer übernimmt dann die Regulierung des Schadens, wenn z. B. die winterliche Fahrt zum Auswärtsspiel der Mannschaft trotz angepasster Fahrweise durch Glatteis im Straßengraben endet? Solche finanziellen Schäden, die dem Ehrenamtlichen im Falle eines Unfalls mit dem eigenen PKW entstehen, werden mit der Dienstreiserahmenversicherung abgefangen. Auch wenn der Ehrenamtliche bis dato selbst keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Schaden am eigenen PKW gedeckt. Vertrauensschadenversicherung Nicht nur die Vertreter des Vereins können diesem Schaden zufügen (wie bereits bei der D&O-Versicherung erwähnt), sondern auch normale Mitglieder haben an verschiedenen Stellen die Möglichkeit dazu. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage machen leider nicht vor Vereinen halt. Eine Vertrauensschadenversicherung löst in solchen Fällen die Sorgen des Vereins und den finanziellen Schaden. Gebäude- und Inhaltsversicherung für das Vereinsheim Ein Leitungswasserschaden ist in der Regel vierstellig, ein Sturmschaden eher fünfstellig. Brand, Blitzschlag, Schneelast verursachen ebenfalls hohe Schäden. Welcher Verein kann solche Reparaturen einfach so aus der Vereinskasse zahlen? Besser noch die Frage: Warum sollte er das, wenn bereits für einen Bruchteil der Schadensumme ein entsprechender Versicherungsschutz zu haben ist? Auch die beweglichen Gegenstände des Vereinsheims sollten versichert sein. Ob Diebstahl, Feuer, Glasbruch oder Vandalismus – die Inventarversicherung sichert Sportgeräte, Einrichtungen, Sitzgelegenheiten, Pokale und die dadurch verursachten Kosten einer Unterbrechung des Vereinsbetriebes ab. Elektronikversicherung Der Verlust von elektronischen Geräten und Anlagen innerhalb des Vereinsheims fällt unter den speziellen Versicherungsschutz der Elektronikversicherung. Nicht jeder Verein hat große Büro- und Kommunikationstechnik sowie Bild- und Tontechnik, aber solche die darüber verfügen, sollten das Risiko eindecken. Reiseversicherung Bei einer Vereinsreise ins Ausland – sicherlich der jährliche Höhepunkt für viele Mitglieder – ergeben sich wieder ganz neue Probleme. Hierbei empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung, wodurch die Mitglieder Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Reisegepäck-Versicherungsschutz genießen (je nach Anbieter und gewähltem Umfang). Auch Auslandskrankenversicherungen können für alle Reiseteilnehmer preiswert in einem Gruppenvertrag zusammengefasst werden. Nur wenige Vereine sind sich darüber bewusst, dass sie durch das Angebot einer Vereinsreise als Reiseveranstalter auftreten. Dies bedeutet auch, dass dieser eine Insolvenzversicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit abzuschließen und den sogenannten Sicherungsschein auszuhändigen hat. Ausnahmen sieht das Gesetzt allerdings bei Tagesfahrten. Eine Reihe weiterer Voraussetzungen muss erfüllt werden, wie die zwingend vorgeschriebene Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung. Sie sind mit Sicherheit überrascht über die Vielzahl der abzudeckenden Risiken des Vereinslebens. Genauso vielfältig wie die Vereine sind leider auch die Risiken. Ob nun Sportvereine, Traditionsvereine (Schützenfeste im ganzen Land haben aktuell wieder Saison), Hobbyvereine wie die von Kleingärtnern, Keglern oder Tierzüchtern, Kulturvereine, Umweltvereine, Selbsthilfevereine, karitative Vereine oder Fördervereine – wir möchten das Vereinsleben schützen und möglichen Risiken vorbeugen. Gruppenunfallversicherung Bei einem Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit besteht im Regelfall eine Grundabsicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Doch hierbei handelt es sich lediglich um eine Basisabsicherung, die nicht wirklich auf persönliche Lebensumstände achtet, wenn es zu einer Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 7 TREU ASS News 5/2015 Forderungsschutz für Transport- und Logistikunternehmen Schäden durch Zahlungsausfälle und Zahlungsverzögerungen sind rund um den Globus leider keine Seltenheit. Allein für Deutschland prognostizieren Experten bis zu 