Jugend & Familie Eingliederungshilfe bei Lese- und Rechtschreibstörung oder -schwäche Ob ein Kind an einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) oder -schwäche leidet, wird durch entsprechende Tests festgestellt. Der erste Ansprechpartner sollte immer die Schule sein. Die Schule mit ihren sämtlichen Diensten bietet verschiedene Hilfen an, von Testungen über Fördermaßnahmen bis hin zu sogenannten Nachteilsausgleichen (z. B. zurückhaltende Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung, Zeitzuschläge bei Prüfungen). Sofern eine entsprechende Bescheinigung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorliegt, ist die Schule aufgrund einer Bekanntmachung des Bayerischen Kultusministeriums hierzu sogar verpflichtet. In der Region gibt es folgende Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie: • Institutsambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Bezirkskrankenhaus, Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach, Tel. (0981) 4653 1870 • Dr. Katharina Goerk, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Auweg 23 a, 91710 Gunzenhausen, Tel. 09831 / 610 077 • Kinder- und Jugendpsychiatrie, an der Kinderklinik „St. Elisabeth“, Müller-Gnadenegg-Weg 4, 86633 Neuburg an der Donau, Tel. (08431) 54-321 • Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Nord, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 6, 90419 Nürnberg, Tel. (0911) 398-0 • Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitätsklinik Erlangen, Schwabachanlage 6/10, 91054 Erlangen • Kinder- und Jugendpsychiatrie am „Josefinum“, Stoffelsberg 4, 86720 Nördlingen, Tel. (09081) 290139 – 0) • Kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz im Klinikum Ingolstadt, Krumenauer Str. 25, 85049 Ingolstadt, Tel. (0841) 881 4440 Reichen die schulischen Maßnahmen nicht aus, kann das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Therapie übernehmen, wenn in Zusammenarbeit mit einem Facharzt festgestellt wird, dass „die seelische Gesundheit des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und damit seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“. Die Kostenübernahme erfolgt dann im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35 a des Sozialgesetzbuches Achter Teil (SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfegesetz). In jedem Fall muss eine Stellungnahme der Schule eingeholt werden und eine Zusammenarbeit zwischen Schule, Therapeut und Jugendamt gegeben sein. Besteht oder droht keine seelische Behinderung, müssen bzw. können die Therapiekosten von den Eltern selbst bezahlt werden. Legasthenie-Therapien werden in der Region von folgenden Therapeuten angeboten: • Eltern- und Jugendberatung beim Diakonischen Werk, Pfarrgasse 3, 91781 Weißenburg, Tel. (09141) 6369, siehe auch eigenes Info-Blatt • Arbeitskreis Legasthenie Bayern e.V., Fürstenrieder Str. 267, 81377 München Tel. (089) 41 11 49 200, Honorarkräfte vor Ort, siehe eigenes Info-Blatt • Verein für angewandte Lernforschung e.V. (A.L.F), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, Tel. (0911) 24 612 • Andrea Kuhr, Bürgermeister Kirchner Str. 16, 86732 Oettingen, Sozialpädagogin und Lerntherapeutin, Tel. (09082) 8543 Weitere Informationen sind im Internet zu finden, zum Beispiel • ein Überblick zu den Förderrichtlinien für die • bayerischen http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index_05163.asp Schulen unter Informationen des Landesverbandes Legasthenie Bayern e.V. unter www.legasthenie-bayern.de Stand: 01/2016 Niederhofener Straße 3 ♦ 91781 Weißenburg i. Bay. Tel. 09141 902-0 ♦ Fax. 09141 902-400 ♦ [email protected] ♦ www.landkreis-wug.de -1-
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