Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Ablauf der Veranstaltung 1. 2. 3. 4. Begrüßung Moderierte Diskussion Keynote Fachforen 1. Ausländerrechtliche Informationen zu Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen 2. Integration in den Arbeitsmarkt: Integration Point Köln 3. Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt – die arabische Welt 5. Vorstellung der Ergebnisse aus den Fachforen Begrüßung Dr. Sandra von Möller, Vizepräsidentin der IHK Köln, Leiterin des Arbeitskreises „Gender & Diversity“ und Geschäftsführerin der BÄRO GmbH & Co. KG Moderierte Diskussion Wie unterstützen die Stadt Köln und die IHK Köln Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt? Hans Oster, Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln Ulf C. Reichardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln Keynote Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren - Chancen und Herausforderungen Dr. Rüdiger Wapler, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren Chancen und Herausforderungen Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Köln, den 5. April 2016 Dr. Rüdiger Wapler Deutschland: Zu- und Fortzüge insgesamt 1974 bis 2015 Angaben in Tausend Personen 2.500 2.000 Saldo Zuzüge Fortzüge 1.500 1.000 500 0 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* -500 * Vorläufige Schätzung Quelle: Statistisches Bundesamt Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 2 Struktur der Zuwanderung nach Deutschland Jan. – Sept. 2015 EU insgesamt: 542.000 (48 %) Flüchtlinge: 577.000 (52 %) Ungarn 3% Irak 4% Kosovo 3% Kroatien 3% Syrien 18% Afghanistan 5% Bulgarien 5% Sonst. Kriegsund Krisenländer 16% Albanien 6% Polen 11% Sonst. EU-Länder 13% Rumänien 13% Quelle: Statistisches Bundesamt; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; eigene Berechnungen Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 3 Kurzer Exkurs: Arbeitsmarktintegration von Ausländern 2008 – 2014 Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 4 Integration von Ausländern: Erwerbstätigenquoten D. ohne MigH 84% 74% GR/IT/ES/P 79% 63% 80% 53% sonst. EU15 84% 67% 85% 65% NMS 83% 69% 86% 53% Türkei 73% 39% 53% 13% Restl. Eur. 77% 61% 23% 57% Restl. Welt 74% 55% 23% 50% 100% 80% 60% 40% 20% 0% Männer 0% 20% 40% 60% 80% 100% Frauen Durchschnitt der Jahre 2008 – 2014. Quelle: Sonderauswertung des Mikrozensus; eigene Berechnungen Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 5 Integration von Ausländern: Ausbildungsadäquate Erwerbstätigkeitsquoten D. ohne MigH 96% 92% GR/IT/ES/P 92% 85% 93% 82% sonst. EU15 97% 93% 95% 97% NMS 90% 78% 55% 82% 74% Restl. Eur. inkl. Türkei 88% 74% 95% 74% Restl. Welt 89% 84% 94% 100% 80% 60% 40% Männer 20% 0% 0% 20% 40% 60% Frauen 80% 100% Quelle: Sonderauswertung des Mikrozensus; eigene Berechnungen Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 6 Zwischenfazit (und Ende Exkurs) In Deutschland haben sich in jüngster Zeit eine hohe Zahl von Ausländern erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert ‐ d. h. der Arbeitsmarkt ist grundsätzlich aufnahmefähig aber … ‐ die Einwanderer kamen größtenteils aus der EU zu Erwerbszwecken nach Deutschland ‐ rund 2 3 der Einwanderer waren (hoch)qualifiziert Aktuell starke Veränderung der Struktur der Zuwanderer Wie entwickelt sich die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Vergleich zu anderen Migranten … Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 7 Chancen/Risiken durch die Flüchtlingszuwanderung Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 8 Beschäftigungsquote von Zuwanderern im Zeitverlauf, nach Zugangsweg in Prozent Quelle: IAB-SOEP-Migrationsstichprobe; Entnommen aus IAB Aktueller Bericht (14/2015) Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 9 Asylentscheidung mit positivem Bescheid, nach Altersklassen 2015 Absolute Zahlen und Angaben in Prozent bis unter 16 Jahre 21,0% 16 bis unter 18 Jahre 3,5% 18 bis unter 25 Jahre 25,2% 25 bis unter 30 Jahre 17,3% 30 bis unter 35 Jahre 11,8% 35 bis unter 40 Jahre 7,7% 40 bis unter 45 Jahre 5,2% 45 bis unter 50 Jahre 3,5% 50 bis unter 55 Jahre 2,0% 55 bis unter 60 Jahre 1,2% 60 bis unter 65 Jahre 0,7% 65 Jahre und älter 1,0% 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 Asylentscheidung mit Schutz sind Anerkennungen als Asylberechtigte inkl. Familienasyl, anerkannte Flüchtlinge sowie Personen mit subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote. Quelle: BAMF-Sonderauswertung aus Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik, eigene Berechnungen des IAB. Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 10 Schul- und Hochschulbildung der Migranten I BAMF-Befragung von Asylantragstellern 35 30 25 20 % 15 10 5 0 keine Schulbildung Grundschule Mittelschule Fachschule Insgesamt Gymnasium Hochschule Sonstiges Syrer Fallzahlen: 247.500 (insgesamt); 95.500 (Syrier); Befragungszeitraum: 01.01-31.12.2015 Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 11 Schul- und Hochschulbildung der Migranten II BAMF-Flüchtlingsstudie 2014. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge 60 50 40 % 30 20 10 0 keine Schulbildung ≤ 4 Jahre 5-9 Jahre Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien 10-14 Jahre ≥ 15 Jahre Syrer Fallzahlen: 2.805. Schwerpunkt: Afghanistan, der Irak und Syrien; Befragungszeitraum: 2014; positiver Asylbescheid: 2008–2012 Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 12 Berufliche Bildung BAMF-Flüchtlingsstudie 2014. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Syrer 58 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien 43 62 0% 10% keine Berufsausbildung 20% 30% 38 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Berufsausbildung/Studium abgeschlossen, laufend oder abgebrochen Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 13 Erwerbsstatus Angaben in Prozent Syrer 25 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien 37 0% Erwerbstätig 7 10% In Ausbildung 20% 26 28 9 30% 40% Suche nach Arbeit/Ausbildung 23 50% 60% Nicht erwerbstätig 9 22 70% 80% Sonstiges 5 6 90% 4 100% keine Angabe Quelle: BAMF-Flüchtlingsstudie 2014 Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 14 Szenarien der kurzfristigen Arbeitsmarktauswirkungen in Deutschland 2015 kamen 1,09 Mio. Asylsuchende nach Deutschland. Davon haben: ‐ 110.000 im erwerbsfähigen Alter einen anerkannten Schutzstatus und damit einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang Unter der Annahme, dass dieses Jahr 500.000 Asylsuchende kommen: ‐ kann die Zahl der Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus im erwerbsfähigen Alter im Jahresdurchschnitt auf 320.000 bis 390.000, bis zum Jahresende 2016 auf 500.000 bis 620.000 Personen steigen ‐ steigt die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit um ca. 90.000 Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 15 Fazit/Handlungsempfehlungen Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 16 Fazit Der Arbeitsmarkt befindet sich generell in guter Verfassung. ‐ Zu Erwerbszwecken neuzugewanderte (EU-)Ausländer finden überwiegend (ausbildungsadäquate) Anstellungen Datenlage zu Flüchtlingen derzeit noch wenig belastbar. Tendenziell: ‐ Schulbildung scheint höher als berufliche Bildung zu sein ‐ Altersverteilung deutet auf recht hohes Bildungspotenzial In der Vergangenheit hat sich gezeigt: ‐ Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen braucht Zeit ‐ Aufholprozess hat statt gefunden Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 17 Handlungsempfehlungen Herstellen von Rechtsicherheit durch Beschleunigung der Asylverfahren Sprachförderung Unterstützung von Bildung und Ausbildung Anerkennung von Abschlüssen und nicht-zertifizierten Fähigkeiten Effiziente (rechtskreisübergreifende) Arbeitsvermittlung Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt 18 Fachforum Ausländerrechtliche Informationen zu Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Dagmar Dahmen und Frank Wohlgemuth, Zentrale Ausländerbehörde der Stadt Köln 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Informationen zur Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen „Flüchtlinge“ …vielfältiger als man denkt! Asylsuchende Asylantragstellende Asylberechtigte Unerlaubt Eingereiste © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Nicht jeder darf arbeiten… Ob ein Flüchtling arbeiten darf und in welchem Umfang, regeln Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel oder zur aufenthaltsrechtlichen Bescheinigung Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis) Aufenthaltsgestattung Aufenthaltserlaubnis Duldung 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Ankunftsnachweis Der Ankunftsnachweis ist die Weiterentwicklung der bisherigen „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“. Durch ein einheitliches Format und fälschungssicherer Merkmale, sollen gesichertere Daten zur Identität eines Asylsuchenden bescheinigt werden. Er dokumentiert, dass ein Asylsuchender für die Asylantragstellung registriert wurde. © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Aufenthaltsgestattung Die Aufenthaltsgestattung wird ausgestellt, wenn konkret ein Asylantrag gestellt wurde und gilt bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Duldung Eine Duldung wird ausgestellt, wenn es aus tatsächlichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, den