antragsbuch - Jusos Hessen

HESSEN
JUSOS
ANTRAGSBUCH
Toleranz
Akzeptanz
Solidarität
LANDESKONFERENZ 2015
Gießen, 5.-6.September
Inhaltsverzeichnis
Arbeit, Gesellschaft & Soziales ........................................................................................................................................................................................................5
A01 Hessisches Sozialgesetz deutlich erhöhen ....................................................................................................................................................5
A02 Let's talk about Islam - with muslims! ...........................................................................................................................................................6
A03 Mobilität für alle, und zwar umsonst! .............................................................................................................................................................8
A04 Demografischen Wandel in Deutschland aktiv gestalten .......................................................................................................................9
A05 Einführung verpflichtender Fahreignungstests.......................................................................................................................................17
A06 Es den Dicken leichter machen - Keine Chance für Fat-Shaming .................................................................................................. 18
A07 Für mehr Berufsorientierung ..........................................................................................................................................................................19
A08 Resolution: Jusos lehnen hessisches Wohnraumförderungsgesetz ab! ......................................................................................20
A09 Abtreibung legalisieren - Selbstbestimmung von Frauen ermöglichen ....................................................................................... 21
A10 Anonymisierte Bewerbungen einführen - Diskriminierung abbauen............................................................................................. 23
A11 Bürgerliche Mitte im Wandel ..............................................................................................................................................................................24
A12 Die Zukunft von Hebammen sicherstellen ................................................................................................................................................. 26
A13 Solidarität mit den Streikenden - Tarifeinheit verhindern ................................................................................................................... 28
A14 Wir ziehen's durch. - Cannabis legalisieren.................................................................................................................................................30
A15 Legalisierung von Cannabis ............................................................................................................................................................................... 33
A16 Parlamente brauchen Druck der Straße - Politischen Streik ermöglichen .................................................................................. 34
Bildung & Ausbildung ....................................................................................................................................................................................................................... 36
B01 Duale Ausbildung attraktiver gestalten ........................................................................................................................................................ 36
B02 Hochschulen als Orte der gesellschaftlichen und individuellen Entwicklung - Für eine soziale, offene und
demokratische Hochschule in Hessen................................................................................................................................................................. 40
B03 Änderung der Zusagefrist für Studienplätze in Deutschland ............................................................................................................44
B04 Azubi-Ticket: weil Mobilität Teilhabe ermöglicht ....................................................................................................................................45
B05 Bildung auf allen Wegen ermöglichen - Zweitstudiumsgebühren abschaffen .........................................................................46
B06 Der solidarische Wohlfahrtsstaat - Zukunft der Bildung - gegen die Ökonomisierung der Bildung ................................ 47
B07 Ergänzung der Lehrpläne des Faches "Politik und Wirtschaft" in Hessen ................................................................................... 52
B08 Für ein gerechtes Bildungssystem ............................................................................................................................................................... 53
B09 Investitionsprogramm für Berufsschulen auflegen .............................................................................................................................. 58
B10 Keine Sparpolitik auf Kosten von Kindern - Schulsozialarbeit in Hessen erhalten und ausbauen! .................................... 59
B11 Kostenfreie Rechtsberatung für Schüler*innen und Studierende.....................................................................................................60
B12 Neugestaltung der Lehramtsstudiengänge in Hessen ............................................................................................................................61
B13 Resolution: Wie viel Technik brauch die Schule von morgen? ........................................................................................................... 62
B14 Studierende sind keine Sachmittel - Endlich ein ordentlicher Tarifvertrag für Hiwis............................................................... 65
B15 Teilzeitstudium einführen - Flexibilität ermöglichen ............................................................................................................................. 67
B16 Werbung an Schulen verbieten .......................................................................................................................................................................68
B17 Zugangshürden in der Schüler*innenvertretung für Azubis senken............................................................................................... 69
B18 Zweitwohnsitzsteuer für Schüler, Auszubildende und Studenten abschaffen ...........................................................................70
B19 Änderung der Prüfungsordnungen für die Durchführung von Abschlussprüfungen in allen Ausbildungsberufen .... 71
B20 Weiterförderung von echter Schulsozialarbeit in Hessen................................................................................................................... 73
B21 Verdeckte Studiengebühren abschaffen - Verwaltungskostenbeitrag an hessischen Hochschulen unterbinden ..... 74
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Wirtschaft und Finanzen .................................................................................................................................................................................................................77
D01 Abschaffung der Schuldenbremse ................................................................................................................................................................ 77
D02 Alternative Wirtschaftspolitik.......................................................................................................................................................................... 78
D03 Ausbau des Frankfurter Flughafens.............................................................................................................................................................81
Kommunalpolitik .................................................................................................................................................................................................................................85
K01 Frauenpower für die Kommunen - für eine echte Gleichstellungspolitik auf allen kommunalen Ebenen! ................... 85
K02 Einführung von Schüler*innenparlamente .............................................................................................................................................. 87
K03 Bezahlbarer Wohnraum für alle .................................................................................................................................................................... 88
K04 Fahrende Supermärkte .....................................................................................................................................................................................89
K05 Änderung der Hessischen Gemeindeordnung ........................................................................................................................................90
K06 Hessen ist mehr als Frankfurt- NEIN zum Regionalkreis und JA zur starken und selbständigen Kommune ............. 92
K07 Hürden verringern - elektronische Bewerbungen auf Kindergarten- und KiTa-Plätze einführen ................................... 95
K08 Konkrete Perspektiven für junge Menschen vor Ort.............................................................................................................................96
K09 Niemand braucht PPP .................................................................................................................................................................................... 104
K10 Öffentliches, kostenloses WLAN in hessischen Großstädten ............................................................................................................105
K11 ÖPNV zukunftsfähig aufstellen .......................................................................................................................................................................106
K12 Regionalentwicklung forcieren ......................................................................................................................................................................107
K13 Resolution: Rekommunalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge - Privatisierung den Kampf ansagen .........................108
K14 Schaffung einer Landesstelle zur Konzeptberatung der Kommunen...........................................................................................109
K15 Schluss mit visionsloser Verkehrspolitik - solidarischer und gerechter ÖPNV jetzt! ................................................................110
K16 Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verwenden................ 113
K17 Soziales Wohnen soll sich lohnen - für die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit....................................... 115
K18 Stärkung der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise.......................................................................................................... 116
K19 Stellenbewertungspflicht für alle Städte und Gemeinden in Hessen - Leistungsgerechte Vergütungen für tariflich
Beschäftigte aller kommunalen Gebietskörperschaften ............................................................................................................................. 121
K20 Demokratisierung des kulturellen Lebens - Kulturzugang für junge Menschen kostenlos machen ............................. 123
K21 Jusos lehnen hessisches Wohnraumförderungsgesetz ab! .............................................................................................................. 125
Innenpolitik ............................................................................................................................................................................................................................................127
N01 "Hergekommen, um zu bleiben" - Für eine wirklichkeitsgerechte Flüchtlingspolitik ............................................................ 127
N02 Keine Verschiebung des Problembären Irmer - Jusos Hessen fordern endgültigen Rücktritt von Hans Jürgen
Irmer in allen Gremien ..............................................................................................................................................................................................130
N03 Recht auf kostenlose Deutschkurse für Asylbewerber*innen ........................................................................................................ 131
N04 Sperrstunde abschaffen! ................................................................................................................................................................................ 132
N05 Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Aufnahme der Leistungsbezieherinnen und bezieher in die bestehenden Sozialleistungssysteme (SGB XII und später SGB II) .......................................................................... 133
N06 Alle Rassisten sind Arschlöcher! Überall. ................................................................................................................................................. 135
N07 Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen für Landtagsabgeordnete im Bundesland Hessen ................................. 139
N08 Aufhebung des Tanzverbotes an Feiertagen in Hessen ................................................................................................................... 140
N09 Der solidarische Wohlfahrtsstaat - Freiheit statt Grundrechtsverletzungen ............................................................................141
N10 Für ein Miteinander im Stadion ..................................................................................................................................................................... 143
N11 Lehren aus dem Mord an Halit Yozgat - Umstrukturierung des Landesamts für Verfassungsschutz .............................144
N12 Mindeststandards bei der Flüchtlingsunterbringung ...........................................................................................................................146
N13 Neue Wege in der Asylpolitik ..........................................................................................................................................................................147
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N14 Perspektiven für eine weltoffene Asylpolitik ...........................................................................................................................................149
N15 Menschenwürdige Mindeststandards ..........................................................................................................................................................151
N16 Programm gegen den Überwachungsstaat ............................................................................................................................................. 155
N17 Nein zu Pegida! ..................................................................................................................................................................................................... 156
N18 Reorganisation der deutschen Geheimdienste und Abschaffung der Ämter für Verfassungsschutz in ihrer heutigen
Form ................................................................................................................................................................................................................................. 157
Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz.............................................................................................................................................................................. 164
U01 Für einen progressiven Tierschutz. Jetzt..................................................................................................................................................164
U02 EU Textilkennzeichnungsverordnung soll verschärft werden ......................................................................................................... 171
U03 EuGH Urteil - lebenslange Sperren für Blutspenden aufheben! ................................................................................................... 173
U04 Für Menschen, Umwelt und Tiere: Pflanzliche Angebote in Kindertagesstätten, Schulen und Kantinen ausbauen174
U05 Impfpflicht einführen ....................................................................................................................................................................................... 177
U06 Kastrationspflicht für Katzen und Kater................................................................................................................................................... 178
U07 Südlink überdenken! ........................................................................................................................................................................................ 179
U08 Impfprävention intensivieren - Infektionen und Krankheiten vorbeugen.................................................................................180
U09 Ruhephasen der Hühner in Massentierhaltung erhöhen ................................................................................................................. 182
U10 Tierzucht mit Schwerpunkt "Tierwohl" ...................................................................................................................................................... 183
U11 Verbesserung der Haltungsbedingungen für (Mast-) Hühner .......................................................................................................... 184
U12 Verbrauch von Einweg-Kunststofftüten drastisch reduzieren ........................................................................................................ 186
U13 Lebensmittel gehören nicht in die Tonne! ................................................................................................................................................ 187
Verband ..................................................................................................................................................................................................................................................189
V01 Aufbau einer digitalen Infrastruktur............................................................................................................................................................ 189
V02 Jusos gehen voran und verschlüsseln ihre Kommunikation ..........................................................................................................190
V03 Schluss mit der Papierflut! Umweltschutz fängt im Kleinen an ...................................................................................................... 191
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Arbeit,
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
A01 Hessisches Sozialgesetz deutlich erhöhen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die seit 2004 gekürzten Mittel im Sozialbereich sind rückgängig zu machen.Institutionen wie
Frauenhäusern und Tierheime bangen Tag für Tag um ihr Überleben und sind gezwungen, bei ihren
Nutzern Gebühren zu nehmen.
Dies bedeutet zum Beispiel in vielen Frauenhäusern, dass dort Hilfe suchende Frauen mit einer
Nutzungsgebühr und Aufwandsentschädigungen rechnen müssen.
Soziale Kälte ist für uns keine Option. Wir fordern deshalb dazu auf, das Rad an dieser Stelle
zurückzudrehen und das Sozialbudget wieder auf die volle Höhe zu erhöhen und dieses langfristig
sukzessive zu erhöhen. Zudem sollen und dürfen weitere Massenentlastungen in Bundesbehörden
und Landesbetrieben nicht mehr möglich sein. Die weitere Zusammenlegung von Behörden und
Ämtern darf nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Die eingesparten 60.000.000 Euro im
Bausektor des Landes Hessen sollen dem zum Teil erheblich heruntergekommenen Straßennetz
Hessens wieder zugeführt werden.
Begründung:
Sozial geht anders. Kürzungen im Zuge der „Operation sichere Zukunft“ zurücknehmen und soziale
Kälte in Hessen bekämpfen.
Im Jahre 2004 verordnete Roland Koch seinem Land und seinen Bürgern ein umfassendes und
tiefgreifendes Sparprogramm, das vor allem den Sozialbereich traf.
Eine Milliarde Euro wurde dem Haushaltsbudget entzogen und eingespart.
Um dieses Sparpotential zu erreichen, wurden alle Landessubventionen und freiwilligen
Zuwendungen des Landes um 1/3 gesenkt.
Negative Folgen waren und sind drastische Löcher im Sozialhaushalt, Einstellungstops und
Zusammenlegungen von Behörden, Forstämtern und anderen Institutionen.
Unter der Spardoktrin Roland Kochs leiden seit nunmehr einem Jahrzehnt Sozialeinrichtungen,
Kommunen und Ämter Landauf, Landab.
Die soziale Kälte der letzten Jahre ist für ein Land im Herzen Europas, das über mehr
Investitionspotential verfügt als nahezu alle anderen Bundesländer, keine Option und darf nicht
länger hingenommen werden.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-02
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
A02 Let's talk about Islam - with muslims!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die SPD im Rahmen ihrer Regierungsverantwortung möge an einem neuen Islam-Bild arbeiten.
Sie muss sich islamfeindlichen Vorurteilen entgegenstellen. Sie muss sich gegen die Diskriminierung
der muslimischen Minderheit hierzulande einsetzen.
Hierzu fordern wir:
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Zusammen mit muslimischen Verbänden für Aufklärung sorgen. Zum einen mit einer
großangelegten Kampagne gegen Islamophobie. Insbesondere muss hierbei eine
Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus erlangt werden. Darüber hinaus muss sie
deutlich machen, dass die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hier in Deutschland
willkommen sind. Zum anderen muss aber auch verstärkt gegen die Radikalisierung von
jungen Muslimen, versursacht durch eine falsche Betrachtung des Islams, vorgegangen
werden.
Innerhalb der SPD Wissen über Islamfeindlichkeit zu erlangen. So werden unsere
Genossinnen und Genossen auf antimuslimische Gruppierungen und ihre Vorurteile
aufmerksam und dafür sensibilisiert, um Argumente dagegen zu erarbeiten. Sie können
dadurch ein Sprachrohr für Opfer islamfeindlicher Parolen werden.
An der Entwicklung und Förderung eines Instituts, das sich auf dem Gebiet der
Islamfeindlichkeitsforschung spezialisiert ist, zu arbeiten. In Deutschland gibt es bisher kein
einziges Institut dafür.
Islamfeindliche Straftaten gesondert zu erfassen. Wir fordern hierfür eine
Einrichtung von eigenständigen und spezialisierten Fachabteilungen in den Verwaltungen
der Länder, um antimuslimische Tatbestände erfassen und beobachten zu können.
Begründung:
In den letzten Jahren und Jahrzehnten gab es zahlreiche Debatten über den Islam. Ob er
terroristisches Gedankengut fördern würde, ob er frauenfeindlich sei, ob er zu Deutschland gehören
würde. Viele dieser Debatten haben aber nicht wirklich eine seriöse Grundlage, denn sie werden
nahezu ausschließlich auf Grundlage von Extremen geführt. Laut NDR thematisieren 80% der
Berichterstattungen über den Islam lediglich Salafismus, Radikalisierung, Islamismus und Terror.
Oft werden diese Diskussionen auf derart polemischer Weise geführt, dass sich unsere muslimischen
Mitbürger*innen zurecht diskriminiert fühlen. Denn über 90% aller hier lebenden Muslime sind in
keiner weise radikal und bekennen sich zur Demokratie (Quelle ebenfalls NDR).
Besonders nach dem 11.September und nach der der Gründung des sogenannten "Islamischen
Staates" werden Muslime ständig als Islamisten dargestellt. Es findet keine Differenzierung zwischen
Islam und Islamismus statt.
Begriffe wie die des Jihads werden in diesem Zusammenhang oft benutzt.
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Darunter verstehen viele einen islamisch begründeten Krieg gegen den Westen. Einen Krieg gegen
all' jene, die nicht an den Islam glauben. Versuche seitens der Muslime, die richtige Bedeutung dieses
Begriffes zu verbreiten, werden gewollt oder ungewollt gestoppt. Der Jihad bedeutet im Arabischen
und im Islam wörtlich "Anstrengung". Er steht für jene Anstrengung eines jeden Muslims, der
versucht, seine Religion ernst zu nehmen. In keiner islamischen Schrift wird über Krieg oder Gewalt in
diesem Zusammenhang gesprochen. Vielmehr bedeutet er die Anstrengung, die ein Muslim machen
muss, um beispielsweise seine fünf Gebete am Tag einzuhalten oder den Fastenmonat mit Disziplin
durchzuziehen.
Das Islam-Bild, welches durch die gängigen Medien vermittelt wird, hat unerträgliche Ausmaße
erreicht. Seien es sogenannte Ehrenmorde oder Zwangshochzeiten, ständig wird so ein negatives
Bild von Muslimen verbreitet.
.Der Effekt, den diese negative und unausgewogene Berichterstattung mit sich bringt, ist von
beispiellosem Ausmaß: sämtlichen Statistiken zufolge, beispielsweise die der Berthelsmann-Stiftung,
fürchten ein repräsentativer Teil unserer Gesellschaft den Islam. Eine weitere Studie der Uni Leipzig
hat auch ergeben, dass jede*r 3. Bürger*in in Deutschland der Meinung sei, dass Muslime nicht in
Deutschland leben dürfen.
Sie sind der Meinung, die Muslime gehören nicht der deutschen Gesellschaft an. Integrationspolitisch
stellt diese Ansicht ein massives Problem dar. So werden sogenannte Parallelgesellschaften
gefördert: die einen fürchten sich vor dem Islam, die anderen sind es leid, sich ständig von
irgendwelchen Radikalen in ihrer Religion distanzieren zu müssen.
Auch die Bewegung PEGIDA (ähnliche Gruppierungen gibt es europaweit; bsp. in England die "English
defense league") ist maßgeblich der Grund dafür, weshalb wir Sozialdemokrat*innen uns für unsere
muslimischen Mitbürger*innen einsetzen müssen. PEGIDA hetzt, diffamiert und schürt Ängste
gegenüber Muslimen. Unter dem Deckmantel der Angst entwickelt sich momentan eine große,
inzwischen europaweite, islamfeindliche Gruppierung, die innerhalb weniger Monate zahlreiche
Moscheen beschädigt und viele Menschen muslimischen Glaubens angegriffen hat.
So sind die Übergriffe auf Moscheen zwischen den Jahren 2001 und 2011 von im Schnitt 22 pro Jahr
auf inzwischen 78 pro Jahr (in 2014) angestiegen. (Quelle: Angaben der Linksfraktion im Bundestag)
Auch in Frankreich, nach den Attentaten vom 7.1.2015, hat die französische islamische Gemeinschaft
über 30 Übergriffe auf Moscheen vermerkt.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-03
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
A03 Mobilität für alle, und zwar umsonst!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die SPD fordert die Aufsichtsratsmitglieder des NVV und des RMV dazu auf, Kosten- und
Nutzenrechnungen über kostenlose ÖPNV-Angebote anzufertigen.
Dabei soll nach Verkehrsräumen unterschieden werden:
Regionale Oberzentren wie Kassel, Fulda und Marburg
regionale Zentren wie z.B. Eschwege, Bad Hersfeld und Korbach und
Gemeinden und Städte, die keine regionale Zentrumsfunktionen haben sowie
Überlandstrecken.
Im Fokus sollen die Kosten für die hundertprozentige kommunale Finanzierung sowie die
Entlastung der Kommunen vom Individualverkehr stehen.
Begründung:
Mobilität entscheidet über soziale Teilhabe, weshalb der ÖPNV samt günstiger
Beförderungsentgelte ein ursozialdemokratisches Thema ist. Gleichzeitig entstehen durch den
Individualverkehr starke umweltliche Lasten und Abnutzungen an der öffentlichen Infrastruktur.
Diese Kosten- und Nutzenrechnung soll den Kommunalpolitikern dabei helfen, sich Gedanken über
die Mobilität der Zukunft zu machen. (Es handelt sich hierbei nicht um den Antrag, den ÖPNV
kostenlos zu gestalten, sondern um den Wunsch nach einer Datengrundlage.)
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-04
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd
Weiterleitung:
SPD-Landtagsfraktion,
SPD-Landesparteitag,
SPD-Bundesparteitag,
SPD-
Bundestagsfraktion
Antragstitel
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A04 Demografischen Wandel in Deutschland aktiv
gestalten
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Politische Handlungsfelder und Lösungspotenziale
1. Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Pflege und Ehrenamt verbessern
Im Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung wird dargelegt, dass mehr
als die Hälfte der nicht berufstätigen Mütter gerne arbeiten würden, dies aber vor allem aufgrund
fehlender Angebote der Kinderbetreuung und unflexibler Arbeitszeiten nicht tun. Zudem führt die in
der Regel ungleich verteilte Arbeit zwischen den beiden Elternteilen dazu, dass sich viele Väter
wünschen, weniger zu arbeiten, während Mütter in Teilzeit hingegen häufig gerne mehr arbeiten
wollen würden. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, die die stärkere Integration von Müttern ins
Erwerbsleben ermöglicht. Angesichts der Tatsache, dass Frauen mit Kindern unter sechs Jahren nach
Angaben des achten Familienberichts im Durchschnitt 32 Stunden in der Woche arbeiten wollen,
erscheint der Vorschlag der Einführung einer 32-Stunden-Woche der Familienministerin Manuela
Schwesig mehr als sinnvoll. Beide Elternteile könnten dann 32 Stunden in der Woche arbeiten, was
sowohl den Wünschen von Vätern, die durchschnittlich weniger arbeiten wollen, als auch von
Müttern, die durchschnittlich mehr arbeiten wollen, entgegen kommt. Da heutzutage im Normalfall
ein Elternteil in Vollzeit und ein Elternteil in Teilzeit arbeitet, würde dies zu einer Erhöhung des
Arbeitsvolumens der im Markt aktiven Eltern führen, was angesichts des demografischen Wandels
nur begrüßenswert sein kann. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weitreichender zu
fördern, muss es zukünftig einen rechtlichen Anspruch auf Ganztagskitas und Ganztagsschulen
geben, welche nebenbei eine bessere Förderung aller Kinder, unabhängig von ihrer sozialen
Herkunft, ermöglichen. Zu einer modernen und zukunftsorientierten Familienpolitik gehört auch die
Abschaffung des Betreuungsgeldes, wodurch völlig falsche Anreize gesetzt werden und eine
frühkindliche Förderung verhindert wird. Die hierfür verwendeten Mittel sollten stattdessen in den
Ausbau von Ganztagsangeboten für Kitas und Schulen investiert werden.
Neben dem Beruf, der Familie und sonstige Tätigkeiten werden mehr Menschen mehr Zeit in die
Pflege älterer Familienangehörigen investieren müssen. Aufgrund der gesunkenen Familiengrößen
ist die Pflege von Angehörigen oftmals nur noch auf wenige Personen beschränkt. Hinzu kommt,
dass ältere Menschen immer später ins Pflegeheim kommen und dort im Durchschnitt weniger als
ein Jahr verbringen. Aufgrund dieser Entwicklungen und da über zwei Drittel aller Pflegebedürftigen
heute zu Hause versorgt werden, können neben Kindern auch ältere Familienangehörige als ernst
zunehmendes Karrierehindernis angesehen werden.
Da vielerorts die Einwohner*innenzahlen sinken oder noch sinken werden, verringern sich dadurch
auch die Einnahmen in die Gemeindekassen. Viele kommunale Aufgaben können daher oftmals nur
noch durch ehrenamtlich engagierte Bürger*innen aufrechterhalten werden. Durch den
demografischen Wandel muss eine stärkere Förderung des Ehrenamtes als unausweichlich
betrachtet werden. Auch wenn sich in Deutschland knapp 23 Millionen Menschen ehrenamtlich
engagieren, ist das Potenzial längst nicht ausgeschöpft. Jede*r vierte nicht engagierte Bürger*in
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könnte sich laut einer Studie des Allensbach-Instituts für Demoskopie im Auftrag der
Bundesregierung vorstellen, sich freiwillig zu engagieren. Die meisten würden von einer
Freiwilligentätigkeit aufgrund von beruflichen Verpflichtungen Abstand nehmen.
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege müssen also auch im
Kontext der Vereinbarkeit mit dem Ehrenamt betrachtet werden, da dieses für die Kommunen
überlebenswichtig ist und daher unterstützt werden muss. Neben den bereits genannten
Forderungen müssen wir uns überlegen, wie das Ehrenamt attraktiver gestaltet werden kann und
uns unter anderem für die Abschaffung des achtjährigen Gymnasiums und für eine stärkere
Würdigung des Ehrenamtes einsetzen.
2. Lebenslanges Lernen fördern
Durch den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Wandel wird heutzutage von
allen Menschen ein hohes Maß an Lernbereitschaft und Lernfähigkeit gefordert. Wer hier nicht
mitziehen kann, gehört zu den sogenannten Modernisierungsverlierer*innen. Zudem verändert sich
durch unsere alternde Bevölkerung die Altersstruktur von den Belegschaften der Unternehmen.
Alleine durch die Einstellung jüngeren Nachwuchses werden sich die Belegschaften nicht hinreichend
weiterentwickeln können, wodurch lebenslanges Lernen ohnehin eine größere Rolle spielen wird als
gegenwärtig. Als Jusos muss es uns aber, abgesehen von den genannten Gründen, ein Anliegen sein,
ein Recht auf Weiterbildung zu fordern, um allen Menschen lebenslang eine gesellschaftliche
Teilhabe zu gewährleisten, unabhängig vom sozialen Hintergrund, der Weltanschauung oder einer
bestehenden Einschränkung.
3. Integratives Schulsystem und jahrgangsübergreifendes Lernen - jetzt erst recht
Auch die Schüler*innenzahlen werden sinken, weshalb sich unser Bildungssystem dem
demografischen Wandel gezwungenermaßen anpassen muss. Bereits heute können nicht mehr alle
Kinder eine wohnortnahe Schule besuchen. Betroffen sind hierbei in erster Linie viele ländliche
Regionen, bei denen der Trend zur Abwanderung besonders ausgeprägt ist. Etliche Kommunen
werden also über geeignete Maßnahmen nachdenken müssen, um z.B. Schulschließungen entgehen
zu können. Wir müssen uns daher auch weiterhin für ein integratives Schulsystem einsetzen, in dem
alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet werden können. Das gegliederte Schulsystem gilt es also
nicht nur aufgrund der Tatsache abzulehnen, dass es Chancen verbaut und dadurch sozial ungerecht
ist, sondern auch, weil es im Gegenteil zu einem integrativen Schulsystem in Bezug auf den
demografischen Wandel schlichtweg dazu führt, dass immer mehr Kinder nicht wohnortnah zur
Schule gehen können. Außerdem müssen wir uns in Zukunft noch verstärkt für
jahrgangsübergreifendes Lernen in Kitas und Schulen einsetzen, da hierdurch ebenfalls als positiver
Nebeneffekt dazu beigetragen wird, dass auch bei niedriger Siedlungsdichte ein wohnortnahes Kitabzw. Schulangebot vorhanden ist.
4. Integration vorantreiben und Maßnahmen zur Schaffung gleicher Perspektiven ergreifen
Das Bildungssystem gilt es nicht nur im Hinblick der sinkenden Schüler*innenzahlen zu betrachten,
sondern auch hinsichtlich unserer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft. Ein integratives
Schulsystem, das größtmögliche Chancengleichheit für alle ermöglicht, muss das Ziel als Reaktion
auf eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur sein, in der wir es uns nicht erlauben dürfen,
Potenziale ungenutzt zu lassen. Das vorherrschende selektierende Schulsystem muss der
Vergangenheit angehören, denn nicht die veränderte Schüler*innenschaft sollte sich dem
Schulsystem anpassen müssen, sondern das Schulsystem der Heterogenität jedes einzelnen Kindes.
Ein Schulsystem, in dem nicht alle Schüler*innen die gleichen Perspektiven erhalten, wird angesichts
unserer Bevölkerungsentwicklung zu fatalen Folgen führen.
Da der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund absolut und prozentual steigt, muss der
Integrationspolitik eine zentrale Rolle bei der Bewältigung des demografischen Wandels zukommen
und Migration endlich als Chance begriffen werden. Hierbei sollte nicht im Vordergrund stehen,
besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland abzuwerben und anderen die Türen zu
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verschließen, da in den Herkunftsländern der Verlust an Humankapital zu verheerenden Folgen für
die Wirtschaft sowie das Bildungs- und Gesundheitssystem führt. Ohne Landwirtschaftsexpert*innen,
Biolog*innen, Igeneur*innen, Wissenschaftler*innen und IT-Fachleuten ist es unmöglich, bessere
Lebensbedingungen zu schaffen. Mit den klugen Köpfen, die das Land verlassen, geht auch die
Kreativität und das größte Entwicklungspotenzial der Herkunftsstaaten verloren. Von einer
unsolidarischen Einwanderungspolitik, die Deutschland bewusst einen Vorteil auf Kosten anderer zu
verschaffen versucht, wie es in Teilen auch in einem Punktesystem der Fall wäre, lehnen wir daher
klar ab.
Stattdessen müssen wir die Förderung aller und erfolgreiche Integration in den Vordergrund rücken.
Angebote zur kostenlosen Sprachförderungen in jedem Alter, kostenlose Kitas, Ganztagsangebote an
Kitas und Schulen, flexiblere Arbeitszeiten oder die Erleichterung des Zugangs zu finanziellen
Unterstützungen wie Bafög und Berufsausbildungsbeihilfen sind nur einige zu treffende
Vorkehrungen, die zu einer besseren Integration beitragen würden. Wenn wir diese Maßnahmen
nicht ergreifen, wird uns das früher oder später zwangsläufig teuer zu stehen kommen.
5. Stadt und Land zusammendenken - für eine sozial gerechte Regionalentwicklung
Aufgrund einer älter, bunter und schrumpfen werdenden Gesamtbevölkerung kombiniert mit einer
immer größeren Abwanderung der Landbevölkerung in Richtung Oberzentren, gilt es das
kommunale Miteinander, die Arbeit der Kommunen zusammen und Hand in Hand mit den
Bürger*innen, zu fördern. Interkommunale Zusammenarbeit ist dabei für eine effiziente und
bürgernahe Verwaltung wichtig. Unterlegt werden muss diese jedoch durch eine Regionalplanung
aus einem Guss. Die Gremien, die Regionalversammlungen Südhessen und Rhein-Neckar, gibt es
dafür bereits. Doch allzu oft verkommen diese durch mangelnde demokratische Legitimation
(Wahlen finden nicht statt) und ihre Zusammensetzung als Ansammlung von hauptamtlichen
Kommunalpolitiker*Innen als Verwaltungs- und nicht als Gestaltungseinheit.
Nachhaltige Regionalentwicklung ist immer auch sozial gerechte Regionalentwicklung. Die
Entwicklung in Hessen lässt diesen Ansatz jedoch aktuell vermissen. In den Oberzentren herrscht
insbesondere für den sozialen und den studentischen Wohnungsbau ein akuter Wohnraummangel.
Im Umland dieser Großstädte sind ähnliche Probleme zu verzeichnen: Die kommunalfeindliche Politik
der Landesregierung führt zu Grundsteuererhöhungen, dem Druck Wohnraum zum Kauf und nicht
zur Miete zu schaffen und zur Einstellungen von ÖPNV-Verbindungen in der Fläche und der
Vernachlässigung des notwendigen Ausbaus hin zu den Oberzentren. Dies führt zu einer paradoxen
Situation: Insbesondere junge Menschen, die sich für Ausbildung und Studium in die
wirtschaftsstarken Oberzentren orientieren, finden in diesen Städten keinen Wohnraum, weil Effekte
wie Gentrifizierung politisch dort gewollt sind. Im Umland, wo prinzipiell Raum für entsprechende
Baupolitik verfügbar wäre, können sie nicht niederlassen, weil diese entsprechenden Wohnraum
nicht vorhalten können. Diese Paradoxie hat im Wesentlichen folgende Ursachen:
1. Die kommunalfeindliche Politik der hessischen Landesregierung mit ihren
zwangsverordneten Grundsteuererhöhungen und dem stärker werdenden Druck,
kommunalen Besitz an private Investoren zu veräußern.
2. Fehlender Wille zum öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Preisbindung einschließlich
des Wegfalls der Fehlbelegungsabgabe für nicht korrekt vergebene Sozialwohnungen.
3. Der fehlende Wille der Landesregierung, neuen Wohnraum mit Preisbindung zu schaffen
(Rückgang von 60.000 Sozialwohnungen zwischen 1999 und 2013).
4. Die Unterfinanzierung der Kommunen. Diese führte neben zahlreichen anderen Effekten
zum Druck, Baugebiete schnell abverkaufen zu wollen und sich im Streben nach einer
Steigerung der Einkommenssteuerzuweisung, auf die Zielgruppe der jungen Familien auf der
Suche nach Kaufwohnraum zu verengen. So konnten nicht alle Bedürfnisse verschiedener
sozialer Gruppen in der Städteplanung verwirklicht werden. Die zwangsveordneten
Grundsteuererhöhungen sowie die mehrfache Erhöhung der Grunderwerbssteuers durch
das Land führten ebenso zu einem Preisdruck auf Immobilien.
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5. Wir fordern eine Reform der Finanzierung der Kommunen in der Steuerzerlegung. Statt auf
die konjunktur- und demografieabhängigen Faktoren der Gewerbe- und der
Einkommenssteuer sollen planbare und verlässliche Grundlagen geschaffen werden.
Städtische kommunale Entwicklung und diejenige in der Fläche müssen zusammengedacht werden,
wenn eine einheitliche Entwicklung beider Siedlungsarten, die für Hessen gleichrangig
charakteristisch sind, gelingen soll.
Daher fordern die Jusos:
1. Die Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse anstelle der aktuell auf besondere
Hotspots beschränkten Regelung.
2. Eine Offensive im sozialen Wohnungsbau im gesplitteten System (d.h. mithilfe einer lokalen
Baugenossenschaft) mit einer Prüfung steuerlicher Vergünstigung für den geförderten
Wohnungsbau (Analog zum Sozialtarif bei Bauplatzverkauf an Privatpersonen) bei
Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.
3. Eine bessere kommunale Finanzausstattung sowie die Beendigung des Eingriffs in die
Steuerhoheit der Kommunen bei der Grundsteuer.
4. Gesetzliche Regulierung und Erschwerung der Umwidmung von Mietwohnraum in Eigentum.
5. Schaffung von Anreizen für die Schaffung von Baugebeiten mit sozialem Wohnungsbau und
der Zur-Verfügung-Stellung von Mietwohnraum.
6. Nach Vorbild oder in Zusammenarbeit mit der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement) und dem hessischen kikz (Kompetenzzentrum für
interkommunale Zusammenarbeit) sollte eine Landesstelle zur Beratung der Kommunen
errichtet werden, die Modelle wie Bürgerkommune, nachhaltige Kommune, soziale oder
zukunftsfähige Kommune an die Kreise und Gemeinden heranträgt und diese somit auch
strukturell zukunftsfähig macht.
6. Regionalentwicklung forcieren
Kreise und Gemeinden erlangen ohne die Infrastruktur der Metropolen oder Metropolregionen keine
Attraktivität. Doch auch die Städte sind letztlich auf die Kommunen angewiesen, um den immer
größeren Zustrom in ihre Richtung abzufedern.
Dies kann nur durch eine gute infrastrukturelle Vernetzung von Städten und Kreisen erfolgen. Hieran
gilt es zu arbeiten und gerade den öffentlichen Nah- und Schienenverkehr in Richtung ländliche
Region auszubauen.
Soll eine Überflutung der Städte verhindert und in den ländlichen Regionen ein demographischer
GAU ebenso abwendet werden, dürfen sich beide nicht als Kontrahenten sehen, sondern als
Mitspieler, die voneinander abhängig sind.
Zusammen müssen Wege der Finanzierung eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs
erörtert werden, mit der gerade auch ländliche Regionen massiv zu kämpfen haben.
Gerade aber der ländliche Raum ist abhängig von attraktiven Anbindungen in die Städte.
Will man die Jugend auf dem Land nicht gänzlich verlieren, so muss auch über Taktzeiten in den
nächtlichen Stunden des Wochenendes nachgedacht werden.
7. Aufgreifen der Gefahr einer Generation der Altersarmut
Durch die schon angesprochenen Gegebenheit einer immer älter werdenden Gesellschaft sowie der
sich stetig dem Rentenalter nähernden Generation der Babyboomer*innen muss neben anderen
Staaten auch Deutschland eine adäquate Lösung zur nachhaltigen Sicherung der Sozialsysteme
finden. Werden die im Antragstext genannten Zahlen auf derzeitige Rentenprognosen übertragen, so
zeigt sich, dass im Jahr 2060 mehr als doppelt so viele Rentenempfänger*innen von einer identischen
Anzahl an Beitragszahler*innen über unser derzeit umlagefinanziertes Rentensystem unterstützt
werden müssen, welches schon jetzt aufgrund nicht ausreichender Beitragszahlungen durch einen
zweistelligen Prozentsatz aus Steuergeldern quersubventioniert wird. Das Aufgreifen einer solch
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bedeutungsvollen Problematik darf insbesondere nicht politischen Machtkämpfen zum Opfer fallen
sondern sollte getragen von der Sozialdemokratie Einzug in die aktuelle politische Debatte finden.
Hierzu sollen vier Lösungsvorschläge aufgezeigt werden, welche jeweils für sich genommen einen
kleinen Beitrag zur Stabilisation unseres Rentensystems leisten können.
1. Migration: Es muss klar werden, dass insbesondere vor dem Hintergrund einer europaweit
ähnlichen Altersstruktur Einwanderung alleine das auf uns zu kommende Rentenproblem
nicht lösen kann. Nichtsdestotrotz kann unter bestimmten Bedingungen Migration ein
Faktor von vielen sein, durch welchen eine kommende Altersarmut abgewendet werden
kann. Insbesondere mit Blick auf junge Immigrant*innen wird auf langfristige Sicht Bildung
der Schlüssel zum Erfolg sein. Die Bertelsmann Stiftung zeigte innerhalb ihrer Studie zur
Einwanderung auf, dass durch weitreichende Investitionsprojekte ein Multiplikatoreffekt
geschaffen werden kann, der neben langfristig verbesserten Bildungschancen und damit
einhergehend einer Steigerung der Lebensqualität immigrierter Menschen insbesondere
einen positiven Effekt auf die zukünftige Kapitalisierung der Rentenkassen haben wird.
2. Steuergerechtigkeit: Wie bereits adressiert wird die Rentenkasse bereits heute aus
Steuergeldern quersubventioniert. Da es selbst mit den oben genannten
Lösungsvorschlägen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels unwahrscheinlich
erscheint, diese Subvention vollständigen zu ersetzen, so muss über die Finanzierung der so
abgezogenen Steuermittel nachgedacht werden. Das Stichwort Vermögenssteuer sowie die
Erhöhung des Spitzensteuersatzes stellen in diesem Zusammenhang die entscheidenden
Komponenten dar. Auch wenn das nominale Steueraufkommen derzeit neue Höchststände
erreicht, so ist es in den letzten zwei Jahrzehnten real sowie in Relation zur Steigerung des
Bruttoinlandsproduktes eher gesunken denn gestiegen. Insbesondere vor dem Hintergrund
einer drohenden Altersarmut darf eine punktuelle Steuererhöhung kein Tabu sein.
3. Flexibilisierung des Renteneintrittsalters: Innerhalb der letzten Monate wurde durch
Arbeitsministerin Andrea Nahles und der breiten Zustimmung der SPD die abschlagsfreie
Rente mit 63 im deutschen Bundestag verabschiedet. Diese dient insbesondere
Berufsgruppen, in welchen es mit zunehmendem Alter aufgrund körperlicher Gegebenheiten
schwieriger bis unzumutbar wird die eigentliche Arbeit zu verrichten, da im Vergleich zu
anderen Berufsfeldern aufgrund der gewählten Arbeitstätigkeit verschiedenartige
gesundheitliche und körperliche Entwicklungen festzustellen sind. Dies ist zwar richtig,
jedoch kann diese Argumentation ebenfalls für ein Plädoyer bezüglich einer Flexibilisierung
des Renteneintrittsalters verwandt werden. Gerade in geistigen Berufsfeldern wie der
Wissenschaft, finden sich häufig Personen wider, die im eigentlichen Renteneintrittsalter
weiterhin dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben möchten. Es bietet sich daher an, dass eine
rechtliche Grundlage für die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters geschaffen wird.
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, sollten Bürgerinnen und Bürger
die Möglichkeit erhalten, auch nach dem eigentlichen Renteneintritt frei über ihr
Arbeitsleben zu entscheiden. Dahingehend können verschiedene Anreizsysteme für
Unternehmungen geschaffen werden. Beispielsweise könnte das Erlassen des
Arbeitgeberanteils der Rentenversicherungsbeiträge oder auch das vermehrte Einsetzen von
Zeitverträgen im hohen Alter Unternehmungen verstärkt motivieren, Arbeitnehmer auf
deren Wunsch auch nach dem 67 Lebensjahr weiter zu beschäftigen.
4. Bürgerversicherung: Gerade im Sinne der Altersvorsorge muss darauf hingearbeitet werden,
dass unabhängig des bestehenden Arbeitsverhältnisses Bürgerinnen und Bürger in die
gleiche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit gegen selbige ihre
Rentenansprüche entstehen lassen. Ein System in dem Beamte in andere Kassen einzahlen
als deren nicht verbeamtete Kollegen führt nicht nur zu Unkollegialität sondern gefährdet
insbesondere auch die nachhaltige Finanzierung der Rentenkassen. Ebenfalls ist die
Freistellung von Selbstständigen sowie Kleinstunternehmern von der gesetzlichen
Rentenversicherung zu hinterfragen. Oftmals fehlt hier das Bewusstsein sowie die
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Bereitschaft für das Alter vorzusorgen, was zu einer typischen „Moral Hazard“ Problematik
führt. Auch hier ist eine Eingliederung in das umlagefinanzierte Rentensystem zu begrüßen.
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Begründung:
Unsere Bevölkerung wird schrumpfen. Bis 2060 werden in Deutschland nur noch 70 Millionen
Menschen leben. Doch nicht alle Bevölkerungsgruppen schrumpfen zahlenmäßig. Wir werden dank
besserer Lebensbedingungen und des medizinischen Fortschritts nicht nur immer älter, sondern
auch immer gesünder, sodass es 2060 fast doppelt so viele 60 Jährige geben wird wie heute. Allein
diese Zahlen sollten uns verdeutlichen, dass kaum ein anderes gesellschaftspolitisches Handlungsfeld
unser Leben so nachhaltig beeinflussen wird wie das Thema Bevölkerungsentwicklung. Unsere
Bevölkerungsstruktur wird sich also stark verändern. Wir werden aber nicht nur älter und gleichzeitig
weniger sein als heute, unsere Gesellschaft wird auch vielseitiger werden. Um den demographischen
Wandel zu verhindern, ist es bereits zu spät. Diese Veränderungen sind irreversibel und werden in
unserer Gesellschaft immer mehr spürbar.
Es wird unsere Aufgabe sein, den demographischen Wandel zu gestalten und kreative Lösungen zu
finden.
Ursachen und Problemfelder
Zu wenige Kinder werden geboren
Als erste Ursache ist die seit vielen Jahren konstant niedrige Geburtenrate zu nennen, die zwischen
1965 und 1980 rapide gesunken ist. Seitdem bleibt jene zwar weitestgehend stabil, da aber die
Kohorten potenzieller Eltern immer kleiner werden, gibt es bei konstant bleibender Geburtenrate
immer weniger Neugeborene. 2013 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen
Bundesamts 682.069 Kinder lebend geboren, was etwa 1,41 Kindern pro Frau entspricht. Zum
Vergleich: 1964 war die Zahl der Lebendgeborenen mit 1.357.304 fast doppelt so hoch.
Anstieg der Lebenserwartung und alternde Babyboomer*innen
Hier kommen wir zu den nächsten zwei Ursachen: Wir werden immer älter und die zwischen 1955
und 1969 geborene Kohorten der Babyboomer*innen erreichen ab 2020 das Rentenalter und
scheiden somit aus dem Erwerbsleben aus. In Zukunft wird sich das Verhältnis zwischen den
Altersgruppen noch weiter verschieben. Wie bereiten wir unsere sozialen Sicherungssysteme - Rente,
Pflege, Gesundheit - darauf vor? Wenn 2060 jede*r Dritte älter als 65 sein wird, wie reagieren wir
dann z.B. auf den steigenden Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen? Wer wird sich um die
Pflegebedürftigen kümmern, wenn unsere Bevölkerung altert und gleichzeitig schrumpft?
Herausforderung Integration und ungenutzte Potenziale
Ende 2013 wurden in Deutschland über 7,6 Millionen Menschen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit erfasst, 16,5 Millionen Menschen hatten einen Migrationshintergrund - 2005 lag
die Zahl noch bei 14,8 Millionen. Ein weiteres Merkmal unserer Bevölkerung ist also, dass sie bunter
wird. Das bedeutet, dass sie ethnisch, kulturell und religiös vielfältiger werden wird. Zu Zeiten von
Pegida, HoGeSa und Co. sollte erwähnt werden, dass gerade jetzt Zuwanderung als eine Bereicherung
unserer Gesellschaft zu verstehen sein muss. Angesichts des zukünftigen Fachkräftebedarfs sollte es
eigentlich ein Grund zur Freude sein, dass wir 2014 die größte Zuwanderung seit 22 Jahren
verzeichnen konnten. Allerdings erfordert Zuwanderung eine langfristige, aktive und effektive
Integration. Die Weichen hierfür müssen schon im Kindesalter gestellt werden. Doch wie wir wissen,
hängt der Bildungserfolg in Deutschland stark vom sozialen Hintergrund ab. Solange Kitas nicht
gebührenfrei sind, Angebote zur kostenlosen Sprachförderung nicht ausreichend vorhanden sind
und das Schulsystem weiterhin Chancen verbaut werden auch zukünftig Kinder mit
Migrationshintergrund niedrigere Bildungsabschlüsse erzielen. Als Folge verringern sich die Chancen
auf einen Ausbildungsplatz, wodurch sich die Arbeitsmarktchancen und die Chancen auf
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gesellschaftliche Teilhabe verringern. Über 47.600 Jugendliche haben einer Caritas-Studie zufolge
2012 die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Diesen Luxus leisten wir uns, obwohl wir angesichts
des demografischen Wandels auf keine jungen Arbeitskräfte mehr verzichten dürfen.
Kinder als Karrierehindernis
Im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten verzichten immer mehr Frauen auf Nachwuchs. Zu oft
werden Kinder als ein Karrierehindernis angesehen, sodass die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und
persönlichen Interessen oftmals nicht möglich erscheint. Viele Frauen wollen zudem erst ihre
Ausbildung oder ihr Studium erfolgreich beenden und Berufserfahrung sammeln, bevor sie eine
Familie gründen. Vor allem dann aber, wenn Frauen durch die lange Ausbildung hoch qualifiziert und
bereit für den optimalen Berufseinstieg sind, stellt die Elternschaft ein Risiko für die perfekt
vorbereitete Karriere dar. Kein Wunder, dass jede dritte Akademikerin kinderlos bleibt, obwohl bei
den meisten der Kinderwunsch vorhanden ist.
Kommunale Herausforderungen
Der demografische Wandel wird vor allem dort gestaltet werden müssen, wo dessen Auswirkungen
am spürbarsten werden: Bei den Kommunen. Viele Kommunen stehen bereits heute vor einer
tiefgreifenden Veränderung ihrer Bevölkerungsstruktur. Die Einwohner*innenanzahl nimmt ab und
der Anteil älterer Menschen steigt. Wie intensiv sich der demografische Wandel in den einzelnen
Kommunen auswirken wird, hängt von den Arbeitsmöglichkeiten, Lebensbedingungen und der
Standortqualität ab. So werden einige Kommunen schrumpfen und vor ernsthafte
Herausforderungen gestellt, während andere weiterhin wachsen werden. Die Bertelsmann Stiftung
geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl bereits 2020 bei rund 50% aller Kommunen rückläufig
sein wird. Der Wettstreit zwischen Kommunen und Regionen um Einwohner wird sich daher noch
verschärfen. Weiterhin zeigen Ergebnisse einer Studie der Bertelsmann Stiftung, dass vor allem
große Städte wie Hamburg, München oder Leipzig wachsen und die Bevölkerungszahl in ländlichen
Regionen - ganz extrem in vielen Gebieten Ostdeutschlands - schrumpft. Denn während es immer
mehr Menschen in Metropolregionen zieht, wird es auf dem Land immer leerer. In zahlreichen
Regionen kommt es folglich zu einem Überangebot an freien Wohnungen und damit zu einem
Preisverfall der Immobilien. Ebenso entstehen Leerstände –sowohl Gewerbe als auch Wohnungen in
privatem Besitz in einst florierenden Innenstädten. Plätze der Kommunikation und des Miteinanders
gehen verloren. Im Umkehrschluss sorgen rückläufige Bevölkerungszahlen dafür, dass die
Nahversorgung leidet: Supermärkte verlangen zur Ansiedlung eines Marktes 3000 Einwohner im
Umkreis von einem Kilometer. Diese Zahl wird insbesondere in Ortsteilen von Gemeinden im
ländlichen Raum nicht mehr ohne Weiteres erfüllt werden. Den Metropolen beschert die Landflucht
hingegen Wohnungsnot und teure Mietpreise.
Für die Stadtentwicklung in den Mittel- und Unterzentren wird sich eine tiefgreifende Veränderung
einstellen: Konnte der Bauwille der Bürger in den Oberzentren zuletzt kaum befriedigt werden und
setzte insbesondere für junge Familien, ein Abstrom in Richtung Peripherie ein, wird sich dies
grundlegend ändern. Konkret: Wurden früher „Junge Familien“ als Zielgruppe für Bauland am
Stadtrand entdeckt und angeworben, wird dies schwerer, wenn Konversion einerseits in den
Oberzentren Bauland schafft und andererseits weniger dieser Familien anwesend sind.
Nachverdichtung muss an erster Stelle stehen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung stehen,
wenn die Ortskerne nicht weiter veröden sollen.
Eine weitere Herausforderung, die alle Kommunen betreffen wird, ist der Umgang mit einer
alternden Bevölkerung. Denn: Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko auf Pflege angewiesen zu
sein. Aufgrund unserer Bevölkerungsentwicklung werden immer mehr Menschen pflegebedürftig,
während die Zahl an Pflegekräften sinkt, solange sich das Ansehen, die Arbeitsbedingungen und die
Bezahlung der Pflegekräfte nicht ändert. Hier gibt es also dringenden Handlungsbedarf, um nicht in
eine Pflegenotstandssituation zu geraten. Gleiches gilt für die wichtige ärztliche Versorgung: Das
Interesse von jungen Ärzte auf dem Land tätig zu werden sinkt auch in Folge von geringeren zu
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erwartenden Einnahmen. Hier muss die öffentliche Hand, beispielsweise durch in kommunaler
Trägerschaft eingestelltem Fachpersonal handeln.
Gerade für kleine Kommunen ist das Ehrenamt nahezu überlebenswichtig. Der vielverbreitete
Mitgliederschwund bei freiwilligen Feuerwehren, Vereinen und weiteren ehrenamtlichen Strukturen
bereitet vielerorts ernsthafte Probleme, die durch den demografischen Wandel nicht leichter zu
lösen sein werden. Interessant ist auch, dass Schüler*innen am achtjährigen Gymnasium hinsichtlich
ihres Engagements weniger aktiv sind. Ein weiterer Grund dafür, warum wir uns nach wie vor für eine
flexible Oberstufe einsetzen müssen, wenn Schüler*innen ein zu schwieriges Zeitmanagement
besitzen, um ihren vorhanden Willen zum Engagement ausleben zu können. Hier müssen Lösungen
geschaffen werden, die Vereinen die Möglichkeit des Erhalts ihrer Infrastruktur ermöglichen und
deren Beitrag zum Gemeinwesen sichern. Ehrenamtsbörsen, die eine projektbezogene Mitarbeit
vermitteln können das Potential zum gelegentlichen Engagement aufgreifen.
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A-05
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
A05 Einführung verpflichtender Fahreignungstests
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Für Menschen, die eine Fahrerlaubnis jeder Art besitzen, sollen verpflichtende Fahreignungstests
eingeführt werden. Diese sollen in regelmäßigen Abständen gemäß einer noch genau zu klärenden
Staffelung durchgeführt werden. Mit dem Alter soll der Abstand zwischen den Fahreignungstests
kürzer werden.
Deswegen fordern die Jusos Main-Taunus eine Ergänzung zu der Verordnung über die Zulassung von
Personen zum Straßenverkehr (FeV) §11 Absatz 3, die regelmäßige verpflichtende Fahreignungstests
für Träger einer Fahrerlaubnis aller Klassen verordnet.
Begründung:
Als Führer eines motorisierten Fahrzeugs im Straßenverkehr übernimmt man für alle
Teilnehmer*innen eine gewisse Verantwortung. Dass man fähig ist, diese Verantwortung zu
übernehmen, wird durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestätigt. Wenn Zweifel bestehen, ob man
als Person auf Grund der Beeinträchtigung des Bewegungsapparates oder des wiederholten
Missbrauchs von Drogen fähig ist, ein Fahrzeug zu führen, kann ein Fahreignungstest durch die
Fahrerlaubnisbehörde verordnet werden.
Da Menschen im Alter oft durch Krankheiten und den Alterungsprozess körperlich beeinträchtigt
sind (z. B. durch schlechter werdende Augen), können auch sie nicht fähig sein, ein Fahrzeug zu
führen. Ob diese Menschen körperlich beeinträchtigt sind, wird gesetzlich nicht geprüft, somit sind
sie eine potenzielle Gefahr im Straßenverkehr. Damit eine weitere Gefahr im Straßenverkehr
ausgeschlossen werden kann, sollten Fahreignungstests für Menschen mit entsprechender
Fahrerlaubnis, durchgeführt werden. Falls eine Person diesen nicht besteht, sollte mit Konsequenzen,
wie zum Beispiel einem Entzug der Fahrerlaubnis, gehandelt werden.
Dies würde allen Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, zu Gute kommen und kann die
Anzahl der Verkehrsopfer verringern.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-06
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
A06 Es den Dicken leichter machen - Keine Chance für
Fat-Shaming
Die Landeskonferenz möge beschließen:
In der modernen Medien- und Werbungslandschaften sind Frauenkörper Transportvehikel für
beliebige Botschaften und Produkte. Eine Frau im knappen Bikini kann für nahezu jedes
Unternehmen werben – ohne erkennbaren Zusammenhang zum Beworbenen. Die dargestellten,
stark bearbeiteten Bilder zeigen für die meisten unerreichbare Körperformen, die nur einem
bestimmten Schönheitsideal entsprechen.
Viele junge Frauen und Mädchen sehen sich unter enormen Druck diesen Bildern zu entsprechen. Die
krasse Objektivierung in der Darstellung hat zusätzlich negative Auswirkungen auf das
Selbstwertgefühl junger Frauen. Dies unterscheidet ihre Lage von der junger Männer, die sich “nur”
mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert sehen.
Wahrnehmung von Ästhetik und Schönheit sind nichts statisches, sondern haben sich im Wandel der
Zeiten und Kulturen beständig verändert. Es ist daher längst an der Zeit sich von der Vorstellung,
dass nur eine bestimmte Art von Körpern schön und gesund sein kann, zu verabschieden. Denn die
vorherrschende Vorstellung von Schönheit hat reale Auswirkung für alle, die ihr nicht entsprechen
(können). So erweisen Untersuchungen, dass schlanke Frauen mehr verdienen als “dicke” und auch
wahrscheinlicher eine Beförderung erhalten. Schöne Menschen wirken glaubwürdiger auf uns.
Vermeintlich dicken Menschen werden pauschal Faulheit, Passivität und ein ungesunder Lebensstil
unterstellt, ohne dass die genauen Gründe für ihr Gewicht bekannt sind.
Natürlich können Fragen von Wahrnehmung und Schönheitsidealen nicht über Nacht geändert
werden. Doch wir Jusos können unseren Teil zu einer anderen Art von Darstellung und Umgang
miteinander beitragen.
• So sollten wir im Verband und außerhalb abwertenden Äußerungen und Handlungen
gegenüber “Dicken” entschloßen entgegen treten.
• In unseren Veröffentlichungen und Werbemitteln sollte Platz für verschiedene Körperbilder
sein.
Realpolitische Forderungen, die Fat Shaming entgegen wirken können, gestalten sich aus oben
genannten Gründen schwierig. Dennoch gibt es konkrete Ansätze, die das Leben vieler einfacher
machen können.
• Wir fordern daher die Verabschiedung eines “Photoshop-Gesetzes” nach dem Vorbild Israels,
dass die Darstellung untergewichtiger Modells verbietet und eine Kennzeichnung stark
bearbeiteter Fotos vorschreibt.
• Dass die willkürlichen BMI-Grenzen, die u.a. Lehrer_innen oder Polizist_innen erfüllen müssen
um verbeamtet zu werden, abgeschafft werden.
• Dass die Einteilung der WHO (Weltgesundheitsorganisation), welcher BMI-Bereich über- und
untergewichtig ist, revidiert und realen Gegebenheiten angepasst wird.
Begründung: erfolg mündlich
 angenommen
abgelehnt
überwiesen an
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-07
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
A07 Für mehr Berufsorientierung
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos setzen sich dafür ein, dass im Rahmen des Konzepts individualisierter Lehrpläne ein
Praxismodul angeboten wird. Dieses soll die Möglichkeit bieten, verschiedene Berufe kennen zu
lernen. Der Praxisteil des Moduls ist wie ein Praktikum dazu da, Einblicke in den jeweiligen Beruf zu
erhalten. Dieser wird von einem Theorieteil begleitet, der die theoretischen Hintergründe des
jeweiligen Ausbildungs- oder Studiengangs bzw. des Berufs beleuchtet. Zudem sollen Schüler*innen
darin unterstützt werden, ihre eigenen Interessen und Stärken zu reflektieren und besser einordnen
zu können.
Das Praxismodul soll als eigenständiger Kurs gewertet werden.
Begründung:
Viele Schüler*innen beenden die Schule ohne Einblicke in die Berufswelt zu haben. Die meisten
Ausbildungs- und Studiengänge haben kaum etwas mit dem Schulalltag zu tun. Die Möglichkeit, die
richtige Wahl zu treffen, soll dadurch verbessert werden, dass Schüler*innen bereits vor der
Aufnahme der Ausbildung oder des Studiums die Möglichkeit erhalten, in verschiedene Berufe hinein
zu schnuppern und sich ein Bild über die erforderlichen Kompetenzen zu machen. Zudem sollen sich
darin bestärkt werden, ihre eigenen Interessen und Stärken zu reflektieren, um den für sie richtigen
Weg zu finden.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-08
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
A08 Resolution: Jusos lehnen hessisches
Wohnraumförderungsgesetz ab!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
„Ziele der sozialen Wohnraumförderung sind, die Bildung von Wohneigentum zu unterstützen,
Mietwohnraum für Haushalte bereitzustellen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bestehenden Wohnraum an die
Erfordernisse des demografischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten, barrierefreie
Wohnmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten sowie die städtebauliche Funktion von
1
Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken.“
Die Ziele des Wohnraumförderungsgesetzes klingen eindeutig, jedoch verfehlen in der Realität
vollständig ihr Ziel.
In der Gesetzesänderung der schwarz-grünen Landesregierung von Juni 2014 wurde zusätzlich noch
die Priorität auf den studentischen Wohnraum gelegt. Ein netter Gedanke, aber nicht in schwarzgrüner Gedankengänge. Diese zusätzlichen 60 Millionen sollen zwar dem sozialen und studentischen
Wohnraum zu gute kommen, was selbst Herr Rhein immer wieder proklamiert, jedoch sieht die
Realität anders aus. Mit studentischen Wohnraum ist zwar studentischer Wohnraum gemeint, jedoch
werden hier gezielt private Investor*innen finanziell unterstützt - das Resultat sind überteuerte
Studierenden-wohnungen ab 450€ pro Apartment. Das ist weit an den Lebensbedingungen und
Bedürfnissen der Studierenden vorbei gedacht und verschlimmert die Konkurrenzsituation
wehement. Beispielsweise hat das Studentenwerk Frankfurt enorme Probleme günstige Bauplätze zu
finden. Anstatt ihnen dieses Geld zur Verfügung zu stellen wird es auf den offenen Markt geworfen
und derjenige der am meisten Bietet bekommt am Ende die Bau- und Finanzierungsgenehmigung.
Für Universitätsstädte wie Darmstadt und Frankfurt eine Katastrophe.
Daher lehnen wir Jusos das hessische Wohnraumförderungsgesetz ab und fordern die
Landesregierung auf, Geld an inneruniversitäre, nichtprivate Einrichtungen/Investor*innen, wie
beispielsweise das Studentenwerk, auszuhändigen, um somit auch tatsächlich günstigen Wohnraum
für Studierende zu schaffen und nicht immer nur zu proklamieren und als Aushängeschild zu nutzen.
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§2, Absatz 1: Hessisches Wohnraumförderungsgesetz
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-09
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
A09 Abtreibung legalisieren - Selbstbestimmung von
Frauen ermöglichen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, eine Gesetzesänderung zu den §218, §218a und
§219 des Strafgesetzbuches dahingehend zu formulieren, dass Schwangerschaftsabbrüche, innerhalb
von 12 Wochen und nach dem Besuch einer ärztlichen, unabhängigen Beratung, unabhängig von
einer medizinischen und kriminologischen Indikation möglich sind, nicht mehr unter Strafe stehen
und von den Krankenkassen bezahlt werden.
Folgende Punkte sollen in der Gesetzesänderung enthalten sein:
1. Ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche ist nicht mehr unter Strafe gestellt, wenn
es eine eigenständige Entscheidung der Frau ist.
2. Weiterhin sollen Fremdeinwirkungen, welche zu einem Schwangerschaftsabbruch führen
unter Strafe stehen - sei es durch Medikamente, die ohne Wissen der Schwangeren
verabreicht wurden, oder Gewalteinwirkung.
3. Ein Schwangerschaftsabbruch muss ohne jegliche medizinische oder krimino-logische
Indikation möglich sein. Denn die Selbstbestimmtheit von Frauen muss ermöglicht und
gewährleistet werden.
4. Die Beratung soll lediglich die Risiken eines Schwangerschaftsabbruches aufklären und
nicht darauf hinwirken, die Entscheidung der Schwangeren zu ändern.
5. Die Beratung muss unabhängig sein und von einem*einer Ärzt*in vorgenommen werden.
Es muss nicht der*die behandelte Ärzt*in sein, der*die diese Beratung vornimmt, aber in
jedem Falle ein*e fachkundige*r Ärzt*in.
6. Grundsatz muss sein, dass Beratungsstellen keinen Einfluss auf die Einscheidung der Frau
nehmen dürfen. Insbesondere Beratungsstellen, die eine Intension hinter dem Zweck der
Schwangerschaftskonfliktberatung sehen, müssen abgeschafft werden - genannt seien
hier insbesondere kirchliche Einrichtungen und Beratungsstellen, die den Zweck der
Beratung dazu nutzen, die schwangere Frau umzustimmen und somit einen
Schwangerschaftsabbruch gezielt verhindern möchten.
Begründung:
Die Rechtslage besagt eindeutig, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12.
Schwangerschaftswoche keine Straftat mehr darstellt. Allerdings gilt dies nur in zwei Fällen: einmal
im Falle von medizinischer Indikation, wenn also die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr
für die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau darstellt, und einmal im Falle von
kriminologischer Indikation, wenn die Frau durch eine Straftat, wie zum Beispiel eine Vergewaltigung,
schwanger geworden ist. In Ausnahmefällen, nach einer ärztlichen, unabhängigen Beratung, besteht
die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches auch wenn diese Indikatoren nicht vorliegen,
beispielsweise eine finanziell oder sozial schwierige Lebenssituation. In diesem Falle tragen jedoch
die Krankenkassen die Kosten nicht.
