Abwicklung eines Kaufvertrages - Home

Kaufvertragsabwicklung
Notar
Wilfried Schwarzer Tegernsee
Rathausplatz 5
83684 Tegernsee
Telefon (08022)7052-0
Telefax (08022) 705252
Mail: [email protected]
Abwicklung des Kaufvertrages durch den Notar
1. Nach der Beurkundung verschickt der Notar die Vertragsabschriften
an Verkäufer, Käufer, Finanzamt, etwaige Genehmigungsstellen, sowie
an die Bank des Käufers, falls der Kaufpreis finanziert wird.
2. Beim Grundbuchamt wird die Auflassungs-/Eigentumsvormerkung zur
Eintragung beantragt. Es handelt sich um eine vorübergehende Eintragung, die den bevorstehenden Eigentumserwerb des Käufers sichert.
3. Falls Belastungen auf dem Kaufobjekt eingetragen sind, holt der Notar
auf Wunsch bei den Banken oder sonstigen Gläubigern die Löschungsbewilligung für die Belastungen ein.
4. Wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Löschung der
etwaigen Belastungen gesichert ist und evtl. sonstige Voraussetzungen
erfüllt sind (z. B. erforderliche Genehmigungen), teilt der Notar den
Vertragsteilen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Fälligkeit des
Kaufpreises mit.
5. Nach Zahlung muss der Verkäufer dem Notar unverzüglich den Eingang des Kaufpreises bestätigen. Sind Grundpfandrechte des Verkäufers mit dem Kaufpreis wegzufertigen, ist der von der Verkäufer-Bank
geforderte Betrag direkt an diese zu überweisen.
6. Falls der Käufer den Kaufpreis finanziert, muss er seine Bank von der
Kaufpreisfälligkeit rechtzeitig verständigen. Diese wird dann den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen bzw. an die Gläubiger von zu löschenden Belastungen.
7. Das Finanzamt -Grunderwerbsteuerstelle- (für Tegernsee ist das Finanzamt Weilheim zuständig) wird von Notar verständigt und schickt
dem Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Zahlung der Steuer an das Finanzamt sendet dieses die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar; sie ist Voraussetzung für den Vollzug im
Grundbuch.
8. Der Notar reicht nach Kaufpreiszahlung beim Grundbuchamt alle Unterlagen zur Eigentumsumschreibung auf den Käufer ein.
9. Nach erfolgter Eigentumsumschreibung erhalten die Vertragsparteien
eine entsprechende Vollzugsmitteilung, die von ihnen geprüft werden
sollte.
10.Die Grundbuchgebühren werden, soweit das Vertragsobjekt in Bayern
liegt, von der Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt.
Notar Schwarzer, Tegernsee