Ausländer wieder in sein Heimatland zurück zu führen © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Aufenthaltserlaubnis Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Besitzt ein Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis, dann wurde aus humanitären Gründen ein Schutzstatus zuerkannt und darf in Deutschland bleiben. Die Nebenbestimmungen befinden sich auf dem Aufenthaltstitel, der Klebeetikette, oder dem nachstehenden Zusatzblatt 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Aufenthaltserlaubnis © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Fiktionsbescheinigung Eine Fiktionsbescheinigung wird immer dann ausgestellt, wenn die Ausländerbehörde über einen laufenden Antrag entscheidet. © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Zeitschiene für den Arbeitsmarktzugang 1 • Von der Einreise bis zum Ablauf von 3 Monaten gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot 2 • Von der Einreise bis zum Ablauf von 15 Monaten gilt ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang 3 • Nach Ablauf von 15 Monaten werden nur noch die Arbeitsbedingungen geprüft © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Informationen © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten 5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen! Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen Service und Beratung Wenn Sie Flüchtlinge beschäftigen möchten, können Sie sich auch hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs beraten lassen: Amt für öffentliche Ordnung Ausländerangelegenheiten Fachgruppe Arbeitsmigration Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon: 0221-221-93381 Mail: [email protected] © 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2 Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten Fachforum Integration in den Arbeitsmarkt: Integration Point Köln Britta Redmann, Integration Point Köln Roswitha Stock, Agentur für Arbeit Köln 17. März 2016 Jeder Mensch hat Potenzial Seite 1 Quelle: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/koeln-hilft-fluechtlingen/fluechtlinge-koeln Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern - Konzept Modellprojekt Berlin Seite 4 Integration Point Köln in der Agentur für Arbeit in der Luxemburger Straße Seite 5 Integration Point – gemeinsame Anlaufstelle von Agentur für Arbeit und Jobcenter in Köln Seite 6 Strategische Ausrichtung des Integration Points Menschen mit guter Bleiberechtsperspektive professionell zur Integration begleiten. Potenziale und Qualifikationen der Flüchtlinge identifizieren und nutzbar machen Sprachförderung ermöglichen – Deutsche Sprachkenntnisse sind das wichtigste Instrument auf dem Weg zur Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit Bildung von Förderketten durch die Verzahnung der verschiedenen Angebote für Flüchtlinge auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Vernetzung mit den offiziellen Kölner Akteuren pflegen und ausbauen als ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im Integration Point darunter die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern pflegen - sie ist eine bedeutende, dringend notwendig und erfolgreiche Unterstützung Seite 7 Warum ist die Beschäftigung geflüchteter Menschen ein Gewinn? Geflüchtete Menschen … … sind überwiegend hochmotiviert, weil sie sich ein „neues Leben“ aufbauen und deshalb schnell in die Gesellschaft integrieren möchten, … sorgen für „frischen Wind“ im Unternehmen, weil sie berufliche Erfahrungen und neue Sichtweisen aus ihrer Heimat einbringen, … können das Unternehmen dabei unterstützen, sich auf internationalen Märkten besser aufzustellen, weil sie über Sprachkenntnisse verfügen, die bisher im Betrieb nicht vorhanden waren, … erweitern die kulturelle Vielfalt in Unternehmen und fördern mit ihrer Anwesenheit die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft Seite 8 Kontaktdaten des Arbeitgeberservice Köln Ihr persönlicher Arbeitgeberservice-Berater/in steht Ihnen auch bei Fragen zu Einstellung geflüchteter Menschen zur Verfügung. Sollte Ihnen Ihr Ansprechpartner/in nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an unsere Service-Nummer oder schreiben uns eine e-Mail: Tel: 0800 4 5555 20 eMail: [email protected] „Arbeitsmarktzugang und Praktikumsstellen für geflüchtete Menschen“ Infoveranstaltung für Arbeitgeber 02. Juni 2016 um 17h Anmeldung: [email protected] Einladung folgt Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern - Konzept Modellprojekt Berlin Seite 11 In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame ArbeitgeberService (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen? Sie kennen einen Flüchtling, den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten. Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, einen Flüchtling (anerkannt oder eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n) einzustellen. Sie möchten sich allgemein über die Besonderheiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten informieren. Seite 12 Rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist). Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der Regel eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und Geduldeten in der Regel erst ab dem 16. Monat. Seite 13 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/-innen Personen mit Aufenthaltsgestattung / BüMA / Geduldete 1. – 3. Monat 4. – 15. Monat • Wartefrist (§ 61 AsylVfG) • Erwerbstätigkeit nicht gestattet. • Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA • Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. • Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA (§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV) 16. – 48. Monat ab 49. Monat • Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. • ohne Zustimmung der BA • Erwerbstätigkeit gestattet. Bitte den erleichterten Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte und bei Ausbildung beachten. © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Seite 14 Verfahren, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n , in Ihrem Unternehmen einstellen möchten Die Asylbewerberin / der Asylbewerber oder der Geduldete* wendet sich an die Ausländerbehörde Ihrer Kommune und beantragt eine Erlaubnis zur Beschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit informiert die Ausländerbehörde über das Ergebnis der Prüfung. Die Ausländerbehörde schaltet die Bundesagentur für Arbeit ein, die eine Arbeitsmarktprüfung durchführt. Bevorrechtigte Bewerber/innen sind nicht vorhanden, ausländische Arbeitnehmer/innen werden nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen. Die Ausländerbehörde schließt das Verfahren ab und erteilt die Erlaubnis zur Beschäftigung. * Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. Seite 15 Praktikum für Flüchtlinge Grundsatz: Praktikanten beteiligen sich am Arbeitsmarkt. Daher ist auch für die Aufnahme eines Praktikums ein rechtlicher Arbeitsmarktzugang (= Arbeitserlaubnis) erforderlich. ▬ ▬ ▬ Praktikumsverhältnisse sind als Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Vierten SGB zu bewerten. Für ein Praktikum muss deshalb immer vor Antritt die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragt werden. Seit dem 1. August 2015 sind bestimmte Praktika von der Zustimmungserfordernis der BA ausgenommen. Dialog Vorsitzenden der Verwaltungsausschüsse 24.09.15 © Bundesagentur für Arbeit Seite 16 erleichterter Arbeitsmarktzugang Keine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich! Keiner Zustimmung der BA bedarf die Beschäftigung für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ▬ für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf ▬ nach 4-jährigem Aufenthalt ▬ für ein Praktikum nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes ▬ für eine Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 BeschV (Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolvent/-innen) § 3 Nr. 1-3 BeschV (Führungskräfte) § 5 BeschV (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) § 14 Abs. 1 (Freiwilligendienst, karitativ/religiöse Gründe) § 15 Nr. 2 BeschV (Praktika zu Weiterbildungszwecken) § 22 Nr. 3-5 BeschV (Tagesdarbietungen, Berufssportler/-innen, Fotomodelle) § 23BeschV (Internationale Sportveranstaltungen) Seite 17 Jeder Mensch hat Potenziale! Danke - Thank you - Merci - ﺷﻛﺭﺍ ﻟﻙ Seite 18 Fachforum Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt Dr. Yasmin Alinaghi, Carl Duisberg Centren gemeinnützige Gesellschaft mbH Carl Duisberg Centren Bildung ohne Grenzen Agenda • Die Carl Duisberg Centren • Die eigene Kultur • Selbstbild / Fremdbild • Diversity • Kulturdimension • Die fremde Kultur • Integration im Beruf Carl Duisberg Centren Das Unternehmen • gemeinnützig, gegründet 1962 • Bildungsprogramme in 21 Ländern • ca. 200 Mitarbeiter im In- und Ausland • ca. 1000 Trainer und Experten weltweit • über 13.000 Teilnehmer aus 90 Ländern Die eigene Kultur Was glauben Sie, wundert Nicht-Deutsche an Deutschen? Typisch Deutsch? Typisch Deutsch? Typisch Deutsch? Diversity Diversity Fremdbild vs. Selbstbild Selbstbild Fremdbild Diversity Werte Host-culture Home-culture Value Value exp. „flexibility“ exp. „punctuality, reliability“ Negative value Negative value irresponsibility rigidity Diversity In Unternehmen Diversität / Unterschiedlichkeit ist die Möglichkeit unterschiedliche Begabungen von Mitarbeitern / Menschen durch positive Wertschätzung für den Unternehmenserfolg nutzbar zu machen Diversity Kuturdimension: Zeit „Es gibt zwei Arten, wie Menschen mit der Zeit umgehen. Die einen teilen sie ein, die anderen zerteilen sie. Menschen, die Zeit einteilen, verrichten jeweils nur eine Tätigkeit; Menschen die Zeit nicht einteilen, sondern im Gegenteil zerteilen, können viele Dinge gleichzeitig tun.