Elektronische Kopie der finalen Fassung

Fa
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un
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Bericht über die Prüfung der Angemessenheit
der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 2
AktG für die beabsichtigte Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der
auf die
in
al
en
Deutsche Postbank AG, Bonn,
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Ko
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Deutsche Bank Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main
Seite
Inhalt
1
B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
5
un
g
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
7
C. Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung
7
7
8
9
9
10
11
11
II. Prüfungsfeststellungen im Einzelnen
1. Bewertungsobjekt
1.1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
1.2. Markt-/Wettbewerbsumfeld
2. Bewertungsstichtag
3. Ermittlung der zu diskontierenden Ertragsüberschüsse
3.1. Unternehmensplanung
3.2. Vergangenheitsanalyse
3.3. Analyse der Planung des operativen Ergebnisses
3.4. Anpassungen der Planungsrechnung
3.5. Zwischenergebnis zur Detailplanungsphase
3.6. Ableitung der Ergebnisse für die Phase der ewigen Rente
3.7. Berücksichtigung von Unternehmenssteuern
3.8. Ausschüttungsverhalten
3.9. Ertragsteuern der Anteilseigner
3.10. Ableitung der zu diskontierenden Nettoausschüttungen
4. Kapitalisierungszinssatz
4.1. Vorbemerkungen
4.2. Basiszins
4.3. Risikozuschlag
4.4. Wachstumsabschlag
4.5. Angesetzter Kapitalisierungszinssatz
5. Ertragswert
6. Sonderwerte und nicht betriebsnotwendiges Vermögen
7. Unternehmenswert und Wert je Aktie
8. Vergleichende Marktbewertung
13
13
13
18
30
30
30
32
46
59
62
63
66
67
68
69
70
70
70
72
87
90
91
91
92
93
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I. Angaben zur Ermittlung der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 4 i.V.m.
§ 293e AktG
1. Bewertungsgrundsätze
1.1. Zukunftserfolgswert
1.2. Liquidationswert
1.3. Substanzwert
2. Berücksichtigung des Börsenkurses
3. Kapitalisierung der Ausgleichszahlung
4. Angemessenheit der Bewertungsmethode
I
III. Börsenkurs
95
IV. Kapitalisierung der Ausgleichszahlung
98
V. Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung
99
100
101
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D. Abschließende Erklärung zur Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung
un
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VI. Ableitung der Barabfindung
II
Anlagen
Anlage 1
Beschluss des Landgerichts Köln vom 6. Mai 2015 zur Bestellung der
un
g
Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Anlage 2
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sachverständigen Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprü-
Ko
pi
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de
rf
in
al
en
fungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
El
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kt
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ni
sc
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Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (Euro, % usw.) auftreten.
III
Abkürzungsverzeichnis
Euro
AB
schwedische und finnische Form der Aktiengesellschaft
Abs.
Absatz
abzgl.
abzüglich
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
AKU
Arbeitskreis Unternehmensbewertung des IDW
AOCI
Accumulated other comprehensive income
A/S
Dänische Aktiengesellschaft (Aktieselskab)
Az.
Aktenzeichen
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Baker Tilly Roelfs
Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf
BGAV
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
BGH
Bundesgerichtshof
Fa
ss
in
al
en
BHW Bausparkasse AG, Hameln
BIP
Bruttoinlandsprodukt
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
ni
sc
he
BvR
bzgl.
rf
de
Ko
pi
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BHW
BVR
un
g
€
Aktenzeichen einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
bezüglich
beziehungsweise
ca.
circa
CAPM
Capital Asset Pricing Model
El
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kt
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bzw.
CDAX
Composite DAX
CET 1
Common Equity Tier 1
CoE
Cost of Equity
CRD IV
Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirements Directive)
CRR
Kapitalbedarfsverordnung (Capital Requirement Regulation)
CtA
Cost to Achieve
DAX
Deutscher Aktienindex
IV
Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Deloitte
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München
DKK
Dänische Kronen
d.h.
das heißt
e.V.
eingetragener Verein
EBA
Europäische Bankaufsichtsbehörde
EU
Europäische Union
EU-ESF
EU Einlagensicherungsfonds
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EWU
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
EZB
Europäische Zentralbank
f.
folgende
FAUB
Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW
ff.
fortfolgende
Fn
Fußnote
GIIPS
Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien
Ko
pi
e
de
rf
in
al
en
Fa
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g
Deutsche Bank
GJ
Geschäftsjahr
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
he
HGB
ni
IAS 19
sc
HRB
Handelsgesetzbuch
Handelsregister Abteilung B
International Accounting Standards – Leistungen an Arbeitnehmer
in Höhe von
IfW
Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel
immat. VW
immaterielle Vermögenswerte
IMF
International Monetary Fund
inkl.
inklusive
i.V.m.
in Verbindung mit
IDW S1
IDW Standard: „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ in der Fassung vom 2. April 2008
IDW
Institut der
Düsseldorf
IFRS
International Financial Reporting Standards
IRBA
International Rating Based Approach
El
e
kt
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i.H.v.
Wirtschaftsprüfer
in
Deutschland
e.V.,
V
International Securities Identification Number
IT
Informationstechnologie
KG
Kammergericht
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen
LG
Landgericht
lt.
laut
MIF-VO
Verordnung zur Regulierung von Interbankenentgelten
Mio.
Million/en
Mrd.
Milliarde/n
MREL
Mindestanforderungen an Eigenmittel und anrechenbare
Verbindlichkeiten im Rahmen der Sanierung und Abwicklung von Instituten (Minimum Requirement for Eligible Liabilities)
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
NCOU
Non Core Operating Unit
Nr.
Nummer
OLG
Oberlandesgericht
Fa
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Deutsche Postbank AG, Bonn
PSD II
Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt
QE-Politik
Quantitative Easing Politik der EZB
he
rd.
ni
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RoE
S.
in
al
en
rf
de
Ko
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Postbank
RWA
un
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ISIN
Rund
Eigenkapital Rendite vor Steuern (Return on Equity)
Risk Weighted Assets (Risikogewichtete Aktiva)
Seite/Satz
Société Anonyme (vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft)
SCP
strukturiertes Kreditportfolio (Structured Credit Products)
Scrl
Belgische Genossenschaft mit beschränkter
(Société coopérative à responsabilité limitée)
ScpA
Italienische Kapitalgesellschaft (Società consortile per azioni)
SEK
Schwedische Krone
sog.
so genannte/r/s
SolvV
Solvabilitätsverordnung
SRF
Single Resolution Fund
El
e
kt
ro
S.A.
Haftung
VI
Total Capital Demand (Kapitalbindung unter Berücksichtigung der RWA und der Kapitalabzugspositionen)
TV
Terminal Value
Tz.
Textziffer
u.a.
unter anderem
US/USA
United States of America
usw.
und so weiter
vgl.
vergleiche
VO
Verordnung
VÖB
Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands
WP Handbuch
Wirtschaftsprüfer-Handbuch
WPg
Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WpÜG
Wertpapierübernahmegesetz
XETRA
Exchange Electronic Trading (elektronisches Handelssystem der Deutsche Börse AG)
z.B.
zum Beispiel
ZB
Registerzeichen des BGH für Zivilsachen
ZfB
Zeitschrift für Betriebswirtschaft
Ko
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de
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in
al
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Fa
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TCD
zuzüglich
El
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n
is
ch
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zzgl.
VII
Auftrag und Auftragsdurchführung
Auf Verlangen der
Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Fa
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– im Folgenden auch „Deutsche Bank“ –,
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A.
in
al
en
als Hauptaktionärin der
Deutsche Postbank AG, Bonn
– im Folgenden auch „Postbank“ oder „Gesellschaft“ –,
rf
soll die ordentliche Hauptversammlung der Postbank, die von der Gesellschaft für den
28. August 2015 geplant wird, gemäß § 327a AktG über die Übertragung der Aktien
de
der übrigen Aktionäre (im Folgenden auch „Minderheitsaktionäre“) der Postbank auf
die Deutsche Bank als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barab-
Ko
pi
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findung beschließen.
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens
he
95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionärin), die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
ni
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Barabfindung beschließen.
ro
Nach § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ist die Angemessenheit der Barabfindung durch einen
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oder mehrere sachverständige Prüfer zu prüfen.
El
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Mit Beschluss vom 6. Mai 2015 hat die 2. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichtes Köln gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG die Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch „Baker Tilly Roelfs“)
zum sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Der Beschlussfassung lag der
Antrag der Deutsche Bank vom 30. April 2015 zugrunde.
Die Festlegung der Höhe der Barabfindung durch die Deutsche Bank beruht auf einer
Unternehmensbewertung der Postbank, die auf Basis allgemein anerkannter Unter1
nehmensbewertungsgrundsätze durchgeführt wurde. Der Unternehmenswert der
Postbank wurde im Auftrag der Deutsche Bank durch die Deloitte & Touche GmbH
un
g
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (nachfolgend auch „Deloitte“ oder „Bewertungsgutachter“), ermittelt.
Fa
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Die zu gewährende Barabfindung wurde ausgehend von dieser Bewertung durch die
Deutsche Bank festgelegt. Die Ausführungen zur Ermittlung des Unternehmenswertes
der Postbank auf den Stichtag 28. August 2015 sowie die Festlegung der Barabfindung
in
al
en
gemäß § 327b AktG sind im Bericht der Deutsche Bank als Hauptaktionärin der
Postbank über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Postbank auf die Deutsche Bank sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz vom 7. Juli 2015 (nachfol-
rf
gend auch „Übertragungsbericht“) wiedergegeben.
Ko
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Unterlagen vorgelegen:
de
Bei der Durchführung der Prüfung haben uns insbesondere die folgenden wesentlichen

Übertragungsbericht vom 7. Juli 2015 sowie die vorangegangenen Entwürfe;

Ermittlung Abfindungszahlung der Deutsche Postbank AG, Bonn, zum Stichtag
28. August 2015 der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom
Handelsregisterauszug (Stand: 30. Juni 2015) sowie Satzung (Stand: 9. Juli 2014)
ni

sc
ten“);
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6. Juli 2015 sowie vorhergehende Entwürfe (nachfolgend auch „Bewertungsgutach-
ro
der Postbank;
Berichte der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs-
El
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kt

gesellschaft, Frankfurt am Main, über die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse
zum
31. Dezember
2012,
zum
31. Dezember
2013
und
zum
31. Dezember 2014 der Postbank, jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk;

Ungeprüfter Quartalsabschluss der Postbank für das 1. Quartal 2015;

Mittelfristplanung 2015 bis 2017 der Postbank vom 17. Dezember 2014;

Planung 2015 bis 2017 der Postbank vom 4. Februar 2015;
2
Planung 2015 der Postbank vom 23. März 2015;

Planung 2015 bis 2019 inkl. Segment-Planung der Postbank vom 9. Juni 2015

Aktualisierung der Planung 2015 bis 2019 (Postbank-Gruppe) vom 23. Juni 2015
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
Fa
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sowie der Forecast 5+7/2015 vom 23. Juni 2015;

Aktualisierung der Planung 2015 bis 2019 vom 3. Juli 2015 auf Segment-Ebene;

Öffentlich zugängliche Informationen zum Markt- und Wettbewerbsumfeld sowie

in
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Kapitalmarktdaten;
Auszüge aus den Arbeitspapieren des Bewertungsgutachters.
rf
Als Auskunftspersonen standen uns neben Vertretern der Deutsche Bank, der Vor-
de
stand der Postbank sowie von diesem benannte Mitarbeiter der Postbank und Deloitte
Ko
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e
zur Verfügung. Alle erbetenen Auskünfte sind uns erteilt worden.
Der Vorstand der Postbank hat uns gegenüber unter dem Datum vom 7. Juli 2015 eine
berufsübliche Vollständigkeitserklärung abgegeben und darin schriftlich versichert,
dass die Erläuterungen und Auskünfte, die für die Prüfung der Angemessenheit der
Abfindung von Bedeutung sind, vollständig und richtig erteilt wurden. Die Deutsche
he
Bank hat uns gegenüber unter dem Datum vom 7. Juli 2015 erklärt, dass sie uns alle
sc
für den Squeeze-out der Postbank bewertungsrelevanten Informationen und Beschlüs-
ni
se der Deutschen Bank vollständig zur Verfügung gestellt hat.
ro
Bei unserer Prüfung haben wir den Standard „Grundsätze zur Durchführung von Un-
kt
ternehmensbewertungen“ des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
El
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(IDW S1) in der Fassung vom 2. April 2008 berücksichtigt.
Sollten sich zwischen dem Abschluss unserer Prüfung am 7. Juli 2015 und dem Zeitpunkt der beabsichtigten Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der
Postbank am 28. August 2015 wesentliche Änderungen in der geplanten Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Bewertung der Postbank ergeben, wären diese bei der Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung noch zu
berücksichtigen.
3
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Prüfung der Buchführung, der Jahresabschlüsse oder der Geschäftsführungen der beteiligten Gesellschaften vorgenom-
un
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men haben. Solche Prüfungen sind nicht Gegenstand einer Angemessenheitsprüfung
der Barabfindung von Minderheitsaktionären. Die Übereinstimmung der Jahres- bzw.
Konzernabschlüsse und Lageberichte bzw. Konzernlageberichte der Postbank zu den
Fa
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Stichtagen 31. Dezember 2012, 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2014 mit den
jeweiligen rechtlichen Vorschriften sind von den Abschlussprüfern uneingeschränkt
bestätigt worden. Hinsichtlich der Vollständigkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse
in
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en
und der Lageberichte und Konzernlageberichte sowie der Beachtung bilanzieller Bewertungsvorschriften gehen wir daher von der Korrektheit der uns vorgelegten Unterlagen aus.
rf
Der Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung wird ausschließlich für die eingangs dargestellten Zwecke erstellt. Er ist nicht zur Veröffentlichung, zur
de
Vervielfältigung oder zur Verwendung für einen anderen als den oben genannten
Zweck bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf er nicht an Dritte
Ko
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weitergegeben werden. Die Einwilligung wird nicht aus unbilligen Gründen untersagt
werden.
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im
he
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom
sc
1. Januar 2002 maßgebend. Unsere Haftung bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen
ni
Auftragsbedingungen. Dritten gegenüber sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen
ro
Auftragsbedingungen einschlägig. Für unsere Verantwortlichkeit gegenüber den an der
kt
Übertragung beteiligten Gesellschaften und ihren Anteilsinhabern gelten die §§ 327c
El
e
Abs. 2 Satz 4, 293d Abs. 2 AktG i.V.m. § 323 HGB.
4
B.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
un
g
Gegenstand unserer Prüfung ist gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 AktG die Angemessenheit
der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung.
Fa
ss
Dementsprechend haben wir geprüft, ob die von der Deutsche Bank festgelegte Barab-
findung unter Berücksichtigung der Verhältnisse bei der Postbank als angemessen
anzusehen ist. Eine weitergehende rechtliche Prüfung, insbesondere der Vorausset-
in
al
en
zungen und Rechtmäßigkeit für eine Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
und der steuerlichen Auswirkungen, haben wir nicht vorgenommen.
Der gemäß § 327c Abs. 2 S. 3 AktG bestellte sachverständige Prüfer hat nach §§ 327c
rf
Abs. 2 S. 4, 293e AktG über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob die festgelegte Barab-
de
findung angemessen ist. Im Prüfungsbericht des sachverständigen Prüfers ist in sinn-
Ko
pi
e
gemäßer Anwendung von § 293e AktG anzugeben:
nach welchen Methoden die Abfindung ermittelt worden ist;

aus welchen Gründen die Anwendung dieser Methoden angemessen ist;

welche Abfindung sich bei der Anwendung verschiedener Methoden, sofern meh-
he

rere angewandt worden sind, jeweils ergeben würde; zugleich ist darzulegen,
sc
welches Gewicht den verschiedenen Methoden bei der vorgeschlagenen Abfindung
ni
und der ihnen zugrunde liegenden Werte beigemessen worden ist und welche be-
kt
ro
sonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung aufgetreten sind.
Die Angemessenheit der Barabfindung lässt sich auf der Basis einer Überprüfung der
El
e
Bewertung der Postbank durch Deloitte, die die Grundlage für die Ableitung der Barabfindung darstellt, beurteilen. Eine eigenständige Bewertung der Gesellschaft durch den
sachverständigen Prüfer ist dazu nicht durchzuführen.
Der Prüfer hat die der Ermittlung der Abfindung zugrunde liegende Bewertung hinsichtlich ihrer methodischen Konsistenz und inhaltlichen Prämissen zu beurteilen. Basiert
die Bewertung auf einer zukunftsbezogenen analytischen Unternehmensbewertung, ist
insbesondere zu untersuchen, ob die bewertungsrelevanten Faktoren sachgerecht
5
abgeleitet worden sind und die geplanten Zukunftsergebnisse plausibel erscheinen.
Sofern für die Bewertung Börsenkurse herangezogen werden, ist die Ableitung des
un
g
Börsenkurses zu beurteilen.
Gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG hat die Hauptaktionärin der Hauptversammlung einen
Fa
ss
schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden
in
al
en
(„Übertragungsbericht“).
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Übertragungsberichts waren, ebenso wie die
Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre,
nicht Gegenstand unserer Prüfung. Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir uns nur
rf
insoweit mit dem vorgelegten Bericht befasst, als er relevante Angaben über den Prüfungsgegenstand, die methodische und rechnerische Erläuterung und Begründung des
de
Unternehmenswertes der Postbank und die darauf aufbauende Ableitung der Barabfin-
Ko
pi
e
dung enthält.
Die als Bewertungsbasis dienende Unternehmensplanung sowie Arbeitspapiere zur
Bewertung haben wir erhalten, in Gesprächen mit Vertretern der Gesellschaft und
Deloitte erörtert und auf ihre Plausibilität überprüft. Wir haben die methodische Konsis-
he
tenz des Bewertungsmodells geprüft und die Bewertung rechnerisch nachvollzogen.
Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren
ni
sc
festgehalten.
ro
Wir haben unsere Prüfung im Zeitraum vom 11. Mai bis 7. Juli 2015 in den Geschäfts-
kt
räumen der Postbank in Bonn sowie in unseren Büroräumen in Düsseldorf und
Frankfurt am Main durchgeführt. Unsere Prüfungsarbeiten haben wir vor Abschluss der
El
e
Bewertungsarbeiten des Bewertungsgutachters aufgenommen. Diese Vorgehensweise
ist im Rahmen von Prüfungen üblich und durch die Rechtsprechung anerkannt. Sie ist
in der Notwendigkeit begründet, zeitnah zum Abschluss der Bewertungsarbeiten ein
endgültiges Prüfungsurteil abzugeben.
Unser Prüfungsbericht gibt das Ergebnis unserer Prüfung der Angemessenheit der
festgelegten Barabfindung wieder.
6
Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung
I.
Angaben zur Ermittlung der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 4
un
g
C.
1.
Fa
ss
i.V.m. § 293e AktG
Bewertungsgrundsätze
Als Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung werden die Ergebnisse einer Unter-
in
al
en
nehmensbewertung verwendet. Die hierbei zugrunde gelegte Methodik ist vom Prüfer
hinsichtlich der Art und Gründe für ihre Anwendung sowie ihrer Angemessenheit zu
überprüfen.
rf
Der Gesetzgeber schreibt keine bestimmte Methode für die Bewertung des Unter-
de
nehmens vor.
Ko
pi
e
In der Betriebswirtschaftslehre, in der Rechtsprechung und in der Bewertungspraxis
haben sich allgemein anerkannte Bewertungsgrundlagen herausgebildet, die auf die
Bewertung von Unternehmen angewandt werden. Nach herrschender Auffassung ist
die Barabfindung aus einem objektivierten Unternehmenswert abzuleiten. Der objektivierte Unternehmenswert stellt regelmäßig einen intersubjektiv nachprüfbaren Zu-
he
kunftserfolgswert aus Sicht der Anteilseigner dar. Dieser ergibt sich bei Fortführung
sc
des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen
realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanzi-
ro
ni
ellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren.
kt
Die bei der Unternehmensbewertung von Wirtschaftsprüfern in Deutschland anzuwen-
El
e
denden Bewertungsgrundlagen und Methoden sind im Standard „Grundsätze zur
Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. (IDW S1) in der Fassung vom 2. April 2008 festgelegt.
Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich – unter der Voraussetzung ausschließlich
finanzieller Ziele – durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen
verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Nach IDW S1 wird der Wert
des Unternehmens regelmäßig aus seiner Ertragskraft, d.h. seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften, abgeleitet.
7
Die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte erfolgt entsprechend der ständigen
Rechtsprechung auf „Stand-alone-Basis“, d.h. Überschüsse aus Synergieeffekten, die
un
g
erst aus dem Bewertungsanlass entstehen, sind nicht zu berücksichtigen (sog. echte
Synergien). Sog. unechte Synergieeffekte sind hingegen dadurch gekennzeichnet,
dass sie sich ohne Durchführung der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden
Fa
ss
Maßnahmen realisieren lassen. Die Überschüsse aus unechten Synergieeffekten sind
insoweit abzubilden, als die Synergie stiftenden Maßnahmen zum Bewertungsstichtag
1.1.
in
al
en
bereits eingeleitet oder im Unternehmenskonzept dokumentiert sind.
Zukunftserfolgswert
Der Wert eines Unternehmens ergibt sich grundsätzlich auf Basis der finanziellen
rf
Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht
de
betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden (Zukunftserfolgswert). Der Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert kann nach dem Ertragswertverfahren oder
Ko
pi
e
nach einem Discounted-Cash-Flow-Verfahren ermittelt werden.
Deloitte hat für die Ermittlung des Ertragswerts der Postbank auf das Ertragswertverfahren abgestellt.
he
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der
sc
den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse, wobei diese
üblicherweise aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet werden.
ni
Die dabei zugrunde liegende Planungsrechnung kann nach handelsrechtlichen oder
ro
anderen Vorschriften aufgestellt sein. Die Finanzierbarkeit der geplanten Ausschüttun-
kt
gen ist hierbei zu beachten. Bei den alternativ im IDW S1 dargestellten DiscountedCash-Flow-Methoden erfolgt eine Diskontierung der zukünftig geplanten Finanzmittel-
El
e
überschüsse unter der Nebenbedingung der handelsrechtlichen Ausschüttungsfähigkeit. Bei gleichen Bewertungsannahmen und -prämissen, insbesondere hinsichtlich der
Finanzierung, führen beide Bewertungsverfahren zu gleichen Unternehmenswerten.
Wir haben uns davon überzeugt, dass der vorliegenden Bewertung neben der Ertragsplanung auch eine abgestimmte Bilanzplanung zugrunde liegt und damit die zuvor dargestellten Voraussetzungen für die Äquivalenz von Ertragswertverfahren und Discounted-Cash-Flow-Verfahren grundsätzlich gegeben sind.
8
In dem nach der Ertragswertmethode ermittelten Barwert werden die zukünftigen prognostizierten Erwartungswerte der finanziellen Überschüsse berücksichtigt, die aus dem
un
g
betriebsnotwendigen Vermögen des Bewertungsobjekts abgeleitet werden. Sachverhalte, die im Rahmen der Ertragswertermittlung nicht oder nur unvollständig abgebildet
werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem Ertragswert hinzu-
Fa
ss
zufügen. Neben dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen können dafür verschiedene
Sonderwerte in Frage kommen. Das etwaige vorhandene nicht betriebsnotwendige
Vermögen umfasst solche Vermögensgegenstände, die frei veräußert oder verwendet
in
al
en
werden könnten, ohne dass davon der eigentliche Unternehmenszweck berührt wird.
Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes der Postbank kam neben dem Ertragswert
Liquidationswert
de
1.2.
rf
des betriebsnotwendigen Vermögens ein Sonderwert zum Ansatz.
Ko
pi
e
Der Liquidationswert ergibt sich durch Diskontierung der sich im Rahmen einer Liquidation des Bewertungsobjekts ergebenden finanziellen Überschüsse. Der Liquidationswert kommt gemäß IDW S1 als Wertuntergrenze für die Unternehmensbewertung in
he
Betracht, wenn er den Zukunftserfolgswert übersteigen würde.
Im vorliegenden Fall hat der Bewertungsgutachter auf die Ermittlung eines Liquidati-
sc
onswerts verzichtet, da die Postbank mit weiterhin positiven Ergebnissen unbefristet
ro
ni
fortgeführt werden soll und keine Anzeichen für eine Liquidation bestehen.
Da nach Auskünften des Vorstands der Postbank aufgrund des erwarteten Ertragspo-
kt
tentials eine Liquidation der Postbank nicht beabsichtigt ist, ist es sachgerecht, für die
El
e
Bemessung der Abfindung nicht auf den Liquidationswert abzustellen.
1.3.
Substanzwert
Der Substanzwert ergibt sich als Rekonstruktions- oder Wiederbeschaffungswert aller
im Unternehmen vorhandenen Werte und Schulden. Aufgrund der Schwierigkeiten,
nicht bilanzierungsfähige, vor allem immaterielle Werte eines Unternehmens zu
ermitteln, wird in der Regel ein Substanzwert im Sinne eines (Netto-)Teil9
rekonstruktionszeitwertes ermittelt. Da diesem Substanzwert grundsätzlich der direkte
Unternehmenswertes keine eigenständige Bedeutung zu.
Berücksichtigung des Börsenkurses
in
al
en
2.
Fa
ss
Es ist daher angemessen, dass ein Substanzwert nicht ermittelt wurde.
un
g
Bezug zu künftigen finanziellen Überschüssen fehlt, kommt ihm bei der Ermittlung des
Sofern für Unternehmensanteile Börsenkurse vorliegen, sind diese nach IDW S1 zur
Plausibilitätsbeurteilung des nach Ertragswert- oder Discounted-Cash-Flow-Verfahren
ermittelten Unternehmenswertes heranzuziehen. Hierbei sind besondere Einflüsse, die
rf
sich möglicherweise auf die Börsenkursbildung ausgewirkt haben, sorgfältig zu analy-
de
sieren und darzustellen.
Nach einer Entscheidung des BVerfG1 ist der Börsenkurs der Aktie eines Unterneh-
Ko
pi
e
mens dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten Wert je Aktie gegenüberzustellen. Das BVerfG fordert, dass ein existierender Börsenkurs bei der Ermittlung des Wertes der Unternehmensbeteiligung grundsätzlich nicht unberücksichtigt bleiben darf.
Dabei ist die Abfindung so zu bemessen, dass die Minderheitsaktionäre jedenfalls nicht
he
weniger erhalten, als sie bei einer freien Desinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt
sc
der aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen erhalten hätten.
ni
Die Aktien der Postbank sind börsennotiert. Bei der Bemessung der Abfindung wurde
ro
daher geprüft, ob im Hinblick auf die Entwicklung der Aktienkurse auf den Börsenkurs
kt
abzustellen ist.
El
e
Im Hinblick auf die Maßgeblichkeit des Börsenkurses für die Abfindung verweisen wir
auf Abschnitt C.III. dieses Berichtes.
1
BVerfG, 27. April 1999, 1-BvR-1613/94, AG 1999, S. 566, 568.
10
3.
Kapitalisierung der Ausgleichszahlung
un
g
Bei Vorliegen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (nachfolgend
auch „BGAV“), welcher den Minderheitsaktionären eine Ausgleichszahlung gewährt,
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Barwert der Ausgleichszahlung für die Be-
Fa
ss
messung der Abfindung heranzuziehen.
Gesetzliche Regelungen für die Berücksichtigung des Ausgleichsanspruchs bei der
in
al
en
Bemessung der Abfindung existieren nicht. Soweit ersichtlich werden hierzu insbesondere die Auffassungen vertreten, dass bei nachgelagertem Ausschluss der Minderheitsaktionäre die angemessene Barabfindung aus dem verrenteten Ausgleichsbetrag
abgeleitet werden kann2, der Verrentungsbetrag eine Wertuntergrenze darstellt3 oder
rf
keine gesonderte Berücksichtigung findet4. Eine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema ist derzeit nicht festzustellen. Das OLG Frankfurt am Main5 hat die Rechts-
de
frage dem BGH vorgelegt, der die Vorlage unter dem Aktenzeichen II ZB 25/14 führt.
Ko
pi
e
Die Rechtsfrage, ob eine kapitalisierte Ausgleichszahlung aus dem dargestellten Unternehmensvertrag Auswirkungen auf die Angemessenheit der Barabfindung hat, kann
schon dann dahingestellt bleiben, wenn sich rechnerisch kein Wert ableiten lässt, der
he
oberhalb der tatsächlich angebotenen Barabfindung liegt.
Im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der kapitalisierten Ausgleichszahlung für die Abfin-
ro
ni
sc
dung verweisen wir insoweit auf Abschnitt C.IV. dieses Berichtes.
Angemessenheit der Bewertungsmethode
kt
4.
El
e
Die vorstehenden Bewertungsgrundsätze und -methoden – namentlich das Ertragswertverfahren – gelten heute in Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung als
gesichert und haben ihren Niederschlag in der Literatur und in den Verlautbarungen
2
3
4
5
OLG Frankfurt am Main, 30. März 2010, 5 W 32/09 und 15. Oktober 2014, 21 W 64/13; OLG Stuttgart,
14. September 2011, 20 W 7/08.
Vgl. Tebben, Ausgleichszahlungen bei Aktienübergang, AG 2003, 600.
OLG München, 26. Oktober 2006, 31 Wx 12/06; OLG Düsseldorf, 4. Juli 2012, I-26 W 1/11.
OLG Frankfurt am Main, 15. Oktober 2014, Az. 21 W 64/13.
11
des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gefunden. Sie werden
un
g
grundsätzlich auch von der Rechtsprechung anerkannt.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung ist im vorliegenden Fall die Anwendung der Methoden zur Ermittlung der Barabfindung, ausgehend vom Ertragswertverfahren unter
Fa
ss
Berücksichtigung des Sonderwerts sowie des Börsenkurses, angemessen.
Zu Einzelheiten unserer Prüfungsfeststellungen verweisen wir auf den nachfolgenden
El
e
kt
ro
ni
sc
he
Ko
pi
e
de
rf
in
al
en
Abschnitt C.II.
12
1.
Bewertungsobjekt
1.1.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
un
g
Prüfungsfeststellungen im Einzelnen
Fa
ss
II.
Bewertungsobjekt ist die Postbank einschließlich ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.
in
al
en
Die Postbank ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn und ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Bonn unter HRB 6793 eingetragen.
Der satzungsmäßige Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankge-
rf
schäften aller Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen sowie
de
damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand
Ko
pi
e
des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen
gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder
sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder
teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern und ist berechtigt, Unternehmens-
he
verträge abzuschließen.
sc
Die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gilt für die Postbank nach § 64 S. 1
ni
KWG (Nachfolgeunternehmen der Deutsche Bundespost) mit Wirkung zum 1. Januar
ro
1995 gemäß § 32 KWG als erteilt und wurde am 18. Dezember 2007 nach § 32 KWG
kt
auf das Pfandbriefgeschäft erweitert.
El
e
Das Geschäftsjahr der Postbank ist das Kalenderjahr.
Das Grundkapital der Postbank beträgt € 547.000.000,00 und ist in 218.800.000 auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital i.H.v. € 2,50 je Aktie, eingeteilt.
Die Postbank ist seit dem 23. Juni 2004 börsennotiert und wird unter der
ISIN DE0008001009 an den Börsenplätzen Frankfurt am Main, Stuttgart, München,
Hannover, Düsseldorf, Berlin, Hamburg sowie über XETRA gehandelt.
13
Zwischen der DB Finanz-Holding GmbH, Frankfurt am Main, als herrschendem Unternehmen und der Postbank als beherrschtem Unternehmen besteht seit dem 20. Juni
un
g
2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Hiernach ist die Postbank
verpflichtet, ihren gesamten unter Beachtung des § 301 AktG ermittelten Gewinn an
Fa
ss
die DB Finanz-Holding GmbH abzuführen.
Gemäß § 5 des BGAV erhalten die außenstehenden Aktionäre der Postbank eine jährliche Bruttoausgleichszahlung in Höhe von € 1,89 je Stückaktie bzw. eine jährliche Net-
in
al
en
toausgleichszahlung in Höhe von € 1,66 je Aktie auf Basis der steuerlichen Verhältnisse zum Abschlusszeitpunkt des Vertrages. Der BGAV wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann erstmals zum 31. Dezember 2016, danach jeweils zum Abschluss
eines Wirtschaftsjahres, schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs
rf
Monaten gekündigt werden. Dieser Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung ge-
de
kündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Deutsche Bank hält nach den uns vorliegenden Unterlagen direkt und indirekt ins-
Ko
pi
e
gesamt 96,8 % der Aktien der Postbank.
Die Postbank ist die Muttergesellschaft der Unternehmen der Postbank-Gruppe
(nachfolgend auch „Postbank“ genannt). Von den zum 31. Dezember 2014 vorhande-
he
nen unmittelbaren und mittelbaren in- und ausländischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wurden 22 Gesellschaften im Konzernabschluss 2014 vollkonsolidiert und
sc
eine Beteiligung at-Equity konsolidiert. Die weiteren Beteiligungen wurden aus Wesent-
El
e
kt
ro
ni
lichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
14
Wesentliche Kennzahlen der Postbank-Gruppe stellen sich in den Geschäftsjahren
20121
Mio. €
2.703
1.154
-103
-15
3.739
Postbank-Gruppe
Wesentliche Kennzahlen
20131
Mio. €
2.463
1.120
-53
274
3.804
2014
Mio. €
2.508
953
-6
415
3.870
in
al
en
Fa
ss
Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Gesamterträge
un
g
2012 bis 2014 wie folgt dar:
Ergebnis vor Steuern
Eigenkapital
Bilanzsumme
Kosten-Erlös-Quote (in %) 4
de
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Kernkapitalquote regular phased-in (in %)
Kernkapitalquote fully phased in (in %)
rf
2
394
5.980
318
6.147
457
6.601
187.962
22.343
161.497
22.071
155.447
18.931
12,0% 3
--80,0%
9,6%
8,8%
83,8%
11,0%
10,5%
82,9%
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
2
Einschließlich Teilzeitkräfte
3
Ermittlung gemäß SolvV
4
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige
Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen und sonstigen Erträgen gesetzt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
he
Ko
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1
sc
Mit über 14 Mio. Privatkunden und rd. 310.000 Firmen- und Geschäftskunden zählt die
Postbank-Gruppe zu den größten Finanzdienstleistern im Privatkundengeschäft in
ni
Deutschland. Die Postbank-Gruppe betreibt mit ca. 14.800 vollzeitäquivalenten Mitar-
ro
beitern und rund 3.500 mobilen Beratern ein flächendeckendes Filialnetz mit rd. 1.100
kt
eigenen Filialen in Deutschland sowie eine Niederlassung in Luxemburg, die mit Wir-
kung zum 1. Juli 2014 das Kundengeschäft der PB International S.A., Luxemburg,
El
e
übernommen hat (Stand Ende 2014). Daneben greift sie im Vertrieb auf die Filialen der
Deutsche Post DHL Group zurück, in denen ausgewählte Produkte der Bank angeboten werden.
15
Die Postbank-Gruppe hat ihre Aktivitäten in fünf Segmente gegliedert:
Retail Banking

