Qualitäts PRAXIS Management Auch Ärzte machen Fehler (5) Laborkühlschrank defekt – und keiner hat´s bemerkt Der Fall: Eine Praxis hatte einen neuen Kühlschrank fürs Labor angeschafft. Nach nur vier Wochen hatte der allerdings einen Motordefekt und kühlte ununterbrochen. Da das Praxisteam dies nicht rechtzeitig bemerkte, waren alle darin aufbewahrten Hyposensibilisierungs- und Testlösungen tiefgefroren und damit unbrauchbar. Der Hersteller behob im Rahmen der Garantie zwar den Schaden am Gerät, weigerte sich aber, für den Inhalt aufzukommen mit der Begründung, ein Haushaltskühlschrank sei nicht für Medikamente geeignet. Kommentar: Zunächst gibt es keine Vorschrift darüber, welche Kühlschränke (und sonstiges Mobiliar) Ärzte in ihrer Praxis verwenden müssen. Dies bringt es gleichzeitig aber auch mit sich, daß der Praxisinhaber selbst z. B. für die ordnungsgemäße Lagerung von Medikamenten verantwortlich ist. Werden Impfstoffe, die bei einer Temperatur zwischen zwei und acht Grad Celsius aufbewahrt werden sollten, und sonstige Sera tiefgefroren, sind sie nicht mehr verwendbar und müssen verworfen werden. Die Hausratoder Praxisinventarversicherung dürfte in der Regel für einen solchen Schaden nicht einspringen – es sei denn, es besteht eine entsprechende Sonderregelung. Gleichzeitig ist ein Ersatz auf Kosten der 22 AA_AA Ausgabe 18-06_22_23_20061022 Foto: Der Allgemeinarzt Ein Kühlschrank gehört zum Inventar jeder Hausarztpraxis. Welcher das ist, entscheidet jeder Praxisinhaber für sich. Allerdings muß gewährleistet sein, daß Medikamente und Sera ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Dafür ist nicht nur ein guter Kühlschrank wichtig, sondern auch die regelmäßige Kontrolle der Temperatur mit einem geeigneten Thermometer. Die regelmäßige Kontrolle der Kühlschrankinnentemperatur (auch bei Umluftkühlschränken!) mit Hilfe eines Minimum-Maximum-Thermometers ist eine der grundlegendsten QM-Maßnahmen in Arztpraxen. Krankenkassen(viaSprechstundenbedarfrezept) nicht zulässig; der erhöhte Bedarf würde bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgedeckt und der dafür angesetzte Regreß wäre nicht zu vermeiden. Der Arzt muß den Schaden also selbst tragen. Spezielles Thermometer verwenden Im übrigen sehen alle QM-Systeme für die ordnungsgemäße Lagerung von Impfstoffen vor, die Kühlschranktemperatur mittels eines Minimum-Maximum-Thermometers zu kontrollieren. Es mißt nicht nur die aktuelle Temperatur im Kühlschrank. Vielmehr kann mit Hilfe der Minimum/ Maximum-Funktion auch über Nacht, am Wochenende oder während des Praxisurlaubs nachgewiesen werden, daß die empfohlene Temperatur eingehalten wurde und der Impfstoff noch verwendbar ist: Der jeweils letzte Höchst- und Tiefstwert wird angezeigt. So können beispielsweise nächtliche Stromausfälle entdeckt werden. Damit es nicht unnötig Platz beansprucht, wird das Thermometer z. B. in einer Ablage der Tür aufbewahrt. Sehr praktisch sind auch Funkthermometer, da die Anzeige außerhalb des Kühlschranks gut sichtbar angebracht werden kann. Werte täglich kontrollieren! Jedoch nützt das beste Thermometer nichts, wenn es nicht regelmäßig abgelesen wird. Daher sollte der Blick aufs Kühlschrankthermometer zur Morgenroutine für eine Helferin werden. Sie trägt die Meßwerte mit Datum in einer bereitliegenden Liste ein und drückt dann den Resetknopf am Thermometer, damit es wieder neu zu messen beginnt. Bei Abweichungen unter zwei oder über acht Grad (bei Thermometern mit einer Toleranz von einem Grad unter drei bzw. über sieben Grad) ist der Arzt zu informieren. ▪ Dr. med. Gerhard Bawidamann Facharzt für Allgemeinmedizin 93152 Nittendorf Für den Anhang im QM-Ordner Interessant in dieser Ausgabe: ● Juristische Stolpersteine bei der Praxis-Homepage ● Banaler Infekt oder ernste Erkrankung: Warum hustet der Patient? Der Allgemeinarzt 18/2006 22 30.10.2006 14:17:00 Uhr
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