Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (Beteiligungszeitraum 08.05. – 08.06.15) 1 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 1 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Stellungnahme mit Vordruck 1.1 Alternative: Keine Konzentrationszone ausweisen! Für eine Prognose Daten ermitteln Gemeindegebiet von Schlangen für Konzentrationszone(n) ungeeignet. 06.06.2015 Windhöffigkeit. Wer ökologisch und ökonomisch sinnvoll planen will, der benötigt Daten zur Windhöffigkeit in den einzelnen Suchräumen. Bisher ist es versäumt worden die Windhöffigkeit durch Messungen zu bestimmen. Dies sollte nachgeholt werden. Allgemeine großräumige Windkarten sind hier nicht ausreichend. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Flächenangaben der Suchräume überprüfen. Befangenes Planungsbüro ausschließen. Unabhängige Entscheidungen sichern. Die Unabhängigkeit der Entscheidung ist dadurch zu sichern, dass keine Personen beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung sie direkt berührt. Das ist unserer Ansicht zum Beispiel dann gegeben, wenn eine Person in besonderer Nähe zu einem der drei Suchräume wohnt. 2 Öffentlichkeit 2 31.05.2015 1.2 Durch die Zahlen zu Genehmigungen von Windkraftanlagen in der Gemeinde mit und ohne Konzentrationszonen für die Jahre 2013-2015 (die als Anlage beigefügt sind), erscheint die Notwendigkeit einer Konzentrationszone sehr fraglich. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen 2.1 Es werden folgende Bedenken geäußert: 1. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Modellflugplatz des MFC Bergfalke Schlangen e.V. gefährdet. Als Grundlage für die Aufstiegsgenehmigung ist Voraussetzung, dass mindestens einen Radius von 500 m um den Platz, freien Luftraum, zur Verfügung steht. Sollte Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 18. Modellflugplatz Seite 1 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB der Luftraum durch bauliche Maßnahmen beschränkt werden, besteht eine Anzeigepflicht durch den Verein und / oder der Bezirksregierung Münster. Folglich resultiert daraus, dass die Aufstiegsgenehmigung entzogen wird. Sollte dies passieren, ist der Modellflugplatz Geschichte und es muss 90 Mitgliedern klar gemacht werden, dass der Platz nicht mehr zu nutzen ist. Durch ähnliche Fälle gibt es keine Ausweichmöglichkeiten für die Mitglieder, da der MFC einer der letzten Modellflugplätze in der Umgebung ist. formuliert Als letztes Werkzeug, würde die Möglichkeit des Klageweges gegen die vermeidlichen Betreiber der Windkraftanlagen, zur Verfügung stehen. Im Rahmen des nachbarschaftlichen Abwehrrechts, würde das Grundstück nicht mehr für die eigentliche Bestimmung, dem Modellflug, zur Verfügung stehen. Dieses würde natürlich sehr viel Zeit und Kosten für die Betreiber bedeuten. Der Verein wird durch den größten Modellflugverband der Welt, dem DMFV, vertreten, der unsere gesamten Kosten übernimmt. Wir können nur hoffen, dass diese Karte nicht gezogen werden muss. 2.2 2. Der Pachtvertrag besteht bis zum 31.12.2028 über das Grundstück mit der Bezeichnung Flur 13 / Flurstück 117 von 31.331 qm. Da das Grundstück immer kurzgemäht gehalten wird, ist das Gelände natürlich bevorzugtes Jagdgebiet von verschiedenen Beutegreifern, wie Bussard, Rotmilan, Gabelweihe, Wanderfalken, usw. Diese würden natürlich nicht nur durch die Rotorblätter der Windkraftanlagen gefährdet sein, sondern es wird ihnen ein einzigartiges Jagdgebiet genommen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 2.3 3. Ganz zu schweigen von dem Wertverlust der Grundstücke in der Gemeinde Schlagen, wäre die einzigartige Aussicht über das Lipper- und Paderborner Land nicht mehr gegeben, das wäre ein herber Schlag für den Wandertourismus in der Gegend. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 2.4 4. Die Gemeinde Schlangen hat auf Grund des Truppenübungsplatzes sowieso nur noch wenige Gebiete zur Naherholung oder für den Wandertourismus übrig. Diese raren und wertvollen Gebiete, sollen nicht mit Industrieanlagen zerstört werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Seite 2 von 266, Stand: 23.12.2015 3 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 3 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 4 Beschlussvorschlag 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume 2.5 Aufgrund der aufgezählten Punkte wird für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume plädiert, in Richtung oberhalb von „Klöppings Fichten“, im geplanten Flächennutzungsplan oder gänzlichen Verzicht auf Windkraftanlagen in dieser einzigartigen Natur der Gemeinde Schlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume 3.1 Der Einwender ist mit dem Bau von Windenergieanlagen nicht einverstanden und wird bei Realisierung dagegen klagen. Alle Investoren und Verpächter der Grundstücke verdienen sich eine „goldene Nase“ auf Kosten der Allgemeinheit. Große Beeinträchtigungen trägt die Schlangener Bevölkerung. Sowie die hohen EEG-Umlagen alle Stromabnehmer zahlen. Wenn die Investoren nicht die vollen Kosten übernehmen, wird der Einwender Klage einreichen. Die Verschandelung der schönen Landschaft werden alls Bürger sonst alle bitter bereuen. „Stromversorgung“ sicherstellen, ist kein Argument, 1944/45 als Deutschland in Schutt und Trümmern lag, hat der Einwender keinen Tag ohne Strom erlebt, max. 1-2 Stunden an ganz wenigen Tagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 4.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Angrenzendes Waldgebiet mit vielen Familien und Kindern. Bekanntes Naherholungsgebiet mit vielen Spaziergängern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 4.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume 05.06.2015 4 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 06.06.2015 Seite 3 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 5 Öffentlichkeit 5 5.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Angrenzendes Wohngebiet mit vielen Familien und Kindern. Bekanntes Naherholungsgebiet mit vielen Spaziergängern. Tierschutz (Einflugschneise für Zugvögel). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 5.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 6.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Optische Bedrängung, Lärm, Naturschutz / Vogelschutz, Naherholung, Schattenschlag, Verlust der Immobilienwerte. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 06.06.2015 6 Öffentlichkeit 6 07.06.2015 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Seite 4 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 7 Öffentlichkeit 7 07.06.2015 6.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 7.1 Es wurde mit Erstaunen festgestellt, dass bei der ersten „Potenzialanalyse der Windenergie“ die jetzigen noch gültigen Windvorrangflächen für Windkraftanlagen auf dem Bauernkamp nicht mehr berücksichtigt sind. Dieses wird entschieden abgelehnt und die Einwender möchten zeitnah bezüglich dieser Sachlage in einen konstruktiven Dialog einsteigen, da gute Gründe für den Verbleib der bisherigen Windeignungsfläche sprechen. Die Gesellschaft (R.T.M. Windkraft GmbH & Co. KG) betreibt seit 1997 eine AN Bonus 600kW-Windkraftanlage in der beschriebenen Windeignungsfläche. Herr Bauerkämper von der dort ansässigen Gaststätte auf dem Bauernkamp betreibt die zweite Windkraftanlage (Typ: ENERCON E-40). Wir können nicht verstehen, warum uns zwar der Bestandsschutz bleiben soll, aber ein „Repowering der Windkraftanlagen“ verboten werden soll. Gerade vor dem Hintergrund, dass gemäß LEP-Entwurf das Repowering von Älteren Anlagen, die durch eine geringe Anzahl neuer, leistungsstärkerer Anlagen ersetzt werden, unterstützt wird. Folgende Punkte sprechen für eine Ausweisung der jetzigen Eignungsflächen: 1. Konzentrationswirkung: Jetzt schon als Windkraftstandort genutzt, da 10 Windkraftanlagen am Standort Bauernkamp betrieben werden (Gemeinde Schlangen und Stadt Horn-Bad Meinberg). Ein Repowering würde den gesamten Park auf 3-4 Anlagen verringern. 2. Auswirkung auf Umfeld und Umwelt: Durch die starke Minimierung der Anlagenzahl der Windkraftanlagen werden erheblich die Schallemissionen reduziert. Der Einfluss für die Tierwelt wird positiver (Flügelschlaggefahr) und das optische Bild wird gefälliger. 3. Belastung der Anwohner: Der Betreiber der dort ansässigen Gaststätte ist selbst Eigentümer der in unmittelbarer Nachbarschaft betriebenen Anlage und wird bei einem möglichen Die vorhandene Zone wurde aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und Ergebnisse (Abstände etc.) der Rechtsprechung nicht bestätigt. Sie soll jedoch vor dem Hintergrund der Ermöglichung des Repowerings der vorhandenen alten Anlagen weiter in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden. Die erfolgten Hinweise werden in die besondere städtebauliche Begründung mit übernommen, die für eine weitere Berücksichtigung der Fläche angeführt wird. Die vorhandene, im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Windenergie auf dem Bauernkamp an der Grenze zur Stadt Horn-Bad Meinberg wird in Verfahren der 14. Änderung des Flächennutzungsplan weiter berücksichtigt. Seite 5 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Repowering alle Planungen mitgestalten. 4. Guter Windstandort: Bauernkamp ist im Kreis Lippe mit einer der besten Windstandorte, daher wurde schon 1994 eine der ersten Anlagen im Kreisgebiet hier errichtet. Dieses Gebiet aus der Potenzialflächensuche herauszunehmen und andere Gebiete die im Windschatten (NO-Wind bis SO-Wind) des Eggegebirges liegen auszuweisen (z.B. Modellflugplatz) ist nicht nachvollziehbar. 5. Weiche Tabukriterien: Mindestabstände zu Einzelgehöften von 450 m können eingehalten werden, Schallimmissionen werden vom Kreis in einer separaten Baugenehmigung geprüft, der Artenschutz wird ebenfalls sehr genau geprüft. 8 Öffentlichkeit 8 8.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Die Gemeinde nimmt mit ihrer geographischen Lage eine Sonderstellung ein. Schlangen liegt im Zentrum einer schützenswerten Landschaft, die unter Berücksichtigung von Geologie, Geomorphologie und Biodiversität von internationaler Bedeutung und europaweit einzigartig ist. Grundsätzlich sollte im genannten Suchraum der Schutz der Landschaft und des Naturraums oberste Priorität haben, um auch auf regionaler Ebene der globalen Verantwortung nachzukommen und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung Rechnung zu tragen. Zudem ermöglicht eine intakte Natur- und Kulturlandschaft positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde und die Umgebung. Es gilt hier noch einmal zu unterstreichen, dass das Gebiet der Gemeinde Schlagen, an der Nahtstelle zweier bedeutsamer Mittelgebirge und im Übergangsbereich zur Sennelandschaft, eine absolute Sonderstellung einnimmt und für zukünftige Entwicklungsperspektiven eine Schlüsselposition einnimmt. Die Errichtung von Windenergieanlagen kann sich negativ auf die zukünftigen Entwicklungen auswirken. Der Wert der Landschaft ist nicht zuletzt durch eine Vielzahl bereits vorhandener Schutzgebiete gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung dieser ausgewiesenen Schutzgebiete und unter Einbeziehung der Präsenz zahlreicher Rote-Liste-Arten sowie im Suchraum nachgewiesener Schlüsselarten, muss in Konsequenz grundsätzlich vom Bau von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Schlagen abgesehen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, , Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 9.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Die Gemeinde nimmt mit ihrer geographischen Lage eine Sonderstellung ein. Schlangen liegt im Zentrum einer schützenswerten Landschaft, die unter Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 09.06.2015 9 Öffentlichkeit 9 09.06.2015 Seite 6 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Berücksichtigung von Geologie, Geomorphologie und Biodiversität von internationaler Bedeutung und europaweit einzigartig ist. Grundsätzlich sollte im genannten Suchraum der Schutz der Landschaft und des Naturraums oberste Priorität haben, um auch auf regionaler Ebene der globalen Verantwortung nachzukommen und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung Rechnung zu tragen. Zudem ermöglicht eine intakte Natur- und Kulturlandschaft positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde und die Umgebung. 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, , Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Flächen für Windenergie Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz formuliert. Es gilt hier noch einmal zu unterstreichen, dass das Gebiet der Gemeinde Schlagen, an der Nahtstelle zweier bedeutsamer Mittelgebirge und im Übergangsbereich zur Sennelandschaft, eine absolute Sonderstellung einnimmt und für zukünftige Entwicklungsperspektiven eine Schlüsselposition einnimmt. Die Errichtung von Windenergieanlagen kann sich negativ auf die zukünftigen Entwicklungen auswirken. Der Wert der Landschaft ist nicht zuletzt durch eine Vielzahl bereits vorhandener Schutzgebiete gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung dieser ausgewiesenen Schutzgebiete und unter Einbeziehung der Präsenz zahlreicher Rote-Liste-Arten sowie im Suchraum nachgewiesener Schlüsselarten, muss in Konsequenz grundsätzlich vom Bau von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Schlagen abgesehen werden. 10 Öffentlichkeit 10 17.05.2015 10.1 Grundsätzlich sind Windkraftanlagen zur Energieerzeugung der atomaren Erzeugung von Energie vorzuziehen. Es wird darum gebeten, einen Mindestabstand von 1.500 m zu Wohn- und Naherholungsflächen im genannten Gebiet der 3 Suchräume zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m gebaut werden. Es wird befürchtet, dass durch den Bau der Anlagen die Naturschutzräume zerstört werden und keine Zugvögel mehr Zwischenstopp auf den Flächen machen, weil sie im Landeanflug durch die Rotortätigkeiten gestört werden. Es wird befürchtet, dass der Modellflugplatz nicht weiter betrieben werden kann und dadurch ein großer kultureller Verlust entsteht. Zudem soll die Nutzung der Naherholungszonen im Bereich Fürstenallee und des Naturparks Teutoburger Wald und Eggegebirge gesichert werden. Vor allem der Abstand zur Wohnbebauung sollte 1.500 m betragen. Die Höher der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt. Es droht die Errichtung extrem hoher Anlagen. Dies führt bei einem zu geringen Abstand der Anlagen zur Seite 7 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Wohnbebauung zu einer optischen Bedrängung. Durch einen Abstand von 1500 m wird diese optische Bedrängung vermieden. Der Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet, durch Verlust Lange Tal, Emkental, Fürstenallee und Tierarten Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstorch. Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben, hier erholen sich die Bürger beim Wandern oder Rad fahren, dies muss auch weiterhin ohne störende Einwirkungen wie Schattenschlag oder Lärm möglich sein. Es sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu den Naherholungsgebieten eingehalten werden. 11 Öffentlichkeit 11 10.2 Durch die Lage der Gemeinde Schlangen (Senne, Teutoburger Wald) sind die Möglichkeiten der Entwicklung begrenzt. Aus diesem Grund muss zur heutigen Wohnbebauung eine Freifläche von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 11.1 Der Einwender ist gegen die Aufstellung von Windenergieanlagen, da gesundheitsgefährdend sowie lärmbelästigend. Die Natur sollte erhalten bleiben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 12.1 Die riesigen Anlagen machen laute Geräusche, werfen Licht und Schatten, davon werden die Menschen krank, bekommen Schlafstörungen, Alpträume, Depressionen, Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 08.06.2015 12 Öffentlichkeit 12 Seite 8 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 13 Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 13.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Die Natur muss und soll den Menschen und Tieren erhalten bleiben. Durch die Schutzgebiete für den Rotmilan und Fledermäuse steht nur wenig Fläche zur Verfügung. Viele Tiere finden durch die extensive Landwirtschaft einen Lebensraum, der nicht zerstört werden sollte. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 13.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend 07.06.2015 14 Öffentlichkeit 14 Beschlussvorschlag Herzprobleme usw. Der Tourismus und die Naherholung sowie der Artenschutz würden beeinträchtigt. Zuzug neuer Bürger wird verhindert. Es wird ein Wertverlust der Immobilien befürchtet. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m vom letzten bebauten Grundstück gefordert. 07.06.2015 13 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 9 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 07.06.2015 15 Öffentlichkeit 15 Öffentlichkeit 16 Öffentlichkeit 17 Öffentlichkeit 18 vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 17.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 18.1 Da der Einwohner nicht mehr in Schlangen, sondern im städtischen Raum wohnt, wird Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen 08.06.2015 18 Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 08.06.2015 17 Beschlussvorschlag 15.1 08.06.2015 16 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 10 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 19 Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 18.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 19.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 20.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 21.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Die Windräder beeinträchtigen nachhaltig das Landschaftsbild durch ihre Größe und Rotorbewegung. Lichtreflexionen, Schatten und Lärm mindern die Lebensqualität der Anwohner Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 08.06.2015 20 Öffentlichkeit 20 08.06.2015 21 Öffentlichkeit 21 06.06.2015 Beschlussvorschlag es als umso wichtiger gesehen, Naturschutz- und Rückzugsgebiete im Schlänger Raum zu erhalten. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen würde nicht nur die ansässige Fauna gefährdet, sondern auch zu einer enormen visuellen Belastung der Bewohner führen. Die Windparks, die bereits auf dem Bauernkamp platziert sind, führen zudem zu einer außerordentlichen auditiven Belastung. 08.06.2015 19 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 11 von 266, Stand: 23.12.2015 22 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 22 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ungemein. 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 21.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 22.1 Die Abwägung erfolgt entsprechend der Durch den entstehenden Lärm und die daraus folgende Gesundheitsgefährdung macht der Einwender die im Rat und in der Gemeindeverwaltung Entscheidungsträger vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten haftbar. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 22.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 08.06.2015 Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 12 von 266, Stand: 23.12.2015 23 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 23 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 24 Beschlussvorschlag 23.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Infraschall (gesundheitliche Einflüsse), Lärm, Schattenschlag, Naturschutz, Beleuchtung Tag und Nacht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz formuliert. 23.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 24.1 Es werden folgende Bedenken vorgetragen: Die optische Bedrängung durch den geringen Abstand zur Wohnanlage. Die Tatsache, dass der Infraschall die Gesundheit der Menschen beeinflusst. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 24.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 07.06.2015 24 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 07.06.2015 Seite 13 von 266, Stand: 23.12.2015 25 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 25 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 26 Öffentlichkeit 27 08.06.2015 Tourismus 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Es wird gehofft, dass der gutachterlichen Empfehlung entsprochen wird, den Suchraum 1 nicht weiter zu betrachten. Es wäre außerordentlich schade, wenn nach aufwendiger Sanierung des Baumbestandes der Fürstenallee (nach historischem Vorbild) das einzigartige und beeindruckende Landschaftsbild durch Windenergieanlagen zerstört wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 26.1 Der Einwender ist dagegen, dass Windkraftanlagen an der vorgesehenen Stelle errichtet werden, um den Überplatz des Modellflugclub Bergfalke zu erhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 18. Modellflugplatz formuliert. 27.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Die bauliche Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde im Suchgebiet 2 und 3. Lärmbelästigung für Mensch, Tier und Natur gering halten durch genügend Abstand. Keine optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 08.06.2015 27 Beschlussvorschlag 25.1 07.06.2015 26 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 14 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 28 Öffentlichkeit 28 27.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 28.1 Das Planungsgutachten empfiehlt unter 4.4.7 den Suchraum 1 mit den Flächen 1.1 und 1.2 aufgrund des absehbaren umweltfachlichen Konfliktpotenzials im weiteren Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen. Dies wird unterstützt. Den Ausschluss des Suchraumes 1 für das weitere Verfahren hält der Einwender aus nicht angesprochenen Gründen für dringend geboten. Der Suchraum 1 hat eine besondere Bedeutung für die Naherholung der Einwohner. Diese Funktion würde durch den Bau von Windkraftanlagen erheblich eingeschränkt. Es würde zu einer Riegelartigen Trennung der Ortsteile Oesterholz und Kohlstädt führen. Eine weitere Wohnbebauung auf ausgewiesenen Flächen im angrenzenden Bereich würde erheblich erschwert. Aufgrund der Höhe und der gewählten geringen Abstände der Windkraftanlagen zum Ort wäre zudem eine starke optische Rückwirkung auch auf bestehende Bebauung zu erwarten. Die Nordwestlagen zum Ort würde zu einer Schattenschlagbelastung in den besonders der Erholung dienenden Abendstunden führen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 28.2 Nach Anliegen des Landes NRW müssen die Kommunen den weitergehenden Ausbauzielen von 2% der Landesfläche für Windenergie gerecht werden. Werden nicht ausreichend Windkraftflächen ausgewiesen, so sind weiche Kriterien so zu verändern, das ausreichend Flächen für die Windkraft bleiben. Bei Verfolgung dieser Ziele ist zu erwarten, dass die gewählte Vorgehensweise in diesem Fall zu einer unausgeglichenen Abwägung öffentlicher Interessen zulasten von Bevölkerung und Umweltschutz führt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 06.06.2015 Seite 15 von 266, Stand: 23.12.2015 29 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 29 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 28.3 Das Gutachten weist zu Recht auf den besonderen naturräumlichen Charakter der Gemeinde Schlangen hin. Das Gemeindegebiet weist eine besondere Lage im Schnittpunkt verschiedener Naturräume auf. Angesichts der großen FFH- und Vogelschutzgebiete sowohl im Nord-Westen als auch im Süd-Osten des Gemeindegebietes bzw. angrenzend ist darüber hinaus zu vermuten, dass das verbleibende Gemeindegebiet nahezu in Gänze als Brückenraum dazwischen dient. Es ist ggf. zu erwarten, dass die noch freien Bereiche als ein faktisches aber nicht gemeldetes FFH-Gebiet einzustufen wären. Da Wald und Truppenübungsplatz nicht berücksichtigt werden, steigt mit dem gewählten Ansatz der Druck auf die wenigen verbliebenden Flächen, ein für Windkraft ausreichende Flächenkulisse zu ermöglichen. Dies kann im Ergebnis nur erreicht werden, indem weiche Kriterien wie z. B. Vorsorgeabstände und Höhenbegrenzungen gar nicht erst betrachtet bzw. nur in Form von zwingenden Mindestabständen errichtet werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 14. Naturschutz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 14. Naturschutz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 28.4 Bisher wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass in der Gemeinde verschiedene öffentliche Belange vertreten werden und viele Flächen im Landes- und Bundesinteresse liegen (Truppenübungsplatz). Hier ist landesweite Solidarität einzufordern und eine Flächenausweisung in geringerem Umfang für die Gemeinde ausreichend. Im Ergebnis müsste dies dazu führen, dass die Flächen im Suchraum 2 und 3 deutlich zu verkleinern sind und auf die östlich gelegenen aufgrund der Höhenlage besonders für Windkraftanlagen geeigneten Flächen konzentriert werden. Auch für Kohlstädt und hier insbesondere für die bestehende Bebauung in nördlicher Hanglage würden durch eine Verkleinerung der Flächen 2 und 3 nach Westen problematische Auswirkungen reduziert. Es ist eine deutliche Belastung hinsichtlich bedrückendem Landschaftsbild und Schattenwurf zu erwarten. Es sollten größere Vorsorgeabstände gewählt und die Höhe begrenzt werden. Sollte es bei den sehr geringen Abständen bleiben, sind vorsorgliche Höhenbegrenzungen und eine verpflichtende gutachterliche Untersuchung zu dem Landschaftsbild und Schattenwurfsauswirkungen auf den Ort Kohlstädt erforderlich. Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 29.1 Es werden folgende Bedenken vorgetragen: Der Einwender sieht viele Windräder als Beeinträchtigung von Natur, Landschaft, Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 16 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 05.06.2015 30 Öffentlichkeit 30 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tiere und Menschen. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 29.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 30.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Berücksichtigung für Pflanzen, Tiere und Mensch. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Windenergie belassen formuliert. 30.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 05.06.2015 Seite 17 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 31 Öffentlichkeit 31 31.1 Es werden folgende Bedenken geäußert: Zu nah an Wohngebiet. Lärmbelästigung, kaputtes Landschaftsbild, Tiere. Der Einwender sieht keinen Sinn in den Windrädern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 31.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 32.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Für die Menschen Nähe zum Wohngebiet. Es werden so viele Auflagen zum Landschaftsschutzgebiet gefordert. Der Einwender fragt sich, ob das heute nicht mehr aktuell ist. Naherholungsgebiete ade, Tourismus wird wohl noch „etwas“ dauern. Es wird die Frage gestellt, ob zusätzlich Strom benötigt wird oder ob die Versorgung nicht bereits gewährleistet ist. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 05.06.2015 32 Öffentlichkeit 32 05.06.2015 Seite 18 von 266, Stand: 23.12.2015 33 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 33 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Der Einwender sieht das Umfeld, die Tiere und Pflanzen sowie die Luft gefährdet. Durch noch mehr Wind und noch mehr Bewegung wird viel Staub aufgewirbelt. Der Einwender betont die Artenvielfalt und sieht „viele“ Windräder als Beeinträchtigung von Natur, Landschaft, Tier und Mensch. Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 32.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 33.1 Der Einwender sieht „viele“ Windräder als Beeinträchtigung von Natur, Landschaft, Tier und Mensch. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Seite 19 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf Windenergie belassen formuliert. 34 Öffentlichkeit 34 33.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 34.1 Der Einwender ist nicht gegen Windenergie, aber es sollte bei der Aufstellung neuer Windräder beachtet werden, dass diese nicht zu nah an den Ortsrand gebaut werden. Gegen einen Mindestabstand von 1.500m besteht kein Einwand. Es werden optische Bedrängungen sowie Lärmbelästigungen durch die Windräder befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung formuliert. 34.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume. 35.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Windkraftnutzung mit Augenmaß, Erhalt der Lebensqualität für Alle, menschenverträgliche Abstände zu Wohngebieten (2.000 m), keine Windenergienutzung in Naherholungsgebieten u. Wäldern, Belastung durch Lärm, Schattenschlag, Schlafstörungen, Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 05.06.2015 35 Öffentlichkeit 35 06.06.2015 Seite 20 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag verantwortungsvolle Planungskompetenz in der Gemeinde Schlangen / Kohlstädt u. Oesterholz. Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Wald ist gem. Sachlicher Teilplan Windenergie zum Regionalplan für den Reg.-Bez. Detmold als Ziel der Landes- und Regionalplanung nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen (vgl. Potenzialflächenanalyse). 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume. Zudem ist er grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 36.1 Durch die geplanten Windkraftanlagen werden nicht unerhebliche negative Beeinträchtigungen für den Standort Schlangen gesehen. Durch die Ausweisung der Flächen für Windkrafträder schränkt sich die Gemeinde in allen Bereichen selbst ein: Es können keine weiteren Gewerbeflächen und Wohnstandorte ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 36.2 Es wird eine unzumutbare Lärmbelästigung befürchtet, besonders im Infraschallbereich. Wie in Dänemark sollte die Bebauung bis zur abschließenden Untersuchung ausgesetzt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 35.2 36 Öffentlichkeit 36 07.06.2015 Seite 21 von 266, Stand: 23.12.2015 37 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 37 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 36.3 Es wird mit einem Wertverlust der Immobilie gerechnet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 36.4 Die Naherholungsgebiete und verschiedenen Vogelarten werden durch die Windkrafträder gefährdet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 37.1 Der Einwender möchte nicht, dass zu dicht am Dorf Kohlstädt so viele und große Windräder gebaut werden. Der Lärm, den die Windräder machen wäre nicht gut für die Bewohner und es wird eine optische Bedrängung befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 37.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 05.06.2015 Seite 22 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 38 Öffentlichkeit 38 38.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Beeinträchtigung des Wohnwertes, Lärm, Schattenschlag. Der Einwender ist gegen eine Bebauung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 38.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 39.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Beeinträchtigung des Wohnwertes, Lärm, Schattenschlag, Infraschall. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 05.06.2015 39 Öffentlichkeit 39 05.06.2015 Seite 23 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 40 Öffentlichkeit 40 39.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 40.1 Der Abstand zur bestehenden (und potenziellen) Bebauung sollte deutlich größer werden, um die Schlänger Bürger vor den negativen Auswirkungen, wie Lärmbelästigungen (auch nachts) und Schattenschlag zu schützen. Die Naherholungsgebiete dürfen nicht verschandelt werden. Die Lebensräume der Tierwelt müssen nachhaltig geschützt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 40.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 41.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Größerer Abstand zur momentanen Wohnbebauung, Schattenschlag, größerer Abstand zu Naturschutzgebieten (wg. Tierschutz). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 06.06.2015 41 Öffentlichkeit 41 07.06.2015 Seite 24 von 266, Stand: 23.12.2015 42 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 42 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 41.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 42.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Größerer Abstand zu Wohngebieten aufgrund von Lärmbelästigung, „Verbauung“ von potenziellen / zukünftigen Wohngebieten, Störung von Tieren (Naturschutzgebiete). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 42.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 07.06.2015 Seite 25 von 266, Stand: 23.12.2015 43 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 43 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 44 Beschlussvorschlag 43.1 Generell wird die Erzeugung regenerativer Energie befürwortet, sei es durch Wind oder Solar. Es werden jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Nähe zur Wohnbebauung geäußert. Es sollte ein Abstand zur Oberen-Straße und zur Wohnbebauung von 1500 m eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 44.