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Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss aber auch die freie Entscheidung beinhalten, den
Zeitpunkt und die Anzahl der Kinder selbst bestimmen zu können und darf keinem
Rechtfertigungsdruck unterliegen. Durch die momentane Rechtslage werden Frauen kriminalisiert
und in die Illegalität getrieben, da sie womöglich im Ausland einen Schwangerschaftsabbruch
vornehmen lassen, wenn er ihnen in Deutschland nicht möglich ist, sei es aufgrund einer Ablehnung
von Seiten der Beratungsstelle oder aus finanziellen Gründen, da oft Schwangerschaftsabbrüche im
Ausland wesentlich günstiger sind, als sie es hier sind. Das kann immense gesundheitliche Gefahren
mit sich bringen, seien es die ungenügenden medizinischen Standards und Hygienebedingungen
oder auch die gesundheitlichen Risiken eines möglichen Fehlverlaufs des Schwangerschaftsabbruchs.
Es kann nicht sein, dass Frauen an dieser Stelle aufgrund ihres Geschlechts in ihrem Recht auf
Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben
Frauen lange gekämpft. Die Aufgabe der SPD muss also sein, diesen Prozess, der noch nicht vollendet
ist, weiter voranzutreiben.
Die Möglichkeit der freien Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch ist dafür ein weiterer
Schritt in die richtige Richtung.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-10
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
A10 Anonymisierte Bewerbungen einführen Diskriminierung abbauen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die hessische SPD-Fraktion im Landtag möge auf die Schaffung eines Pilotprojekt, nach dem Vorbild
Baden-Württembergs und anderer Bundesländer, hinwirken, bei dem die Vergabe von Stellen im
öffentlichen Dienst und freiwilliger partizipierender Unternehmen mittels anonymisierter
Bewerbungsverfahren vergeben werden. Zusätzlich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet und
evaluiert werden. Nach einer positiven Evaluation sollten anonymisierte Bewerbung flächendeckend
etabliert werden.
Begründung:
International Studien belegen schlechtere Chancen für Frauen, ältere Menschen, sowie
Migrant*innen bei gleicher Qualifikation zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Trotz
des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes kann hier keine Chancengleichheit bei der Partizipation auf
dem Arbeitsmarkt gewährleistet werden.
Anonymisierte Bewerbungen können dabei helfen Diskriminierung abzubauen, wenngleich
Diskriminierung im späteren Verlauf der Bewerbung oder im aktiven Arbeitsleben nicht durch dieses
Verfahren ausgeschlossen werden kann.
Bei der Anonymisierten Bewerbung wird zunächst auf ein Foto, Name, Adresse, sowie die Angabe von
Alter, Familienstand und Herkunft verzichtet. So kann sicher gestellt werden, dass die Entscheidung
für eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch nur aufgrund von Qualifikationen für die
ausgeschriebene Stelle basiert.
Abgeschlossene Pilotprojekte auf Bundesebene, sowie in Baden-Württemberg zeigen auf allen
Ebenen positive Ergebnisse. Außerdem haben die bereits bestehenden Projekte bewiesen, dass die
Bewerbungsverfahren nicht nur umsetzbar, sondern durch eine stärkere Standardisierung sogar
effizienter sind. Sowohl zuständige Institutionen, als auch beteiligte Firmen und Verwaltungen, so
wie eine Mehrheit der BewerberInnen selbst geben ein positives Feedback zur ihren Erfahrungen mit
den Anonymisierten Bewerbungen. Die Umstellung auf Online-Bewerbungsverfahren, die momentan
von statten geht, ist eine gute Chance gleichzeitig auch auf anonymisierte Bewerbungen
umzusteigen.
Nach den positiven Erfahrungen in den bestehenden Pilotprojekten, sollte das System
anonymisierter Bewerbungen nun weiter forciert werden, anstatt in Vergessenheit zu geraten, wie
es auf Bundesebene zu geschehen scheint, und auch in Hessen Einzug finden, um echter
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ein Stück näher zu kommen.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-11
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
A11 Bürgerliche Mitte im Wandel
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die SPD wird aufgefordert:
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In Zukunft keine Koalitionen mit der AfD einzugehen und sämtliche Gespräche
mit der AfD in den Parlamenten und außerhalb zu unterbinden
Sich klar von der rassistischen Bewegung „Patriotische Europäer gegen
Islamisierung des Abendlandes“ (PEgIdA) und deren Tochter/Schwesterbewegungen zu distanzieren
Aufklärungsarbeit gegen rechte Ideologien und Aussteigerprogramme aus
rechten Organisationen zu fördern und auszubauen.
Sich mit Opfern von rechter Gewalt zu solidarisieren und sich für den Ausbau des
Schutzes von Geflüchteten von kommunaler bis europäischer Ebene einzusetzen
Parteimitglieder, die bei AfD oder PEgIdA Veranstaltungen sprechen, konsequent
aus der Partei auszuschließen
Begründung:
PEGIDA als "Bewegung aus der Mitte" und die AfD als wirtschaftliche Elitenpartei, die mit
eurokritischen Positionen erste Aufmerksamkeit erlangte, geben sich mit zunehmender Debatte in
der Öffentlichkeit als breite Meinungsträger der bürgerlichen Mitte und nennen sich deswegen
teilweise mittlerweile auch offiziell „Freie Bürger“, um ihre Öffnung und Scheinbarkeit in der Mitte
der Gesellschaft zu etablieren und letztendlich einen Deckmantel für ihre Hassparolen und
Ausländerfeindlichkeit zu erzeugen. Dabei ist mittlerweile mehr als bekannt, dass diese Bewegung
bzw. Partei Hand in Hand mit (Neo-)Nazis und ihrem Weltbild eines "deutschen Vaterlandes"
einhergeht. Die AfD ist im Gegensatz zu rechtsextremen Parteien wie die NPD oder die Republikaner
aber wegen ihres gutbürgerlichen Deckmantels salon- und etablierfähig geworden, unter anderem
auch, weil einige Wissenschaftler und Wirtschaftseliten bei dieser neuen Partei mitspielen. Dabei
fallen sie größtenteils durch antifeministische, rassistische, xenophobe, islamophobe und
eurokritische Parolen und Positionen auf. Dass ein Mensch wie Udo Ulfkotte, der vor Wochen einen
Genossen aus Dietzenbach auf einer AfD-Veranstaltung geschlagen hat,Teil des Ganzen ist, ist kaum
noch verwunderlich. Meinungen wie „Ich bin kein Nazi und auch nicht ausländerfeindlich, aber das
eigene Volk muss erstmal gehört werden. Dann die anderen." kennzeichnen die verschleierte
Ausländerfeindlichkeit! Dadurch hat sich leider unter anderem auch die gesellschaftliche Debatte zu
Migrations und Asylfragen seit der Bundestagswahl 2013 stark in eine negative Richtung verändert.
Wahlparolen wie „Wer betrügt, der fliegt“ von der CSU beeinflussen zum Beispiel hitzen die Gemüter
zur Europawahl, Diskussionen über eine sogenannte „Armutszuwanderung“ und der Asylkompromiss
sind erkennbare Anzeichen eines Rechtsruckes in der europäischen Gesellschaft. Der Einzug von
zahlreichen rechtspopulistischen bis rechtsextreme Parteien in das Europaparlament bei der letzten
Wahl verdeutlicht diese Tendenz. Im Kontext der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer und der
steigenden Anzahl an Übergriffen auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte sind wir als linksorientierte
Jugendorganisation und Partei aufgefordert, zu handeln und neben der Distanzierung auch auf
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mögliche Ursachen einzugehen und diese zu bekämpfen. Wir als SPD sollten klare Kante zeigen und
ein Zeichen gegen Intoleranz, Islamophobie und Rassismus setzen. Wir dürfen deswegen nicht an
runden Tischen mit Rassist*innen sitzen und sollten ihnen keinen Raum in unserer Partei schenken.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-12
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
A12 Die Zukunft von Hebammen sicherstellen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Geburtshelfer*innen in Deutschland stehen seit Jahren vor dem großen Problem, dass kaum eine
Versicherung ihre obligate Haftpflichtversicherung übernehmen will, bzw. sie unmöglich hohe
Prämien fordern. Dies hat zur Folge, dass es immer weniger freiberufliche Hebammen gibt und sich
viele für eine Anstellung im Krankenhaus oder in einem der wenigen Geburtshäuser entscheiden.
Dem großen Wert, den Hebammen für die selbstständige Begleitung einer Schwangerschaft und
Durchführung einer Geburt haben, wird hier nicht Rechnung getragen. Die meisten Eltern wünschen
sich eine Vor und Nachbereitung durch Hebammen; bei Geburt ist es sogar vorgeschrieben, dass eine
Hebamme anwesend sein muss. Trotz der enorm großen Verantwortung, die diese Berufsgruppe für
die Gesellschaft leistet, nämlich den Start eines neuen Lebens zu ermöglichen, stirbt der Berufsstand
langsam aus.
Bis 2016 gilt noch eine Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbandes, danach
steht die Berufsausübung der freien Hebammen vor dem Aus – wenn die Bundesregierung nicht
entsprechend reagiert. Die Geburtshilfe müsste dann voll von Ärztinnen und Ärzten übernommen
werden, die eigentlich nur bei Komplikationen in Erscheinung treten müssen. Außerdem hat eine
Schwangere nach SGB V den Anspruch auf Hebammenhilfe sowie auf freie Wahl des Geburtsortes,
was weiterhin gesichert werden muss.
Grund für die hohen Prämien der Haftpflichtversicherung sind die großen Summen, die bei einem
schwerwiegenden Fehler während der Geburt, inklusive Schmerzensgeld und Erwerbsausfall,
möglicherweise ein Leben lang ausgezahlt würden. Sie sind gestiegen, weil die medizinische
Versorgung sowie hohe Anwaltskosten teurer werden, obwohl die Anzahl der Schadensfälle
rückläufig ist.
Eine schon lange erforderliche durch das Gesundheitsministerium festgelegte Steigerung der
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Hebammen-Vergütung, die gerade so über dem Mindestlohn liegt , sowie Zuschüsse zur
Versicherungsprämie wären Schritte zur Besserung, aber keine langfristige Lösung zum Erhalt des
Berufsstandes.
Wir fordern neben diesen Maßnahmen die Vergütung präventiver Leistungen sowie von geleisteter
Rufbereitschaft von Hebammen. Zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit
Hebammenhilfe ist es außerdem notwendig die Betriebskosten für Hebammenpraxen ohne
2
Durchschnittlich erzielte eine freiberufliche Hebamme in Vollzeitarbeit in den Jahren 2007/08 ca. 23.300 Euro
Umsatz im Jahr bei vollem unternehmerischem Risiko. Davon zu bestreiten sind Betriebsausgaben (z.B.
Versicherungen, Praxismiete, Benzin, Fortbildungen), Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Hebammen sind
trotz ihrer Freiberuflichkeit eine der Berufsgruppen, die rentenversicherungspflichtig sind, zahlen also
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Die Prämienerhöhung der Haftpflichtversicherung von 55% im Jahr 2010
hat die Gebührenerhöhung von nur 1,54% in 2010 um ein vielfaches überschritten. Quelle:
http://www.hebammenfuerdeutschland.de/hintergrundwissen
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Geburtshilfe in den Pauschalen zu berücksichtigen, finanzielle Anreize zur Niederlassung von
Hebammen in infrastrukturschwachen Gebieten zu schaffen und die Vergütungsunterschiede in
neuen und alten Bundesländern aufzuheben. Wir fordern einen Haftpflichtfonds, vergleichbar mit
jenem in Österreich und in den Niederlanden, in den Hebammen einen Pauschalbeitrag zahlen und
dessen Restbetrag vom Staat aufgefüllt wird, womit die Geburtshilfe endlich zur
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden würde.
Die Einführung eines Geburtshilfe-Studiums an weiteren deutschen Universitäten ist zu prüfen. Ein
Studium wäre dem Wissensstand und komplexen Tätigkeit einer Hebamme durchaus angemessen
und würde die Bezahlung automatisch erhöhen, deren niedrige Höhe sicherlich auch darin begründet
ist, dass es ein traditionell weiblicher Beruf ist.
Zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe ist es nötig Bedarfsanalysen
durchzuführen und die Datenlage zur Einkommenssituation von Hebammen sowie die Auswirkungen
von zentralisierter Geburtshilfe hinreichend zu verbessern.
Wir dürfen die Hebammen, die einen so wichtigen Teil zu unserer Gesellschaft beitragen, in ihrem
Kampf nicht alleine lassen! Eine Unterstützung des Berufsstandes mit den aufgeführten Maßnahmen
ist längst erforderlich und unerlässlich!
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-13
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
A13 Solidarität mit den Streikenden - Tarifeinheit
verhindern
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Unter dem Eindruck der Tarifkonflikte z.B. bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa und der
negativen öffentlichen Begleitung dieser, setzen die Jusos Hessen sich weiterhin standfest für die
Arbeiter*innenbewegung ein. Ausdrücklich lehnen sie jede Alternative ab, die in einer Einschränkung
des Streikrechtes münden.
Die Jusos Hessen fordern das SPD-Spitzenpersonal darüber hinaus auf, populistische Tendenzen
gegen Streiks von Arbeitnehmer*innen nicht länger in irgendeiner Form zu befeuern. Vielmehr soll
positiv auf Streiks reagiert werden.
Das Streikrecht ist das höchste Gut und das letzte Mittel für Arbeitnehmer*innen, ihre Rechte gegen
erstarkende Arbeitgeber durchzusetzen. Diese Rechte werden durch die zunehmende Globalisierung
gefährdet. Diese Einschränkung darf nicht auch noch durch gesetzgeberisches Handeln fortgesetzt
werden und auf eine qualitative Stufe gehoben werden.
Die Jusos Hessen wünschen sich starke Gewerkschaften, die sich mitgliederstark für die Rechte der
Arbeitnehmer*innen einsetzen können. Dazu brauchen sie die grundgesetzlich geschützte
Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Eine Einschränkung des Streikrechts führt zu einer
Schwächung der Gewerkschaftsbewegung und damit zu einer Schwächung derer, für die auch wir
eintreten wollen - mit verheerenden Folgen in der Tarifparität. Dies widerspricht der
sozialdemokratischen Grundlinie, Arbeit-nehmer*innenrechte fördern zu wollen.
Vor allem vom Arbeitgeberlager wird in der aktuellen Debatte die funktionssichernde bzw.
ordnungssichernde Aufgabe angebracht. Diese Sicherungsfunktion geht aber mit einem erheblichen
Eingriff in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit einher, der gewerkschaftliche Betätigung
in ihrer Grundform einschränkt. Es wird deutlich, dass die Interessen des Arbeitgeberlagers bei einer
Neuordnung des Tarifrechts nicht im Einklang mit unserer gewerkschaftlichen Tradition der
Beteiligung und Mitbestimmung oder auch der verfassungsrechtlichen Realität stehen. Viele der
angeführten Argumente führen dazu, Arbeitgeberinteressen unnötig hart durchzusetzen und dabei
gewerkschaftliche Tätigkeit einzuschränken. Letztlich besteht die Gefahr, dass durch eine solche
gesetzliche Regelung die Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
unverhältnismäßig eingeschränkt werden - ein scharfes Schwert, welches in die Hände von
Arbeitgebern dazu genutzt werden kann, gewerkschaftliche Organisation als pluralistische
Interessenvertretung und demokratische Willensbildung einzuschränken. Wir sehen es aktuell bei
tariflichen Auseinandersetzungen, dass regelmäßig vom Arbeitgeberlager versucht wird, die
Durchsetzung von Tarifforderungen durch Streik auf dem Weg der einstweiligen Verfügung zu
verhindern - ein Durchsetzungsmittel, welches bei einer Änderung des Tarifrechts sehr wirkungsvoll
gegen Arbeitnehmerinteressen eingesetzt werden könnte.
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Die Behauptung, durch Tarif- und Gewerkschaftspluralität entstehe ein Chaos sich häufender
Arbeitskämpfe, überzeugt indes nicht. Die tatsächliche Entwicklung belegt dies eindeutig nicht –
weder in Großbritannien noch hier. Deutschland bleibt das streikärmste Land in Europa. Darüber
hinaus bleibt es zumindest fraglich, inwiefern der beherzte Einsatz für höhere Löhne hinderlich auf
dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit sein soll. Erfahrungswerte, die dies belegen, finden sich
zumindest nicht.
Insgesamt bleibt das Streikrecht eines der wenigen Durchsetzungsmittel, mit denen Gewerkschaften
ihre Tarifforderungen durchsetzen können. Beraubt man sie dieses Instruments, bleibt ein tarifliches
Missverhältnis mit einer eindeutigen Benachteiligung des Arbeitnehmer*innenlagers übrig. Ebenso
wenig können Zwangsschlichtungen helfen, die letztlich massiv in die Koalitionsfreiheit und damit
verbundene Tarifverhandlungsfreiheit eingreifen.
Outsourcing, Privatisierung und regelmäßige Umstrukturierungen von Betrieben führen dazu, dass
sich die Beschäftigtengruppen verändern. Vielfach werden diese Maßnahmen ergriffen, um starken
Beschäftigungsgruppen Mitbestimmungsrechte zu entziehen. Ein Ergebnis von Privatisierung ist
eben auch der zunehmende Arbeitskampf. Wer Liberalisierung und Privatisierung fordert, muss in
einer vom Grundgesetz geordneten Welt eben auch damit leben, dass diese Umstrukturierungen
Streiks und andere Arbeitskämpfe nach sich ziehen, so wie die Arbeitnehmer*innen gezwungen sind,
mit beruflicher Unsicherheit umzugehen.
Falls Streiks in einigen Beschäftigungsbereichen grundsätzlich als nicht hinnehmbar verstanden
werden, sollte man ernsthaft über eine Rückabwicklung der jeweiligen Privatisierung nachdenken.
Das Streikverbot ist bei der Vergütung und der Beschäftigungssicherheit für Beamte mit eingepreist
– deswegen stellt sich das vorgeschlagene Tarifeinheitsgesetz als riesiger Rückschritt dar, der auf
juristischen Um- und Abwegen erzwingen will, was der Marktwirtschaft grundsätzlich fremd ist: Die
dauerhaft erzwungene, alternativlose Duldung unzureichender Konditionen durch eine
Vertragspartei.
Derartige Vorhaben gefährden nicht nur die Tarifautonomie – sie sind auch ein Armutszeugnis für
sozialdemokratisches Regierungshandeln. Wir fordern daher die SPD-Minister*innen im
Bundeskabinett, den Parteivorstand und auch die SPD-Bundestagsfraktion auf, alle Vorhaben
aufzugeben, die das Streikrecht beschneiden, um die kollektiven Arbeitnehmerrechte nicht zu
schwächen!
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
A14 Wir ziehen's durch. - Cannabis legalisieren
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir setzen uns für die Legalisierung des Konsums sowie des Besitzes und privaten Anbaus von
Cannabis und Cannabisprodukten in für den Eigenbedarf üblichen Mengen ein. Darüber hinaus sollen
der kommerzielle Anbau, Handel und die Verarbeitung von und mit Cannabis und Cannabisprodukten
unter strenger staatlicher Kontrolle legalisiert werden.
Mit der Neuregelung beim Umgang mit Cannabis beenden wir die gescheiterte Verbotspolitik,
entziehen dem Schwarzmarkt die Grundlage und entlasten Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
von unnötigen Verfahren. Wir setzen auf einen eigenverantwortlichen und bewussten Umgang mit
Cannabisprodukten und werden durch entsprechende Begleitregelungen einen effektiven
Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz sicherstellen. Zusätzliche Steuereinnahmen sollen für
den Ausbau der Drogenprävention und Suchhilfe verwendet werden. Die medizinische Nutzung von
Cannabis wollen wir rechtssicher ausgestalten und allen Patienten unter gleichen Kriterien den
Zugang ermöglichen.
Wir fordern die SPD auf, sich auf allen Ebenen für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen. Eine
entsprechende Initiative soll in die Koalition und den Bundestag eingebracht werden. Das im rotgrünen Koalitionsvertrag in Bremen vereinbarte “Bremer Modell” betrachten wir als vorbildhaft und
wollen es bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung auf weitere Bundesländer ausdehnen.
Begründung:
Die Verbotspolitik ist gescheitert
Nach offiziellen Schätzungen haben mindestens 13 Millionen BundesbürgerInnen in ihrem Leben
bereits Cannabis konsumiert, darunter 2,8 Millionen im vergangenen Jahr. Diese Zahlen zeigen, dass
das Verbot von Cannabisprodukten nicht geeignet ist, den Konsum effektiv zu unterbinden. Deutlich
wird darüber hinaus, dass das Cannabisverbot breite Bevölkerungsschichten kriminalisiert, ohne dass
von den Betroffenen eine Schädigung oder Gefährdung Dritter ausgeht. Die bestehende
Verbotspolitik muss deshalb nicht nur als gescheitert betrachtet werden, sie greift auch
unverhältnismäßig in das Recht auf Selbstbestimmung erwachsener KonsumentInnen ein, die
Cannabis in ihrer überwiegenden Mehrzahl bewusst und verantwortungsvoll konsumieren. Die
Erfahrungen mit der Legalisierung von Cannabis im internationalen Kontext, z.B. in einigen USBundesstaaten und den EU-Ländern Tschechien und Portugal, belegen die positiven Potentiale und
die Machbarkeit eine verantwortungsbewussten Umsetzung.
Schwarzmarkt die Grundlage entziehen
Mit der Legalisierung wollen wir den Schwarzmarkt bekämpfen und der organisierten Kriminalität im
Bereich des Cannabishandels die Grundlage entziehen. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte
würden durch die wegfallende Strafverfolgung von KonsumentInnen wesentlich entlastet. So wurden
seit 2001 jährlich mehr als 100.000 Cannabisdelikte im konsumnahen Bereich registriert, allein im
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Jahr 2012 erfasste das Bundeskriminalamt z.B. 134.739 Verfahren im Zusammenhang mit Anbau,
Besitz und Handel von Cannabis und Cannabisprodukten. Bereits heute werden 95% dieser Verfahren
als Bagatelldelikte eingestellt. Die dadurch gebundenen personellen und finanziellen Ressourcen
sollten auf wichtigere Ermittlungstätigkeiten konzentriert werden.
Cannabis ist keine Einstiegsdroge - sie wird durch die Prohibition dazu gemacht. Der unregulierte,
illegale und dennoch weit verbreitete Handel mit Cannabisprodukten bringt KonsumentInnen und
DealerInnen in Kontakt und schafft damit erst den Zugang zu anderen Drogen. Indem die aktuelle
Rechtslage KonsumentInnen von Cannabisprodukten in die Illegalität drängt, begünstigt sie zudem
die Entstehung von Beschaffungskriminalität. Diesen Zustand wollen wir im
gesamtgesellschaftlichen Interesse und im Interesse der KonsumentInnen beenden.
Statt weiter erhebliche staatliche Mittel in die ineffektive Aufrechterhaltung der Prohibition zu
investieren, sollen künftig durch die reguläre Besteuerung von Cannabisprodukten in Verbindung mit
einer Cannabissteuer staatliche Einnahmen generiert werden, die nach seriöse Schätzungen in
Deutschland zwischen 1 und 2 Mrd. Euro jährlich liegen könnten. Diese sind vorrangig in die
Drogenprävention und Suchtberatung sowie für gezielte Maßnahmen zur gesundheitlichen
Aufklärung und zur Information über einen möglichst risikoarmen Umgang mit Drogen aller Art und
den damit verbundenen Gefahren zu investieren.
KonsumentInnen schützen - Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz gewährleisten
Mit unserer Initiative zur Entkriminalisierung von Cannabis verfolgen wir das Ziel, einen bewussteren
und risikoärmeren Konsum zu ermöglichen. Durch die Illegalisierung von Cannabis und seinen
Produkten ist eine wirksame Kontrolle des Stoffes derzeit nicht möglich. Insbesondere die
Beimischung von Streckungsmitteln zur Profitsteigerung auf dem Schwarzmarkt gefährdet
Konsumierende in unverantwortlicher Weise. Oft werden z.B. Haarspray oder Zucker verwendet, es
sind in der Vergangenheit aber auch wiederholt Fälle von Bleivergiftungen in Folge des Konsums
verunreinigten Cannabis’ aufgetreten. Diesem unhaltbaren Zustand wollen wir mit einer staatlichen
Kontrolle der Produktqualität und der verpflichtenden Kennzeichnung der Inhaltsstoffe begegnen.
Zur Sicherstellung eines effektiven Verbraucherschutzes plädieren wir deshalb für eine strenge
staatliche Kontrolle der gesamten Anbau-, Produktions- und Handelskette.
Um einen angemessenen Jugendschutz zu gewährleisten, soll die Abgabe von Cannabisprodukten
nur in speziell lizensierten Ausgabestellen mit entsprechender Beratung erfolgen dürfen, welche
durch Ausweis- und Zutrittskontrollen die Abgabe an Minderjährige auszuschließen haben und sich
nicht im Umkreis von Schulen und Jugendeinrichtung befinden dürfen. Zudem sollen
Cannabisprodukte mit einem Werbeverbot belegt werden.
Während die Prohibition einen problem- und lösungsorientierten Umgang mit Nebenwirkungen und
Suchtpotentialen des Cannabiskonsums behindert, ermöglichen wir mit der kontrollierte Ausgabe
eine gezielte Aufklärung und damit ein größeres Bewusstsein für mögliche Gefahren auf Seiten der
KonsumentInnen. Die Entkriminalisierung erleichtert eine glaubwürdige und objektive Beratung,
welche Risiken ernst nimmt, ohne in Skandalisierung zu verfallen. In Verbindung mit dem durch
zusätzliche Steuereinnahmen möglichen Ausbau von Suchtberatungs- und Präventionsangeboten
ließe sich die Bekämpfung von durch Cannabiskonsum induzierten Problemen wesentlich verbessern.
Medizinische Nutzung ermöglichen
Die Legalisierung von Cannabis bietet auch aus medizinischer Sicht große Chancen. Es ist
wissenschaftlich erwiesen, dass THC, der Rauschstoff des Cannabis, einen großen Nutzen in der
Medizin haben kann. Es wirkt schmerzund krampflindernd und wird heute schon in der
Krebstherapie, aber auch bei Parkinson oder Tourette verwendet. Durch das Nutzen dieser Produkte
kann oftmals auf chemische Produkte mit erheblichen Nebenwirkungen verzichtet werden. Durch die
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Legalisierung von Cannabis kann vielen Menschen in Deutschland die medizinische Behandlung
erleichtert werden. Dabei soll garantiert werden, dass der Zugang allen PatientInnen ermöglicht wird,
bei denen medizinisches Cannabis nach ärtzlichem Ermessen sinnvoll ist und dem
PatientInnenwunsch entspricht. ÄrztInnen dürfen dabei aber nicht zu Ersatz-DealerInnen werden. Die
Ausgabe soll deshalb rechtssicher erfolgen können und gleichzeitig streng reglementiert und
kontrolliert werden.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-15
Antragsteller:
UB Offenbach-Kreis
Weiterleitung:
Antragstitel
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A15 Legalisierung von Cannabis
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen setzen sich für die Legalisierung von Cannabis ein und fordern die SPDBundestagsfraktion auf entsprechende Gesetzesentwürfe zu erarbeiten oder zu wenigstens zu
unterstützen.
Begründung
Die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis ist vollständig gescheitert. Cannabis ist die am
häufigsten konsumierte illegale Droge. In Deutschland gebrauchen nach Schätzungen allein 2,3
Millionen volljährige Bürgerinnen und Bürger Cannabis. 22,2 % der 15 und 16-jährigen Schülerinnen
und Schüler haben Cannabis konsumiert (ESPAD 2011).
Das derzeitige Verbot von Cannabis ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.
Jugendliche werden durch ein strafrechtliches Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten.
Gleichzeitig verhindert das Betäubungsmittelrecht durch den so geschaffenen Schwarzmarkt
glaubwürdige Prävention und wirksamen Jugendschutz. Zudem macht es einen effektiven
Verbraucherschutz und Bemühungen um Schadensminderung unmöglich, da der illegalisierte Handel
nicht effektiv kontrolliert werden kann.
Letzteres ist vor allem deswegen bedenklich, weil durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen
ein Schwarzmarkt entstanden ist, auf dem auch Produkte vertrieben werden, die einen erhöhten
Wirkstoffgehalt haben oder mit Glas, Blei oder anderen Stoffen verunreinigt sind. Damit wird die
gesundheitliche Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf genommen.
Die Mehrzahl der volljährigen Konsumentinnen und Konsumenten praktiziert keinen riskanten
Gebrauch von Cannabis. Die geltende Rechtslage führt bei ihnen in der Konsequenz zu einer
unverhältnismäßigen Kriminalisierung. So verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik seit 2001
jährlich ca. 100.000 konsumnahe Delikte im Zusammenhang mit Cannabis. Für Volljährige ist das
bisherige Verbot – auch verglichen mit anderen legalen Substanzen wie beispielsweise Alkohol –
daher ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Handlungsfreiheit, weil der Konsum lediglich eine
Selbstgefährdung darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 die Möglichkeit einer
eingeschränkten Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum
gelegentlichen Eigenverbrauch eingeräumt (BVerfGE 90, 145).
Das im Gesetzesentwurf der Grünen vorgesehene Genehmigungs- und Kontrollsystem wird –
gegenwärtig noch nicht genau prognostizierbare – Bürokratiekosten verursachen. Dem werden
jedoch Einnahmen aus Gebührenregelungen sowie zusätzliche Steuereinnahmen für die öffentliche
Hand von bis zu 2,0 Milliarden Euro gegenüberstehen. Dazu kommt eine Kosteneinsparung von bis
1,8 Milliarden Euro durch den Wegfall von Strafverfolgungsmaßnahmen.
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Arbeit, Gesellschaft & Soziales
A-16
Antragsteller:
UB Offenbach-Kreis
Weiterleitung:
Antragstitel
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A16 Parlamente brauchen Druck der Straße - Politischen
Streik ermöglichen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Der politische Streik ist innerhalb der SPD und der deutschen Gewerkschaften schon immer ein
Reizthema gewesen. Die Diskussion darüber hat in unserem Verband und in der Gesellschaft wieder
an Fahrt aufgenommen, nachdem die Krise 2008 ausgebrochen ist und die anderen europäischen
Länder sich dieser Strategie bedienen: Seitdem haben die Gewerkschaften über 35 Mal zu politischmotivierten Arbeitsniederlegungen aufgerufen. An der europäischen Generalstreik-Tabellenspitze ist
Griechenland, gefolgt von Italien, Frankreich, Belgien und Spanien. Sogar in Großbritannien wird
wieder über politische Streiks diskutiert und in einzelnen Branchen sogar angewendet, wie z.B. im
November 2011. Momentan sind die Sparprogramme der „Troika“ Hauptziel der politischen Streiks,
die zu starken Einschnitten bei Löhnen, Beschäftigung und im Sozialbereich führten, sowie die
staatliche Beschneidung gewerkschaftlicher Rechte in mehreren südeuropäischen Ländern. Auch in
Deutschland wird auf mittel- oder langfristiger Sicht diese Diskussionen geführt werden, die nun mit
der Tarifeinheit beginnt.
In Deutschland haben wir eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte der Welt, das sich
größtenteils aus richterlicher Rechtsfortbildung ableitet. Im Grundgesetz ist dazu lediglich auf Art. 9
Abs. 3 zu verweisen, der zur Ausgestaltung des Streikrechtes jedoch stumm bleibt. In fast allen
Staaten ist das Streikrecht durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt.
In einigen Ländern wurden sogar weitere Verbesserungen des Streikrechtes über Tarifverträge
gesichert.
Die Jusos Hessen fordern, allen Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, bei Gesetzen, die sie selbst in
ihrer Lebensrealität beeinträchtigen oder beeinflussen, während der Arbeitszeit zu streiken. Ein
demokratischer Prozess, der sich von wirtschaftlichen Akteuren zunehmend in die Ecke drängen
lässt, braucht den Druck der Straße und der Gesellschaft, um dringend benötigte Legitimität und
Lebendigkeit zurückzugewinnen. Um diese Forderungen in einen Antrag für den kommenden
Bundeskongress 2015 umzusetzen, werden die Jusos Hessen sich Mitte des Jahres 2015 mit dem
Thema „Politisches Streikrecht“ in Form eines Kongresses beschäftigen.
Begründung: Erfolgt mündlich
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Bildung
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Antragsteller:
Landesvorstand
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
B01 Duale Ausbildung attraktiver gestalten
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die berufliche Bildung in Deutschland hat eine abwechslungsreiche Geschichte. Ende des 19.
Jahrhunderts wurde die bisher durch die Stände organisiert Ausbildung durch staatliche berufliche
Schulen ergänzt. Der duale Ansatz des Ausbildungssystems war etabliert. Die politische Motivation
des damaligen Kaisers Wilhelm II. war es, durch den verlängerten Zugriff auf die jungen Lernenden,
den Ideen des Sozialismus und Kommunismus entgegenzutreten. Zu Zeiten der Weimarer Republik
wurde das berufliche Bildungssystem ausgebaut. Der Schulanteil wurde vermehrt zur Vermittlung
von theoretischem Wissen genutzt. Die Funktion der Propaganda und Indoktrination wurde zu Zeiten
des Nationalsozialismus erneut aufgegriffen. Erst nach der Niederlage und Befreiung konnte sich in
der DDR wie der BRD das berufliche Bildungssystem in der Stärke ausbilden, wie wir es kennen. In den
letzten Jahrzehnten hat das duale Ausbildungssystem für gut ausgebildete FacharbeiterInnen
gesorgt, die mit ihrem Fachwissen für einen hohen Qualitätsstandart der Produkte einstehen. Seit
dem ausgehenden 20. Jahrhundert erodiert das berufliche Bildungswesen langsam, aber stetig. Die
Zahlen der Ausbildungsplätze nehmen ab, die Anzahl der Abschlüsse werden geringer. Wir
JungsozialistInnen sehen in der beruflichen Ausbildung eine wichtige Säule des inländischen und
europäischen Wirtschaftswesens. Das duale System sorgt für eine breite Ausbildung, die von
einzelnen Lehrbetrieben nicht abhängig macht, sie sorgt für gut ausgebildetes Personal das
entsprechend attraktiv entlohnt wird. Diese Stärke wollen wir weiter vorantreiben.
Auch in Hessen nehmen die Zahl der Ausbildungsverträge in den letzten Jahren kontinuierlich ab. Seit
1992 sind die gemeldeten Ausbildungsstellen von 43.722 auf 39.600, zurückgegangen. Hier müssen
wir endlich gegensteuern. Das Ausbildungssystem ist dabei in geteilter Verantwortung von Bund und
Ländern. Somit muss auch endlich die hessische Landesregierung auf die Entwicklung reagieren.
Mehr Übersichtlichkeit und einheitlich Anerkannte Abschlüsse
Das berufliche Bildungssystem ist sehr vielfältig und lokal stark differenziert. An den
Teilzeitberufsschulen werden über 320 anerkannte Berufe ausgebildet. Des Weiteren fasst das
berufliche Bildungswesen in Hessen fünf weitere Schulformen (Berufsfachschule, Fachoberschule,
berufliches Gymnasium, Höhere Berufsfachschule und die Fachschule) zusammen. Die Struktur in
Hessen unterscheidet sich wiederrum von den Schulstrukturen in anderen Bundesländern. Auch die
Ausgestaltung der Bildungsgänge ist wieder differenziert. Ein staatlich geprüfte/r InformatikerIn
kann in Hessen zu seiner/ihrer 12-monatigen Ausbildung nur mit einer allgemeinen Hochschulreife
zugelassen werden, in Niedersachsen dauert die Ausbildung hingegen 24 Monate und kann jedoch
mit der Fachhochschulreife begonnen werden. Das Wirrwarr der Bildungsgänge verunsichert die
jungen Lehrenden und irritiert die Betriebe. Die Kultusministerkonferenz muss hier für mehr
einheitliche Rahmen und Vergleichbarkeit sorgen. Nur so können Diskriminierungen aufgrund lokaler
Herkunft ein Ende finden.
Wer mehr Ausbildung möchte, muss sie attraktiver gestalten!
Die Zahl der Ausbildungsverträge nimmt in Hessen wie in der gesamten BRD stetig ab. Wenn wir
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weiterhin ein starkes System der Ausbildung und damit verbunden der qualifizierten
FacharbeiterInnen wollen, dann muss dafür gesorgt werden, dass zum einen genügend
Ausbildungsplätze vorhanden sind und zum anderen Ausbildung sowie anschließende berufliche
Stellen attraktiver ausgestaltet werden. Die sozialdemokratische Partei, deren Ursprung in der
ArbeiterInnenbewegung liegt, muss gerade für diese Punkte einstehen.
1992 wurden bundesweit noch 721.000 Ausbildungsstellen angeboten. Im letzten Jahr waren es kaum
noch 560.000. Diese Entwicklung ist nicht neu. Auch die politische Antwort ist schon alt, aber richtig.
Wer als Betrieb nicht ausbildet, muss mit Ausbildungsbetrieben solidarisch sein und eine
Ausbildungsabgabe bezahlen. Mit dieser Abgabe werden Ausbildungsbetriebe finanziell für ihr
Engagement in der berufliche Bildung unterstützt.
Zugleich sinkt aber auch die Zahl der NachfragerInnen nach Ausbildungsplätzen. 1992 wollten noch
608.000 Menschen eine Ausbildung beginnen, 2014 etwas mehr als 540.000 Personen. Hingegen ist
die Zahl der Studienanfänger von 1995 (262.000) bis 2013 (508.000) fast um das doppelte gestiegen.
Immer mehr Menschen ziehen ein Studium einer Ausbildung vor. Um der weiteren Erosion des
Ausbildungssystems vorzubeugen, muss die Aufnahme einer Ausbildung deutlich attraktiver werden.
Um dies zu ermöglichen fordern wir:
- eine Mindestausbildungsvergütung von 500€ pro Monat (entspricht 2/3 der
durchschnittlichen Vergütung von Auszubildenden im Jahr 2014). Die Höhe soll alle zwei Jahre
durch eine Kommission anhand der allgemeinen Lohnentwicklung und Inflationsrate
angepasst werden und darf den Vorjahreswert nicht unterschreiten.
- eine strenger Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzgesetze und des
Berufsbildungsgesetz
- eine maximale Wochenarbeitszeit (inkl. Schulbesuch) von 35 Stunden.
- Grundlegendes Verbot der Nachtarbeit von Jugendlichen unter 18 Jahren
- mindestens 26 Tage Urlaub im Jahr
Auch nach der Ausbildung muss die Aufnahme einer Arbeit attraktiver werden. Eine höhere
Attraktivität drückt sich in Form des Lohns und der Arbeitsbedingungen aus. Um dies zu erreich
müssen die Gewerkschaften wieder deutlich gestärkt werden. Im Jahr 2014 stiegen die Tariflöhne real
um 2,7% an, alle Löhne jedoch nur um 1,8%. Daher müssen wir uns auch auf die gewerkschaftliche
und betriebliche Mitbestimmung konzentrieren:
- Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenvereinigungen
ausgehandelt und gelten entsprechend nur in Betrieben, die auch in
ArbeitgerberInnenvereinigungen organisiert sind. Die Zahl der organisierten Betriebe ist in
den letzten Jahren deutlich gesunken. Entsprechend hat auch die Zahl der Betriebe mit
gültigen Tarifverträgen deutlich abgenommen. Um den entgegenzuwirken muss die
Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen (gem. §5 TVG) häufiger Anwendung finden.
Somit wollen wir die Betriebe wieder vermehrt zwingen sich in den
ArgeitgeberInnenorganisation zu engagieren.
- Der Missbrauch von Werkverträgen muss umgehend beendet werden. Werkverträge dürfen
nicht als Ersatz von Arbeitsverträgen eingesetzt werden. Einer solchen Umgehung
betrieblicher Mitbestimmung ist entschieden entgegen zu treten, um die soziale
Absicherung der Angestellten zu wahren.
- Die Rechte der Betriebsräte sind zu stärken, etwa ein Anhörungsrecht und
Mitentscheidungsrecht bei einer Nichtverlängerung von befristeten Verträgen.
Nur durch attraktivere Arbeitsstellen für FacharbeiterInnen, werden auch wieder mehr Menschen
eine Ausbildung anfangen. Der oft zitiert drohende Fachkräftemangel ist für uns
SozialdemokratInnen die Chance die Arbeitsbedingungen von Auszubildenden und Angestellten
endlich wieder einmal deutlich zu erhöhen.
Aufstiegschancen ermöglichen
Für viele Menschen war eine Ausbildung lange Zeit keine Sackgasse, sondern der erste Schritt zum
Aufstieg. Diese Perspektive ist für viel Menschen nicht mehr wahrnehmbar. Durch den Europäischen
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und Deutschen Qualifikationsrahmen (kurz: EQR und DQR), ist die Gleichwertigkeit von beruflicher
und allgemeiner Bildung nicht gegeben. Eine abgeschlossene MeisterInnenlehre muss mit einem
abgeschlossenen Bachelorstudium gleichgestellt werden und eine abgeschlossene Ausbildung für
den Zugang an die Hochschule qualifizieren. Jedoch wurden bei der Einführung des europäischen und
deutschen Qualifikationsrahmen (EQR und DQR) einige Punkte ausgespart. So wurde der Abschluss
des Abiturs nicht im DQR verankert. Der Grund war, dass es einen Streit darüber gab, ob das Abitur
auf die gleiche Kompetenzstufe gestellt werden soll wie eine abgeschlossene Ausbildung, oder
darüber. Zudem wird zu Recht kritisiert, dass nur formale Bildungsabschlüsse in dem DQR integriert
sind, aber nicht informelle Bildung. Beide Punkte kritisieren wir. Für uns steht fest allgemeine und
berufliche Bildung ist gleichwertig, also auch das Abitur und eine Ausbildung und informelle Bildung
muss im Qualifikationsrahmen Berücksichtigung finden.
Wir wollen, dass das Abitur im DQR auf der gleichen Stufe wie eine Ausbildung verankert wird.
Informelle Bildung soll eine Verankerung in den Qualifikationsrahmen erhalten und somit anerkannt
werden.
Kein Abschluss ohne Anschluss – für ein Recht auf Ausbildung
Die berufliche Ausbildung ist, neben einem Hochschulabschluss, Voraussetzung für gesellschaftliche
Teilhabe und damit von essenzieller Bedeutung für ein Leben in Würde. Es muss insofern Anspruch
sozialdemokratischen Handelns sein, jedem Menschen die Möglichkeit der dualen Ausbildung zu
eröffnen. Deshalb fordern wir einen effektiv durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Ausbildung. Der
Staat hat hierbei die Rahmenbedingungen zu setzen um diesem Anspruch gerecht zu werden.
Perspektivisch muss jedem ausbildungssuchenden Menschen mindestens ein seinen individuellen
Bedürfnissen entsprechender Ausbildungsplatzt gegenüber stehen. Soweit jedoch das Angebot an
Ausbildungsplätzen im regulären dualen Ausbildungssystem noch nicht ausreicht, sind ergänzende
Ausbildungsplätze bei überbetrieblichen und außerbetrieblichen Trägern sowie an Berufsschulen
bereit zu stellen. Klar ist aber auch, dass diese Übergangslösungen jederzeit für den Wechsel in ein
reguläres Ausbildungsverhältnis anschlussfähig sein müssen.
Ausbildung in der Fläche des Landes
Um eine ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen nicht nur auf dem Papier, sonder tatsächlich
herzustellen, ist eine Meldepflicht für Ausbildungsplätze und Ausbildungsplatzsuchende einzuführen.
Es ist zu prüfen, inwieweit die Steuerung der erforderlichen Anzahl von Ausbildungsplätzen auf
Bundes-, Landes und Kommunaler Ebene unter Berücksichtigung ihrer Zukunftsfähigkeit sowie dem
Qualifikationsbedarf die Berufsbildungsausschüsse übernehmen können.
Niemanden zurück lassen – für echte Nachqualifizierung
Bundesweit haben in etwa 1,5 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine
Berufsausbildung. Diese Menschen werden in Zukunft besonders von sozialer Selektion durch Armut,
Arbeitslosigkeit sowie gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen sein. Gleichzeitig gehen zahlreiche
Potentiale für unsere Gesellschaft verloren. Es braucht daher einen Marshallplan für eine umfassende
berufliche Nachqualifizierung für Menschen ohne Berufsausbildung und Studienabschluss.
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Inklusive Ausbildung ermöglichen
Wir wollen die Inklusion im allgemeinen wie auch im beruflichen Bildungssystem vorantreiben. Alle
Menschen sollen, die Möglichkeit einer dualen Ausbildung erhalten können. Daher fordern wir:
- Assistenzen sowie sozialpädagogische Betreuung und Angebote in der Ausbildung für
Menschen mit Beeinträchtigung
- Qualifizierung von LehrerInnen und AusbilderInnen im Bereich der Förderpädagogik
- Barrierefreie Schulen
- Unterstützung zum Umbau von barrierefreien Betrieben
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Flexibilisierung der Ausbildung (längere Ausbildungszeiten, Zertifizierung von
Teilkompetenzen)
Für die weitere Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft muss es gelingen alle jungen Menschen
eine duale Ausbildung zu ermöglichen. Dabei ist es auch eine politische Aufgabe, einen inklusiven
Übergang in die Berufswelt zu schaffen. Für den Bereich eines inklusiven Arbeitsmarktes und
Berufsleben müssen wir in unserer weiteren politischen Arbeit Antworten finden.
Berufliche Bildung ist einer der wichtigsten Säulen unseres Bildungssystems. Sie ermöglicht Bildung,
Emanzipation und Teilhabe junger Menschen, befähigt FacharbeiterInnen zu einem weiteren
Aufstieg durch Bildung und versorgt die Wirtschaft mit umfassend ausgebildeten Fachkräften.
Dieses System gilt es zu erhalten und die Chance der aktuellen Erosion zu nutzen, um die
Rahmenbedingungen für die Auszubildenden und Angestellten deutlich zu verbessern. Hier sind (das
Bundesland) Hessen und der Bund zusammen gefordert.
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Bildung & Ausbildung
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
B02 Hochschulen als Orte der gesellschaftlichen und
individuellen Entwicklung - Für eine soziale, offene und
demokratische Hochschule in Hessen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
In Hessen studieren so viele junge Menschen wie noch nie. Zum Wintersemester 2014 waren 238.200
Personen an den fünf Universitäten und den diversen öffentlichen Fachhochschulen,
Kunsthochschulen und Verwaltungsfachhochschulen eingeschrieben. Mit 55.000 Studierenden im
ersten Semester beginnen in Hessen mittlerweile mehr Menschen ein Studium als eine Ausbildung
im dualen System (ca. 37.700 neue Ausbildungsverträge). Das Studium ist somit für viele Menschen
eine Selbstverständlichkeit in ihrem Bildungsverlauf geworden.
Für die nächsten Jahre müssen wir Jungsozialist*innen deutlich machen, wie wir uns Hochschulen
und Studium in Hessen vorstellen. Unser Leitbild wird geprägt von der Überzeugung, dass
Hochschulen offen und demokratisch gestaltet werden müssen und eine hohe Bedeutung für die
gesellschaftliche Entwicklung haben.
Hochschulen als Ort der Entwicklung und Reflexion von Individuen und Gesellschaft
Für uns haben Hochschulen fünf zentrale Funktionen:
die Persönlichkeitsentwicklung von Menschen
die Aneignung von individuellen Kompetenzen
das Generieren von Wissen
die gesellschaftliche Fortentwicklung
und die Reflexion des neu generierten Wissens und der gesellschaftlichen Entwicklung
Bildung im Schulsystem, der Ausbildung und der Hochschule muss vordergründig zur
Persönlichkeitsbildung von Menschen beitragen. Bildung soll es ermöglichen, die eigenen Interessen
und individuellen Stärken zu erkennen. Es bedarf genügend Freiraums um die eigenen Interessen
und Stärken entsprechend weiter auszubauen und somit die Persönlichkeit zu entwickeln.
Hochschulen sind somit auch ein Einrichtung der humanistischen Entwicklung. In ihnen muss die
Aneignung von individuellen Kompetenzen ermöglicht werden. Durch ein Studium sollen die
Menschen befähigt werden, aktiv am gesellschaftlichen Leben und demokratischen System
teilzuhaben, aber auch die Kompetenzen besitzen um in der Berufs- und Arbeitswelt ankommen zu
können. Diesen Spagat zwischen Gesellschaft und Arbeit muss ein Studium leisten und zugleich
reflektieren.
Neben dem Studium sind die Hochschulen der Ort der Forschung. Vor allem in der
grundlagenorientierten, aber auch der anwendungsbezogenen Forschung soll Wissen generiert
werden. Dieses Wissen muss sich an den gesellschaftlichen Problemen unserer Zeit orientieren und
somit zur Fortentwicklung der Gesellschaft beitragen. Durch die staatliche Finanzierung sind die
Hochschulen nicht gesellschaftlichen Teilgruppen, sondern der gesamten Gesellschaft gegenüber
verpflichtet durch die Generierung von Wissen Fortschritt zu erzielen.
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Fortschritt kann jedoch nicht nur positiv sein. Die Folgen von Entwicklungen durch die Forschung
muss daher durch die Wissenschaft an den Hochschulen diskutiert werden. Die Hochschulen sind
somit auch für die Reflexion und Diskussion von wissenschaftlicher Entwicklung verantwortlich.
Die Freiheit des Studiums ermöglichen
1999 wurde in Bologna der Harmonisierung der europäischen Studiengänge beschlossen. In Rahmen
dessen wurden in Deutschland die Abschlüsse auf Bachelor und Master umgestellt. Die
Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Abschlüsse in Europa begrüßen wir. In der Umsetzung wurde
an den Hochschulen vielfach eine Verschulung der Strukturen vorgenommen, die wir hingegen
ablehnen. Studieren wurde zum Abarbeiten von Credits. Vor allem durch Klausuren wurde überprüft,
ob in den Veranstaltungen ausreichend gelernt wurde. Der Sinn des Studiums, sich durch eigene
Schwerpunktlegung und durch eigenes Generieren von Erkenntnissen Wissen anzueignen, wurde in
weiten Teilen aufgegeben.
Wir wollen ein Studium, in dem durch eine große Wahlfreiheit individuell Schwerpunkte gesetzt
werden. Die Aneignung von Wissen wird vor allem durch eigenständige wissenschaftliche Arbeit und
Projekte erlangt. Die reine Fokussierung auf einen maximalen Output der Studierenden muss wieder
verlassen werden. Dazu bedarf es an einigen Stellen auch einer deutlichen Reduzierung von
Klausuren. Klausuren überprüfen nur den Kenntnisstand von Wissen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Vernetzung und Anwendung des Wissens wird nicht überprüft. Dazu bedarf es vielmehr der
selbstständigen und projektorientierten Wissenschaftlichen Arbeit.
Da immer mehr Menschen studieren, gelangen auch vermehrt Menschen an die Hochschulen, die als
„nicht traditionelle Studierende“ bezeichnet werden. Damit sind vor allem Menschen ohne
akademischen familiären Hintergrund gemeint sowie Personen, die nicht durch eine klassische
Hochschulzugangsberechtigung wie dem Abitur an der Hochschule sind. Für viele dieser Menschen
stellt die Hochschule und das Ziel einer selbstverantwortlichen Bildung ein neues Umfeld dar. Wir
wollen durch verpflichtende Eingangsphasen zu Beginn des Studiums an allen Hochschulen
erreichen, dass die Studierenden unabhängig von ihrer Herkunft an wissenschaftliches Arbeiten
herangeführt werden. Zudem soll in der Eingangsphase durch transdisziplinäre Projekte die Wahl des
Studiengangs reflektiert und Barrieren zu andere Disziplinen abgebaut werden.
Auch das Studium zur Vorbereitung auf das Lehramt muss reformiert werden. Wir wollen ein
Lehramtsstudium, das für jede Form des Lehramtes 10 Semester dauert und mit regelmäßigen
Praxisphasen an den Schulen verbunden ist. Anhand der Praxisphasen soll Gelerntes kritisch
reflektiert und bestehende schulische Probleme an den Hochschulen diskutiert und bearbeitet
werden. Wir streben zudem eine einphasige Ausbildung der zukünftigen Lehrer*innen an. Das
bedeutet, dass aufgrund des erhöhten Praxisanteils nach dem Studium kein Referendariat sondern
eine begleitete Berufseinstiegsphase erfolgt.
Ein demokratischer Staat braucht demokratische Hochschulen
Die Mitbestimmungsrechte der demokratischen Vertretung an den Hochschulen, des akademischen
Senats, wurden in den letzten Jahren zugunsten der Präsidien und von extern besetzten Gremien wie
Hochschulräten zurückgefahren. Seit der Jahrtausendwende werden die Hochschulen im Sinne des
„New Public Managements“ darauf ausgerichtet, in einem Wettbewerb untereinander möglichst
großen Output zu produzieren. Dafür wurden auch die internen Strukturen der Hochschulen
gestrafft und vor allem im Bereich der Mitbestimmung gekürzt. Wir sind der Überzeugung, dass in
einem demokratischen Staat auch dessen Einrichtungen demokratischen organisiert werden
müssen. Demokratie ist nicht nur eine Staatsform, es ist vielmehr eine Form der Koordinierung von
Gesellschaft und gesellschaftlichen Teilsystemen. Daher wollen wir die demokratische Partizipation
aller Mitglieder an den Hochschulen stärken. Dafür muss der Senat wieder das entscheidende
Gremium werden. Im Senat müssen alle für die Hochschule relevanten Entscheidungen getroffen
werden. Die Präsidien sind für die Umsetzung der Beschlüsse und einer reibungslosen Verwaltung
zuständig. Der Hochschulrat, der durch das Wissenschaftsministerium sowie auf Vorschlag des*der
Präsident*in besetzt wird, soll abgeschafft werden.
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Der Senat wird bisher durch eine absolute Mehrheit von Professor*innen besetzt. Dieser Aufbau ist
der Interpretation der verfassungsrechtlich verbrieften Wissenschaftsfreiheit zu verdanken. Die
Freiheit der Wissenschaft wird dem Demokratieprinzip gegenübergestellt und stärker gewichtet. Wir
wollen aber, dass Hochschulen sich durch die Partizipation all ihrer Mitglieder entwickeln. Daher
wollen wir die Wahlen nach Statusgruppen abschaffen und zum demokratischen Wahlgrundsatz der
gleichen Wahl zurückkommen. Alle Mitglieder der Hochschulen sind dann wahlberechtigt und
können Listen wählen, die sich auch aus allen Statusbereichen der Hochschule zusammensetzen.
Entscheidend ist dann nicht mehr, welcher Statusgruppe man angehört, sondern welche politischen
Ideen die einzelnen Listen vertreten. Die Wahl erfolgt aufgrund von politischen
Auseinandersetzungen und nicht aufgrund einer Zugehörigkeit von Statusgruppen. Diese
Umstellung wäre eine echte Demokratisierung von Hochschulen und somit eines wichtigen
Teilsystems unserer Gesellschaft.
Die stärkere hierarchische Ausrichtung der Hochschulsteuerung ist mit der Zunahme der Autonomie
der Hochschulen verbunden. Das Hochschulen nun autonom über Berufungen, ihre Finanzmittel und
den Aufbau von Studiengängen entscheiden können, ist eine richtige Entwicklung. Die zunehmende
Autonomie wollen wir mit einer zunehmenden Demokratisierung von Hochschule flankieren.
Gleichzeitig wollen wir, dass die Hochschulen gegenüber dem Landesparlament
rechenschaftspflichtig sind, da sich die staatlichen Hochschulen aus Mitteln der Gesellschaft
finanzieren und entsprechend vor den Repräsentant*innen der hessischen Gesellschaft für die
Mittelverwendung rechtfertigen müssen.
Staatliche Hochschulen auch staatlich ausfinanzieren
An hessischen Hochschulen werden über 6% der eigenen Mittel aus der Wirtschaft eingeworben.
Staatliche Drittmittel etwa vom Bund oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden in etwa
in Höhe von ca. 15% eingeworben. Ein Fünftel des Haushalts der hessischen Hochschulen sind somit
Drittmittel, die den Hochschulen nur im jeweiligen Projekthaushalt zur Verfügung stehen. Zusätzlich
werden befristete Mittel etwa aus dem Hochschulpakt des Bundes eingeworben. Wir wollen, dass die
hessischen Hochschulen wieder mehr mit langfristigen Mitteln ausgestattet werden. Das bedeutet,
die Grundfinanzierung muss gegenüber den Drittmitteln wieder deutlich steigen.
Wir sind davon überzeugt, dass die deutlich gestiegene Zahl von Studierenden weniger einen Berg als
vielmehr ein Plateau darstellt. Der Trend zum Studium wird nicht in naher Zukunft enden.
Entsprechend sind die Studienplätze dauerhaft auszufinanzieren. Nur mit einer sicheren
Ausfinanzierung können Hochschulen die erforderlichen räumlichen und personellen Erweiterungen
vornehmen, die die deutliche Zunahme von Studierenden erfordert.
Eine Drittmittelfinanzierung durch die Wirtschaft lehnen wir nicht grundlegend ab, jedoch verbinden
wir sie mit zwei Forderungen. Zum einen darf Forschung im Auftrag von Unternehmen und vor allem
ihre Resultate nicht im geheimen stattfinden. Forschungsergebnisse von Hochschulen sind zu
veröffentlichen und somit der Gesellschaft zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die
Forschung durch den Staat oder die Wirtschaft finanziert wurde. Zweitens, fordern wir eine
landesweite Einführung einer Zivilklausel im hessischen Hochschulgesetz. Hochschulen sind der Ort
gesellschaftlicher Entwicklung. Die Entwicklung von Waffensystemen optimiert das Töten von
Menschen, jedoch keine gesellschaftliche Entwicklung. Wir wollen, dass an keiner hessischen
Hochschule für militärische Zwecke geforscht wird, egal ob staatlich oder privatwirtschaftlich
finanziert. Unternehmen die durch den Verkauf von Waffen ihr Geld verdienen, sollen unter
staatlicher Aufsicht eigenständig forschen. Die notwenige Forschung für die Bundeswehr soll an
ihren wissenschaftlichen Instituten ebenfalls unter strenger staatlicher Kontrolle erfolgen.
Die richtigen sozialen Rahmen für ein Studium schaffen
Mit dem Ausbau der Studienplätze konnte vielfach der Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Mensen
und Wohnheime nicht mithalten. Teilweise sind die Zustände in Hessen katastrophal. So gibt es auf
100 Studierende nur 8 Plätze in Wohnheimen der Studierendenwerke. Diese Quote ist unannehmbar.
Die Studierendenwerke müssen finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Zudem muss durch
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ein Investitionsprogramm der Bau zusätzlicher Wohnheime, Mensen und Beratungsstellen an den
Hochschulstandorten ermöglicht werden. Gute Studierendenwerke ermöglichen ein Studium
unabhängig des Geldbeutels der Eltern. Daher müssen sie wieder stärker gefördert werden und ihre
Infrastruktur den aktuellen Studierendenzahlen angepasst werden.
Die Erhöhung des BAföG ist richtig. Wir wollen, dass mehr Personen nun den Zugang zu BAföG
erhalten. Die Zahl der Förderungen in Relation zu den Studierendenzahlen hat in den letzten Jahren
deutlich abgenommen. Dabei benötigen viele Menschen die staatliche Unterstützung um überhaupt
ein Studium aufnehmen zu können. Wir wollen daher die Hürden für einen BAföG-Unterstützung
absenken. Die mit dem BAföG einhergehende Verschuldung junger Menschen von bis zu 10.000€
muss endlich beendet werden. Gerade in der Alterspanne 25 bis 50, in der eine Familie gegründet
wird und der berufliche Einstieg erfolgt, noch einen Schuldendienst abzutragen, schreckt viele
Menschen vor einem Studium ab. Wir wollen erreichen, dass das BAföG ein staatlicher Vollzuschuss
wird, wie es bereits zur Einführung unter Willy Brandt der Fall war.
Unsere Hochschulen sind der Ort der Wissenschaft, der Emanzipation, der
Persönlichkeitsentwicklung und der Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften. Sie sind ein
elementarer Eckpfeiler unseres Bildungssystems und des gesellschaftlichen Fortschritts. Wir wollen,
dass unsere Hochschulen diese Aufgaben auf Basis eines offenen Zugangs, einer demokratischen
Organisation sowie eines staatlich ausfinanzierten Haushalts erfüllen und durch starke
Studierendenwerke dabei als Soziale Infrastruktur unterstützt werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
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Bildung & Ausbildung
B-03
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
B03 Änderung der Zusagefrist für Studienplätze in
Deutschland
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern, dass eine verbindliche Zusage zu einem zulassungsbeschränkten Studienplatz an allen
Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland erst bis zu einheitlichen Fristen
erfolgen muss.
Begründung:
Die Möglichkeit, sich an mehreren Universitäten zu bewerben soll dem Studienanwärter/der
Studienanwärterin eine Auswahlmöglichkeit geben sowie vor allem eine Absicherung für den Fall
bieten, dass er/sie an der von ihm/ihr favorisierten Universität abgelehnt wird. Dabei hilft bereits die
vereinheitlichte Bewerbungsfrist Mitte Juli (Wintersemester) bzw. Mitte Januar (Sommersemester).
Durch die unterschiedliche Bewerberzahl ist das Zulassungsverfahren an verschiedenen
Universitäten bei den gleichen Studienfächern jedoch unterschiedlich schnell beendet, was dazu
führt, das Zu- oder Absagen unterschiedlich schnell verschickt werden können- und
dementsprechende Rückmeldungen daraufhin auch kurzfristig erfolgen müssen. Ein Beispiel aus dem
Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2014/15: An der Technischen Universität Darmstadt
erhielten Bewerber für das Studienfach Politikwissenschaft bereits Ende Juli eine Zusage, auf die
innerhalb einer Woche eine verbindliche Antwort folgen musste. An der Goethe-Universität in
Frankfurt kam die Zusage für das Selbe Studienfach erst drei Wochen später, versehen mit einer
eineinhalbwöchigen Zusagefrist. Wer also die Frist in Darmstadt verstreichen ließ, musste ohne
Absicherungsmöglichkeit darauf hoffen, in Frankfurt angenommen zu werden. Wir finden dies
ungerecht, da das Recht des Studienbewerbers auf eine Mehrfachbewerbung durch vergleichbare
Fälle seine Sinnhaftigkeit verliert. Daher fordern wir eine bundesweit einheitliche Zusagefrist für
zulassungsbeschränkte Studienplätze, die kurz vor dem ohnehin im darauffolgenden Monat
stattfindenden Nachrückerverfahren angesetzt werden soll.
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Bildung & Ausbildung
B-04
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Offenbach-Kreis
Weiterleitung:
Antragstitel
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B04 Azubi-Ticket: weil Mobilität Teilhabe ermöglicht
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen setzen sich innerhalb und außerhalb der SPD für die Einführung eines Azubi-Tickets
ein. Es soll die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten RMV-Gebiet ermöglichen. Die
Kosten sollen im Rahmen des Semestertickets für Studierende, z.B. an der Goethe-Universität
Frankfurt oder der TU Darmstadt liegen und zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern aufteilt
werden.
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Bildung & Ausbildung
B-05
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
B05 Bildung auf allen Wegen ermöglichen Zweitstudiumsgebühren abschaffen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Bundestagsfraktion der SPD wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, Zweitstudiums-gebühren
anzuschaffen.
Gleichzeitig wird die Landtagsfraktion der SPD Hessen dazu aufgefordert, sich während der HHG
Novellierung dafür einzusetzen, dass der Plan der schwarz-grünen Landesregierung, die Kosten für
Zweitstudiums-Studierende in die Finanzierungspflicht der Hochschulen zu geben, sich nicht
durchsetzt.
