xxxxxx xxxxxx - Nordsee

Nr.
der Urkundenrolle für 2016
Verhandelt
zu
Norden
am
30. Juli 2016
Vor mir, dem unterzeichneten Notar
XXXXXX XXXXXX
im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
mit dem Amtssitz in
XXXXXXXX
erschienen in den Räumen des öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Walter Frerichs,
Osterstraße 134, 26506 Norden,
wohin ich mich auf Ersuchen begeben habe:
1. Der öffentlich bestellte und vereidigter Auktionator Walter Frerichs, geb. am 06.03.1952
geschäftsansässig in: Osterstraße 134, 26506 Norden
- nachstehend „Auktionator" genannt 2. die Veräußerin
- nachstehend „Veräußerin" genannt 3.
- nachstehend in Teil I „Meistbietender“ genannt –
Die Erschienenen zu 3) wiesen sich zur Gewissheit des Notars aus durch Vorlage ihrer amtlichen Lichtbildausweise, die im Einverständnis der Ausweisinhaber als Ablichtung dem Notar übergeben wurden.
Die Erschienenen zu 2) und 3) sind dem Notar persönlich von Person bekannt.
Die Frage des Notars nach der Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG wurde von
den Erschienenen verneint.
Der Veräußerer und der Meistbietende bestätigen hiermit, dass ihnen die „Allgemeinen Versteigerungsbedingungen“ („AV“) und die „Besonderen Versteigerungsbedingungen“ („BV“) bekannt sind.
Nunmehr erklärten die Erschienenen:
Zuschlagsprotokoll
1. Wir, Auktionator und Meistbietender ersuchen den Notar um Protokollierung eines Vertrages
im Rahmen einer freiwilligen Grundstücksversteigerung, der neben übereinstimmendem Gebot
und Zuschlag auch noch den folgenden schuldrechtlichen Inhalt hat:
a. Die „Allgemeinen Versteigerungsbedingungen“, enthalten in der Urkunde vom 17.01.2016
des Notars Knut Balzer in Norden, UR . 30/2016, nachstehend „Verweisungsurkunde“ genannt, auf die ausdrücklich hingewiesen wird, deren Inhalt bekannt ist und auf deren Verlesen und Beifügen ausdrücklich verzichtet wird.
b. die unmittelbar vor dem Bietungsverfahren in Gegenwart des Notars verlesenen „Besonderen Versteigerungsbedingungen“ (Auslobungstext), und in der Anlage „1“ zu der vorliegenden Urkunde enthalten sind, und auf die verwiesen wird und die den gemäß a) in Bezug
genommenen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen vorgehen.
2. Gegenstand der Versteigerung ist das in Anlage 1 näher bezeichnete Objekt
Osteel, Alter Postweg 189
Es ist eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Norden
von Osteel auf Blatt 1029
3. Nach Belehrung durch den Notar über die auf Grund des Gebotes zu Stande kommende vertragliche Bindung, die Grunderwerbsteuerpflicht, den Gewährleistungsausschluss sowie nach
Hinweis über die erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen erklärte der Meistbietende, in Form des Meistgebotes in Höhe von
€
in Worten:
EURO ein Angebot unterbreitet zu haben zum Erwerb des ausgelobten Objektes zum Alleineigentum/in Miteigentum zu je 1/2. Nach dreimaligem Aufruf erteilte der Auktionator dem Meistbietenden in dem von ihm angegebenen Anteilsverhältnis auf dessen Meistgebot in vorstehend
genannter Höhe den Zuschlag.
Mit dem Zuschlag und dieser Beurkundung kommt gemäß § 156 BGB ein Kaufvertrag zu den
Bedingungen der Anlage 1, der Versteigerungsbedingungen und mit dem Meistgebot als Kaufpreis zustande.
4. Der Meistbietende unterwirft sich wegen des Meistgebotes dem Veräußerer gegenüber und
wegen der von ihm an den Auktionator geschuldeten und der Höhe nach anerkannten Courtage
in Höhe eines Betrags von
EUR inkl. 19% MwST (in Worten:
Euro) dem Auktionator gegenüber jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5/8 % (fünf/acht vom
Hundert) über dem Basiszinssatz per heute der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen.
5. Nach Beurkundung der Zuschlagerteilung müssen noch die schuldrechtlichen Verhältnisse (der
eigentliche Kaufvertrag) beurkundet werden. Nach § 17 Abs 2a BeurkG darf die Beurkundung
erst 14 Tage nach Aushändigung eines Entwurfs durch den Notar, seinem Vertreter im Amt oder
einem mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung als Rechtsanwalt verbundenen Notar beurkundet werden.
Dieser Entwurf wird dem Ersteher mit dem heutigen Tag ausgehändigt.
Das Protokoll wurde den Erschienen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und
eigenhändig, wie folgt, unterschrieben: