Fortgeschrittenen-Hausarbeit imWintersemester2015/2016 Prof.Dr.StephanHobe,LL.M. Sachverhalt: „KölnohneKöBES?“ VieleKölnerBürgersindverunsichertundfürchtenaufgrundderzunehmendsichtbaren Präsenz von Satanisten um das christliche Image der Dom-Stadt. Die Satanisten zeichnensichdurchschwarzeKleidung,bleichgeschminkteGesichterundoftmalsschwarze Haare aus. Sie wenden sich gegen die Verehrung eines Gottes und glauben vielmehr, dassdergefalleneEngelLuzifer(Satan)ihrHeilsbringersei.DieSatanistenfühlensich durchdiegroßegraueKathedrale,denKölnerDom,magischangezogenundtreffensich daher regelmäßig auf der Domplatte. Da sie Köln als tolerante Stadt wahrgenommen haben,planensie,hierihreEuropa-Zentralezuerrichtenundgründendafürden„Kölner BundElitärerSatanisten(KöBES)“,deralsVerein(e.V.)dannaucheingetragenwird. NunwirdesmanchenBürgernzuviel.SiespazierenfortanjedenSonntagnachderHeiligen Messe vom Dom zum Rhein. Dabei tragen sie Transparente, auf denen etwa die Forderung„FörethillijeKölle“(FürdasheiligeKöln)oder„GegendieschwarzeGefahr“ zu lesen ist und skandieren Sprüche, mit denen die Satanisten zum Verlassen der Domstadt aufgefordert werden. Einen KöBES oder gar eine satanistische EuropaZentralehaltensiefürunvereinbarmitderBedeutungdes„heiligenKöln“fürdasChristentum. Tatsächlich betrachtet sich ein Großteil der besorgten Bürger als gläubige Katholiken und erkennt in der Verehrung Luzifers einen Angriff auf ihre Religion. Dieser ProtestgegendieSatanistenbleibtinternationalnichtunbeachtet.DieweltweiteVertretungderSatanisten,dieFIFA(FederationofInternationalFiendAssociations)siehtihre Glaubensbrüder in Deutschland durch die besorgten Bürger bedroht und plant, eine großeKonferenzam28.Januar2016inKölnabzuhalten.AlsdiesdiebesorgtenBürger erfahren,gründensiedenVerein„KölnerVereinigungBesorgterBürger(KVBB)“,derim August2015indasVereinsregistereingetragenwird.Soorganisiert,wollensiekünftig stärkerfürihreForderungeintreten.DerVorsitzende(V)desKVBBe.V.planteinegroße Demonstration gegen die Satanisten. Sie soll ebenfalls am 28. Januar 2016 stattfinden undvorherdurchsozialeMedien,PrintmedienundpersönlicheAnsprachenpublikgemacht werden. Beabsichtigt ist, dass sich die Demonstranten im Kölner Hauptbahnhof treffen und dann auf den öffentlichen Platz vor der Domplatte ziehen, wo die zentrale Veranstaltungstattfindensoll. DerVmeldetdieVersammlungam18.September2015fürdenKVBBe.V.ordnungsgemäßan.DerzuständigeMitarbeiterdesPolizeipräsidentenruftdenVam21.September 2015anunderklärt,dassdieVersammlungnichtstattfindenkönne.Erführtaus,dass eineVersammlungimHauptbahnhofschonnichtzulässigsei,dadieDeutscheBahn,eine privateAktiengesellschaft,solcheVersammlungenungeachtetderFrageeinerBehinderungdesVerkehrsgenerellnichtwünsche,umalsprofitorientierterKonzernnichtmit politischenMeinungeninVerbindunggebrachtzuwerden.AucheineaufdenPlatzvor der Domplatte beschränkte Versammlung müsse untersagt werden. Das lautstarke Be- rufenaufchristlicheTraditionenwürdeineinempluralistischenStaatPersonen,diediesen Glauben nicht teilten, diskriminieren und belästigen, insoweit sei deren negative Religionsfreiheitzubeachtenundzuschützen.Vorallemaberseiesbislangbeijedem SpaziergangderbesorgtenBürger,dievorrangigzurVersammlungeingeladenwerden sollen,zuGewalttätigkeitengegenüberSatanistengekommen. Tatsächlich kam es bei jedem Spaziergang dazu, dass einzelne empörte Bürger angetroffeneSatanistenals„Abschaum“beschimpfthatten.BeidendreiletztenSpaziergängen wurden zudem acht Fälle von teilweise gefährlichen Körperverletzungen gezählt. EmpörteBürgerhattenSatanistenunteranderemgeohrfeigtsowiemitGehstöckenund