Drucksache 6/5300 - Landtag Mecklenburg Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
6. Wahlperiode
Drucksache 6/5300
06.04.2016
ANTRAG
der Fraktion DIE LINKE
Funktionsfähigkeit der Justiz sicherstellen
Der Landtag möge beschließen:
I. Der Landtag stellt mit großer Besorgnis fest, dass
1. am Landgericht Schwerin Untersuchungshäftlinge aufgrund nicht fristgerecht eröffneter
Hauptverfahren entlassen werden mussten,
2. mit Hinblick auf die Überlastungsanzeigen der Vergangenheit beim Landgericht
Schwerin von einem grundsätzlichen Personalproblem ausgegangen werden muss,
3. das Justizministerium vor diesem Hintergrund nicht handeln will und von einer ausreichenden Personalausstattung ausgeht und
4. die Funktionsfähigkeit der Justiz gefährdet ist.
II. Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. dem Landtag zu berichten, wie es zu dieser Überlastungssituation am Landgericht
Schwerin kommen konnte und
2. umgehend alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Funktionsfähigkeit der
Justiz sicherzustellen.
Helmut Holter und Fraktion
Drucksache 6/5300
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Begründung:
Wie aus Medienberichten bekannt wurde, musste das Landgericht Schwerin mutmaßliche
Drogen-Kriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Grund hierfür war, dass die
zuständige Strafkammer aufgrund von Überlastung die Hauptverhandlung nicht fristgerecht
terminieren konnte. Dies habe am besonderen Aufwand des Verfahrens und an einem weiteren komplizierten Verfahren gelegen, das der zuständige Richter betreue.
Die Justizministerin hält die aktuelle Personalausstattung für ausreichend und sieht keinen
Bedarf, hier aufzustocken. Die vorhandenen Strukturprobleme seien im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung zu lösen.
Bereits im Jahre 2012 hatte das Schweriner Landgericht eine Überlastung angezeigt und im
Folgenden aufgrund dieser zwei U-Haftentlassungen durchgeführt. Auch hier war der Grund
eine nicht fristgerechte Terminierung. Einige Zeit später drohten aus gleichem Grunde wieder
Entlassungen, die gerade noch abgewendet werden konnten.
Das alles zeigt, dass es beim Landgericht Schwerin ein grundsätzliches Problem bei der Personalausstattung gibt. Es zeigt sich ferner, dass trotz einer dem Personalbedarfsberechnungssystem entsprechenden Ausstattung erhebliche Defizite auftreten. Kommt es zu unerwarteten
Ereignissen oder Verfahren mit außergewöhnlicher Komplexität, ist das Gericht mit der derzeitigen Ausstattung nicht in der Lage, angemessen zu reagieren.
Derartige Haftentlassungen wegen nicht fristgerechter Terminierung verdeutlichen, dass die
Funktionsfähigkeit der Justiz als Ganzes in Gefahr ist. Hier muss die Justizministerin dringend gegensteuern.
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