Begründung:
An vielen deutschen Hochschulen werden immer noch Studiengebühren erhoben und zwar in Form
von Zweitstudiumsgebühren. Für uns Jusos muss dennoch klar sein, dass auch ein Zweitstudium
einen freien Zugang braucht und kein Bindungsweg durch wirtschaftliche Zwänge beeinflusst sein
darf. Ein zweites Studium anzufangen kann die verschiedensten Gründe haben. Man möchte nach
einem Fachhochschulstudium an die Universität gehen, man möchte sich weitere Kompetenzen
aneignen, einen ergänzenden Studiengang studieren oder man merkt, dass der studierte
Studiengang entweder nicht das erwartete Ziel erreicht oder der Falsche war. Letzteres wird oft in
den Begründungen der Wissenschaftsminister*innen benutzt: „Studierende wollen damit nur das
Semester-ticket und studieren nicht richtig“ oder „Man hätte sich ja mal früher dazu entschließen
können, das Richtige zu studieren“. In Zeiten aber, wo wirtschaftliche Einflüsse über die
demokratische/gesellschaftliche Idee von Universität gestellt werden, ist es nicht immer einfach
direkt das Richtige zu studieren. Viele Schüler*innen kommen aus der Schule und wissen eigentlich
gar nicht was sie gerne studieren möchten und merken es im ungünstigsten Fall erst nach dem
abgeschlossenen Studium. Doch wir dürfen nicht individuelle Beweggründe, die oft gesellschaftlich
beeinflusst sind, über ökonomische Ziele stellen.
Bildung muss immer, egal wann und aus welchen Beweggründen der*s Lernwillige*n frei und
kostenlos sein.
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Bildung & Ausbildung
B-06
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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B06 Der solidarische Wohlfahrtsstaat - Zukunft der
Bildung - gegen die Ökonomisierung der Bildung
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Schule
Bildungssysteme sind im Allgemeinen ein recht zuverlässiger Indikator dafür, wie Gesellschaften in
einer Generation aussehen werden. Gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse, egal ob politischer
oder wirtschaftlicher Natur, reproduzieren sich nicht nur im Bildungssystem; das Bildungssystem ist
auch der Ursprung der Ungerechtigkeiten von Morgen. Ein großes Problem der letzten Jahrzehnte ist
die Durchdringung unseres Bildungssystems durch neoliberale Ideologie. Wo vormals neben der
Anwendbarkeit von Wissen auch Bildung an sich im Mittelpunkt stand, ist jetzt seine individuellökonomische Verwertbarkeit gefragt. Diese Feststellung bedeutet dabei nicht das pauschale
Gutheißen des vorrangegangen Systems – es bedeutet lediglich die Ablehnung des jetzigen. Die
Verwertungslogik des Neoliberalismus will fügsame Arbeiter und nicht primär mündige Staatsbürger
erziehen. Durch die auch aus ökonomischen Gründen vorangetriebene Schulzeitverkürzung auf acht
Jahre (G8) fehlt so ein wichtiges Jahr für die individuelle Orientierung, das besser gestellte
Gymnasiasten mit einem FSJ oder ähnlichem kompensieren können, das aber allen anderen fehlt.
Außerdem sind gymnasiale und Realschul-Mittelstufe nicht länger kompatibel. Dadurch, dass durch
G8 am Stoff der gymnasialen Mittelstufe gekürzt wird, deckt sich diese nicht mehr mit der
Mittelstufe der Realschule, wodurch wiederum wird ein Bildungsaufstieg von der Realschule auf das
Gymnasium vor der mittleren Reife endgültig unmöglich gemacht wird. Ein für Bildungsaufsteiger
ohnehin schon nahezu undurchlässiges System wird so noch undurchlässiger.
Im Zentrum der Anpassung der bildungspolitischen Struktur an die Wirtschaft steht außerdem die
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Betonung der MINT- Fächer. So ist die Wahl von Leistungskurskombinationen zu Beginn der Q1 stark
durch die Vorgabe an den ersten Leistungskurs eingeschränkt, der verpflichtend eine
Naturwissenschaft, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache sein muss.
Statt eines solidarischen Miteinanders junger Menschen verschiedener Nationalitäten, ökonomischer
Hintergründe, oder Altersstufen, werden junge Menschen so zu Individualisten erzogen, die
Gruppenarbeit als uneffektive Zusammenarbeit mit anderen (Schwächeren) ablehnen. Durch die
Beibehaltung des dreigliedrigen Schulsystems, letztlich in der Konzeption ein Relikt des
Absolutismus, werden die vermeintlich Guten von den weniger Guten und diese schließlich von den
Schwachen getrennt. Dabei sind Noten gleichbedeutend mit Lotteriescheinen- einzig eine gute Note
öffnet die Möglichkeit zum Erwerb des Abiturs und damit die Chance auf eine zukunftssichere
Berufsausbildung. Innerhalb der verschiedenen Schulformen geht die Auslese gleichzeitig weiter. Das
Versagen unseres Schulsystems nicht zuletzt wegen einer fortschreitenden Ökonomisierung lässt
sich u.a. an der steigenden Tendenz zur Nutzung von Privatschulen und privaten Kitas, sowie der
Inanspruchnahme kommerzieller Nachhilfe und der sinkenden Teilnahme Jugendlicher an
außerschulischen Aktivitäten ablesen. Wir Jusos fordern daher:
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Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
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Politische Verantwortung statt „selbstständiger Schule“ & „Schulfrieden“
Seit dem Antritt des ersten Kabinetts Koch bis hin zur jetzigen schwarz-grünen Landesregierung
lässt sich ein zentrales Anliegen konservativer Bildungspolitik identifizieren: Die möglichst
weitgehende Diffusion politischer Verantwortung für die oben beschriebenen Missstände. Anstatt
Abhilfe zu schaffen, war Hauptziel, möglichst wenig mit ihnen zu tu zu haben. Das System der sog.
„Selbstständigen Schule“ steht symptomatisch für derartige Versuche. Den Mangel effizient zu
verwalten und die politischen Konflikte aus Wiesbaden in die Schulgemeinde zu tragen sind die
beiden Hauptanliegen des Konzeptes, das u.a. vorsieht, Schulen – also wirtschaftlich völlig
unselbstständige öffentliche Einrichtungen – mit einem Budget auszustatten, über das die
Schulleitung im Prinzip frei verfügen darf. Ob dieses Budget für notwendige Vertretungslehrkräfte,
ebenso notwendige Lehrbücher oder unabwendbare Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt wird,
entscheidet die Schulkonferenz, in der sich so im Kleinen wiederholt, was eigentlich die Aufgabe
einer demokratisch gewählten Exekutive wäre: Mit den knappen Ressourcen zu haushalten oder auf
parlamentarischem Wege für eine Mittelerhöhung zu sorgen. Die Jusos Hessen lehnen ein derartiges
Weiterreichen der Verantwortung für selbst geschaffene Mängel kategorisch ab – wenn aus
Wiesbaden Bildung kaputtgespart wird, muss auch die Landesregierung politisch in Haftung zu
nehmen sein! Konflikte zwischen Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen auf Ebene der Schule um zu
knappe Mittel vergiften das schulische Klima und simulieren eine Selbstverantwortung, die auf das
Recht hinausläuft, zu entscheiden, wo das Geld in Zukunft fehlen soll.
Gleiches gilt für den sog. „Schulfrieden“. Wo Geld fehlt, für Mängel keine Verantwortung
übernommen wird, tausende von Schüler*innen ohne Abschluss die Schule verlassen, kann das
Einfrieren eines dysfunktionalen Systems, das im Wesentlichen für eine Erhaltung des
sozioökonomischen Status quo steht, nicht geben. Deswegen sagen die Jusos Hessen: Kein Frieden
mit diesem Schulsystem! Wir stehen solidarisch an der Seite der Landesschülervertretung!
Umfassende frühkindliche Bildung
Wenig entscheidet so sehr über den Bildungserfolg und damit auch über gute Startbedingungen ins
eigene, selbstständige Leben, wie die Lebensbedingungen in den ersten Lebensjahren. Die
Verfügbarkeit frühkindlicher Bildungsangebote ist dabei von entscheidender Wichtigkeit, um allen
eine faire Chance auf dem Weg durch Primar- und Sekundarstufen zu ermöglichen. Derartige
Bildungsangebote helfen nicht nur bei der Entwicklung individueller Fähigkeiten – ihre Abwesenheit
gefährdet auch die Grundbedingung gesellschaftlicher Teilhabe: Die Fähigkeit zur sozialen
Interaktion und darüber hinaus eine altersgerechte Sprachkompetenz. Hier müssen Eltern
unterstützt werden, im Interesse der weiterführenden Bildungsinstitutionen, die sprachliche und
soziale Defizite nicht länger kompensieren müssen, vor allem aber im Interesse jeden Kindes, das so
grundsätzlich befähigt, schon in frühesten Jahren, am sozialen Leben jenseits des Elternhauses zu
partizipieren. Kernforderung der Jusos Hessen in diesem Zusammenhang ist eine Kindergartenpflicht
analog zur Schulpflicht, die sich auf die beiden letzten Jahre vor der Einschulung in die Grundschule
erstreckt und so auch diejenigen erreicht, die auch die halbtägige Betreuung in Kindertagesstätten
zu oft aus Kostengründen oder aufgrund von Alleinverdienerehen nicht in Anspruch nehmen.
Lebenslanges Lernen
Jede*r Arbeitnehmer*in unserer Generation dürfte das gerade von Arbeitgeberseite häufig
vorgetragene Mantra des lebenslangen Lernens geläufig sein; tatsächlich verändert sich die
Arbeitswelt fortlaufend und niemand kann sagen, welche Fähigkeiten in zehn, geschweige denn 20
Jahren beruflich relevant sein werden.
Entscheidender ist jedoch ein anderer, umfassenderer Aspekt: Bildung, die in ganzes Leben lang
zugänglich bleibt, erweitert den Horizont, hält jung und erlaubt gesellschaftliche Teilhabe auch im
fortgeschrittenen Alter. Gerade der Zugang zu technologischen Revolutionen muss immer wieder
neu erlernt werden, häufig ohne oder mit kaum Vorkenntnissen. Deswegen sprechen wir uns für eine
öffentliche Fort-, Weiter- und Erwachsenenbildungsstruktur ein, in jedem Lebensalter nicht nur
Wissen vermittelt, sondern auch beim Erlernen unerlässlicher kultureller Techniken unterstützt. Nur
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so lässt sich verhindern, dass sich technologische Parallelgesellschaften bilden, die nebeneinander
existieren, in der Informationen, auch politischer oder anders gesellschaftlich relevanter Natur,
jedoch einer Minderheit oder sogar einer Mehrheit unzugänglich bleiben.
Darüber hinaus fordern wir:
- Ein Ende selektiver Schulpolitik und ihr Ablösung durch die Gemeinschaftsschule
- Die Abschaffung des Sitzenbleibens
- Effektive, pädagogisch qualifizierte Lernhilfe im Rahmen der Schule, die private Angebote
überflüssig macht
- Eine freie Leistungskurswahl in der gymnasialen Oberstufe
- Eine flexibilisierte gymnasiale Oberstufe, die Schüler*innen erlaubt zu entscheiden, wie lange
sie zum Abitur brauchen
- Die Schulnoten abschaffen
Ausbildung
Die Jugend wird in Europa im Stich gelassen und selbst in Deutschland nimmt diese Entwicklung
ihren Lauf. Große Industrieverbände und Wirtschaftsunternehmen versuchen, die Reduzierung von
Ausbildungsplätzen und die Regulierung von Ausbildungsvergütungen und Ausbildungskosten nach
unten mit den Verlusten der Krise zu begründen. Den Faktor “Bildung” in Ausbildung wird durch
Parolen wie “Ausbildungsreife” damit abgetan, dass die Allgemeinschulen die jungen Menschen auf
den Job vorbereiten sollen. Somit werden Aufstiegschancen gleich im Keime erstickt.
Doch gute Arbeit, wie wir als Jusos sie fordern, bedarf einer guten und umfassenden Ausbildung. Wir
Jusos sehen Bildung als ein zentrales Thema unseres politischen Handelns an und werden uns
intensiv mit den Bedingungen in der Berufsausbildung beschäftigen. Allerdings stehen betriebliche
Ausbildungsplätze nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Das Konsensprinzip, welches
gewährleistet, dass die Gewerkschaften gleichberechtigt an der Neuordnung von Berufen mitwirken,
wurde in den letzten Jahren zunehmend in Frage gestellt. Die Entwicklung von Berufen mit einem
geringeren Qualifikationsniveau, mit kürzeren Ausbildungszeiten gefährden das Berufsprinzip und
somit die Qualität des Berufsausbildungssystems insgesamt. Dazu kommt die Problematik, dass in
der Arbeitswelt ständig separiert wird zwischen den Bildungsqualifikationen der
Arbeitnehmer*innen.
Daher fordern wir:
- ein Grundrecht auf eine berufliche Erstausbildung,
- tarifgebundene und mitbestimmte Berufsausbildung als Grundprinzip,
- den Erhalt der qualitativ hochwertigen, mindestens dreijährigen dualen Berufsausbildung,
- ein ausreichendes Angebot betrieblicher Ausbildungsplätze,
- eine solidarische, konjunkturunabhängige Umlagefinanzierung,
- eine Übernahme nach der Ausbildung für min. zwei Jahre,
- Rahmenbedingungen im Betrieb, die die Abbruchquoten deutlich verringern,
- für benachteiligte junge Menschen Qualifizierungsangebote, die auch in Ausbildungsbausteinen zu
anerkannten Berufsabschlüssen führen,
- die Aufwertung der dualen Ausbildung durch die Transformation von Berufsschulen in
Berufsakademien.
- der Wiederherstellung des Konsensprinzip – ohne Beteiligung der Gewerkschaften darf es keine
Neuordnung von Berufen geben,
- eine Reform des Prüfungswesens, wobei Prüfungen handlungs- und prozessorientiert zu gestalten
und die Mitglieder in Prüfungsausschüssen für diese Tätigkeit freizustellen sind.
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Universität
Am gravierendsten ist die Ökonomisierung im Hochschulwesen zu spüren. Bildung ist nicht mehr frei
und autonom, sondern von wirtschaftlichen Zwängen beeinflusst.
Immer mehr Dritte bekommen gerade in Studiengängen wie Wirtschaftswissenschaften Einfluss und
fördern die vermeintliche kritische Theorie, wie am Beispiel des Frankfurters Normative Orders. Diese
Einflussnahme hat nichts mit der Förderung von kritischem Denken zu tun, sondern gezieltem
Beeinflussen von Bildungsinhalten. Doch nicht nur die Einflussnahme Dritter wird immer intensiver,
bestehende Verhältnisse spitzen sich immer mehr zu.
Im Zuge der Bologna-Reform wurde es zum Ziel gemacht alle Studiengänge zu internationalisieren,
zu vereinheitlichen und flexibel zu gestalten. Das Resultat davon war die Einschränkung der
Bildungsfreiheit, unrealistische Regelstudienzeiten, mehr Studienabbrecher*innen und wesentlich
mehr Studierende außerhalb der Regelstudienzeit.
Die Grundsicherung von Seiten des Landes kann nicht mehr gewährleistet werden. Immer mehr
Fachbereiche sind unterfinanziert. Das Problem liegt in der fehlerhaften Berechnung der Grund- und
QSL-Mittel (Mittel für die Qualitätssicherung und Lehre). Diese Gelder werden anhand der
Absolvent*innen in Regelstudienzeit bemessen, dieser Berechnungsmaßstab ist allerdings komplett
falsch und an der Studiumsrealität vorbei. Denn immer mehr Studierende kommen in die Situation
sich selbst und ihr Leben nicht mehr ausreichend finanzieren zu können. Gerade in
Universitätsstädten wie Darmstadt und Frankfurt wird es zunehmend schwieriger eine bezahlbare
Wohnung zu finden, was sie in die Situation bringt mehr als einen Nebenjob zu haben. Daraus ergibt
sich logischerweise, dass Studierende die Regelstudienzeit nicht einhalten. Doch nicht nur die
schwierige Wohnungsmarktsituation erschwert die finanzielle und private Situation aller
Studierenden , sondern auch die höher werdenden Studierendenbeiträge erschweren sozial und
finanziell schwächere Studierenden den Zugang zu Hochschulbildung. Der Preis für wirtschaftliche
Einflussnahme, sind die Studierenden selbst.
Fern ab von finanziellen- und Bildungsfragen, rückt die Vereinbarkeit von Familie* und Studium.
Immer mehr junge Menschen entscheiden sich dazu, früh Kinder zu bekommen, doch sowohl Arbeit
auch das Studium muss sich an diese gesellschaftliche Veränderung anpassen. Die
Betreuungssituation ist katastrophal bis nicht existent. Es gibt keine KiTas für Studierende, lediglich
Eltern-Kind-Räume und betreute Kinderzimmer, welche komplett überlastet sind. Nach einer
Studierenden-Erhebungen der Goethe-Universität haben 3% aller Studierende Kinder, davon sind
genau 7 Plätze für Studierende im Mitarbeiter*innen-Kindergarten - was deutlich die
Unterbetreuung sichtbar macht und zeigt, dass wir studentische Betreuungsmöglichkeiten
brauchen, welche sich flexibel an die Bedürfnisse von jungen Eltern* anpassen.
Daher fordern wir:
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Wegfall der Regelstudienzeit
eine Neuauflage der Bologna-Werkstätten
die Grundfinanzierung und QSL-Finanzierung muss an realen Kennwerten orientiert sein und
nicht an Absolvent*innen in Regelstudienzeit
kritische Theorie in allen Fachbereichen
flexible Studiermöglichkeiten in Form von Teilzeitstudiengänge in allen Fachbereichen
ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Unterstützung des Vorhabens des AStA Frankfurt und der Juso-Hochschulgruppe Frankfurt,
die erste Studierenden-KiTas durchzusetzen
Hürden für internationale Studierende müssen abgeschafft werden
Bafög für Alle, ganz gleich der Regelstudienzeit
Die Analyse dieser Entwicklung muss klar und deutlich gemacht werden: Wir befinden uns in einer
Phase der Hochschulentwicklung, wo Ökonomisierung über Demokratisierung steht. Die
Grundsicherung an der Hochschule kann schon lange nicht mehr ermöglicht werden. Seien es die
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überfüllten Seminar, die personell zu schwach besetzten Fachbereiche, verdeckte Studiengebühren
in Form von Verwaltungskostenbeiträge und Zweitstudiumsgebühren oder der Wegfall der
kritischen Theorie in fast allen Fachbereichen. Kritisches Denken wird gekoppelt an Leistungsdruck.
Wir verurteilen jegliche Form der Einflussnahme Dritter, seien es Banken die Hörsäle sponsern
(Goethe-Universität Frankfurt, Deutsche Bank Saal), oder Stifter*innen am Beispiel der GoetheUniversität Frankfurt.
Ökonomisierung darf nicht über der Freiheit von Bildung stehen, und darf keinen Einfluss auf das
Leben junger Menschen nehmen.
Bildung insgesamt muss frei von wirtschaftlichen Zwängen sein und wir Jusos müssen dafür jeden Tag
aufs Neue kämpfen.
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
B07 Ergänzung der Lehrpläne des Faches "Politik und
Wirtschaft" in Hessen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Das hessische Kultusministerium soll für das Fach Politik und Wirtschaft der Sekundarstufe I die
Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Lehrpersonen die Möglichkeit haben, Teile der
verbindlichen Inhalte durch aktuelle Themen in verschiedenen methodischen Formen, beispielsweise
Podiumsdiskussionen, zu substituieren. Schulen werden dabei verpflichtet, diesen Passus in die
schulinternen Lehrpläne zu übernehmen.
Begründung:
Ein wichtiger zu beachtender Punkt dieser Forderung ist die reine Freiwilligkeit. Es soll lediglich als
Alternative verankert werden, um so mutigen Lehrer*innen die Möglichkeit zu bieten, mit den
Schüler*innen aktuelle Themen in einer rhetorikfördernden Art und Weise zu behandeln, ohne dass
vom Lehrplan abgewichen werden muss. Bisher werden aktuelle Themen meist nur sporadisch mit
Schüler*innen behandelt, da die Einhaltung des Lehrplans Vorrang hat. Für alle Lehrer*innen besteht
jedoch die Möglichkeit, den Unterricht wie gewohnt umzusetzen.
In den aktuellen Lehrplänen aller Schulformen in Hessen werden spezifische Felder wie „Medien“
oder „Individuum und Gesellschaft“ behandelt. Obwohl es möglich ist, zu den einzelnen Bereichen
eine Podiumsdiskussion mit tagespolitischem Bezug innerhalb der Klasse durchzuführen, müssen
sich Lehrer*innen oft dafür rechtfertigen. Mit diesem Passus wäre eine andere Legitimationsbasis
gegeben, um über einen längeren Zeitraum den Schüler*innen die Möglichkeit zu bieten, rein
aktuelle oder tagespolitische Themen aufzuarbeiten und in diversen Rollen zu diskutieren. Bisher ist
dies beim Einhalten der Lehrpläne nicht immer einfach. Durch diese Art der Unterrichtsgestaltung
kann der heutzutage teilweise sehr trockene PoWi-Unterricht aufgelockert und bei den
Schüler*Innen kann mehr Interesse für die politische Bildung geweckt werden.
Das Hauptargument liegt jedoch in der Verwirklichung der hessischen Kerncurricula. Die
Kompetenzen, welche die Schüler*innen neben den Inhalten des Lehrplans vermittelt bekommen
sollen, sind einerseits fachliche und andererseits überfachliche Kompetenzen. Überfachliche
Kompetenzen wie die „Sozialkompetenz“ und „Sprachkompetenz“ werden durch rhetorikfördernden
Methoden, wie Podiumsdiskussionen zu aktuellen Themen, ideal gefördert. Fachliche Kompetenzen,
wie „Analysekompetenz“ und „Urteilskompetenz“, können durch diese Unterrichtseinheiten, welche
nicht an ein konkretes Thema, sondern an viele aktuelle Fragestellungen gebunden sind, besser
erlernt werden, da die Lebenswirklichkeit der Schüler*Innen berührt wird. In der heutigen Berufswelt
sind Rhetorik und sich mit aktuellen Themen kritisch auseinandersetzen so notwendig wie nie zuvor.
Durch den geforderten Schritt erhalten PoWi-Lehrer*innen die Möglichkeit, dem gerecht zu werden
und trotzdem dem Lehrplan zu entsprechen.
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angenommen
abgelehnt
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Bildung & Ausbildung
B-08
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
B08 Für ein gerechtes Bildungssystem
Die Landeskonferenz möge beschließen:
1. Frühkindliche Bildung
Der Grundstein für gute Bildung muss bereits vor der Einschulung gelegt werden. Bis zum Besuch
einer Kindertagesstätte spielt die erzieherische Verantwortung der Eltern bereits eine
richtungsweisende Rolle. Aufgabe von Staat und Gesellschaft muss es sein, die Eltern in ihrer
Erziehungskompetenz zu unterstützen. Deshalb müssen Kitas mittelfristig gebührenfrei sein, damit
finanzielle Hürden nicht den Zugang zur frühkindlichen Bildung verhindern. Erster Schritt soll hier
sein, dass letzte Kindergartenjahr als Vorbereitung auf die Einschulung kostenfrei zu halten. Damit
würde als positiver Nebeneffekt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.
Neben der sozialen Schichtzugehörigkeit ist die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung
für den Bildungserfolg. Für viele Schüler*innen mit Migrationshintergrund stellt die Sprachbarriere
während der Schulzeit jedoch ein K.O.-Kriterium dar. Da Benachteiligungen aufgrund von
Sprachschwierigkeiten vielmehr ein Defizit des Bildungssystems als das der Schüler*innen ist, müssen
von Anfang an für alle Angebote zur kostenfreien Sprachförderung entwickelt werden.
Die frühen Selektionsmechanismen des deutschen Bildungssystems (Zurückstellung bei Einschulung,
Klassenwiederholungen) sind ungerecht und wenig zielführend. Nicht die Schüler*innen sollten sich
der Schule anpassen müssen, sondern die Schule der Heterogenität der Schüler*innen. Der Vorschlag
der SPD-Landtagsfraktion zur Einführung einer "Schuleingangsstufe", in der die Schüler*innen die
ersten zwei Schuljahre, je nach Entwicklungsstand zwischen ein und drei Jahre besuchen können,
bietet hier eine begrüßenswerte Alternative. Sozialpädagog*Innen, die zuvor in den Vorschulen
gearbeitet haben, würden in die Arbeit der Schuleingangsstufen integriert werden. Zurückstellungen
bei der Einschulung würde es hierdurch nicht mehr geben und das durchschnittliche
Einschulungsalter würde sogar sinken.
2. Gegliedertes Schulsystem abschaffen!
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell in ihren Kompetenzen. Dennoch werden sie in fast
allen Bundesländern bereits nach der vierten Klasse in verschiedene Leistungsgruppen getrennt.
Verschiedene Studien, wie die Grundschuluntersuchung IGLU, belegen, dass die Schulempfehlung am
Ende der Grundschule in 50% der Fälle von den späteren Leistungen der Kinder abweicht. Falsche
Schulempfehlungen werden dann fast ausschließlich nach unten korrigiert. So hat der
"Chancenspiegel" der Bertelsmann-Stiftung 2013 nachgewiesen, dass in Hessen auf eine*n
Bildungsaufsteiger*in etwa 9,2 Bildungsabsteiger*innen kommen. Da die Noten der Grundschule
offensichtlich nicht zuverlässig auf die spätere Entwicklung des Kindes schließen lassen, ist die fast
schon willkürliche Trennung der Schüler*innen bereits nach der vierten Klasse folglich strikt
abzulehnen, ein längeres gemeinsames Lernen ist zu begrüßen.
In keinem anderen OECD-Land hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft ab.
Festzuhalten ist also, dass das gegliederte Schulsystem unflexibel ist und Chancen verbaut. Wir
müssen uns deswegen für ein Schulsystem einsetzen, das kein Kind fallen lässt und sich stattdessen
an die Heterogenität der Schüler*innen anpasst. Hierfür müsste auch über eine Abschaffung der
Förderschule diskutiert werden, da dies für viele Schüler*innen eine Sackgasse darstellt. So verlässt
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nur jede*r fünfte Förderschüler*in die Schule mit einem Hauptschulabschluss. Und auch das Institut
für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen hat festgestellt, dass Kinder mit einem
sonderpädagogischen Förderbedarf in Regelschulen einen deutlichen Vorsprung gegenüber
gleichaltrige Förderschüler*innen haben - im Durchschnitt ungefähr ein halbes Jahr. In sechs
Bundesländern ist der Hauptschulabschluss an einer Förderschule gar nicht erst möglich.
Aufgrund dieser Tatsachen muss die Förderschule durch ein inklusives Schulangebot für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf ersetzt werden. Die Förderschulen würden als
Kompetenzzentren erhalten bleiben.
3. Länger gemeinsam lernen und Schule inklusiv gestalten!
Als Regelunterricht würde also der gemeinsame Unterricht von der Grundschule bis zum Ende der
Sekundarstufe I eingeführt werden, in dem alle Schüler*innen, unabhängig von ihrem
Leistungsvermögen in einer Schule für alle unterrichtet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der
zehnten Klasse würde dann ein allgemeiner Bildungsabschluss erworben werden. Nach dem
allgemeinen Bildungsabschluss kann dann eine Berufsausbildung angefangen werden oder die
Sekundarstufe II besucht werden, die zum Abitur führt.
Die Unterschiedlichkeit der Kinder muss viel mehr als Chance betrachtet werden, denn die
Schüler*innen könnten sich kognitiv, emotional und sozial besser entwickeln. Die Kinder würden
lernen, dass es normal ist, verschieden zu sein. Durch die Unterzeichnung Deutschlands der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom Jahr 2009 muss zudem
sichergestellt sein, "(...) dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden (...) [und] Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und
unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden haben."
Die Frage Inklusion ja oder nein darf sich also gar nicht erst stellen, da sie bereits zur Pflicht unseres
Bildungssystems geworden ist.
4. Individueller Unterricht!
Der Unterricht muss dahingehend umstrukturiert werden, dass alle Schüler*innen eine individuelle
Aufgabenstellung zu einem Themengebiet erhalten. Das Lerntempo kann hierdurch bei jede*m
Schüler*in individuell angepasst werden. So könnten Schüler*innen in einer gemeinsamen Gruppe
unterrichtet werden, die im vorherrschenden gegliederten Schulsystem getrennt voneinander
unterrichtet werden. Die Lehrkraft würde eine begleitende Rolle übernehmen und hilft den
Schüler*innen bei Schwierigkeiten. Der Unterricht würde neben Einzelarbeitsphasen auch viele
Gruppenarbeitsphasen beinhalten, bei denen die Schüler*innen unterschiedlich schwere Aufgaben
erhalten. Wichtig für dieses Konzept des Lernens ist, dass es einen eindeutigen rechtlichen
pädagogischen Rahmen gibt, in dem die Schulen selbständig über Unterrichtsorganisation und
Unterrichtsgestaltung entscheiden können. Hierdurch würden die Schulen einen Kernlehrplan
erhalten, der den Schulen größeren Freiraum gibt, sodass der Unterricht bestmöglich auf die
Schüler*innen abgestimmt werden kann.
5. Noten abschaffen!
Auch muss ein neues Bewertungssystem geschaffen werden, dass Noten und Punkte durch sinnvolle
individuelle Lernentwicklungsberichte ersetzt. Hierdurch würden die Schüler*innen nicht mehr in gut
und schlecht unterteilt werden, sondern würden in zeitlichen Abständen eine Rückmeldung über ihre
Lernentwicklung erhalten, die in erster Linie dazu dient, Lernmotivation statt Lernfrustration zu
schaffen. Darüber hinaus sollten die Schüler*innen ein Feedback zum Arbeits- und Sozialverhalten
sowie zu ihren Stärken und Schwächen erhalten, um den Lernprozess zu fördern.
6. Jahrgangsübergreifendes Lernen statt Sitzenbleiben!
Das Wiederholen einer Klasse macht keinen Spaß. Wie auch bei der zu Beginn genannten
"Schuleingangsstufe" wäre es denkbar, bis zum Ende der Sekundarstufe I jeweils zwei Jahrgänge zu
mischen (1+2, 3+4, (...) 9+10). So kann jedes Kind auf seinem Niveau lernen und das frustrierende
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"Sitzenbleiben" würde abgeschafft werden. Querversetzungen würde es durch die Zusammenlegung
der verschiedenen Schulformen ebenfalls nicht mehr geben.
7. Abschaffung von G8 und Einführung der modularisierten Oberstufe!
Die schlecht geplante Verkürzung der Gymnasialzeit um ein Jahr (G8) bedeutet für viele
Schüler*innen einen enormen Leistungsdruck. Die Nachmittage werden häufig damit verbracht, zu
lernen und Hausaufgaben zu erledigen. Hobbys und andere Aktivitäten kommen dann häufig zu kurz.
Außerhalb der Schule muss Zeit für Sport, Musik, Freund*innen und soziales Engagement bleiben.
Deshalb muss das Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens auch in die Oberstufe verlagert
werden. Das bedeutet, dass die Oberstufe, wie zum Beispiel von der Landesschülervertretung bereits
gefordert, in zwei bis vier Jahren durchlaufen werden kann. Je nach Leistungsvermögen kann hierbei
das Abitur also auch zukünftig nach zwölf Jahren erreicht werden. Entscheidend für die Verweildauer
wäre der Nachweis von Pflicht- und Wahlkursen, die in der Zeit bis zum Abitur belegt werden
müssten. Ein weiterer Vorteil dieses Oberstufensystems wäre, dass bei Schwierigkeiten in einem Kurs
nicht die ganze Jahrgangsstufe wiederholt werden muss, sondern nur der betroffene Kurs.
8. Ganztagsschulen ausbauen!
Um mehr Chancengleichheit zu erreichen, bedarf es auch des Ausbaus von Ganztagsangeboten. Die
Ganztagsschule hat sich an vielen Schulen bereits als Erfolgsmodell bewährt, dass mehr Zeit zum
Lernen bietet. Hier kann jede*r einzelne Schüler*in gezielte Förderung erhalten und durch
Hausaufgabenbetreuung, zusätzlicher Beratung, Unterstützung und Förderung seine Schwächen
ausgleichen. Um Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich Schüler*innen gerne aufhalten, sollte
hierbei die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie zum Beispiel Sportvereinen, gesucht
werden. Ziel muss es sein, schrittweise allen einen Ganztagsplatz anbieten zu können.
9. Schulsozialarbeit ausbauen!
Schulsozialarbeit stellt ein professionelles Angebot der Jugendhilfe dar, das von freien und
öffentlichen Trägern in Kooperation mit den Schulen durchgeführt wird. Besonderes Ziel der
Schulsozialarbeit ist, soziale Benachteiligung und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.
Unsere Aufgabe sollte es also sein, uns für den Ausbau von Schulsozialarbeit einzusetzen, da diese
einen wichtigen Beitrag zur Schaffung guter Ganztagsschulen und inklusiver Bildung leistet.
10. Lehrer- und Lehrer*innenausbildung reformieren!
Eine Schule für alle würde die Lehrer*innen vor neue Herausforderungen stellen. Wir bräuchten
Lehrkräfte, die mit den unterschiedlichen sozialen, sprachlichen und familiären Hintergründen der
Schüler*innen umgehen könnten. Auch müssten die Lehrer und Lehrerinnen trotz der verschiedenen
Lernvoraussetzungen alle Schüler*innen bestmöglich individuell unterrichten und fördern können.
Die Lehrkräfte würden in Zukunft eine begleitende Rolle übernehmen und sind dazu da, den
Schüler*innen bei ihren selbständigen Lernprozessen behilflich zu sein, sie zu motivieren.
Für eine inklusive Schule für alle würde das nach Schulformen gegliederten Lehramtsstudium
abgeschafft werden und durch ein einheitliches Grundstudium ersetzt werden, da es nur noch eine
Schulform gäbe. Wie die OECD bereits festgestellt hat, sind "bei den deutschen Lehrkräften die
didaktischen Fähigkeiten und die allgemeinen Unterrichtskompetenzen weniger stark entwickelt (..)
als ihr Fachwissen und sie [sind] nicht hinreichend darauf vorbereitet (..), die Lernkompetenzen der
Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, den Unterricht auf individuelle Bedürfnisse abzustimmen,
das selbstregulierte Lernen zu fördern, die Schüler durch Anwendung aktiver Methoden zu
motivieren (...)". Deshalb müssen Förderpädagogik, Didaktik und der Erwerb diagnostischer
Kompetenzen während des Grundstudiums stärker miteinander verbunden werden. Nach dem
Grundstudium würde eine Spezialisierung stattfinden, bei der sich die Studierenden zum einen auf
eine bestimmte Stufe vorbereiten und zum anderen zusätzlich auf bestimme Beeinträchtigungen
spezialisieren. Darauf aufbauend müsste die Lehrer*innenzuweisung besser auf die Bedürfnisse der
Schulen angepasst werden, sodass die Schüler*innen die bestmögliche Förderung erhalten.
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Auch das Referendariat muss angepasst werden, die Prüfung der Referendar*innen in Form eines
„gestellten“ Unterrichtsbesuches erachten wir als nicht sinnvoll.
11. Schulkonferenz demokratisieren!
Diese Stimmverteilung bei Schulkonferenzen ist höchst undemokratisch und stellt für die
Schüler*innen und Eltern ein Scheinstimmrecht dar. Schulleiter*in und Lehrkräfte stimmen in der
Regel geschlossen ab und können somit bei allen Entscheidungen Eltern und Schüler*innen
überstimmen. Mit Demokratieförderung während der Schulzeit hat das absolut nichts zu tun! Im
Gegenteil führt solch ein Scheinstimmrecht zu Politikverdrossenheit bei den engagierten
Schüler*innen, die sich für die Schulkonferenz aufstellen lassen und anschließend feststellen müssen,
dass sie nichts zu entscheiden haben. Um der Demokratie an der Schule gerechter zu werden,
müssen wir uns dafür einsetzen, dass Eltern und Schüler*innen bei der Schulkonferenz eine echte
Mitbestimmungsmöglichkeit erhalten. Eine Lösung hierfür wäre, die Schulkonferenz
drittelparitätisch zu gestalten. Hier würden die drei verschiedenen Gruppen, Schulangestellte
(Schulleiter*in, Lehr- und Verwaltungskräfte), Eltern und Schüler*innen, jeweils ein gleichgewichtiges
Stimmrecht erhalten. Somit wäre auch symbolisch die Gleichwertigkeit von Schulangestellten und
Schüler*innen betont und es würde damit aufgeräumt werden, dass Lehrer*innen und Schulleiter*in
ein privilegierter Teil der Schulgemeinde sind.
12. Kooperationsverbot vollständig abschaffen!
Die im Dezember letzten Jahres beschlossene Grundgesetzänderung, die das Kooperationsverbot
zwischen Bund und Ländern ausschließlich für den Hochschulbereich gelockert hat, ist ungerecht.
Das Kooperationsverbot wurde nicht für den gesamten Bildungsbereich abgeschafft. Frühkindliche,
schulische und berufliche Bildung bleiben von der neuen Regelung ausgeschlossen. Dadurch können
wichtige Zukunftsprojekte, wie der Ausbau von Ganztagsschule oder die Verwirklichung von
Inklusion, vom Bund nicht finanziell gefördert werden. Doch auch im Hochschulbereich sieht die
Änderung eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern nur in Fällen "überregionaler
Bedeutung" vor. Einzelne Leuchtturmprojekte können hierdurch gefördert werden, der
Unterfinanzierung der Hochschulen wird damit kaum entgegengewirkt.
Für uns muss also das Ziel lauten, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich
aufheben zu wollen, um dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für den gesamten Bildungsbereich zu
gewährleisten.
13. Exzellenz- und Leistungsdruck an Universitäten beenden
Die Universitäten befinden sich in Folge einer Ökonomisierung der Forschung auf einem Irrweg. Wo
kritisches und dialektisches Denken und selbstverantwortliches Lernen vorherrschen sollten, ergibt
sich heute ein anderes Bild: Das modularisierte System der Bologna-Reform mit seinen starren
Regelstudienzeiten sorgt für eine erhöhten Zeitdruck, erhöhten Lernstress und zur Anwendung der
Methoden des sog. Bulimie-Lernens. Die Universität hat, gerade in den geisteswissenschaftlichen
Fächern, ihre Funktion als Austausch- und Diskussionszentrum zwischen Lernenden und Lehrenden
einem ökonomischen Druck unterworfen: Das schnelle Zuführen der Studierenden zum Arbeitsmarkt
und das vorrangige Erlernen berufsspezifischer Kompetenzen sind mittlerweile an der
Tagesordnung. Hier fordern wir eine Entzerrung des Studiums, die Regelstudienzeit flexibler zu
handhaben, die Höchststudiendauer deutlich anzuheben und, um eine bessere Vereinbarkeit von
Studium und privatem Leben zu ermöglichen, die Einführung des einkommensunabhängigen BaföG.
Diese Unterstützung soll in dem Maße der Lebenshaltungskosten automatisch jährlich steigen. Zur
didaktischen Weiterentwicklung des Studienprozesses braucht es zunächst eine veränderte
rechtliche Grundlage: Der Flickenteppich aus 16 Landeshochschulgesetzen sowie verschiedenen
Prüfungsordnungen an jeder Universität muss dringend weitestgehend vereinheitlicht werden.
Ferner müssen die Studierenden, wie in den hessischen Bologna-Werkstätten gezeigt, an der
Weiterentwicklung der Lehre beteiligt werden. Wir fordern für die Fachdidaktik auch an
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Universitäten die Abkehr vom Frontalunterricht mit Anwesenheitspflicht hin zu selbstorgansiertem
Lernen in kleinen Gruppen.
Ebenso muss die Durchlässigkeit auch bei den höheren Bildungsgängen besser gegeben sein.
Ausländische Schul- und Universitätsabschlüsse sollten auch über die EU hinaus als gleichwertig
anerkannt werden. Das gleiche muss ebenso für Hochschulabschlüsse gelten. Der Wechsel von der
Dualen Hochschule auf einen Masterplatz an einer Universität soll ebenso rechtlich garantiert sein.
Die Organisation des Uni-Semesters sollte, um Auslandssemester organisatorisch zu vereinfachen,
flächendeckend in Hessen an das internationale Studienjahr angeglichen werden.
Aktuell ist der Master ein Flaschenhals, der durch seinen aussiebenden Charakter zusätzlichen
Leistungsdruck fördert. Wir fordern daher den Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für alle
Bachelorabsolvent*Innen.
Auch die Universitäten sind vielfach ökonomischen Zwängen ausgeliefert und müssen sich diesen
unterordnen. Drittmittel aus der Wirtschaft müssen akquiriert werden, um forschen zu können.
Teilweise sind diese Förderungen Voraussetzung für weitere Fördermittel. Die Folge: Ganze
Forschungsbereiche dienen faktisch nur der Wirtschaft. Universitäten ist es mittlerweile nicht mehr
möglich, ihren Raumbedarf quantitativ und qualitativ zu decken. Ganze Säle und Trakte werden von
der Privatwirtschaft gesponsert, die im Gegenzug weitgehenden Zugang zum Lehrbetrieb, zum
Beispiel durch Gastvorträge ohne entsprechende Einordnung in gesellschaftliche Kontexte, erhält.
Dieses System der Hochschulförderung muss umgehend geändert werden: Die Freiheit von
Forschung und Lehre kann nur gewährleistet werden, wenn eine ausreichende staatliche
Finanzierung der Hochschulen zugesichert ist. Ebenso fordern wir, um Forschung für militärische
Zwecke zu verhindern, eine Zivilklausel für alle Universitäten in Hessen.
Hochschulrankings setzen die Universitäten bei der Organisation ihrer Lehre weiter unter Druck.
Anstelle eigener Schwerpunkte und neuer Lernformen müssen Universitäten oftmals
privatwirtschaftlich gesponserten Rankings und ihren Vorstellungen vom Leistungsprinzip
gehorchen. Innovative Konzepte, die Freiheit von Lehre und Forschung und die Bildung von neuen
Schwerpunkten werden dadurch verhindert.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
 angenommen
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Bildung & Ausbildung
B-09
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
B09 Investitionsprogramm für Berufsschulen auflegen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Das duale Ausbildungssystem ist ein Herausstellungsmerkmal Deutschlands im internationalen
Vergleich. Das Zusammenspiel aus der Arbeit im Betrieb, den Berufsschulen und den zentralen
Zwischen- und Abschlussprüfungen, welche inhaltliche Standards setzen, garantieren ein hohes
Ausbildungsniveau für alle Azubis, unabhängig von der Größe des Betriebs.
Doch gerade größere Betriebe ziehen ihre Auszubildenden aus den staatlichen Berufsschulen ab und
wandern zu privaten Anbietern ab, da sowohl die Einrichtung als auch der bauliche Zustand vieler
hessischer Berufsschulen untragbar sind. Eine Praxis, von der letztlich nur die privaten Anbieter
profitieren, welche ihre Lehrkräfte oftmals außertariflich bezahlen und als Zeitarbeiter anstellen.
Diese Praxis fördert auch soziale Ungleichheit, denn kleinere Ausbildungsbetriebe können sich
private Anbieter in der Regel nicht leisten und sind auf die maroden öffentlichen Schulen
angewiesen. Dadurch können sie nur eine geringere Ausbildungsqualität anbieten.
Deswegen fordern die Jusos eine umfangreiche Sanierung der hessischen Berufsschulen, um die
Bildungshoheit der Länder nicht de facto in die Hände privater Anbieter zu legen, die vor allem an
eigener Profitmaximierung interessiert sind. Dies soll über ein Investitionsprogramm erfolgen, durch
das Gebäude saniert sowie Maschinen und Gerätschaften modernisiert werden können. Der
Finanzierungsbedarf des Programms richtet sich nach dem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Die Finanzierung kann auch über eine Unternehmensabgabe erfolgen, die sich nach Größe und
Ausbildungsaktivität richtet, wobei Unternehmen, die im öffentlichen Schulsystem ausbilden,
entlastet werden müssen.
Begründung: erfolgt mündlich
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Bildung & Ausbildung
B-10
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
B10 Keine Sparpolitik auf Kosten von Kindern Schulsozialarbeit in Hessen erhalten und ausbauen!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen sind gegen die Streichung bzw. Verlagerung der Landesmittel für Schulsozialarbeit.
Wir verurteilen den Rückzug des Landes aus dieser Verantwortung und fordern:
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Die Beibehaltung und bedarfsgerechte Erhörung der Landesmittel für
Schulsozialarbeit!
Landesregierung, Kommunen und Träger der Jugendhilfe werden beauftragt
Schulsozialarbeit an Hessens Schulen auszubauen.
Bereitstellung von Bundesmittel für Schulsozialarbeit und Schulpsychologen!
Begründung:
Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Landesmittel für Schulsozialarbeit in die
105%ige Lehrer*innenversorgung zu integrieren. Dies bedeutet, dass die sowieso schon viel zu
unterfinanzierten Schulen jetzt zwischen freiwilligen Leistungen wie dem Schulchor, der Musik AG
oder den Förderunterricht, etc. und der Schulsozialarbeit entscheiden müssen.
Schulsozialarbeit ist eine langebestehende Forderung der Jusos und eine wichtige bildungspolitische
Maßnahme zur Schaffung von mehr Chancen für junge Menschen.
Sowohl die Sozialarbeit, als auch die Schulpsychologen stellen eine zusätzliche pädagogische
Ressource da, die Schulen dringend benötigen um präventiv und integrativ zu handeln. Gerade für
Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund, ist die Schule oft mehr
als nur eine reine Bildungseinrichtung. Es ist ein Lebensraum, indem gerade diesen Kindern Chancen
gegeben werden können, die sie von zu Hause aus nicht haben.
Denn es sind die Schulsozialarbeiter, die helfen, wenn es gerade einmal brennt. Sei es bei Mobbing,
Gewalt oder weil man statt den Unterricht zu besuchen und Hausaufgaben zu machen arbeiten geht.
Es ist aber auch der Förderunterricht, der bei Lernschwierigkeiten notwendig ist, um in diesem
Bildungssystem nicht verloren zu gehen. Es ist die Musik AG, welche häufig die einzige Möglichkeit
darstellt ein Instrument zu erlernen oder die eigenen musikalischen Fähigkeiten zu fördern. Das in
Konkurrenz zu einander zu stellen ist unverantwortlich. An den Lebenschancen von Kindern zu
sparen ist fatal. Als SPD dürfen wir nicht zulassen, dass mal wieder Sparpolitik auf Kosten der
Schwachen in der Gesellschaft betrieben wird.
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Bildung & Ausbildung
B-11
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
B11 Kostenfreie Rechtsberatung für Schüler*innen und
Studierende
Die Landeskonferenz möge beschließen:
In jedem hessischen Landkreis wird eine kostenfreie und unverbindliche Rechtsberatung für alle
Schüler*innen, Studierende und deren Eltern eingerichtet. Die Rechtsberatung soll von
Rechtspfleger*innen, welche sich auf das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes spezialisiert
haben, durchgeführt werden. Jeder Landkreis soll vom jeweiligen Bundesland genügend finanzielle
Mittel zur Verfügung gestellt bekommen um kostenfreie und unverbindliche Rechtsberatung zu
garantieren, auch wenn mehr als eine Personalstelle geschaffen werden muss . Die Möglichkeit der
einfachen und anonymen Kontaktaufnahme beispielsweise über das Internet muss ebenfalls
gegeben sein.
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Begründung: Erfolgt mündlich.
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Bildung & Ausbildung
B-12
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
B12 Neugestaltung der Lehramtsstudiengänge in Hessen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Es soll darauf hingewirkt werden, die Lehramtsstudiengänge in Hessen in ein pädagogisches
Grundstudium für alle Schulformen mit Fokus auf Praxis, Pädagogik und Didaktik umzugestalten.
Daran soll sich ein (schulformspezifisches) Erweiterungsstudium mit wissenschaftlichem
Fächerschwerpunkt anschließen.
Begründung:
Das Lehramtsstudium in aktueller Form ist mehrfach reformbedürftig und schafft teilweise
Fehlanreize. Durch die Umstrukturierung wird in erster Linie ein Fokus auf die Befähigung Lehrer*in
zu werden gelegt und nicht, wie momentan, auf die möglichen Schulfächer. Natürlich soll im
Grundstudium die Möglichkeit bestehen bereits fachspezifische didaktische Schwerpunkte zu setzen.
Jedoch wird der Fachwechsel vereinfacht und der Anreiz geschaffen, in erster Linie Lehrer*in zu
werden und sich nicht für Lehramtsstudium aus reinem Gefallen an den Fächern zu entscheiden.
Durch die angedachte Umstrukturierung wird des Weiteren einerseits eine Legitimationsbasis für die
von den Jusos bereits geforderte gleiche Bezahlung aller Lehrer*innen unabhängig der Schulform
einzuführen befördert und andererseits die Möglichkeit, sich erst als Lehrer*in und Pädagog*in zu
qualifizieren und anschließend einen Schwerpunkt auf eine Schulform zu legen, geschaffen. Dabei
kommt dies nicht nur der Praxis, dass Lehr*innen teilweise an anderen Schulformen oder fachfremd
agieren müssen, entgegen, es bietet durch die Grundbefähigung zusätzlich die Möglichkeit, auch in
anderen Schulformen Fuß zu fassen, ohne die schulformspezifische Qualifikationen im Studium
abzuschaffen.
Durch die Angleichung der Studienlängen würde die von den Jusos geforderte Intensivierung des
pädagogischen, didaktischen und des praktischen Teils, welcher sich im Moment auf 10 Wochen
Praktikum beschränkt, im Grundstudium mehr Verwirklichungsspielraum erhalten.
Bezüglich des Argumentes, man benötige einen fachlichen Grundstock, bevor man Praxis an Schulen
sammeln soll, sei gesagt, dass das Fachliche des Studiums kaum Überschneidungen mit konkretem
Unterrichtsstoff besitzt. Man muss sich vielmehr jenes für die konkrete Unterrichtseinheit selbst
erarbeiten. Ein Fach- und Studienwechsel innerhalb der Lehramtsstudiengänge wird dadurch ebenso
erleichtert, wie die Möglichkeit, sich Grundkenntnisse in allen pädagogischen Bereichen, wie
beispielsweise Inklusion, anzueignen. Diese Forderung ist nicht gleichbedeutend mit einer Spaltung
der Studiengänge in zwei verschiedene, sondern mit einer reinen Umstrukturierung innerhalb der
Studiengänge und Ausbau des praktischen und pädagogischen Anteils. Die fachlichen Elemente
gehen dabei nicht verloren, sondern werden lediglich dem fächerunspezifischen Grundstudium
nachgestellt, wodurch sich u.U. die Studienlänge ausweiten kann und jeder/m Lehramtsstudent*in
die Möglichkeit hat, in Ruhe zur/m Lehrer*in zu reifen.
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Bildung & Ausbildung
B-13
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
B13 Resolution: Wie viel Technik brauch die Schule von
morgen?
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Im heutigen, digitalen Zeitalter ist die Technik nicht mehr wegzudenken. Die technischen
Neuerungen wie Smartphones, Tablets und immer leistungsstärkere Computer sowie die erhöhte
Nutzung des Internets, haben unseren Alltag erobert. Rund 96% der Jugendlichen bis zum 19.
Lebensjahr haben einen Internetzugang, zwischen 70- und 94% nutzen es täglich und rund 80%
davon auf ihrem Smartphone. In der Schule jedoch mangelt es teilweise stark daran - Gründe hierfür
sind oft das voreingenommene schlechte Image von Smartphones, Tablets und Co. im Unterricht.
Jedoch müssen wir uns zukunftsorientiert auch immer mehr den Vorteilen einer „digitalen
Revolution“ in den Klassenzimmern annähern.
Smarte Schule?
Richten wir den Blick kurz auf eine durchschnittliche deutsche Universität, kriegen wir bereits unsere
ersten Inspirationen davon, wie man Schulen ebenso von einer digitalen Modernisierung profitieren
lassen könnte:
- kostenloses, geländeübergreifendes WLAN-Netz für jeden Studierenden
- eine Online-Plattform mit Zugriff auf Lehrmaterial vergangener oder künftiger Vorlesungen
- ein breites universitäres Internetangebot an Informationen, Ratschlägen, Hilfestellungen und
Zugriff auf personenbezogene Daten wie bspw. Noten.
Soziale Netzwerke wie Facebook erweitern dieses „Online-Angebot“ noch einmal enorm. Man kann
sich in speziellen Gruppen nach WGs umschauen,, sich mit Kommilitonen fachlich austauschen,
Fahrgemeinschaften bilden oder einfach nur leckere und einfache Studentenrezepte für abends
finden.
Doch warum gibt es solche weiterbildenden Möglichkeiten nicht schon bereits von Schulen für
Schüler*innen, die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung dieser Medien erfüllen?
Stigmatisierung von Medien im Unterricht beenden
Noch vor sechs Jahren war die Nutzung von Handys, Smartphones für Lehrer*innen, Schüler*innen,
Schulleitung und Eltern während dem Schulunterricht tabu. Auch Laptops oder Tablets fanden nur
selten im Unterricht Platz. Doch gerade diese Tabuisierung und Stigmatisierung von solchen Geräten
im Unterricht als „böse“ und kontraproduktiv muss spätestens im Jahr 2015 ein Ende haben.
Denn: Solche Geräte haben immer mehr bewiesen, wie praktisch sie für, insbesondere
selbstständiges, Lernen sein können und viel mehr können als nur Whatsapp oder Candy Crush. Und
auch hier gilt wie für alles andere: Je früher man damit anfängt, desto besser.
Wir fordern daher: Ein Umdenken und Umsetzen eines routinierten Umgangs ab der Sekundarstufe I
mit neuen Medien sowohl im Unterricht als auch zu Hause zur Lernunterstützung. Dieses Umdenken
muss jedoch gezielt von den Schulen selbst kommen, um den nötigen Freiraum für eine solche
Reform zu bieten.
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Gezielte Benutzung von Medien und Technik in Schulen
Der Markt von heute ist schon längst so weit, um technische Lösungen speziell für Schulen zu
entwickeln - und das mit Erfolg. Sogenannte Smartboards, virtuelle Tafeln, auf denen ein
Betriebssystem läuft und der sich praktisch wie ein PC bedienen lässt, erfreuen sich zunehmender
Beliebtheit in den Klassenzimmern. Ergebnisse und ganze Tafelbilder lassen sich auf solchen
Plattformen abspeichern, abrufen und zusätzliche unterrichtsfördernde Lernprogramme abspielen.
Aber es muss nicht unbedingt gleich ein Smartboard sein – eine übliche Computer-BeamerAusstattung sollte als Grundbestandteil in jedem Klassenzimmer ausreichen - dafür muss es aber
vorhanden sein. Deutschland erweist sich hier auch als rückläufig , da eine moderne Nutzung von
neuen Medien und Technik, findet sich in zahlreichen Ländern Europas und der Welt beobachten.
Auch sollten alle Schüler*innen sowohl in der Schule als auch privat Zugang zu einem PC oder Tablet
mit Internetzugang bekommen können. Die Schule muss dafür nicht nur ausreichend PCArbeitsplätze und kostenfreien WLAN-Zugang, sondern auch Alternativen für sozial benachteiligte
Schüler*innen durch einen Laptop- bzw. Tabletverleih für die Schule und Zuhause anbieten können,
denn finanzielle Hürden einzelner Schüler*innen dürfen sie nicht von den Möglichkeiten des digitalen
Lernens abhalten. Gleichzeitig lernen die Schüler*innen auch den sicheren und
verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Medien. Außerdem kann jede Schule jedes von ihnen
erbrachte Angebot an Internet oder PCs nach eigenen Regeln filtern oder anderweitig einrichten. Als
offensichtliches Beispiel hierfür wären jugendgefährdende Inhalte, wie Pornografie oder Gewalt, zu
nennen.
Wofür sich bereits auch ein Markt gefunden hat und was jedem Studenten bekannt sein sollte sind
Online-Lernplattformen oder auch „virtuelle Klassenzimmer“, auf denen sich Unterrichtmaterial von
Lehrenden einfach und spezifisch für Schüler*innen zur Verfügung stellen lässt. Ebenfalls bestehen
hier die Möglichkeiten zum Chatten mit Klassenkamerad*innen und Lehrer*innen und eine
aktualisierte Einsicht in Pläne wie beispielsweise den Vertretungsplan. Solche Lernplattformen gibt
es bereits ausgerichtet für Schulen, Schüler*innen und Lehrer*innen, die wohl bekanntesten darunter
sind „Moodle“ und „Lo-Net“. Sie sind klassen- beziehungsweise kursspezifisch und sehr leicht
einzurichten, weshalb es die Nutzung zum Schulunterricht optimal ergänzen kann.
Gewusst womit – aber wie?
Keiner fährt Auto, ohne es vorher intensiv gelernt und erprobt zu haben. Ganz ähnliches gilt für den
Umgang mit Medien – insbesondere dem (potenziell gefährlichen) Internet für junge Schüler*innen.
Auch zunehmend ältere Lehrkräfte sind nicht selbstverständlich routiniert mit dem Umgang von
Medien in ihrem Unterricht, daher kommt höchstwahrscheinlich die vorschnelle Tabuisierung und
Stigmatisierung dieser Methoden und Geräte im Unterricht. Ein effizienter und
verantwortungsbewusster Umgang mit der Technik und ein sicheres Zurechtfinden im Internet für
das (schulische) Leben muss deshalb beiden Seiten erst einmal vermittelt werden – am besten als
eigenes, verpflichtendes Schulfach ab der Sekundarstufe I und/oder durch spezifische Weiter- und
Fortbildungen für Lehrkräfte. Ein Schulfach „Mediencoaching“ sollte für diesen Zweck eingeführt
werden, das idealerweise wöchentlich, maximal jedoch zweiwöchentlich, fester Bestandteil des
Stundenplans ist. Private Angebote zu solchen Mediencoachings für Schüler*innen ab der 5. Klasse
gibt es bereits genügend – jetzt heißt es, sie zusammen mit den materiellen Voraussetzungen in den
Schulalltag zu implementieren. Dann sollten auch Smartphones und Tablets irgendwann kein striktes
Tabu oder eine Störung im Klassenzimmer darstellen.
Zielsetzung ist es, Schüler*innen während ihrer Schullaufbahn mit dem sicheren, vertrauensvollen
und praktischen Gebrauch von digitalen Medien und Geräten vertraut zu machen – Fertigkeiten, die
für heutige und künftige Berufe ohnehin unabdingbar sind.
Umsetzung
Die Vorteile einer sog. „Smarten Schule“, also einer Schule, die moderne Medien weitreichend in
ihren Unterricht integriert hat, liegen somit auf der Hand. Um jedoch jede hessische Schule mit dem
Nötigen dafür ausstatten zu können, würden schnell Kosten im dreistelligen Millionenbereich
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entstehen. Solche Investitionen für unsere Schulen sind unumgänglich, je weiter die digitale
Revolution voranschreitet, und sollten auf mittelfristiger Sicht nicht vernachlässigt werden. Ein
schrittweiser Ausbau kommt da am ehesten in Frage. Geholfen wäre diesem Konzept aber auch sehr
kostengünstig allein dadurch, dass man Schüler*innen den Gebrauch ihrer eigenen Geräte erlaubt,
die bei den meisten bereits vorhanden sind, und den Unterricht somit offener und leichter gestaltet.
Gleichzeitig wäre die finanzielle Seite abgedeckt und wesentlich reduzierter. Und natürlich müssen
den entsprechenden Mediencoachings und Weiterbildungen auch eine finanzielle Grundlage
gegeben werden – kurzum, es handelt sich in dem Bereich um einen enormen Investitionsstau im
Land Hessen, welches unverzüglich aufzulösen gilt.
Ein Investitionsstau, der sowohl unseren Bildungsstand als auch unseren modernen Zeitgeist
gefährdet - deswegen ist es unser Ziel, Schule in Hessen nach gewissen Vorgaben und Investitionen
wieder auf den aktuellen Stand zu halten. Dies nützt nicht nur unserer Reputation, sondern vor allem
den Schüler*innen, die von nun an auch abseits der Schule immer mehr von Technik, Medien und den
Vorteilen einer „smarten Schule“ in ihrem zukünftigem Leben profitieren können.
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Bildung & Ausbildung
B-14
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
B14 Studierende sind keine Sachmittel - Endlich ein
ordentlicher Tarifvertrag für Hiwis
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern, dass Hilfswissenschaftler*innen und studentische Hilfskräfte flächendeckend in den
Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst mit aufgenommen werden bzw. im Fall der
Stiftungsuniversität der Goethe-Universität Frankfurt in den eigenen Tarifvertrag eben dieser.
Weiterhin soll darauf hingewirkt werden, dass in diesem Tarifvertrag folgende Elemente für
Hilfswissenschaftler*innen geregelt sind:
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Eine angemessene Entlohnung. Der Stundenlohn für Hilfskräfte ohne Abschluss sollte
mindestens 10€ und der für Studierende mit Abschluss mindestens 12€ betragen. Darüber
hinaus sollen regelmäßige Lohnverhandlungen und -erhöhungen stattfinden.
Ein an die festgelegten Arbeitsstunden angepasster Urlaubsanspruch muss sicher gestellt
werden.
Eine Lohnzahlung im Krankheitsfall muss gewährleistet werden.
Arbeitsverträge sollen eine Mindestlaufzeit von mindestens einem Jahr haben.
Eine Personalvertretung für Hilfskräfte muss an jeder Hochschule eingerichtet werden.
Begründung:
Ein verbindlich und tariflich geregeltes Arbeitsverhältnis bildet den Grundstein für gute Arbeit. Hiwis
und andere studentische Hilfskräfte sind ein wichtiger Bestandteil des universitären Alltags und auch
für viele Professor*innen, sowohl in Lehre als auch Forschung, ist eine Arbeit ohne diese Hilfskräfte
nicht vorzustellen. Eine Aufnahme der Hilfskräfte in ein ordentlich geregelten Tarifvertrag ist deshalb
lange überfällig.
Eine Entlohnung von mindestens 10€ stellt eine angemessene Bezahlung für wissenschaftlich
geleistet Arbeit dar und liegt immer noch unter vergleichbaren anderen Jobs für studentische
Hilfskräfte in der freien Wirtschaft. Ein Ausgleich der Reallohnsenkung seit der letzten größeren
Anhebung des Stundenlohns ist genauso überfällig, wie der Tarifvertrag an sich. In vielen
Bundesländern ist die Entlohnung zum Teil seit 20 Jahren nicht gestiegen. Dies stellt einen klaren
Kontrast zur Realität da, in der Lebenserhaltungskosten für Studierende oftmals um ein Deutliches
gestiegen sind. Viele Studierende sind gerade in Großstädten bei steigenden Mietkosten auf einen
Nebenjob angewiesen, um sich selbst zu finanzieren. Ein Vertrag der nur über einen Zeitraum von
drei bis sechs Monaten läuft und über dessen Verlängerung oft erst kurz vor Beendigung
entschieden wird, führt daher zu großer Unsicherheit unter den Studierenden und kann zu Planungsund Finanzierungsschwierigkeiten führen. Studentische Hilfskräfte werden an vielen Hochschulen im
Haushalt immer noch als Sachmittel geführt, dieser Zustand sollte schnellst möglich beendet werden
und Hilfswissenschaftler*innen sollten die gleichen Rechte, wie anderen Arbeitskräften an den
Universitäten zugestanden werden.
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Eines der Hauptprobleme im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen für
Hilfswissenschaftler*innen ist, dass diese gar nicht wissen was ihre Rechte sind. Eine
Personalvertretung in Form eines Personalrates und klaren Ansprech-partner*innen an die sich die
Mitarbeiter*innen bei Problem wenden können, können dabei helfen einen Informationsaustausch
zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Es muss dafür gesorgt
werden, dass Arbeitsverträge nicht nur ordentlich umgesetzt werden, sondern auch für beide Seiten
eine faire Vereinbarung darstellen.
