TREU ASS News - Artus Gruppe

TREU ASS News
5/2015
TREU ASS News
5/2015 | August
Themen
Wir möchten Sie regelmäßig
über spannende Themen
informieren
Leitartikel
1
Arbeitskraftabsicherung mit der neuen
MetallRente.EMI
2
Was ist eigentlich Manager Rechtsschutz?
4
Versicherungsschutz für Vereine
6
Forderungsschutz für Logistik- und
Speditionsunternehmen
8
Urlaubsfrust statt Reiselust
ADAC-Mängelliste: Dafür gibt´s Geld zurück
9
Die Mietpreisbremse
Was Sie wissen sollten
10
Wir stellen uns vor
Das Cyber-Crime-Team der TREU ASS
10
Naturgefahren 4.0
Bundesländer rufen zu Elementarschutz auf
11
Urteile des Monats
13
TREU ASS Sudoku
14
Messetermine August 2015
14
Impressum
15
Liebe Leserinnen und Leser,
den automatischen Abwesenheitsmeldungen unserer Ansprechpartner entnehmen wir, dass sich einige unter
Ihnen bereits im wohlverdienten Sommerurlaub befinden. Alle Jahre wieder tauchen seitens enttäuschter
Urlauber und Heimkehrer Fragen auf. Zündstoff wie verspätete Flüge, Hotelmängel oder Gepäckschwund sind
häufige Ursachen für Konflikte. Damit sich erste Fragezeichen in Ausrufezeichen wandeln, haben wir Ihnen die
den
automatischen
ADAC-Mängelliste mit den entsprechenden Reisepreisminderungen auf Seite 9 zur Verfügung gestellt. Eventuell
Abwesenheitsmeldungen
unserer
sind auch einige von Ihnen im Namen Ihres Vereins auf Reisen? Das Vereinswesen spielt eine besondere Rolle in
Ansprechpartner entnehmen wir,
Deutschland und übernimmt wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft. Damit Ihr Vereinsleben auf sicheren
dass sich einige unter Ihnen bereits
Füßen steht, informieren wir Sie im August über die wichtigsten
Versicherungen für Vereine. Zudem stellen wir
im wohlverdienten Sommerurlaub
Ihnen das brandneue komplementierte Angebot der MetallRente
der MetallRente.EMI
befinden. mitAlle
Jahre
wieder vor, dem Schutz im
Falle der Erwerbsminderung. Eine tolle Weiterentwicklung,
die wir
Ihnen als
Arbeitgeber ans Herz legen
tauchen
seitens
enttäuschter
möchten. Neben diesen Themen hat unser Assessor Harald
Römerund
diese
Ausgabe Fragen
wieder tatkräftig mit Leben
Urlauber
Heimkehrer
gefüllt und für Sie klar gestellt, was Manager-Rechtsschutz auf.
eigentlich
bedeutet.
Zündstoff
wie verspätete Flüge,
Hotelmängel oder Gepäckschwund
Im Namen des TREU ASS Teams wünsche ich Ihnen eine gute Zeit.
Ihr Horst Palgen
sind häufige Ursachen für Konflikte.
Damit sich erste Fragezeichen in
Ausrufezeichen wandeln, haben wir
Ihnen die ADAC-Mängelliste mit
den
entsprechenden
Reisepreis-
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Arbeitskraftabsicherung mit der neuen
MetallRente.EMI
Seit
dem 1. Juli 2015 hat die MetallRente, das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie, das
Angebot der Arbeitskraftabsicherung erweitert und unter dem Namen MetallRente.EMI einen neuen Tarif zur
Absicherung der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Was hat es mit diesem Angebot auf sich und für wen
eignet sich die EMI? Kurz und knapp: ein Tarif für alle, auf Berufsgruppendifferenzierung wird bewusst
verzichtet.
Die Arbeitskraft ist die zentrale wirtschaftliche Ressource jedes
Einzelnen. Wer sie verliert und auf die gesetzlichen Leistungen
angewiesen ist, muss sich erheblich einschränken. Um diesem
Risiko entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit der privaten
Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese
bietet eine ausgezeichnete Arbeitskraftabsicherung, ist aber in
risikoträchtigeren Berufen kaum finanzierbar oder aufgrund
vorhergehender Krankheiten oftmals schwer erreichbar. Vor
allem, wenn über den Abschluss einer BU erst im
fortgeschrittenen Alter nachgedacht wird. Aufgrund dessen
haben wir in unserer letzten Ausgabe über die VorsorgeNotwendigkeit in jungen Jahren berichtet.
Damit Sie im Falle der Erwerbsminderung oder
Berufsunfähigkeit auch ohne entsprechende BU-Versicherung
ausreichend abgesichert sind, wurde das Angebot zur
Arbeitsabsicherung um die MetallRente.EMI, eine private
Erwerbsminderungsrente, komplementiert. So können nun
mehr Arbeitnehmer der MetallRente-Branche mit einem
bezahlbaren Angebot dem Risiko entgegenwirken. Denn eins ist
klar: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewahrt nicht vor
