Mofa prüfen und einlösen - Kanton Thurgau Formular Center

Strassenverkehrsamt
Kundendienst
Mofa prüfen und einlösen
Mofa-Fahrzeugprüfung
Mofas werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr periodisch geprüft.
Folgende Prüfungsgründe sind möglich:
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Neuzulassung typengenehmigtes Fahrzeug
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Nach Ausserverkehrsetzung aufgrund Technischer Mängel
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Fehlender Mofa-Fahrzeugausweis
(verlorener Ausweis)
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Fehlendes TG-Kontrollschild
(Zuzug in Kanton Thurgau)
Die Prüfungen werden durch autorisierte Betriebe (Liste siehe letzte Seite) durchgeführt.
Nach der erfolgreichen Fahrzeugprüfung
Für die Einlösung Ihres Mofa’s benötigt der autorisierte Mofahändler folgende Unterlagen:
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Mofa-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges
Angaben zum neuen Halter
Kopie ID
Bestätigung gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen (Formularlink siehe letzte Seite)
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrzeugprüfung und Bezahlung der Gebühren (siehe Formularlink:
Mofa-Fahrzeugprüfung – Kontrollbericht) ein Kontrollschild und eine Vignette.
Der Fahrzeugausweis wird Ihnen per Post zugestellt.
Adressänderung
Eine Adressänderung ist dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Die Änderung im
Ausweis ist kostenlos.
www.stva.tg.ch
8501 Frauenfeld, Moosweg 7a
8580 Amriswil, Kreuzlingerstr. 36
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00
und 13.00 bis 17.00
Donnerstag
bis 18.00
Halterwechsel mit gültiger oder ungültiger Vignette
Ein Halterwechsel (auch innerhalb der Familie) ist dem Strassenverkehrsamt unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen zu melden.
Das Strassenverkehrsamt benötigt folgende Unterlagen:
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Mofa-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges
Angaben zum neuen Halter
Kopie ID
Bestätigung gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen (Formularlink siehe letzte Seite)
Verlust oder Diebstahl
Verlust Vignette
Bei einem Verlust der Vignette genügt es, für einen Ersatz bei einem autorisierten Mofahändler oder dem
Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis vorzulegen.
Sie erhalten eine neue Vignette.
Verlust Kontrollschild und Vignette
Falls das Kontrollschild und die Vignette nicht mehr vorhanden, melden Sie dies bei einem autorisierten
Mofahändler (Liste siehe letzte Seite).
Es wird Ihnen per Post ein neuer Fahrzeugausweis zugestellt.
Verlust Fahrzeugausweis
Bei einem Verlust des gültigen Fahrzeugausweises, muss das Mofa zur Identifikation dem autorisierten
Mofahändler gezeigt werden (Ablauf siehe erste Seite).
Füllen Sie bitte das Formular Verlust –Fahrzeugausweis Motorfahrrad (Formularlink siehe letzte Seite)
aus. Der Fahrzeugausweis wird Ihnen per Post zugestellt.
Verlust Mofa
Der Verlust oder Diebstahl des Mofas muss der Polizei gemeldet werden.
Kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung
Wer über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung (AXA Winterthur, Policen Nr. 14.245.392)
versichert ist, meldet einen Schadenfall bei der AXA Winterthur Versicherung. Telefon 0800 809 809.
Gebühren
Eigene
Kollektiv-
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung ( AXA
Winterthur Versicherung,
Police Nr. 4.601.668
Jährliche Verkehrssteuer
2.50
2.50
Vignette
10.--
10.--
Mofa-Kontrollschild
10.00
10.--
Versicherungsprämie
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Verband / Mofa Kontrollbericht
34.30 *
40.--
40.--
Gesamtkosten mit Kontrollschild
62.50
96.80
Gesamtkosten ohne Kontrollschild
52.50
86.80
(Mofaprüfung)
Fahrzeugausweis
40.--
Duplikat-Fahrzeugausweis
20.--
Änderung im Ausweis
Adressänderung im FZA
gratis
* Für Kontrollschilder, bzw. Vignetten, die ab dem 1. Oktober des laufenden
Jahres bezogen werden, ermässigt sich die Prämie um die Hälfte
Wichtige Links und Formulare
www.2rad-thurgau.ch
www.strassenverkehrsamt.tg.ch
unter Formular und Merkblätter:
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Mofa-Prüfstellen im Kanton Thurgau - autorisierte Betriebe
Mofa-Fahrzeugprüfung - Kontrollbericht
Verlust - Fahrzeugausweis Motorfahrrad
Bestätigung des gesetzlichen Vertreters Fahrzeugeinlösung
Motorfahrrad führen vor Erreichen des Mindestalters
Zulassungspflicht Elektro-Motorfahrräder (E-Bike, Elektro-Velo)
Räder unter Strom