Vom Verweigerer zum Verdächtigen | Südwest Presse Online

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URL: http://www.swp.de/3298294
Autor: ROLAND MÜLLER, 24.06.2015
Vom Verweigerer zum Verdächtigen
NERESHEIM: Im Mordfall Bögerl wurden DNA-Proben unter Zwang genommen - in einigen Fällen
rechtswidrig. Kritiker sehen darin ein Lehrbeispiel, wie DNA-Massentests die Unschuldsvermutung
untergraben.
Massengentest in Neresheim: Eine Polizistin nimmt am 14. Februar 2014 von Bürgermeister Gerd Dannemann eine Speichelprobe.
Fotograf: dpa
Es ist der 14. Februar vergangenen Jahres, als die Stadt Neresheim (Ostalbkreis) im Fokus der Medien steht.
Reporter und Fernsehteams aller großen Sender sind gekommen, es ist der Tag, an dem die Ermittler auf einen
Durchbruch im Mordfall Maria Bögerl hoffen. Der Bürgermeister ist einer der ersten, der öffentlichkeitswirksam
seine Speichelprobe in einem Klassenzimmer der Schule abgibt, und am Eingang erklären Bürger tapfer vor den
Kameras, warum sie mitmachen und dass es alles halb so wild sei mit dem DNA-Massentest.
Am Ende der Aktion, zu der in Neresheim 3000 Männer zwischen 21 und 68 Jahren aufgerufen waren, werden
die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft von einem großen Erfolg sprechen. Lediglich 900 der
Aufgerufenen sind nicht zur freiwilligen Speichelprobe erschienen. Doch schon im nächsten Atemzug wird klar:
28.08.2015 12:28
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Diese 900 "Verweigerer" werde man sich nun genau anschauen. Zum Verdächtigen ist es da nur noch ein kleiner
Schritt.
DNA-Reihenuntersuchungen gehören zu den umstrittensten Methoden für die Aufklärung von Verbrechen. Sie
kommen zum Einsatz, wenn die Polizei am Tatort Genspuren gefunden hat, die vom Täter stammen dürften, und
sie diesen in einem bestimmten Personenkreis - meist Ortschaften im Umkreis des Tatorts - vermutet. Dass der
Mörder oder Vergewaltiger von nebenan tatsächlich aus freien Stücken zur Speichelprobe geht, ist eher selten.
Aber jeden Teilnehmer kann die Polizei schonmal als Täter ausschließen. Übrig bleiben die "Verweigerer".
Mordverdacht per Ausschlussprinzip? Kritiker sehen hier eins der wichtigsten Fundamente des Rechtsstaats
untergraben. "Massen-Gentests führen dazu, dass die Unschuldsvermutung flächendeckend umgekehrt wird",
sagt der Berliner Strafverteidiger Stefan König, Vorsitzender im Strafrechtsausschusses des Deutschen
Anwaltvereins. "Unverdächtige Menschen fühlen sich plötzlich verpflichtet, ihre Unschuld zu beweisen. Ich finde
das nicht richtig." Das Bundesverfassungsgericht hat zwar untersagt, dass die Nichtteilnahme am Gentest als
Verdachtsmoment gegen die "Verweigerer" gewertet wird. "In der Praxis gibt es genau an dieser Stelle immer
wieder Probleme", sagt König.
Wie wenig das Vorgehen der Ermittler mit der im Gesetz vorgesehenen "Freiwilligkeit" zu tun hat, zeigt der Fall
Bögerl: Wer auf die ersten Aufrufe nicht reagierte, bekam zuerst Post von der Polizei, sich doch bitte zu melden,
danach wurde mit Hausbesuchen und Anrufen der Druck erhöht. "Wer nichts mit der Tat zu tun hat und einfach
nur seine strafprozessualen Rechte wahrnehmen möchte, muss sich plötzlich dafür rechtfertigen", sagt der
Stuttgarter Rechtsanwalt Manuel Reiger, dessen Kanzlei mehrere "Verweigerer" vertritt. Das sei nicht in Ordnung.
Auch die Koblenzer Richterin Bettina Grengel hält die gesetzliche Vorgabe der "Freiwilligkeit" für eine Schimäre.
Ein Zwang bestehe "faktisch immer", in der Praxis sei die Norm "nicht erfüllbar", schreibt sie in einem Aufsatz zum
Thema.
