Besondere Personengruppen

Checkliste
Besondere Personengruppen
Jugendliche und werdende/stillende Mütter
Zu den besonderen Personengruppen von Beschäftigten zählen Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren sowie werdende und stillende
Mütter. Bei der Beschäftigung Jugendlicher sind weitreichende Bestimmungen zum Schutz ihrer Gesundheit und ungestörter Entwicklung zu beachten. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen mit einer Gefährdung
ihrer Gesundheit oder ihres Kindes zu rechnen ist.
Selbstbewertung:
A
ja
Aussagen
1
2
3
4
5
6
B
eher
ja
C
eher
nein
D
nein
Nicht zutreffend
Beide Personengruppen wurden in Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt.*
Die Beschäftigungsverbote für beide Personengruppen sind bekannt
und werden vollständig berücksichtigt.
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen
und mindestens halbjährlich (für Jugendliche - sonstige: jährlich)
wiederholt.
Die Arbeitsplätze und Arbeitszeitenregelungen sind unter Berücksichtigung der Personengruppen gestaltet.
Der „Erste Tag“ von Jugendlichen in Ihrem Unternehmen läuft nach
einem organisierten Fahrplan ab.
Allen Jugendlichen in Ihrem Unternehmen steht ein erfahrener Pate
bzw. eine erfahrene Patin zur Seite.
Spaltensumme der Kreuze
Summe:
Ihr Ergebnis →
Addieren Sie die Kreuze in den Spalten C + D
4 - 6-mal*
Höchste Zeit zum Handeln! Wir unterstützen Sie bei Analyse und Prävention.*
2 - 3-mal
Prüfen Sie! Die Abläufe können optimiert werden.
0 - 1-mal
Sie sind auf dem richtigen Weg! Die Beschäftigten finden gute Voraussetzungen vor.



* Lassen Sie sich durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder Ihren Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin unterstützen.
Handlungsempfehlungen:
Analysieren Sie: In welchen Bereichen Ihres Unternehmens werden die jeweiligen Personengruppen eingesetzt? Ist allen Akteuren
die Bedeutung ihrer Verantwortlichkeiten bekannt? Gibt es ein schriftliches Konzept, das die Einführung neuer Beschäftigter regelt?
Werden dabei auch Notfallsituationen berücksichtigt? Haben Sie Ihre Beschäftigten zu möglichen Gefährdungen unterwiesen und
zu gesundheitsgerechtem Verhalten motiviert?
Gestalten Sie: Schaffen Sie Arbeitsplätze, die der jeweiligen Personengruppe gerecht werden. Berücksichtigen Sie dabei Gefährdungen, Beschäftigungsverbote, Arbeitszeiten, Pausengestaltung. Organisieren Sie ein systematisches Unterweisungsprogramm.
Beziehen Sie Ihre Beschäftigten mit ein.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die
kostenfreie Hotline der BGHM: 0800 9990080-0
© BGHM
Herausgeberin:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
www.bghm.de
Checkliste
Besondere Personengruppen
Jugendliche und werdende/stillende Mütter
Weitere Informationen finden Sie hier:
Broschüren: DGUV Information 211-008 (bisher BGI 568-1): „Jugendliche in Betrieben der Holz- und Metallbranche“
(http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23429)
Internet Niedersächsische Gewerbeaufsicht - Mutterschutz (www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de);
Portal KOMNET des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.komnet.nrw.de)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die
kostenfreie Hotline der BGHM: 0800 9990080-0
© BGHM
Herausgeberin:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
www.bghm.de