Gemeinsam nach vorne schauen

Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach
vorne schauen!
Ablauf der Veranstaltung
1.
2.
3.
4.
Begrüßung
Moderierte Diskussion
Keynote
Fachforen
1. Ausländerrechtliche Informationen zu Ausbildung und Beschäftigung
von Flüchtlingen
2. Integration in den Arbeitsmarkt: Integration Point Köln
3. Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt – die arabische Welt
5. Vorstellung der Ergebnisse aus den Fachforen
Begrüßung
Dr. Sandra von Möller, Vizepräsidentin der IHK Köln, Leiterin des
Arbeitskreises „Gender & Diversity“ und Geschäftsführerin der
BÄRO GmbH & Co. KG
Moderierte Diskussion
Wie unterstützen die Stadt Köln und die IHK Köln
Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt?
Hans Oster, Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln
Ulf C. Reichardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln
Keynote
Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren - Chancen und
Herausforderungen
Dr. Rüdiger Wapler, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren
Chancen und Herausforderungen
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Köln, den 5. April 2016
Dr. Rüdiger Wapler
Deutschland: Zu- und Fortzüge insgesamt 1974 bis 2015
Angaben in Tausend Personen
2.500
2.000
Saldo
Zuzüge
Fortzüge
1.500
1.000
500
0
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015*
-500
* Vorläufige Schätzung
Quelle: Statistisches Bundesamt
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
2
Struktur der Zuwanderung nach Deutschland
Jan. – Sept. 2015
EU insgesamt: 542.000 (48 %)
Flüchtlinge:
577.000 (52 %)
Ungarn
3%
Irak
4%
Kosovo
3%
Kroatien
3%
Syrien
18%
Afghanistan
5%
Bulgarien
5%
Sonst. Kriegsund Krisenländer
16%
Albanien
6%
Polen
11%
Sonst. EU-Länder
13%
Rumänien
13%
Quelle: Statistisches Bundesamt; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; eigene Berechnungen
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
3
Kurzer Exkurs: Arbeitsmarktintegration von Ausländern
2008 – 2014
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
4
Integration von Ausländern: Erwerbstätigenquoten
D. ohne MigH
84%
74%
GR/IT/ES/P
79%
63%
80%
53%
sonst. EU15
84%
67%
85%
65%
NMS
83%
69%
86%
53%
Türkei
73%
39%
53%
13%
Restl. Eur.
77%
61%
23%
57%
Restl. Welt
74%
55%
23%
50%
100%
80%
60%
40%
20%
0%
Männer
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Frauen
Durchschnitt der Jahre 2008 – 2014.
Quelle: Sonderauswertung des Mikrozensus; eigene Berechnungen
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
5
Integration von Ausländern: Ausbildungsadäquate
Erwerbstätigkeitsquoten
D. ohne MigH
96%
92%
GR/IT/ES/P
92%
85%
93%
82%
sonst. EU15
97%
93%
95%
97%
NMS
90%
78%
55%
82%
74%
Restl. Eur. inkl. Türkei
88%
74%
95%
74%
Restl. Welt
89%
84%
94%
100%
80%
60%
40%
Männer
20%
0%
0%
20%
40%
60%
Frauen
80%
100%
Quelle: Sonderauswertung des Mikrozensus; eigene Berechnungen
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
6
Zwischenfazit (und Ende Exkurs)

In Deutschland haben sich in jüngster Zeit eine hohe Zahl von
Ausländern erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert
‐ d. h. der Arbeitsmarkt ist grundsätzlich aufnahmefähig aber …
‐ die Einwanderer kamen größtenteils aus der EU zu Erwerbszwecken
nach Deutschland
‐ rund 2
3
der Einwanderer waren (hoch)qualifiziert