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Wertverlust bei Immobilien und Grundstücken, verschiedenste Tierarten werden gefährdet, Gesundheit ist in Gefahr durch Infraschall und Lärm, Beeinträchtigung der Lebensqualität, z.B. durch Schattenschlag der Windräder, Störung des Naturbildes der Naherholungsgebiete, Tag- und Nachtbeleuchtung, die Gemeinde wird komplett eingegrenzt / keine Weiterentwicklung des Ortes möglich. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 44.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 06.06.2015 44 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 29.05.2015 Seite 26 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 45 Öffentlichkeit 45 45.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, Rotorgeräusche als Stressbelastung, Gefährdung für die Tierwelt, Verein „Bergfalke“ Modellflugplatz. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 45.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 46.1 Es wird befürchtet, dass die gesundheitliche Belastung für die angrenzende Bevölkerung nicht tragbar ist und auch die angrenzenden Naturschutzgebiete zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 46.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten 06.06.2015 46 Öffentlichkeit 46 04.06.2015 Seite 27 von 266, Stand: 23.12.2015 47 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 47 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 48 06.06.2015 Beschlussvorschlag Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 47.1 Folgende Punkt sollen berücksichtig werden: Enorme gesundheitliche Belastung von Mensch und Tier durch Infraschall (z.B. Herzprobleme, Kopfschmerzen, Kreislauf, etc.) und nächtliches Leuchtfeuer (Schlafmangel). Häufig sind auch Depressionen, Angstzustände und Aggressivität zu befürchten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 47.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 48.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: gesundheitliche Belastung für die Bevölkerung, Fläche grenzt an Naturschutzgebiet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 05.06.2015 48 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 28 von 266, Stand: 23.12.2015 49 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 49 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 50 07.06.2015 Beschlussvorschlag 48.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 49.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht, der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann, der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann, die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien, die Bedrohung der dort lebenden Fauna. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 49.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 50.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Lärm, Schattenschlag, Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten 08.06.2015 50 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 29 von 266, Stand: 23.12.2015 51 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 51 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB optische Bedrängung, Einkesselung der Gemeinde, Abwanderung der Bürger. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf formuliert. 50.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 51.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schalldruck in geschlossenen Räumen auseinandersetzt. Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. 51.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Seite 30 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 51.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 51.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 51.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 51.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 31 von 266, Stand: 23.12.2015 52 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 52 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 51.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 51.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 52.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt. Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Seite 32 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 52.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf formuliert. 52.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 52.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 52.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 33 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 52.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 52.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 52.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. Seite 34 von 266, Stand: 23.12.2015 53 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 53 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 54 Beschlussvorschlag 53.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände von mind. 2.000 m, Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft, Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 53.2 Der Einwender ist deutlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete nachhaltig zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 54.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände von mind. 2.000 m, Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft, kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 54.2 Der Einwender ist deutlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete nachhaltig zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. 07.06.2015 54 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 07.06.2015 Seite 35 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Naherholung, Tourismus formuliert. 55 Öffentlichkeit 55 55.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt. Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 55.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf formuliert. 55.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Seite 36 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 55.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 55.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 55.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 55.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Seite 37 von 266, Stand: 23.12.2015 56 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 56 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 57 Beschlussvorschlag 55.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 56.1 Als betroffener Anwohner fühlt der Einwender sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark beeinträchtigt. Zudem wird ein Wertverlust des Grundstückes befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf formuliert. 56.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 57.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, 05.06.2015 57 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt. Seite 38 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 57.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf formuliert. 57.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 57.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Seite 39 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 57.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 57.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 57.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 57.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung Seite 40 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 58 Öffentlichkeit 58 58.1 Der Einwender möchte nicht von noch mehr Windkraftanlagen umgeben sein und sieht zudem die Gesundheit der Enkelkinder gefährdet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 58.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 59.1 Der Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge darf durch die extrem hohen Windanlagen nicht zerstört werden. In diesen Wäldern verstecken sich viele scheue Tier- und Vogelarten, die nicht gefährdet werden dürfen. Der Einwender berichtet, dass er den seltenen Schwarzstorch im Unterdorf von Kohlstädt gesichtet hat. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Wald ist gem. Sachlicher Teilplan Windenergie zum Regionalplan für den Reg.-Bez. Detmold als Ziel der Landes- und Regionalplanung nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen (vgl. Potenzialflächenanalyse). Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 59.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 07.06.2015 59 Öffentlichkeit 59 06.06.2015 Seite 41 von 266, Stand: 23.12.2015 60 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 60 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 61 Beschlussvorschlag 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 60.1 Es sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung, der tatsächliche Strombedarf der Gemeinde Schlangen, Naturschutz, Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 60.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 61.1 Die Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen sollte sich an dem Bedarf an Energie in Schlangen orientieren, nicht an der Anzahl möglicher Anlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf 04.06.2015 61 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 06.06.2015 Die Windenergieanlagen sollten nur dort errichtet werden, wo Lärmbelästigungen und Schattenwirkungen auf bebaute Gebiete entfallen. Der Charakter eines Naherholungsgebietes sollte erhalten bleiben. Eine optisch bedrängende Wirkung sollte ausgeschlossen sein. Seite 42 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 62 Öffentlichkeit 62 61.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 62.1 Es wird auf folgende Bedenken hingewiesen: Die optisch bedrängende Wirkung und die Lärmbelastung auf naheliegende Wohngebiete sowie die Veränderung des Charakters des Gebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 62.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 63.1 Durch die enorme Höhe der zu errichtenden Windenergieanlagen muss unbedingt ein Mindestabstand von 1.500 - 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Auch zu den Naherholungsgebieten sollte der Mindestabstand 1.500 m betragen. Um eine weitere Wohnbebauung zu ermöglichen, sollte eine Freifläche von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 05.06.2015 63 Öffentlichkeit 63 07.06.2015 Um Wertminderungen von Immobilien mit Grundstücken zu vermeiden, sollte der Seite 43 von 266, Stand: 23.12.2015 64 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 64 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB größtmögliche Abstand zu Windenergieanlagen eingeplant werden. Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 63.2 Die Einwender sind grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 64.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Abstand zum letzten Wohnhaus min. 2 km, Lärmbelästigung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände formuliert. 64.2 Die Einwender sind für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 64.3 Die Einwender sind zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 04.06.2015 Seite 44 von 266, Stand: 23.12.2015 65 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 65 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 65.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt. Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für 65.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 65.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Seite 45 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Windenergie formuliert. 65.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 65.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 65.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 65.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Seite 46 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 66 Öffentlichkeit 66 65.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 66.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt. Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. 66.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Seite 47 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 66.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 66.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 66.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 66.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. Seite 48 von 266, Stand: 23.12.2015 67 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 67 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 68 06.06.2015 Beschlussvorschlag 66.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 66.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 67.1 Es wird ein hohes Risiko durch Infraschall und dadurch eine Beeinträchtigung der Gesundheit befürchtet. Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden auch bei den Tieren befürchtet. Die Befürchtungen werden mit dem Fernsehbeitrag von Spiegel TV vom 07.06.2015 begründet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 68.1 Sofern die heutigen Suchräume zu Konzentrationsflächen werden ist eine Gemeindeentwicklung in diesen Bereichen ausgeschlossen, was zu einem Wertverlust bei Immobilien und Grundstücken führen wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 07.06.2015 68 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 49 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Einem Zuzug von Neubürgern der Gemeinde wird hierdurch entgegen gewirkt und eine potentielle Abwanderung von Anwohnern wird gefördert. Neben der Gefährdung von Landschafts- und Naturschutz sind auch heimische Tierarten durch die geplanten Konzentrationsflächen gefährdet. Ebenso darf die optische Bedrängung des Menschen durch die Errichtung extrem hoher Windkraftanlagen sowie die davon ausgehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag nicht unterschätzt werden. 69 Öffentlichkeit 69 06.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 68.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 69.1 Sofern die heutigen Suchräume zu Konzentrationsflächen werden ist eine Gemeindeentwicklung in diesen Bereichen ausgeschlossen, was zu einem Wertverlust bei Immobilien und Grundstücken führen wird. Einem Zuzug von Neubürgern der Gemeinde wird hierdurch entgegen gewirkt und eine potentielle Abwanderung von Anwohnern wird gefördert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Neben der Gefährdung von Landschafts- und Naturschutz sind auch heimische Tierarten durch die geplanten Konzentrationsflächen gefährdet. Seite 50 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Ebenso darf die optische Bedrängung des Menschen durch die Errichtung extrem hoher Windkraftanlagen sowie die davon ausgehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag nicht unterschätzt werden. 70 Öffentlichkeit 70 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 69.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 70.1 Es werden Lärmbelästigungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände formuliert. 70.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 04.06.2015 Seite 51 von 266, Stand: 23.12.2015 71 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 71 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 72 Öffentlichkeit 73 04.06.2015 16. Verkleinerung der Suchräume Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 72.1 Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: Schattenschlag und Lärm. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 15. Schattenwurf formuliert. 72.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 73.1 Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: Schattenschlag und Lärm. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 15. Schattenwurf 04.06.2015 73 Beschlussvorschlag 71.1 04.06.2015 72 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 52 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 74 Öffentlichkeit 74 73.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 74.1 Da die Möglichkeit besteht die Windräder nicht so nah an bewohntes Gebiet zu stellen, sollte man das auch Nutzen, da doch eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit besteht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 74.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 75.1 Es wird ein größere Abstand der Windräder von bebauten Flächen / bewohnten Flächen gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 75.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 04.06.2015 75 Öffentlichkeit 75 04.06.2015 Seite 53 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag 16. Verkleinerung der Suchräume 76 Öffentlichkeit 76 Öffentlichkeit 77 Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich 3. Optisch bedrängende Wirkung dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 76.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. 76.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 77.1 Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung sollte ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 05.06.2015 77 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 04.06.2015 Bezüglich des Infraschalls ist die TA-Lärm i.Z.m. DIN 45680 zur Messung von Geräuschemissionen von Industrieanlagen nicht ausreichend, da sie sich nicht mit Schall-Druck in geschlossenen Räumen auseinander setzt. Bessere Messmethoden sind nötig und in Entwicklung. Auch hier wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Seite 54 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 77.2 Sowohl die enorme Höhe, wie auch der während des Tages einfallende Schattenschlag und währen der Dunkelheit die rot blinkende Befeuerung der Windenergieanlagen würden als optische Bedrängung wahrgenommen. Zur Vermeidung dieser Situation wird ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung vorgeschlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 77.3 Um die städtebauliche Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, sollte ein zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 77.4 Durch die Errichtung der Windenergieanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Langen Tal würde der derzeit hohe Erholungswert und damit ein Stück Wohnqualität und nicht zuletzt touristisches Potenzial verloren gehen. Es wird ein Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 77.5 Der Modellflugclub Bergfalke hat eine große positive Außenwirkung und erhöht den Freizeitwert in der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes ist ein Mindestabstand von 500 m zu Windenergieanlagen notwendig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Seite 55 von 266, Stand: 23.12.2015 78 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 78 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 2. Abstände 18. Modellflugplatz Themen 2. Abstände 18. Modellflugplatz formuliert. 77.6 Es droht ein deutlicher Wertverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke formuliert. 77.7 Der GEP, Regierungsbezirk Detmold bestimmt im letzten Satz von Ziel 6, dass die Kammlagen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges von den Ausweisungen freizuhalten sind. Der FNP-Entwurf nimmt zu dieser Auflage nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Dies sollte bei der Endplanung berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 77.8 Eine Beeinträchtigung der Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sind gesetzlich verboten. Es sollten große Schutzkorridore zum Schutz von Natur und Tierwelt ausgewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 78.1 Es ist nachvollziehbar und berechtigt andere Energiequellen als Stromkraftwerke zu Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 56 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag fördern und zu nutzen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, in welchen Flächenausdehnungen Windräder aufgestellt werden und eine Verspargelung der Landschaft bewusst in Kauf genommen wird. 04.06.2015 Das Aufstellen der Windräder nutzt nicht dem Gemeinwohl, sondern nur den Investoren. Die Lebensqualität der Anwohner verschlechtert sich nachhaltig. Zudem sind gesundheitliche Schäden durch Lärm und Schattenschlag zu befürchten. Ökonomischer Schaden entsteht durch den Wertverlust der Grundstücke in der Nähe von Windenergieanlagen. Auch der Tourismus wird nachhaltig gefährdet. Die einzigartige Landschaft würde zerstört werden. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Es wird eine deutlich größere Distanz bei gleichzeitiger radikaler Bündelung ohne Zerfledderung von Landschaft gefordert, sowie eine Höhen- / Mengenbegrenzung. 79 Öffentlichkeit 79 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 79.1 Bei der Planung sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Abstandsflächen der Windenergieanlagen so zu bemessen das die Wohngebiete bestmöglich von Schatten, Lärm und optischer Bedrängung geschützt sind. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 15. Schattenwurf formuliert. 79.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 04.06.2015 Seite 57 von 266, Stand: 23.12.2015 80 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 80 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 81 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 81.1 Folgende Punkte sollen berücksichtig werden: Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung, optische Bedrängung und Schattenwurf, Natur- und Tierschutz. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 81.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholung zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 82.1 Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes in Richtung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Suchgebiete II und III sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Es wird die Zurücknahme der ausgewiesenen Konzentrationsflächen auf 3.000 m Abstand von Wohngebäuden und eine Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen auf 80 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, 04.06.2015 82 Öffentlichkeit 82 02.06.2015 Beschlussvorschlag 80.1 04.06.2015 81 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 58 von 266, Stand: 23.12.2015 83 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 83 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Zudem muss sichergestellt werden, dass genügend Freiraum, min. 1.500 m Abstand zu vorhandenen Schutzgebieten, für Tier- und Pflanzenwelt verbleiben. 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz formuliert. 83.1 Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes in Richtung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Suchgebiete II und III sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Eine deutliche Vergrößerung des Abstandes zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und den ausgewiesenen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auf min. 3.000 m (gem. WHO-Empfehlung) mit einer Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen bis 100 m. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung formuliert. 83.2 In dem ausgewiesenen Flächennutzungsplan werden mit den ausgewiesenen Konzentrationsflächenfolgende Punkte nicht ausreichend berücksichtig: Die Wohngebiete werden nicht ausreichend freigehalten von Lärm und optischen Bedrängungen durch die Windenergieanlagen. Somit findet dort eine Minderung der Lebensbedingungen und der Wohnwerte statt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 03.06.2015 Es ist keine Berücksichtigung von Flächen zur Weiterentwicklung der Gemeinde (allgemeine Siedlungsflächen) in Richtung der Suchgebiete II und III erkennbar. Damit wird die Möglichkeit der Ausweisung von Siedlungsflächen (Wohnbaufläche, Sonderbaufläche Gesundheit/Erholung, Gemeinbedarfsfläche) in Richtung der Suchgebiete II und III, die auch jetzt schon frei bleiben müssen von Lärm und optischen Bedrängungen der Windenergieanlagen, verhindert. Die Erhaltung des zusammenhängenden und naturgeprägten Landschaftsgebietes in Richtung der Suchgebiete II und III – das aus den Wohngebieten fußläufig erreichbar ist – geht verloren. Große Teile der Gemeinde liegen im Wasserschutzgebiet der Zone III A. Wasserschutzbeeinträchtigende Schäden, die durch Errichten von Seite 59 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Windenergieanlagen in Karstgebieten auftreten, sind nicht auszuschließen. 84 Öffentlichkeit 84 84.1 Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes in Richtung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Suchgebiete II und III sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Eine deutliche Vergrößerung des Abstandes zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und den ausgewiesenen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auf min. 3.000 m (gem. WHO-Empfehlung) mit einer Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen bis 100 m. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung formuliert. 84.2 In dem ausgewiesenen Flächennutzungsplan werden mit den ausgewiesenen Konzentrationsflächenfolgende Punkte nicht ausreichend berücksichtig: Die Wohngebiete werden nicht ausreichend freigehalten von Lärm und optischen Bedrängungen durch die Windenergieanlagen. Somit findet dort eine Minderung der Lebensbedingungen und der Wohnwerte statt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen Es ist keine Berücksichtigung von Flächen zur Weiterentwicklung der Gemeinde (allgemeine Siedlungsflächen) in Richtung der Suchgebiete II und III erkennbar. Damit wird die Möglichkeit der Ausweisung von Siedlungsflächen (Wohnbaufläche, Sonderbaufläche Gesundheit/Erholung, Gemeinbedarfsfläche) in Richtung der Suchgebiete II und III, die auch jetzt schon frei bleiben müssen von Lärm und optischen Bedrängungen der Windenergieanlagen, verhindert. Die Erhaltung des zusammenhängenden und naturgeprägten Landschaftsgebietes in Richtung der Suchgebiete II und III – das aus den Wohngebieten fußläufig erreichbar ist – geht verloren. Große Teile der Gemeinde liegen im Wasserschutzgebiet der Zone III A. Wasserschutzbeeinträchtigende Schäden, die durch Errichten von Windenergieanlagen in Karstgebieten auftreten, sind nicht auszuschließen. 85 Öffentlichkeit 85 02.06.2015 85.1 Es wird gefordert, die Windanlagen nicht näher als 10 km an den Ortskern heranzuführen, da es jetzt bereits Geräuschbelästigungen gibt. Seite 60 von 266, Stand: 23.12.2015 86 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 86 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 87 Beschlussvorschlag 2. Abstände 2. Abstände formuliert. 85.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 86.1 Der Einwender möchte nicht, dass weitere Windanlagen unter 5 km zum Ortskern gebaut werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 86.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 87.1 Es wird befürchtet, dass durch weiteren Ausbau die Lärmbelästigung unerträglich und bedrohlich wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen formuliert. 87.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten 05.06.2015 87 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 02.06.2015 Seite 61 von 266, Stand: 23.12.2015 88 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 88 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 89 Öffentlichkeit 90 05.06.2015 Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Es findet bereits jetzt nachts durch die 2 Windkrafträder eine Lärmbelästigung statt. Sollte die Anzahl der Windräder erhöht werden, wird eine unerträgliche Störung befürchtet, die sich ggf. sogar gesundheitsschädlich auswirken kann. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände formuliert. 88.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 89.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 90.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark beeinträchtigt. Ebenso würde durch diese Maßnahme der Wert des Grundbesitzes stark vermindert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 05.06.2015 90 Beschlussvorschlag 88.1 02.06.2015 89 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 62 von 266, Stand: 23.12.2015 91 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 91 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf formuliert. 90.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 91.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark beeinträchtigt. Ebenso würde durch diese Maßnahme der Wert des Grundbesitzes stark vermindert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf formuliert. 91.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 05.06.2015 Seite 63 von 266, Stand: 23.12.2015 92 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 92 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 93 07.06.2015 Beschlussvorschlag 92.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark beeinträchtigt. Ebenso würde durch diese Maßnahme der Wert des Grundbesitzes stark vermindert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf formuliert. 92.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 93.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Landschaftsschutz, Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 05.06.2015 93 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 64 von 266, Stand: 23.12.2015 94 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 94 Äußerung (Zusammenfassung) Öffentlichkeit 95 Beschlussvorschlag 93.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 94.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Landschaftsschutz, Schallemissionen innerhalb der Wohnbebauung, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 94.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 95.1 Es gibt genug Windkraft, die erzeugt Energie kann nicht eingespeist werden (Profit Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird gefolgt. Es 07.06.2015 95 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 65 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 07.06.2015 96 Öffentlichkeit 96 07.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 96.1 wohl nur für die Betreiber). Die Fürstenallee wird für viel Geld nach altem Vorbild „saniert“. Vögel und Wild werden vertrieben, Menschen leben in Dauerbeschallung. Kohlstädt bleibt auf der Strecke, noch nicht einmal für Wanderer attraktiv. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Neben den bekannten negativen Auswirkungen bei der Errichtung von Windkraftanlagen, wie Zerstörung der Landschaft durch „Verspargelung“, Zerstörung von Naherholungsgebieten, Wertminderung von Baugrundstücken und Immobilien und Vertreibung bestimmter Tierarten, ist der Einfluss auf die Gesundheit ein nicht zu unterschätzender Faktor. Infraschall, Schattenschlag und Beleuchtung der Anlagen haben einen Einfluss auf die Gesundheit. Sollte die Stromerzeugung durch Windkraft nicht ganz gestoppt werden können, sollten die Anlagen in einem Mindestabstand von drei Kilometern zu den Wohngebieten errichtet werden. Solange nicht wissenschaftlich bewiesen ist, dass keine Gesundheitsschäden durch Windkraftanlagen entstehen, sollte ein Baustopp für Anlagen in der Nähe von Wohngebieten selbstverständlich sein. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Seite 66 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 97 Öffentlichkeit 97 97.1 05.06.2015 Es wird Protest gegen den Bau der Windenergieanlagen in den geplanten Windvorrangzonen 2 und 3 eingelegt. Da diese in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten liegen ist eine starke Minderung der Wohnqualität durch Schattenwurf und Lärm zu befürchten. Es wird ein Mindestabstand von 3.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Außerdem sind die Naherholungsgebiete der Gemeinde gefährdet, wenn riesige Windenergieanlagen errichtet werden. Auch die optische Beeinträchtigung des Gebietes wirkt sich negativ auf den Erholungstourismus aus. Zumal ist es unverständlich Industrieanlagen in einem Wasserschutzgebiet zu errichten, in dessen Nähe auch Naturschutzzonen liegen. Die dadurch auftretenden Scheuch- und Vertreibungseffekte auf die dort beheimateten Tiere sollten berücksichtigt werden. 98 Öffentlichkeit 98 07.06.2015 98.1 Durch den Bau der Windkraftanlagen wird die aufwendige Sanierung des Naturdenkmals Fürstenallee als gefährdet gesehen. Der Sanierungsplan der Fürstenallee sowie der zu erwartende eingeschränkte Lebensraum der bedrohten Tierarten steht im vollkommenden Gegensatz zu dem geplanten FNP. Dies trifft ebenso auf die weiterhin geplanten Flächen Langes Tal und Emkental zu. Durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag ist der Mensch dauerhaften Belastungen ausgesetzt. Zudem entsteht eine optische Bedrängung. Windkraftanlagen sind mindestens mit einem Abstand von 2500 bis 3000 m von Wohngebieten, Naherholungsgebieten und Naturdenkmälern zu errichten, oder sind am besten an Ortsbereichen ganz zu vermeiden. Die Windkraftanlagen werden als Bedrohung für die Lebensqualität und als Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Seite 67 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Wertverlust der Immobilie gesehen. 