Strategische Leitsätze für die kinder- und

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
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810-2012 / 504-06-2014
Strategische Leitsätze für die
kinder- und jugendpsychiatrische
Versorgung im Kanton Zürich
Juni 2014
Gesundheitsdirektion
Strategische Leitsätze KJP
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Einleitung
Die «Vision Psychiatrie» stellt die Leitwerte für die Weiterentwicklung der psychiatrischen
Versorgung im Kanton Zürich dar und postuliert: Die Psychiatrie im Kanton Zürich ist
innovativ, integrierend, wirtschaftlich und menschlich. Sie ist Richtschnur für die Gesundheitsdirektion bei der Entwicklung der psychiatrischen Versorgung im Kanton. Sie gilt für
die Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen. Entsprechend ist sie
auch Grundlage der folgenden strategischen Leitsätze für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei ihrer Anwendung auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie sind deren
Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die strategischen Leitsätze für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Kanton
Zürich sind:
A. Qualität
1.
Die kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote sind entwicklungsgerecht und entwicklungsfördernd.
Die Behandlung von psychisch erkrankten Kindern- und Jugendlichen ist individuell auf
die Patientin/den Patienten zugeschnitten und bedürfnisgerecht, d.h. insbesondere
dem persönlichen Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen angepasst. Sie
hat nicht nur restituierenden, sondern auch entwicklungsfördernden Charakter, um
Kindern und Jugendlichen eine altersgemässe Entwicklung zu ermöglichen.
2.
Die kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote sind vernetzt und
interdisziplinär.
Die kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote richten sich nach dem Grundsatz der
integrierten Versorgung. Sie sind über den eigenen Fachbereich hinaus vernetzt und
beruhen auf interdisziplinärer Zusammenarbeit. An den vielfältigen Schnittstellen ist
eine sachgerechte Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie u.a. mit der
Pädiatrie, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialpädagogik, Bildungswesen und sozialem
Umfeld der Patienten sichergestellt.
Den besonderen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten beim Übergang vom
Jugend- zum Erwachsenenalter tragen die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Erwachsenenpsychiatrie mit einer eng koordinierten Versorgung Rechnung.
B. Versorgung
3.
Der Kanton Zürich stellt eine bedarfsgerechte institutionelle
ambulante, tagesklinische und stationäre Versorgung von
psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen sicher.
Der Kanton Zürich verfügt über genügend institutionelle ambulante, tagesklinische und
stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsangebote, um eine bedürfnisund altersgerechte Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen
sicherzustellen.
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Die Versorgungsangebote decken den durchschnittlichen innerkantonalen Bedarf an
kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung ab. Soweit notwendig werden ausserkantonale stationäre Angebote sowie bei Nachfragespitzen Auffangkapazitäten in der
stationären Erwachsenenpsychiatrie in Anspruch genommen.
Der Kanton Zürich strebt eine Koordination der Versorgungsplanung mit anderen
Kantonen an.
4.
Die Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen
beruht auf dem Grundsatz «ambulant vor stationär».
Bevor ein Patient oder eine Patientin stationär behandelt wird, gilt es die Möglichkeiten
der ambulanten und tagesklinischen Versorgung auszuschöpfen. Der Verbleib der
Kinder und Jugendlichen in ihrem angestammten Umfeld wird so lange wie möglich
gewährleistet.
5.
Die institutionell ambulante und die tagesklinische Versorgung von
psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen werden regional
angeboten.
Die ambulante Grundversorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen
wird primär durch niedergelassene Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bzw. durch Psychologinnen und Psychologen,
die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind, erbracht. Ergänzend und bei komplexeren Problembildern gewährleisten regionale institutionelle ambulante Angebote
eine familien- bzw. wohnortnahe Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Tagesklinische Angebote sind ebenfalls regional anzubieten, wobei grössere Regionseinheiten zusammenfassend angeboten werden können. Die institutionellen ambulanten und
tagesklinischen Angebote bilden mit den stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsangeboten eine durchlässige und durchgängige Behandlungskette.
6.
Die stationäre Grundversorgung von psychisch erkrankten Kindern
und Jugendlichen wird überregional angeboten.
Die teils komplexen Störungsbilder, der Einbezug des sozialen Umfelds und die vielfältigen institutionellen Schnittstellen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfordern ein
spezifisches Fachwissen und eine gute Vernetzung der behandelnden Personen. Zur
Sicherung der Behandlungsqualität wird die stationäre Grundversorgung konzentriert
und so eine fragmentierte Versorgung mit kleinen Fallzahlen pro Versorgungseinheit
vermieden. Die stationäre Grundversorgung von Kindern wird an einem Standort und
die von Jugendlichen an maximal zwei Standorten in den bevölkerungsreichen Ballungsräumen des Kantons Zürich angeboten.
Die Grundversorgungsangebote stellen die umfassende Behandlung von allen kinderund jugendpsychiatrischen Krankheits- und Problembildern und eine jederzeitige Notfallaufnahme sowie die Vernetzung mit vor-, neben- und nachgelagerten Angeboten
sicher.
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7.
Die stationäre spezialisierte Versorgung von psychisch erkrankten
Kindern und Jugendlichen wird überregional angeboten.
Es gibt spezialisierte Angebote für psychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche, deren
Behandlung besondere Ressourcen und besonderes Fachwissen erfordern, z.B. bei
Suchterkrankungen mit schwerem Substanzmissbrauch, bei schweren Störungen des
Sozialverhaltens, bei psychosomatischen Störungen mit schwerwiegender somatischer Problematik, bei psychischen Störungen von Patientinnen und Patienten mit
geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie bei straffälligen Kindern und Jugendlichen.
Aufgrund der geringen Fallzahlen werden Spezialangebote aus qualitativen Gründen
auf jeweils eine Versorgungseinheit konzentriert, die ihre Leistungen überregional
anbietet.
C. Weiterentwicklung
8.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wird aktiv weiterentwickelt und ist
universitär verankert.
Die Leistungserbringer der Kinder- und Jugendpsychiatrie entwickeln unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen und fachlichen Entwicklungen die Diagnose- und
Behandlungsmöglichkeiten kontinuierlich weiter. Sie vernetzen sich national und international. Die universitäre Forschung und Lehre fördern die Weiterentwicklung des
Fachgebiets und der hochspezialisierten Versorgung.
9.
Die innerkantonale Aus-, Weiter- und Fortbildung von genügend Fachpersonal im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie ist sichergestellt.
Die Einrichtungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung stellen die
Aus-, Weiter- und Fortbildung von genügend qualifiziertem Fachpersonal im Bereich
Kinder- und Jugendpsychiatrie sicher. Die Einrichtungen der Grundversorgung
müssen insbesondere auch die Ausbildung von Fachärzten in Kinder- und Jugendpsychiatrie gewährleisten.
D. Wirtschaftlichkeit
10. Die Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden nachhaltig
betrieben.
Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung wird auf der Grundlage von tragfähigen Finanzierungsmodellen und einer effizienten und effektiven Leistungserbringung
nachhaltig sichergestellt. Sie beruht auf Versorgungsstrukturen mit langfristigem
Entwicklungspotential.