LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 6/5300 06.04.2016 ANTRAG der Fraktion DIE LINKE Funktionsfähigkeit der Justiz sicherstellen Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt mit großer Besorgnis fest, dass 1. am Landgericht Schwerin Untersuchungshäftlinge aufgrund nicht fristgerecht eröffneter Hauptverfahren entlassen werden mussten, 2. mit Hinblick auf die Überlastungsanzeigen der Vergangenheit beim Landgericht Schwerin von einem grundsätzlichen Personalproblem ausgegangen werden muss, 3. das Justizministerium vor diesem Hintergrund nicht handeln will und von einer ausreichenden Personalausstattung ausgeht und 4. die Funktionsfähigkeit der Justiz gefährdet ist. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. dem Landtag zu berichten, wie es zu dieser Überlastungssituation am Landgericht Schwerin kommen konnte und 2. umgehend alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen. Helmut Holter und Fraktion Drucksache 6/5300 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Begründung: Wie aus Medienberichten bekannt wurde, musste das Landgericht Schwerin mutmaßliche Drogen-Kriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Grund hierfür war, dass die zuständige Strafkammer aufgrund von Überlastung die Hauptverhandlung nicht fristgerecht terminieren konnte. Dies habe am besonderen Aufwand des Verfahrens und an einem weiteren komplizierten Verfahren gelegen, das der zuständige Richter betreue. Die Justizministerin hält die aktuelle Personalausstattung für ausreichend und sieht keinen Bedarf, hier aufzustocken. Die vorhandenen Strukturprobleme seien im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung zu lösen. Bereits im Jahre 2012 hatte das Schweriner Landgericht eine Überlastung angezeigt und im Folgenden aufgrund dieser zwei U-Haftentlassungen durchgeführt. Auch hier war der Grund eine nicht fristgerechte Terminierung. Einige Zeit später drohten aus gleichem Grunde wieder Entlassungen, die gerade noch abgewendet werden konnten. Das alles zeigt, dass es beim Landgericht Schwerin ein grundsätzliches Problem bei der Personalausstattung gibt. Es zeigt sich ferner, dass trotz einer dem Personalbedarfsberechnungssystem entsprechenden Ausstattung erhebliche Defizite auftreten. Kommt es zu unerwarteten Ereignissen oder Verfahren mit außergewöhnlicher Komplexität, ist das Gericht mit der derzeitigen Ausstattung nicht in der Lage, angemessen zu reagieren. Derartige Haftentlassungen wegen nicht fristgerechter Terminierung verdeutlichen, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz als Ganzes in Gefahr ist. Hier muss die Justizministerin dringend gegensteuern. 2
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