Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
(Beteiligungszeitraum 08.05. – 08.06.15)
1
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 1
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
 Stellungnahme mit Vordruck
1.1
Alternative: Keine Konzentrationszone ausweisen! Für eine Prognose Daten ermitteln
Gemeindegebiet von Schlangen für Konzentrationszone(n) ungeeignet.
06.06.2015
Windhöffigkeit.
Wer ökologisch und ökonomisch sinnvoll planen will, der benötigt Daten zur
Windhöffigkeit in den einzelnen Suchräumen. Bisher ist es versäumt worden die
Windhöffigkeit durch Messungen zu bestimmen. Dies sollte nachgeholt werden.
Allgemeine großräumige Windkarten sind hier nicht ausreichend.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Flächenangaben der Suchräume überprüfen.
Befangenes Planungsbüro ausschließen.
Unabhängige Entscheidungen sichern.
Die Unabhängigkeit der Entscheidung ist dadurch zu sichern, dass keine Personen
beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung sie direkt berührt. Das
ist unserer Ansicht zum Beispiel dann gegeben, wenn eine Person in besonderer
Nähe zu einem der drei Suchräume wohnt.
2
Öffentlichkeit 2
31.05.2015
1.2
Durch die Zahlen zu Genehmigungen von Windkraftanlagen in der Gemeinde mit und
ohne Konzentrationszonen für die Jahre 2013-2015 (die als Anlage beigefügt sind),
erscheint die Notwendigkeit einer Konzentrationszone sehr fraglich.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
2.1
Es werden folgende Bedenken geäußert:
1. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Modellflugplatz des MFC
Bergfalke Schlangen e.V. gefährdet.
Als Grundlage für die Aufstiegsgenehmigung ist Voraussetzung, dass mindestens
einen Radius von 500 m um den Platz, freien Luftraum, zur Verfügung steht. Sollte
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
18. Modellflugplatz
Seite 1 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
der Luftraum durch bauliche Maßnahmen beschränkt werden, besteht eine
Anzeigepflicht durch den Verein und / oder der Bezirksregierung Münster. Folglich
resultiert daraus, dass die Aufstiegsgenehmigung entzogen wird.
Sollte dies passieren, ist der Modellflugplatz Geschichte und es muss 90 Mitgliedern
klar gemacht werden, dass der Platz nicht mehr zu nutzen ist. Durch ähnliche Fälle
gibt es keine Ausweichmöglichkeiten für die Mitglieder, da der MFC einer der letzten
Modellflugplätze in der Umgebung ist.
formuliert
Als letztes Werkzeug, würde die Möglichkeit des Klageweges gegen die
vermeidlichen Betreiber der Windkraftanlagen, zur Verfügung stehen. Im Rahmen des
nachbarschaftlichen Abwehrrechts, würde das Grundstück nicht mehr für die
eigentliche Bestimmung, dem Modellflug, zur Verfügung stehen. Dieses würde
natürlich sehr viel Zeit und Kosten für die Betreiber bedeuten.
Der Verein wird durch den größten Modellflugverband der Welt, dem DMFV,
vertreten, der unsere gesamten Kosten übernimmt. Wir können nur hoffen, dass diese
Karte nicht gezogen werden muss.
2.2
2. Der Pachtvertrag besteht bis zum 31.12.2028 über das Grundstück mit der
Bezeichnung Flur 13 / Flurstück 117 von 31.331 qm. Da das Grundstück immer
kurzgemäht gehalten wird, ist das Gelände natürlich bevorzugtes Jagdgebiet von
verschiedenen Beutegreifern, wie Bussard, Rotmilan, Gabelweihe, Wanderfalken,
usw. Diese würden natürlich nicht nur durch die Rotorblätter der Windkraftanlagen
gefährdet sein, sondern es wird ihnen ein einzigartiges Jagdgebiet genommen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
2.3
3. Ganz zu schweigen von dem Wertverlust der Grundstücke in der Gemeinde
Schlagen, wäre die einzigartige Aussicht über das Lipper- und Paderborner Land
nicht mehr gegeben, das wäre ein herber Schlag für den Wandertourismus in der
Gegend.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
2.4
4. Die Gemeinde Schlangen hat auf Grund des Truppenübungsplatzes sowieso nur
noch wenige Gebiete zur Naherholung oder für den Wandertourismus übrig. Diese
raren und wertvollen Gebiete, sollen nicht mit Industrieanlagen zerstört werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Seite 2 von 266, Stand: 23.12.2015
3
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 3
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 4
Beschlussvorschlag
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
2.5
Aufgrund der aufgezählten Punkte wird für eine deutliche Verkleinerung der
Suchräume plädiert, in Richtung oberhalb von „Klöppings Fichten“, im geplanten
Flächennutzungsplan oder gänzlichen Verzicht auf Windkraftanlagen in dieser
einzigartigen Natur der Gemeinde Schlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
3.1
Der Einwender ist mit dem Bau von Windenergieanlagen nicht einverstanden und wird
bei Realisierung dagegen klagen.
Alle Investoren und Verpächter der Grundstücke verdienen sich eine „goldene Nase“
auf Kosten der Allgemeinheit. Große Beeinträchtigungen trägt die Schlangener
Bevölkerung. Sowie die hohen EEG-Umlagen alle Stromabnehmer zahlen.
Wenn die Investoren nicht die vollen Kosten übernehmen, wird der Einwender Klage
einreichen.
Die Verschandelung der schönen Landschaft werden alls Bürger sonst alle bitter
bereuen. „Stromversorgung“ sicherstellen, ist kein Argument, 1944/45 als
Deutschland in Schutt und Trümmern lag, hat der Einwender keinen Tag ohne Strom
erlebt, max. 1-2 Stunden an ganz wenigen Tagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
4.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Angrenzendes Waldgebiet mit vielen Familien und Kindern.
Bekanntes Naherholungsgebiet mit vielen Spaziergängern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
4.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
05.06.2015
4
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
06.06.2015
Seite 3 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
5
Öffentlichkeit 5
5.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Angrenzendes Wohngebiet mit vielen Familien und Kindern.
Bekanntes Naherholungsgebiet mit vielen Spaziergängern.
Tierschutz (Einflugschneise für Zugvögel).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
5.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
6.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Optische Bedrängung,
Lärm,
Naturschutz / Vogelschutz,
Naherholung,
Schattenschlag,
Verlust der Immobilienwerte.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
06.06.2015
6
Öffentlichkeit 6
07.06.2015
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
Seite 4 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
7
Öffentlichkeit 7
07.06.2015
6.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
7.1
Es wurde mit Erstaunen festgestellt, dass bei der ersten „Potenzialanalyse der
Windenergie“ die jetzigen noch gültigen Windvorrangflächen für Windkraftanlagen auf
dem Bauernkamp nicht mehr berücksichtigt sind.
Dieses wird entschieden abgelehnt und die Einwender möchten zeitnah bezüglich
dieser Sachlage in einen konstruktiven Dialog einsteigen, da gute Gründe für den
Verbleib der bisherigen Windeignungsfläche sprechen.
Die Gesellschaft (R.T.M. Windkraft GmbH & Co. KG) betreibt seit 1997 eine AN
Bonus 600kW-Windkraftanlage in der beschriebenen Windeignungsfläche. Herr
Bauerkämper von der dort ansässigen Gaststätte auf dem Bauernkamp betreibt die
zweite Windkraftanlage (Typ: ENERCON E-40).
Wir können nicht verstehen, warum uns zwar der Bestandsschutz bleiben soll, aber
ein „Repowering der Windkraftanlagen“ verboten werden soll. Gerade vor dem
Hintergrund, dass gemäß LEP-Entwurf das Repowering von Älteren Anlagen, die
durch eine geringe Anzahl neuer, leistungsstärkerer Anlagen ersetzt werden,
unterstützt wird.
Folgende Punkte sprechen für eine Ausweisung der jetzigen Eignungsflächen:
1. Konzentrationswirkung:
Jetzt schon als Windkraftstandort genutzt, da 10 Windkraftanlagen am Standort
Bauernkamp betrieben werden (Gemeinde Schlangen und Stadt Horn-Bad Meinberg).
Ein Repowering würde den gesamten Park auf 3-4 Anlagen verringern.
2. Auswirkung auf Umfeld und Umwelt:
Durch die starke Minimierung der Anlagenzahl der Windkraftanlagen werden
erheblich die Schallemissionen reduziert. Der Einfluss für die Tierwelt wird positiver
(Flügelschlaggefahr) und das optische Bild wird gefälliger.
3. Belastung der Anwohner:
Der Betreiber der dort ansässigen Gaststätte ist selbst Eigentümer der in
unmittelbarer Nachbarschaft betriebenen Anlage und wird bei einem möglichen
Die vorhandene Zone wurde aufgrund der
zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen
und Ergebnisse (Abstände etc.) der
Rechtsprechung nicht bestätigt.
Sie soll jedoch vor dem Hintergrund der
Ermöglichung des Repowerings der vorhandenen
alten Anlagen weiter in der Änderung des
Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.
Die erfolgten Hinweise werden in die besondere
städtebauliche Begründung mit übernommen, die
für eine weitere Berücksichtigung der Fläche
angeführt wird.
Die vorhandene, im
Flächennutzungsplan
dargestellte Fläche für die
Windenergie auf dem
Bauernkamp an der Grenze zur
Stadt Horn-Bad Meinberg wird
in Verfahren der 14. Änderung
des Flächennutzungsplan
weiter berücksichtigt.
Seite 5 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Repowering alle Planungen mitgestalten.
4. Guter Windstandort:
Bauernkamp ist im Kreis Lippe mit einer der besten Windstandorte, daher wurde
schon 1994 eine der ersten Anlagen im Kreisgebiet hier errichtet. Dieses Gebiet aus
der Potenzialflächensuche herauszunehmen und andere Gebiete die im Windschatten
(NO-Wind bis SO-Wind) des Eggegebirges liegen auszuweisen (z.B. Modellflugplatz)
ist nicht nachvollziehbar.
5. Weiche Tabukriterien:
Mindestabstände zu Einzelgehöften von 450 m können eingehalten werden,
Schallimmissionen werden vom Kreis in einer separaten Baugenehmigung geprüft,
der Artenschutz wird ebenfalls sehr genau geprüft.
8
Öffentlichkeit 8
8.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Die Gemeinde nimmt mit ihrer geographischen Lage eine Sonderstellung ein.
Schlangen liegt im Zentrum einer schützenswerten Landschaft, die unter
Berücksichtigung von Geologie, Geomorphologie und Biodiversität von internationaler
Bedeutung und europaweit einzigartig ist.
Grundsätzlich sollte im genannten Suchraum der Schutz der Landschaft und des
Naturraums oberste Priorität haben, um auch auf regionaler Ebene der globalen
Verantwortung nachzukommen und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung
Rechnung zu tragen. Zudem ermöglicht eine intakte Natur- und Kulturlandschaft
positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde und die Umgebung.
Es gilt hier noch einmal zu unterstreichen, dass das Gebiet der Gemeinde Schlagen,
an der Nahtstelle zweier bedeutsamer Mittelgebirge und im Übergangsbereich zur
Sennelandschaft, eine absolute Sonderstellung einnimmt und für zukünftige
Entwicklungsperspektiven eine Schlüsselposition einnimmt. Die Errichtung von
Windenergieanlagen kann sich negativ auf die zukünftigen Entwicklungen auswirken.
Der Wert der Landschaft ist nicht zuletzt durch eine Vielzahl bereits vorhandener
Schutzgebiete gekennzeichnet.
Unter Berücksichtigung dieser ausgewiesenen Schutzgebiete und unter Einbeziehung
der Präsenz zahlreicher Rote-Liste-Arten sowie im Suchraum nachgewiesener
Schlüsselarten, muss in Konsequenz grundsätzlich vom Bau von Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Schlagen abgesehen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, ,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
9.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Die Gemeinde nimmt mit ihrer geographischen Lage eine Sonderstellung ein.
Schlangen liegt im Zentrum einer schützenswerten Landschaft, die unter
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
09.06.2015
9
Öffentlichkeit 9
09.06.2015
Seite 6 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Berücksichtigung von Geologie, Geomorphologie und Biodiversität von internationaler
Bedeutung und europaweit einzigartig ist.
Grundsätzlich sollte im genannten Suchraum der Schutz der Landschaft und des
Naturraums oberste Priorität haben, um auch auf regionaler Ebene der globalen
Verantwortung nachzukommen und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung
Rechnung zu tragen. Zudem ermöglicht eine intakte Natur- und Kulturlandschaft
positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde und die Umgebung.
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, ,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Flächen für Windenergie
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
formuliert.
Es gilt hier noch einmal zu unterstreichen, dass das Gebiet der Gemeinde Schlagen,
an der Nahtstelle zweier bedeutsamer Mittelgebirge und im Übergangsbereich zur
Sennelandschaft, eine absolute Sonderstellung einnimmt und für zukünftige
Entwicklungsperspektiven eine Schlüsselposition einnimmt.
Die Errichtung von Windenergieanlagen kann sich negativ auf die zukünftigen
Entwicklungen auswirken.
Der Wert der Landschaft ist nicht zuletzt durch eine Vielzahl bereits vorhandener
Schutzgebiete gekennzeichnet.
Unter Berücksichtigung dieser ausgewiesenen Schutzgebiete und unter Einbeziehung
der Präsenz zahlreicher Rote-Liste-Arten sowie im Suchraum nachgewiesener
Schlüsselarten, muss in Konsequenz grundsätzlich vom Bau von Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Schlagen abgesehen werden.
10
Öffentlichkeit 10
17.05.2015
10.1
Grundsätzlich sind Windkraftanlagen zur Energieerzeugung der atomaren Erzeugung
von Energie vorzuziehen.
Es wird darum gebeten, einen Mindestabstand von 1.500 m zu Wohn- und
Naherholungsflächen im genannten Gebiet der 3 Suchräume zu berücksichtigen. Es
wird davon ausgegangen, dass Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m gebaut
werden.
Es wird befürchtet, dass durch den Bau der Anlagen die Naturschutzräume zerstört
werden und keine Zugvögel mehr Zwischenstopp auf den Flächen machen, weil sie
im Landeanflug durch die Rotortätigkeiten gestört werden.
Es wird befürchtet, dass der Modellflugplatz nicht weiter betrieben werden kann und
dadurch ein großer kultureller Verlust entsteht.
Zudem soll die Nutzung der Naherholungszonen im Bereich Fürstenallee und des
Naturparks Teutoburger Wald und Eggegebirge gesichert werden.
Vor allem der Abstand zur Wohnbebauung sollte 1.500 m betragen.
Die Höher der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt. Es droht die Errichtung
extrem hoher Anlagen. Dies führt bei einem zu geringen Abstand der Anlagen zur
Seite 7 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Wohnbebauung zu einer optischen Bedrängung. Durch einen Abstand von 1500 m
wird diese optische Bedrängung vermieden.
Der Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet, durch Verlust Lange Tal, Emkental,
Fürstenallee und Tierarten Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstorch.
Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen
erhalten bleiben, hier erholen sich die Bürger beim Wandern oder Rad fahren, dies
muss auch weiterhin ohne störende Einwirkungen wie Schattenschlag oder Lärm
möglich sein. Es sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu den
Naherholungsgebieten eingehalten werden.
11
Öffentlichkeit 11
10.2
Durch die Lage der Gemeinde Schlangen (Senne, Teutoburger Wald) sind die
Möglichkeiten der Entwicklung begrenzt. Aus diesem Grund muss zur heutigen
Wohnbebauung eine Freifläche von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
11.1
Der Einwender ist gegen die Aufstellung von Windenergieanlagen, da
gesundheitsgefährdend sowie lärmbelästigend.
Die Natur sollte erhalten bleiben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
12.1
Die riesigen Anlagen machen laute Geräusche, werfen Licht und Schatten, davon
werden die Menschen krank, bekommen Schlafstörungen, Alpträume, Depressionen,
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
08.06.2015
12
Öffentlichkeit 12
Seite 8 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 13
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
13.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Die Natur muss und soll den Menschen und Tieren erhalten bleiben. Durch die
Schutzgebiete für den Rotmilan und Fledermäuse steht nur wenig Fläche zur
Verfügung. Viele Tiere finden durch die extensive Landwirtschaft einen Lebensraum,
der nicht zerstört werden sollte.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
13.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14.1
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
07.06.2015
14
Öffentlichkeit 14
Beschlussvorschlag
Herzprobleme usw.
Der Tourismus und die Naherholung sowie der Artenschutz würden beeinträchtigt.
Zuzug neuer Bürger wird verhindert.
Es wird ein Wertverlust der Immobilien befürchtet.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m vom letzten bebauten Grundstück gefordert.
07.06.2015
13
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 9 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
07.06.2015
15
Öffentlichkeit 15
Öffentlichkeit 16
Öffentlichkeit 17
Öffentlichkeit 18
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16.1
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
17.1
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
18.1
Da der Einwohner nicht mehr in Schlangen, sondern im städtischen Raum wohnt, wird Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
08.06.2015
18
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
08.06.2015
17
Beschlussvorschlag
15.1
08.06.2015
16
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
Seite 10 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 19
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
18.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
19.1
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
20.1
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
21.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Die Windräder beeinträchtigen nachhaltig das Landschaftsbild durch ihre Größe und
Rotorbewegung.
Lichtreflexionen, Schatten und Lärm mindern die Lebensqualität der Anwohner
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
08.06.2015
20
Öffentlichkeit 20
08.06.2015
21
Öffentlichkeit 21
06.06.2015
Beschlussvorschlag
es als umso wichtiger gesehen, Naturschutz- und Rückzugsgebiete im Schlänger
Raum zu erhalten.
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen würde nicht nur die ansässige Fauna
gefährdet, sondern auch zu einer enormen visuellen Belastung der Bewohner führen.
Die Windparks, die bereits auf dem Bauernkamp platziert sind, führen zudem zu einer
außerordentlichen auditiven Belastung.
08.06.2015
19
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 11 von 266, Stand: 23.12.2015
22
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 22
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
ungemein.
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
21.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
22.1
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Durch den entstehenden Lärm und die daraus folgende Gesundheitsgefährdung
macht der Einwender die im Rat und in der Gemeindeverwaltung Entscheidungsträger vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
haftbar.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
22.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
08.06.2015
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 12 von 266, Stand: 23.12.2015
23
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 23
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 24
Beschlussvorschlag
23.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Infraschall (gesundheitliche Einflüsse),
Lärm,
Schattenschlag,
Naturschutz,
Beleuchtung Tag und Nacht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
formuliert.
23.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
24.1
Es werden folgende Bedenken vorgetragen:
Die optische Bedrängung durch den geringen Abstand zur Wohnanlage.
Die Tatsache, dass der Infraschall die Gesundheit der Menschen beeinflusst.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
24.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
07.06.2015
24
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
07.06.2015
Seite 13 von 266, Stand: 23.12.2015
25
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 25
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 26
Öffentlichkeit 27
08.06.2015
Tourismus
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Es wird gehofft, dass der gutachterlichen Empfehlung entsprochen wird, den
Suchraum 1 nicht weiter zu betrachten.
Es wäre außerordentlich schade, wenn nach aufwendiger Sanierung des
Baumbestandes der Fürstenallee (nach historischem Vorbild) das einzigartige und
beeindruckende Landschaftsbild durch Windenergieanlagen zerstört wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
26.1
Der Einwender ist dagegen, dass Windkraftanlagen an der vorgesehenen Stelle
errichtet werden, um den Überplatz des Modellflugclub Bergfalke zu erhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
18. Modellflugplatz
formuliert.
27.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Die bauliche Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde im Suchgebiet 2 und 3.
Lärmbelästigung für Mensch, Tier und Natur gering halten durch genügend Abstand.
Keine optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
08.06.2015
27
Beschlussvorschlag
25.1
07.06.2015
26
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 14 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
28
Öffentlichkeit 28
27.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
28.1
Das Planungsgutachten empfiehlt unter 4.4.7 den Suchraum 1 mit den Flächen 1.1
und 1.2 aufgrund des absehbaren umweltfachlichen Konfliktpotenzials im weiteren
Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen. Dies wird unterstützt. Den Ausschluss des
Suchraumes 1 für das weitere Verfahren hält der Einwender aus nicht
angesprochenen Gründen für dringend geboten.
Der Suchraum 1 hat eine besondere Bedeutung für die Naherholung der Einwohner.
Diese Funktion würde durch den Bau von Windkraftanlagen erheblich eingeschränkt.
Es würde zu einer Riegelartigen Trennung der Ortsteile Oesterholz und Kohlstädt
führen.
Eine weitere Wohnbebauung auf ausgewiesenen Flächen im angrenzenden Bereich
würde erheblich erschwert.
Aufgrund der Höhe und der gewählten geringen Abstände der Windkraftanlagen zum
Ort wäre zudem eine starke optische Rückwirkung auch auf bestehende Bebauung zu
erwarten.
Die Nordwestlagen zum Ort würde zu einer Schattenschlagbelastung in den
besonders der Erholung dienenden Abendstunden führen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
28.2
Nach Anliegen des Landes NRW müssen die Kommunen den weitergehenden
Ausbauzielen von 2% der Landesfläche für Windenergie gerecht werden.
Werden nicht ausreichend Windkraftflächen ausgewiesen, so sind weiche Kriterien so
zu verändern, das ausreichend Flächen für die Windkraft bleiben.
Bei Verfolgung dieser Ziele ist zu erwarten, dass die gewählte Vorgehensweise in
diesem Fall zu einer unausgeglichenen Abwägung öffentlicher Interessen zulasten
von Bevölkerung und Umweltschutz führt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
06.06.2015
Seite 15 von 266, Stand: 23.12.2015
29
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 29
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
28.3
Das Gutachten weist zu Recht auf den besonderen naturräumlichen Charakter der
Gemeinde Schlangen hin. Das Gemeindegebiet weist eine besondere Lage im
Schnittpunkt verschiedener Naturräume auf.
Angesichts der großen FFH- und Vogelschutzgebiete sowohl im Nord-Westen als
auch im Süd-Osten des Gemeindegebietes bzw. angrenzend ist darüber hinaus zu
vermuten, dass das verbleibende Gemeindegebiet nahezu in Gänze als Brückenraum
dazwischen dient. Es ist ggf. zu erwarten, dass die noch freien Bereiche als ein
faktisches aber nicht gemeldetes FFH-Gebiet einzustufen wären.
Da Wald und Truppenübungsplatz nicht berücksichtigt werden, steigt mit dem
gewählten Ansatz der Druck auf die wenigen verbliebenden Flächen, ein für Windkraft
ausreichende Flächenkulisse zu ermöglichen. Dies kann im Ergebnis nur erreicht
werden, indem weiche Kriterien wie z. B. Vorsorgeabstände und Höhenbegrenzungen
gar nicht erst betrachtet bzw. nur in Form von zwingenden Mindestabständen errichtet
werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
14. Naturschutz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
14. Naturschutz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
28.4
Bisher wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass in der Gemeinde verschiedene
öffentliche Belange vertreten werden und viele Flächen im Landes- und
Bundesinteresse liegen (Truppenübungsplatz).
Hier ist landesweite Solidarität einzufordern und eine Flächenausweisung in
geringerem Umfang für die Gemeinde ausreichend.
Im Ergebnis müsste dies dazu führen, dass die Flächen im Suchraum 2 und 3 deutlich
zu verkleinern sind und auf die östlich gelegenen aufgrund der Höhenlage besonders
für Windkraftanlagen geeigneten Flächen konzentriert werden.
Auch für Kohlstädt und hier insbesondere für die bestehende Bebauung in nördlicher
Hanglage würden durch eine Verkleinerung der Flächen 2 und 3 nach Westen
problematische Auswirkungen reduziert. Es ist eine deutliche Belastung hinsichtlich
bedrückendem Landschaftsbild und Schattenwurf zu erwarten.
Es sollten größere Vorsorgeabstände gewählt und die Höhe begrenzt werden. Sollte
es bei den sehr geringen Abständen bleiben, sind vorsorgliche Höhenbegrenzungen
und eine verpflichtende gutachterliche Untersuchung zu dem Landschaftsbild und
Schattenwurfsauswirkungen auf den Ort Kohlstädt erforderlich.
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
29.1
Es werden folgende Bedenken vorgetragen:
Der Einwender sieht viele Windräder als Beeinträchtigung von Natur, Landschaft,
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Seite 16 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
05.06.2015
30
Öffentlichkeit 30
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tiere und Menschen.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
29.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
30.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Berücksichtigung für Pflanzen, Tiere und Mensch.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Windenergie belassen
formuliert.
30.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
05.06.2015
Seite 17 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
31
Öffentlichkeit 31
31.1
Es werden folgende Bedenken geäußert:
Zu nah an Wohngebiet.
Lärmbelästigung,
kaputtes Landschaftsbild, Tiere.
Der Einwender sieht keinen Sinn in den Windrädern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
31.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
32.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Für die Menschen
Nähe zum Wohngebiet. Es werden so viele Auflagen zum Landschaftsschutzgebiet
gefordert. Der Einwender fragt sich, ob das heute nicht mehr aktuell ist.
Naherholungsgebiete ade, Tourismus wird wohl noch „etwas“ dauern.
Es wird die Frage gestellt, ob zusätzlich Strom benötigt wird oder ob die Versorgung
nicht bereits gewährleistet ist.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
05.06.2015
32
Öffentlichkeit 32
05.06.2015
Seite 18 von 266, Stand: 23.12.2015
33
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 33
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Einwender sieht das Umfeld, die Tiere und Pflanzen sowie die Luft gefährdet.
Durch noch mehr Wind und noch mehr Bewegung wird viel Staub aufgewirbelt.
Der Einwender betont die Artenvielfalt und sieht „viele“ Windräder als
Beeinträchtigung von Natur, Landschaft, Tier und Mensch.
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
32.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
33.1
Der Einwender sieht „viele“ Windräder als Beeinträchtigung von Natur, Landschaft,
Tier und Mensch.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
Seite 19 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
Windenergie belassen
formuliert.
34
Öffentlichkeit 34
33.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
34.1
Der Einwender ist nicht gegen Windenergie, aber es sollte bei der Aufstellung neuer
Windräder beachtet werden, dass diese nicht zu nah an den Ortsrand gebaut werden.
