Komm.Pakt.Net - Leitfaden für Kommunen 2015

LEITFADEN FÜR KOMMUNEN
BETEILIGUNG AN KOMM. PAKT. NET –
KOMMUNALER PAKT ZUM NETZAUSBAU
KONTAKT
Förderung neuer Medien und Technologien
im ländlichen Raum e. V.
Bei Fragen zu den Zielen, Beitrittsmodalitäten oder
Leistungen der/des kAöR/ZV nehmen Sie bitte Kontakt
mit den nachstehenden Ansprechpartnern auf.
Herr Heiner Scheffold
1. Vorsitzender Neue Medien und Technologien
im ländlichen Raum e. V.
Herr Eugen Engler
BM a. D., stellv. Vorsitzender Neue Medien und
Technologien im ländlichen Raum e. V.
Anschrift
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: +49 (0)731 185 1200
E-Mail:
[email protected]
Kontaktformular:
↗ neue-medien-laendlicher-raum-ev.de/contact
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INHALT
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WAS IST KOMM.PAKT. NET?
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WARUM BRAUCHEN WIR BREITBAND?
WIE FUNKTIONIERT BREITBAND-INTERNET ÜBER GLASFASERN?
PROBLEMSTELLUNG
LÖSUNG
KOMMUNALER PAKT ZUM NETZAUSBAU
ORGANISATIONSKONZEPT
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5
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LEISTUNGSANGEBOT KOMM.PAKT.NET
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GRUNDLEISTUNGSPAKET
ZUSATZLEISTUNGEN
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
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BEITRITT
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BEITRÄGE
BEWERBUNG FÜR EINTRITT NACH GRÜNDUNG
UMLAGEN VON EINNAHMEN UND ÜBERSCHÜSSEN
BEITRAGSSCHLÜSSEL
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LINKS UND INFORMATIONEN
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1 WAS IST KOMM.PAKT. NET?
Komm.Pakt.Net ist eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (kAöR),
die es sich zur Aufgabe machen wird, die Bevölkerung im Aufgabengebiet
der beteiligten Gemeinden und Landkreise mit der Breitbandtechnologie
durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes
zu versorgen sowie die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und
Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur
zu bewerkstelligen. Die Arbeit von Komm.Pakt.Net erfolgt in enger Abstimmung mit den Beteiligten, mit Breitband- und Telekommunikationsakteuren des Marktes sowie den Trägern öffentlicher Belange.
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WARUM BRAUCHEN WIR BREITBAND?
Die Anbindung an die schnelle und staufreie Datenautobahn ist zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil geworden und entscheidend für die
Attraktivität einer Gemeinde als Wirtschaftsstandort und Lebensraum.
Die benötigten Datenübertragungsraten steigen kontinuierlich stark an.
Galten vor wenigen Jahren Bandbreiten von 16 Mbit/s noch als sehr gut,
werden heute bereits 50 Mbit/s als Standard gefordert. Die deutsche
Bundesregierung hat zum Ziel, Breitband von 50 Mbit/s lächendeckend
für ganz Deutschland bis zum Jahr 2018 auszubauen. In absehbarer Zeit
werden auch 100 Mbit/s nicht mehr ausreichen. Durch Dienste und Anwendungen, die auf einer intelligenten Vernetzung in den Bereichen
Energie, Gesundheit, Verkehr, Verwaltung und Bildung basieren, können
Efizienzgewinne, wirtschaftliches Wachstum und eine Verbesserung der
allgemeinen Lebensqualität erzielt werden. Ziel muss es deshalb sein,
dafür die richtigen Voraussetzungen zu schaffen und die zukunftsfähige
Glasfasertechnologie soweit wie möglich direkt oder so dicht wie möglich an die Gebäude heranzubringen.
WIE FUNKTIONIERT BREITBAND-INTERNET ÜBER GLASFASERN?