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Bildung & Ausbildung
B-15
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
B15 Teilzeitstudium einführen - Flexibilität ermöglichen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
In Zeiten in denen Menschen immer wieder in verschiedene Lebenslagen kommen, müssen sich auch
die gesellschaftlichen Bereiche verändern und dazu gehört auch die Universität. Daher fordern wir
Jusos eine Einführung eines flexiblen Teilzeitstudiums an allen Universität in Deutschland.
Ein flexibles Teilzeitstudium würde es damit ermöglichen auch noch im 4. Semester sich für ein
Teilzeitstudium zu entscheiden. Dies ermöglicht gerade alleinerziehenden oder jungen Eltern die
Möglichkeit ein Studium mit der Familie zu vereinen.
Begründung:
Viele Universitäten in Deutschland proklamieren sich selbst als familienfreundlich, ganz vorne mit
dabei ist selbst die Goethe-Universität Frankfurt. Jedoch sieht die Realität eine andere aus.
In vielen Fachbereichen ist ein Teilzeitstudium nicht möglich oder nur in den ersten Semestern zu
entscheiden. Beispielsweise im Fachbereich Jura kann man sich lediglich innerhalb des ersten
Semesters zu einem Teilzeitstudium entscheiden - danach ist keine Änderung mehr möglich. Falls
Studierende aber in die Situation kommen nicht mehr Vollzeit zu studieren, sei es aus finanziellen,
privaten Gründen oder aufgrund einer Familiengründung, gibt es keinen anderen Ausweg als
entweder mehrere Urlaubs-semester zu nehmen oder die Regelstudienzeit außer Acht zu lassen.
Durch ein flexibles Teilzeitstudium kann man in jeder Lebenslage und jedem Hochschulsemester
diese wichtige Entscheidung autonom und emanzipiert treffen, ohne in persönliche, finanzielle oder
soziale Zwänge zu geraten.
Daher müssen wir uns dafür einsetzen, dass auch hier im Zuge der HHG Novellierungen dieser
wichtige Teilaspekt mit einfließt.
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Bildung & Ausbildung
B-16
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
B16 Werbung an Schulen verbieten
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Unterrichtsmaterial aus der Privatwirtschaft soll in Zukunft überprüft und bei manipulativem oder
tendenziösem Inhalt aus dem Verkehr gezogen werden.
Begründung:
Generell ist Werbung an Schulen verboten. Durch ein immer knapperes Budget für Bildung können
immer seltener neue, aktuelle Schulbücher gekauft werden. Um dennoch aktuelle Bezüge im
Unterricht behandeln zu können und das Kopierkontingent nicht zu überschreiten, greifen immer
mehr Lehrer und Referendare auf kostenloses Unterrichtsmaterial aus dem Internet zurück.
Hier nutzen viele Unternehmen ihre Chance auf ihre Produkte zugeschnittenes Material zu
produzieren. So stellen unter anderem VW oder Ritter Sport Unterrichtsmaterial her. Der didaktische
Mehrwert dieser Vorlagen ist zweifelhaft.
Schule sollte ein freier Raum sein, der es Schüler*innen ermöglicht sich ihre eigene Meinung zu
bilden. Durch tendenziöses Material wird dieser Prozess erheblich gestört.
Bei Schulbüchern gibt es bereits entsprechende Kontrollen, die auf Neutralität in den Schulbüchern
achten. Dies fordern wir generell für in Schulen benutztes Unterrichtsmaterial.
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Bildung & Ausbildung
B-17
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Offenbach-Kreis
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
B17 Zugangshürden in der Schüler*innenvertretung für
Azubis senken
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen fordern die SPD Landtagsfraktion und den SPD Landesvorstand auf, dass
Berufsschüler*innen zusätzliche Freistellungsmöglichkeiten erhalten, damit diese im Betrieb und in
der Schule an den SV Strukturen teilnehmen können. Hierzu soll eine Gesetzesinitiative eingereicht
werden, die 10 zusätzliche Bildungsurlaubstage für gewählte Azubis in der SV ermöglichen.
Begründung: Erfolgt Mündlich
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Bildung & Ausbildung
B-18
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
B18 Zweitwohnsitzsteuer für Schüler, Auszubildende
und Studenten abschaffen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Zweitwohnsitzsteuer für Schüler, Auszubildende und Studenten wird abgeschafft.
Welche Wohnung als Zweit- und welche als Erstwohnsitz zu gelten hat, darf der Bürger autonom
entscheiden.
Hierzu wird ggf. eine Grundgesetzänderung (Art. 105 Abs. 2a) in Kauf genommen und mit
den Ländern verhandelt werden müssen.
Bei Verzicht auf eine Grundgesetzänderung muss die jeweilige Landesgesetzgebung entsprechend
angepasst werden. Auch hierfür setzt sich die SPD ein.
Begründung:
Die Zweitwohnsitzsteuer ist sicherlich eine Steuer, die man als Schüler, Auszubildender und Student
mit einer einfachen Ummeldung umgehen kann.
Doch die Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer für die erwähnte Zielgruppe zielt auf ein viel
tiefgreifenderes Problem unserer Gesellschaft und vor allem des ländlichen Raums ab.
Gerade Auszubildende und Studenten aus ländlichen Regionen müssen oftmals aus rein praktischen
Erwägungen in die nächste Stadt ziehen, Ummeldung miteinbegriffen.
Durch die Ummeldung geht der Bezug zur Heimatregion verloren, man ist nicht mehr
Wahlberechtigt, kann auf politischer Ebene nicht mehr für Ämter kandidieren und auch auf
Vereinsebene kann es hier zu Problemen kommen.
Möchte sich aber die Freiheit erhalten in der Heimatregion weiterhin politisch oder vereinstechnisch
aktiv zu bleiben, wird man durchaus zu teilweise illegalem Handeln gezwungen, z.B. durch falsche
Angaben bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.
Es ist ein Trugschluss, zu glauben, junge Menschen würden nur aufgrund ihrer Verbundenheit zur
heimischen Region den Umzug in die nächste Stadt scheuen.
Entsprechend muss man der Jugend hier entgegen kommen und ihnen zumindest die Möglichkeit
eröffnen, sich weiterhin in der lokalen Heimat zu engagieren.
Ländliche Kommunen haben jetzt schon große Probleme die Jugend für politische Arbeit oder
Vereinsarbeit zu rekrutieren, aufgrund des demographischen Wandels wird es in Zukunft kaum
besser werden.
Lässt man diesen Jugendlichen allerdings den Bezug zu ihrer Region und die Möglichkeit sich in
dieser zu engagieren, so könnte man einen von vielen nötigen Bausteinen erschaffen, welcher das
Aussterben ganzer Landstriche verhindert.
Entsprechend muss die Regelung zu Erst- und Zweitwohnsitz dringend in der geforderten Form
geändert werden.
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Bildung & Ausbildung
B-19
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
B19 Änderung der Prüfungsordnungen für die
Durchführung von Abschlussprüfungen in allen
Ausbildungsberufen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern das hessische Bildungsministerium auf, die Prüfungsordnungen für die Durchführung
von Abschlussprüfungen in allen Ausbildungsberufen Grundlegend zu ändern.
Es wird daher folgende Änderung vorgeschlagen:
§ 26 Abs. 2 der Prüfungsordnung besagt, dass bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses alle Teile
der Abschlussprüfung das gleiche Gewicht haben. Die Abschlussprüfung besteht aus vier
schriftlichen Prüfungen und einer praktischen Prüfung. Es wird vorgeschlagen, bei der Ermittlung des
Gesamtergebnisses noch die Abschlussnote der Berufsschule einzurechnen. Die Berufsschulnote ist
ebenfalls mit dem gleichen Anteil, wie die vier vorab erzielten Prüfungsnoten in das Gesamtergebnis
bzw. in die Gesamtergebnisnote einzurechnen, die auf dem Prüfungszeugnis aufgeführt ist. Die
Prüfungsordnung ist daher dementsprechend zu ändern und um den eingebrachten Zusatz in § 26
Abs. 2 zu ergänzen.
Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland besticht im internationalen Vergleich, durch ein hervorragendes
duales Ausbildungssystem. Leider klaffen in einigen Ausbildungsbereichen bzw. in denen für die
Durchführung der Ausbildung festgehaltenen Prüfungsordnungen, große konzeptionelle Lücken auf.
So auch in der Prüfungsordnung über die Durchführung der Ausbildung für
Verwaltungsfachangestellte. Gemessen an den Praxiserfahrungen, ist deutlich festzustellen, dass
innerhalb der Konzeptionierung dieser Prüfungsordnung schon seit Jahren angesetzt werden muss.
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten besteht aus vier
schriftlichen Abschlussprüfungen und einer praktischen bzw. mündlichen Prüfung. Der
fachtheoretische Unterricht findet basierend auf dem Berufsbildungsgesetz, die ersten zwei
Ausbildungsjahre in der regional zuständigen kaufmännischen Berufsschule statt. Der Unterricht im
dritten Ausbildungsjahr findet wiederum im zuständigen regionalen Verwaltungsseminar statt, die
den Berufsschulunterricht ersetzt. Die Gesamtleistungen aus den einzelnen Lernfeldern in der
kaufmännischen Berufsschule und im dritten Ausbildungsjahr im kommunal zuständigen
Verwaltungsseminar werden zwar in einem Abschlusszeugnis ausgewiesen und zusammengefasst,
dennoch nicht in die Gesamtprüfungsabschlussnote eingerechnet. Das bedeutet, dass eingebrachter
Fleiß und Leistungen während der gesamten Ausbildungszeit durch die Verfasser der
Prüfungsordnung, der hessischen Landesregierung bzw. dem Kultusministerium mit Füßen getreten
werden! Durch die aktuelle Regelung innerhalb der Prüfungsordnung kann auch keine objektive und
richtige Leistungsbewertung von den Ausbildungsbehörden stattfinden. Dadurch entstehen in vielen
Fällen falsche betriebliche Leistungsbewertungen, die in den Behörden zu falschen Interpretationen
oder Fehleinschätzungen von fachtheoretischen Kenntnissen führen kann. Hier muss in Zukunft von
der hessischen Landesregierung durch die Änderung der Prüfungsordnung für mehr Gerechtigkeit
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gesorgt werden. Nur durch eine Abänderung der Prüfungsordnung kann ein reales Leistungsbild der
Berufsabsolventen skizziert werden.
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Bildung & Ausbildung
B-20
Antragsteller:
UB Bergstraße
Weiterleitung:
Antragstitel
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B20 Weiterförderung von echter Schulsozialarbeit in
Hessen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen fordern das hessische Kultusministerium auf, Schulsozialarbeit nicht mehr
projektgebunden, sondern als Regeleinrichtung an allen Schulformen zu fördern. Schulsozialarbeit
darf nicht durch sog. EFU-Leistungen ersetzt werden. Ebenso darf Schulsozialarbeit nicht wie vom
HKM angekündigt aus der zusätzlichen Stundenzuweisung aus der 105%-Lehrerabdeckung gefördert
sondern eigenständig weitergeführt werden. Die Kündigung der Verträge mit freien Trägern von
Schulsozialarbeit u.a. in den Kreisen Kassel, Darmstadt-Dieburg, Wiesbaden und Offenbach-Kreis ist
rückgängig zu machen. Bestehende Verträge mit solchen Trägern müssen bestehen bleiben.
Die Jusos Hessen unterstützen daher die Petition
https://www.openpetition.de/petition/online/weiterfoerderung-von-schulsozialarbeit-in-hessen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Bildung & Ausbildung
B-21
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
B21 Verdeckte Studiengebühren abschaffen Verwaltungskostenbeitrag an hessischen Hochschulen
unterbinden
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern die Landtagsfraktion der SPD auf, sich dafür einzusetzen, den §56 im Hessischen
Hochschulgestz (HHG) bedingungslos zu streichen.
Begründung:
Der §56 aus dem Hessischen Hochschulgesetz besagt:
„ (1) Die Hochschulen des Landes nach § 2 erheben für die Leistungen bei der
Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, bei der
allgemeinen Studienberatung sowie für die Leistungen der Auslandsämter und bei der
Vermittlung von Praktika einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
insgesamt 50 Euro für jedes Semester.
(2) Der Nachweis der Zahlung des Beitrags ist bei der Erstimmatrikulation und bei jeder
folgenden Rückmeldung zu führen.
(3) Erfordert ein Studium im selben Semester die Immatrikulation an einer weiteren
Hochschule, so ist an dieser kein Verwaltungskostenbeitrag zu erheben.
(4) Der Beitrag kann ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, wenn während des
Semesters die Hochschule gewechselt wird.
(5) Ausländischen Studierenden kann der Beitrag erlassen werden, wenn durch
Vereinbarungen die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
(6) Im Übrigen findet das Hessische Verwaltungskostengesetz entsprechende Anwendung.“
Dieser Betrag von 50€ zeigt deutlich die Abwendung von Verantwortlichkeiten auf dem Rücken der
Studierenden. Die Landesregierung ist hier in der Verantwortung diese Kosten zu tragen und nicht
der/die Student*in. Allein die Tatsache, dass man für die eigene Immatrikulation, Exmatrikulation,
Rückmeldung und/oder die allgemeine Studierendenberatung Geld zahlen muss - in einem
Bundesland, was sich gegen Studiengebühren entschieden hat - könnte verquerer nicht sein.
Wir als Jusos forderten lange die Rücknahme der Studiengebühren, und haben sie heute noch
vereinzelt in Bundesländern wie Baden-Württemberg.
Aber wir müssen auch dafür einstehen, dass keine versteckten Verwaltungskosten auf dem Rücken
der Studierenden ausgetragen werden.
Am Beispiel Frankfurts, sieht man wie gravierenend 50€ zu Mehrkosten beitragen können:
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RMV-Semesterticket:
Erweiterung Nordhessischer VerkehrsVerbund:
Verkehrsverbund NRW:
Palmengarten:
AStA-Härtefonds:
Beitrag Studierendenschaft:
Beitrag zum Studentenwerk:
Beitrag zur Haftpflichtversicherung:
Call-a-bike:
Verwaltungskostenbeitrag:
195,61€
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0,60€
9,50€
80,00€
0,50€
2,00€
50,00€
Gesamtbeitrag:
344,98€
Es ist also ein signifikanter Unterschied, ob die Studierenden am Beispiel der Goethe Universität
344,98€ zahlen oder nur 294,98€. Gerade im Hinblick, dass in Frankfurt ständig die ÖPNV Kosten
höher werden und absurde Neukosten, wie der Punkt Haftpflichtversicherung, hinzu kommt.
Das wäre ein weiterer Schritt hin zu einem freien Studium, ohne wirtschaftliche Zwänge und ohne
Abhängigkeit der finanziellen Lage.
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Wirtschaft
& Finanzen
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Wirtschaft und Finanzen
D-01
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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D01 Abschaffung der Schuldenbremse
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Eine Schuldenbremse schafft keine "Generationengerechtigkeit". Wenn z.B. heute nicht genügend
Geld für Bildung, Soziales, Infrastruktur, etc. zur Verfügung gestellt wird, werden heute geborene
Generationen mit einem qualitativ schlechteren Bildungswesen, mit einem maroden sozialen Netz
oder vielen Schlaglöchern auf den Straßen auskommen müssen. Fehlende Investitionen in allen
Bereichen, die unserer Meinung nach zu staatlichen Aufgaben gehören, führen zu weniger
Innovationen am Arbeitsplatz, einem geringeren Einkommen und somit zu geringeren SV-Beiträgen
und niedrigeren Steuerzahlungen, zu größerer Angst vor dem Arbeitsplatzverlust, etc. Auf diese
Weise schädigt sich der Staat und die darin lebende Gesellschaft (= WIR alle) in großem Maße.
Des Weiteren ist es für die Jusos HS unbegreiflich, warum bei derzeit so niedrigen Zinssätzen für
Staatsanleihen keine Kredite aufgenommen werden, um z.B. mehr Geld in Bildung, soziale Projekte,
Forschung, Infrastruktur, etc. zu stecken. Es ist sonnenklar, dass weltweit betrachtet die Höhe des
Vermögens gleichhoch der Höhe der Schulden ist. Wenn also z.B. Deutschlands BIP wächst, muss sich
irgendwer gefunden haben, der sich in der gleichen Höhe verschuldet. Wenn die deutsche Wirtschaft
unter Einhaltung der Schuldenbremse nur wachsen kann, weil sich das Ausland verschuldet, ist dies
für uns Jusos einfach nur dumm. Schulden können, wenn Deutschland Jahr für Jahr mehr exportiert
als importiert, irgendwann nicht mehr zurückgezahlt werden und dann sind viele Firmen in
Deutschland pleite. Dies schadet uns junge Menschen und kann nicht von uns gutgeheißen werden."
Reicht dies als Begründung? Oder soll ich noch was wie die "Staatsquote" (= Anteil staatlicher
Investitionen am gesamten BIP, die in Deutschland auf einem verdammt niedrigen Stand liegen),
Kapitalismus als ein auf Krediten aufbauendes Wirtschaftssystem, wissenschaftliche Studien, die sich
für höhere soziale Standards (wie z.B. höheres Arbeitslosengeld, aber auch "rigidere, weniger flexible
Arbeitsmärkte", etc.) einsetzen, weil dadurch Firmen "gezwungen" werden, innovative Lösungen zu
suchen und zu finden, ... einbringen? Über niedrigere Löhne werden Unternehmen, die ansonsten
längst pleite wären, sowohl von ihrer Belegschaft als auch vom Staat (z.B. über "Aufstockung")
subventioniert und dies auch noch der Belegschaft (geringere Rentenansprüche, weniger Chancen
Urlaub zu finanzieren, etc.) zur Last gelegt. Dies kann nicht im Interesse einer "menschenwürdigen
Arbeit" sein.
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Wirtschaft und Finanzen
D-02
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd
Weiterleitung:
SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
D02 Alternative Wirtschaftspolitik
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Grundlagen sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik sind unsere Grundwerte: Freiheit, Gleichheit,
Solidarität. Wirtschaftspolitik soll dazu dienen, Wohlstand zu schaffen und gerecht zu verteilen.
Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Aufschwung gehören für uns zusammen. Ein inhaltlicher
Widerspruch besteht lediglich auf den ersten Blick.
Bei genauerem Hinsehen wird klar: Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik muss Menschen
ökonomisch in die Lage versetzen von ihren Freiheiten Gebrauch zu machen. Wir wollen nicht nur
Freiheitsrechte auf dem Papier sondern umfassende soziale Freiheit. Umverteilung ist daher
unerlässlicher Bestandteil sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik.
Beim Wirtschaften steht für uns der Mensch im Vordergrund. Das betrifft allerdings nicht nur seine
materielle Situation, sondern auch seine ideelle Freiheit. Wir sehen die Menschen nicht nur als
Zahnräder im Gefüge des Kapitalismus, sondern als frei handelnde Subjekte, die sich neben der
Arbeitskraft auch mit ihrer Kreativität in die Arbeitsprozesse einbringen sollen.
Deshalb wollen wir, dass Menschen sich wieder verstärkt mit ihrer Arbeit identifizieren können.
Arbeitnehmer*innen müssen am Produktionsprozess enger beteiligt werden. Das funktioniert nicht
nur durch mehr betriebliche Mitbestimmung in Fragen der Produktion, sondern durch eine
verstärkte Beteiligung der Arbeitnehmer*innen am erwirtschafteten Gewinn. Eine Trennung von
Kapital und Arbeit und die daraus resultierende Entfremdung lehnen wir ab.
Zweifellos richtig ist, dass der Wohlstand, der verteilt werden soll, erst erarbeitet werden muss.
Gerade ein breit aufgestellter Sozialstaat braucht deswegen ein solides wirtschafts- und
finanzpolitisches Fundament. Ein Fundament, das aber ein anderes ist als das Fundament
neoliberaler Nachtwächterstaatsmodelle. Ein Fundament aus:
• guter Arbeit,
• gerechten Löhnen, Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer*innen
• nachhaltiger staatlicher Investitionstätigkeit für zukunftsfähige Infrastruktur und
• Daseinsvorsorge,
• einem öffentlichen Beschäftigungssektor,
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aus klaren Vorgaben für nachhaltige Produktion,
aus Steuergerechtigkeit und dem Abgreifen von hohen Vermögen,
aus der Förderung des Konsums und privater Investitionen in die Schaffung von
Arbeitsplätzen
und aus einem klar regulierten Finanzmarkt.
Hermann Scheers Interpretation der Energiewende ist ein Beispiel für ein solches
wirtschaftspolitisches Fundament.
Wir als SPD lehnen auch die neoliberale Kapitalismusvariante ab und stehen für eine Überwindung
der Trennung von Kapital und Arbeit. Kein unternehmerisch Tätiger soll sich allein durch Entlohnung
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den Mehrwert von Arbeit sichern können. Arbeit wollen wir in die Richtung eines Freiheitsideals
weiterentwickeln. Das kann nur funktionieren, wenn Arbeitnehmer*innen direkt von ihrer Arbeit
profitieren und ihnen ein Teil des Gewinns zusteht – nicht nur der absolut verhandelte Lohn. Darüber
hinaus brauchen wir einen starken Staat, der regulativ für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgt.
Im Kern geht es darum, dass nicht der Markt entscheidet, sondern die Politik. Die SPD muss in der
Gesellschaft für Alternativen streiten und darf keine Angst davor haben, diese umzusetzen.
Marktmechanismen können oft hilfreich sein, weil sie Menschen dazu motivieren, gewünschte
politische Ziele aus eigenem Interesse zu verfolgen. Ein richtig durchgeführter Handel mit EmissionsZertifikaten, oder die Einspeisevergütung im Bereich der erneuerbaren Energien sind gute Beispiele
dafür. Selbstregulierende Marktsysteme dürfen jedoch nicht Selbstzweck sein sondern immer nur
zur Unterstützung eines klaren Ordnungsrahmen dienen, der politisch festgelegt wird. Das
unterscheidet linke Politik von den Ideen der Neoliberalen: Die SPD steht für ein arbeitsteiliges,
marktorientiertes, aber vom Kapitalismus überwundenes und von der Öffentlichkeit reguliertes
Wirtschaftssystem, sodass Menschen frei und emanzipiert sein können.
Wir dürfen uns bei einer alternativen Wirtschaftsordnung allerdings nicht nur auf den Staat
verlassen. Vielmehr muss die Position der Gewerkschaften gestärkt werden. Vielleicht noch mehr als
ein Solidaritätsbewusstsein des Staates muss die gewerkschaftliche Kampfkraft gute Arbeit
erreichen und erhalten. Politik kann hier rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Linke Politik kann
sich darüber hinaus mit den Gewerkschaften solidarisieren – vor allem dann, wenn sie gegenüber der
Politik unbequem sind.
Politischer Gestaltungsspielraum setzt solide Finanzen voraus. Wir stehen für einen gerechten
Steuerstaat, in dem starke Schultern mehr tragen als schwache.
Diese für die Steuerprogression zentrale Idee soll künftig auch für Kapitaleinkünfte gelten. Wir
wollen keine Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber Einkommen aus harter Handarbeit
durch niedrige Pauschalsteuern. Insgesamt sollen bei der Finanzierung des Sozialstaats die direkten
Steuern wieder eine stärkere Bedeutung spielen als die indirekten. Wir wollen höhere Steuern auf
Körperschaften und Spitzeneinkünfte und eine schrittweise Reduzierung der Verbrauchssteuern, die
alle Menschen ungeachtet ihres Reichtums gleich treffen.
Unsere gesellschaftliche Vision ist, dass eigene Anstrengung und Fleiß zum Erfolg führen, nicht die
Leistungen der Großeltern. Die Erbschaftssteuer für Erbmassen im Millionenbereich wollen wir daher
drastisch verschärfen.Wir wollen jedoch nicht nur eine soziale Ökonomie, sondern eine sozialökologische. Wachstum, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit und das Haushalten mit unseren
natürlichen Ressourcen gehört für uns zusammen. Der Widerspruch von Umwelt und Gerechtigkeit
entspricht nicht nur nicht dem Zeitgeist. Er ist schlicht falsch. Selbst die klassische
Volkswirtschaftslehre sieht im Boden einen gleichrangigen Produktionsfaktor neben Kapital und
Arbeit und schafft damit Raum für ökologische Erwägungen in der Produktion. Dennoch spielen
Umweltaspekte bis heute keine ebenbürtige Rolle in der Wirtschaftspraxis: Ein Fehler. Natürliche
Ressourcen wie Nutzflächen, Bodenschätze, gute Luft und sauberes Wasser sind endlich und nicht
regenerierbar. Gleichzeitig ist Lebensqualität größtenteils davon abhängig, dass diese Ressourcen
allgemein zugänglich sind. Verschwenderischer Ressourcenverbrauch führt also nicht nur dazu, dass
künftigen Generationen gleichwertige Lebensbedingungen verwehrt bleiben. Er benachteiligt auch
verbrauchsarme Gesellschaften, deren Ressourcen ausgebeutet werden, ohne dafür angemessen
entschädigt zu werden. Wir wollen einen Wachstumsbegriff, der ökologische Gesichtspunkte
berücksichtigt. Wachstum ist nicht abzulehnen sondern an qualitative Bedingungen zu knüpfen.
Wachstum ist eben nur dann sinnvoll, wenn es verbunden ist
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mit nachhaltiger Wertschöpfung
und zu einer Verbesserung des Lebensstandards führt,
wenn Profite und Belastungen gerecht verteilt werden
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und wenn auch nach Abzug der volkswirtschaftlichen Kosten wie Umweltbelastungen
gemeinnützliche Werte verbleiben.
Wir wollen nachhaltiges, qualitatives Wachstum.
Als überzeugte Internationalist*innen wollen wir auch in der Wirtschaftspolitik eine internationale
Perspektive einnehmen. Wirtschaftspolitik auf Kosten anderer Regionen in der Welt lehnen wir ab.
Das verlangt insbesondere ein Umdenken im Handel. Gerade vor diesem Hintergrund wollen wir
nicht, dass ein transatlantischer Handelsraum Schwellenländer in die Dumpingspirale treibt. Wir
stehen für ausgeglichene und ausgewogene Volkswirtschaften. Hierzu müssen Exportüberschüsse
abgebaut werden. Durch Bereitstellung von Knowhow und Technologien soll Schwellenländern
ermöglicht werden in der Versorgung mit Gütern eigenständiger zu werden und sich von der
Importabhängigkeit und der Schuldenfalle zu befreien. Gleichzeitig wollen wir, dass
Importländer mehr Verantwortung für die Bedingungen in den Produktionsländern
übernehmen. Wir wollen verbindliche Qualitätsstandards und Mindestproduktionspreise für
importierte Güter.
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Wirtschaft und Finanzen
D-03
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
D03 Ausbau des Frankfurter Flughafens
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen fordern die SPD- Landtagsfraktion dazu auf, sich aktiv für den
Bau des Terminals 3 einzusetzen. Sie soll Sorge dafür tragen, dass mehr finanzielle
Mittel für Fluglärmgeschädigte zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren wird die Fraktion dazu
aufgefordert, weitere finanzielle Förderungen zu prüfen, die die aktive Entwicklung von
lärmreduzierten Triebwerksmaschinen unterstützt. Auch forden wir die Einführung einer verbindlichen
Lärmobergrenze.
Begründung
In der aktuellen Diskussion rund um den Frankfurter Flughafen können wir feststellen, dass
ein zunehmender Trade off zwischen dem Erhalt des Wirtschaftsstandort Frankfurter
Flughafens, welcher dadurch entsteht, dass der Flughafen für die Region eine hohe Anzahl an
Arbeitnehmerplätzen zur Verfügung stellt, und auf der anderen Seite das Bestreben herrscht
den Fluglärm zu verringern. Durch verschiedene technologische Fortschritte kann eine
deutliche Lärmreduzierung ermöglicht werden und somit ein zufriedenstellender Kompromiss für
beide Seiten(Arbeitnehmer sowie für Fluglärm Geschädigte) gefunden werden.
Hierbei gilt für die Politik, dass unter den Gesichtspunkten Beschäftigung und Gesundheit ein
umfassender Maßnahmenkatalog gefunden werden soll, der die technologische
Weiterentwicklung unterstützt.
Beschäftigungsstandort Frankfurter Flughafen
Am Flughafen können wir feststellen das direkt 78.000 Arbeitsplätze gestellt werden. Durch
den Flughafenbetrieb werden weitere 38.000 Arbeitsplätze indirekt bei anderen Unternehmen
generiert. Durch diese 116.00 Arbeitnehmer, welche Konsumausgaben und Investitionsausgaben
tätigen, erhalten schätzungsweise 155.000 weitere Personen eine Anstellung.
Die Wertschöpfung aufgrund der Arbeitnehmer beträgt hierbei insgesamt ca. 9 Milliarden €.
Gesundheitsschädender Fluglärm
Fluglärm entsteht insbesondere durch die Triebwerke und die aerodynamischen Komponenten. Als
aerodynamische Komponente wird im fachlichen Sinne der Lärm bezeichnet, welcher aus der
verdrängten Luft resultiert, die während des Fluges den Flugzeugkörper umfließt.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass Fluglärm zu Verletzungen in Form von Krankheiten wie
Gefäßschäden, Schlafstörungen und zu drastischen Auswirkungen des Herz-Kreislauf System führen
kann.Des weiteren wurde festgestellt, dass die festgelegten Lärmgrenzen zu hoch sind, sodass
weiterhin gesundheitliche Schädigungen hervorgerufen werden könnten. Durch die dichte
Besiedlung des Frankfurter Umlandes besteht für die Anwohner daher eine erhöhte Gefahr.
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Lösung des Konfliktes
Viele Flughafenunternehmen lassen durch Einbau von neusten technischen Komponenten
und Innovationen den Lärm verringern, welche die eingeführte Bonusliste der Politik
schon ansatzweise unterstützt. Dabei sollten Unternehmen wie Lufthansa weiter darauf
setzen lärmreduzierte Triebswerkmaschinen bei der Bestellung zu priorisieren und aktiv in die
Entwicklung von lärmreduzierten Triebwerksmaschinen zu investieren. Als vorbildhaftes
Beispiel dient hierbei Lufthansa, welche 30 neue Maschinen der Klasse A320 Neo (Airbus)
bestellt hat, die mit der neuesten und leisesten Triebwerkstechnik ausgestattet sind.
Wettbewerbsfähigkeit
Im Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz der staatlichen nicht arbeitnehmerfreundlichen
Unternehmen aus Nah-Ost sollten europäische Flugzeugunternehmen und Maschinenentwickler
unterstützt werden. Da die Luftfahrtbranche nach der Bonusliste für die geringe und Höhe des
Lärmes Transaktionskosten zahlen müssen, sollten neben diesem insbesondere durch
Steuererleichterungen (beispielsweise durch Subventionen) Vorteile geschaffen werden.
Maßnahmen sollten geschaffen werden, welche Anreize für die Entwicklung neuer
Antriebstechnologien setzen. Deswegen schlagen wir eine “Luftfahrt-Prämie“ vor, welche die
Umstellung auf lärmreduzierte Flugzeuge unterstützt. Diese Maßnahmen sollten insbesondere nur
für Unternehmen gelten, die einen besonderen Beitrag zur Lärmreduzierung beitragen. Wichtig ist
dabei auch, dass bei der Entwicklung ineffiziente bürokratische Hürden abgebaut werden.
Lärmpausen
Wir stellen uns gegen die Handlungen der schwarz/grünen Landesregierung und den Lärmpausen.
Diese vorgeschlagenen Instrumente der hessischen Regierung können nicht vollkommen technisch
umgesetzt werden, da keine Lärmreduzierung sondern eine
Lärmverschleppung herbeigeführt wird. Hierbei ist es wichtig geeignete technische
Instrumente zu finden, die auch praktisch umgesetzt werden können.
Lärmobergrenzen
1. Die Juso Landeskonferenz stellt fest, dass bereits in der Mediation zum Ausbau des Frankfurter
Flughafens die Einführung einer Lärmobergrenze empfohlen wurde und diese auch im Regionalen
Dialogforum (RDF) Bestandteil des Anti-Lärm-Paktes war. Das Forum Flughafen und Region (FFR) hat
das Thema Lärmobergrenze ebenfalls bereits intensiv diskutiert.
2. Die Juso Landeskonferenz stellt fest, dass die Festlegung einer Lärmobergrenze eine Möglichkeit
der Kontingentierung des Fluglärms im Interesse aller Betroffener darstellt, da sie ein geeignetes
Instrument ist, um einerseits dem Bedürfnis der Bevölkerung nach möglichst wenig Fluglärm und
andererseits der Luftverkehrsseite nach weiteren Entwicklungsmöglichkeiten zu entsprechen.
3. Die Juso Landeskonferenz stellt fest, dass die Einführung einer Lärmobergrenze für den
Frankfurter Flughafen rechtlich möglich ist. Dies wurde zuletzt durch das Öko-Institut e.V. durch
gutachterliche Prüfung vom 03.09.2014 bestätigt.
4. Die Juso Landeskonferenz spricht sich dafür aus, dass vom Auflagenvorbehalt unter Punkt 5.1.4 des
verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses Gebrauch gemacht werden soll, indem eine
Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen eingeführt wird. Die Landeskonferenz fordert die
Landesregierung auf, in diesem Sinne tätig zu werden, um eine Lärmobergrenze für den Frankfurter
Flughafen zu implementieren.
5. Der Prozess der Einführung einer Lärmobergrenze soll dazu dienen, einen neuen Dialog zum
Flughafen mit der Region zu beginnen. Das Ergebnis muss dazu geeignet sein, die Belastung durch
Fluglärm zu begrenzen, ohne die Funktion des Frankfurter Flughafens einzuschränken. Das Konzept
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sollte die bisherigen Vorarbeiten des RDF, des FFR, der Flug- lärmkommission (FLK), die Konzepte zu
den Lärmobergrenzen von Prof. Dr.-Ing J.-D. W. sowie Regine B. und Silvia S. vom Öko-Institut und
andere vorhandene Ausarbeitungen aufnehmen und bis Ende des Jahres 2015 erarbeitet sein.
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Antragsteller:
Landesvorstand
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag. SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
K01 Frauenpower für die Kommunen - für eine echte
Gleichstellungspolitik auf allen kommunalen Ebenen!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Im Frühjahr 2016 stehen in Hessen Kommunalwahlen an und es ist an der Zeit, dass in den
kommunalen Parlamenten ein repräsentativer Anteil an Frauen vertreten ist.
Frauen engagieren sich in unzähligen ehrenamtlichen Bereichen der Kommunen. Wir finden sie in
den KiTas, Schulen, Pflegeheimen und in fast jedem Verein und doch wird ihnen oftmals das KnowHow für ein kommunales Wahlamt abgesprochen.
Es gibt kaum ein politischen Bereich in dem Frauen so schwach repräsentiert sind, wie in den
kommuanlen Parlamenten.
Dieser Zustand wird der Realität nicht gerecht und muss dringend verändert werden. Nur durch
grundlegende Änderungen können wir die Kommunalpolitik wieder interessanter machen und so
auch mehr junge Frauen und Familien davon überzeugen sich für das Allgemeinwohl in ihrem Ort
oder ihrer Stadt zu engagieren.
Reißverschlussverfahren in verbindlich für alle Gremien einführen!
Vielerorts finden wir zwar einen Anteil von Frauen auf der Liste, jedoch verteilt sich dieser meist auf
das hintere Drittel der Gesamtliste. Fraunen dürfen in der Kommunalpolitik nicht nur auf der
Ersatzbank sitzen.
Aus diesem Grund fordern die Jusos Hessen die Einhaltung eines Reißverschlussverfahrens,für alle
Listenaufstellungen ( Kreistagslisten, Gemeindevertretungs- sowie Ortbeiratslisten) solange es den
örtlichen Gliederungen möglich ist.
Dieses Verfahren wird vielerorts dafür sorgen, dass Ortsvereine auch dazu angehalten sind Frauen
anzusprechen, ob sich diese beteiligen wollen.
Familienfreundliches Eherenamt stärken!
Vielerorts würden sich Frauen wahrscheinlich gerne ehrenamtlich einbringen, es ist Ihnen jedch
aufgrund des mangelnden Kinderbetreuunsangebot oder schlechter Sitzungszeiten nicht möglich.
Die Jusos Hessen fordern, dass Kommunen und Landkreise die Arbeitsbedingungen, sowohl für
Verwaltungsangestellte als auch für Frauen in einem Wahlamt so zu gestalten haben, dass sie die
Vereinbarkeit von Familie und/ oder Beruf und Ehrenamt sicherstellen. Dazu gehören Sitzungszeiten,
die nicht am Vormittag oder am frühen Mittag beginnen und auch nicht bis in die Nacht herein
reichen ebenso wie ein Kinderbetreuungsangebot während den Sitzungen.
Barrierefreiheit für das Ehrenamt
Barrierefreiheit auch in den Kommunen ermöglichen. Vielerorts stellen die Kommunen ihre
Infrastruktur auch auf den Zugang für Menschen mit Behinderung um. Dies ist ein wichtiger und
absolut richtiger Schritt. Oftmals wird jedoch vergessen, dass auch Frauen mit Kindern besondere
Bedürfnisse haben, mehr Platz brauchen oder Schwierigkeiten haben gewisse Wege zu benutzen.
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Die Jusos Hessen fordern in kommunalen Räumlichkeiten ebenso auf die Bedürfnisse junger Familien
anzupassen.
Dies bedeutet ausreichend:
• Es sind ausreichend Wickelmöglichkeiten sicherzustellen. Diese Wickelräume sollten
nicht nur für Frauen mit ihren Kindern möglich sein (z.B. Unterbringung auf der
Frauentoilette), sondern ebenso für junge Väter nutzbar sein.
• Es sind an den kommunalen Gebäuden Familienparkplätze zu errichten.
• Familienparkplätze dienen dazu, dass auch Familien mit Kind genügend Platz haben, um
die Kinder beim ein- und aussteigen aus dem PKW zu betreuen, ebenso wie einen
möglichen Kinderwagen ein- bzw. auszuladen.
• Außerdem müssen die Sitzungsräume so gestaltet werden, dass sie mit einem
Kinderwagen erreichbar sind und auch die Platzkapazitäten haben diesen irgendwo
abzustellen.
Frauenförderprogramme nicht nur auf weibliche Teilnahme beschränken!
Wir begrüßen die bereits angebotenen Frauenförderprogramme jedoch fordern wir auch über den
hessischen Städte- und Gemeindebund gezielte Schulungen für Frauen anzubieten. Diese
Schulungsprogramme dürfen jedoch nicht bei der reinen Integration von Frauen in den
kommunalpolitischen Alltag stehenbleiben, sondern müssen weitergehen und Frauen auch bei der
Erlangung weiterer Ämter stärken..
Die Jusos Hessen fordern eine Verstärkung der Frauenfördermaßnahmen, ebenso wie die Förderung
von Bildungsmaßnahmen für Frauen in Führungspositionen.
Tatsächliche und rechtliche Angleichung der Geschlechter
Frauen kommen nicht nr in tatsächlicher Sicht in den kommunalen Parlamenten sowie in den
Spitzenfunktionen seltener vor, sondern sie fehlen in kommunlen Satzungen und Ordnungen meist
vollständig.
Aus diesem Grund fordern wir die hessische Gemeindeordnung und Landkreisordnung zu
überarbeiten und jeweils geschlechtergerecht zu formulieren.
Außerdem fordern wir die in Städten und Gemeinden erlassenen Satzungen ebenfalls anzupassen.
Kommunale Frauenbeauftragte
Ein zentraler Punkt bei der Einbindung von Menschen ist immer ein Ansprechpartner. Kommunen
kennen dieses Prinzip bereits. Es gibt Seniorenbeauftragte, Inklusionsbeauftragte...usw.
Es fehlt eine kommunale Frauenbeauftragte. Diese soll sich um die Einbindung junger Frauen und
Familien in die Kommune und in die Strukturen der Stadt kümmern und besonders eine Schnittstelle
zwischen der Kommune, den örtlichen Schulen, Kitas und Frauenhäusern und andern sozailen
Einrichtungen darstellen und dort ein aktives Frauennetzwerk bilden und erhalten.
Die Jusos Hessen fordern folglich, dass Kommunen ab einer Einwohnerzahl von 10000 Menschen
dazu verpflichtet werden eine kommunale Frauenbeauftrage zu stellen. Kleinere Kommunen können
eine solche Stelle mit Hilfe von interkommunaler Zusammenarbeit stellen.
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Kommunalpolitik
K-02
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
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K02 Einführung von Schüler*innenparlamente
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Landeskonferenz möge beschließen, sich für die Einführung von Schülerparlamenten
einzusetzen, die an jeder weiterführenden Schule durch Gesetz vorgeschrieben sein und gleiches
Stimmrecht wie Elternbeirat und Schulkonferenz haben mögen.
Begründung
In der Bildungspolitik kommen nach wie vor die Stimmen derjenigen zu kurz, um die sich die Politik
dreht: nämlich die der Schülerinnen und Schüler. In unserem Unterbezirk gibt es einige Beispiele von
Schulen, an denen die Schülerschaft zu kurz kommt. Oft leiden dort die Schülerinnen und Schüler
unter der Regierung der Schulleitung. Weder Lehrerschaft noch Elternbeirat bilden oftmals eine
wahre Opposition oder gar Kontrolle der Schulleitung, da die Einflussnahme der Schulleitung zu groß
ist. Sowohl Elternbeirat als auch Lehrerschaft fügen sich der Stimme der Schulleitung aus
verschiedensten Gründen, etwa weil nicht verbeamtete Lehrer um ihrer Position bangen oder um
eine einflussreiche Position (etwa als Elternbeirat) nicht zu verlieren. Denn fast immer hat die
Stimme der Schulleitung bei der Elternschaft oder aber dem staatlichen Schulamt ein sehr hohes
Gewicht.
Somit ist eine Einflussnahme der Schülerschaft auf die Situation an der jeweiligen Schule nicht
möglich. An vielen Schulen haben Schülerinnen und Schüler keine rechtliche Möglichkeit, sich gegen
das Treiben von Schulleitung und Lehrerschaft zu wehren und müssen sich deren Willen beugen.
Auch die Schülervertretung ist meist keine Möglichkeit, der politischen Einflussnahme, da diese nicht
nur über mehrere Instanzen hinweg nur indirekt gewählt wird, sondern es sich dabei meist nur um
eine Handvoll Schülerinnen und Schüler handelt, die den Willen einer großen Schülerschaft nur
schwerlich vertreten können und ohnehin kaum ein Mitspracherecht haben. Deswegen halten wir es
zwingend für notwendig, ein Schülerparlament an jeder weiterführenden Schule in Hessen
einzuführen, das von der Schülerschaft gewählt wird und das dasselbe Stimmrecht innehat wie etwa
der Elternbeirat oder die Schulkonferenz. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die
Menschen, über die Entscheidungen gefällt werden, auch eine Stimme haben, die gehört wird.
Anderenfalls gibt es eine Herrschaft über diejenigen, die keine Repräsentanten haben – was
definitionsgemäß eine moderne Form der Meinungsunterdrückung und Sklaverei darstellt.
So möge das Schülerparlament volles Antragsrecht gegenüber der Schulkonferenz und dort dieselbe
Anzahl an Stimmen haben wie die Lehrerschaft habe. Anträge gegenüber der Schulleitung mögen
verbindlich auf Machbarkeit geprüft werden und bei Ablehnung einem durch die Schülerschaft
gewählten Ausschuss – bestehend aus gleicher Anzahl an SchülerInnen und LeherInnen – vorgelegt
werden. Weiterhin mögen dem Schülerparlament durch die Schülerschaft gewählte Lehrerinnen und
Lehrer zur Unterstützung beiwohnen. Nur durch ein wahres Mitspracherecht der Schülerinnen und
Schüler ist auch eine gerechte Schulpolitik möglich. Am wichtigsten ist jedoch, dass nur so
gewährleistet sein kann, dass sich die Schülerinnen und Schüler zu vollwertigen Mitgliedern unserer
Gesellschaft entwickeln können, da anderes ihr natürliches Recht auf Mitsprache mit Füßen getreten
würde.
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Kommunalpolitik
K-03
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
K03 Bezahlbarer Wohnraum für alle
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Insbesondere Studierende, Auszubildende, junge Familien,
Einkommensschwache und Asylbewerber leiden unter den hohen Mietpreisen oder finden erst gar
keine Wohnung.
Wir fordern daher:
• vorrangige Ausweisung von Wohnflächen (insbesondere reine Wohngebiete (WR) und
Allgemeine Wohngebiete (WA)
• Erhöhung der finanziellen Förderung der Studierendenwerke durch Bund und Länder um die
Konkurrenzsituation durch Studierende zu entschärfen
• Gesicherte Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen für alle
• Neubau bezahlbaren Wohnraums
• Ausbau des barrierefreien und familiengerechten Wohnraums
• Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden
• Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus
• Die Mischung aus sozialem Wohnungsbau, bezahlbarem Wohnraum und Wohnraum für
gehobene Ansprüche
Begründung:
Die Wahl des Wohnortes liegt oft nicht in der Entscheidung des Menschen. Eine Vielzahl von Faktoren
ist ausschlaggebend. Einer davon ist der Wohnungsmarkt, der oftmals entscheidenden Einfluss auf
die Wahl des Wohnortes hat. Nur dort, wo auch der Wohnraum vorhanden ist, kann ein Studium, eine
Ausbildung oder ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen werden. Insbesondere in
Ballungsräumen, die zumeist auch Hochschulstädte sind, wird der Wohnraum immer knapper.
Gerade zu Semesterbeginn übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Hier konkurrieren dann
nicht nur Studierenden um eine Wohnung, sondern alle Zielgruppen, die bezahlbaren Wohnraum
benötigen und verschärfen das Problem noch weiter.
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Kommunalpolitik
K-04
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
K04 Fahrende Supermärkte
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Es sollen sogenannte „Fahrende Supermärkte“ geschaffen werden, die mindestens einmal die Woche
jedes Dorf ohne eigenen Supermarkt anfahren sollen. Dies soll als eine Möglichkeit im
Dorferneuerungsprogramm vorgestellt und auch darüber finanziert werden.
Begründung:
Die Bevölkerung altert. Und gerade in den Dörfern wird das zum Problem, wenn die nächste
Einkaufsmöglichkeit 30 Minuten weg ist und der Bus nur 1-mal am Tag kommt. Deshalb müssen
Alternativen geschaffen werden. Mit einem fahrenden Supermarkt ist es möglich auch entfernte
Dörfer zu versorgen.
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Kommunalpolitik
K-05
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
K05 Änderung der Hessischen Gemeindeordnung
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Abänderung des Paragraf 8 b Abs. 2 HGO
Wir fordern den hessischen Landtag auf, den § 8 b der hessischen Gemeindeordnung, wie folgt zu
ändern und daher zu ergänzen:
„Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über
1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Gemeindevorstand oder dem
Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die Rechtsverhältnisse der Gemeindevertreter, der Mitglieder des Gemeindevorstands und der
sonstigen Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung (einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe), die
Gemeindeabgaben und Tarife der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe der Gemeinde,
5. die Feststellung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses der Gemeinde und der
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
6. Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren sowie über
7. Anträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen.
Der § 8 b Abs. 2 HGO ist durch ein entsprechendes Gesetzesänderungsverfahren, wie folgt zu
ergänzen:
8. Über die Streichung oder Einsetzung von hauptamtlichen und besoldeten Stellen, besetzt durch
Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamten, die neben den Bürgermeister aus dem Gemeindevorstand
hervorgehen können.
Begründung:
Die hessische Gemeindeordnung ist eine vielseitige Rechtsquelle und für alle Städte und Gemeinden
im Bundesland von zentraler Bedeutung in der Regelung von Angelegenheiten der Haushaltsführung,
Haushaltswirtschaft, Rechtsstellung von Gemeindevertretern und des Gemeindevorstandes. Die HGO
gibt den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls noch die Möglichkeit gegen verschiedenartige
Entscheidungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, zunächst gemäß 8 b HGO ein Bürgerbegehren
zu initiieren. Bei dem Bürgerbegehren handelt es sich um die Sammlung von Unterschriften von
Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Kommune, die die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts
bei Kommunalwahlen in Hessen besitzen. Ist eine erforderliche Anzahl von Unterschriften eingeholt
und ein Gegenstand des Bürgerbegehrens formuliert, besteht die Möglichkeit, einen abschließenden
Bürgerentscheid einzuleiten. Der Bürgerentscheid bezieht sich auf das vorher durchgeführte
Bürgerbegehren und dessen inhaltlichen Gegenstand. Dieses demokratische Element wurde in der
Vergangenheit von vielen Bürgergruppen bzw. Initiativen genutzt. Der § 8 b Abs. 2 HGO schränkt die
Themen, die für die Durchführung eines Bürgerentscheides herangezogen werden können, nochmals
genauer ein. Wir kommen zu dem Entschluss, dass in den Absatz 2 ein neuer Gesichtspunkt
mitaufgenommen werden muss. In der Vergangenheit wurden Bürgerentscheide gegen die
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Neueinrichtung von besoldeten Stellen von hauptamtlichen Wahlbeamtinnen bzw. Wahlbeamten, die
genau wie der hauptamtliche Bürgermeister aus dem Gemeindevorstand hervorgehen, eingeleitet.
Die Einleitung eines Bürgerentscheides gegen die Neueinrichtung einer hauptamtlichen Stelle einer
Ersten Stadträtin bzw. eines Ersten Stadtrates rechtswidrig. Schaut man sich den § 8 b Abs. 2 HGO
nochmals näher und detaillierter an, kann man weitere Widersprüche feststellen. In § 8 b Abs. 2 Nr. 2
HGO heißt es: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über Fragen, der inneren Organisation der
Gemeindeverwaltung.“ Die Neueinrichtung einer hauptamtlichen und besoldeten Stelle einer ersten
Stadträtin bzw. eines Ersten Stadtrates fällt nach unserer Auffassung ganz klar unter die gesetzliche
Festsetzung in § 8 b Abs. 2 Nr. 2 HGO. Es ist außer Frage gestellt, dass es sich bei der Neueinsetzung
einer besoldeten Stelle einer Wahlbeamtin bzw. eines Wahlbeamten um eine Personalangelegenheit
handelt. Diese Korrektur in der HGO ist umgehend vorzunehmen, da es jeder Gemeinde im Rahmen
der kommunalen Selbstverwaltung, festgeschrieben im Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG und im Artikel 137
der Hessischen Verfassung, selbst überlassen sein sollte, mit welchem Führungspersonal die
Kommunalverwaltung geleitet und die jeweilige Kommune nach Außen repräsentiert werden soll.
Die hessische Landesregierung wird daher entschieden aufgefordert, diesen rechtlich, „luftleeren“
Raum endlich zu beheben, damit alle Städte und Gemeinden im Rahmen der grundgesetzlichen
Selbstverwaltungsgarantie, weiterhin arbeitsfähig bleiben und nicht in organisatorische
Ungleichheiten gestoßen werden, die zu erheblich mehr Kosten und Arbeiten der Neustrukturierung
führen, als die Einrichtung einer weiteren hauptamtlichen und besoldeten Stelle einer Wahlbeamtin
bzw. eines Wahlbeamten.
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Kommunalpolitik
K-06
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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K06 Hessen ist mehr als Frankfurt- NEIN zum
Regionalkreis und JA zur starken und selbständigen
Kommune
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos lehnen die Gründung eines Regionalkreises „Frankfurt – Rhein-Main“ ab.
Begründung:
Die von zahlreichen Politiker*innen aller Parteien aus dem Rhein-Main-Gebiet seit Jahren diskutierte
Idee eines Regionalkreises hat jüngst durch ein Doppelinterview der beiden Oberbürgermeister aus
Frankfurt und Offenbach neues Leben eingehaucht bekommen. Im Gespräch mit der F.A.Z haben
beide die Gründung eines Regionalkreises „Frankfurt – Rhein-Main“ gefordert. Diese soll nach ihren
Vorstellungen das Gebiet des heutigen Regierungspräsidiums Darmstadt, mithin ganz „Südhessen“
umfassen. Beide Rathauschefs begründen ihren Vorschlag wie viele vor ihnen auch damit, dass durch
die Auflösung der bisherigen Landkreise und der Abschaffung des Regierungspräsidiums
Entscheidungen besser getroffen und Strukturen an sich verändernde Rahmenbedingungen besser
angepasst werden könnten. Erklärtes Ziel sei es, das „das Land an Einfluss verliert“.
Mit diesem Satz wird deutlich, um was es in der Debatte wirklich geht. Es geht eben nicht zuerst
darum, Strukturen an neue Lebensverhältnisse anzupassen. Ja, es stimmt, es gibt viele Menschen die
beispielsweise in Groß-Gerau wohnen, in Darmstadt studieren, in Weiterstadt arbeiten und ihre
Freizeit in Frankfurt verbringen. Daran hat sie bisher aber keine Kreis- und Stadtgrenze gehindert,
denn auch in Südhessen wird seit geraumer Zeit weder Zoll an den Kreisgrenzen erhoben, noch ist es
nötig dort Geld in eine Fremdwährung zu wechseln.
Der Wunsch nach einem Regionalkreis „Frankfurt – Rhein-Main“ ist eigentlich der Wunsch nach
größerer politischer Macht und mehr Einfluss in der Landespolitik. Ein Regionalkreis, der das gesamte
Gebiet des heutigen Regierungspräsidiums Darmstadt umfasst, hätte dann fast 3,9 Millionen
Einwohner. Etwa zwei Drittel der Hess*innen würden in ihm leben. Ein solcher Regionalkreis mit
seinem unumstrittenen politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Zentrum Frankfurt, wäre
damit bevölkerungsreicher als zahlreiche Bundesländer und hätte eine größere Wirtschaftskraft als
manche Staaten der Europäischen Union. Politik in Hessen würde sich damit zwangsläufig nur noch
an den Interessen des Regionalkreises und damit an denjenigen seiner Großstädte Frankfurt,
Darmstadt und Offenbach orientieren. Die hauptamtliche Spitze des Kreises würde faktisch einer
zweiten Landesregierung gleich kommen.
Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung wären zum einen die Regionen Nord- und Mittelhessen,
zum anderen aber auch die zahlreichen kleinen Städte und Gemeinden, mithin ganze Landstriche,
deren Interessen in einem Regionalkreis vollkommen untergehen würden.
Aufgabe der Landespolitik ist es, für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesland zu
sorgen. Dieser Aufgabe kam keine der CDU-geführten Landesregierungen der letzten 15 Jahre nach.
Der ländliche Raum wurde systematisch benachteiligt. Immer wieder wurden wichtige
Infrastrukturprojekte, wie zuletzt das Dorferneuerungsprogramm, welches man vielleicht aus dem
Römer heraus belächeln mag, was aber einen großen öffentlichen wie privaten Investitionsschub vor
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Ort ausgelöst hat, fast bis zur Unkenntlichkeit gekürzt. Behörden wurden vor Ort geschlossen und
mit ihren Arbeitsplätzen in Wiesbaden oder im Rhein-Main-Gebiet zentralisiert. Die Bedingungen für
die Universitäten in Kassel, Marburg und Gießen waren politisch gewollt deutlich schlechtere als
diejenigen für Frankfurt oder Darmstadt. Und der kommunale Finanzausgleich fußt weiterhin
hauptsächlich auf Schlüsselzuweisungen, die pro Kopf erfolgen und nicht anhand des tatsächlichen
Bedarfs und der Probleme vor Ort.
Nehmen wir für einen kurzen Moment an, es gäbe in Zukunft eine Landesregierung, die tatsächlich
gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen und für einen gerechten Ausgleich zwischen den
Regionen sorgen wollte, ihr wären faktisch die Hände gebunden. Verhandlungspartner wären eben
nicht mehr wie bisher beispielsweise die 21 hessischen Landkreise mit ihrem Spitzenverband,
sondern plötzlich einige kleine nord- und mittelhessische Kreise und die „Megakommune“ Frankfurt
– Rhein-Main. Eine Kommunen, die aufgrund ihrer Größe natürlich den politischen Einfluss hätte, ihre
Interessen durchzusetzen. An diesem Ungleichgewicht würde auch ein nord- und ein
mittelhessischer Regionalkreis nichts ändern. Die Interessen eines Kreises „Frankfurt – Rhein-Main“
wären dabei jedoch alles andere als homogen und, da vor allem die Großstädte Berücksichtigung
finden würden.
Es kann niemand ernsthaft der Meinung sein, dass ein solcher Regionalkreis die spezifischen Sorgen
und Nöte von kleineren Städten und Gemeinden wie Birstein im Main-Kinzig-Kreis, Bad-König im
Odenwald, Lautertal in der Bergstraße oder Oestrich-Winkel im Rheingau berücksichtigen würde.
Diese Städte und Gemeinden werden höchstens hübsches Beiwerk ohne jeglichen Einfluss sein.
Entscheidungen werden andernorts getroffen. Gerade das läuft jedoch dem Grundgedanken von
Kommunen entgegen. Die Aufgabe von Städten, Gemeinden und Landkreisen ist es, die
Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft durch und für die örtliche Gemeinschaft zu regeln. Von
einer solchen örtlichen Gemeinschaft könnte man aber bei einem derart großen Regionalkreis mit
einer solchen heterogenen Struktur kaum noch sprechen.
Somit findet auch der Satz „Durch Regionalkreise verliert das Land an Einfluss“ eine zweifache
Bedeutung. Denn die negativen Folgen für die Bürger*innen im ländlichen Raum liegen auf der Hand:
Entscheidungen werden nicht mehr vor Ort getroffen, der Einfluss des oder der Einzelnen,
beispielsweise an der Wahlurne sinkt und lokale Interessenvertreter wie Kreistag oder Landrat
verlören enorm an Bedeutung oder würden gar ganz abgeschafft. Der Demokratieverlust durch eine
Reform hin zum Regionalkreis wäre enorm. Auch die bürgernahe Verwaltung hätte wohl kaum mehr
Zukunft und Wege zu ebenjener werden aus der praktischen Notwendigkeit einer sparsamen
Haushaltsführung heraus weiter.
Ein Regionalkreis brächte auch für die südhessischen Kommunen kaum Veränderung. Statt eines
Regierungspräsidiums dem man sich unterzuordnen hat, gäbe es nun einen Regionalkreis mit den
drei übermächtigen Städten Frankfurt, Darmstadt und Offenbach. Ob nun aber diese drei Städte das
Handeln der Kommunen diktieren oder ein RP, dass macht für die Kommunalpolitiker vor Ort letztlich
kaum einen Unterschied.
Der Gegenentwurf zu einem solchen Regionalkreis sind starke, selbstständige Städte, Gemeinden
und Landkreise, die tatsächlich die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft regeln können und
die Interessen ihrer Bürger*innen vertreten. Wer solche starke Kommunen will, muss sie aber auch
vernünftig finanziell ausstatten und dabei ihren tatsächlichen Bedarf und ihre Probleme, wie
beispielsweise den demographischen Wandel, die enorme Fläche und ähnliches berücksichtigen. Nur
so können gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land geschaffen werden. Dieses Ziel muss
eine der zentralen Forderungen des Kommunalwahlkampfes werden.
Wer Hessen regieren will, ist auf die Stimmen des Rhein-Main-Gebietes angewiesen. Die Wahlen der
Vergangenheit haben aber auch bewiesen, dass diese allein eben nicht ausreichen. Nur wer in allen
Landesteilen mit seinen Ideen und Konzepten überzeugen kann, wird am Ende auch eine Mehrheit im
Hessischen Landtag erreichen, mit der Politik gestaltet werden kann. Frankfurt ist und bleibt das
wirtschaftliche Zentrum Hessens und darf in seiner Bedeutung als internationale und weltoffene
Stadt für dieses Bundesland nicht unterschätzt werden. Viele Menschen finden ihre Wahlheimat dort
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und für sie ist Frankfurt oftmals auch eine Verheißung. Aber es darf auch nie vergessen werden, dass
Hessen eben mehr ist als nur Frankfurt.
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Kommunalpolitik
K-07
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
K07 Hürden verringern - elektronische Bewerbungen
auf Kindergarten- und KiTa-Plätze einführen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Der enorme bürokratische Aufwand bei der Bewerbung auf KiTa- und/oder Kindergartenplätze, darf
nicht länger Menschen im Weg stehen. Daher fordern wir eine Abschaffung der schriftlichen
Bewerbung und gleichzeitig eine Einführung der elektronischen Bewerbung, um den Arbeitsaufwand
für Eltern zu verringern und die Möglichkeit zu eröffnen, elektronisch und somit online auf Zu- und
Absagen zu reagieren.
Begründung:
Viele Eltern sitzen tagelang an unzähligen Bewerbungen für einen KiTa- und/oder Kindergartenplatz.
Jedes Blatt, jede Unterschrift, jede Angaben des Kindes und der Eltern müssen immer wieder separat
ausgefüllt werden. Bei arbeitenden Eltern ist das Zeit, welche sie abends mit ihrem Kind verbringen
könnten, anstatt am Schreibtisch zu sitzen.
Eine elektronische Bewerbung soll dies nun abschaffen und einen wesentlichen Teil der Zeit
einsparen. Eltern müssen in diesem Fall nur einmal alle Daten angeben und klicken einfach die
jeweiligen Einrichtungen an. Somit sind in ein paar Minuten mehrere Einrichtungen auf einmal
angeschrieben. Doch auch die Einrichtungen selbst erhalten dadurch eine enorme Entlastung. Nicht
nur, dass zig Bewerbungen nicht mehr im Büro liegen und im schlimmsten Fall gar nicht erst
geöffnet werden, wenn die Einrichtung schon voll ist, sondern auch dass man schneller freie Plätze an
suchende Eltern vergeben kann, würde den Bürokratieablauf wesentlich verbessern.
Eine elektronische Bewerbung anhand eines Online-Portals würde beide Seiten enorm entlasten und
zu einer schnelleren Vergabe der Plätze führen.
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Kommunalpolitik
K-08
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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K08 Konkrete Perspektiven für junge Menschen vor Ort
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Im Frühjahr 2016 stehen Kommunalwahlen an. Für fünf Jahre werden die personellen und inhaltlichen
Rahmenbedingungen in den Städten und Gemeinden neu gewählt und neu verhandelt. Deshalb ist
dieser Termin auch im Juso-Kalender von großer Bedeutung: Wenn sowohl die Interessen junger
Menschen als auch emanzipatorisches Denken zu kurz kommen, sind die Weichen falsch gestellt. Eine
Kurskorrektur ist dann nur noch schwer zu leisten.
Die Kombination aus linker Politik und dem Blickwinkel als Jugendorganisation sollen die Säulen einer
Kampagne werden, die Jusos Hessen im Kommunalwahlkampf initiieren. Außerdem gilt es, unseren
Inhalten zuwiderlaufende Akteure zu bekämpfen: Die AfD darf in Hessens Kommunen keinen Fuß
fassen. Aus strategischen Gründen kommt noch eine stärkere Dezentralisierung als vierte Säule
hinzu. Das heißt insgesamt:
1. Die Jusos kämpfen für sozialdemokratische Mehrheiten in den Städten und Gemeinden. Auch im
Hinblick der sich abzeichnenden Bündnisse zwischen CDU und Grünen stehen wir weiterhin für
Koalitionen links der Mitte. Das setzt aber voraus, dass wir so stark zulegen, das an der
Sozialdemokratie kein Weg vorbei führt. Inhaltliche Ideen und inhaltliche Abgrenzung zu unserer
Konkurrenz sind unser Motivationsmotor. Aus Landesssicht müssen vor allem Themen benannt
werden, die in vielen Kommunen hochbrisant sind und die unserer Analyse nach schon in naher
Zukunft grenzüberschreitend brisant sein werden. Zielgruppe unserer Kampagne sind vor allem
junge Menschen. Ihnen konkrete Perspektiven zu bieten ist Anspruch der Jusos Hessen.
2. Die Juso-Ebene, die bei der Kommunalwahl angesprochen wird, ist die der Unterbezirke und
Arbeitsgemeinschaften, nicht die des Bezirks oder des Landes. So wichtig eine klare, gemeinsame
Ausrichtung der Kampagne ist, so wichtig ist auch die Anerkennung, dass politische Situationen vom
lokalen Kontext abhängig sind. Die Jusos Hessen müssen daher neue Wege im Wahlkampf gehen,
mehr Dezentralisierung wagen und ihre Kampagne flexibel, teilweise sogar offen lassen. Das gibt den
Unterbezirken und Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, ihre kommunalpolitischen Inhalte in die
Kampagne zu integrieren.