Firmenkunden

Financial Markets

Non Core Operating Unit (NCOU)

Cost Center/Konsolidierung
Fa
ss
un
g

in
al
en
Das Retail Banking als standardisiertes Geschäft mit Privatkunden und Geschäftskunden zählt zu den Kerngeschäftsfeldern der Postbank-Gruppe. Die PostbankGruppe ist im Retail Banking in Deutschland gemessen an der Kundenanzahl das
größte Einzelinstitut am Markt. Mit dem Angebot von Girokonten, dem Spargeschäft
rf
und privaten Baufinanzierungen bzw. dem Bauspargeschäft, das über die Tochterge-
de
sellschaft BHW Bausparkasse AG, Hameln, (nachfolgend auch „BHW“) betrieben wird,
hat die Postbank ihre wesentlichen Produktfelder definiert. Neben diesen Produkten
Ko
pi
e
bietet die Postbank private Altersvorsorge, Privatdarlehensgeschäft und Wertpapiergeschäft sowie Versicherungen für Privatkunden und Postdienstleistungen an.
Als Ergänzung zum Direktvertrieb über das Filialnetz kooperiert die Postbank-Gruppe
he
für den Absatz ihrer Produkte mit anderen Banken und Versicherungen.
sc
Die Leistungen des Segments umfassen vor allem den Zahlungsverkehr, das Einlageund Kreditgeschäft sowie den Vertrieb von Anleihen, Investmentfonds, Versicherungen
ni
und Bausparverträgen. Wichtigstes Produktfeld ist das Angebot von Girokonten, von
ro
denen die Postbank aktuell ca. 5,3 Mio. Stück führt. Im Anlagegeschäft liegt der Fokus
kt
auf den Spar- und Festgeldprodukten sowie dem Angebot von Investmentfonds. Bau-
El
e
spar- und Baufinanzierungsprodukte werden durch die Tochtergesellschaft BHW angeboten, zusätzlich vertreibt die Postbank Baufinanzierungen unter der Marke DSL
Bank. Mit Kooperationspartnern ist die Postbank-Gruppe auch im Bereich der Vorsorge
und Versicherung tätig.
Wesentliche Zielgruppe im Firmenkundengeschäft ist insbesondere der deutsche
Mittelstand. Die Produkte des Geschäftsfelds umfassen den Zahlungsverkehr, die gewerbliche Immobilienfinanzierung, klassische Unternehmensfinanzierungen sowie
16
Factoring und Leasing. Neben Geldanlagenprodukten komplettieren Angebote aus
un
g
dem Zins- und Währungsmanagement das Leistungsspektrum.
Das Segment Financial Markets verantwortet die Geld- und Kapitalmarktaktivitäten
der Postbank-Gruppe. Ziel ist die Sicherung des Konditionenbeitrags aus dem Kun-
Fa
ss
dengeschäft und die Minimierung der aus dem Kundengeschäft resultierenden Marktpreisrisiken. Zudem sichert und steuert die Bank in diesem Segment ihre Zins- und
Marktrisikoposition sowie Liquiditätsposition. Der Bereich unterstützt den weiteren Ab-
in
al
en
bau des Bilanzvolumens zur Optimierung der künftig vorgegebenen regulatorischen
Kennziffern.
Das Segment Non Core Operating Unit (NCOU) beinhaltet Portfolien und Aktivitäten,
rf
die aufgrund der aktuellen strategischen Ausrichtung der Postbank nicht mehr zum
Kerngeschäft gehören. Zur zielgerichteten Steuerung wurden diese Portfolien und Akti-
de
vitäten aus den ursprünglichen Segmenten herausgelöst. Im Wesentlichen gehören
ausgewählte Finanzanlagebestände (Anleihen der GIIPS-Staaten), einzelne größere
Ko
pi
e
Firmenkundenkredite und bestimmte Auslandsaktivitäten (BHW Luxemburg und Italien)
sowie besicherte und unbesicherte Emissionen dazu. Des Weiteren sind aus der BHW
Bausparkasse hochverzinsliche Bauspareinlagen diesem Segment zugeordnet.
he
Neben den vier operativ tätigen Segmenten wurde das Segment Cost Center/
Konsolidierung gebildet. Das Segment enthält neben den Konzernkonsolidierungen
sc
die Ergebnisse der Cost Center, Sondereffekte sowie bestimmte dem Cost Center zu-
ni
geordneten Tochtergesellschaften. Planerisch wurden die Kosten und Erträge dieses
ro
Segments auf die vorstehenden vier Segmente mit Ausnahme bestimmte Sondereffek-
kt
te verrechnet.
El
e
Im Geschäftsjahr 2014 wurden fünf Servicegesellschaften an die PBC Banking
Services GmbH, Frankfurt am Main, übertragen. Im Gegenzug erhielt die Postbank
50 % minus einer Stimme an dieser Gesellschaft, die at-Equity in den Konzern einbezogen wird. Zwei dieser Gesellschaften entstammen dem zwischenzeitlich nicht mehr
separat berichteten Bereich Transaction Banking.
17
Markt-/Wettbewerbsumfeld
1.2.1.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
un
g
1.2.
Die Weltkonjunktur soll im Jahr 2015 moderat an Aufschwung gewinnen, was im We-
Fa
ss
sentlichen durch das Wachstum der Industrieländer befördert wird.6 Grund sind unter
anderem eine weiter sehr expansive Geldpolitik sowie die Entwicklung des Ölpreises.
Entsprechend wird eine Veränderung des BIP gegenüber dem Vorjahr von 3,4 % bis
3,5 % in 2015 und von 3,8 % bis 4,0 % in 2016 erwartet.7 Auch in den folgenden drei
in
al
en
Jahren wird mit einer Expansion des BIP von durchschnittlich 3,6 % bis 3,9 % gerechnet.8
Die zunehmende Investitionsneigung nach der europäischen Staatsschuldenkrise und
rf
der internationalen Finanzkrise wird sich auch im Jahr 2015 fortsetzen. Insbesondere
de
tragen die sinkenden Unsicherheiten bezüglich der wirtschaftspolitischen Entwicklung
im Euroraum und die insgesamt verbesserten Absatz- und Ertragserwartungen der
Ko
pi
e
Unternehmer sowie günstigere Finanzierungsbedingungen hierzu bei.9 Einer dynamischen Erholung der Konjunktur stehen aber nach wie vor strukturelle Probleme in einem Teil des Währungsgebiets entgegen. Das BIP im Euroraum soll laut Prognosen
des IMF und IfW in 2015 um 1,5 % und in 2016 um 1,7 % bis 1,8 % expandieren.10 Der
he
Konjunkturaufschwung soll sich jedoch in den Folgejahren verstärken, so dass für die
Jahre 2017 bis 2019 ein BIP-Wachstum um bis zu durchschnittlich 2,4 % erwartet
sc
wird.11 Die zukünftige Entwicklung im Euroraum hängt jedoch auch von der wirtschaft-
ro
ni
lichen und politischen Situation Griechenlands ab.
In Deutschland stieg das Bruttoinlandsprodukt im vierten Quartal 2014 gegenüber
kt
dem dritten Quartal 2014 um 0,7 %, wobei insbesondere die Steigerung der Inlands-
El
e
nachfrage (0,5 %) ursächlich war.12 Bundesbank, Bundesregierung und das IfW
6
7
8
9
10
11
12
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 16 f.; IMF, World Economic Outlook, April 2015,
S. 13.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 17; IMF, World Economic Outlook, April 2015,
S. 13; IfW, Weltkonjunktur im Sommer 2015, S. 1.
IMF, World Economic Outlook Database, April 2015; IfW-Institut, Mittelfristprojektion für Deutschland
im Frühjahr 2015, März 2015, S. 4 f.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 17-21.
IMF, World Economic Outlook Database, April 2015; IfW, Weltkonjunktur im Sommer 2015, S. 6.
IMF, World Economic Outlook Database, April 2015; IfW, Mittelfristprojektion für Deutschland im Frühjahr 2015, März 2015, S. 4 f.
Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht März 2015, S. 3 f.
18
erwarten für das Jahr 2015 ein BIP-Wachstum von 1,7 % bzw. 1,8 % sowie von 1,8 %
un
g
bzw. 2,1 % in 2016.13
Zum Ende des Jahres 2014 hat sich die allgemeine Auftragslage im Gewerbebereich
positiv entwickelt, die sich auch im ersten Quartal 2015 fortgesetzt hat.14 Die damit
Fa
ss
einhergehende steigende Auslastung der Produktionskapazitäten und die damit im Zusammenhang stehenden Investitionen, befördert durch ein günstiges Finanzierungs-
in
al
en
umfeld, werden steigend erwartet.15
Private Konsumausgaben stiegen ebenfalls, was auf den fortgesetzten Beschäftigungsaufbau und die moderate Inflation zurückzuführen ist.16 Die privaten Konsumausgaben werden zusätzlich durch das niedrige Zinsniveau gestützt, während sich die
rf
Sparquote aufgrund der negativen Sparanreize in Form von niedrigen Zinsen verringert. Durch den stabilen Arbeitsmarkt, die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
de
und die Steigerung der monetären Sozialleistungen werden die privaten Konsumaus-
Ko
pi
e
gaben auch im Jahr 2015 weiter wachsen.17
Insgesamt sollen die Entwicklung am Arbeitsmarkt sowie die Konsum- und Investitionsneigung der privaten Haushalte auch in den Folgejahren stimulierend wirken.18
Während die Bundesregierung und der Internationale Währungsfonds für die Jahre von
he
2017 bis 2019 eine durchschnittliche Veränderung des BIP zum Vorjahr von 1,3 % bis
1,4 % prognostizieren,19 rechnet das IfW weiterhin mit positiven Impulsen im Jahr 2017
sc
und damit mit einem BIP von 2,5 %. Ab dem Jahr 2018 geht das IfW davon aus, dass
kt
ro
ni
der Produktionsanstieg auf bis zu 2,1 % und 2019 auf 1,2 % wieder gedämpft wird.20
El
e
13
14
15
16
17
18
19
20
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 13; IfW, Deutsche Konjunktur im Sommer 2015,
S. 1; Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Mai 2015, S. 7, 33.
Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht März 2015, S. 2 f.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 21; IfW, Deutsche Konjunktur im Sommer 2015,
S. 1 f.
Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht März 2015, S. 5 f.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 25; IfW, Deutsche Konjunktur im Sommer 2015,
S. 2.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 20; Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Mai 2015, S. 106; IMF, World Economic Outlook Database, April 2015; IfW, Mittelfristprojektion für
Deutschland, März 2015, S. 7.
Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Mai 2015, S. 7, 106; IMF, World Economic Outlook
Database, April 2015.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 20; IfW, Mittelfristprojektion für Deutschland, März
2015, S. 7.
19
Für Deutschland und die EU werden für die Jahre 2015 bis 2017 Inflationsraten von
un
g
unter 2,0 % erwartet.21
Die Postbank selbst erwartet für das Jahr 2015 eine Zuwachsrate des BIP von 2,0 %.
In den Folgejahren bis 2019 wird jeweils eine Veränderung des BIP zum Vorjahr von
Fa
ss
1,3 % bis 1,4 % prognostiziert. Bis 2018 erwartet die Postbank für Deutschland einen
Anstieg der Inflationsrate auf 2,0%.22
in
al
en
Insgesamt ist zu konstatieren, dass die der Planung 2015 bis 2019 zugrunde liegenden
volkswirtschaftlichen Prämissen im Rahmen der Bandbreiten der vorstehend beschrie-
Geschäftsbereichsspezifisches Umfeld
de
1.2.2.
rf
benen Markterwartungen liegen.
Ko
pi
e
Das Markt- und Wettbewerbsumfeld der Postbank stellt sich wie folgt dar:
Finanzmarktumfeld:
Das Geschehen an den Finanzmärkten war im bisherigen Verlauf des Jahres 2015
he
stark von der Geldpolitik sowie von größeren Portfolioumschichtungen aus Bankeinlagen in renditestärkere Anlageformen beeinflusst. In der EWU beschloss der EZB-Rat
sc
Mitte Januar 2015 mehrheitlich, das bestehende Wertpapierankaufprogramm auszu-
ni
weiten.23 Ein solches Programm liegt im Ermessen der EZB, wie ein diesbezügliches
ro
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juni 2015 unterstreicht.24 An
kt
den Anleihemärkten in der EWU führten die Erwartungen auf das „Quantitative
Easing“, das heißt die weitere Erhöhung der Geldschöpfung der Zentralbank durch den
El
e
Ankauf von Staatsanleihen, bereits im Vorfeld zu starken Renditerückgängen bei
Staatsanleihen, die sich nach dem Beginn der Käufe zunächst fortgesetzt haben. Zeit-
21
22
23
24
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 28f.; Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Mai 2015, S. 120, 124; IMF, World Economic Outlook Database, April 2015; IfW-Institut, Mittelfristprojektion für Deutschland im Frühjahr 2015, März 2015, S. 12.
Postbank, Prognosen Investmentstrategie, Stand 27. Juni 2014.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 40 ff.
Vgl. Handelsblatt, „Freibrief für Draghi“, 16. Juni 2015, abgerufen am 30. Juni 2015,
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/urteil-des-europaeischen-gerichtshofsfreibrief-fuer-draghi/11921904.html.
20
weilig rentierten Bundesanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit nur noch
0,04 %. Die niedrigen Anleiherenditen stärkten zeitweilig auch die Aktienmärkte. Im
un
g
Euro-Raum kam es bis in den April 2015 hinein zu kräftigen Kurssteigerungen. Hierzu
hat auch beigetragen, dass die Wachstumskräfte im Euro-Raum weiter an Schwung
gewonnen haben und dass der Euro an den Devisenmärkten in dieser Phase gegen-
Fa
ss
über US-Dollar, Pfund Sterling und Yen spürbare Kursverluste verzeichnet hat.25
Der EZB-Rat beließ in den ersten Monaten 2015 die Leitzinsen im Euro-
in
al
en
Währungsgebiet auf dem Niveau, das sie nach der Zinssenkung vom 4. September
2014 erreicht hatten und das aus Sicht des EZB-Rats die Untergrenze bildet. Der
Hauptrefinanzierungssatz liegt damit weiterhin bei 0,05 %, die Zinssätze für die Spit-
rf
zenrefinanzierungs- und die Einlagefazilität bei 0,30 % und -0,20 %.26
Die Renditestruktur von Bundeswertpapieren hat sich seit Ende Dezember 2014 vers-
de
teilt und weist bis knapp in den vierjährigen Bereich negative Renditen auf. Zeitweilig
waren die Renditen sogar bis über acht Jahre Restlaufzeit negativ gewesen. In der
Ko
pi
e
Renditeentwicklung am kürzeren Laufzeitende kommt zum Ausdruck, dass die Marktteilnehmer für längere Zeit eine akkommodierende Geldpolitik erwarten.27
Dennoch kam es in den Monaten März bis Mai 2015 zu starken Renditeschwankungen
he
bei Bundeswertpapieren. Als Belastung wirkte u.a. ein zeitweise großes Angebot an
neuen Staatsanleihen der Euro-Zone28 und bessere Konjunkturdaten aus dem Euro-
sc
raum.29 Analysten gehen davon aus, dass eine Phase mit größeren Kursschwankun-
ro
ni
gen bevorsteht.30
kt
Die Postbank hat im Rahmen der Aktualisierung der Planung 2015 bis 2019 auch die
der Planung zugrunde liegende erwartete Zinsentwicklung angepasst. Die Postbank
El
e
erwartet nunmehr eine Steigerung des EZB-Leitzinses von -0,18 % in 2015 auf 2,25 %
25
26
27
28
29
30
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 49.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 29; ifo-Schnelldienst 8/2015, S. 15.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 52.
Handelsblatt, Blitzcrash am Anleihemarkt, 30. April 2015, abgerufen am 1. Juni 2015,
http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/bundesanleihe-blitzcrash-am-anleihemarkt/
11713036.html.
https://cbcm.commerzbank.com/media/documents_11/research_1/week_in_focus/150612_WiF_d.pdf
Commerzbank, Woche im Fokus - Rentenmarkt: Jetzt auch noch Inflation, 12. Juni 2015, abgerufen
am 1. Juni 2015, http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/bundesanleihe-blitzcrash-amanleihemarkt/11713036.html.
21
in 2019. Die Erwartungen für die Entwicklung 10-jähriger Zinsen (Swapsätze) entwickeln sich von 1,10 % in 2015 auf 2,80 % in 2019. Insgesamt spiegelt die durch die
un
g
Postbank prognostizierte Zinsentwicklung die Annahme der Marktteilnehmer einer länger währenden akkommodierenden Geldpolitik wider.
Fa
ss
Regulatorisches Marktumfeld:
Die Basel III-Regelungen wurden in der Europäischen Union durch die Kapitaladä-
in
al
en
quanzrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD IV) und die dazugehörige Verordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) umgesetzt. Inhalt der CRD IV und
der CRR sind strengere Anforderungen an Solvabilität, Liquidität sowie besondere
Meldepflichten. Die CRD IV enthält Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung
rf
von Banken, Regelungen zur Eigenkapitalausstattung, Sanktionen bei Verstößen sowie Regeln zu den Organen und deren Aufsicht und wurde mit der KWG-Novelle in
de
nationales Recht umgesetzt. In der CRR werden u.a. Regelungen zu aufsichtsrechtlich
bereitzuhaltenden Eigenmitteln sowie Großkredit- und Liquiditätsvorschriften getrof-
Ko
pi
e
fen.31
Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) hat im November 2014 Vorschläge zur
Ausgestaltung einer gesonderten Kapitalanforderung zum Zwecke einer möglichen
he
Abwicklung eines Instituts (MREL) veröffentlicht. Grundlage der durch die Abwicklungsbehörde als Prozentsatz der Passivseite eines Instituts festzulegenden Quote ist
sc
der eintretende Verlust im Rahmen einer möglichen Abwicklung. Dieser wird auf Basis
ni
des institutsindividuellen Abwicklungsplanes ermittelt, der ebenfalls durch die Abwick-
ro
lungsbehörde erstellt wird. Als MREL-Kapital sollen neben den Eigenmitteln Verbindlichkeiten anrechenbar sein, die entweder nur teilweise zurückzahlbar sind oder in Ei-
El
e
kt
genmittel umgewandelt werden können (das sogenannte „Bail-In“). 32
31
32
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
(CRR) sowie Richtlinie 2013/36/EU über Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (CRD IV).
Vgl. VÖB, Konsultationspapier der EBA zu Mindestanforderungen an Eigenmittel und anrechenbare
Verbindlichkeiten im Rahmen der Sanierung und Abwicklung von Instituten (MREL), 23. Januar 2015,
abgerufen am 30. Juni 2015, http://www.voeb.de/de/themen/bankenregulierung/konsultationspapierder-eba-zu-mindestanforderungen-an-eigenmittel-und-anrechenbare-verbindlichkeiten-im-rahmen-dersanierung-und-abwicklung-von-instituten-mrel.
22
In 2015 werden sich darüber hinaus noch weitere ordnungspolitische Rahmenbedingungen verändern. Zu nennen sind hier z.B. die Regulierung der Bankenentgelte im
un
g
Kartengeschäft (MIF-VO) sowie die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD
II). Die Regulierung der Bankenentgelte im Kartengeschäft wird Auswirkungen auf die
maximal zulässigen Bankenentgelte haben, wonach die maximal zulässige Höhe im
Fa
ss
Debitkartenbereich auf 0,2 % des Transaktionswertes und bei Kreditkarten auf 0,3 %
begrenzt sein sollen. Die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie wird zu erheb-
in
al
en
lichen Änderungen in der Zahlungsverkehrsstruktur führen.33
Im April 2014 verabschiedete das Europaparlament die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme, welche bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen ist. Guthaben von Sparern bis zu einem Betrag von € 100.000
rf
bleiben bei einer Restrukturierung oder Abwicklung einer Bank unangetastet. Die Banken müssen zukünftig in allen EU-Staaten jeweils Sicherungsfonds befüllen, deren
de
Zielausstattung im Durchschnitt auf 0,8 % der gedeckten Einlagen festgelegt wurde.34
Ko
pi
e
Zudem hat das EU-Parlament im Dezember 2014 die Modalitäten der Bankenabgabe
zum 1. Januar 2016 beschlossen, womit die meisten nationalen Bankenabgaben ersetzt werden. Mit ihr soll der Single Resolution Fund (SRF) bis 2024 befüllt werden. Die
Mittel des SRF sollen zur Abwicklung bzw. Sanierung von notleidenden Banken der
he
Eurozone eingesetzt werden, um negative Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer
sc
abzumildern bzw. verhindern zu können.35
ro
ni
Wettbewerbsumfeld:
kt
Das Einlagengeschäft deutscher Banken mit inländischen Kunden war in den ersten
Monaten 2015 durch den Aufbau von Sichteinlagen geprägt. Während inländische An-
El
e
leger ihre bei deutschen Banken gehaltenen täglich fälligen Einlagen noch deutlicher
als in den Herbstmonaten 2014 erhöhten, bauten sie alle länger laufenden Bankein-
33
34
35
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 26 f.
Richtlinie 2014/49/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme.
Bundesministerium für Finanzen, „Wie ist der Stand bei der zweiten Säule der Bankenunion?“,
24. März 2015, abgerufen am 30. Juni 2015, https://www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Monatsberichte/2015/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-zweite-saeule-bankenunionabwicklungsrichtlinie.html?view=renderPrint.
23
lagen per Saldo erneut spürbar ab. In dieser Entwicklung kommt die anhaltende
Präferenz des geldhaltenden Sektors für hochliquide Anlageformen zum Ausdruck, die
un
g
durch das historisch niedrige Zinsniveau und die flache Zinsstruktur gefördert wird.36
Auch das Kreditgeschäft der Banken mit dem heimischen Nichtbankensektor war in
Fa
ss
den ersten Monaten 2015 durch das historisch niedrige Zinsumfeld und die gute Ein-
kommenssituation der Haushalte und Unternehmen in Deutschland geprägt. Anders
als im Jahresendquartal 2014, in dem der Rückgang der Kredite an öffentliche Haus-
in
al
en
halte ein spürbares Gegengewicht zur insgesamt positiven Entwicklung der Kreditvergabe an private Nichtbanken dargestellt hatte, stieg im 1. Quartal 2015 sowohl die
Kreditvergabe an private als auch die an öffentliche Nichtbanken.37
rf
Der größte Teil der Buchkredite wurde dabei – wie schon in den Vorquartalen – an
private Haushalte vergeben. Bestimmend hierfür war die nach wie vor rege Nachfrage
de
nach privaten Wohnungsbaukrediten, die neben den aktuellen niedrigen Finanzierungskosten auch durch die gute Einkommenssituation der Haushalte und die geringe
Ko
pi
e
Attraktivität alternativer Anlagemöglichkeiten bedingt sein dürfte.
Neben den Buchkrediten an inländische private Haushalte weiteten deutsche Banken
lich aus.38
he
im Berichtsquartal auch ihre Buchkreditvergabe an nichtfinanzielle Unternehmen merk-
sc
Anders als im übrigen Euro-Gebiet mit der offenbar stärker ausgeprägten Präferenz
ni
der Unternehmen für mittelfristig laufende Kredite, erhöhten deutsche Unternehmen in
ro
jüngerer Zeit vorrangig ihre Nachfrage nach langfristigen Ausleihungen. Entscheidend
kt
hierfür waren, neben der gegenüber den kurz- und mittelfristigen Ausleihungen spürbar
gesunkenen Verzinsung von langfristigen Buchkrediten, vermutlich auch die in der
El
e
Grundtendenz positiven Konjunktur- und Geschäftserwartungen, die das Interesse der
Unternehmen an langfristigen Investitionsprojekten begünstigt haben dürften39. Diese
36
37
38
39
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 33.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 39.
Bankenverband, Zur Lage der Unternehmensfinanzierung, Mai 2015, S. 2 ff.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Mai 2015, S. 43 f.
24
Tendenz dürfte auch nach Ansicht des Deutsche Sparkassen- und Giroverbands wei-
un
g
terhin fortbestehen.40
Ihre kurz- und mittelfristigen Investitionen dürften die deutschen Unternehmen dagegen
wie auch in den Quartalen zuvor stärker aus eigenen Mitteln und/oder alternativen Fi-
Fa
ss
nanzierungsquellen – wie den Krediten im Konzernverbund, Handelskrediten sowie
den zunehmend an Bedeutung gewinnenden Krediten über sogenannte Schattenbanken – finanziert haben.41 Dennoch prognostiziert der Deutsche Sparkassen- und Giro-
in
al
en
verband, dass der Kredit im Geschäft mit dem deutschen Mittelstand (Jahresumsätze
bis € 50 Mio.) nichts von seiner dominierenden Rolle eingebüßt hat.
Das derzeitig historisch niedrige Zinsniveau hat sich bislang noch moderat auf die Brut-
rf
tozinsspanne der Wettbewerber im Markt ausgewirkt und noch keine größeren Verwerfungen auf der Ertragsseite ausgelöst. Entlastungen bei den Refinanzierungskosten,
de
insbesondere die Reduktion der Einlagezinsen und stabile oder steigende Fristentransformationsbeiträge konnten sukzessive fallende Aktivzinsen weitgehend kompensie-
Ko
pi
e
ren.42
Bei zu erwartenden Fortdauer des Niedrigzinsumfelds wird nach Ansicht des BVR der
Zinsüberschuss deutlicher unter Druck geraten, denn der Stellhebel „Refinanzierungs-
he
kosten“ bringt keine Entlastung mehr. Bei annähernder Nullverzinsung für Kundeneinlagen ist der Preissetzungsspielraum ausgeschöpft. In der Produktkalkulation gerät das
sc
Einlagengeschäft bei dauerhaft niedrigen Zinsen unter Druck und wirft kaum noch
ni
Margen ab. Im Kreditgeschäft wird kurzfristig mit einer Seitwärtsbewegung der Margen
kt
ro
gerechnet.43
An dieser angespannten Ertragssituation dürfte sich auch zunächst nichts ändern, da
El
e
der jüngste Renditesprung deutscher Bundesanleihen sich zunächst nicht fortsetzen
dürfte, selbst wenn wie erwartet die US-Renditen weiter steigen werden. Zu mächtig ist
40
41
42
43
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Diagnose Mittelstand 2015, S. 11 f.
Vgl. Capital, Firmen finanzieren sich lieber untereinander, 5. Februar 2015, abgerufen am 30. Juni
2015, http://www.capital.de/meinungen/firmen-finanzieren-sich-lieber-untereinander-3918.html.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 39; Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2014,
S. 38 f.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 39.
25
das Instrument der Anleiheankäufe der EZB, so dass kurzfristig auch Rückgänge bei
den langfristigen Anleiherenditen möglich sind. Im Gesamtjahr 2015 werden die zehn-
un
g
jährigen Anleihen des Bundes wahrscheinlich einen durch die Quantitative Easing –
Politik („QE-Politik“) gedämpften Anstieg aufweisen, der in erster Linie auf den
US-Renditeanstieg sowie ein sich aufhellendes Konjunktur- und Inflationsbild in der
Fa
ss
Eurozone beruht. An der Leitzinsfront der EZB wird dagegen bis zum Jahresende 2016
Ruhe erwartet, während die US-Notenbank voraussichtlich die Fed Funds Rate bis
dahin auf 1,5 % angehoben haben wird.44 Eine stärkere Anhebung des US-Leitzinses
in
al
en
scheint jedoch nicht ausgeschlossen, da die Medianwerte der Erwartungen der einzelnen Mitglieder des geldpolitischen Ausschusses der US-Notenbank FOMC bei 1,625 %
liegen.45
rf
Im Provisionsgeschäft setzen insbesondere die Großbanken auf eine substanzielle
Wiederbelebung des Wertpapierprovisionsgeschäfts. Diese Bemühungen stehen im
de
Spannungsfeld der regulatorischen Anforderungen an den Vertriebsprozess und der
Ko
pi
e
geringeren Nachfrage auf Kundenseite.46
Trotz bevorstehender Regulierung bleibt das Kartengeschäft nach wie vor ein zentrales Element in der Kundenbeziehung zwischen Privat- und Firmenkunden und der
Bank. Durch die Regulierung der Interbankenentgelte dürfte es nach Einschätzung des
sc
kommen.47
he
BVR aber zu einem Ertragsrückgang von 40 % bis 50 % gegenüber dem Status Quo
ni
Neben dem Thema „Niedrigzinsen“ stellt das Thema „Digitalisierung“ einen wesent-
ro
lichen Bestandteil der Herausforderungen im Wettbewerb dar. Internet und mobile
kt
Endgeräte spielen im Alltag der Menschen eine zentrale Rolle und verändern das
Informations- und Kaufverhalten auch bei Bankgeschäften. Der Verlust eines exklusi-
El
e
ven Kundenzugangs und Informationsvorsprungs in Finanzangelegenheiten setzten
44
45
46
47
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB-Zinsprognose-Spektrum Mai/Juni
S. 24.
Vgl. FAZ, US-Notenbank senkt Zinsprognose für 2016, 17. Juni 2015, abgerufen am 30. Juni
http://www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/us-notenbank-senkt-zinsprognose-fuer-201613653094.html.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse,
nose, Bewertung und Maßnahmen, S. 39.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse,
nose, Bewertung und Maßnahmen, S. 86.
2015,
2015,
ProgProg-
26
insbesondere bei Filialbanken Ertragspotenziale von Bankstandardprodukten struktu-
un
g
rell unter Druck.48
Retail Banking
Fa
ss
Gemäß Geschäftsstrategie sieht die Postbank in einem exzessiven Wettbewerb vor