25.000 Unternehmensinsolvenzen für 2015. Der Versicherungsmarkt hat sein Angebot nun zum Schutz vor Zahlungsausfällen speziell für die Transport- und Logistikbranche erweitert. Mit einer neuen Spezialpolice können Speditionen unter anderem Aufträge von unbekannten Auftraggebern erstmals bis zu einer Höhe von 7.500 Euro pauschal versichern. Dies ist für Speditionen gerade dann nützlich, wenn sie kurzfristig von einem Kunden beauftragt werden, dessen Bonität sie gegenwärtig allerdings nicht kennen. Der Auftraggeber bedarf in diesem Fall keiner vorherigen Bonitätsprüfung, es reicht die Vorlage einer Angebotsbestätigung. Fällt die Zahlung aus, erhält der Versicherungsnehmer 70% der Forderung von der Versicherung zurück. Die Kreditversicherer prüfen die Bonität der Auftraggeber im In- und Ausland grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden. Auf dieser Grundlage können Sie als Versicherungsnehmer dann entstandene Forderungen für Transport- und Logistikdienstleistungen gegen Zahlungsausfall absichern – und das bis zu 90% der Forderungssumme. Entstandene Schäden werden nicht erst bei Insolvenz eines Geschäftspartners zurück erstattet, sondern in den meisten Fällen bereits bei Eintritt des sogenannten Nichtzahlungstatbestandes, also dann, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer festgelegten Frist nicht nachkommt. Darüber hinaus schließt das Absicherungskonzept – neben der bereits genannten Pauschalabdeckung – auch Forderungen mit ein, die durch die Vermietung und Verpachtung von Lagerflächen und Lademitteln entstehen. Auch eine Inkassokostenübernahme kann in das Angebot mit integriert werden. Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihren individuellen Bedarf, um die bestmögliche Versicherungslösung zu identifizieren. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Tanja Fröschen Telefon: 02173 39997-23 Horst Palgen Telefon: 02173 39997-13 8 TREU ASS News 5/2015 Urlaubsfrust statt Reiselust ADAC-Mängelliste: Dafür gibt´s Geld zurück Mangel Minderung Flug: Vorverlegung des Rückfluges um einen Tag, so dass die Nachtruhe entfällt 150 % des Tagesreisepreises Ankunft erst am zweiten bzw. dritten Reisetag 100 % des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag Rückflug findet ein bis drei Tage später statt 100 % des Tagesreisepreises je verlängertem Tag Gepäck: Gepäckauslieferung vier Tage nach Ankunft am Urlaubsort 35 % des Tagesreisepreises Hotel: Hotel ist nicht fertig, es gibt Baulärm, Restaurants sind geschlossen, Essen in der Strandbar, Pools sind nicht fertig, Bauschutt am Strand 75 % des Reisepreises Hotel befindet sich noch im Bau in allen Bereichen, auch am Strand, Baulärm von 7-18 Uhr 50 % des Reisepreises Offene, unsichere Stromkabel im Hotelgebäude 5 % des Reisepreises Ersatzhotel verfügt über keinen Badestrand, obwohl ein Strandhotel gebucht war 60 % des Reisepreises Umzug in ein anderes Hotel 50-100 % des Tagesreisepreises für den Umzugstag Zu kleines Zimmer 20 % des Reisepreises Fehlendes Warmwasser 5 % des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag Weiche und durchgelegene Hotelmatratze, die zu erheblichen Rückenschmerzen führt 25 % des Reisepreises Defekte Toilette 15 % des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaiubstag Zerschlissene Möbelstücke, klappriges Bett 5 % des Reisepreises Verdrecktes, mit Ameisen befallenes Zimmer 30 % des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag Zimmer am Ankunftstag nicht gereinigt 15 % des Tagesreisepreises Schmutzige bzw. nicht vorhandene Bettwäsche 10 % des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag Klimaanlage funktioniert nicht oder ist bei hohen Temperaturwerten nicht eingeschaltet 15-20 % des Reisepreises Eigene Darstellung, Quelle: ADAC 9 TREU ASS News 5/2015 Die Mietpreisbremse Was Sie wissen sollten Vergleichsmiete handelt es sich nicht um einen festen Wert, sondern um eine Preisspanne. Aus dieser wird der Durchschnittsmietwert errechnet und somit die Vergleichsmiete gebildet. In welchen Kommunen gilt die Mietpreisbremse in NRW? Seit knapp einem Monat gilt sie