«Nr_» Vertrag Version:15.12.15 Zwischen OK 61. Zentralschweizerisches Jodlerfest Schüpfheim 2016 Organisator: vertreten durch das Organisationskomitee Herr Pirmin Schöpfer, OK-Vizepräsident Frau Sandra Steffen-Odermatt, Leiterin Ressort Festbetrieb und Betreiber: «Betreiber» «K1_Nachname» «K1_Vorname», «K1_Ort» «K2_Nachname» «K2_Vorname», «K2_Ort» wird folgender Vertrag für die Führung eines Festbeizlis abgeschlossen: Festbeizli Objekt-Nummer: «Nr_» Bezeichnung: «Name_des_Beizlis» Anzahl Sitzplätze Stand per 19.12.2015 Gedeckt Fr. 40.-/Platz: «SiPlä_ged_40» «SiPlä_ged_30» Aussenplätze Fr. 20.-/Platz: «AuSiPlä_20» «AuSiPlä_13» Aussenverkaufsstelle: «Aussenverkaufsstelle» «Kosten_Bar_60m2» Gesamt-Total «Total_Sitzplätze» Sitzplätze Die Anzahl Aussenplätze ist definitiv, die endgültige Anzahl gedeckter Sitzplätze wird anhand des Detailplanes bis spätestens 30. April 2016 festgelegt. Verantwortliche Personen Leiter/in «K1_Nachname» «K1_Vorname» «K1_Strasse» «K1_PLZ» «K1_Ort» «K1_Natel» «K1_Mail» Datei: Festbeizli-Vertrag Stellvertreter/in «K2_Nachname» «K2_Vorname» «K2_Strasse» «K2_PLZ» «K2_Ort» «K2_Natel» «K2_Mail» Seite 1 (8) 2 1. Der/die «Betreiber» führt anlässlich des 61. Zentralschweizerischen Jodlerfestes vom 24.26. Juni 2016 die Festwirtschaft Nr. «Nr_». 2. Provisorische Öffnungszeiten Freitag «Freitag_ÖZ» Samstag «Samstag_ÖZ» Sonntag «Sonntag_ÖZ» Rahmen-Öffnungszeiten Beginn: ab 12.00/16.00 Uhr Ende: 03.00 Uhr Ausnahmebewilligungen: ab 09.00 Uhr ca. 20.00 Uhr Möglichkeit zur Offenhaltung vom Freitag, 12.00 Uhr bis Sonntag, 24.00 Uhr unter Vorbehalt des Erhalts der entsprechenden Wirtschaftsbewilligung. Die genauen Öffnungszeiten sind bis spätestens 31.02.2016 dem Ressort Festbetriebe zu melden. Je nach Anmeldungen der Aktiven sind Änderungen vorbehalten. Die Öffnungszeiten sollen gegen Ende flexibel sein und Rücksicht auf die Gäste nehmen. 3. Das OK Jodlerfest richtet bei der Entlebucher Bank oder bei der Luzerner Kantonalbank für den Beizli-Betreiber ein Umsatzkonto ein, siehe „Reglement Cash-Management“. Dem Beizli-Betreiber werden sämtliche durch das OK erbrachten Leistungen auf diesem Konto belastet. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigt der Beizli-Betreiber das OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 zu den entsprechenden Belastungen. Der Beizli-Betreiber verpflichtet sich, sämtliche Einnahmen während und nach dem Jodlerfest auf dieses Umsatzkonto einzuzahlen. Der verbleibende Restsaldo wird dem Beizli-Betreiber ca. 15 Tagen nach dem Jodlerfest auf sein Konto überwiesen. Zu diesem Zweck benötigt das OK Jodlerfest einen Post- bzw. Bankeinzahlungsschein des Beizli-Betreibers. Dieser ist dem Festbeizli-Vertrag beizulegen. Die Beizli-Betreiber erhalten mit der Überweisung eine detaillierte Abrechnung über die Belastungen und Gutschriften auf ihrem Umsatzkonto. 4. Die Bauten und Grundeinrichtungen gemäss Leistungsabgrenzung Festbeizli Pos. 1 werden durch das OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 erstellt und abgeräumt. Bauliche Veränderungen werden vorbehalten. Bauliche Anpassungen und Eigenbauten (z.B. Schlechtwetterschutz) seitens des Beizli-Betreibers brauchen eine Genehmigung des Ressorts Infrastruktur. Für selber erstellte Bauten ist die Gewährleistung der Sicherheit in der Verantwortung des Beizli-Betreibers. Die Reinigung der Räumlichkeiten nach Abschluss des Jodlerfestes ist durch den wirtschaftsführenden Beizli-Betreiber vorzunehmen (besenrein). Die Räumung muss spätestens am Sonntagabend um 20.00 Uhr abgeschlossen sein (Ausnahme: Betriebe, die noch länger offen bleiben, nach Absprache mit dem OK Festbetriebe). 5. Die Anweisungen des OK Jodlerfest zur Entsorgung sind einzuhalten. 