LEITFADEN FÜR KOMMUNEN BETEILIGUNG AN KOMM. PAKT. NET – KOMMUNALER PAKT ZUM NETZAUSBAU KONTAKT Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e. V. Bei Fragen zu den Zielen, Beitrittsmodalitäten oder Leistungen der/des kAöR/ZV nehmen Sie bitte Kontakt mit den nachstehenden Ansprechpartnern auf. Herr Heiner Scheffold 1. Vorsitzender Neue Medien und Technologien im ländlichen Raum e. V. Herr Eugen Engler BM a. D., stellv. Vorsitzender Neue Medien und Technologien im ländlichen Raum e. V. Anschrift Schillerstraße 30 89077 Ulm Telefon: +49 (0)731 185 1200 E-Mail: [email protected] Kontaktformular: ↗ neue-medien-laendlicher-raum-ev.de/contact 2 INHALT 1 2 3 4 WAS IST KOMM.PAKT. NET? 4 WARUM BRAUCHEN WIR BREITBAND? WIE FUNKTIONIERT BREITBAND-INTERNET ÜBER GLASFASERN? PROBLEMSTELLUNG LÖSUNG KOMMUNALER PAKT ZUM NETZAUSBAU ORGANISATIONSKONZEPT 5 5 7 7 8 9 LEISTUNGSANGEBOT KOMM.PAKT.NET 10 GRUNDLEISTUNGSPAKET ZUSATZLEISTUNGEN IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK 10 11 12 BEITRITT 13 BEITRÄGE BEWERBUNG FÜR EINTRITT NACH GRÜNDUNG UMLAGEN VON EINNAHMEN UND ÜBERSCHÜSSEN BEITRAGSSCHLÜSSEL 13 14 14 15 LINKS UND INFORMATIONEN 16 3 1 WAS IST KOMM.PAKT. NET? Komm.Pakt.Net ist eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (kAöR), die es sich zur Aufgabe machen wird, die Bevölkerung im Aufgabengebiet der beteiligten Gemeinden und Landkreise mit der Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes zu versorgen sowie die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur zu bewerkstelligen. Die Arbeit von Komm.Pakt.Net erfolgt in enger Abstimmung mit den Beteiligten, mit Breitband- und Telekommunikationsakteuren des Marktes sowie den Trägern öffentlicher Belange. 4 WARUM BRAUCHEN WIR BREITBAND? Die Anbindung an die schnelle und staufreie Datenautobahn ist zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil geworden und entscheidend für die Attraktivität einer Gemeinde als Wirtschaftsstandort und Lebensraum. Die benötigten Datenübertragungsraten steigen kontinuierlich stark an. Galten vor wenigen Jahren Bandbreiten von 16 Mbit/s noch als sehr gut, werden heute bereits 50 Mbit/s als Standard gefordert. Die deutsche Bundesregierung hat zum Ziel, Breitband von 50 Mbit/s lächendeckend für ganz Deutschland bis zum Jahr 2018 auszubauen. In absehbarer Zeit werden auch 100 Mbit/s nicht mehr ausreichen. Durch Dienste und Anwendungen, die auf einer intelligenten Vernetzung in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Verwaltung und Bildung basieren, können Efizienzgewinne, wirtschaftliches Wachstum und eine Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität erzielt werden. Ziel muss es deshalb sein, dafür die richtigen Voraussetzungen zu schaffen und die zukunftsfähige Glasfasertechnologie soweit wie möglich direkt oder so dicht wie möglich an die Gebäude heranzubringen. WIE FUNKTIONIERT BREITBAND-INTERNET ÜBER GLASFASERN? Glasfasern sind lange, dünne Fasern, die aus geschmolzenem, hoch reinem Quarzglas hergestellt werden. Bei der Datenübertragung über Glasfaser werden die Daten als Lichtsignale codiert und durch optische Leitungen gesendet. Signale können in Glasfasern im Vergleich zu Kupferkabeln mit bis zu 40 Gigabit pro Sekunde deutlich schneller und verlustärmer übertragen werden. Glasfasern sind damit ideal um große Datenmengen schnell zu übertragen. Zudem zeigt sich die Datenübertragung in Glasfaserkabeln als unempindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen und bietet eine höhere Abhörsicherheit als andere Leitungsnetze. 5 Glasfasertechnologien werden danach unterschieden, wie weit das Glasfaserkabel bis zum Kunden verlegt wird und welche Strecke folglich weiterhin über Kupferdraht überbrückt wird: FTTN Hauptverteiler KVZ Hausübergabepunkt FTTC Hauptverteiler KVZ Hausübergabepunkt FTTB Hauptverteiler KVZ Hausübergabepunkt FTTH Hauptverteiler KVZ Hausübergabepunkt Glasfaserleitung Kupferleitung FTTC (Fibre To The Curb, dt.: Glasfaser bis zum Bordstein) o. FTTN (Fibre To The Neighbourhood, dt.: Glasfaser bis zur Nachbarschaft). atene KOM GmbH 2015. 