Anlage 1: Leistungskatalog zum Verwaltervertrag 1. GRUNDLEISTUNGEN DES VERWALTERS Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in §§ 27 und 28 Gesetz über Wohneigentum aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Nachfolgend aufgeführte Grundleistungen sind mit der pauschalen Verwaltervergütung abgegolten. Dazu gehören insbesondere: Wirtschaftsplan: - Erstellung eines Wirtschaftsplanes / Einzelwirtschaftspläne pro Kalenderjahr mit Einzelausweis der Kostenarten Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan in der Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit. Das Wiederholen von Einzelwirtschaftsplänen und das Berechnen von Sonderumlagen, die der Verwalter nicht verschuldet hat, sind Zusatzleistungen und werden gesondert im Stundenaufwand berechnet. Jahresabrechnung: - Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben im Kalenderjahr pro Kostenart als Gesamt-Objekt-Abrechnung sowie als Einzelabrechnung je Sondereigentümer/Wohnung. Die Unterlagen und Rechnungsbelege können nach vorheriger Terminvereinbarung in den Büroräumen des Verwalters von jedem Eigentümer eingesehen werden. Bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirates werden die Belege der Jahresabrechnung vor Versand der Einladung zur Eigentümerversammlung von diesem zusammen mit dem Verwalter geprüft. Eigentümerversammlung: - Ordnungsgemäße Einladung und Durchführung der Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten durch die Verwaltung Versand der Einzeljahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes Versand von Angeboten in Kopie etc., die notwendig sind, um Tagesordnungspunkte abzustimmen Versand der Einladung zur Eigentümerversammlung an die zuletzt bekannte Adresse des Eigentümers auf dem normalen Postweg Erstellen des Versammlungsprotokoll und Versand an jeden Eigentümer innerhalb von 14 Tagen nach Versammlungsende Umsetzung der darin gefassten Beschlüsse durch die Verwaltung Hausordnung: - Vorbereitung der Hausordnung zur Beschlussfassung von der Verwaltung Bei Beschlussfassung werden schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnung von der Verwaltung angemahnt. Versicherungen: - Überprüfung des Preis-Leistungsverhältnis der abgeschlossenen Versicherungsverträge in regelmäßigen Abständen Vorlage überarbeiteter und aktueller Angebote bei Notwendigkeit der Eigentümergemeinschaft Kündigung und Abschluss von Versicherungen Meldung, Koordination, Abwicklung und Abrechnung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum - Seite 1 - Management der Hausmeisterdienste: - Erstellen des Vertrages Betreuen und Überwachen der Arbeiten des Hausmeisters und / oder des Gärtners. Einholung von Angeboten und Abgleich des Preis-/Leistungsverhältnis, Wünsche der Eigentümer werden berücksichtigt. Kontenführung: - Eröffnen und Führen des Wohnungseigentümergemeinschaftskonto (WEG- Konten) für Bewirtschaftsungskosten und Hausgeldzahlungen Eröffnen und Führen des Wohnungseigentümergemeinschaftskonto (WEG- Konten) für die Ansparung der Instandhaltungsrücklage Führen der Konten auf den Namen der WEG mit Vollmacht für den Verwalter Anlage der Instandhaltungsrücklage bei ausreichender Höhe Berechtigung des Verwalters zum Einzug der schriftlich vereinbarten eigenen Auslagen sowie der Verwaltergebühr vom WEG-Konto am Ende des Monats Berechtigung des Verwalters zum Einzug der gesondert abrechenbaren Kosten nach Rechnungslegung an die WEG innerhalb von 14 Tagen vom WEG-Konto Rechnungsprüfung und Freigabe: - Rechnerische und sachliche Prüfung der Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen Überprüfung der Hausmeisterkasse und der Waschmünzeneinnahmen Einzahlung der Bareinnahmen auf das Wohnungseigentümergemeinschaftskonto Buchführung: - Durchführung einer ordnungsgemäßen, transparent kaufmännisch geführten Buchhaltung mit Gesamtund Einzelausweis aller Kosten des Objektes nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung pro Gemeinschaft Ausgleich der Eingangsrechnungen im Rahmen des Zahlungsziels Erstellen von Ausgangsrechnungen für die WEG Führen und Abrechnen der Hausgeldkonten je Sondereigentümer/Teileigentümer intern Überwachung der Hausgeldzahlungen Mahnwesen bei säumigen Eigentümern oder Dritten Führen der Kostenkonten pro Kostenart Führen der Ertragskonten Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen Führen von Verrechnungs- und Forderungskonten Buchen aller Bankbewegungen kaufmännische Personalführung, An- und Abmeldung von Dienstleitungspersonen ( geringfügig Beschäftigte wie bspw. Hausmeister bzw. Treppenhausreinigungspersonal) sowie die Abführung von deren Sozialabgaben Objektbetreuung: - Objektbegehung mit Protokollführung im Bereich des Gemeinschaftseigentums Feststellung und Behebung von Mängeln und Auftragserteilung von Kleinreparaturen Beschaffung von