“ (E.Hall, 1984) Pünktlichkeit am Arbeitsplatz? Was hat der Zuspätkommende erduldet, um überhaupt anwesend zu sein? Warum kann der Säumige seine Arbeit nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt erledigen? Diversity Kulturdimension: Macht / Hirarchie Bist Du Chef? Warum darf mir die Oberschwester etwas befehlen? Zuverlässigkeit im Beruf Wie äußert sich Respekt? Wie wird kommuniziert? Diversity Kulturdimension: Religion z.B.: Beten während der Arbeitszeit? Carl Duisberg Wie wir Unternehmen bei der Integration wir helfen können Carl Duisberg Sprachentraining Einstiegskurse Deutsch für Asylbewerber Einstiegskurs Deutsch für Asylbewerber Zielgruppe: Neu im Portfolio Kursinhalte: Alltagsthemen • Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive • Sich vorstellen • Familie (inkl. Kinder & Schule) • Einkaufen Teilnahmevoraussetzungen: • Wohnen • Aufenthaltsgestattung bzw. Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) • Freizeit • Teilnehmer müssen aus folgenden Herkunftsländern kommen: Syrien, Eritrea, Irak oder Iran Carl Duisberg Interkulturelles Training Fit für den deutschen Arbeitsmarkt Tagesseminar: „Fit für den deutschen Arbeitsmarkt“ Mögliche Inhalte • Zielgruppe: Mitarbeiter aus dem Ausland. Das Seminar vermittelt Wissen, Verständnis sowie inter-kulturelle Kompetenz im Hinblick auf die Arbeit in deutschen Unternehmen. • Arbeiten in Deutschland (Arbeitszeit, Pausen, Pünktlichkeit, Krankmeldung, Urlaub, etc.) • Führungsstile in deutschen Unternehmen • Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, weitere Sprachen auf Anfrage. • Zuständigkeiten und Strukturen • Durch praxisnahe Methoden erlangen die internationalen Teilnehmer Sicherheit im Arbeitsleben, lernen mit kulturellen Unterschieden umzugehen und integrieren sich schneller in ihr neues Arbeitsumfeld. • Verhalten im Team / Beziehung zu Arbeitskollegen • Kommunikation am Arbeitsplatz/ Feedback-Kultur • Religion am Arbeitsplatz Carl Duisberg Interkulturelles Training Integration ausländischer Mitarbeiter Workshop: „Integration ausländischer Mitarbeiter“ Mögliche Inhalte • Zielgruppe: Personalfachkräfte, Personalleiter und Führungskräfte • Einführung von Mentoring Programmen und Willkommensveranstaltungen • Fokus: Erfolgreiches Recruiting und Aspekte der interkulturellen Zusammenarbeit zwischen neuen Mitarbeitern und Stammbelegschaft. • Gleichbehandlungsgesetz und Hierarchien und der Umgang damit in anderen Kulturen • Steigerung der Handlungs-, Kommunikations- und Mediationskompetenz durch interkulturelle Sensibilisierung • Erfolgreiche Vermittlung der Firmenphilosophie • Interkulturelles Konfliktmanagement als HR Instrument • Onboarding Prozess: Sensibilisierung der neuen Mitarbeiter für das deutsche Arbeitsumfeld. • Sensibilisierung der Stammbelegschaft für kulturelle Aspekte, die den Arbeitsalltag beeinflussen. Referenzen, References Carl Duisberg Centren Ihr Bildungspartner im globalen Umfeld Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen, Beratung und Angebote: Herr Alexander Ewert Key Account Manager Carl Duisberg Centren gemeinnützige Gesellschaft mbH Hansaring 49-51 • 50670 Köln Telefon: +49 (0) 221 / 1626 - 202 E-Mail: [email protected] Website: www.cdc.de Vorstellung der Ergebnisse aus den Fachforen Ausländerrechtliche Informationen zu Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen • Unternehmen benötigen konkrete Ansprechpartner_innen und transparente Abläufe • die Vorrangprüfung wird als Hindernis für den Zugang zum Arbeitsmarkt angesehen Integration in den Arbeitsmarkt: Integration Point Köln • die Unternehmen benötigen: – (finanzielle) Unterstützung bei der Einstellung von geflüchteten Personen – Unterstützung bei individuellen Lösungsansätzen – Unterstützung bei der Identifizierung von Qualifikationen – Unterstützung bei der Rekrutierung von geflüchteten Personen – Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt - die arabische Welt • die Unternehmen wünschen sich: – ein Handbuch mit „No-Go’s“ (Wie verhalte ich mich als Arbeitgeber_in richtig?) – Seminare zum Thema Diversity/Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt – eine Datenbank, um Seminare, Veranstaltungen, Kontakte etc. nachschauen zu können
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