Aktuell starke Veränderung der Struktur der Zuwanderer

Wie entwickelt sich die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im
Vergleich zu anderen Migranten …
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
7
Chancen/Risiken durch die Flüchtlingszuwanderung
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
8
Beschäftigungsquote von Zuwanderern im Zeitverlauf, nach
Zugangsweg in Prozent
Quelle: IAB-SOEP-Migrationsstichprobe; Entnommen aus IAB Aktueller Bericht (14/2015)
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
9
Asylentscheidung mit positivem Bescheid, nach Altersklassen
2015 Absolute Zahlen und Angaben in Prozent
bis unter 16 Jahre
21,0%
16 bis unter 18 Jahre
3,5%
18 bis unter 25 Jahre
25,2%
25 bis unter 30 Jahre
17,3%
30 bis unter 35 Jahre
11,8%
35 bis unter 40 Jahre
7,7%
40 bis unter 45 Jahre
5,2%
45 bis unter 50 Jahre
3,5%
50 bis unter 55 Jahre
2,0%
55 bis unter 60 Jahre
1,2%
60 bis unter 65 Jahre
0,7%
65 Jahre und älter
1,0%
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Asylentscheidung mit Schutz sind Anerkennungen als Asylberechtigte inkl. Familienasyl, anerkannte Flüchtlinge sowie
Personen mit subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote.
Quelle: BAMF-Sonderauswertung aus Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik, eigene Berechnungen des IAB.
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
10
Schul- und Hochschulbildung der Migranten I
BAMF-Befragung von Asylantragstellern
35
30
25
20
%
15
10
5
0
keine
Schulbildung
Grundschule
Mittelschule
Fachschule
Insgesamt
Gymnasium
Hochschule
Sonstiges
Syrer
Fallzahlen: 247.500 (insgesamt); 95.500 (Syrier); Befragungszeitraum: 01.01-31.12.2015
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
11
Schul- und Hochschulbildung der Migranten II
BAMF-Flüchtlingsstudie 2014. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
60
50
40
% 30
20
10
0
keine Schulbildung
≤ 4 Jahre
5-9 Jahre
Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien
10-14 Jahre
≥ 15 Jahre
Syrer
Fallzahlen: 2.805. Schwerpunkt: Afghanistan, der Irak und Syrien; Befragungszeitraum:
2014; positiver Asylbescheid: 2008–2012
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
12
Berufliche Bildung
BAMF-Flüchtlingsstudie 2014. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Syrer
58
Afghanistan, Eritrea, Irak,
Iran, Sri Lanka und Syrien
43
62
0%
10%
keine Berufsausbildung
20%
30%
38
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Berufsausbildung/Studium abgeschlossen, laufend oder abgebrochen
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
13
Erwerbsstatus
Angaben in Prozent
Syrer
25
Afghanistan, Eritrea, Irak,
Iran, Sri Lanka und Syrien
37
0%
Erwerbstätig
7
10%
In Ausbildung
20%
26
28
9
30%
40%
Suche nach Arbeit/Ausbildung
23
50%
60%
Nicht erwerbstätig
9
22
70%
80%
Sonstiges
5
6
90%
4
100%
keine Angabe
Quelle: BAMF-Flüchtlingsstudie 2014
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
14
Szenarien der kurzfristigen Arbeitsmarktauswirkungen in
Deutschland

2015 kamen 1,09 Mio. Asylsuchende nach Deutschland. Davon
haben:
‐ 110.000 im erwerbsfähigen Alter einen anerkannten Schutzstatus und
damit einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang

Unter der Annahme, dass dieses Jahr 500.000 Asylsuchende
kommen:
‐ kann die Zahl der Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus im
erwerbsfähigen Alter im Jahresdurchschnitt auf 320.000 bis 390.000,
bis zum Jahresende 2016 auf 500.000 bis 620.000 Personen steigen
‐ steigt die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit um ca. 90.000
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
15
Fazit/Handlungsempfehlungen
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
16
Fazit

Der Arbeitsmarkt befindet sich generell in guter Verfassung.
‐ Zu Erwerbszwecken neuzugewanderte (EU-)Ausländer finden
überwiegend (ausbildungsadäquate) Anstellungen

Datenlage zu Flüchtlingen derzeit noch wenig belastbar. Tendenziell:
‐ Schulbildung scheint höher als berufliche Bildung zu sein
‐ Altersverteilung deutet auf recht hohes Bildungspotenzial

In der Vergangenheit hat sich gezeigt:
‐ Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen braucht Zeit
‐ Aufholprozess hat statt gefunden
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
17
Handlungsempfehlungen

Herstellen von Rechtsicherheit durch Beschleunigung der
Asylverfahren

Sprachförderung

Unterstützung von Bildung und Ausbildung

Anerkennung von Abschlüssen und nicht-zertifizierten Fähigkeiten

Effiziente (rechtskreisübergreifende) Arbeitsvermittlung
Chancen und Anforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt
18
Fachforum
Ausländerrechtliche Informationen zu Ausbildung und
Beschäftigung von Flüchtlingen
Dagmar Dahmen und Frank Wohlgemuth, Zentrale Ausländerbehörde der
Stadt Köln
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Integration von
Flüchtlingen:
Gemeinsam nach
vorne schauen!
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Informationen zur Ausbildung
und Beschäftigung von
Flüchtlingen
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
„Flüchtlinge“
…vielfältiger als man denkt!




