Europäische Kommission - Pressemitteilung Zusammenarbeit EU–Türkei: Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. EUR Brüssel, 24. November 2015 Zusammenarbeit EU–Türkei: Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. EUR Am 15. Oktober hat der Europäische Rat den gemeinsamen Aktionsplan mit der Türkei als Teil einer umfassenden Agenda für eine auf geteilter Verantwortung, gegenseitigen Verpflichtungen und deren Erfüllung beruhende Zusammenarbeit begrüßt. Der Europäische Rat hat auch einer Intensivierung des politischen und finanziellen Engagements in der Türkei in einigen Bereichen zugestimmt. Wie im gemeinsamen Aktionsplan EU–Türkei vorgesehen, hat sich die EU verpflichtet, unverzüglich und dauerhaft humanitäre Unterstützung in der Türkei zu leisten. Die EU wird umfangreiche neue Finanzmittel zur Unterstützung der Türkei bei der Bewältigung der Herausforderungen bereitstellen, die sich aus dem Aufenthalt von Syrern unter vorübergehendem Schutz in der Türkei ergeben. Zu diesem Zweck schafft die Europäische Kommission einen rechtlichen Rahmen – eine Flüchtlingsfazilität für die Türkei –, um die finanzierten Maßnahmen zu koordinieren und zu bündeln, damit den unter vorübergehendem Schutz stehenden Syrern sowie den aufnehmenden Gemeinschaften in der Türkei effizient und sinnvoll geholfen wird. Die Mittel werden so flexibel und zügig wie möglich bereitgestellt und kommen den nationalen und lokalen Behörden im Sinne der Lastenteilung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU zugute. Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans sagte: „Es ist vollkommen klar, dass die Europäische Union und die Türkei ihre wechselseitige Zusammenarbeit im Umgang mit der Flüchtlingskrise verstärken müssen. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten und den gemeinsamen Aktionsplan umsetzen, der Ordnung in die Migrationsströme bringen und die illegale Zuwanderung bremsen wird. In diesem Zusammenhang setzen wir mit der Einrichtung einer Flüchtlingsfazilität für die Türkei unsere Absichten in konkrete Maßnahmen um. Die Gelder dienen der Bereitstellung von Unterstützung, um das tägliche Leben und die sozioökonomischen Bedingungen für Syrer, die Zuflucht in der Türkei suchen, zu verbessern.“ Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei ist die Antwort auf den Ruf des Europäischen Ratesnach einer deutlichen Aufstockung der Mittel zur Unterstützung der Türkei. Die Fazilität wurde auf der informellen Tagung des Europäischen Rates am 12. November 2015 in Valletta erörtert, bei der auch der Präsident des Europäischen Parlaments anwesend war. Die Fazilität, die in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament eingerichtet wird, sieht einen Koordinierungsmechanismus vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird werden. Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei soll einen Betrag von insgesamt 3 Mrd. EUR verwalten. Ab dem 1. Januar 2016 wird die Fazilität Beihilfen und andere finanzielle Hilfen bereitstellen. Um Koordinierung, Komplementarität und Effizienz der Unterstützung zu gewährleisten, wird der Lenkungsausschuss der Fazilität strategische Leitlinien bereitstellen und entscheiden, welche Maßnahmen mit welchen Beträgen und durch welche Finanzinstrumente finanziert werden. Der Lenkungsausschuss wird sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Türkei – in beratender Funktion – zusammensetzen. Hintergrund Durch ihre geografische Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten. Das Land hat mehr als 2 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge aufgenommen, mehr als jedes andere Land der Welt. Die Türkei unternimmt beachtliche Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung für einen beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von schutzsuchenden Menschen bereitzustellen, und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln zur Bewältigung der Krise eingesetzt. Am 15. Oktober hat die Kommission mit der Türkei eine Vereinbarung ad referenda über einen gemeinsamen Aktionsplanerreicht, der die Zusammenarbeit beider Seiten bei der Migrationssteuerung in einer koordinierten Anstrengung stärken soll, damit die Flüchtlingskrise bewältigt werden kann. Auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. Oktober haben die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung gebilligt und den gemeinsamen Aktionsplan begrüßt. Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die mit hoher Dringlichkeit von der Europäischen Union und der Republik der Türkei durchgeführt werden müssen, um die gemeinsamen Herausforderungen abgestimmt zu bewältigen und die türkischen Bemühungen zur Versorgung der vielen schutzbedürftigen Menschen in der Türkei zu ergänzen. Die Europäische Union – Institutionen und Mitgliedstaaten – hat sich auch zu einem stärkeren politischen Engagement in der Türkei verpflichtet, wird der Türkei umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung stellen und die Durchführung des Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigen sowie den Beitrittsprozess der Türkei neu beleben. Weitere Informationen Ad referenda vereinbarter gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei (nur EN) Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015 Zusammenarbeit mit der Türkei: Präsentation für die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs: Zusammenarbeit mit der Türkei vom 12. November 2015 (nur EN) Factsheet: Mittel für die wichtigsten migrationsbezogenen Maßnahmen in den Staaten des westlichen Balkans und der Türkei (nur EN) Alle Presseunterlagen zur EU-Migrationsagenda (nur EN) IP/15/6162 Kontakt für die Medien: Margaritis SCHINAS (+ 32 2 296 05 24) Mina ANDREEVA (+32 2 299 13 82) Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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