Armut. Sie erreicht im Durchschnitt nur das Niveau der
Grundsicherung. Aber Invalidität und Erwerbsminderung dürfen
nicht in die Armutsfalle führen!
Invalidität – das unterschätze Risiko
Bereits jeder vierte Beschäftigte wird im Laufe seines
Berufslebens berufsunfähig oder erwerbsgemindert. Die
Ursachen liegen laut der Deutschen Rentenversicherung mit
50% bei den psychischen Störungen, Tendenz steigend. Zu den
weiteren Ursachen zählen neben orthopädische Erkrankungen,
Krebserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zum
Beispiel auch Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten des
Verdauungssystems sowie Erkrankungen des Nervensystems
oder der Sinne.
Der Staat leistet doch im Ernstfall. Oder etwa nicht?
In Deutschland wegen einer chronischen Krankheit seine
Arbeitskraft zu verlieren und auf die gesetzliche
Erwerbsminderungsrente angewiesen zu sein, heißt oft
zugleich, sich vom finanziell sorgenfreien Leben zu verabschieden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt
durchschnittlich 662 Euro und wird befristet auf 3 Jahre
gezahlt. Außerdem müssen Sie die Erwerbsminderungsrente
immer wieder neu beantragen und die Leistungen erhalten Sie
erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung. Laut
Statistik sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst 51
Jahre alt, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall
erwerbsgemindert werden. Die meisten Menschen haben in
diesem Alter noch viel vor, sie stehen mitten im Leben.
Was leistet die MetallRente.EMI?
Die MetallRente.EMI knüpft an die Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung an und
stellt eine sichere Ergänzung dar. Bei voller Erwerbsminderung,
also einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich,
erhalten Sie 100 Prozent der versicherten EMI-Rente. Bei
einem Restleistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden sprechen
Hier
wir von einer teilweisen Erwerbsminderung, bei der
Sieklicken
bereits
eine fünfzigprozentige Rente erhalten. Liegt teilweise
Erwerbsminderung und ein sogenannter „verschlossener
Arbeitsmarkt“ vor, wird die volle
Rente gewährt.
Als verschlossen gilt der Arbeitsmarkt dann, wenn seitens des
Rentenversicherungsträgers oder
der Arbeitsverwaltung dem Versicherten innerhalb eines Jahres
kein passender Teilzeitarbeitsplatz
angeboten werden kann.
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bei MR.EMI
eine einheitliche Berufsgruppe. Eine
zusätzliche Wartezeit besteht bei
der privaten EMI nicht.
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Praktisch heißt das:
Mit der MetallRente.EMI können Sie die Differenz der
Leistungen aus der staatlichen Erwerbsminderungsrente und
Ihrem individuellen Bedarf im Fall der Erwerbsminderung
absichern. Mit der Angleichung der Leistungen an die
gesetzliche Rentenversicherung bietet das Produkt einen
echten Mehrwert und ist das einzige am Markt, mit dem man
wirklich auf der staatlichen Versorgung aufbauen kann.
Für jeden die passende Lösung
Die MetallRente.EMI wird in zwei Varianten angeboten: als
Basisabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
(MR.EMI Smart) und einer versicherbaren Rente bis 300 Euro
und als Rente mit flexibler Leistungshöhe bis zu 5.500 Euro
(MR.EMI Plus).
Beispiel: Ein 30 jähriger Produktionshelfer (verheiratet, zwei
Kinder mit Endalter 63 Jahren) erhält im Falle der Erwerbsminderung eine gesetzliche EMI-Rente von 500 Euro. Er zahlt
für 1.100 Euro MetallRente.EMI einen monatlichen Beitrag von
50 Euro, die damit eine monatliche Gesamtrente von 1600
Euro sichert. Für 600 Euro MR.EMI zahlt er 27 Euro im Monat,
sodass er eine Gesamtrente von 1.100 Euro erreicht.
Verbesserte Belegschaftskonzepte
Bei der MR.EMI handelt es sich um ein Privatprodukt.
Dennoch möchten wir Sie als Arbeitgeber dazu ermuntern,
Ihren Beschäftigten dieses Angebot auch über die Firma
anzubieten. Bei Bedarf stellen wir ein Konzept für gesamte
Belegschaften zusammen. Die Mindestbelegschaftsgröße
wurde dabei von 50 auf 10 Mitarbeiter reduziert. Die
Beschäftigten profitieren von vereinfachten Gesundheitsfragen. Für Sie entstehen keine Haftungsrisiken als Arbeitgeber und Sie bieten Ihren Beschäftigten tarifvertragskonforme Lösungen zur Invaliditätsabsicherung an.
Key Facts