Sparkassen und Genossenschaftsbanken,

Direktbanken (z.B. DKB, comdirect),

Bausparkassen (z.B. LBS, Wüstenrot).49
in
al
en
allem folgende Banken als wesentliche Mitbewerber im Segment Retail:
rf
Die fortdauernde historische Niedrigzinsphase trifft vor allem die Konditionsbeiträge im
de
Einlagengeschäft. Gleichzeitig verstärkt der oben dargestellte Digitalisierungstrend den
strukturellen Druck auf die Ertragspotenziale typischer Produktfelder des Privatkun-
Ko
pi
e
densegments.50
Die Kreditvergabe an Privatkunden wird nach den Einschätzungen des BVR in 2015
mit einem Wachstum von durchschnittlich 1,9 % nur moderat ansteigen. Der private
Wohnungsbau dürfte seine Expansion fortsetzen, aber stark auf die großen Ballungs-
sc
he
zentren und Universitätsstädte fokussiert bleiben.51
Da das Privatkundengeschäft durch seine Kleinteiligkeit besonders ressourcenintensiv
ni
(Personal, Filialen, IT-Plattform) ist, bindet es deshalb hohe (Fix)-Kosten bei gleichzei-
ro
tig geringer Profitabilität. Während in der Vergangenheit der Vertrieb bei Kostensen-
kt
kungsmaßnahmen oftmals ausgeklammert wurde, stehen heute (stationäre) Vertriebs-
El
e
kapazitäten im Mittelpunkt.52
48
49
50
51
52
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 39.
Postbank, Geschäfts- und Risikostrategie 2015.
Roland Berger Strategy Consultants, Die Zukunft des Retailbankings in Europa – Umfrage unter TopFührungskräften 2013, Oktober 2013, http://www.rolandberger.de/media/pdf/Oktober 2013 Roland_Berger_Zukunft_Retail_Banking_Europa_20131011.pdf.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 9.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 54.
27
Die Postbank verfügt aufgrund ihrer Struktur über eine hohe Filialdichte und plant, diese auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Ein wesentlicher Treiber von aktuellen Filialbank und Dresdner Bank), um Doppelstrukturen vor Ort zu vermeiden.53
un
g
schließungen sind Zusammenschlüsse von Banken (am prominentesten Commerz-
Fa
ss
Mit der zunehmenden Abwicklung von Bankgeschäften mittels Internet und mobilen
Endgeräten sowie dem Rückzug der Banken aus der Fläche, d.h. Filialschließungen
insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen aus Kostengründen, geht
in
al
en
den Retailbanken jedoch ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil in Form von engen Kundenbeziehungen vor allem gegenüber ihren Konkurrenten verloren. Dabei dient die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs häufig als Ausgangspunkt für das Angebot von
banknahen Mehrwertleistungen wie z.B. Finanzierungen.54 Eine Degradierung zum
rf
bloßen „Produktlieferanten“ durch den Verlust des direkten Kundenzugangs suchen
de
alle Retailbanken zu vermeiden.55
Insofern sind neue Wege der Kontaktaufnahme mit den (potentiellen) Kunden gefragt,
Ko
pi
e
wie sie die Postbank beschreitet. Einfache Dienstleistungen bietet die Postbank außer
in ihren eigenen Filialen zusätzlich in 4.500 Partneragenturen bei der Post an.56
Mit dem Aufbau neuer Postbank-Center soll das gesamte Leistungsspektrum der
he
Postbank unter einem Dach gebündelt werden. Dank der langfristigen Kooperation mit
der Deutschen Post und der einzigartigen Kombination aus Post- und Finanzdienstleis-
sc
tungen kann die Bank ihr dichtes Filialnetz zu günstigeren Kosten betreiben, als wenn
ni
sie nur als Bank auftreten würde57. Diese Kooperation erhöht den täglichen Kundenzu-
El
e
kt
ro
strom in ihrem Filialnetz und generiert Provisionserträge58.
53
54
55
56
57
58
KFW Economic Research, Fokus Volkswirtschaft – Filialnetz von Deutschlands Banken lichtet sich,
10. März 2014, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-DokumenteFokus-Volkswirtschaft/Fokus-Nr.-49-M%C3%A4rz-2014.pdf.
Dr. Martin, Zahlungsverkehrssymposium der Deutschen Bundesbank, Wir sind nicht ängstlich?
Banken
im
Wettstreit
mit
anderen
Zahlungsverkehrs-Dienstleistern,
15. Juni 2015,
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/Symposien/
2015_06_15_martin_praesentation.pdf?__blob=publicationFile.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 54.
Vgl. Süddeutsche Zeitung, Der Nächste, bitte, 28. Januar 2014, abgerufen am 30. Juni 2015,
http://www.sueddeutsche.de/geld/sterben-der-bankfilialen-der-naechste-bitte-1.1873693.
Geschäftsbericht Postbank 2014, S. 11 f.
Geschäftsbericht Postbank 2014, S. 46.
28
Firmenkunden
un
g
Gemäß Geschäftsstrategie sieht die Postbank vor allem folgende Banken als wesentliche Mitbewerber im Segment Firmenkundengeschäft:
Großbanken (z.B. Commerzbank, HypoVereinsbank),

Landesbankensektor (BayernLB, NORD/LB, LBBW, Helaba, DZ Bank),

Sparkassen und Genossenschaftsbanken.59
in
al
en
Fa
ss

Der Wettbewerb im Firmenkundengeschäft ist wie im Retailbereich intensiv. Neben den
traditionellen nationalen Wettbewerbern dringen vor allem HSBC Trinkhaus und BNP
Paribas mit einer Wachstumsstrategie in den deutschen Markt vor. Im besonderen
rf
Wachstumsfokus der Marktakteure steht hierbei nach Meinung des BVR das obere
de
Mittelstandsgeschäft, das auch im Fokus der Postbank liegt.
Ko
pi
e
Dies führt dazu, dass die moderate prognostizierte Marktdynamik die Summe der
Wachstumsziele der Banken nicht bedienen kann, sondern dass die einzelnen Wachstumsziele weitgehend nur durch Verdrängungswettbewerb realisiert werden können.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich das seit 2010 auf historischem Tiefstand
he
befindliche Kreditrisiko verschlechtert.60
sc
Die Digitalisierung bewirkt auch im Firmenkundengeschäft das verstärkte Auftreten von
neuen Wettbewerbern mit innovativen Angeboten. Im Kreditbereich sind hier zum ei-
ni
nen die wachsenden Crowdfunding und -investing Angebote sowie die Onlinevermitt-
kt
ro
lungsportale zu nennen.61
El
e
Das Segment Firmenkundengeschäft beinhaltet auch das Factoringgeschäft, das durch
eine Tochter der Postbank abgewickelt wird. Gemäß den Erwartungen des BVR
sprechen das durchschnittliche Wachstum der Branche zwischen 2009 und 2014 in
59
60
61
Postbank, Geschäfts- und Risikostrategie 2015.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 72.
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 73.
29
Höhe von 11,4 % sowie das erwartete Wachstum für 2015 von 4 % dafür, dass Facto-
Bewertungsstichtag
Fa
ss
2.
un
g
ring allen Marktteilnehmern große Wachstums- und Ertragschancen bietet.62
Nach § 327b Abs. 1 S. 1 AktG ist maßgeblicher Bewertungsstichtag der Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Postbank, auf der der Beschluss zur Übertragung
den 28. August 2015 vorgesehen.
Als
technischer
Bewertungsstichtag
in
al
en
der Aktien gefasst werden soll. Die ordentliche Hauptversammlung der Postbank ist für
wurde
vom
Bewertungsgutachter
der
rf
31. Dezember 2014 gewählt. Dementsprechend wurden die geplanten ausschüttungsfähigen Ertragsüberschüsse zunächst auf diesen Tag abgezinst und anschließend auf
de
den 28. August 2015 mit dem maßgeblichen Diskontierungssatz aufgezinst.
Ko
pi
e
Diese Vorgehensweise ist unseres Erachtens sachgerecht.
Ermittlung der zu diskontierenden Ertragsüberschüsse
3.1.
Unternehmensplanung
sc
he
3.
ni
Für die Bewertung der Postbank AG wurden bei der Ermittlung des Ertragswertes zwei
ro
Phasen zugrunde gelegt.
kt
Für die erste sog. Detailplanungsphase, die den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis
El
e
zum 31. Dezember 2019 umfasst, wurde auf die vom Vorstand der Postbank formell
beschlossene Planung abgestellt.
Die Planung für die Jahre 2015 bis 2017 der Postbank-Gruppe wurde dem Aufsichtsrat
am 17. Dezember 2014 erstmals zur Kenntnis vorgelegt. In weiteren Planungsrunden
wurden Plananpassungen, insbesondere Ambitionierungen, vorgenommen, so dass
62
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kompass 2015 – Analyse, Prognose, Bewertung und Maßnahmen, S. 97.
30
sich der Planungsprozess bis in den März 2015 hingezogen hat. Abschließend hat der
Aufsichtsrat die Planjahre 2016 und 2017 am 4. Februar 2015 zur Kenntnis genommen
un
g
und dem Planjahr 2015 am 23. März 2015 zugestimmt.
Diese Planung wurde im Vorwege der Bewertung aktualisiert, um dem ansonsten lan-
Fa
ss
gen zeitlichen Abstand zwischen Erstellung der Mehrjahresplanung und dem Bewertungsstichtag 28. August 2015 Rechnung zu tragen. Wesentliche Anpassungen im
Rahmen der Aktualisierung ergaben sich insbesondere aufgrund aktuellerer Erkennt-
in
al
en
nisse zur Zinsentwicklung sowie der Angleichung der Planzahlen für 2015 an die aktualisierten Forecast-Zahlen für 2015. Die aktualisierte Planungsrechnung 2015 bis
2019 wurde am 23. Juni 2015 vom Vorstand der Postbank verabschiedet. Die daraus
rf
abgeleitete Segmentplanung wurde vom Vorstand am 3. Juli 2015 beschlossen.
In der zweiten Phase ab dem Jahr 2020 („Terminal Value“) erfolgt unter Berücksichti-
de
gung bewertungstechnischer Anpassungen und Annahmen zu einer markttypischen
Marge grundsätzlich die Fortschreibung der finanziellen Überschüsse des Jahres 2019
Ko
pi
e
unter Berücksichtigung der weiteren – über den Wachstumsfaktor abgebildeten – Entwicklung.
Die Detailplanung der Gesellschaft basiert auf einer den Regeln der International Fi-
he
nancial Reporting Standards (IFRS) konformen Konzernplanung und umfasst insbesondere Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, Plan-Bilanzen und eine daraus abgelei-
sc
tete Planung des regulatorischen Kapitals. Die Konzernplanung wird auf Ebene der
ni
Konzerngesellschaften auf Jahresbasis erstellt und bildet die Grundlage für die daraus
ro
abgeleiteten Segmentplanungen. Unterjährige Vergleiche zwischen Ist- und Planzahlen
kt
sind Bestandteil interner Monats- und Quartalsreports (Vorstands-Informationssystem).
El
e
Die Konzernplanung umfasst alle wesentlichen vollkonsolidierten Konzernunternehmen. Soweit Konzernunternehmen oder Beteiligungen in der ursprünglichen Konzernplanung nicht einbezogen waren, hat Deloitte diese als bewertungstechnische Anpassungen ergänzend berücksichtigt.
Der jährlich stattfindende, anlassunabhängige Planungsprozess erfolgt nach dem Gegenstromverfahren (Top-Down/Bottom-Up). Mit der Erstellung der Planung 2015 bis
31
2019 wurde im Mai 2014 begonnen. Hierzu erfolgen Top-Down die Zielvorgaben für die
wesentlichen GuV-Linien durch den Vorstand der Postbank. Im Anschluss erfolgt die
un
g
Unterlegung der Zielwerte im anschließenden Bottom-Up Detailplanungsprozess.
Ausgangspunkt des Planungsprozesses bilden die Analyse der volkswirtschaftlichen
Fa
ss
Rahmendaten sowie die Ableitung einer der Planung zugrunde liegenden Zinsstruktur-
kurve inkl. Spreads. Die Mehrjahresplanung setzt im Weiteren aus folgenden aufeinander abgestimmten Teilplänen zusammen:
Planung Produkterträge und -volumina,

Planung der NCOU-Portfolien,

Treasury-/Zinsüberschuss-/Liquiditätsplanung,

Risikovorsorge und RWA/TCD-Planung,

Planung des Verwaltungsaufwands,

Planung IT-Kosten,

Planung CtA,

Bilanzplanung.
Ko
pi
e
de
rf
in
al
en

he
Wir haben die Planungssystematik nachvollzogen. Die Planungsrechnung bildet nach
unserer Einschätzung vor dem Hintergrund der vorgenommenen Aktualisierung eine
ro
ni
sc
sachgerechte Grundlage für die Ableitung des Unternehmenswertes der Gesellschaft.
Vergangenheitsanalyse
kt
3.2.
El
e
Ausgangspunkt unserer Tätigkeit war die Analyse von Vergangenheitsergebnissen, da
diese als erste Orientierung für die Plausibilisierung von Planzahlen dient. Hierfür standen uns insbesondere die geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
versehenen Jahres- und Konzernabschlüsse der Postbank sowie ihrer wesentlichen
Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 sowie der ungeprüfte
Quartalsabschluss für das 1. Quartal 2015 zur Verfügung.
32
3.2.1.
Ertragslage
20131
Mio. €
2.463
1.011
-53
274
3.695
-319
-3.206
104
44
318
2014
Mio. €
2.508
929
-6
216
3.647
-265
-2.729
-415
219
457
in
al
en
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
Ko
pi
e
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
de
1
rf
Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Gesamterträge
Risikovorsorge
Verwaltungsaufwand
Sonstiges Ergebnis
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich
Ergebnis vor Steuern
20121
Mio. €
2.703
1.154
-103
-15
3.739
-384
-2.991
30
0
394
Fa
ss
Postbank-Gruppe
Gewinn- und Verlustrechnung
un
g
Die Ertragslage der Postbank-Gruppe stellt sich im Referenzzeitraum wie folgt dar:
Der Zinsüberschuss wurde im Betrachtungszeitraum durch das gesunkene bzw. nach
wie vor anhaltend niedrige Zinsniveau sowie den entsprechend der De-RiskingStrategie der Postbank fortschreitenden Bestandsabbau beeinflusst. Ohne Berücksich-
he
tigung von Zinseffekten aus dem Derivateportfolio ergäben sich im Betrachtungszeitraum kontinuierlich sinkende Zinsüberschüsse. Durch positive Entwicklungen im Deri-
ni
2014.
sc
vateportfolio ergab sich jedoch ein im Vergleich zu 2013 gestiegener Zinsüberschuss in
ro
Der Provisionsüberschuss ist im Betrachtungszeitraum in allen wesentlichen Berei-
kt
chen wie dem Konto- und Girogeschäft, dem Filialgeschäft, dem Kredit- und Aval-
El
e
geschäft und dem Wertpapiergeschäft kontinuierlich gesunken. Der Rückgang im Provisionsergebnis ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Bearbeitungsentgelte für neu
abgeschlossene Verbraucherkredite zurückzuführen.
Das Handelsergebnis setzt sich im Wesentlichen aus Bewertungsänderungen der
Derivate des Bankbuchs sowie aus dem Zinsergebnis aus Handelsswaps und Swaps
des Bankbuchs zusammen. Bzgl. der Haupteffekte verweisen wir auf die Ausführungen
im Segment Financial Markets.
33
Das Finanzanlageergebnis hat nach einem geringen negativen Ergebnisbeitrag in
2012 in den Folgejahren positive Ergebnisbeiträge in Höhe von € 274 Mio. in 2013
un
g
bzw. € 216 Mio. in 2014 erwirtschaftet. Diese resultieren im Wesentlichen aus Sonderfaktoren. So ergibt sich die Ergebniserhöhung in 2013 im Wesentlichen aus Gewinnen
aus der Veräußerung von Anteilen an der amerikanischen Tochtergesellschaft PB
Fa
ss
(USA) Holdings Inc., Delaware/USA, und deren Tochtergesellschaften sowie in 2014
hauptsächlich aus Entkonsolidierungseffekten aus der Übertragung der Plattform-
in
al
en
Gesellschaften auf die PBC Banking Services GmbH.
Die Nettozuführungen zur Risikovorsorge konnten im Verlauf der letzten drei Jahre
kontinuierlich von € 384 Mio. auf € 265 Mio. reduziert werden. Grund hierfür waren die
im betrachteten Zeitraum durchgeführten De-Risking-Maßnahmen und Bestandsab-
rf
bauten.
de
Der Verwaltungsaufwand setzt sich aus dem Personalaufwand, den anderen Verwaltungsaufwendungen sowie den Abschreibungen auf Anlagevermögen zusammen. Der
Ko
pi
e
Personalaufwand ist insbesondere im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr gesunken
(€ -150 Mio.). Dies ist insbesondere auf durchgeführte Personalmaßnahmen sowie die
Ausgliederungen der Servicegesellschaften zurückzuführen. Im Zusammenhang mit
der Vorbereitung der Personalmaßnahmen wurden in 2013 Restrukturierungsrück-
he
stellungen in Höhe von € 129 Mio. sowie in 2014 € 49 Mio. gebildet. Die anderen Verwaltungsaufwendungen blieben ohne Berücksichtigung der beschriebenen Ausgliede-
sc
rung im Berichtszeitraum relativ konstant. Die planmäßigen Abschreibungen auf Anla-
ni
gevermögen blieben im Zeitablauf ebenfalls weitestgehend stabil. In 2013 erfolgte eine
kt
ro
außerplanmäßige Abschreibung auf die Marke BHW in Höhe von € 180 Mio.
Das sonstige Ergebnis beinhaltet in den Jahren 2012 und 2013 im Wesentlichen Er-
El
e
träge aus Mietverhältnissen und Sozialbereichen sowie Aufwendungen für Prozesskosten und Kulanzzahlungen und belief sich ohne Anpassungen aufgrund aufgegebener
Geschäftsbereiche auf € 30 Mio. in 2012 bzw. € 10 Mio. in 2013. Das negative sonstige
Ergebnis in 2014 resultiert aus der Übertragung der Servicegesellschaften auf die PBC
Banking Services GmbH zum 1. April 2014. Infolge der damit verbundenen Ausweisänderung werden die Aufwendungen nicht mehr im konzernweiten Verwaltungsaufwand, sondern im sonstigen Aufwand (Netto € -217 Mio.) erfasst. Darüber hinaus
ergaben sich Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im
34
Zusammenhang mit der Rückerstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite (€ 128 Mio.) und aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ge-
un
g
schlossenen Fonds (€ 79 Mio.).
Das Ergebnis aus dem in 2014 aufgegebenem Geschäftsbereich Transaction Ban-
Fa
ss
king beinhaltet für 2013 und 2014 die von diesem Bereich erwirtschafteten Provisions-
erträge sowie den entsprechenden Verwaltungsaufwand und die Ertragsteuern. Für
das Jahr 2014 wurden darüber hinaus in Höhe von € 198 Mio. Ergebniseffekte aus der
in
al
en
Entkonsolidierung der dem Geschäftsbereich Transaction Banking zugeordneten Gesellschaften ausgewiesen.
Die Zuordnung des operativen Ergebnisses auf die einzelnen Segmente der Bank stellt
de
Ko
pi
e
Postbank-Gruppe
Segmentergebnisse
Retail Banking
Firmenkunden
Financial Markets
rf
sich gemäß Segmentberichterstattung wie folgt dar:
20131
Mio. €
704
174
-8
2014
Mio. €
528
151
-5
23
-495
22
394
n/a
-653
101
318
n/a
-578
361
457
80,0%
83,8%
82,9%
sc
he
Transaction Banking2
Non Core Operating Unit (NCOU)
Cost Center/Konsolidierung
Ergebnis vor Steuern
Kosten-Erlös-Quote 3
20121
Mio. €
700
248
-104
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt.
Der Geschäftsbereich Transaction Banking wurde im Jahr 2014 aufgelöst. Ab dem Jahr 2013 wird dieser Bereich unter den
At-Equity-Beteiligungen ausgewiesen
3
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige
Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen und sonstigen Erträgen gesetzt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
El
e
kt
ro
ni
2
Im Jahr 2014 hat die Postbank die Segmentberichterstattung hinsichtlich der Darstellung von Kostenbestandteilen sowie der Segmentzuordnung geändert, die Vorjahreszahlen 2013 wurden in diesem Zuge ebenfalls angepasst. Mit Wirkung zum
1. April 2014 wurden fünf Servicegesellschaften an die Gesellschaft PBC Banking Services GmbH übertragen. Im Gegenzug hat die Postbank 49,9975 % der Geschäftsanteile der PBC Banking Services GmbH erhalten. Darüber hinaus wird das Segment
Transaction Banking seit dem dritten Quartal 2014 nicht mehr separat berichtet. Die bis
dahin angefallenen Ergebnisse der Legaleinheiten dieses Segments werden unter dem
35
Segment Cost Center/Konsolidierung ausgewiesen und über Verrechnungen auf die
un
g
operativen Segmente allokiert.
Das Segment Non Core Operating Unit wurde in 2012 neu etabliert, um Portfolien und
Aktivitäten, die gemäß der aktuellen Geschäftsstrategie der Bank nicht mehr zum
Portfoliobestandteile verweisen wir auf Abschnitt II.1.1.
Fa
ss
Kerngeschäft gehören, zielgerichteter steuern zu können. Bzgl. einer Beschreibung der
in
al
en
Die Entwicklungen in den einzelnen Segmenten werden im Folgenden beschrieben.
ni
sc
he
de
Ko
pi
e
Postbank-Gruppe
Segment Retail Banking
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Ergebnis vor Steuern
Kosten-Erlös-Quote 2
20121
Mio. €
2.461
-29
0
974
3.406
-1.773
-242
32
-23
9
-700
700
20131
Mio. €
2.485
17
0
908
3.410
-1.980
-210
31
-31
0
-516
704
2014
Mio. €
2.588
-10
0
879
3.457
-1.707
-221
4
-222
-218
-783
528
72,6%
73,4%
78,4%
rf
Retail Banking:
El
e
kt
ro
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
2
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige
Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen und sonstigen Erträgen gesetzt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
Der Anstieg im Zinsüberschuss im Betrachtungszeitraum resultiert insbesondere aus
dem Neugeschäft beim Ratenkreditgeschäft und der Baufinanzierung, während sich
das Einlagengeschäft aufgrund des niedrigen Zinsniveaus leicht rückläufig entwickelt
hat.
36
Das Handelsergebnis ist im Wesentlichen auf Bewertungseffekte aus einer FairValue-Option im Abschluss der BHW zurückzuführen. Diese ergibt sich aus einem
un
g
Überhang von Zinssicherungsgeschäften (hedging von festverzinslichen Baufinanzierungen), die dem Handelsbestand zugeordnet wurden.
Fa
ss
Der Rückgang im Provisionsergebnis ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Bearbeitungsgebühren im Ratenkreditgeschäft und den damit einhergehenden geringeren
Provisionserträgen zurückzuführen. Im Jahr 2013 wurden Gebühren für Bearbeitungssinkenden Provisionseinnahmen führte.
in
al
en
entgelte für neu abgeschlossene Verbraucherkredite nicht mehr vereinnahmt, was zu
Die Risikovorsorge ist in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt rückläufig. Der Rück-
rf
gang ist insbesondere bei den Baufinanzierungen auf die positive Entwicklung des Immobilienmarktes zurückzuführen. Weiterhin liegt eine Ursache in der stabilen Entwick-
de
lung am deutschen Arbeitsmarkt und damit gesunkenen Ausfallraten im Ratenkreditbe-
Ko
pi
e
stand.
Der Verwaltungsaufwand inklusive der konzerninternen Verrechnungen hat sich
nahezu konstant entwickelt.
he
Das sonstige Ergebnis ist in 2014 insbesondere durch den oben beschriebenen Sondereffekt aus der Rückerstattung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten
El
e
kt
ro
ni
sc
beeinflusst.
37
Firmenkunden:
20131
Mio. €
302
-2
0
90
390
-95
-38
9
0
9
-92
174
2014
Mio. €
277
1
-10
83
351
-79
-37
16
-1
15
-99
151
38,8%
46,9%
48,8%
Fa
ss
de
rf
un
g
20121
Mio. €
390
0
-3
89
476
-97
-48
8
0
8
-91
248
in
al
en
Postbank-Gruppe
Segment Firmenkunden
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Ergebnis vor Steuern
Kosten-Erlös-Quote 2
Ko
pi
e
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
2
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige
Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen und sonstigen Erträgen gesetzt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
he
Der Rückgang im Zinsüberschuss im Betrachtungszeitraum resultiert zum einen aus
dem Absinken des Zinsniveaus und zum anderen aus margenschwächerem Neuge-
sc
schäft. Die Entwicklung in der gewerblichen Immobilienfinanzierung ist in den Jahren
ni
2012 bis 2014 durch selektives Neugeschäft geprägt. Das Commercial Mortgage Portfolio wurde in 2013 um € 1,4 Mrd. und in 2014 um € 1,6 Mrd. reduziert. Dies betrifft
ro
insbesondere den Ablauf bzw. die Prolongation von margenstarken Altverträgen, die
El
e
kt
nur zu geringeren Margen neu kontrahiert werden konnten.
Die Entwicklung des Finanzanlageergebnisses ist in 2014 durch eine Einzelwertberichtigung auf einen Corporate Bond bestimmt.
Der Verwaltungsaufwand inklusive der konzerninternen Verrechnungen hat sich von
€ 188 Mio. in 2012 auf € 178 Mio. in 2014 reduziert. Die Entwicklung im Verwaltungsaufwand ist bestimmt durch eine Neuallokation der Kosten auf die Segmente.
38
Die Risikovorsorge hat sich im Betrachtungszeitraum positiv entwickelt. Diese ist im
Wesentlichen auf die Bereinigung des Portfolios im Rahmen der De-Risking-Strategie
un
g
zurückzuführen. Einen weiteren Beitrag leisteten die positive Entwicklung in der deut-
Financial Markets:
20131
Mio. €
115
-52
22
-14
71
-63
-2
19
0
19
-33
-8
rf
in
al
en
20121
Mio. €
-44
-4
70
-3
19
-77
5
0
0
0
-51
-104
de
Ko
pi
e
Postbank-Gruppe
Segment Financial Markets
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Ergebnis vor Steuern
Fa
ss
schen Wirtschaft und der Anstieg bei den Immobilienmärkten.
2014
Mio. €
47
3
50
-15
85
-51
1
1
-3
-2
-38
-5
sc
he
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
ni
Der Zinsüberschuss schwankte im Berichtzeitraum deutlich. Der Anstieg des Zinsüberschusses im Jahresvergleich 2012 zu 2013 ist im Wesentlichen auf den Rückgang
ro
der Refinanzierungskosten bedingt durch die Entwicklung der Zinsstrukturkurve sowie
kt
die Fälligkeit hochverzinslicher langfristiger Finanzierungen zurückzuführen. Der Rück-
El
e
gang des Zinsüberschusses im Geschäftsjahr 2014 resultiert hauptsächlich aus Maßnahmen zum weiteren Abbau der Bilanzsumme.
Das Handelsergebnis trägt in diesem Segment im Betrachtungszeitraum nur gering
zum Ergebnis bei. Die Belastungen in 2013 resultierten aus einer Umstellung in der
Methodik der Derivatebewertung sowie aus Maßnahmen im Bilanzstrukturmanagement.
39
Das Finanzanlageergebnis schwankte im Berichtszeitraum ebenfalls deutlich. Die
Veränderungen ergeben sich hauptsächlich aus unterschiedlich hohen Realisierungen
un
g
im Rahmen von Anleiheverkäufen.
Der im Betrachtungszeitraum kontinuierlich gesunkene Verwaltungsaufwand ist im
Fa
ss
Wesentlichen auf die Einstellung der Handelsaktivitäten der PB International S.A.,
Munsbach/Luxemburg, sowie dem hiermit zusammenhängenden Personalabbau zurückzuführen. Die Entwicklung im Bereich der Verrechnungen ist durch die Umstel-
in
al
en
lung der internen Verrechnungen in 2013 beeinflusst.
20131
Mio. €
-416
-15
-60
18
-473
-27
-69
1
-32
-31
-53
-653
2014
Mio. €
-404
0
-10
6
-408
-25
-8
3
-100
-97
-40
-578
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
ro
ni
1
20121
Mio. €
-109
-66
-98
10
-263
-61
-99
55
-25
30
-102
-495
sc
he
Ko
pi
e
de
Postbank-Gruppe
Segment Non Core Operating Unit (NCOU)
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Ergebnis vor Steuern
rf
Non Core Operating Unit (NCOU):
kt
Der Zinsüberschuss verschlechterte sich im Jahresvergleich 2012 auf 2013 primär
El
e
aufgrund des zügigeren Abbaus der Aktiva in Relation zum Abbau der Passiva. Das in
den betrachteten Geschäftsjahren durchgängig negative Zinsergebnis spiegelt nach
wie vor den Überhang an Passiva über die schneller abgebauten Aktiva wider.
Das Handelsergebnis verbesserte sich in 2014 um € 15 Mio. auf € 0 Mio. Im Vorjahreszeitraum hatte die Bewertung eingebetteter Derivate im strukturierten Kreditportfolio (SCP) noch zu einer Ergebnisbelastung von € 13 Mio. geführt. In 2012 war das
Handelsergebnis primär durch negative Bewertungseffekte aus der Bewertung eingebetteter Derivate (€ -31 Mio.) sowie der Sicherung mittel- und langfristiger Fremdwährungsliquidität durch Zinswährungsswaps beeinflusst.
40
Das Finanzanlageergebnis verbesserte sich im Betrachtungszeit deutlich von
€ -98 Mio. in 2012 auf € -10 Mio. in 2014. In 2013 hatten u.a. negative Ergebniseffekte
aus dem Verkauf der Tochtergesellschaften in den USA (€ -50 Mio.) sowie aus ge-
un
g
schlossenen Immobilienfonds (€ -17 Mio.) das Ergebnis belastet. In 2012 wurde das
Finanzanlageergebnis u.a. durch negative Ergebnisbeiträge in Höhe von € 35 Mio. aus
Fa
ss
dem Engagement in griechischen Staatsanleihen belastet. Weitere negative Ergebnisbeiträge ergaben sich im Rahmen des SCP-Portfolioabbaus.
Der Verwaltungsaufwand des Segments einschließlich konzerninterner Leistungsverfortschreitende Abbau der Portfolien.
in
al
en
rechnung ging im Betrachtungszeitraum kontinuierlich zurück. Grund hierfür war der
Die Zuführungen zur Risikovorsorge verringerten sich deutlich im Betrachtungs-
rf
zeitraum, was auf die verringerte Notwendigkeit von Einzelwertberichtigungen bei einzelnen Engagements im Firmenkundengeschäft sowie im Bereich der hier zugeordne-
de
ten internationalen gewerblichen Immobilienfinanzierungen zurückzuführen ist.
Ko
pi
e
Das sonstige Ergebnis in den Jahren 2013 und 2014 resultiert im Wesentlichen aus
Belastungen aus Klagen und Beschwerden im Bereich der Anlageberatung (2014:
€ 86 Mio.; 2013 € 29 Mio.). Ein Großteil davon bezieht sich auf Beratungen und Geschäftsabschlüsse im Bereich geschlossener Fonds. Der Vertrieb dieser Fonds wurde
he
2012 eingestellt.
ni
sc
Cost Center/Konsolidierung:
El
e
kt
ro
Postbank-Gruppe
Segment Cost Center/Konsolidierung
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Ergebnis vor Steuern
1
20121
Mio. €
4
-4
16
-210
-194
-706
0
41
-69
-28
950
22
20131
Mio. €
-23
-1
312
118
406
-1.012
0
69
-56
13
694
101
2014
Mio. €
0
0
385
0
385
-892
0
340
-432
-92
960
361
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
41
Mit Ausnahme von Sondereffekten erfolgt grundsätzlich eine vollständige Verrechnung
des Ergebnisses des Cost Centers/Konsolidierung auf die Segmente Retail Banking,
un
g
Firmenkunden, Financial Markets und NCOU.
Das positive Segmentergebnis vor Steuern in 2013 resultiert im Wesentlichen aus
Fa
ss
Sondereffekten aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft PB Capital Corporation,
Delaware/USA, in Höhe von € 312 Mio. sowie außerplanmäßigen Abschreibungen auf
die Marke BHW in Höhe von € 180 Mio. und einer Steuernachzahlung über € 23 Mio.
in
al
en
Das Segmentergebnis vor Steuern beinhaltet in 2014 nach Verrechnungen ausschließlich positive Entkonsolidierungseffekte von € 361 Mio. aus der Ausgliederung von Ser-
Bereinigungen
de
3.2.2.
rf
vicegesellschaften auf die PBC Banking Services GmbH.
Aufbauend auf der Analyse der Vergangenheitsergebnisse wurde durch den Bewer-
Ko
pi
e
tungsgutachter eine Bereinigung des Ergebnisses vor Steuern durchgeführt. Um eine
bessere Vergleichbarkeit der Entwicklung der Vergangenheit mit den Planzahlen zu
gewährleisten, hat der Bewertungsgutachter die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 um
außerordentliche und einmalige Vorgänge sowohl auf Ebene der einzelnen Geschäfts-
he
bereiche als auch zusammengefasst auf Konzernebene bereinigt.
Bewertungsänderungen im Handelsergebnis,
ro

