Fortgeschrittenen-Hausarbeit

Fortgeschrittenen-Hausarbeit
imWintersemester2015/2016
Prof.Dr.StephanHobe,LL.M.
Sachverhalt: „KölnohneKöBES?“
VieleKölnerBürgersindverunsichertundfürchtenaufgrundderzunehmendsichtbaren
Präsenz von Satanisten um das christliche Image der Dom-Stadt. Die Satanisten zeichnensichdurchschwarzeKleidung,bleichgeschminkteGesichterundoftmalsschwarze
Haare aus. Sie wenden sich gegen die Verehrung eines Gottes und glauben vielmehr,
dassdergefalleneEngelLuzifer(Satan)ihrHeilsbringersei.DieSatanistenfühlensich
durchdiegroßegraueKathedrale,denKölnerDom,magischangezogenundtreffensich
daher regelmäßig auf der Domplatte. Da sie Köln als tolerante Stadt wahrgenommen
haben,planensie,hierihreEuropa-Zentralezuerrichtenundgründendafürden„Kölner
BundElitärerSatanisten(KöBES)“,deralsVerein(e.V.)dannaucheingetragenwird.
NunwirdesmanchenBürgernzuviel.SiespazierenfortanjedenSonntagnachderHeiligen Messe vom Dom zum Rhein. Dabei tragen sie Transparente, auf denen etwa die
Forderung„FörethillijeKölle“(FürdasheiligeKöln)oder„GegendieschwarzeGefahr“
zu lesen ist und skandieren Sprüche, mit denen die Satanisten zum Verlassen der
Domstadt aufgefordert werden. Einen KöBES oder gar eine satanistische EuropaZentralehaltensiefürunvereinbarmitderBedeutungdes„heiligenKöln“fürdasChristentum. Tatsächlich betrachtet sich ein Großteil der besorgten Bürger als gläubige Katholiken und erkennt in der Verehrung Luzifers einen Angriff auf ihre Religion. Dieser
ProtestgegendieSatanistenbleibtinternationalnichtunbeachtet.DieweltweiteVertretungderSatanisten,dieFIFA(FederationofInternationalFiendAssociations)siehtihre
Glaubensbrüder in Deutschland durch die besorgten Bürger bedroht und plant, eine
großeKonferenzam28.Januar2016inKölnabzuhalten.AlsdiesdiebesorgtenBürger
erfahren,gründensiedenVerein„KölnerVereinigungBesorgterBürger(KVBB)“,derim
August2015indasVereinsregistereingetragenwird.Soorganisiert,wollensiekünftig
stärkerfürihreForderungeintreten.DerVorsitzende(V)desKVBBe.V.planteinegroße
Demonstration gegen die Satanisten. Sie soll ebenfalls am 28. Januar 2016 stattfinden
undvorherdurchsozialeMedien,PrintmedienundpersönlicheAnsprachenpublikgemacht werden. Beabsichtigt ist, dass sich die Demonstranten im Kölner Hauptbahnhof
treffen und dann auf den öffentlichen Platz vor der Domplatte ziehen, wo die zentrale
Veranstaltungstattfindensoll.
DerVmeldetdieVersammlungam18.September2015fürdenKVBBe.V.ordnungsgemäßan.DerzuständigeMitarbeiterdesPolizeipräsidentenruftdenVam21.September
2015anunderklärt,dassdieVersammlungnichtstattfindenkönne.Erführtaus,dass
eineVersammlungimHauptbahnhofschonnichtzulässigsei,dadieDeutscheBahn,eine
privateAktiengesellschaft,solcheVersammlungenungeachtetderFrageeinerBehinderungdesVerkehrsgenerellnichtwünsche,umalsprofitorientierterKonzernnichtmit
politischenMeinungeninVerbindunggebrachtzuwerden.AucheineaufdenPlatzvor
der Domplatte beschränkte Versammlung müsse untersagt werden. Das lautstarke Be-
rufenaufchristlicheTraditionenwürdeineinempluralistischenStaatPersonen,diediesen Glauben nicht teilten, diskriminieren und belästigen, insoweit sei deren negative
Religionsfreiheitzubeachtenundzuschützen.Vorallemaberseiesbislangbeijedem
SpaziergangderbesorgtenBürger,dievorrangigzurVersammlungeingeladenwerden
sollen,zuGewalttätigkeitengegenüberSatanistengekommen.
Tatsächlich kam es bei jedem Spaziergang dazu, dass einzelne empörte Bürger angetroffeneSatanistenals„Abschaum“beschimpfthatten.BeidendreiletztenSpaziergängen wurden zudem acht Fälle von teilweise gefährlichen Körperverletzungen gezählt.