nun – die Mietpreisbremse in NRW. Der 1. Juli 2015 war der Stichtag für Nordrhein-Westfalen. Ihre Hauptaufgabe ist es, einkommensschwache Mieter zu schützen. In 22 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse nun. Dort darf die Miete also bei Neubelegungen einer Wohnung nicht höher als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei der ortsüblichen In Aachen, Bielefeld, Bocholt, Bonn, Brühl, Düsseldorf, Erkelenz, Frechen, Hürth, Köln, Langenfeld (Rheinland), Leverkusen, Münster, Meerbusch, Monheim am Rhein, Troisdorf, Ratingen, Siegburg, St. Augustin, und Neuss. datenbanken, die herangezogen werden können. Liegen allerdings keine belastbaren Statistiken vor, kann der Mieter auf jedem Fall einen Auskunftsanspruch beim Vermieter geltend machen, beispielsweise über die Höhe der Vormiete. Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse? Der Mieter muss maximal 110% der ortsüblichen Miete zahlen. Der darüber hinaus gehende Betrag ist unwirksam, das steht fest. Allerdings muss der Mieter immer selber sein Recht geltend machen. Zu viel Wie erfahre ich, wie hoch die ortsübliche gezahlte Miete kann er dann von seinem Vergleichsmiete ist? Vermieter zurückfordern. Dies geht aus den Mietspiegeln der Kommunen hervor. Allerdings sind die Gemeinden bisher nicht dazu verpflichtet, Mietspiegel aufzustellen. Auch Mieter- und Vermieterverbände führen aber Vergleichs- Wir stellen uns vor: Das Cyber-Crime-Team der TREU ASS Die Cyber-Versicherung ist für uns der Brandschutz des 21. Jahrhunderts. Faktisch gesehen nehmen Härte und Häufigkeit der Verbrechen massiv zu. Die subjektive Bedeutung dessen ist vielen Unternehmen noch unbewusst. Das Cyber-Crime-Team der TREU ASS, bestehend aus Horst Palgen, Tina Prodan und Franziska Palgen, befasst sich intensiv mit diesem „Kittelbrennfaktor“. Unser Assessor Harald Römer unterstützt das Team fachlich durch seinen juristischen Hintergrund. Horst Palgen Tina Prodan Franziska Palgen 02173-39997-13 02173-39997-17 02173-39997-12 [email protected] [email protected] [email protected] Juristische Unterstützung Harald Römer 02173-39997-15 [email protected] 10 TREU ASS News 5/2015 Naturgefahren 4.0 Bundesländer rufen zu Elementarschutz auf Der Klimawandel ist angekommen Physisch gesehen ist der Klimawandel in Deutschland angekommen. In den Köpfen aber noch nicht. Anfänglich schien er ja auch noch so beruhigend weit entfernt: das Schmelzen des Grönland-Eises, lange Dürreperioden in Afrika, Orkane in den USA und unkalkulierbare Sommermonsune in Asien. An diese Art von Naturkatastrophen haben wir uns dank der medialen Unterstützung schon gewöhnt. Aber auch wir Deutschen müssen „Hallo“ zum Klimawandel und den daraus resultierenden Wetterextremen sagen: Hochwassermeldungen im Osten, Orkane, Starkregen und Überschwemmungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Plötzlich ist dieser „Klimawandel“ gar kein abstraktes Phänomen mehr für uns, sondern findet direkt vor unserer Haustüre, in Regionen, die als sicher gelten, statt. Und das was sich hinter der Haustüre verbirgt kann innerhalb weniger Minuten zerstört werden Die deutschen Versicherer drücken sich nicht Besonders die vergangenen zwei Jahre waren von Extremwetterbedingungen gekennzeichnet und die Versicherer hatten viel zu tun. Hagelstürme und Hochwasser an Donau und Elbe haben im Jahr 2013 zu einer Schadenregulierung im Wert von 7,2 Milliarden Euro geführt. Im Folgejahr entstanden Schäden durch Naturkatastrophen in Höhe von 2 Milliarden Euro. Allein der Sturm Ela im Juli 2014 sorgte für einen finanziellen Schaden in Höhe von 400 Millionen Euro. Hinter diesen großen Summen stehen unzählige kleine Einzelschicksale von Versicherten, die ihr Hab und Gut dem Wasser überlassen mussten und ihr Dach über dem Kopf verloren haben, weil die Gebäude so stark beschädigt wurden, dass dort vorübergehend kein Wohnen – bei Gewerbe kein Arbeiten – mehr möglich war. Die Attribute, die in solchen Situationen zählen sind Schnelligkeit, Kompetenz und Unterstützung. Genau diese konnten die deutschen Versicherer beweisen, wie eine