ni
sc
Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um Sonderfaktoren aus
Realisierung stiller Reserven, Verkauf von Beteiligungen, Ergebnisbeiträgen aus
El
e
kt


Entkonsolidierungen im Finanzanlageergebnis
sowie Aufwendungen aus gerichtlichen und außergerichtlichen Beschwerden und
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit der Rückzahlung unrechtmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte sowie der angeblichen Falschberatung
bei geschlossenen Fonds.
42
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
Ist
Normalisiert
20131
Mio. €
2.518
-3
0
1.120
3.635
-2.997
-341
129
-116
13
0
310
-8
318
181
2014
Mio. €
2.508
-15
12
953
3.458
-2.754
-265
364
-499
-135
0
304
-153
457
147
78,2%
82,7%
85,1%
rf
in
al
en
Fa
ss
20121
Mio. €
2.703
-9
63
1.154
3.911
-2.991
-384
136
-173
-26
0
510
116
394
93
de
Ko
pi
e
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
Kosten-Erlös-Quote 2
un
g
Das bereinigte Ergebnis vor Steuern ermittelt sich wie folgt:
ni
sc
he
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige
Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen und sonstigen Erträgen gesetzt. Die Kosten-Erlös-Quote
basiert auf dem bereinigten Ergebnis.
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
Das bereinigte Ergebnis vor Steuern beinhaltet im Referenzzeitraum 2012 bis 2014
ro
Ergebnisbeiträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (vgl. Bewertungsgutachten
kt
Abschnitt 5.4.1.). Während diese im Geschäftsjahr 2014 (€ 21 Mio.) dem Segment
El
e
Cost Center/Konsolidierung zugeordnet werden können, ist für die Geschäftsjahre
2012 (€ 29 Mio.) und 2013 (€ 44 Mio.) keine eindeutige Allokation auf die Segmente
möglich. Wir haben daher auf eine Bereinigung der Ergebniseffekte verzichtet.
Ergänzend weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die hier gewählte Darstellung
(im Unterschied zu den im Bewertungsgutachten von Deloitte in Abschnitt 5.4.1. gewählten Darstellungen) der Ergebnisbereinigungen bereits in der entsprechenden GuVPosition enthalten ist.
43
Aufgrund der expliziten und ausführlichen Darstellung und Begründung der Bereinigungen im Bewertungsgutachten von Deloitte unter Abschnitt 5.3. und 5.4., das dem
Übertragungsbericht des Hauptaktionärs als Anlage beigefügt ist, verweisen wir auf
un
g
diese Ausführungen.
Fa
ss
Wir haben die Bereinigungen auf Basis der Berichte über die Prüfung der Jahres- und
Konzernabschlüsse sowie weiterer uns ergänzend zur Verfügung gestellter Informationen und Auskünfte inhaltlich nachvollzogen und halten sie für angemessen. Weitere
wesentliche zu bereinigende Sachverhalte des operativen Ergebnisses, die aus Grün-
in
al
en
den der Vergleichbarkeit der Vergangenheit mit der Planungsrechnung vorzunehmen
wären, sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.
Planungsgüte
rf
3.2.3.
de
Aufbauend auf dem bereinigten Ergebnis vor Steuern wurde im Rahmen der Bewertung durch den Bewertungsgutachter eine Beurteilung der Planungsgüte auf Segment-
Ko
pi
e
ebene durchgeführt. Basis für die durchgeführten Analysen waren die Vorstandsreportings (VIS-Reporting) per 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2013 und 31. Dezember
2012. Hierbei wurden von Deloitte die reporteten Ist-Zahlen unter Berücksichtigung der
dargestellten Ergebnisbereinigungen den ursprünglichen Planzahlen für die Geschäfts-
he
jahre 2012 bis 2014 gegenübergestellt und die Abweichungen analysiert.
sc
Die Ergebnisse wurden seitens Deloitte in ihrem Bewertungsgutachten in den Segmentbeschreibungen des Kapitals 5.3 ausführlich dargestellt. Auf die entsprechende
ro
ni
ausführliche Darstellung wird hier verwiesen.
Insgesamt kommt der Bewertungsgutachter zu dem Ergebnis, dass keine systema-
El
e
kt
tischen Planungsfehler vorliegen.
Hierzu haben wir festgestellt, dass die Planungsrechnung auf einem systematischen
Planungsprozess beruht.
Die Analyse der Soll-Ist-Abweichungen für die Jahre 2012 bis 2014 zeigt zwar teilweise
erhebliche Abweichungen, allerdings lassen sich diese überwiegend auf marktbedingte
Planungsunsicherheiten (z.B. Schätzung der Entwicklung der Zinsstrukturkurve) sowie
strategische Handlungsoptionen (z.B. Realisierung vorhandener stiller Reserven,
strategische Risikopositionierung) zurückführen. Insgesamt sehen wir nach unseren
44
Analysen und den uns erteilten Auskünften keine Anhaltspunkte für eine nicht sachge-
Vermögens- und Finanzlage
Fa
ss
3.2.4.
un
g
rechte Planungsgüte.
Die Vermögens- und Finanzlage der Postbank-Gruppe stellt sich zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2012 bis 31. Dezember 2014 auf Grundlage der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellten und geprüften Konzernabschlüsse wie
in
al
en
folgt dar:
Postbank-Gruppe
Bilanz
El
e
kt
ro
ni
sc
he
Ko
pi
e
de
rf
Barreserve
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Risikovorsorge
Handelsaktiva
Hedging-Derivate
Finanzanlagen
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Tatsächliche Ertragsteueransprüche
Latente Ertragsteueransprüche
Sonstige Aktiva
Zur Veräußerung bestimmte Vemögenswerte
Aktiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Handelspassiva
Hedging-Derivate
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Sonstige Rückstellungen
Tatsächliche Ertragsteuerverpflichtungen
Latente Ertragsteuerverpflichtungen
Sonstige Passiva
Nachrangkapital
Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten
Eigenkapital
Passiva
31.12.2012 1 31.12.2013 1 31.12.2014
Mio. €
Mio. €
Mio. €
2.054
1.739
1.230
27.646
20.153
19.659
106.266
101.313
97.972
-1.745
-1.478
-1.361
5.135
1.824
697
565
113
119
37.027
34.015
33.477
2.248
2.028
1.952
768
698
683
113
115
148
127
92
48
719
728
823
7.039
157
0
187.962
161.497
155.447
17.334
18.282
17.583
131.732
120.398
119.295
9.436
7.342
4.571
5.953
1.681
767
1.002
460
298
1.530
93
155
1.444
1.571
1.797
115
80
104
137
84
51
721
833
526
3.196
4.358
3.699
9.382
168
0
5.980
6.147
6.601
187.962
161.497
155.447
1
Zum 31.12.2012 und zum 31.12.2013 wurden die "restated" Zahlen dargestellt
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014
Die Vermögenslage der Postbank war entsprechend der strategischen Vorgaben in
diesem Zeitraum insbesondere gekennzeichnet von De-Risking-Maßnahmen und Be45
standsabbauten, die zu einem Rückgang der Bilanzsumme von € 187.962 Mio. im
Geschäftsjahr 2012 auf € 155.447 Mio. in 2014 führten. Somit konnte die harte
un
g
Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Capital Ratio) auch ohne Berücksichtigung
der gesetzlichen Übergangsregelungen (fully phased-in) zum 31. Dezember 2014 auf
Analyse der Planung des operativen Ergebnisses
in
al
en
3.3.
Fa
ss
10,5 % gestärkt werden.
Zur Beurteilung der Planung der Postbank für die Jahre 2015 bis 2019 haben wir auf
Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen mit dem Vorstand und Mitar-
rf
beitern der Postbank sowie mit Deloitte Plausibilisierungsgespräche geführt.
Ausgangspunkt unserer Tätigkeit war die vorstehend zusammengefasste Analyse von
Ko
pi
e
von Planzahlen dient.
de
Vergangenheitsergebnissen, da diese als erste Orientierung für die Plausibilisierung
Die am 23. Juni 2015 verabschiedete Planungsrechnung der Postbank stellt sich insgesamt wie folgt dar:
he
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
El
e
kt
ro
ni
sc
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern2
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
Kosten-Erlös-Quote 3
Ist
Normalisiert
1
1
Planung
2012
Mio. €
2.703
-9
63
1.154
3.911
-2.991
-384
136
-173
-26
0
2013
Mio. €
2.518
-3
0
1.120
3.635
-2.997
-341
129
-116
13
0
2014
Mio. €
2.508
-15
12
953
3.458
-2.754
-265
364
-499
-135
0
2015
Mio. €
2.512
29
60
853
3.453
-2.591
-260
373
-578
-205
0
2016
Mio. €
2.584
27
36
845
3.493
-2.610
-286
365
-539
-174
0
2017
Mio. €
2.770
30
36
854
3.691
-2.634
-304
365
-539
-174
0
2018
Mio. €
3.016
21
21
860
3.919
-2.648
-341
366
-541
-175
0
2019
Mio. €
3.229
17
21
875
4.143
-2.681
-357
364
-539
-175
0
510
116
394
93
310
-8
318
181
304
-153
457
147
397
397
76
423
423
25
578
578
6
756
756
4
930
930
1
78,2%
82,7%
85,1%
82,8%
81,6%
78,2%
74,4%
71,4%
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Bereinigungen werden nur für die Jahre 2012-2014 vorgenommen
3
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen
und sonstigen Erträgen gesetzt. Die Kosten-Erlös-Quote basiert auf dem bereinigten Ergebnis
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014, Planung der Postbank
46
un
g
Die Planungsrechnung beinhaltet Ergebniseffekte aus bereits realisierten und noch zu
realisierenden unechten Synergien, die aus der Integration der Postbank in den
Deutsche Bank Konzern resultieren. Die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
Fa
ss
diesen Integrations- und Synergieprojekten stehen, sind gesondert ausgewiesen (CtA
= Cost to Achieve). Die aus den Synergieprojekten erwarteten Erlössteigerungen bzw.
Kostenentlastungen sind unmittelbar in den Posten der Plan-Gewinn- und Verlust-
Planungsrechnung je Segment
rf
3.3.1.
in
al
en
rechnungen berücksichtigt.
Die Konzernplanung setzt sich aus den Teilplanungen für die strategischen Geschäfts-
de
felder der Postbank-Gruppe zusammen. Neben den vier operativen Segmenten „Retail
Banking“, „Firmenkundengeschäft“, „Financial Markets“ und „NCOU“ besteht das Seg-
Retail Banking:
he
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
Ko
pi
e
ment „Cost Center/Konsolidierung“.
El
e
kt
ro
ni
sc
Segment Retail Banking
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern2
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
Kosten-Erlös-Quote 3
Ist
Normalisiert
Planung
20121
Mio. €
2.461
-2
0
974
3.433
-1.773
-242
32
-23
9
-700
20131
Mio. €
2.485
4
0
908
3.397
-1.980
-210
31
-50
-19
-516
2014
Mio. €
2.588
-8
0
879
3.459
-1.707
-221
4
-93
-89
-783
2015
Mio. €
2.633
11
0
780
3.423
-1.526
-207
27
-97
-70
-877
2016
Mio. €
2.672
10
0
773
3.455
-1.531
-234
27
-97
-70
-847
2017
Mio. €
2.745
11
0
781
3.537
-1.576
-252
27
-97
-70
-833
2018
Mio. €
2.805
2
0
777
3.584
-1.579
-282
27
-98
-71
-829
2019
Mio. €
2.915
-2
0
790
3.703
-1.610
-296
27
-98
-71
-833
727
27
700
86
672
-32
704
152
659
131
528
132
743
-
773
-
805
-
823
-
893
-
743
773
805
823
893
64
21
5
3
1
72,0%
74,3%
74,6%
72,5%
71,1%
70,3%
69,4%
68,1%
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Bereinigungen werden nur für die Jahre 2012-2014 vorgenommen
3
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen
und sonstigen Erträgen gesetzt. Die Kosten-Erlös-Quote basiert auf dem bereinigten Ergebnis.
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014, Planung der Postbank
47
Die im Retail Banking geplanten Neugeschäftsvolumina sollen durch verstärkte Ver-
un
g
triebsaktivitäten und Online-Präsenz erreicht werden und sich nahezu ausschließlich
im steigend geplanten Zinsüberschuss niederschlagen. Hierbei folgt die Postbank nicht
der allgemeinwirtschaftlichen Tendenz des Abbaus von Filialen, sondern plant, diese
Fa
ss
beizubehalten.
Die wesentlichen Produkte der Postbank sind das im Zinsüberschuss abgebildete
in
al
en
Giro- und das Spargeschäft. Aufgrund des derzeitig zu beobachtenden Niedrigzinsniveaus ist die Entwicklung des Zinsüberschusses aus diesen Produkten zunächst leicht
rückläufig. Ab 2017 plant die Postbank bedingt durch den erwarteten Zinsanstieg mit
leicht steigenden Erträgen aus den beiden Produkten. Die rückläufige Entwicklung der
rf
geplanten Margen wird dabei durch das geplante Neugeschäftsvolumen überkompensiert. Deutliche Steigerungsraten erwartet die Postbank aus den Sparprodukten sowie
de
dem Ratenkredit und der Baufinanzierung.
Ko
pi
e
Der Provisionsüberschuss ist über den Planungszeitraum nahezu konstant geplant.
Hintergrund ist, dass die Postbank auch zukünftig mit nur moderaten Steigerungen aus
der Vermittlung von Wertpapiergeschäften und Versicherungsprodukten rechnet. Der
Rückgang gegenüber der Vergangenheit ist im Wesentlichen auf die Anpassung des
he
Kooperationsvertrags mit der Deutsche Post AG, Bonn, zurückzuführen.
sc
Der Verwaltungsaufwand ist über die Planungsperiode leicht ansteigend. Die Post-
ni
bank hat ausgehend von der Strategie, die Filialstruktur beizubehalten, einen nahezu
ro
konstanten Personalbestand geplant, der im Wesentlichen für die Entwicklung des
kt
Verwaltungsaufwands ursächlich ist.
El
e
Die Risikovorsorge entwickelt sich in der Planung konstant zu den geplanten Neugeschäftsvolumina und der daraus abgeleiteten Erwartung von Ausfallraten. Insgesamt ist
die Entwicklung der Risikovorsorge auf die guten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Das sonstige Ergebnis beinhaltet im Wesentlichen den Aufwand aus der Verrechnung der Leistungen mit einer Plattform-Einheit der Deutsche Bank.
48
Bei nahezu konstanter Entwicklung der übrigen Positionen einschließlich Verrechnungen ist das Ergebnis des Segmentes Retail Banking von den geplanten Neugeschäfts-
un
g
volumina in den Einzelprodukten bei weiterhin rückläufigen Margen und dem daraus
abgeleiteten Zinsüberschuss bestimmt.
Fa
ss
Insgesamt entspricht die Planung im Segment Retail Banking den geplanten Steigerungen der Neugeschäftsvolumina im Spar-, Kredit- und Baufinanzierungsgeschäft mit
in
al
en
Privatkunden.
Die Planung für das Segment Retail Banking sieht im Detailplanungszeitraum eine
Steigerung der Gesamterträge von € 244 Mio. vor. Die Ertragszuwächse sind insbesondere auf die Steigerung im Zinsüberschuss zurückzuführen. Unter Berücksichtigung
rf
der Erwartungen an die positive Zinsentwicklung im Detailplanungszeitraum ist die dem
Zinsüberschuss zugrundeliegende Volumens- und Margenplanung als ambitioniert
Firmenkunden:
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
kt
ro
ni
sc
he
Segment Firmenkunden
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Ko
pi
e
de
anzusehen.
El
e
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern2
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
Kosten-Erlös-Quote 3
Ist
Normalisiert
Planung
20121
Mio. €
390
0
-3
89
476
-97
-48
8
0
8
-91
20131
Mio. €
302
-2
0
90
390
-95
-93
9
0
9
-92
2014
Mio. €
277
1
-10
83
351
-79
-37
16
-1
15
-99
2015
Mio. €
286
0
0
100
386
-69
-41
2
0
1
-90
2016
Mio. €
296
0
0
103
399
-81
-41
2
0
1
-95
2017
Mio. €
303
0
0
107
411
-84
-41
2
0
1
-93
2018
Mio. €
314
0
0
110
425
-85
-48
2
0
1
-94
2019
Mio. €
335
0
0
113
448
-87
-49
2
0
1
-95
248
0
248
2
119
-55
174
12
151
0
151
6
187
187
7
184
184
2
194
194
1
199
199
0
219
219
0
38,8%
46,9%
48,8%
41,2%
43,9%
43,0%
42,1%
40,3%
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Bereinigungen werden nur für Jahre 2012-2014 vorgenommen
3
Für die Berechnung der Kosten-Erlös-Quote wurden die Verwaltungsaufwendungen, Verrechnungen und sonstige Aufwendungen in das Verhältnis zu den Gesamterträgen
und sonstigen Erträgen gesetzt. Die Kosten-Erlös-Quote basiert auf dem bereinigten Ergebnis.
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014, Planung der Postbank
49
Die Planung des Zinsüberschusses erfolgt auf Produktebene, wobei für die einzelnen
Produkte deutliche Wachstumsraten zugrunde gelegt wurden. Diese ist geprägt von
un
g
der durch die Postbank angestrebten Mittelstandsstrategie. Neben einem Ausbau von
Betriebsmittelkrediten und der gewerblichen Immobilienfinanzierung setzt die Postbank
auf einen Ausbau ihres Factoringgeschäfts. Steigerungsraten werden auch im Zah-
Fa
ss
lungsverkehr erwartet. Der Zinsüberschuss des Jahres 2012 kann aufgrund gesunkener Margen im Firmenkundengeschäft in der Planungsphase nicht mehr erreicht werden. Ursächlich für den zu Beginn des Referenzzeitraums höheren Zinsüberschusses
in
al
en
war unter anderem margenstarkes Geschäft, welches in den Anfangszeiten der Finanzmarktkrise realisiert werden konnte.
Insgesamt führen die geplanten Volumina in den Einzelprodukten trotz rückläufiger
rf
Margen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 zu einem deutlichen Anstieg des Zinsüberschusses. Zur Umsetzung der Volumina plant die Postbank verstärkte Vertriebsak-
de
tivitäten und eine Ausweitung ihrer Standortpräsenz für das Firmenkundengeschäft.
Ko
pi
e
Die von der Postbank verfolgte Mittelstandsstrategie soll auch im Bereich der Provisionsüberschüsse zu einem leichten Anstieg im Planungszeitraum führen.
Der Verwaltungsaufwand unterliegt im Planungszeitraum einer moderaten Steige-
he
rung. In der Position werden Personal-, Sachkosten und Abschreibungen ausgewiesen. Der Anstieg ab dem Geschäftsjahr 2016 ist durch den Aufbau von 27 Mitarbeitern
sc
zur Umsetzung strategischer Vorgaben bedingt. In den Folgeplanungen liegt den Per-
ro
ni
sonalkosten ein konstanter Mitarbeiterbestand zugrunde.
kt
Bedingt durch den Anstieg der Geschäftsvolumina ist ein entsprechender Anstieg der
El
e
Aufwendungen für Risikovorsorge geplant.
Insgesamt entspricht die Planung im Segment Firmenkunden bei den Erträgen der
geplanten Expansion im Rahmen der Mittelstandsstrategie und bei den Aufwendungen
insbesondere der damit einhergehenden geplanten verstärkten Vor-Ort-Betreuung der
Firmenkunden. Die der Planung zugrundeliegenden Produktvolumina sind auch vor
dem Hintergrund der angestrebten Ausweitung der Vertriebsaktivitäten als ambitioniert
anzusehen.
50
Financial Markets:
Ist
Normalisiert
-166
-62
-104
5
-4
4
-8
14
2015
Mio. €
-48
18
33
-17
-15
-34
-2
0
0
0
-47
2016
Mio. €
-75
17
14
-19
-62
-36
-2
0
0
0
-55
2017
Mio. €
-25
19
14
-19
-11
-38
-2
0
0
0
-54
-66
-61
-5
2
-98
-98
3
-156
-156
1
-105
-105
0
2018
Mio. €
78
19
-1
-19
77
-37
-2
0
0
0
-55
2019
Mio. €
135
19
-1
-19
135
-38
-2
0
0
0
-55
-18
-18
0
39
39
0
Ko
pi
e
de
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Bereinigungen werden nur für die Jahre 2012-2014 vorgenommen
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014, Planung der Postbank
2014
Mio. €
47
-8
0
-15
24
-51
1
1
-3
-2
-38
Fa
ss
20131
Mio. €
115
-8
0
-14
93
-63
-2
19
-18
1
-33
in
al
en
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern2
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
20121
Mio. €
-44
-17
21
-3
-43
-77
5
0
0
0
-51
rf
Segment Financial Markets
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Planung
un
g
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
Die geplante Entwicklung des Zinsüberschusses ist im Wesentlichen beeinflusst
durch die erwartete Entwicklung der Zinsstrukturkurve, die erst ab dem Jahr 2017
he
langsam und ab dem Jahr 2018 einen nachhaltig steigenden Zinsanstieg abbildet.
Das Handelsergebnis wurde für den Detailplanungszeitraum konstant geplant und
sc
ergibt sich hauptsächlich aus FX-Swap und Bewertungsanpassungen von Optionen.
ni
Die Planung des Finanzanlageergebnisses beruht im Wesentlichen auf erwarteten
ro
Ergebnisbeiträgen aus der Realisierung stiller Reserven in den bestehenden Wertpa-
El
e
kt
pierportfolien.
Das geplante negative Provisionsergebnis ist im Wesentlichen auf für die externe
Verwaltung eines Teils des Investmentportfolios in Spezialfonds zu entrichtende Management-Gebühren zurückzuführen.
Die Planung des Verwaltungsaufwand ist unmittelbar mit den geplanten Verrechnungen zu beurteilen. Dem in den Jahren 2015 bis 2019 im Vergleich zum Jahr 2014 geringer geplanten Verwaltungsaufwand stehen in annähernd gleicher Höhe gestiegenen
51
Verrechnungen entgegen, so dass im Vergleich zu 2014 von einer stabil bleibenden
un
g
Kostenbasis für die Jahre 2015 bis 2019 ausgegangen wird.
Die Planung des Bereichs ist wesentlich durch die erwartete Zinsstruktur und die Planungen der Bereiche Retail, Firmenkunden und NCOU beeinflusst. Die vorliegende
Fa
ss
Planung erachten wir für nachvollziehbar.
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
Ist
Normalisiert
20131
Mio. €
-383
4
0
18
-361
-27
-36
1
-5
-4
-53
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern2
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
-319
176
-495
0
-481
172
-653
3
Planung
2014
Mio. €
-404
0
0
6
-398
-25
-8
3
-5
-2
-40
2015
Mio. €
-358
0
0
7
-351
-17
-10
0
-25
-25
-37
2016
Mio. €
-307
0
0
6
-300
-10
-9
0
-22
-22
-36
2017
Mio. €
-251
0
0
6
-245
-7
-8
0
-19
-19
-37
2018
Mio. €
-180
0
0
6
-174
-13
-8
0
-17
-17
-36
2019
Mio. €
-155
0
0
6
-149
-13
-9
0
-15
-15
-36
-473
105
-578
7
-440
-440
1
-378
-378
0
-316
-316
0
-248
-248
0
-221
-221
0
de
rf
20121
Mio. €
-109
14
45
10
-40
-61
-99
55
-72
-17
-102
Ko
pi
e
Segment Non Core Operating Unit (NCOU)
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
in
al
en
Non Core Operating Unit (NCOU):
sc
he
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Bereinigungen werden nur für die Jahre 2012-2014 vorgenommen
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014, Planung der Postbank
ni
In diesem Segment wird ein im gesamten Detailplanungszeitraum negativ erwartetes
ro
Ergebnis geplant, das sich allerdings von einem Ergebnis vor Steuern von € -440 Mio.
El
e
kt
auf € -221 Mio. nahezu halbiert.
Grundlage für die Planung des Segments war das durch das Auslaufen der Geschäfte
terminierte Ablaufschema. Ausnahme hiervon bildet das Bauspargeschäft der BHW
Bausparkasse AG, Luxemburg/Luxemburg, das unter Fortführungsgesichtspunkten
geplant wurde.
Das Zinsergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus den vertraglich festgelegten Zinssätzen sowie aus den Ergebnisbestandteilen von internen Liquiditätsausgleichsgeschäfte („balancing trades“) mit dem Segment Financial Markets.
52
Der Provisionsüberschuss wurde ausgehend vom Provisionsergebnis 2014 über den
un
g
Detailplanungszeitraum fortgeschrieben.
Der Verwaltungsaufwand und die internen Verrechnungen wurden unterproportional
Fa
ss
zur Entwicklung der Gesamterträge in den Jahren 2016 und 2017 rückläufig geplant.
Die Risikovorsorge wurde nach dem Abbau eines wesentlichen Teils des GIIPSPortfolios und den weiteren vorgenommen De-Risking Maßnahmen auf konstant nied-
in
al
en
rigem Niveau in der Planung angesetzt.
Das sonstige Ergebnis beinhaltet insbesondere den Aufwand aus Vergleichen und
gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem in 2012 eingestellten
rf
Vertrieb von geschlossenen Fonds.
de
Die Planung des Segments NCOU orientiert sich im Betrachtungszeitraum an den Fäl-
Ko
pi
e
ligkeiten der zugrunde liegenden Aktiva und Passiva und ist nachvollziehbar erstellt.
Cost Center/Konsolidierung:
he
Postbank-Gruppe
Planungsrechnung
El
e
kt
ro
ni
sc
Segment Cost Center/Konsolidierung
Zinsüberschuss
Handelsergebnis
Finanzanlageergebnis
Provisionsüberschuss
Gesamterträge
Verwaltungsaufwand
Risikovorsorge
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Sonstiges Ergebnis
Verrechnungen
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern2
Ergebnisbereinigungen
Ergebnis vor Steuern
darin enthaltene CtA's
Ist
Normalisiert
20121
Mio. €
4
-4
0
-210
-210
-706
0
41
-78
-37
950
20131
Mio. €
-1
-1
0
118
116
-832
0
69
-43
26
694
-3
-25
22
0
4
-97
101
0
Planung
2014
Mio. €
0
0
22
0
22
-892
0
340
-397
-57
960
2015
Mio. €
-1
0
27
-16
10
-945
0
344
-456
-112
1.052
2016
Mio. €
-2
0
22
-19
2
-952
0
337
-420
-83
1.033
2017
Mio. €
-2
0
22
-21
0
-930
0
337
-423
-86
1.016
2018
Mio. €
-2
0
22
-14
6
-933
0
338
-426
-88
1.015
2019
Mio. €
-2
0
22
-15
6
-934
0
335
-426
-91
1.018
33
-328
361
0
5
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Hinweis:
1
In GJ 2012 und GJ 2013 wurden die "restated" Geschäftszahlen dargestellt
2
Bereinigungen werden nur für die Jahre 2012-2014 vorgenommen
Quelle: Geschäftsberichte 2012-2014, Planung der Postbank
Die Planung des Finanzanlageergebnisses beinhaltet im gesamten Detailplanungszeitraum die Garantiedividende der PBC Banking Services GmbH. Darüber hinaus ist
53
für das Geschäftsjahr 2015 ein Einmalertrag aus dem Verkauf der Postbank P.O.S.
Transact GmbH, Eschborn, geplant. Weitere Sondereffekte aus Beteiligungsverkäufen
un
g
oder Entkonsolidierungen wurden nicht geplant.
Bestandteil des Provisionsüberschusses sind Ergebnisbeiträge, die nicht einzelnen
Fa
ss
Produkten zugeordnet werden können und somit nicht ursprünglich bei den anderen
Segmenten ausgewiesen werden können.
in
al
en
Der Verwaltungsaufwand wurde in der Detailplanungsperiode grundsätzlich als konstant bzw. leicht steigend angenommen. Die in den Jahren 2015 und 2016 im Vergleich zu den Folgejahren erhöhten Ergebnisbeiträge sind durch CtA´s negativ beein-
rf
flusst.
Das sonstige Ergebnis beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen aus den Ser-
de
vicebeziehungen mit der PBC Banking Services GmbH sowie bankfremde Erträge (z.B.
Immobilienmieten), die über die Planungsperiode insgesamt als konstant angenommen
Ko
pi
e
wurden.
Die Entwicklung für den Bereich Cost Center/Konsolidierung ist nachvollziehbar ge-
El
e
kt
ro
ni
sc
he
plant.
54
3.3.2.
Kapital- und RWA-Planung
Postbank-Gruppe
Planung
1.000
1.320
9.013
5.332
16.039
115.398
700
1.952
2.322
153.077
Einlagen
Finanzverbindlichkeiten zum Fair Value
Lombardkredite (passiv)
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Neubewertungsrücklage
Anteile in Fremdbesitz
Eigenkapital
Passiva
1.000
1.329
11.987
3.257
12.470
114.467
700
1.952
2.322
149.484
1.000
1.358
12.444
2.386
11.477
113.515
700
1.952
2.322
147.153
1.000
1.358
11.482
1.787
9.588
114.494
700
1.952
2.322
144.683
113.772
800
5.696
21.726
4.197
146.191
547
2.010
4.004
320
5
6.886
153.077
115.559
800
4.453
20.493
4.186
145.491
547
2.010
4.330
194
5
7.086
152.577
116.254
800
3.727
17.407
4.116
142.304
547
2.010
4.600
18
5
7.180
149.484
117.926
800
2.122
14.966
4.068
139.882
547
2.010
4.723
-14
5
7.271
147.153
118.132
800
1.052
13.059
4.035
137.079
547
2.010
5.151
-109
5
7.604
144.683
75,39%
74,32%
14,19%
4.934
75,42%
75,74%
13,43%
5.134
76,57%
77,77%
11,64%
5.228
77,14%
80,14%
10,17%
5.319
79,13%
81,65%
9,03%
5.652
de
Ko
pi
e
he
sc
2019
Mio. €
kt
ro
ni
Darlehen / Aktiva
Einlagen / Passiva
Langfristige Finanzverbindl. / Passiva
Eigenkapital abzgl. immat. VW
2018
Mio. €
1.000
1.325
11.908
4.360
13.940
115.070
700
1.952
2.322
152.577
rf
Flüssige Mittel
Einlagen bei Banken
Lombardkredite (aktiv)
Finanzanlagen zum Fair Value bewertet
Finanzanlagen (available for sale)
Darlehen
Sachanlagen
Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte
Aktiva
2017
Mio. €
in
al
en
Bilanzplanung
2016
Mio. €
Fa
ss
2015
Mio. €
un
g
Bilanzplanung
El
e
Die Bilanzplanung zeigt über den Detailplanungszeitraum einen stetigen Rückgang der
Bilanzsumme. Die Reduzierung ist auf die von der Postbank verfolgte De-RiskingStrategie zurückzuführen, die neben dem Abbau der Portfolien der NCOU auch eine
Einschränkung des Neugeschäftsvolumens im Großkundengeschäft vorsieht. Auf der
Passivseite plant die Postbank sukzessive, langfristige Verbindlichkeiten durch Einlagen zu ersetzen.
55
RWA-Planung
un
g
Die Postbank greift zur Ermittlung ihrer risikogewichteten Aktiva (RWA) auf den IRBA-
Ansatz (Internal Rating Based Approach) zurück. Für einzelne Portfolien (u.a. Regionalregierungen und Privatkunden-Dispo) verwendet die Postbank den Kreditrisiko-
Fa
ss
Standardansatz (KSA).
Als Grundlage der RWA-Planung dient die Volumensplanung der einzelnen Segmente.
in
al
en
Hierbei werden die geplanten Neugeschäfte den Forderungsklassen zugeordnet und
neben dem Bestandsgeschäft zu Beginn des Planungszeitraums entsprechend den
Vergangenheitserfahrungen modelliert.
rf
Der im Planungszeitraum zu beobachtende Anstieg der RWA ist konsistent zum geplanten Anstieg der Volumina in den Einzelsegmenten. Die RWA werden insbesondere
de
durch die geplante Neugeschäftsentwicklung in den Segmenten Retail Banking und
Ko
pi
e
Firmenkunden bestimmt, da hier die wesentlichen Risikoaktiva geplant werden.
Die Entwicklung der Marktpreisrisiken (Fremdwährungsrisiken) wird auf Basis des Geschäftsmodells und der zugrunde liegenden Planungsannahmen, dass Finanzierungen
mit wenigen Ausnahmen in Euro erfolgen, auf konstant niedrigem Niveau geplant. Bei
he
den operationellen Risiken geht die Postbank von einem moderaten Anstieg im Pla-
sc
nungszeitraum aus.
ni
Eine gegenläufige Auswirkung auf die Entwicklung der RWA hat die unterstellte Ab-
ro
wicklung von Geschäften in der NCOU, die zu einer Entlastung der RWA in der Pla-
El
e
kt
nungsperiode führt.
56
Zusammengefasst stellt sich die RWA-Planung wie folgt dar:
Quelle: Planungsrechnung Postbank
2019
Mio. €
22.299
10.483
3.577
2.181
910
39.450
161
6.700
46.311
254
46.565
un
g
2018
Mio. €
21.661
10.282
3.664
2.174
1.045
38.826
161
6.700
45.687
251
45.938
Fa
ss
2017
Mio. €
20.931
10.280
3.764
2.167
1.247
38.389
161
6.700
45.250
245
45.495
de
Planung der Eigenmittelausstattung
2016
Mio. €
20.286
10.225
3.929
2.160
1.408
38.008
161
6.500
44.669
240
44.909
in
al
en
2015
Mio. €
20.521
9.986
3.618
2.153
1.661
37.939
161
6.300
44.400
1.375
45.775
rf
Postbank-Gruppe
RWA Planung
Retail Banking
Firmenkunden
Financial Markets
Cost Center/Konsolidierung
NCOU
Adressrisiken
Marktrisiken
Operationelle Risiken
Risikogewichtete Aktiva (RWA)
Planungsupdate
Risikogewichtete Aktiva (RWA) gesamt
Grundlage der Planung der Eigenmittelausstattung bilden die Vorgaben der seit dem
Ko
pi
e
1. Januar 2014 geltenden Vorschriften der CRR (Capital Requirements Regulation)
und der CRD IV (Capital Requirements Directive IV).
Die Postbank berechnet die Eigenkapitalplanung sowohl unter der Annahme der
he
schrittweisen Einführung („regular phased-in“) als auch unter der Annahme der soforti-
sc
gen, vollständigen Umsetzung der Maßnahmen („fully-phased in“).
ni
Gemäß den Vorschriften der CRR muss die Postbank Mindestanforderungen an die
ro
Tier 1-Quote erfüllen. Das Common Equity Tier 1 (CET 1) bzw. das „harte Kernkapital“
kt
besteht nach den Regelungen der CRR aus dem gezeichneten Kapital sowie den Kapi-
El
e
tal-, Gewinn- und sonstigen Rücklagen. Vom CET 1-Kapital sind Abzugspositionen wie
Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, aktive latente Steuern
sowie zusätzliche Bewertungsanpassungen (Prudential filters) zu erfassen.
Die Regelungen von Basel III fordern einen schrittweisen Anstieg der Eigenmittel von
8 % in 2015 auf 10,5 % in 2019.
57
Bei der Postbank entspricht das Tier 1-Kapital (fully phased in) dem CET 1. Der Vorstand der Postbank hat beschlossen eine CET 1-Quote von mindestens 11 % anzu-
un
g
streben.
Demzufolge geht die Postbank in ihrer Planung von Teilthesaurierungen der Jahreser-
Fa
ss
gebnisse 2015 bis 2019 aus. Die Höhe der Thesaurierung wird durch die Erreichung
der Anforderungen an die Vorgaben der CET 1-Quote sowie der Leverage Ratio be-
in
al
en
stimmt.
Zusammengefasst stellt sich die Kapitalplanung der Postbank von 2015 bis 2019 unter
der Berechnung „fully phased-in“ wie folgt dar:
he
sc
ni
ro
kt
2016
Mio. €
547
2.010
4.205
-512
182
382
6.813
-2
-21
-23
1.456
394
5
1.855
4.935
44.908
11,0%
6,3%
2017
Mio. €
547
2.010
4.332
-512
50
524
6.950
-2
-21
-23
1.456
370
5
1.831
5.096
45.495
11,2%
7,3%
2018
Mio. €
547
2.010
4.294
-512
-14
685
7.010
-2
-21
-23
1.456
163
5
1.624
5.363
45.937
11,7%
7,9%
2019
Mio. €
547
2.010
4.574
-512
-109
833
7.343
-2
-21
-23
1.456
172
5
1.633
5.687
46.565
12,2%
8,5%
8,3%
9,3%
9,9%
10,5%
de
rf
2015
Mio. €
547
2.010
3.898
-512
279
362
6.583
-2
-21
-23
1.456
379
5
1.840
4.720
45.775
10,3%
6,0%
Ko
pi
e
Postbank-Gruppe
Kapitalplanung (fully phased-in)
gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
IAS 19 Rücklage
AOCI (Neubewertungsrücklage)
Konzerngewinn
CET 1 items
Sicherungsgeschäfte eigener Verb.
Zusätzliche Wertberichtigungen
Prudential filters
Immaterielle Vermögenswerte
Shortfall + Expected Loss aus Beteiligungen
Aktive latente Steuern
Abzugsposten
CET 1-Kapital
RWA
CET 1-Quote
Mindestanforderung CET 1-Kapital
Mindestanforderung
(inkl. Ergänzungskapital)
8,0%
El
e
Quelle: Planungsrechnung Postbank
Neben der Erreichung der Mindestanforderungen zur CET 1-Quote deckt die Postbank
auch die zusätzlichen Anforderungen von Basel III an die Eigenmittel (weitere 2 %)
2015 durch Core Tier 1-Kapital ab.
58
Leverage Ratio
un
g
Die Leverage Ratio stellt das Verhältnis zwischen der Bilanzsumme und dem regulatorischen Eigenkapital dar. Die Ausgestaltung der Leverage Ratio ist regulatorisch noch
nicht final verabschiedet. Nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften soll die Leverage
Fa
ss
Ratio ab 2018 als verbindliche Mindestgröße gelten. Derzeit ist eine Mindestquote von
3 % ab 2017 vorgesehen.63
in
al
en
Gemäß einem Beschluss des Vorstands der Postbank soll die Leverage Ratio mittelfristig 3,5 % betragen und langfristig einen Wert größer 3,5 % erreichen. Die Postbank
plant den Anstieg der Leverage Ratio durch Gewinnthesaurierungen zu erreichen. Am
rf
Ende des Detailplanungszeitraums wird damit eine Leverage Ratio von 3,8 % erreicht.
Postbank-Gruppe
Leverage Ratio
Repos gesamt
Derivate
Außerbilanzielle Posten
Leverage Exposure vor Kapitalabzug
Regulatory Adjustments Tier 1
Leverage Exposure
Tier 1 (fully phased-in)
Leverage Ratio
2015
Mio. €
9.763
1.098
5.271
161.311
1.863
159.448
4.720
3,0%
sc
he
Ko
pi
e
dar:
de
Die Entwicklung der Leverage Ratio stellt sich in der Planung der Postbank wie folgt
2016
Mio. €
12.658
1.098
5.327
160.867
1.878
158.989
4.935
3,1%
2017
Mio. €
12.737
1.098
5.431
157.878
1.854
156.024
5.096
3,3%
2018
Mio. €
13.194
1.098
5.455
155.572
1.647
153.924
5.363
3,5%
2019
Mio. €
12.232
1.098
5.449
153.095
1.656
151.438
5.687
3,8%
ro
ni
Quelle: Planungsrechnung Postbank
El
e
kt
3.4.
3.4.1.
Anpassungen der Planungsrechnung
Ertragslage
Der Bewertungsgutachter hat für Bewertungszwecke Plananpassungen bei dem zur
Verwendung stehenden Ergebnis vorgenommen. Hierbei handelt es sich um folgende
Sachverhalte:
63
Basel III Leverage Ratio Framework and Disclosure Requirements issued by Basel Committee on
Banking Supervision, Nr. 7.
59