Asylsuchende
Asylantragstellende
Asylberechtigte
Unerlaubt Eingereiste
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Nicht jeder darf arbeiten…
Ob ein Flüchtling arbeiten darf und in welchem
Umfang, regeln Nebenbestimmungen zum
Aufenthaltstitel oder zur aufenthaltsrechtlichen
Bescheinigung



Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2

Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)
Aufenthaltsgestattung
Aufenthaltserlaubnis
Duldung
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Ankunftsnachweis
Der Ankunftsnachweis ist die Weiterentwicklung der bisherigen
„Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender“. Durch ein einheitliches
Format und fälschungssicherer Merkmale, sollen gesichertere Daten zur
Identität eines Asylsuchenden
bescheinigt werden. Er dokumentiert,
dass ein Asylsuchender für die
Asylantragstellung registriert wurde.
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung wird
ausgestellt, wenn konkret ein
Asylantrag gestellt wurde und gilt bis
zur endgültigen Entscheidung über
den Antrag
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Duldung
Eine Duldung wird ausgestellt, wenn es
aus tatsächlichen oder persönlichen
Gründen nicht möglich ist, den
Ausländer wieder in sein Heimatland
zurück zu führen
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Aufenthaltserlaubnis
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Besitzt ein Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis, dann wurde aus humanitären Gründen
ein Schutzstatus zuerkannt und darf in
Deutschland bleiben. Die Nebenbestimmungen befinden sich auf dem Aufenthaltstitel, der Klebeetikette, oder dem nachstehenden Zusatzblatt
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Aufenthaltserlaubnis
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung wird immer
dann ausgestellt, wenn die Ausländerbehörde über einen laufenden Antrag
entscheidet.
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Zeitschiene für den
Arbeitsmarktzugang
1
• Von der Einreise bis zum Ablauf von 3 Monaten
gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot
2
• Von der Einreise bis zum Ablauf von 15 Monaten
gilt ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang
3
• Nach Ablauf von 15 Monaten werden nur noch
die Arbeitsbedingungen geprüft
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Informationen
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
5. April 2016 – Industrie- und Handelskammer zu Köln
Integration von Flüchtlingen: Gemeinsam nach vorne schauen!
Fachforum: Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Service und Beratung
Wenn Sie Flüchtlinge beschäftigen möchten, können
Sie sich auch hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs
beraten lassen:
Amt für öffentliche Ordnung
Ausländerangelegenheiten
Fachgruppe Arbeitsmigration
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221-221-93381
Mail: [email protected]
© 2016 Frank Wohlgemuth, 323/2
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten
Fachforum
Integration in den Arbeitsmarkt: Integration Point Köln
Britta Redmann, Integration Point Köln
Roswitha Stock, Agentur für Arbeit Köln
17. März 2016
Jeder Mensch hat Potenzial
Seite 1
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/koeln-hilft-fluechtlingen/fluechtlinge-koeln
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern - Konzept Modellprojekt Berlin
Seite 4
Integration Point Köln
in der Agentur für Arbeit in der Luxemburger Straße
Seite 5
Integration Point – gemeinsame Anlaufstelle von
Agentur für Arbeit und Jobcenter in Köln
Seite 6
Strategische Ausrichtung des Integration Points
Menschen mit guter Bleiberechtsperspektive
professionell zur Integration begleiten.
Potenziale und Qualifikationen der Flüchtlinge
identifizieren und nutzbar machen
Sprachförderung ermöglichen – Deutsche
Sprachkenntnisse sind das wichtigste Instrument
auf dem Weg zur Ausbildung, Qualifizierung oder
Arbeit
Bildung von Förderketten durch die Verzahnung der
verschiedenen Angebote für Flüchtlinge auf dem
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Vernetzung mit den offiziellen Kölner Akteuren
pflegen und ausbauen als ein wichtiger Bestandteil
der Arbeit im Integration Point
darunter die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern pflegen - sie ist eine
bedeutende, dringend notwendig und erfolgreiche
Unterstützung
Seite 7
Warum ist die Beschäftigung geflüchteter
Menschen ein Gewinn?
Geflüchtete Menschen …
… sind überwiegend hochmotiviert, weil sie sich ein
„neues Leben“ aufbauen und deshalb schnell in die
Gesellschaft integrieren möchten,
… sorgen für „frischen Wind“ im Unternehmen, weil sie
berufliche Erfahrungen und neue Sichtweisen aus ihrer
Heimat einbringen,
… können das Unternehmen dabei unterstützen, sich
auf internationalen Märkten besser aufzustellen, weil sie
