Angelsportverein Arolsen e.V. 34454 Bad Arolsen www.asv-arolsen.de [email protected] Bankverbindung: Kreissparkasse Bad Arolsen (BLZ 523500 05) Kto.01050335 Gewässerordnung Teichanlage "Weißer Stein" Mengeringhausen Diese Gewässerordnung beinhaltet die einfachsten Bestimmungen, die jeder waidgerechte Angler als selbstverständlich zu befolgen hat. Waidgerechtigkeit, tierschutzgerechtes Behandeln des Fanges und gegenseitige Rücksichtnahme muß verlangt werden. 1.Verstöße Verstöße gegen diese Gewässerordnung werden durch Entziehung des Angelerlaubnisscheines, in schweren Fällen durch Ausschluß aus dem Verein bzw. durch Strafantragstellung geahndet. Diese Gewässerordnung wird jedem Mitglied zugestellt und liegt außerdem bei allen Scheinausgabestellen aus. Unkenntnis schützt daher bei evtl. Verstößen nicht vor Strafe! 2. Ausweiss Zum Lösen des Erlaubnisscheines ist der gültige Jahresfischereischein vorzulegen. Bei Vereinsmitgliedern außerdem der Deutsche Sportfischerpaß vom VDSF mit Beitragsmarken für das laufende Quartal. Diese Dokumente sind mit dem Erlaubnisschein auch beim Angeln mitzuführen. 3. Erlaubnisschein Die Anzahl der zu benutzenden Ruten, desgl. Fangbegrenzungen und Mindestmaße sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen. Werden mehrere Erlaubnisscheine pro Tag und Person gelöst, so darf jeweils nur mit der für einen Schein erlaubten Rutenzahl geangelt werden. 4. Schonzeiten und Mindestmaße (Auszuge aus der hess. Landesfischereiordnung v. 27.10.92) Fischart Schonzeit Aal 01.01 - 01.03 Bachforelle 15.10 - 31.03. Karpfen(Teichform)/Graskarpfen -Regenbogenforelle -Schleie 01.05 - 30.06 Zander 15.03 - 31.05 Rotfeder 15.03 - 31.05 Keinen Beschränkungen unterliegen ZB. : Rotaugen und Döbel. Mindestmaße 50 26 35 22 25 45 20 cm cm cm cm cm cm cm Es ist verboten, die genannten Fischarten während der Schonzeit oder wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen, zu Fangen und zu entnehmen. 5. Hälterung und Angeln mit dem lebenden Köderfisch Das Tierschutzgesetz schreibt zwingend vor, daß einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen oder sonstige Leiden zugefügt werden dürfen. Demzufolge ist nach rechtskräftigen Gerichtsurteilen jegliche Lebendhälterung vom Fischen und das Angeln mit dem lebenden Köderfisch verboten. Maßige Fische sind also sofort waidgerecht zu töten. 6. Köder Erlaubt sind übliche Friedfischköder, toter Köderfisch, Kunstköder wie Blinker, Spinner und Fliege. Angeln auf Friedfisch ist nur mit Einfachhaken erlaubt - (kein Drilling) 1 Angelsportverein Arolsen e.V. 34454 Bad Arolsen www.asv-arolsen.de [email protected] Bankverbindung: Kreissparkasse Bad Arolsen (BLZ 523500 05) Kto.01050335 7. Ausrüstung am Wasser Mitzuführen sind immer folgende Geräte: Unterfangkescher, Hakenlöser, Meßband, Messer, und Fischtöter. 8. Anfütterung Anfüttern ist nur mit Körnerfutter (Weizen, Mais) oder gekochten Kartoffeln gestattet. Maximale Menge pro Tag: 1 Liter. Das Einbringen von Anfütterungsmaterial mit Bestandteilen aus pulverartigen Stoffen (z.B. Paniermehl) ist ausdrücklich verboten. 9. Verhalten am Gewässer Als Nutzer der Natur werden Angler zunehmend kritisch beobachtet. Es sollte daher für Angler selbstverständlich sein, mit gutem Vorbild voran zu gehen. Dazu gehört natürlich, den Angelplatz sauber zu halten, die aufgestellten Abfallbehälter zu benutzen und auch keine Innereien vom Fischen wegzuwerfen. Ebenso selbstverständlich sollte es z.B. sein, aus angepflanzten Bäumen und Sträuchern keine Rutenhalter zu fertigen. Die Teichanlage "Weißer Stein" ist eine öffentliche Anlage und Naherholungsgebiet. Sie wird daher auch von Urlaubern und andere Erholungssuchenden besucht. Angler sollten sich daher durch gegenseitige Rücksichtnahme auch mit anderen Besuchern der Anlage auszeichnen. Angler leisten durch ihr positives Verhalten am Wasser aktiven Umwelt und Naturschutz. 10. Sonderregelungen Bei vereinsinternen Veranstaltungen können vom Vereinsvorstand Ausnahmen von dieser Gewässerordnung getroffen werden. Ferner kann bei Vereinsveranstaltungen und Besatzmaßnahmen die Ausgabe von Erlaubnisscheinen für entsprechende Zeit gesperrt werden. Die Ausgabestellen erhalten dann entsprechende Mitteilung. Zur weiteren Beachtung Es ist verboten mit Kraftfahrzeugen jeder Art (auch Mofas) an das Gewässer zu fahren. Es ist nur der Parkplatz zu benutzen. Grillen am Angelplatz ist verboten. 11. Angelsaison Die Angelsaison geht vom 1. März bis 30. November Eisangeln ist allerdings nicht erlaubt. 12. Scheinausgabestellen siehe Liste: Gastscheine für die Teichanlage „Weißer Stein" 13. Kontrolle Die vom Verein ernannten Kontrolleure haben das Recht, die ordnungsmäßige Fischereiausübung gemäß dieser Gewässerordnung und der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Sie weisen sich durch eine vom Verein ausgestellte Berechtigung aus. Darüber hinaus sind Mitglieder und Gastangler gleichermaßen verpflichtet, Verstöße gegen die Gewässerordnung unverzüglich dem Vorstand des Angelsportvereins zu melden. Bei Feststellung vom Fischsterben und Verunreinigung ist stets der vorstand und der nächste Polizeiposten zu benachrichtigen. Diese Gewässerordnung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 4.2.1994 beschlossen und gilt ab 1.3.1994 bis auf weiteres. 2
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