6 PROBLEMSTELLUNG In den Ballungsräumen ist die Breitbandversorgung kaum noch ein Thema, da dort bereits heute eine Versorgung mit Bandbreiten über 50 Mbit/s durchweg realistisch ist. In den ländlichen Bereichen sieht dies oft anders aus. Vor allem in dünn besiedelten Gebieten lohnt sich der Breitbandausbau für die Betreiber sehr oft nicht, da nur sehr wenige Haushalte angeschlossen werden können. Der Breitbandausbau ist daher eine längerfristige Zukunftsaufgabe, die zahlreiche Ressourcen erfordert. LÖSUNG Wenn sich Städte und Gemeinden des ländlichen Raums für eine breitbandige Internetversorgung entscheiden, müssen sie diese Aufgabe letztendlich selbst in die Hand nehmen und eigeninitiativ handeln. Dabei gilt der Grundsatz: „ Gemeinsam sind wir stärker und attraktiver, als wenn jeder für sich alleine kämpft. “ Deshalb wurde im September 2013 ein erster Zusammenschluss gegründet, der sich zum Ziel gemacht hat, · gemeinsam das fachliche Wissen in den Bereichen Technologie und neue Medien, einschließlich des Rechtsverständnisses im Umgang mit neuen Informationstechnologien zu fördern, · die Möglichkeiten des Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum neutral zu analysieren, · Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum zu fördern und durchzuführen. 7 Die Gründung des Vereins Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e. V. war ein erster Schritt, um Kommunen mit gleichen Problemlagen und Zielen zusammenzuführen. KOMMUNALER PAKT ZUM NETZAUSBAU Interessierte Gemeinden können in einer geeigneten Organisations- und Rechtsform zusammenkommen, um so den kommunalen Breitbandausbau voranzutreiben. Am 29. September 2014 beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins die Gründung einer kAöR. Die Rechtsform der kAöR weist entscheidende Vorteile auf, wenn es um die gemeinschaftliche Aufgabe des Breitbandausbaus geht: · Schnelle Entscheidungsindung über den Vorstand · Trennung zwischen Verantwortung und Kontrolle · Elastische Organisationsstruktur, Flexibilität bei der Aufgabenverteilung · Hohe Gestaltungsfreiheit bei der Ausformulierung der Anstaltssatzung · Optimale Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und notwendiger kommunaler/staatlicher Einlussnahme 8 ORGANISATIONSKONZEPT ZENTRALE ORGANISATION 1 Breitbandkoordinator 1 Breitbandkoordinator 1 Breitbandkoordinator 1 Breitbandkoordinator Landkreis 1 Landkreis 2 Landkreis 3 Landkreis 4 K1 K3 K5 K7 K2 K4 K6 K8 K: Kommune 9 2 LEISTUNGSANGEBOT KOMM.PAKT.NET Die Beteiligten müssen einen Jahresbeitrag entrichten. Mit diesem Jahresbeitrag ist ein umfassendes „Grundleistungspaket“ verbunden, welches die Beteiligten in Anspruch nehmen können. GRUNDLEISTUNGSPAKET ALLGEMEINE BERATUNG Vorbereitung Breitbandausbau/-betrieb Begleitung Breitbandausbau/-betrieb BETREIBER Überregionale Planung Betreiber ausschreiben Förderabwicklung Abschluss von Verträgen VERHANDLUNGEN ADMINISTRATION ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Bürgerinformation (Kontaktstelle und Infomaterial) Presseunterstützung 10 ALLGEMEINE FÖRDERMITTELBERATUNG Plegen und Fortschreiben des Ausbaustatus (GIS) Plegen und Verwalten von Kontaktlisten Veranstaltungs- und Terminmanagement Strukturierung von Vergaben (z. B. Rahmenvertrag für einen Betreiber) Allg. Rahmenverträge aushandeln (z. B. Beratungsleistungen) Providergespräche Ausschreibung der Planungsleistungen Soweit „Zusatzleistungen“ in Anspruch genommen werden, erfolgt die Abrechnung nach deinierten Kostensätzen und ist von den Beteiligten selbst zu inanzieren. ZUSATZLEISTUNGEN BETREIBER Unterhaltungskosten BKU nach Streckenlänge Einnahmenverwaltung BKU nach Streckenlänge SONSTIGE LEISTUNGEN Vorvermarktung KFW Antrag stellen FÖRDERMITTELBERATUNG Grundlagenermittlung, Markterkundungsverfahren, Interessenbekundungsverfahren Kostenabschätzung (für Antragsstellung) Fördermittelanträge und -administration Erstellung Verwendungsnachweise (inkl. Kommunikation mit Auftragnehmern) Speziische Fördermittelberatung TIEFBAU Suche nach Drittinvestoren Grundlagenermittlung Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- & Ausführungsplanung Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Endabnahme BKU nach