Amtsblatt 2015 25 - Ennepe-Ruhr

Amtsblatt
des Ennepe-Ruhr-Kreises
Herausgeber: Kreisverwaltung EN
8. Jahrgang
Schwelm, 01.10.2015
Nr. 25
Inhaltsverzeichnis:
Lfd.Nr. Datum
Titel
Seite
1.
10.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
1
2.
10.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
2
3.
11.09.2015 Bekanntmachung gem. UVPG
2
4.
11.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
3
5.
16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
4
6.
16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
4
7.
16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
5
8.
16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
5
9.
18.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
6
10.
21.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
6
11.
21.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
7
12.
22.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
7
13.
23.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
8
14
23.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
8
__________________________________________________________________________________
1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
- 36/1 Meine Verfügung vom 14.08.15 und vom 24.08.15
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-PA1616
an Herrn
Frau X Firma
Pacogi Germany GmbH
Inh.: Nadine Nehm
geb.: 04.08.1984 in Witten
letzter bekannter Aufenthaltsort: Rostesiepen 18, 58313 Herdecke
2
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden.
Schwelm, 10.09.2015
Im Auftrag
gez. Völker
2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
- 36/1 Meine Verfügung vom 14.08.15 und vom 24.08.15
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-PA1919
an Herrn
Frau X Firma
Pacogi Germany GmbH
Inh.: Nadine Nehm
geb.: 04.08.1984 in Witten
letzter bekannter Aufenthaltsort: Rostesiepen 18, 58313 Herdecke
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden.
Schwelm, 10.09.2015
Im Auftrag
gez. Völker
3. Bekanntmachung gem. UVPG
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
Bekanntmachung
3
Ökologische Umgestaltung des Herdecker Baches im Bereich „An der Walkmühle“, km 0,91 – km
1,06 durch die Stadt Herdecke
Die Stadt Herdecke plant einen Teil des Herdecker Baches im Bereich „An der Walkmühle“ ökologisch
umzustalten. Gleichzeitig soll entlang von Teilbereichen des Gewässers ein im Bebauungsplan
festgesetzter Fuß- und Radweg erstellt werden.
Ziel der Planung ist die Anlage und die eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue im rund 170
Meter langen Gewässerabschnitt zur Erreichung der Umweltziele gemäß Wasserhaushalts-gesetz.
Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I. S.
2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2014 (BGBL I. S. 1724).
Gem. Anlage 1 zu § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom
24.02.2010 (BGBL.I S.94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2013 (BGBL I. S. 2749, 2756),
Punkt 13.18.2 unterliegt u.a. der naturnahe Ausbau von Bächen, kleinräumigen naturnahen
Umgestaltungen einer standortbezogenen Vorprüfung dahingehend, ob das Vorhaben erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Die Bewertung des Antrages aufgrund der Antragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsvorschriften
ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt zu erwarten
sind.
Es wird daher festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG
nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die gem. § 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die
Entscheidungsgründe liegen beim Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster des EnnepeRuhr-Kreises, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Zimmer 432 aus und können
dort während der Dienststunden eingesehen werden.
58332 Schwelm, 10. September 2015
Im Auftrag
gez.
Flender
4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Meine Anordnung vom 29.07.2015 (Aufbauseminar gem. § 2a Abs.2 Nr.1 StVG i.V.m. §§ 34 und 35
FeV)
an
Herrn
x Frau
Sara Fabienne PRAGER
geb.: 06.11.1994 in Herten
letzter bekannter Aufenthaltsort: Jägerstr. 13, 58453 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94
) - in der zurzeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Schreibens
durch die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10
LZG NRW durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger 2 a, Zimmer 011, zu den
Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden.
Schwelm, 11.09.2015
Im Auftrag
gez. Götte
4
5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
- 36/1 Meine Verfügung vom 25.08.15 und vom 04.09.15
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-QI695
an Herrn X Frau
Manuela Körner
geb.: 21.03.1967 in Ahaus
letzter bekannter Aufenthaltsort: Elfringhauser Str. 135a, 45527 Hattingen
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden.
