Auslagerung der Haus-/ Mietverwaltung Erzbistum Köln Anlage Leitfaden zur Auswahl eines Verwalters I. ÜBERBLICK ÜBER DAS GESAMTE VERFAHREN Für die Ausschreibung wird folgende Vorgehensweise empfohlen: 1 Identifikation auszulagernder Objekte Vorauswahl der Immobilien/ Objekte, die in Zukunft von einem externen Dienstleister verwaltet werden sollen. 2 Leistungsumfang Möglichst detaillierte Festlegung des gewünschten Leistungsumfangs in Anlehnung an die vorgeschlagenen Leistungspakete gemäß Anlage Leistungsverzeichnis. Nach Möglich-keit sollte das ausgewählte Leistungspaket vollständig in Anspruch genommen werden. Ausnahmen, z.B. Eigenleistungen des KV oder Ergänzungen aus einem anderen Leistungspaket sind möglich, sollten jedoch auf ein Minimum reduziert werden. 3 Zeitpunkt des Leistungsübergangs auf den Verwalter Bestimmung des angestrebten Zeitpunktes, an dem die Verwaltung an den Dienstleister übergeben werden soll. 4 Objektsteckbriefe In Zusammenarbeit mit der Rendantur: Zusammenstellung der Daten je Objekt, welches ausgelagert werden soll, siehe Anlage Objektsteckbrief. 5 Vorauswahl Anbieter für Anfrage Nach Möglichkeit Auswahl von drei oder mehr Haus- und Mietverwaltern. Sie können sowohl bereits bekannte Verwalter ansprechen, Empfehlungen von anderen Kirchenvorständen einholen oder darüber hinaus nach Verwaltern suchen. Gegebenenfalls empfiehlt sich die Bündelung der Objekte mit Nachbargemeinden. 6 Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen Erstellung eines Anschreibens sowie Hinzufügen der Anlagen • Objektsteckbrief(e) • Leistungsverzeichnis (= festgelegtes Leistungspaket, s. Pkt. 2) • Preisblatt • Bewerbungsbedingungen Erzbistum Köln, HA-SB Stand: Februar 2016 Seite 1 von 4 Auslagerung der Haus-/ Mietverwaltung Erzbistum Köln Anlage Leitfaden zur Auswahl eines Verwalters Schematische Darstellung des Auswahlverfahrens 12 Einreichung der Vertragsunterlagen zur Genehmigung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat II. VERGABEREGELN Die eingegangenen Angebote können Sie nach einer Reihe von Kriterien beurteilen. Wir schlagen vor, die folgenden Kriterien für die Angebotsprüfung anzuwenden: 1 Eignungskriterien Im ersten Schritt prüfen Sie die grundsätzliche Eignung des Anbieters für die ausge-schriebenen Leistungen. Dazu wurden Eignungskriterien festgelegt, die vollständig mit JA zu beantworten sind. JA NEIN ALLGEMEINES Hat der Verwalter die Objekte vor Angebotsabgabe besichtigt? Hat die Verwaltung eine ordnungsgemäße Geschäftsadresse? KURZPROFIL Wurde das Kurzprofil bearbeitet vorgelegt? KURZPROFIL Wurden alle geforderten Eigenerklärungen beantwortet und vorgelegt? Nur wenn alle Fragen mit „JA“ beantwortet werden können, ist der Anbieter grundsätz-lich als Verwalter für die Objekte geeignet. Erzbistum Köln, HA-SB Stand: Februar 2016 Seite 2 von 4 Auslagerung der Haus-/ Mietverwaltung Erzbistum Köln Anlage Leitfaden zur Auswahl eines Verwalters 2 Zuschlagskriterien Bei den Zuschlagskriterien entscheidet der Kirchenvorstand, welche Aspekte ihm selbst (besonders) wichtig sind und welche nicht so stark ins Gewicht fallen. Die Bewertung erfolgt damit nach dem individuellen Bedarf. Wir schlagen vor, die Zuschlagskriterien zu bewerten, indem die einzelnen Kriterien je nach Erfüllung mit unterschiedlich hoher Punktzahl bewertet werden. Ein Beispiel: Erfüllt ein Anbieter das Kriterium, erhält er