Antworten der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt auf die Fragen von Tierschutz Halle e.V. und Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. 1. Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden Die EU-Tierversuchsrichtlinie fordert als „letztendliches Ziel“, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig durch die Anwendung tierversuchsfreier Verfahren zu beenden. Es bedarf dringend einer Gesamtstrategie für den vollständigen Ausstieg aus dem Tierversuch. 1.1 Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Sachsen-Anhalt die Tierversuchszahlen deutlich zu vermindern (z.B. durch Aufstockung der Fördermittel für die Entwicklung tierversuchs- und tierfreier Verfahren, tierversuchs- und tierverbrauchsfreie Studiengänge in den Lebenswissenschaften, Finanzierung von Lehrstühlen/Professuren für tierversuchsfreie Methoden)? DIE LINKE unterstützt grundsätzlich Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umfang der Tierversuche zu reduzieren und die Belastungen der Versuchstiere in der Haltung und im Experiment zu senken. Extreme Belastungen sollen ausgeschlossen werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, im Rahmen der Hochschuldemokratie die Debatte über wissenschaftsethische Fragen zu beleben und vor wichtigen Entscheidungen und Weichenstellungen in Lehre und Forschung zu führen. Daran sollen alle Statusgruppen angemessen beteiligt werden. Diese ethische Debatte und Abwägung sehen wir auch in den Fragen zur Legitimität von Versuchen mit lebenden Tieren für unabdingbar. Eine weitgehende Reduzierung der Tierversuche muss im Interesse einer ethisch verantwortungsvollen Lehre und Forschung selbst liegen. Die Einrichtung von Lehrstühlen, Professuren oder Instituten liegt in hohem Maße in der Verantwortung der Hochschulen. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt beabsichtigt nicht, in diesen Fragen in die Hochschulautonomie einzugreifen. Ggf. notwendige Veränderungen sind im Rahmen der vereinbarten Hochschulbudgets zu realisieren. Wir begrüßen Forschungen, die darauf gerichtet sind, Tierversuche zu reduzieren oder durch andere Verfahren zu ersetzen. Vor allem in der Sache relativ leicht zu ersetzende Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von wirtschaftlich verwertbaren Produkten sehen wir äußerst kritisch. Sie sollten überwunden werden. Die Verwendung von Wildfängen für Tierversuche ist grundsätzlich zu verbieten. 1.2 Werden Sie sich auf Bundesebene für mehr Tierschutz in der Tierschutzversuchstierverordnung einsetzen? EU-rechtlich ist es zulässig, absolute Verbote für Versuche an Menschenaffen, für schwer belastende Tierversuche und für die Ausweitung der Affenversuche national anzuordnen. Ebenso ist es rechtlich zulässig, eine rückblickende Bewertung aller Tierversuche vorzuschreiben. Im Entschließungsantrag zur Novelle des Tierschutzgesetzes vom Dezember 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11853) hatte DIE LINKE ein generelles Verbot von Tierversuchen mit schweren und voraussichtlich lang anhaltenden Schmerzen und Leiden; die Einschränkung von Tierversuchen durch Stärkung der Forschung und Förderung von Alternativmaßnahmen zum Tierversuch und ein Verbot aller bereits ersetzbaren und nicht medizinisch notwendigen Tierversuche sowie ein generelles Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen gefordert. Diese Forderungen hält DIE LINKE auf Bundesebene auch in der Debatte um die Tierschutzversuchstierverordnung aufrecht. 1.3 Werden Sie die Streichung des Wortlauts „…wissenschaftlich begründet dargelegt…“ in § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes verfolgen? Nur dann dürfen die Genehmigungsbehörden eigenständig die tierschutzrechtlich geforderte Unerlässlichkeit des beantragten Tierversuchs ermitteln. Dieses uneingeschränkte Prüfrecht schreibt die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor. Aufgrund der rechtlich falschen Formulierung im Tierschutzgesetz „…wissenschaftlich begründet dargelegt…“ dürfen deutsche Genehmigungsbehörden die Angaben des Antragstellers nur auf Schlüssigkeit prüfen, aber keinesfalls eigenständig ermitteln. Siehe dazu die Beantwortung der Fragen 1.1. und 1.2. 