Gegen einen Mindestabstand von 1.500m besteht kein Einwand. Es werden optische
Bedrängungen sowie Lärmbelästigungen durch die Windräder befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
formuliert.
34.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der
Suchräume.
35.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Windkraftnutzung mit Augenmaß,
Erhalt der Lebensqualität für Alle,
menschenverträgliche Abstände zu Wohngebieten (2.000 m),
keine Windenergienutzung in Naherholungsgebieten u. Wäldern,
Belastung durch Lärm, Schattenschlag, Schlafstörungen,
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
05.06.2015
35
Öffentlichkeit 35
06.06.2015
Seite 20 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
verantwortungsvolle Planungskompetenz in der Gemeinde Schlangen / Kohlstädt u.
Oesterholz.
Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Wald ist gem. Sachlicher Teilplan Windenergie
zum Regionalplan für den Reg.-Bez. Detmold als
Ziel der Landes- und Regionalplanung nicht für die
Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen
(vgl. Potenzialflächenanalyse).
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der
Suchräume.
Zudem ist er grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
36.1
Durch die geplanten Windkraftanlagen werden nicht unerhebliche negative
Beeinträchtigungen für den Standort Schlangen gesehen.
Durch die Ausweisung der Flächen für Windkrafträder schränkt sich die Gemeinde in
allen Bereichen selbst ein: Es können keine weiteren Gewerbeflächen und
Wohnstandorte ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
36.2
Es wird eine unzumutbare Lärmbelästigung befürchtet, besonders im
Infraschallbereich. Wie in Dänemark sollte die Bebauung bis zur abschließenden
Untersuchung ausgesetzt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
35.2
36
Öffentlichkeit 36
07.06.2015
Seite 21 von 266, Stand: 23.12.2015
37
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 37
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
36.3
Es wird mit einem Wertverlust der Immobilie gerechnet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
36.4
Die Naherholungsgebiete und verschiedenen Vogelarten werden durch die
Windkrafträder gefährdet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
37.1
Der Einwender möchte nicht, dass zu dicht am Dorf Kohlstädt so viele und große
Windräder gebaut werden.
Der Lärm, den die Windräder machen wäre nicht gut für die Bewohner und es wird
eine optische Bedrängung befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
37.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
05.06.2015
Seite 22 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
38
Öffentlichkeit 38
38.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Beeinträchtigung des Wohnwertes,
Lärm,
Schattenschlag.
Der Einwender ist gegen eine Bebauung von Windkraftanlagen im
Landschaftsschutzgebiet.
Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu
den Themen
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
38.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
39.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Beeinträchtigung des Wohnwertes,
Lärm,
Schattenschlag,
Infraschall.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
05.06.2015
39
Öffentlichkeit 39
05.06.2015
Seite 23 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
40
Öffentlichkeit 40
39.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
40.1
Der Abstand zur bestehenden (und potenziellen) Bebauung sollte deutlich größer
werden, um die Schlänger Bürger vor den negativen Auswirkungen, wie
Lärmbelästigungen (auch nachts) und Schattenschlag zu schützen.
Die Naherholungsgebiete dürfen nicht verschandelt werden. Die Lebensräume der
Tierwelt müssen nachhaltig geschützt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz
13. Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz
13. Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
40.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
41.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Größerer Abstand zur momentanen Wohnbebauung,
Schattenschlag,
größerer Abstand zu Naturschutzgebieten (wg. Tierschutz).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
06.06.2015
41
Öffentlichkeit 41
07.06.2015
Seite 24 von 266, Stand: 23.12.2015
42
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 42
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
41.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
42.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Größerer Abstand zu Wohngebieten aufgrund von Lärmbelästigung,
„Verbauung“ von potenziellen / zukünftigen Wohngebieten,
Störung von Tieren (Naturschutzgebiete).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
42.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
07.06.2015
Seite 25 von 266, Stand: 23.12.2015
43
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 43
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 44
Beschlussvorschlag
43.1
Generell wird die Erzeugung regenerativer Energie befürwortet, sei es durch Wind
oder Solar. Es werden jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Nähe zur
Wohnbebauung geäußert.
Es sollte ein Abstand zur Oberen-Straße und zur Wohnbebauung von 1500 m
eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
44.1
Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Wertverlust bei Immobilien und Grundstücken,
verschiedenste Tierarten werden gefährdet,
Gesundheit ist in Gefahr durch Infraschall und Lärm,
Beeinträchtigung der Lebensqualität, z.B. durch Schattenschlag der Windräder,
Störung des Naturbildes der Naherholungsgebiete,
Tag- und Nachtbeleuchtung,
die Gemeinde wird komplett eingegrenzt / keine Weiterentwicklung des Ortes möglich.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
44.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
06.06.2015
44
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
29.05.2015
Seite 26 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
45
Öffentlichkeit 45
45.1
Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall,
Rotorgeräusche als Stressbelastung,
Gefährdung für die Tierwelt,
Verein „Bergfalke“ Modellflugplatz.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
45.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
46.1
Es wird befürchtet, dass die gesundheitliche Belastung für die angrenzende
Bevölkerung nicht tragbar ist und auch die angrenzenden Naturschutzgebiete zu sehr
in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
46.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
06.06.2015
46
Öffentlichkeit 46
04.06.2015
Seite 27 von 266, Stand: 23.12.2015
47
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 47
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 48
06.06.2015
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
47.1
Folgende Punkt sollen berücksichtig werden:
Enorme gesundheitliche Belastung von Mensch und Tier durch Infraschall (z.B.
Herzprobleme, Kopfschmerzen, Kreislauf, etc.) und nächtliches Leuchtfeuer
(Schlafmangel). Häufig sind auch Depressionen, Angstzustände und Aggressivität zu
befürchten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
47.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
48.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
gesundheitliche Belastung für die Bevölkerung,
Fläche grenzt an Naturschutzgebiet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
05.06.2015
48
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 28 von 266, Stand: 23.12.2015
49
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 49
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 50
07.06.2015
Beschlussvorschlag
48.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
49.1
Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht,
der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann,
der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann,
die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien,
die Bedrohung der dort lebenden Fauna.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
49.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
50.1
Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Lärm,
Schattenschlag,
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
08.06.2015
50
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 29 von 266, Stand: 23.12.2015
51
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 51
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
optische Bedrängung,
Einkesselung der Gemeinde,
Abwanderung der Bürger.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
formuliert.
50.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
51.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schalldruck in geschlossenen Räumen auseinandersetzt.
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
51.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Seite 30 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
51.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
51.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
51.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
51.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Seite 31 von 266, Stand: 23.12.2015
52
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 52
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
51.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
51.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
52.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt.
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
Seite 32 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
52.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
formuliert.
52.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
52.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
52.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
Seite 33 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
52.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
52.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
52.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
Seite 34 von 266, Stand: 23.12.2015
53
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 53
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 54
Beschlussvorschlag
53.1
Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände von mind. 2.000 m,
Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft,
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
53.2
Der Einwender ist deutlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete nachhaltig zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
54.1
Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände von mind. 2.000 m,
Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft,
kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
54.2
Der Einwender ist deutlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete nachhaltig zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
07.06.2015
54
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
07.06.2015
Seite 35 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Naherholung, Tourismus
formuliert.
55
Öffentlichkeit 55
55.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt.
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
55.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
formuliert.
55.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Seite 36 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
55.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
55.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
55.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
55.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Seite 37 von 266, Stand: 23.12.2015
56
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 56
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 57
Beschlussvorschlag
55.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
56.1
Als betroffener Anwohner fühlt der Einwender sich durch Schattenschlag und Lärm
der Windräder stark beeinträchtigt. Zudem wird ein Wertverlust des Grundstückes
befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
15. Schattenwurf
formuliert.
56.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
57.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
05.06.2015
57
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt.
Seite 38 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
57.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
formuliert.
57.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
57.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
Seite 39 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
57.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
57.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
57.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
57.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
Seite 40 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
58
Öffentlichkeit 58
58.1
Der Einwender möchte nicht von noch mehr Windkraftanlagen umgeben sein und
sieht zudem die Gesundheit der Enkelkinder gefährdet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
58.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
59.1
Der Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge darf durch die extrem hohen
Windanlagen nicht zerstört werden. In diesen Wäldern verstecken sich viele scheue
Tier- und Vogelarten, die nicht gefährdet werden dürfen.
Der Einwender berichtet, dass er den seltenen Schwarzstorch im Unterdorf von
Kohlstädt gesichtet hat.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Wald ist gem. Sachlicher Teilplan Windenergie
zum Regionalplan für den Reg.-Bez. Detmold als
Ziel der Landes- und Regionalplanung nicht für die
Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen
(vgl. Potenzialflächenanalyse).
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
59.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
07.06.2015
59
Öffentlichkeit 59
06.06.2015
Seite 41 von 266, Stand: 23.12.2015
60
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 60
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 61
Beschlussvorschlag
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
60.1
Es sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung,
der tatsächliche Strombedarf der Gemeinde Schlangen,
Naturschutz,
Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
60.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
61.1
Die Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen sollte sich an dem Bedarf an
Energie in Schlangen orientieren, nicht an der Anzahl möglicher Anlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
04.06.2015
61
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
06.06.2015
Die Windenergieanlagen sollten nur dort errichtet werden, wo Lärmbelästigungen und
Schattenwirkungen auf bebaute Gebiete entfallen.
Der Charakter eines Naherholungsgebietes sollte erhalten bleiben.
Eine optisch bedrängende Wirkung sollte ausgeschlossen sein.
Seite 42 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
62
Öffentlichkeit 62
61.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
62.1
Es wird auf folgende Bedenken hingewiesen:
Die optisch bedrängende Wirkung und die Lärmbelastung auf naheliegende
Wohngebiete sowie die Veränderung des Charakters des Gebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
62.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
63.1
Durch die enorme Höhe der zu errichtenden Windenergieanlagen muss unbedingt ein
Mindestabstand von 1.500 - 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Auch zu den Naherholungsgebieten sollte der Mindestabstand 1.500 m betragen.
Um eine weitere Wohnbebauung zu ermöglichen, sollte eine Freifläche von 500 m
eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
05.06.2015
63
Öffentlichkeit 63
07.06.2015
Um Wertminderungen von Immobilien mit Grundstücken zu vermeiden, sollte der
Seite 43 von 266, Stand: 23.12.2015
64
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 64
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
größtmögliche Abstand zu Windenergieanlagen eingeplant werden.
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
63.2
Die Einwender sind grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
64.1
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Abstand zum letzten Wohnhaus min. 2 km,
Lärmbelästigung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
formuliert.
64.2
Die Einwender sind für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
64.3
Die Einwender sind zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da
diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
04.06.2015
Seite 44 von 266, Stand: 23.12.2015
65
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 65
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
65.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt.
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
65.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
65.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Seite 45 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Windenergie
formuliert.
65.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
65.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
65.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
65.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Seite 46 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
66
Öffentlichkeit 66
65.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
66.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt.
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
66.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Seite 47 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
66.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
66.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
66.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
66.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
Seite 48 von 266, Stand: 23.12.2015
67
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 67
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 68
06.06.2015
Beschlussvorschlag
66.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
66.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
67.1
Es wird ein hohes Risiko durch Infraschall und dadurch eine Beeinträchtigung der
Gesundheit befürchtet.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden auch bei den Tieren befürchtet.
Die Befürchtungen werden mit dem Fernsehbeitrag von Spiegel TV vom 07.06.2015
begründet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
68.1
Sofern die heutigen Suchräume zu Konzentrationsflächen werden ist eine
Gemeindeentwicklung in diesen Bereichen ausgeschlossen, was zu einem
Wertverlust bei Immobilien und Grundstücken führen wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
07.06.2015
68
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 49 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Einem Zuzug von Neubürgern der Gemeinde wird hierdurch entgegen gewirkt und
eine potentielle Abwanderung von Anwohnern wird gefördert.
Neben der Gefährdung von Landschafts- und Naturschutz sind auch heimische
Tierarten durch die geplanten Konzentrationsflächen gefährdet.
Ebenso darf die optische Bedrängung des Menschen durch die Errichtung extrem
hoher Windkraftanlagen sowie die davon ausgehenden Beeinträchtigungen durch
Lärm, Infraschall und Schattenschlag nicht unterschätzt werden.
69
Öffentlichkeit 69
06.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
68.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
69.1
Sofern die heutigen Suchräume zu Konzentrationsflächen werden ist eine
Gemeindeentwicklung in diesen Bereichen ausgeschlossen, was zu einem
Wertverlust bei Immobilien und Grundstücken führen wird.
Einem Zuzug von Neubürgern der Gemeinde wird hierdurch entgegen gewirkt und
eine potentielle Abwanderung von Anwohnern wird gefördert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Neben der Gefährdung von Landschafts- und Naturschutz sind auch heimische
Tierarten durch die geplanten Konzentrationsflächen gefährdet.
Seite 50 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Ebenso darf die optische Bedrängung des Menschen durch die Errichtung extrem
hoher Windkraftanlagen sowie die davon ausgehenden Beeinträchtigungen durch
Lärm, Infraschall und Schattenschlag nicht unterschätzt werden.
70
Öffentlichkeit 70
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
69.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
70.1
Es werden Lärmbelästigungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
formuliert.
70.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
04.06.2015
Seite 51 von 266, Stand: 23.12.2015
71
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 71
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 72
Öffentlichkeit 73
04.06.2015
16. Verkleinerung der Suchräume
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
72.1
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Schattenschlag und Lärm.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
15. Schattenwurf
formuliert.
72.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
73.1
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Schattenschlag und Lärm.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
15. Schattenwurf
04.06.2015
73
Beschlussvorschlag
71.1
04.06.2015
72
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 52 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
74
Öffentlichkeit 74
73.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
74.1
Da die Möglichkeit besteht die Windräder nicht so nah an bewohntes Gebiet zu
stellen, sollte man das auch Nutzen, da doch eine erhebliche Beeinträchtigung der
Gesundheit besteht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
74.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
75.1
Es wird ein größere Abstand der Windräder von bebauten Flächen / bewohnten
Flächen gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
75.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
04.06.2015
75
Öffentlichkeit 75
04.06.2015
Seite 53 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
76
Öffentlichkeit 76
Öffentlichkeit 77
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
3. Optisch bedrängende Wirkung
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
76.1
Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
76.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
77.1
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m
zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
05.06.2015
77
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
04.06.2015
Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von
Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit
Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt.
Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung.
Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen.
Seite 54 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
77.2
Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende
Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der
Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen.
Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur
Wohnbebauung vorgeschlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
77.3
Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher
Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
77.4
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität
und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen.
Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
77.5
Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den
Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein
Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Seite 55 von 266, Stand: 23.12.2015
78
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 78
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Themen
2. Abstände
18. Modellflugplatz
formuliert.
77.6
Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
formuliert.
77.7
Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die
Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des
Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind.
Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend
deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
77.8
Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich
verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt
ausgewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
78.1
Es ist nachvollziehbar und berechtigt andere Energiequellen als Stromkraftwerke zu
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 56 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
fördern und zu nutzen.
Es ist aber nicht nachvollziehbar, in welchen Flächenausdehnungen Windräder
aufgestellt werden und eine Verspargelung der Landschaft bewusst in Kauf
genommen wird.
04.06.2015
Das Aufstellen der Windräder nutzt nicht dem Gemeinwohl, sondern nur den
Investoren.
Die Lebensqualität der Anwohner verschlechtert sich nachhaltig. Zudem sind
gesundheitliche Schäden durch Lärm und Schattenschlag zu befürchten.
Ökonomischer Schaden entsteht durch den Wertverlust der Grundstücke in der Nähe
von Windenergieanlagen.
Auch der Tourismus wird nachhaltig gefährdet.
Die einzigartige Landschaft würde zerstört werden.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Es wird eine deutlich größere Distanz bei gleichzeitiger radikaler Bündelung ohne
Zerfledderung von Landschaft gefordert, sowie eine Höhen- / Mengenbegrenzung.
79
Öffentlichkeit 79
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
79.1
Bei der Planung sollte folgendes berücksichtigt werden:
Die Abstandsflächen der Windenergieanlagen so zu bemessen das die Wohngebiete
bestmöglich von Schatten, Lärm und optischer Bedrängung geschützt sind.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
15. Schattenwurf
formuliert.
79.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
04.06.2015
Seite 57 von 266, Stand: 23.12.2015
80
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 80
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 81
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
81.1
Folgende Punkte sollen berücksichtig werden:
Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung,
optische Bedrängung und Schattenwurf,
Natur- und Tierschutz.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
81.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholung zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
82.1
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes in Richtung der Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen im Bereich der Suchgebiete II und III sollen folgende Punkte
berücksichtigt werden:
Es wird die Zurücknahme der ausgewiesenen Konzentrationsflächen auf 3.000 m
Abstand von Wohngebäuden und eine Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen
auf 80 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
04.06.2015
82
Öffentlichkeit 82
02.06.2015
Beschlussvorschlag
80.1
04.06.2015
81
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 58 von 266, Stand: 23.12.2015
83
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 83
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Zudem muss sichergestellt werden, dass genügend Freiraum, min. 1.500 m Abstand
zu vorhandenen Schutzgebieten, für Tier- und Pflanzenwelt verbleiben.
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
formuliert.
83.1
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes in Richtung der Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen im Bereich der Suchgebiete II und III sollen folgende Punkte
berücksichtigt werden:
Eine deutliche Vergrößerung des Abstandes zwischen der vorhandenen
Wohnbebauung und den ausgewiesenen Konzentrationsflächen für
Windenergieanlagen auf min. 3.000 m (gem. WHO-Empfehlung) mit einer
Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen bis 100 m.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
formuliert.
83.2
In dem ausgewiesenen Flächennutzungsplan werden mit den ausgewiesenen
Konzentrationsflächenfolgende Punkte nicht ausreichend berücksichtig:
Die Wohngebiete werden nicht ausreichend freigehalten von Lärm und optischen
Bedrängungen durch die Windenergieanlagen. Somit findet dort eine Minderung der
Lebensbedingungen und der Wohnwerte statt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
03.06.2015
Es ist keine Berücksichtigung von Flächen zur Weiterentwicklung der Gemeinde
(allgemeine Siedlungsflächen) in Richtung der Suchgebiete II und III erkennbar.
Damit wird die Möglichkeit der Ausweisung von Siedlungsflächen (Wohnbaufläche,
Sonderbaufläche Gesundheit/Erholung, Gemeinbedarfsfläche) in Richtung der
Suchgebiete II und III, die auch jetzt schon frei bleiben müssen von Lärm und
optischen Bedrängungen der Windenergieanlagen, verhindert.
Die Erhaltung des zusammenhängenden und naturgeprägten Landschaftsgebietes in
Richtung der Suchgebiete II und III – das aus den Wohngebieten fußläufig erreichbar
ist – geht verloren.
Große Teile der Gemeinde liegen im Wasserschutzgebiet der Zone III A.
Wasserschutzbeeinträchtigende Schäden, die durch Errichten von
Seite 59 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Windenergieanlagen in Karstgebieten auftreten, sind nicht auszuschließen.
84
Öffentlichkeit 84
84.1
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes in Richtung der Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen im Bereich der Suchgebiete II und III sollen folgende Punkte
berücksichtigt werden:
Eine deutliche Vergrößerung des Abstandes zwischen der vorhandenen
Wohnbebauung und den ausgewiesenen Konzentrationsflächen für
Windenergieanlagen auf min. 3.000 m (gem. WHO-Empfehlung) mit einer
Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen bis 100 m.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
formuliert.
84.2
In dem ausgewiesenen Flächennutzungsplan werden mit den ausgewiesenen
Konzentrationsflächenfolgende Punkte nicht ausreichend berücksichtig:
Die Wohngebiete werden nicht ausreichend freigehalten von Lärm und optischen
Bedrängungen durch die Windenergieanlagen. Somit findet dort eine Minderung der
Lebensbedingungen und der Wohnwerte statt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
Es ist keine Berücksichtigung von Flächen zur Weiterentwicklung der Gemeinde
(allgemeine Siedlungsflächen) in Richtung der Suchgebiete II und III erkennbar.
Damit wird die Möglichkeit der Ausweisung von Siedlungsflächen (Wohnbaufläche,
Sonderbaufläche Gesundheit/Erholung, Gemeinbedarfsfläche) in Richtung der
Suchgebiete II und III, die auch jetzt schon frei bleiben müssen von Lärm und
optischen Bedrängungen der Windenergieanlagen, verhindert.
Die Erhaltung des zusammenhängenden und naturgeprägten Landschaftsgebietes in
Richtung der Suchgebiete II und III – das aus den Wohngebieten fußläufig erreichbar
ist – geht verloren.
Große Teile der Gemeinde liegen im Wasserschutzgebiet der Zone III A.
Wasserschutzbeeinträchtigende Schäden, die durch Errichten von
Windenergieanlagen in Karstgebieten auftreten, sind nicht auszuschließen.
85
Öffentlichkeit 85
02.06.2015
85.1
Es wird gefordert, die Windanlagen nicht näher als 10 km an den Ortskern
heranzuführen, da es jetzt bereits Geräuschbelästigungen gibt.
Seite 60 von 266, Stand: 23.12.2015
86
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 86
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 87
Beschlussvorschlag
2. Abstände
2. Abstände
formuliert.
85.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
86.1
Der Einwender möchte nicht, dass weitere Windanlagen unter 5 km zum Ortskern
gebaut werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
86.2
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
87.1
Es wird befürchtet, dass durch weiteren Ausbau die Lärmbelästigung unerträglich und
bedrohlich wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
formuliert.
87.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
05.06.2015
87
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
02.06.2015
Seite 61 von 266, Stand: 23.12.2015
88
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 88
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 89
Öffentlichkeit 90
05.06.2015
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Es findet bereits jetzt nachts durch die 2 Windkrafträder eine Lärmbelästigung statt.
Sollte die Anzahl der Windräder erhöht werden, wird eine unerträgliche Störung
befürchtet, die sich ggf. sogar gesundheitsschädlich auswirken kann.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
formuliert.
88.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
89.1
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
90.1
Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark
beeinträchtigt. Ebenso würde durch diese Maßnahme der Wert des Grundbesitzes
stark vermindert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
05.06.2015
90
Beschlussvorschlag
88.1
02.06.2015
89
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 62 von 266, Stand: 23.12.2015
91
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 91
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
15. Schattenwurf
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
15. Schattenwurf
formuliert.
90.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
91.1
Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark
beeinträchtigt. Ebenso würde durch diese Maßnahme der Wert des Grundbesitzes
stark vermindert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
15. Schattenwurf
formuliert.
91.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
05.06.2015
Seite 63 von 266, Stand: 23.12.2015
92
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 92
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 93
07.06.2015
Beschlussvorschlag
92.1
Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark
beeinträchtigt. Ebenso würde durch diese Maßnahme der Wert des Grundbesitzes
stark vermindert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
15. Schattenwurf
formuliert.
92.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
93.1
Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Landschaftsschutz,
Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
05.06.2015
93
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 64 von 266, Stand: 23.12.2015
94
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 94
Äußerung (Zusammenfassung)
Öffentlichkeit 95
Beschlussvorschlag
93.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
94.1
Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Landschaftsschutz,
Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
94.2
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
95.1
Es gibt genug Windkraft, die erzeugt Energie kann nicht eingespeist werden (Profit
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird gefolgt. Es
07.06.2015
95
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 65 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
07.06.2015
96
Öffentlichkeit 96
07.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
96.1
wohl nur für die Betreiber).
Die Fürstenallee wird für viel Geld nach altem Vorbild „saniert“.
Vögel und Wild werden vertrieben, Menschen leben in Dauerbeschallung.
Kohlstädt bleibt auf der Strecke, noch nicht einmal für Wanderer attraktiv.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Neben den bekannten negativen Auswirkungen bei der Errichtung von
Windkraftanlagen, wie Zerstörung der Landschaft durch „Verspargelung“, Zerstörung
von Naherholungsgebieten, Wertminderung von Baugrundstücken und Immobilien
und Vertreibung bestimmter Tierarten, ist der Einfluss auf die Gesundheit ein nicht zu
unterschätzender Faktor.
Infraschall, Schattenschlag und Beleuchtung der Anlagen haben einen Einfluss auf
die Gesundheit.
Sollte die Stromerzeugung durch Windkraft nicht ganz gestoppt werden können,
sollten die Anlagen in einem Mindestabstand von drei Kilometern zu den
Wohngebieten errichtet werden.
Solange nicht wissenschaftlich bewiesen ist, dass keine Gesundheitsschäden durch
Windkraftanlagen entstehen, sollte ein Baustopp für Anlagen in der Nähe von
Wohngebieten selbstverständlich sein.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Seite 66 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
97
Öffentlichkeit 97
97.1
05.06.2015
Es wird Protest gegen den Bau der Windenergieanlagen in den geplanten
Windvorrangzonen 2 und 3 eingelegt. Da diese in unmittelbarer Nähe zu
Wohngebieten liegen ist eine starke Minderung der Wohnqualität durch Schattenwurf
und Lärm zu befürchten.
Es wird ein Mindestabstand von 3.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Außerdem sind die Naherholungsgebiete der Gemeinde gefährdet, wenn riesige
Windenergieanlagen errichtet werden. Auch die optische Beeinträchtigung des
Gebietes wirkt sich negativ auf den Erholungstourismus aus.
Zumal ist es unverständlich Industrieanlagen in einem Wasserschutzgebiet zu
errichten, in dessen Nähe auch Naturschutzzonen liegen. Die dadurch auftretenden
Scheuch- und Vertreibungseffekte auf die dort beheimateten Tiere sollten
berücksichtigt werden.
98
Öffentlichkeit 98
07.06.2015
98.1
Durch den Bau der Windkraftanlagen wird die aufwendige Sanierung des
Naturdenkmals Fürstenallee als gefährdet gesehen.
Der Sanierungsplan der Fürstenallee sowie der zu erwartende eingeschränkte
Lebensraum der bedrohten Tierarten steht im vollkommenden Gegensatz zu dem
geplanten FNP. Dies trifft ebenso auf die weiterhin geplanten Flächen Langes Tal und
Emkental zu.
Durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag ist der Mensch dauerhaften Belastungen
ausgesetzt. Zudem entsteht eine optische Bedrängung.
