Einladung an die Stimmberechtigten zur Kirchgemeindeversammlung Montag, 30. Mai 2016 um 20.00 Uhr im Zentrum Casa, 1. Stock Traktanden: 1. Begrüssung 2. Jahresrechnung 2015 zur Abnahme 3. Jahresbericht 2015 zur Kenntnisnahme 4. Informationen über den Stand des Projektes „KirchGemeindePlus“ 5. Anfragen gemäss § 51 Gemeindegesetz Anfragerecht: Anfragen von allgemeinem Interesse (§ 51 Gemeindegesetz) sind bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an die Kirchenpflege zu richten. Aktenauflage: Die Akten liegen während 14 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei auf. Im Anschluss an die Versammlung findet ein Apéro statt. Rafz, 15. März 2016 Reformierte Kirchgemeinde Rafz Die Kirchenpflege
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