Glasfasern sind lange, dünne Fasern, die aus geschmolzenem, hoch
reinem Quarzglas hergestellt werden. Bei der Datenübertragung über
Glasfaser werden die Daten als Lichtsignale codiert und durch optische Leitungen gesendet. Signale können in Glasfasern im Vergleich zu
Kupferkabeln mit bis zu 40 Gigabit pro Sekunde deutlich schneller und
verlustärmer übertragen werden. Glasfasern sind damit ideal um große
Datenmengen schnell zu übertragen. Zudem zeigt sich die Datenübertragung in Glasfaserkabeln als unempindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen und bietet eine höhere Abhörsicherheit als andere
Leitungsnetze.
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Glasfasertechnologien werden danach unterschieden, wie weit das Glasfaserkabel bis zum Kunden verlegt wird und welche Strecke folglich weiterhin über Kupferdraht überbrückt wird:
FTTN
Hauptverteiler
KVZ
Hausübergabepunkt
FTTC
Hauptverteiler
KVZ
Hausübergabepunkt
FTTB
Hauptverteiler
KVZ
Hausübergabepunkt
FTTH
Hauptverteiler
KVZ
Hausübergabepunkt
Glasfaserleitung
Kupferleitung
FTTC (Fibre To The Curb, dt.: Glasfaser bis zum Bordstein) o. FTTN (Fibre To The
Neighbourhood, dt.: Glasfaser bis zur Nachbarschaft). atene KOM GmbH 2015.
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PROBLEMSTELLUNG
In den Ballungsräumen ist die Breitbandversorgung kaum noch ein
Thema, da dort bereits heute eine Versorgung mit Bandbreiten über
50 Mbit/s durchweg realistisch ist. In den ländlichen Bereichen sieht dies
oft anders aus. Vor allem in dünn besiedelten Gebieten lohnt sich der
Breitbandausbau für die Betreiber sehr oft nicht, da nur sehr wenige
Haushalte angeschlossen werden können. Der Breitbandausbau ist daher
eine längerfristige Zukunftsaufgabe, die zahlreiche Ressourcen erfordert.
LÖSUNG
Wenn sich Städte und Gemeinden des ländlichen Raums für eine breitbandige Internetversorgung entscheiden, müssen sie diese Aufgabe
letztendlich selbst in die Hand nehmen und eigeninitiativ handeln. Dabei
gilt der Grundsatz:
„ Gemeinsam sind wir stärker und attraktiver,
als wenn jeder für sich alleine kämpft. “
Deshalb wurde im September 2013 ein erster Zusammenschluss
gegründet, der sich zum Ziel gemacht hat,
· gemeinsam das fachliche Wissen in den Bereichen
Technologie und neue Medien, einschließlich des
Rechtsverständnisses im Umgang mit neuen Informationstechnologien zu fördern,
· die Möglichkeiten des Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum neutral zu analysieren,
· Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im
ländlichen Raum zu fördern und durchzuführen.
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Die Gründung des Vereins Förderung neuer Medien und Technologien
im ländlichen Raum e. V. war ein erster Schritt, um Kommunen mit gleichen Problemlagen und Zielen zusammenzuführen.
KOMMUNALER PAKT ZUM NETZAUSBAU
Interessierte Gemeinden können in einer geeigneten Organisations- und
Rechtsform zusammenkommen, um so den kommunalen Breitbandausbau voranzutreiben. Am 29. September 2014 beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins die Gründung einer kAöR. Die Rechtsform der
kAöR weist entscheidende Vorteile auf, wenn es um die gemeinschaftliche Aufgabe des Breitbandausbaus geht:
· Schnelle Entscheidungsindung über den Vorstand
· Trennung zwischen Verantwortung und Kontrolle
· Elastische Organisationsstruktur, Flexibilität bei der
Aufgabenverteilung
· Hohe Gestaltungsfreiheit bei der Ausformulierung
der Anstaltssatzung
· Optimale Balance zwischen unternehmerischer Freiheit
und notwendiger kommunaler/staatlicher Einlussnahme
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ORGANISATIONSKONZEPT
ZENTRALE
ORGANISATION
1 Breitbandkoordinator
1 Breitbandkoordinator
1 Breitbandkoordinator
1 Breitbandkoordinator
Landkreis 1
Landkreis 2
Landkreis 3
Landkreis 4
K1
K3
K5
K7
K2
K4
K6
K8
K: Kommune
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2 LEISTUNGSANGEBOT KOMM.PAKT.NET
Die Beteiligten müssen einen Jahresbeitrag entrichten. Mit diesem Jahresbeitrag ist ein umfassendes „Grundleistungspaket“ verbunden, welches die Beteiligten in Anspruch nehmen können.
