2015_12_19 Festbeizli-Vertrag definitiv

«Nr_»
Vertrag
Version:15.12.15
Zwischen
OK 61. Zentralschweizerisches Jodlerfest Schüpfheim 2016
Organisator:
vertreten durch das Organisationskomitee
Herr Pirmin Schöpfer, OK-Vizepräsident
Frau Sandra Steffen-Odermatt, Leiterin Ressort Festbetrieb
und
Betreiber:
«Betreiber»
«K1_Nachname» «K1_Vorname», «K1_Ort»
«K2_Nachname» «K2_Vorname», «K2_Ort»
wird folgender Vertrag für die Führung eines Festbeizlis abgeschlossen:
Festbeizli
Objekt-Nummer:
«Nr_»
Bezeichnung:
«Name_des_Beizlis»
Anzahl
Sitzplätze
Stand per 19.12.2015
Gedeckt
Fr. 40.-/Platz:
«SiPlä_ged_40»
«SiPlä_ged_30»
Aussenplätze
Fr. 20.-/Platz:
«AuSiPlä_20»
«AuSiPlä_13»
Aussenverkaufsstelle:
«Aussenverkaufsstelle»
«Kosten_Bar_60m2»
Gesamt-Total
«Total_Sitzplätze»
Sitzplätze
Die Anzahl Aussenplätze ist definitiv, die endgültige Anzahl gedeckter Sitzplätze wird anhand
des Detailplanes bis spätestens 30. April 2016 festgelegt.
Verantwortliche Personen
Leiter/in
«K1_Nachname» «K1_Vorname»
«K1_Strasse»
«K1_PLZ» «K1_Ort»
«K1_Natel»
«K1_Mail»
Datei: Festbeizli-Vertrag
Stellvertreter/in
«K2_Nachname» «K2_Vorname»
«K2_Strasse»
«K2_PLZ» «K2_Ort»
«K2_Natel»
«K2_Mail»
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1. Der/die «Betreiber» führt anlässlich des 61. Zentralschweizerischen Jodlerfestes vom 24.26. Juni 2016 die Festwirtschaft Nr. «Nr_».
2. Provisorische Öffnungszeiten
Freitag
«Freitag_ÖZ»
Samstag
«Samstag_ÖZ»
Sonntag
«Sonntag_ÖZ»
Rahmen-Öffnungszeiten
Beginn: ab 12.00/16.00 Uhr
Ende: 03.00 Uhr
Ausnahmebewilligungen:
ab 09.00 Uhr
ca. 20.00 Uhr
Möglichkeit zur Offenhaltung vom Freitag, 12.00 Uhr bis Sonntag, 24.00
Uhr unter Vorbehalt des Erhalts der entsprechenden Wirtschaftsbewilligung.
Die genauen Öffnungszeiten sind bis spätestens 31.02.2016 dem Ressort Festbetriebe zu
melden. Je nach Anmeldungen der Aktiven sind Änderungen vorbehalten. Die Öffnungszeiten sollen gegen Ende flexibel sein und Rücksicht auf die Gäste nehmen.
3. Das OK Jodlerfest richtet bei der Entlebucher Bank oder bei der Luzerner Kantonalbank für
den Beizli-Betreiber ein Umsatzkonto ein, siehe „Reglement Cash-Management“. Dem Beizli-Betreiber werden sämtliche durch das OK erbrachten Leistungen auf diesem Konto belastet. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigt der Beizli-Betreiber das OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 zu den entsprechenden Belastungen. Der Beizli-Betreiber verpflichtet sich, sämtliche Einnahmen während und nach dem Jodlerfest auf dieses Umsatzkonto einzuzahlen.
Der verbleibende Restsaldo wird dem Beizli-Betreiber ca. 15 Tagen nach dem Jodlerfest auf
sein Konto überwiesen. Zu diesem Zweck benötigt das OK Jodlerfest einen Post- bzw. Bankeinzahlungsschein des Beizli-Betreibers. Dieser ist dem Festbeizli-Vertrag beizulegen. Die
Beizli-Betreiber erhalten mit der Überweisung eine detaillierte Abrechnung über die Belastungen und Gutschriften auf ihrem Umsatzkonto.