Die Postbank hat den Vertrieb von geschlossenen Fonds (sog. Closed-end Funds)
in 2012 eingestellt. Aufgrund von Klagen und Beschwerden bezüglich der Anlage-
un
g
beratung werden künftige Belastungen erwartet. Die hierfür im Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014 gebildeten Rückstellungen waren in der Planungsrechnung nicht abschließend berücksichtigt. Die Planansätze wurden von Deloitte in
Fa
ss
Einklang mit dem geprüften Konzernabschluss sowie mit den aktuellen Einschätzungen zur Schadens- und Eintrittswahrscheinlichkeit angepasst. Hieraus resultieren in allen Jahren des Detailplanungszeitraums Ergebnisverbesserungen.
Da die PBC Banking Services GmbH von Deloitte als Sonderwert abgebildet ge-
in
al
en

sondert bewertet wurde, hat der Bewertungsgutachter die in der Planungsrechnung
berücksichtigten Vereinnahmungen der jährlichen Ausgleichszahlung sachgerecht
Die Zinseffekte aus den für Bewertungszwecke vorgenommenen Anpassungen der
de

rf
eliminiert.
Eigenkapitalplanung wurden im Detailplanungszeitraum von Deloitte berücksichtigt.
Ko
pi
e
Der Bewertungsgutachter hat hierzu eine Verzinsung des Differenzbetrags in Höhe
des Basiszinssatzes angenommen.
Bezüglich weiterer Details verweisen wir auf die Darstellungen des Bewertungsgutach-
he
ters.
sc
Unter Berücksichtigung der bewertungstechnischen Anpassungen ergibt sich folgende
ni
Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern der Postbank von 2015 bis 2019:
El
e
kt
ro
Postbank-Gruppe
Bewertungsanpassungen
Ergebnis vor Steuern (lt. Plan)
Bewertungsanpassungen
Closed-end Funds
Garantiedividende PBC Banking Services
Eigenkapitalverzinsung
Summe der Bewertungsanpassungen
Ergebnis vor Steuern nach Anpassungen
2015
Mio. €
397
2016
Mio. €
423
2017
Mio. €
578
2018
Mio. €
756
2019
Mio. €
931
23
-22
0
1
398
20
-22
0
-3
420
11
-22
-1
-13
565
12
-22
-1
-11
745
11
-22
0
-11
919
Wir haben die Anpassungen der Planungsrechnung rechnerisch und inhaltlich nachvollzogen. Diese Anpassungen sind sachgerecht durchgeführt und inhaltlich angemessen.
60
3.4.2.
Eigenkapitalplanung
planung vorgenommen. Es handelt es sich um folgende Sachverhalte:
Aufgrund der für Bewertungszwecke notwendigen Abstrahierung vom BGAV ist die
Fa
ss

un
g
Der Bewertungsgutachter hat für Bewertungszwecke Anpassungen der Eigenkapital-
Belastung des Ergebnisses der Postbank mit Unternehmenssteuern in Höhe von
31 % abzubilden.
Die Berücksichtigung der Steuerbelastungen führen unmittelbar zu Anpassungen
in
al
en

im Eigenkapital und bei den geplanten Ausschüttungen.

Bewertungstechnisch wird eine phasengleiche Verwendung der Jahresergebnisse
rf
für die regulatorische Kapitalplanung abgebildet, während die Postbank die Verän-
de
derung der Gewinnrücklagen erst im Folgejahr abbildet.
Unter Berücksichtigung bewertungstechnischer Anpassungen ergibt sich für den De-
Postbank-Gruppe
Ko
pi
e
tailplanungszeitraum folgende Entwicklung:
kt
ro
ni
sc
he
Eigenkapitalentwicklung nach
bewertungstechnischen Anpassungen
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
IFRS 9 Phase II
Neubewertungsrücklage
Gesellschaftskapital
Anteile in Fremdbesitz
Bilanzielles Eigenkapital
2015
Mio. €
547
2.010
3.980
0
320
6.857
5
6.862
2016
Mio. €
547
2.010
4.225
0
194
6.976
5
6.981
2017
Mio. €
547
2.010
4.549
0
18
7.124
5
7.129
2018
Mio. €
547
2.010
4.974
-257
-14
7.261
5
7.266
2019
Mio. €
547
2.010
5.476
-257
-109
7.667
5
7.672
El
e
Postbank-Gruppe
Regulatorisches Kapital nach
bewertungstechnischen Anpassungen
Gesellschaftskapital
Regulatorische Anpassungen (abweichender
Konsolidierungskreis, FbtA, IAS 19 Rücklage)
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Abzügen
Immaterielle Vermögenswerte
Sonstiges (Prudential Filter, Shortfall + EL's aus
Beteiligungen, akt. latente Steuern)
CET 1 (fully phased-in)
CET 1-Quote
Leverage Ratio
2015
Mio. €
6.857
2016
Mio. €
6.976
2017
Mio. €
7.124
2018
Mio. €
7.261
2019
Mio. €
7.667
-298
-268
-225
-255
-256
6.559
-1.456
6.708
-1.456
6.899
-1.456
7.006
-1.456
7.411
-1.456
-407
4.696
10,3%
2,9%
-422
4.830
10,8%
3,0%
-398
5.045
11,1%
3,2%
-191
5.358
11,7%
3,5%
-200
5.755
12,4%
3,8%
61
Die Ausschüttungshöhe wird in der Detailplanungsphase so festgesetzt, dass in 2019
un
g
die vom Vorstand vorgegebene Leverage Ratio von 3,8 % erreicht wird.
Wir haben die Anpassungen der Planungsrechnung rechnerisch und inhaltlich nachgemessen
3.5.
in
al
en
Zwischenergebnis zur Detailplanungsphase
Fa
ss
vollzogen. Diese sind Anpassungen sind sachgerecht durchgeführt und inhaltlich an-
Wir haben die Planungsrechnung sowie die Plananpassungen durch den Bewertungsgutachter inhaltlich und rechnerisch nachvollzogen. Die Plananpassungen sind sach-
rf
gerecht.
de
Insgesamt erachten wir die Planung aus nachstehenden Gründen für ambitioniert:
Ko
pi
e
Die Planungsrechnung sieht im Zeitraum vom 2015 bis 2019 einen Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von € 397 Mio. auf € 930 Mio. vor. Dies entspricht einem Anstieg
um 134,3 % bzw. einem CAGR von 18,6 %. Das Ergebnis liegt damit deutlich über den
bereinigten Ergebnisses der Postbank in den Jahren 2012 bis 2014 als auch den
he
Markterwartungen.
sc
Unsere Analysen der geplanten Ergebnisse in der Detailplanungsphase haben gezeigt,
ni
dass die Planung vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells, der Annahme zur
ro
volkswirtschaftlichen Entwicklung und den Angaben aus den Risikoreports der Postbank sachgerecht ist. Der Ertragsanstieg ist primär das Resultat einer angenommen
kt
Rückkehr zu den in der Vergangenheit beobachteten makroökonomischen Verhältnis-
El
e
sen mit entsprechend deutlich höheren Zinsüberschüssen (€ +787 Mio., CAGR
28,5 %).
Weiterhin erachten wir die Annahme, dass die realisierten Synergieeffekte nachhaltig
in voller Höhe ergebniserhöhend wirken sowie die Realisierung der noch erwarteten
Synergien bis 2016 für hoch ambitioniert.
Vor diesem Hintergrund haben wir Auswertungen des Synergiecontrollings eingesehen. Die Auswertungen des Controllings zeigen, dass die Synergien und die damit
62
verbundenen Maßnahmen der einzelnen Teilprojekte vor dem Hintergrund sich kontinuierlich verändernder Umwelt- und Umfeldzustände regelmäßig überdacht, angepasst
un
g
und soweit erforderlich neu definiert werden. Ein statisches Controlling des Realisationsgrads einst geplanter Synergieeffekte ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig.
Fa
ss
Anhand von Besprechungsunterlagen zur Kostenplanung auf Vorstandsebene haben
wir nachvollzogen, dass die Realisierung der geplanten inkrementellen Synergien in
in
al
en
der vorliegenden Planungsrechnung der Postbank berücksichtigt ist.
Auf Nachfrage hat uns der Finanzvorstand der Postbank bestätigt, dass die bereits
realisierten und geplanten Synergien in der Planungsrechnung berücksichtigt sind.
Erläuternd hat er ergänzt, dass die Synergien teils auch Maßnahmen enthalten, die die
rf
Postbank unabhängig von der Einbindung in den Deutsche Bank Konzern auch eigen-
de
ständig in ähnlicher Weise umgesetzt hätte (z.B. Produkt- und Einkaufsoptimierungen).
Auf Basis unserer Untersuchungen haben sich keine Anzeichen ergeben, dass die
Ko
pi
e
Synergieplanung für die Ebene der Postbank nicht sachgerecht in der vorliegenden
Planungsrechnung berücksichtigt ist. Angesichts der aus heutiger Sicht überschaubaren Projektlaufzeiten (im Wesentlichen bis 2016) haben wir für unsere weiteren Betrachtungen keinen Abschlag auf die Synergien vorgenommen, auch wenn wir den
he
Anspruch der Nachhaltigkeit der bereits realisierten Synergiemaßnahmen sowie die
ni
sc
Realisierung der geplanten Synergieprojekte für hoch ambitioniert erachten.
Ableitung der Ergebnisse für die Phase der ewigen Rente
ro
3.6.
kt
Der Bewertungsgutachter hat zur Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses im Terminal
El
e
Value zunächst das Ergebnis vor Steuern des letzten Detailplanungszeitraums mit einer Wachstumsrate von 1 % auf € 941 Mio. fortgeschrieben und darauf basierend eine
Reihe von bewertungstechnischen Anpassungen zur Ableitung der ewigen Rente vorgenommen:

Die Postbank ist Bestandteil des europäischen Abwicklungsmechanismus und somit verpflichtet, Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds sowie zum europäischen Einlagensicherungsfonds zu leisten. Die Dotierung der bestehenden Fonds
ist aktuell bis 2024 geplant, eintretende Sicherungsfälle könnten jedoch zu einer
63
Verlängerung der Beitragserhebung führen. Deloitte ist für die Bewertung von weiteren über die aktuell geplante Dotierungsfrist hinausgehenden Beitragszahlungen
un
g
ausgegangen und hat diese ab Juli 2024 mit jeweils 10 % der jährlichen Aufwendungen nach 2024 im Bewertungsmodell berücksichtigt. Dementsprechend wurde