Transparentengeschlagen.EinSatanistmusstedaraufhineinePlatzwundeimKrankenhausbehandelnlassen.DerVertreterdesPolizeipräsidiumsführtaus,dassmanwegen deraktuellenpersonellenEngpässenichtausreichendPersonalhabe,umeineVersammlung, für die mit bis zu 1.000 Teilnehmern gerechnet werden könne, umfangreich zu überwachen.Danebenweisternochdaraufhin,dassaufdenletztenSpaziergängenzudem Plakate hochgehalten wurden, auf denen ein Galgen gemalt war und die Unterschriften trugen wie: „Reserviert für den Polizeipräsidenten“ sowie „Für die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln“. Hier müsse man die beiden Personen vor Angriffen auf ihre Ehre, Leib und Leben bewahren, auch strafrechtlich sei die Sache sicherlich nicht ganzunproblematisch. DerVerwidertdaraufhinamTelefon,dassderHauptbahnhofdochöffentlichzugänglich sei.AuchdistanziertensichderVereinunderselbst(alsgeplanterLeiterderVersammlung)vonjederFormderGewalt,essolleeinefriedlicheVersammlungbleiben.AlsVeranstalterwerdederVereinfürausreichendOrdnersorgenundeinentsprechendesVorgehen zu verhindern suchen. Aber natürlich könne man nicht überall sein. Auch wenn Angriffe nicht auszuschließen seien, verurteile er sie und könne zu Beginn der VeranstaltunggernenocheinmalzurFriedlichkeitauffordern.Gernewürdeerdabeiauchmit derPolizeigemeinsamauftreten,umdieserAufforderungNachdruckzuverleihen.Gemeinsam könne man ja auch überlegen, wie man geeignet gegen die Gewalt vorgehen könne.WasdieSchilderangehe,sowerdemanjawohlnochseineMeinungsagendürfen undeinbisschenÜbertreibunggehöredazu,umAufmerksamkeitzuerhalten.DieTräger derPlakateseienüberwiegendältereHerren,diekeinerFliegeetwaszuLeidetun,geschweige denn Angriffe auf reale Personen umsetzen könnten. Gleichwohl könne man dochdiePlakatenichtderKVBBe.V.undallenanderenDemonstrantenzurechnen. DasTelefonatendetohneVerständigung.InsbesonderebringeeingemeinsamesAuftretenausSichtdesPolizeipräsidentenwegendesPersonalmangelsundderunvorhersehbarenReaktionenderTeilnehmernichts.DerPolizeipräsidenterlässtdahereinschriftliches Verbot der Versammlung, das dem V am 1. Oktober 2015 zugeht. Es enthält eine Begründung,aberkeineRechtsbehelfsbelehrung.ZudemwirddiesofortigeVollziehung, formellordnungsgemäßbegründet,angeordnet. Nachdem das Verbot der Demonstration dem Vorsitzenden der KVBB e.V. zugegangen ist,ruftdiesersofortseinenStellvertreteran,umihnzuinformieren.Beidesindempört. Gemeinsam basteln sie ein Plakat, auf dem steht „Für die Redefreiheit – gegen die RepressionderKölnerPolizei“.MitdiesemPlakatstellensiesichalsPrivatpersonen,nicht alsVertreterderKVBBe.V.,aufdenBürgersteigvordemPolizeipräsidiumKöln,umgegendasVerbotundfürdiefreieRedezudemonstrierensowiedieÖffentlichkeitdurch Ansprache der Passanten für ihr Anliegen zu sensibilisieren. Damit ihre Zahl nicht so kläglich wirkt, nehmen Sie noch den Enkel E des Vorsitzenden mit und zahlen diesem dafür50Euro.DiePolizeibemerktdieDemonstrantenumgehendundstelltdiePersonenzurRede.DieseerklärenihrAnliegen,wobeisichderE„verplappert“undeinräumt, wegen der 50 Euro dabei zu sei. Die Polizei fordert die drei auf, den Gehweg vor dem Präsidiumsofortzuverlassen.DerBürgersteigseifürPassantenundnichtfürpolitische Aktivistengedacht,diedasAnsehenunddieLegitimationderPolizeiangriffenunddamitderenArbeitgefährdeten.UmweitereKonfliktemitderStaatsmachtzuvermeiden, beugen sich die drei der Anordnung und ziehen unter Protest sowie der Ankündigung „Wirkommenwieder“ab. DerVwarteteinigeZeitab,umdieGemüterzukühlen.Am6.November2015kommter entsprechendeinemBeschlussdesVorstandesderKVBBe.V.inIhreKanzleiundbittet