Noch zwei Mitglieder der "Sauerland

DerWesten vom 25.01.2016
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Online 25.01.2016, 23:03 Uhr
Nummer:
1534339489
Online-Quelle
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-winterberg-medebach-und-hallenberg/noch-zwei-mitglieder-der-sauerlandgruppe-in-haft-id11495617.html
Noch zwei Mitglieder der "Sauerland-Gruppe" in Haft
Karlsruhe/Medebach. Zwei der vier verurteilten Mitglieder der "Sauerland-Gruppe" sitzen noch
in Haft. Eine Entlassung des damaligen Anführers auf Bewährung scheiterte.
Zwei Mitglieder der Sauerland-Gruppe
weiter in Haft
Terroristen hatten Ferienhaus im Sauerland angemietet
Im Mai 2010 verurteilt
Achteinhalb Jahre nachdem vier Mitglieder der Sauerland-Gruppe in einem
Ferienhaus in Medebach-Oberschledorn
verhaftet wurden, sind zwei von ihnen
auf freiem Fuß. Der damalige Anführer
der islamistischen Terroristen, Fritz G.,
hätte nach Verbüßung von zwei Dritteln
seiner Haftstrafe im vergangenen Herbst auf Bewährung frei kommen können. Doch dies passierte nicht, wie sein
Anwalt Dirk Uden (Karlsruhe) bestätigt.
Terrorismus
Urteile im Prozess gegen die SauerlandGruppe rechtskräftig
Urteile im Prozess gegen die SauerlandGruppe rechtskräftig
Die vier Terroristen der SauerlandGruppe haben ihre Strafen akzeptiert.
Damit sind die Urteile rechtskräftig. In
Düsseldorf hat unterdessen ein...
Am 4. September 2007 erlangte Oberschledorn weltweite Beachtung, als in
einer spektakulären Polizeiaktion drei
Terroristen der deutschen Zelle der Vereinigung Islamische Union (IJU) festgenommen wurden. Fritz G., Daniel S.
und Adem Y. gestanden im Prozess vor
dem Oberlandesgericht Düsseldorf,
Sprengstoffanschläge auf US-Soldaten
geplant zu haben. G. und S. wurden im
Mai 2010 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, Y. erhielt elf Jahre. Ihr Helfer
Atilla S. kam mit fünf Jahren davon.
Dieser kam im Juli 2011 frei.
Im Prozess Geständnis abgelegt
„Mein Mandant hat sich kritisch mit seinem damaligen Handeln auseinandergesetzt und den islamistischen Zielen
abgeschworen“, sagt Anwalt Uden über
Abbildung:
Wörter:
den nach wie vor inhaftierten Fritz G.
Ein Beleg nach seiner Ansicht: dass der
zum Islam konvertierte Ulmer im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Und doch ist der 36-Jährige
bislang nicht in den Genuss einer Haftverkürzung gekommen. Nach Informationen dieser Zeitung fand die vom
zuständigen Gericht von Amts wegen
durchgeführte Haftüberprüfung (kurz
vor Ende der Zwei-Drittel-Haftzeit)
nicht statt - weil G. diesem Vorgang
nicht zugestimmt hatte.
Islamismus
Salafisten-Verein hatte Kontakt zu
„Sauerland“-Terroristen
Salafisten-Verein hatte Kontakt zu
„Sauerland“-Terroristen
Der verbotene Salafisten-Verein Millatu Ibrahim stand in Verbindung mit
der terroristischen „Sauerland“-Gruppe.
Das hat das Innenministerium...
Womöglich hätte G. in einem Gutachten keine günstige Sozialprognose erhalten. Uden bestätigt, dass sich G. nicht
aus der Haft heraus erfolgreich um eine
Wohnung und einen Arbeitsplatz bemühen konnte. „Es ist schwierig, eine
Bleibe und einen Job zu finden, wenn
man auf der UN-Terrorliste steht.“
Nach seinen Angaben dürfte von G.
keine Gefahr mehr ausgehen: „Er ist
völlig unauffällig.“ Uden ist zuversichtlich, dass „zeitnah“ ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung
gestellt wird.
Neben G. galt auch Daniel S. als Kopf
der Sauerland-Gruppe. S. wurde am 3.
September 2015 vorzeitig aus der Haft
entlassen. „Er hat in der JVA ein Betriebswirtschafts-Studium an der Fernuniversität Hagen begonnen und sitzt derzeit an seiner Abschlussarbeit“, sagt sein
Anwalt Johannes Pausch. Bei einem
Haftprüfungstermin im vergangenen
Sommer hätten sich JVA-Leitung und
Bundesanwaltschaft wegen einer guten
Kriminal- und Sozialprognose für eine
vorzeitige Entlassung ausgesprochen.
„Mein Mandant hat sich von den islamistischen Zielen abgewandt.“
Terror in Europa seit 2001
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Das scheint nicht immer der Fall zu
sein: Der SWR verbreitete unlängst die
Ansicht von „Polizei und Verfassungsschutz“, dass „die wenigsten der bundesweit ein gutes Dutzend Menschen,
die als Terroristen oder Unterstützer“
verurteilt wurden, in der Haft „ihre
Gesinnung geändert“ haben. Ein „radikaler Wandel“ wie bei Daniel S. sei eher
die Ausnahme.
Diverse Bewährungsauflagen
Dennoch: Wird S. in Freiheit überwacht? „Nein“, sagt Pausch. S. müsse
nur Kontakt zu seinem Bewährungshelfer halten. Und diverse Bewährungsauflagen erfüllen, „strenge Auflagen“, wie
es die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
nennt: Er darf z.B. nicht zu Mitbeschuldigten und islamistischen Gruppen Kontakt aufnehmen.
Dagegen sitzt der dritte damalige Angeklagte, Adem Y., noch in Haft. Er wird
auch von Pausch vertreten. „Bei ihm ist
die Prognose nicht so klar wie bei S.“,
sagt der Düsseldorfer Jurist. „Er verhält
sich zwar in Haft unauffällig, hat aber
keine Ausbildung begonnen.“ Derzeit
bemühe man sich aber darum, die Haftzeit noch zu verkürzen.
Achteinhalb Jahre ist es her, dass vier Mitglieder der Sauerland-Gruppe in einem Ferienhaus in MedebachOberschledorn verhaftet wurden. Foto: Boris Roessler/dpa (Archiv).
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