Windkraftanlagen sind mindestens mit einem Abstand von 2500 bis 3000 m von
Wohngebieten, Naherholungsgebieten und Naturdenkmälern zu errichten, oder sind
am besten an Ortsbereichen ganz zu vermeiden.
Die Windkraftanlagen werden als Bedrohung für die Lebensqualität und als
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Seite 67 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Wertverlust der Immobilie gesehen.
15. Schattenwurf
Zudem wird eine Gefährdung der Infrastruktur des Ortes gesehen durch Einkesselung 16. Verkleinerung der Suchräume
durch die Windenergieanlagen. Wodurch auch die Ausweisung weiterer Wohngebiete
unterbunden wird.
99
Öffentlichkeit 99
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem für einen Abstand von min. 1.000 m zwischen den
Windrädern und Wohngebieten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
100.1 Der Einwender ist seit langer Zeit Mitglied und Vorsitzender des MFC Bergfalke und
sieht die Existenz des Vereins sowie das Landschaftsbild gefährdet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
99.1
07.06.2015
Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Wertminderung von Eigentum bei zu geringem Abstand zwischen Windrädern und
Wohngebäuden.
In Niedersachsen ist deshalb ein Strafverfahren gegen einen Windparkbetreiber
anhängig.
In Dänemark gibt es einen Baustopp durch Probleme mit Nerzfarmen durch
Infraschall verursacht, die Auswirkungen auf den Menschen sind bisher unbekannt.
Die Planung der Gemeinde für eine Ferienregion und Ausbau des Tourismus wird
durch Windräder stark beeinträchtigt bzw. be(ver)hindert.
Wenn man nachts von Schlangen Richtung Benhausen sieht, leuchten/blinken die
Spitzen der Windräder rot. Diese rote Warnbeleuchtung ist die ganze Nacht über weit
zu sehen.
99.2
100 Öffentlichkeit 100
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 68 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
06.06.2015
101 Öffentlichkeit 101
02.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume
1. damit der Modellflugplatz nicht gefährdet wird (Mindestabstand 500 m)
2. damit der Bau von Windrädern das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete
nicht zerstören
3. für den Bau von Windrädern entsprechende Abstandflächen zur Wohnbebauung
(Mindestabstand 750 m) einzuhalten, um die Anwohner in ihrer Lebensqualität nicht
durch Schattenschlag, Lärm und Infraschall zu beeinträchtigen.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
101.1 Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist für die Gemeinde von weitreichender
Bedeutung. Das Ortsbild würde durch die Ausweisung von Konzentrationszonen
zerstört.
Durch eine Nutzung der Flächen durch Investoren wird eine Begrenzung der Anzahl
und der Höhe der Windräder nicht möglich sein.
Allerdings wird Anträgen auf Errichtung von Windkraftanalgen außerhalb dieses
Gebietes nach Rechtskraft der Änderung des FNP mit der Festlegung der
Konzentrationsflächen die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
entgegengehalten werden können. Derartige Anträge sind danach wegen eines
Verstoßes gegen öffentliche Belange abzulehnen. Dies zeigt, welche grundsätzliche
Bedeutung der anstehenden Ratsentscheidung zukommt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
Der Entscheidungsspielraum der Ratsmitglieder sollte im Rahmen der Planungshoheit
genutzt werden.
101.2 Windkraftanlagen sind als regenerative Energiequelle grundsätzlich zu begrüßen.
Zudem sind sie im Außenbereich privilegiert. Zu prüfen ist jedoch zunächst, ob auf
dem Gebiet der Gemeinde überhaupt die Errichtung von Windenergieanlagen
zulässig ist.
Dabei sind insbesondere Wasserschutzgebiete sowie Natur- und
Landschaftsschutzgebiete zu beachten.
Des Weiteren wird der Ablauf des Planverfahrens erklärt und zu dem Schluss
gekommen:
Dass nicht überall dort, wo es zulässig ist, auch Windkraftanlagen im
Seite 69 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Flächennutzungsplan ermöglicht werden sollen. Dann wäre das gesamte Verfahren
überflüssig gewesen und die Gemeinde würde von ihrer grundsätzlichen
Planungshoheit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen.
Allerdings ist es erforderlich, der Windkraft im Ergebnis substantiell Raum zu geben.
101.3 Für die konkrete Planung ist ein gesamträumliches Planungskonzept aufzustellen,
welches auch die negativen Auswirkungen berücksichtigt. Insbesondere folgende
Punkte:
- Auswirkungen für die Bürger
- die Gemeindeentwicklung
- der Natur- und Landschaftsschutz
Bei den Auswirkungen für die Bürger sind folgende Punkte zu beachten:
Lärmschutz, Schattenschlag, Infraschall, Beleuchtung der Anlagen, Naherholung.
Bei den Interessen der Gemeinde soll folgendes Berücksichtigung finden:
Gemeindeentwicklung, Zuzug bzw. Abwanderung von Bürgern, Planungshoheit,
Modellflugplatz.
Bei dem Natur- und Landschaftsschutz soll folgendes beachtet werden:
Landschaft, Naturschutz, die technische Entwicklung bei der Abwägung. Bei
Berücksichtigung des letzten Punktes kann bei der Abwägungsentscheidung nur dazu
führen, dass die Flächen, die als Windenergievorranggebiete ausgewiesen werden
können, nur eine mit den Interessen der Gemeinde verträgliche Größe aufweisen
dürfen.
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Weiter ist zu klären, ob der Windkraft substantiell Raum eingeräumt wurde.
Als Ergebnis ist der Windenergie in substantieller Weise unter Berücksichtigung der
übrigen zu beachtenden Gesichtspunkte Raum zu geben.
102 Öffentlichkeit 102
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
102.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Seite 70 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
02.06.2015
103 Öffentlichkeit 103
05.06.2015
104 Öffentlichkeit 104
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
unzumutbar.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
15. Schattenwurf
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
102.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
103.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Planungen:
Das letzte Naherholungsgebiet würde unwiderruflich zerstört werden.
Der Lebensraum von vielen Tieren würd zerstört werden und durch Emissionen auch
die menschliche Gesundheit gefährdet werden.
Minderung der Lebensqualität und Wertverlust der Immobilien.
Bei WKA von über 200 m Gesamthöhe ist ein Abstand von 6 - 8 km einzuhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
104.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
belassen
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
Seite 71 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Flächennutzungsplan.
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
105.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
106.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m.
Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
05.06.2015
106 Öffentlichkeit 106
04.06.2015
Beschlussvorschlag
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
05.06.2015
105 Öffentlichkeit 105
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
formuliert.
Seite 72 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
107 Öffentlichkeit 107
06.06.2015
108 Öffentlichkeit 108
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
3. Optisch bedrängende Wirkung
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
107.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
107.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
108.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Seite 73 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
109 Öffentlichkeit 109
07.06.2015
108.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
109.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
109.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 74 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
110 Öffentlichkeit 110
07.06.2015
111 Öffentlichkeit 111
07.06.2015
110.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission innerhalb der Wohnbebauung,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
110.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
111.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission innerhalb der Wohnbebauung,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 75 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
112 Öffentlichkeit 112
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
111.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
112.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission innerhalb der Wohnbebauung,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
112.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Seite 76 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
113 Öffentlichkeit 113
07.06.2015
114 Öffentlichkeit 114
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
113.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission,
Naturschutz,
Tierschutz,
Windenergie,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
113.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
114.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Landschaftsschutz,
Schallemission,
Naturschutz,
Tierschutz,
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Seite 77 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Windenergie,
optische Bedrängung.
115 Öffentlichkeit 115
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
114.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
115.1 Zu bedenken sind die bisher noch nicht erforschten Tieffrequenzen (Infraschall), die
möglicherweise extrem Gesundheitszustände beeinträchtigen können.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
115.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
07.06.2015
Seite 78 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
116 Öffentlichkeit 116
06.06.2015
117 Öffentlichkeit 117
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
116.1 Da gesundheitlichen Risiken durch die Immissionen von WKA nicht auszuschließen
sind, müssen schon sehr große Abstände zu Menschen und Tieren geplant werden.
So groß sind die Suchräume in Schlangen nicht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
116.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
117.1 Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen je nach Windlage tatsächlich dem
derzeitigen zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten, insbesondere nachts.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
06.06.2015
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall und nächtliches Leuchtfeuer
(Schlafstörungen, Depressionen) sind zu befürchten.
117.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Seite 79 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
118 Öffentlichkeit 118
08.06.2015
119 Öffentlichkeit 119
07.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
3. Optisch bedrängende Wirkung
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
118.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
118.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
119.1 Aufgrund der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnislage sind gesundheitliche
Risiken, welche allgemein von der Immission von Windturbinen ausgehen (z.B.
Infraschall / tieffrequenter Schall), nicht auszuschließen. Besonders bei Abständen
von nur wenigen hundert Metern ist damit das gesetzlich verankerte Recht auf
körperliche Unversehrtheit bedroht. Auch der Bau von raumbedeutenden Anlagen
würde sich wissenschaftlich über zahlreiche ärztliche Positionspapiere hinwegsehen,
die die negativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gesundheit von
Anwohnern bereits belegt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
Seite 80 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
120 Öffentlichkeit 120
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
04.06.2015
Beschlussvorschlag
119.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstört; außerdem aufgrund der
oben genannten Risiken.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
120.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m.
Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zu einem Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird zu einem Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
121 Öffentlichkeit 121
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
121.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m.
Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Seite 81 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
07.06.2015
Beschlussvorschlag
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
formuliert.
122.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Gesundheit der Anwohner.
Der Einwender wohnt selbst in der Nähe der Suchräume.
Der episodische Schattenschlag, die Lärmemissionen und die nächtliche Beleuchtung
beunruhigen den Einwender sehr. Die Umleitung des B1-Verkehrs über die Obere
Straße hat den Einwender in 2014 deutlich gezeigt, dass seine Gesundheit durch
Lärm und Unruhe nachhaltig negativ beeinflusst wird.
Die Lebensqualität würde deutlich beeinträchtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
formuliert.
122.2 Die Gesundheit der Tiere, besonders der eigenen Hühner:
Es ist zu erwarten, dass sich eine permanente visuelle und akustische Belastung auf
die Gesundheit der Tier und die Qualität und die Menge der Eier auswirken wird.
Der Einwender möchte, dass für die Nachbarn und nachfolgende Generationen, die
Möglichkeit der gesunden Tierhaltung erhalten bleibt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
122 Öffentlichkeit 122
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 82 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
123 Öffentlichkeit 123
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
122.3 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
123.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Gesundheit der Anwohner.
Der Einwender wohnt selbst in der Nähe der Suchräume.
Der episodische Schattenschlag, die Lärmemissionen und die nächtliche Beleuchtung
beunruhigen den Einwender sehr. Die Umleitung des B1-Verkehrs über die Obere
Straße hat den Einwender in 2014 deutlich gezeigt, dass seine Gesundheit durch
Lärm und Unruhe nachhaltig negativ beeinflusst wird.
Die Lebensqualität würde deutlich beeinträchtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
formuliert.
123.2 Die Gesundheit der Tiere, besonders der Gebrauchshunde.
Es wird befürchtet, dass die Errichtung von Windrädern in dem direkten Umfeld, für
die Hündin eine zu starke Belastung sein wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
123.3 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Seite 83 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
124 Öffentlichkeit 124
06.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
124.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich der Wohnort des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
15. Schattenwurf
formuliert.
124.2 Es gilt zu prüfen, ob die Schall-/ Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
124.3 Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
Seite 84 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
124.4 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
125 Öffentlichkeit 125
07.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
3. Optisch bedrängende Wirkung
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
125.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
125.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 85 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
126 Öffentlichkeit 126
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
3. Optisch bedrängende Wirkung
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
126.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
126.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
127 Öffentlichkeit 127
07.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich
3. Optisch bedrängende Wirkung
dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
(Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie
erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
127.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des
Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei
Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut
unzumutbar.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
Seite 86 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
128 Öffentlichkeit 128
05.06.2015
formuliert.
127.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
128.1 Gründe und Fakten gegen die geplanten WKA sind hinreichend bekannt und
eingereicht. Diesen schließt sich der Einwender in allen Punkten an.
Als „echter“ UR-Schlänger ist dieser gegen die massive, unsinnige und in dieser Form
nicht wieder gut zu machende Verunstaltung eines (noch) schönen und Lebens-/
Liebenswerten Heimatortes Schlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
128.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
129.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
Zitat des Bürgermeisters: Das höchste Gut, was wir besitzen ist unsere Natur.
Dies wird voll unterstützt. Warum soll jetzt dieses „höchste“ Gut zerstört werden?
WKA dort wo sie keinerlei negativen Einflüsse jeglicher Art auf die Bürger eines Ortes
haben.
129 Öffentlichkeit 129
05.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 87 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
130 Öffentlichkeit 130
Äußerung (Zusammenfassung)
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
130.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
131.1 Die Anlagen sollten einen Abstand von mindestens 1.800 m einhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
131.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in diesen
Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
132.1 Die Landschaft wird verschandelt.
Infraschall und Schattenschlag sind nicht gut für die Menschheit.
Tiere werden verdrängt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
06.06.2015
132 Öffentlichkeit 132
08.06.2015
Beschlussvorschlag
Tourismus
05.06.2015
131 Öffentlichkeit 131
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 88 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
133 Öffentlichkeit 133
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
132.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in diesen
Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
133.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Man sollte zum Schutz der Menschen mindestens einen Abstand von 1.800 m
einhalten.
Schutz vor Infraschall bei der Art großer Anlagen.
Schutz vor Schattenschlag in Wohngebieten.
Durch die riesigen Fundamente der Anlagen wird der Grundwasserlauf beeinträchtigt.
Massive Störung von Zugvögeln, Fledermäusen und anderen Tieren befürchtet.
Verhinderung möglicher Ausweisung von neuen Baugebieten im
Flächennutzungsplan.
Ein mehr an Tourismus, ist durch den massiven Bau von Windenergieanlagen
auszuschließen, sie zerstören das Naherholungsgebiet der Gemeinde Schlangen.
Durch den Bau entsteht ein Werteverfall der angrenzenden Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Seite 89 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
134 Öffentlichkeit 134
07.06.2015
133.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören, aber wenn
Nutzungsflächen ausgewiesen werden müssen, so sollten sie so klein wie möglich
ausfallen und mit großen Abstand zu den Wohngebäuden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
134.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Renovierung der Fürstenallee nach historischem Vorbild und Windkraft nebenan sind
sehr fragwürdig.
Es werden elektromagnetische Auswirkungen auf alle Lebewesen befürchtet.
Die wirtschaftliche Ausnutzung ist fragwürdig.
Verlust der Naherholungsgebiete droht.
Feld und Flurräume gerade für Raubvögel, Fledermäuse einschränken (siehe
Milanprojekt).
Mindestabstand von 1,5 km zu Ortschaften. Die Ortsteile verlieren mehr an
Attraktivität und Lebensqualität.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der
Suchräume.
formuliert.
134.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 90 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
135 Öffentlichkeit 135
07.06.2015
136 Öffentlichkeit 136
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
135.1 Der Einwender findet nicht, dass die Renovierung der Fürstenallee nach historischem
Vorbild mit Windrädern im Einklang stehen kann.
Raubvögel, die seit Jahren über dem Hassel kreisen, verlieren ihr Revier.
Elektromagnetische Strahlung beeinträchtigt jeden.
Es wird ein Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Wohngebäude gefordert.
Ausgewiesene Wanderwege im Umland werden unattraktiv und vermindern die
Lebensqualität.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der
Suchräume.
formuliert.
135.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
136.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
die Lebensqualität und Attraktivität der Ortsteile verringern. Des Weiteren wird der
Lebensraum der Tiere enorm eingeschränkt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
Seite 91 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
137 Öffentlichkeit 137
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
136.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
137.1 Folgende Punkte sollen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt
werden:
Das historische Bild der Fürstenallee wird zerstört.
Attraktivität für Kohlstädt und Osterholz wird noch mehr verringert.
Feld und Flur für Raubvögel u. Fledermäuse etc. (Milanprojekt) werden durch
Windkraft eine Bedrohung.
Nutzen und Gewinn durch noch mehr Windkraft nicht belegt.
Elektromagnetische Auswirkungen auf den Menschen und Tiere, deshalb 1,5 km
Abstand zu Gemeinden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der
Suchräume.
formuliert.
137.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 92 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
138 Öffentlichkeit 138
07.06.2015
139 Öffentlichkeit 139
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
138.1 Das historische Bild der Fürstenallee wird zerstört.
Attraktivität für Kohlstädt und Osterholz wird noch mehr verringert.
Feld und Flur, Raubvögel, Fledermäuse, Milanprojekt, durch Windkraft eine
Bedrohung.
Nutzen und Gewinn durch noch mehr Windkraft nicht belegt.
Es werden elektromagnetische Auswirkungen auf den Menschen und Tiere
befürchtet, deshalb 1,5 km Abstand zu Gemeinden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der
Suchräume.
formuliert.
138.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
139.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Infraschall,
optische Bedrängung,
Schattenschlag,
Natur- und Vogelschutz,
Naherholung,
Lärm
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
Seite 93 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
140 Öffentlichkeit 140
06.06.2015
141 Öffentlichkeit 141
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
139.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
140.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Lärm,
optische Bedrängung,
Infraschall
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
140.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
141.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Lärm,
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 94 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
07.06.2015
142 Öffentlichkeit 142
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
optische Bedrängung,
Landschaftsschutz,
Natur- und Vogelschutz,
Naherholung
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
formuliert.
141.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
142.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Lärm,
Infraschall,
Schattenschlag,
Beleuchtung Tag und Nacht,
optische Bedrängung,
Landschafts- und Naturschutz
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenschlag
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15.Schattenschlag
formuliert.
Seite 95 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
143 Öffentlichkeit 143
Äußerung (Zusammenfassung)
08.06.2015
145 Öffentlichkeit 145
Beschlussvorschlag
142.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
143.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
144.1 Es sollte alles dafür getan werden, das wunderschöne Naherholungsgebiet zwischen
Schlangen und dem Bauernkamp mit angrenzenden Naturschutzgebieten für
Bevölkerung und Erholungssuchende zu erhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
145.1 Dem Einwender geht es nicht um „teure“ Energie, sondern darum, dass sich auf
Kosten der Allgemeinheit ein paar Umweltverbrecher bereichern wollen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
145.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
08.06.2015
144 Öffentlichkeit 144
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
08.06.2015
Seite 96 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
146 Öffentlichkeit 146
08.06.2015
147 Öffentlichkeit 147
06.06.2015
Beschlussvorschlag
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
146.1 Der Einwender ist gegen die geplanten Windenergieanlagen, weil es zum Einen die
optischen Anreize der Landschaft negativ beeinflusst (Naherholung und Tourismus),
es ist schlecht für die Umwelt und Natur wegen der sowohl optischen als auch
akustischen Beeinflussung durch die Anlagen. Zum Dritten wird eine Abwertung des
Baulandes befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
147.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
148.1 Es wird eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit sowie eine
starke Belastung der Lebensqualität befürchtet.
Die Einwender wünschen sich eine stärkere Beteiligung bei so weitgreifenden
Maßnahmen. Es wird empfohlen eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
08.06.2015
148 Öffentlichkeit 148
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 97 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
149 Öffentlichkeit 149
08.06.2015
150 Öffentlichkeit 150
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Bürgerbeteiligung erfolgt im Rahmen der in der
Änderung des Flächennutzungsplans
vorgesehenen Beteiligungsschritte und Formen.
Darüber hinausgehende Beteiligungsformen
werden sind nicht vorgesehen bzw. geplant. Die
Anzahl der in der Frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit
zeigen bereits eine intensiven Einbezug der
Öffentlichkeit.
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
belassen
Der Empfehlung eine
Bürgerbefragung durchzuführen
wird nicht gefolgt.
formuliert.
149.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Die Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde wird stark eingeschränkt.
Um die Landschaft als Naherholungsgebiet zu erhalten, ist ein ausreichender Abstand
nötig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
149.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
150.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Nicht in der Nähe von Wohngebieten.
Nicht zu viele Windräder auf kleiner Fläche.
Rücksicht auf die ländliche Umgebung.
Unattraktiv für neue Bürger, lädt nicht zum Wohnen in Schlangen ein.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 98 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
151 Öffentlichkeit 151
07.06.2015
152 Öffentlichkeit 152
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
150.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
151.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Windräder außerhalb von Wohngebieten,
Lärmbelästigung,
keine Verunstaltung von Ländereien,
Erhaltung der Wanderwege in der Gemeinde.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
151.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
152.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird gefolgt. Es
Seite 99 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
04.06.2015
153 Öffentlichkeit 153
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Große Flächen in der Natur werden dadurch dauerhaft versiegelt.
Der Erholungswert der Natur ist nicht mehr gegeben.
Große Beeinträchtigung des Wildes, v.a. Fledermäuse und Greifvögel.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
152.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
153.1 Verdrängung des Wildes durch Lärmbelästigung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
153.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
04.06.2015
Seite 100 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
154 Öffentlichkeit 154
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
154.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
155.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
verwiesen.
Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien
nicht belegt wurden, ist falsch.
Daher ist ein Mindestabstand von 1.500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um
Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
155.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die
Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der
Windenergie freizuhalten sind.
200 m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme
überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
154.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Vergräumung von Nieder- und Flugwild,
Totverluste durch Kollision mit Flugwild,
Geräuschbelästigung,
Infraschall mit drastischen Folgen für die Gesundheit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dänemark mittlerweile Windkraftanlagen
abschaltet.
155 Öffentlichkeit 155
07.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 101 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
6 + Erläuterung.
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert
155.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger
als 1 % der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als
Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39).
Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu
übernehmen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie
belassen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
formuliert.
155.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren
Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde
sicherzustellen.
Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger
Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung
möglich (Suchgebiet 2 und 3).
Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
155.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern,
ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung
von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein.
Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken.
Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des
Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Seite 102 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Windenergie
formuliert.
155.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde
Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden
Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten
bleiben.
Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu
erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm
müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
155.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an
Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen,
Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
155.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten.
Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse
werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses
gilt es zu verhindern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
156.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen
(CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese
Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie
„kontrolliert abbrennen“ lassen.
Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln
zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs
verursachen können.
156 Öffentlichkeit 156
Seite 103 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
verwiesen.
Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien
nicht belegt wurden, ist falsch.
Daher ist ein Mindestabstand von 1500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um
Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
156.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die
Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der
Windenergie freizuhalten sind.
200m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme
überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel
6 + Erläuterung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert
156.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger
als 1% der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als
Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39).
Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu
übernehmen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie
belassen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
formuliert.
156.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren
Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde
sicherzustellen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Seite 104 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger 2. Abstände
Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
möglich (Suchgebiet 2 und 3).
Flächen für Windenergie
Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
156.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern,
ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung
von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein.
Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken.
Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des
Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
156.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde
Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden
Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten
bleiben.
Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu
erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm
müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
156.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an
Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen,
Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen
(CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese
Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie
Seite 105 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
„kontrolliert abbrennen“ lassen.
Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln
zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs
verursachen können.
157 Öffentlichkeit 157
06.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
156.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten.
Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse
werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses
gilt es zu verhindern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
157.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtig werden:
Eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan.
Ein Mindestabstand von 2.500 m zur nächsten Wohnbebauung (hier sollten auch die
für die Zukunft geplanten Bebauungsflächen für Wohnraum mit eingeplant werden).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
157.2 Berücksichtigung von Brut- und Futterplätzen bedrohter Tierarten und ortsansässiger
Tierarten.
Entsprechendes Material zweier namhafter Naturfilmer, haben erheblichen Anteil an
einer diesbezüglichen Imageaufwertung der Gemeinde Schlangen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert
Seite 106 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
158 Öffentlichkeit 158
06.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
157.3 Schutz des Naherholungsgebietes „Langes Tal“, „Fürstenallee“ und „Bauernkamp“. Im
Hinblick auf die anstehende Landesgartenschau 2017 in der Nachbarstadt Bad
Lippspringe sollte die Chance genutzt werden, die Gemeinde für den Tourismus
attraktiv zu erhalten bzw. zu gestalten.
Die Gemeinde bietet eine sehr gute Ausgangsbasis für den Tourismus.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
formuliert.
157.4 Dem ortsansässigen Verein „Modellflugclub Bergfalke“ sollte ein weiterer
„uneingeschränkter“ Betrieb seiner Tätigkeit auf dem Vereinsgelände ermöglicht
werden.
Entsprechende Voraussetzungen / Kriterien, um auch weiterhin an nationalen bzw.
internationalen Wettkämpfen teilnehmen zu können bzw. diese auch auf dem eigenen
Vereinsgelände ausführen zu können, sollten gegeben sein.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
158.1 Der Einwender hätte Beklemmungen unter den Windrädern herzugehen.
Die Terrasse wäre im ständigen Schatten durch den Schattenschlag. Die Geräusche
würden auch zu einer Beeinträchtigung führen.
Gesundheitsschäden sind noch nicht ausgeschlossen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
158.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
Seite 107 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
159 Öffentlichkeit 159
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
159.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
verwiesen.
Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien
nicht belegt wurden, ist falsch.
Daher ist ein Mindestabstand von 1.500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um
Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
159.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die
Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der
Windenergie freizuhalten sind.
200m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme
überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel
6 + Erläuterung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert
159.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger
als 1% der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als
Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39).
Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu
übernehmen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Seite 108 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie
belassen
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
formuliert.
159.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren
Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde
sicherzustellen.
Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger
Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung
möglich (Suchgebiet 2 und 3).
Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
159.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern,
ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung
von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein.
Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken.
Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des
Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
159.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde
Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden
Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten
bleiben.
Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu
erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm
müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Seite 109 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
159.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten.
Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse
werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses
gilt es zu verhindern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
160.1 Grundsätzlich wird die gezielte Ausweisung von Suchräumen im geplanten
Flächennutzungsplan befürwortet, sofern nachstehende Punkte berücksichtigt
werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
159.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an
Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen,
Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen.
Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen
(CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese
Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie
„kontrolliert abbrennen“ lassen.
Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln
zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs
verursachen können.
160 Öffentlichkeit 160
06.06.2015
Eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan.
Ein Mindestabstand von 2.500 m zur nächsten Wohnbebauung (hier sollten auch die
für die Zukunft geplanten Bebauungsflächen für Wohnraum mit eingeplant werden).