3. Es gibt wachsende Kräfte in Deutschland, die bestimmten Gruppen und in letzter Konsequenz
allen Menschen Perspektiven verbauen wollen. Die AfD wird versuchen, diese Kräfte parlamentarisch
freizusetzen. Eine progressive Kampagne muss die AfD politisch bekämpfen und sowohl ihr
Wahlergebnis als auch ihren anschließenden Einfluss auf Politik und Gesellschaft so gering wie
möglich halten.
4. Die beste Politik für junge Menschen braucht die Beteiligung junger Menschen. Deshalb setzen
wir uns für mehr Jusos in den Gemeindevertretungen, den Stadtverordnetenversammlungen und
den Kreistagen ein. Kumulieren und Panaschieren stellt gerade junge Kandidat*innen vor
Herausforderungen. Beides bietet aber auch Chancen, durch eine gezielte Kampagne den Anteil an
Jusos in den Parlamenten zu erhöhen.
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Die inhaltliche Ausrichtung muss jungen Menschen konkrete Perspektiven vor Ort bieten. Doch auch
unsere eigenen Mitglieder brauchen konkrete Perspektiven, wenn sie in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt
oder ihrem Landkreis etwas bewegen und zum Besseren verändern wollen.
Dieser Leitantrag fokussiert die inhaltliche Dimension und benennt unsere wichtigsten Forderungen
zu den wichtigsten Themen. Diese unter Beteiligung des gesamten Verbandes auszuarbeiten ist ein
Auftrag an den Landessvorstand. Gleiches gilt für die strategische Dimension.
Wo müssen wir konkrete Perspektiven aufzeigen?
Auf dem Wohnungsmarkt!
Das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum wird weiterhin entschlossen unterstützt. Eine in sich
geschlossene Wohnungspolitik für die gesamte Region kann durch die unterschiedlichen regionalen
Gegebenheiten nur schwer artikuliert werden: In den Ballungszentren gibt es kaum noch
bezahlbaren Wohnraum, während in strukturschwachen Regionen immer mehr Leerstand produziert
wird. Eine adäquate Wohnungspolitik bedeutet für uns daher eine Strukturpolitik, die die ganze
Bandbreite im Blick hat. Deswegen setzen wir uns für die Schaffung von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen in strukturschwachen Regionen ein. In den Großstädten lautet unsere Devise:
Bauen, Bauen, Bauen. Wir wollen das Bauinvestitionvolumen, insbesondere des sozialen
Wohnungsbaus, aufstocken und neue Bauflächen schaffen. Sozialgebundene Wohnungen müssen
erhalten, Sozialbindungen gestärkt werden. Ferner setzen wir uns dafür ein, dass öffentliche Träger
die Mieten einfrieren oder nur um einen symbolischen Wert erhöhen, um auch den Mietspiegel
niedrig zu halten.
Des Weiteren müssen brachliegende Gewerberäume durch kommunale Träger in Wohnraum
umgewandelt wird. Wir unterstützen kreative Wohnkonzepte wie Mehrgenerationenwohnen oder
Mieter*innensyndikaten. Im Bereich des knappen Wohnraum für Studierende fördern wir
Kooperationen zwischen kommunalen Wohnungsgesellschaften und den Studierendenwerken. Dabei
sollen auch Auszubildende und Familien mit geringem Einkommen berücksichtigt werden und
bestenfalls mit Studierenden unter einem Dach leben. Ferner setzen wir uns dafür ein, dass
öffentliche Träger die Mieten einfrieren oder nur um einen symbolischen Wert erhöhen, um auch
den Mietspiegel niedrig zu halten.
Bei der öffentlichen Daseinsvorsorge!
Die Bereitstellung essentieller Grundbedürfnisse ist eine der wichtigsten Aufgaben von Staatlichkeit
überhaupt. In Deutschland liegt es vor allem in kommunaler Hand, allen Menschen den gleichen
Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewähren. Nur wenn wir dieser Aufgabe konsequent
nachkommen, ist die Grundvoraussetzung für Chancengleichheit und damit für eine freie,
emanzipierte Gesellschaft gegeben. Gerade jetzt, wo die Einkommensschere auseinander geht und
gleichzeitig die Lebenshaltungskosten steigen, müssen wir uns in wesentlichen Bedürfnissen auf die
öffentliche Hand verlassen. Dazu zählt die Kostenfreiheit der Bildung und ein Zugang zu ihr,
unabhängig der finanziellen und sozialen Herkunft. Der Preis für Wohnraum und Mobilität muss
solidarisch getragen werden. Die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge lehnen wir
entschieden ab - viel mehr muss die kommunale Verantwortung gestärkt werden. Staatliche
Regulierung darf nicht im kapitalistischen Sinne wirtschaftlichen Interessen folgen, sondern muss
frei, autonom und gesellschaftsdienlich sein. Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in kommunale
Hand, die unter politischen und sozialen Gesichtspunkten agieren muss.
Beim ÖPNV!
Der ÖPNV ist für das Mobilitätsbedürfnis gerade junger Menschen zentral. Umso ärgerlicher ist es,
wenn die Nutzung an sozio-ökonomischen Barrieren scheitert oder Bus und Bahn schlicht nicht
vorhanden sind. Wichtig sind für uns daher ein solidarisch finanzierter ÖPNV und eine Verbesserung
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der Anbindung des ländlichen Raums an Städte und Metropolregionen. Wir setzen auf eine geringe
finanzielle Bürgerbeteiligung, sodass die Kosten auf allen Schultern verteilt werden. Für die
Bürger*innen erhöht sich dank des solidarisch ausfinanzierten Tickets der Anreiz, Bus und Bahn
vermehrt zu nutzen. Das wiederum macht einen kontinuierlichen Ausbau notwendig, der vor allem
im ländlichen Raum vorangetrieben werden muss. Neben einem umfassenden regionalen Konzept
muss ganz konkret auf kurzfristig umsetzbare, auch kleinteilige Verbesserung gesetzt werden. Zum
Beispiel dürfen Nachtbusverbindungen nicht gestrichen, sondern müssen großflächig ausgebaut
werden. Darüber hinaus erhöht ein effektiverer ÖPNV die Interaktion zwischen den Städten und
Gemeinden - mit neuen Möglichkeiten des sozialen Dialogs und der Kooperation in anderen
Politikfeldern.
Bei Mobilität allgemein!
Darüber hinaus müssen auch andere Mobilitätsträger gestärkt werden. Es gibt ein Grundrecht auf
Mobilität. Wir gehen dabei von einem vielfältigen Mobilitätsbegriff aus, der neben dem Fuß- und
Autoverkehr sowie dem ÖPNV alle Fortbewegungsmöglichkeiten mit einschließt. So ist in den
Ausbau von Radverkehrsnetzen zu investieren. Bordsteine müssen konsequnt abgesenkt werden.
Barrierefreiheit ist im gesamten öffentlichen Raum zu gewährleisten Gleichzeitig müssen wir aber
auch beachten, dass viele sich kein Auto leisten oder - gerade Senior*innen - nicht Fahrrad fahren
können. Darüber hinaus ist jede nutzbare Mobilitätsmöglichkeit ein Ausdruck von Freiheit. Zwar
wollen wir umweltschonende Verkehrsträger wie den Radverkehr oder den ÖPNV besonders fördern.
Einen repressiven Umgang mit motorisiertem Individualverkehr lehnen wir aber aus sozialen und
politischen Gründen ab. Es ist nicht Aufgabe von Politik, Bürger*innen aus ideologischen Gründen ein
bestimmtes Mobilitätsverhalten aufzuzwingen. Viel mehr müssen Rahmenbedingungen und Anreize
geschaffen werden, die in erster Linie freie Mobilität gewährleisten.
Bei Arbeit und Ausbildung!
Arbeit bestimmt die Lebensrealität fast aller Menschen. Durch Arbeit erlangen wir gesellschaftliche
Teilhabe und Anerkennung, viele Menschen definieren sich über sie. Der erste Schritt in „Gute Arbeit“
ist meist eine „Gute Ausbildung“. Die Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
muss für die SPD vor Ort eine zentrale Aufgabe sein. Den Missbrauch von Leiharbeit und
Werksverträgen lehnen wir strikt ab, ebenso wie die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern.
Deshalb setzen wir Jusos uns auch dafür ein, dass bei Ausschreibungen bevorzugt Unternehmen
berücksichtigt werden, die selbst ausbilden und das Equal-Pay-Prinzip achten. Wir wollen die
Arbeitsagenturen effizienter ausstatten, um arbeitslosen Erwerbsfähigen eine Grundsicherung zu
geben und sie wieder in Arbeit zu bringen. Junge Menschen ohne Erstausbildung sollen gezielt
angesprochen und beraten werden. Dazu müssen die zuständigen Verwaltungseinheiten enger
zusammenarbeiten. In den regionalen Wirtschaftsräumen setzen wir uns dafür ein, dass junge
Menschen mehr Ausbildungsangebote erhalten. Außerdem sollen die Kommunen mit Klein- und
Spezialunternehmen in der Region Ausbildungspartnerschaften in Form eines Ausbildungsverbundes
anstreben. Darüber hinaus haben die Kommunen selbst die Verantwortung, als Arbeitgeberinnen
vermehrt Ausbildungsplätze zu schaffen.
In Schulen!
Ein solidarisches Bildungswesen war einst Markenkern der hessischen Sozialdemokratie. Mittlerweile
drohen die Probleme von Kindern aus unteren Gesellschaftsschichten unbehandelt zu bleiben. Wir
wissen, dass auch heute der schulische Erfolg maßgeblich vom Elternhaus abhängig ist.
Diskriminierung an Schulen verbaut Perspektiven für junge Menschen von Anfang an. Diese
Diskriminierung zu stoppen, ist oberste Prämisse jungsozialistischer Bildungspolitik auch in den
Kommunen. Darüber hinaus müssen vor allem oft vernachlässigte Berufs-, Haupt-, Real- und
Gesamtschulen saniert werden. Schulsozialarbeit muss flächendeckend eingeführt werden. Kindern
und Jugendlichen müssen mithilfe progressiver und deliberativer Integrationsansätze Perspektiven in
Bildung, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft gegeben werden. Die baulichen Voraussetzungen für
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einen flächendeckenden Ganztagsschulbetrieb sind zu schaffen. Eine weitere Herausforderung vor
Ort ist die Inklusion. Förderschulen sind zeitnah abzuschaffen. Kinder mit Behinderung sollen stets
mit Kindern ohne Behinderung gemeinsam lernen. Außerdem setzen wir uns für eine
Demokratisierung des Schulsektors und für mehr Mitspracherechte der Kreis- und
Stadtschüler*innenräte ein.
In der Frauenförderung
Um erfolgreich in der Kommunalpolitik zu sein, brauchen wir starke Frauen. Doch Frauen muss dieser
Weg auch eröffnet werden. Viel zu oft wollen zahlreiche Männer in die Kommunalparlamente,
während junge, engagierte Frauen sich hinten anstellen sollen. Wir fordern, dass die Listen quotiert
aufgestellt und gerade jungen Frauen angemessene Plätze zur Verfügung gestellt werden. Wenn wir
diesen Schritt vollziehen, fehlt noch die gezielte Förderung von Frauen. Das heißt konkret: spezielle
kommunalpolitische Seminare, Rhetorikseminare, Chancendarstellung und Unterstützung von allen
Seiten. Denn nur wenn wir alle gemeinsam zusammenarbeiten können wir auch eine starke Stimme
in den Kreistagen, den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen sein. Das
gilt auch für alle weiteren Gestaltungsmöglichkeiten in Kommunalpolitik und -verwaltung. Hier
müssen Räume geschaffen werden, in denen Frauen autonom, selbstbestimmt und einflussreich
wirken können. Frauendezernate und Frauenbeauftragte müssen eine Selbstverständlichkeit sein.
Bei Bürger*innen mit Migrationshintergrund
Noch immer haben es Menschen mit Migrationshintergrund schwer, in Städten und Gemeinden und
ihren Gesellschaften Fuß zu fassen. Hier wollen wir die Selbstbestimmung fördern und uns aktiv für
mehr und bessere Integrationsarbeit einsetzen. Wir setzen uns für eine Willkommenskultur ein, die
Vielfalt als Chance und Toleranz als Selbstverständlichkeit begreift. Eine Leitkultur lehnen wir klar ab.
Vielmehr heißt Integration für uns, die Vorzüge aller Kulturen aufzunehmen und einen Dialog
aufzubauen. Deshalb wollen wir die Ausländer*innebeiräte stärken. Interkulturelle
Erziehungskonzepte in Schulen und Kindergärten müssen mit den Beteiligten erarbeitet und
umgesetzt werden. Außerdem wollen wir Mehrsprachigkeit sowie muttersprachliche Angebote
fördern. Vor allem Jugendlichen und Frauen wollen wir den Einstieg in die Arbeitswelt durch gezielte
Programme erleichtern. Aktionen und Veranstaltungen sollen Menschen zusammen führen. Städteund Gemeindepartnerschaften sollen gefördert werden. In der Kommunalverwaltung müssen
mehrere Sprachen jenseits der Amtssprache gesprochen werden. Entsprechende Bildungsangebote
für Mitarbeiter*innen sind einzurichten. Interkulturelle Büros müssen eingesetzt und ausgebaut
werden.
In der Sozialpolitik
Der Sozialbereich ist eine der Kernaufgaben kommunaler Selbstverwaltung und eine Kernkompetenz
von Jusos und SPD. Gerade deshalb darf sich Sozialpolitik vor Ort nicht auf die Implementierung des
Sozialgesetzbuchs beschränken. Wir stehen für eine unabhängige Sozialpolitik, die in erster Linie auf
die Selbstaktivierung und Selbstbestimmung von Menschen abzielt. Die Befriedigung von
Grundbedürfnissen, zu denen auch der Zugang zu Kultur und die Freiheit der Freizeitgestaltung
zählt, ist nur ein Baustein. Wir wollen soziale Hürden beseitigen, strukturelle Diskriminierung von
sozialen Gruppen stoppen und soziale Freiheit ermöglichen. Eine gute Sozialpolitik darf nicht unter
Finanzierungsvorbehalt steht. Keine funktionierende Sozialeinrichtung darf von
sozialdemokratischen Kommunalpolitiker*innen geschlossen werden. Wir brauchen ein breites Netz
an Beratungs- und Hilfsangeboten. Städte und Gemeinden müssen selbst ein breites Angebot
unabhängig von freien und kirchlichen Trägern schaffen. Wir setzen bei Suchtkranken auch auf die
Prinzipien der Harm Reduction und auf innovative Konzepte wie Trinkerräume oder Fixerstuben.
Städtebaulich fordern wir eine Durchmischung von Quartieren und Milieus.
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Bei Asylsuchenden!
Die globale Krisenlage führt dazu, dass immer mehr Menschen nach Deutschland kommen, um Asyl
zu suchen. Keiner von ihnen hat die jeweilige Heimat freiwillig verlassen. Wir setzen uns dafür ein,
dass Asylsuchende unverzüglich in unsere Gesellschaft integriert sowie ausreichend und hochwertige
Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Für die Unterbringung von Flüchtlingen braucht es
Mindeststandards, die ein würdiges Wohnen und Leben ermöglichen. Ein institutionalisiertes
Netzwerk aus staatlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Ehrenamtlichen
muss Asylsuchende von Anfang an begleiten. Dabei geht es um das Absolvieren von
Behördengängen, um Sprachkursangebote, um den Zugang zu sozialen, sportlichen und kulturellen
Angeboten, um eine angemessene Gesundheitsversorgung und vieles mehr. Minderjährige
Asylsuchende werden sofort eingeschult. Der Personalaufwand in der Verwaltung muss erhöht,
Mitarbeiter*innen auch im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen geschult werden.
Ehrenamtliche brauchen in jeder Kommune eine staatliche Stelle, die ihnen beratend und
koordinierend zur Seite steht.
Beim Zugang zu Kunst und Kultur!
Wir wollen Kultur für alle Teile der Bevölkerung erlebbar machen, auch für diejenigen, die einen
erschwerten Zugang dazu haben. Deshalb legen wir Wert auf die Vermittlung, die Verbindung und
die Vernetzung von kommunaler Kulturpolitik mit der Bildungspolitik und auf die Einrichtungen der
Volksbildung. Dazu zählen Volkshochschulen, Büchereien und Museen in besonderem Maße. Wichtig
ist, dass nicht nur Zugangsbarrieren gesenkt oder eliminiert werden. Viel mehr müssen durch
gemeinsame Projekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen alle Kinder und Jugendlichen mit
Kultur in Berührung kommen - Kultur ist Teil des öffentlichen Erziehungsauftrags. Außerdem setzen
wir uns für eine ausfinanzierte Kulturlandschaft und ein Recht auf Kultur ein, dass auch freie und
ehrenamtliche Kulturschaffende nicht zurück lässt. Amateurkunst und die freie Szene ist stärker als
bisher zu fördern. “Kultur für alle” bedeutet ferner für uns, dass jungen Menschen auch neben der
Schule uneingeschränkter Zugang zu unserem kulturellen Erbe ermöglicht wird. Perspektivisch
setzen wir uns für eine kostenfreie, durch die öffentliche Hand finanzierte Nutzung von kulturellen
Einrichtungen für junge Menschen ein.
Beim Sport!
Wir wollen den gewandelten Sportbedürfnissen junger Menschen gerecht werden und dabei die
Vereinsstruktur stärken. Neben wohnortnahen öffentlichen Sportsstätten mit entsprechenden
Alternativen zu privaten Anbietern wollen wir den ehrenamtlich organisierten Spitzen- und
Breitensport fördern und die finanziellen Kürzungen stoppen. Alle Zuschüsse, auch Energiezuschüsse,
müssen zu 100% ausgezahlt werden. Zusätzliche Gebühren für Sportveranstaltungen lehnen wir ab.
Die sportliche Vereinskultur ist sozialer Eckpfeiler unserer Gesellschaft in Sachen Sozialverhalten,
Integration, Gesundheits- und Bewegungsförderung, aber auch als Leistungsschmiede für den
Spitzensport. Sie bedarf einer besonderen Unterstützung. Wir setzen uns daher für die Integration
des Vereinssport in den Ganztagsschulbetrieb ein. Wir setzen uns ferner für den Erhalt von Sportund Schwimmstätten ein, die einen wichtigen kulturellen Wert in unserer Gesellschaft haben.
Daneben fördern wir den Ausbau von Radwegen.
Bei ökologischen Zukunftsfragen!
Die Energiewende ist nicht nur vor dem Hintergrund des Ressourcenmangels und des Klimawandels
eine Notwendigkeit, sondern auch ein kommunaler Jobmotor. Dezentrale Energie ist die Energie der
Zukunft. In den Kommunen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, vorhandene Infrastruktur zu
nutzen. Eigene Dachflächen sollten für Solarenergieanlagen genutzt werden. Abfälle wie Müll und
Klärschlamm haben energetische Potenziale, die zur kommunalen Energieversorgung genutzt
werden sollten. Die Bauplanung sollte die Anforderungen neuer Energien stets vor Augen haben Häuser sollten vorrangig mit Südausrichtung geplant werden.
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Städte sind aber nicht nur Häuser, Straßen und Verkehr, sondern Lebensräume. Parks und
Grünflächen geben Luft zum Atmen. Der zunehmenden Versiegelung von Flächen muss Einhalt
geboten werden. Dies ist auch im Sinne eines Hochwasserschutzes mit der Natur und nicht gegen sie.
Bei den Familien
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss auch auf Studium und Ausbildung ausgeweitet
werden. Wir wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen - auch mit Kind, in jeder
Lebensphase. Jedes Kind muss so früh wie möglich einen Betreuungsplatz bekommen. Wir fördern
daher Kooperationen zwischen sozialen Trägern und den Ausbildungsbetrieben und den
Hochschulen. Kinder brauchen Platz zum Spielen, das betrifft sämtliche Plätze, Schulhöfe und
Grünflächen. Wir wollen die Kinderspielplätze aufwerten und ein bedarfsgerechter Angebot schaffen.
Darüber hinaus wollen wir das Angebot an barrierefreien Spielplätzen ausbauen. Wo möglich wollen
wir Familien dabei unterstützen, Straßen in Spielstraßen umzuwandeln und Räume für Kinder zu
erschließen. Dies gilt auch für naturnahe Erlebnisräume an oder jenseits der Stadt- und
Gemeindegrenzen. Hierbei wollen wir entsprechende Konzepte vor Ort mit Familien und Kindern
entwickeln.
Bei Ehrenamt und Bürgerbeteiligung!
Das klassische Ehrenamt sowie projekt- und netzwerkbezogenes Engagement von Menschen sind
elementare Bestandteile einer partizipierenden Gesellschaft. Der Erhalt und die Wertschätzung
gegenüber ehrenamtlichen Strukturen sind unsere Anliegen. Klar ist aber auch, dass Ehrenamt keine
staatliche Verantwortung ersetzt und über den öffentlichen Politikauftrag hinaus wirken muss. Um
Menschen in ihrem Engagement zu fördern, setzen wir uns für Freiwilligenagenturen ein. Bei der
Bürgerbeteiligung ist darauf zu achten, keine Modelle zu wählen, die bürgerliche Schichten
bevorzugen. Der Organisationsgrad von Bürger*inneninitiativen und ihr Zugang zu Wissen dürfen
nicht die Kriterien von Partizipation sein. Viel mehr müssen demokratische
Partizipationsmöglichkeiten wie Ortsbeiräte gestärkt werden. Projektbezogen sind Betroffene
unabhängig ihrer sozialen Herkunft und ihrer Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen, einzubinden. Wir
setzen uns für eine politisierte Gesellschaft ein und wollen die politische Bildung stärken.
Bei der öffentlichen Sicherheit!
Sicherheitspolitik bedeutet für uns vor allem eine gute Präventionsarbeit. Daher sollen in allen
Kommunen Präventionskonventionen verabschiedet werden. Daran sollen nicht nur Polizei,
Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe, sondern wenn möglich auch
Betroffene mitwirken. Die Einsetzung von Hilfspolizist*innen oder anderen Amateuren zu
polizeilichen Zwecken lehnen wir strikt ab. Statt freiwilligem Polizeidienst brauchen wir ein
professionelles Konfliktmanagement, das bei den Ordnungsbehörden anzusiedeln ist. Außerdem
muss Rassismus in staatlichen Einrichtungen sensibler identifiziert und konsequenter sanktioniert
werden. Videoüberwachung und weitere Maßnahmen, die Bürger*innen unter Generalverdacht
stellen, lehnen wir ebenfalls ab. Wichtig ist, dass Schulen und die institutionalisierte Jugendhilfe gut
aufgestellt sind. Wir setzen uns für einen besseren Opferschutz ein. Die Feuerwehren und die
Rettungsdienste müssen bedarfsgerecht ausgestattet werden, was auch eine sukzessive
Modernisierung der Gerätschaften und der Fuhrparks notwendig macht. Insbesondere im ländlichen
Raum müssen Feuerwehren und Rettungsdienste erhalten bleiben. Die Nachwuchsarbeit bei Brandund Katastrophenschutz ist öffentlich zu fördern.
Im ländlichen Raum!
Der ländliche Raum steht unter besonderem Druck. Die Konzentration des demographischen Wandel
und der Wegzug junger Menschen sind nur einige der Probleme. Wir setzen uns für den Erhalt und
die Modernisierung des ländlichen Raumes ein. Das bedeutet für uns, dass wir den Breitbandausbau
unterstützen und vor Ort die Energiewende unter der Beteiligung der Bürger*innen einleiten.
Daneben setzen wir uns im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten dafür ein, dass vor Ort mehr
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Ausbildungsplätze geschaffen werden. Verkehrswege müssen verknüpft, die Vernetzung von
Unternehmen vorangetrieben werden. Dazu bedarf es eines Standortmarketing, das Betriebe in
strukturschwache Regionen ansiedelt. Daneben sehen wir eine große Chance im Tourismus und
wollen entsprechende Angebote ausbauen.
Bei der Regionalentwicklung!
All diese Punkte können und müssen kommunal gelöst werden. Die besten Politikergebnisse werden
aber erzielt, wenn die wesentlichen Grundzüge im regionalen Kontext eingebettet sind. Dafür ist eine
verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen unerlässlich. Diese Zusammenarbeit zu fördern und die
Kommunen zusätzlich regional zu entwickeln, das ist das mittelfristige Ziel insbesondere von
Strukturpolitik. Klar ist, dass solche Entwicklungen von den Kreisen, Städten und Gemeinden
getragen und initiiert werden müssen. Die Jusos stehen für eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit von Kommunen und für regionale Lösungen, wo sie kommunal gewollt sind. In
diesem Sinne ist Regionalentwicklung ein Zukunftsthema, dem wir uns auch über die Kommunalwahl
hinaus widmen wollen.
Wie können wir Saboteure konkreter Perspektiven verhindern?
Eine neue Herausforderung für die Jusos ist der Umgang mit der Alternative für Deutschland. Die
rechtspopulistische, rassistische und verschwörungsaffine Partei klopft in zahlreichen Städten und
Gemeinden sowie Kreistagen an die Tagungsorte parlamentarischer Gremien. Sie kämpfen mit allen
Mitteln, die ihrer hasserfüllten Ideologie dienlich sind, um für die nächsten fünf Jahre demokratisch
legitimiert ihre Propaganda unter die Menschen zu bringen, Initiativen für Freiheit und Weltoffenheit
zu torpedieren oder im geschichtsverklärendem Stil die Vorzüge des völkisch-deutschen
Nationalismus darzulegen. Je einflussreicher die AfD, desto düsterer die Perspektiven für junge
Menschen mit demokratischem Bewusstsein, mit antifaschistischem Weltbild oder für jene, die
gruppenbezogen strukturell benachteiligt werden. Die Ideologie läuft unserem Denken zuwider. Die
Bekämpfung dieser Ideologie und ihrer Partei ist daher ein primäres antifaschistisches und
emanzipatorisches Anliegen und damit ein wesentlicher Baustein der Kommunalwahlkampagne.
Unser konkretes Ziel ist die Isolierung der AfD. Dies gelingt nur unter zwei Bedingungen: Erstens
muss es für dieses Ziel einen parteiübergreifenden Konsens geben. Zweitens darf die AfD keine guten
Einzelergebnisse erzielen, die ihnen einen einfacheren Zugang zu den Magisträten sowie eine höhere
Attraktivität bei unbelehrbaren Christdemokrat*innen ermöglichen würde.
Die Stellschrauben, an denen wir ansetzen müssen, finden sich daher sowohl in den Parteien als auch
in der Bevölkerung. Wir streben eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien und ihren
Jugendorganisationen an. Im Rahmen der Kampagne müssen wir gemeinsam gezielt vor den
Versprechungen der Rechtspopulist*innen warnen und die Vorzüge von Freiheit, Demokratie und
Vielfalt herausstellen.
Wie können wir konkrete Perspektiven im Wahlkampf aufzeigen?
Ein höherer Grad an Dezentralisierung ist aus den eingangs genannten Gründen sinnvoll. Das
bedeutet auch eine stärkere Einbindung der Unterbezirke und Arbeitsgemeinschaften in die
Kampagne des Landesverbandes. Die hier angerissenen Themengebieten müssen von der Juso-Basis
vertieft und erweitert werden. Vor allem müssen sie aber anpassungsfähig bleiben: Unsere Inhalte
sollen eine Hilfe für konkrete Problemstellungen vor Ort sein. Sie stellen keine Parallelideen dar. Eine
effektive Bezirks- und Landeskampagne harmonisiert mit den unterschiedlisten Begebenheiten in
den Städten und Gemeinden.
Logistisch heißt das, dass die UB-Vorsitzenden oder Stellvertreter*innen an der Initiierung und
Umsetzung der Kampagne federführend(!) beteiligt werden müssen. Dies ist durch eine
basisdemokratisch aufgestellte Wahlkampfkommission möglich.
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Personell heißt das, dass die Landesvertreter*innen sich im Rahmen der Kommunalwahlkampagne in
erster Linie als Dienstleister*innen der Unterbezirke und Arbeitsgemeinschaften verstehen müssen.
Materiell heißt das, dass nicht alle Wahlkampfutensilien von oben herab an die Gliederungen
weitergegeben werden dürfen, sondern dass ihnen Raum für individuelle, kommunal-spezifische
Ideen gegeben werden muss. Bei der Gestaltung müssen Elemente enthalten sein, die den
Unterbezirken und Arbeitsgemeinschaften frei zur Verfügung stehen.
Der Kommunalwahlkampf dauert wenige Wochen. Von ihm ist aber maßgeblich abhängig, welche
Politik für die anschließenden fünf Jahre umgesetzt wird. Deshalb wollen wir gemeinsam mit aller
Kraft kämpfen. Wir wollen gemeinsam kämpfen für Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Wir wollen
gemeinsam kämpfen für Freiheit und Partizipation. Wir wollen gemeinsam kämpfen gegen
Rechtspopulismus. Und wir wollen gemeinsam dafür kämpfen, dass viele Jungsozialist*innen unseres
Verbandes direkt und konkret in den Kreistagen, den Stadtverordnetenversammlungen und den
Gemeindevertretungen Gesellschaft gestalten können.
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Kommunalpolitik
K-09
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
K09 Niemand braucht PPP
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Jusos und SPD setzen sich dafür ein, dass von der öffentlichen Hand initiierte Leistungen nicht nach
dem Prinzip der Private Public Partnership finanziert werden. Die obersten Prämissen bei der
Implementierung unserer politischen Ideen umfassen Qualitätssicherung der Leistung, Demut vor
Steuergeldern sowie soziale und politische Kontrolle. Die Auslagerung von politischen Projekten an
einen privatwirtschaftlichen Akteur mit Gewinnorientierung ist mit diesen Prämissen nicht vereinbar.
Wo die Verwaltung nicht effizient ist, treten wir für Umstrukturierungen und Verwaltungsreformen
ein. PPP ist dagegen kurzsichtig, langfristig teuer, qualitätsmindernd und intransparent und damit
abzulehnen.
Begründung: Die Ablehnung ist theoretisch begründbar und beruht auf schlechten Erfahrungen
Mit PPP wird ein neuer Akteur aus der Privatwirtschaft bei der Bereitstellung einer Leistung
beteiligt. Dieser Akteur ist eigentlich nicht notwendig. Allerdings verspricht er der öffentlichen Hand,
die Leistung günstiger bereit zu stellen. Ob er dieses Versprechen einhalten kann, ist offen. Klar ist
aber, dass das PPP für die öffentliche Hand stets ein Verlustgeschäft ist. Entweder streicht der
privatwirtschaftliche Akteur als zwischengeschalteter Dritter eine Art Provision ein, die nicht nötig
ist, da die öffentliche Verwaltung ebenso kompetent gewesen wäre; oder die Leistung ist am Ende
tatsächlich günstiger. Das geht allerdings nur – insbesondere mit Blick auf die Gewinnorientierung –,
wenn die Qualität der Leistung weitaus schlechter ist. Der Qualitätsverlust selbst stellt ein
Verlustgeschäft dar und kann sogar langfristig noch zu einem finanziellen Verlust führen, da die
Leistung aufwändig erneuert oder korrigiert werden muss. Das Argument wird dadurch noch
verstärkt, dass die Bedingungen zur Kreditaufnahme für die öffentliche Hand in der Regel besser sind
als für die Privatwirtschaft.
Das jüngste Negativbeispiel stellt der Unterhalt von Schulgebäuden im Kreis Offenbach dar. 2004
wurde von jährlichen Kosten in Höhe von 52,1 Millionen Euro ausgegangen. Die tatsächliche
Belastung liegt derzeit bei 82,2 Millionen Euro, für 2019 werden nun 95,1 Millionen Euro
prognostiziert. Bis dahin haben die Firmen über 120 Millionen Euro verdient – Steuergeld!
Hinzu kommt, dass die Kontrolle der Öffentlichkeit erschwert wird. Die Vorgänge finden nicht mehr
in der Verwaltungshierarchie, sondern in der oft geheimen Arbeit der Privatwirtschaft statt. Auch der
Einfluss auf Arbeitnehmer*innenrechte, die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards oder die
Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf ein Minimum reduziert.
Es mag Einzelfälle geben, in denen sich PPP unterm Strich gelohnt hat. Dort arbeitet die Verwaltung
allerdings ineffektiv. Das Problem muss daher in der Verwaltung gesucht und behoben werden. Diese
interne Lösung ist PPP immer vorzuziehen.
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angenommen
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Kommunalpolitik
K-10
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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K10 Öffentliches, kostenloses WLAN in hessischen
Großstädten
Die Landeskonferenz möge beschließen:
In unserer heutigen Gesellschaft sind mobile Endgeräte (wie Smartphones, Tablets etc.) kaum mehr
wegzudenken. Während der Umsatz dieser Geräte seit den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen
ist, gab es seitens der hessischen Regierungen in Großstädten – wie Wiesbaden, Frankfurt,
Darmstadt, Gießen etc. – kaum oder gar keine Bestrebungen, den eigenen Bürger*innen und
Besucher*innen eine adäquate Internetverbindung auf öffentlichen Plätzen bereit zu stellen.
Vor allem die hessischen Jungsozialist*innen mit einem Mandat sind dazu aufgefordert, diese Idee in
ihre Fraktion einzubringen. Gemeinsam sollen alle Möglichkeiten von öffentlichen und freien WLANZugriffen auf zentralen Plätzen in den jeweiligen Städten auf die Machbarkeit hin überprüft werden.
Außerdem wird gebeten zum Schutze der Jugend die Einschränkungen, die aufgrund der
Möglichkeiten von Urheberrechtsverletzungen oder strafbewehrter Nutzung entstehen können, auf
technische Möglichkeiten der Zugangsbeschränkungen zu hinterfragen.
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Antragsbegründung:
Laut einer ARD/ZDF Onlinestudie aus dem Jahr 2013 sind 77,2 Prozent der Erwachsenen ab Vierzehn
Jahren in Deutschland online und verbringen im Schnitt 169 Minuten täglich im Internet (Tendenz
steigend). Dabei stieg die Anzahl der mobilen Endgerätnutzung – unterwegs – von 23 Prozent (2012)
auf 41 Prozent (2013). Die Erfordernisse, mobile Endgeräte in öffentlichen Räumen zu benutzen, wird
dadurch belegt. Allerdings stehen der Videonutzung, der Nutzung von Onlineradio oder des
Empfangens/Sendes von E-Mails mit großem Anhang begrenzte Datenbanken zur Verfügung, sodass
nicht immer eine optimale Datenverbindung geboten werden kann. Des Weiteren steigen die Kosten
von ausländischen Besuchern – Zuwachs Wiesbadens durch die Amerikaner, steigender
internationaler Besuch in Frankfurt durch den Flughafen – durch hohe Roaminggebühren.
Freie zugängliche und kostenlose Hotspots würden dieses Problem beheben und die Attraktivität
mehrerer hessischen Großstädte weiter erhöhen.
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Kommunalpolitik
K-11
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
1
Die Landeskonferenz möge beschließen:
2
1.
Die Jusos Bergstraße fordern die Übertragung der bereits jetzt durch die
Regionalversammlung erfolgenden einheitlichen Regionalplanung durch eine bessere
verkehrliche Verbindung der Regionen. Arbeiten in der Stadt und Leben im Umland von
Oberzentren muss besser möglich sein. Hierzu ist ergänzend die Schaffung einer
einheitlichen Verkehrsgesellschaft für die gesamte Rhein-Main-Neckar-Region nötig.
2. Durch die Schaffung lokaler Nahverkehrsorganisationen und der Installation
flächendeckender lokaler Fahrgastbeiräte soll eine größtmögliche Bürgernähe des Angebots
ermöglichen.
3. Die Einrichtung eines kostenlosen ÖPNV-Tickets für Schüler, Azubis und Studierende im
Nahverkehrsverbund der Rhein-Main-Neckar-Region.
4. Ferner fordern die Jusos Bergstraße den schnellstmöglichen Ausbau der S-Bahn entlang der
Ried- und der Bergstraße-Strecke sowie die Schaffung einer durchgehenden S-BahnVerbindung von Mannheim bis nach Frankfurt.
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K11 ÖPNV zukunftsfähig aufstellen
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Kommunalpolitik
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
K12 Regionalentwicklung forcieren
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die SPD setzt sich für einen Ausbau des öffentlichen Personen Nah- und Schienenverkehrs in
ländlichen Regionen und eine bessere und direktere Vernetzung hin in die Städte und Metropolen
ein. Hierzu muss ein landesweiter Infrastrukturplan zur Regionalentwicklung geschaffen werden.
Um ländliche Regionen auch für junge Menschen attraktiv zu erhalten, müssen auch unprofitable
Taktzeiten, gerade in den Nachtstunden am Wochenende, ausgebaut und geschaffen werden.
Tourismusförderung in ländlichen Gebieten bekommt durch einen Ausbau der regionalen
Infrastruktur einen zusätzlichen Schub. Attraktive Nahverkehrsanbindungen sind letztlich ein Anreiz
für Touristen zum unverbindlichen Besuch lokaler Veranstaltungen.
Begründung:
Kreise und Gemeinden erlangen ohne die Infrastruktur der Metropolen oder Metropolregionen keine
Attraktivität. Doch auch die Städte sind letztlich auf die Kommunen angewiesen um den immer
größeren Zustrom in ihre Richtung abzufedern.
Dies kann nur durch eine gute infrastrukturelle Vernetzung von Städten und Kreisen erfolgen. Hieran
gilt es zu arbeiten und gerade den öffentlichen Nah- und Schienenverkehr in Richtung ländliche
Region auszubauen.
Will man eine Überflutung der Städte verhindern und in den ländlichen Regionen einen
demographischen GAU ebenso abwenden, dürfen sich beide nicht als Kontrahenten sehen, sondern
als Mitspieler, die voneinander abhängig sind.
Zusammen müssen Wege der Finanzierung eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs
erörtert werden, mit der gerade auch ländliche Regionen massiv zu kämpfen haben.
Gerade aber der ländliche Raum ist abhängig von attraktiven Anbindungen in die Städte.
Will man die Jugend auf dem Land nicht gänzlich verlieren, so muss auch über Taktzeiten in den
nächtlichen Stunden des Wochenendes nachgedacht werden.
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Kommunalpolitik
K-13
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
K13 Resolution: Rekommunalisierung öffentlicher
Daseinsvorsorge - Privatisierung den Kampf ansagen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Aufgabe des Staates muss es sein, allen Menschen den gleichen Zugang zu allen Gütern und
Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewähren. Denn ohne Selbstbestimmung,
können wir unsere Vorstellung einer gleichberechtigten und freien Gesellschaft nicht verwirklichen.
Doch nicht nur mehr Selbstbestimmung muss unser Ziel der Veränderung sein, sondern auch
Chancengleichheit für Alle. In einer Zeit, wo die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher
werden, die Diskussion um Studiengebühren noch nicht vollständig abgeklungen ist, der öffentliche
Nahverkehr immer teuer wird und Wohnraum zum Dauerbrenner gesellschaftlicher Probleme wird müssen die Forderungen klar sein:
- Bildung muss weiterhin frei sein und darf nicht von wirtschaftlichen Zwängen beeinflusst sein.
Denn Bildung muss für alle, ganz gleich ihrer finanziellen oder sozialen Herkunft, frei zugänglich
sein. Bildung muss der Gesellschaft dienen und nicht der Wirtschaft.
- Der ÖPNV, sei es in der Stadt oder auf dem Land, muss Mobilität und Flexibilität ermöglichen. Dazu
gehört zum einen ein ausgeglichener Ausbau von (Teil-)Strecken und zum anderen ein fairer und
gerechter Preis. Denn ÖPNV muss sich an den Bedürfnissen der Nutzer*innen orientieren und
nicht der privaten Investor*innen.
- Wohnraum muss wieder solidarisch und gerecht werden. Die hohen Mieten sind schon lange nicht
mehr ein Problem der Stadt, sondern verlagern sich zunehmend in den ländlichen Raum.
Menschen werden durch hohe Mieten in den ländlichen Raum gedrängt - jedoch verursacht diese
Verdrängung, das gleiche Problem im ländlichen Raum. Das Ergebnis ist: zu teure Mieten, ganz
gleich ihrer geographischen Lage.
- Die Privatisierung im öffentlichen Dienst, ÖPNV und Wohnungsmarkt muss eingedämmt werden
und wieder zurück in die kommunale Verantwortung gegeben werden.
- staatliche Regulierung, darf nicht mehr von wirtschaftlichen Interessen geleitet sein, sondern
autonom handeln.
Daraus wird eins klar: Öffentliche Daseinsvorsorge darf nicht weiterhin von Ökonomie und
Kapitalismus geleitet sein und muss endlich wieder frei und für die Gesellschaft handeln. Gelebte
Emanzipation eines*einer jedes*jeder Einzelnen kann nur entstehen, wenn wir Barrieren abbauen und
Freiraum ermöglichen. Der Staat und somit die Kommunen in der Pflicht diese Möglichkeiten der
Teilhabe und Verwirklichung zu eröffnen und nicht zu unterbinden durch Einflussnahme Dritter.
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Kommunalpolitik
K-14
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
K14 Schaffung einer Landesstelle zur Konzeptberatung
der Kommunen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Nach Vorbild oder in Zusammenarbeit mit der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement) und dem hessischen kikz (Kompetenzzentrum für interkommunale
Zusammenarbeit) sollte eine Landesstelle zur Beratung der Kommunen errichtet werden, die
Modelle wie Bürgerkommune, nachhaltige Kommune soziale oder zukunftsfähige Kommune offensiv
an die Kreise und Gemeinden heranträgt und sie somit auch strukturell zukunftsfähig macht.
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Begründung:
Vor dem Hintergrund einer immer größeren Abwanderung der Landbevölkerung in Richtung
Metropolregion gilt es auch, dass kommunale Miteinander, die Arbeit der Kommunen zusammen und
Hand in Hand mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.
Nur so können Potentiale der jeweiligen Kommune erkannt werden und ein positives Außenbild
dieser entstehen.
Ziel der Kommune muss es also sein, dass vorhanden Know-How der Bevölkerung zu nutzen um einen
attraktiven Standort zu schaffen, entsprechend sollten Kreise und Gemeinden dazu angehalten
werden, auch durchaus direkt Projektbezogen mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam
konkrete und nicht abstrakte Lösungen zu finden und auch wirklich umzusetzen.
Für solch eine Arbeit mit und von den Bürgern gibt es verschiedene Ideen, Projekte und Konzepte, die
öffentlich und zentral zugänglich gemacht werden müssen.
Nach Vorbild oder in Zusammenarbeit mit der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement) und dem hessischen kikz (Kompetenzzentrum für interkommunale
Zusammenarbeit) sollte eine Landesstelle zur Beratung der Kommunen errichtet werden, die
Modelle wie Bürgerkommune, nachhaltige Kommune soziale oder zukunftsfähige Kommune an die
Kreise und Gemeinden heranträgt und sie somit auch strukturell zukunftsfähig macht.
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Kommunalpolitik
K-15
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
K15 Schluss mit visionsloser Verkehrspolitik solidarischer und gerechter ÖPNV jetzt!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Der ÖPNV in Deutschland und im Rhein-Main Gebiet war in den vergangenen Jahren
außergewöhnlich erfolgreich, Tendenz steigend. In 2014 nutzten im RMV-Gebiet insgesamt 715
Millionen Fahrgäste Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs, 9 Prozent mehr als im
Jahr 2008. Der Erfolg des ÖPNV ist auf die langjährige, kontinuierliche finanzielle Förderung durch
die öffentliche Hand zurückzuführen; ca. 44% der Ausgaben des RMVs sind aus öffentlichen Mitteln
erwirtschaftet. Diese ermöglichen Mobilität, sichern die Erreichbarkeit von Geschäften und
Arbeitsplätzen, tragen zum Schutz der Umwelt und Ressourcen bei und helfen Siedlungen
lebenswert zu gestalten. Diese öffentliche ÖPNV-Förderung ermöglichte in vielen Fällen erst den
Ausbau der Infrastruktur, die Einführung neuer Linien, die Erhöhung des Takts und die Abstimmung
der Angebote und Tarife in den Verbänden.
Diese Erfolge müssen nicht nur gesichert, sondern konsequent ausgebaut werden. Dies bedeutet
nicht weniger, sondern mehr öffentliches Geld für den ÖPNV. Wir brauchen eine ÖPNV-Offensive, um
den ÖPNV für die Zukunftsaufgaben dieser Gesellschaft zu stärken und auf den demografischen
Wandel vorzubereiten.
Es geht in diesen Fällen um zentrale politische Zukunftsaufgaben:
Sicherung einer Basismobilität: Es muss allen Bürger*innen (auch in ländlichen Gebieten),
jenseits vom Auto, ein Grundangebot an öffentlichen Personennahverkehr vorliegen.
• Ballungsräume: hier ist der öffentliche Verkehr Voraussetzung dafür, dass Städte ihre
Lebensqualität, Attraktivität und Funktionsfähigkeit bei andauernder Belastung durch
Verkehr sowohl bei Einwohner*innen als auch bei Tourist*innen behalten und steigern
können
• Umweltziele: Luftqualität und Lärmminderung können beispielweise durch einen guten
ÖPNV schnell und kostengünstig erreicht werden
Die beschriebenen Zukunftsaufgaben des ÖPNV machen eine öffentliche Förderung notwendig, da
die ansonsten anfallenden Preise für den größten Teil der Bevölkerung nur schwer bezahlbar werden.
Nur durch eine gezielte Ausweitung der Förderung, werden eine offensive Weiterentwicklung des
öffentlichen Verkehrs und die Bewältigung neuer Aufgaben möglich sein. Eine Verminderung der
Förderung, wie sie derzeit teilweise von der Regierung in Hessen diskutiert wird, ist vor dem
Hintergrund der oben genannten gesellschaftlich notwendigen Aufgaben des ÖPNV absolut
kontraproduktiv. Nur eine Sicherheit der öffentlichen Mittel für den und Reform von Organisation
und Finanzierung des ÖPNV – gemeinsam können helfen, die Ziele für den ÖPNV der Zukunft und die
finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hand zusammenbringen.
Die Vorschläge zielen auf einen effektiveren und effizienteren Einsatz der zur Verfügung stehenden
öffentlichen Mittel ab.
Der erforderliche Umbau verlangt von allen Beteiligten in Politik, Verwaltung und Unternehmen
neues Denken:
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Die Regierungen müssen verlässlich zusichern, öffentliche Mittel in einem definierten
Umfang dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Ergänzend dazu, muss sie Ziele für den ÖPNV
definieren, ein Konzept, das Ziele, Rahmenbedingungen und Standards formuliert, die mit
den finanziellen Ansätzen übereinstimmen. Beginnend auf der Landes- und anschließend
länderübergreifend auf der Bundesebene, muss eine öffentliche Debatte um das entwickelte
Konzept geführt werden.
• Die Verkehrsverbunde, hier also der RMV, müssen als Navigator im System die politisch
beschlossenen Ziele konsequent umsetzen. Sie übernimmt die Koordination zwischen
Öffentlichkeit, Politik, den verschiedenen Unternehmen und weiteren Beteiligten. Dabei
muss interkommunal und regional zusammengearbeitet werden. Die Beteiligten müssen
darin gestärkt werden, den Verkehr noch besser und innovativer – im Rahmen der
vorgegebenen Ziele und Aufgaben – auszugestalten und zu betreiben.
• Dazu gehört ebenfalls eine noch stärkere Berücksichtigung der Nutzer*innen-bedürfnisse.
Dies muss in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen so erfolgen, dass öffentliche Mittel
transparent und nachvollziehbar für die Interessen der Kunden sowie die Effizienz und
Qualität des Verkehrs verwendet werden. Der RMV muss dies als Verkehrsverbund RheinMain berücksichtigen und akzeptieren.
Damit diese grundsätzliche Aufgabenteilung erfolgreich ist, zeigt sich am Beispiel der
Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs. Diese Organisations- und Finanzreform kann
trotz noch verbleibender Mängel als sehr gelungen bezeichnet werden. Ein vergleichbarer,
verlässlicher und transparenter Finanz-, Rechts- und Ordnungsrahmen, der diese Regelungen auch
für den sonstigen ÖPNV mit Bussen und Straßenbahn im Wesentlichen übernimmt, ist von Seiten des
Bundes und der Länder überfällig. Hieraus ergeben sich für die Akteure folgende Handlungsaufträge:
•
• Der Bund muss die finanziellen Voraussetzungen zur Gewährleistung eines
bedarfsgerechten Angebots des ÖPNV langfristig sichern. Darüber hinaus sind die so
genannten Regionalisierungsmittel den Ländern dauerhaft und dynamisiert zur Verfügung
zu stellen. Die zukünftige Mittelvergabe müssen Bund und Länder in Absprache gesetzlich
regeln; die Förderung ist an Standards und Rahmenvorgaben aus dem Konzept zu knüpfen.
In die Förderung zu integrieren sind auch Anreizelemente, die den Erfolg bei den Kunden
und in der Qualitätsverbesserung belohnen.
• Die Länder müssen, wenn die entsprechenden Bundesmittel (s. o.) zur Verfügung stehen,
für eine dauerhafte Finanzierung des ÖPNV einschließlich der Förderung
umweltfreundlicher Komponenten sorgen. Das PBefG ist im Rahmen der anstehenden
Novelle entsprechend anzupassen. Die Verbindlichkeit eines integrierten
Landesnahverkehrplans für alle Verkehre, also auch für den Motorisierten Individualverkehr,
muss auf Landesebene vorgeschrieben und gewährleistet werden. Überdies steht Hessen in
der Verantwortung, ihrerseits die ÖPNV-Finanzierung durch Schaffung gesetzlicher
Grundlagen (Landes-GVFG-Gesetze) dauerhaft sicherzustellen.
• Die Kommunen als Landkreise oder Städte müssen in regionaler Kooperation den ÖPNV
örtlich und regional so ausbauen, dass er den Zielen der Nutzer*innenorientierung und
Umweltverbesserung entspricht. Zudem ist die Siedlungs- und Raumentwicklung vor allem
in Ballungsräumen konsequenter als heute auf den ÖPNV auszurichten.
• Die Unternehmen müssen den ÖPNV Nutzer*innenfreundlich ausgestalten. Ein
umweltfreundlicher, stadtverträglicher und am Markt erfolgreicher ÖPNV kann durch
Vertragsgestaltung und Förderpolitik unterstützt werden. Die Unternehmen werden in
Zukunft in Konkurrenz zueinander, aber trotzdem in enger Kooperation miteinander an der
Zukunftsaufgabe ÖPNV arbeiten. Maßstab allen Handelns muss das Interesse der
Öffentlichkeit und der Kunden sein.
Kurzum – ein derartiges Konzept für den ÖPNV in Südhessen kann der aktuell visionslosen
Verkehrspolitik in Hessen und der unnachvollziehbaren Frage nach Kürzung der öffentlichen Mittel
ein Ende setzen. Hier wird klar beschrieben, wie die unterschiedlichen Akteure im ÖPNV
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untereinander handeln und verzahnen – und nochmals dringend betont wie wichtig die öffentlichen
Mittel für den Erhalt des ÖPNVs sind. Dieser Leitantrag kann in Gesprächen und Verhandlungen für
Hessen noch konkret geschleift werden – die Grundforderungen werden aber dennoch klar
ersichtlich.
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Kommunalpolitik
K-16
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Bundesparteitag, SPD Bundestagsfraktion
Antragstitel
K16 Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
verwenden
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Der SPD Bundesparteivorstand und die Bundestagsfraktion sollen ein schlüssiges Konzept für die
Neugestaltung des 2019 auslaufenden Solidaritätszuschlags entwickeln, der folgende Aspekte mit
beinhaltet:
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•
Verwendung von 50% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung
des Ausbaus dezentraler, im ländlichen Raum errichteter Erneuerbare Energien zur
Förderung einer nachhaltigen, eigenständigen Finanzausstattung und Erhalt der
wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch deren Eigenbetriebe.
Verwendung von 25% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung
von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum, um die Verkehrsanbindungen an
Ballungsgebiete zu verbessern und Finanzierungsmöglichkeiten für beschleunigte
Dorferneuerungsprozesse zu schaffen.
Begründung:
Im Jahr 2019 enden der Solidarpakt II sowie die aktuelle Regelung zum Länderfinanzausgleich. Neben
einer Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs soll der Solidaritätszuschlag in Höhe und Verfahren
dem aktuellen Solidaritätszuschlag gleich beibehalten werden. Im Jahr 2014 lagen die Einnahmen des
Bundes durch den Solidaritätszuschlag bei rund 15 Mrd. Euro. Dieser Betrag sollte in eine
zukunftsgerichtete Neuausrichtung des ländlichen Raums investiert werden.
Gerade im ländlichen Raum mit der zunehmenden Landflucht, den zunehmend realen Auswirkenden
des prognostizierten demographischen Wandels und der sinkenden Gewerbeanzahl ist es wichtig,
Kommunen für künftige Strukturen zu rüsten. Sinkende Einwohnerzahlen und sinkende
Handwerksangebote bedeuten Arbeits- und Ausbildungsplatzverluste im ländlichen Raum, welche
eine langfristige steigende Anzahl an Landflucht katalysierend begünstigt. Was in den ländlichen
Kommunen bleibt, sind Leerstand, teure Infrastrukturen, die über hohe Hebesätze nicht
auszugleichen sind. Die Ausweisung von günstigen Neubaugebieten schafft kurzfristige Linderung,
beschleunigt aber den Zerfall der Innenstädte. Es bleiben abgehängte Kommunen. Unternehmungen,
neue Gebietsreformen durchzuführen sind sinnvoll, werden jedoch ohne weitere zusätzliche,
finanzielle Unterstützung nur einen zeitlichen Aufschub gewähren. Somit folgen auf den
Zusammenschluss abgehängter Kommunen, abgehängte Regionen.
Eine finanzielle Unterstützung darf jedoch nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Schlüsselzuweisungen
stellen einen wichtigen Teil dieser Kommunen dar. Zudem sollen Mittel aus dem Solidaritätszuschlag
für folgende Schwerpunkte eingesetzt werden:
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Den Ausbau der dezentralen Energiewende vor Ort unter Beteiligung kommunaler Eigenbetriebe
und bürgerschaftlichen Engagements. Diese Maßnahme verspricht eine langfristige Ertragsquelle für
die ländlichen Kommunen zur Refinanzierung der notwendigen Aufwendungen. Zudem schafft es
Arbeits- sowie Ausbildungsplätze vor Ort.
Aus den Mitteln des Solidaritätszuschlags finanzierte Infrastrukturprojekte könnten die Anbindung
des ländlichen Raums an Ballungsgebiete verbessern. Was zu einer Entspannung der Wohnsituation
in den Ballungsgebieten führt und den Auswirkungen des Demographischen Wandels im ländlichen
Raum lindert.
Zudem vergrößert die bessere logistische Anbindung von Handwerk und Handel den interregionalen
Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.
Investitionen in die beschleunigte Dorferneuerung ermöglichen es Kommunen, Angebote
zusammenzufahren und neu zu strukturieren, öffentliche Gebäude zu sanieren und teure
Folgekosten einzusparen. Zudem können Angebote für Bürger geschaffen werden, die den
Ansprüchen an eine moderne Kommune und moderne Verwaltung gerecht werden und die
langfristige Attraktivität ländlicher Kommunen fördern.
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Kommunalpolitik
K-17
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
BMFJV Maas, SPD-Bundestagsfraktion, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
K17 Soziales Wohnen soll sich lohnen - für die
Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion und das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Heiko Maas
werden aufgefordert eine Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Wohnungsbaugesellschaften
zu starten.
Ein solches Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz soll regeln, dass Wohnungsbaugesellschaften, die
gemäß Satzungszweck die weiter unten aufgeführten Ziele und Auflagen erfüllen, als gemeinnützig
anerkannt und von der Gewerbe-, Körperschafts- und Vermögenssteuer befreit werden.
Ziele für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit:
1. Förderung des Wohnungsbaus
2. Förderung der sozialen Durchmischung von Wohnquartieren
3. Schaffung von bezahlbaren Wohnraum
4. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und sozialer Infrastruktur
Auflagen:
1. Verbot der Gewinnausschüttung von mehr als 4% der eingezahlten Kapitaleinlage pro Jahr
2. Verfolgung des Kostendeckungsprinzips innerhalb des Teilbereichs des Mietwohnungsbaus
und bezogen auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
3. Zweckbindung des gesamten Vermögens an den gemeinnützigen Zweck
Begründung:
In Anbetracht der in den letzten Jahren in vielen Städten wieder aufkommenden Probleme der
Wohnraumversorgung sollte die 1990 von CDU und FDP abgeschaffte Gemeinnützigkeit für
Wohnungsunternehmen wieder eingeführt werden, um die Bereitstellung von bezahlbaren
Wohnraum steuerlich zu fördern.
Hierbei sollte jedoch explizit nicht nur die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums, sondern auch
städtebauliche Aspekte mit berücksichtigt werden. Hierzu sollte den gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaften nicht nur die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des
Wohnumfeldes und sozialer Infrastruktur gestattet werden. Auch die Verfolgung des
Kostendeckungsprinzips -d.h. keinen höheren Preis verlangen, als die erbrachte Leistung kostetsollte, statt auf die einzelne Mietwohnung, auf den gesamten Mietwohnungsbestand bezogen sein.
Hierdurch kann die Wohnungsbaugesellschaft innerhalb eines Wohnquartiers die soziale
Durchmischung durch Mietpreise steuern, die teilweise über den Selbstkosten, teilweise aber auch
unter diesen liegen.
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Kommunalpolitik
K-18
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
K18 Stärkung der hessischen Städte, Gemeinden und
Landkreise
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die hessischen Städte, Gemeinden und Kreise haben gegenwärtig zahlreiche Herausforderungen zu
bewältigen. Der nachfolgende Antrag verfolgt den Ansatz, für ausgewählte Problembereiche
denkbare Lösungsszenarien zu entwickeln.
A.) Sicherheit
Die Gewährleistung der Sicherheit ihrer Einwohner nimmt bei allen hessischen Städten und
Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dabei geht es sowohl um den Schutz vor Straftaten als auch um
den Schutz vor Bränden, Naturkatastrophen oder sonstigen Unglücken. Jeder kann ein Opfer
krimineller Handlungen werden oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesen sein. Auch wenn in
diesem Themenfeld bereits zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, so gibt es einige
Teilbereiche, in denen Verbesserungspotential besteht.
Wir fordern deshalb:
I.
Stärkung der Kriminalprävention sowie des Bürgerschaftlichem Engagements
Jede hessische Kommune sollte über eine ausreichende Anzahl an kommunalen Ordnungskräften
verfügen. Diese sollten mittels eines regelmäßigen Streifendienstes eingesetzt werden, um
potenzielle Ordnungsstörer abzuschrecken, Verunreinigungen und Belästigungen frühzeitig zu
erfassen und den Bürgerinnen und Bürgern als fachlich kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung
stehen. Die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen müssen zusätzlich bereitgestellt werden.
Kriminalprävention ist jedoch nicht alleine Aufgabe von Polizei- und Ordnungsbehörden.
Zivilgesellschaftliche Projekte der Prävention, insbesondere im Umfeld von Schulen und in der
Jugendsozialarbeit sind unverzichtbare Bestandteile der Prävention.
Bürgerschaftliches, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist generell für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig. Es verstärkt die Akzeptanz von geordneten Verhältnissen,
hat damit indirekt Einfluss auf das Wertegefühl in unserer Gesellschaft und bietet Kindern und
Jugendlichen gleichzeitig ein Vorbild für engagiertes und couragiertes Einsetzen für ihre
Mitmenschen.
Aus diesem Grund sollten auf kommunaler Ebene verstärkt kriminalpräventive
Nachbarschaftsprojekte wie beispielsweise Bürgerinformationsveranstaltungen zur Thematik
Wohnungseinbruchdiebstahl initiiert werden.
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II.Freiwillige Feuerwehren stärken
Die von den Kommunen getragenen Feuerwehren bilden ein zentrales Element im Sicherheitssystem
des Landes Hessen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stehen jedoch immer mehr
hessische Feuerwehren vor dem Problem, ihre Leistungen zukünftig nicht mehr in gleichem Umfang
und Qualität anbieten zu können, da ihnen die hierfür erforderlichen Kapazitäten an Personal- und
Sachmitteln fehlen.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind wegen der ärztlichen Eignungsuntersuchung nach
§ 11 Abs. 9 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr verstärkt auf junge
Fahrerinnen und Fahrer angewiesen, um ihre Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Ältere
Feuerwehrangehörige, die früher ohne Einschränkung bis zu ihrem altersbedingten Ausscheiden aus
dem aktiven Dienst Fahrtätigkeiten übernehmen konnten, stehen in zunehmendem Maße nicht
mehr zur Verfügung. Um dieser negativen Entwicklung zu begegnen, müssen entsprechende
Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Diese könnten beispielsweise darin bestehen, stärkere
Anreize für ein ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr zu schaffen.
Des Weiteren müssen die freiwilligen Feuerwehren mit ausreichenden Sachmitteln ausgestattet
werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Investitionen dürfen nicht aufgeschoben werden,
sondern müssen bedarfsorientiert kurzfristig realisiert werden.
B.) Kommunalen Wohnungsbau fördern
Während in wachsenden Städten und Gemeinden die Schaffung von neuem Wohnraum im
Vordergrund steht, müssen zahlreiche Gemeinden in schrumpfenden Regionen in Um- oder
Rückbaumaßnahmen und damit auch in einen nachhaltigen Abriss investieren. Insgesamt stehen in
Deutschland derzeit über 1,7 Mio. Wohnungen leer. Die Bewältigung der unterschiedlichen Aufgaben
setzt ein Zusammenwirken aller im Bereich Wohnen und Bauen tätigen Akteure einschließlich der
Wohnungsunternehmen, der Mieter, aber auch der Eigentümer voraus. Auch müssen die
wohnungspolitischen Instrumente von Bund, Ländern und Gemeinden noch enger verzahnt und
aufeinander abgestimmt werden.
Wir fordern deshalb:
I.
Soziale Ausgewogenheit sicherstellen
In den Städten und Gemeinden mit Wohnungsknappheit muss sowohl im freifinanzierten als auch im
geförderten Wohnungsbau bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Die benötigten Investitionen
in den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau erfordern dabei ein klares Bekenntnis von Bund und
Ländern zum sozialen Wohnungsbau. Die vom Bund derzeit bereit gestellten 518 Millionen Euro pro
Jahr müssen insbesondere von den Ländern in gleicher Höhe mitfinanziert werden und in die soziale
Wohnraumförderung fließen. Die Länder sind aufgefordert, diese Mittel zweckgebunden einzusetzen
und ihre Wohnraumförderungsprogramme so zu gestalten, dass auch den unterschiedlichen
regionalen und örtlichen Bedarfen Rechnung getragen wird.
II.
Bezahlbares Bauen ermöglichen
Dem Ziel der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dienen auch die
Baulandkonzepte der Städte und Gemeinden. Beim Bauland ist nicht so sehr das Vorhandensein,
sondern oft die Mobilisierung das Problem. Konflikte mit dem Umwelt-, Arten und Naturschutz sind
häufige Hemmnisse für eine Bebauung. Zudem ist es oft schwer, die häufig in Privatbesitz
befindlichen Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren.
Der Bund sollte deshalb die Freistellung sowie die verbilligte Abgabe von nicht mehr benötigten
Bundesliegenschaften zum Zweck der Wohnbebauung forcieren. Gerade ungenutzte Flächen,
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militärische Konversionsflächen sowie ehemalige Bahnflächen – insbesondere im Innenbereich –
bieten sich für eine Wohnnutzung an.
Betroffene Städte und Gemeinden sind frühzeitig über Veräußerungsabsichten zu informieren und
eng einzubinden.