Schwelm, 16.09.2015
Im Auftrag
gez. Tubbenthal
6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Aktenzeichen: 9070129508
Der Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom 12.08.2015, sowie das Anforderungsschreiben
fehlender Unterlagen vom 16.09.2015,Aktenzeichen: 9070129508, an
Herrn Orhan Budak
geb. am 06.08.1968, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Arndtstraße 6, 58453 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Bescheid über
die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalteses durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche
Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und das Anforderungsschreiben fehlender Unterlagen
kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b,
58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder
eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Sahin.
Witten, 16.09.2015
Im Auftrag
gez.
Sahin
5
7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB II, Aktenzeichen:
Der Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB II vom 16.09.2015,
Aktenzeichen: , an
Herrn Erhan Demirdag
geb. am 01.07.1975, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Blücherstraße 10, 58332 Schwelm
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Mitteilung über
den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB IIes durch die Post gem. § 3 LZG NRW
nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB II kann beim
Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Schwelm, Berliner Straße 43 a, 58332
Schwelm, Zimmer 201, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder
eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Schlink.
Schwelm, 16.09.2015
Im Auftrag
gez.
K. Schlink
8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Versagungsbescheid , Aktenzeichen: 9070112713
Der Versagungsbescheid vom 16.09.2015, Aktenzeichen: 9070112713, an
Herrn Alexander Bieland
geb. am 04.03.1994, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Merianstraße 4, 58452 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Versagungsbescheid es durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche
Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle
Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 318, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Goz.
Witten, 16.09.2015
Im Auftrag
gez.
Goz
6
9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
- 36/1 Meine Verfügung vom 10.09.15 und vom 18.09.15
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-LS41
an X Herrn
Frau
Lucian-Mihai Varnav
geb.: 21.10.1985 in Mun. Botosani
letzter bekannter Aufenthaltsort: Am Brelo 5, 45549 Sprockhövel
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden.
Schwelm, 18.09.2015
Im Auftrag
gez. Tubbenthal
10. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Rückforderungsbescheid, Aktenzeichen: 74.7 - 9070065270 - KRN
Der Rückforderungsbescheid vom 09.09.2015, Aktenzeichen: 9070065270, an
Herrn Yusuf Baltaci
geb. am 19.04.1970, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Sonnenschein 67, 58455 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Rückforderungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche
Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Rückforderungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle
Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 309, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Krones.
Witten, 21.09.2015
Im Auftrag
gez.
Krones
7
11. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
- 36/2 Meine Verfügung vom 20.08.2015
an
Herrn
Frau
Uwe Kadenbach
geb.: 22.05.1962 in Siegen
letzter bekannter Aufenthaltsort: Bodenborn 66 a, 58452 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Anordnung
durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß
§ 10 LZG durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger 2 a, Zimmer 009, zu den
Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden.
Schwelm, 21.09.2015
Im Auftrage
gez. Götte
12. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Anforderungsschreiben vom 22.09.2015, Aktenzeichen:
Das Anforderungsschreiben vom 22.09.2015, Aktenzeichen: , an
Herrn Wassim Alali
geb. am 16.05.1981, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Röhrchenstraße 10, 58452 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Anforderungsschreibens vom 22.09.2015 durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher
die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Das Anforderungsschreiben vom 22.09.2015 kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN,
Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage
des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Bußhoff.
Witten, 22.09.2015
Im Auftrag
gez.
Bußhoff
8
13. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Erstattungsbescheid vom 11.09.2015, Aktenzeichen: 4070123196
Der Erstattungsbescheid vom 11.09.2015, Aktenzeichen: 4070123196, an
Herrn Rafal Dobrowolski
geb. am 23.11.1976, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Bahnhofstraße 69, 45525 Hattingen
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Erstattungsbescheides vom 11.09.2015 durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher
die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Erstattungsbescheid vom 11.09.2015 kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN,
Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Zimmer 201, 2.OG, vom Betroffenen gegen
Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr
Filsch.
Hattingen, 23.09.2015
Im Auftrag
gez.
Filsch
14. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Meine Verfügung vom 16.09.15
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen DO-YE 52
an Herrn
Mustafa Kemal Sentürk
geb.: 10.10.1969 in Köln
letzter bekannter Aufenthaltsort: Weg zur Schanze 23 , 58313 Herdecke
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den
Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden.
Schwelm, 23.09.15
Im Auftrag
gez. Tubbenthal