Vereinbarung für freiwillig tätige Personen vom Betreuerteam des

Einsatzvereinbarung
Für freiwillig tätige Personen im Pflegeheim Sennhof
vom Betreuerteam des Sennhofvereins
Erste Kontaktaufnahme
Personen, welche sich für freiwillige Einsätze im Pflegeheim Sennhof interessieren, melden sich
bei der Präsidentin des Sennhofvereins.
Eignungsgespräch
In einem Eignungsgespräch bespricht die Präsidentin des Sennhofvereins mit der freiwillig
tätigen Person die gegenseitigen Vorstellungen über den Einsatz. In diesem Gespräch wird
auch über die Anforderungen, welche das Pflegeheim Sennhof stellt, sowie über die jeweiligen
Rechte und Pflichten informiert.
Einführung und Begleitung
Die verantwortliche Person vom Sennhofverein führt die freiwillig Tätigen in die
Betreuungsaufgaben ein und macht diese mit dem Pflegeheim Sennhof und der Leitung
Freiwilligenarbeit vertraut. Danach ist die Leitung Freiwilligenarbeit für die Unterstützung und für
allfällige Fragen erste Ansprechperson.
Erwartungen an freiwillig tätige Personen
Es besteht die Bereitschaft einem Mitmenschen Zeit zu schenken. Der zu betreuenden Person
ist mit Respekt und Verständnis zu begegnen. Kontaktfreudigkeit, Zuverlässigkeit,
Einfühlungsvermögen, Toleranz, Diskretion, Belastbarkeit, Hilfsbereitschaft und strengste
Verschwiegenheit sind Voraussetzung.
Es wird eine enge Zusammenarbeit mit der Leitung Freiwilligenarbeit* und den zugeteilten
Pflegestationen gepflegt.
Schweigepflicht
 Die freiwillig tätige Person übernimmt die Verpflichtung, absolute Verschwiegenheit zu
wahren, über alles was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfährt. Die Schweigepflicht bleibt
auch nach Abschluss der freiwilligen Tätigkeit bestehen.
 Seitens der Pflegeheim Sennhof AG Vordemwald ist es nicht erwünscht und untersagt, als
Betreuende Person direkt mit den Angehörigen von Bewohnenden Kontakt auf zu nehmen
bzw. zu pflegen.
 Grundsätzlich ist die Stationsleitung oder die Zuständige Tagesleitung für allfällige Fragen
zuständig. Besonders auch in Bezug auf den Lebenslauf/Biographie der zu betreuenden
Person.
 Es ist nicht angebracht in Gegenwart von Bewohnenden, sich über Drittpersonen zu
äussern oder Gespräche über andere Personen zu führen.
Versicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
Verbindlichkeit
Erstellt: 20.03.2013 kjord
Verabschiedet: 03.11.2015 Usche
letzte Üeberarbeitung: 03.11.2015 Abaer
Die Leitung der Freiwilligenarbeit bespricht mit der freiwillig tätigen Person den Einsatz. Die
freiwillig tätige Person hält sich an die Absprachen (Verantwortung gegenüber den
Bewohner/innen).
*Stellvertretung ist Leitung Pflege und Betreuung
Stellung der freiwilligen Personen
Die freiwillig tätigen Personen nehmen im Pflegeheim Sennhof einen hohen Stellenwert ein. Es
wird ihnen mit grosser Anerkennung und Wertschätzung begegnet.
Weitere Bestimmungen
 Das Leitbild und die Teamregeln vom Pflegeheim Sennhof werden wahrgenommen und sind
verbindlich. Sie sind ein Bestandteil der Vereinbarung.
 Vor den jeweiligen Einsätzen melden sich die freiwillig Tätigen bei der Stationsleitung oder
Tagesleitung, um sich ein aktuelles Bild vom Bewohner zu verschaffen.
 Die Bewohner/innen dürfen nur in Absprache mit der Stationsleitung oder Tagesleitung von
der entsprechenden Station abgeholt werden und müssen nach der Rückkehr auf der Station
wieder angemeldet werden.
 Medikamente dürfen nur von den Pflegefachpersonen verabreicht werden, wie auch die
Ausführung von pflegerischen Massnahmen.
 Bei ausserordentlichen Situationen, möglichen gesundheitlichen Veränderungen (bspw.
Hustenanfall, Erbrechen) der zu betreuenden Bewohner/innen, muss sich die freiwillig tätige
Person bei der verantwortlichen Stationsleitung oder Tagesleitung melden.
Fortbildungen
Obligatorisch ist mindestens 1/2 Tag pro Jahr. Die Fortbildungen werden vom Pflegeheim
Sennhof organisiert und finanziert.
Leitsatz
Zeit schenken, Menschen begegnen.
Vordemwald,
Pflegeheim Sennhof AG
4803 Vordemwald
Leitung Freiwilligenarbeit
Astrid Bär
Präsidentin Sennhofverein
Lisbeth Bolliger
Freiwillig Tätige/r
Beilagen:
Leitbild, Teamregeln
Erstellt: 20.03.2013 kjord
Verabschiedet: 03.11.2015 Usche
letzte Üeberarbeitung: 03.11.2015 Abaer