Drucksache 520/15

Bundesrat
Drucksache
BRFuss
06.11.15
520/15
In
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach
den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015 aufgrund
der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses – Drucksache
18/6579 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften
nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
– Drucksachen 18/5924, 18/6177 –
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 7 wird wie folgt gefasst:
„Artikel 7
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in
Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des dritten
auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.“
Fristablauf: 27.11.15
Erster Durchgang: 355/15
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ISSN 0720-2946