sparen und vorsorgen

S PA R E N
UND
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SPAREN
UND
VORSORGEN
SPAREN MIT DEM SPARKONTO
SPAREN MIT DEM SPARKONTO 60+ SPAREN MIT DEM FESTGELDKONTO
VORSORGEN MIT TERZO (SÄULE 3A)
VORSORGEN MIT DEM FREIZÜGIGKEITSKONTO
INVESTIEREN IN STAMMANTEILE Seite 3
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Seite 7-9
Seite 10-11
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Sparen
geht über
Studieren
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SPAREN MIT DEM SPARKONTO
Mit einem Sparkonto der WIR Bank profitieren Sie auf der
ganzen Linie! Ein attraktives Bonussystem garantiert
Topkonditionen!
SO FUNKTIONIERT DAS BONUSSYSTEM
• Neugeldbonus: Zum Basiszins kommt ein Neugeldbonus, wenn
Sie mindestens einen festgelegten Betrag auf Ihr Sparkonto
einzahlen;
• Stammanteilbonus: Befindet sich eine bestimmte Anzahl Stamm-
anteile in Ihrem Kundendepot, erhalten Sie zusätzlich einen Stammanteilbonus.
Basiszinssatz + Neugeldbonus + Stammanteilbonus = Topkonditionen!
WEITERE VORTEILE DES SPARKONTOS
• sinnvoll abgestufte Rückzugsregelung;
• keine Mindesteinlage;
• ideale Ergänzung zum Kontokorrentkonto für mittel- und langfristige Anlagen;
• kostenlose Kontoführung.
Die aktuellen Konditionen finden Sie unter:
www.wir.ch/Konditionen
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SPAREN MIT DEM SPARKONTO 60+
Sie sind 60 Jahre jung? Genau für Sie haben wir ein Sparkonto geschaffen, das auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist.
Profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung ohne Risiko
und behalten Sie gleichzeitig Ihre Flexibilität. Sparen Sie mit
unserem Sparkonto 60+ und lehnen Sie sich zurück – Sie
haben es sich verdient!
Alle Privatpersonen ab 60 können ein Sparkonto 60+ eröffnen. Es
eignet sich für das mittelfristige sorgenfreie Sparen. Zum Beispiel
können Sie frei werdende Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule zu
einem attraktiven Zins anlegen.
IHRE VORTEILE
• vorteilhafte Zinsen;
• hohe kündigungsfreie Verfügbarkeit;
• kostenlose Kontoführung;
• jährliche Steuerbescheinigung;
• kostenlose Bezüge am Schalter.
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SPAREN MIT DEM FESTGELDKONTO
Wollen Sie Ihr Geld während eines bestimmten Zeitraums
profitabel zu einem fixen Zinssatz anlegen? Wir haben das
richtige Konto für Sie: das Festgeldkonto der WIR Bank.
Profitieren Sie von unterjährigen und mehrjährigen
Angeboten zu verschiedenen Laufzeiten.
UNTERJÄHRIGE LAUFZEITEN
Das Geld wird während 1 bis maximal 12 Monaten fest angelegt. Die
Mindesteinlage beträgt 5000 CHF. Höhere Einlagen müssen durch die
Zahl 1000 teilbar sein.
MEHRJÄHRIGE LAUFZEITEN
Das Geld wird während 2 bis maximal 10 Jahren fest angelegt. Die
Mindesteinlage beträgt 5000 CHF. Höhere Einlagen müssen durch die
Zahl 1000 teilbar sein.
Für die Abwicklung Ihrer Festgeldgeschäfte benötigen Sie ein
Kontokorrent- oder ein Sparkonto bei der WIR Bank. Die Zinssätze
werden laufend den Marktverhältnissen angepasst.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter:
www.wir.ch/Konditionen
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WIE
Sieht Ihre
ZUkunft
AUS?
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VORSORGEN MIT TERZO (SÄULE 3A)
Stellen Sie heute schon die Finanzweichen für den dritten
Lebensabschnitt. Kümmern Sie sich so früh wie möglich um
Ihre Vorsorge. Damit verhindern Sie, dass nach der Pensionierung eine Vorsorgelücke entsteht. So geniessen Sie im
Alter denselben Lebensstandard wie vor dem Ruhestand.