über Sprachkenntnisse verfügen, die bisher im Betrieb
nicht vorhanden waren,
… erweitern die kulturelle Vielfalt in Unternehmen und
fördern mit ihrer Anwesenheit die interkulturelle
Kompetenz der Belegschaft
Seite 8
Kontaktdaten des Arbeitgeberservice Köln
Ihr persönlicher Arbeitgeberservice-Berater/in steht Ihnen auch bei Fragen zu
Einstellung geflüchteter Menschen zur Verfügung.
Sollte Ihnen Ihr Ansprechpartner/in nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an
unsere Service-Nummer oder schreiben uns eine e-Mail:
Tel: 0800 4 5555 20
eMail: [email protected]
„Arbeitsmarktzugang und Praktikumsstellen für
geflüchtete Menschen“
Infoveranstaltung für Arbeitgeber
02. Juni 2016 um 17h
Anmeldung: [email protected]
Einladung folgt
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern - Konzept Modellprojekt Berlin
Seite 11
In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame ArbeitgeberService (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen?
Sie kennen einen Flüchtling, den Sie gern in Ihrem Unternehmen
einstellen möchten.
Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, einen
Flüchtling (anerkannt oder eine/n Asylbewerber/in oder
Geduldete/n) einzustellen.
Sie möchten sich allgemein über die Besonderheiten und
Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerber/innen oder
Geduldeten informieren.
Seite 12
Rechtlicher Rahmen für den
Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick
Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts
Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine
Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist).
Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt
Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine
konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der Regel eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur
für Arbeit durchgeführt.
Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung
Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung
dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als
Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und
Geduldeten in der Regel erst ab dem 16. Monat.
Seite 13
Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/-innen
Personen mit Aufenthaltsgestattung / BüMA / Geduldete
1. – 3.
Monat
4. – 15.
Monat
• Wartefrist (§ 61 AsylVfG)
• Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
• Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen
durch BA
• Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde
gestattet.
• Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA (§ 32 Abs. 5 Nr. 2
BeschV)
16. – 48.
Monat
ab 49.
Monat
• Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde
gestattet.
• ohne Zustimmung der BA
• Erwerbstätigkeit gestattet.
Bitte den erleichterten Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte und
bei Ausbildung beachten.
© Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015.
Seite 14
Verfahren, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n ,
in Ihrem Unternehmen einstellen möchten
Die Asylbewerberin /
der Asylbewerber oder
der Geduldete* wendet
sich an die
Ausländerbehörde Ihrer
Kommune und
beantragt eine
Erlaubnis zur
Beschäftigung.
Die
Bundesagentur
für Arbeit
informiert die
Ausländerbehörde
über das Ergebnis
der Prüfung.
Die
Ausländerbehörde
schaltet die
Bundesagentur für
Arbeit ein, die eine
Arbeitsmarktprüfung
durchführt.
Bevorrechtigte
Bewerber/innen sind nicht
vorhanden, ausländische
Arbeitnehmer/innen
werden nicht zu
ungünstigeren
Arbeitsbedingungen
beschäftigt als
vergleichbare inländische
Arbeitnehmer/innen.
Die Ausländerbehörde schließt das Verfahren ab und
erteilt die Erlaubnis zur Beschäftigung.
* Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen.
Seite 15
Praktikum für Flüchtlinge
Grundsatz: Praktikanten beteiligen sich am Arbeitsmarkt. Daher ist
auch für die Aufnahme eines Praktikums ein rechtlicher
Arbeitsmarktzugang (= Arbeitserlaubnis) erforderlich.
▬
▬
▬
Praktikumsverhältnisse sind als Beschäftigungsverhältnisse im
Sinne des Vierten SGB zu bewerten.
Für ein Praktikum muss deshalb immer vor Antritt die Erlaubnis der
Ausländerbehörde beantragt werden.
Seit dem 1. August 2015 sind bestimmte Praktika von der
Zustimmungserfordernis der BA ausgenommen.
Dialog Vorsitzenden der Verwaltungsausschüsse 24.09.15 © Bundesagentur für Arbeit
Seite 16
erleichterter Arbeitsmarktzugang
Keine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich!
Keiner Zustimmung der BA bedarf die Beschäftigung für Personen mit
Aufenthaltsgestattung oder Duldung
▬ für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder
vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf
▬ nach 4-jährigem Aufenthalt
▬ für ein Praktikum nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des
Mindestlohngesetzes
▬ für eine Beschäftigung nach







