Zusammenarbeit EU–Türkei: Flüchtlingsfazilität für die

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Zusammenarbeit EU–Türkei: Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3
Mrd. EUR
Brüssel, 24. November 2015
Zusammenarbeit EU–Türkei: Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. EUR
Am 15. Oktober hat der Europäische Rat den gemeinsamen Aktionsplan mit der Türkei als Teil einer
umfassenden Agenda für eine auf geteilter Verantwortung, gegenseitigen Verpflichtungen und deren
Erfüllung beruhende Zusammenarbeit begrüßt. Der Europäische Rat hat auch einer Intensivierung des
politischen und finanziellen Engagements in der Türkei in einigen Bereichen zugestimmt. Wie im
gemeinsamen Aktionsplan EU–Türkei vorgesehen, hat sich die EU verpflichtet, unverzüglich und
dauerhaft humanitäre Unterstützung in der Türkei zu leisten. Die EU wird umfangreiche neue
Finanzmittel zur Unterstützung der Türkei bei der Bewältigung der Herausforderungen bereitstellen, die
sich aus dem Aufenthalt von Syrern unter vorübergehendem Schutz in der Türkei ergeben. Zu diesem
Zweck schafft die Europäische Kommission einen rechtlichen Rahmen – eine Flüchtlingsfazilität für die
Türkei –, um die finanzierten Maßnahmen zu koordinieren und zu bündeln, damit den unter
vorübergehendem Schutz stehenden Syrern sowie den aufnehmenden Gemeinschaften in der Türkei
effizient und sinnvoll geholfen wird. Die Mittel werden so flexibel und zügig wie möglich bereitgestellt
und kommen den nationalen und lokalen Behörden im Sinne der Lastenteilung im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU zugute.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans sagte: „Es ist vollkommen
klar, dass die Europäische Union und die Türkei ihre wechselseitige Zusammenarbeit im Umgang mit
der Flüchtlingskrise verstärken müssen. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten und den
gemeinsamen Aktionsplan umsetzen, der Ordnung in die Migrationsströme bringen und die illegale
Zuwanderung bremsen wird. In diesem Zusammenhang setzen wir mit der Einrichtung einer
Flüchtlingsfazilität für die Türkei unsere Absichten in konkrete Maßnahmen um. Die Gelder dienen der
Bereitstellung von Unterstützung, um das tägliche Leben und die sozioökonomischen Bedingungen für
Syrer, die Zuflucht in der Türkei suchen, zu verbessern.“
Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei ist die Antwort auf den Ruf des Europäischen Ratesnach einer
deutlichen Aufstockung der Mittel zur Unterstützung der Türkei. Die Fazilität wurde auf der informellen
Tagung des Europäischen Rates am 12. November 2015 in Valletta erörtert, bei der auch der Präsident
des Europäischen Parlaments anwesend war. Die Fazilität, die in uneingeschränkter Zusammenarbeit
mit dem Europäischen Parlament eingerichtet wird, sieht einen Koordinierungsmechanismus vor, der
gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend
und koordiniert Rechnung getragen wird werden. Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei soll einen Betrag
von insgesamt 3 Mrd. EUR verwalten. Ab dem 1. Januar 2016 wird die Fazilität Beihilfen und andere
finanzielle Hilfen bereitstellen.
Um Koordinierung, Komplementarität und Effizienz der Unterstützung zu gewährleisten, wird der
Lenkungsausschuss der Fazilität strategische Leitlinien bereitstellen und entscheiden, welche
Maßnahmen mit welchen Beträgen und durch welche Finanzinstrumente finanziert werden. Der
Lenkungsausschuss wird sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Türkei – in beratender
Funktion – zusammensetzen.
Hintergrund
Durch ihre geografische Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten.
Das Land hat mehr als 2 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge aufgenommen, mehr als jedes andere
Land der Welt.
Die Türkei unternimmt beachtliche Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung
für einen beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von schutzsuchenden Menschen bereitzustellen,
und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln zur Bewältigung der Krise eingesetzt.
Am 15. Oktober hat die Kommission mit der Türkei eine Vereinbarung ad referenda über einen
gemeinsamen Aktionsplanerreicht, der die Zusammenarbeit beider Seiten bei der Migrationssteuerung
in einer koordinierten Anstrengung stärken soll, damit die Flüchtlingskrise bewältigt werden kann.
Auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. Oktober haben die Staats- und Regierungschefs der
28 EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung gebilligt und den gemeinsamen Aktionsplan begrüßt.
Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die mit hoher Dringlichkeit von der
Europäischen Union und der Republik der Türkei durchgeführt werden müssen, um die gemeinsamen
Herausforderungen abgestimmt zu bewältigen und die türkischen Bemühungen zur Versorgung der
vielen schutzbedürftigen Menschen in der Türkei zu ergänzen. Die Europäische Union – Institutionen
und Mitgliedstaaten – hat sich auch zu einem stärkeren politischen Engagement in der Türkei
verpflichtet, wird der Türkei umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung stellen und die Durchführung des
Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigen sowie den Beitrittsprozess der Türkei neu beleben.
Weitere Informationen
Ad referenda vereinbarter gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei (nur EN)
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015
Zusammenarbeit mit der Türkei: Präsentation für die informelle Tagung der Staats- und
Regierungschefs: Zusammenarbeit mit der Türkei vom 12. November 2015 (nur EN)
Factsheet: Mittel für die wichtigsten migrationsbezogenen Maßnahmen in den Staaten des westlichen
Balkans und der Türkei (nur EN)
Alle Presseunterlagen zur EU-Migrationsagenda (nur EN)
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