Elternbeiträge – neue Regelungen zum 1. August 2016 Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder für die Betreuung des Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist von den Eltern ein Elternbeitrag zu leisten. Die Regelungen der Elternbeitragssatzung des Kreises Soest gelten hierfür. Diese Satzung wird mit Wirkung ab 1. August 2016 geändert. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist. Maßgeblich für die Höhe des Elternbeitrages sind die Stundenbuchung, das Alter des Kindes sowie die Höhe des Jahreseinkommens der Familie. Das jeweilige Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten ist Grundlage. Die Stundenbuchung kann 25, 35 oder 45 Wochenstunden betragen. Nur in der Kindertagespflege ist auch eine Buchung im Rahmen von bis zu 15 Wochenstunden möglich. Die zu leistenden Monatsbeiträge ergeben sich aus der folgenden Elternbeitragstabelle: Kinder über 3 Jahren Jahreseinkommen Kinder unter 3 Jahren vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit bis 15 Std. bis 25 Std. bis 35 Std. bis 45 Std. bis 15 Std. bis 25 Std. bis 35 Std. bis 45 Std. 0- 25.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 25.001- 31.000 € 30 € 35 € 40 € 65 € 70 € 85 € 110 € 130 € 31.001- 37.000 € 40 € 45 € 55 € 85 € 90 € 110 € 135 € 160 € 37.001- 43.000 € 50 € 60 € 70 € 110 € 110 € 135 € 165 € 195 € 43.001- 50.000 € 65 € 75 € 90 € 140 € 130 € 160 € 195 € 230 € 50.001- 56.000 € 80 € 95 € 110 € 170 € 150 € 185 € 225 € 265 € 56.001- 62.000 € 95 € 110 € 130 € 200 € 170 € 210 € 255 € 300 € 62.001- 68.000 € 110 € 130 € 155 € 235 € 185 € 235 € 285 € 335 € 68.001- 75.000 € 125 € 150 € 175 € 270 € 200 € 260 € 315 € 370 € 75.001- 83.000 € 140 € 170 € 195 € 305 € 215 € 280 € 340 € 400 € 83.001- 91.000 € 155 € 185 € 215 € 340 € 235 € 300 € 365 € 430 € 91.001 -100.000 € 170 € 205 € 235 € 375 € 255 € 320 € 390 € 460 € über 100.000 € 185 € 225 € 260 € 410 € 275 € 345 € 420 € 495 € Hinweise: Besuchen Geschwisterkinder zeitgleich eine Kindertageseinrichtung oder werden zeitgleich in der Kindertagespflege betreut, vermindert sich der Elternbeitrag für das 2. Kind. Bei gleichzeitiger Betreuung von 3 Kindern entfällt für das 3. Kind die Beitragspflicht. Kinder, die in der Zeit vom 01.08. bis 31.10. das dritte Lebensjahr vollenden, gelten bereits ab Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres als Dreijährige. Grundsätzlich beginnt die Beitragspflicht am 1. des Monats, ab dem die Betreuung in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege vereinbart ist. Maßgeblich ist der Inhalt des Betreuungsvertrages. Bei Schließungszeiten der Einrichtung oder Abwesenheitszeiten des Kindes bleibt die Beitragspflicht unverändert bestehen. Die Beitragspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, ist beitragsfrei. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, gelten Sonderregelungen. Kontaktdaten: Telefon: Buchstabe A – E: 02921 30-2006 Buchstabe F – J: 02921 30-2008 Buchstabe K – N: 02921 30-2258 Buchstabe O - Schu: 02921 30-2526 Buchstabe Schv - Z: 02921 30-2512 E-Mail: [email protected] Fax: 02921 30-2602 Anschrift: Kreishaus Soest, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest
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