forsaUmfrage nach dem Hochwasser 2013 zeigt. Hierbei erhielten die Versicherer von ihren Kunden Bestnoten. Innerhalb weniger Tage wurde sich um die Schäden gekümmert, Begutachtungen a erfolgten zeitnah und Vorschusszahlungen wurden geleistet. Auch lieferten die Versicherer konkrete Unterstützung zur Schadenbeseitigung wie beispielswese durch die Vermittlung von Handwerkern oder Trocknungsfirmen. Aktuell hat die Deutsche Versicherungswirtschaft zwei Forschungsprojekte in dauerhafter Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst begonnen, die die Risiken der Naturgewalten erkunden. Erste Ergebnisse und Projektionen namhafter Wissenschaftler zeigen, dass sich die Schäden bis zur Jahrhundertwende verdoppeln, wenn nicht gar verdreifachen können. Aufklärung ist das A und O Die Menschen brauchen ein Gespür dafür, dass die Naturkatastrophen in der heimatlichen Umgebung zunehmen und dass sie überall in Deutschland eintreten können. 90 Prozent der Deutschen fühlen sich laut einer Umfrage vor Naturkatastrophen sicher – ein fataler Irrglaube. 50 Prozent der Hochwasserschäden 2013 entstanden in Regionen, die fernab von großen Flüssen liegen. Hierbei hatte zuvor niemand eine Vermutung, dass ganze Straßenzüge unter Wasser stehen würden. Wenn man mit Menschen spricht, die miterlebt haben wie das Wasser die Häuser wegspülte, dann ist von großen Ängsten und Verlust die Rede – existenzielle Ängste. Aufklärung und Bewusstseinserweiterung sind deswegen von großer Bedeutung und Vorsorge ist natürlich der beste Weg, um Menschen vor Naturkatastrophen zu schützen. Deswegen fordert die Versicherungswirtschaft auch die konsequente Umsetzung des nationalen Hochwasserschutzprogramms und setzt sich für Aufklärungen beim Bau oder bei der Sanierung von Gebäuden ein. Vorsorge reicht vom Fliesen der Keller zum Schutz vor Überflutung, von der Sicherung von Öltanks vor Hochwasser bis hin zur Verstärkung sturmresistenter Dächer. Der Schutz vor Hochwasser durch bestimmte Vorsorgemaßnahmen sollte genauso einfach und selbstverständlich werden, wie das Abschließen der Haustüre zum Schutz vor Einbrechern. 11 TREU ASS News 5/2015 Informationskampagnen der Bundesländer Mittels Informationskampagnen appellieren bereits acht Bundesländer gemeinsam mit dem Verbraucherschutz und der Versicherungswirtschaft für mehr Verantwortungsbewusstsein bezogen auf den Naturgefahrenschutz. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Brandenburg, das Saarland und (seit Sommer 2015 auch) Thüringen halten bereits ein Plädoyer für Eigenvorsorge. Ziel ist es, die Menschen in ihrer Region über Elementargefahren aufzuklären, und ihnen Tipps zu Versicherungsschutz und Präventionsmaßnahmen zu geben. In nächster Zukunft sollen noch weitere Bundesländer folgen. Trotz Präventionsmaßnahmen können natürlich Schäden entstehen. Dann muss die richtige Versicherung vorher abgeschlossen werden, damit der finanzielle Schaden ausgeglichen wird. Elementarschutz – elementar wichtig Um sich vor extremen Naturereignissen, wie Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser, zu schützen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Die Elementarschadenversicherung schützt zudem vor den finanziellen Folgen durch Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive der Elementarschadenversicherung an, bei dieser Deckung kann je nach Versicherer und Konzept auch der Rückstauschaden mit eingeschlossen werden. Kunde und Versicherer können sich natürlich auch gegen den Elementarbaustein entscheiden – wovon wir Ihnen abraten möchten. Das geringe Risikobewusstsein zeigt sich darin, dass erst 35 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen versichert sind. Was ist im Elementarschutz versichert? Starkregen Wenn durch sintflutartige Regenfälle das Wasser nicht mehr abfließt Überschwemmung Wenn durch starke Regenfälle Flüsse über die Ufer treten Rückstau Wenn sich bei Starkregen das Wasser der Kanalisation in das Gebäude zurückstaut Erdbeben Wenn durch Erdstöße das Gebäude beschädigt wird Schneedruck Wenn das Dach die Schneemassen nicht trägt und einstürzt Lawinen