Amtsblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises Herausgeber: Kreisverwaltung EN 8. Jahrgang Schwelm, 01.10.2015 Nr. 25 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 10.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 1 2. 10.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 3. 11.09.2015 Bekanntmachung gem. UVPG 2 4. 11.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 5. 16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 6. 16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 7. 16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 8. 16.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 9. 18.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 10. 21.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 11. 21.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 7 12. 22.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 7 13. 23.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 8 14 23.09.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 8 __________________________________________________________________________________ 1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 14.08.15 und vom 24.08.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-PA1616 an Herrn Frau X Firma Pacogi Germany GmbH Inh.: Nadine Nehm geb.: 04.08.1984 in Witten letzter bekannter Aufenthaltsort: Rostesiepen 18, 58313 Herdecke 2 wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 10.09.2015 Im Auftrag gez. Völker 2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 14.08.15 und vom 24.08.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-PA1919 an Herrn Frau X Firma Pacogi Germany GmbH Inh.: Nadine Nehm geb.: 04.08.1984 in Witten letzter bekannter Aufenthaltsort: Rostesiepen 18, 58313 Herdecke wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 10.09.2015 Im Auftrag gez. Völker 3. Bekanntmachung gem. UVPG Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Bekanntmachung 3 Ökologische Umgestaltung des Herdecker Baches im Bereich „An der Walkmühle“, km 0,91 – km 1,06 durch die Stadt Herdecke Die Stadt Herdecke plant einen Teil des Herdecker Baches im Bereich „An der Walkmühle“ ökologisch umzustalten. Gleichzeitig soll entlang von Teilbereichen des Gewässers ein im Bebauungsplan festgesetzter Fuß- und Radweg erstellt werden. Ziel der Planung ist die Anlage und die eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue im rund 170 Meter langen Gewässerabschnitt zur Erreichung der Umweltziele gemäß Wasserhaushalts-gesetz. Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I. S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2014 (BGBL I. S. 1724). Gem. Anlage 1 zu § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBL.I S.94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2013 (BGBL I. S. 2749, 2756), Punkt 13.18.2 unterliegt u.a. der naturnahe Ausbau von Bächen, kleinräumigen naturnahen Umgestaltungen einer standortbezogenen Vorprüfung dahingehend, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Bewertung des Antrages aufgrund der Antragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsvorschriften ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Es wird daher festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die gem. § 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen beim Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster des EnnepeRuhr-Kreises, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Zimmer 432 aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 58332 Schwelm, 10. September 2015 Im Auftrag gez. Flender 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Meine Anordnung vom 29.07.2015 (Aufbauseminar gem. § 2a Abs.2 Nr.1 StVG i.V.m. §§ 34 und 35 FeV) an Herrn x Frau Sara Fabienne PRAGER geb.: 06.11.1994 in Herten letzter bekannter Aufenthaltsort: Jägerstr. 13, 58453 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94 ) - in der zurzeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Schreibens durch die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG NRW durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger 2 a, Zimmer 011, zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden. Schwelm, 11.09.2015 Im Auftrag gez. Götte 4 5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 25.08.15 und vom 04.09.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-QI695 an Herrn X Frau Manuela Körner geb.: 21.03.1967 in Ahaus letzter bekannter Aufenthaltsort: Elfringhauser Str. 135a, 45527 Hattingen wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 16.09.2015 Im Auftrag gez. Tubbenthal 6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Aktenzeichen: 9070129508 Der Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom 12.08.2015, sowie das Anforderungsschreiben fehlender Unterlagen vom 16.09.2015,Aktenzeichen: 9070129508, an Herrn Orhan Budak geb. am 06.08.1968, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Arndtstraße 6, 58453 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalteses durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bescheid über die Änderung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und das Anforderungsschreiben fehlender Unterlagen kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Sahin. Witten, 16.09.2015 Im Auftrag gez. Sahin 5 7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB II, Aktenzeichen: Der Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB II vom 16.09.2015, Aktenzeichen: , an Herrn Erhan Demirdag geb. am 01.07.1975, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Blücherstraße 10, 58332 Schwelm wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB IIes durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches gem. §33 Abs.1 SGB II kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Schwelm, Berliner Straße 43 a, 58332 Schwelm, Zimmer 201, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Schlink. Schwelm, 16.09.2015 Im Auftrag gez. K. Schlink 8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Versagungsbescheid , Aktenzeichen: 9070112713 Der Versagungsbescheid vom 16.09.2015, Aktenzeichen: 9070112713, an Herrn Alexander Bieland geb. am 04.03.1994, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Merianstraße 4, 58452 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheid es durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 318, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Goz. Witten, 16.09.2015 Im Auftrag gez. Goz 6 9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 10.09.15 und vom 18.09.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-LS41 an X Herrn Frau Lucian-Mihai Varnav geb.: 21.10.1985 in Mun. Botosani letzter bekannter Aufenthaltsort: Am Brelo 5, 45549 Sprockhövel wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 18.09.2015 Im Auftrag gez. Tubbenthal 10. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Rückforderungsbescheid, Aktenzeichen: 74.7 - 9070065270 - KRN Der Rückforderungsbescheid vom 09.09.2015, Aktenzeichen: 9070065270, an Herrn Yusuf Baltaci geb. am 19.04.1970, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Sonnenschein 67, 58455 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Rückforderungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Rückforderungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 309, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Krones. Witten, 21.09.2015 Im Auftrag gez. Krones 7 11. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/2 Meine Verfügung vom 20.08.2015 an Herrn Frau Uwe Kadenbach geb.: 22.05.1962 in Siegen letzter bekannter Aufenthaltsort: Bodenborn 66 a, 58452 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Anordnung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger 2 a, Zimmer 009, zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden. Schwelm, 21.09.2015 Im Auftrage gez. Götte 12. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Anforderungsschreiben vom 22.09.2015, Aktenzeichen: Das Anforderungsschreiben vom 22.09.2015, Aktenzeichen: , an Herrn Wassim Alali geb. am 16.05.1981, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Röhrchenstraße 10, 58452 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Anforderungsschreibens vom 22.09.2015 durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Das Anforderungsschreiben vom 22.09.2015 kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Bußhoff. Witten, 22.09.2015 Im Auftrag gez. Bußhoff 8 13. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Erstattungsbescheid vom 11.09.2015, Aktenzeichen: 4070123196 Der Erstattungsbescheid vom 11.09.2015, Aktenzeichen: 4070123196, an Herrn Rafal Dobrowolski geb. am 23.11.1976, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Bahnhofstraße 69, 45525 Hattingen wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Erstattungsbescheides vom 11.09.2015 durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Erstattungsbescheid vom 11.09.2015 kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Zimmer 201, 2.OG, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Filsch. Hattingen, 23.09.2015 Im Auftrag gez. Filsch 14. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Meine Verfügung vom 16.09.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen DO-YE 52 an Herrn Mustafa Kemal Sentürk geb.: 10.10.1969 in Köln letzter bekannter Aufenthaltsort: Weg zur Schanze 23 , 58313 Herdecke wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden. Schwelm, 23.09.15 Im Auftrag gez. Tubbenthal
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