Fa
ss
die Reduktion der Beiträge in der ewigen Rente barwertäquivalent berücksichtigt.
Eliminierung der in der Planung des Geschäftsjahres 2019 enthaltenen Belastung
aus den Beschwerden und Klagen, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von
geschlossenen Fonds stehen, da diese annahmegemäß ab 2020 nicht mehr nach-

in
al
en
haltig erwartet wurden.
Eliminierung der Garantiedividende aus der PBC Banking Services GmbH (analog

rf
Detailplanungszeitraum), da durch Deloitte eine Abbildung als Sonderwert erfolgt.
Eliminierung der Ergebnisse aus laufzeitbedingten Bewertungseffekten aus der
de
Fair-Value-Option , die keine nachhaltige Ergebnisbelastung darstellen.
Die auslaufenden Portfolien im Segment NCOU wurden von Deloitte auf Basis des
Ko
pi
e

tatsächlichen Ablaufplans in die Bewertung einbezogen. Die entsprechende
Ablaufmodellierung sowie die sich hieraus ergebenden Refinanzierungseffekte

he
führten zu einem positiven Anpassungseffekt des Terminal Values.
Berücksichtigung des Zinseffekts aus den für Bewertungszwecke vorgenommenen
Darüber hinaus werden die nicht-konsolidierten Beteiligungen, die nicht in der ur-
ni

sc
Anpassungen der Eigenkapitalplanung (analog Detailplanungszeitraum).
ro
sprünglichen Planung abgebildet waren, analog zur Vorgehensweise in der Detail-
El
e
kt
planungsphase einbezogen.
Die für die Höhe des nachhaltigen Ergebnisses vor Steuern der Postbank maßgebliche Annahme ist, die Anpassung der geplanten Eigenkapitalrendite an die geforderte
Eigenkapitalrendite, die sich aus den zur Diskontierung verwendeten Eigenkapitalkosten vor Unternehmenssteuern ergibt.
64
Das Ergebnis vor Steuern einschließlich nicht geplanter Beteiligungserträge ergibt sich
danach aus der Multiplikation des bilanziellen Eigenkapitals per 31. Dezember 2020
un
g
mit der Eigenkapitalrendite vor Steuern von 12,68 %. Das nachhaltige Ergebnis vor
Steuern leitet sich wie folgt ab:
rf
in
al
en
Fa
ss
TV
Mio. €
941
59
15
-23
2
43
1
-58
40
981
Ko
pi
e
de
Postbank-Gruppe
Bewertungsanpassungen
Ergebnis vor Steuern (lt. Plan)
Bewertungsanpassungen
Bankenabgabe / EU-ESF
Closed-end Funds
Garantiedividende PBC Banking Services
Fair Value Adjustments
Ergebnisbeitrag NCOU
Eigenkapitalverzinsung
Anpassung des RoE im TV auf CoE
Summe der Bewertungsanpassungen
Ergebnis vor Steuern nach Anpassungen
Hierzu haben wir folgende Feststellungen getroffen:
Die beschriebenen Einzelanpassungen haben wir inhaltlich und rechentechnisch nach-
he
vollzogen. Wir erachten diese als sachgerecht.
sc
Von entscheidender Bedeutung ist die Anpassung der geplanten Eigenkapitalrendite
ni
(Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital) an die von den Ka-
kt
ro
pitalgebern geforderte Eigenkapitalrendite, die wie folgt ermittelt wurde:
El
e
Geforderte EK-Rendite vor Ertragsteuern
Basiszinssatz
Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern
Betafaktor
Risikozuschlag
Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern
Ertagsteuern auf Unternehmensebene (31%)
Geforderte EK-Rendite vor Ertragsteuern
1,25%
6,25%
1,20
7,50%
8,75%
3,93%
12,68%
65
Auf Basis unserer Analysen und Prüfungshandlungen zur Bestimmung des Diskontierungssatzes erachten wir die Ableitung als sachgerecht. Die angesetzte Marktrisi-
un
g
koprämie entspricht dem Mittelwert der FAUB-Empfehlung vor persönlichen Steuern.
Die Ableitung der Eigenkapitalkosten vor Steuern beruht insgesamt auf nachvollziehba-
Fa
ss
ren und begründeten Annahmen.
Die Auswertungen der erwirtschafteten Eigenkapitalrendite vor Steuern der Postbank
sowie der Peer Group Unternehmen der Geschäftsjahre 2009 bis 2014 sowie der Plan-
in
al
en
jahre für die Postbank bis 2019 bzw. für die Peer Group (soweit AnalystenSchätzungen verfügbar sind) verdeutlichen, dass die von Deloitte getroffene Annahme
zu einem nachhaltig mit dem bestehenden Geschäftsmodell realisierbaren Ergebnis
rf
vertretbar ist.
Überleitungen für sachgerecht.
de
Wir haben die Ableitung der ewigen Rente inhaltlich nachvollzogen und erachten die
Berücksichtigung von Unternehmenssteuern
he
3.7.
Ko
pi
e
Das nachhaltig angesetzte Ergebnis erachten wir für angemessen.
Für die Ermittlung der Ertragsteuern wurden von Deloitte von dem bestehenden BGAV
sc
mit der DB Finanz-Holding GmbH und dessen ertragsteuerlichen Folgen abstrahiert.
ni
Die Ertragsteuerbelastung wurde vereinfachend auf Basis des geplanten Konzerner-
ro
gebnisses vor Steuern (IFRS) unter Berücksichtigung einer effektiven Steuerquote von
kt
31 % ermittelt.
El
e
Darüber hinaus hat Deloitte unter adäquater Berücksichtigung der sog. "Mindestbesteuerung" die Steuerentlastung aus den bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen der Postbank Finanzberatung AG, Hameln, einbezogen.
Wir haben die Steuerplanung in Stichproben rechentechnisch und inhaltlich nachvollzogen, die getroffenen Annahmen bzw. die angewandte Vorgehensweise verifiziert und
im Ergebnis plausibilisiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass diese sachgerecht abgeleitet wurde.
66
3.8.
Ausschüttungsverhalten
un
g
Nach IDW S1 ist bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte für den Detailplanungszeitraum von der Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse aus-
Fa
ss
zugehen, die nach Berücksichtigung des zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts und nach rechtlichen Restriktionen zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Bewertung der Postbank wird angenommen, dass die nach IFRS ge-
in
al
en
planten Ergebnisse als Grundlage für die Ausschüttung zur Verfügung stehen. Mithin
werden mögliche Abweichungen zwischen den nach deutscher Rechtslage für Ausschüttungen maßgeblichen handelsrechtlichen Ergebnissen und den nach IFRS geplanten Ergebnissen nicht betrachtet. Diese vereinfachende Annahme ist aus unserer
de
rf
Sicht nicht zu beanstanden.
Die wesentliche die Ausschüttungen limitierende Vorgabe des Vorstands ist die im Un-
Ko
pi
e
ternehmenskonzept bzw. der Unternehmensplanung hinterlegte Leverage Ratio von
3,8 %. Die Leverage Ratio soll durch entsprechende Thesaurierungen im Detailplanungszeitraum erstmals im Planjahr 2019 erreicht werden.
he
Der Bewertungsgutachter hat unter Beachtung der Zielvorgaben des Vorstands für die
Leverage Ratio im Detailplanungszeitraum das ausschüttungsfähige Ergebnis auf Ba-
ni
sc
sis der angepassten Planung abgeleitet (vgl. auch Abschnitt C.II.3.10).
ro
Die thesaurierten Beträge im Detailplanungszeitraum werden entsprechend der konkreten Planung der Gesellschaft zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit benötigt. Folg-
kt
lich wurden sie den Anteilseignern nicht fiktiv unmittelbar zugerechnet. Nach IDW S1,
El
e
Tz. 37, ist für die Phase der ewigen Rente grundsätzlich anzunehmen, dass das Aus-
schüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage ist, sofern nicht Besonderheiten der Branche, der
Kapitalstruktur oder der rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
Die von Deloitte angesetzte nachhaltige Ausschüttungsquote von 50 % liegt in der am
deutschen Kapitalmarkt zu beobachtenden Bandbreite der Ausschüttungsquoten zwischen 40 % und 60 %. Somit stellt die von Deloitte angesetzte Ausschüttungsquote
einen nach den Vorgaben des IDW S1 vertretbaren Wertansatz dar.
67
Im Rahmen eines Bewertungskalküls können nach IDW S1 thesaurierte Beträge den
Aktionären unmittelbar zugerechnet werden. Dieser Vorgehensweise liegt die Annah-
un
g
me zugrunde, dass Thesaurierungsbeträge durch das Unternehmen zum Kapitalisie-
rungszins vor persönlichen Ertragsteuern der Anteilseigner und vor Unternehmens-
steuern verzinslich angelegt werden. Alternativ können nach IDW S1 Thesaurierungs-
Fa
ss
beträge durch eine direkte Zurechnung an die Anteilseigner wertgleich abgebildet werden, wie im Bewertungsmodell von Deloitte (vgl. Bewertungsgutachten 5.6 Ableitung
der erwarteten Nettoausschüttungen) modelliert. Diese Beträge gehen nicht als zur
in
al
en
Verfügung stehende Finanzmittel in das Finanzergebnis der Planungsrechnung ein.
Die wachstumsbedingte Thesaurierung, die zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums erforderlich ist und daher nicht zur unmittelbaren Zurechnung an die Anteilseigner
rf
zur Verfügung steht, wurde vom Bewertungsgutachter sachgerecht durch Fortentwick-
de
lung der Planbilanz des Planjahres 2019 ermittelt.
Wir halten die bei der Bewertung der Postbank gewählten Annahmen zum Ausschüt-
Ko
pi
e
tungsverhalten einschließlich der vorgesehenen Thesaurierung zur Erreichung einer
Leverage Ratio von 3,8 % für sachgerecht und angemessen.
Ertragsteuern der Anteilseigner
he
3.9.
sc
Die Ertragsteuern für die im Bewertungsmodell typisierten Anteilseigner werden einer-
ni
seits bei der Ermittlung der zu kapitalisierenden Erträge und andererseits bei der Er-
ro
mittlung der Alternativanlage, abgebildet über den Kapitalisierungszins, berücksichtigt.
kt
Die Höhe der Steuerbelastung richtet sich nach der Verwendung der erwirtschafteten
El
e
Beträge. Soweit eine Ausschüttung an die Anteilseigner erfolgt, werden die Beträge mit
der Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag belastet, im Ergebnis also mit 26,375 %.
Die thesaurierten Beträge werden, soweit sie den Anteilseignern direkt zugerechnet
werden können, im Bewertungsmodell mit einem Steuersatz in Höhe der hälftigen
Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags, mithin 13,1875 %, belastet. Dem
Abzug einer Veräußerungsgewinnbesteuerung in dieser Höhe liegt die Annahme zugrunde, dass Anleger Kursgewinne infolge von Thesaurierungen weder kurzfristig
realisieren noch die Wertpapiere unendlich lange halten werden. Der Ansatz einer
68
Veräußerungsgewinnbesteuerung in Höhe von 13,1875 % unterstellt vielmehr eine
un
g
lange Haltedauer von über 25 Jahren.
Auch wenn empirische Untersuchungen über die Haltedauer von Anlegern am deut-
schen Kapitalmarkt nicht vorliegen, halten wir die bei der Bewertung der Postbank an-
Fa
ss
gesetzte Höhe der effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung für nachvollziehbar.
Zugunsten der außenstehenden Aktionäre wird von einer langen Haltedauer mit ent-
in
al
en
sprechender Auswirkung auf die Höhe der effektiven Steuerbelastung ausgegangen.
Wir halten die Vorgehensweise zur Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern insge-
Ableitung der zu diskontierenden Nettoausschüttungen
de
3.10.
rf
samt für sachgerecht.
gen der Postbank:
Postbank-Gruppe
Ko
pi
e
Nachfolgende Abbildung zeigt die Ableitung der zu diskontierenden Nettoausschüttun-
El
e
kt
ro
ni
sc
he
Zu diskontierende Nettoausschüttungen
Ergebnis vor Steuern nach Anpassungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuerentlastung (Verlustvorträge PB Finanzberatung)
Ergebnis nach Steuern
Ertrag nicht konsolidierte Beteiligungen
Konzernergebnis nach bewertungstechnischen Anpassungen (IFRS)
Thesaurierung
Wachstumsbedingte Thesaurierung
Direkte Zurechnung
Persönliche Ertragsteuer auf Thesaurierung und Wertsteigerung
Wertbeitrag nach Ertragsteuern
Ausschüttungsquote
Ausschüttung
Persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung
Ausschüttung nach Ertragsteuern
Zu diskontierende Nettoausschüttungen
Detailplanungsphase
2015
Mio. €
398
-123
2
277
2
278
-278
2016
Mio. €
420
-130
3
293
2
295
-245
2017
Mio. €
565
-175
2
392
2
394
-324
2018
Mio. €
745
-231
0
514
2
516
-426
0
0
0
0,0%
0
0
0
0
0
0
0
17,0%
50
-13
37
37
0
0
0
17,8%
70
-18
52
52
0
0
0
17,5%
90
-24
66
66
TV
2019
ab 2019
Mio. €
Mio. €
919
981
-285
-304
0
0
634
677
2
2
636
678
-501
-77
0
301
0
-40
0
261
21,2%
50,0%
135
301
-35
-79
99
222
99
483
69
Kapitalisierungszinssatz
4.1.
Vorbemerkungen
un
g
4.
Der Ertragswert wird durch Diskontierung der geplanten künftigen Ertragsüberschüsse
Fa
ss
auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Die Aufgabe des dabei zur Anwendung kommenden Kapitalisierungszinssatzes besteht zum einen darin, Beträge, die erst in der
Zukunft realisiert werden, durch Diskontierung auf den Bewertungsstichtag gleichnamig
zu machen. Zum anderen ist es die Aufgabe des Zinssatzes, dem Investor unter Be-
in
al
en
rücksichtigung von Unsicherheit und immanentem Risiko einen Vergleich mit zur Verfügung stehenden laufzeitäquivalenten Alternativinvestitionen zu ermöglichen. Er reflektiert damit die Rendite einer für den Eigentümer des Bewertungsobjekts alternativen
Investition, die im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und die Besteuerung
de
rf
ihrer finanziellen Überschüsse äquivalent zum Bewertungsobjekt angesehen wird.
Nach IDW S1 wird der Kapitalisierungszinssatz aus (beobachtbaren) Kapitalmarktren-
Ko
pi
e
diten für Unternehmensbeteiligungen (in Form von Aktienportfolios) abgeleitet, die bewertungsobjektspezifisch anzupassen sind. Bewertungstechnisch werden in Theorie
und Bewertungspraxis die so erforderlichen Alternativrenditen aus der Rendite einer
quasi-risikolosen Alternativanlage (Basiszins) ermittelt, die um einen der Investitions-
he
entscheidung zuzumessenden bewertungsobjektspezifischen Risikozuschlag, die Er-
sc
tragsteuerbelastung des Investors und einen Wachstumsabschlag korrigiert wird.
ni
Wir haben uns mit der Vorgehensweise des Bewertungsgutachters zur Ermittlung des
kt
ro
Kapitalisierungszinses wie folgt auseinandergesetzt:
Basiszins
El
e
4.2.
Die Bemessung des Basiszinssatzes orientiert sich nach herrschender Auffassung an
den zu erwartenden Renditen von festverzinslichen Wertpapieren der öffentlichen
Hand.64 Bei der Ableitung einer quasi-risikolosen Alternativanlage ist zusätzlich zu beachten, dass diese auch fristenadäquat zu einer zeitlich unbegrenzten Unternehmensinvestition ist. Da solche Anleihen mit unbegrenzter Laufzeit am deutschen Kapital-
64
Vgl. u.a. Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Auflage, S. 177.
70
markt nicht vorliegen, kann nach Empfehlungen des AKU (nunmehr: Fachausschuss
für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft, im Folgenden auch „FAUB“) 65 aus
un
g
der zum Bewertungsstichtag beobachtbaren Zinsstrukturkurve eine Schätzung des
Basiszinssatzes auf der Grundlage von aktuellen Zinsstrukturdaten abgeleitet werden.
Fa
ss
Für die Ableitung des Basiszinssatzes bei der Postbank wurde von einer Schätzung
des künftigen durchschnittlichen Zinsniveaus aus Zinsstrukturdaten ausgegangen, die
von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt werden. Hierzu wurden entsprechend
in
al
en
der Empfehlung des AKU66 Durchschnittsgrößen über einen Dreimonatszeitraum erhoben.
Deloitte ermittelt auf diese Weise entsprechend den berufsständischen Empfehlungen
rf
einen gerundeten Basiszins vor persönlichen Steuern von 1,25 %.
de
Wir haben den angesetzten Basiszins durch eigene Berechnungen entsprechend den
Empfehlungen des FAUB anhand der Zinsstrukturkurve auf Grundlage der Zinsstruk-
Ko
pi
e
turdaten der Deutschen Bundesbank überprüft.
Bei den veröffentlichten Zinsstrukturdaten handelt es sich um Schätzwerte, die auf der
Grundlage beobachteter Umlaufrenditen von Kuponanleihen (Bundesanleihen, Bun-
he
desobligationen, Bundesschatzanweisungen) ermittelt werden. Um kurzfristige Marktschwankungen sowie mögliche Schätzfehler insbesondere im Bereich der langfristigen
sc
Zinssätze zu glätten, haben wir eine Durchschnittsbildung vorgenommen. Hierzu wur-
ni
den entsprechend der Empfehlung des AKU67 Durchschnittsgrößen über einen Drei-
kt
ro
monatszeitraum erhoben.
In den Empfehlungen des FAUB wird zur Ableitung eines einheitlichen Basiszinssatzes
El
e
aus der Zinsstrukturkurve ein typisierter, durchgängig um 1 % wachsender Ertragsstrom unterstellt. Wir haben in eigenen Berechnungen überprüft, inwieweit sich der
hieraus abgeleitete barwertäquivalente einheitliche Basiszinssatz von dem Basiszinssatz unterscheidet, der sich auf Basis des individuellen Ertragsstroms der Postbank
ergibt.
65
66
67
84. Sitzung, IDW-Fachnachrichten Nr. 1-2/2005, S. 70.
86. Sitzung, IDW-Fachnachrichten Nr. 8/2005, S. 555.
86. Sitzung, IDW-Fachnachrichten Nr. 8/2005, S. 555.
71
Für einen Dreimonatszeitraum vom 7. April 2015 bis zum 6. Juli 2015, also unmittelbar
vor Abschluss unserer Prüfungstätigkeit, ergibt sich nach unseren Berechnungen nach
un
g
der zuvor beschriebenen Methodik sowohl unter Berücksichtigung eines typisiert
wachsenden Ertragsstroms als auch unter Berücksichtigung des individuellen Ertrags-
Fa
ss
stroms der Postbank ein einheitlicher gerundeter Basiszinssatz in Höhe von 1,25 %.68
Im Ergebnis halten wir den bei der Bewertung der Postbank angesetzten einheitlichen
in
al
en
Basiszinssatz in Höhe von 1,25 % vor persönlichen Ertragsteuern für angemessen.
Zum Zeitpunkt der Hauptversammlung sind die aktuellen Zinskonditionen erneut zu
ermitteln, um zu prüfen, ob sich aufgrund einer zwischen Abgabe des Prüfungsberichts
und dem Tag der Hauptversammlung eingetretenen Zinsänderung eine geänderte Be-
rf
urteilung der Angemessenheit der Barabfindung ergibt.
de
Der ermittelte Basiszinssatz von 1,25 % ist um die Abgeltungssteuer von 25 % zzgl.
Solidaritätszuschlag gemindert worden, so dass der Nachsteuerbetrag bei 0,92 %.
Risikozuschlag
he
4.3.
Ko
pi
e
liegt.
Zur Bemessung des Risikozuschlags wäre grundsätzlich auf die individuelle Risikoprä-
sc
ferenz eines Anteilseigners abzustellen. Bei einer Vielzahl von Anteilseignern ist es
ni
praktisch unmöglich, die individuelle Risikoeinstellung jedes einzelnen Anteilseigners
ro
abzufragen. Daher ist es im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte
üblich, zur Bemessung des Risikozuschlags auf Kapitalmarktmodelle zurückzugreifen.
kt
Hierdurch wird es möglich, die Risikopräferenz einer Vielzahl von Anlegern, die sich
El
e
über Angebot und Nachfrage in den Preisen für Wertpapiere niederschlägt, abzubilden.
Die marktgestützte Ermittlung des Risikozuschlags erfolgt in Theorie und Bewertungspraxis sowie entsprechend IDW S1 regelmäßig unter Anwendung des Capital Asset
Pricing Model (CAPM). Das CAPM beruht auf einem Vergleich der unternehmensindividuellen Aktienrendite und der Rendite des Marktportfolios. Hiernach wird der unter-
68
WP Handbuch II, 2014, A Tz. 356.
72
nehmensindividuelle Risikozuschlag als Produkt aus der sog. Marktrisikoprämie und
Marktrisikoprämie
Fa
ss
4.3.1.
un
g
der unternehmensindividuellen Risikohöhe berechnet.
Die Marktrisikoprämie entspricht der Differenz aus der Rendite eines Marktportfolios
und einer quasi-risikolosen Wertpapieranlage und stellt praktisch die vergütete Über-
in
al
en
rendite dar, die für die Anlage in riskanten Wertpapieren gegenüber quasi-risikolosen
Anleihen vom Markt gewährt wird.
Die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte beruht bei gesetzlichen Bewertungs-
rf
anlässen entsprechend IDW S1 auf einer Betrachtung nach persönlichen Ertragsteuern
der Anteilseigner, da nur die Ertragsströme bewertungsrelevant sind, die den Anlegern
de
tatsächlich zugutekommen. Als Anteilseigner wird dabei typisierend eine inländische,
vermögen hält.
Ko
pi
e
unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person unterstellt, die die Anteile im Privat-
Das CAPM berücksichtigt in seiner ursprünglichen Ausprägung keine persönlichen
Ertragsteuern. Diese wirken sich aber auf die zu beobachtenden Aktienrenditen und
he
damit die Marktrisikoprämie aus. Eine Erklärung der empirisch beobachtbaren Aktienrenditen erfolgt durch das Tax-CAPM, welches das CAPM um die explizite Berücksich-
ni
sc
tigung der Wirkungen persönlicher Ertragsteuern erweitert.
ro
Empirische Kapitalmarktuntersuchungen der Vergangenheit zeigen, dass sich der Er-
kt
wartungswert für Renditedifferenzen zwischen quasi-risikolosen festverzinslichen
Staatspapieren und Investitionen in ein Marktportfolio von Aktien, bei Außeracht-
El
e
lassung von Extremwerten, in einer Bandbreite von 3 % bis 7 % bewegte.69 Die Mehrzahl dieser Kapitalmarktuntersuchungen hat Vorsteuerrenditen betrachtet.
Im Schrifttum und in der Bewertungspraxis ist seit Jahren umstritten, welche Kapitalmarktuntersuchungen eine geeignete Grundlage für die Ableitung einer im Rahmen
von Unternehmensbewertungen unter Anwendung des CAPM zu berücksichtigende
69
Vgl. WP Handbuch II, 2014, A Tz. 361, dort Fn. 600.
73
Marktrisikoprämie darstellen. Die Höhe der beobachtbaren Marktrisikoprämie ist von
einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, so z.B. vom gewählten Modell, der Art der
un
g
Durchschnittsbildung, dem Betrachtungszeitraum und dem Steuersystem. Die zu bestimmende zukünftige Marktrisikoprämie stellt damit infolge der Uneinheitlichkeit in
Bezug auf die Erhebung der Vergangenheitsdaten und der Unsicherheit bezüglich der
Fa
ss
Fortschreibbarkeit der ermittelten Werte in der Zukunft stets eine Schätzgröße dar.
Der FAUB hielt es auf Basis empirischer Untersuchungen, die explizit die Auswirkun-
in
al
en
gen des Halbeinkünfteverfahrens auf die Höhe der Marktrisikoprämie berücksichtigen,
für sachgerecht, wenn bei Unternehmensbewertungen mit Stichtagen ab dem
1. Januar 2005 eine Marktrisikoprämie nach Steuern von 5,0 % bis 6,0 % für den
deutschen Markt zugrunde gelegt wurde.70 Diesen empirisch ermittelten Schätzwerten
rf
liegt eine Aufteilung der Gesamtrendite eines Aktienportfolios in eine beim Aktionär
steuerpflichtige Dividendenrendite und eine steuerfreie Kursrendite zugrunde. Insoweit
de
entspricht dies nicht mehr dem aktuell gültigen Steuersystem, in dem Kursgewinne mit
dem gleichen Nominalsteuersatz belegt sind wie Dividendenerträge, die Effektivbe-
Ko
pi
e
steuerung von Kursgewinnen jedoch (aufgrund längerer durchschnittlicher Haltedauern) unterhalb der von Dividendenerträgen liegt. Daneben wirkt sich die Unternehmensteuerreform 2008 auch auf die Gesamtrendite eines Aktienportfolios aus, da sich Un-
he
ternehmensteuersätze und die Steuerbemessungsgrundlage hierfür geändert haben.
Am 3. Dezember 2009 veröffentlichte der FAUB Hinweise zu den Auswirkungen der
sc
Finanzmarkt- und Konjunkturkrise auf Unternehmensbewertungen.71 In diesem Zusam-
ni
menhang führte er aus, dass seit Einführung der Abgeltungssteuer durch die Unter-
ro
nehmensteuerreform 2008 eine Marktrisikoprämie von 4,0 % bis 5,0 % nach persönli-
kt
chen Ertragsteuern für sachgerecht erachtet wird. Der FAUB stellt weiter dar, dass die
Bandbreite der Marktrisikoprämie unter Bezugnahme auf einen langfristigen Betrach-
El
e
tungszeitraum abgeleitet worden sei, in dem unterschiedliche Konjunkturzyklen bereits
berücksichtigt seien. Er sehe deshalb vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Entwick-
lungen an den Kapitalmärkten keinen Anlass, die Höhe der Marktrisikoprämie anzupassen.
70
71
IDW-Fachnachrichten Nr. 1-2/2005, S. 71.
IDW-Fachnachrichten Nr. 12/2009, S. 696 ff.
74
Im Ergebnisbericht über die 104. Sitzung des FAUB vom 22. März 2011 wurde die Höhe der Marktrisikoprämie erneut problematisiert. Unter Bezugnahme auf einen im De-
un
g
zember 2010 bei 3,0 % liegenden Basiszins bestand nach Ansicht des FAUB kein
Grund, die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Basiszinssatzes oder der Markt-
Fa
ss
risikoprämie zu verändern.
In den Hinweisen „zu den Auswirkungen der aktuellen Kapitalmarktsituation auf die
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes“ vom 10. Januar 201272 empfiehlt der FAUB
in
al
en
im Zusammenhang mit der seinerzeit beobachtbaren erhöhten Unsicherheit am Kapitalmarkt und der damit zum Ausdruck kommenden gestiegenen Risikoaversion zu prüfen, ob dieser Situation mit dem Ansatz der Marktrisikoprämie am oberen Rand der bis
dahin empfohlenen Bandbreite von 4,0 % bis 5,0 % (nach persönlichen Ertragsteuern)
rf
Rechnung zu tragen ist. Dies gilt grundsätzlich für alle Bewertungsanlässe, jedoch
können abhängig von der Situation des einzelnen Bewertungsfalls im Rahmen der ei-
Ko
pi
e
legungen angezeigt sein.
de
genverantwortlichen Beurteilung durch den Bewertungsgutachter weitergehende Über-
In seinen Hinweisen „zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des
Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung“ vom 19. September 201273
erläutert der FAUB, dass die seinerzeit und heute noch andauernden Situation an den
he
Kapitalmärkten nicht der Konstellation, wie sie im Durchschnitt für die Vergangenheit
zu beobachten war, entspräche. Bei der Prognose der Marktrisikoprämie seien durch
sc
die Finanzmarktkrise veränderte Einflussparameter, insbesondere eine veränderte Ri-
ni
sikotoleranz, zu berücksichtigen, so dass sich im Vergleich zu den letzten Jahren der-
ro
zeit höhere Marktrisikoprämien rechtfertigen ließen. Der FAUB hält es vor diesem Hin-
kt
tergrund für sachgerecht, sich derzeit bei der Bemessung der Marktrisikoprämie nach
persönlichen Steuern an einer Bandbreite von 5,0 % bis 6,0 % zu orientieren. Er
El
e
werde schließlich die Einflussfaktoren zur Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes
auch weiterhin regelmäßig in seinen Sitzungen analysieren und bei Veränderungen die
Empfehlung entsprechend aktualisieren. So stellte der FAUB in seiner 116. Sitzung am
10. Juli 2014 fest, dass aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten weiterhin eine
Marktrisikoprämie zwischen 5,0 % und 6,0 % (nach persönlichen Steuern) für sachgerecht erachtet wird.
72
73
IDW-Fachnachrichten Nr. 2/2012, S. 122.
IDW-Fachnachrichten Nr. 10/2012, S. 568 f.
75
Sowohl in seinen Hinweisen vom 10. Januar 2012 als auch in seinen Hinweisen vom
19. September 2012 betont der FAUB, dass unabhängig von den kapitalmarktorientier-
un
g
ten Überlegungen zur Marktrisikoprämie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen
Aussichten bzw. Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und Entwicklungsaussichten eines Unternehmens grundsätzlich im Rahmen der Ablei-
Fa
ss
tung von Erwartungswerten in der Unternehmensplanung zu berücksichtigen seien.
Unter Hinweis auf die derzeitige Kapitalmarkt- und Zinssituation der deutschen Bewer-
in
al
en
tungspraxis und der überwiegenden Rechtsprechung hat der Bewertungsgutachter
eine Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern in Höhe von 5,5 % angesetzt. Der
Bewertungsgutachter verweist in diesem Zusammenhang auf die sogenannten „impliziten“ Marktrisikoprämien, die aus der Marktkapitalisierung deutscher Unternehmen an
rf
der Börse abgeleitet werden und die vorstehend genannten Marktrisikoprämien stüt-
de
zen.
Zur Höhe der bei der Bewertung der Postbank angesetzten Marktrisikoprämie haben
Ko
pi
e
wir folgende Feststellungen getroffen:
Nach unserer Einschätzung ist derzeit in Theorie und Bewertungspraxis nicht abschließend geklärt, wie die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise auf die Höhe der
he
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern wirkt.
sc
Veröffentliche Untersuchungen74 stützen die Auffassung des FAUB im Hinblick auf eine
ro
ni
gegenüber der Vorkrisenzeit leicht gestiegene Marktrisikoprämie.
kt
Teile der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung beanstanden Marktrisikoprämien
von 5,5 % nach persönlichen Steuern für Stichtage im zweiten Halbjahr 2007 unter
El
e
ausdrücklichem Hinweis auf die Finanzmarktkrise nicht.75
74
75
Wagner/Mackenstedt/Schieszl/Lenckner/Willershausen, Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung, WPg Heft 19/2013,
S. 948 ff.; Bassemir/Gebhardt/Ruffing, Zur Diskussion um die (Nicht-) Berücksichtigung der Finanzund Schuldenkrisen bei der Ermittlung der Kapitalkosten, WPg Heft 16/2012, S. 882 ff.; Gleißner, Die
Marktrisikoprämie: stabil oder zeitunabhängig, WPg Heft 5/2014, S. 258 ff.
OLG Frankfurt am Main, 24. November 2011, 21 W 7/11; OLG Frankfurt am Main, 5. März 2012,
21 W 11/11; LG Hamburg, 26. September 2013, 403 HKO 19/13.
76
Darüber hinaus wird in der überwiegenden Rechtsprechung betont, dass eine eindeutige Festlegung der Marktrisikoprämie nach dem aktuellen Stand der Wirtschaftswissen-
un
g
schaften empirisch nicht möglich sei76 bzw. dass es keine mit Eindeutigkeit festzustellende Marktrisikoprämie gebe.77 Auch handele es sich bei der Marktrisikoprämie stets
um eine mit Zweifeln behaftete Schätzung, deren tatsächliche Höhe nicht abschließend
Fa
ss
ermittelt werden könne und die dementsprechend trotz jahrelanger intensiver Diskussion in betriebswirtschaftlichen Kreisen weiterhin ungeklärt sei.78
in
al
en
Vor diesem Hintergrund sowie des Erfordernisses einer objektivierten Wertfindung vertreten wir die Auffassung, dass eine Erhöhung der Marktrisikoprämie in der hier vorliegenden Bewertungssituation durchaus plausibel, wenngleich in der konkreten Ablei-
rf
tung derzeit nicht durch empirische Studien belegt ist.
Wir haben die vom Bewertungsgutachter mit 5,5 % angesetzte Marktrisikoprämie nach
de
persönlichen Steuern insbesondere durch eigene Berechnungen zu realen Marktrenditen in der Vergangenheit in Verbindung mit aktuellen Inflationserwartungen plausibili-
Ko
pi
e
siert. Die sich aus den realen Marktrenditen in der Vergangenheit, dem Basiszinssatz
von 1,25 % sowie den derzeitigen Inflationserwartungen ergebenden nominalen Marktrisikoprämien liefern keine Anhaltspunkte für eine niedrigere als die angesetzte Marktrisikoprämie. Auch eine Betrachtung impliziter Marktrisikoprämien kommt zu keinem
he
anderen Ergebnis. Unter der nach unserer Ansicht angemessenen Annahme langfristig
weitgehend konstanter realer Marktrenditen stellt die angesetzte Marktrisikoprämie in
ro
ni
sc
Höhe von 5,5 % somit einen vertretbaren Schätzer dar.
Betafaktor
kt
4.3.2.
El
e
Die für ein Gesamtmarktportfolio geschätzte Risikoprämie ist entsprechend dem CAPM
im Hinblick auf die spezielle Risikostruktur des zu bewertenden Unternehmens anzupassen. Die unternehmensindividuelle Risikohöhe ermittelt sich aus der Korrelation der
Rendite des Bewertungsobjekts zur Rendite des Marktportfolios und wird im sog. Betafaktor ausgedrückt.
76
77
78
OLG Stuttgart, 4. Mai 2011, 20 W 11/08.
KG Berlin, 19. Mai 2011, 2 W 154/08.
OLG Frankfurt am Main, 7. Juni 2011, 21 W 2/11.
77
Bei der Bewertung der Postbank wurde von Deloitte ein verschuldeter Betafaktor von
un
g
1,2 zugrunde gelegt.
Hierzu haben wir folgende Feststellungen getroffen:79
Fa
ss
Eigener Betafaktor der Postbank
Für die Postbank als börsennotiertes Unternehmen liegen am Kapitalmarkt beobacht-
in
al
en
bare Betafaktoren für die Vergangenheit vor.
Der Bewertungsgutachter verwirft den eigenen Betafaktor der Gesellschaft zum einen
aufgrund der fehlenden statistischen Signifikanz sämtlicher von Deloitte erhobenen
rf
Betafaktoren der Postbank. Zum anderen weist der Bewertungsgutachter darauf hin,
dass der Börsenkurs der Aktie der Postbank nicht das wirtschaftliche Risiko der Ge-
de
schäftsaktivitäten der Postbank widerspiegelt. Grund sei die im BGAV vereinbarte Garantiedividende („fester Ausgleich“), welche die Aktionäre der Postbank unabhängig
Ko
pi
e
von der Ergebnisentwicklung der Gesellschaft erhalten.
Wir haben in diesem Zusammenhang eine eigene Ermittlung des Betafaktors der Post-
he
bank durchgeführt.
Hierbei haben wir Beobachtungszeiträume von zwei, drei, vier und fünf Jahren mit wö-
sc
chentlichen Renditeintervallen und einen Beobachtungszeitraum von fünf Jahren mit
ni
monatlichen Renditeintervallen analysiert. Als Endpunkt der betrachteten Beobach-
ro
tungszeiträume haben wir auf den 27. April 2015 abgestellt, da ab diesem Tag der
kt
Börsenkurs der Postbank durch die Mitteilung des beabsichtigten Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre beeinflusst wurde und insoweit von der allgemeinen Marktent-
El
e
wicklung abgekoppelt war.80 Als Vergleichsindex haben wir auf den CDAX als landes-
breitesten Aktienindex in Deutschland abgestellt.
Zur Beurteilung der Belastbarkeit eines ermittelten Betafaktors wird in Literatur, Rechtsprechung und Bewertungspraxis vielfach auf den so genannten t-Test abgestellt, um
79
80
Unsere Analysen haben wir auf Grundlage der Daten des Finanzdienstleisters Bloomberg durchgeführt.
Vgl. Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Auflage, S. 229.
78
die statistische Signifikanz des Betafaktors abzuleiten. Der t-Test gibt Auskunft darüber, inwieweit die unabhängige Variable (Marktrendite) Einfluss auf die abhängige
un
g
Variable (Aktienrendite) hat. Ein t-Wert für den jeweiligen Regressor (Rendite des Akti-
enindexes) wird empirisch aus dem Regressionskoeffizienten Betafaktor und dessen
lastbarkeit eines Betafaktors anhand des t-Tests ab.
Fa
ss
Standardfehler berechnet. Andere Literaturmeinungen81 lehnen die Bewertung der Be-
Unabhängig von der Frage, ob die Heranziehung des t-Test und die damit abgeleitete
in
al
en
statistische Signifikanz als Gütekriterium der Belastbarkeit eines Betafaktors geeignet
ist, haben wir die gemessenen Beta-Werte anhand des t-Tests auf statistische Signifikanz überprüft.
rf
In der Bewertungspraxis wird daneben die statistische Signifikanz von Betafaktoren
oftmals auch anhand des Bestimmtheitsmaßes R² überprüft. R² ist ein Maß für die
de
Güte der statistischen Regression. Es beschreibt, welcher Teil der Aktienrendite durch
die Marktrendite erklärt wird. Es kann grundsätzlich Werte zwischen 0 und 1 anneh-
Ko
pi
e
men. Ein R² in Höhe von beispielsweise 0,4 bedeutet, dass ein Anteil von 40 % der
Variation der Aktie durch den Markt erklärt wird.
Im Rahmen unserer Analyse ergaben sich für die Beobachtungszeiträume von zwei bis
he
vier Jahren unter Verwendung wöchentlicher sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren
bei der Verwendung monatlicher Renditeintervalle und unter Zugrundelegung eines
sc
Signifikanzniveaus von 5 % keine statistisch signifikanten Betafaktoren. Lediglich für
ni
einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum bei wöchentlichen Renditeintervallen konn-
kt
ro
ten wir zum 27. April 2015 einen statistisch signifikanten Betafaktor von 0,08 erheben.
Das Bestimmtheitsmaß lag für das vorgenannte statistisch signifikante Beta bei 0,04.
El
e
Für einen Beobachtungszeitraum von 5 Jahren rückwirkend zum 27. April 2015 auf
Basis wöchentlicher Renditeintervalle liegt der arithmetische Mittelwert der Bestimmtheitsmaße der im DAX notierten Titel bei 0,49. Im Vergleich hierzu ist festzustellen,
dass für die ermittelten Betafaktoren der Postbank ein auffallend niedriges Bestimmtheitsmaß vorliegt. Niedrige Bestimmtheitsmaße können einen fehlenden Zusammenhang zwischen abhängiger (Rendite des Bewertungsobjekts) und unabhängigen
81
2
z.B. Franken/Schulte, Beurteilung der Eignung von Betafaktoren mittels R und t-Test: Ein Irrweg?,
WPg 2010, S. 1110 ff.
79
(Marktrendite) Variablen signalisieren. So bedeutet beispielsweise ein Wert von 0,04,
dass die Variabilität der Rendite des CDAX lediglich zu 4,0 % die Variabilität der Rendi-
un
g
te der Aktie der Postbank erklärt.
Wenngleich niedrige Bestimmtheitsmaße nicht ohne Weiteres dazu führen können die
Fa
ss
Regressionsanalyse zu verwerfen, so zeigen sie doch an, dass die Entwicklung der
Rendite der Postbank im beobachteten Zeitraum zum überwiegenden Teil von weiteren
in
al
en
Faktoren als nur von der Entwicklung der Rendite des Marktes beeinflusst wird.
Bei der Analyse des unternehmensindividuellen Betafaktors der Postbank ist vor diesem Hintergrund zu würdigen, dass sich die Gesellschaft bereits seit Jahren mehrheitlich im mittelbaren und unmittelbaren Besitz der Deutsche Bank befindet. In der Litera-
rf
tur wird hervorgehoben, dass sich mit zunehmendem Konzerneinfluss die Betafaktoren beherrschter Unternehmen verringern.82 Hierdurch wird nach Meinung der Autoren
de
das tatsächliche operative Risiko der Gesellschaft nicht mehr im Betafaktor ausgedrückt, sondern dieser wird überlagert von Konzernierungseffekten. Die Verfasser
Ko
pi
e
nehmen allerdings nicht zur konkreten Höhe eines möglichen Effekts auf den Betafaktor aufgrund von Konzernzugehörigkeit Stellung.
Auch die Ausführungen des Bewertungsgutachters hinsichtlich des zwischen der Post-
he
bank und der DB Finanz-Holding GmbH abgeschlossenen BGAV und der im BGAV
vereinbarten Garantiedividende und das Abfindungsangebot, welche die Aktionäre der
sc
Postbank unabhängig von der Ergebnisentwicklung der Gesellschaft erhalten, deuten
ni
darauf hin, dass der Börsenkurs der Aktie der Postbank das wirtschaftliche Risiko der
ro
Geschäftsaktivitäten der Postbank nicht zutreffend widerspiegelt. Dies wird auch durch
die aktuellen Branchenbetas bestätigt, welche für das 4. Quartal 2014 zwischen 1,25
El
e
kt
und 1,72 liegen.83
In der aktuellen Literatur und zunehmend in der Bewertungspraxis und Rechtsprechung wird ergänzend bzw. an Stelle der statistischen Gütekriterien auf die Liquidität
82
83
Brüchle/Ehrhardt/Nowak in: ZfB 2008, S. 455 ff.
Bewertungspraktiker 1/2015, Betafaktoren – Banks Betas, S. 41; Damodaran, Beta – unlevered Beta
and other risk measures – West Europa, Bank (Money Center), abgerufen am 1. Juli 2015,
http://pages.stern.nyu.edu/~adamodar/.
80
der betrachteten Aktie abgestellt, wenn die Eignung eines Betafaktors beurteilt werden
un
g
soll.84
Wir haben daher für die Aktien der Postbank eine Liquiditätsanalyse durchgeführt.
Hierbei haben wir einen Zeitraum von fünf Jahren vor dem 27. April 2015, getrennt
Fa
ss
nach Kalenderjahren, anhand der folgenden Liquiditätskennziffern betrachtet:
Relation aus Tagen mit Handel der Postbank Aktie zu möglichen Börsentagen