15. Schattenwurf Zudem wird eine Gefährdung der Infrastruktur des Ortes gesehen durch Einkesselung 16. Verkleinerung der Suchräume durch die Windenergieanlagen. Wodurch auch die Ausweisung weiterer Wohngebiete unterbunden wird. 99 Öffentlichkeit 99 Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem für einen Abstand von min. 1.000 m zwischen den Windrädern und Wohngebieten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 100.1 Der Einwender ist seit langer Zeit Mitglied und Vorsitzender des MFC Bergfalke und sieht die Existenz des Vereins sowie das Landschaftsbild gefährdet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten 99.1 07.06.2015 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Wertminderung von Eigentum bei zu geringem Abstand zwischen Windrädern und Wohngebäuden. In Niedersachsen ist deshalb ein Strafverfahren gegen einen Windparkbetreiber anhängig. In Dänemark gibt es einen Baustopp durch Probleme mit Nerzfarmen durch Infraschall verursacht, die Auswirkungen auf den Menschen sind bisher unbekannt. Die Planung der Gemeinde für eine Ferienregion und Ausbau des Tourismus wird durch Windräder stark beeinträchtigt bzw. be(ver)hindert. Wenn man nachts von Schlangen Richtung Benhausen sieht, leuchten/blinken die Spitzen der Windräder rot. Diese rote Warnbeleuchtung ist die ganze Nacht über weit zu sehen. 99.2 100 Öffentlichkeit 100 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 68 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 06.06.2015 101 Öffentlichkeit 101 02.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume 1. damit der Modellflugplatz nicht gefährdet wird (Mindestabstand 500 m) 2. damit der Bau von Windrädern das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete nicht zerstören 3. für den Bau von Windrädern entsprechende Abstandflächen zur Wohnbebauung (Mindestabstand 750 m) einzuhalten, um die Anwohner in ihrer Lebensqualität nicht durch Schattenschlag, Lärm und Infraschall zu beeinträchtigen. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 101.1 Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist für die Gemeinde von weitreichender Bedeutung. Das Ortsbild würde durch die Ausweisung von Konzentrationszonen zerstört. Durch eine Nutzung der Flächen durch Investoren wird eine Begrenzung der Anzahl und der Höhe der Windräder nicht möglich sein. Allerdings wird Anträgen auf Errichtung von Windkraftanalgen außerhalb dieses Gebietes nach Rechtskraft der Änderung des FNP mit der Festlegung der Konzentrationsflächen die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entgegengehalten werden können. Derartige Anträge sind danach wegen eines Verstoßes gegen öffentliche Belange abzulehnen. Dies zeigt, welche grundsätzliche Bedeutung der anstehenden Ratsentscheidung zukommt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete Der Entscheidungsspielraum der Ratsmitglieder sollte im Rahmen der Planungshoheit genutzt werden. 101.2 Windkraftanlagen sind als regenerative Energiequelle grundsätzlich zu begrüßen. Zudem sind sie im Außenbereich privilegiert. Zu prüfen ist jedoch zunächst, ob auf dem Gebiet der Gemeinde überhaupt die Errichtung von Windenergieanlagen zulässig ist. Dabei sind insbesondere Wasserschutzgebiete sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete zu beachten. Des Weiteren wird der Ablauf des Planverfahrens erklärt und zu dem Schluss gekommen: Dass nicht überall dort, wo es zulässig ist, auch Windkraftanlagen im Seite 69 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Flächennutzungsplan ermöglicht werden sollen. Dann wäre das gesamte Verfahren überflüssig gewesen und die Gemeinde würde von ihrer grundsätzlichen Planungshoheit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen. Allerdings ist es erforderlich, der Windkraft im Ergebnis substantiell Raum zu geben. 101.3 Für die konkrete Planung ist ein gesamträumliches Planungskonzept aufzustellen, welches auch die negativen Auswirkungen berücksichtigt. Insbesondere folgende Punkte: - Auswirkungen für die Bürger - die Gemeindeentwicklung - der Natur- und Landschaftsschutz Bei den Auswirkungen für die Bürger sind folgende Punkte zu beachten: Lärmschutz, Schattenschlag, Infraschall, Beleuchtung der Anlagen, Naherholung. Bei den Interessen der Gemeinde soll folgendes Berücksichtigung finden: Gemeindeentwicklung, Zuzug bzw. Abwanderung von Bürgern, Planungshoheit, Modellflugplatz. Bei dem Natur- und Landschaftsschutz soll folgendes beachtet werden: Landschaft, Naturschutz, die technische Entwicklung bei der Abwägung. Bei Berücksichtigung des letzten Punktes kann bei der Abwägungsentscheidung nur dazu führen, dass die Flächen, die als Windenergievorranggebiete ausgewiesen werden können, nur eine mit den Interessen der Gemeinde verträgliche Größe aufweisen dürfen. Flächen für Windenergie 14. Naturschutz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Weiter ist zu klären, ob der Windkraft substantiell Raum eingeräumt wurde. Als Ergebnis ist der Windenergie in substantieller Weise unter Berücksichtigung der übrigen zu beachtenden Gesichtspunkte Raum zu geben. 102 Öffentlichkeit 102 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 102.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Seite 70 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 02.06.2015 103 Öffentlichkeit 103 05.06.2015 104 Öffentlichkeit 104 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB unzumutbar. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie 15. Schattenwurf erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 102.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 103.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Planungen: Das letzte Naherholungsgebiet würde unwiderruflich zerstört werden. Der Lebensraum von vielen Tieren würd zerstört werden und durch Emissionen auch die menschliche Gesundheit gefährdet werden. Minderung der Lebensqualität und Wertverlust der Immobilien. Bei WKA von über 200 m Gesamthöhe ist ein Abstand von 6 - 8 km einzuhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 104.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz belassen formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es Seite 71 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Flächennutzungsplan. werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 105.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 106.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m. Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 05.06.2015 106 Öffentlichkeit 106 04.06.2015 Beschlussvorschlag vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume 05.06.2015 105 Öffentlichkeit 105 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz formuliert. Seite 72 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 107 Öffentlichkeit 107 06.06.2015 108 Öffentlichkeit 108 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich 3. Optisch bedrängende Wirkung dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. 107.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 107.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 108.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Seite 73 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 109 Öffentlichkeit 109 07.06.2015 108.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 109.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 109.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 74 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 110 Öffentlichkeit 110 07.06.2015 111 Öffentlichkeit 111 07.06.2015 110.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission innerhalb der Wohnbebauung, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 110.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 111.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission innerhalb der Wohnbebauung, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 75 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 112 Öffentlichkeit 112 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 111.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 112.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission innerhalb der Wohnbebauung, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 112.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 76 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 113 Öffentlichkeit 113 07.06.2015 114 Öffentlichkeit 114 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 113.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission, Naturschutz, Tierschutz, Windenergie, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 113.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 114.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: Landschaftsschutz, Schallemission, Naturschutz, Tierschutz, Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Seite 77 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Windenergie, optische Bedrängung. 115 Öffentlichkeit 115 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 114.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 115.1 Zu bedenken sind die bisher noch nicht erforschten Tieffrequenzen (Infraschall), die möglicherweise extrem Gesundheitszustände beeinträchtigen können. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 115.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 07.06.2015 Seite 78 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 116 Öffentlichkeit 116 06.06.2015 117 Öffentlichkeit 117 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 116.1 Da gesundheitlichen Risiken durch die Immissionen von WKA nicht auszuschließen sind, müssen schon sehr große Abstände zu Menschen und Tieren geplant werden. So groß sind die Suchräume in Schlangen nicht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 116.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 117.1 Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen je nach Windlage tatsächlich dem derzeitigen zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten, insbesondere nachts. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 06.06.2015 Gesundheitsgefährdung durch Infraschall und nächtliches Leuchtfeuer (Schlafstörungen, Depressionen) sind zu befürchten. 117.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Seite 79 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag 16. Verkleinerung der Suchräume 118 Öffentlichkeit 118 08.06.2015 119 Öffentlichkeit 119 07.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich 3. Optisch bedrängende Wirkung dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. 118.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 118.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 119.1 Aufgrund der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnislage sind gesundheitliche Risiken, welche allgemein von der Immission von Windturbinen ausgehen (z.B. Infraschall / tieffrequenter Schall), nicht auszuschließen. Besonders bei Abständen von nur wenigen hundert Metern ist damit das gesetzlich verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit bedroht. Auch der Bau von raumbedeutenden Anlagen würde sich wissenschaftlich über zahlreiche ärztliche Positionspapiere hinwegsehen, die die negativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gesundheit von Anwohnern bereits belegt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Seite 80 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 120 Öffentlichkeit 120 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) 04.06.2015 Beschlussvorschlag 119.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstört; außerdem aufgrund der oben genannten Risiken. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 120.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m. Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zu einem Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird zu einem Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. 121 Öffentlichkeit 121 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 121.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m. Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Seite 81 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. 07.06.2015 Beschlussvorschlag 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz formuliert. 122.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Gesundheit der Anwohner. Der Einwender wohnt selbst in der Nähe der Suchräume. Der episodische Schattenschlag, die Lärmemissionen und die nächtliche Beleuchtung beunruhigen den Einwender sehr. Die Umleitung des B1-Verkehrs über die Obere Straße hat den Einwender in 2014 deutlich gezeigt, dass seine Gesundheit durch Lärm und Unruhe nachhaltig negativ beeinflusst wird. Die Lebensqualität würde deutlich beeinträchtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf formuliert. 122.2 Die Gesundheit der Tiere, besonders der eigenen Hühner: Es ist zu erwarten, dass sich eine permanente visuelle und akustische Belastung auf die Gesundheit der Tier und die Qualität und die Menge der Eier auswirken wird. Der Einwender möchte, dass für die Nachbarn und nachfolgende Generationen, die Möglichkeit der gesunden Tierhaltung erhalten bleibt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. 122 Öffentlichkeit 122 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 82 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 123 Öffentlichkeit 123 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 122.3 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 123.1 Der Einwender beantragt folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Gesundheit der Anwohner. Der Einwender wohnt selbst in der Nähe der Suchräume. Der episodische Schattenschlag, die Lärmemissionen und die nächtliche Beleuchtung beunruhigen den Einwender sehr. Die Umleitung des B1-Verkehrs über die Obere Straße hat den Einwender in 2014 deutlich gezeigt, dass seine Gesundheit durch Lärm und Unruhe nachhaltig negativ beeinflusst wird. Die Lebensqualität würde deutlich beeinträchtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf formuliert. 123.2 Die Gesundheit der Tiere, besonders der Gebrauchshunde. Es wird befürchtet, dass die Errichtung von Windrädern in dem direkten Umfeld, für die Hündin eine zu starke Belastung sein wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 123.3 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird nicht gefolgt. Seite 83 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 124 Öffentlichkeit 124 06.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 124.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich der Wohnort des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 15. Schattenwurf formuliert. 124.2 Es gilt zu prüfen, ob die Schall-/ Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte 124.3 Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. Seite 84 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 124.4 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 125 Öffentlichkeit 125 07.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich 3. Optisch bedrängende Wirkung dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. 125.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. 125.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 85 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 126 Öffentlichkeit 126 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich 3. Optisch bedrängende Wirkung dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. 126.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. 126.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 127 Öffentlichkeit 127 07.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich 3. Optisch bedrängende Wirkung dem derzeitig zumutbaren Pegel in db(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. 127.1 Gem. derzeitiger Planung der drei Suchräume befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Seite 86 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. 128 Öffentlichkeit 128 05.06.2015 formuliert. 127.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 128.1 Gründe und Fakten gegen die geplanten WKA sind hinreichend bekannt und eingereicht. Diesen schließt sich der Einwender in allen Punkten an. Als „echter“ UR-Schlänger ist dieser gegen die massive, unsinnige und in dieser Form nicht wieder gut zu machende Verunstaltung eines (noch) schönen und Lebens-/ Liebenswerten Heimatortes Schlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 128.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 129.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen Zitat des Bürgermeisters: Das höchste Gut, was wir besitzen ist unsere Natur. Dies wird voll unterstützt. Warum soll jetzt dieses „höchste“ Gut zerstört werden? WKA dort wo sie keinerlei negativen Einflüsse jeglicher Art auf die Bürger eines Ortes haben. 129 Öffentlichkeit 129 05.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 87 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 130 Öffentlichkeit 130 Äußerung (Zusammenfassung) 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 130.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 131.1 Die Anlagen sollten einen Abstand von mindestens 1.800 m einhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 131.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 132.1 Die Landschaft wird verschandelt. Infraschall und Schattenschlag sind nicht gut für die Menschheit. Tiere werden verdrängt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung 06.06.2015 132 Öffentlichkeit 132 08.06.2015 Beschlussvorschlag Tourismus 05.06.2015 131 Öffentlichkeit 131 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 88 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 133 Öffentlichkeit 133 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 132.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 133.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Man sollte zum Schutz der Menschen mindestens einen Abstand von 1.800 m einhalten. Schutz vor Infraschall bei der Art großer Anlagen. Schutz vor Schattenschlag in Wohngebieten. Durch die riesigen Fundamente der Anlagen wird der Grundwasserlauf beeinträchtigt. Massive Störung von Zugvögeln, Fledermäusen und anderen Tieren befürchtet. Verhinderung möglicher Ausweisung von neuen Baugebieten im Flächennutzungsplan. Ein mehr an Tourismus, ist durch den massiven Bau von Windenergieanlagen auszuschließen, sie zerstören das Naherholungsgebiet der Gemeinde Schlangen. Durch den Bau entsteht ein Werteverfall der angrenzenden Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Seite 89 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 134 Öffentlichkeit 134 07.06.2015 133.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören, aber wenn Nutzungsflächen ausgewiesen werden müssen, so sollten sie so klein wie möglich ausfallen und mit großen Abstand zu den Wohngebäuden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 134.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Renovierung der Fürstenallee nach historischem Vorbild und Windkraft nebenan sind sehr fragwürdig. Es werden elektromagnetische Auswirkungen auf alle Lebewesen befürchtet. Die wirtschaftliche Ausnutzung ist fragwürdig. Verlust der Naherholungsgebiete droht. Feld und Flurräume gerade für Raubvögel, Fledermäuse einschränken (siehe Milanprojekt). Mindestabstand von 1,5 km zu Ortschaften. Die Ortsteile verlieren mehr an Attraktivität und Lebensqualität. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume. formuliert. 134.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 90 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 135 Öffentlichkeit 135 07.06.2015 136 Öffentlichkeit 136 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 135.1 Der Einwender findet nicht, dass die Renovierung der Fürstenallee nach historischem Vorbild mit Windrädern im Einklang stehen kann. Raubvögel, die seit Jahren über dem Hassel kreisen, verlieren ihr Revier. Elektromagnetische Strahlung beeinträchtigt jeden. Es wird ein Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Wohngebäude gefordert. Ausgewiesene Wanderwege im Umland werden unattraktiv und vermindern die Lebensqualität. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume. formuliert. 135.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 136.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese die Lebensqualität und Attraktivität der Ortsteile verringern. Des Weiteren wird der Lebensraum der Tiere enorm eingeschränkt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. Seite 91 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 137 Öffentlichkeit 137 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 136.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 137.1 Folgende Punkte sollen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden: Das historische Bild der Fürstenallee wird zerstört. Attraktivität für Kohlstädt und Osterholz wird noch mehr verringert. Feld und Flur für Raubvögel u. Fledermäuse etc. (Milanprojekt) werden durch Windkraft eine Bedrohung. Nutzen und Gewinn durch noch mehr Windkraft nicht belegt. Elektromagnetische Auswirkungen auf den Menschen und Tiere, deshalb 1,5 km Abstand zu Gemeinden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume. formuliert. 137.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 92 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 138 Öffentlichkeit 138 07.06.2015 139 Öffentlichkeit 139 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 138.1 Das historische Bild der Fürstenallee wird zerstört. Attraktivität für Kohlstädt und Osterholz wird noch mehr verringert. Feld und Flur, Raubvögel, Fledermäuse, Milanprojekt, durch Windkraft eine Bedrohung. Nutzen und Gewinn durch noch mehr Windkraft nicht belegt. Es werden elektromagnetische Auswirkungen auf den Menschen und Tiere befürchtet, deshalb 1,5 km Abstand zu Gemeinden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume. formuliert. 138.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 139.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Infraschall, optische Bedrängung, Schattenschlag, Natur- und Vogelschutz, Naherholung, Lärm Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung Seite 93 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 140 Öffentlichkeit 140 06.06.2015 141 Öffentlichkeit 141 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 139.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 140.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Lärm, optische Bedrängung, Infraschall Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 140.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 141.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Lärm, Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 94 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 07.06.2015 142 Öffentlichkeit 142 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB optische Bedrängung, Landschaftsschutz, Natur- und Vogelschutz, Naherholung Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz formuliert. 141.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 142.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht, optische Bedrängung, Landschafts- und Naturschutz Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenschlag Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15.Schattenschlag formuliert. Seite 95 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 143 Öffentlichkeit 143 Äußerung (Zusammenfassung) 08.06.2015 145 Öffentlichkeit 145 Beschlussvorschlag 142.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 143.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 144.1 Es sollte alles dafür getan werden, das wunderschöne Naherholungsgebiet zwischen Schlangen und dem Bauernkamp mit angrenzenden Naturschutzgebieten für Bevölkerung und Erholungssuchende zu erhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 145.1 Dem Einwender geht es nicht um „teure“ Energie, sondern darum, dass sich auf Kosten der Allgemeinheit ein paar Umweltverbrecher bereichern wollen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 145.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird nicht gefolgt. 08.06.2015 144 Öffentlichkeit 144 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 08.06.2015 Seite 96 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 146 Öffentlichkeit 146 08.06.2015 147 Öffentlichkeit 147 06.06.2015 Beschlussvorschlag vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 146.1 Der Einwender ist gegen die geplanten Windenergieanlagen, weil es zum Einen die optischen Anreize der Landschaft negativ beeinflusst (Naherholung und Tourismus), es ist schlecht für die Umwelt und Natur wegen der sowohl optischen als auch akustischen Beeinflussung durch die Anlagen. Zum Dritten wird eine Abwertung des Baulandes befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 147.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 148.1 Es wird eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit sowie eine starke Belastung der Lebensqualität befürchtet. Die Einwender wünschen sich eine stärkere Beteiligung bei so weitgreifenden Maßnahmen. Es wird empfohlen eine Bürgerbefragung durchzuführen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 08.06.2015 148 Öffentlichkeit 148 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 97 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 149 Öffentlichkeit 149 08.06.2015 150 Öffentlichkeit 150 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Die Bürgerbeteiligung erfolgt im Rahmen der in der Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehenen Beteiligungsschritte und Formen. Darüber hinausgehende Beteiligungsformen werden sind nicht vorgesehen bzw. geplant. Die Anzahl der in der Frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit zeigen bereits eine intensiven Einbezug der Öffentlichkeit. 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume belassen Der Empfehlung eine Bürgerbefragung durchzuführen wird nicht gefolgt. formuliert. 149.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Die Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde wird stark eingeschränkt. Um die Landschaft als Naherholungsgebiet zu erhalten, ist ein ausreichender Abstand nötig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 149.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 150.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Nicht in der Nähe von Wohngebieten. Nicht zu viele Windräder auf kleiner Fläche. Rücksicht auf die ländliche Umgebung. Unattraktiv für neue Bürger, lädt nicht zum Wohnen in Schlangen ein. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 98 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 151 Öffentlichkeit 151 07.06.2015 152 Öffentlichkeit 152 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 150.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 151.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Windräder außerhalb von Wohngebieten, Lärmbelästigung, keine Verunstaltung von Ländereien, Erhaltung der Wanderwege in der Gemeinde. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 151.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 152.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird gefolgt. Es Seite 99 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 04.06.2015 153 Öffentlichkeit 153 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Große Flächen in der Natur werden dadurch dauerhaft versiegelt. Der Erholungswert der Natur ist nicht mehr gegeben. Große Beeinträchtigung des Wildes, v.a. Fledermäuse und Greifvögel. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 152.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 153.1 Verdrängung des Wildes durch Lärmbelästigung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 153.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 04.06.2015 Seite 100 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 154 Öffentlichkeit 154 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 154.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 155.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verwiesen. Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien nicht belegt wurden, ist falsch. Daher ist ein Mindestabstand von 1.500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 155.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der Windenergie freizuhalten sind. 200 m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 154.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Vergräumung von Nieder- und Flugwild, Totverluste durch Kollision mit Flugwild, Geräuschbelästigung, Infraschall mit drastischen Folgen für die Gesundheit. Es wird darauf hingewiesen, dass Dänemark mittlerweile Windkraftanlagen abschaltet. 155 Öffentlichkeit 155 07.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 101 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 6 + Erläuterung. 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert 155.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger als 1 % der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39). Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu übernehmen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 155.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde sicherzustellen. Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung möglich (Suchgebiet 2 und 3). Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 155.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern, ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein. Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken. Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Seite 102 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Windenergie formuliert. 155.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben. Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 155.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen, Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 155.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten. Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses gilt es zu verhindern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 156.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird nicht gefolgt. Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen (CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie „kontrolliert abbrennen“ lassen. Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs verursachen können. 156 Öffentlichkeit 156 Seite 103 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB verwiesen. Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien nicht belegt wurden, ist falsch. Daher ist ein Mindestabstand von 1500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 156.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der Windenergie freizuhalten sind. 200m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert 156.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger als 1% der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39). Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu übernehmen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 156.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde sicherzustellen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Seite 104 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger 2. Abstände Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, möglich (Suchgebiet 2 und 3). Flächen für Windenergie Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen. Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 156.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern, ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein. Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken. Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 156.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben. Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 156.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen, Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen (CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie Seite 105 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag „kontrolliert abbrennen“ lassen. Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs verursachen können. 157 Öffentlichkeit 157 06.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 156.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten. Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses gilt es zu verhindern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 157.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtig werden: Eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Ein Mindestabstand von 2.500 m zur nächsten Wohnbebauung (hier sollten auch die für die Zukunft geplanten Bebauungsflächen für Wohnraum mit eingeplant werden). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 157.2 Berücksichtigung von Brut- und Futterplätzen bedrohter Tierarten und ortsansässiger Tierarten. Entsprechendes Material zweier namhafter Naturfilmer, haben erheblichen Anteil an einer diesbezüglichen Imageaufwertung der Gemeinde Schlangen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert Seite 106 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 158 Öffentlichkeit 158 06.