Gewaesserordnung Weisser Stein Mghn

Angelsportverein Arolsen e.V. 34454 Bad Arolsen
www.asv-arolsen.de
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Bankverbindung:
Kreissparkasse Bad Arolsen
(BLZ 523500 05) Kto.01050335
Gewässerordnung
Teichanlage "Weißer Stein" Mengeringhausen
Diese Gewässerordnung beinhaltet die einfachsten Bestimmungen, die jeder waidgerechte Angler als
selbstverständlich zu befolgen hat. Waidgerechtigkeit, tierschutzgerechtes Behandeln des Fanges und
gegenseitige Rücksichtnahme muß verlangt werden.
1.Verstöße
Verstöße gegen diese Gewässerordnung werden durch Entziehung des Angelerlaubnisscheines, in schweren
Fällen durch Ausschluß aus dem Verein bzw. durch Strafantragstellung geahndet.
Diese Gewässerordnung wird jedem Mitglied zugestellt und liegt außerdem bei allen Scheinausgabestellen aus.
Unkenntnis schützt daher bei evtl. Verstößen nicht vor Strafe!
2. Ausweiss
Zum Lösen des Erlaubnisscheines ist der gültige Jahresfischereischein vorzulegen. Bei Vereinsmitgliedern
außerdem der Deutsche Sportfischerpaß vom VDSF mit Beitragsmarken für das laufende Quartal. Diese
Dokumente sind mit dem Erlaubnisschein auch beim Angeln mitzuführen.
3. Erlaubnisschein
Die Anzahl der zu benutzenden Ruten, desgl. Fangbegrenzungen und Mindestmaße sind dem Erlaubnisschein zu
entnehmen. Werden mehrere Erlaubnisscheine pro Tag und Person gelöst, so darf jeweils nur mit der für einen
Schein erlaubten Rutenzahl geangelt werden.
4. Schonzeiten und Mindestmaße
(Auszuge aus der hess. Landesfischereiordnung v. 27.10.92)
Fischart
Schonzeit
Aal
01.01 - 01.03
Bachforelle
15.10 - 31.03.
Karpfen(Teichform)/Graskarpfen
-Regenbogenforelle
-Schleie
01.05 - 30.06
Zander
15.03 - 31.05
Rotfeder
15.03 - 31.05
Keinen Beschränkungen unterliegen ZB. : Rotaugen und Döbel.
Mindestmaße
50
26
35
22
25
45
20
cm
cm
cm
cm
cm
cm
cm
Es ist verboten, die genannten Fischarten während der Schonzeit oder wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen,
zu Fangen und zu entnehmen.
5. Hälterung und Angeln mit dem lebenden Köderfisch
Das Tierschutzgesetz schreibt zwingend vor, daß einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen oder
sonstige Leiden zugefügt werden dürfen. Demzufolge ist nach rechtskräftigen Gerichtsurteilen jegliche
Lebendhälterung vom Fischen und das Angeln mit dem lebenden Köderfisch verboten. Maßige Fische sind also
sofort waidgerecht zu töten.
6. Köder
Erlaubt sind übliche Friedfischköder, toter Köderfisch, Kunstköder wie Blinker, Spinner und Fliege. Angeln auf
Friedfisch ist nur mit Einfachhaken erlaubt - (kein Drilling)
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7. Ausrüstung am Wasser
Mitzuführen sind immer folgende Geräte: Unterfangkescher, Hakenlöser, Meßband, Messer, und Fischtöter.
8. Anfütterung
Anfüttern ist nur mit Körnerfutter (Weizen, Mais) oder gekochten Kartoffeln gestattet. Maximale Menge pro Tag: 1
Liter. Das Einbringen von Anfütterungsmaterial mit Bestandteilen aus pulverartigen Stoffen (z.B.
Paniermehl) ist ausdrücklich verboten.
9. Verhalten am Gewässer
Als Nutzer der Natur werden Angler zunehmend kritisch beobachtet. Es sollte daher für Angler selbstverständlich
sein, mit gutem Vorbild voran zu gehen. Dazu gehört natürlich, den Angelplatz sauber zu halten, die
aufgestellten Abfallbehälter zu benutzen und auch keine Innereien vom Fischen wegzuwerfen. Ebenso
selbstverständlich sollte es z.B. sein, aus angepflanzten Bäumen und Sträuchern keine Rutenhalter zu fertigen. Die
Teichanlage "Weißer Stein" ist eine öffentliche Anlage und Naherholungsgebiet. Sie wird daher auch von Urlaubern
und andere Erholungssuchenden besucht. Angler sollten sich daher durch gegenseitige Rücksichtnahme
auch mit anderen Besuchern der Anlage auszeichnen. Angler leisten durch ihr positives Verhalten am Wasser
aktiven Umwelt und Naturschutz.
10. Sonderregelungen
Bei vereinsinternen Veranstaltungen können vom Vereinsvorstand Ausnahmen von dieser Gewässerordnung
getroffen werden. Ferner kann bei Vereinsveranstaltungen und Besatzmaßnahmen die Ausgabe von
Erlaubnisscheinen für entsprechende Zeit gesperrt werden. Die Ausgabestellen erhalten dann entsprechende
Mitteilung.
Zur weiteren Beachtung
Es ist verboten mit Kraftfahrzeugen jeder Art (auch Mofas) an das Gewässer zu fahren. Es ist nur der
Parkplatz zu benutzen. Grillen am Angelplatz ist verboten.
11. Angelsaison
Die Angelsaison geht vom 1. März bis 30. November
Eisangeln ist allerdings nicht erlaubt.
12. Scheinausgabestellen
siehe Liste: Gastscheine für die Teichanlage „Weißer Stein"
13. Kontrolle
Die vom Verein ernannten Kontrolleure haben das Recht, die ordnungsmäßige Fischereiausübung gemäß
dieser Gewässerordnung und der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Sie weisen sich durch eine
vom Verein ausgestellte Berechtigung aus. Darüber hinaus sind Mitglieder und Gastangler gleichermaßen
verpflichtet, Verstöße gegen die Gewässerordnung unverzüglich dem Vorstand des Angelsportvereins zu melden.
Bei Feststellung vom Fischsterben und Verunreinigung ist stets der vorstand und der nächste Polizeiposten zu
benachrichtigen.
Diese Gewässerordnung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 4.2.1994 beschlossen und gilt ab 1.3.1994
bis auf weiteres.
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