GRUNDLEISTUNGSPAKET
ALLGEMEINE BERATUNG
Vorbereitung Breitbandausbau/-betrieb
Begleitung Breitbandausbau/-betrieb
BETREIBER
Überregionale Planung
Betreiber ausschreiben
Förderabwicklung
Abschluss von
Verträgen
VERHANDLUNGEN
ADMINISTRATION
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Bürgerinformation
(Kontaktstelle und
Infomaterial)
Presseunterstützung
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ALLGEMEINE
FÖRDERMITTELBERATUNG
Plegen und Fortschreiben des Ausbaustatus (GIS)
Plegen und Verwalten
von Kontaktlisten
Veranstaltungs- und
Terminmanagement
Strukturierung von
Vergaben
(z. B. Rahmenvertrag für
einen Betreiber)
Allg. Rahmenverträge
aushandeln (z. B.
Beratungsleistungen)
Providergespräche
Ausschreibung der
Planungsleistungen
Soweit „Zusatzleistungen“ in Anspruch genommen werden, erfolgt die
Abrechnung nach deinierten Kostensätzen und ist von den Beteiligten
selbst zu inanzieren.
ZUSATZLEISTUNGEN
BETREIBER
Unterhaltungskosten BKU nach
Streckenlänge
Einnahmenverwaltung BKU nach
Streckenlänge
SONSTIGE
LEISTUNGEN
Vorvermarktung
KFW Antrag stellen
FÖRDERMITTELBERATUNG
Grundlagenermittlung,
Markterkundungsverfahren, Interessenbekundungsverfahren
Kostenabschätzung
(für Antragsstellung)
Fördermittelanträge
und -administration
Erstellung Verwendungsnachweise (inkl. Kommunikation mit Auftragnehmern)
Speziische
Fördermittelberatung
TIEFBAU
Suche nach
Drittinvestoren
Grundlagenermittlung
Vor-, Entwurfs-,
Genehmigungs- &
Ausführungsplanung
Vorbereitung und
Mitwirkung bei der
Vergabe
Endabnahme BKU nach
Streckenlänge (ggf.
Leistungsmessung
durchführen)
Unterhaltungskosten
BKU nach Streckenlänge Geschäftsstelle
TECHNISCHE &
SONSTIGE BERATUNG
VerVerwaltung bestehender Netze BKU nach
Streckenlänge
Spezielle Beratungen
Verhandelbare Beraterangebote, ggf. über
Rahmenverträge des
Verbunds
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IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
· Verteilung der Fixkosten auf viele Schultern
· Höhere Fördersätze bei Planung und Ausbau
· Ortsspeziische und individuelle Beratung durch
Spezialisten zur Breitbandthematik
· Günstige Rahmenverträge für die beteiligten
Gebietskörperschaften
· Bessere Konditionen bei der Überlassung der kommunalen Glasfasernetze an die Telekommunikationsunternehmen durch die gemeinsame Vermarktung
· Ggf. ergeben sich Pachteinnahmen
„ Lassen Sie uns die Zukunftsaufgabe gemeinsam
bewältigen – treten Sie Komm.Pakt.Net bei! “
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3 BEITRITT
Ihren Beitritt können Sie entweder mittels eines Gemeindebeschlusses
oder einer ausgefüllten Beitrittserklärung erklären.
BEITRÄGE
Beim Eintritt in Komm.Pakt.Net ist einmalig eine Stammkapitaleinlage
zu entrichten.
