Karenzvertretung für,,Dauer der Abwesenheit"

Karenzvertretung für,,Dauer der Abwesenheit"
Welche Vorteile bringt
eine Befristung des
Dienstverhältnisses auf
,Dauer der Abwesenheit"
eines Dienstnehmers?
I
in deren
Umfang zu vereinbaren. Wird vom
Karenz-Verlän gerungsanspruch
Feststehen der Karenz
Gebrauch gemacht, wird eine wei-
tere Befristung sachlich sein.
I(ündigung bereits im
Dienstvertrag regeln
Die zeitliche Dauer eines Dienstverhältnisses kann kalendermä-
ßig flxiert sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen,
Weiters könnte im Dienstvertrag eine ausdrückliche I(ihdigungsvereinbarung getroffen
dessen Eintritt zum Zeitpunkt der
Vereinbarung feststeht. Achtung:
Die Befristung, die an ein objektiv
bestimmbares Ereignis anknüpft,
muss der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien
entzogen sein. Möglich ist bei-
tungsende verlangt und mit den
Arbeitnehmerinnen oftmals vor
der Entbindung noch keine end-
spielsweise eine Befristung bis
zur Beendigung einer Karenzie-
gültige Karenzvereinbarung getroffen wird und daher das Ende
der Karenz nicht feststeht, empfehlen wir dem Dienstgeber:
rung oder einer krankheitsbeding-
ten Abwesenheit eines Mitarbei-
ters. Einige Kollektiwerträge,
insbesondere in der Tourismusbranche, Iassen aber nur kalendermäßige Befristungen zu!
Befristungen sollten für die Dauer
der beschäftigungsverbots- und
karenzbedingten Abwesenheit ei-
ner bestimmten Arbeitnehmerin
vereinbart werden!
Bei Karenzvertretungen
zu beachten
Da der Oberste Gerichtshof ein
bei der Vereinbarung bereits fest-
stehendes Ereignis
3ls
Befris-
In diesem Fall ist die Ketie
werden. Da sich Befristung und
Kündigung aber grundsätzlich
ausschließen, ist bei der Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit im befristeten Dienstverhältnis Folgendes zu beachten:
Einerseits sind die zwingenden
Bestimmungen über die Kändi-
g)ng z! berücksichtigen.
Weiters darf die Vereinbarung
auch sonst nicht unbillig sein, indem sie insbesondere auf ein angemessenes Verhältnis zwischen
Dauer der Befristung und Anzahl
der
Kündigungsmöglichkeiten
Bedacht nimmt.
Beträgt die Befristung nur ein
zweier Verträge infolge Sachlichkeit das ger.ingere Risiko als jenes
aus zu großer anlassmäßiger und
pannem, wenn überhaupt, nur
zeitlicher Unbestimmtheit. Die
Karenzbefristung wäre erst bei
termin beispielsweise zum Ende
halbes Jahr, wird es den Vertrags-
offen stehen, einen Kündigungs:
des vierten oder des fr.inften Monats des Arbeitsverhältnisses zu
setzen. Bei einer Befristung auf
drei Jahre wird man die Vereinbarung von circa sechs bis zwQlf
Kündigungsterminen für den Arbeitgeber als zulässig erachten.
Auch eine Probezeit könnte vereinbart werden.
I
Formulierungsvorschlag für
die Befristung auf Karenzdauer:,Dieser Arbeitsvertrag
wird für dieZeit der Karenzierung der Dienstnehmerln ...
(Name einfügen), längstens
jedoch bis... (Datum) geschlossen."
Formulierungsvorschlag für
eine Kündigungsvereinbarung
im Dienstveftrag: ,Trotz der
Befristung können beide Vertragsparteien den Arbeitsvertrag schon vor Fristablauf unter Einhaltung folgender Mo-
dalitäten kündigen: ...(Modalitäten je nach Dauer der Befristung einfügen)."