Fragen zum Führerschein in den VAE

Stand Feb16
Rund um den Führerschein
1. Fahren mit deutscher Fahrererlaubnis in den VAE
a) Touristische Aufenthalte (visumsfrei bis zu drei Monaten)
Grundsätzlich werden deutsche Führerscheine in den VAE anerkannt. Einige Mietwagenfirmen verlangen aber
parallel auch die Vorlage eines internationalen Führerscheins, den Sie sich in der Regel bei Ihrer
Heimatgemeinde ausstellen lassen können. Bitte erkundigen Sie sich dazu vor der Ausreise bei der
Mietwagenfirma. Die Botschaft oder das Generalkonsulat können keine Führerscheine ausstellen.
b) Längerfristige Aufenthalte (z.B. Arbeitsaufnahme)
Sofern Sie zu einem längerfristigen Aufenthalt, z.B. Arbeitsaufnahme, in die VAE einreisen, müssen Sie nach
Erteilung der VAE-Aufenthaltserlaubnis Ihren Führerschein umschreiben lassen. Bei Wohnsitzannahme in den
VAE gilt das Fahren ohne lokalen Führerschein als "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis", so dass Ihnen bei einer
Kontrolle durch die Polizei eine empfindliche Strafe droht und im Falle auch eines unverschuldeten Unfalls der
Versicherungsschutz gefährdet ist und Sie die daraus resultierenden Kosten unter Umständen komplett selbst
tragen müssen.
Folgende Dokumente sind nach Kenntnis der deutschen Auslandvertretung bei der emiratischen
Führerscheinbehörde vorzulegen (verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige VAE-Behörde)
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Arbeitgeberschreiben über die Aufenthaltserlaubnis (Original +Kopie)
Führerschein (Original + Kopie)
arabische Übersetzung des Führerschein (eine Liste mit akkreditierten Übersetzern finden Sie auf
unserer Webseite)
1 Passbild
Gebühren betragen derzeit 200 AED und sind direkt vor Ort zu bezahlen. Öffnungszeiten sind Sonntag bis
Donnerstag von 07:30 bis 19:00 Uhr. Link www.abudhabi.ae
2.Führerscheinverlust in den VAE
Deutsche Auslandsvertretungen können keine (Ersatz-)Führerscheine ausstellen. Für den Antrag auf Erteilung
eines Ersatzführerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige innerdeutsche Führerscheinstelle/ KFZ
Behörde. Das Verfahren für die Antragstellung aus dem Ausland ohne persönliches Erscheinen bei der
Führerscheinstelle ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Meist sind auf der Website der
jeweiligen Führerscheinstelle Hinweise zum Verfahren zu finden. Bitte lassen Sie sich Ihren neu ausgestellten
Führerschein möglichst direkt mit Kurierservice (FedEx, DHL, etc. ) zuschicken. Durch das inzwischen übliche
elektronische Nachverfolgungssystem im Internet sind diese Zustellwege auch ins Ausland zuverlässig. Sofern
die innerdeutsche Behörde den Führerschein zur Aushändigung an die Deutsche Botschaft in Abu Dhabi oder
das Deutsche Generalkonsulat in Dubai weiterleitet, müssen im Anschreiben Ihre E-Mail-Adresse und / oder
Ihre Mobilnummer in den VAE genannt sein, unter denen die Botschaft/ das General Konsulat Sie nach
Eintreffen erreichen kann. Fehlen diese Angaben, werden nicht abgeholte Führerscheine einen Monat nach
Eingang wieder an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Mögliche Kosten trägt der Führerscheininhaber.
ADRESSE
The Towers at the Trade Center
West Tower, 14th Floor
Abu Dhabi Mall
Vereinigte Arabische Emirate
POST
P.O. Box 2591
Abu Dhabi
V.A.E.
TELEFON
+971-2-596-7777
+971-2-5967700
TELEFAX
+971-2-6446942
E-MAIL
[email protected]
www.abu-dhabi.diplo.de