Zusatzschlüsseln für die Gemeinschaftsflächen bzw. Schließanlage Zwischenzeitliche Objektbegehungen zur Abnahme von Reparaturmaßnahmen, bei Versicherungsschäden, zur Überwachung des Personals sowie bei anderen Belangen der Gemeinschaft zwecks Klärung Büroleistungen: - Führen des gesamten Schriftverkehrs mit den Eigentümern Führen von Telefonaten Klären von Problemen der Eigentümer, die das Gemeinschaftseigentum betreffen - Seite 2 - Notdienst: - 24 Stunden / 7 Tage erreichbarkeit bei Notfällen. Bitte beachten Sie, dass die regulären Geschäftszeiten von Mo – Fr 08:00 – 20:00 Uhr und Sa 09:00 – 18:00 Uhr Aushang im Treppenhaus mit allen Notrufnummern der Verwaltung,des Aufzugsdienstes, des Stadtwerke-Gasnotdienstes, der Heizungs-, Sanitär- und Elektrotechnikfirmen sowie des Hausmeisters, wenn vorhanden Technische Verwaltungsleistungen: Heizung: - Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches und des Wasserbrauches durch die Heizungsabrechnungsfirma bei Zentralheizungen Erstellung der Gesamtheizkosten der Gemeinschaft nebst Heiznebenkosten Erstellen der Nutzerliste für den jeweiligen Abrechnungszeitraum Überprüfung der erstellten Jahresabrechnung Stadtwerke AG Versand der Unterlagen an die Heizkostenabrechnungsservicefirma Einbuchen der Kosten pro Sondereigentümer in die Jahresabrechnung Verbuchen der Jahresgesamtheizkosten für das Objekt Energieausweis: - Beratung hinsichtlich der Art des benötigten Ausweises Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Daten Beauftragung einer Firma zur Erstellung des Ausweises nach Rücksprache mit den Eigentümern Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum: - Halbjährige Objektbegehung mit Erstellung von Protokollen, um die Werterhaltung durch regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Das Begehungs-Protokoll wird Grundlage für festgestellte und durchzuführende Instandhaltungen und Instandsetzungen Angebotseinholung, Finanzübersicht und Versand an die Eigentümer Ausschreibungen / Zusatzleistungen: - Größere Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit höherem Schwierigkeitsgrad erfordern Fachpersonal Bei sehr umfangreichen Baumaßnahmen wird das erforderliche Fachpersonal nach HOAI in den einzelnen Leistungsphasen abgerechnet, hierzu erfolgt die Rechnungsstellung des Fachpersonals direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach vorheriger Beauftragung durch dieselbige. Der Verwalter begleicht dann lediglich die Rechnung vom WEG-Konto nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung. Die Kosten für das pflichtgemäß hinzu zu ziehende Fachpersonal, für die Einholung von Bauauskünften, für die Rechtsauskünfte ect. oder steuerliche Beratung (Steuerberater) usw. trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft. Auftragsvergabe: - Erstellen der schriftlichen Verträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlußrechnungen Veranlassen der Bauverträge Aufmass Bauleitung und –überwachung Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Überwachung und Geltendmachung von Gewährleistungs und Schadensersatzansprüchen Die Durchführung von Beweissicherungsverfahren sind Zusatzleistungen und werden der WEG gesondert berechnet - Seite 3 - Sicherheitsmaßnahmen: Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute, falls vorhanden an: der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter), den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfung mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Nothupen), den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen), den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Haus- und Tiefgarage), den kraftbetätigten Garagentoren, den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc., Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten Die Wohnungseigentümer werden gebeten: der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, auszuhändigen, insbesondere: - Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; - Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs-Nr., Wohnflächenberechnung etc.); - Alle gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere aus WEG-Verfahren; - Vollständige Bau-, Revisions- und Lagepläne einschl. Maßen; - Alle z.Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; - Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; - Alle Buchhaltungsunterlagen, d.h. Belege und Rechnungen der letzten Jahre - Beschlusssammlungsbuch Darüber werden die Wohnungseigentümer gebeten, den Verwalter zu unterrichten, wenn: - Schäden am Gemeinschaftseigentum, auch im Bereich des Sondereigentums, erkannt werden. Salomon Immobilien Zum Galkhausener Bach 48 40764 Langenfeld / rhld. [email protected] www.salomon-immobilien.de Tel.: 02173 993 98 34 Mobil: 0152 343 986 37 - Seite 4 -
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