DAS DREI-SÄULEN-SYSTEM DER SCHWEIZ
Das Altersvorsorgesystem der Schweiz wird von 3 Säulen getragen.
Dabei bildet die 3. Säule eine flexible und individuelle Ergänzung zur
1. und 2. Säule, also zur staatlichen und beruflichen Vorsorge.
Mit der 3. Säule schliessen Sie die Vorsorgelücken, die von den Säulen
1 und 2 nicht abgedeckt werden, und kommen dabei in den Genuss
von Steuervorteilen. Ihre Einlagen auf dem TERZO-Konto können Sie
vollumfänglich vom Einkommen abziehen.
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
Selbstvorsorge
Existenzsicherung
Erhaltung des gewohnten Lebensstandards
Schliessung von Vorsorgelücken
Obligatorisch – BVG,
UVG
Gebundene Vorsorge 3a
AHV, IV
Ergänzungsleistungen
Überobligatorische
Vorsorge
Freie Vorsorge 3b
Überobligatorische
Vorsorge
Für die freie Vorsorge 3b ist z.B. das Sparkonto der WIR Bank
hervorragend geeignet.
www.wir.ch/Terzo-de
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STEUERERSPARNISSE UND ZINSVORTEILE
Die Eröffnung eines TERZO-Kontos bringt Ihnen vor allem eine
überdurchschnittliche Verzinsung und diverse Steuervorteile:
• Sie profitieren von einem Vorzugszins;
• Die Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar (gesetzliche Maximalbeiträge finden Sie auf dem unten aufgeführten Konditionenblatt auf unserer Webseite);
• Der Zins ist einkommens- und verrechnungssteuerfrei;
• Das Guthaben Ihres Vorsorgekontos unterliegt nicht der Vermögenssteuer;
• Der Bezug Ihres Vorsorgekapitals wird in den meisten
Kantonen, getrennt vom übrigen Einkommen, zu einem reduzierten Satz versteuert;
• Mehrere Vorsorgekonten ermöglichen Ihnen einen gestaf felten Rückzug. Sie können somit Ihr Guthaben in unter schiedlichen Jahren beziehen, um die Steuerprogression
zu brechen;
• Das Kapital kann für die Eigenheimfinanzierung verwendet werden (Eigenkapital, Verpfändung, indirekte Amortisation).
FLEXIBLES EINZAHLEN
Sie können die Höhe der Beiträge (bis zur gesetzlichen Limite) wie
auch den Zeitpunkt der Einzahlung frei wählen oder bei Bedarf auch
aussetzen.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter:
www.wir.ch/Konditionen
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VERFÜGBARKEIT DES TERZO-GUTHABENS
Ihr Vorsorgeguthaben beziehen Sie, sobald Sie das ordentliche AHVRentenalter erreicht haben. Sie können jedoch – sofern Sie weiter
berufstätig sind – Ihr TERZO-Konto noch während 5 Jahren weiterführen.
Die Gesetzgebung erlaubt eine vorzeitige Auszahlung des Vorsorgekapitals unter bestimmten Voraussetzungen:
• innerhalb von 5 Jahren vor der ordentlichen Pensionierung;
• für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum;
• als Starthilfe für selbstständige Erwerbstätigkeit;
• wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und auswandern;
• beim Einkauf in eine Pensionskasse (2. Säule);
• beim Bezug einer vollen Invalidenrente;
• bei Todesfall an die Hinterbliebenen.
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VORSORGEN MIT DEM FREIZÜGIGKEITSKONTO
Suchen Sie ein Freizügigkeitskonto, um Ihre Pensionskassenguthaben aus der 2. Säule zu parkieren? Bei der WIR Bank
sind Sie richtig!
WANN DIESES KONTO ZUM TRAGEN KOMMT
Bei einem Stellenwechsel wird Ihr Pensionskassenguthaben in der Regel vollumfänglich an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen. Es gibt jedoch Fälle, in denen das nicht möglich ist:
• vorübergehende Erwerbslosigkeit (Auslandsaufenthalt, Arbeits-
unterbruch, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung);
• wenn Sie nicht Ihr ganzes Pensionskassenguthaben in die
Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers einbringen können oder müssen;
• Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit Verzicht auf
sofortige Barauszahlung des Freizügigkeitskapitals;
• bei einem Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige
Mindesthöhe;
• bei Scheidung: In diesem Fall werden die 2.-Säule-Guthaben
grundsätzlich geteilt. Sofern ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
vorliegt, kann die zu übertragende Freizügigkeitsleistung auf ein
Freizügigkeitskonto überwiesen werden.
