Gymnasium an der Schweizer Allee Fachschaft Französisch Dortmund, im Oktober 2015 J Leitfaden für die mündlichen Prüfungen in den Jahrgängen 7, EF und Q2 • • • • • • • • • • • Elternbrief: Ca. einen Monat vor den entsprechenden mündlichen Prüfungen sollten die Elternbriefe (s. Anhang) mit den aktuellen Daten für die Jahrgangsstufe 7 , die EF und die Q2 herausgegeben werden. Termin: Die Prüfungen in der Jahrgangsstufe 7 ersetzen die 3. Klassenarbeit im 1. Halbjahr. Die Prüfungen in der EF ersetzen die 2. Klausur im 2. Halbjahr, und die der Q2 ersetzen die erste Klausur im ersten Halbjahr. Die Termine werden zentral festgelegt. Prüfungsaufgaben: Die in den Jahrgängen unterrichtenden KollegInnen können Absprachen bezüglich der Aufgabenstellungen. treffen Es kann auf alte Prüfungsaufgaben zurückgegriffen werden, es sollten aber auch neue Aufgaben entwickelt werden. Hier sollte ein großzügiger zeitlicher Vorlauf gerechnet werden. Prüfungsmodus: Die Prüfungen in allen der Jahrgangsstufen finden i.d.R. in Dreiergruppen statt. In der Jahrgangsstufe 7 und in der EF haben die SuS eine 10-minütige Vorbereitungszeit im Prüfungsraum. Die Prüfung in der Jahrgangsstufe 7 dauert ca. 7-10 Minuten, die der EF 15-20 Minuten. Die SuS der Q2 haben eine 30-minütige Vorbereitungszeit in einem beaufsichtigten Raum. Die Prüfung dauert ca. 20-30 Minuten. Alle Prüfungen beinhalten zwei Teile („zusammenhängendes Sprechen“ und „an Gesprächen teilnehmen“). Es prüfen zwei/drei FachlehrerInnen. Bewertung: Das Bewertungsraster für die Jahrgangsstufe 7 erstellen die FranzösischlehrerInnen. Für die Oberstufe bildet das Bewertungsraster der Standardsicherung die Bewertungsgrundlage. Die Kriterien müssen den SchülerInnen vorher bekannt sein. Prüfungsplan: In Absprache mit den Lerngruppen werden die Prüfungsgruppen von den unterrichtenen KollegInnen eingeteilt; der genaue Prüfungsplan ist dann auszufüllen und bis spätestens eine Woche vor der Prüfung einzureichen. Ebenfalls ist der Plan den SchülerInnen mitzuteilen. Prüfungskommission: I.d.R. prüfen die KurslehrerInnen miteinander. Ggf. schlagen sie rechtzeitig mitprüfende Kolleginnen und Kollegen vor. Eine sinnvolle Frist ist in der Fachkonferenz zu nennen, abhängig vom jeweiligen Prüfungstermin. Hierbei ist auf ausgewogene Belastung zu achten: Durch das gestiegene Prüfungsaufkommen muss jede Kollegin/jeder Kollege mit zwei Prüfungen pro Schuljahr rechnen und sollte sich entsprechend zur Verfügung stellen. Fehlende SchülerInnen: Fehlende SchülerInnen müssen sich am Prüfungstag morgens im Sekretariat krank melden (eine Entschuldigung der Eltern ist ausreichend, grundsätzlich ein Attest einzufordern ist nicht zulässig, auch nicht in der Q2 – lediglich bei volljährigen SuS). Für diese ist ein Sondertermin, an dem die Prüfung wiederholt wird, festzulegen. Dies wird im Einzelfall besprochen. Protokolle: Das Protokoll der Prüfungen sollte das Gespräch aufzeichnen. Da dies überwiegend nicht möglich ist, sollten „Gesprächsauszüge“ verschriftlicht werden, die im Falle eines Widerspruchs verwendet werden können. Bei SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Einzelfall und in Absprache mit betreuenden Pädagogen nach einer individuellen Lösung gesucht. Bewertungsraster und weitere Informationen unter: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/muendliche-kompetenzenentwickeln-und-pruefen/angebot-home/
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