160.2 Berücksichtigung von Brut- und Futterplätzen bedrohter Tierarten und ortsansässiger
Tierarten.
Entsprechendes Material zweier namhafter Naturfilmer, haben erheblichen Anteil an
einer diesbezüglichen Imageaufwertung der Gemeinde Schlangen.
Seite 110 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
161 Öffentlichkeit 161
160.3 Schutz des Naherholungsgebietes „Langes Tal“, „Fürstenallee“ und „Bauernkamp“. Im
Hinblick auf die anstehende Landesgartenschau 2017 in der Nachbarstadt Bad
Lippspringe sollte die Chance genutzt werden, die Gemeinde für den Tourismus
attraktiv zu erhalten bzw. zu gestalten.
Die Gemeinde bietet eine sehr gute Ausgangsbasis für den Tourismus.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
160.4 Dem ortsansässigen Verein „Modellflugclub Bergfalke“ sollte ein weiterer
„uneingeschränkter“ Betrieb seiner Tätigkeit auf dem Vereinsgelände ermöglicht
werden.
Entsprechende Voraussetzungen / Kriterien, um auch weiterhin an nationalen bzw.
internationalen Wettkämpfen teilnehmen zu können bzw. diese auch auf dem eigenen
Vereinsgelände ausführen zu können, sollten gegeben sein.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
18. Modellflugplatz
formuliert.
161.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese
das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
162.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Gemeindeentwicklung für Wohn- und Gewerbegebiete östlich der Kohlstädter Str. /
Obere Str. freihalten, Mindestbreite 1.000 m. Entwicklungsflächen + Abstand zu
bebauten Gebieten (2.000 m) ergibt einen Abstand von 3.000 m für
Windenergieanlagen zum jetzigen Gemeindegebiet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
07.06.2015
162 Öffentlichkeit 162
07.06.2015
Seite 111 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
162.2 Naherholungsgebiet „Langes Tal“ schützen. Beidseitiger Abstand 1.500 m.
Alle übrigen Schutzgebiete als Einheit betrachten, für ein einheitliches Landschaftsbild vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
und funktionierenden Naturschutz. Vereinzelte Korridore vermeiden.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
163 Öffentlichkeit 163
07.06.2015
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
162.3 Überregionale Freizeitmöglichkeiten (Modellflug) erhalten, da nicht in jeder Gemeinde
/ Stadt möglich). Es wird ein Abstand von 1.500 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
18. Modellflugplatz
formuliert.
162.4 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
163.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Abstand zur Wohnbebauung min. 2.000 m.
Naherholungsgebiet „Langes Tal“ schützen.
Landschaftsbild der Fürstenallee erhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissions:schutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Seite 112 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
164 Öffentlichkeit 164
07.06.2015
163.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
164.1 Das Naherholungsgebiet „Langes Tal“ und Umgebung soll erhalten bleiben. Ein
ausreichender Abstand der Windenergieanlagen sollte min. 1.500 – 2.000 m
betragen.
Bei einem zu geringen Abstand wird sich der Lärm, Schattenschlag und die optische
Bedrängung negativ auf Mensch und Tierwelt auswirken.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
164.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
165.1 Das Naherholungsgebiet „Langes Tal“ und Umgebung soll erhalten bleiben. Ein
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Eine dichtere Platzierung der Anlagen wird zusätzlich den Charakter der Umgebung
massiv und nachhaltig verändern.
165 Öffentlichkeit 165
Seite 113 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
ausreichender Abstand der Windenergieanlagen sollte min. 1.500 – 2.000 m
betragen.
Bei einem zu geringen Abstand wird sich der Lärm, Schattenschlag und die optische
Bedrängung negativ auf Mensch und Tierwelt auswirken.
07.06.2015
Beschlussvorschlag
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
165.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
166.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
verwiesen.
Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien
nicht belegt wurden, ist falsch.
Daher ist ein Mindestabstand von 1500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um
Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Eine dichtere Platzierung der Anlagen wird zusätzlich den Charakter der Umgebung
massiv und nachhaltig verändern.
166 Öffentlichkeit 166
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 114 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
166.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die
Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der
Windenergie freizuhalten sind.
200m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme
überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel
6 + Erläuterung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert
166.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger
als 1% der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als
Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39).
Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu
übernehmen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie
belassen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
formuliert.
166.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren
Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde
sicherzustellen.
Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger
Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung
möglich (Suchgebiet 2 und 3).
Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
166.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern,
ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung
von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Seite 115 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken.
Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des
Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen.
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
166.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde
Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden
Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten
bleiben.
Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu
erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm
müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
166.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an
Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen,
Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen
(CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese
Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie
„kontrolliert abbrennen“ lassen.
Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln
zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs
verursachen können.
166.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten.
Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse
werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses
gilt es zu verhindern.
Seite 116 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
/ Artenschutz
14. Naturschutz
formuliert.
167 Öffentlichkeit 167
04.06.2015
168 Öffentlichkeit 168
07.06.2015
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
167.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
168.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m.
Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
formuliert.
Seite 117 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
169 Öffentlichkeit 169
05.06.2015
170 Öffentlichkeit 170
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
169.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht.
Der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann.
Der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann.
Die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien.
Die Bedrohung der dort lebenden Fauna.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
169.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
170.1 Die an die Suchräume grenzenden Wohnhäuser sind in der Regel so ausgerichtet,
dass von einer optischen Bedrängung durch die Windenergieanlagen ausgegangen
werden kann. Die anzunehmende Staffelung der Anlagen in Blickrichtung wird zudem
zu einer optischen Bedrängung führen.
Es ist daher ein Mindestabstand der dreifachen Gesamthöhe anzuwenden. Die
optisch wirksame Gesamthöhe beträgt min. 250 m (200 m je Anlage zuzüglich 50 m
für den Geländeanstieg). Der Abstand zur Bebauung beträgt somit min. 750 m.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
formuliert.
170.2 Für die zukünftige Gemeindeentwicklung ist ein Pufferbereich zu Windenergieanlagen Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
von min. 500 m vorzusehen.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 118 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
170.3 Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter des
Gemeindegebietes nachhaltig und massiv verändert. Es sind somit die
landschaftsprägenden und schutzwürdigen Bereiche freizuhalten. Dies gilt
insbesondere für die Gebiete mit besonderer Festsetzung und des sich daraus
ergebenden Sichtwinkels.
Die Bereiche Bauerkamp und Hassel / Emkental sind nicht nur ortsbildprägend für
Schlangen, sondern für die ganze Region. Eine signifikante Veränderung widerspricht
somit den Schutzzielen und ist nicht zulässig.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
formuliert.
170.4 Das Lange Tal ist von überregionaler Bedeutung und von einzigartigem Charakter.
Dieser würde aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen und den davon
ausgehenden Emissionen zerstört.
Aufgrund der ausgehenden Emissionen ergeben sich minimale Abstandswerte von
700 m zur Talsohle bzw. zum Wanderweg.
Um die Erholungsfunktion jedoch zu gewährleisten wird ein Abstand von 1.000 m
empfohlen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
formuliert.
170.5 Durch Beeinträchtigungen von Brut-, Rast- und Schlafplätzen sowie die generelle
Störung kann es zur Vertreibung schützenswerter Tierarten kommen. Insbesondere
Vögel und Fledermäuse sind durch den Betrieb von Windenergieanlagen in ihrem
Bestand gefährdet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
Seite 119 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
/ Artenschutz
formuliert.
171 Öffentlichkeit 171
05.06.2015
170.6 Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sollte berücksichtigt werden.
Ein wirtschaftlicher Betrieb ist nur gewährleistet, wenn eine Windenergieanlagen ca.
2.500 Stunden pro Jahr unter Nennlast betreiben wird. Aufgrund der topologischen
Lage im unteren Bereich der Suchgebiete ist eine ausreichende Windleistung nur
vorhanden, wenn der Wind aus den Richtungen 210 bis 300 Grad weht. Gem. den
Wetterdaten der Wetterstation Bad Lippspringe verteilen sich 16 % (entspricht 1.401
Stunden) der Winde ab einer Windstärke von 4,1 m/s auf die Windrichtungen 210 bis
300 Grad. Windenergieanlagen benötigen zum Anlaufen eine Windgeschwindigkeit
von ca. 5 m/s. Zur Erreichung der Nennleistung sind Windgeschwindigkeiten von ca.
10 m/s notwendig. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist daher in den unteren Bereichen der
Suchräume 2 und 3 nicht gegeben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
170.7 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören und zur Minderung der
Lebensqualität von Mensch und Tier beitragen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
171.1 Bei der Planung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Schallemission innerhalb der Wohnbebauung und deren Auswirkungen auf das
Schutzgut Mensch. Gesetzlicher Rahmen / Schutzauftrag – Abstand 2000m, 35
dB(A).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Seite 120 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
172 Öffentlichkeit 172
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Der Abstand zwischen Vogelschutzgebiet und Windenergieanlagen muss das 10- 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
facher der Gesamthöhe betragen. Dies entspricht nach Stand der Technik 2000m.
Flächen für Windenergie
Um die Anlagen sind aufgrund der Kollisionsgefahr 500m Radius freizuhalten.
172.1 Seitens der Gemeinde besteht eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern. Dabei ist
Rücksicht auf die Gesundheit, die Lebensqualität und die Gemeindeentwicklung zu
nehmen. Die Ausdehnung der Wohnbebauung wäre nur durch einen zusätzlichen
Mindestabstand von 500 m möglich.
Zudem würde der Ortscharakter und das Landschaftsbild negativ verändert werden,
wodurch es zu einem Rückgang der Einwohnerzahl kommen kann.
Die Lebensqualität würde nachhaltig gemindert.
Die Bestimmung der Abstände zur Wohnbebauung sind unzureichend.
Um die optische Bedrängung gering zu halten ist ein Mindestabstand des 3-fachen
der Gesamthöhe anzuwenden.
Damit muss der Abstand zur Bebauung bzw. der evtl. noch entstehenden Bebauung
min. 750m betragen.
173 Öffentlichkeit 173
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
173.1 Durch die Windenergieanlagen wird die Ruhe und die Natur in Kohlstädt zerstört.
Es gibt andere Plätze, die die Bevölkerung nicht belasten würden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
173.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
06.06.2015
Seite 121 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
174 Öffentlichkeit 174
06.06.2015
175 Öffentlichkeit 175
06.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
174.1 Der Schattenschlag und die Geräusche werden die Freizeit sehr beeinträchtigen. Es
ist noch nicht erwiesen, dass es nicht gesundheitsschädlich ist.
Die Senne gibt z.B. ausreichend Platz. Warum muss es eine Wohnsiedlung sein?
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
formuliert.
174.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
175.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Beeinträchtigung durch Schattenschlag und Geräusche.
Krankheiten.
Grundstückspreise; Wohnqualität.
Kohlstädt hat sowieso Probleme, Familien zu finden, die sich hier niederlassen. Das
wird dann ganz ausgeschlossen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
175.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Seite 122 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
176 Öffentlichkeit 176
Beschlussvorschlag
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
176.1 Es wird befürchtet, dass die Kinder vor den großen Windrädern Angst haben.
Die Naherholungsgebiete sollen erhalten bleiben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
176.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
177.1 Es wird befürchtet, dass die Kinder vor den großen Windrädern Angst haben.
Die Naherholungsgebiete sollen erhalten bleiben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
177.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
04.06.2015
177 Öffentlichkeit 177
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
04.06.2015
Seite 123 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
178 Öffentlichkeit 178
02.06.2015
179 Öffentlichkeit 179
02.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
178.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
178.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
179.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 124 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
180 Öffentlichkeit 180
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Flächen für Windenergie
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
179.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
180.1 Der Einwender bezieht sich insbesondere auf mögliche neue Standorte für
Windenergieanlagen an der direkten Grenze zu Kohlstädt und Schlagen.
Da u.a. Lärmbelästigung, Gesundheitsschäden, Immobilienabwertung,
Schattenschlag und Zerstörung der Landschaft mit einhergehen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15. Schattenwurf
formuliert.
180.2 Es wird beantragt mögliche neue Windkraftstandorte in min. 2 km Abstand der
nächsten Besiedelung zu errichten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
Seite 125 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
181 Öffentlichkeit 181
06.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
181.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Geräuschbelästigung,
Immobilienabwertung,
Licht und Schatten,
Landschaftsentstellung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
15. Schattenwurf
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
181.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
182 Öffentlichkeit 182
06.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
182.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Geräuschbelästigung,
Immobilienabwertung,
Licht und Schatten,
Landschaftsentstellung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
15. Schattenwurf
formuliert.
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
15. Schattenwurf
formuliert.
Seite 126 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
182.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
183 Öffentlichkeit 183
06.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
183.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Windkraftnutzung mit Augenmaß,
Erhalt der Lebensqualität für Alle,
menschenverträgliche Abstände zu Wohngebieten, min. 2.000 m,
keine Windenergienutzung in Naherholungsgebieten und Wäldern,
Belastung durch Lärm, Schattenschlag und Schlafstörungen,
Naherholungsgebiete müssen erhalten bleiben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
15. Schattenwurf
Wald ist gem. Sachlicher Teilplan Windenergie
zum Regionalplan für den Reg.-Bez. Detmold als
Ziel der Landes- und Regionalplanung nicht für die
Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen
(vgl. Potenzialflächenanalyse). Die sich aufgrund
des sog. „Halterner Urteils“ vom 22.09.2015
ergebende Diskussion für den Regionalplan im
Reg.-Bez. Detmold ist gegenwärtig noch nicht
abgeschlossen. Hieraus kann sich eine
Neubewertung der Vorgaben der Regionalplanung
ergeben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
183.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
15. Schattenwurf
formuliert.
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 127 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
184 Öffentlichkeit 184
05.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
184.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Belästigung der unmittelbaren Anwohner minimieren durch Erweiterung der
Abstandsflächen auf 1.000 m.
Maximale Bauhöhe der Windkraftanlagen auf 100 m festschreiben.
Natur- und Landschaftsschutz.
Fremdenverkehr.
Die grobe Veränderung der Landschaft.
Mögliche Erweiterung von Baugebieten in östliche bzw. nordöstliche Richtung.
Es wird gefragt wohin die elektrische Energie abgeleitet wird. Wird ein neues 110 kVUmspannwerk in Schlangen errichtet?
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Windenergieanlagen werden i. d. R. an die
vorhandenen Energieverteilungsinfrastrukturen
angeschlossen. Dieses erfolgt nach
Einspeisemöglichkeit und Verfügbarkeit. Ob hierzu
eine neues 110 kV-Umspannwerk erforderlich
wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden, da z. B. Anzahl und Leistung
der in den Zonen möglichen Anlagen heute nicht
bekannt sind.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
184.2 Der Einwender ist nicht gegen die Erzeugung erneuerbarer Energien, aber bitte alles
in Maßen und im Einklang mit der betroffenen Bevölkerung und der Natur.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
Seite 128 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14. Naturschutz
formuliert.
16. Verkleinerung der Suchräume
185 Öffentlichkeit 185
04.06.2015
186 Öffentlichkeit 186
04.06.2015
187 Öffentlichkeit 187
05.06.2015
185.1 Der Einwender hat Angst vor den großen Windrädern und ist zudem grundsätzlich
gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die
Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
186.1 Der Einwender hat Angst vor den großen Windrädern und ist zudem grundsätzlich
gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die
Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
187.1 Generell ist der Einwender ein Befürworter der Windenergie, allerdings im sinnvollen
und zumutbaren Rahmen.
Die Anzahl der potenziellen Windenergieanlagen sollte jedoch deutlich reduziert
werden, da die Verbrauchswerte dadurch überschritten würden.
Um die Gesundheit und Lebensqualität nicht zu beeinträchtigen, wird ein größerer
Abstand zu Wohngebieten gefordert.
Zudem wird befürchtet, dass Naherholungsgebiete dauerhaft ihre Funktion verlieren.
Besonders im Suchgebiet 3 sollten weniger und niedrigere Anlagen errichtet werden.
Der Lebensraum von Wildtieren würden gefährdet werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Deshalb sollte die Ausweisung auf eine Fläche in Nachbarschaft zu bestehenden
Anlagen (Suchraum 3) geschränkt werden.
188 Öffentlichkeit 188
188.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
Seite 129 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
03.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m.
Mindestabstand von 500m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
189 Öffentlichkeit 189
08.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
189.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht.
Der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann.
Der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann.
Die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien.
Die Bedrohung der dort lebenden Fauna.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Seite 130 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
190 Öffentlichkeit 190
08.06.2015
191 Öffentlichkeit 191
189.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
190.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht.
Der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann.
Der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann.
Die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien.
Die Bedrohung der dort lebenden Fauna.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
190.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
191.1 Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Flächen Kohlstädt /Österholz
und östlich der B1.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
Seite 131 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
05.06.2015
192 Öffentlichkeit 192
02.06.2015
193 Öffentlichkeit 193
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die vorgesehenen 200 m hohen Anlagen werden als eine nicht hinzunehmende
Verschandelung der Wohnumgebung gesehen. Es werden optische und akustische
Belästigungen befürchtet.
Vögel und Tiere würden gefährdet.
Auch der Erholungswert der Menschen würde reduziert werden.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
192.1 Bei der Planung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Naturschutz: Abstandsempfehlung von 1.500 m zu Rotmilan Horsten.
Durch einen Abstand von min. 1.500 m sollte eine optische Bedrängung vermieden
werden.
Die Naherholungsgebiete wie Langes Tal, Bohmsweg (Kalkofen), Hassel sollten
erhalten bleiben. Dabei sollte ein Abstand von 1.500 m eingehalten werden.
Zudem wird die Gemeindeentwicklung in Richtung Osten (Bauernkamp) begrenzt.
Deswegen sollten die Windräder einen Mindestabstand von 1.500 m zur jetzigen
Wohnbebauung einhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
192.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
193.1 Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage tatsächlich dem Die Abwägung erfolgt entsprechend der
derzeitigen zu zumutbaren Pegel nicht überschreiten. Erhöhte Stressbelastung durch vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Seite 132 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
05.06.2015
194 Öffentlichkeit 194
05.06.2015
195 Öffentlichkeit 195
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Rotorgeräusche (Schlafstörungen, Depressionen).
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
193.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
194.1 Es soll folgendes bei der Planung beachtet werden:
Schall- und Lärmbelästigung,
Stressbelastung durch Rotorgeräusche.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
194.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
195.1 Bei der Flächennutzungsplanänderung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt.
Es werden die vorstehend
Seite 133 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
02.06.2015
196 Öffentlichkeit 196
03.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m,
Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft,
kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
195.2 Der Einwender ist gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
196.1 Wenn die immer riesiger werdenden Windkraftanlagen zu dicht an Wohngebiete
errichtet werden, könnte es zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und der
Lebensqualität für die dort lebenden Menschen kommen.
Es sollte ein Mindestabstand von min. 2.000 m zu Wohngebieten eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
196.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Seite 134 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
197 Öffentlichkeit 197
03.06.2015
198 Öffentlichkeit 198
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
197.1 Wenn die immer riesiger werdenden Windkraftanlagen zu dicht an Wohngebiete
errichtet werden, könnte es zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und der
Lebensqualität für die dort lebenden Menschen kommen.
Es sollte ein Mindestabstand von min. 2.000 m zu Wohngebieten eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
formuliert.
197.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
198.1 Prinzipiell wird der Einsatz von Windenergie begrüßt. Dennoch sollte ein Abstand von
1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Durch die hohen Anlagen würde die
Wohnqualität durch Schattenschlag, Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung
gemindert werden.
Es würde zu einem Wertverlust der Grundstücke kommen sowie zu einer
Abwanderung der Bevölkerung.
Zur Gewährleistung des Landschafts- und Naturschutzes sollte ein Mindestabstand
von 1.500 m, auch im Hinblick auf die Naherholungsgebiete, eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Seite 135 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
199 Öffentlichkeit 199
05.06.2015
200 Öffentlichkeit 200
06.06.2015
199.1 Prinzipiell wird der Einsatz von Windenergie begrüßt. Dennoch sollte ein Abstand von
1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Durch die hohen Anlagen würde die
Wohnqualität durch Schattenschlag, Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung
gemindert werden.
Es würde zu einem Wertverlust der Grundstücke kommen sowie zu einer
Abwanderung der Bevölkerung.
Zur Gewährleistung des Landschafts- und Naturschutzes sollte ein Mindestabstand
von 1.500 m, auch im Hinblick auf die Naherholungsgebiete, eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
200.1 Die Landschaft würde durch die geplanten Anlagen nachhaltig geprägt werden.
Bereits jetzt kann der Einwender die bestehenden Anlagen auf dem „Kösterberg“ bei
Ostwind hören. Die Wohnqualität im Bereich Dedinghauser Weg, Bruchstraße,
Schlänger Bruch ist spürbar durch die Geräusche der Windräder beeinträchtigt.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Erholungsbereiche und Flächen für Windenergie schließen sich aus.
Natur- und Landschaftsschutzgebiete sollten erhalten bleiben.
Seite 136 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
201 Öffentlichkeit 201
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
201.1 Die Landwirtschaft in Schlangen steht der Ausweisung von Windvorranggebieten im
Gemeindegebiet dem Grunde nach positiv gegenüber.
Durch die schwerpunktmäßige Ansiedelung in östlicher Richtung ist eine
„Umzinglungswirkung“ nicht gegeben.
Auch hinsichtlich Immissionswirkung Schall und Schattenwurf ist diese Lage eher
vorteilhaft.
Zudem begrüßt die Landwirtschaft auch vor dem Hintergrund des Klimawandels den
Ausbau erneuerbarer Energien. Die dezentrale Nutzung der Windenergie würde
zudem eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit für die Landwirtschaft bieten.
Die vielfältige Kulturlandschaft und Erholungslandschaft kann letztlich nur durch die
Landwirtschaft in Zukunft gesichert werden. Daher sind zusätzliche wirtschaftliche
Standbeine für die Landwirtschaft als Flächeneigentümer in den Konzentrationszonen
durch die Nutzung des Windenergiepotenzials in der Gemeinde Schlangen sehr zu
begrüßen.
Dies sollte im Abwägungsprozess stärkere Berücksichtigung finden und auch
hinsichtlich übertriebener Abstandsforderungen zur Wohnbebauung und zu
Naherholungsgebieten relativiert werden.
Bereits durch den Modellflugverein gehen schon heute erhebliche Schallimmissionen
aus, die so in Kauf genommen werden.
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Die nach Immissionsrecht notwendigen Abstände zur Wohnbebauung werden als
ausreichend beachtet.
Bei der Umsetzung des Vorhabens sollte darauf geachtet werden, dass möglichst
keine landwirtschaftlichen Flächen für die notwendigen Ausgleichsmaßhemen der
landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden.
Seite 137 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
202 Öffentlichkeit 202
05.06.2015
203 Öffentlichkeit 203
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
202.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
203.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
202.1 Der Einwender unterstützt zwar alternative Energien, findet jedoch, dass das
Landschaftsbild nicht zerstört werden darf und die Anwohner keine eventuellen
Schäden davon tragen sollten.
Ein Mindestabstand von 1.500 m sollte eingehalten werden.
203.1 Die Planung der Windkraftanlagen würde das Landschaftsbild zerstören.
Es sollte ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden.
Seite 138 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
204 Öffentlichkeit 204
05.06.2015
205 Öffentlichkeit 205
06.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
204.1 Es wird wie folgt Stellung genommen:
Durch die Windkraftnutzung würde es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des
Ortsbildes kommen.
Die Folgen von Infraschall sind nicht absehbar.
Der Zuzug von Bürgern würde gefährdet bzw. Abwanderung verursacht.
Die Gemeindeentwicklung würde durch die Ausweisung der Suchräume 2 und 3
eingeschränkt.
Der historische Ortskern mit denkmalgeschütztem Kirchturm würde optisch
beeinträchtigt werden.
Auch aus ökologischen Gründen ist die Änderung des FNP abzulehnen.
Es ist zu beachten, dass bereits große Teile des Gemeindegebietes für Zwecke der
Landesverteidigung zur Verfügung stehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
formuliert.
205.1 Der Einwender befürchtet visuelle Beeinträchtigungen sowie Beeinträchtigungen der
körperlichen und geistigen Gesundheit.
Generell wird der Ausbau erneuerbarer Energie befürwortet, die geplanten
Maßnahmen sind jedoch mit erheblichen Risiken verbunden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
Es wird ein größerer Abstand der Anlagen zu Wohngebieten gefordert.
206 Öffentlichkeit 206
06.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
206.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Körperliche Störfaktoren, wie Schlafstörungen durch ständigen Rotorschlag,
Leuchtbelästigungen bei Nacht, erhebliche Beeinträchtigungen der Herzfrequenz,
Lärmbelästigung.
Gefährdung von Vogelarten (Greifvögel) durch den Rotorenschlag.
Flackernde Lichtquellen fördern Angstzustände, Depressionen.
Verschandelung der schönen Sennegemeinde und zudem kein Nutzen für das Dorf.
Seite 139 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
/ Artenschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
207 Öffentlichkeit 207
06.06.2015
208 Öffentlichkeit 208
206.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
207.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Erhebliche Verminderung der Wohnqualität.
Ständige Rotorgeräusche in der Nacht je nach Windrichtung.
Verschlechterung des Landschaftsbildes.
Beeinflussung vieler Körperfunktionen – negativer Art. Schlafstörungen,
Herzrhythmusstörungen etc.
Störungen der Vogelwelt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
207.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
208.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Gefährdung der Vögel durch den Flügelschlag.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Seite 140 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
06.06.2015
209 Öffentlichkeit 209
06.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Lärm und Schattenschlag (heute schon bei bestehenden Anlagen).
Beleuchtung bei Nacht ist störend.
Wertminderung der Immobilien und Grundstücke.
Verringerung der Wohn- und Lebensqualität durch Lärm und optische Belästigung.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
208.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
209.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Der Abstand zur Wohnbebauung ist bei 200 m hohen Anlagen viel zu gering. Die
Landschaft und Naherholungsgebiete werden zerstört. Es sollte ein Abstand von der
Gesamthöhe der Anlage x 10 eingehalten werden, um so die Lärm- und
Schlagschattenbelästigung gering zu halten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Seite 141 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Öffentlichkeit 210
08.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
210.1 Es wird befürchtet, dass ein weiteres Wachstum der Gemeinde nicht möglich ist. Es
ist daher ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.
