Kriterien Verlängerung

Kriterien Verlängerung
Alle Berechtigungen sind für den Zeitraum von
24 Monaten gültig. Sie werden danach vom Leiter QS
um den Gültigkeitszeitraum verlängert, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
Ein Fallschirmtechniker muss im Zeitraum von
24 Monaten min. 20 komplette Fallschirmsysteme
inspiziert und gewartet haben sowie eine
Teilnahmebestätigung an einer Weiterbildung
vorweisen können. Erfüllt er diese Voraussetzung
nicht, so muss er an einer Befähigungsüberprüfung
durch den Leiter QS teilnehmen.
Ein Fallschirmwart muss im Zeitraum von 24 Monaten
min. 20 komplette Fallschirmsysteme inspiziert und
gewartet haben sowie eine Teilnahmebestätigung an
einer Weiterbildung vorweisen können. Erfüllt er diese
Voraussetzung nicht, so muss er an einer
Befähigungsüberprüfung durch den Leiter QS oder
einen Fallschirmtechniker teilnehmen.
Erläuterung: 20 komplette Fallschirmsysteme,
bestehend aus je 3 Baugruppen (Gurtzeug,
Reservefallschirm, Hauptfallschirm) ergeben
60 Baugruppen. Für die Verlängerung müssen
mindestens anteilig 10 Gurtzeuge,
10 Reservefallschirme und 40 Hauptfallschirme
inspiziert worden sein. Somit sind zur Verlängerung
auch 30 Gurtzeuge und 30 Reservefallschirme
ausreichend.