· Für Landkreise: 0,1 Euro/Einwohner
· Für Städte und Gemeinden: 0,5 Euro/Einwohner
Als Beteiligter von Komm.Pakt.Net ist ein Jahresbeitrag zu entrichten.
· Für Landkreise, die zusätzlich zu ihren
Städten/Gemeinden Beteiligte werden: 12.500 Euro
· Für Landkreise, die anstelle ihrer Städte/Gemeinden
Beteiligte werden: Der Beitrag richtet sich nach den
einzelnen Mitgliedsgemeinden, abzüglich 10 % für die
koordinierende Funktion.
· Für Städte/Gemeinden: Nach einem festen Beitragsschlüssel basierend auf der Einwohnerzahl.
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BEWERBUNG FÜR EINTRITT NACH GRÜNDUNG
Nach abgeschlossener und rechtskräftiger Gründung der kAöR gelten für
interessierte Gemeinden und Landkreise Bewerbungsaulagen. Eine Beurteilung erfolgt u. a. hinsichtlich der nachstehenden Kriterien:
· der aktuellen Versorgungslage (Breitbandverfügbarkeit)
· der einzubringenden Breitbandnetzinfrastruktur
(Bestandsaufnahme der Netze)
· der vorhandenen Koordinierungsstrukturen
(Breitbandkoordinator)
· Lage zur bestehenden Gebietskulisse
· Auswirkungen auf das kommunale Breitbandnetz
Nach Überprüfung und Bewertung der Bewerbungsanträge wird der Vorstand von Komm.Pakt.Net über eine Aufnahme der Gemeinde/Stadt/des
Landkreises entscheiden. Da die nachträgliche Aufnahme mit zeitlichem
und inanziellem Mehraufwand für alle Beteiligten verbunden ist, sollten
alle interessierten Gemeinden bereits an der Gründung teilnehmen und
die nachträgliche Aufnahme die Ausnahme bleiben.
UMLAGEN VON EINNAHMEN UND ÜBERSCHÜSSEN
Die Einnahmen bzw. Überschüsse, die durch die Verpachtung der Netze
generiert werden, werden über einen speziischen Umlageschlüssel an
die Beteiligten rückverteilt. Dabei steht die möglichst gerechte Verteilung der Einnahmen im Vordergrund. Die genaue Deinition sowie Anwendung des Umlageschlüssels wird für jedes Netz im Zuge der Vergabe an
einen Betreiber festgelegt.
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BEITRAGSSCHLÜSSEL
Schlüssel
Beitrag
Einwohnerzahl
1
800,00 €
< 1000
2
2.500,00 €
1.001-5.000
3
4.500,00 €
5.001- 10.000
4
7.500,00 €
10.001- 20.000
5
10.000,00 €
20.001- 30.000
6
12.500,00 €
30.001-40.000
7
15.000,00 €
40.001- 50.000
8
17.500,00 €
50.001-60.000
9
20.000,00 €
60.001- 70.000
10
22.500,00 €
70.001- 80.000
11
25.000,00 €
80.001- 90.000
12
27.500,00 €
90.001- 100.000
13
30.000,00 €
100.001- 999.999
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4 LINKS UND INFORMATIONEN
↗ neue-medien-laendlicher-raum-ev.de
Website des Vereins Förderung neuer Medien und Technologien
im ländlichen Raum e. V.
↗ zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Home/home_node.html
Zukunft Breitband – Die Informationsplattform zum Netzausbau
beinhaltet ausführliche Informationen zur Strategieausrichtung
der Politik, der Breitbandtechnologie und dem Ausbau.
↗ breitbandbuero.de
Informationen rund um das Breitbandbüro des Bundes als
Kompetenzzentrum der Bundesregierung für den Breitbandausbau.
↗ clearingstelle-bw.de
Informationen zur Clearingstelle „Neue Medien im Ländlichen
Raum“, die Gemeinden bei der Breitbandversorgung berät und
entsprechende Fachveranstaltungen durchführt.
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