EmpörteBürgerhattenSatanistenunteranderemgeohrfeigtsowiemitGehstöckenund
Transparentengeschlagen.EinSatanistmusstedaraufhineinePlatzwundeimKrankenhausbehandelnlassen.DerVertreterdesPolizeipräsidiumsführtaus,dassmanwegen
deraktuellenpersonellenEngpässenichtausreichendPersonalhabe,umeineVersammlung, für die mit bis zu 1.000 Teilnehmern gerechnet werden könne, umfangreich zu
überwachen.Danebenweisternochdaraufhin,dassaufdenletztenSpaziergängenzudem Plakate hochgehalten wurden, auf denen ein Galgen gemalt war und die Unterschriften trugen wie: „Reserviert für den Polizeipräsidenten“ sowie „Für die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln“. Hier müsse man die beiden Personen vor Angriffen auf
ihre Ehre, Leib und Leben bewahren, auch strafrechtlich sei die Sache sicherlich nicht
ganzunproblematisch.
DerVerwidertdaraufhinamTelefon,dassderHauptbahnhofdochöffentlichzugänglich
sei.AuchdistanziertensichderVereinunderselbst(alsgeplanterLeiterderVersammlung)vonjederFormderGewalt,essolleeinefriedlicheVersammlungbleiben.AlsVeranstalterwerdederVereinfürausreichendOrdnersorgenundeinentsprechendesVorgehen zu verhindern suchen. Aber natürlich könne man nicht überall sein. Auch wenn
Angriffe nicht auszuschließen seien, verurteile er sie und könne zu Beginn der VeranstaltunggernenocheinmalzurFriedlichkeitauffordern.Gernewürdeerdabeiauchmit
derPolizeigemeinsamauftreten,umdieserAufforderungNachdruckzuverleihen.Gemeinsam könne man ja auch überlegen, wie man geeignet gegen die Gewalt vorgehen
könne.WasdieSchilderangehe,sowerdemanjawohlnochseineMeinungsagendürfen
undeinbisschenÜbertreibunggehöredazu,umAufmerksamkeitzuerhalten.DieTräger
derPlakateseienüberwiegendältereHerren,diekeinerFliegeetwaszuLeidetun,geschweige denn Angriffe auf reale Personen umsetzen könnten. Gleichwohl könne man
dochdiePlakatenichtderKVBBe.V.undallenanderenDemonstrantenzurechnen.
DasTelefonatendetohneVerständigung.InsbesonderebringeeingemeinsamesAuftretenausSichtdesPolizeipräsidentenwegendesPersonalmangelsundderunvorhersehbarenReaktionenderTeilnehmernichts.DerPolizeipräsidenterlässtdahereinschriftliches Verbot der Versammlung, das dem V am 1. Oktober 2015 zugeht. Es enthält eine
Begründung,aberkeineRechtsbehelfsbelehrung.ZudemwirddiesofortigeVollziehung,
formellordnungsgemäßbegründet,angeordnet.
Nachdem das Verbot der Demonstration dem Vorsitzenden der KVBB e.V. zugegangen
ist,ruftdiesersofortseinenStellvertreteran,umihnzuinformieren.Beidesindempört.
Gemeinsam basteln sie ein Plakat, auf dem steht „Für die Redefreiheit – gegen die RepressionderKölnerPolizei“.MitdiesemPlakatstellensiesichalsPrivatpersonen,nicht
alsVertreterderKVBBe.V.,aufdenBürgersteigvordemPolizeipräsidiumKöln,umgegendasVerbotundfürdiefreieRedezudemonstrierensowiedieÖffentlichkeitdurch
Ansprache der Passanten für ihr Anliegen zu sensibilisieren. Damit ihre Zahl nicht so
kläglich wirkt, nehmen Sie noch den Enkel E des Vorsitzenden mit und zahlen diesem
dafür50Euro.DiePolizeibemerktdieDemonstrantenumgehendundstelltdiePersonenzurRede.DieseerklärenihrAnliegen,wobeisichderE„verplappert“undeinräumt,
wegen der 50 Euro dabei zu sei. Die Polizei fordert die drei auf, den Gehweg vor dem
Präsidiumsofortzuverlassen.DerBürgersteigseifürPassantenundnichtfürpolitische
Aktivistengedacht,diedasAnsehenunddieLegitimationderPolizeiangriffenunddamitderenArbeitgefährdeten.UmweitereKonfliktemitderStaatsmachtzuvermeiden,
beugen sich die drei der Anordnung und ziehen unter Protest sowie der Ankündigung
„Wirkommenwieder“ab.
