RL – Feuerwehrführerschein „Verlängerung / Verlust“ Richtlinie Feuerwehrführerschein „Verlängerung / Verlust“ Inhaltübersicht: 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Neuausstellung (Regelung wie bisher) 1.2. Verlängerung Feuerwehrführschein 1.3. Personendaten Änderung 1.4 Ausstellung Duplikate oder Drittschriften 2. Inkrafttreten Behandelt BFK-Sitzung vom 16.11.2012 Juli 2015 2. Ausgabe Richtlinie Feuerwehrführerschein „Verlängerung / Verlust“ 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Neuausstellung (Regelung wie bisher) Eine Neuausstellung des Feuerwehrführerscheins erfolgt wie bisher mit dem Antragsformular (Download Homepage, Foto, Führerscheinkopie, etc.) durch das LandesFeuerwehrkommando inkl. des Eintrags in der Online Feuerwehrverwaltung. Pro Mitglied gibt es nur eine Neuausstellung. Voraussetzung Neuausstellung: Gültiger ziviler C oder C1 Führerschein bzw. D Bestätigung durch den Feuerwehrkommandanten auf dem Antragsformular Gültigkeit ab Ausstellungsdatum 10 Jahre Siehe Rückseite Antrag Feuerwehrführerschein Das Antragformular ist im Dienstordner zu finden. 1.2 Verlängerung Feuerwehrführschein Das offizielle Schreiben „Feuerwehrführerscheinverl.pdf“ zum Thema Feuerwehrführerschein Verlängerung vom 12.02.2008 ist weiterhin gültig. Die Inhaber von Feuerwehr-Führerscheinen haben sich, sofern sie eine Verlängerung ihres Führerscheins wünschen, vor Fristablauf zum untersuchenden Arzt zwecks Verlängerung ihres Feuerwehr-Führerscheins zu begeben. Die Verlängerung erfolgt durch den untersuchenden Arzt und (nicht durch die Behörde oder den Landes-Feuerwehrverband)! Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis zu 10 Jahren ist vom untersuchenden Arzt aufgrund seines Untersuchungsergebnisses in den Feuerwehr-Führerschein einzutragen. 1.3 Personendaten Änderung Wegen eines Ortswechsel oder einem Feuerwehrwechsel ist keine Neuausstellung des FWFührerscheins erforderlich. 1.4 Ausstellung Duplikate oder Drittschriften Folgende Regelung gilt für Neuausstellung bei verlorenen oder abhanden gekommenen Feuerwehrführerscheinen oder wenn die Frist zur Verlängerung abgelaufen ist: a) Feuerwehrführerschein ist noch gültig (siehe Datum gültig bis) Ausgefüllter Antrag für die Duplikat Ausstellung mit Verlustbestätigung des Feuerwehrkommandanten und 2 Passbilder. Im Duplikat wird die Gültigkeitsdauer wie bei der Erstausstellung eingetragen. Sinngemäß gelten beide Punkte auch für eine Drittschrift. Seite 2 von 3 Richtlinie Feuerwehrführerschein „Verlängerung / Verlust“ b) Gültigkeit des Feuerwehrführerscheines ist bereits abgelaufen Ausgefüllter Antrag für die Duplikat Ausstellung inkl. 2 Passbilder und Retournierung des abgelaufenen Führerscheines. Bei Verlust des Feuerwehrführerscheins ist dieser durch den Feuerwehrkommandanten zu bestätigen. Als gesundheitliche Eignung (FW-Führschein gültig bis) gilt die Dauer der Gültigkeit des zivilen C1 Führerscheines. Zusätzlich kann eine aktuelle Untersuchungsbestätigung (Einsatztauglichkeit, Atemschutzuntersuchung) für einen Feuerwehrführschein von einem Arzt beigefügt werden. Nach dieser richtet sich das Gültigkeitsdatum des neuen Feuerwehrführerscheins. Im Duplikat wird die Gültigkeitsdauer laut ärztlicher Untersuchen (max. 10 Jahre) eingetragen. Sinngemäß gelten beide Punkte auch für eine Drittschrift. Es gibt ab sofort keine befristete Duplikat Ausstellung mehr (3 Monate). 2 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft. Überarbeitung 02.07.2015 Der Landes-Feuerwehrkommandant: Dr. Wolfgang Kronsteiner Landesbranddirektor Seite 3 von 3
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