§ 2 Abs. 1 BeschV (Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolvent/-innen)
§ 3 Nr. 1-3 BeschV (Führungskräfte)
§ 5 BeschV (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung)
§ 14 Abs. 1 (Freiwilligendienst, karitativ/religiöse Gründe)
§ 15 Nr. 2 BeschV (Praktika zu Weiterbildungszwecken)
§ 22 Nr. 3-5 BeschV (Tagesdarbietungen, Berufssportler/-innen, Fotomodelle)
§ 23BeschV (Internationale Sportveranstaltungen)
Seite 17
Jeder Mensch hat Potenziale!
Danke - Thank you - Merci - ‫ﺷﻛﺭﺍ ﻟﻙ‬
Seite 18
Fachforum
Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt
Dr. Yasmin Alinaghi, Carl Duisberg Centren gemeinnützige
Gesellschaft mbH
Carl Duisberg Centren
Bildung ohne Grenzen
Agenda
• Die Carl Duisberg Centren
• Die eigene Kultur
• Selbstbild / Fremdbild
• Diversity
• Kulturdimension
• Die fremde Kultur
• Integration im Beruf
Carl Duisberg Centren
Das Unternehmen
• gemeinnützig, gegründet 1962
• Bildungsprogramme in 21 Ländern
• ca. 200 Mitarbeiter im In- und Ausland
• ca. 1000 Trainer und Experten weltweit
• über 13.000 Teilnehmer aus 90 Ländern
Die eigene Kultur
Was glauben Sie, wundert
Nicht-Deutsche an Deutschen?
Typisch Deutsch?
Typisch Deutsch?
Typisch Deutsch?
Diversity
Diversity
Fremdbild vs. Selbstbild
Selbstbild
Fremdbild
Diversity
Werte
Host-culture
Home-culture
Value
Value
exp. „flexibility“
exp. „punctuality,
reliability“
Negative value
Negative value
irresponsibility
rigidity
Diversity
In Unternehmen
Diversität / Unterschiedlichkeit ist die
Möglichkeit unterschiedliche
Begabungen von Mitarbeitern /
Menschen durch positive Wertschätzung
für den Unternehmenserfolg nutzbar zu
machen
Diversity
Kuturdimension: Zeit
„Es gibt zwei Arten, wie Menschen mit der Zeit umgehen.
Die einen teilen sie ein, die anderen zerteilen sie.
Menschen, die Zeit einteilen, verrichten jeweils nur eine
Tätigkeit; Menschen die Zeit nicht einteilen, sondern im
Gegenteil zerteilen, können viele Dinge gleichzeitig tun.“
(E.Hall, 1984)
Pünktlichkeit am Arbeitsplatz?
Was hat der Zuspätkommende erduldet,
um überhaupt anwesend zu sein?
Warum kann der Säumige seine Arbeit
nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt
erledigen?
Diversity
Kulturdimension: Macht / Hirarchie
Bist Du Chef?
Warum darf mir die
Oberschwester
etwas befehlen?
Zuverlässigkeit im Beruf
Wie äußert sich Respekt?
Wie wird kommuniziert?
Diversity
Kulturdimension: Religion
z.B.: Beten während der Arbeitszeit?
Carl Duisberg
Wie wir Unternehmen bei der Integration wir helfen können
Carl Duisberg
Sprachentraining
Einstiegskurse Deutsch
für Asylbewerber
Einstiegskurs Deutsch für Asylbewerber
Zielgruppe:
Neu im Portfolio
Kursinhalte: Alltagsthemen
• Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit guter
Bleibeperspektive
• Sich vorstellen
• Familie (inkl. Kinder & Schule)
• Einkaufen
Teilnahmevoraussetzungen:
• Wohnen
• Aufenthaltsgestattung bzw. Bescheinigung über die
Meldung als Asylsuchender (BüMA)
• Freizeit
• Teilnehmer müssen aus folgenden Herkunftsländern
kommen: Syrien, Eritrea, Irak oder Iran
Carl Duisberg Interkulturelles Training
Fit für den deutschen Arbeitsmarkt
Tagesseminar: „Fit für den deutschen Arbeitsmarkt“