Relative Geld-/Briefspanne: Differenz aus besten verbindlichen Kauf- und Ver-
in
al
en

kaufspreis dividiert durch den Mittelwert aus dem besten verbindlichen Kauf- und
Verkaufspreis
Handelsvolumen
rf

de
Die Aktie der Postbank wurde an allen Börsentagen gehandelt. Die durchschnittliche
relative Geld-/Briefspanne lag für die betrachteten Jahre zwischen 0,48 % und 1,04 %
Ko
pi
e
und damit teilweise über der bei den DAX Unternehmen85 zu beobachtbaren relativen
Geld-/Briefspanne. Das gesamte Handelsvolumen in Bezug auf die Anzahl von Aktien
lag zwar in der Jahresscheibe vom 27. April 2010 bis zum 26. April 2011 bei über
54 %, sank in der nachfolgenden Jahresscheibe jedoch rapide auf 6,8 % aufgrund der
he
Beteiligung der Hauptaktionärin. In den beiden aktuellen Jahresscheiben liegt das
Handelsvolumen bei nur noch 1,2 % bzw. 0,8 %. Das durchschnittliche Handelsvolu-
sc
men pro Tag lag für die betrachteten Jahre, mit Ausnahme der ältesten Jahresscheibe,
ro
ni
regelmäßig bei unter 0,04 %.86
kt
Auf Grundlage der Ergebnisse unserer vorstehenden Analysen zum eigenen Betafaktor halten wir die Heranziehung der Aktie der Postbank als Maßstab für das systemati-
El
e
sche operative Risiko für nicht geeignet.
84
85
86
Dörschell/Franken/Schulte, Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, 2. Auflage,
S. 167 ff.; OLG Stuttgart, 4. Mai 2011, 20 W 11/08; OLG Stuttgart, 17. März 2010, 20 W 9/08.
Für den Zeitraum zwischen dem 27. April 2010 und dem 26. April 2015 bei Betrachtung der jeweiligen
Jahresscheibe lag der Bid-Ask-Spread im arithmetischen Mittel zwischen 0,23 % und 0,41 %. Bei Betrachtung von einzelnen Unternehmen des DAX konnte der höchste Bid-Ask-Spread in diesem Zeitraum mit 0,77 % erhoben werden.
Im Vergleich hierzu lag das arithmetische Mittel für das gesamte Handelsvolumen in Bezug auf die
Anzahl von Aktien für die DAX Unternehmen bei Betrachtung der Jahresscheiben bei über 100 % und
das durchschnittliche Handelsvolumen pro Tag bei über 0,4 %.
81
Ableitung des Betafaktors anhand einer Peer Group
un
g
Der Bewertungsgutachter hat für die Ableitung des Betafaktors eine Peer Group Analyse durchgeführt.
Fa
ss
Im Rahmen dieser Analyse hat der Bewertungsgutachter zehn europäische Banken
identifiziert, die aus seiner Sicht mit dem Bewertungsobjekt aufgrund des Geschäftsmodells eine bestmögliche Vergleichbarkeit gewährleisten. Neben der Vergleichbarkeit
in
al
en
des Geschäftsmodells wurden darüber hinaus weitere Vergleichsmaßstäbe hinsichtlich
Kapitalisierungsquoten, Profitabilität, Größe, Bonität, Rating und primär nationalem
Fokus beachtet. Bezüglich weiterer Einzelheiten der ausgewählten Peer GroupUnternehmen verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen des Bewertungs-
rf
gutachters.
de
Der Bewertungsgutachter hat die Betafaktoren der Vergleichsunternehmen zum
29. Mai 2015 erhoben. Bei der Ermittlung der Betafaktoren hat er Zeiträume von fünf
Ko
pi
e
Jahren mit monatlichen Renditeintervallen sowie zwei Jahren mit wöchentlichen Renditeintervallen betrachtet. Als Referenzindex wurden sowohl lokale Indizes als auch der
STOXX Europe 600 herangezogen. Auf dieser Basis ergab sich eine Bandbreite der
Betafaktoren im arithmetischen Mittel von 1,10 bis 1,71 bzw. im Median von 1,08 bis
he
1,52.
sc
Aufgrund der ermittelten Betawerte und qualitativer Überlegungen hat der Bewertungs-
ni
gutachter den verschuldeten Betafaktor für die Bewertung der Postbank mit 1,2 ange-
kt
ro
setzt.
Wir haben die Vorgehensweise des Bewertungsgutachters zur Ermittlung des Betafak-
El
e
tors von 1,2 inhaltlich, rechnerisch und datentechnisch nachvollzogen. Hierbei haben
sich keine Beanstandungen ergeben.
Vor dem Hintergrund, dass einheitliche Vorgaben hinsichtlich Auswahlkriterien, Beobachtungszeitraum und Länge von Renditeintervallen in Literatur, Rechtsprechung
und Bewertungspraxis nicht vorliegen, haben wir – ergänzend und unabhängig vom
Vorgehen des Bewertungsgutachters – eigene Analysen zur Ableitung des Betafaktors
82
einer möglichen Peer Group auf Basis der Daten des Informationsdienstleisters
un
g
Bloomberg vorgenommen.
Unter Zugriff auf die Datenbank Bloomberg haben wir im ersten Schritt eine Longlist
mit europäischen Banken mit einem Streubesitz von über 20 % generieren lassen, die
Fa
ss
209 Unternehmen umfasst. Im weiteren Vorgehen haben wir die Longlist nach be-
stimmten Filterkriterien (zinsabhängiges bzw. zinsunabhängiges Geschäft) gefiltert und
dadurch die Longlist auf 108 potenziell vergleichbare Unternehmen reduziert. Im
in
al
en
nächsten Schritt haben wir die Liquidität der Aktien der verbliebenen 108 Unternehmen
untersucht. Im Rahmen der Liquiditätsanalyse wurden 77 Unternehmen aufgrund unzureichender Liquidität ausgeschlossen. Anschließend haben wir zur Gewährleistung
einer möglichst hohen Vergleichbarkeit weitere 13 Unternehmen anhand von Größen-
rf
kriterien (Marktkapitalisierung bzw. Bilanzsumme) ausgeschlossen.
de
Im Ergebnis ergab sich eine Shortlist mit 18 Unternehmen, die wir im Hinblick auf das
Geschäftsmodell, geographische Ausrichtung und mögliche wertbeeinflussende Son-
Ko
pi
e
derereignisse weiter untersucht haben.
Die folgenden nach unseren eigenen Recherchen und Analysen verbliebenen acht
börsennotierten Unternehmen erscheinen hinsichtlich der von uns zugrunde gelegten
he
Kriterien mit dem Bewertungsobjekt bestmöglich vergleichbar:
sc
1. Die Banca Popolare di Sondrio Scrl, Sondrio/Italien, ist vorwiegend auf ihrem
ni
Heimatmarkt aktiv. Sie ist im Einlagengeschäft tätig und bietet Privatkunden sowie
Unternehmen zahlreiche Finanzdienstleistungen an. Hierzu zählen insbesondere
ro
Hypotheken, Verbraucherkredite, Firmenkredite, Kontoführung und Zahlungsver-
El
e
kt
kehr. Das Unternehmen unterhält über 300 Filialen in Italien sowie 20 Filialen über
die Banca Popolare di Sondrio (SUISSE) in der Schweiz. Mit rd. 2.500 Mitarbeitern
hat die Gesellschaft 2013 Erträge aus Bankgeschäften von insgesamt € 1.013 Mio.
generiert. Dabei lag der Anteil der Zinsüberschüsse (Provisionsüberschüsse) bei
rd. 55 % (rd. 28 %).
2. Die Geschäftstätigkeit der Banco Popular Español S.A., Madrid/Spanien, beschränkt sich hauptsächlich auf das Inlandsgeschäft, welches über 90 % der 2.140
Niederlassungen ausmacht. Zum Kerngeschäft der Bank gehört das klassische
Einlagen- und Kreditgeschäft. Darüber hinaus bietet sie Bankleistungen im Bereich
83
Asset-Management, Factoring, Versicherung und Pensionspläne an. Mit über
15.000 Mitarbeitern hat die Gesellschaft in 2014 Erträge von insgesamt
un
g
€ 3.876 Mio. erwirtschaftet. Dem auf kleine und mittelgroße Unternehmen sowie
Privathaushalte ausgerichteten Commercial Banking kommt mit einem Anteil von
über 80 % und ca. 5,5 Mio. Kunden eine besondere Bedeutung zu. Der Anteil der
Fa
ss
Zinsüberschüsse (Provisionsüberschüsse) lag bei rd. 60 % (17 %).
3. Die CaixaBank S.A., Barcelona/Spanien, ist eine der führenden Banken Spani-
in
al
en
ens im Retail Banking. Mit über 5.200 Filialen und über 9.500 Bankautomaten ist
die CaixaBank flächendeckend in Spanien präsent und betreut dort mehr als
13 Mio. Kunden. Neben dem umfangreichen Angebot an Bankdienstleistungen im
Retailbereich, wie Finanzierung, Asset-Management, Zahlungsverkehr und Kredit-
rf
karten, wird darüber hinaus über die VidaCaixa Group ein breites Spektrum an
Serviceleistungen rund um Versicherung angeboten. Die Erträge der Bank lagen im
de
Jahr 2014 bei € 6.940 Mio. Der Anteil der Zinsüberschüsse (Provisionsüberschüs-
Ko
pi
e
se) betrug dabei rd. 60 % (rd. 26 %).
4. Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main/Deutschland, ist eine der führenden
Privat- und Firmenkundenbanken in Deutschland. Mit 1.100 Inlandsfilialen betreibt
die Commerzbank eines der dichtesten Filialnetze der deutschen Privatbanken.
he
Insgesamt betreut sie rund 15 Mio. Privat- sowie 1 Mio. Geschäfts- und Firmenkunden. Mit den Geschäftsbereichen Privatkunden, Mittelstandsbank und Cor-
sc
porates & Markets sowie Central & Eastern Europe bietet sie ihren Privat- und Fir-
ni
menkunden sowie institutionellen Investoren ein breites Portfolio von Bank- und
ro
Kapitalmarktdienstleistungen an. Im Jahr 2014 hat der Konzern Erträge von
kt
€ 8.754 Mio. erwirtschaftet. Der Anteil der Zinsüberschüsse (Provisionsüberschüs-
El
e
se) lag bei über 60 % (30 %).
5. Die Danske Bank A/S, Kopenhagen/Dänemark, ist das größte Finanzinstitut in
Dänemark. Die Bank unterhält insgesamt 329 Filialen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt zwar im Heimatmarkt, die Bank ist darüber hinaus aber auch in
weiteren Kernmärkten aktiv. Dazu zählen Schweden, Norwegen und Finnland. Zum
Kundenportfolio der Bank gehören Privatpersonen, kleine und mittelgroße Unternehmen sowie institutionelle Kunden, insgesamt ca. 3,7 Mio. Kunden. Neben den
Finanzdiensten bietet die Danske Bank A/S eine breite Palette von Dienstleistun84
gen in den Bereichen Versicherung, Vorsorge, Immobilienvermittlung und Vermögensverwaltung an. Im Jahr 2014 wurden Erträge von DKK 43.866 Mio. erzielt. Da-
un
g
bei machte der Zinsüberschuss (Provisionsüberschuss) rd. 51 % (25 %) aus.
6. Die Svenska Handelsbanken AB, Stockholm/Schweden, ist eine Universalbank
Fa
ss
mit einem flächendeckenden Filialnetz in Schweden, Großbritannien, Dänemark,
Finnland, Norwegen und den Niederlanden. In diesen Märkten verfügt die Bank
gegenwärtig über mehr als 800 Niederlassungen, wovon ein Großteil auf Schwe-
in
al
en
den (463) entfällt. Svenska Handelsbanken ist im Kredit- und Einlagengeschäft tätig und bietet weitere Bankdienstleistungen für Privatkunden und Firmenkunden an.
Gemessen an den Erträgen, die in 2014 bei SEK 38.314 Mio. lagen, stellen das
Bankeinlage-/Kreditgeschäft (rd. 42 %) sowie das Hypothekengeschäft (rd. 27 %)
rf
die bedeutendsten Produkte der Bank dar. Der Anteil der Zinsüberschüsse (Provi-
de
sionsüberschüsse) betrug rd. 71 % (rd. 22 %).
7. Die Swedbank AB, Stockholm/Schweden, ist ein schwedisches Kreditinstitut mit
Ko
pi
e
Aktivitäten in Nordeuropa und im Baltikum. Das umsatzstärkste schwedische
Bankgeschäft (Swedish Banking) bietet Bankdienstleistungen für Privatpersonen,
Unternehmen, Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen in Schweden an. Die
Bank beschäftigt hier über 5.300 Mitarbeiter und unterhält mehr als 300 Bankfilia-
he
len. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auch in den baltischen Ländern (Baltic
Banking) mit rd. 180 Filialen im Retailgeschäft vertreten. Der dritte Geschäftsbe-
sc
standteil der Bankengruppe (Large Corporates & Institutions) stellt spezielle Ser-
ni
viceleistungen für Kunden mit Umsatzerlösen von über SEK 2 Mrd. dar. Die Erträge
ro
der Bank in 2014 beliefen sich insgesamt auf SEK 39.304 Mio. Der Anteil der Zins-
kt
überschüsse (Provisionsüberschüsse) lag dabei bei rd. 58 % (rd. 28 %).
El
e
8. Die Unione di Banche Italiane ScpA (UBI Banca), Bergamo/Italien, ist die Muttergesellschaft der UBI Banca Group mit Hauptaktivitäten in Italien. Bei einer Anzahl von weltweit 1.676 Filialen Ende 2014 befanden sich 1.670 davon in Italien.
Das Kerngeschäft der Bankengruppe liegt im Bereich Retail Banking. Zu den Kunden dieses Bereichs, auf den rd. 98 % aller Kunden entfallen, zählen Privatpersonen, kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen. Die
UBI Banca ist darüber hinaus im Privatkundengeschäft tätig. Neben den traditionellen Bankdienstleistungen und -produkten für das Konto- und Kreditgeschäft werden
85
weitere Serviceleistungen u.a. in den Bereichen Versicherung, Vermögensverwaltung und Vorsorgeplanung angeboten. Die UBI Bance hat in 2014 Erträge von
un
g
€ 3.410 Mio. erwirtschaftet. Der Zinsüberschuss (Provisionsüberschuss) lag dabei
bei über 50 % (35 %).
Fa
ss
Im Rahmen unserer Berechnungen haben wir die verschuldeten Raw-Betafaktoren für
die Vergleichsunternehmen auf Basis sowohl wöchentlicher als auch monatlicher Kapitalmarktbeobachtungen für Zeiträume zwischen zwei und fünf Jahren ermittelt. Als Re-
in
al
en
ferenzindex wurde für die Peer Group-Unternehmen jeweils der landesbreiteste Index
herangezogen.
Für die von uns ermittelte Peer Group haben wir auf Beobachtungszeiträume, die am
rf
5. Juni 2015 enden, folgende Raw-Betafaktoren ermittelt:
2 Jahre,
3 Jahre,
4 Jahre,
5 Jahre,
wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich
1,22
1,20
0,96
0,94
1,44
1,44
1,33
1,32
1,30
1,17
1,08
0,99
1,13
1,16
1,40
1,34
1,08
0,99
1,14
1,14
0,94
0,95
0,93
0,92
0,97
1,06
1,23
1,23
1,65
1,64
1,46
1,45
1,22
1,20
1,19
1,17
0,94
0,95
0,93
0,92
1,65
1,64
1,46
1,45
1,18
1,16
1,19
1,18
de
Sitzland
Italien
Spanien
Spanien
Deutschland
Dänemark
Schweden
Schweden
Italien
Ko
pi
e
Unternehmen
Banca Popolare di Sondrio Scrl
Banco Popular Español S.A.
CaixaBank S.A.
Commerzbank AG
Danske Bank A/S
Svenska Handelsbanken AB
Swedbank AB
Unione di Banche Italiane ScpA
Arithmetisches Mittel
Min
Max
Median
5 Jahre,
monatlich
0,80
1,32
1,29
1,12
1,29
1,10
1,30
1,60
1,23
0,80
1,60
1,29
sc
he
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
ni
Zusammengefasst ergibt sich aus unseren eigenen Analysen – abgeleitet aus den je-
ro
weiligen Jahresdurchschnittswerten vorstehender Datentabelle – eine Bandbreite möglicher Betafaktoren im arithmetischen Mittel zwischen 1,17 und 1,23 sowie im Median
El
e
kt
zwischen 1,16 und 1,29.
Ausgehend von diesen Analysen lässt sich feststellen, dass der von Deloitte angesetzte Betafaktor von 1,2 innerhalb der von uns ermittelten Bandbreite liegt.
Als weitere Plausibilitätsmaßnahmen haben wir den Betafaktor der Muttergesellschaft
Deutsche Bank AG für die gleichen Zeiträume wie für die Peer Group ermittelt. Für die
Deutsche Bank AG wurde im Median eine Bandbreite von 1,06 bis 1,38 ermittelt,
86
so dass der in der Bewertung angesetzte Betafaktor von 1,2 auch hier in der ermittel-
un
g
ten Bandbreite liegt.
Die am Kapitalmarkt beobachtbaren Betafaktoren der Vergleichsunternehmen reflektieren zunächst sowohl das operative Risiko der Unternehmen als auch das jeweilige
Fa
ss
Kapitalstrukturrisiko. Um das operative Risiko der Peer Group zu isolieren, sind grund-
sätzlich die am Markt zu beobachtenden Betafaktoren um das jeweilige Kapitalstruktur-
in
al
en
risiko zu bereinigen.
Bei Banken erfolgt regelmäßig die Verwendung von verschuldeten Betafaktoren, da die
Kapitalstruktur bereits im Rating und soweit in den Kosten der Refinanzierung berücksichtigt ist. Da die Passivseite einer Bank Teil der operativen Geschäftstätigkeit ist und
rf
somit kein reines Finanzierungsrisiko generiert, ist sie Bestandteil des leistungswirtschaftlichen Risikos. Insoweit erfolgt bei der Bewertung der Postbank die unmittelbare
de
Verwendung der beobachtbaren verschuldeten Betafaktoren.
Ko
pi
e
Zusammenfassend halten wir den bei der Bewertung der Postbank angesetzten Betafaktor von 1,2 für angemessen.
Wachstumsabschlag
he
4.4.
sc
Eine quasi-sichere Alternativanlage erbringt definitionsgemäß in der Zukunft Erträge,
ni
deren nominale Höhe so gut wie sicher bestimmt ist und die auch bei Änderung des
ro
realen Geldwerts konstant bleibt. Dagegen bietet die Investition in ein Unternehmen die
Chance einer nominalen Steigerung der Unternehmensergebnisse bei Verminderung
El
e
kt
des realen Geldwerts durch Überwälzung der Geldentwertung auf die Leistungspreise.
Diese Überschusswachstumsperspektive wird in dem Zeitraum, für den es konkrete
Ertrags- und Aufwandsplanungen gibt, bei der Bemessung der Beträge unmittelbar
berücksichtigt. In der Phase der ewigen Rente erfolgt die Berücksichtigung des Wachstums finanzmathematisch durch einen Abschlag beim Zins (Wachstumsabschlag).
Für die Bewertung der Postbank wurde durch den Bewertungsgutachter – unter Hinweis auf die erwartete Geldentwertungsrate und die zukünftige Entwicklung des BIP
87
sowie das langfristige Gewinnwachstum deutscher und amerikanischer Unternehmen –
un
g
ein Wachstumsabschlag von 1,0 % berücksichtigt.
Hierzu haben wir folgende Feststellungen getroffen:
Fa
ss
Das künftige Wachstum der nominalen finanziellen Überschüsse des Bewertungsobjekts resultiert neben Preissteigerungen aus Thesaurierungen und deren Wiederanlage
in
al
en
sowie organisch aus Mengen- und Struktureffekten.
Thesaurierungsbedingtes Wachstum wird bewertungstechnisch durch die unmittelbare Zurechnung des Wertbeitrages aus Thesaurierung unter Abzug des hälftigen Ab-
rf
geltungssteuersatzes einschließlich Solidaritätszuschlag abgebildet.87
Für das darüber hinaus bewertungstechnisch im Wachstumsabschlag vom Kapitalisie-
de
rungszins abzubildende preisbedingten Wachstum bildet die allgemeine Inflationserwartung einen ersten Anhaltspunkt. Für Deutschland und die EU werden für die Jahre
Ko
pi
e
2015 bis 2017 Inflationsraten von unter 2,0 % erwartet.88
Hierzu ist zunächst ergänzend festzustellen, dass die konkreten Preissteigerungen, de-
he
nen die Postbank unterliegt, von der allgemeinen Geldentwertungsrate abweichen.
Der Bewertungsgutachter verweist hierzu darauf, dass die Postbank auf einem gesät-
sc
tigten Markt tätig ist, der durch einen intensiven Wettbewerb gezeichnet ist und Wachs-
ni
tum demzufolge nur über Verdrängungswettbewerb möglich ist. Nach Einschätzung
ro
von Deloitte kann die Postbank inflationsbedingt Preis- und Margensteigerungen nur
El
e
kt
bedingt an ihre Kunden weitergeben.
87
88
Tschöpel/Wiese/Willershausen, Unternehmensbewertung und Wachstum bei Inflation, persönlicher
Besteuerung und Verschuldung, WPg 2010, S. 349 ff; 405 ff.; sowie Saur/Tschöpel/Wiese/
Willershausen, Finanzieller Überschuss und Wachstumsabschlag im Kalkül der ewigen Rente – Ein
Beitrag zur Umsetzung aktueller Erkenntnisse in die Praxis der Unternehmensbewertung WPg 2011,
S. 1017 ff.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2015, S. 28 f.; Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Mai 2015, S. 120, 124; IMF, World Economic Outlook Database, April 2015; IfW-Institut, Mittelfristprojektion für Deutschland im Frühjahr 2015, März 2015, S. 12.
88
Hierzu haben wir folgende Feststellungen getroffen:
un
g
Das vom Bewertungsgutachter unterstellte preisbedingte Wachstum impliziert nach
unseren Analysen eine fast vollständige Weitergabe von Kostensteigerungen. So kann
ein rein preisbedingter Anstieg des Ergebnisses vor Steuern bei einer Kosten-Erlöse-
Fa
ss
Quote von 71,4 %, die ungefähr der im Rahmen der ewigen Rente angenommenen
Kosten-Erlöse-Quote entspricht, nur erzielt werden, wenn bei einem preisbedingten
Anstieg der Kosten von beispielsweise 2 % mindestens 85,7 % der Kostensteigerun-
in
al
en
gen an die Kunden weitergegeben werden könnten.
Die nachfolgende vereinfachende Berechnung verdeutlicht dies:
de
100,0 €
71,4 €
28,6 €
71,4%
Jahr 2
(2,0 % Inflation)
101,7 €
72,9 €
28,8 €
71,4%
rf
Jahr 1
Ko
pi
e
Postbank-Gruppe
Überwälzung
Erlös
Kosten (ohne CtA)
Ergebnisbeitrag
Kosten-Erlös-Quote
Überwälzung
Preisanstieg
1,71%
2,00%
1,00%
85,7%
Die vorstehende modellhafte Berechnung zeigt, dass ein Anstieg des Ergebnisbeitrags
he
in Höhe des Wachstumsabschlags von 1 % nur möglich ist, wenn ein Großteil der
Preissteigerung an die Kunden weitergegeben werden können. Nach unserer Auffas-
sc
sung ist damit über den Wachstumsabschlag von 1 % das preisbedingte Wachstum
ni
hinreichend abgebildet.
ro
Neben Preiserhöhungen ist bei der Abschätzung des zukünftigen Wachstumsabschla-
kt
ges ergänzend auch der mögliche Einfluss von Markt-, Umwelt- und Wettbewerbs-
El
e
entwicklungen zu analysieren.
Aufgrund der zunehmenden Regularien für den Bankensektor und des beobachteten
und erwarten intensiven Wettbewerbs ist nicht von einer nachhaltigen Abnahme des
Margendrucks auszugehen. Vor dem Hintergrund der von der Postbank ambitioniert
geplanten Ergebnisverbesserung im Detailplanungszeitraum sowie des Marktreifegrads ist nach unserer Auffassung nachhaltig keine ungewöhnliche Wachstumsperspektive zu erkennen.
89
In der Rechtsprechung werden regelmäßig Wachstumsabschläge in einer Bandbreite
zwischen 0 % und 2 % als sachgerecht erachtet, soweit es sich nicht um Unternehmen
un
g
mit ungewöhnlichen Wachstumsperspektiven handelt, wovon im vorliegenden Fall wie
dargestellt nicht auszugehen ist.
Fa
ss
Vor diesem Hintergrund halten wir die Berücksichtigung des Wachstumsabschlags in
Höhe von 1,0 % für angemessen.
Angesetzter Kapitalisierungszinssatz
in
al
en
4.5.
Die bei der Bewertung der Postbank durch den Bewertungsgutachter angesetzten Ka-
rf
pitalisierungszinssätze ergeben sich damit wie folgt:
Plan
2015
Kapitalisierungszinssatz
Wachstumsabschlag
1,25%
-0,33%
0,92%
5,50%
1,2
6,60%
Ko
pi
e
Basiszinssatz vor pers. Ertragsteuern
pers. Ertragsteuern
Basiszinssatz nach pers. Ertragsteuern
Marktrisikoprämie nach pers. Ertragsteuern
Betafaktor
Risikoprämie nach pers. Ertragsteuern
de
Postbank-Gruppe
he
Kapitalisierungszinssatz nach
pers. Ertragsteuern
7,52%
2016
1,25%
-0,33%
0,92%
5,50%
1,2
6,60%
2017
1,25%
-0,33%
0,92%
5,50%
1,2
6,60%
TV
2018
1,25%
-0,33%
0,92%
5,50%
1,2
6,60%
2019
1,25%
-0,33%
0,92%
5,50%
1,2
6,60%
2020 ff.
1,25%
-0,33%
0,92%
5,50%
1,2
6,60%
1,00%
7,52%
7,52%
7,52%
7,52%
6,52%
sc
Im Ergebnis halten wir die vom Bewertungsgutachter dargestellte Methode zur Ablei-
ro
ni
tung des Kapitalisierungszinses für sachgerecht.
Wir weisen darauf hin, dass sich im Rahmen der Aktualisierungsprüfung zur Hauptver-
kt
sammlung der Postbank am 28. August 2015 die Notwendigkeit einer Aktualisierung
El
e
des Kapitalisierungszinses ergeben kann.
90
5.
Ertragswert
un
g
Der Bewertungsgutachter hat aus den abgeleiteten, zu diskontierenden Nettozuflüssen
sowie dem Kapitalisierungszins folgenden Ertragswert der Postbank auf den
Fa
ss
28. August 2015 errechnet:
Detailplanungsphase
Postbank-Gruppe
2015
Mio. €
Ertragswert
Zu diskontierende Nettoausschüttungen
Diskontierungsfaktor zum 31. Dezember 2014
Barwert zum 31. Dezember 2014
Ertragswert zum 31. Dezember 2014
37
0,865
32
2017
Mio. €
2018
Mio. €
52
0,805
41
66
0,748
50
2019
Mio. €
99
0,696
69
TV
ab 2019
Mio. €
483
10,673
5.152
in
al
en
0
0,930
0
5.344
2016
Mio. €
Aufzinsungsfaktor zum 28. August 2015
1,0488
Ertragswert zum 28. August 2015
5.605
rf
Wir haben die Ertragswertermittlung anhand eines eigenen Modells rechnerisch und