Volle Flexibilität nicht abhängig vom Arbeitsplatz

Sofortiger Schutz – weltweit und rund um die Uhr

Auf Wunsch lebenslange Rente bei Pflegebedürftigkeit

Reduzierter Überbrückungsbeitrag bei Arbeitslosigkeit, Eltern- oder Erziehungszeit oder Weiterbildung in Vollzeit

MR.EMI Smart: Basisabsicherung als Ergänzung zur gesetzlichen EMI-Absicherung

MR.EMI Plus: Absicherung in flexibler Höhe als Zusatz zur gesetzlichen EMI-Absicherung

100 %ige Leistung bei voller Erwerbsminderung in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung

100 %ige Leistung auch bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn kein Job auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden kann
und der Arbeitsmarkt verschlossen ist

Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung

Zahlung der Leistungen bis zum Endalter 67 Jahre möglich

Im Ernstfall keine Aufforderung, eine andere Tätigkeit aufzunehmen

Keine Unterscheidung nach Berufsgruppen
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Xenia Jansen
Telefon: 02173 39997-34
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob
Ihr Unternehmen ggf. MetallRente fähig ist.
Horst Palgen
Telefon: 02173 39997-13
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Was ist eigentlich Manager-Rechtsschutz?
HARALD RÖMER
Assessor jur.
Manager oder auch Top-Manager-Rechtsschutz ist der
Oberbegriff für die Bausteine Spezial-Strafrechtsschutz,
Anstellungsvertragsrechtsschutz und Vermögensschadenrechtsschutz, welche einzeln oder in Kombination
abgeschlossen werden können. Gemeinsam haben diese
Bausteine, dass hierbei der Versicherungsnehmer und der
Prämienzahler der Manager privat ist. Den Inhalt und die
Bedeutung dieser Bausteine erläutern wir im Folgenden:
1. Strafrechtsschutz
Wenn eine Firma einen Spezial-Strafrechtsschutz unterhält, sind
dadurch alle Mitarbeiter versichert. Unterhält die Firma einen
sog. erweiterten Strafrechtsschutz, ist dadurch zumindest auch
der Manager geschützt, sofern er gesetzlicher Vertreter der
Firma ist oder ihren Aufsichtsorganen angehört. Es gibt aber
noch genügend Firmen, welche gar keinen Strafrechtsschutz
haben. Da es in Deutschland noch kein Unternehmensstrafrecht
gibt, sondern Strafverfahren gegen die Person eingeleitet
werden, die eine bestimmte Entscheidung getroffen oder
unterlassen hat, stünde der Manager in solchen Fällen schutzlos
da. Deshalb hat er die Möglichkeit, den Strafrechtsschutz für
sich selbst abzuschließen. Auch im D&O-Bereich gibt es
mittlerweile die Möglichkeit des privaten Vertragsabschlusses,
derzeit allerdings nur bei drei Anbietern.
Versicherungsfall ist im Strafrechtsschutz die Verfahrenseinleitung durch die Staatsanwaltschaft. Also nicht der
Zeitpunkt der Tat oder des vorgeworfenen Rechtsverstoßes, so
dass Deckungsablehnungen wegen Vorvertraglichkeit des
Versicherungsfalles nicht zu befürchten sind. Ein Vorteil dieser
Vertragsform ist, dass die Kosten nicht über einen Firmen,-
sondern den Privatvertrag abgewickelt werden. Und die
Prämien sind zudem wesentlich niedriger als in einem
Firmenvertrag, da nur eine Person versichert wird.
2. Anstellungsvertragsrechtsschutz
Die Firma kann Streitigkeiten gegen Arbeitnehmer mit einem
Firmenrechtsschutz, und der Arbeitnehmer gegen die Firma
mit einem Privatrechtsschutz versichern. Als Arbeitnehmer
gelten nach § 5 Arbeitsgerichtsgesetz aber nicht „in Betrieben
einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit
solche Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder
Gesellschaftsvertrages allein oder als Mitglieder des
Vertretungsorganes zur Vertretung der juristischen Person
oder der Personengesamtheit berufen sind“. Insbesondere
Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen von Geschäftsführern
oder Vorständen landen damit nicht vor den Arbeits-, sondern
den Zivilgerichten.
Damit entfällt die Streitwertbegrenzung des § 42 II
Gerichtskostengesetz, womit aus sozialen Gründen der
Streitwert für Kündigungen und Abmahnungen auf maximal
drei Monatsgehälter des Arbeitnehmers begrenzt wird.
Streitwert für die Kündigung eines Managervertrages ist
vielmehr der gesamte Gehaltsanspruch, der dem Manager bis
zum Auslaufen des Vertrages oder dessen ordentlicher
Kündbarkeit noch zustünde. Damit werden diese Streitigkeiten
sehr teuer.
Diese Auseinandersetzung um Kündigung, Abmahnung,
Gehalts- oder Tantieme Zahlungen, Zeugnis usw. kann der
Manager durch einen Anstellungsvertragsrechtsschutz
absichern, dessen Jahresprämie bei ca. 1.000 Euro liegt.
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Umgekehrt wäre es auch für die Firma möglich, einen
Anstellungsvertragsrechtsschutz für die Streitigkeiten mit ihren
Managern abzuschließen, was in der Praxis aber kaum vorkommt, da
über den Abschluss eines solchen Vertrages im Regelfall der
Geschäftsführer oder Vorstand entscheidet, der damit den Rechtsschutz
gegen sich selbst installieren würde.
3. Vermögensschadenrechtsschutz
Wird dem Manager vorgeworfen, durch Fehlentscheidungen oder
Unterlassungen der Firma einen Schaden zugefügt zu haben, sind die
Kosten zur Abwehr dieses Vorwurfes oder zur Erreichung eines
Vergleiches über diesen Baustein versicherbar.
Beispiele:

Dem Prokuristen wird vorgeworfen, ein falsches EDVSystem angeschafft zu haben

Ein insolventes Unternehmen wurde aufgekauft. Den
Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer
Kontrollpflicht nicht nachgekommen

Eine GmbH investiert in eine neue Produktionsanlage.
Aufgrund der aktuellen Auftragslage ist diese nicht
ausgelastet. Die Gesellschafter beschuldigen den
Geschäftsführer, er habe die Marktlage falsch
eingeschätzt.

Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft.
Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen,
Betriebsvermögen voreilig verkauft zu haben.
Dieser Baustein wird trotzdem heute kaum noch abgeschlossen, weil in
der sog. D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch
Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) nicht nur die Kosten der
Verteidigung abgesichert sind, sondern auch der Vermögensschaden
selbst. Durch den Prämienverfall in der D&O-Versicherung, sei es nun als
Firmen- oder Privatlösung, ist auch der Prämienunterschied zum
Vermögensschaden-Rechtsschutz so gering, dass die D&O der
Rechtsschutzlösung vorzuziehen ist. In der Vergangenheit wurde ein
Vermögensschadenrechtsschutz neben der D&O für den Fall empfohlen,
dass in der D&O die Versicherungssumme (eventuell auch durch andere
Schadenfälle) ausgeschöpft sein könnte. In einem guten D&O-Vertrag ist jedoch auch dies kein Grund mehr für den doppelten
Vertragsabschluss, weil in neuen Bedingungswerken zur D&O das Recht zur Wiederauffüllung der Versicherungssumme besteht,
wenn deren Ausschöpfung droht und selbst nach der Ausschöpfung ein Zusatzkostenlimit für Abwehrkosten zur Verfügung steht
(im Falle der ARTUS-VOV von 1 Mio. Euro).
FAZIT:
Straf- und Anstellungsvertragsrechtsschutz sind für jeden Manager sinnvoll. Der
Vermögensschadenrechtsschutz hingegen ist entbehrlich, sofern über die Firma oder
privat ein D&O-Vertrag besteht.
Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprechende Angebote, prüfen schon vorhandene
Verträge auf Optimierungsmöglichkeiten oder stehen Ihnen für sonstige Fragen rund
um das Thema zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Harald Römer
Telefon: 02173 39997-15
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Versicherungsschutz für
Vereine
Voller Einsatz! Volles Risiko?
Vereine sind eine der ganz wesentlichen Säulen unserer Gesellschaft. Sie fördern den Sport und die Kultur, bringen
Abwechslung in den Alltag, organisieren Feiern und stehen für Zusammenhalt. Vereine sind also wichtig und Vereine
sind beliebt. Rund 600.000 Stück davon gibt es derzeit in Deutschland mit rund 12 Mio. Mitgliedern. Bei allem Einsatz
für die Sache sollten Vereine allerdings auch über die eigene Absicherung nachdenken, bevor etwas passiert.
Bei den vielfältigen Tätigkeiten eines Vereins gibt es auch
vielfältige Risiken. Unachtsamkeit und Missgeschicke sind
menschlich. Doch was, wenn dadurch eine andere Person zu
Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird, wer haftet
dann? Wer Schäden verursacht, der muss dafür haften, das
gilt auch für Ehrenamtliche. Wir möchten in diesem Artikel
auf die möglichen Risiken aufmerksam machen und über
notwendigen Schutz und empfehlenswerte Ergänzungen
informieren. Denn damit können auch wir einen kleinen
Beitrag leisten, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen.
Selbstverständlich ohne überflüssige Policen anzupreisen,
die Kosten verursachen, die für andere Dinge in Ihrem
Verein sinnvoller verwendet werden können. Der
Versicherungsschutz muss immer an die Bedürfnisse Ihres
Vereins angepasst werden, das versteht sich von selbst.
Welche Produkte gibt es für Vereine?








Vereinshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Vereinsgebäudeversicherung
Inventar-Deckung
Rechtsschutz
D&O
Gruppenunfall
Veranstalterhaftpflicht
 Jagd- und
Sportwaffenversicherung
 Vertrauensschaden
 Elektronikversicherung
 Dienstreisekaskoversicherung
 Transportversicherung
 Reisegepäckversicherung
 Auslandskrankenversicherung
Es geht uns hierbei darum, mögliche Lücken zu schließen,
deren Aufdeckung wir gemeinsam mit Ihnen im
persönlichen Gespräch erarbeiten. Die Freude am Vereinsleben sollte nicht vom Risiko in der Absicherung
überschattet werden. Im Folgenden stellen wir die
wichtigsten Absicherungsmöglichkeiten näher dar. Bitte
beachten Sie, dass sich Art und Umfang der Versicherung
immer aus Ihrem individuellen Bedarf ergeben.
Vereinshaftpflichtversicherung
Fügen Ihre Vereinsmitglieder in Ausübung des Ehrenamts
bzw. im Vereinsauftrag jemandem einen Schaden zu, haftet
dafür normalerweise der Verein. Hinter dieser gesetzlichen
Regelung verbirgt sich selbstredend ein großes Schadenpotenzial – natürlich in Abhängigkeit der Mitgliederanzahl
und der verschiedenen Tätigkeiten. Die Vereinshaftpflicht
stellt daher die absolute Mindestabsicherung eines Vereins
dar. Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche ist
auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Teil des
Versicherungsschutzes. Zudem deckt die Vereinshaftpflicht
auch passive Schäden, die z.B. durch ein Unterlassen
entstehen. Darunter kann beispielsweise der große Bereich
Verkehrssicherungspflicht fallen, wenn die Räum- oder
Streupflicht nicht sorgfältig gehandhabt wird und sich
jemand bei einem Sturz verletzt.
Vermögensschadenhaftpflicht
Bei den Vermögensschäden handelt es sich um rein
finanzielle Schäden, die jemandem zugefügt werden, ohne
dass eine Schädigung der Person oder Sache vorausging. In
Sport- und Freizeitvereinen gehört dies eher zur
Versicherungstheorie und tritt in der Praxis selten auf.
Anders sieht es allerdings bei beratenden Vereinen aus.
Steuerhilfevereine oder Energievereine können beispielsweise durch falsche Beratung oder Fehler in der Abwicklung
reine Vermögensschäden verursachen.
D&O-Versicherung
Diese Art der Vermögensschadenhaftpflicht versichert
ausschließlich die Organe, z.B. den Vorstand eines Vereins.
Denn nicht nur Dritten kann ein Vermögensschaden durch
den Verein zugefügt werden, auch der Verein selber kann
einen solchen Schaden erfahren. Die Vorstände eines
Vereins haften diesem gegenüber mit Ihrem privaten
Vermögen, diese Haftungsproblematik ist den wenigsten
Vereinsvorständen bewusst. Sie kann weder über die Privatnoch über die Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt
werden.
Veranstaltungshaftpflicht
Gemeinsame Veranstaltungen sind das Herz des
Vereinslebens. Da viele Personen in geselliger Stimmung
zusammenkommen, sind Veranstaltungen auch oft Ursache
für Haftpflichtschäden. Teilweise sind diese bereits in der
Vereinshaftpflicht mit gedeckt, teilweise aber eben nicht.
Pauschal lässt sich die Regel aufstellen, dass eine
Veranstaltung, die nur den Vereinsmitgliedern offen steht
noch unter die Vereinshaftpflicht fällt, eine offene
Veranstaltung benötigt hingegen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
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dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit kommt. Neben einer privaten
Unfallversicherung kann über eine Gruppenunfallversicherung nachgedacht werden, die den Versicherungsschutz der Vereinsmitglieder abrundet. Die Absicherungshöhe sollte so gewählt sein, dass sie dem einzelnen Mitglied
bei mittelschwerer Invalidität wirklich hilft.
Rechtsschutzversicherung
Dienstreise
Der Rechtsschutz hilft in erster Linie die eigenen Ansprüche
durchzusetzen. Auch bei sozial-, steuer- oder verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen oder dem Vorwurf einer
Straftat kann solch ein Vertrag nützlich sein. Versichert ist
nicht nur der Verein selbst, sondern auch seine gesetzlichen
Vertreter, seine Beschäftigten und einzelne Vereinsmitglieder.
Wenn Mitglieder mit ihrem eigenen Fahrzeug im
Vereinseinsatz im Straßenverkehr unterwegs sind, kann es
natürlich zu einem Unfall kommen. Wer übernimmt dann
die Regulierung des Schadens, wenn z. B. die winterliche
Fahrt zum Auswärtsspiel der Mannschaft trotz angepasster
Fahrweise durch Glatteis im Straßengraben endet? Solche
finanziellen Schäden, die dem Ehrenamtlichen im Falle eines
Unfalls mit dem eigenen PKW entstehen, werden mit der
Dienstreiserahmenversicherung abgefangen. Auch wenn der
Ehrenamtliche bis dato selbst keine Kaskoversicherung
abgeschlossen hat, ist der Schaden am eigenen PKW
gedeckt.
Vertrauensschadenversicherung
Nicht nur die Vertreter des Vereins können diesem Schaden
zufügen (wie bereits bei der D&O-Versicherung erwähnt),
sondern auch normale Mitglieder haben an verschiedenen
Stellen die Möglichkeit dazu. Betrug, Unterschlagung,
Diebstahl und Sabotage machen leider nicht vor Vereinen
halt. Eine Vertrauensschadenversicherung löst in solchen
Fällen die Sorgen des Vereins und den finanziellen Schaden.
Gebäude- und Inhaltsversicherung für das