Die Leistungen der Anlagen würden deutlich über dem Stromverbrauch der Gemeinde
liegen.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert, um die
Lärmbelastung gering zu halten.
Landschafts- und ortsbildprägende Bereiche sind freizuhalten. Durch die Höhe und
die ausgehenden Emissionen würden diese Bereiche zerstört.
Die Kammlagen sind freizuhalten.
Die Lebensräume gefährdeter Arten sollten erhalten und geschützt werden.
Ein wirtschaftlicher Betrieb in den Suchräumen 2 und 3 ist nicht gegeben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Die Belange der gemeindlichen Trinkwasserversorgung im Suchraum 1 sind zu
berücksichtigen.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
211 Öffentlichkeit 211
02.06.2015
210.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
211.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Seite 142 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
212 Öffentlichkeit 212
05.06.2015
213 Öffentlichkeit 213
05.06.2015
211.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
212.1 Der Einwender befürwortet den Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde
Schlangen.
Es wird jedoch darum gebeten, Abstände von 1.500 m zur Bebauung zu halten.
Die Zahl der Windkraftanlagen sollte auf 25 begrenzt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
Eine Begrenzung der Anzahl von
Windenergieanlagen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
formuliert.
212.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
213.1 Die Gemeinde Wird durch seine Lage eingekesselt. Auf der einen Seite der
Truppenübungsplatz und auf der anderen Seite die geplanten Windräder.
Der Lebensraum von Mensch und Tier wird total eingeschränkt.
Die Erhaltung der Funktion „Naherholungsgebiet Lange Tal“ ist nur gegeben, wenn
ein ausreichender Abstand der Windräder zur Talsohle bzw. Wanderwegen besteht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
Seite 143 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängung und Infraschall der Windräder sind zu
berücksichtigen.
214 Öffentlichkeit 214
05.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
213.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
214.1 Die Gemeinde Wird durch seine Lage eingekesselt. Auf der einen Seite der
Truppenübungsplatz und auf der anderen Seite die geplanten Windräder.
Der Lebensraum von Mensch und Tier wird total eingeschränkt.
Die Erhaltung der Funktion „Naherholungsgebiet Lange Tal“ ist nur gegeben, wenn
ein ausreichender Abstand der Windräder zur Talsohle bzw. Wanderwegen besteht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängung und Infraschall der Windräder sind zu
berücksichtigen.
214.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Seite 144 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
215 Öffentlichkeit 215
216 Öffentlichkeit 216
04.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
215.1 Es wird eine rapide Wertminderung befürchtet, sowie ein total Ausfall der „Alters- und
Pflegeversicherung“, wenn das Haus unverkäuflich wird.
Es werden zudem Lärmbelästigungen durch Generator und Luftzug befürchtet.
Durch diese Beeinträchtigungen bleiben Touristen weg, Bewohner ziehen weg.
Es wird angeregt erstmal die vorhandenen Windräder auszulasten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
215.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
216.1 Durch den Einwender wurde beobachtet, dass Greif- und Zugvögel die sich ständig
vermehrenden Windräder meiden und überwiegend in / über den freien Flächen ihre
Kreise ziehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
Seite 145 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
217 Öffentlichkeit 217
07.06.2015
218 Öffentlichkeit 218
07.06.2015
216.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
217.1 Die exponierten Wohngebiete in östlicher Lage sind bereits heute erheblichen
Emissionen ausgesetzt. Durch die geplanten Suchräume, die bis 500 m an dieses
Siedlungsgebiet heranreichen, würde der Zustand erheblich verschlechtert werden.
Es würde zu erheblichen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden kommen.
Aus Sicht des Einwenders scheiden die süd-östlichen Suchgebiete als WindkraftPotenzialflächen aus. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
218.1 Der Einwender begrüßt die Nutzung der Windenergie, beklagt aber die geringe
Effektivität.
Der Einwender ist nach Schlangen wegen dem Landschaftsbild gezogen
Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild durch Rotor und Blinklicht.
Anlagen und Anlagenreste beeinträchtigen den Boden.
Anlagen beeinträchtigen Gesundheit durch Geräusche.
Fordert Mindestabstand von 1.500 m.
Es werden negative Wirkungen auf die Naherholung befürchtet.
Ausspannen auf der eigenen Terrasse wird beeinträchtigt.
Ökologische Gleichgewicht und Tierwelt der Region gerät aus dem Gleichgewicht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
Seite 146 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14. Naturschutz
formuliert.
219 Öffentlichkeit 219
08.06.2015
220 Öffentlichkeit 220
08.06.2015
219.1 Bei Ostwind werden die kleineren Windräder bereits gehört.
Mit riesigen Windrädern würde die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt werden, der
Einwender würde evtl. wieder aus Schlangen weg ziehen.
Große Flügelspannweiten, blinkende Warnlichter, Geräusche durch das Drehen der
Rotoren, all dies sollte nicht vor der Haustür stattfinden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
219.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
220.1 Einwender befürchtet Beschränkung der Entwicklung von Wohnbauflächen in der
Gemeinde.
Maßstab „Substanziell Raum“ ist gegeben wenn 50 – 75 ha ausgewiesen werden. Die
erzeugte Strommenge aus alternativen Quellen deckt den Strombedarf in Schlangen.
Konzentrationszonen machen nur Sinn wenn die Anlagen unter Volllast gefahren
können. Für eine 5er-Feld von Windenergieanlagen werden mind. 2.000 m zur
Wohnbebauung gefordert.
Es wird eine nachhaltige negative Veränderung des Landschaftsbildes in den
besonders sensiblen Bereichen Bauernkamp, Hassel/Emkental sowie dem Langetal
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Seite 147 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
befürchtet.
Fordert die Freihaltung von markanten landschaftsprägenden Strukturen wie den
Kammlagen des Eggegebirges.
Die Belange des natur- und Artenschutzes sind einzuhalten. Freihalten der Korridore
Strothe-Niederung/Hassel, - Emkental und Kleiner Wolfsberg und Bauernkamp und
am Dedinghauseer Weg in Schlangen. Schonung der Brutplätze des Rotmilans und
weitere bedrohter Tiere, besonders des Schwarzstorches.
Nur Ausweisung von Konzentrationszonen mit hoher Windeignung und
Wirtschaftlichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Berücksichtigung des militärischen Übungsgeländes in der Berechnung des
substanziell Raum geben.
Berücksichtigung der Wasserschutzgebiete.
Einwender fordert deutliche Verkleinerung der Suchräume.
221 Öffentlichkeit 221
08.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie
belassen
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Prüfung: Substanziell Raum für
die Windenergie belassen
formuliert.
221.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Die Windstärke variiert und ist nicht zuverlässig. Die Energie kann nicht gespeichert
werden.
Habitatzerstörung, Eisschlag, Ästhetik und Immobilienpreise.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
221.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Seite 148 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
222 Öffentlichkeit 222
08.06.2015
223 Öffentlichkeit 223
08.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
222.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Die Windstärke variiert und ist nicht zuverlässig. Die Energie kann nicht gespeichert
werden.
Habitatzerstörung, Eisschlag, Ästhetik und Immobilienpreise.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
222.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
223.1 Der Einwender fordert aus Schallschutzimmissionsgründen einen Abstand von 2000
m.
Berücksichtigung der Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete, besonders in den
Bereichen Bauernkamp, Hassel/Emkental sowie dem Langetal.
Berücksichtigung der Naturschutzgebiete, Biotope, Vogelschutzgebiete und
Forderung der 10-fachen Anlagenhöhe.
Nur Ausweisung von Konzentrationszonen mit hoher Windeignung und
Wirtschaftlichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Schutz des Gemeindegebietes vor den negativen Wirkungen von
Windenergieanlagen um Lebensqualität für Familien, Wert von Immobilien, Tourismus
und Naherholung für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 149 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
224 Öffentlichkeit 224
Äußerung (Zusammenfassung)
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
224.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
225.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
226.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
227.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
05.06.2015
226 Öffentlichkeit 226
08.06.2015
227 Öffentlichkeit 227
Beschlussvorschlag
14. Naturschutz
05.06.2015
225 Öffentlichkeit 225
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 150 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
08.06.2015
228 Öffentlichkeit 228
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
228.1 Schlangens größtes Gut, die Natur, wird zerstört. Man kann nur noch wegziehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
228.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
229.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
230.1 Grundsätzlich muss das Wohl der Menschen gewährleistet sein, wobei Natur und
Tiere mit einbezogen werden müssen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
08.06.2015
230 Öffentlichkeit 230
Beschlussvorschlag
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
08.06.2015
229 Öffentlichkeit 229
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
06.06.2015
Kommerzielle Gesichtspunkte müssen ausgeschlossen werden.
Seite 151 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
08.06.2015
Beschlussvorschlag
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
230.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird teilweise
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abstände der Windräder zu Wohngebieten müssen deutschlandweit einheitlich
geregelt sein.
231 Öffentlichkeit 231
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
231.1 Folgende Punkte sollen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt
werden:
Schutz der Landschaft und des Naturraumes.
Lebensqualität.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
231.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 152 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
232 Öffentlichkeit 232
09.06.2015
233 Öffentlichkeit 233
09.06.2015
234 Öffentlichkeit 234
09.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
232.1 Die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sind noch nicht genügend untersucht.
Die Naherholungsgebiete müssen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Die Wohnqualität heute und in Zukunft soll erhalten bleiben, deshalb sollten
Konzentrationsflächen fernab der Orte und Siedlungen liegen.
Mensch, Natur und Umwelt sollten deutlich mehr wert sein und geschützt werden
anstatt auf jeder freien Fläche Windräder aufzustellen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
14. Naturschutz
formuliert.
233.1 Platzierung von Windrädern ohne Schädigung von Mensch und Natur sollte an erster
Stelle stehen.
Schlangen soll nicht wie die Paderborner Hochfläche aussehen.
Das Landschaftsbild in Schlangen verliert an Attraktivität und der Zuzug vermindert
sich.
Die Schädlichkeit von Infraschall und Schattenschlag muss berücksichtigt werden.
Der Modellflugplatz soll erhalten bleiben.
Geeigneste Fläche ist der „Hassel“, da diese weit genug von Schlangen und
Kohlstädte weg liegt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
18. Modellflugplatz
formuliert.
234.1 Errichtung von Windenergieanlagen führt zu einer fast vollständigen Vernichtung der
wichtigen Erholungslandschaft und zu Belastung der Bewohner im östlichen Teil von
Schlangen.
Es wird einer Verkleinerung des Suchraumes und Erhöhung der Abstände zur
Wohnbebauung gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 153 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
235 Öffentlichkeit 235
09.06.2015
236 Öffentlichkeit 236
09.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
Naherholung, Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
235.1 Rücksicht nehmen auf Belange des Landschafts- und Naturschutzes, insbes.
Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse.
Hinweis auf die gesundheitlichen Gefahren und Beeinträchtigungen von Infraschall,
Schattenwurf und Geräuschkulisse.
Die vielfältig vorhandenen Schutzgebiete stehen dem Bau von Windenergieanlagen
entgegen.
Es wird eine „Verspargelung“ der Landschaft und Beeinträchtigung Landschaftsbild
und Lebensqualität befürchtet.
Es wird einer erhebliche Vergrößerung der Abstandsflächen gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
236.1 Der Abstand von 500 m zur Wohnbebauung ist zu gering.
Befürchtung, dass der Schattenschlag von Windenergieanlagen östlich der
Fürstenallee sich auf Oesterholz auswirkt.
Es wird die Gefahr des erhöhten Eiswurfs im Bereich von Straßen und Wegen
gesehen.
Es wird Verringerung von Immobilienwerten befürchtet.
Neugestaltung der Fürstenallee wird in Frage gestellt. Fauna und Flora im Bereich der
Allee wird beeinträchtigt.
Forderung nach deutlicher Erhöhung der Abstandsflächen zu Bebauungsgebieten und
Naherholungsgebieten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 154 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
237 Öffentlichkeit 237
09.06.2015
238 Öffentlichkeit 238
09.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
237.1 Der Einsatz von Windkraftanlagen zur Energieversorgung wird begrüßt.
Es wird aber ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung gefordert. Ein geringerer
Abstand mindert die Wohn- und Lebensqualität durch Schattenschlag, Lärm,
Infraschall und optischer Bedrängung.
Ein Wertverlust der Grundstücke wird befürchtet und es kommt zu einer
Abwanderung.
1.500 Abstand sollten auch wegen des Landschafts- und Naturschutzes zu den
Naherholungsgebieten Emkental, Fürstenallee und Langetal eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
238.1 Der Einsatz von Windkraftanlagen zur Energieversorgung wird begrüßt.
Es wird aber ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung gefordert. Ein geringerer
Abstand mindert die Wohn- und Lebensqualität durch Schattenschlag, Lärm,
Infraschall und optischer Bedrängung.
Ein Wertverlust der Grundstücke wird befürchtet und es kommt zu einer
Abwanderung.
1.500 Abstand sollten auch wegen des Landschafts- und Naturschutzes zu den
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
Seite 155 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Naherholungsgebieten Emkental, Fürstenallee und Langetal eingehalten werden.
239 Öffentlichkeit 239
07.06.2015
240 Öffentlichkeit 240
07.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
239.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
2.000 m min. Abstand zur Bebauung, zur Verhinderung von Schattenschlag und
Geräuschbelästigung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
15. Schattenwurf
239.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
240.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Nicht zu nah an den Ortskern und insgesamt Zerstörung des Landschaftsbildes
(negativ Bsp. Benhausen).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
Seite 156 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
241 Öffentlichkeit 241
Äußerung (Zusammenfassung)
06.06.2015
Beschlussvorschlag
Tourismus
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
240.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
241.1 Der Einwender ist gegen eine zu nahe Bebauung durch Windräder an den Ortskern,
da die Geräuschbelastung immens hoch und störend ist.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
15. Schattenwurf
241.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
242.1 Die Anlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild.
Die Rotorgeräusche von weiter entfernten Windrädern sind bereits jetzt hörbar und
störend
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
07.06.2015
242 Öffentlichkeit 242
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 157 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
243 Öffentlichkeit 243
Äußerung (Zusammenfassung)
07.06.2015
Beschlussvorschlag
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
242.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
243.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Infraschall, gesundheitliche Folgen. Abstandserweiterung zu Wohnhäusern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
243.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
244.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
07.06.2015
244 Öffentlichkeit 244
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 158 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
245 Öffentlichkeit 245
07.06.2015
246 Öffentlichkeit 246
09.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
245.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Flächenausweisung für Windräder zu nahe an der Gemeinde.
500 m reichen nicht aus.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
245.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
246.1 Der Einwender fordert aus Schallschutzimmissionsgründen einen Abstand von 2.000
m
Berücksichtigung der Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete, besonders in den
Bereichen Bauernkamp, Hassel/Emkental sowie dem Langetal.
Berücksichtigung der Naturschutzgebiete, Biotope, Vogelschutzgebiete und
Forderung der 10-fachen Anlagenhöhe.
Nur Ausweisung von Konzentrationszonen mit hoher Windeignung und
Wirtschaftlichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Schutz des Gemeindegebietes vor den negativen Wirkungen von
Windenergieanlagen um Lebensqualität für Familien, Wert von Immobilien, Tourismus
und Naherholung für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Seite 159 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
247 Öffentlichkeit 247
08.06.2015
248 Öffentlichkeit 248
Äußerung (Zusammenfassung)
Beschlussvorschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
247.1 Einwender fordert Erhalt und Schutz des Motorflugclubs und seiner Aktivitäten.
Einwender ist nicht grundsätzlich gegen Windkraftanlagen, sondern nur dort wo sie
Landschaftsbild und Naherholungsgebiete negativ beeinflussen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
18. Modellflugplatz
formuliert.
248.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Abstand zu Wohngebieten sollte mindestens 2 km betragen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
2. Abstände
248.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
249.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
07.06.2015
249 Öffentlichkeit 249
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 160 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
06.06.2015
250 Öffentlichkeit 250
08.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Lärm, erhebliche Betriebsgeräusche,
Infraschall,
optische Bedrängung,
Natur- und Vogelschutz,
Naherholung,
Schattenschlag,
Verlust der Immobilienwerte.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
formuliert.
249.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
250.1 Einwender befürchtet Lärmbelästigung und Wertverlust der Immobilien und fordert
größeren Abstand als 500 m zu Wohnen, Einschränkung der Naherholungsfunktion.
Die Beachtung des Artenschutzes wird eingefordert und es wird eine Abwanderung
bzw. kein Zuzug mehr befürchtet.
Es wird nicht mehr die Notwendigkeit für einen weiteren Zubau mit
Windenergieanlagen gesehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 161 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
251 Öffentlichkeit 251
08.06.2015
252 Öffentlichkeit 252
08.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
belassen
formuliert.
251.1 Der Einwender befürchtet eine negative Veränderung des Landschaftsbildes in
Richtung der Sichtbeziehungen der Senne / Bauernkamp-Steinweg und weist auf das
schlechte Bild Richtung Büren hin.
Windenergienutzung hat Übermaß erreicht, der Erhalt der Natur und der Fürstenallee
sollte erreicht werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
252.1 Der Einwender äußert den Verdacht, dass vor dem Ende einer Subventionierung zum
Errichten von Windkraftanlagen, eben diese Subvention von Investoren noch eilig
genutzt werden will. Bezgl. Elektrifizierung besteht politisch sogar bundesweit noch
eine gewaltige Uneinigkeiten. Eine Landschaft für unreife, spekulative Zukünftigkeiten
zu zerstören ist blanker Irrsinn.
Zudem wird die Natur entstellt, sodass die Senne kein Naturpark werden kann.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
252.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Seite 162 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
253 Öffentlichkeit 253
08.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
253.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Landschaftsschutz.
Schutzgut Mensch: Lärm in der Umwelt, gesundheitliches Risiko, optische
Bedrängung.
Naturschutzgebiete: Vögel, Wild, Pflanzen, Biotope.
Nur weil 2016 evtl. die Subventionen entfallen, sollte nicht auf Kosten der Natur alles
Landschaftliche zerstört werden.
Zudem wird befürchtet, dass der Tourismus zurückgeht.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
belassen
formuliert.
253.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 163 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
254 Öffentlichkeit 254
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
254.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Schutz vor Infraschall bei der Art großen Anlagen.
Schutz vor Schattenschlag in Wohngebieten.
Man sollte zum Schutz der Menschen min. einen Abstand von 1.800 m einhalten.
Durch die riesigen Fundamente der Anlagen wird der Grundwasserlauf beeinträchtigt.
Massive Störung von Zugvögeln. Fledermäusen und anderen Tieren.
Mögliche Ausweisung von neuen Baugebieten im Flächennutzungsplan.
Ein mehr an Tourismus ist durch den massiven Bau von Windenergieanlagen
auszuschließen, sie zerstören das Naherholungsgebiet der Gemeinde Schlangen.
Durch den Bau entsteht ein Werteverfall der angrenzenden Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
254.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 164 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
255 Öffentlichkeit 255
07.06.2015
256 Öffentlichkeit 256
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
255.1 Landschaftsschutz und Naherholung muss bedeuten: keine Windparks. Schutz für
Milane, Kiebitze, Lerchen usw.
Schutz der Anwohner vor Lärm und Schattenschlag durch Mindestabstand von mehr
als 1.500 m und durch Begrenzung der Anzahl.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
255.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
256.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Landschafts- und Naturschutz hat Vorrang.
Keine extrem hohen Anlagen.
Mindestabstand von min. 1.500 m.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Seite 165 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
257 Öffentlichkeit 257
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
256.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
257.1 Die einzige städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde Schlangen –
Wohngebiete in östliche Richtung – würde durch Windkraftanlagen in den
Suchgebieten 2 und 3 verbaut.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten führen zu erheblichen
Beeinträchtigungen durch Schallemissionen und optische Bedrängung.
Die Flächen der Suchräume sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und
sollten als solche uneingeschränkt erhalten bleiben.
257.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Seite 166 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
258 Öffentlichkeit 258
258.1 Der Abstand zum Wohngebiet sollte min. 2,5 km betragen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
258.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
259.1 Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
259.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
07.06.2015
259 Öffentlichkeit 259
02.06.2015
Seite 167 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
260 Öffentlichkeit 260
02.06.2015
261 Öffentlichkeit 261
05.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
260.1 Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
260.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
261.1 Die Funktion des Naherholungsgebietes Lange Tal sollten mit einem Mindestabstand
von 1.000 m geschützt werden.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter der
Landschaft verändert Bauernkmap, Hassel/Emkental und Lange Tal, Schutzziele des
Landschaftsschutzes werden missachtet.
Die Belange des Artenschutzes und von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
Seite 168 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
262 Öffentlichkeit 262
05.06.2015
263 Öffentlichkeit 263
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
ng, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
262.1 Die Funktion des Naherholungsgebietes Lange Tal sollten mit einem Mindestabstand
von 1.000 m geschützt werden.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter der
Landschaft verändert Bauernkmap, Hassel/Emkental und Lange Tal, Schutzziele des
Landschaftsschutzes werden missachtet.
Die Belange des Artenschutzes und von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholu7. Tier-/ Artenschutz /
Tierhaltung / Artenschutz
ng, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
263.1 Die Funktion des Naherholungsgebietes Lange Tal sollten mit einem Mindestabstand
von 1.000 m geschützt werden.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter der
Landschaft verändert Bauernkmap, Hassel/Emkental und Lange Tal, Schutzziele des
Landschaftsschutzes werden missachtet.
Die Belange des Artenschutzes und von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholu7. Tier-/ Artenschutz /
Tierhaltung / Artenschutz
Seite 169 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
264 Öffentlichkeit 264
05.06.2015
265 Öffentlichkeit 265
05.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
ng, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
264.1 Der Einwender befürchtet Gesundheitsschädigungen durch Infraschall,
Die TA Lärm wird als veraltet angesehen, es wird ein größerer Mindestabstand als
1.000 m gefordert.
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild und die
Landschaftsstruktur zerstört bzw. fragmentiert, Rückzugräume für Tiere
eingeschränkt, das ökologische Gleichgewicht und die Schutzziele beeinträchtigt.
Der Brandschutz bei Windenergieanlagen ist gegenüber den Waldflächen und
landwirtschaftlichen Gebäuden nicht gewährleistet.
Es wird ein Wertverlust von Immobilien mit negativen Auswirkungen auf die
Altersvorsorgefunktion befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
265.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Gesundheitliche Folgen durch Infraschall (Spätfolgen).
Werteverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
Seite 170 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
266 Öffentlichkeit 266
05.06.2015
267 Öffentlichkeit 267
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
265.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
266.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
Gesundheitliche Folgen durch Infraschall (Spätfolgen).
Werteverlust der Immobilien.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
266.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
267.1 Die schöne Aussicht auf den Teutoburger Wald sollte erhalten bleiben und nicht durch
riesige Windräder zerstört werden.
Es sollte ein Abstand von 1.500 m eingehalten werden.
Die blinkende Beleuchtung und der Schattenschlag stört Mensch und Tier.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 171 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
268 Öffentlichkeit 268
Äußerung (Zusammenfassung)
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
267.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
268.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
269.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
270.1 Schutzgut Mensch / Landschaft: Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter
des Gebietes verändern können oder dem Schutzwert zuwiderlaufen. Geltung auch
für Windenergieanlagen.
Lärmschutz Tag und Nacht muss erhalten bleiben.
Wirtschaftlichkeit fragwürdig.
Modellflugbetrieb muss erhalten bleiben, es wird der Hinweis auf die Tradition
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
04.06.2015
270 Öffentlichkeit 270
03.06.2015
Beschlussvorschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
04.06.2015
269 Öffentlichkeit 269
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 172 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
gegeben.
Beschlussvorschlag
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
270.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
271.1 Der Einwender möchte nicht, dass die Windräder zu nah an den Wohngebieten
aufgestellt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
271.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
Es wird auf die beigefügten fünf Anlagen verwiesen.
271 Öffentlichkeit 271
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
03.06.2015
Seite 173 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
272 Öffentlichkeit 272
03.06.2015
273 Öffentlichkeit 273
03.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
272.1 Erneuerbare Energie ist wichtig, aber nicht um jeden Preis. Immer größer und immer
näher an die Wohngebiete ohne Rücksicht auf das Landschaftsbild und die
Menschen.
Der Einwender wird durch die nächtliche Beleuchtung gestört.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
272.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
273.1 Der Einwender befürchtet:
- negative Veränderungen des Landschaftsbildes;
- Veränderung der Natur- und Kulturlandschaft;
- Verlust der Naherholungs- und Naturfunktionen des Lange Tal, Hassel, Emkental;
- Schädliche Wirkungen von Faktoren wie Lärm, Licht und Schatten, optischer
Bedrängung;
- durch die wirtschaftliche Nutzungsanforderung ein Dauerbetrieb der
Windenergieanlagen;
- Gefährdung der Artenvielfalt in den betroffenen Gebieten und in Schlangen;
- die Folgen des Baus und Erschließung der Anlagen werden in den Planungen nicht
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
Seite 174 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
berücksichtigt;
- eine Wertschöpfung für die Gemeinde ist nicht fassbar/ zu sehen und
- nur eine Planung zur Gewinnmaximierung von Einzelnen verfolgt wird.
274 Öffentlichkeit 274
04.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
274.1 Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter des
Gebietes nachhaltig und massiv verändert. Es sind somit die landschaftsprägenden
und schutzwürdigen Bereiche freizuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gebiete mit
besonderer Festsetzung und den sich daraus ergebenen Sichtwinkels (Blick aus dem
Ortszentrum auf diese Gebiete).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
274.2 Die Bereiche Bauerkamp und Hassel / Emkental sind nicht nur ortsbildprägend für
Schlangen, sondern für die ganze Region. Eine signifikante Veränderung widerspricht
somit den Schutzzielen und ist nicht zulässig.
Mit der Verkleinerung der Suchräume und dem
Freihalten der Kammlagen werden große Bereiche
für die Naherholung gänzlich freigehalten.
Lediglich im Südosten der Gemeinde werden
Wege aus der Ortslage Schlangen zum Kamm
des Eggegebirges durch die Zonen tangiert.
