Kaufvertragsabwicklung Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: [email protected] Abwicklung des Kaufvertrages durch den Notar 1. Nach der Beurkundung verschickt der Notar die Vertragsabschriften an Verkäufer, Käufer, Finanzamt, etwaige Genehmigungsstellen, sowie an die Bank des Käufers, falls der Kaufpreis finanziert wird. 2. Beim Grundbuchamt wird die Auflassungs-/Eigentumsvormerkung zur Eintragung beantragt. Es handelt sich um eine vorübergehende Eintragung, die den bevorstehenden Eigentumserwerb des Käufers sichert. 3. Falls Belastungen auf dem Kaufobjekt eingetragen sind, holt der Notar auf Wunsch bei den Banken oder sonstigen Gläubigern die Löschungsbewilligung für die Belastungen ein. 4. Wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Löschung der etwaigen Belastungen gesichert ist und evtl. sonstige Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. erforderliche Genehmigungen), teilt der Notar den Vertragsteilen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises mit. 5. Nach Zahlung muss der Verkäufer dem Notar unverzüglich den Eingang des Kaufpreises bestätigen. Sind Grundpfandrechte des Verkäufers mit dem Kaufpreis wegzufertigen, ist der von der Verkäufer-Bank geforderte Betrag direkt an diese zu überweisen. 6. Falls der Käufer den Kaufpreis finanziert, muss er seine Bank von der Kaufpreisfälligkeit rechtzeitig verständigen. Diese wird dann den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen bzw. an die Gläubiger von zu löschenden Belastungen. 7. Das Finanzamt -Grunderwerbsteuerstelle- (für Tegernsee ist das Finanzamt Weilheim zuständig) wird von Notar verständigt und schickt dem Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Zahlung der Steuer an das Finanzamt sendet dieses die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar; sie ist Voraussetzung für den Vollzug im Grundbuch. 8. Der Notar reicht nach Kaufpreiszahlung beim Grundbuchamt alle Unterlagen zur Eigentumsumschreibung auf den Käufer ein. 9. Nach erfolgter Eigentumsumschreibung erhalten die Vertragsparteien eine entsprechende Vollzugsmitteilung, die von ihnen geprüft werden sollte. 10.Die Grundbuchgebühren werden, soweit das Vertragsobjekt in Bayern liegt, von der Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt. Notar Schwarzer, Tegernsee
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