In diesen Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen.
VORTEILE DES FREIZÜGIGKEITSKONTOS
• überdurchschnittliche Verzinsung;
• keine Einkommens- und Vermögenssteuer auf Guthaben
während der Laufzeit;
• verrechnungssteuerfreier Zins;
• sichere und vollständige Erhaltung des Vorsorgekapitals.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter:
www.wir.ch/Konditionen
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VERFÜGBARKEIT DES FREIZÜGIGKEITSGUTHABENS
Das Geld auf Ihrem Freizügigkeitskonto bei der WIR Bank wird Ihnen
bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt. Auf ein entsprechendes schriftliches Gesuch hin ist die Auszahlung auch 5 Jahre
früher oder später möglich.
In einigen Fällen ist auch eine vom Gesetz erlaubte, vorzeitige Verfügbarkeit möglich:
• bei der Einbringung des Vorsorgekapitals in eine steuerbefreite
Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule oder beim Übertrag in eine andere
Freizügigkeitsstiftung;
• als Eigenheimfinanzierung (Eigenkapital, Verpfändung,
direkte Amortisation);
• als Starthilfe für die selbstständige Erwerbstätigkeit;
• beim endgültigen Verlassen der Schweiz (spezielle Regelungen
für EU- und EFTA-Länder);
• beim Bezug einer vollen Invalidenrente;
• wenn der aktuelle Jahresbeitrag der beruflichen Vorsorge höher
ist als das gegenwärtige Freizügigkeitsguthaben;
• im Todesfall gemäss Freizügigkeitsgesetz und Freizügigkeits-
reglement.
www.wir.ch/Freizuegigkeit
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INVESTIEREN IN STAMMANTEILE
Wenn Ihnen Langfristigkeit und Solidität bei Ihren Anlagen
wichtig ist, dann setzen Sie auf den Stammanteil, den
eigenen Titel der WIR Bank. Es handelt sich um einen
Nebenwert, der sowohl an der internen Börse der WIR Bank
als auch auf der OTC-Plattform der Berner Kantonalbank
gehandelt wird.
EIN ATTRAKTIVER NEBENWERT
Der Stammanteil ist ein dividendenberechtigtes Wertrecht, das sich
vermögensrechtlich ähnlich wie eine Aktie verhält. Nebenwerte wie
der Stammanteil sind von Turbulenzen auf den Finanzmärkten in
der Regel wenig betroffen. Über die künftige Kursentwicklung des
WIR Bank-Titels können dennoch weder Garantien abgegeben noch
Prognosen gestellt werden.
BÖRSENAUFTRÄGE
Börsenaufträge können schriftlich oder per Fax an den Bereich
Finanzen der WIR Bank in Basel oder über Internet-Banking erteilt
werden. Das Formular kann auf der Website der WIR Bank
heruntergeladen werden.
www.wir.ch/Boersenauftrag
Daten der Handelstage im laufenden Jahr, Börsenaufträge, Angaben
über die Kursentwicklung und weitere Informationen finden Sie
unter:
www.wir.ch/Stammanteile
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Lugano
Riva Caccia 1
6900 Lugano
ZÜrich
Rötelstrasse 37
8042 Zürich
Bern
Helvetiastrasse 35
3000 Bern 6
Luzern
Obergrundstrasse 88
6005 Luzern
Chur (agentur)
Alexanderstrasse 24
7001 Chur
Lausanne
3, rue du Simplon
1006 Lausanne
St. gallen
Blumenbergplatz 7
9000 St. Gallen
SIDERS (AGENTUR)
Av. Général Guisan 4
3960 Siders
Tel. 0848 947 947
Fax 0848 947 942
[email protected]
www.wirbank.ch
August 2015
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Basel (Hauptsitz)
Auberg 1
4002 Basel