Den Bedenken aufgrund der
nebenstehenden Abwägung wird
nicht gefolgt.
274.3 Das Langetal ist von überregionaler Bedeutung und von einzigartigem Charakter.
Dieser würde aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen und den davon
ausgehenden Emissionen (Geräusche, Schattenwurf, Befeuerung) zerstört.
Siehe vorstehende Abwägung.
Siehe vorstehenden
Beschlussvorschlag.
274.4 Ebenso ist zu berücksichtigen, dass durch den Bau von Windenergieanlagen die
einzigen Naherholungsgebiete in der Gemeinde zerstört würden, denn die Senne als
Siehe vorstehende Abwägung.
Siehe vorstehenden
Beschlussvorschlag.
Seite 175 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Truppenübungsplatz wird niemals die o.g. Gebiete ersetzen.
275 Öffentlichkeit 275
04.06.2015
274.5 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
275.1 Der Einwender fordert die Berücksichtigung der Rotorblätter bei der optischen
Bedrängung.
Auch die topographischen Besonderheiten der Standort auf den Riedeln /
Berganhöhen sind bei der optischen Bedrängung zu Berücksichtigen. Es wird ein
Abstand von mindestens 3-facher Gesamthöhe der Anlagen gefordert.
Es wird ein Mindestabstand von 750 m zur Bebauung gefordert und auf die Wirkung
von mehreren Anlagen in einem „Windpark“ hingewiesen, die auch einen Abstand von
2.000 m erforderlich machen können.
Die Prüfung der Erfüllung des „substanziellen Raumes“ muss intensiviert werden und
neben dem Maßstab der Fläche auch die der potenziellen Leistung von
Windenergieanlagen in diesen Flächen sowie des Stromverbrauches in der Gemeinde
berücksichtigen.
Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange mit den Vogelflugkorridoren in
den Bereichen Strothe-Niederung-Hassel, Emkental, Kleiner Wolfsberg, Bauernkamp,
Dedinghauser Weg sowie des Schwarzstorches .
Es wird die Beachtung der Schutzpflicht und Haftung der Volksvertreter insbesondere
bei gesundheitlichen Schäden durch Windenergieanlagen (Lärm, Infraschall)
eingefordert.
Es wird eine Wertminderung von Immobilien befürchtet. Nachfragerückgang aufgrund
der Nähe zu technischen Bauwerken mit bewegenden Teilen, die die
Erholungsfunktion einschränken.
Vor dem Hintergrund des Schutzziels der Regionalplanung die Kammlagen des
Eggegebirges von Windenergieanlagen freizuhalten, werden die Hanglagen im Osten
von Schlangen zu den Kammlagen gezählt. Die Windenergieanlagen würden die
Kammlagehöhe überragen und so das Landschaftsbild / den optischen Schutzbereich
beeinträchtigen.
Es wird eine Verkleinerung der Suchräume gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Seite 176 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
276 Öffentlichkeit 276
04.06.2015
Zum zweiten
Absatz/Punkt: 18
Unterzeichner
277 Öffentlichkeit 277
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
276.1 Der Einwender fordert die Prüfung der Erfüllung des „substanziellen Raumes“ muss
intensiviert werden und neben dem Maßstab der Fläche auch die der potenziellen
Leistung von Windenergieanlagen in diesen Flächen sowie des Stromverbrauches in
der Gemeinde berücksichtigen.
Gegenüber der Erholungsfunktion des Bereiches Lange Tal wird eine Mindestabstand
von 700 m bzw. 1.000 m gefordert
Fordert die Berücksichtigung der Rotorblätter bei der optischen Bedrängung.
Es wird die Beachtung der Schutzpflicht und Haftung der Volksvertreter insbesondere
bei gesundheitlichen Schäden durch Windenergieanlagen (Lärm, Infraschall)
eingefordert.
Auch die topographischen Besonderheiten der Standort auf den Riedeln
/Berganhöhen sind bei der optischen Bedrängung zu Berücksichtigen. Es wird ein
Abstand von mindest 3-facher Gesamthöhe der Anlagen gefordert.
Es wird ein Mindestabstand von 750 m zur Bebauung gefordert und auf die Wirkung
von mehreren Anlagen in einem „Windpark“ hingewiesen, die auch einen Abstand von
2.000 m erforderlich machen können.
Vor dem Hintergrund des Schutzziels der Regionalplanung die Kammlagen des
Eggegebirges von Windenergieanlagen freizuhalten, werden die Hanglagen im Osten
von Schlangen zu den Kammlagen gezählt. Die Windenergieanlagen würden die
Kammlagehöhe überragen und so das Landschaftsbild / den optischen Schutzbereich
beeinträchtigen.
Es wird eine Verkleinerung der Suchräume gefordert.
Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange mit den Vogelflugkorridoren in
den Bereichen Strothe-Niederung-Hassel, Emkental, Kleiner Wolfsberg, Bauernkamp,
Dedinghauser Weg sowie des Schwarzstorches .
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
277.1 Der Einwender fühlt sich von 13 Windenergieanlagen in der Nähe und der mit ihren
verbundenen Flügelschlaggeräuschen beeinträchtigt.
Sein Haus ist von Süden und Osten von Windenergieanlagen umgeben. Der
Einwender fordert einen Mindestabstand von 1.500 m zur Bebauung. Hierdurch wird
auch die optische Bedrängung vermieden.
Zu den Naherholungsgebieten wird ein Abstand von 1.500 m gefordert.
Zu Sicherung der gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten als Wohnstandort wird
ein Abstand von 500 m zu Bebauung gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird zum Teil
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Seite 177 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
278 Öffentlichkeit 278
278.1 Es wird ein größerer Abstand aus Immissionsschutzgründen (vor Lärm und Licht) zur
Bebauung gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
279.1 Es wird ein größerer Abstand aus Immissionsschutzgründen (vor Lärm und Licht) zur
Bebauung gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
02.06.2015
279 Öffentlichkeit 279
02.06.2015
Seite 178 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
280 Öffentlichkeit 280
02.06.2015
281 Öffentlichkeit 281
30.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
280.1 Der Einwender sieht in Windenergieanlagen Industrieanlagen mit weitreichenden
Immissionen.
Besonders hohe Anlagen sind in Hangbereichen ohne Waldbestand besonders
optische wahrgenommen und bedrängend.
Die Dauerbefeuerung der Anlagen stellt eine Beeinträchtigung der Lebensqualität dar.
Es werden größere Abstände zur Wohnbebauung gefordert, um Wirkungen des
Infraschalls, Lärms und des Schattenschlages zu mindern.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutz- und anderen
Schutzgebieten ist durch den Bau und Betrieb mit Beeinträchtigungen verbunden.
Da der Einwender Windenergieanlagen als Industrie-/Betriebseinrichtungen einstuft
sieht er auch Verluste der Lebensqualität in Schlangen, Verluste der Attraktivität für
Familien und Neubürger, einen Wertverlust für Immobilien.
Lebensqualität, Wohlbefinden und Gesundheit der Bürger sollten Vorrang haben.
Die neben dem Truppenübungsplatz verbleibenden Landschafts- und
Naturschutzflächen sind wichtige Naherholungsflächen.
Es wird ein weit gefasster Abstand zur Wohnbebauung gefordert.
Sollte eine Fläche ausgewiesen werden müssen, so sollte sie am Bauernkamp liegen,
da hier auch eine höhere Windhöffigkeit und –ausbeute vermutet wird.
Die bestehenden Landschafts- und Naturschutzgebiete, die zugleich
Wasserschutzgebiete sind, sollten möglichst unberührt erhalten bleiben.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
281.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Windenergieanlagen in geringerem Abstand als 1.500 m von Bebauung und zu
schützender Landschaft.
Es wird eine Landschaftszerstörung befürchtet.
Blitzen durch Beleuchtung nachts, es werden Schlafstörungen befürchtet.
Gefährdung des Landschafts- und Naturschutzes.
Wohlfahrtswirkungen der Landschaft werden aufgehoben mit Folgen für die Erholung
und Tourismus.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Seite 179 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
282 Öffentlichkeit 282
30.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Lebensräume werden bedroht.
Verhinderung Ausweitung neuer Wohngebiete und der Entfaltung der
Bevölkerungsstruktur, fördert Abwanderung und Wertverlust von Immobilien.
Es werden Eingriffe in Eigentumsrechte gesehen.
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
281.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
282.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Windenergieanlagen in geringerem Abstand als 1.500 m von Bebauung und zu
schützender Landschaft.
Es wird eine Landschaftszerstörung befürchtet.
Blitzen durch Beleuchtung nachts, es werden Schlafstörungen befürchtet.
Gefährdung des Landschafts- und Naturschutzes.
Wohlfahrtswirkungen der Landschaft werden aufgehoben mit Folgen für die Erholung
und Tourismus.
Lebensräume werden bedroht.
Verhinderung Ausweitung neuer Wohngebiete und der Entfaltung der
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
Seite 180 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
283 Öffentlichkeit 283
27.05.2016
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bevölkerungsstruktur, fördert Abwanderung und Wertverlust von Immobilien.
Es werden Eingriffe in Eigentumsrechte gesehen.
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
282.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
283.1 Folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden:
Die infrage kommenden Flächen sind Landschaftsschutzgebiet.
Naherholungsgebiete werden zerstört und verlieren ihre Funktion.
Mindestabstände mit 500 m zu gering (100-105 Dezibel).
Belastung durch Schattenschlag.
Vorsorge und Erhalt von Lebensqualität in Kulturlandschaften.
Abstandsregeln sind auf aktuelle Siedlungsgrenzen anzuwenden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Seite 181 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
284 Öffentlichkeit 284
29.05.2015
285 Öffentlichkeit 285
29.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
283.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
284.1 Der Einwender fordert einen Mindestabstand von 1.500 m aus Gründen des
Lärmschutzes und der Schattenschlages.
Der Modellflugplatz und –verein soll erhalten bleiben.
Der Abstand zur Wohnbebauung soll aus Gründen des Landschaftsbildes erhöht
werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
285.1 Der Einwender fordert genügend Abstand zu den Wohnhäusern.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
Seite 182 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
286 Öffentlichkeit 286
01.06.2015
287 Öffentlichkeit 287
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
285.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
286.1 Auf Grund der zu erwartenden und störenden Einwirkungen wie Schattenschlag oder
Lärmbelästigung, beantragt der Einwender, dass ein Mindestabstand von 1.500 m
eingehalten wird.
Dabei sollte auch der Einfluss von Infraschall genau untersucht werden und auf die
möglichen Auswirkungen hingewiesen werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
17. Schattenschlag
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
17. Schattenschlag
formuliert.
286.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
287.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
Mindestens 1,5 km Abstand.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 183 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
01.06.2015
288 Öffentlichkeit 288
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Aufgrund der regionalplanerischen Vorgabe/Ziel
des sachlichen Teilabschnittes „Windenergie“ zum
Regionalplan im Regierungsbezirk Detmold ist
eine Inanspruchnahme von im Regionalplan
dargestellten Waldflächen nicht vorgesehen.
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
287.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
288.1 Die Mindestabstände zur Wohnbebauung und zu den Naturschutzgebieten sind
massiv zu erweitern (ca. 2.000 m).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Keine neuen Windräder im Wald bauen.
Windräder in Maßen und nicht in Massen.
01.06.2015
Die Belange der Tier- und Pflanzenwelt sind stärker zu berücksichtigen.
288.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Seite 184 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
289 Öffentlichkeit 289
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
289.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
289.1 Durch die Windräder wird die Landschaft und Lebensqualität sehr beeinträchtigt.
01.06.2015
290 Öffentlichkeit 290
03.06.2015
290.1 Der Einwender bringt vor, das durch Windenergieanlagen die besondere
Naherholungsfunktion des Langen Tal mit den Blicken auf Teutoburger Wald und
Eggegebirge zerstört wird und damit der Tourismus beeinträchtigt wird.
Es wird ein Wertverlust der Immobilien und damit Altersvorsorge befürchtet.
Der Modellflugplatz und sein Verein soll erhalten bleiben.
Es wird befürchtet, dass sich die Lebensqualität in Schlangen insgesamt
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
Seite 185 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
verschlechtert.
291 Öffentlichkeit 291
03.06.2015
292 Öffentlichkeit 292
03.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
291.1 Es wird um die Berücksichtigung des Windenergieerlasses NRW gebeten.
Es wird ein Abstandspuffer von 1.000 m zu Gebieten mit Wohnnutzung, der Erholung,
des Tourismus und der Gesundheit gefordert.
Vorranggebiete zum Naturschutz, der landespflege und der Trinkwasserversorgung
sollen 1.000 m Abstandspuffer bekommen.
Auch Landschaftsbildpotenziale bedürfen eines Abstandes von 1.000 m.
Horst- und Nistplätze bedürfen Abstand von 1.000 – 3.000 m.
Es sollte ein größtmöglicher Abstand gewählt werden um die Akzeptanz in der
Bevölkerung zu erhöhen, die optische Bedrängung zu vermindern.
Es sollten nur so viele Windenergieanlagen gebaut werden, um die Selbstversorgung
der Gemeinde zu erreichen.
Naturschutzgebiete sind auch vom Landschaftsbild her weitestgehend zu schonen.
Es wird die Verkleinerung der Suchräume und der größtmögliche Abstandspuffer
gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Der aktuelle Windenergieerlass 2015 wird
berücksichtigt.
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
292.1 Der Einwender fordert den Erhalt von Naturschutzgebieten, Schutz der Tiere und
Fauna, der Artenvielfalt in Lange Tal und Emketal, Bauernkamp bis Dedinghauser
See und Einhaltung des Abstandes von 10xGesamthöhe der Anlagen zu
Vogelschutzgebieten.
Durch die Nähe zu Naturschutzgebieten werden diese beeinträchtigt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Seite 186 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
293 Öffentlichkeit 293
03.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Durch die wirtschaftliche Ausnutzung der Zonen wird ein Dauerbetrieb der Anlagen
erwartet, der aber besondere Immissionsbelastungen mit sich bringt. Dabei wird ein
Abstand von 2.000 m gefordert.
Schutz der Biotope und Biotopverbünde.
Es wird erwartet, dass ein wirtschaftlicher Betrieb aufgrund der Wetterdaten in den
Suchräumen 2 und 3 nicht möglich ist.
Da die einzigste Entwicklungsrichtung für Wohnbebauung in Schlangen die nach
Osten ist, sind die Suchräume 2 und 3 mit einem Mindestabstand von 500 m
vorzusehen.
Es wird erwartet, dass die Attraktivität Schlangens als Wohnstandort abnimmt.
Die Aushängeschilder Schlangens im Bereich der Naherholung mit Lange Tal und
Emketal geht verloren.
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
293.1 Der Mensch steht an erster Stelle. Lärm und Schattenschlag sind jetzt schon bei
bestimmten Windverhältnissen hör- und sichtbar und machen auf Dauer krank (kein
Wohnwert, Wegzug).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Der aktuelle Windenergieerlass 2015 wird
berücksichtigt.
Den Bedenken wird zum
überwiegenden gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Keine Benachteiligung innerhalb Deutschlands. In Bayern gilt der Mindestabstand 10
x Mindesthöhe = 2.000 m.
Nur eine begrenzte Anzahl von Windenergieanlagen zulassen, um die wunderschöne
Landschaft und Naherholungsgebiete nicht zu zerstören.
Aufstellung nur dort, wo ein Betrieb von Windenergieanlagen auch wirtschaftlich ist.
Seite 187 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
294 Öffentlichkeit 294
01.06.2015
295 Öffentlichkeit 295
293.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
294.1 Durch die Zerstörung des Landschaftsbildes – neben dem demographischen Wandel
– von einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahl in der Gemeinde auszugehen.
Das jetzige Landschaftsbild ist ein wesentlicher Pluspunkt der Gemeinde Schlangen.
Zudem bewirkt der Bevölkerungsrückgang einen erheblichen Wertverlust der
Bestands-Immobilien. Diese Entwicklung ist im Ortsteil Kohlstädt schon bereits jetzt
erkennbar.
Es wird die Frage gestellt, welche Maßnahmen die Politik und Verwaltung ergreifen
um diesem Trend entgegenzuwirken.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Die genannten Entwicklungen sind nicht ursächlich
auf die Errichtung von Windenergieanlagen
zurückzuführen, noch ist erkennbar ob sie einen
verstärkenden Effekt haben. Dabei sind Aspekte
wie die Wirkung von Leerstand und andere
städtebauliche Missstände zu beachten.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
294.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
295.1 Windenergieanlagen beeinträchtigen nachhaltig das Landschaftsbild durch ihre
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
Seite 188 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
03.06.2015
296 Öffentlichkeit 296
03.06.2015
297 Öffentlichkeit 297
01.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Größe, die Rotorgeräusche und die nächtliche Befeuerung.
Es entsteht ein Wertverlust der Immobilien in Nachbarschaft von
Windenergieanlagen.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
295.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
296.1 Der Einwender schließt sich den Einwendungen von „Schlänger aktiv“ an.
Es wird darauf hingewiesen, dass Schlangen schon durch den Truppenübungsplatz
durch Lärm- und Verkehrsimmission in der Gemeindeentwicklung eingeschränkt und
belastet ist.
Aus diesen Gründen wird sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in den
Suchräumen ausgesprochen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
297.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Dauerhafter Lärm,
Schattenschlag,
Beleuchtung der Windräder,
optische Bedrängung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Seite 189 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
298 Öffentlichkeit 298
01.06.2015
299 Öffentlichkeit 299
297.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
298.1 Windräder der neuen Generation mit Höhen von 200 m und mehr, gefährden durch
erheblichen Lärm die Gesundheit.
Die Anlagen sind durch ihre blinkende Befeuerung weit sichtbare.
Es wird der Erhalt der vorhandenen Landschaft gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
298.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
299.1 Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bürger dürfen nicht aufs Spiel gesetzt
werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 190 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
03.06.2015
Beschlussvorschlag
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
299.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
300.1 Der Einwender befürchtet, dass die Lebensqualität in Schlangen eingeschränkt wird.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind noch nicht genügend erforscht.
Die Naherholungsgebiete müssen uneingeschränkt erhalten bleiben.
Es wird befürchtet, dass die Veränderung dazu führt dass niemand mehr in
Schlangen leben möchte.
Es wird ein größerer Abstand zu den Siedlungen gefordert und auch das auf die
Darstellung von Zonen verzichtet wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
01.06.2015
300 Öffentlichkeit 300
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 191 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
301 Öffentlichkeit 301
03.06.2015
302 Öffentlichkeit 302
Äußerung (Zusammenfassung)
02.06.2015
Beschlussvorschlag
301.1 Der Einwender ist nicht grundsätzlich gegen Windkraftanlagen, fordert aber die
Beachtung gesundheitlicher Wirkungen durch Schall und Schattenschlag.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Dieser Abstand soll auch einen Wertverlust von Immobilien verhindern.
Es wird eine Vorrangfläche für die Windenergienutzung für notwendig gehalten, die
aber mit der negativen Veränderung des Landschaftsbildes und Nachteile für
Naherholung und Tourismus verbunden sein wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird überwiegend
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
9. Pro Windenergienutzung im
Gemeindegebiet
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
302.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
303.1 Der Einwender äußert folgende Argumente:
Flächen liegen zu dicht an der bebauten Fläche,
Schattenschlag beachten,
Lärmbelästigung berücksichtigen,
Tierschutz beachten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
01.06.2015
303 Öffentlichkeit 303
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 192 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
304 Öffentlichkeit 304
02.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
303.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
304.1 Der Einwender äußert folgende Argumente:
Flächen liegen zu dicht an der bebauten Fläche,
Schattenschlag beachten,
Lärmbelästigung berücksichtigen,
Tierschutz beachten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
304.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 193 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
305 Öffentlichkeit 305
Äußerung (Zusammenfassung)
05.06.2015
307 Öffentlichkeit 307
Niederschrift
05.06.2015
Beschlussvorschlag
305.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
306.1 Der Einwender richtet sich gegen die Darstellung einer Zone in Suchraum 2.
Es werden erhebliche Belastungen durch Lärm, Schattenschlag, Verschandelung der
Landschaft, Gefährdung von Tierarten, Wertverlust von Immobilien und die
Beeinträchtigung von Photovoltaikanlagen befürchtet.
Es wird ein größerer Abstand als 500 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Die befürchteten Auswirkungen auf die
Photovoltaikanlagen (Schattenwurf) sind nicht zu
erwarten, da hier schon die Grenzwerte für die
Belastung des Menschen eine Reduzierung des
Schattenwurfes über Minderungsmaßnahmen wie
eine Anlagenabschaltung etc. vorsehen.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
307.1 Der Einwender befürchtet eine Beeinträchtigung der Wanderwege/-funktion.
Fordert eine Höhenbeschränkung ohne spezifische Höhe.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
01.06.2015
306 Öffentlichkeit 306
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 194 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
308 Öffentlichkeit 308
04.06.2015
309 Öffentlichkeit 309
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
formuliert.
308.1 Der Einwende bittet die gesamte Planung noch einmal gründlich zu überdenken.
Rücksicht auf Mensch und Tier sollte doch an erster Stelle stehen. Die riesigen
Windräder schaden der Gesundheit, durch Lärm und Schattenschlag.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
308.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
309.1 Die Windkraftplanung so wie sie derzeit dargestellt wird ist eine Zumutung. Der
Mensch und die Natur sind wieder die Verlierer. Wenn überhaupt sollte über eine
Minimierung nachgedacht werden.
Der Abstand sollte mindestens 1.500 m betragen.
Die Höhe sollte ebenfalls begrenzt werden.
Man sollte ohne Lärm und Schattenschlag durch das Lange Tal wandern können.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
Seite 195 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
310 Öffentlichkeit 310
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
.
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
309.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
310.1 Der Abstand zu Wohngebieten sollte min. 1.800 m betragen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
310.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
04.06.2015
Seite 196 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
311 Öffentlichkeit 311
04.06.2015
312 Öffentlichkeit 312
01.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
311.1 Folgende Punkte sollte berücksichtigt werden:
Zum Schutz der Menschen wird mindestens ein Abstand von 2.000 m gefordert.
Schattenschlag, Infraschall.
Nur ein Gebiet ausweisen, da sonst eine massive Störung von Zugvögeln, Rotmilan,
Fledermäusen und vielen anderen verursacht wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
311.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
312.1 Der Einwender ist gegen die riesengroßen Windräder direkt vor der Haustür.
Es gibt viele freie Flächen ohne Wohngebiete.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Seite 197 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
313 Öffentlichkeit 313
01.06.2015
314 Öffentlichkeit 314
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
313.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden:
Mindestabstand zur Wohnbebauung von min. 2 km.
Wertverlust der Immobilien.
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf Teutoburger Wald und Egge.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
313.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
314.1 Der Einwender regt an, den Bereich zwischen Kohlstädt und Osterholz komplett
auszuklammern.
Es bestehen bereits genügend Windräder bei Benhausen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
314.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
Seite 198 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
315 Öffentlichkeit 315
22.05.2015
315.1 Folgende Punkt sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
46% des Gemeindegebietes sind seit Jahren Truppenübungsplatzgelände.
Die für Windenergienutzung in Frage stehenden Gebiete sind überwiegend
Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete. Die Gebiete übernehmen Lebensraumund Naherholungsfunktionen.
Durch die Windenergieanlagen gehen gravierende Emissionen aus.
Lärm, Schattenschlag, Infraschall, Beleuchtung der Windkraftanlagen, Wahrnehmung
der Anlagen in der Landschaft. Aus diesen Gründen sollte der Abstand zur
Wohnbebauung mindestens 2.000 m betragen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
315.2 Hinsichtlich des Artenschutzes, wird die Frage gestellt, warum bei dem Suchraum 3,
angrenzend an Bad Lippspringe, eine andere artenschutzrechtliche Beurteilung
vorgenommen hat als das für Bad Lippspringe tätige Planungsbüro. Für den Bereich
der drei Bad Lippspringer Windräder wurde eine große Artenvielfalt festgestellt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Die angesprochene artenschutzrechtliche Situation
bezüglich Suchraum 3 wird noch überprüft.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
formuliert.
315.3 Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die
angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie
deren Zuflüsse berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
Seite 199 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
316.1 Nach derzeitiger Planung befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im
ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die
Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
en Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
316.2 Es gilt zu prüfen, ob die Schall-/ Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem
derzeitig zumutbaren Pegel in dB(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts.
Es werden Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu
befürchten (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen)
sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche befürchtet.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Ausschließlich der nördliche Teil des Suchgebiete 2.1 liegt außerhalb der
Wasserschutzzone IIIa. Diese Fläche dürfte ausreichend groß sein, um der
Windenergie substantiellen Raum zu geben.
Alternativ bietet sich der nordöstliche Teil des Suchgebietes 2.1 (Hassel) bis zu 25 ha
und/oder der östliche Teil des Suchgebietes 3 an.
04.06.2015
Beschlussvorschlag
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
315.4 Das Gemeindegebiet sollte in seiner Entwicklung nicht weiter eingeschränkt werden.
Verlust der Attraktivität für Neubürger.
Abwanderung von Bürgern.
Wertverluste für Immobilien und Grundstücke.
Die Gesundheit der Bürger und deren Lebensqualität müssen Priorität haben.
316 Öffentlichkeit 316
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 200 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
317 Öffentlichkeit 317
02.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
316.3 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
317.1 Nach derzeitiger Planung befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im
ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die
Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
en Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
317.2 Es gilt zu prüfen, ob die Schall-/ Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem
derzeitig zumutbaren Pegel in dB(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts.
Es werden Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu
befürchten (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen)
sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche befürchtet.
Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl.
„Reflexepilepsie“  flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher
nicht im Schlagschatten befinden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
317.3 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird gefolgt. Es
Seite 201 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Flächennutzungsplan.
318 Öffentlichkeit 318
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
318.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Erhalt des Landschaftsbildes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
318.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
319.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
320.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
01.06.2015
320 Öffentlichkeit 320
01.06.2015
Beschlussvorschlag
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
02.06.2015
319 Öffentlichkeit 319
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 202 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
321 Öffentlichkeit 321
25.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
321.2 Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die
angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie
deren Zuflüsse berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
321.3 Das Gemeindegebiet sollte in seiner Entwicklung nicht weiter eingeschränkt werden.
Verlust der Attraktivität für Neubürger.