1.4 Von der Entwicklung einer tierversuchsfreien Methode über die Validierung bis zur Umsetzung in der entsprechenden Gesetzgebung ist es ein langer Weg, der durch eine ungesicherte Finanzierung zusätzlich verlängert wird. Plant Ihre Partei Fördermaßnahmen, damit wissenschaftliche Forschung, die potenziell geeignet ist, den Tierversuch abzulösen, schnellstmöglich die Praxisreife erreicht? Wie bereits ausgeführt, setzt sich DIE LINKE generell für eine Paradigmenwechsel bei Tierversuchen ein. Tierversuche sollen demnach auf das unvermeidbare Maß eingeschränkt, in zahlreichen Bereichen soll ganz auf Tierversuche verzichtet werden. Eine Sonderforschungsförderung zur Ablösung von Tierversuchen hat DIE LINKE. Sachsen-Anhalt in ihrem Wahlprogramm nicht beschlossen. Auf die Antwort zu Frage 1.1. wird erneut hingewiesen. Landwirtschaft Die derzeit praktizierte landwirtschaftliche Tierhaltung ist aus Tierschutzgründen sowie aus Umweltund Verbraucherschutzgründen nicht zukunftsfähig. Das bestätigt das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (März 2015). 2.1 Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Tierquälereien in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu beenden? Unterstützt Ihre Partei die Bundesratsinitiative von Hessen für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern? Unterstützt Ihre Partei die Bundesratsinitiative von NordrheinWestfalen, verbindliche Haltungsvorgaben für Puten in der Nutzierhaltungsverordnung festzulegen? DIE LINKE hat in ihrem Entschließungsantrag zum Tierschutzgesetz (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11853) deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Tierwohl gestärkt werden kann. Unter anderem mit einem unverzüglichen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, der Käfighaltung von Geflügel, der Anbindehaltung bei Rindern oder der Verstümmelung von Geflügel und Schweinen in der Nutztierhaltung. Haltungssysteme sollen an die Tiere angepasst werden – nicht umgekehrt. 2.2 Verfolgt Ihre Partei Maßnahmen, um die Pflanzenproduktion im Land zu erhöhen? Erscheint eine Förderung der bioveganen Landwirtschaft möglich? DIE LINKE unterstützt Vorhaben, die sowohl konventionelle Landwirtschaft, als auch Ökolandbau unterstützen. Moderne Zweige der Landwirtschaft, die eine Vielfalt fördern, wie etwa die biovegane Landwirtschaft, sind ebenso so unterstützen. 3. Tierschutzpolitik Der gesellschaftspolitische Stellenwert des Tierschutzes wächst beständig. 3.1 Die tierschutzpolitische Sprecherfunktion in der Fraktion ist wichtig. Welche Kandidatin/welcher Kandidat wird vorbehaltlich der Wahlergebnisse in der kommenden Legislaturperiode die Funktion der Tierschutzpolitischen Sprecherin/des tierschutzpolitischen Sprechers übernehmen? Die Festlegung und Ausgestaltung von Sprecherfunktionen ist Angelegenheit der neugewählten Fraktion. 3.2 Was ist Ihrer Partei für die Fortentwicklung des Tierschutzes in der nächsten Legislaturperiode besonders wichtig und wie will Ihre Partei dieses Ziel/diese Ziele erreichen? Die LINKE. Sachsen-Anhalt hat sich seit Jahren für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ausgesprochen. Diese Forderung wurde mit der Einbringung des Gesetzentwurfes in der sechsten Legislaturperiode umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, ein verbindliches, einklagbares Mitwirkungsrecht und ein Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Nur so können die Tiere vor Leiden und Schmerzen durch Handeln oder in Folge des Handelns von Menschen geschützt werden. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird diese Forderung auch in der kommenden Wahlperiode aufrechterhalten. Darüber hinaus werden die Probleme der Haltung von Wildtieren und gefährlichen Tieren im Wohnbereich thematisiert werden. Im Interesse der Tiere und der Sicherheit der Menschen erscheint es uns wichtig, dass hier Lösungen gefunden werden. 