6. Die Tischgarnituren werden angeliefert und abgeholt. Der wirtschaftsführende BeizliBetreiber stellt die Tische selber auf und sorgt dafür, dass die Tischgarnituren am Sonntag OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 3 gründlich gereinigt werden, alle Reisnägel oder Bostitchklammern entfernt werden und die Tische auf den vorgesehenen Paletten richtig verladen werden und somit abholbereit sind. 7. Die Getränke, Esswaren und die Non-Food-Produkte werden gemäss Bestellung dem wirtschaftsführenden Beizli-Betreiber geliefert mit Lieferschein, der zu quittieren ist. Die bestellten Waren werden jeweils dem Umsatzkonto des Beizli-Betreibers belastet. Nachlieferungen erfolgen im Turnus-System, ausserordentliche Nachbestellungen müssen selber abgeholt werden. Ausgelieferte/Bezogene Esswaren können nicht retourniert werden. Angebrochene und/oder defekte Verpackungseinheiten von Getränke und Non-Food-Produkten können nicht zurück gegeben werden. 8. Die Ausrüstung und Einrichtung der Wirtschafts-Räumlichkeiten richtet sich nach der „Leistungsabgrenzung Festbeizli Jodlerfest Schüpfheim 2016“ (Pos 1 bis 3). Diese ist integrierender Bestandteil dieses Vertrages und liegt bei. Die Stromverteilung des Gesamt-Festes ist für die angemeldeten Elektrogeräte berechnet. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie Kaffeekocher, Kochgeräte, Abwaschmaschinen oder Friteusen usw. selber angeschlossen werden. Bei dringendem Bedarf ist zuerst beim Ressort Energie die Bewilligung einzuholen. 9. Die Rekrutierung des Personals ist Sache des Beizli-Betreibers. Gedeckte Sitzplätze müssen bedient werden, ob an Aussensitzplätze serviert wird, steht dem Beizli-Betreiber frei. 10. Das Getränke- und Verpflegungsangebot inkl. Preise wird gemeinsam abgesprochen und bis spätestens 15.02.2016 definitiv festgelegt. Vergleichbare Leistungen werden in allen Beizlis zum gleichen Preis angeboten. Die Speise- und Getränkekarten werden vom Ressort Festbetriebe gestaltet und gedruckt. 11. Sitzplatzmieten, Aussenstände: Die Sitzplatzzahl ist festgelegt. Der Beizli-Betreiber entschädigt das OK für die Infrastrukturausgaben, Werbung und Grundausrüstung gemäss „Leistungsabgrenzung Festbeizli Pos 1) pauschal (unabhängig vom Wetter) durch die Sitzplatzgebühren und die weiteren eingangs (Punkt „Festbeizli“) erwähnten Positionen. Die Verrechnung erfolgt gemäss den festgehaltenen Werten, unabhängig von Wetter, Auslastung und anderen Einflüssen. 12. Die vom OK den Beizlis zugewiesenen Aussenstände müssen/können ebenfalls durch den Beizli-Betreiber betrieben werden. Für Aussenverkaufsstellen ist dem OK eine pauschale Entschädigung von Fr. 1‘000.- geschuldet, abzüglich Fr. 1.-/pro Aussensitzplatz. Es steht dem Beizli-Betreiber frei, den Aussenstand zu eigenen Konditionen einem Drittbetreiber unterzuvermieten, nach Rücksprache mit dem OK Jodlerfest. In diesem Fall ist der Beizli-Betreiber verantwortlich dafür, dass dieser die Vorschriften des OK (z.B. bezüglich Fremdwerbung) einhält. Als Aussenstand gelten alle Direktverkaufsstellen für Laufkundschaft (also auch Aussenverkaufs-Stellen, die im Beizli integriert sind). 13. Umsatzabgabe und Bezugspflicht: Der Beizli-Betreiber verpflichtet sich, sämtliche Ware über das OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 zu beziehen. Mit einigen Sponsoren wurden Exklusiv-Lieferrechte vereinbart, weshalb das Sortiment eingeschränkt ist. Auf die bezogene Ware wird eine Abgabe von 15 % (auf den Einstandspreis OK) aufgeschlagen zwecks Ausgleich OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 4 durch Wetter und Standort des Beizlis. Wer diese Vereinbarung nicht einhält wird mit einer Busse von CHF 500.00 pro Fall und Kontrollebelastet. 