Strassenverkehrsamt Kundendienst Mofa prüfen und einlösen Mofa-Fahrzeugprüfung Mofas werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr periodisch geprüft. Folgende Prüfungsgründe sind möglich: Neuzulassung typengenehmigtes Fahrzeug Nach Ausserverkehrsetzung aufgrund Technischer Mängel Fehlender Mofa-Fahrzeugausweis (verlorener Ausweis) Fehlendes TG-Kontrollschild (Zuzug in Kanton Thurgau) Die Prüfungen werden durch autorisierte Betriebe (Liste siehe letzte Seite) durchgeführt. Nach der erfolgreichen Fahrzeugprüfung Für die Einlösung Ihres Mofa’s benötigt der autorisierte Mofahändler folgende Unterlagen: Mofa-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges Angaben zum neuen Halter Kopie ID Bestätigung gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen (Formularlink siehe letzte Seite) Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrzeugprüfung und Bezahlung der Gebühren (siehe Formularlink: Mofa-Fahrzeugprüfung – Kontrollbericht) ein Kontrollschild und eine Vignette. Der Fahrzeugausweis wird Ihnen per Post zugestellt. Adressänderung Eine Adressänderung ist dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Die Änderung im Ausweis ist kostenlos. www.stva.tg.ch 8501 Frauenfeld, Moosweg 7a 8580 Amriswil, Kreuzlingerstr. 36 Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Donnerstag bis 18.00 Halterwechsel mit gültiger oder ungültiger Vignette Ein Halterwechsel (auch innerhalb der Familie) ist dem Strassenverkehrsamt unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen zu melden. Das Strassenverkehrsamt benötigt folgende Unterlagen: Mofa-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges Angaben zum neuen Halter Kopie ID Bestätigung gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen (Formularlink siehe letzte Seite) Verlust oder Diebstahl Verlust Vignette Bei einem Verlust der Vignette genügt es, für einen Ersatz bei einem autorisierten Mofahändler oder dem Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis vorzulegen. Sie erhalten eine neue Vignette. Verlust Kontrollschild und Vignette Falls das Kontrollschild und die Vignette nicht mehr vorhanden, melden Sie dies bei einem autorisierten Mofahändler (Liste siehe letzte Seite). Es wird Ihnen per Post ein neuer Fahrzeugausweis zugestellt. Verlust Fahrzeugausweis Bei einem Verlust des gültigen Fahrzeugausweises, muss das Mofa zur Identifikation dem autorisierten Mofahändler gezeigt werden (Ablauf siehe erste Seite). Füllen Sie bitte das Formular Verlust –Fahrzeugausweis Motorfahrrad (Formularlink siehe letzte Seite) aus. Der Fahrzeugausweis wird Ihnen per Post zugestellt. Verlust Mofa Der Verlust oder Diebstahl des Mofas muss der Polizei gemeldet werden. Kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung Wer über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung (AXA Winterthur, Policen Nr. 14.245.392) versichert ist, meldet einen Schadenfall bei der AXA Winterthur Versicherung. Telefon 0800 809 809. Gebühren Eigene Kollektiv- Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung ( AXA Winterthur Versicherung, Police Nr. 4.601.668 Jährliche Verkehrssteuer 2.50 2.50 Vignette 10.-- 10.-- Mofa-Kontrollschild 10.00 10.-- Versicherungsprämie -- Verband / Mofa Kontrollbericht 34.30 * 40.-- 40.-- Gesamtkosten mit Kontrollschild 62.50 96.80 Gesamtkosten ohne Kontrollschild 52.50 86.80 (Mofaprüfung) Fahrzeugausweis 40.-- Duplikat-Fahrzeugausweis 20.-- Änderung im Ausweis Adressänderung im FZA gratis * Für Kontrollschilder, bzw. Vignetten, die ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres bezogen werden, ermässigt sich die Prämie um die Hälfte Wichtige Links und Formulare www.2rad-thurgau.ch www.strassenverkehrsamt.tg.ch unter Formular und Merkblätter: Mofa-Prüfstellen im Kanton Thurgau - autorisierte Betriebe Mofa-Fahrzeugprüfung - Kontrollbericht Verlust - Fahrzeugausweis Motorfahrrad Bestätigung des gesetzlichen Vertreters Fahrzeugeinlösung Motorfahrrad führen vor Erreichen des Mindestalters Zulassungspflicht Elektro-Motorfahrräder (E-Bike, Elektro-Velo) Räder unter Strom
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