de
sachlich überprüft und halten sie für sachgerecht.
Sonderwerte und nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Ko
pi
e
6.
Neben dem Ertragswert aus dem betriebsnotwendigen Vermögen wird im Rahmen der
Ableitung des Unternehmenswertes der Postbank nachstehender Sonderwert ange-
he
setzt:
sc
Die Postbank hat im Geschäftsjahr 2014 durch Einbringung von fünf Servicegesell-
ni
schaften einen Anteil von 50 % minus einer Stimme an der PBC Banking Services
ro
GmbH erworben. Diese Beteiligung wird at-Equity in den Konzern einbezogen. Die
kt
Anschaffungskosten der Beteiligung betrugen € 411 Mio.
El
e
Zwischen der PBC Banking Services GmbH und der Deutsche Bank Privat – und Geschäftskunden AG besteht ein BGAV, in dem eine Ausgleichszahlung von € 22,3 Mio.
brutto an die Postbank, d.h. inklusive Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag,
festgelegt wurde.
Da der Buchwert bzw. die Anschaffungskosten der Beteiligung über dem Wertbeitrag
der Ausgleichszahlung bei Berücksichtigung im operativen Ergebnis und damit im Ertragswert der Postbank liegt, wurde im Rahmen der Unternehmensbewertung von
91
Deloitte der höhere Transaktionswert von € 411 Mio. als Sonderwert angesetzt. Es
lagen keine Hinweise vor, dass sich der Wert der Beteiligung seit der Transaktion in
un
g
2014 wesentlich verändert hat. Durch Aufzinsung auf den 28. August 2015 ergibt sich
ein Sonderwert von € 431 Mio.
Fa
ss
Den Ansatz des Sonderwertes haben wir inhaltlich und rechnerisch nachvollzogen und
kommen zu dem Ergebnis, dass dieser den Wert der Beteiligung angemessen abbildet.
in
al
en
Es konnte kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen identifiziert werden.
Unternehmenswert und Wert je Aktie
rf
7.
Der Bewertungsgutachter hat unter Berücksichtigung des Ertragswerts der Postbank
de
sowie des Sonderwerts folgenden Unternehmenswert für die Postbank zum 28. August
Ko
pi
e
2015 ermittelt:
Mio. €
5.605
431
6.036
218,8
27,59
ni
sc
he
Postbank-Gruppe
Unternehmenswert
Ertragswert zum 28. August 2015
Sonderwert
Unternehmenswert zum 28. August 2015
Anzahl Aktien (in Mio.)
Unternehmenswert je Aktie
Das Grundkapital der Postbank beträgt € 547.000.000,00 und ist in 218.800.000 auf
ro
den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
kt
von € 2,50 je Aktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält auskunftsgemäß keine eigenen Ak-
El
e
tien.
Demzufolge ergibt sich auf Basis der Berechnungen von Deloitte auf den Tag der
Hauptversammlung am 28. August 2015 ein rechnerischer Wert je Aktie der Postbank
in Höhe von € 27,59.
Wir haben die Durchführung der Bewertung der Postbank in allen wesentlichen Schritten insbesondere hinsichtlich der Ableitung der zu kapitalisierenden Erträge, der
Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes und der Berechnung des Unternehmens92
wertes auf den Stichtag 28. August 2015 nachvollzogen und durch eigene Analysen
un
g
plausibilisiert.
Wir halten die im Bewertungsgutachten von Deloitte dargestellte Vorgehensweise für
Vergleichende Marktbewertung
in
al
en
8.
Fa
ss
sachgerecht.
In der Bewertungspraxis ist es üblich, den nach dem Ertragswertverfahren ermittelten
Unternehmenswert mittels Multiplikatorverfahren zu plausibilisieren.
rf
Grundsätzlich handelt es sich auch bei diesem Verfahren um ein kapitalmarktorientiertes Bewertungskonzept. Ebenso wie die Ertragswertmethode folgt die Multiplikatorme-
de
thode dem Grundsatz einer ertragsorientierten Bewertung, wobei der Unternehmensermittelt wird.
Ko
pi
e
wert stark vereinfacht durch Multiplikation einer Umsatz-, Ergebnis- und Kapitalgröße
Bei Anwendung von Ergebnismultiplikatoren ergibt sich der Preis für das Unternehmen
als Produkt eines als repräsentativ angesehenen Ergebnisses mit einem branchen-
he
bzw. unternehmensspezifischen Faktor. Grundgedanke ist dabei, dass auf dem Kapitalmarkt für Vergleichsunternehmen beobachtbare Bewertungsrelationen auf das zu
sc
bewertende Unternehmen übertragbar sind. Der Multiplikator wird aus dem Verhältnis
ni
der am Markt beobachtbaren Marktpreise von Vergleichsunternehmen in Relation zu
ro
einer ebenfalls bekannten Bezugsgröße dieser Vergleichsunternehmen ermittelt. Be-
kt
sondere Relevanz erhält somit die Auswahl der Vergleichsunternehmen.
El
e
Deloitte hat die Plausibilisierung des Ertragswertes der Postbank anhand des Multiplikators Marktwert zu dem um immaterielle Vermögenswerte bereinigten Buchwert des
Eigenkapitals (= Price/Tangible Book Value, P/TBV-Multiple) sowie anhand des Multiplikators
Marktwert
zum
erwarteten
Jahresergebnis
(=
Kursgewinnverhältnis,
Price/Earnings, P/E-Multiple) durchgeführt und dabei auf Finanzkennzahlen für die
bereits bei der Betafaktorermittlung verwendete Peer Group Bezug genommen.
93
Unter Berücksichtigung der zukünftigen Belastungen aus der Segment „NCOU“ ermittelte der Bewertungsgutachter eine Bandbreite der medianen Unternehmenswerte der
un
g
Postbank von € 5.286 Mio. bis € 7.056 Mio. Insoweit deckt die Bandbreite der Multipli-
katoren-Analyse den im Rahmen des Ertragswertverfahrens ermittelten Unterneh-
Fa
ss
menswert von € 6.036 Mio. ab.
Die ausgewählten Multiplikatorverfahren sind – auch vor dem Hintergrund der Branchenspezifika – zur Plausibilisierung geeignet. Wir haben die vergleichsorientierte Be-
in
al
en
wertung der Deloitte auf Basis der verfügbaren Finanzdaten nachvollzogen und erachten diese für sachgerecht.
Im Rahmen unserer eigenständigen Multiplikatoren-Analyse haben wir die Multiplikato-
rf
ren P/TBV und P/E für die von uns als vergleichbar identifizierten Vergleichsunterneh-
de
men zum 5. Juni 2015 erhoben.
Für die von uns identifizierte Peer Group ergibt sich eine Bandbreite der medianen
Ko
pi
e
Unternehmenswerte der Postbank von € 5.240 Mio. bis € 7.153 Mio. Auch im Rahmen
unserer Berechnungen liegt der ermittelte Ertragswert (inkl. Sonderwert) von
€ 6.036 Mio. innerhalb der Bandbreite der Multiplikatoren-Analyse.
he
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl die vom Bewertungsgutachter als
auch von uns zur Plausibilisierung des Unternehmenswerts herangezogenen Unter-
sc
nehmenswerte mittels Multiplikatorenverfahren keine Anhaltspunkte dafür bieten, dass
El
e
kt
ro
ni
der von Deloitte ermittelte Unternehmenswert nicht sachgerecht wäre.
94
III.
Börsenkurs
un
g
Die Postbank Aktien sind seit dem 23. Juni 2004 börsennotiert und werden unter der
ISIN DE0008001009 an den Börsenplätzen Frankfurt am Main (regulierter Markt und
XETRA), Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf, Berlin sowie Hamburg (regulierter
Fa
ss
Markt) gehandelt.
Unter Bezugnahme auf Art 14 Abs. 1 Grundgesetz hat laut BVerfG89 der abzufindende
Minderheitsaktionär Anspruch auf eine volle Entschädigung für den Verlust seiner ge-
in
al
en
sellschaftsrechtlichen Beteiligung. Die Entschädigung soll den wirklichen oder wahren
Wert der Unternehmensbeteiligung widerspiegeln und darf jedenfalls nicht unterhalb
dessen liegen, was der Minderheitsaktionär bei einer freien Desinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt der Strukturmaßnahme erhalten hätte. Eine geringere Abfindung
rf
würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rech-
de
nung tragen.
Ko
pi
e
Der Vermögensverlust, den der Minderheitsaktionär in diesen Fällen erleidet, stellt sich
für ihn als Verlust des Verkehrswerts der Aktie dar. Dieser ist nach Auffassung des
BVerfG regelmäßig mit dem Börsenkurs der Aktie identisch. Der dem Minderheitsaktionär durch die Abfindung auszugleichende Vermögensverlust darf damit als volle Entschädigung nicht unter dem Verkehrswert der Beteiligung liegen. Der Verkehrswert
he
kann bei börsennotierten Unternehmen nicht ohne Berücksichtigung des Börsenkurses
sc
festgelegt werden.
ni
Eine Unterschreitung kommt nur dann in Betracht, wenn der Börsenkurs ausnahms-
ro
weise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt, was grundsätzlich nur dann in
Betracht kommt, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesellschaft prak-
kt
tisch kein Handel stattgefunden hat, aufgrund einer Marktenge der einzelne außenste-
El
e
hende Aktionär nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern oder
der Börsenpreis manipuliert worden ist. Eine Überschreitung ist hingegen verfassungsrechtlich unbedenklich.
Nach dem Beschluss des BGH90 vom 19. Juli 2010 ist der einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legende Börsenwert der Aktie grundsätzlich aufgrund eines nach
89
90
BVerfG, 27. April 1999, 1-BvR-1613/94 „DAT/Altana“.
BGH, 19. Juli 2010, Az. II ZB 18/09.
95
Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperi-
un
g
ode vor der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu ermitteln.
Bezüglich der Berücksichtigung des Börsenkurses der Postbank haben wir nachfol-
Fa
ss
gende Feststellungen getroffen:
Am 27. April 2015 hat die Deutsche Bank den Vorstand der Postbank aufgefordert, die
erforderlichen Schritte zur Vorbereitung eines Squeeze-out der außenstehenden Aktio-
in
al
en
näre dem § 327a ff. AktG zu ergreifen. Weiterhin gab die Deutsche Bank am 27. April
2015 mittels einer Pressemitteilung bekannt, dass sie sich zwar von ihrem Anteil an der
Postbank trennen möchte, sie jedoch zunächst die Minderheitsaktionäre im Rahmen
rf
eines Squeeze-out Verfahrens ausschließen möchte.
Für den Dreimonatszeitraum vor Ankündigung der Maßnahme haben wir bei der Bun-
de
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen gewichteten Durchschnittskurs abgefragt. Die BaFin teilte mit, dass für den Zeitraum der drei Monate vor dem
Ko
pi
e
27. April 2015, d.h. zum Stichtag 26. April 2015 (einschließlich) ein gültiger Mindestpreis nach § 31 Abs. 1, 7 WpÜG i.V.m. § 5 WpÜG-AngebotsVO von € 35,05 je Aktie
berechnet wurde.
he
Für den Dreimonatszeitraum vor Aufforderung der Deutsche Bank zur Vorbereitung
eines Squeeze-out haben wir unter Rückgriff auf Bloomberg-Daten den umsatzgewich-
sc
teten durchschnittlichen Börsenkurs für die Aktien der Postbank mit ebenfalls € 35,05
ni
ermittelt. Im Referenzzeitraum vom 27. Januar 2015 bis zum 26. April 2015 mit 62
kt
ro
möglichen Handelstagen wurden die Aktien an allen Tagen gehandelt.
Das Handelsvolumen in dem betrachteten Zeitraum betrug für die Aktien insgesamt
El
e
615.948 Stück:
Tage mit
Handel
Handelsvolumen
Durchschnittskurs
62
615.918
€ 35,05
Aufgrund der Handelsaktivitäten sehen wir keine Anhaltspunkte dafür, dass der
Börsenkurs nicht nach den Kriterien des BVerfG und der darauf folgenden Rechts96
prechung der Zivilgerichte zur Bestimmung der Abfindungsuntergrenze herangezogen
un
g
werden könnte.
Als Abfindung soll auf Basis des durchschnittlichen Börsenkurses ein Betrag von
Fa
ss
€ 35,05 je Aktie angeboten werden.
Wir haben geprüft, ob der Börsenkurs möglicherweise nicht den Verkehrswert der Aktie
widerspiegelt und insoweit nicht bei der Festsetzung der Entschädigung der Minder-
in
al
en
heitsaktionäre heranzuziehen bzw. aufgrund besonderer Umstände anzupassen ist.
Anzeichen für eine Manipulation des Börsenpreises haben wir nicht festgestellt. Vor
Manipulationsmöglichkeiten durch Auswahl eines besonders günstigen Zeitpunktes
rf
sind die Minderheitsaktionäre ohnehin dadurch geschützt, dass die Barabfindung nach
§ 327 b AktG nie geringer sein kann als der Anteil des Minderheitsaktionärs am Unter-
de
nehmenswert. Außerdem wirken die sanktionsbewehrten kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten (§ 15 WpHG) einer Manipulation des Bekanntgabezeitpunkts ent-
Ko
pi
e
gegen.
Der BGH91 hält ein alleiniges Abstellen auf den durchschnittlichen Börsenkurs vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme dann für nicht geboten, wenn zwischen der Be-
he
kanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer
Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten
sc
erscheinen lassen. Dann ist der Börsenwert entsprechend der allgemeinen oder bran-
ni
chentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwick-
ro
lung hochzurechnen. Der BGH sah einen Zeitraum von siebeneinhalb Monaten als
kt
längeren Zeitraum an; nach ganz herrschender Meinung92 ist jedenfalls ein Zeitraum
El
e
von unter sechs Monaten kein „längerer Zeitraum“ im Sinne der Rechtsprechung.
Bei der Postbank liegt zwischen der Ankündigung der Strukturmaßnahme, dem
27. April 2015, und dem vorgesehenen Tag der ordentlichen Hauptversammlung als
maßgeblichem Bewertungsstichtag, dem 28. August 2015, ein Zeitraum von etwa vier
Monaten. Eine Anpassung des Börsenkurses ist damit aus heutiger Sicht nicht erforderlich.
91
92
BGH, 19. Juli 2010, Az. II ZB 18/09.
OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, Az. 20 W 2/07 m.w.N.
97
IV.
Kapitalisierung der Ausgleichszahlung
un
g
Am 5. Juni 2012 hat die Hauptversammlung der Postbank einem BGAV mit der DB
Finanz-Holding GmbH, Frankfurt am Main (einer 100 %igen Tochtergesellschaft der
Deutsche Bank) als herrschendem Unternehmen zugestimmt. Der BGAV wurde mit
Fa
ss
Eintragung in das Handelsregister am 20. Juni 2012 wirksam. Danach erhalten die
verbliebenen Minderheitsaktionäre der Postbank für die Dauer des BGAV eine Bruttoausgleichszahlung in Höhe von € 1,89 je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr bzw.
Verhältnisse zum Abschlusszeitpunkt.
in
al
en
eine Nettoausgleichszahlung in Höhe von € 1,66 je Aktie auf Basis der steuerlichen
Deloitte geht für die Berechnung einer Abfindung durch Verrentung der Ausgleichszah-
rf
lung unter Berücksichtigung von plausibel abgeleiteten Auszahlungszeitpunkten davon
aus, dass das aus dem Zahlungsstrom resultierende Risiko des Ausgleichszahlungs-
de
berechtigten unterhalb des in Aktienrenditen beinhalteten Risikos liegt, jedoch auch
nicht risikofrei ist. Entsprechend der gängigen Bewertungspraxis hat der Bewertungs-
Ko
pi
e
gutachter vereinfachend den hälftigen bei der aktuellen Bewertung der Postbank ermittelten Risikozuschlag angesetzt.
Wir haben ergänzend zur beschriebenen Vorgehensweise des Bewertungsgutachters
he
eigene Berechnungen angestellt, die den von Deloitte ermittelten Wert der kapitalisier-
sc
ten Ausgleichszahlung bestätigen.
ni
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Bewertungsgutachter werterhö-
ro
hend die Annahme getroffen hat, dass trotz der Ankündigung der Deutsche Bank sich
kt
von dem Anteil an der Postbank zu trennen, für die Wertermittlung davon ausgegangen
wurde, dass der bestehende BGAV unbefristet fortgeführt wird. Mithin wird ein unbe-
El
e
grenzter Vermögenszufluss der Aktionäre aus der Ausgleichszahlung unterstellt.
Der vom Bewertungsgutachter ermittelte Barwert der Ausgleichszahlung liegt mit
€ 29,25 je Aktie deutlich unter der aus dem Börsenkurs der Postbank abgeleiteten Abfindung. Im Übrigen verweisen wir auf den unter Abschnitt C.I.3 dargestellten Vorlagebeschluss des OLG Frankfurt am Main an den BGH, wobei die Entscheidung des BGH
für den vorliegenden Fall aufgrund der beschriebenen Wertrelationen dahingestellt
bleiben kann.
98
V.
Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung
Schwierigkeiten zu berichten, die bei der Bewertung aufgetreten sind.
un
g
Gemäß §§ 327c Abs. 2 S. 4, 293e Abs. 1 AktG ist im Prüfungsbericht über besondere
Fa
ss
Aufgrund unserer Tätigkeit zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung
stellen wir fest, dass keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne von §§ 327c Abs. 2
El
e
kt
ro
ni
sc
he
Ko
pi
e
de
rf
in
al
en
S. 4, 293e Abs. 1 AktG bei der Bewertung der Postbank aufgetreten sind.
99
VI.
Ableitung der Barabfindung
un
g
Die Deutsche Bank hat am 7. Juli 2015 die Barabfindung, die den Minderheitsaktionä-
ren für die Übertragung ihrer Aktien der Postbank angeboten wird, auf € 35,05 je Aktie
Hierzu haben wir folgende Feststellungen getroffen:
Fa
ss
festgelegt.
in
al
en
Der durch Deloitte aus dem Ertragswert unter Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und der Sonderwerte abgeleitete Unternehmenswert der Postbank auf den 28. August 2015 beträgt € 6.036 Mio. Hieraus ergibt sich ein rechneri-
rf
scher Wert in Höhe von € 27,59 je Aktie.
Der Barwert der kapitalisierten jährlichen Ausgleichszahlung, die aufgrund des Beherr-
de
schungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 20. Juni 2012 an die Minderheitsaktionäre der Postbank durch die DB Finanz-Holding GmbH geleistet wird, beträgt € 29,25
Ko
pi
e
je Aktie.
Der rechnerische durchschnittliche Börsenkurs für einen dreimonatigen Zeitraum vor
dem Tag der Mitteilung über den beabsichtigten Ausschluss der Minderheitsaktionäre,
he
dem 27. April 2015, beträgt € 35,05 (gültiger Mindestpreis lt. Mitteilung BaFin / unter
Rückgriff auf Bloomberg-Daten) je Aktie und liegt damit über dem ermittelten Unter-
ni
sc
nehmenswert je Aktie.
ro
Im Ergebnis stellen wir daher fest, dass die von der Deutsche Bank festgelegte Barab-
El
e
kt
findung in Höhe von € 35,05 je Aktie angemessen ist.
100
e
is
ch
ro
n
kt
El
e
e
Ko
pi
in
al
en
rf
de
Fa
ss
un
g
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g
Fa
ss
ANLAGEN
e
is
ch
ro
n
kt
El
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Ko
pi
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al
en
rf
de
Fa
ss
un
g
Anlage 1
e
is
ch
ro
n
kt
El
e
e
Ko
pi
in
al
en
rf
de
Fa
ss
un
g
7.
2.
9.
3.
5.
Anlaqe 2
tur
Wi rtschaftsprüfer
und Wi rtschaftsprüfu
ngsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
Weitergabe
einer beruflichen
Äußerung
des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Berichte.
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers,
soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
ist
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer
(im Rahmen von Nr. 9)
nur. wenn die Voraussetzungen
des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet. so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9.
un
g
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfem oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend .Wirtschaftsprüfer. genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
(2) Die Verwendung
beruflicher
Äußerungen
des Wirtschaftsprüfers
zu
Werbezwecken
ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durphgeführten
Aufträge des Auf-
Umfang und Ausführung des Auftrages
ss
traggebers.
8. Mängelbeseitigung
Fa
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.
en
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschjagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr.9.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen -der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
in
al
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
rf
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
de
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
Ko
pi
e
(.4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen
~ußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf
Anderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
he
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstande, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
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sc
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
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Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
Berichterstattung
und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
@ IDW-Verlag
GmbH'
Postfach 320580:
Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschrl1nkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrll1ssigkeit;Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht. ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. ~ beschränkt; dies gilt auch dann. wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall rst auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden 'einheitlichen Schadens gegeben. Der
einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf. ob Schäden in einem oder rn mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. ~ in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(3) Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch
kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden
Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden
Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfungen mit
gesetzlicher
Haftungsbeschränkung.
40420 DOsseidorf'
Telefax 02.11/4561-206
52001
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übemommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
Tatigkeiten:
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftragg~ber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(~) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Außerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
de
r
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklarungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vennögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
Fa
ss
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(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
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(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
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(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen
Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
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e
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuem
14. Vergütung
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse
von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuem
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e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuem.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
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(4) Erhalt der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
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(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vennögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuem und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
ek
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
El
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
@ IDW-Verlag GmbH. Postfach 320580.40420
DOsseidorf. Telefax 0211/4561-206