C.) Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Regionen hängt entscheidend
vom schnellen Auf- und Ausbau der Breitbandtechnologien ab. Wenngleich die Zahl von
Breitbandanschlüssen in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gestiegen ist, fehlt noch allzu
oft insbesondere in ländlichen Bereichen, aber auch in Randlagen der Städte der Zugang zu diesen
Schlüsseltechnologien. Ein andauerndes und ausgeprägtes Kommunikationsinfrastrukturgefälle
zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten ist jedoch aus gesellschafts- und
wirtschaftspolitischer Sicht nicht hinnehmbar.
Wir fordern deshalb:
I.
Breitbandkluft schließen
Die zeitnahe Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandinternetverbindungen bedarf der
gemeinsamen Anstrengung aller beteiligten Akteure. Das in der Breitbandstrategie der
Bundesregierung genannte Vorhaben, eine 50 Mbit/s-Lösung für lediglich 75 % der Haushalte zu
schaffen, darf daher nicht hingenommen werden. Da diese Zahl über den Ausbau in den dicht
besiedelten Gebieten erreicht werden kann, würde dies in der Konsequenz eine Konzentration auf die
Verdichtungsräume bedeuten und die „digitale Spaltung“ zum ländlichen Raum weiter vertiefen.
II.
Vorhandene Infrastruktur nutzen
Bund, Länder und Kommunen müssen bereit sein, ihre vorhandene breitbandrelevante Infrastruktur
für die Mitnutzung frei zu geben, um auf diesem Wege unnötige Erschließungskosten zu vermeiden
und Synergieeffekte zu erreichen. So verfügen etwas BMBVS, BMVg und BMI über eigene teils weit
reichende Glasfaserinfrastruktur und Lehrrohrkapazität. Auch Städte und Gemeinden verfügen über
Potentiale zur infrastrukturellen Erschließung. So können etwa Abwasserkanäle für die Verlegung
von Glasfaserkabeln genutzt werden.
III.
Finanzierung sicherstellen
Der flächendeckende Ausbau des Breitbandnetzes auf Glasfaserbasis wird schätzungsweise 40 bis 50
Milliarden Euro kosten. Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch
gesamtgesellschaftlich finanziert werden muss. Ohne ein nachhaltiges Finanzkonzept wird das
Projekt scheitern. Ein denkbarer Weg wäre die Verankerung der Universaldienstverpflichtung im TKG.
Hierbei könnte im Rahmen der Regulierung sichergestellt werden, dass Unternehmen, die den
Universaldienst erfüllen, entsprechende Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten.
D.) Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum
Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Aber die Ärzte sind in unserem
Land ungleich verteilt. In manchen Regionen Deutschlands gibt es eine Überversorgung, in einem
Drittel der Planungsbereiche aber mittlerweile eine Unterversorgung. Betroffen sind vor allem
strukturschwache ländliche Gebiete, aber auch Stadtteile größerer Städte mit einer schwierigen
Sozialstruktur.
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Wir fordern deshalb:
I.
Rechtsanspruch schaffen – in jeder Gemeinde eine Ärztin / ein Arzt
Ziel muss sein, auch zukünftig in jeder eigenständigen Gemeinde eine hausärztliche Versorgung
gewährleisten zu können. Es ist Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigungen, dies sicherzustellen.
Soweit dies nicht erfüllt wird, sollte der Gesetzgeber einen entsprechenden Rechtsanspruch
zugunsten der Kommunen einführen.
II.
Kommunale Aktionspläne
Kommunen sollten bei der Ärztewerbung ein ähnliches Standortmarketing betreiben wie bei der
Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen. Dazu gehört, bei drohender Schließung einer
Arztpraxis gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen einen frühzeitigen Aktionsplan zu
entwerfen.
Als Maßnahmen kommen in Betracht:
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Stipendien für Studenten mit späterer Niederlassungsverpflichtung
Förderung von medizinischen Praktika im Ort,
Ankauf von geeigneten Immobilien für eine Arztpraxis,
Gewährung von Darlehen für den Betrieb einer Arztpraxis,
Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche für Familienangehörige der Ärztin oder des Arztes,
Ermöglichung von Teilzeitarbeit, Kooperation mit Vereinen und Kirchen zur schnellen
Verankerung der neuen Ärzte in der Gemeinde
III.
Mobilitätskonzepte weiterentwickeln
Die Erreichbarkeit der Ärzte spielt gerade bei einer älter werdenden Gesellschaft eine immer größere
Rolle. Notwendig ist es, Mobilität und Erreichbarkeit in der Versorgungsplanung mit einzubeziehen.
Die Fahrpläne des ÖPNV sollten auch auf die Sprechzeiten der Arztpraxen abgestimmt werden.
Darüber hinaus sind Mobilitätskonzepte zu entwickeln, die insbesondere auch gehbehinderten
Patienten die Möglichkeit bieten, Ärzte aufsuchen zu können (z.B. mittels Bürgerbussen, Landartoder Ruftaxen).
IV.
Telemedizin etablieren
Die Möglichkeiten der Telemedizin müssen weiter ausgebaut werden. Noch bestehende Vorbehalte
über die Fernbehandlung müssen ausgeräumt werden. Viele europäische und außereuropäische
Länder sind in Sachen Telemedizin bereits deutlich weiter als Deutschland. In diesen Ländern wurde
erkannt, dass zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung ein abgestuftes Versorgungsystem
notwendig ist. Beispiele sind in diesem Zusammenhang „rollende Arztpraxen“ in einem mit
Medizintechnik ausgestattetem Fahrzeug, die mit Hausarzt- und Facharztpraxen vernetzt sind.
E.) Finanzierung
Auch im Jahr 2014 bleibt die Lage der kommunalen Haushalte unverändert angespannt. Nach wie vor
gelingt es vielen Städten und Gemeinden trotz enormer Konsolidierungsanstrengungen nicht, ihre
Haushalte auszugleichen. Insgesamt sind die Kommunen in Deutschland mit 133,6 Milliarden Euro
verschuldet, hinzu kommt ein massiver Investitionsstau. Die KfW Bankengruppe bezifferte den
kommunalen Investitionsrückstand im Jahr 2014 auf rund 118 Milliarden Euro. Besonderes
Augenmerk verdienen die ungebremst steigenden Ausgaben für soziale Leistungen, die nach einer
Schätzung der kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2015 auf über 50 Milliarden Euro steigen
werden.
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Wir fordern deshalb:
Problem der Kommunalverschuldung lösen
Die Kommunen in Deutschland sind mit über 100 Milliarden Euro (Kreditmarktschulden und
Kassenkredite) verschuldet. Hier muss eine Lösung gefunden werden, damit die Kommunen
handlungsfähig bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass die Länder nicht weitere Lasten auf die
Kommunen verschieben, um die eigenen Haushalte auszugleichen. Die Politik muss vielmehr die
Finanzausstattung der Kommunen verbessern und dafür sorgen, dass Städte und Gemeinden mit
ihren Einnahmen die gesetzlich auferlegten Leistungen auch tatsächlich finanzieren können.
Überforderung der Kommunen im Bereich der Betreuung von Flüchtlingen beenden
Die Kostenerstattung, welche die Kommunen für die Unterbringung, Kleidung und Verpflegung von
Flüchtlingen erhalten, ist gegenwärtig nicht kostendeckend. Die von den jeweiligen Bundesländern
gezahlten Pauschalen decken teilweise noch nicht einmal 50 Prozent des notwendigen Bedarfes. Hier
besteht dringender Handlungsbedarf. Das Land Hessen muss an dieser Stelle seiner Verantwortung
gerecht werden und darf die hessischen Städte und Gemeinden nicht mit der wichtigen Aufgabe der
Flüchtlingsunterbringung und Betreuung allein lassen.
Vom Solidaritätszuschlag zum Stabilisierungsfonds
Politisch ist es sinnvoll, den bestehenden Solidaritätszuschlag weiter zu entwickeln, zu einem
Investitionsfonds für benachteiligte Kommunen und Regionen in Deutschland – unabhängig von der
Himmelsrichtung - und als Instrument zum Altschuldenabbau. In der Grundstruktur könnte man
diesen Fonds wie die EU-Strukturfördermittel aufbauen. Man könnte anhand der Faktoren
Demografische Entwicklung, Arbeitslosigkeit, Wirtschafts- und Steuerkraft die Gebiete in
Deutschland (Regionen) in Fördergebiete I und II einteilen und damit eine gewisse Vergleichbarkeit
sicherstellen.
Abschaffung der Subsidiaritätsklausel in §121 der HGO
Die 2004 in der HGO eingeführte Subsidiaritätsklausel in §121(1) 3. soll wieder abgeschafft und durch
eine Regelung ersetzt werden, die es den Kommunen ermöglicht, selbstständig wirtschaftlich tätig
zu werden. So können wirtschaftliche Projekte einzelner Kommunen umgesetzt werden,
beispielweise die Gründung eigener Windkraftbetriebe, die die dezentrale Energiewende fördern und
gleichzeitig die kommunalen Haushalte durch direkte Einnahmen entlasten.
Den neuen Aufgaben Rechnung tragen
Die Kinderbetreuung und die Finanzierung des Horts sind längst keine freiwilligen Leistungen mehr.
Für die meisten Familien sind diese Einrichtungen notwendig, um das Berufsleben mit der Familie
vereinbaren zu können. Diese Aufgaben sollen zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Kommunen
übernommen und zu 90% durch das Land finanziert werden.
Den kommunalen Finanzausgleich zu einen echten Finanzausgleich umgestalten.
Das Land wird dazu angehalten, die jährlichen Geldmittel für den kommunalen Finanzausgleich (KFA)
auf 4,4 Mrd. € aufzustocken und das alte Berechnungsmodell (vor 2011) wiederherzustellen.
Regierungspräsidien abschaffen
Die Regierungspräsidien sind sowohl für Bürger als auch die Kommunalpolitik intransparente
Behörden, die auf Weisung der hessischen Landesregierung agieren. Eine entsprechende
Bürgervertretung ist dort ebenfalls nicht gegeben, weshalb sich auch die demokratische Legitimität
dieser Behörden anzweifeln lassen. Die Regierungspräsidien in Hessen sind abzuschaffen, ihre
Kompetenzen weitgehend auf die Fachministerien in Wiesbaden zu verlagern. Dies schafft für das
Land Kosteneinsparungen in Millionenhöhe. Die Kommunalaufsicht für die kreiseigenen Städte und
Gemeinden soll bei den Landkreisen verbleiben.
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Kommunalpolitik
K-19
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
K19 Stellenbewertungspflicht für alle Städte und
Gemeinden in Hessen - Leistungsgerechte Vergütungen
für tariflich Beschäftigte aller kommunalen
Gebietskörperschaften
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern die hessische Landesregierung auf, eine Rechtsverordnung vorzubereiten und zu
veranlassen, die alle Städte und Gemeinden in Hessen dazu anweist, ab sofort Stellenbewertungen
innerhalb der Kommunalverwaltungen durchzuführen. Die Stellenbewertungssysteme sollen
folgendermaßen in den öffentlichen Verwaltungen eingeführt werden:
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8.
Die Städte und Gemeinden fertigen für jede in der Kernverwaltung, den angegliederten
Bauhöfen und den Kinderbetreuungseinrichtungen, vorhandene Stelle zunächst eine
spezifische Stellenbeschreibung an.
Nach der verbindlichen Ausarbeitung der Stellenbeschreibungen, ist in die Stellenbewertung
einzutreten. (Anhand der tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen
Dienst in Hessen sowie nach den Bestimmungen der Vergütungsordnung des
Bundesangestelltentarifs).
Der Kommune ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung freigestellt, ein eigenes
Stellenbewertungssystem nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu erstellen oder
einen professionellen Kommunaldienstleister zu beauftragen.
Vor dem Eintritt in das Verfahren der Stellenbewertung ist eine
Stellenbewertungskommission zu bilden. (Zusammensetzung der Kommission: mindestens
ein Vertreter der zuständigen Gewerkschaft, ein Mitglied des Personalrates,
Personalamtsleiter, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bzw. sein direkter Vertreter
und fachkundige Mitarbeiter der Verwaltung sowie falls erforderlich, der Vertreter einer
Fachfirma, die Stellenbewertungen geschäftlich erstellt.)
Die Ergebnisse der Stellenbewertung sind in einem abschließenden Prüfbericht
zusammenzufassen und innerhalb eines Laufbahngesprächs mit den Angestellten zu
besprechen. Zu dem Abschlussgespräch wird ebenfalls ein Vertreter des Personalrates
hinzugezogen.
Die aktuellen Resultate der Stellenbewertung werden von dem jeweiligen
Gemeindekollegialorgan (Magistrat oder Gemeindevorstand) beschlossen und ab dem
nächsten Zahlungsmonat umgesetzt.
Rechtliche Vorgehensweise:
Da es aktuell noch keine individuelle Vergütungsordnung nach dem TVÖD gibt (§ 12 und
§ 13 TVÖD sind noch nicht belegt) sind für die Stellenbewertung die geltenden tariflichen
Bestimmungen nach dem § 21 und § 22 BAT (Bundesangestelltentarif) und der beiliegenden
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Vergütungsordnung zum Bundesangestelltentarif (§ 17 Abs. 7 TVÜ-VKA) anzuwenden. Für die
Stellenbewertung sind ausschließlich die in der nach dem Bundesangestelltentarif bestehenden
Merkmale der Vergütungsordnung zu berücksichtigen.
Außerdem ist der Grundsatz der Tarifautomatik zu beachten. Weist das Bewertungssystem
eine höhere Entgeltgruppe als bisher vorgenommen auf, ist die Höhergruppierung zum
nächstmöglichen Zahlungsmonat umgehend durchzuführen. Sollte die Bewertung eine niedrigere
Entgeltgruppe, als in der Realität besteht aufweisen, kann aufgrund der tariflichen Bestimmungen
keine Herabstufung in die aus der Bewertung resultierende Entgeltgruppe erfolgen. Die erneute
Überprüfung der jeweiligen Stellenmerkmale kann nur auf Antrag des Arbeitnehmers erfolgen. Ob
einer erneuten Bewertung stattgegeben wird, liegt allein im Entscheidungsfeld des Magistrats bzw.
des Gemeindevorstandes. Dem Magistrat bzw. dem Gemeindevorstand wird auferlegt, die
Stellenbewertung in einem regelmäßigen Abstand von 2 Kalenderjahren durchzuführen und die
Tätigkeitsmerkmale aller Angestellten dauerhaft zu überprüfen.
Begründung:
Die kommunale Selbstverwaltung gibt allen Städten und Gemeinden in Hessen gewisse Freiheiten
und die Möglichkeit, gewisse Aufgaben und Verantwortlichen eigenverantwortlich anzunehmen,
auszugestalten bzw. zu regeln. Schaut man sich die realen Erfahrungswerte an, stellt man deutlich
fest, dass es in vielen Kommunalverwaltungen noch kein individuelles Stellenbewertungssystem gibt.
Die hessische Landesregierung wird daher aufgefordert, umgehend zu handeln und einen
dementsprechenden Erlass bzw. eine bindende Rechtsverordnung vorzubereiten, die eine
allgemeinverbindliche Stellenbewertungspflicht für alle kommunalen Gebietskörperschaften in
Hessen beinhaltet. Die Einführung eines Stellenbewertungssystems ist allein schon deswegen sehr
wichtig, da gerade in der öffentlichen Verwaltung eine leistungsgerechte Entlohnung erfolgen soll
und vor allem Höhergruppierungen nicht einfach willkürlich vorgenommen werden sollten.
Selbstverständlich lässt sich das Konstrukt der kommunalen Gebietskörperschaften nicht mit
Entgeltvorgängen in der freien Marktwirtschaft vergleichen. Es ist aber dennoch fakt, dass
Lohnaufwendungen für den laufenden Verwaltungsbetrieb über die kommunalen Einnahmequellen
gedeckt werden müssen. Durch die Einführung eines allgemeinverbindlichen
Stellenbewertungssystems für alle Kommunen in Hessen, ist die Abschätzung von individuellen
Entwicklungsperspektiven der Mitarbeiter viel gezielter möglich und planbar. Die verbindliche
Einführung eines Stellenbewertungssystems ist außerdem verbunden mit der Erstellung einer
arbeitsplatzbezogenen Stellenbeschreibung, für alle im aktuellen Stellenplan eingearbeiteten
Verwaltungsstellen. Durch eine detaillierte Stellenbeschreibung können einzelne Zuständigkeiten
und Aufgabenbereiche viel besser betrachtet und strukturiert werden. Nach der Durchführung des
Stellenbewertungsverfahrens können aufgrund der vorherigen Stellenplatzbeschreibung neue
Erkenntnisse über das Gesamtaufgabengebiet getätigt werden. Es kann dann punktuell betrachtet
werden, ob eine neue Aufgabenzuweisung oder eine individuelle Verlagerung von Aufgabengebieten
erfolgen muss. Abschließend betrachtet, bringt eine Stellenbewertung nicht nur Erkenntnisse über
Aufgabengebiete oder umgesetzte Arbeit sondern kann genau aufzeigen, in welchen Bereichen ggf.
durch die Verlagerung von Aufgabengebieten sogar an weiterem Personal eingespart werden kann
und somit sogar erhebliche Aufwendungen im Personalhaushalt aller kommunalen
Gebietskörperschaften vermindert werden können. Aufgrund der aktuell sehr hohen Schuldenstände
alle Städte und Gemeinden in Hessen muss daher von der hessischen Landesregierung schnell
gehandelt werden. Für die Vorbereitung der des geforderten Erlasses bzw. der entsprechenden
Rechtsverordnung wird der hessischen Landesregierung, die fallbezogene Rechtsanwendung aus
dem Forderungsteil dieser Antragsvorlage nahe gelegt und empfohlen.
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Kommunalpolitik
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
K20 Demokratisierung des kulturellen Lebens Kulturzugang für junge Menschen kostenlos machen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern die Landtags- und Bundestagsfraktion der SPD auf einen entsprechenden Antrag in den
Landtag/Bundestag einzubringen, der eine Demokratisierung des Kulturzugangs vorsieht.
Folgende Punkte sollen darin enthalten sein:
1. Für alle Museen in EU-Staaten sollen die Eintrittsgelder für im folgenden genannte
Personengruppen abgeschafft werden:
• Kinder und Junge Erwachsende aus EU Staaten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr
• Asylbewerber*innen und Flüchtlinge ebenso bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr
• sowohl europäische als auch internationale Studierende und Auszubildende ohne
Altersgrenze
2. Eintrittsgelder für entsprechende Lehr- und Betreuungskräfte von Schulklassen und
Jugendgruppen in allen Museen sollen ebenfalls abgeschafft werden
3. Zum Ausgleich für den kostenfreien Eintritt, sollen die Museen entsprechend der Besucherzahlen
eine zusätzliche Finanzzuweisung bekommen.
4. Für nichtstaatliche Museen sollen Anreize geschaffen werden und Modelle entwickelt werden, die
zur Abschaffung der Eintrittsgelder der Zielgruppe führen soll.
Begründung:
Kunst und Kultur bildet und fordert jeden einzelnen zur kritischen Auseinandersetzung mit sich
selbst und seiner Umgebung. In einer demokratischen Gesellschaft gehört auch Kultur zu den
Kernkompetenzen eben dieser. Als die ersten öffentlichen Sammlungen im 19. Jahrhundert
gegründet wurden, ging es dabei auch darum den Zugang zu Geschischte und Kunst, zum kulturellen
Erbe von verstorbenen und lebenden Generationen, allen sozialen Schichten zu ermöglichen.
Heutzutage sind Museen eher ein Ort von sozialer Abgrenzung und Klassenschranken. Kulturelle
Bildung ist eng verknüpft mit gesellschaftlicher Teilhabe. Angesichts zunehmender Herausforderung
im Bezug auf Abhängigkeit der Bildungsbeteiligung vom Elternhaus muss die kulturelle Partizipation
aller Kinder und Jugendlicher gesichert werden.
Die Enquete Kommission des Bundestages hat alle Länder und Kommunen dazu aufgefordert den
Zugang zu Kultur vor allem für junge Menschen zu erleichtern. Dieser Forderung sollte aus
genannten Gründen endlich intensiv nachgegangen werden. Die Abschaffung der Eintrittsgelder darf
nicht zu Lasten der Museen gehen und nach dem Prinzip der Haushaltsneutralität sollten die Museen
für die entgangenen Einahmen entschädigt werden. Anhand der Besucherzahlen kann den Museen
zusätzliche Finanzleistungen zukommen gelassen werden. In den meißten Fällen werden nur 5-10
Prozent des Etats eines Museums durch Eintrittsgelder bestritten, so dass der finanzielle Aufwand zu
verkraften sein sollte. Gelder hierfür könnten unter anderem aus der Abrufung nicht genutzter EUGelder, beispielsweise dem Europäischen Sozialfonds, stammen.
Studien aus Frankreich und Groß-Britannien zeigen deutlich ansteigende Besucherzahlen nach
Einführung von kostenlosem Eintritt zu staatlichen Museen. Zusätzlich konnte gezeigt werden, dass
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auch junge Menschen aus bildungsfernen Schichten durch solche Maßnahmen besonders
angesprochen wurden. Dies widerlegt eindeutig Bedenken, dass die kulturelle Beteiligung junger
Menschen lediglich von deren Präferenzen abhängt und bekräftigt das Argument, dass
Demokratisierung des kulturellen Lebens auch durch Abschaffung finanzieller Barrieren gefördert
werden kann.
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K-21
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
K21 Jusos lehnen hessisches
Wohnraumförderungsgesetz ab!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
„Ziele der sozialen Wohnraumförderung sind, die Bildung von Wohneigentum zu unterstützen,
Mietwohnraum für Haushalte bereitzustellen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bestehenden Wohnraum an die
Erfordernisse des demografischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten, barrierefreie
Wohnmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten sowie die städtebauliche Funktion von
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Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken.“
Die Ziele des Wohnraumförderungsgesetzes klingen eindeutig, jedoch verfehlen in der Realität
vollständig ihr Ziel. In der Gesetzesänderung der schwarz-grünen Landesregierung von Juni 2014
wurde zusätzlich noch die Priorität auf den studentischen Wohnraum gelegt. Ein netter Gedanke,
aber nicht in schwarz-grüner Gedankengänge. Diese zusätzlichen 60 Millionen sollen zwar dem
sozialen und studentischen Wohnraum zu gute kommen, was selbst Herr Rhein immer wieder
proklamiert, jedoch sieht die Realität anders aus. Mit studentischen Wohnraum ist zwar
studentischer Wohnraum gemeint, jedoch werden hier gezielt private Investor*innen finanziell
unterstützt - das Resultat sind überteuerte Studierenden-wohnungen ab 450€ pro Apartment. Das
ist weit an den Lebensbedingungen und Bedürfnissen der Studierenden vorbei gedacht und
verschlimmert die Konkurrenzsituation wehement. Beispielsweise hat das Studentenwerk Frankfurt
enorme Probleme günstige Bauplätze zu finden. Anstatt ihnen dieses Geld zur Verfügung zu stellen
wird es auf den offenen Markt geworfen und derjenige der am meisten Bietet bekommt am Ende die
Bau- und Finanzierungsgenehmigung. Für Universitätsstädte wie Darmstadt und Frankfurt eine
Katastrophe.
Daher lehnen wir Jusos das hessische Wohnraumförderungsgesetz ab und fordern die
Landesregierung auf, Geld an inneruniversitäre, nichtprivate Einrichtungen/Investor*innen, wie
beispielsweise das Studentenwerk, auszuhändigen, um somit auch tatsächlich günstigen Wohnraum
für Studierende zu schaffen und nicht immer nur zu proklamieren und als Aushängeschild zu nutzen.
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§2, Absatz 1: Hessisches Wohnraumförderungsgesetz
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Innenpolitik
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Innenpolitik
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Antragsteller:
Landesvorstand
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
N01 "Hergekommen, um zu bleiben" - Für eine
wirklichkeitsgerechte Flüchtlingspolitik
Die Landeskonferenz möge beschließen:
1. Wir fordern das Land Hessen auf, die hessischen Kommunen vollständig von den Kosten der
Unterbringung für Flüchtlinge zu entlasten.
Der massive Zustrom von Menschen, die aufgrund von Krieg, Terror und sonstiger politischer
Verfolgung den Weg nach Deutschland suchen, stellt eine gesellschaftliche Massenherausforderung
dar, die nicht auf die Kommunen abgewälzt werden darf. Unter den Bedingungen der
Schuldenbremse und den Einschnitten im Kommunalen Finanzausgleich durch die schwarz-grüne
Landesregierung kann das Land Hessen den Städten und Gemeinden nicht neue Lasten aufbürden
und sie mit entstehenden Unterbringungskosten alleinlassen. Auch im Hinblick auf den sozialen
Frieden ist es nicht hilfreich, wenn Kommunen zwar Schwimmbäder und andere öffentliche
Einrichtungen schließen müssen, der Bevölkerung aber neue Ausgaben für die Versorgung und
Unterbringung von Flüchtlingen vor Augen geführt werden. Die Kommunen und viele Ehrenamtliche
vor Ort bewältigen die Herausforderungen durch den starken Anstieg des Zustroms von Flüchtlingen
bestmöglich - hier bedarf es endlich einer ernsthaften und massiven Hilfestellung von Land und
Bund!
2. Wir fordern die Verteilung der Standorte der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) auf ganz
Hessen. Insbesondere der Großstadt Frankfurt und den größeren Städten Darmstadt und Wiesbaden
ist die Aufnahme von Flüchtlingen in deutlich höherer Zahl möglich und zumutbar.
Derzeit werden alle eintreffenden Flüchtlinge in Hessen zuerst von der Hessischen
Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Gießen aufgenommen, bevor über den weiteren Verfahrensgang
entschieden wird. In der Regel sollte die Aufnahme der Asylsuchenden in der HEAE wenige Wochen
nicht überschreiten. Angesichts der ansteigenden Fallzahlen sind die Zustände für die Menschen in
der HEAE, auch nur für wenige Wochen oder Tage, nicht mehr zumutbar. Tatsächlich erinnern die
Zustände in der zentralen Aufnahmestelle an Slums. Für Kinder und Jugendliche besteht nicht
genügend Fläche, etwa um sich beim Sport zu entfalten. An Hilfestellungen für vielfach
schwersttraumatisierte Flüchtlinge fehlt es oft gänzlich. Dass es bei der Unterbringung von
tausenden Menschen auf zu engem Raum zu zusätzlichen sozialen Konflikten kommt, ist so
folgerichtig wie vermeidbar.
Auch noch in den kälteren Monaten ist wieder zu befürchten, dass wieder Zelte aufgebaut werden
müssen, um den eintreffenden Flüchtlingen wenigstens hilfsweise „ein Dach“ über dem Kopf zu
bieten. Um solche Zustände zukünftig zu vermeiden, bedarf es einer stärkeren Dezentralisierung
auch der Erstaufnahme. Schon jetzt werden Standorte der HEAE im mittelhessischen und
nordhessischen Raum verteilt. Auch die südhessischen Großstädte und Ballungsräume müssen hier
ihre Verantwortung übernehmen. Gemessen an den Einwohnerzahlen wäre es für Frankfurt ohne
weiteres möglich, bis zu 5.000 weitere Flüchtlinge aufzunehmen, beispielsweise für Darmstadt und
Wiesbaden wären jeweils 2.000 zusätzliche Flüchtlinge zumutbar.
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3. Wir fordern die Begrenzung von „Gemeinschaftsunterkünften“ nach der Erstaufnahme auf maximal
25 Personen. Gemeinschaftsunterkünfte sollen im Ortskern und nicht am Stadt- oder Gemeinderand
eingerichtet werden.
In Gemeinschaftsunterkünften werden Flüchtlinge nach der Erstaufnahme für einige Monate
untergebracht, um ihnen beim Start in das neue Leben zu helfen, insbesondere im Hinblick auf
sprachliche Kenntnisse und örtliche Gepflogenheiten. Ein aus einer afghanischen Metropole
geflüchteter Physiker wird sich beispielsweise erst mit regionalen Gebräuchen des Vogelsberger
Hinterlandes vertraut machen müssen. Um diesen durch Sozialarbeiter begleiteten Prozess zu
unterstützen, bedarf es einer Begrenzung von Gemeinschaftsunterkünften auf maximal 25 Personen.
Die Kreise, Städte und Gemeinden sind dazu aufgerufen, Räumlichkeiten zu identifizieren in denen
eine entsprechende Unterbringung möglich ist. Diese Gemeinschaftsunterkünfte sind bevorzugt im
Ortskern einzurichten, um die Flüchtlinge direkt in das Gemeindeleben zu integrieren. Asylsuchende
willkommen heißen, heißt wortwörtlich, sie in unserer Mitte aufzunehmen und
Flüchtlingsunterkünfte nicht an den Stadtrand zu schieben.
4. Wir fordern die Hessische Landesregierung dazu auf, ein landesweites Sofort-Programm zur
Schaffung bezahlbaren Wohnraums aufzulegen.
Flüchtlinge werden, sofern sie nicht unverzüglich nach ihrer Ankunft abgeschoben werden, nach
einigen Monaten (nach dem Verlassen der Gemeinschaftsunterkünfte) ihre eigene neue Existenz
aufbauen und dazu auch in ihren eigenen vier Wänden leben wollen. Ungeachtet der vielfach hohen
Qualifikation von Asylbewerbern, die wegen politischer Verfolgung geflüchtet sind, bedarf es
aufgrund dieses neuen Bedarfs an Wohnraum der Schaffung bezahlbarer Unterkünfte. Dieses
Problem wird dadurch verschärft, dass in hessischen Städten die Mietpreise ohnehin beständig
steigen und bezahlbarer Wohnraum zu selten zur Verfügung steht. Diesem dringenden Problem
muss die Landesregierung endlich gerecht werden, indem sie ein landesweites Programm zur
Schaffung bezahlbaren Wohnraums auflegt. Entsprechende Bundesmittel dürfen nicht
zweckentfremdet werden und müssen von Landesseite aufgestockt werden.
5. Wir bekennen uns zum Kirchenasyl! Die rechtspopulistischen Umtriebe führender CDU-Politiker zu
dessen Abschaffung lehnen wir ab.
Vielfach ist das Kirchenasyl die letzte Zuflucht für Menschen, die ansonsten direkt wieder in eine
Krisenregion oder einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ abgeschoben würden. Aufgrund der
faktischen Abschaffung des Asylrechts durch die Einführung vom Art. 16a GG (Drittstaaten-Regelung)
im Jahr 1992 werden Flüchtlinge - selbst wenn sie vor politischer Verfolgung, Terror und Folter
flüchten - vielfach aus Deutschland (in einen sicheren Drittstaat) abgeschoben. Deutschland ist
„umzingelt“ von sicheren Drittstaaten und wird in der Regel auf dem Landweg erreicht. Diese
Rechtslage und die damit einhergehende Flucht Deutschlands aus der Verantwortung, an der sich die
SPD 1992 unter Federführung von Oskar Lafontaine frei nach dem Motto „Das Boot ist voll“ beteiligt
hat, ist beschämend. Hier reicht es nicht, sich im repressiven Sinne gegen „abschiebungsfreie
Räume“ zu wehren.
Besondere extra-rechtliche Schutzräume sind unserem Grundgesetz durchaus bekannt. Etwa das
Gnadenrecht des Bundespräsidenten oder in Länderverfassungen vorgesehene Gnadenrechte sind
im eigentlichen Sinne nicht mit dem Strafrecht und dem Gleichheitssatz vereinbar. Das Kirchenasyl
stellt für Flüchtlinge ein solches Gnadenrecht dar, zu dem wir uns aufgrund der besonderen
Schutzbedürftigkeit Asylsuchender ausdrücklich bekennen. Den vielen Ehrenamtlichen in kirchlichen
Gemeinden, die sich dem anstrengenden Alltag zur Organisation eines Kirchenasyls stellen, zollen wir
unseren Respekt und sagen ihnen unsere Unterstützung zu.
6. Wir treten den menschenverachtenden Forderungen nach einer Streichung des sog. Taschengelds
für Flüchtlinge entschieden entgegen.
Mit der monatlichen Gewährung von 140,- EUR wird hier eintreffenden Flüchtlingen ein Minimum an
eigenständiger Lebensführung ermöglicht. Tatsächlich liegt dieser Betrag weit unter dem
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Existenzminimum. Es ist mehr als zweifelhaft, dass mit diesem geringen Betrag, ungeachtet weiterer
Sachleistungen, ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann. Vor politischer Verfolgung
geflüchtete Menschen unter einen Generalverdacht des Sozialmissbrauchs zu stellen, ist politisch
verantwortungslos und charakterlich schäbig. Niemand nimmt eine oftmals lebensgefährliche Flucht
(in einem Schlauchboot) über das Mittelmeer auf sich, um von Volker Bouffier ein Taschengeld zu
erhalten. Wir Jusos werden dieser Stimmungsmache gegen Flüchtlinge weiterhin konsequent
entgegentreten.
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Innenpolitik
N-02
Antragsteller:
Landesvorstand
Weiterleitung:
Antragstitel
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N02 Keine Verschiebung des Problembären Irmer Jusos Hessen fordern endgültigen Rücktritt von Hans
Jürgen Irmer in allen Gremien
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Der Skandalpolitiker Hans Jürgen Irmer kündige unlängst seinen Rückzug aus dem Landtag an. Dieser
Rückzug kam jedoch weder aus Altersgründen noch aus der längst überfälligen Selbstrefelxion,
sondern nur um sich neuen Betätigungsfeldern widmen zu können. Hans Jürgen Irmer möchte sich
nämlich bei der nächsten Bundestagswahl für ein Amt im deutschen Bundestag bewerben.
Problem nicht verschieben, sondern lösen!
Die Jusos Hessen fordern, dass Herr Irmer von allen politischen Ämtern zurücktreten soll und nicht
auch noch das Ansehen des deutschen Bundestages beschädigen darf.
Herr Irmer ist ein seit Jahren bekannter Skandalpolitiker aus dem Lahn-Dill Kreis, der immer wieder
mit menschenverachtenden und rassisitischen Äußerungen für Aufsehen sorgt. Durch seine gezielte
Ausländerhetze in dem von ihm veröffentlichtem Wetzlarer Kurier ist er nun selbst der hessischen
CDU zu weit gegangen. Diese distanzierte sich von einigen Aussagen Irmers deutlich.
CDU wird so zum unmöglichen Koalitionspartner der Bundespartei
Sollte Irmer tatsächlich bei der kommenden Wahl ein Mandat erringen, wird eine CDU mit einem
solchen Abgeordneten zu einem unmöglichen Koalitionspartner für die SPD-Bundestagsfraktion.
Die Jusos Hessen fordern, dass die SPD Bundespartei bereits vor der Wahl eine Zusammenarbeit mit
der CDU für den Fall einer Wahl von Irmer ausschließt.
Weitere Begründung erfolgt mündlich!
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Innenpolitik
N-03
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
N03 Recht auf kostenlose Deutschkurse für
Asylbewerber*innen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Der Staat soll in Zukunft kostenlose Deutschkurse für Asylbewerber*innen während der Dauer ihres
Asylverfahrens anbieten oder für solche zumindest die Finanzierung übernehmen.
Begründung:
Flüchtlinge, egal woher sie kommen, dürfen in Deutschland, während ihr Asylverfahren läuft, nicht
arbeiten und haben kein Recht einen kostenlosen Deutschkurs zu besuchen. Kostenpflichtige Kurse,
die angeboten werden, sind für diese Menschen meist zu teuer und finden zudem nicht oft genug
statt, um einen echten Lernfortschritt zu erzielen. Da der Staat auf dieser Ebene offensichtlich
versagt, ist ein Großteil der Flüchtlinge davon abhängig, ob es in der Kommune, in der sie
untergebracht sind, einen ehrenamtlichen Verein gibt, der kostenlose Deutschkurse organisiert. Ist
das nicht der Fall, so haben viele Flüchtlinge keine Möglichkeit die deutsche Sprache in dem Zeitraum
ihres Asylverfahrens zu erlernen.
Dabei wäre genau das sowohl im Sinne der Asylbewerber*innen als auch des deutschen Staates, da
Sprache das Fundament für eine gute Integration ist.
Der überwiegende Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen ist hoch motiviert und will
sofort damit beginnen zu arbeiten und Deutsch zu lernen. Um ihr Ziel zu erreichen sind diese
Menschen bereit große Anstrengungen zu vollbringen. Sie sind sich der Chancen, die ihnen
Deutschland bieten kann voll bewusst, und wollen sie dankend annehmen.
Wenn sich Asylbewerber*innen im Laufe ihres Prozesses mit Behörden und Institutionen
auseinandersetzten müssen, können sie häufig kein Vertrauen in diese aufbauen, da sie nicht
selbstständig kommunizieren können. Im schlimmsten Fall erinnert sie der Kontakt mit deutschen
Behörden an ihre Erfahrungen mit dem meist korrupten Staatsapparat in ihrem Heimatland.
Außerdem wirkt sich das von Anfang an distanzierte Verhältnis zu den Behörden nicht unbedingt
positiv auf das gesamte Asylverfahren aus.
Anscheinend gibt es auf Seiten des Staates bislang keine größeren Ambitionen, Flüchtlinge in die
Gesellschaft zu integrieren. Jedenfalls werden diesen schon zu Beginn ihres Aufenthaltes Steine in
den Weg gelegt. Die Konsequenz sind Flüchtlinge, die wenige Chancen haben, sich in ihrer Kommune
einzubringen und separat und abgeschottet neben der Gemeinschaft leben müssen. Wenn das nicht
der Fall wäre, dann hätten wir die Diskussion um den Flüchtling, der nicht arbeiten und nicht Deutsch
lernen will, so vielleicht gar nicht.
Am Ende fördert das frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache nicht nur die Integration, sondern
beugt auch Konflikten vor. Außerdem wäre es nur fair, Asylbewerber*innen eine Chance zu geben,
sich in unsere Gesellschaft einzubringen.
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Innenpolitik
N-04
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
N04 Sperrstunde abschaffen!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen fordern eine Abschaffung der Sperrstunde. Sollte in expliziten Ausnahmefällen eine
Sperrstunde zum Schutz der BürgerInnen nötig sein, so muss diese in den Gemeindevertretungen für
eine begrenzte Zeit beschlossen werden.
Begründung:
In den vergangenen Jahren haben eine Vielzahl von Städten und Gemeinden die seit 2001 geltende,
hessenweite Sperrzeit von 5 – 6 Uhr auf die Zeit von 3 - 6 Uhr ausgeweitet. Nach SperrzeitVO ist die
Entscheidung über eine Ausweitung der Sperrzeit dem Vorsitzenden der Ordnungspolizeibehörde, in
der Regel dem Bürgermeister, vorbehalten, der allein einen entsprechenden Verwaltungserlass
verfügen kann.
So ist in Frankenberg geschehen, dass der Bürgermeister mit fadenscheinigen Gründen im
Alleingang die Sperrzeit ausgeweitet hat, obwohl die Stadtverordnetenversammlung mit großer
Mehrheit (26 Ja, 2 Enthaltungen, 3 Nein) einer Resolution der SPD Fraktion gegen die Ausweitung der
Sperrstunde zugestimmt hat.
Wir halten es für falsch, dass die Ordnungspolizeibehörde dieses allein entscheiden kann und fordern
daher die Einbeziehung der StaVo.
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Innenpolitik
N-05
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Bundestagsfraktion
Antragstitel
N05 Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) und Aufnahme der Leistungsbezieherinnen
und -bezieher in die bestehenden
Sozialleistungssysteme (SGB XII und später SGB II)
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgeschafft wird und die Leistungsbezieherinnen und –
bezieher in die bestehenden Sozialleistungssysteme des SGB XII (analog des 4. Kapitels) und des SGB
II aufgenommen werden.
Begründung:
Migrationspolitische Erwägungen dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(Urteil vom 18.07.2012; 1 BVL 10/10 – nachzulesen im Volltext z.B. bei dejure.de) bei der Feststellung
des Existenzminimums keine Rolle spielen. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist daher in seiner
Konsequenz seit diesem Urteil obsolet.
Die Höhe der Leistungen (maximal 184,07 EUR) wurde seit 1993 nicht erhöht. Im Unterschied zum
allgemeinen Fürsorgerecht galt im Asylbewerberleistungsrecht ein Vorrang von Sachleistungen vor
anderen Leistungsformen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die
bisherigen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend sind und dass sie
existenzsichernd sein müssen. Als Existenzminimum gilt in der Bundesrepublik die Höhe des
Arbeitslosengeldes II (geregelt im SGB II, umgangssprachlich: Hartz IV), die Höhe gilt entsprechend im
SGB XII. Die Regelung Sachleistung vor Geldleistung wurde, nach verschiedenen Übergangslösungen,
mit den Gesetzesänderungen zum 01.03.2015 aufgehoben, so dass auch die Personen, die vom
Asylbewerberleistungsgesetz umfasst sind, nun vom Grundsatz her die gleichen Sozialleistungen
erhalten wie Leistungsberechtigte des SGB II oder SGB XII.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz tragen derzeit Länder und Kommunen die überwiegenden
Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen, bei einer Neuregelung und Aufnahme in die bestehenden
Sozialsysteme müsste sich der Bund zu einem weitaus größeren Teil (vgl. unten) an den weiterhin
steigenden Kosten beteiligen.
Da nach der Neuregelung (Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Gesetzesbeschluss vom
27.08.2014) auch erwerbsfähige Asylbewerber die ersten 15 Monate des Aufenthalts nicht
erwerbstätig sein dürfen, kommt für diese Zeit nur eine Regelung innerhalb des SGB XII in Betracht.
Dieses Gesetzbuch regelt die Sozialleistungen für erwerbsunfähige Menschen. Da Asylbewerber nicht
krankheits- oder altersbedingt erwerbsunfähig sind (Voraussetzung für Leistungen nach dem 3. und
4. Kapitel des SGB XII), ist hier eine Neuregelung anlog des 4. Kapitels (Grundsicherung, mit
Kostenübernahme durch Bund entsprechend § 46 a SGB XII) sinnvoll.
Nachdem die ersten 15 Monate vorbei sind, sind die (erwerbsfähigen) Asylbewerber berechtigt, eine
Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Daher kommt ab diesem Zeitpunkt für diese und deren
Familienangehörige (Bedarfsgemeinschaft) eine Übernahme der Kosten nach dem SGB II in der
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bestehenden Form und unter den bestehenden Voraussetzungen in Betracht, sollte tatsächlich keine
Erwerbstätigkeit direkt aufgenommen werden bzw. diese den Bedarf nicht vollständig decken. Nicht
erwerbsfähige Asylbewerber, die keiner Bedarfsgemeinschaft angehören, erhalten weiterhin
Leistungen nach dem SGB XII, so wie es für die Leistungsempfänger im bestehenden Sozialsystem
vorgesehen ist.
Damit werden die Kreise und Kommunen nachhaltig entlastet, lediglich bei der Krankenversorgung
kommt für die ersten 15 Monate weiterhin keine Kostenerstattung in Betracht (da Regelung in SGB
XII eine Regel über §§ 48 SGB XII, § 264 SGB V vorsieht). In dieser Zeit sind jedoch (da analoge
Anwendung des 4. Kapitels und damit § 48a SGB XII) die Regelsatzkosten, Mehrbedarfe und die
Kosten der Unterkunft und Heizung durch den Bund vollständig zu übernehmen.
Nach den Regelungen des SGB II wird ein Teil der Kosten entsprechend § 46 SGB II übernommen und
die Leistungsberechtigten sind in der Regel als Pflichtmitglieder in den gesetzlichen Krankenkassen
versichert.
Damit entspräche diese Regelung auch den Vorgaben der EU im Bereich der Gesundheitsleistungen
im Asylbewerberleistungsgesetz, da die Regelung dem geltenden nationalen Sozialsystem entspricht
und keine Diskriminierung der Asylbewerber vorgenommen wird.
Das Asylbewerberleistungsgesetz hatte über Jahre hinweg einen diskriminierenden Charakter. Es ist
Zeit, dass dieses Gesetz abgeschafft und Asylsuchenden ein menschenwürdiges Dasein garantiert
wird. Außerdem zeigen die Erfahrungen der Jahre 2013 und 2014 mit den immens steigenden
Flüchtlingszahlen, dass es dringend Zeit ist, dass die Länder und Kommunen für Flüchtlinge die
gleichen Erstattungsleistungen vom Bund bekommen wie für alle anderen Personen auch, die
Leistungen nach SGB II oder XII erhalten.
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Innenpolitik
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd
Weiterleitung:
SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
N06 Alle Rassisten sind Arschlöcher! Überall.
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die unglaublichen Vorgänge rund um die NSU-Morde zeigen uns allen beispielhaft, wie sehr unser
Staat im Umgang mit Rechtsextremismus versagt. Gerade das Land Hessen hat in der Kategorie
„wegsehen und weghören“ Bestnoten verdient, wenn man dem Innenministerium nicht unterstellen
will, dass es die Abgeordneten und die Öffentlichkeit regelmäßig belügt.
Wir brauchen eine andere Landespolitik, deshalb fordern wir:
Information ist die Grundlage zum Handeln:
• Das Vertuschen und Verharmlosen des organisierten Rechtsextremismus durch die hessische
Landesregierung muss ein Ende haben.
• Das neu gegründete Demokratiezentrum muss Mittel für ein umfassendes Monitoring der
rechten Szene bereit gestellt bekommen. Dieses Monitoring muss der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden und unabhängig vom Verfassungsschutz sein.
• Zur Refinanzierung des Monitorings ist die Abschaffung des Verfassungsschutzberichtes
sinnvoll, denn dieser taugt eher als Klolektüre, als für die Aufklärung über
demokratiegefährdende Strukturen in Hessen.
• Die hessische Polizei muss konsequent alle Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund oder
mit dem Verdacht eines jenen veröffentlichen und klar als solche benennen.
Repression darf kein Tabu sein!
• Alle rechtsstaatlichen Mittel müssen zur Bekämpfung und dem konsequenten Verbot
von rechtsextremen Konzerten, Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen
ausgeschöpft werden.
• Bei Rechtsextremen Organisationen, Vereinen und Parteien müssen alle Möglichkeiten
für ein Verbot ausgeschöpft werden, um neonazistische Strukturen zu zerschlagen!
• Das Decken des Verfassungsschutzes von rechtsextremen Straftätern, um diese als
Informationsquellen zu gewinnen, muss ein Ende haben. V-Männer taugen nicht zur
Aufklärung über den Rechtsextremismus, sie behindern sie!
• Unsere Demokratie muss wehrhaft sein, dabei dürfen aber nie die Rechtsstaatlichkeit
und die Werte einer demokratischen Gesellschaft auf der Strecke bleiben!
Vertrauen zurückgewinnen
• Alle Verwicklungen hessischer Behörden in rechtsextreme Straftaten müssen
konsequent und kompromisslos aufgeklärt werden. Der Staat darf nie wieder den
Eindruck erwecken, dass seine Beamten und Angestellten Handlanger rechter Straftäter
sind!
• Gerade der Korpsgeist bei den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden scheint einen
erheblichen Anteil an den fragwürdigen Vorgängen rund um die NSU-Mordserie gespielt
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zu haben. Nicht erst seit den NSU Morden ist deshalb eine Reform hin zu einer
funktionierenden unabhängigen Innenrevision dringend nötig.
Nazis entwaffnen!
• Rechtsextremisten ist der Zugang zu legalen Waffen grundsätzlich zu verwehren, wer ein
von Hass und Menschfeindlichkeit geprägtes Weltbild hat, ist nicht dazu befähigt eine
Waffe zu führen!
• Der illegale Waffenhandel und die Waffenschieberei, die es offensichtlich in der rechten
Szene gibt, müssen mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden.
• Schützenvereine müssen dazu aufgefordert werden, dass in ihren Satzungen eine
Unvereinbarkeit mit rechtsextremen Aktivitäten festgeschrieben wird.
Prävention statt nur Feuerwehr!
• Dem mit dem neuen Bundesprogramm begonnenen Weg, die Prävention in den
Vordergrund zu stellen, muss auch in Hessen konsequent umgesetzt werden.
• Vor allem Präventionsangebote, die über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
aufklären und diese in der Bevölkerung abbauen wollen, müssen in Hessen endlich die
ihnen angemessene Rolle bekommen!
• Präventionsarbeit fängt in der Schule an, unsere Schulen müssen ein Ort demokratischer
Teilhabe werden, denn an demokratischen Prozessen zu partizipieren und diese zu
gestalten, ist der beste Weg, um autoritären und faschistischen Ideologien vorzubeugen!
• Die anlassbezogene Beratung des hessischen Beratungsnetzwerkes ist wichtig und
richtig, aber es muss auch möglich sein, dass sich das hessische Beratungsnetzwerk und
seine Berater dort engagieren, wo noch nichts vorgefallen ist.
• Wir begrüßen ausdrücklich, die auf zivilgesellschaftliche Initiative eingeführte Beratung
für Kommunen, die Flüchtlinge aufgenommen haben oder diese in Zukunft aufnehmen
wollen. Gerade der präventive Ansatz ist hierbei vorbildlich!
• Gerade Mikroförderung für kleine Initiativen ist ein wichtiger Baustein für präventive
Arbeit. Die hierfür im neuen Demokratiezentrum bereitgestellten Mittel reichen bei
Weitem nicht aus, die Landesregierung muss diese im Zweifel aus eigenen Mitteln
aufstocken!
• Der Verfassungsschutz hat bei der Präventionsarbeit nichts verloren!
Opferschutz ist genauso wichtig wie Ausstiegshilfe!
• Die Opfer von rechtsextremer Gewalt haben in Hessen erst mit Beginn des neuen
Bundeprogramms eine Anlaufstelle bekommen. Das begrüßen wir ausdrücklich!
• Immer wieder wurde in Pressemitteilungen der Polizei Opfern öffentlich eine Teilschuld
zugewiesen. Das ist untragbar und schreckt Opfer von Gewalt davon ab, sich der Polizei
anzuvertrauen. Opferschutz und die Perspektiven von Opfern müssen auch im
Bewusstsein der hessischen Polizei eine zentrale Rolle spielen.
• Die Ausstiegsarbeit in Hessen sollte von der Polizei und dem Verfassungsschutz
abgekoppelt werden. Zum einen hat gerade der Verfassungsschutz unter Umständen ein
Interesse, Ausstiegswillige in der Szene zu belassen, um diese als Informationsquelle zu
nutzen und zum anderen haben viele ausstiegswillige Neonazis massive Vorbehalte
gegenüber den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.
• Man sollte Aussteiger*Innen mit einer entsprechender fachlichen Begleitung durch Dritte
in die Präventionsarbeit einbinden.
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Unfug beenden! Die Extremismus-Theorie ist widerlegt.
• Nicht erst die Studien von „Heitmeyer“ zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
oder die Mitte-Studien der FES zeigen, dass die Idee des Extremismus-Modells eine
politische Setzung aus Zeiten des kalten Krieges ist.
• Staatliches Handeln kann sich nicht an einem haltlosen theoretischen Fundament
orientieren. Die Extremismus-Theorie darf das Handeln unserer Behörden nicht mehr
leiten!
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Rechtspopulismus bekämpfen! Wir reden nicht mit den Brandstiftern.
• Der Kampf gegen Rassismen und Chauvinismus ist für Sozialdemokraten eine
Haltungsfrage.
• Wir reden nicht mit Rechtspopulisten, wir widerlegen und ächten sie, denn sie vergiften
unsere Gesellschaft mit ihrer hasserfüllten Ideologie.
• Auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft gibt es rechtsextreme
Einstellungsmuster, das ist aber kein Grund diesen Ewiggestrigen hinterher zu laufen
oder gar Kompromisse zu machen.
• Unser Anspruch muss im Gegenteil sein, die Köpfe der Menschen von diesem Ungeist zu
befreien!
Begründung:
Die hessische Landesregierung behauptet nach wie vor, dass es keinen landesweit vernetzten
Rechtsextremismus in Hessen gäbe, obwohl alle Erkenntnisse, selbst die dürftigen meist schon bei
Veröffentlichung überholten Informationen aus dem VS-Bericht, darauf hindeuten. Im
Innenministerium will man aus politischen Gründen die Gefahr von Rechts kleinreden. Dieser Zustand
muss ein Ende haben!
Zu dieser „Nichts hören, Nichts sehen, Nichts tun“-Einstellung passt auch die immer wieder
aufgeflogene Vertuschung des rechtsextremen Hintergrundes von Straftaten. Ob nun die gesprayte
„88“, die von angeblich in der Thematik gut geschulten Polizeibeamten einfach mal zu einer Tat
Linksextremer erklärt wird, bis zu den Übergriffen des Nazinachbarn, die als „Nachbarschaftsstreit“
bezeichnet werden. Diese Politik der Landesregierung ist unwürdig, die Polizei muss angewiesen
werden, rechtsextreme Straftaten kompromisslos auch als solche zu benennen und die Beamten
müssen dafür sensibilisiert und geschult werden.
Die NPD ist momentan durch inneren Zwist und „begrenzte“ Fähigkeiten der Verantwortlichen in
einem desolaten Zustand, dies führt aber nicht zuletzt auch zu einer Verlagerung in andere
rechtsextreme Milieus, das Problem verschwindet dadurch leider nicht. Die NPD hat zuletzt verstärkt
Rechtsrock-Konzerte mitorganisiert, welche auch als Annäherung an militante Gruppen außerhalb
der Partei verstanden werden sollte.
Auch Übergriffe durch Neonazis kommen leider immer wieder vor und dabei gab es in der
Vergangenheit auch in Hessen leicht und schwer Verletzte. Ein Vorfall dieser Art ereignete sich im
vergangenen November in der Friedberger Altstadt. Dabei ging eine Gruppe junger Rechter aus der
Region gezielt auf die Jagd nach Personen, die sie als politische Feinde betrachten oder die nicht
„deutsch genug“ aussahen. Nur durch die sofortige Alarmierung der Polizei und das Eingreifen
mehreren engagierten Bürger*Innen konnte verhindert werden, dass jemand schwer verletzt wurde.
Die Rolle der Polizei ist dabei immer wieder ambivalent. Auf der einen Seite waren schnell Beamte vor
Ort und griffen ein, was wohl dazu beigetragen hat, dass Schlimmeres verhindert wurde, auf der
anderen Seite wurde durch die Polizeipresse versucht, den Tathergang als „normale Schlägerei“
darzustellen. Das wirft die Frage auf, wie viele Gewaltdelikte eigentlich einen rechtsextremen
Hintergrund haben, aber nicht öffentlich als solche benannt werden.
Aus Berichtsanträgen, die die SPD Landtagsfraktion gestellt hat, geht hervor, dass die rechtsextreme
Szene über eine erhebliche Anzahl von legalen und illegalen Schusswaffen, teilweise sogar
Kriegswaffen, zu verfügen scheint und in der Vergangenheit verfügt hat. Dagegen muss
vorgegangen werden, denn das gefährdet unser aller Sicherheit!
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Die Präventionsarbeit und der Opferschutz sind erst durch das neueste Bundesprogramm auch in
Hessen angekommen, die Landesregierung hatte bisher diesen Bereich der Arbeit gegen Rechts
völlig vernachlässigt. Die Verbesserungen sind zu begrüßen, aber trotzdem bleibt noch viel zu tun,
auch in diesem Bereich ist Hessen anderen Bundesländern weit hinterher.
Auch bei der SPD müssen wir Jusos immer wieder dafür Sorgen das sich die SPD klar positioniert.
Gesprächsangebote und Verständnisbekundungen für Menschen, die rechtspopulistischen
Forderungen hinterher rennen, sorgen dafür, dass diese Ideen in der Gesellschaft wieder als normal
und legitime Meinung betrachtet werden. Wir Sozialdemokrat*Innen können und dürfen keine
Kompromisse bei diesem Thema machen.
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N07 Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen für
Landtagsabgeordnete im Bundesland Hessen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Abänderung des § 4 LWG
Wir fordern den hessischen Landtag auf, den § 4 im Wahlgesetz für das Land Hessen, wie folgt zu
ändern:
„Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltage achtzehn Jahre alt ist und seit mindestens
einem Jahr seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.“
Der § 4 LWG ist durch ein entsprechendes Gesetzesänderungsverfahren, wie oben gefordert zu
verändern.
Begründung:
Vergleicht man zunächst ähnliche gesetzliche Grundlagen miteinander, dann wird deutlich, dass
aufgrund des Föderalismus, die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Bekleidung eines
Abgeordnetenmandates im hessischen Landtag im Vergleich zur Bekleidung eines Mandates im
Bundestag verschieden sind. Diese spezialgesetzliche Regelung die in Hessen, die durch das
entsprechende Landeswahlgesetz formuliert wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Betrachtet man
sich zunächst die Wählbarkeitsgrundsätze im Bundeswahlrecht und im hessischen
Kommunalwahlrecht stellt man deutlich fest, dass man bei Kommunalwahlen in Hessen, ein
entsprechendes Mandat bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahres bekleiden kann. Überträgt
man die Antragsstellung ebenfalls auf das Bundeswahlrecht, wird ebenfalls klar deutlich, dass die
Annahme eines Mandates für den Deutschen Bundestag auch mit der Vollendung des 18.
Lebensjahres bereits möglich ist. In diesem Falle klaffen zwischen dem Landeswahlrecht und dem
Bundeswahlrecht wieder einmal eklatante Lücken und Diskrepanzen auf, die für die Zukunft und die
Auslegung des hessischen Landeswahlrechts, endlich einheitlich gestaltet werden müssen.
Volljährige Jungpolitiker sollen bereits die Möglichkeit besitzen, ein Mandat im hessischen Landtag
anzunehmen. Daher wird die jetzige hessische Landesregierung deutlich aufgefordert, über eine
Abänderung der Grundsätze für das passive Wahlrecht nachzudenken und ein entsprechendes
Gesetzgebungsänderungsverfahren einzuleiten. Der Föderalismus in Deutschland mag positive sowie
negative Seiten haben. Er führt in gewissen Bereichen der Gesetzgebung zu Ungleichgewichten, so
auch in diesem Falle. Fakt ist, dass der Föderalismus im Grundgesetz fest verankert ist und in
gewisser Hinsicht, Chancenvielfalt generiert. In diesem Falle schafft er Ungerechtigkeiten und
verhindert Chancen. Zur Unterstützung dieser Antragsvorlage wird zeitgleich eine Online-Petition
beim Petitionsausschuss des hessischen Landtags eingelegt.
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Innenpolitik
N-08
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
N08 Aufhebung des Tanzverbotes an Feiertagen in
Hessen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Landeskonferenz möge beschließen, sich für eine Aufhebung des Tanzverbotes an sämtlichen
Feiertagen in Hessen einzusetzen.
Begründung
Noch immer gibt es in unserem Bundesland das längst überholte, mittelalterliche und
diskriminierende Tanzverbot, dass sämtliche Tanzveranstaltungen, aber auch alle anderen öffentliche
Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen), die über normale Gastronomie hinausgehen,
an folgenden Feiertagen untersagt:
• Ganztägig: Karfreitag, Karsamstag
• 04:00 Uhr bis 12:00 Uhr: Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstsonntag,
Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag
• 04:00 Uhr bis 23:59 Uhr: Gründonnerstag, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend
Dabei ist dieses Tanzverbot absolut nicht mehr zeitgemäß. Denn "wäre das Tanzen an allen Tagen
erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres
Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möchten. Die geforderte Gesetzesänderung
verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle
[1]
Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen untersagt." „Warum dürfen Christen […]
anderen Menschen vorschreiben, wann sie nicht feiern/tanzen dürfen?“ Dies ist eine Diskriminierung
[2]
und Einschränkung der persönlichen Freiheit andersgläubiger! Weiterhin wird „kein einziger
Mensch […] an Karfreitag durch Tanzen in seinen religiösen Gefühlen verletzt. Er kann ganz einfach
[den Tanzveranstaltungen] fern bleiben. Also ist das Gesetz nichts anderes als eine
Frömmigkeitsverordnung nach den Regeln der Amtskirchen. Damit verstößt es gegen den Grundsatz
der Glaubensfreiheit. Die schützt nämlich auch die anderen spirituellen Auffassungen und gibt jedem
[2]
auch das Recht, gar nichts zu glauben.“ Man hört die Menschen immer wieder sagen, die Freiheit
eines jeden ende dort, wo die eines anderen beginne. Und die – durch unsere Verfassung gegebene –
Bewegungsfreiheit beziehungsweise körperliche Freiheit darf nicht der Religionsfreiheit zum Opfer
fallen, obwohl letztere durch eine Aufhebung des Gesetztes ohnehin nicht eingeschränkt würde.
Hessen ist eines der letzten Länder, die überhaupt noch ein solch umfassendes Tanzverbot haben.
Andere Bundesländer haben es gänzlich abgeschafft. Hessen ist das Land mit dem strengsten
Tanzverbot – nicht einmal Bayern kann da mithalten. Wir fordern daher die Anpassung der
Gesetzeslage an unser Datum! Denn wir schreibend das Jahr 2015 und befinden uns nicht mehr im
Mittelalter!
Quellen:
[1] https://www.openpetition.de/petition/online/l-17-832-aufhebung-des-tanzverbots-an-feiertagen
[2] https://www.openpetition.de/petition/argumente/aufhebung-des-tanzverbots-an-feiertagen-inhessen
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Innenpolitik
N-09
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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N09 Der solidarische Wohlfahrtsstaat - Freiheit statt
Grundrechtsverletzungen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Lange für selbstverständlich gehaltene Grundrechte wie Demonstrationsfreiheit, das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung oder Post- und Fernmeldegeheimnis werden in der öffentlichen
Debatte nicht nur vom politischen Gegner, sondern häufig auch von SPD-Innenpolitikern
untergraben. Regelmäßig wird dabei die Kriminalitätsbekämpfung ins Feld geführt, auch die
Gefahrenabwehr spielt in den entsprechenden Diskussionen häufig eine große Rolle. Geistige
Grundlage dieser Forderungen ist die weitverbreitete Meinung, alles, was für den entsprechenden
Zweck, z.B. die Abwehr terroristischer Gewalt, geeignet sei, sei auch zur Anwendung zu bringen. Die
Jusos Hessen stellen sich gegen derartige Fehlschlüsse und bekräftigen, dass Grundrechte
grundsätzlich nicht zur Disposition stehen. Wir setzen uns für eine Innenpolitik ein, die unsere
Sicherheit im Rahmen der Verfassung bestmöglich schützt – aber diesen Rahmen nicht stetig zu
erweitern versucht und dabei die Freiheit unserer Gesellschaft schwer in Mitleidenschaft zieht.
Gegen VDS & Überwachung – weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist
Nicht nur der jüngste NSA-Skandal, sondern auch der unermüdliche Einsatz Innenpolitiker*innen aller
großen Parteien auf nationaler und europäischer Ebene für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
belegt, dass das Internet von Regierungsseite zu lange als rechtsfreier Raum angesehen worden ist,
in dem die grundgesetzlich garantierten Grundrechte prinzipiell außer Kraft gesetzt bzw. wenigstens
zu umgehen sind. Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof haben diese für unsere
verfassungsmäßige Ordnung gefährliche Annahme mit eindeutigen und unmissverständlichen
Urteilen entkräftet. Nichtsdestotrotz erweckt besonders Koalitionspartners in Berlin den Eindruck, in
der Selbstwahrnehmung über Recht und Gesetz zu stehen und, trotz völliger juristischer
Aussichtslosigkeit, einen erneuten Versuch zu unternehmen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
auf den Weg zu bringen.Wir fordern Jusos und SPD auf Bundesebene daher auf, sich diesem
Vorgehen entgegen zu stellen; die Vorratsdatenspeicherung stellt nicht nur einen eklatanten
Verfassungsbruch, sondern in einer zunehmend digital durchdrungenen Gesellschaft eine neue
Qualität totaler staatlicher Observation dar. Bei Betrachtung der schieren Menge, aber auch der
lebensbereichübergreifenden Breite der von jedem von uns erzeugten Metadaten, bedeutet die
anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht weniger als die völlige Sinnentleerung des Begriffs der
informationellen Selbstbestimmung. Deswegen fordern wir: Keine VDS irgendeiner Art, nicht mit den
Jusos und nicht mit unserer SPD!