Mögliche Inhalte
• Zielgruppe: Mitarbeiter aus dem Ausland. Das Seminar
vermittelt Wissen, Verständnis sowie inter-kulturelle
Kompetenz im Hinblick auf die Arbeit in deutschen
Unternehmen.
• Arbeiten in Deutschland (Arbeitszeit, Pausen,
Pünktlichkeit, Krankmeldung, Urlaub, etc.)
• Führungsstile in deutschen Unternehmen
• Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, weitere Sprachen auf
Anfrage.
• Zuständigkeiten und Strukturen
• Durch praxisnahe Methoden erlangen die internationalen
Teilnehmer Sicherheit im Arbeitsleben, lernen mit
kulturellen Unterschieden umzugehen und integrieren sich
schneller in ihr neues Arbeitsumfeld.
• Verhalten im Team / Beziehung zu Arbeitskollegen
• Kommunikation am Arbeitsplatz/ Feedback-Kultur
• Religion am Arbeitsplatz
Carl Duisberg Interkulturelles Training
Integration ausländischer Mitarbeiter
Workshop: „Integration ausländischer Mitarbeiter“
Mögliche Inhalte
• Zielgruppe: Personalfachkräfte, Personalleiter und
Führungskräfte
• Einführung von Mentoring Programmen und
Willkommensveranstaltungen
• Fokus: Erfolgreiches Recruiting und Aspekte der
interkulturellen Zusammenarbeit zwischen neuen
Mitarbeitern und Stammbelegschaft.
• Gleichbehandlungsgesetz und Hierarchien
und der Umgang damit in anderen Kulturen
• Steigerung der Handlungs-, Kommunikations- und
Mediationskompetenz durch interkulturelle Sensibilisierung
• Erfolgreiche Vermittlung der Firmenphilosophie
• Interkulturelles Konfliktmanagement als
HR Instrument
• Onboarding Prozess: Sensibilisierung der neuen Mitarbeiter für das
deutsche Arbeitsumfeld.
• Sensibilisierung der Stammbelegschaft für kulturelle Aspekte, die
den Arbeitsalltag beeinflussen.
Referenzen, References
Carl Duisberg Centren
Ihr Bildungspartner im globalen Umfeld
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen,
Beratung und Angebote:
Herr Alexander Ewert
Key Account Manager
Carl Duisberg Centren gemeinnützige
Gesellschaft mbH
Hansaring 49-51 • 50670 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 1626 - 202
E-Mail: [email protected]
Website: www.cdc.de
Vorstellung der Ergebnisse aus den Fachforen
Ausländerrechtliche Informationen zu Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
• Unternehmen benötigen konkrete Ansprechpartner_innen und transparente Abläufe
• die Vorrangprüfung wird als Hindernis für den Zugang zum Arbeitsmarkt angesehen
Integration in den Arbeitsmarkt: Integration Point Köln
• die Unternehmen benötigen:
– (finanzielle) Unterstützung bei der Einstellung von geflüchteten Personen
– Unterstützung bei individuellen Lösungsansätzen
– Unterstützung bei der Identifizierung von Qualifikationen
– Unterstützung bei der Rekrutierung von geflüchteten Personen
– Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen
Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt - die arabische Welt
• die Unternehmen wünschen sich:
– ein Handbuch mit „No-Go’s“ (Wie verhalte ich mich als Arbeitgeber_in richtig?)
– Seminare zum Thema Diversity/Interkulturelle Kompetenz in der Arbeitswelt
– eine Datenbank, um Seminare, Veranstaltungen, Kontakte etc. nachschauen zu
können