DerVwarteteinigeZeitab,umdieGemüterzukühlen.Am6.November2015kommter
entsprechendeinemBeschlussdesVorstandesderKVBBe.V.inIhreKanzleiundbittet
Siezuprüfen,obesnichtrechtlicheMöglichkeitenderKVBBe.V.gebe,gegendasVerbot
derVersammlungvorzugehen.Auchwillerwissen,obihndiePolizeivordemPolizeipräsidiumeinfachsodavonjagenkönneodereretwasdagegenunternehmenkönne.Die
KVBB e.V. wolle die Versammlung unbedingt durchführen und er persönlich sich auch
künftigvorbehalten,beiablehnendenEntscheidungendurcheine,wieVmeint,politisch
tendenziösePolizeivordemPräsidiumzudemonstrieren.
Prüfen Sie, ob Rechtsbehelfe gegen die Maßnahmen möglich sind und Erfolg versprechen!BeurteilenSiedieRechtslageam6.November2015.
Bearbeitungshinweise:
Zur Falllösung, die im Gutachtenstil zu erfolgen hat, stehen Ihnen 27 Seiten zur Verfügung.Nichtzudiesen27SeitenzählenDeckblatt,Sachverhalt,Gliederung,Literatur-und
Abkürzungsverzeichnis,diederArbeitvoranzustellenundmitrömischenZiffernzupaginierensind.DieSeitenIhrerBearbeitungpaginierenSiemitarabischenZiffern.
Bitte verfassen Sie Ihren Text in Times New Roman, Blocksatz, Schriftgröße 12, 1,5facher Zeilenabstand, einseitig, rechts und lassen Sie links ein Drittel Rand (7 cm). Sie
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10sowieeineinzeiligerZeilenabstandalsVorgaben.UnterschreibenSiedieHausarbeit
nicht.GebenSienurihrePrüfungs-undMatrikelnummeraufdemDeckblattan.ImÜbrigenerfolgtdieAbgabederHausarbeitanonym.
BittelegenSiedasebenfallsbereitgestellteErklärungsformularderArbeitbei.
ImÜbrigengeltendieVorgabendesPrüfungsamtes.
Sie haben vier Wochen Zeit für die Erstellung der Arbeit. Die Ausgabe erfolgt am 15.
Februar2016.DieArbeitmussentwederam14.MärzamLehrstuhleingehenoderden
PoststempeldiesesTagestragen.DerEinreichungderschriftlichenAusarbeitungistein
physischer Datenträger beizulegen, der die eingereichte Arbeit in den Dateiformaten
PDFundMSWordenthält.
ErklärungzurHausarbeit
Diese Erklärung ist gesondert – nicht eingeheftet! – mit der Hausarbeit
abzugeben.
Auf der Arbeit sind lediglich Matrikel- und Prüfungsausweisnummer anzugeben.
Der Name muss auf diesem Blatt, darf aber nicht auf der Hausarbeit angegeben werden. Die Arbeit darf nicht unterschrieben werden, dieses
Blatt muss unterschrieben werden.
DIESES ERKLÄRUNG ERSETZT NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNGSANMELDUNG IN
KLIPS!
Ich, Frau/Herr stud. iur.
_________________________________________________,
Matrikelnummer |____|____|____|____|____|____|____|
Prüfungsausweisnummer |____|____|____|____|____| (erste 5 Ziffern, etwa 01234)
habe unter meiner Matrikel- und Prüfungsausweisnummer eine häusliche Arbeit im
Bürgerlichen Recht /
Öffentlichen Recht /
Strafrecht
als Teil der Zwischenprüfung
(„kleine ZP-Hausarbeit“)
als Teil der Zwischenprüfung
(„große-Hausarbeit“)
als Zulassungsvoraussetzung
zur Schwerpunktprüfung („Fortgeschrittenenhausarbeit“)
bei _____________________________________________
Name des Prüfers oder der Prüferin
im Sommersemester/Wintersemester 20 |____|____|/|____|____|,
zu der ich mich zuvor über das Prüfungsamt (KLIPS) angemeldet habe,
eingereicht, die ich selbst und ohne unzulässige fremde Hilfe erstellt habe.
Die Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten – Amtliche Mitteilungen 24/2011 (einsehbar über
http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html) – habe ich zur Kenntnis genommen.
Mir ist bewusst, dass Täuschungen in Hochschulprüfungen gemäß § 63 Absatz 5 HG NRW mit
Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
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Ort, Datum,
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Unterschrift