Kriterien Verlängerung Alle Berechtigungen sind für den Zeitraum von 24 Monaten gültig. Sie werden danach vom Leiter QS um den Gültigkeitszeitraum verlängert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Ein Fallschirmtechniker muss im Zeitraum von 24 Monaten min. 20 komplette Fallschirmsysteme inspiziert und gewartet haben sowie eine Teilnahmebestätigung an einer Weiterbildung vorweisen können. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, so muss er an einer Befähigungsüberprüfung durch den Leiter QS teilnehmen. Ein Fallschirmwart muss im Zeitraum von 24 Monaten min. 20 komplette Fallschirmsysteme inspiziert und gewartet haben sowie eine Teilnahmebestätigung an einer Weiterbildung vorweisen können. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, so muss er an einer Befähigungsüberprüfung durch den Leiter QS oder einen Fallschirmtechniker teilnehmen. Erläuterung: 20 komplette Fallschirmsysteme, bestehend aus je 3 Baugruppen (Gurtzeug, Reservefallschirm, Hauptfallschirm) ergeben 60 Baugruppen. Für die Verlängerung müssen mindestens anteilig 10 Gurtzeuge, 10 Reservefallschirme und 40 Hauptfallschirme inspiziert worden sein. Somit sind zur Verlängerung auch 30 Gurtzeuge und 30 Reservefallschirme ausreichend.
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