4. Tierschutzpädagogik Tierschutz und Tierrechte sind bisher kein eigenständiges Unterrichtsfach in der Schule. Tierschutz ist aber ein gesamtgesellschaftlicher Bildungsauftrag. Themen wie Tierversuche, industrielle Tierhaltung und deren Auswirkungen, Jagd, Zirkus, Pelz u. a. müssen im Unterricht tierschutz- und altersgerecht umgesetzt werden, um unseren zukünftigen Generationen elementares Wissen über einen ethischen Umgang mit unseren Mitlebewesen zu vermitteln. 4.1 Verfolgt Ihre Partei, dass die Tierschutz- und Tierrechtserziehung zu einem festen Bestandteil der Lehrpläne, der Lehrer-Ausbildung und der Unterrichtsmaterialien im Land werden? DIE LINKE. unterstütz die Fragen des Tierschutzes stärker in den schulischen Bildungsprozess zu verankern. In unseren bildungspolitischen Zielen gehen wir davon aus, dass die inhaltliche Schulreform einer modernen Allgemeinbildung verpflichtet sein muss. In diesem Sinne zielen unsere Konzepte auf eine Entwicklung vom wissenszentrierten Lernen zu einem kompetenzorientierten Bildungsprozess, der sich an „epochaltypischen Schlüsselproblemen unserer kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, individuellen Existenz“ (Wolfgang Klafki) orientiert. Einer solchen inhaltlichen Ausrichtung des Lernens in der Schule soll auch das Lehramtsstudium adäquat sein. In diesen Gesamtzusammenhang ordnen wir die Inhalte des Tierschutzes ein. Wir gehen davon aus, dass die kompetenzorientierten Lehrpläne und die Rahmenrichtlinien genügend Spielraum bieten, auch Themen des Tierschutzes als integralen Bestandteil in verschiedenen Fächern angemessen zu behandeln. Zur Sensibilisierung der Lehrkräfte sollten auch die Tierschutzorganisationen einen Beitrag leisten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass solches Engagement in geeigneter Form ermöglicht wird. 5. Tierschutz-Verbandsklage Ihre Partei tritt für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage im Land ein und hatte einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt wurde. Die CDU hat in der letzten Legislaturperiode sowie in ihrem aktuellen Wahlprogramm erklärt, dass sie das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände verhindern will. 5.1 Wird Ihre Partei in der neuen Legislatur erneut einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen? Ja, DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird diese Forderung aufrechterhalten, die neugewählte Fraktion einen diesbezüglichen Gesetzentwurf nach entsprechender Beschlussfassung erneut in den Landtag einbringen. 6. Tierschutzrechtlicher Vollzug Ob geltendes Tierschutzrecht im Alltag durchgesetzt wird, hängt entscheidend von den amtstierärztlichen Kontrollen ab. Die Veterinärämter sind für die stetig wachsenden Aufgaben unzureichend ausgestattet. Routine-Kontrollen der landwirtschaftlichen Tierhaltungen werden nur ausnahmsweise durchgeführt mit schlimmen Folgen. Das zeigt u.a. der Großbrand in der Teuschenthaler Schweinemastanlage (Sommer 2014), in der die gemäß Bauordnung vorgeschriebenen Brandschutzeinrichtungen fehlten. 2.400 Schweine verbrannten. 6.1 Welche Maßnahmen verfolgt Ihre Partei, um den Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften sicherzustellen? 6.2 Verfolgt Ihre Partei eine Bedarfsermittlung durchzuführen, um in einem ersten Schritt einen Personalschlüssel zur bedarfsgerechten Ausstattung der Veterinärämter zu erstellen? 6.3 Verfolgt Ihre Partei in einem weiteren Schritt, die angemessene personelle Ausstattung der Veterinärämter durch die Landkreise zu unterstützen? Die Fragen 6.1-6.3. werden im Verbund beantwortet. DIE LINKE setzt sich für eine bessere Personalausstattung ein, um den Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften sicher zu stellen. Neben der Aufstockung von Personal ist auch die Entfristung von Arbeitsverträgen in diesem Bereich eine Maßnahme, die im Konzept zur Personalentwicklung der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt formuliert wurde. Feste Personalschlüssel festzulegen, entspricht nicht unseren Vorstellungen.
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