x Stand: Dezember 2015 Merkblatt für das Mongoleiverfahren (M-Verfahren) Die APS ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft Ulan Bator und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Sie wurde im Juli 2006 gegründet. Die APS überprüft die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise mongolischer Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland anstreben. Nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz für ausländische Studienbewerber ist für alle mongolischen Studienbewerber, die an einer staatlichen deutschen Hochschule studieren möchten, eine Überprüfung durch die APS erforderlich. Teilnehmer am M-Verfahren der APS sind: Mongolische Bewerber, die in der Mongolei leben und sich an einer deutschen staatlichen Hochschule oder Fachhochschule bewerben wollen. Hierzu zählen auch Bewerber, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, z.B. für eine Au-Pair Tätigkeit, ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Sprachkurs. Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium in Deutschland sind: 1. Für den direkten, freien Hochschulzugang: Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums an einer der nachfolgend aufgeführten Hochschulen. 2. Für den direkten, fachorientierten Hochschulzugang: Nachweis von mindestens 4 Semestern erfolgreichen Vollzeitstudiums oder eines dem Umfang nach entsprechenden Teilzeitstudiums an einer der nachfolgend aufgeführten Hochschulen. 3. Für den indirekten, fachorientierten Zugang = Zugang zum Studienkolleg bzw. zur Feststellungsprüfung: Nachweis von mindesten 2 Semestern erfolgreichen Vollzeitstudiums oder eines dem Umfang nach entsprechenden Teilzeitstudiums an einer der nachfolgend aufgeführten Hochschulen. Hochschulen, für welche diese Regelungen gelten sind: - Mongolische Staatsuniversität (auch Nationaluniversität der Mongolei = NUM) Mongol Ulsiin Ikh Surguuli - Universität für Wissenschaft und Technologie (bis 21.08.2001 Technische Universität) Mongol Ulsiin Shinjlekh Ukhaan Tekhnologiin Ikh Surguuli - Pädagogische Universität (auch Universität für Bildung) / Mongol Ulsiin Bolovsroliin Ikh Surguuli - Universität für Geisteswissenschaften Khumuunlegiin Ukhaanii Ikh Surguuli Seite 1 von 4 - - Nationale Universität für Medizinische Wissenschaften (bis 18.04.2003 Medizinische Universität, bis 22.02.2014 Universität für Gesundheitswissenschaften) / Anagaakh Shinjlekh Ukhaanii Undesnii Ikh Surguuli Landwirtschaftsuniversität Khuduu Aj Akhuin Ikh Surguuli - Universität für Kunst und Kultur Mongol Ulsiin Soyol Urlagiin Ikh Surguuli - Universität für Verteidigung Mongol Ulsiin Batlan Khamgaalakhiin Ikh Surguul Mit Beschluss des Beirats für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) vom 07. April 2008 gelten diese Regelungen ebenso für folgende Hochschulen: - Polizeiakademie: Tsagdaagiin Akademi heute Hochschule für Gesetzesvollzug der Mongolei, Polizeihochschule / Mongol Ulsiin Khuuli Sakhiulakhiin Ikh Surguuli, Tsagdaagiin Surguuli - Hochschule für Finanzen und Wirtschaft Sankhuu Ediin Zasgiin Deed Surguuli - Ulaanbaatar Universität Ulaanbaatar Ikh Surguuli - Eisenbahnhochschule Tumur Zamiin Deed Surguuli aufgegangen in der Hochschule für Verkehrswesen / Teevriin Deed Surguuli) Ebenfalls seit April 2008 erhalten auch Absolventen mit abgeschlossenem Studium folgender Hochschulen das Recht auf 1. direkten, fachorientierten Hochschulzugang Universität Khovd Khovd Ikh Surguuli - Juristische Hochschule „Shikhikhutag“ Shikhikhutug khuuli zuin Deed Surguuli 2. indirekten, fachorientierten Zugang = Zugang zum Studienkolleg bzw. zur Feststellungsprüfung - Universität „Otgontenger“ „Otgontenger“ Ikh Surguuli Universität „Orkhon“ Orkhon Ikh Surguuli - Hochschule für Handel und Industrie Khudaldaa, Uildverleliin Deed Surguuli Gebühren Das Entgelt für das M-Verfahren beträgt zurzeit 250.000 MNT und ist bei Einreichung der Unterlagen an der Seite 2 von 4 deutschen Botschaft in bar zu entrichten. Eine Rückerstattung ist nach erfolgter Anmeldung bzw. Einreichung der Unterlagen nicht möglich. Auch im Falle einer Ablehnung durch die APS wird das Entgelt nicht an den Bewerber zurückgezahlt. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Sprechstunde der APS. Zur Antragstellung und auch zur Abholung der Zertifikate und Originaldiplome kann eine andere Person bevollmächtigt werden. Vordrucke für eine Vollmacht finden sich in Internet unter www.ulan-bator.diplo.de/aps. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: - Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Antrag mit Passfoto. Das Antragsformular kann bei der APS abgeholt oder aus dem Internet unter www.ulan-bator.diplo.de/aps heruntergeladen werden. Der Antrag muss sorgfältig in (lateinischen) Druckbuchstaben ausgefüllt werden. - Notariell beglaubigte Kopie des Personalausweises und, falls vorhanden, auch des Reisepasses einschließlich der Seiten mit Visa für Deutschland. - Notariell beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung des Abschlusszeugnisses der Oberschule/Sekundarschule. - Je eine Kopie aller Sprachnachweise für Deutsch und Englisch, falls vorhanden. - Bei abgeschlossenem Studium: - - Originaldiplom oder -diplome mit Zeugnis - Beglaubigte Kopie derselben auf Kyrillisch-Mongolisch - Beglaubigte Kopie derselben auf Englisch (oder beglaubigte Übersetzung derselben ins Deutsche) Bei nicht abgeschlossenem Studium: - Immatrikulationsbescheinigung mit beglaubigter Übersetzung - Aktuelle Notenliste auf Kyrillisch-Mongolisch oder Original des Studienbuches (knishka) - Aktuelle Notenliste auf Englisch oder beglaubigte Übersetzung der Notenliste oder des Studienbuches ins Deutsche Zusätzlich können in Einzelfällen weitere Nachweise verlangt werden. Erläuterungen zu den akademischen Leistungsnachweisen 1. Die Immatrikulationsbescheinigung muss beinhalten: Art der Aufnahme durch die Hochschule, Name der Hochschule und der Fakultät, Fachrichtung, Matrikelnummer, Art des Studiengangs, Studiendauer, absolvierte Semester, Stempel des Prüfungsamtes. 2. Die Notenliste oder das Studienbuch müssen beinhalten: Die Leistungen aller in den jeweiligen Semestern besuchten Kursen, Stempel des Prüfungsamtes. Seite 3 von 4 Interviewtermin Die Benachrichtigung über den Interviewtermin Terminverschiebungen sind nicht vorgesehen. erfolgt nach Ablauf der Antragsfristen. Ablauf des Interviews Pünktliches Erscheinen zum Interviewtermin wird erbeten. Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass. Bei Nichterscheinen wird das Interview als „nicht erfolgreich“ gewertet. Das Interview besteht aus einem schriftlichen Vorbereitungsteil von etwa 25 Minuten und einem mündlichen Teil von etwa 20 Minuten. Im Vorbereitungsteil dürfen nur die von der APS zur Verfügung gestellten Wörterbücher, Lineale, Geodreiecke, Zirkel und wissenschaftlichen Taschenrechner benutzt werden. Andere Hilfsmittel wie z.B. elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Es sind das Papier und die Stifte der APS zu verwenden. Ergebnis der Überprüfung Über das Ergebnis des Verfahrens wird nach Ablauf der Prüfrunde informiert. Bei Bestehen der Dokumentenprüfung und des Plausibilitätsinterviews erhält der Antragsteller 10 Zertifikate für die Bewerbung an deutschen Hochschulen. Bei Nichtbestehen des Interviews wird eine Bescheinigung ausgestellt, die den Grund des Durchfallens – fachlich oder sprachlich – nennt. Das Interview kann dann in einer der folgenden Prüfrunden wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholung kann persönlich, per Fax, per Email oder telefonisch erfolgen. Das Entgelt von zurzeit 150.000 MNT für das Wiederholungsinterview ist vor dem Wiederholungstermin während der Sprechstunde der APS an der deutschen Botschaft in bar einzuzahlen. Bei Fortsetzung des Studiums sind auch jeweils aktuelle Leistungsnachweise in der beschriebenen Form einzureichen. Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Interview auf dem jeweiligen Ausbildungsstand zwei Mal zu wiederholen. Wenn sich der Ausbildungsstand so weit ändert, dass eine andere Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann, muss eine Neuanmeldung mit erneuter Dokumentprüfung erfolgen. Die Kontaktdaten der APS: Adresse: Deutsche Botschaft Ulan Bator, Straße der Vereinten Nationen, PF: 708 Telefon: (00976-11-)99225839 (Mittwoch 14.00 bis 17.00 Uhr) Telefax: (00976-11-)323905 Sprechstunden: Freitag, 9.00 – 10.30 Uhr (in der Visastelle der Deutschen Botschaft) Email: [email protected] Website auf Deutsch und Mongolisch: http://www.ulan-bator.diplo.de/Vertretung/ulanbator/de/10/Akademische_20Pruefstelle/__APS.html http://www.ulan-bator.diplo.de/aps Seite 4 von 4
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