Für ein reformiertes, progressives Demonstrationsrecht
Trotz der auf die Bundesländer übergegangenen Gesetzgebungskompetenz zum
Versammlungsrecht fehlt Hessen nach wie vor ein eigenes, sich vom übergangsweise geltenden
Bundesgesetz positiv abhebendes Versammlungsgesetz. Ziel eines neuen Versammlungsrechtes darf
dabei nicht die strengste Restriktion, sondern die größtmögliche Eröffnung von Freiräumen zu
politischer Aktion sein. Insbesondere fordern wir ein Ende des sog. Vermummungs- und
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Schutzwaffenverbots in der bestehenden Form, das zu häufig als Vorwand für bewusste Eskalation
gedient hat; es ist gesetzlich zu konkretisieren oder aber abzuschaffen. Ebenfalls im Sinne der
Vermeidung unnötiger Eskalation ist die Dienstnummernpflicht für Polizeibeamt*innen, die eine
Versammlung absichern, zusätzlich in einem neuen Versammlungsrecht abzusichern. Abschließend
fordern die Jusos Hessen die Einberufung einer Arbeitsgruppe innerhalb des SPD-Landesverbandes,
die mindestens mit Innen- & Justizpolitiker*innen und Vertretern des Juso-Landesverbandes, sowie
beider Bezirke zu besetzen ist und die die Erarbeitung eines Entwurfs eines neuen
Versammlungsrechtes zum Ziel haben soll. Insbesondere die vielfältigen Erfahrungen der JusoGliederungen mit bestehenden Rechtsnormen und deren praktischer Anwendung sollen hierbei
einfließen und in Verbindung mit justiz- und innenpolitischen Expertisen aus Fraktion und Vorstand
auf Landesebene zu einem von Theorie und Praxis des Versammlungsrechtes geprägten Entwurf
führen, der faktisch größere Versammlungsfreiheit verspricht; von besonderer Wichtigkeit bleibt
dabei für uns Jusos die Abwehr einer Kriminalisierung der Teilnahme an Gegenversammlungen, z.B.
gegen Nazi-Demonstrationen, wie sie nicht selten von konservativer Seite gefordert oder zumindest
angestrebt wird.
Verantwortungsvolle Drogenpolitik statt staatlicher Bevormundung
Freiheitsrechte sind nicht nur zum Erhalt politischer Freiheit da – mit der gleichen Intensität
schützen sie gesellschaftliches Leben vor willkürlichen staatlichen Eingriffen. Deswegen fordern wir
eine Drogenpolitik, die Gefahren und Vorteile des Verbots einzelner Substanzen objektiv,
unvoreingenommen und ergebnisoffen prüft, bevor Menschen in ihrer Handlungsfreiheit
eingeschränkt werden. Die nicht hinterfragte Erhaltung des status quo kann dabei gerade nicht Ziel
sein. Ein erster Schritt muss dabei aus unserer Sicht die Freigabe von Cannabis sein, die gleich
mehrere Vorteile mit sich bringt: Konsument*innen einer Droge, die nachweislich nicht gefährlicher
als Alkohol ist, würden nicht länger in die Illegalität gestellt, kriminelle Organisationen verlören eine
wichtige Einnahmequelle, die zu oft Grundlage für andere organisiert kriminelle Tätigkeiten ist, und
vor allem würden polizeiliche Ressourcen frei, um tatsächlich Kriminalität zu bekämpfen. Allein die
steuerlichen Mehreinnahmen durch Mehrwert- und eine Cannabissteuer wären beträchtlich und
dürften z.B. die Ausfinanzierung von Polizei und Justiz bei der Bekämpfung organisiert krimineller
Strukturen erlauben.
Staatliche Repression wo Freiheitsrechte in Gefahr sind – Hassverbrechen konsequent bekämpfen
Fraglos ist das Ziel jungsozialistischer Politik politische Aktion und gesellschaftliches Leben in einem
staatlichen Rahmen zu garantieren, der möglichst wenig staatliche Eingriffe aufweist.
Nichtsdestotrotz sind häufig genau diese gesellschaftliche Entfaltung, aber auch politische Prozesse
durch jene in Gefahr, die eine freiheitliche Ordnung grundsätzlich ablehnen. Nicht Politiker*innen
und andere Personen des öffentlichen Lebens, sondern Menschen aus allen Lebensbereichen werden
jedes Jahr wegen ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Identität
Opfer von Gewaltkriminalität. Auch Moscheen und Synagogen werden Jahr für Jahr mit Anschlägen
überzogen, genauso wie Asylbewerberheime. Unser Kampf gegen antisemitische, antiislamische oder
rassistische Gewalt darf jedoch nicht in Lippenbekenntnissen enden – deswegen fordern wir eine
zusätzliche Strafverschärfung bei derartiger, letztlich politischer Kriminalität. Sie müssen als
Hassverbrechen kategorisiert werden, denn stets richtet sie sich gegen mehr als das angegriffene
Individuum: Gerade rechtsradikale Gruppierungen sehen z.B. in Brandanschlägen auf Moscheen oder
auf Synagogen eine Propaganda der Tat, die sich gegen die jeweiligen Glaubensgemeinschaften
richtet. Wer einen Rabbiner oder eine Frau mit Kopftuch tätlich angreift und in der Öffentlichkeit
erniedrigt, richtet sich nicht nur gegen einen Menschen – der Angriff gilt allen, dies ich der jeweiligen
Gruppe zugehörig fühlen und auch unserer freiheitlichen Verfassung, die Homogenität und eine
Hierarchie der Religionen, Hautfarben, Geschlechter und sexuellen Orientierungen gerade
ausschließt. Verschärfte Strafe sollte also denjenigen erwarten, der eigenmächtig versucht, eine
solche Hierarchie zu etablieren. Freiheitsrechte, die unter anderem die Pluralität unserer Gesellschaft
garantieren, müssen so auch verteidigt werden.
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Innenpolitik
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
N10 Für ein Miteinander im Stadion
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Fraktion der SPD im hessischen Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die
Zusammenarbeit zwischen Fußballfans und Polizei in hessischen Stadien verbessert wird. Ziel ist es,
Gewalt zu minimieren und unnötige Kosten für Einsätze der Polizei in Fußballstadien zu reduzieren.
Um dies zu erreichen, fordern die Jusos, dass die Polizei enger mit Fanprojekten zusammenarbeitet.
Dies soll durch runde Tische praktiziert werden, bei denen Mitglieder des Vereinsvorstands, der
Polizei und der Fanprojekte teilnehmen. Außerdem soll bei Nicht-Risikospielen weniger Polizei als
bisher eingesetzt werden und Hundertschaften, gerade auch bei Risikospielen, sollen sich
überwiegend im Hintergrund aufhalten und nur bei drohender Gefahr in Erscheinung treten.
Begründung
Deutsche Stadien sind kein Hort der Gewalt, sie sind im Allgemeinen sicher und friedlich. Dieser
Zustand muss verfestigt und verbessert werden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Gewalt
im Stadion ausgeübt wird. Es stellt sich daher die Frage, wie Gewalt in den Stadien verringert werden
kann und wo unnötige Kosten vermieden werden können. Keiner will Verhältnisse wie in GroßBritannien, wo Bier im Stadion verboten ist, eine übermäßige Polizeipräsenz herrscht und es nur
Sitzplätze gibt. Fußballspiele sollen Freude verbreiten, man soll gerne ins Stadion gehen.
Um diese Punkte in den Griff zu bekommen, schlagen wir deshalb vor, bei Nicht-Risikospielen weniger
Polizei auflaufen zu lassen als bisher. Niemand fordert, die Polizei gänzlich abzuziehen. Aber bei
Spielen, bei denen kaum die Gefahr besteht, dass sich rivalisierende Fangruppierungen zum Leid
unbeteiligter Zuschauer und der Polizei bekämpfen, ist übermäßige Polizeipräsenz fehl am Platz,
wenn nicht sogar kontraproduktiv, da sich viele Fans gerade durch die teils übermäßige Präsenz von
Seiten der Polizei provoziert fühlt. Es sollte nicht unser Selbstverständnis sein, dass
Großveranstaltungen zwangsläufig als potentiell gewalttätig eingestuft werden. In der Saison
2013/14 gab der hessische Staat 6,8 Mio. € für Polizeieinsätze in Stadien aus.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fanprojekten ist ein wichtiger Punkt. Viele
Fanprojekte haben Probleme damit, wie die Polizei auftritt. Der Dialog ist daher ein wichtiger Schritt,
um Gewalt in Zukunft zu verringern und zu verhindern.
Im Allgemeinen muss die Polizei deeskalierend wirken. So sollen sich jene Hundertschaften, die bei
Risikospielen natürlich nach wie vor zugegen sind, stärker im Hintergrund aufhalten. Die
Hundertschaften sollen nicht mehr die Funktion der Abschreckung übernehmen, sondern vielmehr
im Fall der Fälle agieren. Bei Besuchen in Stadien ist es üblich, immer mal wieder an komplett
gepanzerten Ordnungshütern vorbei zu gehen. Dies setzt klar auf Abschreckung und sollte
unbedingt vermieden werden. Die (klare Minderheit der) gewaltbereiten Fans, die fühlen sich
dadurch nämlich oft vielmehr provoziert, als eingeschüchtert. Auch für normale Stadiongänger hat
dieses Verhalten einen provokanten Beigeschmack. Die Art und Weise, wie die Hundertschaften
auftreten, signalisiert weder Friedlichkeit, noch wirkt sie deeskalierend. Mit den Muskeln zu strotzen
ist kein Zeichen der Souveränität.
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion
Antragstitel
N11 Lehren aus dem Mord an Halit Yozgat Umstrukturierung des Landesamts für
Verfassungsschutz
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Mit der Selbstenttarnung des neonazistischen Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“
(NSU) im November 2011 wurde eine Terrorserie offenkundig, die bis dato einmalig in der
bundesrepublikanischen Geschichte ist. Der sogenannte NSU ermordete zwischen 2000 und 2006
neun Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund und 2007 eine Polizistin. Darüber hinaus beging
er 1999 einen Sprengstoffanschlag in Nürnberg, 2001 einen Sprengstoffanschlag in Köln, 2004 ein
Nagelbomben-Attentat und zahlreiche Banküberfalle. Trotz zahlreicher Hinweise und rund 40 VLeuten im direkten Umfeld der Gruppierung ist es den Sicherheitsbehörden und insbesondere den
Verfassungsschutzämtern in Bund und Ländern nicht gelungen, einen neonazistischen Hintergrund
bei den Taten festzustellen. Dies ist nur der Gipfel einer lang anhaltenden Serie von
Fehleinschätzungen und -entscheidungen, die lange Zeit als eine unglückliche Verkettung von
Zufällen erschien.
Bis heute sind die Umstände der Taten nicht lückenlos aufgeklärt. Auch ist die These des autonomen
Täter*innen-Trios, bestehend aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nicht länger
haltbar. Viel eher ist ein weites Netzwerk an Unterstützer*innen und Mitverschwörer*innen höchst
wahrscheinlich. Des Weiteren lässt das Verhalten der Verfassungsschutzämter -wie das Schreddern
von wichtigen Akten- vermuten, dass die Ämter bereits vor dem Auffliegen des Netzwerks
Informationen über dessen Existenz und deren Verbrechen gehabt haben müssen.
Insbesondere der Kassler Mord an dem Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat hat im Zuge des NSUProzesses in München und dem hessischen Untersuchungsausschusses diese Vermutung
unterstrichen. Die von der damaligen zuständigen Kriminalpolizei recht schnell
zusammengetragenen Hinweise führten sie nicht nur in die nordhessische Nazi-Szene, sondern auch
zu Andreas Temme und widersprechen der Annahme der meist ergebnislos ermittelnden Polizei.
Der sich während der Tat im Hinterzimmer des Café aufgehaltene Verfassungsschützer wurde
zurecht als Tatverdächtiger vernommen. Das LfV unterband die Ermittlungen und erhielt dabei
Rückendeckung direkt aus dem Ministersessel des Innenministeriums.
Das Ausmaß ist erschreckend und die durch die Anwälte der Opferfamilien neu-enthüllten
Abhörprotokolle lassen eine Mittäterschaft oder zumindest eine Duldung des Mordes durch
Geheimdienstkreise nicht mehr ausschließen. So kann auch das damalige Verhalten von Volker
Bouffier neu gedeutet werden, der wegen der Tragweite des Skandals kurzerhand Maulkörbe an alle
Beteiligten V-Leute verteilte und Andreas Temme in einen bezahlten Dienst-Urlaub schickte,
vermutlich um gewichtige Staatsziele zu schützen. Der Preis ist das Vertrauen in unseren
Sicherheitsapparat, das nachhaltig beschädigt wurde.
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Daher fordern wir Jusos:
Landespolitische Maßnahmen
• Die Auflösung des hessischen Verfassungsschutzes und Eingliederung der Behörde als
Abteilung in das Innenministerium (Thüringer Modell). Die politische Verantwortung muss
enger beim Innenministerium liegen, damit die direkte Kontrolle des Landtages
gewährleistet ist.
• Die Ausweitung der Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums des Landtages. Den
Mitgliedern werden ferner weitere Fraktionsassistent*innen gestellt, um eine bessere
Auswertung und waffengleiche Arbeit gegenüber der kontrollierenden Abteilung sicher zu
stellen.
• Die Abschaffung der V-Leute-Praxis beim Landesamt für Verfassungsschutz.
Weitere Maßnahmen
Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen weiteren Untersuchungsausschuss auf
Bundeseben einzusetzen.
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten
einzuleiten. Wer politische Opportunität derart vor die Sicherheit aller Hess*innen stellt, hat nicht
nur in der Staatskanzlei nichts mehr verloren, er muss auch öffentlich konsequent vorgeführt
werden.
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
N12 Mindeststandards bei der Flüchtlingsunterbringung
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos setzen sich für hessenweit einheitliche Mindeststandards bei der Unterbringung von
Asylsuchenden ein. Diese müssen ein menschenwürdiges Wohnen ermöglichen. Als Arbeitsgrundlage
können die Vorschläge des Diakonischen Werks und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände dienen.
Wichtig ist, dass die Wohnstandards mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Betroffenen
gemacht werden. Auf die Erfahrung von Asylsuchenden und Asylberechtigten ist unbedingt
zurückzugreifen.
Begründung:
erfolgt mündlich
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Innenpolitik
N-13
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
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N13 Neue Wege in der Asylpolitik
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Kommunen stehen in Anbetracht steigender Flüchtlingszahlen vor neuen Herausforderungen. Die
Steigerung der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 um fast 100% gegenüber 2014 wird einen
Paradigmenwechsel in der Betreuung gerade in Mittelzentren zur Folge haben. Um diesen zu
begegnen und eine menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen, fordern die Jusos Hessen:
1. Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen. Das Politikfeld Asyl ist wieder ein
Beispiel für ein komplett verdrehtes Verständnis, der in der hessischen Verfassung eigentlich
zugesicherten Konnexität: Das Land gibt Zusagen, die die Kommunen ohne angemessene
Ausstattung zu erfüllen haben. Asyl ist bislang ein kommunales Problem. Diese Politik auf
dem Rücken der Kommunen gefährdet nun in höchstem Maße die soziale Stadt als unser
Leitbild und bringt Politik, Verwaltung und Bürgerschaft gleichermaßen an ihre Grenzen.
2. Die Landesregierung aufgefordert, die durch den Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von 36
Millionen Euro umgehend an die Kommunen als zusätzliche Hilfe für die Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.
3. Wir fordern eine Offensive für den geförderten Wohnungsbau: Die Wiedereinführung der
Fehbelegungsprämie und staatlich geförderter und organisierter Wohnungsbau müssen
schnell beginnen. Dies schafft sofort für alle verfügbaren Wohnraum und solchen für
Flüchtlinge, der nach und nach dem freien sozialen Wohnungsbau zugeführt werden kann.
4. Die Verteilung der Flüchtlinge durch die Kreise muss gleichmäßiger gestaltet werden,
anstatt starr nach Größe der Städte und Gemeinden vorzugehen. Das St. Floriansprinzip in
kleinere Gemeinden ist hier fehl am Platz. Im Gegenteil: Kleine Gemeinden weisen oft mehr
leerstehende Wohnungen und intaktere ehrenamtliche Strukturen auf, die die individuelle
Betreuung und Unterbringung besser sichern.
5. Ferner muss die Residenzpflicht fallen: Gerade in Grenzgebieten zwischen Hessen und
weiteren Bundesländern muss es möglich sein, interkommunal auch über Ländergrenzen
hinweg zusammenzuarbeiten, wenn Räumlichkeiten in geeigneter Qualität dort zur
Verfügung stehen und Kommunen gemeinsam Betreuung organisieren können.
6. Es muss ein deutschlandweit einheitlicher Qualitätsstandard für Asylbewerberunterkünfte
geschaffen werden. Ebenso muss die Anmietung von Gebäuden zum Zweck der
Asylbewerberunterbingung eine Preisbindung erfahren.
7. Wir fordern die Schaffung einer echten Willkommenskultur für Flüchtlinge. Möglichst
müssen dezentrale Unterbringung und eine ausreichende Zahl an geschultem
Betreuungspersonal organisiert werden. Auch muss in der Zivilgesellschaft für eine faire und
offene Aufnahme der Flüchtlinge geworben werden. Hier sehen wir Jusos uns in einer
Schlüsselrolle.
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8. Zusätzlich fordern wir Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Bei einer Aufenthaltsdauer von
mehreren Monaten muss ein einfaches Bildungspaket für alle Flüchtlinge unabhängig ihres
Alters bereitgestellt werden können. Dieses Paket soll den Erwerb der deutschen Sprache
sowie Grundsätzliches zu Kultur und Geschichte Deutschlands umfassen. .
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Begründung:
Erfolgt mündlich.
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N-14
Antragsteller:
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Die Landeskonferenz möge beschließen:
Etwa 56,7 Millionen Menschen befinden sich derzeit auf der Flucht. Sie fliehen vor Krieg und Gewalt,
vor Armut und Hunger und sie fliehen vor Naturkatastrophen und der Zerstörung ihrer
Lebensgrundlage. Aktuell gibt es so viele geflüchtete Menschen wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht
mehr. Die Menschen suchen Sicherheit, eine Arbeitsstelle, Zukunftsperspektiven und ein neues
Leben. Mit dem Traum auf ein besseres Leben und vor allem dem Ziel zu überleben verlassen die
Menschen ihre Heimat und ihre Familien. Sie nehmen große Strapazen, hohe Geldsummen und das
Risiko über Verlust des eigenen Lebens in Kauf, um dorthin zu gelangen, wo ein besseres Leben zu
finden sei. Die Staatengemeinschaft gibt sich betroffen, bleibt allerdings größtenteils untätig. So hat
die Europäische Union nahezu alle Zugangsmöglichkeiten zum Territorium verschlossen – die
Möglichkeit ein Visum zu bekommen gibt es kaum. Die Menschen werden gezwungen, die Flucht auf
illegale Weise mit falschen Papieren und den gefährlichen Weg heimlich über die Grenze zu wagen.
Da eine legale Einwanderung nahezu unmöglich gemacht wird, wenden sich viele hilfesuchende
Menschen an sog. “Schlepper” und legen ihr Leben in die Hände von Menschenhändlern. Die
heimliche Einwanderung wollen die EU-Staaten jedoch verhindern. So werden die EU-Außengrenzen
Tag und Nacht von Grenzsoldaten, Schnellbooten, Hubschraubern, Wärmebildkameras etc.
flüchtlingssicher gemacht. Mit europäischen Geldern werden in Kriegs- und Krisenregionen
Flüchtlingslager errichtet, Transitstaaten erhalten Gelder um Flüchtlinge zu stoppen und die
Weiterflucht nach Europa zu verhindern. Die völkerrechtswidrigen Zurückschiebungen von
Schutzsuchenden ohne Asylprüfung gehörten zum Alltag der europäischen Flüchtlingspolitik. Es ist
geradezu zynisch, dass die Zusammenarbeit an den Außengrenzen Europas, um Schutzsuchende
abzuwehren, besser zu funktionieren scheint als eine gemeinsame, Menschenleben rettende
Flüchtlingspolitik.
Aber nicht nur in der europäischen Flüchtlingspolitik, auch bei uns in Deutschland herrschen
unzumutbare Verhältnisse. Von überfüllten, ungeheizten Erstaufnahmeeinrichtungen mit
Hygienemängeln erwarten die Schutzsuchende auch Misshandlungen oder rassistische
Beleidigungen und Übergriffe. Von der Unterbringung über die Aufenthaltsgestaltung bis hin zum
Asylverfahren selbst werden Schutzsuchende als Menschen zweiter Klasse behandelt. Fast täglich
hört man in den Medien die rechte Hetze von CSU und Co, von Willkommenskultur kann hier nicht die
Rede sein.
Die bisherige Politik der Abschottung und Abschreckung ist für eine Gesellschaft, die den Anspruch
besitzt freiheitlich und demokratisch zu sein unwürdig. Denn Menschenrechte sind universell!
Deshalb fordern wir:
Für Europa:
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N14 Perspektiven für eine weltoffene Asylpolitik
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Ein Ende der europäischen Abschottungspolitik und die Einrichtung von sicheren
Fluchtwegen nach Europa!
Abschaffung von Frontext!
Abschaffung des Dublin-Systems bzw. der Drittstaatenregelung!
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Die Asylsuchenden sollen selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie einen Asylantrag
stellen möchten und ihr Verfahren durchlaufen.
Sofortige Aufnahme von Kinderflüchtlingen! Geflüchtete Kinder dürfen auf keinen Fall
eingesperrt oder schutzlos auf die Straße gesetzt werden!
Humanitäre Schutznormen gegenüber Geflüchteten auf Hoher See!
Neustrukturierung der Koordinierungsstelle für Asylfragen der EU! Hierbei sollen der
Koordinierungsstelle mehr Kompetenzen zugewiesen werden. Desweiteren soll die
Koordinierungsstelle eng mit internationalen, zwischenstaatlichen und NGOs
zusammenarbeiten.
Perspektiver Abbau der unterschiedlichen Praxis der Mitgliedsstaaten im Bereich Asyl und
eine stärkere europäische Integration auf diesem Gebiet. Desweiteren soll Asylpolitik
zukünftig Bestandteil der gemeinsamen europäischen Politik sein und in die Kompetenzen
des europäischen Parlaments fallen.
Eine solidarische und humane gesamteuropäische Asylgesetzgebung.
Abschaffung von Abschiebehaft!
Eine europäische Innen- und Außenpolitik, welche das globale Ungleichgewicht beseitigt die
Ursachen von Krieg und Krisen, Armut und Zerstörung von Lebensräumen vermeidet und
bekämpft!
Wiederaufnahme des Rechts auf Asyl im Grundgesetz
Abschaffung der Regelung über “sichere Herkunftsstaaten”
Anerkennung von Armut als Fluchtgrund
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Uneingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem und therapeutischen Angeboten für
geflüchtete Menschen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus!
Zugang zu Bildungsmöglichkeiten und kostenlose Integrations- und Sprachkurse!
Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsbeistand für geflüchtete Menschen.
Gleiche Wohnstandards für Alle! Bei der Unterbringung von Asylsuchenden sollen die
gleichen Mindestqualitätsstandards gelten wie für Einheimische!
Abschaffung von Sammelunterkünfte oder Asylbewerberheime! Die Unterbringung von
geflüchteten Menschen soll dezentral, in Wohnungen erfolgen!
Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt und stärkere staatliche Unterstützung bei der Suche
nach einem Arbeitsplatz! Keine Benachteiligung von geflüchteten Menschen gegenüber
Einheimischen!
Übernahme der anfallenden Kosten, für die Integration und die Unterbringung von
Asylbewerber*innen, gemeinschaftlich von Bund und Ländern.
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die sog. “Altfälle” und für Minderjährige!
Mehr staatliches Personal für die Betreuung von geflüchteten Menschen.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
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Innenpolitik
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
N15 Menschenwürdige Mindeststandards
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Es existieren keine gesetzlichen Mindeststandards in Deutschland zur Unterbringung von
Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften. Dies führt öfters zu menschenunwürdigen
Unterbringungen, insbesondere, wenn wie derzeit, eine große Anzahl an Flüchtlingen nach
Deutschland kommt, die zeitnah untergebracht werden müssen.
§ 3 Landesaufnahmegesetz verpflichtet die Landkreise und Gemeinden Unterkünfte bereit zu stellen,
„die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten“.
Dazu fordern wir (orientiert an den Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge
von der „Liga der freien Wohlfahrtspflege“):
Menschenwürdige Standards
1. In Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) muss zeitlich auf ein Jahr befristet
werden.
2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe
betreut werden, nicht in GUs.
3. Die Versorgung besonders schutzbedürftiger Personen muss in Form einer eigenen
Wohnung und nicht durch Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen. Auch bei
dezentraler Unterbringung muss eine ausreichende Begleitung und Unterstützung durch
Sozialarbeiter gerade dieses Personenkreises gewährleistet sein.
4. Alle äußeren Umstände müssen so angelegt sein, dass die Menschen in die Lage versetzt
werden, ihr Leben so weit wie möglich eigenverantwortlich zu gestalten.
5. Die Gemeinschaftsunterkünfte dürfen keine Fremdkörper im Gemeinwesen sein.
Massenquartiere mit Lagercharakter, wohnortentfernte Unterkünfte in Industriegebieten
oder in abgelegener Natur provozieren Ignoranz, Distanzierung und Ablehnung durch die
heimische Bevölkerung.
Mindestanforderungen
Lage und Größe
1. Gemeinschaftsunterkünfte müssen in Nähe zu einem Wohngebiet mit ausreichender
Infrastruktur gelegen sein. Dies bedeutet, dass Apotheken, Ärzte, Geschäfte zur Deckung des
Lebensbedarfs, Schulen und Kindergärten fußläufig (bis zu max. 2 km Entfernung) erreichbar
sein sollten.
2.
In Gemeinschaftsunterkünften sollen nicht mehr als 50 Personen untergebracht werden.
Bauliche Ausführung
1. Die Unterbringung erfolgt nur in solchen Gebäuden, die zur dauerhaften Wohnraumnutzung
bestimmt und geeignet sind. Die Gebäude müssen den baulichen, gesundheitsrechtlichen
und brandschutztechnischen Vorschriften des Landes Hessen entsprechen.
2. Die Sicherheit der Bewohner vor Übergriffen muss durch geeignete Maßnahmen jederzeit
gewährleistet sein. Über die o.g. Bestimmungen hinaus sind folgende sicherheitstechnische
Schutzmaßnahmen gegen Übergriffe von außen sicherzustellen:
· Außentüren sind gesondert zu sichern (Sicherheitsschlösser, Verstärkung d. Türblattes,
Mehrpunktverriegelung, Schließbleche mit Maueranker usw.). Durch geeignete Maßnahmen ist
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sicherzustellen, dass nachts alle Außentüren geschlossen, die Notausgänge von innen aber zu öffnen
sind.
· Alle im Parterre und in der ersten Etage liegenden Fenster sind mit einbruchshemmendem
Sicherheitsglas oder Splitterschutzfolie auszustatten. Im Parterre sind diese mit Aluminium
verstärkten Rollläden zu versehen, die gegen Hochschieben von außen zu sichern sind.
· Es müssen zwei von außen anrufbare zugängliche Fernsprecher zur Verfügung stehen, die mit einer
Notruffunktion versehen sind.
Wohnräume
1. Für jede Person stehen mind. 9 qm Wohnfläche sowie für jedes Kind bis zu sechs Jahren
mind. 6 qm Wohnfläche zur Verfügung. Bei der Berechnung der Wohnfläche bleiben Nebenund sonstige Flächen (z.B. Flure, Toiletten, Küchen, Gemeinschafts- und Funktionsräume)
unberücksichtigt.
2. Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner haben einen Anspruch auf gemeinsame
Unterbringung. Die Unterbringung sollte nach Möglichkeit in getrennten Wohneinheiten
erfolgen, die mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Küche ausgestattet sind.
3. Bei der Unterbringung von Einzelpersonen gilt als Obergrenze eine Belegung von zwei
Personen pro Zimmer.
4. Alleinstehende Männer und Frauen sind grundsätzlich getrennt unterzubringen, es sei denn
die betroffenen Personen wünschen ausdrücklich etwas anderes.
5. Bei der Belegung der Unterkünfte ist nach Möglichkeit auf Herkunft, individuelle Lebenslage,
Religionszugehörigkeit etc. Rücksicht zu nehmen.
6. Der besonderen Schutzbedürftigkeit von Personen wie Minderjährigen, Behinderten, älteren
Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern und Personen, die
Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlebt haben, ist Rechnung zu tragen.
7. Pro Person ist bereitzustellen:
· 1 Bettgestell (mind. 80 cm x 200 cm) mit entsprechender Matratze sowie Kopfkissen und Bettdecke
mit zwei Garnituren an Bettwäsche
· 1 abschließbarer Schrank oder Schrankteil mit ausreichend Raum für Bekleidung und persönliche
Gegenstände
· 1 Stuhl
· 1 Tischplatz mit ausreichend Raum für flexible Nutzung
· Aufbewahrungsmöglichkeiten für Geschirr, Lebensmittel und Reinigungsmittel
8. Pro Wohneinheit:
· 1 Kühlschrank
· 1 Radiogerät
· 1 Fernsehantennen-/Kabelanschluss
Gemeinschaftsräume
Aufenthaltsräume
1. In den Gemeinschaftsunterkünften müssen je nach Größe Räume zur allgemeinen Nutzung
in ausreichender Größe vorhanden sein. Ein Raum muss zur Durchführung einer
Bewohnerversammlung geeignet sein. (1 Fernseher pro Gemeinschaftsraum)
2. Es sollte nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der Größe der Unterkunft und der
Belegungsdichte ein separater Raum als Raum der Stille vorhanden sein, der die Möglichkeit
zum Rückzug und auch zur Religionsausübung bietet.
Sanitäranlagen
1. Max. 5 Personen pro Sanitäranalage, geschlechtergetrennt. Zur Sanitäranlage gehört jeweils:
· 1 Dusche (als Einzelkabine mit Entkleidungsbereich)
· 1 Toilette
· 1 Waschbecken
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Diese sind mit ganztägiger Kalt- und Warmwasserversorgung vorzuhalten.
Küche
1. Für jeweils fünf Bewohner ist ein Herd mit vier Kochstellen und einer Backröhre vorzuhalten.
2. Nach Möglichkeit sollte ein Kühlschrank auf dem Zimmer vorhanden sein, ansonsten sind
abschließbare, abgetrennte Kühlfächer in ausreichender Zahl für alle Bewohner in der Küche
zu installieren.
3. In einer Küche sollte zudem vorhanden sein:
· Eine Abwascheinrichtung mit ganztägiger Kalt- und Warmwasservorrichtung - Arbeitsplatten zur
Speisezubereitung in angemessener Zahl
· abschließbare Funktionsschränke für private Küchenutensilien (falls in Privatzimmern nicht
vorhanden)
· Ein Grundbestand an Küchenutensilien zur leihweisen Vergabe an die Bewohner im Bedarfsfall
Funktionsräume
1. Pro 8 Bewohner ist eine Waschmaschine bereitzustellen (Instandhaltung gewährleistet)
2. Ausreichend Trockenräume und Trockner müssen vorhanden sein.
3. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder müssen vorhanden sein.
Einrichtungen für Kinder
1. Sind regelmäßig Kinder in der Unterkunft untergebracht, so ist ein Kinderspielzimmer unter
Berücksichtigung pädagogischer Maßstäbe einzurichten.
2. Auf eine kindersichere Ausstattung der Einrichtung ist besonders zu achten.
Sonstiges
1. Soweit es die Außentemperaturen erfordern, mindestens aber in der Zeit vom 1.10. bis 30.4.
(Heizperiode) und wenn außerhalb der Heizperiode an drei aufeinander folgenden Tagen die
Temperatur um 21.00 Uhr 12 C° oder weniger beträgt, muss für ausreichend Beheizung (21
C°) gesorgt werden.
2. Es muss mindestens ein Fernsprechapparat, der anrufbar ist, vorhanden sein, der Notruf
muss kostenfrei möglich sein.
3. Der Betreiber der Unterkunft hat eine regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen (Flur,
Treppe, Küche, Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen) zu gewährleisten.
Betreuung und soziale Arbeit
1. Der Betreiber hält das erforderliche Personal für Reinigungs-, Instandhaltungs- bzw.
Instandsetzungsarbeiten sowie ggf. für Wachschutz vor und ist für den ordnungsgemäßen
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft verantwortlich.
2. Das Personal muss – unabhängig davon, in welchem Bereich es eingesetzt wird –
ausreichend für die Arbeit mit Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten geschult und
interkulturell kompetent sein.
3. Für die Sozialarbeit ist für bis zu 80 Wohnheimplätze ein/e vollzeitbeschäftigte/r
Sozialarbeiter/in oder Person mit vergleichbarer Ausbildung einzustellen. Bei kleineren
Einrichtungen errechnet sich der Personalschlüssel anteilig, jedoch ist mindestens ein/e
Sozialarbeiter/in oder Person mit vergleichbarer Ausbildung mit 50 % der jeweils gültigen
tariflichen Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft zu beschäftigen. Der/die Sozialarbeiter/in
muss in der Lage sein, angemessen auf Personen und ihre Bedürfnisse zu reagieren, die
besonders schutzwürdig sind.
4. Für die Sozialarbeit muss ein Büro/Beratungszimmer in ausreichender Größe zur Verfügung
stehen. Das Zimmer muss mind. 12 qm groß sein.
5. Darüber hinaus ist externen Fachkräften im Bereich der Flüchtlingsbetreuung (kirchlichen
Einrichtungen, NGOs, Rechtsbeiständen, UNHCR, usw.) Zugang zur Einrichtung zum Zwecke
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der Durchführung von Beratung zu gewähren. Eine unentgeltliche Bereitstellung von
Räumlichkeiten zur Wahrnehmung von Beratungs- und Betreuungsaufgaben (z.B. auch für
Hausaufgabenhilfe) sollte ebenso gewährleistet sein, wie die Nutzung von
Gemeinschaftsräumen durch Selbstorganisationen der Bewohner/innen.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
N16 Programm gegen den Überwachungsstaat
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern eine klare Positionierung innerhalb der Jusos und der SPD gegen den
Überwachungsstaat. Diese Positionierung soll in einer Grundsatzdebatte, ähnlich dem Konzept des
“Programm für die Digitale Gesellschaft” unter Beteiligung der Basis erarbeitet werden.
Gleichzeitig wird der Landesvorstand aufgefordert, eine Positionierung des Verbands vorzubereiten.
Begründung:
Die SPD setzt sich in ihrem "Programm für die Digitale Gesellschaft" in einem der Wichtigkeit der
Thematik angemessenen Verfahren mit den Konsequenzen der Digitalisierung für unsere
Gesellschaft ein. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Ein vergleichbarer Diskussionsprozess steht jedoch
für die gesamtgesellschaftliche Frage der Überwachung noch aus. Diese ist auf das Engste mit der
Frage der technischen Entwicklung verbunden, da allgemein das geschieht, was technisch möglich
ist. Dennoch handelt es sich bei der Frage der Überwachung durch Staat und Privatwirtschaft um
eine eigene, als Querschnittsaufgabe zu erkennende, Herausforderung für eine demokratische
Gesellschaft. Wir sind der festen Überzeugung, dass die gängigen Praxen der Überwachung durch
Geheimdienste, der Ausbreitung von elektronischen Karten in Verwaltung und Wirtschaft sowie die
Auswertung personenbezogener Kommunikationsdaten einer kritischen Überprüfung bedarf. Die
SPD als der Zukunft zugewandte Partei muss auf diese Fragen Antworten finden.
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
N17 Nein zu Pegida!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern die SPD und ihre Funktionär*innen auf, sich deutlich von Pegida zu distanzieren und
ihnen kein Raum für ihre populistischen und rassistischen Parolen zu geben.
Auch jegliche Gesprächsrunden sollen unterbunden werden und deutlich abgelehnt werden.
Begründung:
Für uns steht fest, Pegida ist nicht die bürgerliche Mitte, die vorgeben zu sein. Sie verbreiten unter
dem Schutzmantel der Bürgermitte ihre rechtspopulistischen und fremdenfeindlichen Parolen, ganz
ungehindert von Seiten der im Bundestag sitzenden Partein.
Auch unsere eigene Partei hat es bis heute nicht vollständig geschafft sich zu distanzieren. Statt
dessen werden Gesprächsangebote wahrgenommen und ein Recht auf Deutschnationalismus
proklamiert.
Doch Pegida ist keine Bürgerbewegung, die friedlich demonstrieren will. Nein. Sie demonstrieren
gegen Menschen mit Migrationshintergrund und machen sie für ihre Lebenslage verantwortlich.
Menschen die nach Deutschland kommen, Hilfe und Zuflucht suchen, werden für Dinge
verantwortlich gemacht für die sie nichts könne, wie zum Beispiel die Arbeitslosenquote. Ebenso von
einer Islamisierung des Abendlandes zu sprechen, signalisiert deutlich welche Kräfte dort wirken.
Rechtspopulist*innen, Rassist*innen, politische und religiöse Hetzer*innen oder einfach nur
Verschwöhrungs-theoretiker*innen.
Wir Jusos Frankfurt stehen jeden Montag gemeinsam mit anderen Genoss*Innen bei uns an der
Hauptwache und zeigen den Verrückten der Pegida Frankfurt Rhein-Main Bewegung die Stirn. Doch
das was uns fehlt ist die notwenige Unterstützung unsere Mutterpartei!
Eine Frau wie Heidi Mund, die selbst davon spricht Jüd*innen zum Christentum bekehren zu wollen,
und deren Partei (Freie Wähler Frankfurt) gerade in einem Rechtsstreit ist, ob sie sich überhaupt
noch so nennen dürfen - fallen in den Schutz der Bürgermitte.
Wir sind davon überzeugt, dass Pegida nichts anderes im Sinn hat, als religiöse sowie politische
Hetze, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft zu verbreiten.
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Antragsteller:
UB Offenbach-Kreis
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion
Antragstitel
N18 Reorganisation der deutschen Geheimdienste und
Abschaffung der Ämter für Verfassungsschutz in ihrer
heutigen Form
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir nehmen die aktuellen Ereignisse um die deutschen Geheimdienste zum Anlass, einen
Initiativantrag zu stellen, der eine umfassende Reorganisation der deutschen
Geheimdienstarchitektur fordert.
1. Für alle Geheimdienste fordern wir:
a. Unterbringung der Zentralen der jeweiligen Geheimdienste in verschiedenen
Städten
b. Aufgabe der Geheimdienste soll es auch sein, die jeweils anderen zu überwachen, um
Verbindungen zu kriminellen oder verfassungsfeindlichen Milieus aufzudecken. Diese
Verbindungen sind den Kontrollinstanzen zu melden.
c. Straffreiheit für Whistleblower. Journalisten*innen oder Mitarbeiter*innen der
Dienste, die antidemokratisches oder gesetzeswidriges Handeln der Geheimdienste
melden, darf keine Strafverfolgung drohen. Zu diesem Zwecke soll eine Ombudsstelle
eingerichtet werden, bei der sich Betroffene auch anonym melden können.
d. Eine auf dem Prinzip der Gewaltenteilung basierende Kontrolle der Geheimdienste.
Hierzu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
i. Einrichtung von speziellen Gerichten. Eingriffe der Geheimdienste in die
Grundrechte/Bürgerrechte sollen unter Richtervorbehalt gestellt werden
(analog zur Polizei)
ii. Einrichtung von Schwerpunktabteilungen innerhalb der Bundesanwaltschaft.
Deren Aufgabe soll es sein, die Geheimdienstarbeit zu überwachen und
Verstöße zu melden und zu verfolgen.
iii. Einrichtung interner Ermittlungen/Revisionen. Diese sollen sie Geheimdienst
Arbeit überprüfen und auf Gesetzeskonformität untersuchen (Revision), als
auch strafbares Handeln verfolgen (Ermittlung). Diese Abteilungen sollen
den jeweiligen Stellen innerhalb der Bundesanwaltschaft unterstellt werden.
iv. Einrichtung von parlamentarischen Kontrollgremien im Bundestag (analog
zum BND-Kontrollausschuss). Alle Meldungen, die der Ombudsstelle
zugehen, müssen wortwörtlich den Gremien weitergeleitet werden. Ebenso
müssen sie über alle Ermittlungen der Bundesanwaltschaft informiert
werden. Alle Mitarbeiter*innen der Geheimdienste müssen auf Nachfrage,
sofern sie sich nicht selbst belasten würden, umfassend vor den Gremien
Auskunft geben. Die Kontrollgremien haben Zugriff auf alle Unterlagen.
Diese dürfen nicht geschwärzt werden.
v. Um ihrer wichtigen Aufgabe angemessen nachkommen zu können, müssen
die Parlamentarier in den Gremien mit zusätzlichem Personal ausgestattet
werden.
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vi. Innerhalb der nicht-parlamentarischen Kontrollinstanzen müssen zumindest
die Führungsstellen nach dem Rotationsprinzip regelmäßig neu besetzt
werden.
2. Den Verfassungsschutz betreffend, fordern wir:
a. Die Auflösung der föderalen Gliederung des Verfassungsschutzes in einzelne
Landesämter.
b. Die Einrichtung einer bundesweiten Behörde, die die Aufgaben der Landesämter
wahrnimmt und direkt dem*r Bundesinnenminister*in unterstellt wird.
c. Die Überprüfung aller bisherigen Mitarbeiter*innen der Ämter für
Verfassungsschutz. Kompromittierte Mitarbeiter*innen müssen umgehend
beurlaubt und wenn möglich des Dienstes enthoben werden.
d. Eine bessere Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und Polizeibehörden.
Direkte Kontaktstellen zwischen BKA und Verfassungsschutz müssen geschaffen
werden. Das BKA muss relevante Informationen an die einzelnen
Landespolizeibehörden weiterleiten.
e. Die Abschaffung der Praxis der Anwerbung und Führung von V-Leuten.
f. Die Unterbindung der Überwachung der Telekommunikations- und Datennetze in
Deutschland durch ausländische Geheimdienste (Spionageabwehr). Hierbei muss
gegebenenfalls mit dem BND zusammengearbeitet werden.
g. Eine bessere Ausbildung der Mitarbeiter*Innen. Hierbei ist besonders wert darauf zu
legen, die Mitarbeiter*innen gegenüber Rechtsradikalismus zu sensibilisieren und
sicherzustellen, dass sie jeglichem Extremismus fernstehen.
h. Regelmäßige Backgroundchecks mit Schwerpunkt auf rechtsgerichtete Gesinnung.
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3. Den Militärischen Abschirmdienst (MAD) betreffend, fordern wir:
a. Eine Ablehnung einer Zusammenlegung mit dem BND.
b. Regelmäßige Backgroundchecks, mit besonderem Augenmerk auf Verbindungen zur
Rüstungsindustrie.
4. Den Bundesnachrichtendienst (BND) betreffend, fordern wir:
a. Regelmäßige Überprüfung aller Kooperationen mit ausländischen Geheimdiensten
(z.B. nach 3 Jahren)
b. Das Verbot der Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten, um deutsche
Gesetze zu umgehen und die eigene Bevölkerung auszuspionieren. Dem BND soll es
außerdem untersagt sein, ausländischen Geheimdiensten dabei zu helfen, deren
Bevölkerung massenhaft auszuspionieren.
5. Wir fordern perspektivisch die EU-weite Integration der nationalen Inlands- sowie
Auslandsgeheimdienste.
Begründung:
Die Begründung folgt in ihrem Aufbau genau dem Antragstext
1. Alle Geheimdienste betreffend
a. Um die Bildung von Seilschaften zu verhindern bzw. zu erschweren und um das
Prinzip der gegenseitigen Kontrolle der Geheimdienste nicht zu unterminieren,
dürfen die Dienstsitze der Geheimdienste nicht innerhalb einer Stadt angesiedelt
werden, sondern müssen weit genug voneinander stehen. Der Einwand, dass dadurch
die Effizienz der Geheimdienste beeinträchtigt wird, muss entgegengehalten
werden, dass durch das Föderalismusprinzip eine Konzentration der Behörden auf
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einen Standort sowieso unstatthaft und die Verhinderung der Bildung eines „Staates
im Staat“ fundamental für die Wahrung der verfassungsgemäßen Ordnung ist.
b. Als ein weiteres wichtiges Mittel zur Kontrolle der Geheimdienste sollen sich die
Geheimdienste unter Ausnutzung ihrer vorhandenen latenten Konkurrenzsituation
untereinander kontrollieren, um Unterwanderung oder Korruption innerhalb der
jeweils anderen Dienste aufzudecken. Vorteilhaft an dieser Methode ist, dass
personelle Verquickungen zwischen Kontrolleur und zu Kontrollierenden
unwahrscheinlicher sind als bei der Kontrolle durch interne Abteilungen innerhalb
der jeweiligen Geheimdienste. Im Sinne des „Checks and Balances“-Prinzips ist die
gegenseitige Kontrolle wichtig, um keinen Geheimdienst zu einflussreich werden zu
lassen, was zu einem „Staat im Staate“ führen könnte. Selbstverständlich darf die
gegenseitige Überwachung nicht zur Einstellung jeglichen Informationsaustausches
zwischen den Diensten führen, wenn dieser zur Vorbeugung von
verfassungsfeindlichen Aktivitäten notwendig ist.
c. Die Skandale rund um die NSA und die Überwachung unter anderem der deutschen
Bevölkerung wären ohne Edward Snowden nie aufgedeckt worden. Gleiches gilt für
Bradley/Chelsea Manning, der/die die Praktiken der US-amerikanischen Luftwaffe im
Irakkrieg aufdeckte. Es gibt Skandale, die kaum von außen aufgedeckt werden
können, weswegen die Zivilgesellschaft auf solche Whistleblower angewiesen ist und
ihnen dankbar sein sollte. Wer einen solchen Schritt wagt, darf keine Strafverfolgung
fürchten und ihm/ihr muss die Möglichkeit eröffnet werden, dies auch anonym und
ohne an die Öffentlichkeit treten müssen, zu tun.
d. Die derzeitige Kontrolle der Geheimdienste ist mangelhaft. Diverse Skandale der
letzten Monate rund um die Dienste haben dies gezeigt. Das Prinzip der
Gewaltenteilung darf nicht vor den Institutionen Halt machen, die unsere Verfassung
gegen Feinde im In- und Ausland verteidigen sollen. Deswegen ist eine Reform der
Kontrollorgane dringend erforderlich. Dabei muss berücksichtigt werden, die
Kontrolle auf möglichst viele Schultern zu verteilen, die voneinander organisatorisch
unabhängig sind.
i. Bisher gibt es keine judikatorische Kontrolle der Dienste. Selbst in den USA
existieren spezielle Gerichte, die für die Geheimdienste zuständig sind.
Solche Gerichte gilt es auch in Deutschland für die jeweiligen Geheimdienste
zu schaffen. Deren Aufgabe soll es auch sein, Operationen der Dienste, die in
die Grund- oder Bürgerrechte der Bevölkerung eingreifen und fürderhin
unter Richtervorbehalt gestellt werden sollen, möglichst im Vorhinein zu
genehmigen. Es ist nicht einzusehen, wieso die Polizei sich jede Blutprobe für
einen Alkoholtest richterlich genehmigen lassen muss und Geheimdienste
die Bevölkerung massenhaft überwachen können, ohne dass der Vorgang ein
einziges Mal über den Schreibtisch eines*r Richter*in gegangen ist.
ii. Es gibt bereits Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung von
Wirtschafts- oder Betäubungsmittelkriminalität. Die Verfolgung und
Aufdeckung von Geheimdienstvergehen bedarf einer Exekutivbehörde mit
besonders ausgebildeten Spezialisten*innen und Kompetenzen im gesamten
Bundesgebiet.
iii. Eine Exekutivbehörde ohne einen ermittelnden Arm, der die Befugnisse und
das Wissen hat, sich im speziellen Milieu zu bewegen, wäre ein zahnloser
Tiger. Es reicht jedoch nicht, dass diese Ermittlung erst dann beginnt, wenn
bereits ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Die Erfahrungen haben
gezeigt, dass eine ständige proaktive Überwachung notwendig ist. Jedes
Unternehmen beschäftigt Controller, um die Prozesse einer fortwährenden
Überwachung zu unterziehen. Damit eine effektive Kontrolle möglich ist,
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sollten die entsprechenden Mitarbeiter*innen der Bundesanwaltschaft und
nicht dem Geheimdienst unterstellt sein.
iv. Geheimdienste bergen immer eine potentielle Gefahr für den Rechtsstaat
und die Demokratie. Deswegen bedarf es einer starken und machtvollen
Kontrolle durch die Legislative. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn
die Parlamentarier*innen umfassenden Einblick und Auskunft erhalten, sowie
über alle Verdachtsfälle informiert werden.
v. Dies ist nur möglich, wenn die Abgeordneten mit genügend
Mitarbeiter*innen unterstützt werden, die ihnen bei dieser anspruchsvollen
Arbeit unter die Arme greifen können.
vi. In der Kommunalaufsicht ist es bereits gängige Praxis, dass jede Stelle nach
einer bestimmten Anzahl an Jahren neu besetzt wird. Je länger man im
gleichen Bereich arbeitet, desto mehr persönliche Beziehungen werden
geknüpft und desto mehr verfestigen sich Strukturen, die es begünstigen,
dass schnell die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen wird und viel auf
Vertrauensbasis geregelt wird. Dies konterkariert Sinn und Zweck einer
Kontrollinstanz.
2. Den Verfassungsschutz betreffend, fordern wir:
a. Wie die Ereignisse in Bezug auf die NSU gezeigt haben, ist die derzeitige Struktur des
Verfassungsschutzes mit seinen 16 Landesämtern und 1 Bundesamt ungeeignet,
inländische Gefahren hinreichend zu erfassen. Der Mangel an Informationsaustausch
und die Unfähigkeit, über Bundesländergrenzen hinweg zu schauen, erschweren es
den einzelnen Landesämtern, bundesweit agierende Gruppen wie die NSU
aufzudecken. Diese Nachteile wiegen die Vorteile der Zersplitterung des
Verfassungsschutzes auf 17 Dienste, nämlich der Verhinderung einer zu großen
Machtkonzentration auf eine Bundesbehörde, mehr als auf. Die derzeitige
kleinteilige Organisation erschwert aufgrund persönlicher Verbindungen innerhalb
der einzelnen Landesämter eine effektive Kontrolle der eigenen Aktivitäten, wie auch
Kapazitäten zur Überwachung der jeweils anderen Landesämter (wie wir sie unter 1b
fordern) fehlen.
b. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, unsere Verfassung wirksam gegen Feinde im Inneren
zu verteidigen. Zu diesem Zweck soll eine Bundesbehörde gegründet werden, die die
bisherigen Aufgaben der einzelnen Landesämter übernimmt und zentralisiert. Diese
einheitliche Bundesbehörde soll direkt dem*r Bundesinnenminister*in unterstellt
werden um einen Anreiz zu schaffen, interne Verfehlungen offensiv zu verfolgen
oder im Vorfeld unmöglich zu machen.
c. Die unzähligen Ermittlungspannen um den NSU lassen erhebliche Zweifel
aufkommen, ob es sich dabei wirklich nur um Zufall handeln kann oder ob nicht
vielmehr viele Mitarbeiter*innen der Landesämter dem rechtsradikalen Milieu nahe
stehen und es schützen. Aus diesem Grund müssen alle Mitarbeiter*innen einem
intensiven Screening unterzogen werden, um herauszufinden, ob eine
Weiterbeschäftigung möglich ist.
d. Eine weitere Lehre aus dem NSU-Skandal ist, dass viel geholfen wäre, wenn Polizei
und Verfassungsschutz ihre Beziehung weniger kompetitiv als kooperativ betrachten
würden und eine funktionierende Kommunikationsstruktur existieren würde. Es
wurden bereits erste Versuche unternommen, um die Kommunikation zu verbessern.
Dies begrüßen wir. Der natürliche Ansprechpartner für eine Bundesbehörde für
Verfassungsschutz ist das BKA, das die Informationsweitergabe innerhalb der Polizei
zu koordinieren hat.
e. Die Vergangenheit hat ebenfalls gezeigt, dass die Praxis der Führung von V-Leuten in
hohem Maße ineffektiv ist, wenn es um die Überwachung von
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verfassungsfeindlichen politischen Vereinigungen geht. Überzeugungstäter lassen
sich – anders als landläufige Kriminelle– nicht einfach durch Geld anwerben. Die
Mittel, die den V-Leuten zur Verfügung gestellt werden, werden stattdessen zur
Finanzierung der Vereinigungen missbraucht, die man eigentlich ausspionieren
wollte, was den Gedanken des Verfassungsschutzes ad absurdum führt. Des
Weiteren haben sich nicht nur bei der Aufklärung der NSU-Morde V-Leute als
unzuverlässig erwiesen. Die NPD wäre vielleicht schon verboten, wären nicht deren
Führungskräfte V-Leute gewesen.
f. Es ist originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Bürger*innen unseres Landes
vor Spionage aus anderen Ländern zu schützen. Auch hier hat der Verfassungsschutz
in den letzten Jahren versagt. Dies muss sich ändern.
g. Eine bessere Ausbildung, die Personen mit zweifelhafter Gesinnung frühzeitig
aussiebt, ist ebenso eminent wichtig, um eine Unterwanderung des
Verfassungsschutzes durch hauptsächlich rechts gesinnte Personen, wie sie allzu
häufig passiert, zu verhindern. Die derzeitige Ausbildungspraxis ist uneinheitlich und
unzureichend.
h. Weil auch das beste Auswahlverfahren nicht alle schwarzen Schafe herausfiltert und
auch bereits angestellte Mitarbeiter überlaufen können, müssen regelmäßige
Backgroundchecks durch Personal aus anderen Behörden, die keinerlei Bindungen zu
den Überprüften haben, durchgeführt werden.
3. Den Militärischen Abschirmdienst (MAD) betreffend:
a. Der BND ist ein reiner Auslandsgeheimdienst (bzw. sollte es sein). Dementsprechend
ergibt es wenig Sinn, ihn mit dem MAD zusammenzulegen, der sowohl im Inland als
auch im Ausland Aufgaben übernimmt. Darüber hinaus glauben wir, dass eine
Struktur vorteilhaft ist, in der verschiedene Geheimdienste nebeneinander
existieren, um zu vermeiden, dass einer der Dienste zu mächtig wird, und bis zu
einem gewissen Grad zu fördern, dass sich die „Schlapphüte“ gegenseitig
kontrollieren und überwachen. Es gibt verschiedene Beispiele (z. B. der FSB in
Russland), die dagegen sprechen, einen übermächtigen Geheimdienst zu schaffen.
Dies gefährdet die demokratische auf Gewaltenteilung beruhende
Gesellschaftsform. Deswegen unterstützen wir das dreisäulige deutsche Modell zur
Organisation der Geheimdienste.
b. Die Begründung ist hier analog zum Verfassungsschutz, wenn auch beim MAD
weniger die Nähe zu rechtem Gedankengut als Problem identifiziert werden kann
(auch wenn dies natürlich ein generelles Problem der Bundeswehr ist), sondern eher
die Nähe zur Rüstungsindustrie als problematisch eingeschätzt werden muss.
4. Den Bundesnachrichtendienst (BND) betreffend:
a. Es ist unausweichlich, dass die Geheimdienste verschiedener Länder miteinander
kooperieren. Diese Beziehungen sind jedoch immer von einem gewissen
Grundmisstrauen und der Absicht, den anderen zu übervorteilen, geprägt. Außerdem
sollte man nicht mit den Diensten von autoritären und totalitären Staaten
zusammenarbeiten, bzw. nicht mehr als unbedingt notwendig. Des Weiteren lehnen
wir eine Kooperation mit Geheimdiensten ab, die unsere eigene Bevölkerung
ausspionieren und demgemäß die Partnerschaft nicht ernst nehmen. Alle die
genannten Kriterien sind dynamisch. Deswegen muss in regelmäßigen Intervallen
überprüft werden, ob die Bedingungen für eine Zusammenarbeit noch erfüllt sind.
b. Es scheint in den letzten Jahren gängige Praxis der Geheimdienste zu sein, sich
gegenseitig dabei zu unterstützen, die Bestimmungen des eigenen Landes zu
umgehen und entweder mit der Unterstützung des ausländischen Dienstes die
eigene Bevölkerung oder mit dessen Billigung die ausländische Bevölkerung
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massenhaft auszuspionieren. Dies steht unserem Verständnis der
Persönlichkeitsrechte völlig entgegen und muss unterbunden werden. Mit
Geheimdiensten, die die deutsche Bevölkerung ausspionieren, darf kein deutscher
Geheimdienst zusammenarbeiten.
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5. Wir halten es in diesem Punkt ganz mit unserer geliebten Kanzlerin: „Ausspähen unter
Freunden – das geht gar nicht“. Wenn man dies ernst nimmt, müssen wir perspektivisch
darauf hinarbeiten, dass kein Bedarf mehr besteht, unsere europäischen Freunde
auszuspionieren. Dann ergäben nur noch ein EU-weiter Inlandsgeheimdienst und ein
gemeinsamer Auslandsgeheimdienst Sinn, schließlich würde analog dazu niemand auf die
Idee kommen, für Hessen einen eigenen Auslandsgeheimdienst zu installieren.
Übergangsweise könnte ein gemeinsames System zum Informationsaustausch zwischen den
einzelnen nationalen Diensten eingerichtet werden. Zweifellos ist es bis dahin noch ein
langer Weg, solange Regierungen wie die Ungarns in europäischen Ländern an der Macht
sind. Als internationalistische Strömung steht es uns aber gut zu Gesicht, auch hier eine
progressive pro-europäische Perspektive zu eröffnen
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Den Antragsstellern ist bewusst, dass die Forderungen dieses Antrags sehr weitreichend sind und
nicht ohne aufwendige und umfassende Verfassungs- und Gesetzesänderungen möglich sind. Jedoch
ist es notwendig, dass sich auch ein Land mit einem alles in allem außergewöhnlich gut
funktionierenden Staatsapparat ständig reformiert, seinen Aufbau überdenkt, „Best Practices“ aus
anderen Ländern miteinbezieht und keine Angst davor hat, überkommene Strukturen aufzubrechen
und neu aufzulegen.
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Antragsteller:
Landesvorstand
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
U01 Für einen progressiven Tierschutz. Jetzt.
Die Landeskonferenz möge beschließen:
August Bebel war einer der ersten Sozialisten, die sich differenzierter mit dem Tierkonsum
auseinandergesetzt haben*. Er hat sich abwägend positiv gegenüber einer pflanzlichen Ernährung
geäußert. Für ihn lag, in Anbetracht der Mangelversorgung der Bevölkerung, "zeitweilig ein solides
Beefsteak, eine gute Hammelkeule entschieden eine Verbesserung ihrer Nahrung". Eine
Auseinandersetzung mit der dort begonnenen kritischen Ernährungspolitik ist sicherlich immer noch
lehrreich. Doch hat sich die Zeit geändert.
Wir blicken zurück auf die kämpferische Plädoyers für Tiere von Rosa Luxemburg und Willi Eichler,
eine der ersten progressiven tierethischen Theorien, geschrieben von dem Genossen Leonard Nelson,
die faschistische Instrumentalisierung des Tierschutzes, aber auch sozialistischensozialdemokratischen Widerstand mit vegetarischen Gaststätten im In- und Ausland, die
Einbeziehung der Ausbeutung der Tiere in sozialistische Gesellschaftskritik, einen massiven Anstieg
des Tierkonsums mit dem Wohlstandswunder, weiterhin miserable Arbeitsbedingungen in den
Schlachtfabriken, massive Umweltprobleme durch Tierfabriken und einen hohen Flächenverlust
durch Tierprodukte, den bereits August Bebel kritisiert hat.
Doch August Bebel schrieb auch: "Nichts ist »ewig«, weder in der Natur noch im Menschenleben,
ewig ist nur der Wechsel, die Veränderung."
Noch bei der Bundestagswahl 1998 schrieben wir lediglich "Wir wollen den Tierschutz verbessern" in
unser Wahlprogramm, doch in den letzten Jahren haben wir uns intensiver mit dem Schutz von
Tieren beschäftigt. Lasst uns über die Käfiggröße hinausdenken, lasst uns grundsätzlicher werden
und Alternativen zu Produktion, Gewalt und Konsum von und an Tieren nicht länger klein halten,
sondern so gut es geht unterstützen. Eine andere Welt für Menschen und Tiere ist möglich, wenn wir
es wollen.
Die Zeit ist reif für einen progressiven Tierschutz.
Für eine Wende in der Agrarpolitik
Die aktuelle Agrarpolitik ist höchst problematisch. Sie schadet Erzeuger*innen und
Konsument*innen, der Umwelt und der Natur und den Tieren. Wenn über 765 Millionen Tiere im Jahr
geschlachtet werden, muss sich dringend etwas ändern:
• Wir unterstützen die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion, die Mittel der gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der EU von der 1. ("Direktzahlungen") in die 2. Säule ("Ländliche
Entwicklung") zu verschieben, um sie so auch für Tierschutzmaßnahmen nutzen zu können.
• Ein Fokus muss hierbei auf der pflanzlichen Landwirtschaft liegen, insbesondere bei
Proteinpflanzen wie z.B. Lupinen, welche eine tierschutzgerechte und umweltfreundliche
Alternative zu Tierprodukten darstellen.
• Wir wollen keine direkte oder indirekte Export-Subventionierung von Fleisch.
• Eine Professur für pflanzliche Landwirtschaft soll am Fachbereich Agrarwissenschaften der
Universität Kassel in Witzenhausen eingerichtet werden.
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Wir fordern die Einrichtung einer Professur für pflanzliche Ernährung an der Universität
Gießen, die durch die räumliche Nähe zum Institut für alternative Ernährung (IFANE) dazu
beitragen könnte, die ernährungswissenschaftliche Kompetenz der pflanzlichen Ernährung in
Hessen zu stärken.
Subventionen für Stallbauten sind nur noch für Ställe mit besonders hohen
Tierschutzleistungen oberhalb des gesetzlichen Mindeststandards zu gewähren.
Auch fordern wir Maßnahmen, um Betrieben die Umstellung von der Tierproduktion auf
Pflanzenproduktion zu erleichtern.
________________________________
* [Die Frau und der Sozialismus, 27. Kapitel, Freie Entwicklung der Persönlichkeit]
Änderung des Immissionsschutzrechts für den Bereich der „Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel,
landwirtschaftliche Erzeugnisse“
Ab einer bestimmten Anzahl von Tieren in Tierhaltungseinrichtungen wie etwa
Hähnchenmastanlagen sind Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG bzw. der 4. BImSchV zum
BImSchG zur Errichtung und dem Betrieb der Anlagen durchzuführen. Diese Verfahren unterscheiden
sich in vereinfachte Verfahren, die ohne und in Verfahren, die unter Beteiligung der Öffentlichkeit
durchzuführen sind. Der Unterschied zwischen den Verfahrensarten liegt insbesondere in einer
längeren Verfahrensdauer, der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens und ggf. eines
Erörterungstermins mit Einwender*innen beim Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die
Verfahrensart ist abhängig von der Anzahl der Tiere. So besteht derzeit zum Beispiel erst ab einer
Anzahl von 15.000 Hennenplätzen eine Verpflichtung zur Durchführung eines
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (bei weniger Plätzen sind in der Regel
baurechtliche Genehmigungen erforderlich). Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wären in
diesen Fällen erst ab 40.000 Hennenplätzen geboten.
• Wir fordern das Herabsetzen der Mengengrenzen zur Erreichung eines Verfahrens mit
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine bereits bei einer niedrigeren Anzahl von Tieren
einsetzende Verpflichtung, ein Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsschutzgesetz durchzuführen.