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 157.3 Schutz des Naherholungsgebietes „Langes Tal“, „Fürstenallee“ und „Bauernkamp“. Im Hinblick auf die anstehende Landesgartenschau 2017 in der Nachbarstadt Bad Lippspringe sollte die Chance genutzt werden, die Gemeinde für den Tourismus attraktiv zu erhalten bzw. zu gestalten. Die Gemeinde bietet eine sehr gute Ausgangsbasis für den Tourismus. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 157.4 Dem ortsansässigen Verein „Modellflugclub Bergfalke“ sollte ein weiterer „uneingeschränkter“ Betrieb seiner Tätigkeit auf dem Vereinsgelände ermöglicht werden. Entsprechende Voraussetzungen / Kriterien, um auch weiterhin an nationalen bzw. internationalen Wettkämpfen teilnehmen zu können bzw. diese auch auf dem eigenen Vereinsgelände ausführen zu können, sollten gegeben sein. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 158.1 Der Einwender hätte Beklemmungen unter den Windrädern herzugehen. Die Terrasse wäre im ständigen Schatten durch den Schattenschlag. Die Geräusche würden auch zu einer Beeinträchtigung führen. Gesundheitsschäden sind noch nicht ausgeschlossen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 158.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen Seite 107 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 159 Öffentlichkeit 159 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 159.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verwiesen. Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien nicht belegt wurden, ist falsch. Daher ist ein Mindestabstand von 1.500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 159.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der Windenergie freizuhalten sind. 200m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert 159.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger als 1% der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39). Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu übernehmen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Seite 108 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 159.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde sicherzustellen. Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung möglich (Suchgebiet 2 und 3). Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 159.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern, ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein. Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken. Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 159.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben. Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Seite 109 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 159.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten. Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses gilt es zu verhindern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 160.1 Grundsätzlich wird die gezielte Ausweisung von Suchräumen im geplanten Flächennutzungsplan befürwortet, sofern nachstehende Punkte berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung 159.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen, Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen. Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen (CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie „kontrolliert abbrennen“ lassen. Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs verursachen können. 160 Öffentlichkeit 160 06.06.2015 Eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Ein Mindestabstand von 2.500 m zur nächsten Wohnbebauung (hier sollten auch die für die Zukunft geplanten Bebauungsflächen für Wohnraum mit eingeplant werden). 160.2 Berücksichtigung von Brut- und Futterplätzen bedrohter Tierarten und ortsansässiger Tierarten. Entsprechendes Material zweier namhafter Naturfilmer, haben erheblichen Anteil an einer diesbezüglichen Imageaufwertung der Gemeinde Schlangen. Seite 110 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 161 Öffentlichkeit 161 160.3 Schutz des Naherholungsgebietes „Langes Tal“, „Fürstenallee“ und „Bauernkamp“. Im Hinblick auf die anstehende Landesgartenschau 2017 in der Nachbarstadt Bad Lippspringe sollte die Chance genutzt werden, die Gemeinde für den Tourismus attraktiv zu erhalten bzw. zu gestalten. Die Gemeinde bietet eine sehr gute Ausgangsbasis für den Tourismus. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 160.4 Dem ortsansässigen Verein „Modellflugclub Bergfalke“ sollte ein weiterer „uneingeschränkter“ Betrieb seiner Tätigkeit auf dem Vereinsgelände ermöglicht werden. Entsprechende Voraussetzungen / Kriterien, um auch weiterhin an nationalen bzw. internationalen Wettkämpfen teilnehmen zu können bzw. diese auch auf dem eigenen Vereinsgelände ausführen zu können, sollten gegeben sein. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 18. Modellflugplatz formuliert. 161.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in diesen Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 162.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Gemeindeentwicklung für Wohn- und Gewerbegebiete östlich der Kohlstädter Str. / Obere Str. freihalten, Mindestbreite 1.000 m. Entwicklungsflächen + Abstand zu bebauten Gebieten (2.000 m) ergibt einen Abstand von 3.000 m für Windenergieanlagen zum jetzigen Gemeindegebiet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 07.06.2015 162 Öffentlichkeit 162 07.06.2015 Seite 111 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der 162.2 Naherholungsgebiet „Langes Tal“ schützen. Beidseitiger Abstand 1.500 m. Alle übrigen Schutzgebiete als Einheit betrachten, für ein einheitliches Landschaftsbild vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten und funktionierenden Naturschutz. Vereinzelte Korridore vermeiden. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 163 Öffentlichkeit 163 07.06.2015 Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 162.3 Überregionale Freizeitmöglichkeiten (Modellflug) erhalten, da nicht in jeder Gemeinde / Stadt möglich). Es wird ein Abstand von 1.500 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 18. Modellflugplatz formuliert. 162.4 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 163.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Abstand zur Wohnbebauung min. 2.000 m. Naherholungsgebiet „Langes Tal“ schützen. Landschaftsbild der Fürstenallee erhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissions:schutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Seite 112 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 164 Öffentlichkeit 164 07.06.2015 163.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 164.1 Das Naherholungsgebiet „Langes Tal“ und Umgebung soll erhalten bleiben. Ein ausreichender Abstand der Windenergieanlagen sollte min. 1.500 – 2.000 m betragen. Bei einem zu geringen Abstand wird sich der Lärm, Schattenschlag und die optische Bedrängung negativ auf Mensch und Tierwelt auswirken. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 164.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 165.1 Das Naherholungsgebiet „Langes Tal“ und Umgebung soll erhalten bleiben. Ein Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird nicht gefolgt. Eine dichtere Platzierung der Anlagen wird zusätzlich den Charakter der Umgebung massiv und nachhaltig verändern. 165 Öffentlichkeit 165 Seite 113 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) ausreichender Abstand der Windenergieanlagen sollte min. 1.500 – 2.000 m betragen. Bei einem zu geringen Abstand wird sich der Lärm, Schattenschlag und die optische Bedrängung negativ auf Mensch und Tierwelt auswirken. 07.06.2015 Beschlussvorschlag vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 165.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 166.1 Es wird auf den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verwiesen. Die Aussage, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch wissenschaftliche Studien nicht belegt wurden, ist falsch. Daher ist ein Mindestabstand von 1500 m zur Wohnbebauung einzuhalten um Emissionen zu vermeiden und die Menschen zu schützen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Eine dichtere Platzierung der Anlagen wird zusätzlich den Charakter der Umgebung massiv und nachhaltig verändern. 166 Öffentlichkeit 166 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 114 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 166.2 Im GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung ist formuliert, dass die Kammlage des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes für die Nutzung der Windenergie freizuhalten sind. 200m hohe Anlagen, welche heute Stand der Technik sind, würden die Kämme überragen und entsprechen somit nicht dem GEP des Regierungsbezirk Detmold Ziel 6 + Erläuterung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert 166.3 Im Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 16.09.2014, Az. 4 K 183/13, wurde weniger als 1% der Gesamtfläche der Gemeinde, nach Abzug der harten Tabukriterien, als Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen (s. Punkt 37-39). Dieses ist zum Schutze und im Interesse der Bürger der Gemeinde Schlangen zu übernehmen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 166.4 Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren Wohnbauflächen nicht ausreichend sind um ein weiteres Wachstum der Gemeinde sicherzustellen. Bezüglich der besonderen topographischen Lage der Gemeinde (Senne, Teutoburger Wald) ist eine Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete nur in östlicher Richtung möglich (Suchgebiet 2 und 3). Daher ist ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 166.5 Der Bau der Windenergieanlagen wird die Attraktivität der Gemeinde nicht steigern, ganz im Gegenteil. Ein Zuzug von Neubürgern wird verhindert und die Abwanderung von Bürgern wird steigen, dieses kann unmöglich das Ziel der Gemeinde sein. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Seite 115 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Zudem kommt es zu einer Wertminderung von Immobilien und Grundstücken. Hierdurch ist eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des Einheitswertes zu berücksichtigen, der Gemeinde werden diese Gelder fehlen. 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 166.6 In einer immer schneller werdenden Welt haben auch die Bürger der Gemeinde Schlangen ein Recht auf Erholung. Die in der Gemeinde bestehenden Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben. Mittelberg, Emkental, Lange Tal, Schafkamp, Kalkofen und deren Umfelder gilt es zu erhalten, eine Erholung ohne störende Emissionen wie Schattenschlag und Lärm müssen möglich sein, denn ein gesundes Umfeld ist ein hohes Gut. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 166.7 Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Gemeinde getroffen hat, um bei Havarien an Windkraftanlagen in Form von Bränden, Ölaustritten, herabstürzenden Bauteilen, Eiswurf oder anderen Ursachen die Bürger zu schützen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung Von den in Windenergieanlagen verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffen (CFK) geht ein Krebsrisiko aus, das dem von Asbest vergleichbar ist. Wenn diese Anlagen in Brand geraten, sind sie praktisch nicht zu löschen. Man muss sie „kontrolliert abbrennen“ lassen. Völlig unterschätzt wird dabei die Flugasche, die sich aus kleinsten Partikeln zusammensetzt, die unter anderem in menschliche Lungen eindringen und Krebs verursachen können. 166.8 Flora und Fauna der Gemeinde Schlagen gilt es zu schützen und zu erhalten. Seltene, schützenswerte Tierarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse werden vertrieben oder fallen auf andere Art und Weise den WKA zum Opfer, dieses gilt es zu verhindern. Seite 116 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB / Artenschutz 14. Naturschutz formuliert. 167 Öffentlichkeit 167 04.06.2015 168 Öffentlichkeit 168 07.06.2015 Die Abwägung erfolgt entsprechend der 167.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 168.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m. Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz formuliert. Seite 117 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 169 Öffentlichkeit 169 05.06.2015 170 Öffentlichkeit 170 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 169.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht. Der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann. Der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann. Die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien. Die Bedrohung der dort lebenden Fauna. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 169.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 170.1 Die an die Suchräume grenzenden Wohnhäuser sind in der Regel so ausgerichtet, dass von einer optischen Bedrängung durch die Windenergieanlagen ausgegangen werden kann. Die anzunehmende Staffelung der Anlagen in Blickrichtung wird zudem zu einer optischen Bedrängung führen. Es ist daher ein Mindestabstand der dreifachen Gesamthöhe anzuwenden. Die optisch wirksame Gesamthöhe beträgt min. 250 m (200 m je Anlage zuzüglich 50 m für den Geländeanstieg). Der Abstand zur Bebauung beträgt somit min. 750 m. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung formuliert. 170.2 Für die zukünftige Gemeindeentwicklung ist ein Pufferbereich zu Windenergieanlagen Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen von min. 500 m vorzusehen. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 118 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 170.3 Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter des Gemeindegebietes nachhaltig und massiv verändert. Es sind somit die landschaftsprägenden und schutzwürdigen Bereiche freizuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gebiete mit besonderer Festsetzung und des sich daraus ergebenden Sichtwinkels. Die Bereiche Bauerkamp und Hassel / Emkental sind nicht nur ortsbildprägend für Schlangen, sondern für die ganze Region. Eine signifikante Veränderung widerspricht somit den Schutzzielen und ist nicht zulässig. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: formuliert. 170.4 Das Lange Tal ist von überregionaler Bedeutung und von einzigartigem Charakter. Dieser würde aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen und den davon ausgehenden Emissionen zerstört. Aufgrund der ausgehenden Emissionen ergeben sich minimale Abstandswerte von 700 m zur Talsohle bzw. zum Wanderweg. Um die Erholungsfunktion jedoch zu gewährleisten wird ein Abstand von 1.000 m empfohlen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz formuliert. 170.5 Durch Beeinträchtigungen von Brut-, Rast- und Schlafplätzen sowie die generelle Störung kann es zur Vertreibung schützenswerter Tierarten kommen. Insbesondere Vögel und Fledermäuse sind durch den Betrieb von Windenergieanlagen in ihrem Bestand gefährdet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung Seite 119 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB / Artenschutz formuliert. 171 Öffentlichkeit 171 05.06.2015 170.6 Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sollte berücksichtigt werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist nur gewährleistet, wenn eine Windenergieanlagen ca. 2.500 Stunden pro Jahr unter Nennlast betreiben wird. Aufgrund der topologischen Lage im unteren Bereich der Suchgebiete ist eine ausreichende Windleistung nur vorhanden, wenn der Wind aus den Richtungen 210 bis 300 Grad weht. Gem. den Wetterdaten der Wetterstation Bad Lippspringe verteilen sich 16 % (entspricht 1.401 Stunden) der Winde ab einer Windstärke von 4,1 m/s auf die Windrichtungen 210 bis 300 Grad. Windenergieanlagen benötigen zum Anlaufen eine Windgeschwindigkeit von ca. 5 m/s. Zur Erreichung der Nennleistung sind Windgeschwindigkeiten von ca. 10 m/s notwendig. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist daher in den unteren Bereichen der Suchräume 2 und 3 nicht gegeben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 170.7 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören und zur Minderung der Lebensqualität von Mensch und Tier beitragen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 171.1 Bei der Planung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Schallemission innerhalb der Wohnbebauung und deren Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Gesetzlicher Rahmen / Schutzauftrag – Abstand 2000m, 35 dB(A). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Seite 120 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 172 Öffentlichkeit 172 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Der Abstand zwischen Vogelschutzgebiet und Windenergieanlagen muss das 10- 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, facher der Gesamthöhe betragen. Dies entspricht nach Stand der Technik 2000m. Flächen für Windenergie Um die Anlagen sind aufgrund der Kollisionsgefahr 500m Radius freizuhalten. 172.1 Seitens der Gemeinde besteht eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern. Dabei ist Rücksicht auf die Gesundheit, die Lebensqualität und die Gemeindeentwicklung zu nehmen. Die Ausdehnung der Wohnbebauung wäre nur durch einen zusätzlichen Mindestabstand von 500 m möglich. Zudem würde der Ortscharakter und das Landschaftsbild negativ verändert werden, wodurch es zu einem Rückgang der Einwohnerzahl kommen kann. Die Lebensqualität würde nachhaltig gemindert. Die Bestimmung der Abstände zur Wohnbebauung sind unzureichend. Um die optische Bedrängung gering zu halten ist ein Mindestabstand des 3-fachen der Gesamthöhe anzuwenden. Damit muss der Abstand zur Bebauung bzw. der evtl. noch entstehenden Bebauung min. 750m betragen. 173 Öffentlichkeit 173 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 173.1 Durch die Windenergieanlagen wird die Ruhe und die Natur in Kohlstädt zerstört. Es gibt andere Plätze, die die Bevölkerung nicht belasten würden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 173.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 06.06.2015 Seite 121 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 174 Öffentlichkeit 174 06.06.2015 175 Öffentlichkeit 175 06.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 174.1 Der Schattenschlag und die Geräusche werden die Freizeit sehr beeinträchtigen. Es ist noch nicht erwiesen, dass es nicht gesundheitsschädlich ist. Die Senne gibt z.B. ausreichend Platz. Warum muss es eine Wohnsiedlung sein? Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf formuliert. 174.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 175.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Beeinträchtigung durch Schattenschlag und Geräusche. Krankheiten. Grundstückspreise; Wohnqualität. Kohlstädt hat sowieso Probleme, Familien zu finden, die sich hier niederlassen. Das wird dann ganz ausgeschlossen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 175.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird nicht gefolgt. Seite 122 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 176 Öffentlichkeit 176 Beschlussvorschlag vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 176.1 Es wird befürchtet, dass die Kinder vor den großen Windrädern Angst haben. Die Naherholungsgebiete sollen erhalten bleiben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 176.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 177.1 Es wird befürchtet, dass die Kinder vor den großen Windrädern Angst haben. Die Naherholungsgebiete sollen erhalten bleiben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 177.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 04.06.2015 177 Öffentlichkeit 177 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 04.06.2015 Seite 123 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 178 Öffentlichkeit 178 02.06.2015 179 Öffentlichkeit 179 02.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 178.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 178.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 179.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspagelung“ der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 124 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 180 Öffentlichkeit 180 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Flächen für Windenergie Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 179.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 180.1 Der Einwender bezieht sich insbesondere auf mögliche neue Standorte für Windenergieanlagen an der direkten Grenze zu Kohlstädt und Schlagen. Da u.a. Lärmbelästigung, Gesundheitsschäden, Immobilienabwertung, Schattenschlag und Zerstörung der Landschaft mit einhergehen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15. Schattenwurf formuliert. 180.2 Es wird beantragt mögliche neue Windkraftstandorte in min. 2 km Abstand der nächsten Besiedelung zu errichten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. Seite 125 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 181 Öffentlichkeit 181 06.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag 181.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Geräuschbelästigung, Immobilienabwertung, Licht und Schatten, Landschaftsentstellung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 15. Schattenwurf Die Abwägung erfolgt entsprechend der 181.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume 182 Öffentlichkeit 182 06.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 182.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Geräuschbelästigung, Immobilienabwertung, Licht und Schatten, Landschaftsentstellung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 15. Schattenwurf formuliert. Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 15. Schattenwurf formuliert. Seite 126 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Die Abwägung erfolgt entsprechend der 182.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume 183 Öffentlichkeit 183 06.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 183.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Windkraftnutzung mit Augenmaß, Erhalt der Lebensqualität für Alle, menschenverträgliche Abstände zu Wohngebieten, min. 2.000 m, keine Windenergienutzung in Naherholungsgebieten und Wäldern, Belastung durch Lärm, Schattenschlag und Schlafstörungen, Naherholungsgebiete müssen erhalten bleiben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 15. Schattenwurf Wald ist gem. Sachlicher Teilplan Windenergie zum Regionalplan für den Reg.-Bez. Detmold als Ziel der Landes- und Regionalplanung nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen (vgl. Potenzialflächenanalyse). Die sich aufgrund des sog. „Halterner Urteils“ vom 22.09.2015 ergebende Diskussion für den Regionalplan im Reg.-Bez. Detmold ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Hieraus kann sich eine Neubewertung der Vorgaben der Regionalplanung ergeben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der 183.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 15. Schattenwurf formuliert. Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 127 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 184 Öffentlichkeit 184 05.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 184.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Belästigung der unmittelbaren Anwohner minimieren durch Erweiterung der Abstandsflächen auf 1.000 m. Maximale Bauhöhe der Windkraftanlagen auf 100 m festschreiben. Natur- und Landschaftsschutz. Fremdenverkehr. Die grobe Veränderung der Landschaft. Mögliche Erweiterung von Baugebieten in östliche bzw. nordöstliche Richtung. Es wird gefragt wohin die elektrische Energie abgeleitet wird. Wird ein neues 110 kVUmspannwerk in Schlangen errichtet? Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Die Windenergieanlagen werden i. d. R. an die vorhandenen Energieverteilungsinfrastrukturen angeschlossen. Dieses erfolgt nach Einspeisemöglichkeit und Verfügbarkeit. Ob hierzu eine neues 110 kV-Umspannwerk erforderlich wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da z. B. Anzahl und Leistung der in den Zonen möglichen Anlagen heute nicht bekannt sind. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 184.2 Der Einwender ist nicht gegen die Erzeugung erneuerbarer Energien, aber bitte alles in Maßen und im Einklang mit der betroffenen Bevölkerung und der Natur. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung Seite 128 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 14. Naturschutz formuliert. 16. Verkleinerung der Suchräume 185 Öffentlichkeit 185 04.06.2015 186 Öffentlichkeit 186 04.06.2015 187 Öffentlichkeit 187 05.06.2015 185.1 Der Einwender hat Angst vor den großen Windrädern und ist zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 186.1 Der Einwender hat Angst vor den großen Windrädern und ist zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 187.1 Generell ist der Einwender ein Befürworter der Windenergie, allerdings im sinnvollen und zumutbaren Rahmen. Die Anzahl der potenziellen Windenergieanlagen sollte jedoch deutlich reduziert werden, da die Verbrauchswerte dadurch überschritten würden. Um die Gesundheit und Lebensqualität nicht zu beeinträchtigen, wird ein größerer Abstand zu Wohngebieten gefordert. Zudem wird befürchtet, dass Naherholungsgebiete dauerhaft ihre Funktion verlieren. Besonders im Suchgebiet 3 sollten weniger und niedrigere Anlagen errichtet werden. Der Lebensraum von Wildtieren würden gefährdet werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Deshalb sollte die Ausweisung auf eine Fläche in Nachbarschaft zu bestehenden Anlagen (Suchraum 3) geschränkt werden. 188 Öffentlichkeit 188 188.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Die Abwägung erfolgt entsprechend der Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es Seite 129 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 03.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m. Mindestabstand von 500m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. 189 Öffentlichkeit 189 08.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 189.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht. Der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann. Der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann. Die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien. Die Bedrohung der dort lebenden Fauna. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Seite 130 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 190 Öffentlichkeit 190 08.06.2015 191 Öffentlichkeit 191 189.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 190.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Der Lärm, der von den großen Windrädern ausgeht. Der Infraschall, der eine Ursache für verschiedene Krankheiten sein kann. Der Schattenschlag, der sich irritierend auswirken kann. Die optische Verschlechterung und somit eine Wertminderung der Immobilien. Die Bedrohung der dort lebenden Fauna. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 190.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 191.1 Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Flächen Kohlstädt /Österholz und östlich der B1. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 131 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 05.06.2015 192 Öffentlichkeit 192 02.06.2015 193 Öffentlichkeit 193 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die vorgesehenen 200 m hohen Anlagen werden als eine nicht hinzunehmende Verschandelung der Wohnumgebung gesehen. Es werden optische und akustische Belästigungen befürchtet. Vögel und Tiere würden gefährdet. Auch der Erholungswert der Menschen würde reduziert werden. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 192.1 Bei der Planung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Naturschutz: Abstandsempfehlung von 1.500 m zu Rotmilan Horsten. Durch einen Abstand von min. 1.500 m sollte eine optische Bedrängung vermieden werden. Die Naherholungsgebiete wie Langes Tal, Bohmsweg (Kalkofen), Hassel sollten erhalten bleiben. Dabei sollte ein Abstand von 1.500 m eingehalten werden. Zudem wird die Gemeindeentwicklung in Richtung Osten (Bauernkamp) begrenzt. Deswegen sollten die Windräder einen Mindestabstand von 1.500 m zur jetzigen Wohnbebauung einhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 192.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 193.1 Es gilt zu prüfen, ob die Schall- / Lärmimmissionen, je nach Windlage tatsächlich dem Die Abwägung erfolgt entsprechend der derzeitigen zu zumutbaren Pegel nicht überschreiten. Erhöhte Stressbelastung durch vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 132 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 05.06.2015 194 Öffentlichkeit 194 05.06.2015 195 Öffentlichkeit 195 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Rotorgeräusche (Schlafstörungen, Depressionen). Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 193.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 194.1 Es soll folgendes bei der Planung beachtet werden: Schall- und Lärmbelästigung, Stressbelastung durch Rotorgeräusche. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 194.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 195.1 Bei der Flächennutzungsplanänderung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 133 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 02.06.2015 196 Öffentlichkeit 196 03.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m, Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft, kein Verlust des Naherholungsgebietes. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 195.2 Der Einwender ist gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 196.1 Wenn die immer riesiger werdenden Windkraftanlagen zu dicht an Wohngebiete errichtet werden, könnte es zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Lebensqualität für die dort lebenden Menschen kommen. Es sollte ein Mindestabstand von min. 2.000 m zu Wohngebieten eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 196.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Seite 134 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 197 Öffentlichkeit 197 03.06.2015 198 Öffentlichkeit 198 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 197.1 Wenn die immer riesiger werdenden Windkraftanlagen zu dicht an Wohngebiete errichtet werden, könnte es zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Lebensqualität für die dort lebenden Menschen kommen. Es sollte ein Mindestabstand von min. 2.000 m zu Wohngebieten eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände formuliert. 197.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 198.1 Prinzipiell wird der Einsatz von Windenergie begrüßt. Dennoch sollte ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Durch die hohen Anlagen würde die Wohnqualität durch Schattenschlag, Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung gemindert werden. Es würde zu einem Wertverlust der Grundstücke kommen sowie zu einer Abwanderung der Bevölkerung. Zur Gewährleistung des Landschafts- und Naturschutzes sollte ein Mindestabstand von 1.500 m, auch im Hinblick auf die Naherholungsgebiete, eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Seite 135 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 199 Öffentlichkeit 199 05.06.2015 200 Öffentlichkeit 200 06.06.2015 199.1 Prinzipiell wird der Einsatz von Windenergie begrüßt. Dennoch sollte ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Durch die hohen Anlagen würde die Wohnqualität durch Schattenschlag, Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung gemindert werden. Es würde zu einem Wertverlust der Grundstücke kommen sowie zu einer Abwanderung der Bevölkerung. Zur Gewährleistung des Landschafts- und Naturschutzes sollte ein Mindestabstand von 1.500 m, auch im Hinblick auf die Naherholungsgebiete, eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 200.1 Die Landschaft würde durch die geplanten Anlagen nachhaltig geprägt werden. Bereits jetzt kann der Einwender die bestehenden Anlagen auf dem „Kösterberg“ bei Ostwind hören. Die Wohnqualität im Bereich Dedinghauser Weg, Bruchstraße, Schlänger Bruch ist spürbar durch die Geräusche der Windräder beeinträchtigt. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Erholungsbereiche und Flächen für Windenergie schließen sich aus. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sollten erhalten bleiben. Seite 136 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 201 Öffentlichkeit 201 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 201.1 Die Landwirtschaft in Schlangen steht der Ausweisung von Windvorranggebieten im Gemeindegebiet dem Grunde nach positiv gegenüber. Durch die schwerpunktmäßige Ansiedelung in östlicher Richtung ist eine „Umzinglungswirkung“ nicht gegeben. Auch hinsichtlich Immissionswirkung Schall und Schattenwurf ist diese Lage eher vorteilhaft. Zudem begrüßt die Landwirtschaft auch vor dem Hintergrund des Klimawandels den Ausbau erneuerbarer Energien. Die dezentrale Nutzung der Windenergie würde zudem eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit für die Landwirtschaft bieten. Die vielfältige Kulturlandschaft und Erholungslandschaft kann letztlich nur durch die Landwirtschaft in Zukunft gesichert werden. Daher sind zusätzliche wirtschaftliche Standbeine für die Landwirtschaft als Flächeneigentümer in den Konzentrationszonen durch die Nutzung des Windenergiepotenzials in der Gemeinde Schlangen sehr zu begrüßen. Dies sollte im Abwägungsprozess stärkere Berücksichtigung finden und auch hinsichtlich übertriebener Abstandsforderungen zur Wohnbebauung und zu Naherholungsgebieten relativiert werden. Bereits durch den Modellflugverein gehen schon heute erhebliche Schallimmissionen aus, die so in Kauf genommen werden. Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Die nach Immissionsrecht notwendigen Abstände zur Wohnbebauung werden als ausreichend beachtet. Bei der Umsetzung des Vorhabens sollte darauf geachtet werden, dass möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen für die notwendigen Ausgleichsmaßhemen der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Seite 137 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 202 Öffentlichkeit 202 05.06.2015 203 Öffentlichkeit 203 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert Die Abwägung erfolgt entsprechend der 202.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert Die Abwägung erfolgt entsprechend der 203.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 202.1 Der Einwender unterstützt zwar alternative Energien, findet jedoch, dass das Landschaftsbild nicht zerstört werden darf und die Anwohner keine eventuellen Schäden davon tragen sollten. Ein Mindestabstand von 1.500 m sollte eingehalten werden. 203.1 Die Planung der Windkraftanlagen würde das Landschaftsbild zerstören. Es sollte ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Seite 138 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 204 Öffentlichkeit 204 05.06.2015 205 Öffentlichkeit 205 06.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag 204.1 Es wird wie folgt Stellung genommen: Durch die Windkraftnutzung würde es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbildes kommen. Die Folgen von Infraschall sind nicht absehbar. Der Zuzug von Bürgern würde gefährdet bzw. Abwanderung verursacht. Die Gemeindeentwicklung würde durch die Ausweisung der Suchräume 2 und 3 eingeschränkt. Der historische Ortskern mit denkmalgeschütztem Kirchturm würde optisch beeinträchtigt werden. Auch aus ökologischen Gründen ist die Änderung des FNP abzulehnen. Es ist zu beachten, dass bereits große Teile des Gemeindegebietes für Zwecke der Landesverteidigung zur Verfügung stehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz formuliert. 205.1 Der Einwender befürchtet visuelle Beeinträchtigungen sowie Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Gesundheit. Generell wird der Ausbau erneuerbarer Energie befürwortet, die geplanten Maßnahmen sind jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung Es wird ein größerer Abstand der Anlagen zu Wohngebieten gefordert. 206 Öffentlichkeit 206 06.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 206.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Körperliche Störfaktoren, wie Schlafstörungen durch ständigen Rotorschlag, Leuchtbelästigungen bei Nacht, erhebliche Beeinträchtigungen der Herzfrequenz, Lärmbelästigung. Gefährdung von Vogelarten (Greifvögel) durch den Rotorenschlag. Flackernde Lichtquellen fördern Angstzustände, Depressionen. Verschandelung der schönen Sennegemeinde und zudem kein Nutzen für das Dorf. Seite 139 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB / Artenschutz 15. Schattenwurf formuliert. 207 Öffentlichkeit 207 06.06.2015 208 Öffentlichkeit 208 206.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 207.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Erhebliche Verminderung der Wohnqualität. Ständige Rotorgeräusche in der Nacht je nach Windrichtung. Verschlechterung des Landschaftsbildes. Beeinflussung vieler Körperfunktionen – negativer Art. Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen etc. Störungen der Vogelwelt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 207.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 208.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Gefährdung der Vögel durch den Flügelschlag. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 140 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 06.06.2015 209 Öffentlichkeit 209 06.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Lärm und Schattenschlag (heute schon bei bestehenden Anlagen). Beleuchtung bei Nacht ist störend. Wertminderung der Immobilien und Grundstücke. Verringerung der Wohn- und Lebensqualität durch Lärm und optische Belästigung. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 208.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 209.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Der Abstand zur Wohnbebauung ist bei 200 m hohen Anlagen viel zu gering. Die Landschaft und Naherholungsgebiete werden zerstört. Es sollte ein Abstand von der Gesamthöhe der Anlage x 10 eingehalten werden, um so die Lärm- und Schlagschattenbelästigung gering zu halten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Seite 141 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Öffentlichkeit 210 08.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 210.1 Es wird befürchtet, dass ein weiteres Wachstum der Gemeinde nicht möglich ist. Es ist daher ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen. Die Leistungen der Anlagen würden deutlich über dem Stromverbrauch der Gemeinde liegen. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert, um die Lärmbelastung gering zu halten. Landschafts- und ortsbildprägende Bereiche sind freizuhalten. Durch die Höhe und die ausgehenden Emissionen würden diese Bereiche zerstört. Die Kammlagen sind freizuhalten. Die Lebensräume gefährdeter Arten sollten erhalten und geschützt werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb in den Suchräumen 2 und 3 ist nicht gegeben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Die Belange der gemeindlichen Trinkwasserversorgung im Suchraum 1 sind zu berücksichtigen. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 211 Öffentlichkeit 211 02.06.2015 210.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 211.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Seite 142 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 212 Öffentlichkeit 212 05.06.2015 213 Öffentlichkeit 213 05.06.2015 211.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 212.1 Der Einwender befürwortet den Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde Schlangen. Es wird jedoch darum gebeten, Abstände von 1.500 m zur Bebauung zu halten. Die Zahl der Windkraftanlagen sollte auf 25 begrenzt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet Eine Begrenzung der Anzahl von Windenergieanlagen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet formuliert. 212.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 213.1 Die Gemeinde Wird durch seine Lage eingekesselt. Auf der einen Seite der Truppenübungsplatz und auf der anderen Seite die geplanten Windräder. Der Lebensraum von Mensch und Tier wird total eingeschränkt. Die Erhaltung der Funktion „Naherholungsgebiet Lange Tal“ ist nur gegeben, wenn ein ausreichender Abstand der Windräder zur Talsohle bzw. Wanderwegen besteht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Seite 143 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängung und Infraschall der Windräder sind zu berücksichtigen. 214 Öffentlichkeit 214 05.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 213.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 214.1 Die Gemeinde Wird durch seine Lage eingekesselt. Auf der einen Seite der Truppenübungsplatz und auf der anderen Seite die geplanten Windräder. Der Lebensraum von Mensch und Tier wird total eingeschränkt. Die Erhaltung der Funktion „Naherholungsgebiet Lange Tal“ ist nur gegeben, wenn ein ausreichender Abstand der Windräder zur Talsohle bzw. Wanderwegen besteht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängung und Infraschall der Windräder sind zu berücksichtigen. 214.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Seite 144 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 215 Öffentlichkeit 215 216 Öffentlichkeit 216 04.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 215.1 Es wird eine rapide Wertminderung befürchtet, sowie ein total Ausfall der „Alters- und Pflegeversicherung“, wenn das Haus unverkäuflich wird. Es werden zudem Lärmbelästigungen durch Generator und Luftzug befürchtet. Durch diese Beeinträchtigungen bleiben Touristen weg, Bewohner ziehen weg. Es wird angeregt erstmal die vorhandenen Windräder auszulasten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 215.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 216.1 Durch den Einwender wurde beobachtet, dass Greif- und Zugvögel die sich ständig vermehrenden Windräder meiden und überwiegend in / über den freien Flächen ihre Kreise ziehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Seite 145 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 217 Öffentlichkeit 217 07.06.2015 218 Öffentlichkeit 218 07.06.2015 216.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 217.1 Die exponierten Wohngebiete in östlicher Lage sind bereits heute erheblichen Emissionen ausgesetzt. Durch die geplanten Suchräume, die bis 500 m an dieses Siedlungsgebiet heranreichen, würde der Zustand erheblich verschlechtert werden. Es würde zu erheblichen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden kommen. Aus Sicht des Einwenders scheiden die süd-östlichen Suchgebiete als WindkraftPotenzialflächen aus. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 218.1 Der Einwender begrüßt die Nutzung der Windenergie, beklagt aber die geringe Effektivität. Der Einwender ist nach Schlangen wegen dem Landschaftsbild gezogen Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild durch Rotor und Blinklicht. Anlagen und Anlagenreste beeinträchtigen den Boden. Anlagen beeinträchtigen Gesundheit durch Geräusche. Fordert Mindestabstand von 1.500 m. Es werden negative Wirkungen auf die Naherholung befürchtet. Ausspannen auf der eigenen Terrasse wird beeinträchtigt. Ökologische Gleichgewicht und Tierwelt der Region gerät aus dem Gleichgewicht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Seite 146 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 14. Naturschutz formuliert. 219 Öffentlichkeit 219 08.06.2015 220 Öffentlichkeit 220 08.06.2015 219.1 Bei Ostwind werden die kleineren Windräder bereits gehört. Mit riesigen Windrädern würde die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt werden, der Einwender würde evtl. wieder aus Schlangen weg ziehen. Große Flügelspannweiten, blinkende Warnlichter, Geräusche durch das Drehen der Rotoren, all dies sollte nicht vor der Haustür stattfinden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 219.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 220.1 Einwender befürchtet Beschränkung der Entwicklung von Wohnbauflächen in der Gemeinde. Maßstab „Substanziell Raum“ ist gegeben wenn 50 – 75 ha ausgewiesen werden. Die erzeugte Strommenge aus alternativen Quellen deckt den Strombedarf in Schlangen. Konzentrationszonen machen nur Sinn wenn die Anlagen unter Volllast gefahren können. Für eine 5er-Feld von Windenergieanlagen werden mind. 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Es wird eine nachhaltige negative Veränderung des Landschaftsbildes in den besonders sensiblen Bereichen Bauernkamp, Hassel/Emkental sowie dem Langetal Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Seite 147 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) befürchtet. Fordert die Freihaltung von markanten landschaftsprägenden Strukturen wie den Kammlagen des Eggegebirges. Die Belange des natur- und Artenschutzes sind einzuhalten. Freihalten der Korridore Strothe-Niederung/Hassel, - Emkental und Kleiner Wolfsberg und Bauernkamp und am Dedinghauseer Weg in Schlangen. Schonung der Brutplätze des Rotmilans und weitere bedrohter Tiere, besonders des Schwarzstorches. Nur Ausweisung von Konzentrationszonen mit hoher Windeignung und Wirtschaftlichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Berücksichtigung des militärischen Übungsgeländes in der Berechnung des substanziell Raum geben. Berücksichtigung der Wasserschutzgebiete. Einwender fordert deutliche Verkleinerung der Suchräume. 221 Öffentlichkeit 221 08.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 221.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Die Windstärke variiert und ist nicht zuverlässig. Die Energie kann nicht gespeichert werden. Habitatzerstörung, Eisschlag, Ästhetik und Immobilienpreise. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 221.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Seite 148 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 222 Öffentlichkeit 222 08.06.2015 223 Öffentlichkeit 223 08.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 222.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Die Windstärke variiert und ist nicht zuverlässig. Die Energie kann nicht gespeichert werden. Habitatzerstörung, Eisschlag, Ästhetik und Immobilienpreise. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 222.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 223.1 Der Einwender fordert aus Schallschutzimmissionsgründen einen Abstand von 2000 m. Berücksichtigung der Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete, besonders in den Bereichen Bauernkamp, Hassel/Emkental sowie dem Langetal. Berücksichtigung der Naturschutzgebiete, Biotope, Vogelschutzgebiete und Forderung der 10-fachen Anlagenhöhe. Nur Ausweisung von Konzentrationszonen mit hoher Windeignung und Wirtschaftlichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Schutz des Gemeindegebietes vor den negativen Wirkungen von Windenergieanlagen um Lebensqualität für Familien, Wert von Immobilien, Tourismus und Naherholung für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 149 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 224 Öffentlichkeit 224 Äußerung (Zusammenfassung) 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. 224.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 225.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 226.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 227.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 05.06.2015 226 Öffentlichkeit 226 08.06.2015 227 Öffentlichkeit 227 Beschlussvorschlag 14. Naturschutz 05.06.2015 225 Öffentlichkeit 225 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 150 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 08.06.2015 228 Öffentlichkeit 228 vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 228.1 Schlangens größtes Gut, die Natur, wird zerstört. Man kann nur noch wegziehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 228.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 229.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 230.1 Grundsätzlich muss das Wohl der Menschen gewährleistet sein, wobei Natur und Tiere mit einbezogen werden müssen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 08.06.2015 230 Öffentlichkeit 230 Beschlussvorschlag Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 08.06.2015 229 Öffentlichkeit 229 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 06.06.2015 Kommerzielle Gesichtspunkte müssen ausgeschlossen werden. Seite 151 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 08.06.2015 Beschlussvorschlag 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der 230.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird teilweise gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abstände der Windräder zu Wohngebieten müssen deutschlandweit einheitlich geregelt sein. 231 Öffentlichkeit 231 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 231.1 Folgende Punkte sollen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden: Schutz der Landschaft und des Naturraumes. Lebensqualität. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 231.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 152 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 232 Öffentlichkeit 232 09.06.2015 233 Öffentlichkeit 233 09.06.2015 234 Öffentlichkeit 234 09.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 232.1 Die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sind noch nicht genügend untersucht. Die Naherholungsgebiete müssen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Wohnqualität heute und in Zukunft soll erhalten bleiben, deshalb sollten Konzentrationsflächen fernab der Orte und Siedlungen liegen. Mensch, Natur und Umwelt sollten deutlich mehr wert sein und geschützt werden anstatt auf jeder freien Fläche Windräder aufzustellen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 14. Naturschutz formuliert. 233.1 Platzierung von Windrädern ohne Schädigung von Mensch und Natur sollte an erster Stelle stehen. Schlangen soll nicht wie die Paderborner Hochfläche aussehen. Das Landschaftsbild in Schlangen verliert an Attraktivität und der Zuzug vermindert sich. Die Schädlichkeit von Infraschall und Schattenschlag muss berücksichtigt werden. Der Modellflugplatz soll erhalten bleiben. Geeigneste Fläche ist der „Hassel“, da diese weit genug von Schlangen und Kohlstädte weg liegt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 18. Modellflugplatz formuliert. 234.1 Errichtung von Windenergieanlagen führt zu einer fast vollständigen Vernichtung der wichtigen Erholungslandschaft und zu Belastung der Bewohner im östlichen Teil von Schlangen. Es wird einer Verkleinerung des Suchraumes und Erhöhung der Abstände zur Wohnbebauung gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 153 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 235 Öffentlichkeit 235 09.06.2015 236 Öffentlichkeit 236 09.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 235.1 Rücksicht nehmen auf Belange des Landschafts- und Naturschutzes, insbes. Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse. Hinweis auf die gesundheitlichen Gefahren und Beeinträchtigungen von Infraschall, Schattenwurf und Geräuschkulisse. Die vielfältig vorhandenen Schutzgebiete stehen dem Bau von Windenergieanlagen entgegen. Es wird eine „Verspargelung“ der Landschaft und Beeinträchtigung Landschaftsbild und Lebensqualität befürchtet. Es wird einer erhebliche Vergrößerung der Abstandsflächen gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 236.1 Der Abstand von 500 m zur Wohnbebauung ist zu gering. Befürchtung, dass der Schattenschlag von Windenergieanlagen östlich der Fürstenallee sich auf Oesterholz auswirkt. Es wird die Gefahr des erhöhten Eiswurfs im Bereich von Straßen und Wegen gesehen. Es wird Verringerung von Immobilienwerten befürchtet. Neugestaltung der Fürstenallee wird in Frage gestellt. Fauna und Flora im Bereich der Allee wird beeinträchtigt. Forderung nach deutlicher Erhöhung der Abstandsflächen zu Bebauungsgebieten und Naherholungsgebieten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 154 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 237 Öffentlichkeit 237 09.06.2015 238 Öffentlichkeit 238 09.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 237.1 Der Einsatz von Windkraftanlagen zur Energieversorgung wird begrüßt. Es wird aber ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung gefordert. Ein geringerer Abstand mindert die Wohn- und Lebensqualität durch Schattenschlag, Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung. Ein Wertverlust der Grundstücke wird befürchtet und es kommt zu einer Abwanderung. 1.500 Abstand sollten auch wegen des Landschafts- und Naturschutzes zu den Naherholungsgebieten Emkental, Fürstenallee und Langetal eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 238.1 Der Einsatz von Windkraftanlagen zur Energieversorgung wird begrüßt. Es wird aber ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung gefordert. Ein geringerer Abstand mindert die Wohn- und Lebensqualität durch Schattenschlag, Lärm, Infraschall und optischer Bedrängung. Ein Wertverlust der Grundstücke wird befürchtet und es kommt zu einer Abwanderung. 1.500 Abstand sollten auch wegen des Landschafts- und Naturschutzes zu den Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Seite 155 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Naherholungsgebieten Emkental, Fürstenallee und Langetal eingehalten werden. 239 Öffentlichkeit 239 07.06.2015 240 Öffentlichkeit 240 07.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 239.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 2.000 m min. Abstand zur Bebauung, zur Verhinderung von Schattenschlag und Geräuschbelästigung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 15. Schattenwurf 239.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 240.1 Es sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Nicht zu nah an den Ortskern und insgesamt Zerstörung des Landschaftsbildes (negativ Bsp. Benhausen). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände Seite 156 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 241 Öffentlichkeit 241 Äußerung (Zusammenfassung) 06.06.2015 Beschlussvorschlag Tourismus 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 240.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 241.1 Der Einwender ist gegen eine zu nahe Bebauung durch Windräder an den Ortskern, da die Geräuschbelastung immens hoch und störend ist. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 15. Schattenwurf 241.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 242.1 Die Anlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Die Rotorgeräusche von weiter entfernten Windrädern sind bereits jetzt hörbar und störend Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 07.06.2015 242 Öffentlichkeit 242 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 157 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 243 Öffentlichkeit 243 Äußerung (Zusammenfassung) 07.06.2015 Beschlussvorschlag 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 242.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 243.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Infraschall, gesundheitliche Folgen. Abstandserweiterung zu Wohnhäusern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 243.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 244.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 07.06.2015 244 Öffentlichkeit 244 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 158 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 245 Öffentlichkeit 245 07.06.2015 246 Öffentlichkeit 246 09.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 245.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Flächenausweisung für Windräder zu nahe an der Gemeinde. 500 m reichen nicht aus. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 245.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 246.1 Der Einwender fordert aus Schallschutzimmissionsgründen einen Abstand von 2.000 m Berücksichtigung der Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete, besonders in den Bereichen Bauernkamp, Hassel/Emkental sowie dem Langetal. Berücksichtigung der Naturschutzgebiete, Biotope, Vogelschutzgebiete und Forderung der 10-fachen Anlagenhöhe. Nur Ausweisung von Konzentrationszonen mit hoher Windeignung und Wirtschaftlichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Schutz des Gemeindegebietes vor den negativen Wirkungen von Windenergieanlagen um Lebensqualität für Familien, Wert von Immobilien, Tourismus und Naherholung für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Seite 159 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 247 Öffentlichkeit 247 08.06.2015 248 Öffentlichkeit 248 Äußerung (Zusammenfassung) Beschlussvorschlag 16. Verkleinerung der Suchräume Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 247.1 Einwender fordert Erhalt und Schutz des Motorflugclubs und seiner Aktivitäten. Einwender ist nicht grundsätzlich gegen Windkraftanlagen, sondern nur dort wo sie Landschaftsbild und Naherholungsgebiete negativ beeinflussen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 18. Modellflugplatz formuliert. 248.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Abstand zu Wohngebieten sollte mindestens 2 km betragen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 2. Abstände 248.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 249.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend 07.06.2015 249 Öffentlichkeit 249 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 160 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 06.06.2015 250 Öffentlichkeit 250 08.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Lärm, erhebliche Betriebsgeräusche, Infraschall, optische Bedrängung, Natur- und Vogelschutz, Naherholung, Schattenschlag, Verlust der Immobilienwerte. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf formuliert. 249.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 250.1 Einwender befürchtet Lärmbelästigung und Wertverlust der Immobilien und fordert größeren Abstand als 500 m zu Wohnen, Einschränkung der Naherholungsfunktion. Die Beachtung des Artenschutzes wird eingefordert und es wird eine Abwanderung bzw. kein Zuzug mehr befürchtet. Es wird nicht mehr die Notwendigkeit für einen weiteren Zubau mit Windenergieanlagen gesehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 161 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 251 Öffentlichkeit 251 08.06.2015 252 Öffentlichkeit 252 08.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume belassen formuliert. 251.1 Der Einwender befürchtet eine negative Veränderung des Landschaftsbildes in Richtung der Sichtbeziehungen der Senne / Bauernkamp-Steinweg und weist auf das schlechte Bild Richtung Büren hin. Windenergienutzung hat Übermaß erreicht, der Erhalt der Natur und der Fürstenallee sollte erreicht werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 252.1 Der Einwender äußert den Verdacht, dass vor dem Ende einer Subventionierung zum Errichten von Windkraftanlagen, eben diese Subvention von Investoren noch eilig genutzt werden will. Bezgl. Elektrifizierung besteht politisch sogar bundesweit noch eine gewaltige Uneinigkeiten. Eine Landschaft für unreife, spekulative Zukünftigkeiten zu zerstören ist blanker Irrsinn. Zudem wird die Natur entstellt, sodass die Senne kein Naturpark werden kann. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 252.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Seite 162 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 253 Öffentlichkeit 253 08.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 253.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Landschaftsschutz. Schutzgut Mensch: Lärm in der Umwelt, gesundheitliches Risiko, optische Bedrängung. Naturschutzgebiete: Vögel, Wild, Pflanzen, Biotope. Nur weil 2016 evtl. die Subventionen entfallen, sollte nicht auf Kosten der Natur alles Landschaftliche zerstört werden. Zudem wird befürchtet, dass der Tourismus zurückgeht. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume belassen formuliert. 253.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 163 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 254 Öffentlichkeit 254 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 254.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Schutz vor Infraschall bei der Art großen Anlagen. Schutz vor Schattenschlag in Wohngebieten. Man sollte zum Schutz der Menschen min. einen Abstand von 1.800 m einhalten. Durch die riesigen Fundamente der Anlagen wird der Grundwasserlauf beeinträchtigt. Massive Störung von Zugvögeln. Fledermäusen und anderen Tieren. Mögliche Ausweisung von neuen Baugebieten im Flächennutzungsplan. Ein mehr an Tourismus ist durch den massiven Bau von Windenergieanlagen auszuschließen, sie zerstören das Naherholungsgebiet der Gemeinde Schlangen. Durch den Bau entsteht ein Werteverfall der angrenzenden Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 254.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 164 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 255 Öffentlichkeit 255 07.06.2015 256 Öffentlichkeit 256 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 255.1 Landschaftsschutz und Naherholung muss bedeuten: keine Windparks. Schutz für Milane, Kiebitze, Lerchen usw. Schutz der Anwohner vor Lärm und Schattenschlag durch Mindestabstand von mehr als 1.500 m und durch Begrenzung der Anzahl. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 255.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 256.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Landschafts- und Naturschutz hat Vorrang. Keine extrem hohen Anlagen. Mindestabstand von min. 1.500 m. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Seite 165 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 257 Öffentlichkeit 257 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 256.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 257.1 Die einzige städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde Schlangen – Wohngebiete in östliche Richtung – würde durch Windkraftanlagen in den Suchgebieten 2 und 3 verbaut. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten führen zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schallemissionen und optische Bedrängung. Die Flächen der Suchräume sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und sollten als solche uneingeschränkt erhalten bleiben. 257.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Seite 166 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 258 Öffentlichkeit 258 258.1 Der Abstand zum Wohngebiet sollte min. 2,5 km betragen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume 258.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 259.1 Folgende Punkte sollten beachtet werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 259.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 07.06.2015 259 Öffentlichkeit 259 02.06.2015 Seite 167 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 260 Öffentlichkeit 260 02.06.2015 261 Öffentlichkeit 261 05.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 260.1 Folgende Punkte sollten beachtet werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine Verspargelung der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 260.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 261.1 Die Funktion des Naherholungsgebietes Lange Tal sollten mit einem Mindestabstand von 1.000 m geschützt werden. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter der Landschaft verändert Bauernkmap, Hassel/Emkental und Lange Tal, Schutzziele des Landschaftsschutzes werden missachtet. Die Belange des Artenschutzes und von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Seite 168 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 262 Öffentlichkeit 262 05.06.2015 263 Öffentlichkeit 263 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz ng, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 262.1 Die Funktion des Naherholungsgebietes Lange Tal sollten mit einem Mindestabstand von 1.000 m geschützt werden. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter der Landschaft verändert Bauernkmap, Hassel/Emkental und Lange Tal, Schutzziele des Landschaftsschutzes werden missachtet. Die Belange des Artenschutzes und von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholu7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz ng, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 263.1 Die Funktion des Naherholungsgebietes Lange Tal sollten mit einem Mindestabstand von 1.000 m geschützt werden. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter der Landschaft verändert Bauernkmap, Hassel/Emkental und Lange Tal, Schutzziele des Landschaftsschutzes werden missachtet. Die Belange des Artenschutzes und von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholu7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Seite 169 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 264 Öffentlichkeit 264 05.06.2015 265 Öffentlichkeit 265 05.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume ng, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 264.1 Der Einwender befürchtet Gesundheitsschädigungen durch Infraschall, Die TA Lärm wird als veraltet angesehen, es wird ein größerer Mindestabstand als 1.000 m gefordert. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild und die Landschaftsstruktur zerstört bzw. fragmentiert, Rückzugräume für Tiere eingeschränkt, das ökologische Gleichgewicht und die Schutzziele beeinträchtigt. Der Brandschutz bei Windenergieanlagen ist gegenüber den Waldflächen und landwirtschaftlichen Gebäuden nicht gewährleistet. Es wird ein Wertverlust von Immobilien mit negativen Auswirkungen auf die Altersvorsorgefunktion befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 265.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Gesundheitliche Folgen durch Infraschall (Spätfolgen). Werteverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. Seite 170 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 266 Öffentlichkeit 266 05.06.2015 267 Öffentlichkeit 267 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 265.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 266.1 Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden: Gesundheitliche Folgen durch Infraschall (Spätfolgen). Werteverlust der Immobilien. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 266.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 267.1 Die schöne Aussicht auf den Teutoburger Wald sollte erhalten bleiben und nicht durch riesige Windräder zerstört werden. Es sollte ein Abstand von 1.500 m eingehalten werden. Die blinkende Beleuchtung und der Schattenschlag stört Mensch und Tier. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 171 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 268 Öffentlichkeit 268 Äußerung (Zusammenfassung) 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 267.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 268.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 269.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 270.1 Schutzgut Mensch / Landschaft: Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem Schutzwert zuwiderlaufen. Geltung auch für Windenergieanlagen. Lärmschutz Tag und Nacht muss erhalten bleiben. Wirtschaftlichkeit fragwürdig. Modellflugbetrieb muss erhalten bleiben, es wird der Hinweis auf die Tradition Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 04.06.2015 270 Öffentlichkeit 270 03.06.2015 Beschlussvorschlag 16. Verkleinerung der Suchräume 04.06.2015 269 Öffentlichkeit 269 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 172 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) gegeben. Beschlussvorschlag 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 270.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 271.1 Der Einwender möchte nicht, dass die Windräder zu nah an den Wohngebieten aufgestellt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 271.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen Es wird auf die beigefügten fünf Anlagen verwiesen. 271 Öffentlichkeit 271 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 03.06.2015 Seite 173 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 272 Öffentlichkeit 272 03.06.2015 273 Öffentlichkeit 273 03.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 272.1 Erneuerbare Energie ist wichtig, aber nicht um jeden Preis. Immer größer und immer näher an die Wohngebiete ohne Rücksicht auf das Landschaftsbild und die Menschen. Der Einwender wird durch die nächtliche Beleuchtung gestört. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 272.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 273.1 Der Einwender befürchtet: - negative Veränderungen des Landschaftsbildes; - Veränderung der Natur- und Kulturlandschaft; - Verlust der Naherholungs- und Naturfunktionen des Lange Tal, Hassel, Emkental; - Schädliche Wirkungen von Faktoren wie Lärm, Licht und Schatten, optischer Bedrängung; - durch die wirtschaftliche Nutzungsanforderung ein Dauerbetrieb der Windenergieanlagen; - Gefährdung der Artenvielfalt in den betroffenen Gebieten und in Schlangen; - die Folgen des Baus und Erschließung der Anlagen werden in den Planungen nicht Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung Seite 174 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) berücksichtigt; - eine Wertschöpfung für die Gemeinde ist nicht fassbar/ zu sehen und - nur eine Planung zur Gewinnmaximierung von Einzelnen verfolgt wird. 274 Öffentlichkeit 274 04.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 274.1 Durch die Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen wird der Charakter des Gebietes nachhaltig und massiv verändert. Es sind somit die landschaftsprägenden und schutzwürdigen Bereiche freizuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gebiete mit besonderer Festsetzung und den sich daraus ergebenen Sichtwinkels (Blick aus dem Ortszentrum auf diese Gebiete). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 274.2 Die Bereiche Bauerkamp und Hassel / Emkental sind nicht nur ortsbildprägend für Schlangen, sondern für die ganze Region. Eine signifikante Veränderung widerspricht somit den Schutzzielen und ist nicht zulässig. Mit der Verkleinerung der Suchräume und dem Freihalten der Kammlagen werden große Bereiche für die Naherholung gänzlich freigehalten. Lediglich im Südosten der Gemeinde werden Wege aus der Ortslage Schlangen zum Kamm des Eggegebirges durch die Zonen tangiert. Den Bedenken aufgrund der nebenstehenden Abwägung wird nicht gefolgt. 274.3 Das Langetal ist von überregionaler Bedeutung und von einzigartigem Charakter. Dieser würde aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen und den davon ausgehenden Emissionen (Geräusche, Schattenwurf, Befeuerung) zerstört. Siehe vorstehende Abwägung. Siehe vorstehenden Beschlussvorschlag. 274.4 Ebenso ist zu berücksichtigen, dass durch den Bau von Windenergieanlagen die einzigen Naherholungsgebiete in der Gemeinde zerstört würden, denn die Senne als Siehe vorstehende Abwägung. Siehe vorstehenden Beschlussvorschlag. Seite 175 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Truppenübungsplatz wird niemals die o.g. Gebiete ersetzen. 275 Öffentlichkeit 275 04.06.2015 274.5 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 275.1 Der Einwender fordert die Berücksichtigung der Rotorblätter bei der optischen Bedrängung. Auch die topographischen Besonderheiten der Standort auf den Riedeln / Berganhöhen sind bei der optischen Bedrängung zu Berücksichtigen. Es wird ein Abstand von mindestens 3-facher Gesamthöhe der Anlagen gefordert. Es wird ein Mindestabstand von 750 m zur Bebauung gefordert und auf die Wirkung von mehreren Anlagen in einem „Windpark“ hingewiesen, die auch einen Abstand von 2.000 m erforderlich machen können. Die Prüfung der Erfüllung des „substanziellen Raumes“ muss intensiviert werden und neben dem Maßstab der Fläche auch die der potenziellen Leistung von Windenergieanlagen in diesen Flächen sowie des Stromverbrauches in der Gemeinde berücksichtigen. Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange mit den Vogelflugkorridoren in den Bereichen Strothe-Niederung-Hassel, Emkental, Kleiner Wolfsberg, Bauernkamp, Dedinghauser Weg sowie des Schwarzstorches . Es wird die Beachtung der Schutzpflicht und Haftung der Volksvertreter insbesondere bei gesundheitlichen Schäden durch Windenergieanlagen (Lärm, Infraschall) eingefordert. Es wird eine Wertminderung von Immobilien befürchtet. Nachfragerückgang aufgrund der Nähe zu technischen Bauwerken mit bewegenden Teilen, die die Erholungsfunktion einschränken. Vor dem Hintergrund des Schutzziels der Regionalplanung die Kammlagen des Eggegebirges von Windenergieanlagen freizuhalten, werden die Hanglagen im Osten von Schlangen zu den Kammlagen gezählt. Die Windenergieanlagen würden die Kammlagehöhe überragen und so das Landschaftsbild / den optischen Schutzbereich beeinträchtigen. Es wird eine Verkleinerung der Suchräume gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Seite 176 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 276 Öffentlichkeit 276 04.06.2015 Zum zweiten Absatz/Punkt: 18 Unterzeichner 277 Öffentlichkeit 277 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 276.1 Der Einwender fordert die Prüfung der Erfüllung des „substanziellen Raumes“ muss intensiviert werden und neben dem Maßstab der Fläche auch die der potenziellen Leistung von Windenergieanlagen in diesen Flächen sowie des Stromverbrauches in der Gemeinde berücksichtigen. Gegenüber der Erholungsfunktion des Bereiches Lange Tal wird eine Mindestabstand von 700 m bzw. 1.000 m gefordert Fordert die Berücksichtigung der Rotorblätter bei der optischen Bedrängung. Es wird die Beachtung der Schutzpflicht und Haftung der Volksvertreter insbesondere bei gesundheitlichen Schäden durch Windenergieanlagen (Lärm, Infraschall) eingefordert. Auch die topographischen Besonderheiten der Standort auf den Riedeln /Berganhöhen sind bei der optischen Bedrängung zu Berücksichtigen. Es wird ein Abstand von mindest 3-facher Gesamthöhe der Anlagen gefordert. Es wird ein Mindestabstand von 750 m zur Bebauung gefordert und auf die Wirkung von mehreren Anlagen in einem „Windpark“ hingewiesen, die auch einen Abstand von 2.000 m erforderlich machen können. Vor dem Hintergrund des Schutzziels der Regionalplanung die Kammlagen des Eggegebirges von Windenergieanlagen freizuhalten, werden die Hanglagen im Osten von Schlangen zu den Kammlagen gezählt. Die Windenergieanlagen würden die Kammlagehöhe überragen und so das Landschaftsbild / den optischen Schutzbereich beeinträchtigen. Es wird eine Verkleinerung der Suchräume gefordert. Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange mit den Vogelflugkorridoren in den Bereichen Strothe-Niederung-Hassel, Emkental, Kleiner Wolfsberg, Bauernkamp, Dedinghauser Weg sowie des Schwarzstorches . Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 277.1 Der Einwender fühlt sich von 13 Windenergieanlagen in der Nähe und der mit ihren verbundenen Flügelschlaggeräuschen beeinträchtigt. Sein Haus ist von Süden und Osten von Windenergieanlagen umgeben. Der Einwender fordert einen Mindestabstand von 1.500 m zur Bebauung. Hierdurch wird auch die optische Bedrängung vermieden. Zu den Naherholungsgebieten wird ein Abstand von 1.500 m gefordert. Zu Sicherung der gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten als Wohnstandort wird ein Abstand von 500 m zu Bebauung gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird zum Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Seite 177 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 278 Öffentlichkeit 278 278.1 Es wird ein größerer Abstand aus Immissionsschutzgründen (vor Lärm und Licht) zur Bebauung gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 279.1 Es wird ein größerer Abstand aus Immissionsschutzgründen (vor Lärm und Licht) zur Bebauung gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 02.06.2015 279 Öffentlichkeit 279 02.06.2015 Seite 178 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 280 Öffentlichkeit 280 02.06.2015 281 Öffentlichkeit 281 30.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 280.1 Der Einwender sieht in Windenergieanlagen Industrieanlagen mit weitreichenden Immissionen. Besonders hohe Anlagen sind in Hangbereichen ohne Waldbestand besonders optische wahrgenommen und bedrängend. Die Dauerbefeuerung der Anlagen stellt eine Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Es werden größere Abstände zur Wohnbebauung gefordert, um Wirkungen des Infraschalls, Lärms und des Schattenschlages zu mindern. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutz- und anderen Schutzgebieten ist durch den Bau und Betrieb mit Beeinträchtigungen verbunden. Da der Einwender Windenergieanlagen als Industrie-/Betriebseinrichtungen einstuft sieht er auch Verluste der Lebensqualität in Schlangen, Verluste der Attraktivität für Familien und Neubürger, einen Wertverlust für Immobilien. Lebensqualität, Wohlbefinden und Gesundheit der Bürger sollten Vorrang haben. Die neben dem Truppenübungsplatz verbleibenden Landschafts- und Naturschutzflächen sind wichtige Naherholungsflächen. Es wird ein weit gefasster Abstand zur Wohnbebauung gefordert. Sollte eine Fläche ausgewiesen werden müssen, so sollte sie am Bauernkamp liegen, da hier auch eine höhere Windhöffigkeit und –ausbeute vermutet wird. Die bestehenden Landschafts- und Naturschutzgebiete, die zugleich Wasserschutzgebiete sind, sollten möglichst unberührt erhalten bleiben. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 281.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Windenergieanlagen in geringerem Abstand als 1.500 m von Bebauung und zu schützender Landschaft. Es wird eine Landschaftszerstörung befürchtet. Blitzen durch Beleuchtung nachts, es werden Schlafstörungen befürchtet. Gefährdung des Landschafts- und Naturschutzes. Wohlfahrtswirkungen der Landschaft werden aufgehoben mit Folgen für die Erholung und Tourismus. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Seite 179 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 282 Öffentlichkeit 282 30.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Lebensräume werden bedroht. Verhinderung Ausweitung neuer Wohngebiete und der Entfaltung der Bevölkerungsstruktur, fördert Abwanderung und Wertverlust von Immobilien. Es werden Eingriffe in Eigentumsrechte gesehen. Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 281.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 282.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Windenergieanlagen in geringerem Abstand als 1.500 m von Bebauung und zu schützender Landschaft. Es wird eine Landschaftszerstörung befürchtet. Blitzen durch Beleuchtung nachts, es werden Schlafstörungen befürchtet. Gefährdung des Landschafts- und Naturschutzes. Wohlfahrtswirkungen der Landschaft werden aufgehoben mit Folgen für die Erholung und Tourismus. Lebensräume werden bedroht. Verhinderung Ausweitung neuer Wohngebiete und der Entfaltung der Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Seite 180 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 283 Öffentlichkeit 283 27.05.2016 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Bevölkerungsstruktur, fördert Abwanderung und Wertverlust von Immobilien. Es werden Eingriffe in Eigentumsrechte gesehen. Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 282.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 283.1 Folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: Die infrage kommenden Flächen sind Landschaftsschutzgebiet. Naherholungsgebiete werden zerstört und verlieren ihre Funktion. Mindestabstände mit 500 m zu gering (100-105 Dezibel). Belastung durch Schattenschlag. Vorsorge und Erhalt von Lebensqualität in Kulturlandschaften. Abstandsregeln sind auf aktuelle Siedlungsgrenzen anzuwenden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Seite 181 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 284 Öffentlichkeit 284 29.05.2015 285 Öffentlichkeit 285 29.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 283.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 284.1 Der Einwender fordert einen Mindestabstand von 1.500 m aus Gründen des Lärmschutzes und der Schattenschlages. Der Modellflugplatz und –verein soll erhalten bleiben. Der Abstand zur Wohnbebauung soll aus Gründen des Landschaftsbildes erhöht werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 285.1 Der Einwender fordert genügend Abstand zu den Wohnhäusern. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Seite 182 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 286 Öffentlichkeit 286 01.06.2015 287 Öffentlichkeit 287 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 285.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 286.1 Auf Grund der zu erwartenden und störenden Einwirkungen wie Schattenschlag oder Lärmbelästigung, beantragt der Einwender, dass ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten wird. Dabei sollte auch der Einfluss von Infraschall genau untersucht werden und auf die möglichen Auswirkungen hingewiesen werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 17. Schattenschlag Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 17. Schattenschlag formuliert. 286.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 287.1 Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: Mindestens 1,5 km Abstand. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 183 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 01.06.2015 288 Öffentlichkeit 288 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Aufgrund der regionalplanerischen Vorgabe/Ziel des sachlichen Teilabschnittes „Windenergie“ zum Regionalplan im Regierungsbezirk Detmold ist eine Inanspruchnahme von im Regionalplan dargestellten Waldflächen nicht vorgesehen. vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 287.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 288.1 Die Mindestabstände zur Wohnbebauung und zu den Naturschutzgebieten sind massiv zu erweitern (ca. 2.000 m). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Keine neuen Windräder im Wald bauen. Windräder in Maßen und nicht in Massen. 01.06.2015 Die Belange der Tier- und Pflanzenwelt sind stärker zu berücksichtigen. 288.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Seite 184 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 289 Öffentlichkeit 289 Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Die Abwägung erfolgt entsprechend der 289.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und zudem grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 289.1 Durch die Windräder wird die Landschaft und Lebensqualität sehr beeinträchtigt. 01.06.2015 290 Öffentlichkeit 290 03.06.2015 290.1 Der Einwender bringt vor, das durch Windenergieanlagen die besondere Naherholungsfunktion des Langen Tal mit den Blicken auf Teutoburger Wald und Eggegebirge zerstört wird und damit der Tourismus beeinträchtigt wird. Es wird ein Wertverlust der Immobilien und damit Altersvorsorge befürchtet. Der Modellflugplatz und sein Verein soll erhalten bleiben. Es wird befürchtet, dass sich die Lebensqualität in Schlangen insgesamt Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Seite 185 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) verschlechtert. 291 Öffentlichkeit 291 03.06.2015 292 Öffentlichkeit 292 03.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 291.1 Es wird um die Berücksichtigung des Windenergieerlasses NRW gebeten. Es wird ein Abstandspuffer von 1.000 m zu Gebieten mit Wohnnutzung, der Erholung, des Tourismus und der Gesundheit gefordert. Vorranggebiete zum Naturschutz, der landespflege und der Trinkwasserversorgung sollen 1.000 m Abstandspuffer bekommen. Auch Landschaftsbildpotenziale bedürfen eines Abstandes von 1.000 m. Horst- und Nistplätze bedürfen Abstand von 1.000 – 3.000 m. Es sollte ein größtmöglicher Abstand gewählt werden um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, die optische Bedrängung zu vermindern. Es sollten nur so viele Windenergieanlagen gebaut werden, um die Selbstversorgung der Gemeinde zu erreichen. Naturschutzgebiete sind auch vom Landschaftsbild her weitestgehend zu schonen. Es wird die Verkleinerung der Suchräume und der größtmögliche Abstandspuffer gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Der aktuelle Windenergieerlass 2015 wird berücksichtigt. Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 292.1 Der Einwender fordert den Erhalt von Naturschutzgebieten, Schutz der Tiere und Fauna, der Artenvielfalt in Lange Tal und Emketal, Bauernkamp bis Dedinghauser See und Einhaltung des Abstandes von 10xGesamthöhe der Anlagen zu Vogelschutzgebieten. Durch die Nähe zu Naturschutzgebieten werden diese beeinträchtigt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Seite 186 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 293 Öffentlichkeit 293 03.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Durch die wirtschaftliche Ausnutzung der Zonen wird ein Dauerbetrieb der Anlagen erwartet, der aber besondere Immissionsbelastungen mit sich bringt. Dabei wird ein Abstand von 2.000 m gefordert. Schutz der Biotope und Biotopverbünde. Es wird erwartet, dass ein wirtschaftlicher Betrieb aufgrund der Wetterdaten in den Suchräumen 2 und 3 nicht möglich ist. Da die einzigste Entwicklungsrichtung für Wohnbebauung in Schlangen die nach Osten ist, sind die Suchräume 2 und 3 mit einem Mindestabstand von 500 m vorzusehen. Es wird erwartet, dass die Attraktivität Schlangens als Wohnstandort abnimmt. Die Aushängeschilder Schlangens im Bereich der Naherholung mit Lange Tal und Emketal geht verloren. 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 293.1 Der Mensch steht an erster Stelle. Lärm und Schattenschlag sind jetzt schon bei bestimmten Windverhältnissen hör- und sichtbar und machen auf Dauer krank (kein Wohnwert, Wegzug). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Der aktuelle Windenergieerlass 2015 wird berücksichtigt. Den Bedenken wird zum überwiegenden gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Keine Benachteiligung innerhalb Deutschlands. In Bayern gilt der Mindestabstand 10 x Mindesthöhe = 2.000 m. Nur eine begrenzte Anzahl von Windenergieanlagen zulassen, um die wunderschöne Landschaft und Naherholungsgebiete nicht zu zerstören. Aufstellung nur dort, wo ein Betrieb von Windenergieanlagen auch wirtschaftlich ist. Seite 187 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 294 Öffentlichkeit 294 01.06.2015 295 Öffentlichkeit 295 293.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 294.1 Durch die Zerstörung des Landschaftsbildes – neben dem demographischen Wandel – von einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahl in der Gemeinde auszugehen. Das jetzige Landschaftsbild ist ein wesentlicher Pluspunkt der Gemeinde Schlangen. Zudem bewirkt der Bevölkerungsrückgang einen erheblichen Wertverlust der Bestands-Immobilien. Diese Entwicklung ist im Ortsteil Kohlstädt schon bereits jetzt erkennbar. Es wird die Frage gestellt, welche Maßnahmen die Politik und Verwaltung ergreifen um diesem Trend entgegenzuwirken. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Die genannten Entwicklungen sind nicht ursächlich auf die Errichtung von Windenergieanlagen zurückzuführen, noch ist erkennbar ob sie einen verstärkenden Effekt haben. Dabei sind Aspekte wie die Wirkung von Leerstand und andere städtebauliche Missstände zu beachten. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 294.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 295.1 Windenergieanlagen beeinträchtigen nachhaltig das Landschaftsbild durch ihre Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 188 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 03.06.2015 296 Öffentlichkeit 296 03.06.2015 297 Öffentlichkeit 297 01.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Größe, die Rotorgeräusche und die nächtliche Befeuerung. Es entsteht ein Wertverlust der Immobilien in Nachbarschaft von Windenergieanlagen. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. 295.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 296.1 Der Einwender schließt sich den Einwendungen von „Schlänger aktiv“ an. Es wird darauf hingewiesen, dass Schlangen schon durch den Truppenübungsplatz durch Lärm- und Verkehrsimmission in der Gemeindeentwicklung eingeschränkt und belastet ist. Aus diesen Gründen wird sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in den Suchräumen ausgesprochen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 297.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Dauerhafter Lärm, Schattenschlag, Beleuchtung der Windräder, optische Bedrängung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Seite 189 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 298 Öffentlichkeit 298 01.06.2015 299 Öffentlichkeit 299 297.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 298.1 Windräder der neuen Generation mit Höhen von 200 m und mehr, gefährden durch erheblichen Lärm die Gesundheit. Die Anlagen sind durch ihre blinkende Befeuerung weit sichtbare. Es wird der Erhalt der vorhandenen Landschaft gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 298.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 299.1 Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bürger dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 190 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 03.06.2015 Beschlussvorschlag Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 299.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 300.1 Der Einwender befürchtet, dass die Lebensqualität in Schlangen eingeschränkt wird. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind noch nicht genügend erforscht. Die Naherholungsgebiete müssen uneingeschränkt erhalten bleiben. Es wird befürchtet, dass die Veränderung dazu führt dass niemand mehr in Schlangen leben möchte. Es wird ein größerer Abstand zu den Siedlungen gefordert und auch das auf die Darstellung von Zonen verzichtet wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 01.06.2015 300 Öffentlichkeit 300 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 191 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 301 Öffentlichkeit 301 03.06.2015 302 Öffentlichkeit 302 Äußerung (Zusammenfassung) 02.06.2015 Beschlussvorschlag 301.1 Der Einwender ist nicht grundsätzlich gegen Windkraftanlagen, fordert aber die Beachtung gesundheitlicher Wirkungen durch Schall und Schattenschlag. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Dieser Abstand soll auch einen Wertverlust von Immobilien verhindern. Es wird eine Vorrangfläche für die Windenergienutzung für notwendig gehalten, die aber mit der negativen Veränderung des Landschaftsbildes und Nachteile für Naherholung und Tourismus verbunden sein wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird überwiegend gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 9. Pro Windenergienutzung im Gemeindegebiet 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 302.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 303.1 Der Einwender äußert folgende Argumente: Flächen liegen zu dicht an der bebauten Fläche, Schattenschlag beachten, Lärmbelästigung berücksichtigen, Tierschutz beachten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 01.06.2015 303 Öffentlichkeit 303 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 192 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 304 Öffentlichkeit 304 02.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 303.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 304.1 Der Einwender äußert folgende Argumente: Flächen liegen zu dicht an der bebauten Fläche, Schattenschlag beachten, Lärmbelästigung berücksichtigen, Tierschutz beachten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 304.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 193 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 305 Öffentlichkeit 305 Äußerung (Zusammenfassung) 05.06.2015 307 Öffentlichkeit 307 Niederschrift 05.06.2015 Beschlussvorschlag 305.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 306.1 Der Einwender richtet sich gegen die Darstellung einer Zone in Suchraum 2. Es werden erhebliche Belastungen durch Lärm, Schattenschlag, Verschandelung der Landschaft, Gefährdung von Tierarten, Wertverlust von Immobilien und die Beeinträchtigung von Photovoltaikanlagen befürchtet. Es wird ein größerer Abstand als 500 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Die befürchteten Auswirkungen auf die Photovoltaikanlagen (Schattenwurf) sind nicht zu erwarten, da hier schon die Grenzwerte für die Belastung des Menschen eine Reduzierung des Schattenwurfes über Minderungsmaßnahmen wie eine Anlagenabschaltung etc. vorsehen. Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 307.1 Der Einwender befürchtet eine Beeinträchtigung der Wanderwege/-funktion. Fordert eine Höhenbeschränkung ohne spezifische Höhe. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 01.06.2015 306 Öffentlichkeit 306 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 194 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 308 Öffentlichkeit 308 04.06.2015 309 Öffentlichkeit 309 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung formuliert. 308.1 Der Einwende bittet die gesamte Planung noch einmal gründlich zu überdenken. Rücksicht auf Mensch und Tier sollte doch an erster Stelle stehen. Die riesigen Windräder schaden der Gesundheit, durch Lärm und Schattenschlag. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 308.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 309.1 Die Windkraftplanung so wie sie derzeit dargestellt wird ist eine Zumutung. Der Mensch und die Natur sind wieder die Verlierer. Wenn überhaupt sollte über eine Minimierung nachgedacht werden. Der Abstand sollte mindestens 1.500 m betragen. Die Höhe sollte ebenfalls begrenzt werden. Man sollte ohne Lärm und Schattenschlag durch das Lange Tal wandern können. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Seite 195 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 310 Öffentlichkeit 310 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume . 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 309.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 310.1 Der Abstand zu Wohngebieten sollte min. 1.800 m betragen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 310.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 04.06.2015 Seite 196 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 311 Öffentlichkeit 311 04.06.2015 312 Öffentlichkeit 312 01.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 311.1 Folgende Punkte sollte berücksichtigt werden: Zum Schutz der Menschen wird mindestens ein Abstand von 2.000 m gefordert. Schattenschlag, Infraschall. Nur ein Gebiet ausweisen, da sonst eine massive Störung von Zugvögeln, Rotmilan, Fledermäusen und vielen anderen verursacht wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 311.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 312.1 Der Einwender ist gegen die riesengroßen Windräder direkt vor der Haustür. Es gibt viele freie Flächen ohne Wohngebiete. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Seite 197 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 313 Öffentlichkeit 313 01.06.2015 314 Öffentlichkeit 314 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 313.1 Es sollen folgende Punkte bei der Planung berücksichtigt werden: Mindestabstand zur Wohnbebauung von min. 2 km. Wertverlust der Immobilien. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf Teutoburger Wald und Egge. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 313.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 314.1 Der Einwender regt an, den Bereich zwischen Kohlstädt und Osterholz komplett auszuklammern. Es bestehen bereits genügend Windräder bei Benhausen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 314.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume Seite 198 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 315 Öffentlichkeit 315 22.05.2015 315.1 Folgende Punkt sollten bei der Planung berücksichtigt werden: 46% des Gemeindegebietes sind seit Jahren Truppenübungsplatzgelände. Die für Windenergienutzung in Frage stehenden Gebiete sind überwiegend Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete. Die Gebiete übernehmen Lebensraumund Naherholungsfunktionen. Durch die Windenergieanlagen gehen gravierende Emissionen aus. Lärm, Schattenschlag, Infraschall, Beleuchtung der Windkraftanlagen, Wahrnehmung der Anlagen in der Landschaft. Aus diesen Gründen sollte der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 2.000 m betragen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 315.2 Hinsichtlich des Artenschutzes, wird die Frage gestellt, warum bei dem Suchraum 3, angrenzend an Bad Lippspringe, eine andere artenschutzrechtliche Beurteilung vorgenommen hat als das für Bad Lippspringe tätige Planungsbüro. Für den Bereich der drei Bad Lippspringer Windräder wurde eine große Artenvielfalt festgestellt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Die angesprochene artenschutzrechtliche Situation bezüglich Suchraum 3 wird noch überprüft. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz formuliert. 315.3 Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie deren Zuflüsse berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete Seite 199 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 316.1 Nach derzeitiger Planung befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume en Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 316.2 Es gilt zu prüfen, ob die Schall-/ Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem derzeitig zumutbaren Pegel in dB(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. Es werden Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche befürchtet. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Ausschließlich der nördliche Teil des Suchgebiete 2.1 liegt außerhalb der Wasserschutzzone IIIa. Diese Fläche dürfte ausreichend groß sein, um der Windenergie substantiellen Raum zu geben. Alternativ bietet sich der nordöstliche Teil des Suchgebietes 2.1 (Hassel) bis zu 25 ha und/oder der östliche Teil des Suchgebietes 3 an. 04.06.2015 Beschlussvorschlag Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume 315.4 Das Gemeindegebiet sollte in seiner Entwicklung nicht weiter eingeschränkt werden. Verlust der Attraktivität für Neubürger. Abwanderung von Bürgern. Wertverluste für Immobilien und Grundstücke. Die Gesundheit der Bürger und deren Lebensqualität müssen Priorität haben. 316 Öffentlichkeit 316 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 200 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 317 Öffentlichkeit 317 02.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 316.3 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 317.1 Nach derzeitiger Planung befindet sich das Wohnhaus des Einwenders im ganzjährigen schlagschattenrelevanten „Kernbereich“ aller drei Suchräume. Die Belastung durch sog. „Periodischen Schattenwurf“ wäre absolut unzumutbar. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume en Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 317.2 Es gilt zu prüfen, ob die Schall-/ Lärmimmissionen, je nach Windlage, tatsächlich dem derzeitig zumutbaren Pegel in dB(A) nicht überschreiten – insbesondere nachts. Es werden Gesundheitsgefährdung durch Infraschall / nächtliches Leuchtfeuer sind zu befürchten (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen) sowie erhöhte Stressbelastung durch Rotorgeräusche befürchtet. Der Schlagschatten von Windkraftanlagen kann epileptische Anfälle auslösen (vgl. „Reflexepilepsie“ flackernde Lichtquellen). Bebauter Wohnraum sollte sich daher nicht im Schlagschatten befinden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 317.3 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird gefolgt. Es Seite 201 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Flächennutzungsplan. 318 Öffentlichkeit 318 werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 318.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Erhalt des Landschaftsbildes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 318.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 319.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 320.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den 01.06.2015 320 Öffentlichkeit 320 01.06.2015 Beschlussvorschlag vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume 02.06.2015 319 Öffentlichkeit 319 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 202 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 321 Öffentlichkeit 321 25.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume . Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 321.2 Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie deren Zuflüsse berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 321.3 Das Gemeindegebiet sollte in seiner Entwicklung nicht weiter eingeschränkt werden. Verlust der Attraktivität für Neubürger. Abwanderung von Bürgern. Wertverluste für Immobilien und Grundstücke. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 321.1 Folgende Punkt sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Große Teile des Gemeindegebietes sind seit Jahren Truppenübungsplatzgelände. Die für Windenergienutzung in Frage stehenden Gebiete sind überwiegend Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete. Die Gebiete übernehmen Lebensraumund Naherholungsfunktionen. Durch die Windenergieanlagen gehen gravierende Emissionen aus. Lärm, Schattenschlag, Infraschall, Beleuchtung der Windkraftanlagen, Wahrnehmung der Anlagen in der Landschaft. Aus diesen Gründen sollte der Abstand zur Wohnbebauung min. 2.000 m betragen. Seite 203 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Die Gesundheit der Bürger und deren Lebensqualität müssen Priorität haben. 02.06.2015 Beschlussvorschlag 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstück 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 322.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände. Erhalt des Landschaftsbildes. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 322.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend Um die Einheit der bestehenden Landschafts- und Naturschutzbereiche zu wahren, sollte die Ausweisung von Flächen für Windenergie im Bereich Richtung Bauerkamp erfolgen. 322 Öffentlichkeit 322 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 204 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 323 Öffentlichkeit 323 02.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 323.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspargelung“ der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstück 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 323.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 205 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 324 Öffentlichkeit 324 02.06.2015 325 Öffentlichkeit 325 03.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 324.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Menschenverträgliche Abstände, min. 2.000 m. Erhalt des Landschaftsbildes – keine „Verspargelung“ der Landschaft. Kein Verlust des Naherholungsgebietes. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstück 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 324.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 325.1 Windräder der neuen Generation verursachen dauerhaften Lärm und weitreichenden Schattenschlag. Die Windgiganten erfordern Tag- und Nachtbeleuchtung, gleich weit sichtbare Blinkanlagen. Infraschall ist mögliche Ursache verschiedenster Erkrankungen, sie bleiben unberücksichtigt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zum Infraschall laufen in Dänemark Untersuchungen zu gesundheitlichen Schäden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Seite 206 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 326 Öffentlichkeit 326 05.06.2015 325.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 326.1 Wenn in der Gemeinde Windräder aufgestellt werden, muss über einen Nationalpark nicht mehr nachgedacht werden. Das Naherholungsgebiet hat dann keinen Wert mehr. Die Tiere, die in den Gebieten brüten und leben, werden in ihrem Lebensraum erheblich gestört. Zudem stören Windenergieanlagen den Ausblick auf die Gemeinde. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstück 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 326.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 207 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 327 Öffentlichkeit 327 Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 327.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 328.1 Die Höhe der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt und verursacht erheblichen Lärm. Dauerhafter Lärm und weitreichender Schattenschlag gefährden die Gesundheit. Die Anlagen der neuen Generation erfordern Tag- und Nachtbeleuchtung. Infraschall ist mögliche Ursache verschiedenster Erkrankungen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 327.1 Die Anlagen mit Höhen von mehr als 200 m verursachen erheblichen Lärm. Dauerhafter Lärm, Infraschall und Schattenschlag gefährden die Gesundheit. 04.06.2015 Die Naherholungsgebiete müssen auch für die zukünftigen Generationen erhalten bleiben. 328 Öffentlichkeit 328 04.06.2015 Seite 208 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 329 Öffentlichkeit 329 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 328.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 329.1 Die Höhe der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt, daher ein zu geringer Abstand der Anlagen zu der Wohnbebauung. Die Windgiganten verursachen weitreichenden Schattenschlag. Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und die zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Die Windräder der neuen Generation verursachen erheblichen Lärm. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 329.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen Seite 209 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 330 Öffentlichkeit 330 04.06.2015 331 Öffentlichkeit 331 330.1 Die Anlagen mit Höhen von mehr als 200 m verursachen erheblichen Lärm. Dauerhafter Lärm und weitreichender Schattenschlag gefährden die Gesundheit. Infraschall ist mögliche Ursache verschiedenster Erkrankungen. Die Anlagen der neuen Generation erfordern eine Tag- und Nachtbeleuchtung, gleich weit sichtbare Blinkanlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag formuliert. 330.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 331.1 Folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: Naturschutz: Brutgebiet des Milan, Flugruten des Schwarzstorches. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenschlag 04.06.2015 Schutz des Lebensraumes für den Menschen (Lärmschutz, Schattenschlag) Entwicklung der Gemeinde: keine neuen Baugebiete im Bereich der Suchräume. Seite 210 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 332 Öffentlichkeit 332 331.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 332.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 333.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 334.1 Es sind folgende Punkt bei der Planung zu berücksichtigen: Es sollte ein Abstand von min. 2.000 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung eingehalten werden. Landschaftsprägende und schutzwürdige Bereiche sind freizuhalten. Insbesondere die Bereiche Bauerkamp und Hassel/Emkental sowie das Langetal. Um die Gleichbehandlung einzuhalten sollte sich an den Abstandsregelungen der Bayrischen Landesregierung orientiert werden – Einhaltung eines Abstandes von 10h zur Wohnbebauung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 04.06.2015 333 Öffentlichkeit 333 04.06.2015 334 Öffentlichkeit 334 26.05.2015 Seite 211 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Es wird auf die Stellungnahme des MFC Bergfalke Schlangen verwiesen. Der Verein sollte geschützt werden. Um den Flächenverbrauch gering zu halten, ist eine eventuelle Ausweisung einer Windvorrangzone in der Fläche zu minimieren. Das Einzugsgebiet der Quelle in Bad Lippspringe muss geschützt werden. 335 Öffentlichkeit 335 04.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 335.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Mindestabstand von 2.000m zur Wohnbebauung gefordert. Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700m bis 1.000m. Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 3. Optisch bedrängende Wirkun 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkun 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Seite 212 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 336 Öffentlichkeit 336 04.06.2015 337 Öffentlichkeit 337 04.06.2015 336.1 Durch die Errichtung von Windenergieanlagen würde es zu erheblichen Nachtteilen für die angrenzenden Bewohner kommen. Durch Lärm und Schattenschlag wird die Lebensqualität beeinträchtigt. Es wird ein Wertverlust der Immobilien und Grundstücke befürchtet. Verlust des Naherholungsgebietes oberhalb der Oberen Straße. Durch die Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes wird eine Abwanderung befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstück 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Die Abwägung erfolgt entsprechend der 337.1 Das Ortsbild würde erheblich beeinträchtigt werden. Die Folgen des Infraschalls sind nicht absehbar. vorstehend vorangestellten allgemeinen Zuzug von Neubürgern würde gefährdet bzw. eine Abwanderung gefördert. Abwägung und daraus abgeleiteten Die Gemeindeentwicklung würde stark eingeschränkt werden. Beschlussvorschlägen zu den Themen: Der historische Ortskern mit dem denkmalgeschützten Kirchturm würde zerstört 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen werden. 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstück 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Seite 213 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Die Abstände um Rotmilan Horste auf 1.500 m angehoben werden. 338 Öffentlichkeit 338 30.05.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Die Gemeinde stellt bereits seit sechs Jahren Flächen für Zwecke der 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Landesverteidigung zur Verfügung. Dies sollte bei der Definition des substantiellen Flächen für Windenergie Raumgebens berücksichtigt werden. 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 338.1 Durch die großflächige Errichtung von über 200 m hohen Windrädern würde das Die Abwägung erfolgt entsprechend der Ortsbild und Landschaftsbild zerstört werden. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Zudem sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Beschlussvorschlägen zu den Themen: Geräuschbelästigung, Minderung der Lebensqualität, Wertverlust der Immobilien. 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Bei abnehmender Bevölkerung werden die Umlagekosten und kommunalen 2. Abstände Gebühren von immer weniger Einwohnern zu zahlen sein. 3. Optisch bedrängende Wirkung Verlust der ortsnahen Erholungsgebiete. 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Es sind erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt zu befürchten. Bedrohung der Tourismus Artenvielfalt. 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 8. Richtfunk 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 8. Richtfunk 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz Seite 214 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 339 Öffentlichkeit 339 30.05.2015 338.2 Der wirtschaftliche Gewinn kommt nur den Betreibern und Besitzern der Flächen zu Die Abwägung erfolgt entsprechend der Gute. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Sollten die geplanten Windräder trotz aller Bedenken gebaut werden, sollte ein Beschlussvorschlägen zu den Themen: größtmöglicher Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung, min. 3-4 km, eingehalten 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen werden. 2. Abstände Zudem sollte es eine dauerhafte und deutliche Begrenzung der Zahl und Höhe der 3. Optisch bedrängende Wirkung Anlagen geben. 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 339.1 Der Einwender erlebt bereits heute durch die bestehenden Anlagen auf Bad Lippspringer Seite Einschränkungen durch Lärm und Schattenschlag. Durch die neuen Anlagen werden noch gravierendere Emissionen erwartet, durch die die Gesundheit gefährdet wird. Es sollten größere Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Es wird befürchtet, dass die Landschafts- und Naturschutzgebiete nachhaltig zerstört 3. Optisch bedrängende Wirkung werden. 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die 6. Überschwemmungsgebiete / angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie Wasserschutzgebiete deren Zuflüsse berücksichtigt werden. 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Die Existenz des Modelflugplatzes sollte nicht gefährdet werden. Knapp die Hälfte des Gemeindegebietes wird bereits für militärische Zwecke genutzt. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Das Thema des späteren Rückbaus und der damit verbundenen Kosten sollten 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz bedacht werden. 15. Schattenwurf Grundsätzlich ist der Einwender für den Ausstieg aus der Atomenergie und die Seite 215 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Energiewende. Aufgrund der fehlenden geeigneten Speichertechnik sollte die Suche 16. Verkleinerung der Suchräume nach Flächen jedoch mit Augenmaß erfolgen. 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Als mögliche Fläche käme der östliche Teil des Suchraumes 3 Richtung Bauerkamp Windenergie belassen in Betracht. 340 Öffentlichkeit 340 04.06.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die Abwägung erfolgt entsprechend der 340.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung, Optische Bedrängung, Natur- und vorstehend vorangestellten allgemeinen Landschaftsschutz. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die 2. Abstände angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie 3. Optisch bedrängende Wirkung deren Zuflüsse berücksichtigt werden. 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Seite 216 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 341 Öffentlichkeit 341 27.05.2015 342 Öffentlichkeit 342 29.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 341.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung, Landschaftsbild, Natur- und Landschaftsschutz. Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie deren Zuflüsse berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 342.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Weitere Ausweisung in Richtung Bauerkamp wegen weitreichenden Schattenschlag. Infraschall verursacht verschiedenste Erkrankungen. Beeinträchtigung der Lebensbedingungen in der intakten Natur. Erheblicher Lärm zu nahen Wohngebieten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 217 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 343 Öffentlichkeit 343 29.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 342.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 343.1 Dauerhafter Lärm gefährdet die Gesundheit. Große Anlagen verursachen weitreichenden Schattenschlag. Die neuen großen Anlagen müssen Tag und Nacht beleuchtet werden, störende Blinklichter. Die Flächen befinden sich überwiegend in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Die Nähe zu Wohngebieten soll neu bedacht werden, weiterer Abstand. Seite 218 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 344 Öffentlichkeit 344 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Windenergie belassen Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 343.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 344.1 Es wird auf die Stellungnahme der „Schlänger aktiv“ hingewiesen, mit der der Einwender voll übereinstimmt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie 07.06.2015 Stellungnahme „Schlänger aktiv“: Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Pufferbereich von min. 500m ist einzuhalten. Abstand zum Naherholungsgebiet Lange Tal sollte min. 700m betragen, empfohlen werden .1000m. Abstand zum Modellflugbetrieb sollte 500m betragen, um Existenz zu sichern. Durch die geplanten Anlagen und andere alternative Energiequellen, würde deutlich mehr Strom produziert werden, als benötigt. Es ergibt sich ein Konzentrationszonenanteil von 2% bei 75ha. Es wird ein Mindestabstand von 2.000m zur Wohnbebauung gefordert. Aufgrund der optischen Bedrängung wird ein Abstand von 750m (das 3-fache der Gesamthöhe) gefordert. Die Bereiche Bauerkamp und Hassel/Emkental sowie Langetal sind von einer Bebauung freizuhalten. Seite 219 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB belassen formuliert. Der Abstand zu Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten sollte min. 300m betragen. Zu Vogelschutzgebieten ist ein Abstand von min. 2.000m (10-fache der Anlagenhöhe) einzuhalten. Die Wirtschaftlichkeit der Windenergie ist fraglich. 345 Öffentlichkeit 345 26.05.2015 344.2 Es werden jedoch noch ergänzende Punkte genannt: Infraschall: Es wird auf die beigefügte Anlage („Die Welt“) verwiesen. Die Überlegungen aus Dänemark sollten auch in Deutschland übernommen werden. Abstand zur Wohnbebauung: Der Abstand sollte 10H betragen (=10 fache Höhe der Anlagen). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 345.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Eine anliegerbezogene Messreihe der verschiedenen Zulassungskriterien, unter Beschreibung des IST-Zustandes des Anlagenbestandes nahe Gemeindegrenze Schlangen und Bad Lippspringe hätte sich angeboten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der Den Bedenken wird gefolgt. Es Es wird die Frage gestellt, was die Anzahl und Anlagenhöhe beschränkt oder beeinflusst. Es wären auch andere Rotationssysteme denkbar. Die Gemeindeentwicklung würde begrenzt werden. Natur und Schutzzonen würden zerstört. Energiemaßnahmen (Verbrauchsoptimierungen) sind allgemein sind z.T. nicht umgesetzt. Die Notwendigkeit der ortsbezogenen Energiegewinnung ist in Teilen nicht schlüssig und wird abgelehnt. 346 Öffentlichkeit 346 346.1 Als Modellflieger vom MFC Bergfalke Schlangen e.V. werden folgende Bedenken Seite 220 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 26.05.2015 347 Öffentlichkeit 347 23.05.2015 348 Öffentlichkeit 348 26.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB geäußert: Windräder auf dem Modellflugplatz oder in unmittelbarer Nähe werden von dem Einwender abgelehnt, da sie die schöne Landschaft zerstören. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 18. Modellflugplatz werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 18. Modellflugplatz formuliert. 346.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 347.1 Es wird sich an den Rat der Gemeinde Schlangen gewendet mit der Bitte, vom Bau der Windkraftanlagen im Bereich MFC Bergfalke abzusehen. Durch diese Anlagen wird die Landschaft des schönen Naherholungsgebietes zerstört. Der Modellflugplatz stellt für viele Mitbürger einen Erholungs- und Freizeitwert dar. Die Abmessungen heutiger Windkraftanlagen haben ein Ausmaß erreicht, welches den Charakter des Vorlandes des Eggegebirges völlig verändert. Die Modellfliegerei ist bei solchen Ausmaßen nicht mehr möglich. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 18. Modellflugplatz formuliert. 348.1 Die Potenzialanalyse unterscheidet nicht die verschiedenen Wohnbebauungen. Und auch nicht zwischen dem genehmigungsrechtlichen Mindestschutzabstand und dem planungsrechtlichen Vorsorgeabstand. Es wird nicht geprüft, ob nicht ein größerer Mindestabstand zur Wohnbebauung, ermessensgerecht wäre. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 16. Verkleinerung der Suchräume Die Wechselbeziehungen zwischen Schutzabstand und dem Vorsorgeabstand sind der Planung offenbar nicht bewusst. 348.2 Eine Referenzanlage von 100 m Höhe sei nicht mehr realistisch. Es wird von 200 m Es wird von einer 100 m hohen Referenzanlage Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 221 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag hohen Anlagen ausgegangen. ausgegangen, um nicht schon zu Beginn der Potenzialflächenanalyse eine zu großen Ausschluss von Eignungs-/Potenzialflächen zu Durch die ungleiche Verteilung der Potenzialflächen im Gemeindegebiet, ist die erhalten. Eine Konzentration auf 200 m hohe Bebauung im östlichen Bereich viel stärker von Windenergieanlagen umgeben. Anlagen mit den entsprechenden Abständen könnte zu einer „Verhinderungsplanung“ in der Es wird angeregt die vorhandenen Windkraftanlagen im Bereich Bauernkamp auch im Ausweisung der späteren Zonen kommen. FNP darzustellen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 349 Öffentlichkeit 349 25.05.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 349.1 Es werden folgende Gründe gegen die Errichtung von Windkraftanlagen gegeben: Zerstörung der Naherholungs- und Naturschutzgebiete der Gemeinde Schlangen. Signifikante Veränderung des ortsprägenden Bildes. Nicht unerheblich zu erwartende Geräuschbelästigung in der gesamten Gemeinde. Zu erwartender Schattenwurf durch die Windkraftanlagen. Durch die Zerstörung der einmaligen Naturlandschaft um Schlagen erfolgt auch eine Herabsetzung bei Grundstücks- und Immobilienpreisen und damit ein Wertverlust für jeden Schlänger Grundstücks- und Hauseigentümer. Dem Modellflugclub „Bergfalke Schlangen“ wird die Existenzgrundlage durch ein nicht mehr nutzbares Fluggelände genommen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Seite 222 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 350 Öffentlichkeit 350 26.05.2015 351 Öffentlichkeit 351 26.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Es wird eine erhebliche Belastung durch Verschandelung der Landschaft, Gefährdung 2. Abstände von Tierarten, Wertverlust von Immobilien, befürchtet. Hervorgerufen durch die 3. Optisch bedrängende Wirkung erhebliche Anzahl von Windrädern, deren Höhe bis zu 200 m und deren Abstand zu 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Wohngebieten von 500 m. 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 350.1 Es wird Widerspruch gegen die Änderung des FNP erhoben. Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die ausgewiesenen Flächen zur Nutzung der Windenergie (Suchraum 2). Es wird eine erhebliche Belastung durch Verschandelung der Landschaft, Gefährdung von Tierarten, Wertverlust von Immobilien, befürchtet. Hervorgerufen durch die erhebliche Anzahl von Windrädern, deren Höhe bis zu 200 m und deren Abstand zu Wohngebieten von 500 m. 351.1 Es wird Widerspruch gegen die Änderung des FNP erhoben. Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die ausgewiesenen Flächen zur Nutzung der Windenergie (Suchraum 2). Seite 223 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 352 Öffentlichkeit 352 22.05.2015 353 Öffentlichkeit 353 27.05.2015 354 Öffentlichkeit 354 28.05.2015 Die Abwägung erfolgt entsprechend der 352.1 Der Einwender ist bei der Aufstellung der Anlagen von folgenden Punkten betroffen: Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht, optische Bedrängung. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch stattfinden sollte, so sollte ein 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Mindestabstand von 1.500 m und mehr zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung 2. Abstände eingehalten werden. 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 353.1 Der Einwender ist gegen die gewählten Standorte. Die Existenz des Modelflugplatzes sollte gesichert werden. Zudem werden Kollisionen mit Greifvögeln befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 354.1 Die Windkraftanlagen am Bauerkamp und Vogelsang reichen den Einwendern. Diese sind für die Einwohner der Gemeinde noch erträglich, mehr muss nicht sein. Die Einwohner sind bereits von der Senne und der B 1 genug belastet. Mit noch mehr Windrädern wird die Gemeinde keine Zukunft mehr haben. Nicht mehr lebenswert Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen Seite 224 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) sein, siehe Lichtenau, Preisverfall der Häuser und Grundstücke. 17.05.2015 Beschlussvorschlag 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Sollte die Planung trotzdem verwirklicht werden, sollten aus oben genannten Gründen 16. Verkleinerung der Suchräume Abstände von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. 18. Modellflugplatz Dies würde z.B. beim Suchgebiet 3 bedeuten, erst dem Bau von Windenergieanlagen hinter „Klöpping´s Fichten“ an der K 98 in Richtung Bauernkamp zuzustimmen. Selbst in diesem Raum würde vieles gegen die Errichtung der Windenergieanlagen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 354.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 355 Öffentlichkeit 355 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 355.1 Folgende Gründe werden gegen die Errichtung von Windenergieanlagen bei dem geplant geringen Abstand zum bebauten Ortsrand vorgebracht: Zerstörung der Naherholungs- und Naturschutzgebiete der Gemeinde Schlangen. Signifikante Veränderung des Ortsbildes. Geräuschbelästigung. Schattenwurf. Zu erwartende optische Bedrängung. Funktionsverlust bei dem Verbund von Schutzgebieten von Wildtieren. In Suchgebiet 3 ist eine wirtschaftliche Nutzung von Windenergieanlagen in dem dargestellten Abstand zur Wohnbebauung nicht gegeben. Wertverlust der Immobilien und Grundstücke. Aufgabe des Modelflugplatzes. Seite 225 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 356 Öffentlichkeit 356 15.05.2015 357 Öffentlichkeit 357 21.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sprechen, aber diese Gründe wären noch vertretbar. 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Sollte die Planung trotzdem verwirklicht werden, sollten aus oben genannten Gründen 16. Verkleinerung der Suchräume Abstände von 2000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. 18. Modellflugplatz Dies würde z.B. beim Suchgebiet 3 bedeuten, erst dem Bau von Windenergieanlagen hinter „Klöpping´s Fichten“ an der K98 in Richtung Bauernkamp zuzustimmen. Selbst in diesem Raum würde vieles gegen die Errichtung der Windenergieanlagen sprechen, aber diese Gründe wären noch vertretbar. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 356.1 Folgende Gründe werden gegen die Errichtung von Windenergieanlagen bei dem geplant geringen Abstand zum bebauten Ortsrand vorgebracht: Zerstörung der Naherholungs- und Naturschutzgebiete der Gemeinde Schlangen. Signifikante Veränderung des Ortsbildes. Geräuschbelästigung. Schattenwurf. Zu erwartende optische Bedrängung. Funktionsverlust bei dem Verbund von Schutzgebieten von Wildtieren. In Suchgebiet 3 ist eine wirtschaftliche Nutzung von Windenergieanlagen in dem dargestellten Abstand zur Wohnbebauung nicht gegeben. Wertverlust der Immobilien und Grundstücke. Aufgabe des Modelflugplatzes. 357.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun, wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen. Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische Bedrängung befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Seite 226 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten werden. 358 Öffentlichkeit 358 21.05.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 358.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun, wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen. Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische Bedrängung befürchtet. Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten werden. 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Seite 227 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 18. Modellflugplatz formuliert. 359 Öffentlichkeit 359 22.05.2015 359.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun, wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen. Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische Bedrängung befürchtet. Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten werden. 360 Öffentlichkeit 360 19.05.2015 360.1 Aus folgenden Gründen ist der Einwender gegen die Errichtung von Windenergieanlagen: Optische Bedrängung, Schattenschlag, Lärm, Infraschall, Beleuchtung Tag und Nacht. Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet. Die Entwiklung der Gemeinde ist ausgeschlossen. Schließung des Modellflugplatzes, der seit 40 Jahren existiert und international bekannt ist. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke Seite 228 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 361 Öffentlichkeit 361 19.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 361.1 Aus folgenden Gründen ist der Einwender gegen die Errichtung von Windenergieanlagen: Optische Bedrängung, Schattenschlag, Lärm, Infraschall, Beleuchtung Tag und Nacht. Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet. Die Entwicklung der Gemeinde ist ausgeschlossen. Schließung des Modellflugplatzes, der seit 40 Jahren existiert und international bekannt ist. 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Seite 229 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 362 Öffentlichkeit 362 26.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 362.1 Der Einwender möchte keine weitere Windkraft am Eggegebirge. Durch die Windräder, die bereits am Bauernkamp und um Benhausen herum bestehen, ist das Gefühl für Ästhetik schon bereits gestört. Schlangen wäre nicht mehr als Wohnort attraktiv. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 363 Öffentlichkeit 363 21.05.2015 363.1 Der Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sollte 2.000 m betragen. Die Frage, wer die Gewerbesteuer bekommt, sollte berücksichtigt werden. Die Höhe der Anlagen sollte so festgesetzt werden, dass keine Beleuchtung angebracht werden muss. Die vorhandenen Straßen sollen genutzt werden können. Stromtrassen? Durch die Errichtung von Windrädern ist die Errichtung eine Nationalparkes nicht mehr möglich. Keine weitere Ausdehnung für Wohnbebauung / Industrie mehr möglich. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Seite 230 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 364 Öffentlichkeit 364 20.05.2015 365 Öffentlichkeit 365 13.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 364.1 Mit der Errichtung der geplanten Anlagen in zu geringer Entfernung zu den Wohngebieten ist die Lebensqualität aus verschiedenen Gründen (Lärmbelästigung, optische Veränderungen in der Umgebung, Wechsel Sonnenlicht/Schatten) gefährdet. Windkraftanlagen sollten nicht zu nah an Wohngebiete gebaut werden. Mindestens 1.500 m Abstand. Zudem sollte die Höhe der Windräder auf ein sinnvolles Maß begrenzt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15, Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 15, Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 365.1 Zu folgenden Punkte wird Stellung genommen: Nähe Wohnbebauung. Keine Errichtung von Windkraftanlagen in einem Abstand unter 2 km zur Wohnbebauung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Gesundheitsgefährdung durch industrielle Anlagen durch Lärm und Infraschall. Bis nicht abschließend geklärt ist, welcher Abstand für konkrete WKA einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung garantieren, sollten weitere konkrete Planungen nicht erfolgen. Optische Bedrängung und Ablenkung der Aufmerksamkeit. Keine Errichtung von WKA im direkten Sichtbereich von Wohnsiedlungen. Bedrohung von Wasserschutzgebieten. Bedrohung der Tierwelt (Rotmilan). Keine Errichtung von artgefährdeten WKA in entsprechenden Gebieten. Seite 231 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Wertminderung des Grundbesitzes. Keine Errichtung von WKA in einem Abstand unter 2 km zur Wohnbebauung, um so den einhergehenden Wertverlust zu begrenzen. Landschaftsbild. Geräuschbelästigung, Bedrängungsthematik aufgrund von Mindestabständen reduzieren. Es werden Abstände von min. 1000 m zu den Naherholungsgebieten gefordert. 366 Öffentlichkeit 366 19.05.2015 367 Öffentlichkeit 367 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 366.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der Windenergieanlagen: Auflösung des Modellflugplatzes, Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht. Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet. Wenn Windkraftanlagen, dass in einem so großen räumlichen Abstand, dass zuvor aufgeführte Kriterien nicht entstehen können. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 367.