Stand Feb16 Rund um den Führerschein 1. Fahren mit deutscher Fahrererlaubnis in den VAE a) Touristische Aufenthalte (visumsfrei bis zu drei Monaten) Grundsätzlich werden deutsche Führerscheine in den VAE anerkannt. Einige Mietwagenfirmen verlangen aber parallel auch die Vorlage eines internationalen Führerscheins, den Sie sich in der Regel bei Ihrer Heimatgemeinde ausstellen lassen können. Bitte erkundigen Sie sich dazu vor der Ausreise bei der Mietwagenfirma. Die Botschaft oder das Generalkonsulat können keine Führerscheine ausstellen. b) Längerfristige Aufenthalte (z.B. Arbeitsaufnahme) Sofern Sie zu einem längerfristigen Aufenthalt, z.B. Arbeitsaufnahme, in die VAE einreisen, müssen Sie nach Erteilung der VAE-Aufenthaltserlaubnis Ihren Führerschein umschreiben lassen. Bei Wohnsitzannahme in den VAE gilt das Fahren ohne lokalen Führerschein als "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis", so dass Ihnen bei einer Kontrolle durch die Polizei eine empfindliche Strafe droht und im Falle auch eines unverschuldeten Unfalls der Versicherungsschutz gefährdet ist und Sie die daraus resultierenden Kosten unter Umständen komplett selbst tragen müssen. Folgende Dokumente sind nach Kenntnis der deutschen Auslandvertretung bei der emiratischen Führerscheinbehörde vorzulegen (verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige VAE-Behörde) Arbeitgeberschreiben über die Aufenthaltserlaubnis (Original +Kopie) Führerschein (Original + Kopie) arabische Übersetzung des Führerschein (eine Liste mit akkreditierten Übersetzern finden Sie auf unserer Webseite) 1 Passbild Gebühren betragen derzeit 200 AED und sind direkt vor Ort zu bezahlen. Öffnungszeiten sind Sonntag bis Donnerstag von 07:30 bis 19:00 Uhr. Link www.abudhabi.ae 2.Führerscheinverlust in den VAE Deutsche Auslandsvertretungen können keine (Ersatz-)Führerscheine ausstellen. Für den Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige innerdeutsche Führerscheinstelle/ KFZ Behörde. Das Verfahren für die Antragstellung aus dem Ausland ohne persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Meist sind auf der Website der jeweiligen Führerscheinstelle Hinweise zum Verfahren zu finden. Bitte lassen Sie sich Ihren neu ausgestellten Führerschein möglichst direkt mit Kurierservice (FedEx, DHL, etc. ) zuschicken. Durch das inzwischen übliche elektronische Nachverfolgungssystem im Internet sind diese Zustellwege auch ins Ausland zuverlässig. Sofern die innerdeutsche Behörde den Führerschein zur Aushändigung an die Deutsche Botschaft in Abu Dhabi oder das Deutsche Generalkonsulat in Dubai weiterleitet, müssen im Anschreiben Ihre E-Mail-Adresse und / oder Ihre Mobilnummer in den VAE genannt sein, unter denen die Botschaft/ das General Konsulat Sie nach Eintreffen erreichen kann. Fehlen diese Angaben, werden nicht abgeholte Führerscheine einen Monat nach Eingang wieder an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Mögliche Kosten trägt der Führerscheininhaber. ADRESSE The Towers at the Trade Center West Tower, 14th Floor Abu Dhabi Mall Vereinigte Arabische Emirate POST P.O. Box 2591 Abu Dhabi V.A.E. TELEFON +971-2-596-7777 +971-2-5967700 TELEFAX +971-2-6446942 E-MAIL [email protected] www.abu-dhabi.diplo.de
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