Seite 1 Stellungnahme Sachverhalt, Abwägung und

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Stellungnahme
Sachverhalt, Abwägung und Beschlussvorschlag
Sachverhalt:
Der Ortsbeirat von Sickels gibt folgende Hinweise zum Neubaugebiet
‚Am Pröbelsfeld‘
1. Was passiert mit der gelb markierte Fläche? Hinweis: Bei dem
gelb markierten Gelände handelt es sich um die westlich an das
Neubaugebiet angrenzende Fläche zwischen der Sickelser – und
der Robert- Kronfeld- Straße.
2. Wunsch nach regionaltypischer Bebauung.
3. Wunsch nach einer Streuobstwiese.
4. Anschluss des Neubaugebietes über einen Kreisverkehr.
5. Ausweisung der Sickelser Straße zu einer Tempo 30 Zone.
Antwort zu 1.: Die westlich des Neubaugebietes angrenzende Fläche ist
im Bebauungsplan der Stadt Fulda – Fulda Galerie Nr. 4 als Ausgleichsfläche festgelegt. Die Fläche außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ‚Am Pröbelsfeld‘ behält diese Nutzung.
Antwort zu 2.: Ziel der Stadtplanung in Fulda ist eine Stärkung des regionaltypischen Bauens. Aus diesem Grunde wurde für einen Großteil der
Grundstücke eine Satteldachbebauung vorgeschrieben. Zusätzlich ist
eine rote Dacheindeckung verbindlich festgesetzt.
Abwägung:
Zu 3.: Auf eine Streuobstwiese wird verzichtet, da im Bereich des Neubaugebietes die Feldlerche nachgewiesen wurde. Als Brutvogel des Offenlandes benötigt diese freie Flächen ohne Baumbewuchs.
Außerdem bedeuten Streuobstwiesen einen erheblichen Pflegeaufwand,
der nur zu leisten ist, wenn es an Obstbaumpatenschaften interessierte
Bürger gibt, die sich an der Pflege beteiligen. Gegebenenfalls können an
den festgesetzten Baumstandorten Obstbäume vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag zur Errichtung einer Streuobstwiese kann aus den o.g.
Gründen wird nicht entsprochen
Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Fulda, Stadtteil Sickels „Am Pröbelsfeld“
Abwägung der im Rahmen der Erstbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken gem. § 1 (7) BauGB
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Sachverhalt, Abwägung und Beschlussvorschlag
Abwägung:
Zu 4.: Die neue Einmündung des geplanten Neubaugebietes befindet
sich im unmittelbaren Bereich der Ortsdurchfahrtsgrenze. Vorgesehen
ist die Ausbildung einer normalen T-Einmündung, mit Linksabbiegespur
in der Sickelser Straße (K164). In Gegenlage zur Linksabbiegespur ist
die Anlage einer Querungshilfe vorgesehen, die gleichzeitig auch zur
Reduzierung der Geschwindigkeiten dient. Die gewählte Einmündungsform besitzt eine ausreichende Leistungsfähigkeit und stellt darüber hinaus die wirtschaftlichste Bauform dar, da lediglich die Mehrfläche für die
Linksabbiegespur neu hergestellt werden muss.
Zur Anlage eines kleinen Kreisverkehrs müsste eine fast doppelt so große Fläche neu befestigt werden. Bedingt durch die topographische Lage
des Geländes (Höhenunterschiede) und unter Betrachtung der erforderlichen symmetrischen Anbindung der einzelnen Knotenpunktsäste,
müsste der Kreisverkehr so positioniert werden, dass hierdurch von den
nordwestlich angrenzenden Privatflächen Grunderwerb erforderlich wird.
Diese Flächen standen schon bei der Entwicklung der Fulda Galerie nicht
zur Verfügung. Darüber hinaus müsste der vorhandene nordwestlich der
Sickelser Straße verlaufende Rad- und Gehweg im Bereich des Kreisverkehrs verlegt werden. Insgesamt gesehen ergäben sich für einen Kreisverkehr viel höhere Herstellungskosten gegenüber einer normalen TEinmündung mit Linksabbiegespur. Aus den zuvor genannten Gründen
wird die neue Anbindung des Baugebietes als T-Einmündung vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag zum Bau eines Kreisverkehrs im Bereich der Sickelser
Straße kann aus den o.g. Gründen nicht entsprochen.
Abwägung:
Zu 5.: Bei der geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung handelt es sich
um eine verkehrsbehördliche Anordnung, die eine hoheitsrechtliche Aufgabe darstellt und somit kein Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens
ist.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschluss ist nicht notwendig.
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Abwägung der im Rahmen der Erstbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken gem. § 1 (7) BauGB
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Sachverhalt:
Der Naturschutzbeirat regt an, die Versickerungsmöglichkeit des Dachflächenwassers auf dem Baugrundstücken zu prüfen.
Abwägung:
Im Jahre 1999 wurde vom Magistrat der Stadt Fulda ein Gutachten zu
‚Möglichkeiten der Niederschlagsversickerung im Stadtgebiet‘ in Auftrag
gegeben. Erstellt wurde das Gutachten vom Büro für Hydrogeologie und
Umwelt GmbH aus Gießen. In einem Tiefenbereich zwischen 1-5 m ist
dabei eine schlechte Niederschlagsversickerung nachgewiesen. Es wird
deshalb empfohlen, dass das Dachflächenwasser an das Trennsystem
angeschlossen wird und über das im Bereich der Schindhohle vorgesehene Regenrückhaltebecken in den Käsbach abgeleitet wird.
Beschlussvorschlag:
Da eine Versickerung auf den Baugrundstücken nicht möglich ist, kann
dem Vorschlag aus den o.g. Gründen nicht zugestimmt werden.
Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Fulda, Stadtteil Sickels „Am Pröbelsfeld“
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Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Fulda, Stadtteil Sickels „Am Pröbelsfeld“
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