Merkblatt zum Ausweis ehemalige Angehörige

Merkblatt für Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises für ehemalige Angehörige der
Bundespolizei
Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift in der Ausgabeliste, die Bestimmungen dieses
Merkblattes einzuhalten.
1.
Der Ihnen ausgehändigte Ausweis ist eine Urkunde, Eigentum der ausstellenden Behörde
und nicht übertragbar. Er darf nur zu den in Nr. 4 aufgeführten Zwecken verwendet werden,
ist pfleglich zu behandeln und vor Verlust oder missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Eigenmächtige Eintragungen oder Änderungen im Ausweis können unter anderem strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
2.
Der Ausweis darf nicht im Zusammenhang mit Hoheitszeichen oder deren ähnlichen Zeichen
geführt werden.
3.
Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Sein Diebstahl oder Verlust sowie eine Anschriften- oder Namensänderung sind der Ausstellungsbehörde (siehe Nr. 9) unverzüglich anzuzeigen.
4.
Der Ausweis berechtigt zum Betreten von Anlagen und Einrichtungen sowie Dienstgebäuden
der Bundespolizei während der Dienstzeit, soweit nicht für das Betreten bestimmter Bereiche
besondere Anordnungen bestehen. Der Ausweis ist hierzu beim Aufenthalt mitzuführen.
Der vereinfachte Zutritt mittels Ausweis gilt nicht bei Ausübung einer Beschäftigung oder
Erwerbstätigkeit, z.B. zur Wahrnehmung der Interessen von Unternehmen, außerhalb der
Bundespolizei. Für derartige Tätigkeiten ist eine Anmeldung bei der Sicherungswache erforderlich. Bei Missbrauch kann der Ausweis ohne Angabe von Gründen auf Dauer eingezogen
werden.
5.
Der Ausweis ist der Ausstellungsbehörde (siehe Nr. 9) zurückzugeben, wenn er nicht mehr
benötigt wird oder die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
6.
Die Gültigkeit des Ausweises ist auf zehn Jahre zeitlich begrenzt.
7.
Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen oder sind Änderungen eingetreten, können sie bei der
Ausstellungsbehörde einen neuen Ausweis beantragen.
8.
Verantwortlich für die Ausstellung des Ausweises ist die letzte zuständige Bundespolizeibehörde (Ausstellungsbehörde).
9. Ausstellungsbehörde (mit vollständiger Anschrift):
---------------------------------------------------------------Ihr Ausweis ist bis zum ____________ gültig.