Abwanderung von Bürgern.
Wertverluste für Immobilien und Grundstücke.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
321.1 Folgende Punkt sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Große Teile des Gemeindegebietes sind seit Jahren Truppenübungsplatzgelände.
Die für Windenergienutzung in Frage stehenden Gebiete sind überwiegend
Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete. Die Gebiete übernehmen Lebensraumund Naherholungsfunktionen.
Durch die Windenergieanlagen gehen gravierende Emissionen aus.
Lärm, Schattenschlag, Infraschall, Beleuchtung der Windkraftanlagen, Wahrnehmung
der Anlagen in der Landschaft. Aus diesen Gründen sollte der Abstand zur
Wohnbebauung min. 2.000 m betragen.
Seite 203 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Die Gesundheit der Bürger und deren Lebensqualität müssen Priorität haben.
02.06.2015
Beschlussvorschlag
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstück
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
322.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände.
Erhalt des Landschaftsbildes.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
322.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
Um die Einheit der bestehenden Landschafts- und Naturschutzbereiche zu wahren,
sollte die Ausweisung von Flächen für Windenergie im Bereich Richtung Bauerkamp
erfolgen.
322 Öffentlichkeit 322
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 204 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
323 Öffentlichkeit 323
02.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
323.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspargelung“ der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstück
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
323.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 205 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
324 Öffentlichkeit 324
02.06.2015
325 Öffentlichkeit 325
03.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
324.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m.
Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspargelung“ der Landschaft.
Kein Verlust des Naherholungsgebietes.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstück
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
324.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
325.1 Windräder der neuen Generation verursachen dauerhaften Lärm und weitreichenden
Schattenschlag.
Die Windgiganten erfordern Tag- und Nachtbeleuchtung, gleich weit sichtbare
Blinkanlagen.
Infraschall ist mögliche Ursache verschiedenster Erkrankungen, sie bleiben
unberücksichtigt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zum
Infraschall laufen in Dänemark Untersuchungen zu gesundheitlichen Schäden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Seite 206 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
326 Öffentlichkeit 326
05.06.2015
325.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
326.1 Wenn in der Gemeinde Windräder aufgestellt werden, muss über einen Nationalpark
nicht mehr nachgedacht werden. Das Naherholungsgebiet hat dann keinen Wert
mehr.
Die Tiere, die in den Gebieten brüten und leben, werden in ihrem Lebensraum
erheblich gestört.
Zudem stören Windenergieanlagen den Ausblick auf die Gemeinde.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstück
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
326.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 207 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
327 Öffentlichkeit 327
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
327.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
328.1 Die Höhe der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt und verursacht
erheblichen Lärm.
Dauerhafter Lärm und weitreichender Schattenschlag gefährden die Gesundheit. Die
Anlagen der neuen Generation erfordern Tag- und Nachtbeleuchtung.
Infraschall ist mögliche Ursache verschiedenster Erkrankungen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenschlag
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
327.1 Die Anlagen mit Höhen von mehr als 200 m verursachen erheblichen Lärm.
Dauerhafter Lärm, Infraschall und Schattenschlag gefährden die Gesundheit.
04.06.2015
Die Naherholungsgebiete müssen auch für die zukünftigen Generationen erhalten
bleiben.
328 Öffentlichkeit 328
04.06.2015
Seite 208 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
329 Öffentlichkeit 329
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
328.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
329.1 Die Höhe der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt, daher ein zu geringer
Abstand der Anlagen zu der Wohnbebauung. Die Windgiganten verursachen
weitreichenden Schattenschlag.
Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und die zukünftigen Generationen
erhalten bleiben.
Die Windräder der neuen Generation verursachen erheblichen Lärm.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
329.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
Seite 209 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
330 Öffentlichkeit 330
04.06.2015
331 Öffentlichkeit 331
330.1 Die Anlagen mit Höhen von mehr als 200 m verursachen erheblichen Lärm.
Dauerhafter Lärm und weitreichender Schattenschlag gefährden die Gesundheit.
Infraschall ist mögliche Ursache verschiedenster Erkrankungen.
Die Anlagen der neuen Generation erfordern eine Tag- und Nachtbeleuchtung, gleich
weit sichtbare Blinkanlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenschlag
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenschlag
formuliert.
330.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
331.1 Folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden:
Naturschutz: Brutgebiet des Milan, Flugruten des Schwarzstorches.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenschlag
04.06.2015
Schutz des Lebensraumes für den Menschen (Lärmschutz, Schattenschlag)
Entwicklung der Gemeinde: keine neuen Baugebiete im Bereich der Suchräume.
Seite 210 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
332 Öffentlichkeit 332
331.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
332.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
333.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
334.1 Es sind folgende Punkt bei der Planung zu berücksichtigen:
Es sollte ein Abstand von min. 2.000 m zwischen Windenergieanlagen und
Wohnbebauung eingehalten werden.
Landschaftsprägende und schutzwürdige Bereiche sind freizuhalten. Insbesondere
die Bereiche Bauerkamp und Hassel/Emkental sowie das Langetal.
Um die Gleichbehandlung einzuhalten sollte sich an den Abstandsregelungen der
Bayrischen Landesregierung orientiert werden – Einhaltung eines Abstandes von 10h
zur Wohnbebauung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
04.06.2015
333 Öffentlichkeit 333
04.06.2015
334 Öffentlichkeit 334
26.05.2015
Seite 211 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Es wird auf die Stellungnahme des MFC Bergfalke Schlangen verwiesen. Der Verein
sollte geschützt werden.
Um den Flächenverbrauch gering zu halten, ist eine eventuelle Ausweisung einer
Windvorrangzone in der Fläche zu minimieren.
Das Einzugsgebiet der Quelle in Bad Lippspringe muss geschützt werden.
335 Öffentlichkeit 335
04.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
335.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein
Mindestabstand von 2.000m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700m bis 1.000m.
Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
3. Optisch bedrängende Wirkun
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkun
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Seite 212 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
336 Öffentlichkeit 336
04.06.2015
337 Öffentlichkeit 337
04.06.2015
336.1 Durch die Errichtung von Windenergieanlagen würde es zu erheblichen Nachtteilen
für die angrenzenden Bewohner kommen. Durch Lärm und Schattenschlag wird die
Lebensqualität beeinträchtigt.
Es wird ein Wertverlust der Immobilien und Grundstücke befürchtet.
Verlust des Naherholungsgebietes oberhalb der Oberen Straße.
Durch die Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes wird eine Abwanderung
befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstück
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
337.1 Das Ortsbild würde erheblich beeinträchtigt werden.
Die Folgen des Infraschalls sind nicht absehbar.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Zuzug von Neubürgern würde gefährdet bzw. eine Abwanderung gefördert.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Die Gemeindeentwicklung würde stark eingeschränkt werden.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Der historische Ortskern mit dem denkmalgeschützten Kirchturm würde zerstört 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
werden.
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstück
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
Seite 213 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Die Abstände um Rotmilan Horste auf 1.500 m angehoben werden.
338 Öffentlichkeit 338
30.05.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Die Gemeinde stellt bereits seit sechs Jahren Flächen für Zwecke der 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Landesverteidigung zur Verfügung. Dies sollte bei der Definition des substantiellen Flächen für Windenergie
Raumgebens berücksichtigt werden.
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
338.1 Durch die großflächige Errichtung von über 200 m hohen Windrädern würde das Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Ortsbild und Landschaftsbild zerstört werden.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Zudem sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Geräuschbelästigung, Minderung der Lebensqualität, Wertverlust der Immobilien.
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Bei abnehmender Bevölkerung werden die Umlagekosten und kommunalen 2. Abstände
Gebühren von immer weniger Einwohnern zu zahlen sein.
3. Optisch bedrängende Wirkung
Verlust der ortsnahen Erholungsgebiete.
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Es sind erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt zu befürchten. Bedrohung der Tourismus
Artenvielfalt.
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
8. Richtfunk
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
8. Richtfunk
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
Seite 214 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
339 Öffentlichkeit 339
30.05.2015
338.2 Der wirtschaftliche Gewinn kommt nur den Betreibern und Besitzern der Flächen zu Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Gute.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Sollten die geplanten Windräder trotz aller Bedenken gebaut werden, sollte ein Beschlussvorschlägen zu den Themen:
größtmöglicher Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung, min. 3-4 km, eingehalten 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
werden.
2. Abstände
Zudem sollte es eine dauerhafte und deutliche Begrenzung der Zahl und Höhe der 3. Optisch bedrängende Wirkung
Anlagen geben.
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
339.1 Der Einwender erlebt bereits heute durch die bestehenden Anlagen auf Bad
Lippspringer Seite Einschränkungen durch Lärm und Schattenschlag.
Durch die neuen Anlagen werden noch gravierendere Emissionen erwartet, durch die
die Gesundheit gefährdet wird.
Es sollten größere Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Es wird befürchtet, dass die Landschafts- und Naturschutzgebiete nachhaltig zerstört 3. Optisch bedrängende Wirkung
werden.
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die
6. Überschwemmungsgebiete /
angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie
Wasserschutzgebiete
deren Zuflüsse berücksichtigt werden.
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Die Existenz des Modelflugplatzes sollte nicht gefährdet werden.
Knapp die Hälfte des Gemeindegebietes wird bereits für militärische Zwecke genutzt. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Das Thema des späteren Rückbaus und der damit verbundenen Kosten sollten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
bedacht werden.
15. Schattenwurf
Grundsätzlich ist der Einwender für den Ausstieg aus der Atomenergie und die
Seite 215 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Energiewende. Aufgrund der fehlenden geeigneten Speichertechnik sollte die Suche 16. Verkleinerung der Suchräume
nach Flächen jedoch mit Augenmaß erfolgen.
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Als mögliche Fläche käme der östliche Teil des Suchraumes 3 Richtung Bauerkamp Windenergie belassen
in Betracht.
340 Öffentlichkeit 340
04.06.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
340.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung, Optische Bedrängung, Natur- und vorstehend vorangestellten allgemeinen
Landschaftsschutz.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die
2. Abstände
angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie
3. Optisch bedrängende Wirkung
deren Zuflüsse berücksichtigt werden.
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Seite 216 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
341 Öffentlichkeit 341
27.05.2015
342 Öffentlichkeit 342
29.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
341.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung, Landschaftsbild, Natur- und
Landschaftsschutz.
Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die
angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie
deren Zuflüsse berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
342.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Weitere Ausweisung in Richtung Bauerkamp wegen weitreichenden Schattenschlag.
Infraschall verursacht verschiedenste Erkrankungen.
Beeinträchtigung der Lebensbedingungen in der intakten Natur.
Erheblicher Lärm zu nahen Wohngebieten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 217 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
343 Öffentlichkeit 343
29.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
342.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
343.1 Dauerhafter Lärm gefährdet die Gesundheit.
Große Anlagen verursachen weitreichenden Schattenschlag.
Die neuen großen Anlagen müssen Tag und Nacht beleuchtet werden, störende
Blinklichter.
Die Flächen befinden sich überwiegend in Landschafts- und Naturschutzgebieten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Die Nähe zu Wohngebieten soll neu bedacht werden, weiterer Abstand.
Seite 218 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
344 Öffentlichkeit 344
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Windenergie belassen
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
343.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
344.1 Es wird auf die Stellungnahme der „Schlänger aktiv“ hingewiesen, mit der der
Einwender voll übereinstimmt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
07.06.2015
Stellungnahme „Schlänger aktiv“:
Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Pufferbereich von min. 500m ist
einzuhalten.
Abstand zum Naherholungsgebiet Lange Tal sollte min. 700m betragen, empfohlen
werden .1000m.
Abstand zum Modellflugbetrieb sollte 500m betragen, um Existenz zu sichern.
Durch die geplanten Anlagen und andere alternative Energiequellen, würde deutlich
mehr Strom produziert werden, als benötigt.
Es ergibt sich ein Konzentrationszonenanteil von 2% bei 75ha.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000m zur Wohnbebauung gefordert.
Aufgrund der optischen Bedrängung wird ein Abstand von 750m (das 3-fache der
Gesamthöhe) gefordert.
Die Bereiche Bauerkamp und Hassel/Emkental sowie Langetal sind von einer
Bebauung freizuhalten.
Seite 219 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
belassen
formuliert.
Der Abstand zu Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten sollte min. 300m betragen.
Zu Vogelschutzgebieten ist ein Abstand von min. 2.000m (10-fache der Anlagenhöhe)
einzuhalten.
Die Wirtschaftlichkeit der Windenergie ist fraglich.
345 Öffentlichkeit 345
26.05.2015
344.2 Es werden jedoch noch ergänzende Punkte genannt:
Infraschall: Es wird auf die beigefügte Anlage („Die Welt“) verwiesen. Die
Überlegungen aus Dänemark sollten auch in Deutschland übernommen werden.
Abstand zur Wohnbebauung: Der Abstand sollte 10H betragen (=10 fache Höhe der
Anlagen).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
345.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Eine anliegerbezogene Messreihe der verschiedenen Zulassungskriterien, unter
Beschreibung des IST-Zustandes des Anlagenbestandes nahe Gemeindegrenze
Schlangen und Bad Lippspringe hätte sich angeboten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
Den Bedenken wird gefolgt. Es
Es wird die Frage gestellt, was die Anzahl und Anlagenhöhe beschränkt oder
beeinflusst. Es wären auch andere Rotationssysteme denkbar.
Die Gemeindeentwicklung würde begrenzt werden. Natur und Schutzzonen würden
zerstört.
Energiemaßnahmen (Verbrauchsoptimierungen) sind allgemein sind z.T. nicht
umgesetzt.
Die Notwendigkeit der ortsbezogenen Energiegewinnung ist in Teilen nicht schlüssig
und wird abgelehnt.
346 Öffentlichkeit 346
346.1 Als Modellflieger vom MFC Bergfalke Schlangen e.V. werden folgende Bedenken
Seite 220 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
26.05.2015
347 Öffentlichkeit 347
23.05.2015
348 Öffentlichkeit 348
26.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
geäußert:
Windräder auf dem Modellflugplatz oder in unmittelbarer Nähe werden von dem
Einwender abgelehnt, da sie die schöne Landschaft zerstören.
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
18. Modellflugplatz
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
18. Modellflugplatz
formuliert.
346.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
347.1 Es wird sich an den Rat der Gemeinde Schlangen gewendet mit der Bitte, vom Bau
der Windkraftanlagen im Bereich MFC Bergfalke abzusehen. Durch diese Anlagen
wird die Landschaft des schönen Naherholungsgebietes zerstört. Der Modellflugplatz
stellt für viele Mitbürger einen Erholungs- und Freizeitwert dar. Die Abmessungen
heutiger Windkraftanlagen haben ein Ausmaß erreicht, welches den Charakter des
Vorlandes des Eggegebirges völlig verändert.
Die Modellfliegerei ist bei solchen Ausmaßen nicht mehr möglich.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
18. Modellflugplatz
formuliert.
348.1 Die Potenzialanalyse unterscheidet nicht die verschiedenen Wohnbebauungen. Und
auch nicht zwischen dem genehmigungsrechtlichen Mindestschutzabstand und dem
planungsrechtlichen Vorsorgeabstand.
Es wird nicht geprüft, ob nicht ein größerer Mindestabstand zur Wohnbebauung,
ermessensgerecht wäre.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Wechselbeziehungen zwischen Schutzabstand und dem Vorsorgeabstand sind
der Planung offenbar nicht bewusst.
348.2 Eine Referenzanlage von 100 m Höhe sei nicht mehr realistisch. Es wird von 200 m
Es wird von einer 100 m hohen Referenzanlage
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 221 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
hohen Anlagen ausgegangen.
ausgegangen, um nicht schon zu Beginn der
Potenzialflächenanalyse eine zu großen
Ausschluss von Eignungs-/Potenzialflächen zu
Durch die ungleiche Verteilung der Potenzialflächen im Gemeindegebiet, ist die
erhalten. Eine Konzentration auf 200 m hohe
Bebauung im östlichen Bereich viel stärker von Windenergieanlagen umgeben.
Anlagen mit den entsprechenden Abständen
könnte zu einer „Verhinderungsplanung“ in der
Es wird angeregt die vorhandenen Windkraftanlagen im Bereich Bauernkamp auch im Ausweisung der späteren Zonen kommen.
FNP darzustellen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
349 Öffentlichkeit 349
25.05.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
349.1 Es werden folgende Gründe gegen die Errichtung von Windkraftanlagen gegeben:
Zerstörung der Naherholungs- und Naturschutzgebiete der Gemeinde Schlangen.
Signifikante Veränderung des ortsprägenden Bildes.
Nicht unerheblich zu erwartende Geräuschbelästigung in der gesamten Gemeinde.
Zu erwartender Schattenwurf durch die Windkraftanlagen.
Durch die Zerstörung der einmaligen Naturlandschaft um Schlagen erfolgt auch eine
Herabsetzung bei Grundstücks- und Immobilienpreisen und damit ein Wertverlust für
jeden Schlänger Grundstücks- und Hauseigentümer.
Dem Modellflugclub „Bergfalke Schlangen“ wird die Existenzgrundlage durch ein nicht
mehr nutzbares Fluggelände genommen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Seite 222 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
350 Öffentlichkeit 350
26.05.2015
351 Öffentlichkeit 351
26.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Es wird eine erhebliche Belastung durch Verschandelung der Landschaft, Gefährdung 2. Abstände
von Tierarten, Wertverlust von Immobilien, befürchtet. Hervorgerufen durch die
3. Optisch bedrängende Wirkung
erhebliche Anzahl von Windrädern, deren Höhe bis zu 200 m und deren Abstand zu
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Wohngebieten von 500 m.
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
350.1 Es wird Widerspruch gegen die Änderung des FNP erhoben.
Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die ausgewiesenen Flächen zur
Nutzung der Windenergie (Suchraum 2).
Es wird eine erhebliche Belastung durch Verschandelung der Landschaft, Gefährdung
von Tierarten, Wertverlust von Immobilien, befürchtet. Hervorgerufen durch die
erhebliche Anzahl von Windrädern, deren Höhe bis zu 200 m und deren Abstand zu
Wohngebieten von 500 m.
351.1 Es wird Widerspruch gegen die Änderung des FNP erhoben.
Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die ausgewiesenen Flächen zur
Nutzung der Windenergie (Suchraum 2).
Seite 223 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
352 Öffentlichkeit 352
22.05.2015
353 Öffentlichkeit 353
27.05.2015
354 Öffentlichkeit 354
28.05.2015
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
352.1 Der Einwender ist bei der Aufstellung der Anlagen von folgenden Punkten betroffen:
Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht, optische Bedrängung. vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch stattfinden sollte, so sollte ein
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Mindestabstand von 1.500 m und mehr zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung
2. Abstände
eingehalten werden.
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
353.1 Der Einwender ist gegen die gewählten Standorte.
Die Existenz des Modelflugplatzes sollte gesichert werden.
Zudem werden Kollisionen mit Greifvögeln befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
354.1 Die Windkraftanlagen am Bauerkamp und Vogelsang reichen den Einwendern. Diese
sind für die Einwohner der Gemeinde noch erträglich, mehr muss nicht sein. Die
Einwohner sind bereits von der Senne und der B 1 genug belastet. Mit noch mehr
Windrädern wird die Gemeinde keine Zukunft mehr haben. Nicht mehr lebenswert
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
Seite 224 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
sein, siehe Lichtenau, Preisverfall der Häuser und Grundstücke.
17.05.2015
Beschlussvorschlag
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Sollte die Planung trotzdem verwirklicht werden, sollten aus oben genannten Gründen 16. Verkleinerung der Suchräume
Abstände von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden.
18. Modellflugplatz
Dies würde z.B. beim Suchgebiet 3 bedeuten, erst dem Bau von Windenergieanlagen
hinter „Klöpping´s Fichten“ an der K 98 in Richtung Bauernkamp zuzustimmen. Selbst
in diesem Raum würde vieles gegen die Errichtung der Windenergieanlagen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
354.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
355 Öffentlichkeit 355
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
355.1 Folgende Gründe werden gegen die Errichtung von Windenergieanlagen bei dem
geplant geringen Abstand zum bebauten Ortsrand vorgebracht:
Zerstörung der Naherholungs- und Naturschutzgebiete der Gemeinde Schlangen.
Signifikante Veränderung des Ortsbildes.
Geräuschbelästigung.
Schattenwurf.
Zu erwartende optische Bedrängung.
Funktionsverlust bei dem Verbund von Schutzgebieten von Wildtieren.
In Suchgebiet 3 ist eine wirtschaftliche Nutzung von Windenergieanlagen in dem
dargestellten Abstand zur Wohnbebauung nicht gegeben.
Wertverlust der Immobilien und Grundstücke.
Aufgabe des Modelflugplatzes.
Seite 225 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
356 Öffentlichkeit 356
15.05.2015
357 Öffentlichkeit 357
21.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
sprechen, aber diese Gründe wären noch vertretbar.
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Sollte die Planung trotzdem verwirklicht werden, sollten aus oben genannten Gründen 16. Verkleinerung der Suchräume
Abstände von 2000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden.
18. Modellflugplatz
Dies würde z.B. beim Suchgebiet 3 bedeuten, erst dem Bau von Windenergieanlagen
hinter „Klöpping´s Fichten“ an der K98 in Richtung Bauernkamp zuzustimmen. Selbst
in diesem Raum würde vieles gegen die Errichtung der Windenergieanlagen
sprechen, aber diese Gründe wären noch vertretbar.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
356.1 Folgende Gründe werden gegen die Errichtung von Windenergieanlagen bei dem
geplant geringen Abstand zum bebauten Ortsrand vorgebracht:
Zerstörung der Naherholungs- und Naturschutzgebiete der Gemeinde Schlangen.
Signifikante Veränderung des Ortsbildes.
Geräuschbelästigung.
Schattenwurf.
Zu erwartende optische Bedrängung.
Funktionsverlust bei dem Verbund von Schutzgebieten von Wildtieren.
In Suchgebiet 3 ist eine wirtschaftliche Nutzung von Windenergieanlagen in dem
dargestellten Abstand zur Wohnbebauung nicht gegeben.
Wertverlust der Immobilien und Grundstücke.
Aufgabe des Modelflugplatzes.
357.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es
finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun,
wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster
diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen.
Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische
Bedrängung befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
Seite 226 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein
Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten
werden.
358 Öffentlichkeit 358
21.05.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
358.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es
finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun,
wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster
diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen.
Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische
Bedrängung befürchtet.
Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein
Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten
werden.
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Seite 227 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
18. Modellflugplatz
formuliert.
359 Öffentlichkeit 359
22.05.2015
359.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es
finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun,
wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster
diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen.
Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische
Bedrängung befürchtet.
Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein
Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten
werden.
360 Öffentlichkeit 360
19.05.2015
360.1 Aus folgenden Gründen ist der Einwender gegen die Errichtung von
Windenergieanlagen:
Optische Bedrängung, Schattenschlag, Lärm, Infraschall, Beleuchtung Tag und
Nacht.
Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet.
Die Entwiklung der Gemeinde ist ausgeschlossen.
Schließung des Modellflugplatzes, der seit 40 Jahren existiert und international
bekannt ist.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
Seite 228 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
361 Öffentlichkeit 361
19.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
361.1 Aus folgenden Gründen ist der Einwender gegen die Errichtung von
Windenergieanlagen:
Optische Bedrängung, Schattenschlag, Lärm, Infraschall, Beleuchtung Tag und
Nacht.
Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet.
Die Entwicklung der Gemeinde ist ausgeschlossen.
Schließung des Modellflugplatzes, der seit 40 Jahren existiert und international
bekannt ist.
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Seite 229 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
362 Öffentlichkeit 362
26.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
362.1 Der Einwender möchte keine weitere Windkraft am Eggegebirge. Durch die
Windräder, die bereits am Bauernkamp und um Benhausen herum bestehen, ist das
Gefühl für Ästhetik schon bereits gestört.
Schlangen wäre nicht mehr als Wohnort attraktiv.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
363 Öffentlichkeit 363
21.05.2015
363.1 Der Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sollte 2.000 m betragen. Die
Frage, wer die Gewerbesteuer bekommt, sollte berücksichtigt werden.
Die Höhe der Anlagen sollte so festgesetzt werden, dass keine Beleuchtung
angebracht werden muss.
Die vorhandenen Straßen sollen genutzt werden können. Stromtrassen?
Durch die Errichtung von Windrädern ist die Errichtung eine Nationalparkes nicht
mehr möglich.
Keine weitere Ausdehnung für Wohnbebauung / Industrie mehr möglich.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Seite 230 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
364 Öffentlichkeit 364
20.05.2015
365 Öffentlichkeit 365
13.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
364.1 Mit der Errichtung der geplanten Anlagen in zu geringer Entfernung zu den
Wohngebieten ist die Lebensqualität aus verschiedenen Gründen (Lärmbelästigung,
optische Veränderungen in der Umgebung, Wechsel Sonnenlicht/Schatten) gefährdet.
Windkraftanlagen sollten nicht zu nah an Wohngebiete gebaut werden. Mindestens
1.500 m Abstand. Zudem sollte die Höhe der Windräder auf ein sinnvolles Maß
begrenzt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
15, Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt
gefolgt. Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen:
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
15, Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
365.1 Zu folgenden Punkte wird Stellung genommen:
Nähe Wohnbebauung. Keine Errichtung von Windkraftanlagen in einem Abstand
unter 2 km zur Wohnbebauung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Gesundheitsgefährdung durch industrielle Anlagen durch Lärm und Infraschall. Bis
nicht abschließend geklärt ist, welcher Abstand für konkrete WKA einen
ausreichenden Schutz der Bevölkerung garantieren, sollten weitere konkrete
Planungen nicht erfolgen.
Optische Bedrängung und Ablenkung der Aufmerksamkeit. Keine Errichtung von
WKA im direkten Sichtbereich von Wohnsiedlungen.
Bedrohung von Wasserschutzgebieten.
Bedrohung der Tierwelt (Rotmilan). Keine Errichtung von artgefährdeten WKA in
entsprechenden Gebieten.
Seite 231 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Wertminderung des Grundbesitzes. Keine Errichtung von WKA in einem Abstand
unter 2 km zur Wohnbebauung, um so den einhergehenden Wertverlust zu
begrenzen.
