GGR-Sitzung vom 21. März 2016 Beilage zu Traktandum 6 GEMEINDEABSTIMMUNG vom 05. Juni 2016 Botschaft des Grossen Gemeinderates an die Stimmberechtigten betreffend Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger 1. Das Wichtigste in Kürze Der Gemeinderat beabsichtigte, nach dem Umzug des Kindergartens Mooseggstrasse an die Oberfeldstrasse, die beiden frei werdenden Parzellen öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Der Unterdorfleist Langnau reichte innert der reglementarischen Sammelfrist von sechs Monaten die Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse mit 787 gültigen Unterschriften ein. Dem Grossen Gemeinderat geht der Erhalt der beiden Parzellen mit rund 2‘000 m2 als Spiel- und Sportplatz zu weit. Dies käme faktisch einem Bauverbot auf diesen in der Wohnzone W3 liegenden Parzellen gleich. Aus diesem Grund beantragt er Ihnen, die „Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse“ abzulehnen. 2. Initiativbegehren Die durch den Unterdorfleist eingereichte Initiative lautet wie folgt: „Das Areal des heutigen Kindergartens an der Mooseggstrasse ist nach dessen Verschiebung zum Kindergarten Oberfeld als öffentlicher Spiel- und Sportplatz auszugestalten.“ Die am 09. Februar 2015 eingereichte Initiative ist als „einfache Anregung“ formuliert. Gestützt auf Art. 31 der Gemeindeverfassung kann der Grosse Gemeinderat den Stimmberechtigten die Annahme oder Ablehnung der Initiative beantragen, aber keinen Gegenvorschlag unterbreiten. Gemäss Art. 30 der Gemeindeverfassung beschliesst der Grosse Gemeinderat über eine gültige Initiative innert neun Monaten nach deren Einreichung. Fällt das Geschäft in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder lehnt der Grosse Gemeinderat die Initiative zu einem Gegenstand aus seinem Zuständigkeitsbereich ab, ist die Initiative innert 15 Monaten nach Einreichung den Stimmberechtigten zu unterbreiten. Der Grosse Gemeinderat kann die Fristen in begründeten Fällen um sechs Monate verlängern. Anlässlich seiner Sitzung vom 19. Oktober 2015 beschloss der Grosse Gemeinderat, die Behandlungsfrist zwecks Vornahme weiterer Abklärungen für die allfällige Realisierung eines Generationenhauses an der Mooseggstrasse zu verlängern. 2 3. Postulat Elsa Reimann, Beat Gerber und Mitunterzeichnende betreffend Abgabe des Areals ehemaliger Kindergarten an der Mooseggstrasse im Baurecht Anlässlich der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 21. Juni 2015 reichten Elsa Reimann, Beat Gerber und 16 Mitunterzeichnende einen, ursprünglich als Motion formulierten, parlamentarischen Vorstoss mit folgendem Wortlaut ein: „Der Gemeinderat wird beauftragt, den ehemaligen Kindergarten an der Mooseggstrasse im Baurecht abzugeben. Das Anliegen des Unterdorfleist (öffentlicher Spielplatz) ist im Abtretungsvertrag zu integrieren. Ein wohnbaugenossenschaftlicher Übernehmer ist zu bevorzugen“. Dieser Vorstoss wurde am 19. Oktober 2015 in ein Postulat umgewandelt, durch den Grossen Gemeinderat als solches erheblich erklärt und an den Gemeinderat überwiesen. In der Ratsdebatte wurde die Abgabe der beiden Parzellen an der Mooseggstrasse im Baurecht als die bessere Variante als ein Verkauf erachtet. Zudem fand das Begehren um Erhalt eines öffentlichen Kinderspielplatzes an der Mooseggstrasse Zustimmung. 4. Beurteilung durch den Gemeinderat Die Annahme der Initiative käme faktisch einem Bauverbot für die rund 2‘000 m2 grosse Landfläche gleich. Ein solches Verbot steht im Widerspruch zur Ortsplanungsrevision aus dem Jahre 2013. Damals wurden die beiden Parzellen der Wohnzone W3 zugewiesen, um Wohnungsbau zu ermöglichen. Dieser Änderung erwuchs kein Widerstand. Der Gemeinderat erhielt bereits verschiedene Anfragen zum Erwerb der Liegenschaften, aber auch Alternativ- oder Projektideen für die Weiterverwendung des Areals an der Mooseggstrasse. Zur Verhinderung von Zersiedelung und zum Schutz der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche sowie zum Erhalt der bestehenden Landschaft wird planungs- und baurechtlich immer mehr eine „Verdichtung nach innen“ gefordert. In erreichbarer Nähe zum Areal des ehemaligen Kindergartens Mooseggstrasse befinden sich mehrere Spiel-, Sport- oder Naherholungsmöglichkeiten, wie z.B. die Ilfis, der Sportplatz Berufsschulhaus, der Äntelipark oder verschiedene Wälder mit Spazier- und Wanderwegen. Der Gemeinderat erachtet den Weiterbetrieb beziehungsweise die Einrichtung und den Unterhalt eines weiteren öffentlichen Sportplatzes als unverhältnismässig. Die heute mitten in der Wohnzone liegende Parzelle soll der Wohnnutzung zugeführt werden können. Aus diesem Grund lehnt der Gemeinderat die Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse ab. 3 5. Beratungen im Grossen Gemeinderat Im Rahmen der Beratungen vom 19. Oktober 2015 zur Fristverlängerung für die Behandlung der Initiative sowie zum unter Punkt 3 erwähnten Postulat votierten die Fraktionen grossmehrheitlich für eine Abgabe der Landfläche an der Mooseggstrasse im Baurecht, wenn möglich unter Beibehaltung eines öffentlichen Kinderspielplatzes. Anlässlich seiner Sitzung vom 20. März 2016 befasste sich der Grosse Gemeinderat eingehend mit der Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse. Er lehnt die Initiative mit .. Stimmen bei .. Stimmen ab. Diskussion 6. Warum kommt es zur Abstimmung? Im Rahmen seines Beschlusses zur Weiterbehandlung der Initiative verpflichtete der Grosse Gemeinderat den Gemeinderat im Falle eines Rückzuges der Initiative, bei einer Ausschreibung der Parzellen die Abgabe im Baurecht vorzusehen und für einen öffentlichen Kinderspielplatz eine Fläche von rund 300 m2 auszuscheiden. Gestützt auf diesen Beschluss des Grossen Gemeinderates hat der Gemeinderat mit den Initianten das Gespräch gesucht. Diese beharren auf dem ursprünglichen Initiativbegehren und lehnen einen Rückzug der Initiative ab. Aus diesem Grund kommt es zur Gemeindeabstimmung. Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen Ihnen der Grosse Gemeinderat und der Gemeinderat, die Initiative für die Erhaltung des Spiel- und Sportplatzes an der Mooseggstrasse abzulehnen. 3550 Langnau, 21. März 2016 Im Namen des Grossen Gemeinderates Der Präsident Der Gemeindeschreiber Walter Gerber Samuel Buri Hinweis: Die Grundlageakten liegen vor der Abstimmung bei der Präsidialabteilung, Gemeindehaus, 1. Stock, zur Einsichtnahme auf. 4
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