dafür einen Punkt, anderenfalls erhält er null Punkte. JA NEIN ALLGEMEINES Pkte. Pkte. Hat der Verwalter ein Qualitätsmanagementsystem/ eine Zertifizierung? Wurden mind. 3 Referenzen (andere verwaltete Objekte, insbesondere mit der Führung von Mieterkonten) genannt? Hat der Verwalter Rahmenverträge zur Senkung der Nebenkosten? Werden (Verwaltungs-)Leistungen durch eigenes Personal erbracht? Werden regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen (Nachweise)? Ist der Verwalter Mitglied in einem berufsständischen Interessensverband? Lässt die räumliche Entfernung des Verwalters zu den Objekten eine ordnungsgemäße Verwaltung zu? Ist die Erreichbarkeit der Verwaltung gewährleistet? (feste Bürozeiten, Notfallnummer) Ist die Vertretungsvollmacht beim Verwalter geregelt? Werden Service- und Notfallnummern für wichtige Belange (z.B. Sanitär/ Heizung, Elektro/ SAT/ TV, Schlüssel)? TECHNISCHE VERWALTUNG Werden Checklisten z.B. für Begehungen/ Wartungen geführt? Werden Objektbegehungsprotokolle geführt? Verfügt der Verwalter über eigenes technisches Personal oder ein ausreichendes Netzwerk, um technische Beratung sicherzustellen? VERTRAGSGESTALTUNG Wird der Mustervertrag des EGV verwendet? Wenn nein: Sind die Vertragsparteien klar geregelt, ist die Firmierung korrekt? Sind die Aufgaben des Verwalters klar und übersichtlich geregelt? Sind die Befugnisse des Verwalters klar geregelt? Ist die Haftung klar geregelt? Sind feste Kündigungsfristen bei einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren vereinbart? SUMME ZUSCHLAGSKRITERIEN Erzbistum Köln, HA-SB Stand: Februar 2016 Seite 3 von 4 Auslagerung der Haus-/ Mietverwaltung Erzbistum Köln Anlage Leitfaden zur Auswahl eines Verwalters 3 Preise Im dritten und letzten Schritt werden die Preisangaben der Anbieter auf dem Preisblatt (siehe Anlage Preisblatt) auf ihre Vollständigkeit hin geprüft und ebenfalls mit Punkten bewertet. Vom Anbieter zu nennen sind die Bruttopreise einschließlich Mehrwertsteuer für: • • Grundleistungen pro Einheit pro Monat und Gesamt pro Monat o Mietwohneinheiten o Dienstwohnungen o Gewerbeeinheiten o pfarrlich genutzte Einheiten o Garagen/ Stellplätze Besondere Leistungen pro Stunde: o Geschäftsführung/ Prokurist o Sachbearbeitung o Azubi/ Praktikant o Hausmeister o Pflege der Grünanlagen o Winterdienst Der Anbieter mit dem günstigsten Angebot erhält die höchste Punktzahl z.B. 100 Punkte = 100%). Alle davon abweichenden Angebote erhalten so viel weniger Punkte (in %), wie ihre jewei-lige prozentuale Abweichung zum günstigsten Angebot ausfällt. Beispiel: • Anbieter A: o • • 400 €/ Monat günstigster Anbieter = Anbieter B: 560 €/ Monat o Abweichung zum günstigsten Anbieter: o 160 € Anbieter C: 100 Punkte = 40% = 100 – 40 Pkte. = 60 Punkte 500 €/ Monat o Abweichung zum günstigsten Anbieter: o 100 € = 20% = 100 – 20 Pkte. = 80 Punkte Daraus ergibt sich in dem Beispiel aus dem Kriterium „Preis“ folgende Bieter-Reihenfolge: 1. Anbieter A, 2. Anbieter C, 3. Anbieter B 4 Ergebnis Der Anbieter, der aus den Bewertungen der Abschnitte 2. Zuschlagskriterien und 3. Preise insgesamt die höchste Punktzahl auf sich vereint, erfüllt die Erwartungen des Kirchenvorstands am ehesten und ist als Verhandlungspartner in die engere Auswahl aufzunehmen. Erzbistum Köln, HA-SB Stand: Februar 2016 Seite 4 von 4
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