Verlängerung / Verlust - Oö. Landes

RL –
Feuerwehrführerschein
„Verlängerung /
Verlust“
Richtlinie
Feuerwehrführerschein
„Verlängerung / Verlust“
Inhaltübersicht:
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Neuausstellung (Regelung wie bisher)
1.2. Verlängerung Feuerwehrführschein
1.3. Personendaten Änderung
1.4 Ausstellung Duplikate oder Drittschriften
2. Inkrafttreten
Behandelt BFK-Sitzung
vom 16.11.2012
Juli 2015
2. Ausgabe
Richtlinie Feuerwehrführerschein „Verlängerung / Verlust“
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Allgemeine Bestimmungen
1.1 Neuausstellung (Regelung wie bisher)
Eine Neuausstellung des Feuerwehrführerscheins erfolgt wie bisher mit dem Antragsformular
(Download Homepage, Foto, Führerscheinkopie, etc.) durch das LandesFeuerwehrkommando inkl. des Eintrags in der Online Feuerwehrverwaltung.
Pro Mitglied gibt es nur eine Neuausstellung.
Voraussetzung Neuausstellung:
Gültiger ziviler C oder C1 Führerschein bzw. D
Bestätigung durch den Feuerwehrkommandanten auf dem Antragsformular
Gültigkeit ab Ausstellungsdatum 10 Jahre
Siehe Rückseite Antrag Feuerwehrführerschein
Das Antragformular ist im Dienstordner zu finden.
1.2 Verlängerung Feuerwehrführschein
Das offizielle Schreiben „Feuerwehrführerscheinverl.pdf“ zum Thema Feuerwehrführerschein
Verlängerung vom 12.02.2008 ist weiterhin gültig.
Die Inhaber von Feuerwehr-Führerscheinen haben sich, sofern sie eine Verlängerung
ihres Führerscheins wünschen, vor Fristablauf zum untersuchenden Arzt zwecks
Verlängerung ihres Feuerwehr-Führerscheins zu begeben.
Die Verlängerung erfolgt durch den untersuchenden Arzt und (nicht durch die Behörde oder
den Landes-Feuerwehrverband)!
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis zu 10 Jahren ist vom untersuchenden Arzt
aufgrund seines Untersuchungsergebnisses in den Feuerwehr-Führerschein einzutragen.
1.3 Personendaten Änderung
Wegen eines Ortswechsel oder einem Feuerwehrwechsel ist keine Neuausstellung des FWFührerscheins erforderlich.
1.4 Ausstellung Duplikate oder Drittschriften
Folgende Regelung gilt für Neuausstellung bei verlorenen oder abhanden gekommenen
Feuerwehrführerscheinen oder wenn die Frist zur Verlängerung abgelaufen ist:
a) Feuerwehrführerschein ist noch gültig (siehe Datum gültig bis)
Ausgefüllter Antrag für die Duplikat Ausstellung mit Verlustbestätigung des
Feuerwehrkommandanten und 2 Passbilder.
Im Duplikat wird die Gültigkeitsdauer wie bei der Erstausstellung eingetragen.
Sinngemäß gelten beide Punkte auch für eine Drittschrift.
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Richtlinie Feuerwehrführerschein „Verlängerung / Verlust“
b) Gültigkeit des Feuerwehrführerscheines ist bereits abgelaufen
Ausgefüllter Antrag für die Duplikat Ausstellung inkl. 2 Passbilder und Retournierung
des abgelaufenen Führerscheines. Bei Verlust des Feuerwehrführerscheins ist dieser
durch den Feuerwehrkommandanten zu bestätigen.
Als gesundheitliche Eignung (FW-Führschein gültig bis) gilt die Dauer der Gültigkeit
des zivilen C1 Führerscheines.
Zusätzlich kann eine aktuelle Untersuchungsbestätigung (Einsatztauglichkeit,
Atemschutzuntersuchung) für einen Feuerwehrführschein von einem Arzt beigefügt
werden. Nach dieser richtet sich das Gültigkeitsdatum des neuen
Feuerwehrführerscheins.
Im Duplikat wird die Gültigkeitsdauer laut ärztlicher Untersuchen (max. 10 Jahre)
eingetragen.
Sinngemäß gelten beide Punkte auch für eine Drittschrift.
Es gibt ab sofort keine befristete Duplikat Ausstellung mehr (3 Monate).
2 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.
Überarbeitung 02.07.2015
Der Landes-Feuerwehrkommandant:
Dr. Wolfgang Kronsteiner
Landesbranddirektor
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