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der Windenergieanlagen: Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 232 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 19.05.2015 Auflösung des Modellflugplatzes, Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht. Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet. Gemeindeentwicklung ist ausgeschlossen. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 368 Öffentlichkeit 368 368.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der Windenergieanlagen: Auflösung des Modellflugplatzes, Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht. Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet. Gemeindeentwicklung wird ausgeschlossen. Wenn Windkraftanlagen, dass in einem so großen räumlichen Abstand, dass zuvor aufgeführte Kriterien nicht entstehen können. So sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung 19.05.2015 Seite 233 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 369 Öffentlichkeit 369 19.05.2015 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Wenn Windkraftanlagen, dass in einem so großen räumlichen Abstand, dass zuvor 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark aufgeführte Kriterien nicht entstehen können. So sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung 14. Naturschutz 15. Schattenwurf eingehalten werden. 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 369.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung der Windenergieanlagen: Lärm, Infraschall, Schattenschlag, optische Bedrängung, Beleuchtung Tag und Nacht. Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet durch Verlust: Lange Tal, Emkental, Fürstenallee Tierarten: Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstorch. Der langjährig existierende und europaweit bekannte Modellflugplatz muss weichen. Gemeindeentwicklung wird ausgeschlossen: Keine Entwicklung neuer Wohngebiete, Wertverlust bei Immobilien und Grundstücke, weitere Einkesselung der Gemeinde, kein Zuzug von Neubürgern, Abwanderung von Bürgern. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Seite 234 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 370 Öffentlichkeit 370 20.05.2015 371 Öffentlichkeit 371 18.05.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 18. Modellflugplatz formuliert. 371.1 Der Modellflugclub Bergfalke ist in der Szene mittlerweile europaweit bekannt. Es finden auf dem Gelände nationale sowie internationale Wettbewerbe statt. Wenn nun, wie geplant, Windkraftanlagen errichtet werden, wird die Aufsichtsbehörde Münster diesem Verein die Aufstiegsgenehmigung entziehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen Wenn eine Errichtung der Anlagen dennoch erfolgen sollte, so sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu Naherholungsgebieten / Wohnbebauung eingehalten werden. 09.05.2015 Beschlussvorschlag 370.1 Der Einwender ist gegen die Ausweisung der Suchflächen, da damit die Existenz des Modellflugplatzes gefährdet wird. Zudem würde die Landschaft optisch verschandelt werden und die Flächen liegen zu nah an der vorhandenen Bebauung. Es wird Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung Tag und Nacht und optische Bedrängung befürchtet. 372 Öffentlichkeit 372 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 372.1 Windkraftanlagen schaden dem Landschafts- und Ortsbild, der Gesundheit, dem Fremdenverkehr, dem Immobilienwerten, der baulichen Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde und dem Dorffrieden. Erholungs- und Freizeitwert gehen verloren. Seite 235 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Belastungen durch Infraschall. Flugrouten, Nahrungs- und Brutflächen werden nicht mehr nutzbar. Es sollte min. ein Abstand von 600 m zu Straßen und Wegen eingehalten werden und ein Abstand von 1.500 m zu Wohngebäuden. 373 Öffentlichkeit 373 14.05.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 373.1 Folgende Einwände werden vorgebracht: Auswirkungen auf die Bürger durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag. Eine Höhenbegrenzung (max. 80 m Gesamthöhe) muss dringend vorgegeben werden. Keine Zerstörung der Naherholungsgebiete. Die Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6. Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Seite 236 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 374 Öffentlichkeit 374 18.05.2015 375 Öffentlichkeit 375 18.05.2015 374.1 Es wird Widerspruch gegen die Ausweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie (Suchraum 2) erhoben. Es wird eine erhebliche Belastung durch Lärm, Schattenschlag, Verschandelung der Landschaft, Gefährdung von Tierarten, Wertverlust von Immobilien, Beeinträchtigung von bereits installierten Photovoltaikanlagen befürchtet. Hervorgerufen durch die erhebliche Anzahl von Windrädern, deren Höhe bis zu 200 m und deren Abstand zu Wohngebieten von 500m. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Die befürchteten Auswirkungen auf die Photovoltaikanlagen (Schattenwurf) sind nicht zu erwarten, da hier schon die Grenzwerte für die Belastung des Menschen eine Reduzierung des Schattenwurfes über Minderungsmaßnahmen wie eine Anlagenabschaltung etc. vorsehen. Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 375.1 Der Einwender ist aus folgenden Gründen gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in Schlangen: Die Natur wird sowohl optisch, als auch akustisch gestört. Seltene Tierarten werden in ihrer Entwicklung behindert. Sämtliche Naherholungsgebiete werden gefährdet. Dies betrifft sowohl die Schlänger Bürger, als auch die Touristen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 237 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Zudem würde die Existenz des Modellflugplatzes gefährdet werden. 376 Öffentlichkeit 376 09.05.2015 Beschlussvorschlag 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 18. Modellflugplatz formuliert. 376.1 Eine Höhe der Anlage zwischen 100 und 150 m wäre zumutbar. Ein Mindestabstand von 1500 m zur Wohnbebauung sollte eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum Teil nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 377.1 Folgende Einwände werden vorgebracht: Auswirkungen auf die Bürger durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag. Eine Höhenbegrenzung muss dringend vorgegeben werden. Keine Zerstörung der Naherholungsgebiete. Gefährdung von Tierarten. Die Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Existenz des Modellflugplatzes wird gefährdet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 13.05.2015 377 Öffentlichkeit 377 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 238 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 378 Öffentlichkeit 378 09.05.2015 379 Öffentlichkeit 379 11.05.2015 378.1 Die Konzentrierung der Windanlagen auf einen Suchraum scheint sinnvoller zu sein. Die Nähe zu bewohnten Häusern sind im Suchraum 1 und 2 kürzer. Damit scheint eine stärkere Belastung durch die Windanlagen auch zwingender gegeben zu sein. Ein weiterer Punkt ist, dass im Suchraum 1 und 2 wesentlich mehr Bürger durch die Emissionen (Lärm, Schattenschlag) betroffen sein werden. Es ist nicht auszuschließen, dass zukünftig noch weitere Anlagen gebaut werden. Der Suchraum 2 ist der mittlere Suchraum. Es wäre strategisch sinnvoller in diesem ersten Schritt einen Suchraum mit Randlage auszuwählen. Die Existenz des Modellflugplatzes würde gefährdet werden. Aus diesen Gründen wäre der Suchraum 3 möglichst weit nördlich, der beste Standort für Windkraftanlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 379.1 Aus folgenden Gründen ist der Einwender gegen die Errichtung von Windenergieanlagen: Schutz des Menschen, Erhaltung der Naherholungsgebiete und die Existenz des Modellflugplatzes. Die Suchräume müssen so eingesetzt werden, dass ein Abstand von 10 x Gesamthöhe eingehalten werden kann. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum überwiegend teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Seite 239 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 380 Öffentlichkeit 380 11.05.2015 381 Öffentlichkeit 381 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 18. Modellflugplatz Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 380.1 Die Einwender sind gegen die Errichtung der Windenergieanlagen, weil dadurch der Modelflugplatz gefährdet werden würde und zudem wegen der Lautstärke und dem Schattenwurf. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 381.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung. Der Abstand von 1.500 m soll eingehalten werden, zur Wohnbebauung und zu den Naherholungsgebieten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 240 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag 16. Verkleinerung der Suchräume 382 Öffentlichkeit 382 04.06.2015 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 381.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume 382.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 383.1 Bei den geplanten Windkraftanlagen ist von gravierenden Emissionen auszugehen. Die Anlagen nehmen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Lebensbedingungen der Anwohner. Zudem sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Lärm, Infraschall, Schattenschlag, Beleuchtung der Windräder, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Natur- und Landschaftsschutz. Es sollte ein Mindestabstand von 2000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6.Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 6.Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 06.06.2015 383 Öffentlichkeit 383 Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Bei den Wasserschutzbelangen sollten beim Suchraum 3 zusätzlich die angrenzenden Bereiche der Bad Lippspringer Heil- und Trinkwasserquellen sowie deren Zuflüsse berücksichtigt werden. Seite 241 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz formuliert. 384 Öffentlichkeit 384 384.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 385.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 386.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 387.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 07.06.2015 385 Öffentlichkeit 385 07.06.2015 386 Öffentlichkeit 386 07.06.2015 387 Öffentlichkeit 387 07.06.2015 Seite 242 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 388 Öffentlichkeit 388 Äußerung (Zusammenfassung) Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 389.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 390.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 391.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 392.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume 07.06.2015 390 Öffentlichkeit 390 06.06.2015 391 Öffentlichkeit 391 07.06.2015 392 Öffentlichkeit 392 06.06.2015 Beschlussvorschlag 388.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. 06.06.2015 389 Öffentlichkeit 389 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 243 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 393 Öffentlichkeit 393 393.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 394.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 395.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 396.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 397.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend 06.06.2015 394 Öffentlichkeit 394 06.06.2015 395 Öffentlichkeit 395 06.06.2015 396 Öffentlichkeit 396 06.06.2015 397 Öffentlichkeit 397 Seite 244 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 06.06.2015 398 Öffentlichkeit 398 06.06.2015 399 Öffentlichkeit 399 06.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) 06.06.2015 Beschlussvorschlag Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen. Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden. Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll zugestimmt wird. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in den Abwägungen zu den verschiedenen Themen eingegangen und aufgegriffen worden. vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 398.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen. Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden. Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll zugestimmt wird. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in den Abwägungen zu den verschiedenen Themen eingegangen und aufgegriffen worden. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 399.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen. Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in den Abwägungen zu den verschiedenen Themen eingegangen und aufgegriffen worden. Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Die Einwendungen von „Schlänger aktiv“ sind in den Abwägungen zu den verschiedenen Themen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll zugestimmt wird. 400 Öffentlichkeit 400 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 400.1 Folgende Punkte sollen bei der Planung berücksichtigt werden: Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen. Sollten die Windräder doch geplant werden, sollten die Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan deutlich verkleinert werden. Es wird auf die Argumente der Initiative „Schlänger aktiv“ verwiesen, denen voll zugestimmt wird. Seite 245 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 401 Öffentlichkeit 401 Äußerung (Zusammenfassung) formuliert. 401.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 402.1 Der Einwender fordert einen Mindestabstand von 2.000 m und eine Höhenbegrenzung von 100 m. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 16. V11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie erkleinerung der Suchräume formuliert. 403.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 404.1 Die Errichtung von über 200 m hohen Anlagen wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 04.06.2015 403 Öffentlichkeit 403 04.06.2015 404 Öffentlichkeit 404 Beschlussvorschlag eingegangen und aufgegriffen worden. 05.06.2015 402 Öffentlichkeit 402 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 246 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 07.06.2015 405 Öffentlichkeit 405 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Lärmbelästigung führt zu großer Einschränkung der Lebensqualität. Erholungsgebiete gehen verloren. Wertverlust von Immobilien. Bevölkerungszahlen werden sinken. Negative Auswirkungen auf die regionale Tierwelt. Negativer Eingriff in das Ortsbild und das Landschaftsbild. Erneuerbare Energien müssen so geplant werden, dass sie von allen Bürgern „ertragen“ werden können. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 405.1 An der Sinnhaftigkeit eines solchen Projektes lässt sich stark zweifeln. Der Einwender Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen ist gegen jede Form von Windkraftanlagen in der Gemeinde. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 405.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie formuliert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 247 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 406 Öffentlichkeit 406 07.06.2015 407 Öffentlichkeit 407 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 406.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Gesundheitliche Folgeschäden. Wertminderung der Grundstücke. Lärmbelastung und Schattenschlag. Verlust der Naherholungsgebiete. Ausweitung der Baugebiete nicht möglich. Artenschutz und Artenvielfalt wird gefährdet. Warum Windräder an Wohngebieten, wenn genug Platz woanders? Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 406.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 407.1 Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Gesundheitliche Folgeschäden. Wegfall von Naherholungsgebieten. Keine Rückzugsgebiete für Tiere. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Seite 248 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 408 Öffentlichkeit 408 07.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 40.72 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 408.1 Die Gemeinde Schlagen nimmt aufgrund ihrer geographischen Lage eine Sonderstellung ein. Grundsätzlich sollte im Suchraum der Schutz der Landschaft und des Naturraumes oberste Priorität genießen. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen würde die zukünftige Entwicklung eingeschränkt werden. Landschafts- und Naturschutzgebiete sollen grundsätzlich von Windenergieanlagen freigehalten werden. Auch vor dem Hintergrund der Regionalentwicklung würde die Gemeinde eingeschränkt werden. Die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet hätte lediglich negative Effekte für Natur und Mensch. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie Seite 249 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 409 Öffentlichkeit 409 409.1 Aufgrund folgender Argumente sind die dargestellten Suchräume nicht, oder nur sehr eingeschränkt, als Potenzialfläche zur Windenergienutzung geeignet. 04.06.2015 Die Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Ein Pufferbereich von min. 500 m ist einzuhalten. Berücksichtigung der Emissionen durch Windenergieanlagen. Die im Entwurf gemachten Annahmen und Abstandsregeln sind unzureichend. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Belange des Landschaftsschutzes und des Gebietsentwicklungsplanes sind unzureichend berücksichtigt. Zu Vogelschutzgebieten ist ein Abstand von min. 2.000m (10-fache der Anlagenhöhe) einzuhalten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Abstand zum Naherholungsgebiet Lange Tal sollte min. 700 m betragen, empfohlen werden 1.000 m. Aufgrund der optischen Bedrängung wird ein Abstand von 750 m (das 3-fache der Gesamthöhe) gefordert. Abstand zum Modellflugbetrieb sollte 500 m betragen, um Existenz zu sichern. Die Wirtschaftlichkeit der Nutzung der Windenergie ist fraglich. 410 Öffentlichkeit 410 06.06.2015 410.1 Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: Naturschutz / Vogelschutz. Naherholungsgebiete. Es sollte ein Mindestabstand von 700 m zu den Naherholungsgebieten eingehalten werden. Gemeindeentwicklung wird eingeschränkt. Es sollte ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Seite 250 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Die Auswirkungen von Infraschall sind noch nicht vollständig erforscht. Es sollte ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. 411 Öffentlichkeit 411 04.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 410.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan und eine Vergrößerung des Abstandes zur Wohnbebauung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 411.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. Seite 251 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 412 Öffentlichkeit 412 04.06.2015 413 Öffentlichkeit 413 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 412.1 Der Einwender ist gegen Windkraftanlagen in Wohngebieten und Naherholungsgebieten aus gesundheitlichen Gründen. Naturzerstörung. Es werden gravierende Folgeschäden durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf für Mensch und Tier befürchtet. Die Qualität des Lebens würde stark beeinträchtigt. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf belassen formuliert. 412.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 413.1 Vor allem der Abstand zur Wohnbebauung sollte 1.500 m betragen. Die Höher der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt. Es droht die Errichtung extrem hoher Anlagen. Dies führt bei einem zu geringen Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung zu einer optischen Bedrängung. Durch einen Abstand von 1.500 m wird diese optische Bedrängung vermieden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen Seite 252 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 10. Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume belassen formuliert. 413.4 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 413.5 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend 413.2 Der Landschafts- und Naturschutz ist gefährdet, durch Verlust Lange Tal, Emkental, Fürstenallee und Tierarten Rotmilan, Fledermäuse, Schwarzstorch. Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben, hier erholen sich die Bürger beim Wandern oder Rad fahren, dies muss auch weiterhin ohne störende Einwirkungen wie Schattenschlag oder Lärm möglich sein. Es sollte ein Mindestabstand von 1.500 m zu den Naherholungsgebieten eingehalten werden. 413.3 Durch die Lage der Gemeinde Schlangen (Senne, Teutoburger Wald) sind die Möglichkeiten der Entwicklung begrenzt. Aus diesem Grund muss zur heutigen Wohnbebauung eine Freifläche von 500 m eingeplant werden. Seite 253 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 414 Öffentlichkeit 414 Äußerung (Zusammenfassung) 04.06.2015 Beschlussvorschlag Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 414.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 415.1 Bereits jetzt können bei Ostwind die momentanen Geräusche der Windräder nachts gehört werden. Es wird darum gebeten nicht noch mehr Windräder so nah an die Wohnbereiche zu bauen. Windenergie ist wichtig, aber bitte die Räder dort bauen, wo genügend Wind ist und sie keine gesundheitlichen Schäden für Menschen und Tiere bereiten. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume belassen formuliert. 415.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 04.06.2015 415 Öffentlichkeit 415 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 254 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 416 Öffentlichkeit 416 04.06.2015 417 Öffentlichkeit 417 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 416.1 Bei Umsetzung des geplanten Entwurfs drohen gesundheitliche und finanzielle Beeinträchtigungen und eine Verschlechterung der Lebensqualität aus folgenden Gründen: Lärm. Es wird für dringend notwendig gehalten, eine vorsorgliche Schutzzone von 2.000 m zur Wohnbebauung vorzugeben. Infraschall. Optische Bedrängung. Städtebauliche Entwicklung. Es sollte ein vorsorglicher Puffer von 500 m eingeplant werden. Naherholung, Tourismus. Zusätzlicher Puffer von 700 bis 1.000 m. Abstand zum Modellflugbetrieb sollte 500 m betragen, um Existenz zu sichern. Verlust der Immobilienwerte. Landschaftsschutz. Naturschutz, Vogelschutz, Artenschutz. Substantieller Raum, Ermessensspielraum der Gemeindeverwaltung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 417.1 Einschränkung der Lebensqualität durch Lärm und Schattenschlag. Verschandelung der Landschaft. Hoher Wertverlust der Immobilien. Störendes Licht von der Beleuchtung der Anlagen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung Seite 255 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 418 Öffentlichkeit 418 03.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 15. Schattenwurf formuliert. 417.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 418.1 Aufgrund von Lärm, Infraschall und einer optischen Bedrängung wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung gefordert. Die Städtische Entwicklung wird begrenzt. Es sollte zusätzlicher Freiraum für potenzielles Bauland von 500 m eingeplant werden. Fordert Schutzabstand zum Langen Tal von 700 m bis 1.000 m. Mindestabstand von 500 m zum Modellflugplatz um Existenz zu sichern. Weiter wird von einem Wertverlust der Immobilien ausgegangen. Der GEP (Ziel 6) gibt vor, die Kammlangen des Stemweder Berges, des Wiehen- und des Wesergebirges, des Teutoburger Waldes und des Eggegebirges freizuhalten. Der Entwurf zum FNP nimmt dazu nicht oder zumindest nicht ausreichend deutlich Stellung. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Brutplätze, Rast- und Schlafplätze sowie typische Flugwege sind zu berücksichtigen und große Schutzkorridore auszuweisen. Seite 256 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 419 Öffentlichkeit 419 06.06.2015 420 Öffentlichkeit 420 04.06.2015 419.1 Der Einwender ist generell gegen Windkraftanlagen im geplanten FNP, aus folgenden Gründen: Schlangen liegt in einer topographisch besonderen Lage. Die Gemeinde hat einen hohen Erholungswert. Erhaltenswerter Baumbestand an der Fürstenallee. Die einzigartige Landschaft sollte nicht zerstört werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 420.1 Um die Gemeindeentwicklung auch zukünftig zu ermöglichen sollte der Abstand zu Wohngebieten vergrößert werden. Der substantielle Raum für Windkraftanlagen sollte auf die kleinstmögliche Fläche begrenzt werden. Aus Gründen der Lärmbegrenzung für Wohngebiete sollte ein Mindestabstand von 2.000 m eingehalten werden. Im Bereich Hassel/Emkental, sowie Langetal sollte der Natur- und Tierschutz ausreichend berücksichtigt werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf Seite 257 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 421 Öffentlichkeit 421 420.2 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung ausreichender Abstände. Siehe vorstehende Abwägung zu Nr. 16 Siehe vorstehenden Beschlussvorschlag zu Nr. 16 421.1 Der Erholungswert der Natur würde durch die Anlagen verloren gehen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 422.1 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 423.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 04.06.2015 422 Öffentlichkeit 422 04.06.2015 423 Öffentlichkeit 423 04.06.2015 424 Öffentlichkeit 424 424.1 Ca. 50% des Gemeindegebietes sind Truppenübungsplatz, von der Bevölkerung nicht Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen nutzbar. Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 258 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 04.06.2015 425 Öffentlichkeit 425 02.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Die restlichen Flächen werden nun durch Windkraft erheblich eingeschränkt (für Tourismus, Tierarten). Die wenigen „positiven“ Flächen sollte man nicht auch noch zerstören bzw. derart stark einschränken. Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume und der Prüfung: Substanziell Raum für die Windenergie belassen formuliert. 424.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 425.1 Es wird auf alle Argumentationspunkte der Internetseite www.schlaengeraktiv.org verwiesen. Folgendes wird hervorgehoben: 1) Die zurzeit existierenden Windräder erzeugen bei Ostwind nachts um 3.00 Uhr eine Lautstärke von 45 dB (gemessen im März 2015; Grabbestr. = „Reines Wohngebiet“). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 425.2 2) Gefahren von Infraschall, die von Windenergieanlagen ausgehen, sind noch nicht wissenschaftlich erforscht. Richtlinien und Normen sind veraltet und nicht der neuen Windenergieanlagen-Technik angepasst. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Seite 259 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 426 Öffentlichkeit 426 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark Themen 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark formuliert. 425.3 3) Einengung von Schlagen als Wohngebiet Der Wohnort Schlangen als Lebensraum wird eingekesselt von der Senne / B 1 im Norden, durch das Industriegebiet im Westen und durch das geplante Industriegebiet mit Windenergieanlagen im Osten. Der Ort kann sich in Zukunft nicht weiter ausdehnen. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 425.4 4) Wanderwege und Radwege in Richtung der geplanten Windenergieanlagen (Langes Tal, Bauerkamp, Hassel, Bohmsweg) sind dann keine Naherholungsgebiete mehr (Lärm, Gefahr, Optik etc.). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 425.5 Der Einwender ist für eine deutliche Verkleinerung der Suchräume im geplanten Flächennutzungsplan. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 426.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark beeinträchtigt. Ebenso würde dadurch der Wert des Grundbesitzes stark vermindert werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen Seite 260 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 427 Öffentlichkeit 427 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf formuliert. 426.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 427.1 Der Einwender fühlt sich durch Schattenschlag und Lärm der Windräder stark beeinträchtigt. Ebenso würde dadurch der Wert des Grundbesitzes stark vermindert werden. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf Den Bedenken wird zum überwiegenden Teil gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 15. Schattenwurf formuliert. 427.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Seite 261 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB formuliert. 428 Öffentlichkeit 428 02.06.2015 429 Öffentlichkeit 429 02.06.2015 430 Öffentlichkeit 430 428.1 Es werden gesundheitliche Schäden durch Schallgeräusche und Blinklichter befürchtet. Die Lebensqualität würde darunter leiden. Der Wertverlust der Immobilien ist zu befürchten. Der Naherholungswert geht verloren. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 429.1 Die Gemeindeentwicklung würde noch weiter eingeschränkt werden. Belastung durch Lärm und Blinklichter werden Tag und Nacht befürchtet. Es wird eine Bedrohung der Tierarten gesehen. Es wird eine Wertverlust der Immobilien befürchtet. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 14. Naturschutz 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 430.1 Die Einwender fühlen sich schon jetzt von den drei Lippspringer Windrädern gestört. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend Seite 262 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 05.06.2015 431 Öffentlichkeit 431 04.06.2015 432 Öffentlichkeit 432 04.06.2015 Äußerung (Zusammenfassung) Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Windkraft ja, aber es gibt sicherlich wohngebietsfernere Standorte, die Mensch und Umwelt weniger belasten. Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 431.1 Die Errichtung neuer Windenergieanlagen muss der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Es wird ein Mindestabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung für einen ununterbrochenen Betrieb der Anlagen gefordert. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 432.1 Der Einwender ist grundsätzlich gegen den Bau von Windrädern im Umfeld von Schlagen, aus folgenden Gründen: Sie zerstören das Landschaftsbild. Es werden Geräusch- und Schattenbelästigung erwartet. Drohende Zerstückelung der Naturschutzgebiete. Beeinträchtigung der dort lebenden Tiere. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 4. Wertverlust Immobilien / Grundstücke 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Seite 263 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung 433 Öffentlichkeit 433 Äußerung (Zusammenfassung) Beschlussvorschlag Flächen für Windenergie 12. Infraschall, Infraschall in Dänemark 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz Naherholung, Tourismus 7. Tier-/ Artenschutz / Tierhaltung / Artenschutz 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 14. Naturschutz 15. Schattenwurf 16. Verkleinerung der Suchräume 18. Modellflugplatz u formuliert. 433.1 Der Einwender möchte keine Windräder vor der Haustür. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 433.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 04.06.2015 434 Öffentlichkeit 434 Abwägungsvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 434.1 Die schöne Landschaft wird verschandelt. Der Einwender möchte keine Windräder mit Die Abwägung erfolgt entsprechend der einem so geringen Abstand und befürchtet zudem ein ständiges Surren der Anlagen. vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Seite 264 von 266, Stand: 23.12.2015 Einwender; Datum der Einwendung Äußerung (Zusammenfassung) 04.06.2015 435 Öffentlichkeit 435 02.06.2015 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. 434.2 Der Einwender ist grundsätzlich gegen Windräder in den Suchräumen, da diese das Landschaftsbild und die Naherholungsgebiete zerstören. Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschläge zu den Themen 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus formuliert. 435.1 Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild von Schlangen. Zudem wird eine hohe Lärmbelastung erwartet und damit eine Einschränkung der Lebensqualität. Naherholungsflächen gehen verloren. Zuzug würde verhindert werden und der Gewerbestandort Schlangen nähme erheblichen Schaden. Die ortsansässige Artenvielfalt würde ernsthaft bedroht. Sollte es dennoch zur Errichtung der Anlagen kommen, sollte ein größtmöglicher Abstand zum Ortsrand eingehalten werden (10-fache Gesamthöhe von Windkraftanlagen). Die Abwägung erfolgt entsprechend der vorstehend vorangestellten allgemeinen Abwägung und daraus abgeleiteten Beschlussvorschlägen zu den Themen: 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume Den Bedenken wird gefolgt. Es werden die vorstehend vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Themen 1. Immissionsschutz, Schallimmissionen 2. Abstände 3. Optisch bedrängende Wirkung 5. Landschafts- und Ortsbild / 13. Naherholung, Tourismus 11. / 17. Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie 16. Verkleinerung der Suchräume formuliert. Seite 265 von 266, Stand: 23.12.2015 Gemeinde Schlangen – 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Seite 266 von 266, Stand: 23.12.2015
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