Streckenlänge (ggf. Leistungsmessung durchführen) Unterhaltungskosten BKU nach Streckenlänge Geschäftsstelle TECHNISCHE & SONSTIGE BERATUNG VerVerwaltung bestehender Netze BKU nach Streckenlänge Spezielle Beratungen Verhandelbare Beraterangebote, ggf. über Rahmenverträge des Verbunds 11 IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK: · Verteilung der Fixkosten auf viele Schultern · Höhere Fördersätze bei Planung und Ausbau · Ortsspeziische und individuelle Beratung durch Spezialisten zur Breitbandthematik · Günstige Rahmenverträge für die beteiligten Gebietskörperschaften · Bessere Konditionen bei der Überlassung der kommunalen Glasfasernetze an die Telekommunikationsunternehmen durch die gemeinsame Vermarktung · Ggf. ergeben sich Pachteinnahmen „ Lassen Sie uns die Zukunftsaufgabe gemeinsam bewältigen – treten Sie Komm.Pakt.Net bei! “ 12 3 BEITRITT Ihren Beitritt können Sie entweder mittels eines Gemeindebeschlusses oder einer ausgefüllten Beitrittserklärung erklären. BEITRÄGE Beim Eintritt in Komm.Pakt.Net ist einmalig eine Stammkapitaleinlage zu entrichten. · Für Landkreise: 0,1 Euro/Einwohner · Für Städte und Gemeinden: 0,5 Euro/Einwohner Als Beteiligter von Komm.Pakt.Net ist ein Jahresbeitrag zu entrichten. · Für Landkreise, die zusätzlich zu ihren Städten/Gemeinden Beteiligte werden: 12.500 Euro · Für Landkreise, die anstelle ihrer Städte/Gemeinden Beteiligte werden: Der Beitrag richtet sich nach den einzelnen Mitgliedsgemeinden, abzüglich 10 % für die koordinierende Funktion. · Für Städte/Gemeinden: Nach einem festen Beitragsschlüssel basierend auf der Einwohnerzahl. 13 BEWERBUNG FÜR EINTRITT NACH GRÜNDUNG Nach abgeschlossener und rechtskräftiger Gründung der kAöR gelten für interessierte Gemeinden und Landkreise Bewerbungsaulagen. Eine Beurteilung erfolgt u. a. hinsichtlich der nachstehenden Kriterien: · der aktuellen Versorgungslage (Breitbandverfügbarkeit) · der einzubringenden Breitbandnetzinfrastruktur (Bestandsaufnahme der Netze) · der vorhandenen Koordinierungsstrukturen (Breitbandkoordinator) · Lage zur bestehenden Gebietskulisse · Auswirkungen auf das kommunale Breitbandnetz Nach Überprüfung und Bewertung der Bewerbungsanträge wird der Vorstand von Komm.Pakt.Net über eine Aufnahme der Gemeinde/Stadt/des Landkreises entscheiden. Da die nachträgliche Aufnahme mit zeitlichem und inanziellem Mehraufwand für alle Beteiligten verbunden ist, sollten alle interessierten Gemeinden bereits an der Gründung teilnehmen und die nachträgliche Aufnahme die Ausnahme bleiben. UMLAGEN VON EINNAHMEN UND ÜBERSCHÜSSEN Die Einnahmen bzw. Überschüsse, die durch die Verpachtung der Netze generiert werden, werden über einen speziischen Umlageschlüssel an die Beteiligten rückverteilt. Dabei steht die möglichst gerechte Verteilung der Einnahmen im Vordergrund. Die genaue Deinition sowie Anwendung des Umlageschlüssels wird für jedes Netz im Zuge der Vergabe an einen Betreiber festgelegt. 14 BEITRAGSSCHLÜSSEL Schlüssel Beitrag Einwohnerzahl 1 800,00 € < 1000 2 2.500,00 € 1.001-5.000 3 4.500,00 € 5.001- 10.000 4 7.500,00 € 10.001- 20.000 5 10.000,00 € 20.001- 30.000 6 12.500,00 € 30.001-40.000 7 15.000,00 € 40.001- 50.000 8 17.500,00 € 50.001-60.000 9 20.000,00 € 60.001- 70.000 10 22.500,00 € 70.001- 80.000 11 25.000,00 € 80.001- 90.000 12 27.500,00 € 90.001- 100.000 13 30.000,00 € 100.001- 999.999 15 4 LINKS UND INFORMATIONEN ↗ neue-medien-laendlicher-raum-ev.de Website des Vereins Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e. V. ↗ zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Home/home_node.html Zukunft Breitband – Die Informationsplattform zum Netzausbau beinhaltet ausführliche Informationen zur Strategieausrichtung der Politik, der Breitbandtechnologie und dem Ausbau. ↗ breitbandbuero.de Informationen rund um das Breitbandbüro des Bundes als Kompetenzzentrum der Bundesregierung für den Breitbandausbau. ↗ clearingstelle-bw.de Informationen zur Clearingstelle „Neue Medien im Ländlichen Raum“, die Gemeinden bei der Breitbandversorgung berät und entsprechende Fachveranstaltungen durchführt. 16 17
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