14. Die zusätzlich gemieteten Apparate und Einrichtungen gemäss Pos. 2 „Leistungsabgrenzung Festbeizli Jodlerfest Schüpfheim 2016“ werden direkt dem Umsatzkonto des BeizliBetreibers belastet. 15. Das OK Jodlerfest schliesst eine Haftpflicht- und Sachversicherung für den Anlass ab. Was darin enthalten ist, kann der „Info-Doku für die Beizli-Betreiber“ entnommen werden. 16. Das Motto und der Beizli-Name müssen mit dem OK Jodlerfest abgesprochen und bis spätestens 31.01.2016 definiert sein. Das Beizli wird mottogerecht und feuersicher dekoriert mit vorwiegend umweltfreundlichen Materialien. Die drei Beizli-Betreiber mit der bestbewerteten Festbeizli-Dekoration erhalten eine Prämie von Fr. 1‘000.00 im 1. Rang, Fr. 500.00 im 2. Rang und Fr. 300.00 im 3. Rang. Der Entscheid über den Zuschlag trifft das OK. 17. Für Verlust,Ersatz und Beschädigung von sämtlichen gemieteten Artikeln ist der wirtschaftsführende Beizli-Betreiber haftbar. 18. Der Beizli-Betreiber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Feuer, Hygiene, Alkohol usw.) selber verantwortlich. Er wird vom OK bezüglich Beschaffung der Informationen unterstützt und kontrolliert. 19. Fremdwerbung (wie Tischtücher, Aschenbecher, Bandenwerbung, Bekleidung usw.) im und um das Beizli ist nicht zulässig. Bestehende Werbung ist abzudecken. Werbung für den eigenen Verein ist grundsätzlich zugelassen, jedoch mit dem OK abzusprechen. 20. Eigene Verkaufsaktivitäten ausserhalb des Konsumationsangebotes (wie Pin, Tombola usw.) sind ausgeschlossen. 21. Die Organisation von Unterhaltung und Musikformationen ist Sache des Beizli-Betreibers. Das beinhaltet ebenfalls Unterhaltung via Beschallungsanlagen. Die Stilrichtung „traditionelle Schweizer Folklore“ ist einzuhalten, bezüglich Lautstärke ist auf die Nachbarn und die Wettlokale Rücksicht zu nehmen. Grundsatz: Weniger ist mehr, eine Störung der Jodler durch eigene Musikelemente ist zu vermeiden. Eine Unterhaltung ist deshalb vorwiegend tagsüber zu empfehlen. Die Vorstellungen bezüglich Unterhaltung sind vom jeweiligen Beizli-Betreiber dem OK Jodlerfest Schüpfheim 2016 vorzulegen und müssen durch dieses bewilligt werden. 22. Das OK Jodlerfest begrüsst ein einheitliches Auftreten der Beizli-Betreiber (z.B. Vereinskluft). Wenn gewünscht, kann über das OK Jodlerfest das offizielle Polo-Shirt zum Betrag von CHF 20.00 bezogen. Die Bestellung muss bis 31.01.2016 erfolgen. 23. Es werden ca. 2`000 Sofortpreis (Tombola) in Form von Getränkegutscheinen (Bon) im Wert von CHF 5.00 abgegeben. Diese können in allen Festbeizen eingelöst werden. Die Festbeizli-betreiber können diese mit CHF 2.00/Bon dem OK in Rechnung gestellt werden. OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 5 24. Das Jodlergeld (Bon à CHF 5.00) kann in allen Festbeizen eingelöst werden. Den BeizliBetreibern werden diese mit dem effektiven Wert von CHF 5.00 auf ihrem Konto gutgeschrieben (können wie Bargeld einbezahlt werden). 25. Verpflichtungen/Zusagen gegenüber dem Grundeigentümer (festgehalten in DetailÜbersicht Beizli) sind einzuhalten. 26. Die „Info-Doku für Beizli-Betreiber“ gilt als integrierender Bestandteil dieses Vertrages. 27. Spezielle Vereinbarungen mit dem Verein: «Vertragsvereinbarungen» Unterschriften: OK Jodlerfest Schüpfheim 2016: Beizli-Betreiber: Pirmin Schöpfer, OK-Vice Dep. Infrastruktur/Festbetriebe «K1_Vorname» «K1_Nachname», Sandra Steffen-Odermatt, Leiterin Ressort Festbetriebe Verantwortliche/r Leiter/in Festbeizli: «K2_Vorname» «K2_Nachname», Verantw. Stellvertreter/in Festbeizli: 6170 Schüpfheim, 19. Dezember 2015 OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 6 Leistungsabgrenzung Festbeizli: Grundinfrastruktur durch OK Pos.1 Absprache mit Grundeigentümer 1 Abwaschtrog 1 Abwasser Kanalisation Allgemeine OK Kosten Arbeitsaufwand erstellen