Hinweise für die Aktenabgabe an das Universitätsarchiv Die in der Zentralen Universitätsverwaltung, den Fakultäten, Instituten und sonstigen Einrichtungen entstehenden Unterlagen sind Eigentum der Technischen Universität Berlin und damit des Landes Berlin und müssen nach dem Archivgesetz des Landes Berlin § 4 Abs. 1 (Aussonderung und Anbietung von Archivgut) dem Universitätsarchiv unverändert zur Übernahme angeboten werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen bzw. der von der anbietenden Stelle festgelegten sonstigen Aufbewahrungsfristen sind diese Unterlagen dem Universitätsarchiv anzubieten, sobald sie für den laufenden Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden (i. d. R. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist), spätestens jedoch 30 Jahre nach der Entstehung der betreffenden Unterlagen. Anbietung und Übergabe: Bei einer geplanten Übergabe von Unterlagen an das Universitätsarchiv, sollten Sie sich einige Zeit vorher mit dem Team des Universitätsarchivs in Verbindung setzen. Von uns erhalten Sie das Formular Aussonderungsliste, das allen Beteiligten gleichzeitig als Ablieferungsverzeichnis und Kassationsnachweis dient. Anhand der aufgeführten Aktentitel bzw. Inhaltsangaben auf der Aussonderungsliste kann das Team des Universitätsarchivs eine erste Bewertungsentscheidung über die Archivwürdigkeit der Unterlagen treffen. Danach kann – je nach Umfang der zu übernehmenden Akten – eine Bewertung vor Ort erfolgen, um gleich auf der Aussonderungsliste festzuhalten, welche Unterlagen in das Universitätsarchiv übernommen werden, und welche Unterlagen durch Kassation sofort vernichtet werden können. Die von Ihnen und dem Team des Universitätsarchivs bei dieser Bewertung unterzeichnete Aussonderungsliste dient dann für Sie und für uns auch als Kassationsnachweis. Die Übergabe der Unterlagen selbst erfolgt an einem vereinbarten Termin aufgrund der vorliegenden Aussonderungsliste. Nachdem die auf der Aussonderungsliste angegebenen Unterlagen an das Universitätsarchiv übergeben und im Universitätsarchiv vorläufig eingearbeitet wurden, erhalten Sie ein Exemplar der Aussonderungsliste versehen mit einer Zugangsnummer für eventuelle spätere Recherchen zurück, so dass die Aussonderungsliste für Sie und für das Universitätsarchiv neben Ihrer Funktion als Kassationsnachweis auch als Ablieferungsverzeichnis dient. Beim Ausfüllen der Aussonderungsliste führen Sie bitte die Unterlagen einzeln nummeriert auf (z. B. jeden Ordner oder Hefter, jede Mappe, jedes Foto oder Video usw.). Werden mehrere Listen erstellt, nummerieren Sie diese bitte in gleicher Weise fortlaufend. Füllen Sie bitte die Spalten 1 bis 8 aus (s. Beispiel), und vermerken Sie die für Ihre Unterlagen gültigen Aufbewahrungsfristen in Spalte 6. Die festgelegten Aufbewahrungsfristen bedeuten nicht, dass Unterlagen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, ohne vorherige Zustimmung des Universitätsarchivs vernichtet werden dürfen. Vermerken Sie bitte in Spalte 8, welche Unterlagen aus Ihrer Sicht archivwürdig sind. Senden Sie die ausgefüllte Liste bitte in elektronischer Form vorab an: [email protected] . (Beispiel zum Ausfüllen der Aussonderungsliste) 1 Was versteht man unter Unterlagen? Aufzeichnungen aus Tätigkeiten der Zentralen Universitätsverwaltung, der Fakultäten, Institute, Lehrstühle und sonstigen Einrichtungen der Technischen Universität Berlin für die Zwecke der Aufgabenerledigung unabhängig vom Trägermaterial, der Aufzeichnungsform und der physischen Zusammenstellung auch in elektronischer oder audio-visueller Form. Das sind z. B. Akten, Einzelschriftstücke, zugehörige Ordnungsund Organisationsmaterialien (bspw. Aktenverzeichnisse, Registraturpläne, Organigramme oder Geschäftsverteilungspläne), Amtsdruckschriften, Matrikel, Filme, Bild- und Tonmaterial, Urkunden, Plakate, Flugschriften, Karten, Pläne, Karteien, Dateien und Teile von Dateien, maschinenlesbare Datenträger und sonstige Speichermedien, auf diesen gespeicherte Informationen, Programme, die zu ihrer Auswertung dienen, sowie sonstiges Material und Hilfsmittel zu ihrer Nutzung. Dazu gehört auch museales Sammlungsgut wie z. B. Medaillen und Talare. nach: Angelika Menne-Haritz, Schlüsselbergriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft, Marburg 1992, S. 56 Archivwürdigkeit/Bewertung Archivwürdig sind die Unterlagen, welche für die Geschichte und Entwicklung der Technischen Universität Berlin einen bleibenden Wert haben, sowie solche, deren Aufbewahrung zur Sicherung berechtigter Belange Dritter oder zur Bereitstellung von Informationen für die Technische Universität Berlin unerlässlich ist, oder die auf Grund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind. Bewertung bedeutet die Feststellung der Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen. Ihr Universitätsarchiv 2
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