4. Die Bauten und Grundeinrichtungen gemäss Leistungsabgrenzung Festbeizli Pos. 1 werden
durch das OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 erstellt und abgeräumt. Bauliche Veränderungen
werden vorbehalten. Bauliche Anpassungen und Eigenbauten (z.B. Schlechtwetterschutz)
seitens des Beizli-Betreibers brauchen eine Genehmigung des Ressorts Infrastruktur. Für
selber erstellte Bauten ist die Gewährleistung der Sicherheit in der Verantwortung des Beizli-Betreibers. Die Reinigung der Räumlichkeiten nach Abschluss des Jodlerfestes ist durch
den wirtschaftsführenden Beizli-Betreiber vorzunehmen (besenrein). Die Räumung muss
spätestens am Sonntagabend um 20.00 Uhr abgeschlossen sein (Ausnahme: Betriebe, die
noch länger offen bleiben, nach Absprache mit dem OK Festbetriebe).
5. Die Anweisungen des OK Jodlerfest zur Entsorgung sind einzuhalten.
6. Die Tischgarnituren werden angeliefert und abgeholt. Der wirtschaftsführende BeizliBetreiber stellt die Tische selber auf und sorgt dafür, dass die Tischgarnituren am Sonntag
OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt –
Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected]
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gründlich gereinigt werden, alle Reisnägel oder Bostitchklammern entfernt werden und die
Tische auf den vorgesehenen Paletten richtig verladen werden und somit abholbereit sind.
7. Die Getränke, Esswaren und die Non-Food-Produkte werden gemäss Bestellung dem wirtschaftsführenden Beizli-Betreiber geliefert mit Lieferschein, der zu quittieren ist. Die bestellten Waren werden jeweils dem Umsatzkonto des Beizli-Betreibers belastet. Nachlieferungen erfolgen im Turnus-System, ausserordentliche Nachbestellungen müssen selber abgeholt werden. Ausgelieferte/Bezogene Esswaren können nicht retourniert werden. Angebrochene und/oder defekte Verpackungseinheiten von Getränke und Non-Food-Produkten
können nicht zurück gegeben werden.
8. Die Ausrüstung und Einrichtung der Wirtschafts-Räumlichkeiten richtet sich nach der „Leistungsabgrenzung Festbeizli Jodlerfest Schüpfheim 2016“ (Pos 1 bis 3). Diese ist integrierender Bestandteil dieses Vertrages und liegt bei.
Die Stromverteilung des Gesamt-Festes ist für die angemeldeten Elektrogeräte berechnet.
Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie Kaffeekocher, Kochgeräte, Abwaschmaschinen oder
Friteusen usw. selber angeschlossen werden. Bei dringendem Bedarf ist zuerst beim Ressort
Energie die Bewilligung einzuholen.
9. Die Rekrutierung des Personals ist Sache des Beizli-Betreibers. Gedeckte Sitzplätze müssen
bedient werden, ob an Aussensitzplätze serviert wird, steht dem Beizli-Betreiber frei.
10. Das Getränke- und Verpflegungsangebot inkl. Preise wird gemeinsam abgesprochen und
bis spätestens 15.02.2016 definitiv festgelegt. Vergleichbare Leistungen werden in allen
Beizlis zum gleichen Preis angeboten. Die Speise- und Getränkekarten werden vom Ressort
Festbetriebe gestaltet und gedruckt.