• Mit Höchstgrenzen für Tiermastanlagen (abhängig von der Tier- und Anlagenart) wollen wir
große Massentierhaltungsanlagen verhindern.
• Das Anheben der Regelüberwachungen auf einen Rhythmus von maximal drei Jahren soll
Verstöße schneller aufdecken. Bei Beschwerden aus der Bevölkerung soll weiterhin, wie
derzeit schon praktiziert, eine sofortige Überwachung stattfinden. Zur Sicherstellung dessen
ist das Personal in den Überwachungsbehörden dringend aufzustocken.
Verbandsklage und Schwerpunktstaatsanwaltschaften einführen
Die SPD ist weiterhin stolz auf die Einführung des Staatsziels Tierschutz, wenngleich selbst moderate
Tierschutzorganisationen wie der Tierschutzbund eher enttäuscht sind. Die Einführung des
Verbandsklagerechts ist überfällig. Bis sich die SPD auf Bundesebene durchgesetzt hat, ist das
Verbandsklagerecht auf Landesebene voranzubringen, die Hessen-SPD hat sich daher richtigerweise
im Regierungsprogramm 2013 für die Verbandsklage ausgesprochen. Des weiteren müssen wir
sicherstellen, dass es bei begründeten Anzeigen auch zur Anklageerhebung kommt.
• Für uns muss das Verbandsklagerecht bestehend aus Gestaltungs-, Leistungs- und
Feststellungsklagen, insbesondere die Anfechtungs-, Verpflichtungs- und allgemeine
Feststellungsklage umfassen.
• Die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu Tierschutz in Hessen ist notwendig,
damit Verstöße gegen den Tierschutz auch wirklich verfolgt werden.
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Amtsveterinär*innen endlich unterstützen
Durch eine geringe Personaldecke und ein gestiegenes Aggresivitätspotential bei den
Betreiber*innen sind die Amtstierärzt*innen und Tiergesundheitsaufseher*innen im Vollzug des
Tierschutzgesetzes vielfältigen psychischen Belastungen ausgesetzt. Auch fehlt oftmals die politische
Unterstützung. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dürfen jedoch von politisch
verantwortungstragenden nicht länger verharmlost werden. Der Tierschutz ist nur so gut, wie er
auch umgesetzt wird.
• Oftmals können die Tierschutz-Regelkontrollen nicht durchgeführt werden. Eine
Verdopplung der Stellen im Vollzug des Tierschutzgesetzes ist daher angebracht.
• Auch beim Regierungspräsidium Kassel muss eine Stelle für maschinenbautechnische
Sachverständige geschaffen werden.
• Eine verpflichtende jährliche Supervision für Amtsverinär*innen und ein halbjährliches
Angebot müssen eingeführt werden.
• Wir fordern die Beibehaltung des Deeskalationstrainings der LBT sowie die Schaffung einer
psychologischen Beratung im Bedarfsfall auf Kosten des Landes.
• Wir plädieren für die Unterstützung der SPD für die Amtsveterinär*innen gegen Lobbyismus
der Tierhalter*innen.
Amt der Landestierschutzbeauftragten weiter entwickeln
Landestierschutzbeauftragte (LBT) gibt es bislang erst in Hessen, Baden-Württemberg, Berlin und im
Saarland. Hessen war Vorreiter und wir sind sehr glücklich über die bisher geleistete Arbeit. Jetzt
wollen wir das Amt der Landestierschutzbeauftragten weiter entwickeln.
• Die /der LBT soll Unterrichts- und Kindergartenmaterialien zur Verfügung stellen, welche vor
allem Alternativen zum Tierkonsum bekannt machen. Beides soll im Landestierschutzbeirat
und in der Aussprache über den Bericht der LBT angesprochen werden.
• Das Amt der LBT soll um 2 Stellen aufgestockt werden. Die Sachmittel liegen derzeit bei ~
26.000 € und sind zu verdoppeln.
Mehr pflanzliche Angebote in der Gastronomie
Eine der wichtigsten Aufgaben eines progressiven und somit auch vorsorgenden Tierschutzes ist es,
Alternativen zum Tierkonsum anzubieten und zu unterstützen, denn der Nicht-Konsum von Tieren ist
der beste Tierschutz.
• Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder die
"Stiftung Hessischer Tierschutz" soll mit zusätzlichen 2 Millionen € für Kochschulungen,
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ausgestattet werden, um pflanzliche Ernährung in
Hessen zu unterstützen.
• Einrichtungen des Landes oder Einrichtungen, die maßgeblich durch das Land finanziert
werden, ist die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen. Diese dürfen den
Etat der Einrichtungen nicht belasten. Dem Gaststättengewerbe sind günstige oder
kostenfreie Angebote zu machen.
• In Einrichtungen des Landes oder Einrichtungen, die maßgeblich durch das Land finanziert
werden, ist sicherzustellen, dass es täglich mindestens ein vollwertiges pflanzliches Angebot
gibt. Weitergehende Angebote sind wünschenswert, müssen aber im Einvernehmen mit den
Konsument*innen zur Verfügung gestellt werden.
Umdenken auch in Kindertagesstätten und Schulen
"Der Ausbau der Ernährungsbildung an Kindergärten und Schulen ist ein wichtiger Baustein, um die
Veränderung von Konsumgewohnheiten zu fördern, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und
nachhaltigen Konsum zu lernen", heißt es in unserem Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013. Das
ist richtig und muss eine kritische Darstellung von Tierfabriken beinhalten. Es kann nicht sein, dass
wir unsere Kinder ständig mit Bauernhofbildern täuschen.
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In den Schulen brauchen wir einen Kochunterricht, in dem vegetarische und vegane
Angebote mindestens gleichberechtigt neben anderen stehen.
Eine Auseinandersetzung mit tierethischen Fragen und Tierpolitik im Ethik- und
Politikunterricht ist dringend notwendig.
Pelztiere schützen
Das Züchten und Töten von Tieren für die Pelzgewinnung ist nicht für die Sicherung elementarer
Grundbedürfnisse des Menschen nötig und stellt keinen vernünftigen Grund gemäß §1 des
Tierschutzgesetzes dar. Ein entsprechender Gesetzentwurf zum Verbot der Pelztier-Haltung wurde
im Juli 2015 vom Bundesrat in Berlin beschlossen.
• Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich für die schnelle Beratung des Gesetzentwurfs zum
Verbot von Pelzzüchtung im Bundestag einsetzen und diesen verabschieden.
• Die Einfuhr sowie der Verkauf von Echtpelz in Deutschland müssen ebenso verboten werden.
• Die Bundestagsfraktion muss sich umgehend dafür einsetzen, dass die Ware mit Echtpelz zu
kennzeichnen ist, solange das grundsätzliche Verbot in Bearbeitung ist.
Tierschutz auf kommunaler Ebene
A. Tierschutzvereine nicht sich selbst überlassen
Tierheime dienen insbesondere der Aufnahme von Fundtieren und der Vermittlung von
domestizierten, aber alleingelassenen Tieren. In der Regel sind diese als gemeinnützige
Tierschutzvereine organisiert und erhalten ihre Mittel hauptsächlich durch die anliegenden
Kommunen und durch Mitgliedsbeiträge. Vielerorts stehen die Tierschutzvereine aber kurz vor der
Insolvenz und sind massiv auf private Spenden angewiesen.
• Wir fordern eine bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung der kommunalen Tierheime
durch das Land Hessen, gemessen an der Auslastung der Tierheime und der Größe des
Landkreises, in dem sie ansässig sind. Ebenso sind auch Tiernothilfen finanziell zu
unterstützen. Oftmals genügt ein Tierheim pro Landkreis nicht dem jeweiligen Bedarf und
die Sicherstellung der Aufgaben kann durch derartige Initiativen erfolgen, die die Tiere in der
Regel in Pflegestellen unterbringen.
• Wir fordern die Sicherstellung von mindestens einem Tierheim oder von mindestens einer
Organisation wie einer Tiernothilfe pro Landkreis. Der Zusammenschluss von mehreren
Landkreisen zu „Tierheimzentren“ ist abzulehnen.
• Fundtiere dürfen nicht in weit entfernte Sammelstellen gebracht werden, sondern sind
möglichst in der Nähe des Fundortes aufzunehmen, da zum einen durch die weite
Entfernung eine Rückkehr unwahrscheinlicher wird und durch die lange Strecke die Tiere
unnötig unter Stress gesetzt werden. In der Regel wird dies durch das Tierheim im jeweiligen
Landkreis erfolgen. Sollte eine private Pflegestelle jedoch näher am Fundort sein, so ist dies
ebenfalls zuzulassen. Die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren sind vom Land Hessen
und nicht von den Kommunen zu tragen.
• Die staatliche Überwachung von Tierheimen und privaten Tierschutzinitiativen, die das
Bereithalten von Pflegestellen beinhaltet, ist im Hinblick auf die festgelegten
Mindeststandards zu erhöhen.
• Die Tierheime und Tierschutzvereine sind bei beabsichtigten Vernetzungen zu unterstützen.
Häufig können hierdurch Pflegeengpässe aufgefangen werden.
• Wir fordern die Kennzeichnungspflicht von allen Tieren, insbesondere Hunde und Katzen, um
zum einen eine Rückkehr zu Halter*innen zu ermöglichen und zum anderen das verbotene
Aussetzen von Tieren oder gar den Missbrauch an Tieren verfolgen zu können.
B. Verantwortung übernehmen - Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen und Katern
In Deutschland nimmt die unkontrollierte Vermehrung von Katzen immer weiter zu, was zu großem
Tierleid und einem unangemessenen Eingriff in das heimische Ökosystem führt. Viele
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Tierhalter*innen liegen falschen Tatsachenbehauptungen auf und kastrieren ihre Tiere bewusst
nicht, um „ihnen den Spaß zu lassen“ und nicht „in die Natur eingreifen zu wollen“. Dabei handelt es
sich um gefährliche Trugschlüsse. Katzen und Kater empfinden keine Freude bei der Fortpflanzung,
sondern Stress und körperliche Schmerzen.
• Wir fordern unsere Mandatsträger*innen in den hessischen Kommunen auf, eine Kastrationsund Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen und Kater einzuführen.
• Finanzielle Mittel zur Kastration von streunenden Katzen und Katern sowie von Kastrationen
und Kennzeichnungen von Tieren, deren Halter*innen die Kosten nicht alleine bewältigen
können, sind bereit zu stellen.
C. Tiere sind nicht zu unserer Unterhaltung da
In vielen Zirkusbetrieben werden nach wie vor Tiere wie Elefanten, Löwen oder Affen zur
Unterhaltung des Publikums mitgeführt. Den Aufführungen gehen harte Trainingseinheiten voraus,
die auch Misshandlungen der Tiere einschließen können. Da für die Tiere sowohl das Training als
auch die häufigen Ortswechsel hohen Stress bedeuten, kam es in der Vergangenheit häufiger zu
Ausbrüchen und damit verbunden bereits zu Verletzungen und Todesfällen von Trainer*innen und
Passant*innen.
• Wir fordern die Empfehlung an alle hessischen Kommunen, Zirkussen mit Wildtieren keine
Gastspielgenehmigung mehr zu erteilen und keine städtischen Flächen an solche
Zirkusbetriebe zu vergeben.
• Zur Erzielung einer höheren Rechtssicherheit für die Kommunen wird die Hessen-SPD in
einem ersten Schritt auf eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinwirken, sodass ein
bundesweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen aufgenommen wird. In einem zweiten
Schritt soll diese Regelung auch innerhalb der EU erreicht werden.
• Das Pony- oder Eselreiten auf Jährmarkten oder anderen ähnlichen Veranstaltungen zur
Unterhaltung von Kindern soll ebenso von den Kommunen nicht mehr zugelassen werden.
D. Haustiere artgerecht und verantwortungsbewusst halten
In immer mehr Haushalten leben Hunde, Katzen oder Meerschweinchen etc. Mit regelmäßigem
Füttern ist es aber nicht getan, um eine möglichst artgerechte Haltung der Tiere zu ermöglichen.
Ebenso sind trotz der Beliebtheit die Tierheime nach wie vor, insbesondere mit Katzen und Hunden,
überfüllt.
• Wir fordern die Einführung des Hundekundenachweises (häufig "Hundeführerschein"
genannt) für alle Halter*innen von Hunden, der eine Fachkunde zur Haltung und Erziehung
von Hunden beinhaltet.
• Das Führen von Hunde-Rasselisten wird abgeschafft. Die Einteilung in gefährliche oder nicht
gefährliche Hunde anhand der Rasse ist nicht nachvollziehbar und erfüllt nicht den Zweck,
dass Menschen so besser geschützt werden können. Vielmehr sind die Menschen besser zu
überprüfen und zu schulen, die Hunde halten.
• Es sind ausreichend "Hunde-Wiesen" zur Verfügung zu stellen, auf denen Hundehalter*innen
ihre Hunde frei laufen lassen können. Ebenso bedarf es in den Kommunen sog. "Dog-Stations"
mit Hundekotbeuteln und Mülleimern zur Entsorgung der Hinterlassenschaften.
• Die Festlegung von Mindeststandards zur Haltung von Haustieren abhängig von der
jeweiligen Tierart ist durch eine Expert*innenkommission zu beschließen. Die
Mindeststandards werden bei der Übergabe der Tiere durch ein Tierheim, eine Tiernothilfe
oder eingetragene Züchter abgeprüft und im Tierschutzvertrag gefordert.
• Die derzeitigen Rassestandards insbesondere von Hunden und Katzen sind dringend zu
überprüfen und fortlaufend zu kontrollieren. Sogenannte Qualzuchten, die lediglich einen für
den Menschen ästhetischen Grund haben, die Lebensqualität der Tiere aber einschränken,
werden verboten.
• Den Kommunen wird empfohlen, die derzeitig bereits gängige Praxis der Unterscheidung bei
der Erhebung der Hundesteuer beizubehalten und weiter auszubauen. So sind für Hunde, die
mittels Tierschutzvertrag aus einem Tierheim oder einer Tiernothilfe übernommen werden,
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im ersten Jahr ihrer Haltung vielerorts keine Steuern zu entrichten. Darüber hinaus soll
empfohlen werden, auch über das erste Jahr hinaus, die Halter*innen von „TierschutzHunden“ von der Steuer teilweise oder ganz zu befreien.
Ein Verbot des gewerblichen Verkaufs von Haustieren, wie zum Beispiel Hasen,
Meerschweinchen oder Mäusen in Baumärkten oder ähnlichen Geschäften, in denen Tiere
jederzeit anonym gekauft werden können wird eingeführt. Bei jedem Kauf eines Tieres,
beispielsweise in einem Fachgeschäft, bei einem Züchter oder eben aus dem Tierschutz, sind
der Name und die Anschrift der Käufer*innen zu erfassen.
Starke machen gegen Tierversuche
Laut Drucksache 19/1214 ist die Anzahl der verwendeten Tiere in hessischen Hochschulen von 2010
bis 2013 von 61.000 auf 48.000 Tiere gesunken. Dies ist sicherlich ein Fortschritt, kann jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass 48.000 Tiere immernoch 48.000 Tiere zu viel sind. Die Anstrengungen
für Alternativen sind daher zu intensivieren.
• Ein sechssteliger Sonderetat zur Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen soll im
Wissenschaftsministerium eingerichtet werden.
• Zudem muss ein verbindliches Gesamtkonzept mit definierten Maßnahmen und Zielen zur
wirksamen Einschränkung und letztlich zum zeitnahen Ausstieg aus dem Tierversuch
vorgelegt werden.
• Wo immer Tierversuche durchgeführt werden, muss das 3 R Prinzip (Replacement
(Vermeidung), Refinement (Verfeinerung), Reduction (Verringerung)) streng durchgeführt
und überwacht werden.
• Einführung von obligatorischen Lehrangeboten zu tierversuchsfreien Verfahren in den
Studienfächern der Lebenswissenschaften. Diese müssen einen eigenen Etat erhalten.
• Jährliche Prämierung der besten Abschlussarbeiten in der Entwicklung tierversuchsfreier
Methoden.
• Die Tierschutzbeauftragten an den Hochschulen sollen über den "Stand der Entwicklung zur
Vermeidung von Tierversuchen" berichten. Diese Berichte müssen veröffentlicht werden. Sie
müssen außerdem dokumentieren was zur Vermeidung von Tierversuchen getan wurde und
was bis zum nächsten Bericht geplant ist.
Verbraucher*innenschutz ausbauen
Im Hinblick auf die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung fordert die SPD, gesunde und
erschwingliche Lebensmittel als soziales Grundrecht. Die Forderung nach "erschwinglichen
Lebensmittel" darf aber nicht mit "billigen Lebensmitteln" einhergeht. Denn Fleischkonsum muss
ihren Preis haben, wenn dieses nicht mit gesundheitlichen Konsequenzen für die Verbraucher*innen
verbunden sein soll. Darüber hinaus müssen wir auch dem steigenden Trend Rechnung tragen, dass
immer mehr Menschen versuchen tierische Produkte zu meiden.
• Wir wollen eine einheitliche europäische Kennzeichnung für vegetarische und vegane
Produkte.
• Milchprodukte aus Soja, Hafer und Reis sollen ebenfalls mit dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Sie sollen auch unter den Bezeichnungen "Sojamilch,
Hafermilch, Reismilch" verkauft werden dürfen.
• Wir wollen über die Folgen des Tierkonsums aufklären und diesen dadurch einschränken.
• Wir wollen ein Verbot von irreführender Werbung: Es darf keine "glücklichen Weidenkühe"
auf Massentierhaltungsmilch geben!
Progressiver Tierschutz nur mit der SPD
Die Ernährungsangebote bei Parteiveranstaltungen sind sehr tierlastig. Auch fehlt es bislang an einer
institutionalisierten Arbeit für einen progressiven Tierschutz. Das wollen wir ändern.
• Wir wollen eine überwiegende Versorgung mit pflanzlichen Angeboten bei
Parteiveranstaltungen.
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Wird bei der Anmeldung zu Veranstaltungen der SPD der Ernährungswunsch abgefragt, sind
die Optionen vegetarisch, vegan und fleischhaltig gleichberechtigt nebeneinander zu stellen.
Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, einen Beirat bzw. ein Forum für Tierpolitik
einzurichten.
Unsere Partner*innen
Leider gibt es auch im Tierschutz Akteur*innen und Organisationen, mit denen eine Zusammenarbeit
für die SPD nicht möglich ist. Und es gibt naheliegende Akteur*innen, wie bspw. den Tierschutzbund,
den BUND, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Labour Animal Welfare Society
(LAWS), die Sozis für Tiere (SFT) oder auch die Naturfreunde.
• Eine Zusammenarbeit mit Holocaust relativierenden, antisemitischen, sexistischen oder
verschwörungstheoretischen Akteur*innen und Organisationen lehnen wir ab und wollen
über diese aufklären. Für uns kann es kein "Hauptsache für die Tiere" geben.
• Wir wollen demokratische Organisationen bevorzugen.
Begründung
Erfolgt mündlich
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-02
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Antragsteller:
UB Darmstadt-Dieburg
Weiterleitung:
SPD Bundestagsfraktion. SPE Fraktion
Antragstitel
U02 EU Textilkennzeichnungsverordnung soll verschärft
werden
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die 2012 beschlossenen EU-Textil-Kennzeichenverordnung im Bereich Echtpelz soll verschärft
werden: Diese besagt, dass Bekleidung, die zu 80% aus Textilien besteht und tierische Bestandteile,
sogenannte „nichttextile Bestandstandteile tierischen Ursprungs“ wie beispielsweile Perlen, Horn,
Leder, Pelz oder Federn enthält, nur folgendermaßen gekennzeichnet sein muss:
„Enthält nicht-textile Bestandteile tierischen Ursprungs“. Wir fordern eine
Kennzeichnungspflicht hinsichtlich des Produktionslandes, der Tierart sowie einen Hinweis darauf
um welches genaue Teilprodukt der Bekleidung es sich handelt.
Weiterhin fordern wir ein Verbot von Pelzzüchtungsbetrieben in Deutschland und ein Bestreben der
Bundesregierung langfristig die Pelzzucht sowie den Import von Pelzprodukten in der Europäischen
Union zu verbieten.
Begründung:
Im Oktober 2014 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft, Peter Bleser (CDU), dass er eine nationale Regelung aus Rücksicht auf den
europäischen Binnenmarkt aufgrund der Umgehungsmöglichkeiten ablehnt. Einen Vorstoß für eine
enger gefasste Regelung auf EU-Ebene, lehnte er ab, da er hier aktuell keinen Handlungsbedarf
sieht.Und das, obwohl die Schlagzeilen über die Situation der Tiere und seit Kurzem auch über die
Tricksereien bei sogenannten Kunstfellen nicht abbrechen – trotz des Importverbotes von
„Haustierfellen“ (Hund, Katze). Fast 70% des Pelzumsatzes in Deutschland machen Fellaccessoires
wie Pelzbommel für Mützen oder Fellkrägen für Winterjacken aus. Viele glauben an das Märchen der
Industrie, dass Bommel oder Krägen aus „Abfallprodukten“ entstehen. Tatsächlich aber werden 90%
der Füchse aus Pelzfarmen zu Accessoires verarbeitet.
Pelze und Pelzimitate sind so gefragt, dass die Pelzproduktion vor allem im asiatischen Raum
drastisch zunimmt. Der wichtigste Exporteur ist China. Weitere wichtige Exportländer sind Russland,
Dänemark, USA, Finnland, Niederlande und Polen, wobei ab 2023 die Fuchszucht für Pelze in
Dänemark verboten ist, in den Niederlanden die komplette Pelzzucht ab 2018.
In China beispielsweise allerdings gibt es nach wie vor keine Standards. In staubigen
kleinen vergitterten Verschlägen vor allem im Norden Chinas vegetieren Maderhunde, Füchse usw.
vor sich hin bis sie mit 5 Monaten „erntereif“ sind. Da es keine Bestimmungen für die Haltung oder
Tötung der Tiere gibt, werden die Tiere häufig mit Eisenstangen erschlagen oder durch
Elektroschocks oder Gift getötet. Ob der Tod wirklich eingetreten ist, wird vor der Häutung nicht
überprüft. Für diese Arbeit bekommen die Arbeiter pro Tier umgerechnet ca. 70 Cent. Das so
erhaltene Fell wird auf dem Markt für ca. 70 Euro verkauft. Für einen Bommel werden ca. 4-5 Euro
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gezahlt, für einen Fellkragen 11-13 Euro. Bei uns kostet eine Mütze mit echtem Pelzbommel zwischen
40 und 70 Euro.
Für eher gehobene Produkte werden vorwiegend Nerze verwendet. Der weltweit größte
Nerzproduzent ist Dänemark. Auch hier werden die Tiere isoliert und auf kleinstem Raum gehalten,
um anschließend „geerntet“ zu werden. Das bedeutet hier, dass sie eine Tötungsmaschine einsetzen,
die die Tiere in eine Box werfen, in der sie regelrecht mit Abgasen eines Benzinmotors „vergast“
werden. Hier wird deutlich, dass selbst die europäischen Standards nicht ausreichend sind. Hier gibt
es deutlichen Handlungsbedarf.
1
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw42_pa_petitionen_pelze/334892
2
nachhaltig-sein.info 3 Tierschutz aktuell 4/2009 4 nachhaltig-sein.info
5 http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Tierquaelerei-bei-Pelz-Produktion,pelz12html
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-03
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
U03 EuGH Urteil - lebenslange Sperren für Blutspenden
aufheben!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Angesichts des kürzlich gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, dass das Blutspende-Verbot
für homosexuelle Männer unter bestimmten Umständen rechtens macht, sprechen wir uns ganz klar
gegen solch ein pauschales Verbot und die daraus folgende Diskriminierung für Schwule und
sonstige „Risikogruppen“ in Deutschland aus, sofern kein konkreter Hinweis auf eine Infektion des
Spenderbluts besteht. Das Blutspende-Verbot soll vom Verhalten abhängen und nicht von der
sexuellen Orientierung!
Begründung:
In Deutschland sowie in vielen anderen europäischen Ländern sind unter anderem homosexuelle
Männer bzw. Männer, die Sex mit anderen Männern haben (MSM) pauschal ein Leben lang für das
Spenden von Blut gesperrt. Laut dem Paul-Ehrlich- Institut liegt die Begründung darin, dass ca. zwei
Drittel der HIV-Neuinfektionen bei homosexuellen Männern geschehen und sie somit ein ca. 200-mal
höheres Risiko besitzen sich zu infizieren als Heterosexuelle. Dasselbe gilt für Menschen mit häufig
wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, Drogenabhängige und einigen anderen Gruppen.
Allerdings bestätigt nun auch der EuGH, dass solch ein lebenslanges Verbot für homosexuelle
Männer insbesondere nicht mehr rechtens sei, sofern es ausreichend sichere Alternativen gibt. Denn,
das hat der Gerichtshof eingesehen, ist es nicht nachvollziehbar, Personengruppen, in diesem Fall
Schwule, unabhängig von ihrem tatsächlichen Risikoverhalten pauschal und dauerhaft von der
Blutspende auszuschließen. Beispiele wie Italien, Spanien und Tschechien zeigen, dass eine Öffnung
der Blutspende für Schwule nicht nur einen ins gesamten Zulauf von Blutspenden um rund 20%
bewirkt, was bei sinkenden Spenderzahlen in Deutschland dringend notwendig wäre, sondern auch,
dass die Sicherheit der Spenden keinesfalls abgenommen hat. Die Medizin ist bereits weit genug, um
Blut zuverlässig auf HI-Viren und andere sexuell übertragbare Erreger in kürzester Zeit zu testen, was
ohnehin standardmäßig geschieht. Zwischen einer potenziellen Ansteckung und deren
Nachweisbarkeit im Labor muss lediglich ein Zeitraum zwischen zehn Tagen und drei Monaten
vergehen, um ein sicheres Ergebnis zu erhalten. Deswegen sei eine vom Paul-Ehrlich-Institut
vorgeschlagene Lockerung des Verbots für homosexuelle Männer, die seit einem Jahr keinen Sex
mehr mit Männern hatten, auch medizinisch absolut nicht nachvollziehbar. Stattdessen könnte man,
wie in Italien, allen Homosexuellen, die seit mindestens drei Monaten in einer festen Beziehung sind,
die Blutspende erlauben und evtl. zur besonderen Vorsichtsmaßnahme zusätzlich einen
unabhängigen HIV in den letzten drei Monaten vor der Spende verlangen. Zusätzlich kann, wie vom
EuGH vorgeschlagen, ein ausführliches Gespräch mit einer Fachperson vor der Spende Abhilfe
verschaffen. Man sieht also: es ist sehr einfach möglich, eine Diskriminierung bei der Blutspende
ohne jegliche Einbußen abzuschaffen!
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-04
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
U04 Für Menschen, Umwelt und Tiere: Pflanzliche
Angebote in Kindertagesstätten, Schulen und Kantinen
ausbauen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Kommunen und das Land Hessen bieten Ernährungsangebote in den Kindertagesstätten, Schulen
und Betriebs- und Verwaltungskantinen an. Unter Berücksichtigung von Sozialen, Umwelt-,
Gesundheits-, Tierschutz- und Welternährungsaspekten befürworten wir einen Ausbau des
pflanzlichen Angebotes.
Die Mandatsträger*innen werden aufgefordert, für diesen Ausbau zu werben. Veränderungen
können nur gemeinsam mit den Erzieher*innen, den Schulgemeinschaften bestehend aus Kindern,
Lehrer*innen und Eltern und den Betriebs- und Personalräten durchgeführt werden.
Der Ausbau muss zur Größe und Situation der jeweiligen Einrichtung passen und auf Akzeptanz bei
den Personen treffen, die in den Einrichtungen essen. Unter anderem können folgende Maßnahmen
umgesetzt werden:
• Aktionen: Teilnahme an Aktionstagen mit vergrößertem Angebot (Weltumwelttag, Tag des
Meeres, Welttierschutztag, Tag des Artenschutzes, Weltvegantag)
• Erweiterung pflanzlicher Angebote: dauerhafte Erweiterung des pflanzlich betonten und rein
pflanzlichen Angebotes, mindestens jedoch ein tägliches Angebot
• Senkung des Fleischangebotes
• Angebote kommunizieren: Pflanzliche Angebote sind nicht für vegetarisch oder vegan
lebende Personen vorbehalten sondern für alle! Sie sind nicht in die hinterste Ecke, einen
separaten Bereich oder sogar nur auf Nachfrage anzubieten.
• Austausch von Zutaten: Austausch von tierischen Zutaten wo diese nicht notwendig sind (z.B.
Nudeln ohne Eier)
• Ampelsystem: Einführung des Ampelsystems in den Verpflegungseinrichtungen
• Klimaessen: Einführung eines Klimaessens, welches sich automatisch an pflanzlichen
Produkten orientiert
• Rezeptoptimierungen: Optimierung von Rezepturen hinsichtlich gesundheitsförderlicher und
5
umweltförderlichen Kriterien mit Susdish
• Koch-Schulungen: für die vegetarische-vegane Küche, z. B. via gv-nachhaltig.de
Begründung:
Sozial
5
SusDish steht für „sustainable Dish“ (nachhaltiges Gericht). Dabei handelt es sich um eine
"umfassende Bewertungsmethode für Nachhaltigkeitsleistungen in der Gastronomie". Bewertet
werden Rezepturen nach Umweltaspekten (Bemessung nach Umweltbelastungspunkten) und
anerkannten Gesundheitsempfehlungen. Darüber hinaus können konkrete Veränderungsvorschläge
zu den Rezepturen gemacht werden. Da bei SusDish einzelne Rezepte bewertet werden eignet es
sich für große und kleinere Einrichtungen. Weitere Informationen siehe: http://nutrition-impacts.org
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Wir wollen vielfältigere Angebote. Immer mehr Menschen wollen hin und wieder oder regelmäßig
pflanzlich betonte (vegetarisch) oder rein pflanzliche (vegan) Ernährungsangebote konsumieren. Da
die Gründe für diese Ernährungsarten nachvollziehbar sind, wollen wir die Möglichkeit dieser
Ernährung in staatlichen Einrichtungen schaffen, denn es soll niemand ausgegrenzt werden. Ein
Vorteil dieser Angebote ist zudem, vor allem bei veganen Speisen, dass sie halal oder koscher, oder
wesentlich einfacher auf diese Ernährungsformen anpassbar sind.
Zudem sind pflanzlich orientierte Produkte einfacher im Allergen- sowie Hygienemanagement
handhabbar. Für die Träger bedeutet das weniger Aufwand und somit weniger Kosten.
Gesundheit
Vegetarisch lebende Personen können sich, bei richtiger Ernährung, über ein deutlich geringeres
Risiko für Übergewicht, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
verschiedene Krebsarten freuen.
Die amerikanische Organisation „Academy of Nutrition and Dietetics (A.N.D.)“ (ehemals American
Dietetic Association (ADA)) ist mit 67.000 Mitgliedern die weltgrößte Organisation für Nahrungsund Ernährungsfachleuten und bezeichnete ab 2003 (Neuauflage 2009) in ihrem Positionspapier
„Position of the American Dietetic Association: Vegetarian Diets“, dass „eine vernünftig geplante
vegetarische Kostform gesundheitsförderlich und dem Nährstoffbedarf angemessen ist sowie einen
gesundheitlichen Nutzen für Prävention und Behandlung bestimmter Erkrankungen hat“.
Welternährung
Die Problematik der Welternährung ist vor allem eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit, d.h. ein
Versagen des Kapitalismus. Bedacht werden müssen allerdings auch die Erwägungen, die August
Bebel bereits in „Die Frau und der Sozialismus“ (26. Kapitel: Freie Entwicklung der Persönlichkeit, 2.
Umwandlung der Ernährung) formulierte: „Auch können auf einer gegebenen Ackerfläche viel mehr
vegetabilische Nährstoffe gebaut werden, als auf derselben Fläche Fleisch durch Viehzucht erzeugt
werden kann. Diese Entwicklung verschafft der vegetabilischen Nahrung ein immer größeres
Übergewicht. Die Fleischtransporte, die uns in der Gegenwart durch Raubwirtschaft aus fernen
Ländern, insbesondere aus Südamerika und Australien, zugehen, werden in wenigen Jahrzehnten ihr
Ende erreichen.“
Nun ist diese Raubwirtschaft sicherlich nicht beendet. Dennoch steht die Frage im Raum, ob auch vor
der Abschaffung des Kapitalismus etwas an der vor allem vom Westen produzierten
Welternährungsproblematik getan werden kann und ob der Wandel hin zu einer Ernährung die
weniger Ressourcen benötigt unter Umständen einen wichtigen Beitrag liefern könnte.
Umwelt und Klima
Die Massentierhaltung wird heutzutage als einer der größeren klimaschädlichen Faktoren angesehen
(UNO: ca. 20% Anteil am menschgemachten Klimawandel). Zum einen werden große Mengen an
Futter benötigt, die in extensiver Landwirtschaft angebaut und meist importiert werden, zum
anderen werden Treibhausgase wie Methan freigesetzt, die noch schädlicher als CO2 sind. Eine
pflanzliche Ernährung ist ebenso im Wasserverbrauch wesentlich umweltfreundlicher, da
beispielsweise für ein Kilo Rindfleisch 15.000 Liter Wasser benötigt werden – für ein vergleichbares
vegetarisches Essen hingegen nur einen Bruchteil davon.
Tierschutz
Nicht zuletzt werden für vegetarische und fleischhaltige Angebote Tiere unter teils grausamen
Bedingungen gehalten und getötet. In einem preissensiblen Umfeld, in dem die Produktqualität nicht
in das Unermessliche gesteigert werden kann, ist klar, dass Angebote mit weniger oder gar keinen
Tieren aus Tierschutzperspektive besser sind als Angebote mit oder mit mehr tierischen
Inhaltsstoffen.
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Bei Tierversuchen findet das 3R-Prinzip ("Replace", "Reduce" und "Refine) Anerkennung. Es geht dabei
um den Ersatz von Tierversuchen, die Anzahl der Tiere zu reduzieren und die Lebensbedingungen der
Tiere zu verbessern. Wenn jedoch bei diesem vermeintlich hohen Nutzen nach Alternativen gesucht
wird, stellt sich die Frage, wieso es in vielen Gastronomieeinrichtungen immer noch schwierig ist,
pflanzliche Hauptgerichte, Vorspeisen, Nachspeisen, Snacks und Brötchen zu beziehen.
Die Studierendenwerke in Deutschland, welche zusammen im Jahr rund 90 Millionen Essen ausgeben,
haben ihre Angebote schon stark verändert. Oftmals gibt es ein tägliche vegetarische und auch
vegane Hauptspeisen, manchmal auch mehrfach, sowie Snacks und Desserts. Was in den
Studierendenwerke machbar ist sollte auch in den Kindertagesstätten, Schulen und Betriebs- und
Verwaltungskantinen möglich sein.
• Weitere mögliche Maßnahmen finden sich unter anderem unter http://sozis-tiere.de/mensa
• Analog zur Forderung der SPD im Regierungsprogramm 2014 unterstützen die Juso
Hochschulgruppen die Einführung eines Gastronomischen Ampelsystems in den Mensen,
http://www.jusohochschulgruppen.de/meldungen/beschluesse/beschluss.html?&object=250
. Projekt unter: www.gastro-ampelsystem.com
• http://www.nutrition-impacts.org/index.php/gastronomy-catering
• Auch die Produktion von Tieren unter dem sogenannten „Tierschutzlabel“ des Deutschen
Tierschutzbundes sowie Neuland-Fleisch sind unter moraltheoretischen Perspektiven
fragwürdig. Auch hier ist eine pflanzliche Orientierung besser.
• Sehr wohl können die ethischen Argumente für Tierversuche im Allgemeinen sowie die
Ergebnisse von Tierversuchen im Konkreten hinterfragt werden.
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-05
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
U05 Impfpflicht einführen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen
(u.A. MMR, Hep A;B,Keuchhusten) sollen mit Ausnahme von vorliegenden Allergien auch
verpflichtend sein.
Begründung:
In Deutschland gehen mal wieder Masern um, und das obwohl sich die Regierung verpflichtet hat
diese bis 2015 auszurotten. Dies konnte nur passieren, weil sich Eltern weigern ihre Kinder zu impfen.
Dafür werden Argumente verwendet wie, Impfen kann Autismus verursachen oder es gebe starke
Nebenwirkungen. Beides ist falsch. Auf über 37 Millionen Impfungen im Jahr kommen nicht einmal
1000 Fälle von Nebenwirkungen. Das ist weniger als 0,0005 Prozent.
Auch das mit dem Authismus ist Unsinn. Die Studie die dort angegeben wurde ist als gefälscht
zurückgezogen worden. Es hat noch nie einen Fall gegeben in dem Impfen Authismus verursacht hat.
Impfen ist eine sehr sichere Methode seine eigenen Kinder gegen potientiel tödliche Krankheiten zu
schützen. Und nicht nur das, auch fremde Kinder werden geschützt. Die Ausfallquote beim Impfen ist
3 Prozent. Das heißt ,dass unter 100 Kindern 3 nicht geschützt sind. Sollten alle anderen Kinder
geimpft sein, ist aber die Wahrscheinlichkeit dass sich die ungeschützten Kinder anstecken sehr
gering. Es geht also nicht nur um die Sicherheit der eigenen Kinder, sondern auch um alle anderen.
Hierbei muss der Staat eingreifen um die Kinder zu schützen die nicht geschützt sind.
Sollte ein Kind allergisch auf den Impfstoff sein entfällt natürlich eine Impfung.
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
U06 Kastrationspflicht für Katzen und Kater
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Den kommunalen Mandatsträger*innen wird empfohlen sich für eine Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen und Kater einzusetzen.
Begründung:
In Deutschland nimmt die unkontrollierte Vermehrung von Katzen immer weiter zu, was zu großem
Tierleid und einem unangemessenen Eingriff in das heimische Ökosystem führt.
Viele Tierhalter*innen liegen falschen Tatsachenbehauptungen auf und kastrieren ihre Tiere bewusst
nicht, um „ihnen den Spaß zu lassen“ und nicht „in die Natur eingreifen zu wollen“. Dabei handelt es
sich um gefährliche Trugschlüsse. Katzen und Kater empfinden keine Freude bei der Fortpflanzung,
sondern Stress und körperliche Schmerzen. Außerdem wird durch die zu hohe Katzenpopulation
Tierleid erhöht, ein Eingriff durch den Menschen in Form von Kastrationen würde eben jenes
verringern.
Aus diesem Grund soll dem Beispiel vieler niedersächsischer, nordrhein-westfälischer und der
hessischen Kommune Hessisch Lichtenau gefolgt werden. Hierbei ist eine kommunale Regelung von
Nöten, bei der die betreffenden Kommunen durch eine Informationsweitergabe und das Einbringen
vor Ort unterstützt werden sollen.
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-07
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Antragstitel
U07 Südlink überdenken!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die von der Firma TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH als Gemeinschaftsprojekt geplante
Stromtrasse SuedLink, die durch Hessen führen soll, soll in ihrer jetzigen Form abgelehnt werden.
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wird aufgefordert, einen Entwurf für ein Gesetz in den
Landtag einzubringen, in dem Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohngebieten und zu
Naturschutzgebieten festgelegt werden. Außerdem soll das Gesetz die Rahmenbedingungen für eine
Erdverkabelung und für überirdische Leitungen festlegen.
Außerdem sollte die Notwendigkeit der genannten Stromtrasse durch eine neutrale Stelle erneut
geprüft werden.
Sollte sich herausstellen, dass diese für eine erfolgreiche Energiewende von Nöten sein wird,
sollte von der neutralen Stelle auch geprüft werden, ob der ausgewählte Trassenkorridor wirklich die
beste Lösung mit Hinblick auf Bürgerverträglichkeit und Umweltschutz ist. Wir kritisieren, dass in der
vergangenen Legislaturperiode von CDU/CSU und FDP die Planung und Durchführung der
Stromtrasse SuedLink an ein privates Unternehmen, nämlich Tennet vergeben wurde.
Sollte sich zudem herausstellen, dass der Trassenverlauf durch Nordhessen unter diesen Aspekten
notwendig und sinnvoll ist, muss eine gemeinde- und bürgerverträgliche Lösung gefunden werden,
welche auf teilweiser Erdverkabelung aufbaut. Hierfür werden die oben geforderten gesetzlichen
Regelungen zu Mindestabständen von Stromtrassen zu Wohnbebauungen, als auch Vorgaben für
eine mögliche Erdverkabelung in Hessen notwendig. Gemeinden und Landkreise sollten dabei schon
frühzeitig in den Planungsprozess miteinbezogen werden.Zudem sollen überregionale Behörden die
gesundheitlichen Risiken, die mit einer solchen Stromtrasse verbunden sind, prüfen.
Weiterhin fordern wir, dass geprüft wird, inwiefern das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine entsprechende Klage sollte dabei in Betracht gezogen
werden. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bildet die Grundlage für Großprojekte wie
die Stromtrasse SuedLink und schränkt in enormen Maße das Recht der kommunalen
Selbstverwaltung und Planungshoheit ein. Das kann dazu führen, dass Großprojekte ohne Einbindung
von Kommunen durchgeführt werden können, was eklatant unseren Prinzipien der politischen
Partizipation widerspricht. Um solche und potenziell viele weitere Konflikte gar nicht erst aufkeimen
zu lassen, war, ist und bleibt der Aufbau einer demokratischen, solidarischen, Gemeinwohl
förderlichen und mitweltverträglichen Energieinfrastruktur unser oberstes Ziel. Dezentrale
Kraftwerkseinheiten sind unserer Ansicht nach der hierfür beste Weg, die benötigten Kapazitäten an
Energie bereitzustellen und dabei den genannten Ansprüchen gerecht werden zu können. Außerdem
reduzieren sie massiv den Bedarf an Zubau von neuen Höchstspannungsleitungen und
Gleichstromtrassen.“
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-08
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV, UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
U08 Impfprävention intensivieren - Infektionen und
Krankheiten vorbeugen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Landtags- und Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert einen Antrag einzubringen, der ein
Konzept für ein Impfpräventionskonzept vorsieht.
Darin enthalten sein sollen folgende Forderungen:
1. Kinder- und Hausärzt*innen werden dazu verpflichtet während den U-Untersuchungen
verstärkt auf die Grundimmunisierungen aufmerksam zu machen. Sollten sich die
Elternteile* dennoch gegen eine Impfung aussprechen, werden sie verpflichtet eine
Einverständniserklärung zu unterschreiben, welche besagt, dass sie über die Risiken einer
fehlenden Grundimmunisierung aufgeklärt wurden und alleine die Verantwortung
übernehmen. Diese Einverständniserklärung soll auch bei allen Auffrischungsimpfungen
gelten und unterschrieben werden. Ab dem 14. Lebensjahr ist die Meinung der Kinder zu
berücksichtigen.
2. Es soll ein elektronischer Impfpass eingeführt werden.
3. Ausreichende Aufklärungsarbeit zu den Folgen einer Versäumung der
Auffrischungsimpfungen oder gar Verweigerung der Grundimmunisierung muss durch
jeweilige Informationsbroschüren von Seiten der Krankenkassen und Aufklärungsgesprächen
von Seiten des*der Ärzt*in erfolgen.
4. Ab einem Alter von 18 Jahren müssen die Krankenkassen allen Haushalten/Versicherten in
regelmäßigen Abständen Informationsmaterial und eine Erinnerung zur
Auffrischungsimpfung zuschicken.
5. Die Krankenkassen sollen die Impfungen in ihr Bonusprogramm mit aufnehmen, um somit
einen Anreiz zu schaffen sich regelmäßig impfen zu lassen.
Begründung:
Die Folgen einer fehlenden Grundimmunisierung und regelmäßigen Auffrischungsi-mpfungen
können gravierender sein als oft gedacht. Viele Menschen machen sich keine Gedanken, um die
Wichtigkeit von Impfungen wie zum Beispiel gegen Keuchhusten, Kinderlähmung, Tetanus oder
Masern. Doch es ist nur ein „Pieks“ der einen langfristigen und sicheren Schutz bietet.
Erst vor zwei Monaten ist ein Kind an Masern verstorben - verhindert werden hätte es durch die
erforderlichen Impfungen. Gerade bei Neugeborenen ist das Risiko an Neugeborenen-Tetanus,
welches schmerzhafte und mitunter tötliche Krämpfe bis hin zu Brüchen der Wirbelsäule
hervorrufen kann, oder Masern zu erkranken, wesentlich höher. Auch eine fehlende
Grundimmunisierung kann immer noch im hohen Alter zu Problemen und ernsthaften Erkrankungen
führen, denn schon eine kleine Verletzung bei zum Beispiel der Gartenarbeit, kann zu einer
Tetanusinfektion führen, welche Krämpfe auslöst, die bis hin zu tödlichen Krämpfen der Wirbelsäule
oder der Atemwege führen können.
Wir sehen aber nicht nur die Verpflichtung bei den Eltern, sondern ebenso bei den Krankenkassen
und den Ärzt*innen ausreichend Aufklärungsarbeit zu leisten. Da die Impfpflicht nur bis zum 18.
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Lebensjahr gelten soll, fordern wir gleichzeitig die Krankenkassen auf regelmäßig per Post und
Informationsmaterial daran zu erinnern und aufzuklären, warum Auffrischungsimpfungen so
notwendig sind.
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-09
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
U09 Ruhephasen der Hühner in Massentierhaltung
erhöhen
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Ruhephasen der Hühner in Massenhaltung müssen verlängert werden. An hierfür vorgesehenen
Ruheplätzen müssen die Hühner eine angemessene Zeit verweilen dürfen, um die Stresssituationen,
denen sie unter diesen Haltungsbedingungen ausgesetzt sind, besser bewältigen zu können.
Begründung:
Die Haltungsbedingungen in der großindustriellen Tierhaltung veranlassen unmittelbar
Stresssituationen, die die Hühner ohne die geforderten Ruhephasen von angemessener Länge
aufgrund u. a. der hohen Besatzdichte nicht im Ansatz kompensieren können.
Wie unterschiedliche Untersuchungen und Studien zeigen, begünstigt hoher Stress bei Hühnern eine
Reihe an Körperreaktionen, die im Endeffekt einen negativen Einfluss auf die Qualität des Fleisches
haben, das der Verbraucher zu sich nimmt.
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Somit ist es nicht nur im Interesse des Wohlbefindens der Hühner, dass solche Ruhephasen nicht nur
eingeführt, sondern auch in hinreichender Dauer umgesetzt werden, sondern auch des
Verbrauchers, der das Produkt verzehrt, da mit einer höheren Qualität des Fleischs sowohl eine
längere Haltbarkeit einhergeht als auch Erkrankungen beim Menschen, bspw. Blutvergiftungen,
durch den Fleischverzehr vorgebeugt werden kann.
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angenommen
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-10
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
U10 Tierzucht mit Schwerpunkt "Tierwohl"
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Tierzucht in Deutschland soll mit verstärkter Gewichtung nach Anforderungen des Tierwohls, bei
den nach (Pedigree-Index oder) genomischer Zuchterwertschätzung ausgewählten Tieren, von
statten gehen.
Begründung:
Angesichts des durch den Verbraucher befeuerten Preisdrucks erkennen wir den ökonomischen
Druck, der auf Tierhaltern lastet. Um grundlegend die Marktsituation zu ändern, möchten wir die
unterschiedlichen Tierzuchtinstitute dazu aufrufen, in Ihrer Gesamtzuchtwertschätzung die
Leistungskriterien gegenüber Konstitution (Fitness) und Funktionalität schwächer zu gewichten und
damit die Gesundheit der für den Markt verfügbaren Tiere zu verbessern.
Ziel ist es dabei, dass die Tiere nicht ständig an den Grenzen ihrer physiologischen Leistungsfähigkeit
leben müssen. Gesunde Tiere sind glücklicher und einfacher zu halten. Wir wirken mit unserer
Forderung gegen eine weiter steigende Intensivierung der körperlichen Belastung, gegen eine
weitere räumliche Konzentration der Tierhaltung und für eine Tierhaltung in der Fläche, die die
Landwirtschaft für den Verbraucher erfahrbar macht. Wir nehmen zur Kenntnis, dass viele Probleme
in der Tierzucht angegangen wurden (z.B. wurde die Erbfehlerquote erheblich gesenkt). Diese Erfolge
nehmen wir als Beweise, dass maßgebliche Verbesserungen über die Tierzucht erzielt werden
können. So fordern wir Fortschritt bei Merkmalen, die der Ausbildung von Krankheitsbildern wie
Mastitis (Euterentzündung), Klauenentzündung und anderen entgegenwirken.
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angenommen
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-11
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion
Antragstitel
U11 Verbesserung der Haltungsbedingungen für (Mast-)
Hühner
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern die Einführung von strengeren Richtlinien für die Haltung von Masthühnern. Dabei
fordern wir eine Optimierung der üblichen Richtwerte von 33kg Lebendgewicht / m², auf höchstens
25 kg Lebendgewicht /m². Diese Platzerweiterung zielt unter anderem auch darauf ab, den Tieren
längere Ruhephasen zu ermöglichen und die Stressbelastung zu reduzieren.
Begründung:
Masthühner, die primär auf das besonders schnelle Ansetzen von Fleisch gezüchtet werden, werden
meist in großen Mastanlagen gehalten. In der konventionellen Haltung, also auch in der sogenannten
Intensivtierhaltung, ist es daher der Usus, dass die Masthühner (die je nach betriebener Mastart ein
Mastendgewicht von 1,5-2,5 kg erreichen), auf einer zu kleinen, nicht artgerechten Fläche über einen
Zeitraum von 29-38 Tagen zusammenleben müssen.
Je nachdem, ob eine Kurz-, Mittellang-, oder Langmast betrieben wird, erreichen die Hühner ein
höheres Mastendgewicht und benötigen daher auch mehr Platz. So kann es sein, dass sich gegen
Ende eines Mastdurchganges bis zu 26 Hühner oder mehr einen Quadratmeter Lebensraum teilen
müssen. Die hohen Wachstumsraten, die durch die angezüchtete Schnellwüchsigkeit von
Masthühnern entstehen, führen demnach zu einem akuten Platzproblem. Die Konsequenzen der
intensiven Tierhaltung sind deutlich spürbar. Körperliche Leiden (wie das Beinschwächesyndrom), das
sogenannte ,,Federpicken'' und katastrophale hygienische Zustände sind nicht selten die Folgen einer
intensiven Masthühnerhaltung.
Diese Haltungsbedingungen in der Intensivtierhaltung verursachen unmittelbar Stresssituationen,
die die Hühner bei einer hohen Besatzdichte nicht ansatzweise ohne angemessen verlängerte
Ruhephasen kompensieren können.
Wie unterschiedliche Studien und Gutachten zeigen, begünstigt hoher Stress bei Hühnern eine Reihe
an Körperreaktionen, die im Endeffekt einen negativen Einfluss auf die Lebensqualität des Tieres und
die Qualität des Fleisches haben, das der Verbraucher zu sich nimmt.
Somit ist es sowohl im Interesse des Wohlbefindens der Hühner, dass solche Ruhephasen nicht nur
eingeführt, sondern auch in hinreichender Dauer umgesetzt werden, sondern auch des
Verbrauchers, der das Produkt verzehrt. Denn mit einer höheren Fleischqualität geht auch eine
längere Haltbarkeit einher, wie ebenfalls eine größere Sicherheit für die Gesundheit der
Verbrauchers erzielt wird. Auf Europaebene wurden erstmalig durch die Richtlinie 2007/43/ EG des
Rates vom 28. Juni 2007 (,,Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern'') normierte Standards
für eine verbesserte Haltung von Masthühnern geschaffen. Geeinigt wurde sich auf eine maximale
Besatzdichte von 33 kg Lebendgewicht / m². Allerdings können diese Werte in der Praxis durch
Sondergenehmigungen sogar die 40kg Marke überschreiten. Jedoch entspricht diese Richtlinie in
keiner Weise dem Gedanken des deutschen Tierschutzgesetzes. Gemäß § 2 Nr.1 und Nr.2 TierSchG
müssen Tierhalter den Tieren eine verhaltensgerechte Unterbringung und (auch deren)
Bewegungsfreiheit gewährleisten.
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In der Praxis der deutschen Masthühnerhaltung hat sich zwar ein Richtwert von 35 kg / m²
eingebürgert, jedoch können wir diesen Wert nicht als ausreichend betrachten.
Aus einem Report des wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU
(SCAHAW) zum Wohlbefinden von Masthühnern geht klar hervor, dass die Besatzdichte möglichst
unter 25 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter liegen sollte, um größere Probleme für das
Wohlergehen (v. a. bezüglich des Tierverhaltens und des Beinschwächesyndroms) zu vermeiden – ab
einer Besatzdichte von 30 kg pro Quadratmeter kommt es (trotz optimaler klimatischer
Haltungsbedingungen) zu einem starken Anstieg der Häufigkeit von Tierschutzproblemen. Auch die
Verbreitung von Krankheiten wird durch die starken Besatzdichten gefördert.
Dies zeigt deutlich, dass die Geflügelwirtschaft sich auch dem Wohle der Tiere anpassen muss. Daher
ist eine Verschärfung der Vorschriften hier unbedingt erforderlich.
Deutschland sollte im Rahmen seiner Rolle in der Europäischen Union hier ein deutliches Zeichen
setzen und den nachhaltigen Schutz von Masthühnern fordern und fördern.
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angenommen
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-12
Antragsteller:
Jusos Hessen-Süd formelle Einbringung über BV
Weiterleitung:
Antragstitel
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U12 Verbrauch von Einweg-Kunststofftüten drastisch
reduzieren
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Hessen fordern eine europaweite Pflichtabgabe auf Einweg-Kunststofftüten, die aus auf
Mineralölen basierenden Kunststoffen (im Folgenden Plastik genannt) bestehen. Ab dem Jahr 2020
sollen Werbeaufdrucke auf solchen Plastiktüten verboten und ein Mehrwegsystem (ähnlich des
Systems „Take a penny, leave a penny“) eingeführt werden.Ab dem Jahr 2025 werden Plastiktüten
innerhalb der EU komplett verboten.
Begründung:
Ein/eine Bundesbürger*in verbraucht jährlich im Durchschnitt 71 Einweg-Plastiktüten, von denen
nicht einmal ein zehntel recycelt wird, sondern meistens thermisch verwertet (mit dem Rest- und
Hausmüll verbrannt) wird oder gar in der Umwelt landet. Durch eine Reduktion des Verbrauchs von
Einweg-Plastiktüten könnte jährlich etwa 1 Kilogramm Verpackungsabfall vermieden werden.
Durch eine solche Pflichtabgabe und der damit verbundenen Wiederverwendung und Reduktion von
Plastiktüten können Ressourcen gespart und das Klima geschont werden. Bei einem verringerten
Verbrauch solcher Transportbehältnisse würden auch weniger dergleichen achtlos in der Umwelt
landen – und so über Umwege in unsere Nahrungskette gelangen. Die Europäische Union
unternimmt aktuell einen Versuch, den Verbrauch solcher Plastiktüten bis zum Jahr 2019 um 50% zu
reduzieren. Grundlage ist eine Strafsteuer, welche die nationalen Parlament für ihren
Geltungsbereich festlegen sollen. Jedoch sind die im o.g. Antrag angesprochenen Folgeaktionen
bislang nicht vorgesehen.
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/4453.pdf
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Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz
U-13
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Antragsteller:
UB Frankfurt
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Antragstitel
U13 Lebensmittel gehören nicht in die Tonne!
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern ein Gesetz für den Großhandel gegen die Verschwendung von Lebensmitteln!
Die sozialistische Umweltministerin unseres Nachbarlandes Frankreich Ségolène Royal hat es
vorgemacht: Die Politik muss den Markt dort in die Schranken weisen, wo ihn der Kapitalismus zur
Verschwendung von Ressourcen verleitet.
In Deutschland werden jährlich bis zu 11 Mio. Tonnen Lebensmittel weggeworfen, teilweise
originalverpackt.1 Hier zeigt sich eine der perversesten Formen des Kapitalismus: Die
Industriestaaten, die ständig nach mehr Wachstum in Form von Konsum und Überfluss streben,
produzieren unnötigen Müll mit Lebensmitteln, die in den Herstellerländern, deren Rohstoffe vom
reichen Norden ausgebeutet werden, viel nötiger wären.
Mit einem Verbot Lebensmittel wegzuwerfen, würde ein Umdenken im Großhandel angestoßen
werden. Die Händler müssen übriggebliebene Waren spenden, als Tiernahrung recyceln oder zur Not
kompostieren. Auch sollen wie beim französischen Vorbild große Supermärkte (ab 400 qm) einen
Vertrag mit einer karitativen Einrichtung für Lebensmittelspenden ihrer übriggebliebenen
Lebensmittel, begleitet von einer finanziellen Spende (prozentual zur Menge), schließen. Ergänzend
müssen ab sofort auch große Restaurants sowie Kantinen auf gleiche Art und Weise in die Pflicht
genommen werden. So werden Supermärkte und Restaurants angehalten so wenig
Lebensmittelreste wie möglich zu produzieren.
Ebenso muss es verboten werden noch nutzbare Ware für den Konsum ungeeignet zu machen, wie
es teilweise z.B. mit Chlor Gang und Gebe ist.
Das Gesetz muss Anfang eines großen Aktionsplans gegen Lebensmittelverschwendung unter
Berücksichtigung aller Akteure in der Wertschöpfungskette sein, welcher, wie der WWF richtig
fordert, mit einem eigenen Haushaltstitel bedacht sein muss2.
Die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ des BMEL sollte vor allem hinsichtlich des missverständlichen
Begriffs „Mindesthaltbarkeitsdatum“ weitergeführt und erweitert werden. Hier muss vor allem
Aufklärung über dessen Bedeutung geleistet und langfristig eine Umbenennung in z.B. die beiden
Begriffe „garantierte Mindesthaltbarkeit“ und „wahrscheinliche Haltbarkeit“ erfolgen.
Auch muss das Thema in Schullehrpläne Eingang finden.
Die Verschwendung von Lebensmittel zu vermindern wurde bereits von der Europäischen
Kommission beschlossen und vom Deutschen Bundestag 2012 übernommen. Es gilt nun diese Ziele
auch zu erfüllen und die bereits verabschiedeten Vorhaben umzusetzen, um eine weitere
Verschwendung der Ressourcen und Energien zu verhindern.
1
http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2012/66-­‐AI-­‐ Studie.html?nn=312878
2
http://www.wwf.de/fileadmin/fmwwf/PublikationenPDF/WWF_Positionspapier_Lebensmittelverschwendung.pdf
Siehe zum Thema auch: www.leeretonne.de
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angenommen abgelehnt
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Verbandspolitik
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Verband
V-01
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Antragstitel
V01 Aufbau einer digitalen Infrastruktur
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern den Parteivorstand auf, schnellst möglich eine digitale Infrastruktur auf Open- SourceBasis (Own-cloud, Etherpad, Ethercalc, Brabbl, Doodle etc.) für die Parteibasisorganisationen
aufzubauen, welche die Möglichkeiten bietet, Termine und Inhalte zu diskutieren und zu erarbeiten
sowie Informationen zu verbreiten und zu teilen. Dabei soll auf keine teure Eigenentwicklung
zurückgegriffen werden.
Begründung:
Aus datenschutztechnischer und organisatorischer Hinsicht ist es ein nicht haltbarer Zustand, dass
wir als Parteibasis zur Erledigung unserer Arbeit in den Vorständen, Ortsvereinen und AGen private
Firmen mit unseren Nutzungsdaten bezahlen müssen, wenn wir bspw. Termine über Doodle
abstimmen, „interne“ Diskussionsplattformen über Facebook und Mailinglisten, bereitgestellt von
Google, nutzen.
Wir brauchen eine eigene digitale Infrastruktur, die unsere Arbeit organisatorisch erleichtert,
dadurch effizienter und auch effektiver gestalten kann. Dafür sollen schnellst möglich die
technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen und die notwendigen finanziellen
Ressourcen bereitgestellt werden.
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
angenommen
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überwiesen an
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Verband
V-02
Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
Antragstitel
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V02 Jusos gehen voran und verschlüsseln ihre
Kommunikation
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Alle Juso-Ebenen mögen die verbandsinterne elektronische Kommunikation durch die Verwendung
von Verschlüsselungstechnologien sicherer machen und durch regelmäßige Workshops aka „Crypto
Parties“ bei den Mitgliedern für Verschlüsselung werben und ihnen den Weg hin zu privater
Kommunikation zeigen.
Begründung:
Dass von E-Mails, über Chats, SMS bis hin zu Telefongesprächen alle unverschlüsselte elektronische
Kommunikation von Geheimdiensten und Kriminellen ohne weiteres überwacht werden kann und
wird, ist lange bekannt. Dagegen müssen wir politisch vorgehen, denn die Massenüberwachung einer
gesamten Gesellschaft ist nicht hinnehmbar und zerstört unser freiheitliches Zusammenleben.
Gleichzeitig jedoch müssen wir selbst in unserem Juso-Alltag handeln, unsere Kommunikation
sicherer machen und als Jusos innerhalb der SPD und unserer Generation vorangehen und ein
positives Beispiel sein. Deshalb fordern wir alle Juso-Ebenen auf ihre elektronische Kommunikation zu
verschlüsseln. Das ist inzwischen durch die Verwendung von Ende-zu-Ende-verschlüsselten ChatProgrammen wie Threema oder auch der E-Mail-Kommunikation mit OpenPGP unkompliziert und
unaufwändig möglich.
Ein konkretes Szenario könnte so aussehen: jede von Juso-Vorständen verschickte E-Mail ist mit
einem PGP-Schlüssel eindeutig signiert. Dies stellt noch keine Verschlüsselung aber eine Einladung an
alle sensibilisierten E-Mail-Empfänger*innen dar, in Antworten oder direkter Kommunikation
verschlüsselt zu kommunizieren. Auf jährlichen Workshops wird der Zweck, insbesondere aber die
Handhabung von verschlüsselter elektronischer Kommunikation allen interessierten Mitgliedern
näher gebracht. Durch regelmäßige Anwendung dieses Vorgehens werden immer mehr Jusos für
dieses Thema sensibilisiert.
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angenommen
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Verband
V-03
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Antragsteller:
Jusos Hessen-Nord
Weiterleitung:
SPD-Landesparteitag
Antragstitel
V03 Schluss mit der Papierflut! Umweltschutz fängt im
Kleinen an
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Jusos und SPD setzen sich laut ihrer jeweiligen Programme und Beschlusslagen seit Jahrzehnten für
Umweltschutz und ökologische Nachhaltigkeit ein. Vor diesem Hintergrund macht die oft
exorbitante Verschwendung von Papier auf fast allen Gliederungsebenen häufig ratlos. Wir fordern
deshalb eine Befragung aller Mitglieder, ob sie individuell bereit sind, Einladungen, Sitzungsvorlagen
etc. zukünftig ausschließlich auf elektronischem Wege zu empfangen und über die Notwendigkeit
eines Ausdrucks im Einzelfall selbst zu entscheiden – wer nicht will, muss natürlich nicht. Auch
Änderungsanträge auf den Konferenzen sollten in Zukunft gesammelt werden, um die Situation zu
verbessern.
Alle Mitglieder, die dem elektronischen Verfahren explizit zustimmen, werden binnen eines halben
Jahres nach Beschluss weder per Post noch auf Sitzungen Dokumente in Papierform von Partei bzw.
AG erhalten – ausgenommen sind Fälle, in denen dies rechtlich notwendig, aufgrund von
Kurzfristigkeit geboten oder wegen des Umfangs ein privater Druck unzumutbar ist. Außerdem soll
eine entsprechende Befragung beim Parteieintritt von Neumitgliedern eingeführt werden.
Begründung:
Erfolg nötigenfalls mündlich. Die Konsequenzen der verschwenderischen Nutzung natürlicher
Ressourcen sind hoffentlich hinreichend bekannt.
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