Vereinsheim
Ein Leitungswasserschaden ist in der Regel vierstellig, ein
Sturmschaden eher fünfstellig. Brand, Blitzschlag, Schneelast verursachen ebenfalls hohe Schäden. Welcher Verein
kann solche Reparaturen einfach so aus der Vereinskasse
zahlen? Besser noch die Frage: Warum sollte er das, wenn
bereits für einen Bruchteil der Schadensumme ein
entsprechender Versicherungsschutz zu haben ist? Auch die
beweglichen Gegenstände des Vereinsheims sollten
versichert sein. Ob Diebstahl, Feuer, Glasbruch oder
Vandalismus – die Inventarversicherung sichert Sportgeräte,
Einrichtungen, Sitzgelegenheiten, Pokale und die dadurch
verursachten Kosten einer Unterbrechung des Vereinsbetriebes ab.
Elektronikversicherung
Der Verlust von elektronischen Geräten und Anlagen
innerhalb des Vereinsheims fällt unter den speziellen
Versicherungsschutz der Elektronikversicherung. Nicht jeder
Verein hat große Büro- und Kommunikationstechnik sowie
Bild- und Tontechnik, aber solche die darüber verfügen,
sollten das Risiko eindecken.
Reiseversicherung
Bei einer Vereinsreise ins Ausland – sicherlich der jährliche
Höhepunkt für viele Mitglieder – ergeben sich wieder ganz
neue Probleme. Hierbei empfiehlt sich der Abschluss einer
Reiseversicherung, wodurch die Mitglieder Haftpflicht-,
Unfall-, Rechtsschutz- und Reisegepäck-Versicherungsschutz
genießen (je nach Anbieter und gewähltem Umfang). Auch
Auslandskrankenversicherungen können für alle Reiseteilnehmer
preiswert
in
einem
Gruppenvertrag
zusammengefasst werden. Nur wenige Vereine sind sich
darüber bewusst, dass sie durch das Angebot einer
Vereinsreise als Reiseveranstalter auftreten. Dies bedeutet
auch, dass dieser eine Insolvenzversicherung für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit abzuschließen und den sogenannten
Sicherungsschein auszuhändigen hat. Ausnahmen sieht das
Gesetzt allerdings bei Tagesfahrten. Eine Reihe weiterer
Voraussetzungen muss erfüllt werden, wie die zwingend
vorgeschriebene Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung.
Sie sind mit Sicherheit überrascht über die Vielzahl der
abzudeckenden Risiken des Vereinslebens. Genauso
vielfältig wie die Vereine sind leider auch die Risiken.
Ob nun Sportvereine, Traditionsvereine (Schützenfeste im
ganzen Land haben aktuell wieder Saison), Hobbyvereine
wie die von Kleingärtnern, Keglern oder Tierzüchtern,
Kulturvereine, Umweltvereine, Selbsthilfevereine, karitative
Vereine oder Fördervereine – wir möchten das Vereinsleben
schützen und möglichen Risiken vorbeugen.
Gruppenunfallversicherung
Bei einem Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit
besteht im Regelfall eine Grundabsicherung durch die
gesetzliche Unfallversicherung. Doch hierbei handelt es sich
lediglich um eine Basisabsicherung, die nicht wirklich auf
persönliche Lebensumstände achtet, wenn es zu einer
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Janina Friederichs
Telefon: 02173 39997-18
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Forderungsschutz für Transport- und
Logistikunternehmen
Schäden durch Zahlungsausfälle und Zahlungsverzögerungen sind rund
um den Globus leider keine Seltenheit. Allein für Deutschland
prognostizieren Experten bis zu 25.000 Unternehmensinsolvenzen für
2015. Der Versicherungsmarkt hat sein Angebot nun zum Schutz vor
Zahlungsausfällen speziell für die Transport- und Logistikbranche
erweitert. Mit einer neuen Spezialpolice können Speditionen unter
anderem Aufträge von unbekannten Auftraggebern erstmals bis zu
einer Höhe von 7.500 Euro pauschal versichern. Dies ist für Speditionen
gerade dann nützlich, wenn sie kurzfristig von einem Kunden
beauftragt werden, dessen Bonität sie gegenwärtig allerdings nicht
kennen. Der Auftraggeber bedarf in diesem Fall keiner vorherigen
Bonitätsprüfung, es reicht die Vorlage einer Angebotsbestätigung. Fällt
die Zahlung aus, erhält der Versicherungsnehmer 70% der Forderung
von der Versicherung zurück.
Die Kreditversicherer prüfen die Bonität der Auftraggeber im In- und
Ausland grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden. Auf dieser Grundlage
können Sie als Versicherungsnehmer dann entstandene Forderungen
für Transport- und Logistikdienstleistungen gegen Zahlungsausfall
absichern – und das bis zu 90% der Forderungssumme. Entstandene
Schäden werden nicht erst bei Insolvenz eines Geschäftspartners
zurück erstattet, sondern in den meisten Fällen bereits bei Eintritt des
sogenannten Nichtzahlungstatbestandes, also dann, wenn der Kunde
seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer festgelegten Frist nicht
nachkommt.
Darüber hinaus schließt das Absicherungskonzept – neben der bereits
genannten Pauschalabdeckung – auch Forderungen mit ein, die durch
die Vermietung und Verpachtung von Lagerflächen und Lademitteln
entstehen. Auch eine Inkassokostenübernahme kann in das Angebot
mit integriert werden.
Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihren
individuellen Bedarf, um die bestmögliche Versicherungslösung zu
identifizieren.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Tanja Fröschen
Telefon: 02173 39997-23