Infrastruktur Behördenkontakte Bewachung während der Nacht Bewilligungen 1 Buffettisch(e) Cash Service (Geldverkehr) Elektroverteiler 380 V Gestaltung Getränke - Menü Karten Grundbeleuchtung 1 Kaltwasser inklusive Hahnen Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen Kühlmöglichkeiten (ohne Tiefkühl) Material- und Mietkosten Basisinfrastruktur Organisation sämtlicher Getränke Papierservietten Platz-Raummiete Rohbaukosten Sanitätsdienst Spühltrog Kalt/Warmwasser 110x80 Strom- Wasserverbrauch Tiefbauarbeiten 1 Tisch- Bankgarnituren 2.5m 1 Tisch- Bankgarnituren 2.2m Tischrollen Umwelt und Entsorgung Verhandlung mit Lieferanten Verkehrs- und Parkplatzdienst Versicherungen WC – Anlagen auf dem Festgelände Werbung ZSJF2016 Wirtebewilligung Zelte / Hütten inkl. Küchenbereich OK organisiert, finanziert und erstellt X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X x X X X X X Pos. 2 Pos. 3 OK organisiert; Beizli- Beizli-Betreiber organiBetreiber finanziert siert, finanziert und erund erstellt stellt 1) Wird in den Baren nicht eingerichtet OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 7 Leistungsabgrenzung Festbeizli Apparate, Einrichtungen Pos.1 Abwaschmaschine Aufschnittmaschine Bain Marie Elektrisch Fritteuse (Gas) Standmodell 15 lt. Fritteuse (Elektro) 2x 10 lt Fritteuse (Tisch-) Doppelbecken à 10 lt Deko: Schwartenläden, trocken, ohne Rinde, 2,25m Deko: Doppellatte 6cm x 6cm x 5m Deko: Dachlatte 3cm x 5cm x 5m Pos. 2 Bestellfrist Deko 30.11.15, Details siehe Info-Doku Gas-Grill (inkl. Gas) Geschirr Einweg (Bezugspflicht bei OK) Geschirr Mehrweg: Besteck Geschirr Mehrweg: Gläser Geschirr Mehrweg: Teller Hold o mat Hot-Dog-Apparat Kaffeemaschine 450 Tassen/Std. Kaffeemaschine (Kanne) Äntlibucherkaffee Kochherd Pommes frites Wärmer Schnapsausgiesser Serviceportemonnaie/mit Halfter Servicetableau Sonnenschirme Tiefkühlvitrine Tischkühl-Vitrine Umluftofen (10yx GN 1/1) Warmwasser (Gas- oder Elektroboiler) Serviceblöckli, Schreibzeug Zapfhähnen für Offenbier Pos. 3 OK organisiert, OK organisiert; Beizli- Beizli-Betreiber organifinanziert und Betreiber finanziert siert, finanziert und ererstellt und erstellt stellt 280.80.32.140.130.140.2 11.-/Laufmeter (=2m ) Fr. 5.-/Stück Fr. 2.50/Stück 85.-separate Preisliste 0.50/Stück 0.50 0.70 150.35.-200.35.60.100.3. 4.2. (Eichhof 1,8m inkl. Sockel = 25.-; 3m=100.-, wird noch geklärt ob günstigerer Lieferant) 80.60.280.300.-x 80.- alle Preise inkl. 8% MwSt. Ohne Reinigung. OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 8 Leistungsabgrenzung Festbeizli: Verbrauchsmaterial Pos.1 Abfallsäcke, ohne Gebührenpflicht Abtrocktücher Abwaschmittel Aschenkübel (Metall) Aufschnitt – Maschine Besen Bühnenaufbau in der Beiz Bodenlappen Bostich Brotmesser Dekoration innen und aussen Entschädigung und Verpflegung Handtücher Kabelrollen, Doppelstecker Kassen und Kassensysteme Kehrichtbesen Kehrichtschaufel Klebeband Kochkiste elektrisch Mikrowellengerät Mitarbeiter-Bekleidung, Namensschilder Mitarbeitersuche, Einsatz-Planung Musik / Unterhaltung im Beizli Pfannen Putzkessel Reinigungsmittel Reisnägel Rüstmesser Sackkarren, Handwagen Schere Schneidebrett Schnur Schöpfkellen Schrupper Schürzen Seife Spezialbeleuchtung Telefon Tellerwärmer Tiefkühltruhe Tischnummern Trinkhalme Zahnstocher Pos. 2 Pos. 3 OK organisiert, OK organisiert; Beizli- Beizli-Betreiber organifinanziert und Betreiber finanziert siert, finanziert und ererstellt und erstellt stellt X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X nicht abschliessend! OK Jodlerfest – Leiterin Ressort Festbetrieb – Sandra Steffen-Odermatt – Rehärze – 6170 Schüpfheim – Telefon 041 484 34 68 – [email protected] 19.10.2015/SS
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