Landschaftsbild. Geräuschbelästigung, Bedrängungsthematik aufgrund von
Mindestabständen reduzieren. Es werden Abstände von min. 1000 m zu den
Naherholungsgebieten gefordert.
366 Öffentlichkeit 366
19.05.2015
367 Öffentlichkeit 367
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
366.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der
Windenergieanlagen:
Auflösung des Modellflugplatzes, Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische
Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht.
Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet.
Wenn Windkraftanlagen, dass in einem so großen räumlichen Abstand, dass zuvor
aufgeführte Kriterien nicht entstehen können.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
367.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der
Windenergieanlagen:
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Seite 232 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
19.05.2015
Auflösung des Modellflugplatzes, Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische
Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht.
Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet.
Gemeindeentwicklung ist ausgeschlossen.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
368 Öffentlichkeit 368
368.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der
Windenergieanlagen:
Auflösung des Modellflugplatzes, Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische
Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht.
Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet.
Gemeindeentwicklung wird ausgeschlossen.
Wenn Windkraftanlagen, dass in einem so großen räumlichen Abstand, dass zuvor
aufgeführte Kriterien nicht entstehen können. So sollte ein Mindestabstand von 1.500
m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
19.05.2015
Seite 233 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
369 Öffentlichkeit 369
19.05.2015
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Wenn Windkraftanlagen, dass in einem so großen räumlichen Abstand, dass zuvor
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
aufgeführte Kriterien nicht entstehen können.
So sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung 14. Naturschutz
15. Schattenwurf
eingehalten werden.
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
369.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der
Windenergieanlagen:
Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht.
Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet durch Verlust:
Lange Tal, Emkental, Fürstenallee
Tierarten: Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstorch.
Der langjährig existierende und europaweit bekannte Modellflugplatz muss weichen.
Gemeindeentwicklung wird ausgeschlossen:
Keine Entwicklung neuer Wohngebiete, Wertverlust bei Immobilien und Grundstücke,
weitere Einkesselung der Gemeinde, kein Zuzug von Neubürgern, Abwanderung von
Bürgern.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Seite 234 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
370 Öffentlichkeit 370
20.05.2015
371 Öffentlichkeit 371
18.05.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
18. Modellflugplatz
formuliert.
371.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es
finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun,
wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster
diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein
Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten
werden.
09.05.2015
Beschlussvorschlag
370.1 Der Einwender ist gegen die Ausweisung der Suchflächen, da damit die Existenz des
Modellflugplatzes gefährdet wird. Zudem würde die Landschaft optisch verschandelt
werden und die Flächen liegen zu nah an der vorhandenen Bebauung.
Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische
Bedrängung befürchtet.
372 Öffentlichkeit 372
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
372.1 Windkraftanlagen schaden dem Landschafts- und Ortsbild, der Gesundheit, dem
Fremdenverkehr, dem Immobilienwerten, der baulichen Entwicklungsmöglichkeit der
Gemeinde und dem Dorffrieden.
Erholungs- und Freizeitwert gehen verloren.
Seite 235 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Belastungen durch Infraschall.
Flugrouten, Nahrungs- und Brutflächen werden nicht mehr nutzbar.
Es sollte min. ein Abstand von 600 m zu Straßen und Wegen eingehalten werden und
ein Abstand von 1.500 m zu Wohngebäuden.
373 Öffentlichkeit 373
14.05.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
373.1 Folgende Einwände werden vorgebracht:
Auswirkungen auf die Bürger durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag.
Eine Höhenbegrenzung (max. 80 m Gesamthöhe) muss dringend vorgegeben
werden.
Keine Zerstörung der Naherholungsgebiete.
Die Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt.
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6. Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Seite 236 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
374 Öffentlichkeit 374
18.05.2015
375 Öffentlichkeit 375
18.05.2015
374.1 Es wird Widerspruch gegen die Ausweisung von Flächen zur Nutzung der
Windenergie (Suchraum 2) erhoben.
Es wird eine erhebliche Belastung durch Lärm, Schattenschlag, Verschandelung der
Landschaft, Gefährdung von Tierarten, Wertverlust von Immobilien, Beeinträchtigung
von bereits installierten Photovoltaikanlagen befürchtet. Hervorgerufen durch die
erhebliche Anzahl von Windrädern, deren Höhe bis zu 200 m und deren Abstand zu
Wohngebieten von 500m.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Die befürchteten Auswirkungen auf die
Photovoltaikanlagen (Schattenwurf) sind nicht zu
erwarten, da hier schon die Grenzwerte für die
Belastung des Menschen eine Reduzierung des
Schattenwurfes über Minderungsmaßnahmen wie
eine Anlagenabschaltung etc. vorsehen.
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
375.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung von
Windenergieanlagen in Schlangen:
Die Natur wird sowohl optisch, als auch akustisch gestört. Seltene Tierarten werden in
ihrer Entwicklung behindert.
Sämtliche Naherholungsgebiete werden gefährdet. Dies betrifft sowohl die Schlänger
Bürger, als auch die Touristen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 237 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Zudem würde die Existenz des Modellflugplatzes gefährdet werden.
376 Öffentlichkeit 376
09.05.2015
Beschlussvorschlag
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
18. Modellflugplatz
formuliert.
376.1 Eine Höhe der Anlage zwischen 100 und 150 m wäre zumutbar.
Ein Mindestabstand von 1500 m zur Wohnbebauung sollte eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum Teil
nicht gefolgt. Es werden die
vorstehend vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
377.1 Folgende Einwände werden vorgebracht:
Auswirkungen auf die Bürger durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag.
Eine Höhenbegrenzung muss dringend vorgegeben werden.
Keine Zerstörung der Naherholungsgebiete.
Gefährdung von Tierarten.
Die Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt.
Existenz des Modellflugplatzes wird gefährdet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
13.05.2015
377 Öffentlichkeit 377
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 238 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
378 Öffentlichkeit 378
09.05.2015
379 Öffentlichkeit 379
11.05.2015
378.1 Die Konzentrierung der Windanlagen auf einen Suchraum scheint sinnvoller zu sein.
Die Nähe zu bewohnten Häusern sind im Suchraum 1 und 2 kürzer. Damit scheint
eine stärkere Belastung durch die Windanlagen auch zwingender gegeben zu sein.
Ein weiterer Punkt ist, dass im Suchraum 1 und 2 wesentlich mehr Bürger durch die
Emissionen (Lärm, Schattenschlag) betroffen sein werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass zukünftig noch weitere Anlagen gebaut werden.
Der Suchraum 2 ist der mittlere Suchraum. Es wäre strategisch sinnvoller in diesem
ersten Schritt einen Suchraum mit Randlage auszuwählen.
Die Existenz des Modellflugplatzes würde gefährdet werden.
Aus diesen Gründen wäre der Suchraum 3 möglichst weit nördlich, der beste Standort
für Windkraftanlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
379.1 Aus folgenden Gründen ist der Einwender gegen die Errichtung von
Windenergieanlagen: Schutz des Menschen, Erhaltung der Naherholungsgebiete und
die Existenz des Modellflugplatzes.
Die Suchräume müssen so eingesetzt werden, dass ein Abstand von 10 x
Gesamthöhe eingehalten werden kann.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum
überwiegend teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Seite 239 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
380 Öffentlichkeit 380
11.05.2015
381 Öffentlichkeit 381
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
18. Modellflugplatz
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
380.1 Die Einwender sind gegen die Errichtung der Windenergieanlagen, weil dadurch der
Modelflugplatz gefährdet werden würde und zudem wegen der Lautstärke und dem
Schattenwurf.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
381.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung. Der Abstand von 1.500 m soll
eingehalten werden, zur Wohnbebauung und zu den Naherholungsgebieten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 240 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
16. Verkleinerung der Suchräume
382 Öffentlichkeit 382
04.06.2015
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
381.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
382.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
383.1 Bei den geplanten Windkraftanlagen ist von gravierenden Emissionen auszugehen.
Die Anlagen nehmen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Lebensbedingungen
der Anwohner.
Zudem sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung der Windräder, Auswirkungen auf das
Landschaftsbild, Natur- und Landschaftsschutz.
Es sollte ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
6.Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
6.Überschwemmungsgebiete /
Wasserschutzgebiete
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
06.06.2015
383 Öffentlichkeit 383
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die
angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie
deren Zuflüsse berücksichtigt werden.
Seite 241 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
formuliert.
384 Öffentlichkeit 384
384.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
385.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
386.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
387.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
07.06.2015
385 Öffentlichkeit 385
07.06.2015
386 Öffentlichkeit 386
07.06.2015
387 Öffentlichkeit 387
07.06.2015
Seite 242 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
388 Öffentlichkeit 388
Äußerung (Zusammenfassung)
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
389.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
390.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
391.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
392.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
07.06.2015
390 Öffentlichkeit 390
06.06.2015
391 Öffentlichkeit 391
07.06.2015
392 Öffentlichkeit 392
06.06.2015
Beschlussvorschlag
388.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
06.06.2015
389 Öffentlichkeit 389
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 243 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
393 Öffentlichkeit 393
393.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
394.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
395.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
396.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
397.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
06.06.2015
394 Öffentlichkeit 394
06.06.2015
395 Öffentlichkeit 395
06.06.2015
396 Öffentlichkeit 396
06.06.2015
397 Öffentlichkeit 397
Seite 244 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
06.06.2015
398 Öffentlichkeit 398
06.06.2015
399 Öffentlichkeit 399
06.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
06.06.2015
Beschlussvorschlag
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen.
Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden.
Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll
zugestimmt wird.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in
den Abwägungen zu den verschiedenen Themen
eingegangen und aufgegriffen worden.
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
398.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen.
Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden.
Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll
zugestimmt wird.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in
den Abwägungen zu den verschiedenen Themen
eingegangen und aufgegriffen worden.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
399.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen.
Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in
den Abwägungen zu den verschiedenen Themen
eingegangen und aufgegriffen worden.
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in
den Abwägungen zu den verschiedenen Themen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll
zugestimmt wird.
400 Öffentlichkeit 400
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
400.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden:
Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen.
Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden.
Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll
zugestimmt wird.
Seite 245 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
401 Öffentlichkeit 401
Äußerung (Zusammenfassung)
formuliert.
401.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
402.1 Der Einwender fordert einen Mindestabstand von 2.000 m und eine
Höhenbegrenzung von 100 m.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
16. V11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
erkleinerung der Suchräume
formuliert.
403.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
404.1 Die Errichtung von über 200 m hohen Anlagen wird aus folgenden Gründen
abgelehnt:
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
04.06.2015
403 Öffentlichkeit 403
04.06.2015
404 Öffentlichkeit 404
Beschlussvorschlag
eingegangen und aufgegriffen worden.
05.06.2015
402 Öffentlichkeit 402
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 246 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
07.06.2015
405 Öffentlichkeit 405
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Lärmbelästigung führt zu großer Einschränkung der Lebensqualität.
Erholungsgebiete gehen verloren.
Wertverlust von Immobilien.
Bevölkerungszahlen werden sinken.
Negative Auswirkungen auf die regionale Tierwelt.
Negativer Eingriff in das Ortsbild und das Landschaftsbild.
Erneuerbare Energien müssen so geplant werden, dass sie von allen Bürgern
„ertragen“ werden können.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
405.1 An der Sinnhaftigkeit eines solchen Projektes lässt sich stark zweifeln. Der Einwender Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
ist gegen jede Form von Windkraftanlagen in der Gemeinde.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
405.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
formuliert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 247 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
406 Öffentlichkeit 406
07.06.2015
407 Öffentlichkeit 407
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
406.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Gesundheitliche Folgeschäden.
Wertminderung der Grundstücke.
Lärmbelastung und Schattenschlag.
Verlust der Naherholungsgebiete.
Ausweitung der Baugebiete nicht möglich.
Artenschutz und Artenvielfalt wird gefährdet.
Warum Windräder an Wohngebieten, wenn genug Platz woanders?
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
406.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
407.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Gesundheitliche Folgeschäden.
Wegfall von Naherholungsgebieten.
Keine Rückzugsgebiete für Tiere.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Seite 248 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
408 Öffentlichkeit 408
07.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
40.72 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
408.1 Die Gemeinde Schlagen nimmt aufgrund ihrer geographischen Lage eine
Sonderstellung ein.
Grundsätzlich sollte im Suchraum der Schutz der Landschaft und des Naturraumes
oberste Priorität genießen.
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen würde die zukünftige Entwicklung
eingeschränkt werden.
Landschafts- und Naturschutzgebiete sollen grundsätzlich von Windenergieanlagen
freigehalten werden.
Auch vor dem Hintergrund der Regionalentwicklung würde die Gemeinde
eingeschränkt werden.
Die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet hätte lediglich negative
Effekte für Natur und Mensch.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
Seite 249 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
409 Öffentlichkeit 409
409.1 Aufgrund folgender Argumente sind die dargestellten Suchräume nicht, oder nur sehr
eingeschränkt, als Potenzialfläche zur Windenergienutzung geeignet.
04.06.2015
Die Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Ein Pufferbereich von min. 500 m ist
einzuhalten.
Berücksichtigung der Emissionen durch Windenergieanlagen. Die im Entwurf
gemachten Annahmen und Abstandsregeln sind unzureichend. Es wird ein
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Belange des Landschaftsschutzes und des Gebietsentwicklungsplanes sind
unzureichend berücksichtigt.
Zu Vogelschutzgebieten ist ein Abstand von min. 2.000m (10-fache der Anlagenhöhe)
einzuhalten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Abstand zum Naherholungsgebiet Lange Tal sollte min. 700 m betragen, empfohlen
werden 1.000 m.
Aufgrund der optischen Bedrängung wird ein Abstand von 750 m (das 3-fache der
Gesamthöhe) gefordert.
Abstand zum Modellflugbetrieb sollte 500 m betragen, um Existenz zu sichern.
Die Wirtschaftlichkeit der Nutzung der Windenergie ist fraglich.
410 Öffentlichkeit 410
06.06.2015
410.1 Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Naturschutz / Vogelschutz.
Naherholungsgebiete. Es sollte ein Mindestabstand von 700 m zu den
Naherholungsgebieten eingehalten werden.
Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Es sollte ein Abstand von 1.500 m zur
Wohnbebauung eingehalten werden.
Seite 250 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Die Auswirkungen von Infraschall sind noch nicht vollständig erforscht. Es sollte ein
Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden.
411 Öffentlichkeit 411
04.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
410.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan und eine Vergrößerung des Abstandes zur Wohnbebauung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
411.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
Seite 251 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
412 Öffentlichkeit 412
04.06.2015
413 Öffentlichkeit 413
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
412.1 Der Einwender ist gegen Windkraftanlagen in Wohngebieten und
Naherholungsgebieten aus gesundheitlichen Gründen.
Naturzerstörung. Es werden gravierende Folgeschäden durch Lärm, Infraschall und
Schattenwurf für Mensch und Tier befürchtet.
Die Qualität des Lebens würde stark beeinträchtigt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
belassen
formuliert.
412.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
413.1 Vor allem der Abstand zur Wohnbebauung sollte 1.500 m betragen.
Die Höher der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt. Es droht die Errichtung
extrem hoher Anlagen. Dies führt bei einem zu geringen Abstand der Anlagen zur
Wohnbebauung zu einer optischen Bedrängung. Durch einen Abstand von 1.500 m
wird diese optische Bedrängung vermieden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
Seite 252 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
10. Höhenentwicklung /
Höhenbegrenzung
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
belassen
formuliert.
413.4 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
413.5 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
413.2 Der Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet, durch Verlust Lange Tal, Emkental,
Fürstenallee und Tierarten Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstorch.
Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen
erhalten bleiben, hier erholen sich die Bürger beim Wandern oder Rad fahren, dies
muss auch weiterhin ohne störende Einwirkungen wie Schattenschlag oder Lärm
möglich sein. Es sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu den
Naherholungsgebieten eingehalten werden.
413.3 Durch die Lage der Gemeinde Schlangen (Senne, Teutoburger Wald) sind die
Möglichkeiten der Entwicklung begrenzt. Aus diesem Grund muss zur heutigen
Wohnbebauung eine Freifläche von 500 m eingeplant werden.
Seite 253 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
414 Öffentlichkeit 414
Äußerung (Zusammenfassung)
04.06.2015
Beschlussvorschlag
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
414.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
415.1 Bereits jetzt können bei Ostwind die momentanen Geräusche der Windräder nachts
gehört werden. Es wird darum gebeten nicht noch mehr Windräder so nah an die
Wohnbereiche zu bauen.
Windenergie ist wichtig, aber bitte die Räder dort bauen, wo genügend Wind ist und
sie keine gesundheitlichen Schäden für Menschen und Tiere bereiten.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
belassen
formuliert.
415.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
04.06.2015
415 Öffentlichkeit 415
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 254 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
416 Öffentlichkeit 416
04.06.2015
417 Öffentlichkeit 417
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
416.1 Bei Umsetzung des geplanten Entwurfs drohen gesundheitliche und finanzielle
Beeinträchtigungen und eine Verschlechterung der Lebensqualität aus folgenden
Gründen:
Lärm. Es wird für dringend notwendig gehalten, eine vorsorgliche Schutzzone von
2.000 m zur Wohnbebauung vorzugeben.
Infraschall.
Optische Bedrängung.
Städtebauliche Entwicklung. Es sollte ein vorsorglicher Puffer von 500 m eingeplant
werden.
Naherholung, Tourismus. Zusätzlicher Puffer von 700 bis 1.000 m.
Abstand zum Modellflugbetrieb sollte 500 m betragen, um Existenz zu sichern.
Verlust der Immobilienwerte.
Landschaftsschutz.
Naturschutz, Vogelschutz, Artenschutz.
Substantieller Raum, Ermessensspielraum der Gemeindeverwaltung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
417.1 Einschränkung der Lebensqualität durch Lärm und Schattenschlag.
Verschandelung der Landschaft.
Hoher Wertverlust der Immobilien.
Störendes Licht von der Beleuchtung der Anlagen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
Seite 255 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
418 Öffentlichkeit 418
03.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
15. Schattenwurf
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
15. Schattenwurf
formuliert.
417.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
418.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein
Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert.
Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für
potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden.
Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m.
Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern.
Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen.
Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und
des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der
Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich
Stellung.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen
und große Schutzkorridore auszuweisen.
Seite 256 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
419 Öffentlichkeit 419
06.06.2015
420 Öffentlichkeit 420
04.06.2015
419.1 Der Einwender ist generell gegen Windkraftanlagen im geplanten FNP, aus folgenden
Gründen:
Schlangen liegt in einer topographisch besonderen Lage.
Die Gemeinde hat einen hohen Erholungswert.
Erhaltenswerter Baumbestand an der Fürstenallee.
Die einzigartige Landschaft sollte nicht zerstört werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
420.1 Um die Gemeindeentwicklung auch zukünftig zu ermöglichen sollte der Abstand zu
Wohngebieten vergrößert werden.
Der substantielle Raum für Windkraftanlagen sollte auf die kleinstmögliche Fläche
begrenzt werden.
Aus Gründen der Lärmbegrenzung für Wohngebiete sollte ein Mindestabstand von
2.000 m eingehalten werden.
Im Bereich Hassel/Emkental, sowie Langetal sollte der Natur- und Tierschutz
ausreichend berücksichtigt werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
Seite 257 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
421 Öffentlichkeit 421
420.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung ausreichender Abstände.
Siehe vorstehende Abwägung zu Nr. 16
Siehe vorstehenden
Beschlussvorschlag zu Nr. 16
421.1 Der Erholungswert der Natur würde durch die Anlagen verloren gehen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
422.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
423.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
04.06.2015
422 Öffentlichkeit 422
04.06.2015
423 Öffentlichkeit 423
04.06.2015
424 Öffentlichkeit 424
424.1 Ca. 50% des Gemeindegebietes sind Truppenübungsplatz, von der Bevölkerung nicht Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
nutzbar.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 258 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
04.06.2015
425 Öffentlichkeit 425
02.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die restlichen Flächen werden nun durch Windkraft erheblich eingeschränkt (für
Tourismus, Tierarten).
Die wenigen „positiven“ Flächen sollte man nicht auch noch zerstören bzw. derart
stark einschränken.
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell Raum für die
Windenergie belassen
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
und der Prüfung: Substanziell
Raum für die Windenergie
belassen
formuliert.
424.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
425.1 Es wird auf alle Argumentationspunkte der Internetseite www.schlaengeraktiv.org
verwiesen.
Folgendes wird hervorgehoben:
1) Die zurzeit existierenden Windräder erzeugen bei Ostwind nachts um 3.00 Uhr eine
Lautstärke von 45 dB (gemessen im März 2015; Grabbestr. = „Reines Wohngebiet“).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
425.2 2) Gefahren von Infraschall, die von Windenergieanlagen ausgehen, sind noch nicht
wissenschaftlich erforscht. Richtlinien und Normen sind veraltet und nicht der neuen
Windenergieanlagen-Technik angepasst.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Seite 259 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
426 Öffentlichkeit 426
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
Themen
12. Infraschall, Infraschall in
Dänemark
formuliert.
425.3 3) Einengung von Schlagen als Wohngebiet
Der Wohnort Schlangen als Lebensraum wird eingekesselt von der Senne / B 1 im
Norden, durch das Industriegebiet im Westen und durch das geplante Industriegebiet
mit Windenergieanlagen im Osten. Der Ort kann sich in Zukunft nicht weiter
ausdehnen.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
425.4 4) Wanderwege und Radwege in Richtung der geplanten Windenergieanlagen
(Langes Tal, Bauerkamp, Hassel, Bohmsweg) sind dann keine Naherholungsgebiete
mehr (Lärm, Gefahr, Optik etc.).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
425.5 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten
Flächennutzungsplan.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
426.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark
beeinträchtigt.
Ebenso würde dadurch der Wert des Grundbesitzes stark vermindert werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
Seite 260 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
427 Öffentlichkeit 427
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
15. Schattenwurf
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
15. Schattenwurf
formuliert.
426.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
427.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark
beeinträchtigt.
Ebenso würde dadurch der Wert des Grundbesitzes stark vermindert werden.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
15. Schattenwurf
Den Bedenken wird zum
überwiegenden Teil gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
15. Schattenwurf
formuliert.
427.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
Seite 261 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
formuliert.
428 Öffentlichkeit 428
02.06.2015
429 Öffentlichkeit 429
02.06.2015
430 Öffentlichkeit 430
428.1 Es werden gesundheitliche Schäden durch Schallgeräusche und Blinklichter
befürchtet. Die Lebensqualität würde darunter leiden. Der Wertverlust der Immobilien
ist zu befürchten. Der Naherholungswert geht verloren.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
429.1 Die Gemeindeentwicklung würde noch weiter eingeschränkt werden.
Belastung durch Lärm und Blinklichter werden Tag und Nacht befürchtet.
Es wird eine Bedrohung der Tierarten gesehen.
Es wird eine Wertverlust der Immobilien befürchtet.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
14. Naturschutz
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
430.1 Die Einwender fühlen sich schon jetzt von den drei Lippspringer Windrädern gestört.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
Seite 262 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
05.06.2015
431 Öffentlichkeit 431
04.06.2015
432 Öffentlichkeit 432
04.06.2015
Äußerung (Zusammenfassung)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Windkraft ja, aber es gibt sicherlich wohngebietsfernere Standorte, die Mensch und
Umwelt weniger belasten.
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
431.1 Die Errichtung neuer Windenergieanlagen muss der Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung für einen
ununterbrochenen Betrieb der Anlagen gefordert.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
432.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen den Bau von Windrädern im Umfeld von
Schlagen, aus folgenden Gründen:
Sie zerstören das Landschaftsbild.
Es werden Geräusch- und Schattenbelästigung erwartet.
Drohende Zerstückelung der Naturschutzgebiete.
Beeinträchtigung der dort lebenden Tiere.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
4. Wertverlust Immobilien /
Grundstücke
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Seite 263 von 266, Stand: 23.12.2015
Einwender;
Datum der
Einwendung
433 Öffentlichkeit 433
Äußerung (Zusammenfassung)
Beschlussvorschlag
Flächen für Windenergie
12. Infraschall, Infraschall in Dänemark
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
Naherholung, Tourismus
7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung
/ Artenschutz
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
14. Naturschutz
15. Schattenwurf
16. Verkleinerung der Suchräume
18. Modellflugplatz
u
formuliert.
433.1 Der Einwender möchte keine Windräder vor der Haustür.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
433.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
04.06.2015
434 Öffentlichkeit 434
Abwägungsvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
434.1 Die schöne Landschaft wird verschandelt. Der Einwender möchte keine Windräder mit Die Abwägung erfolgt entsprechend der
einem so geringen Abstand und befürchtet zudem ein ständiges Surren der Anlagen. vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
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Einwender;
Datum der
Einwendung
Äußerung (Zusammenfassung)
04.06.2015
435 Öffentlichkeit 435
02.06.2015
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
434.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das
Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschläge zu den
Themen
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
formuliert.
435.1 Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild von Schlangen.
Zudem wird eine hohe Lärmbelastung erwartet und damit eine Einschränkung der
Lebensqualität. Naherholungsflächen gehen verloren.
Zuzug würde verhindert werden und der Gewerbestandort Schlangen nähme
erheblichen Schaden.
Die ortsansässige Artenvielfalt würde ernsthaft bedroht.
Sollte es dennoch zur Errichtung der Anlagen kommen, sollte ein größtmöglicher
Abstand zum Ortsrand eingehalten werden (10-fache Gesamthöhe von
Windkraftanlagen).
Die Abwägung erfolgt entsprechend der
vorstehend vorangestellten allgemeinen
Abwägung und daraus abgeleiteten
Beschlussvorschlägen zu den Themen:
1. Immissionsschutz, Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung,
Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende,
Flächen für Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
Den Bedenken wird gefolgt. Es
werden die vorstehend
vorgestellten
Beschlussvorschlägen zu den
Themen
1. Immissionsschutz,
Schallimmissionen
2. Abstände
3. Optisch bedrängende Wirkung
5. Landschafts- und Ortsbild / 13.
Naherholung, Tourismus
11. / 17. Allgemeine Aspekte
Energiewende, Flächen für
Windenergie
16. Verkleinerung der Suchräume
formuliert.
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Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Seite 266 von 266, Stand: 23.12.2015