Horst Palgen
Telefon: 02173 39997-13
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5/2015
Urlaubsfrust statt Reiselust
ADAC-Mängelliste: Dafür gibt´s Geld zurück
Mangel
Minderung
Flug:
Vorverlegung des Rückfluges um einen Tag, so dass die Nachtruhe entfällt
150 % des Tagesreisepreises
Ankunft erst am zweiten bzw. dritten Reisetag
100 % des Tagesreisepreises pro
ausgefallenem Urlaubstag
Rückflug findet ein bis drei Tage später statt
100 % des Tagesreisepreises je
verlängertem Tag
Gepäck:
Gepäckauslieferung vier Tage nach Ankunft am Urlaubsort
35 % des Tagesreisepreises
Hotel:
Hotel ist nicht fertig, es gibt Baulärm, Restaurants sind geschlossen, Essen in der
Strandbar, Pools sind nicht fertig, Bauschutt am Strand
75 % des Reisepreises
Hotel befindet sich noch im Bau in allen Bereichen, auch am Strand, Baulärm von
7-18 Uhr
50 % des Reisepreises
Offene, unsichere Stromkabel im Hotelgebäude
5 % des Reisepreises
Ersatzhotel verfügt über keinen Badestrand, obwohl ein Strandhotel gebucht war
60 % des Reisepreises
Umzug in ein anderes Hotel
50-100 % des Tagesreisepreises für den
Umzugstag
Zu kleines Zimmer
20 % des Reisepreises
Fehlendes Warmwasser
5 % des Tagesreisepreises pro betroffenem
Urlaubstag
Weiche und durchgelegene Hotelmatratze, die zu erheblichen Rückenschmerzen
führt
25 % des Reisepreises
Defekte Toilette
15 % des Tagesreisepreises pro betroffenem
Urlaiubstag
Zerschlissene Möbelstücke, klappriges Bett
5 % des Reisepreises
Verdrecktes, mit Ameisen befallenes Zimmer
30 % des Tagesreisepreises pro betroffenem
Urlaubstag
Zimmer am Ankunftstag nicht gereinigt
15 % des Tagesreisepreises
Schmutzige bzw. nicht vorhandene Bettwäsche
10 % des Tagesreisepreises pro betroffenem
Urlaubstag
Klimaanlage funktioniert nicht oder ist bei hohen Temperaturwerten nicht
eingeschaltet
15-20 % des Reisepreises
Eigene Darstellung, Quelle: ADAC
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5/2015
Die Mietpreisbremse
Was Sie wissen sollten
Vergleichsmiete handelt es sich nicht um
einen festen Wert, sondern um eine
Preisspanne. Aus dieser wird der Durchschnittsmietwert errechnet und somit die
Vergleichsmiete gebildet.
In welchen Kommunen gilt die Mietpreisbremse in NRW?
Seit knapp einem Monat gilt sie nun – die
Mietpreisbremse in NRW. Der 1. Juli 2015 war
der Stichtag für Nordrhein-Westfalen. Ihre
Hauptaufgabe ist es, einkommensschwache
Mieter zu schützen. In 22 Kommunen mit
angespanntem Wohnungsmarkt gilt die
Mietpreisbremse nun. Dort darf die Miete
also bei Neubelegungen einer Wohnung nicht
höher als 10% über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Bei der ortsüblichen
In Aachen, Bielefeld, Bocholt, Bonn, Brühl,
Düsseldorf, Erkelenz, Frechen, Hürth, Köln,
Langenfeld (Rheinland), Leverkusen, Münster,
Meerbusch, Monheim am Rhein, Troisdorf,
Ratingen, Siegburg, St. Augustin, und Neuss.
datenbanken, die herangezogen werden
können. Liegen allerdings keine belastbaren
Statistiken vor, kann der Mieter auf jedem Fall
einen Auskunftsanspruch beim Vermieter
geltend machen, beispielsweise über die
Höhe der Vormiete.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die
Mietpreisbremse?
Der Mieter muss maximal 110% der
ortsüblichen Miete zahlen. Der darüber
hinaus gehende Betrag ist unwirksam, das
steht fest. Allerdings muss der Mieter immer
selber sein Recht geltend machen. Zu viel
Wie erfahre ich, wie hoch die ortsübliche gezahlte Miete kann er dann von seinem
Vergleichsmiete ist?
Vermieter zurückfordern.
Dies geht aus den Mietspiegeln der
Kommunen hervor. Allerdings sind die
Gemeinden bisher nicht dazu verpflichtet,
Mietspiegel aufzustellen. Auch Mieter- und
Vermieterverbände führen aber Vergleichs-
Wir stellen uns vor:
Das Cyber-Crime-Team der TREU ASS
Die Cyber-Versicherung ist für uns der Brandschutz des 21. Jahrhunderts. Faktisch
gesehen nehmen Härte und Häufigkeit der Verbrechen massiv zu. Die subjektive
Bedeutung dessen ist vielen Unternehmen noch unbewusst. Das Cyber-Crime-Team der
TREU ASS, bestehend aus Horst Palgen, Tina Prodan und Franziska Palgen, befasst sich
intensiv mit diesem „Kittelbrennfaktor“. Unser Assessor Harald Römer unterstützt das
Team fachlich durch seinen juristischen Hintergrund.
Horst Palgen
Tina Prodan
Franziska Palgen
02173-39997-13
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TREU ASS News
5/2015
Naturgefahren 4.0
Bundesländer rufen zu Elementarschutz auf
Der Klimawandel ist angekommen
Physisch gesehen ist der Klimawandel in Deutschland
angekommen. In den Köpfen aber noch nicht. Anfänglich schien
er ja auch noch so beruhigend weit entfernt: das Schmelzen des
Grönland-Eises, lange Dürreperioden in Afrika, Orkane in den
USA und unkalkulierbare Sommermonsune in Asien. An diese
Art von Naturkatastrophen haben wir uns dank der medialen
Unterstützung schon gewöhnt. Aber auch wir Deutschen
müssen „Hallo“ zum Klimawandel und den daraus
resultierenden Wetterextremen sagen: Hochwassermeldungen
im Osten, Orkane, Starkregen und Überschwemmungen in
Bayern und Nordrhein-Westfalen. Plötzlich ist dieser
„Klimawandel“ gar kein abstraktes Phänomen mehr für uns,
