Merkblatt “Elternbeiträge”

Elternbeiträge – neue Regelungen zum 1. August 2016
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder für die Betreuung des Kindes im Rahmen der
Kindertagespflege ist von den Eltern ein Elternbeitrag zu leisten. Die Regelungen der
Elternbeitragssatzung des Kreises Soest gelten hierfür. Diese Satzung wird mit Wirkung ab 1. August
2016 geändert.
Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist. Maßgeblich für
die Höhe des Elternbeitrages sind die Stundenbuchung, das Alter des Kindes sowie die Höhe des
Jahreseinkommens der Familie. Das jeweilige Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten ist
Grundlage.
Die Stundenbuchung kann 25, 35 oder 45 Wochenstunden betragen. Nur in der Kindertagespflege ist
auch eine Buchung im Rahmen von bis zu 15 Wochenstunden möglich.
Die zu leistenden Monatsbeiträge ergeben sich aus der folgenden Elternbeitragstabelle:
Kinder über 3 Jahren
Jahreseinkommen
Kinder unter 3 Jahren
vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit
vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit
bis
15 Std.
bis
25 Std.
bis
35 Std.
bis
45 Std.
bis
15 Std.
bis
25 Std.
bis
35 Std.
bis
45 Std.
0- 25.000 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
25.001- 31.000 €
30 €
35 €
40 €
65 €
70 €
85 €
110 €
130 €
31.001- 37.000 €
40 €
45 €
55 €
85 €
90 €
110 €
135 €
160 €
37.001- 43.000 €
50 €
60 €
70 €
110 €
110 €
135 €
165 €
195 €
43.001- 50.000 €
65 €
75 €
90 €
140 €
130 €
160 €
195 €
230 €
50.001- 56.000 €
80 €
95 €
110 €
170 €
150 €
185 €
225 €
265 €
56.001- 62.000 €
95 €
110 €
130 €
200 €
170 €
210 €
255 €
300 €
62.001- 68.000 €
110 €
130 €
155 €
235 €
185 €
235 €
285 €
335 €
68.001- 75.000 €
125 €
150 €
175 €
270 €
200 €
260 €
315 €
370 €
75.001- 83.000 €
140 €
170 €
195 €
305 €
215 €
280 €
340 €
400 €
83.001- 91.000 €
155 €
185 €
215 €
340 €
235 €
300 €
365 €
430 €
91.001 -100.000 €
170 €
205 €
235 €
375 €
255 €
320 €
390 €
460 €
über 100.000 €
185 €
225 €
260 €
410 €
275 €
345 €
420 €
495 €
Hinweise:

Besuchen Geschwisterkinder zeitgleich eine Kindertageseinrichtung oder werden
zeitgleich in der Kindertagespflege betreut, vermindert sich der Elternbeitrag für das
2. Kind. Bei gleichzeitiger Betreuung von 3 Kindern entfällt für das 3. Kind die
Beitragspflicht.

Kinder, die in der Zeit vom 01.08. bis 31.10. das dritte Lebensjahr vollenden, gelten
bereits ab Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres als Dreijährige.

Grundsätzlich beginnt die Beitragspflicht am 1. des Monats, ab dem die Betreuung in
der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege vereinbart ist. Maßgeblich
ist der Inhalt des Betreuungsvertrages.

Bei Schließungszeiten der Einrichtung oder Abwesenheitszeiten des Kindes bleibt die
Beitragspflicht unverändert bestehen.

Die Beitragspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das
Betreuungsverhältnis endet.

Das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, ist beitragsfrei.

Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, gelten Sonderregelungen.
Kontaktdaten:
Telefon:
Buchstabe A – E:
02921 30-2006
Buchstabe F – J:
02921 30-2008
Buchstabe K – N:
02921 30-2258
Buchstabe O - Schu:
02921 30-2526
Buchstabe Schv - Z:
02921 30-2512
E-Mail:
[email protected]
Fax:
02921 30-2602
Anschrift:
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