11. Sitzplatzmieten, Aussenstände: Die Sitzplatzzahl ist festgelegt. Der Beizli-Betreiber entschädigt das OK für die Infrastrukturausgaben, Werbung und Grundausrüstung gemäss
„Leistungsabgrenzung Festbeizli Pos 1) pauschal (unabhängig vom Wetter) durch die Sitzplatzgebühren und die weiteren eingangs (Punkt „Festbeizli“) erwähnten Positionen. Die
Verrechnung erfolgt gemäss den festgehaltenen Werten, unabhängig von Wetter, Auslastung und anderen Einflüssen.
12. Die vom OK den Beizlis zugewiesenen Aussenstände müssen/können ebenfalls durch den
Beizli-Betreiber betrieben werden. Für Aussenverkaufsstellen ist dem OK eine pauschale
Entschädigung von Fr. 1‘000.- geschuldet, abzüglich Fr. 1.-/pro Aussensitzplatz. Es steht dem
Beizli-Betreiber frei, den Aussenstand zu eigenen Konditionen einem Drittbetreiber unterzuvermieten, nach Rücksprache mit dem OK Jodlerfest. In diesem Fall ist der Beizli-Betreiber
verantwortlich dafür, dass dieser die Vorschriften des OK (z.B. bezüglich Fremdwerbung)
einhält. Als Aussenstand gelten alle Direktverkaufsstellen für Laufkundschaft (also auch
Aussenverkaufs-Stellen, die im Beizli integriert sind).
13. Umsatzabgabe und Bezugspflicht: Der Beizli-Betreiber verpflichtet sich, sämtliche Ware
über das OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 zu beziehen. Mit einigen Sponsoren wurden Exklusiv-Lieferrechte vereinbart, weshalb das Sortiment eingeschränkt ist. Auf die bezogene Ware wird eine Abgabe von 15 % (auf den Einstandspreis OK) aufgeschlagen zwecks Ausgleich
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durch Wetter und Standort des Beizlis. Wer diese Vereinbarung nicht einhält wird mit einer
Busse von CHF 500.00 pro Fall und Kontrollebelastet.
14. Die zusätzlich gemieteten Apparate und Einrichtungen gemäss Pos. 2 „Leistungsabgrenzung Festbeizli Jodlerfest Schüpfheim 2016“ werden direkt dem Umsatzkonto des BeizliBetreibers belastet.
15. Das OK Jodlerfest schliesst eine Haftpflicht- und Sachversicherung für den Anlass ab. Was
darin enthalten ist, kann der „Info-Doku für die Beizli-Betreiber“ entnommen werden.
16. Das Motto und der Beizli-Name müssen mit dem OK Jodlerfest abgesprochen und bis spätestens 31.01.2016 definiert sein. Das Beizli wird mottogerecht und feuersicher dekoriert
mit vorwiegend umweltfreundlichen Materialien. Die drei Beizli-Betreiber mit der bestbewerteten Festbeizli-Dekoration erhalten eine Prämie von Fr. 1‘000.00 im 1. Rang, Fr. 500.00
im 2. Rang und Fr. 300.00 im 3. Rang. Der Entscheid über den Zuschlag trifft das OK.
17. Für Verlust,Ersatz und Beschädigung von sämtlichen gemieteten Artikeln ist der wirtschaftsführende Beizli-Betreiber haftbar.
18. Der Beizli-Betreiber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Feuer, Hygiene,
Alkohol usw.) selber verantwortlich. Er wird vom OK bezüglich Beschaffung der Informationen unterstützt und kontrolliert.
19. Fremdwerbung (wie Tischtücher, Aschenbecher, Bandenwerbung, Bekleidung usw.) im und
um das Beizli ist nicht zulässig. Bestehende Werbung ist abzudecken. Werbung für den eigenen Verein ist grundsätzlich zugelassen, jedoch mit dem OK abzusprechen.
20. Eigene Verkaufsaktivitäten ausserhalb des Konsumationsangebotes (wie Pin, Tombola
usw.) sind ausgeschlossen.