sondern findet direkt vor unserer Haustüre, in Regionen, die als
sicher gelten, statt. Und das was sich hinter der Haustüre
verbirgt kann innerhalb weniger Minuten zerstört werden
Die deutschen Versicherer drücken sich nicht
Besonders die vergangenen zwei Jahre waren von
Extremwetterbedingungen gekennzeichnet und die Versicherer
hatten viel zu tun. Hagelstürme und Hochwasser an Donau und
Elbe haben im Jahr 2013 zu einer Schadenregulierung im Wert
von 7,2 Milliarden Euro geführt. Im Folgejahr entstanden
Schäden durch Naturkatastrophen in Höhe von 2 Milliarden
Euro. Allein der Sturm Ela im Juli 2014 sorgte für einen
finanziellen Schaden in Höhe von 400 Millionen Euro. Hinter
diesen großen Summen stehen unzählige kleine Einzelschicksale
von Versicherten, die ihr Hab und Gut dem Wasser überlassen
mussten und ihr Dach über dem Kopf verloren haben, weil die
Gebäude so stark beschädigt wurden, dass dort vorübergehend
kein Wohnen – bei Gewerbe kein Arbeiten – mehr möglich war.
Die Attribute, die in solchen Situationen zählen sind
Schnelligkeit, Kompetenz und Unterstützung. Genau diese
konnten die deutschen Versicherer beweisen, wie eine forsaUmfrage nach dem Hochwasser 2013 zeigt. Hierbei erhielten
die Versicherer von ihren Kunden Bestnoten. Innerhalb weniger
Tage wurde sich um die Schäden gekümmert, Begutachtungen
a
erfolgten zeitnah und Vorschusszahlungen wurden geleistet.
Auch lieferten die Versicherer konkrete Unterstützung zur
Schadenbeseitigung wie beispielswese durch die Vermittlung
von Handwerkern oder Trocknungsfirmen.
Aktuell hat die Deutsche Versicherungswirtschaft zwei
Forschungsprojekte in dauerhafter Kooperation mit dem
Deutschen Wetterdienst begonnen, die die Risiken der
Naturgewalten erkunden. Erste Ergebnisse und Projektionen
namhafter Wissenschaftler zeigen, dass sich die Schäden bis
zur Jahrhundertwende verdoppeln, wenn nicht gar
verdreifachen können.
Aufklärung ist das A und O
Die Menschen brauchen ein Gespür dafür, dass die
Naturkatastrophen in der heimatlichen Umgebung zunehmen
und dass sie überall in Deutschland eintreten können. 90
Prozent der Deutschen fühlen sich laut einer Umfrage vor
Naturkatastrophen sicher – ein fataler Irrglaube. 50 Prozent
der Hochwasserschäden 2013 entstanden in Regionen, die
fernab von großen Flüssen liegen. Hierbei hatte zuvor
niemand eine Vermutung, dass ganze Straßenzüge unter
Wasser stehen würden. Wenn man mit Menschen spricht, die
miterlebt haben wie das Wasser die Häuser wegspülte, dann
ist von großen Ängsten und Verlust die Rede – existenzielle
Ängste. Aufklärung und Bewusstseinserweiterung sind deswegen von großer Bedeutung und Vorsorge ist natürlich der
beste Weg, um Menschen vor Naturkatastrophen zu schützen.
Deswegen fordert die Versicherungswirtschaft auch die
konsequente Umsetzung des nationalen Hochwasserschutzprogramms und setzt sich für Aufklärungen beim Bau
oder bei der Sanierung von Gebäuden ein. Vorsorge reicht
vom Fliesen der Keller zum Schutz vor Überflutung, von der
Sicherung von Öltanks vor Hochwasser bis hin zur Verstärkung
sturmresistenter Dächer. Der Schutz vor Hochwasser durch
bestimmte Vorsorgemaßnahmen sollte genauso einfach und
selbstverständlich werden, wie das Abschließen der Haustüre
zum Schutz vor Einbrechern.
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TREU ASS News
5/2015
Informationskampagnen der Bundesländer
Mittels Informationskampagnen appellieren bereits acht Bundesländer gemeinsam mit dem
Verbraucherschutz und der Versicherungswirtschaft für mehr Verantwortungsbewusstsein
bezogen auf den Naturgefahrenschutz. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz,
Niedersachsen, Brandenburg, das Saarland und (seit Sommer 2015 auch) Thüringen halten
bereits ein Plädoyer für Eigenvorsorge. Ziel ist es, die Menschen in ihrer Region über
Elementargefahren aufzuklären, und ihnen Tipps zu Versicherungsschutz und Präventionsmaßnahmen zu geben. In nächster Zukunft sollen noch weitere Bundesländer folgen. Trotz
Präventionsmaßnahmen können natürlich Schäden entstehen. Dann muss die richtige
Versicherung vorher abgeschlossen werden, damit der finanzielle Schaden ausgeglichen wird.
Elementarschutz – elementar wichtig
Um sich vor extremen Naturereignissen, wie Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser,
zu schützen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Die
Elementarschadenversicherung schützt zudem vor den finanziellen Folgen durch Rückstau,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Sie wird als
optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Immer
mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive der Elementarschadenversicherung an, bei dieser Deckung kann je
nach Versicherer und Konzept auch der Rückstauschaden mit eingeschlossen werden. Kunde
und Versicherer können sich natürlich auch gegen den Elementarbaustein entscheiden –
wovon wir Ihnen abraten möchten. Das geringe Risikobewusstsein zeigt sich darin, dass erst
35 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden wie Hochwasser und
Starkregen versichert sind.
Was ist im Elementarschutz versichert?