Siezuprüfen,obesnichtrechtlicheMöglichkeitenderKVBBe.V.gebe,gegendasVerbot derVersammlungvorzugehen.Auchwillerwissen,obihndiePolizeivordemPolizeipräsidiumeinfachsodavonjagenkönneodereretwasdagegenunternehmenkönne.Die KVBB e.V. wolle die Versammlung unbedingt durchführen und er persönlich sich auch künftigvorbehalten,beiablehnendenEntscheidungendurcheine,wieVmeint,politisch tendenziösePolizeivordemPräsidiumzudemonstrieren. Prüfen Sie, ob Rechtsbehelfe gegen die Maßnahmen möglich sind und Erfolg versprechen!BeurteilenSiedieRechtslageam6.November2015. Bearbeitungshinweise: Zur Falllösung, die im Gutachtenstil zu erfolgen hat, stehen Ihnen 27 Seiten zur Verfügung.Nichtzudiesen27SeitenzählenDeckblatt,Sachverhalt,Gliederung,Literatur-und Abkürzungsverzeichnis,diederArbeitvoranzustellenundmitrömischenZiffernzupaginierensind.DieSeitenIhrerBearbeitungpaginierenSiemitarabischenZiffern. Bitte verfassen Sie Ihren Text in Times New Roman, Blocksatz, Schriftgröße 12, 1,5facher Zeilenabstand, einseitig, rechts und lassen Sie links ein Drittel Rand (7 cm). Sie könnendieautomatischeSilbentrennungnutzen.FürFußnotengeltendieSchriftgröße 10sowieeineinzeiligerZeilenabstandalsVorgaben.UnterschreibenSiedieHausarbeit nicht.GebenSienurihrePrüfungs-undMatrikelnummeraufdemDeckblattan.ImÜbrigenerfolgtdieAbgabederHausarbeitanonym. BittelegenSiedasebenfallsbereitgestellteErklärungsformularderArbeitbei. ImÜbrigengeltendieVorgabendesPrüfungsamtes. Sie haben vier Wochen Zeit für die Erstellung der Arbeit. Die Ausgabe erfolgt am 15. Februar2016.DieArbeitmussentwederam14.MärzamLehrstuhleingehenoderden PoststempeldiesesTagestragen.DerEinreichungderschriftlichenAusarbeitungistein physischer Datenträger beizulegen, der die eingereichte Arbeit in den Dateiformaten PDFundMSWordenthält. ErklärungzurHausarbeit Diese Erklärung ist gesondert – nicht eingeheftet! – mit der Hausarbeit abzugeben. Auf der Arbeit sind lediglich Matrikel- und Prüfungsausweisnummer anzugeben. Der Name muss auf diesem Blatt, darf aber nicht auf der Hausarbeit angegeben werden. Die Arbeit darf nicht unterschrieben werden, dieses Blatt muss unterschrieben werden. DIESES ERKLÄRUNG ERSETZT NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNGSANMELDUNG IN KLIPS! Ich, Frau/Herr stud. iur. _________________________________________________, Matrikelnummer |____|____|____|____|____|____|____| Prüfungsausweisnummer |____|____|____|____|____| (erste 5 Ziffern, etwa 01234) habe unter meiner Matrikel- und Prüfungsausweisnummer eine häusliche Arbeit im Bürgerlichen Recht / Öffentlichen Recht / Strafrecht als Teil der Zwischenprüfung („kleine ZP-Hausarbeit“) als Teil der Zwischenprüfung („große-Hausarbeit“) als Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung („Fortgeschrittenenhausarbeit“) bei _____________________________________________ Name des Prüfers oder der Prüferin im Sommersemester/Wintersemester 20 |____|____|/|____|____|, zu der ich mich zuvor über das Prüfungsamt (KLIPS) angemeldet habe, eingereicht, die ich selbst und ohne unzulässige fremde Hilfe erstellt habe. Die Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten – Amtliche Mitteilungen 24/2011 (einsehbar über http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html) – habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bewusst, dass Täuschungen in Hochschulprüfungen gemäß § 63 Absatz 5 HG NRW mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. _______________________ Ort, Datum, ________________________ Unterschrift
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