21. Die Organisation von Unterhaltung und Musikformationen ist Sache des Beizli-Betreibers.
Das beinhaltet ebenfalls Unterhaltung via Beschallungsanlagen. Die Stilrichtung „traditionelle Schweizer Folklore“ ist einzuhalten, bezüglich Lautstärke ist auf die Nachbarn und die
Wettlokale Rücksicht zu nehmen. Grundsatz: Weniger ist mehr, eine Störung der Jodler
durch eigene Musikelemente ist zu vermeiden. Eine Unterhaltung ist deshalb vorwiegend
tagsüber zu empfehlen. Die Vorstellungen bezüglich Unterhaltung sind vom jeweiligen Beizli-Betreiber dem OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 vorzulegen und müssen durch dieses bewilligt werden.
22. Das OK Jodlerfest begrüsst ein einheitliches Auftreten der Beizli-Betreiber (z.B. Vereinskluft). Wenn gewünscht, kann über das OK Jodlerfest das offizielle Polo-Shirt zum Betrag
von CHF 20.00 bezogen. Die Bestellung muss bis 31.01.2016 erfolgen.
23. Es werden ca. 2`000 Sofortpreis (Tombola) in Form von Getränkegutscheinen (Bon) im
Wert von CHF 5.00 abgegeben. Diese können in allen Festbeizen eingelöst werden. Die
Festbeizli-betreiber können diese mit CHF 2.00/Bon dem OK in Rechnung gestellt werden.
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24. Das Jodlergeld (Bon à CHF 5.00) kann in allen Festbeizen eingelöst werden. Den BeizliBetreibern werden diese mit dem effektiven Wert von CHF 5.00 auf ihrem Konto gutgeschrieben (können wie Bargeld einbezahlt werden).
25. Verpflichtungen/Zusagen gegenüber dem Grundeigentümer (festgehalten in DetailÜbersicht Beizli) sind einzuhalten.
26. Die „Info-Doku für Beizli-Betreiber“ gilt als integrierender Bestandteil dieses Vertrages.
27. Spezielle Vereinbarungen mit dem Verein: «Vertragsvereinbarungen»
Unterschriften:
OK Jodlerfest Schüpfheim 2016:
Beizli-Betreiber:
Pirmin Schöpfer,
OK-Vice Dep. Infrastruktur/Festbetriebe
«K1_Vorname» «K1_Nachname»,
Sandra Steffen-Odermatt,
Leiterin Ressort Festbetriebe
Verantwortliche/r Leiter/in Festbeizli:
«K2_Vorname» «K2_Nachname»,
Verantw. Stellvertreter/in Festbeizli:
6170 Schüpfheim, 19. Dezember 2015
OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt –
Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected]
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Leistungsabgrenzung Festbeizli: Grundinfrastruktur durch OK
Pos.1
Absprache mit Grundeigentümer
1
Abwaschtrog
1
Abwasser Kanalisation
Allgemeine OK Kosten
Arbeitsaufwand erstellen Infrastruktur
Behördenkontakte
Bewachung während der Nacht
Bewilligungen
1
Buffettisch(e)
Cash Service (Geldverkehr)
Elektroverteiler 380 V
Gestaltung Getränke - Menü Karten
Grundbeleuchtung
1
Kaltwasser inklusive Hahnen
Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen
Kühlmöglichkeiten (ohne Tiefkühl)
Material- und Mietkosten Basisinfrastruktur
Organisation sämtlicher Getränke
Papierservietten
Platz-Raummiete
Rohbaukosten
Sanitätsdienst
Spühltrog Kalt/Warmwasser 110x80
Strom- Wasserverbrauch
Tiefbauarbeiten
1
Tisch- Bankgarnituren 2.5m
1
Tisch- Bankgarnituren 2.2m
Tischrollen
Umwelt und Entsorgung
Verhandlung mit Lieferanten
Verkehrs- und Parkplatzdienst
Versicherungen
WC – Anlagen auf dem Festgelände
Werbung ZSJF2016
Wirtebewilligung
Zelte / Hütten inkl. Küchenbereich
OK organisiert,
finanziert und
erstellt
X
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Pos. 2
Pos. 3
OK organisiert; Beizli- Beizli-Betreiber organiBetreiber finanziert siert, finanziert und erund erstellt
stellt
1) Wird in den Baren nicht eingerichtet
OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt –
Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected]
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Leistungsabgrenzung Festbeizli Apparate, Einrichtungen
Pos.1
Abwaschmaschine
Aufschnittmaschine
Bain Marie Elektrisch
Fritteuse (Gas) Standmodell 15 lt.