Wenn Lawinen unkontrolliert abgehen Vulkanausbruch Wenn an dem Urlaubsort ein Vulkan ausbricht und Ihren „mobilen“ Hausrat beschädigt Wir möchten den gesellschaftlichen Dialog über den Klimawandel und seine Folgen fördern und nochmals auf „Plant for The Planet“ aufmerksam machen. Eine Initiative, die sich aktiv durch Bepflanzungen gegen den Klimawandel einsetzt. Pflanzen auch Sie Bäume, um dem Klimawandel zu bekämpfen. Bei Fragen rund um das Thema Gebäudeversicherung und Elementarschutz sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 12 TREU ASS News 5/2015 Urteile des Monats § Weg zur Mittagspause ist unfallversichert Darmstadt. Wer auf dem Weg zur Mittagspause ist, ist gesetzlich unfallversichert. Laut einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts entfällt der Schutz aber dann, wenn unterwegs noch private Angelegenheiten erledigt werden. Im Fall stürzte eine angestellte Sekretärin in der Mittagspause auf einer Treppe in der Innenstadt. Die Berufungsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um private Kleidungsstücke abzuholen. Diese meinte dagegen, dass sie auch auf dem Weg in die Mittagspause war. Dafür wollte sie in ein neben der Reinigung gelegenes Fastfood-Restaurant gehen. Das Gericht wies die Klage ab. Es sei nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Frau auf dem Weg zum Restaurant war (Az.:L 3 U 225/19). § Arbeiten trotz Krankschreibung den Reisepreis neu und forderte von der Mutter 1.397 Euro pro Person, also einen Gesamtbetrag von satten 5.588 Euro. Die Mutter pochte auf die Durchführung der Reise zum ursprünglichen Preis. Das Reisebüro lehnte ab. Man traf sich vor Gericht. Das zuständige Amtsgericht wies das Reisebüro an, die Reise zu dem bestätigten günstigen Preis durchzuführen – was dieses aber nicht tat. Die Klägerin verlangte nun Schadenersatz in Höhe von 5.588 Euro. Die Begründung: In diesem Preis komme der eigentliche Wert zum Ausdruck, den das Reisebüro der Reise beimesse. Das Amtsgericht jedoch wollte dem Schadenersatz den zu niedrigeren Reisepreis zugrunde legen. Die Mutter legte Berufung ein, hatte damit allerdings vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt keinen Erfolg. Der ursprünglich günstige Reisepreis sei zu berücksichtigen, weil dieser zeigte, wie viel die Reise dem Kunden wert war. Denn die Mutter hätte die Reise zu dem höheren Preis ja gar nicht gebucht. Das Gericht entschied zudem, der Klägerin nur die Hälfte des ursprünglichen Reisepreises als Schadenersatz zuzusprechen. Ein Urlaub, der ganz ausfällt, sei nicht so schlimm, wie ein Urlaub, der stattfindet, aber keinen Erholungswert hat. Die verlorene Zeit kann der Urlauber im zweiten Fall nicht anderweitig nutzen (NRZ, 12.06.2015). Berufstätige dürfen trotz Krankschreibung arbeiten gehen, wenn sie sich gesund fühlen. Der gesetzliche Unfallschutz entfällt deshalb nicht. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Sie müssen sich vom Arzt auch nicht vorher gesundschreiben lassen. Die Krankschreibung sei lediglich eine Prognose vom Mediziner, wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder fit ist. Es gibt aber Einschränkungen – etwa wenn der Arbeitnehmer eine sehr ansteckende Krankheit hat. Dann darf er nicht wieder zur Arbeit gehen. Außerdem muss der Arbeitgeber Beschäftigte wieder nach Hause schicken, wenn sie offensichtlich noch krank sind (NRZ, 20.06.2015). § Stolperfalle Kirmesplatz § Schadenersatz bei falsch berechneten Reisekosten Frankfurt/Main. Ein Reisebüro berechnet einen falschen Reisepreis. Der Kunde soll am Ende also mehr bezahlen. Doch er weigert sich, die Reise fällt daher aus. Der Schadenersatz für die entgangene Urlaubsreise richtet sich in diesem Fall nach dem ursprünglich zu niedrigen Reisepreis – nicht nach dem höheren Preis, zu dem die Reise nicht zustande kam. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz (Az.: 16 U 12/14), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet. In dem verhandeltem Fall hatte eine Mutter für ihre minderjährige Tochter und drei Mitschülerinnen eine Reise nach Kroatien gebucht. Der Preis der Reise pro Teilnehmer betrug 447 Euro und wurde so vom Reisebüro bestätigt. Es stellte sich jedoch später heraus, dass das günstige Angebot nur für zwei Erwachsene mit zwei Kindern im Alter von zwei bis elf Jahren galt. Das Reisebüro berechnete das Angebot neu und verlangte nun Hamm. Es ist wieder soweit: Schützenfeste und Kirmessen haben Hochsaison. Unfälle sind hierbei keine Seltenheit. Ein Anwohner, der im Bereich eines Kirmesplatzes über eine ungesicherte am Boden verlegte Leitung stürzt und dabei zu Schaden kommt, muss sich in der Regel ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Der Wohnwagen eines Schaustellers wurde über Kabel mit Wasser und Strom versorgt. Obwohl die Leitungen einen Gehsteig kreuzten, waren diese weder mit Kabelbindern gebündelt, noch durch eine Abdeckung gesichert. Das hatte zur Folge, dass eine Anwohnerin einige Tage nach Kirmesbeginn über eine der Leitungen stolperte. Bei dem anschließenden Sturz zog sie sich mehrere Knochenbrüche zu. Sie verklagte den Schausteller daher wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Doch damit hatte sie zunächst zunächst keinen Erfolg. Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Dortmunder Landesgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin nicht habe nachweisen können, können, dass sie tatsächlich über eine Leitung des Beklagten gestürzt war. Im Bereich der Unfallstelle hatten nachweislich auch andere Schausteller Leitungen verlegt gehabt, die ebenfalls nicht ausreichend gesichert waren. Dieser Rechtsauffassung wollten sich die von der Klägerin in Berufung angerufenen Richter des Oberlandesgerichts Hamm nicht anschießen und gaben der Klage statt. Nach Überzeugung des Gerichts steht fest, dass nicht zuletzt auch der beklagte Schausteller eine Stolperfalle geschaffen hat, in dem er Versorgungsleitungen ungesichert über dem Gehweg verlegt hat. hat. Im Bereich eines Kirmesplatzes sind Versorgungsleitungen so zu legen, dass das Stolperfallen- und Sturzrisiko möglichst minimiert wird, z.B. durch eine sorgfältige Verlegung oder eine entsprechende Abdeckung. Zu Gunsten der Klägerin greift die sogenannte Vermutungsregelung nach § 830 Absatz 1 BGB, in dem es heißt: „Haben Mehrere durch eine gemeinschaftliche begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.“ Das Gericht zeigte sich allerdings davon überzeugt, dass die Klägerin ein erhebliches Mitverschulden am Zustandekommen ihres Sturzes trifft. Ihr war nämlich schon mehrere Tage vor dem Sturz bekannt, dass sich in unmittelbarer Nähe ihres Hauses unzureichend gesicherte Leitungen der Schausteller befinden. Da sich der der Unfall an einem September-Tag gegen frühen Nachmittag ereignete, kann sich die Klägerin auch nicht auf unzureichende Sichtverhältnisse berufen. Ihren Mitverschuldungsanteil bemaßen die Richter daher mit 50 Prozent (9 U114/14). 13 TREU ASS News 5/2015 + TREU ASS Sudoku zum Ausdrucken Schwierigkeitsgrad: leicht Schwierigkeitsgrad: mittel + Messetermine August 2015 zum Ausdrucken Messe Datum Ort gamescom Wäsche und mehr Hund & Katz 2015 Brille & Co EUROBIKE DEMO DAY 2015 EUROBIKE 2015 Eat & Lifestyle CARAVAN SALON Ecostyle 2015 Tendence 2015 Tag des Gartens KoiExpo Germany spoga horse (Herbst) / spoga + gafa 2015 Mein WOCHENMARKT 05. – 09. August 08. – 09. August 22. – 23. August 22. – 23. August 25. August 26. – 29. August 28. – 30. August 28. August – 06. September 29. August – 01. September 29. August – 01. September 29. – 30. August 29. – 30. August 30. August – 01. September 30. August Messe Köln Messe Dortmund Messe Leipzig Messe Dortmund Messe Friedrichshafen Messe Friedrichshafen Messe Frankfurt Messe Düsseldorf Messe Frankfurt Messe Frankfurt Messe Köln Messe Villingen-Schwenningen Messe Köln Messe Essen 14 TREU ASS News 5/2015 TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Str. 10 40764 Langenfeld Telefon: 02173 39997-0 Telefax: 02173 39997-30 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Straße 10 40764 Langenfeld Pressearbeit: Franziska Palgen Telefon: 02173 39997-12 15
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