Dass im Fall Bögerl auch rechtsstaatliche Grenzen überschritten wurden, hat kürzlich das Landgericht Ellwangen
festgestellt. In zwei Fällen hat es die zwangsweise Entnahme von Blut- und DNA-Proben im Nachhinein für
rechtswidrig erklärt. Die Entnahmen waren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Ellwangen
angeordnet worden. Das ist jedoch nur zulässig, wenn ein begründeter "Anfangsverdacht" besteht - und dafür
sah das Landgericht keine ausreichenden "konkreten Tatsachen".
Wie wenig es braucht, um im Eifer der Ermittlungen zum Mordverdächtigen zu werden, zeigt der
Gerichtsbeschluss, der der SÜDWEST PRESSE vorliegt. Als Verdachts-Begründung hatten die Ermittler etwa in
einem Fall angegeben, dass der betroffene Neresheimer kein tragfähiges Alibi hatte und sein Handy am
Tatabend in einer Mobilfunkzelle in der Nähe des Neresheimer Klosterhofs registriert wurde, wo das Tatfahrzeug
gefunden wurde. Das hielt das Landgericht dann doch für zu weit hergeholt: Schließlich wohne der Mann ganz in
der Nähe und sei vermutlich abends schlicht samt Handy zu Hause gewesen. Und sein angegebenes Alibi, er sei
bei der Arbeit und einem Grillfest gewesen, hätten die Ermittler "offenbar nicht überprüft", wie es in dem
Beschluss heißt. All das reiche nicht aus für einen "auf konkreten Tatsachen basierenden Anfangsverdacht".
Als das Landgericht die Beschlüsse aufhob, war es für die meisten Betroffenen freilich schon zu spät, die
DNA-Probe schon genommen. Auch dieses Vorgehen hält Anwalt Reiger für grenzwertig. "Der Beschluss des
Amtsgerichts war den Beschuldigten noch gar nicht zugestellt, da rief schon die Polizei an und drohte damit, ihn
am nächsten Tag vom Arbeitsplatz abzuholen."
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen verteidigt ihr Vorgehen. Die Polizei sei verpflichtet, Betroffene über den
rechtlichen Weitergang zu unterrichten. Es könne vorkommen, dass dies "subjektiv als Druck wahrgenommen
wird", sagt Staatsanwalt Armin Burger. Generell bewege man sich im rechtsstaatlichen Rahmen. "Aber wir haben
schwierige Abwägungen zu treffen", sagt Burger. "Es ist auch unsere Verpflichtung, alles zu tun, um den Fall
aufzuklären." In keinem Fall sei der Verdacht mit der Nichtteilnahme am freiwilligen DNA-Test begründet worden.
Und: In einem Fall habe das Landgericht die Beschwerde eines Betroffenen auch als unbegründet verworfen.
Der Druck auf die Ermittler, einen spektakulären Mordfall nach Jahren endlich zu lösen, die schwierige
Rechtslage unter dem Mantel der Freiwilligkeit - den meisten fällt es da offenbar schwer, auf ihr
Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu pochen. "Es ist ein Trend, der sich
ja derzeit allgemein beobachten lässt", sagt Reiger: "Dass Freiheitsrechte immer mehr mit dem Argument
ausgehöhlt werden, man habe ja nichts zu verbergen."
Ihr Heil vor Gericht gesucht haben ohnehin nur wenige Betroffene: Von insgesamt 30 angeordneten
DNA-Zwangsentnahmen wurde überhaupt nur gegen fünf Beschwerde eingelegt - viermal erhielten die
"Verweigerer" Recht. Deren Zahl ist inzwischen auf nur noch 90 geschmolzen. Der Mordfall Bögerl ist noch immer
nicht gelöst.
Ermittlungen dauern schon fünf Jahre an
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Ungelöst Die Entführung und Ermordung Maria Bögerls beschäftigt die Ermittler seit mehr als
fünf Jahren - ein Täter wurde bisher nicht gefunden. Die zweifache Mutter und Ehefrau des
Heidenheimer Sparkassenchefs war am 10. Mai 2010 in ihrem eigenen Auto aus ihrem Haus
entführt worden. Das geforderte Lösegeld von 300.000 Euro wurde nie abgeholt, das Auto fand
man im Neresheimer Klosterhof. Am 3. Juni 2010 fand ein Spaziergänger die Leiche von Maria
Bögerl im Wald. Das Opfer wurde erstochen.
Gesetz Massengentests werden seit Anfang der 90er Jahre zur Aufklärung von Verbrechen
eingesetzt - häufig auch erfolgreich. Gesetzlich geregelt wurde das umstrittene Mittel aber erst im
Jahr 2005: In Paragraph 81h der Strafprozessordnung.
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