Pilze sammeln im Wald Darf ich im Wald Pilze sammeln so viel ich will? Nach dem Forstgesetz darf man maximal 2kg Pilze pro Tag sammeln, sofern es der Waldeigentümer/die Waldeigentümerin nicht ausdrücklich zivilrechtlich verboten hat. § 174 Abs. 3 lit. b Z 2 und lit. d Forstgesetz 1975 BGBl I Nr.440/1975 idF. BGBl I Nr. 189/2013 regelt: Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer b.) im Wald …. 2 …. sich Früchte oder Samen der im Anhang angeführten Holzgewächse zu Erwerbszwecken oder Pilze in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag aneignet. …. d.) Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt. Wer mehr als diese erlaubte Menge an sich nimmt muss mit einer Strafe bis zu Euro 150,- rechnen, wer Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt kann mit bis zu Euro 730,- oder einer Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft werden. (§ 174 Abs. 3 lit e Forstgesetz 1975) Details finden Sie unter: http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/pilzewald.html Forstgesetz 1975 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=100103 71
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