Starkregen
Wenn durch sintflutartige Regenfälle das Wasser nicht mehr abfließt

Überschwemmung
Wenn durch starke Regenfälle Flüsse über die Ufer treten

Rückstau
Wenn sich bei Starkregen das Wasser der Kanalisation in das Gebäude zurückstaut

Erdbeben
Wenn durch Erdstöße das Gebäude beschädigt wird

Schneedruck
Wenn das Dach die Schneemassen nicht trägt und einstürzt

Lawinen
Wenn Lawinen unkontrolliert abgehen

Vulkanausbruch
Wenn an dem Urlaubsort ein Vulkan ausbricht und Ihren „mobilen“ Hausrat
beschädigt
Wir möchten den gesellschaftlichen Dialog über den
Klimawandel und seine Folgen fördern und nochmals auf
„Plant for The Planet“ aufmerksam machen. Eine Initiative,
die sich aktiv durch Bepflanzungen gegen den Klimawandel
einsetzt. Pflanzen auch Sie Bäume, um dem Klimawandel zu
bekämpfen.
Bei Fragen rund um das Thema Gebäudeversicherung und
Elementarschutz sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Janina Friederichs
Telefon: 02173 39997-18
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TREU ASS News
5/2015
Urteile des Monats
§ Weg zur Mittagspause ist unfallversichert
Darmstadt. Wer auf dem Weg zur Mittagspause
ist, ist gesetzlich unfallversichert. Laut einer
Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts entfällt der Schutz aber dann, wenn
unterwegs noch private Angelegenheiten erledigt
werden. Im Fall stürzte eine angestellte Sekretärin
in der Mittagspause auf einer Treppe in der
Innenstadt. Die Berufungsgenossenschaft lehnte
eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass
sich die Frau auf dem Weg zu einer Reinigung
befunden habe, um private Kleidungsstücke
abzuholen. Diese meinte dagegen, dass sie auch
auf dem Weg in die Mittagspause war. Dafür
wollte sie in ein neben der Reinigung gelegenes
Fastfood-Restaurant gehen. Das Gericht wies die
Klage ab. Es sei nicht zweifelsfrei feststellbar, dass
die Frau auf dem Weg zum Restaurant war (Az.:L 3
U 225/19).
§ Arbeiten trotz Krankschreibung
den Reisepreis neu und forderte von der
Mutter 1.397 Euro pro Person, also einen
Gesamtbetrag von satten 5.588 Euro. Die
Mutter pochte auf die Durchführung der
Reise zum ursprünglichen Preis. Das
Reisebüro lehnte ab. Man traf sich vor
Gericht. Das zuständige Amtsgericht wies das
Reisebüro an, die Reise zu dem bestätigten
günstigen Preis durchzuführen – was dieses
aber nicht tat. Die Klägerin verlangte nun
Schadenersatz in Höhe von 5.588 Euro. Die
Begründung: In diesem Preis komme der
eigentliche Wert zum Ausdruck, den das
Reisebüro der Reise beimesse. Das Amtsgericht jedoch wollte dem Schadenersatz den
zu niedrigeren Reisepreis zugrunde legen. Die
Mutter legte Berufung ein, hatte damit
allerdings vor dem Oberlandesgericht in
Frankfurt keinen Erfolg. Der ursprünglich
günstige Reisepreis sei zu berücksichtigen,
weil dieser zeigte, wie viel die Reise dem
Kunden wert war. Denn die Mutter hätte die
Reise zu dem höheren Preis ja gar nicht
gebucht. Das Gericht entschied zudem, der
Klägerin nur die Hälfte des ursprünglichen
Reisepreises als Schadenersatz zuzusprechen.
Ein Urlaub, der ganz ausfällt, sei nicht so
schlimm, wie ein Urlaub, der stattfindet, aber
keinen Erholungswert hat. Die verlorene Zeit
kann der Urlauber im zweiten Fall nicht
anderweitig nutzen (NRZ, 12.06.2015).
Berufstätige dürfen trotz Krankschreibung
arbeiten gehen, wenn sie sich gesund fühlen. Der
gesetzliche Unfallschutz entfällt deshalb nicht.
Darauf weist der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) hin. Sie müssen sich
vom Arzt auch nicht vorher gesundschreiben
lassen. Die Krankschreibung sei lediglich eine
Prognose vom Mediziner, wann der Mitarbeiter
voraussichtlich wieder fit ist. Es gibt aber
Einschränkungen – etwa wenn der Arbeitnehmer
eine sehr ansteckende Krankheit hat. Dann darf er
nicht wieder zur Arbeit gehen. Außerdem muss
der Arbeitgeber Beschäftigte wieder nach Hause
schicken, wenn sie offensichtlich noch krank sind
(NRZ, 20.06.2015).
§ Stolperfalle Kirmesplatz
§ Schadenersatz bei falsch berechneten
Reisekosten
Frankfurt/Main. Ein Reisebüro berechnet einen
falschen Reisepreis. Der Kunde soll am Ende also
mehr bezahlen. Doch er weigert sich, die Reise
fällt daher aus. Der Schadenersatz für die
entgangene Urlaubsreise richtet sich in diesem
Fall nach dem ursprünglich zu niedrigen Reisepreis
– nicht nach dem höheren Preis, zu dem die Reise
nicht zustande kam. Das entschied das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter
Instanz (Az.: 16 U 12/14), wie die Deutsche
Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift
„ReiseRecht aktuell“ berichtet. In dem
verhandeltem Fall hatte eine Mutter für ihre
minderjährige Tochter und drei Mitschülerinnen
eine Reise nach Kroatien gebucht. Der Preis der
Reise pro Teilnehmer betrug 447 Euro und wurde
so vom Reisebüro bestätigt. Es stellte sich jedoch
später heraus, dass das günstige Angebot nur für
zwei Erwachsene mit zwei Kindern im Alter von
zwei bis elf Jahren galt. Das Reisebüro berechnete
das Angebot neu und verlangte nun
Hamm. Es ist wieder soweit: Schützenfeste
und Kirmessen haben Hochsaison. Unfälle
sind hierbei keine Seltenheit. Ein Anwohner,
der im Bereich eines Kirmesplatzes über eine
ungesicherte am Boden verlegte Leitung
stürzt und dabei zu Schaden kommt, muss
sich in der Regel ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen. Das geht aus
einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm
hervor. Der Wohnwagen eines Schaustellers
wurde über Kabel mit Wasser und Strom
versorgt. Obwohl die Leitungen einen
Gehsteig kreuzten, waren diese weder mit
Kabelbindern gebündelt, noch durch eine
Abdeckung gesichert. Das hatte zur Folge,
dass eine Anwohnerin einige Tage nach
Kirmesbeginn über eine der Leitungen
stolperte. Bei dem anschließenden Sturz zog
sie sich mehrere Knochenbrüche zu. Sie
verklagte den Schausteller daher wegen
Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht
auf Zahlung von Schadenersatz und
Schmerzensgeld. Doch damit hatte sie
zunächst
zunächst keinen Erfolg. Das in erster Instanz
mit dem Fall befasste Dortmunder
Landesgericht kam zu dem Ergebnis, dass
die Klägerin nicht habe nachweisen können,
können, dass sie tatsächlich über eine
Leitung des Beklagten gestürzt war. Im
Bereich der Unfallstelle hatten nachweislich auch andere Schausteller Leitungen
verlegt gehabt, die ebenfalls nicht
ausreichend gesichert waren. Dieser
Rechtsauffassung wollten sich die von der
Klägerin in Berufung angerufenen Richter
des Oberlandesgerichts Hamm nicht
anschießen und gaben der Klage statt. Nach
Überzeugung des Gerichts steht fest, dass
nicht zuletzt auch der beklagte Schausteller
eine Stolperfalle geschaffen hat, in dem er
Versorgungsleitungen ungesichert über dem
Gehweg verlegt hat. hat. Im Bereich eines
Kirmesplatzes sind Versorgungsleitungen so
zu legen, dass das Stolperfallen- und
Sturzrisiko möglichst minimiert wird, z.B.
durch eine sorgfältige Verlegung oder eine
entsprechende Abdeckung. Zu Gunsten der
Klägerin greift die sogenannte Vermutungsregelung nach § 830 Absatz 1 BGB, in dem
es heißt: „Haben Mehrere durch eine
gemeinschaftliche begangene unerlaubte
Handlung einen Schaden verursacht, so ist
jeder für den Schaden verantwortlich. Das
Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt,
wer von mehreren Beteiligten den Schaden
durch seine Handlung verursacht hat.“ Das
Gericht zeigte sich allerdings davon
überzeugt, dass die Klägerin ein erhebliches
Mitverschulden am Zustandekommen ihres
Sturzes trifft. Ihr war nämlich schon
mehrere Tage vor dem Sturz bekannt, dass
sich in unmittelbarer Nähe ihres Hauses
unzureichend gesicherte Leitungen der
Schausteller befinden. Da sich der der Unfall
an einem September-Tag gegen frühen
Nachmittag ereignete, kann sich die
Klägerin auch nicht auf unzureichende
Sichtverhältnisse berufen. Ihren Mitverschuldungsanteil bemaßen die Richter
daher mit 50 Prozent (9 U114/14).
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