Fritteuse (Elektro) 2x 10 lt
Fritteuse (Tisch-) Doppelbecken à 10 lt
Deko: Schwartenläden, trocken, ohne Rinde, 2,25m
Deko: Doppellatte 6cm x 6cm x 5m
Deko: Dachlatte 3cm x 5cm x 5m
Pos. 2
Bestellfrist Deko 30.11.15, Details siehe Info-Doku
Gas-Grill (inkl. Gas)
Geschirr Einweg (Bezugspflicht bei OK)
Geschirr Mehrweg: Besteck
Geschirr Mehrweg: Gläser
Geschirr Mehrweg: Teller
Hold o mat
Hot-Dog-Apparat
Kaffeemaschine 450 Tassen/Std.
Kaffeemaschine (Kanne) Äntlibucherkaffee
Kochherd
Pommes frites Wärmer
Schnapsausgiesser
Serviceportemonnaie/mit Halfter
Servicetableau
Sonnenschirme
Tiefkühlvitrine
Tischkühl-Vitrine
Umluftofen (10yx GN 1/1)
Warmwasser (Gas- oder Elektroboiler)
Serviceblöckli, Schreibzeug
Zapfhähnen für Offenbier
Pos. 3
OK organisiert, OK organisiert; Beizli- Beizli-Betreiber organifinanziert und
Betreiber finanziert siert, finanziert und ererstellt
und erstellt
stellt
280.80.32.140.130.140.2
11.-/Laufmeter (=2m )
Fr. 5.-/Stück
Fr. 2.50/Stück
85.-separate Preisliste
0.50/Stück
0.50
0.70
150.35.-200.35.60.100.3. 4.2. (Eichhof 1,8m inkl. Sockel = 25.-;
3m=100.-, wird noch geklärt ob
günstigerer Lieferant)
80.60.280.300.-x
80.-
alle Preise inkl. 8% MwSt. Ohne Reinigung.
OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt –
Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected]
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Leistungsabgrenzung Festbeizli: Verbrauchsmaterial
Pos.1
Abfallsäcke, ohne Gebührenpflicht
Abtrocktücher
Abwaschmittel
Aschenkübel (Metall)
Aufschnitt – Maschine
Besen
Bühnenaufbau in der Beiz
Bodenlappen
Bostich
Brotmesser
Dekoration innen und aussen
Entschädigung und Verpflegung
Handtücher
Kabelrollen, Doppelstecker
Kassen und Kassensysteme
Kehrichtbesen
Kehrichtschaufel
Klebeband
Kochkiste elektrisch
Mikrowellengerät
Mitarbeiter-Bekleidung, Namensschilder
Mitarbeitersuche, Einsatz-Planung
Musik / Unterhaltung im Beizli
Pfannen
Putzkessel
Reinigungsmittel
Reisnägel
Rüstmesser
Sackkarren, Handwagen
Schere
Schneidebrett
Schnur
Schöpfkellen
Schrupper
Schürzen
Seife
Spezialbeleuchtung
Telefon
Tellerwärmer
Tiefkühltruhe
Tischnummern
Trinkhalme
Zahnstocher
Pos. 2
Pos. 3
OK organisiert, OK organisiert; Beizli- Beizli-Betreiber organifinanziert und
Betreiber finanziert siert, finanziert und ererstellt
und erstellt
stellt
X
X
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X
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X
X
X
X
nicht abschliessend!
OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt –
Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected]
19.10.2015/SS