Gerichtsvollzieher - Amtsgericht Emmendingen

Geschäftsverteilung unter den Gerichtsvollziehern
Gerichtsvollzieherverteilerstelle: EJHWM Häusler
EJHWM Hänisch
Justizhauptsekretärin Trotter
Vertretung:
Zweitvertretung:
Justizhauptsekretärin Limberger
Justizhauptsekretär Mayerhöffer
Bezirk I:
Obergerichtsvollzieher Herbert Häbel
Geschäftszimmer:
Tel. /AB
Sprechzeiten:
79331 Teningen
Forsthausstr. 36
07641 51521
Montag u. Donnerstag 10:00 Uhr-12:00 Uhr
bzw. Telefon:
E-Mail:
Fax:
0171 4921292
[email protected]
07641 570713
Emmendingen
-anteilig-
- Stadtteil Mundingen
- Straße Am Elzdamm
- Kernstadt ab Gartenstraße (stadtauswärts
Richtung Malterdingen)
- Wohn- und Gewerbegebiet „Über der Elz“
-
Teningen
-alle Ortsteile
Malterdingen
Bezirk II:
Obergerichtsvollzieherin Melanie Vetter
Geschäftszimmer:
Waldkirch
Telefon (nur für die Sprechzeiten)
Sprechzeiten:
Amtsgericht Waldkirch
Freie Str. 15, 79183 Waldkirch
07681 4702-23
Montag und Mittwoch 10:00 -11:00 Uhr
bzw. Telefon (Büro):
Fax
07643 9332373
07643 913694
alle Stadtteile mit Ausnahme Kollnau
Bis 29.02.2016 bearbeitet Gerichtsvollzieherin (b) Lisa Hädicke neben Frau Vetter offene
Verfahren des Bezirks II. Die Verteilung der offenen Verfahren erfolgt in direkter Absprache
zwischen Frau Vetter und Frau Hädicke.
Bezirk III:
Obergerichtsvollzieher Eric Bischler
Geschäftszimmer:
Telefon:
Sprechzeiten:
Emmendingen
79211 Denzlingen,
Hauptstr. 110 (Rathaus)
07666 949135
Dienstag 8:00 Uhr - 9:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr -10 Uhr
- Stadtteil Kollmarsreute
- Stadtteil Maleck
Denzlingen
Sexau
Reute
Vörstetten
Bezirk IV:
Emmendingen
-anteilig-
Obergerichtsvollzieher Hermann Sutter
Geschäftszimmer:
Telefon
Sprechzeiten:
Im Gems 44, 79276 Reute
07641 956412
Dienstag 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr- 11:00 Uhr
bzw. Tel.:
E-Mail:
Fax
0174 9325989
[email protected]
07641 956445
-Kernstadt bis Grenze Gartenstraße
-Stadtteil Wasser
-Stadtteil Windenreute
-Zentrum für Psychiatrie Emmendingen
(Neubronnstraße 25)
Freiamt
Ergänzende Regelungen:
1. Für Wechselproteste im Stadtgebiet Emmendingen ist ausschließlich OGV Häbel zuständig.
2. Zustellungen für die Volksbank Breisgau Nord eG und das Finanzamt Emmendingen
werden im jährlichen Wechsel durch OGV Häbel und OGV Sutter ausgeführt.
Im Geschäftsjahr 2016 werden die Zustellungen für das Finanzamt Emmendingen durch
Herrn OGV Sutter ausgeführt und die Zustellungen für die Volksbank Emmendingen
durch Herrn OGV Häbel.
3. Bei Zustellungsanträgen an Adressaten mit (Wohn-) Sitz außerhalb des Amtsgerichtsbezirks richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Namens bzw. der
Firma des Zustellungsempfängers.
Sind mehrere Zustellungsempfänger vorhanden (z.B. § 845 ZPO), so ist der Name bzw.
die Firma des Drittschuldners maßgeblich.
Die buchstabenmäßige Zuständigkeit verteilt sich wie folgt:
OGV Häbel
OGV Sutter
OGV Bischler
A-I
J-R
S - Z.
4. Es vertreten sich:
OGV Bischler - OGV Häbel - OGV Sutter wechselseitig. Es erfolgt vor jedem
Vertretungsfall eine Einzelfallabsprache unter den drei Gerichtsvollziehern. Es ist
gewährleistet, dass immer zumindest einer der drei Gerichtsvollzieher im Dienst ist.
OGV Bischler, OGV Häbel und OGV Sutter vertreten nach jeweils vorheriger
Einzelfallabsprache auch folgende Zuständigkeitsbereiche des Gerichtsvollzieherbezirks II wechselseitig: derzeit keine.
5. Eil- und Bereitschaftsdienst an nicht dienstfreien Tagen:
Außerhalb der Bereitschaftsdienstzeiten, die für dienstfreie Tage gelten, verbleibt es auch
nach Dienstschluss bei der allgemeinen Zuständigkeit. Die Servicekräfte der Abteilung, bei
der ein Eilantrag eingeht oder bekannt wird, informieren den zuständigen Gerichtsvollzieher
unverzüglich per Telefon und immer auch per E-Mail über den erfolgten Antragseingang,
bzw. einen zu erwartenden Antragseingang („Vorwarnung“). Aus der E-Mail soll sich der Mitarbeiter mit Rufnummer ergeben, der gegen Dienstende von dem Gerichtsvollzieher angerufen werden kann. Der angegangene Gerichtsvollzieher bestätigt daraufhin per Rück-Mail,
dass er von dem Antrag Kenntnis genommen hat und gegen Dienstende den Sachstand fürsorglich nochmals fernmündlich erfragen wird. Gegen Dienstende frägt er bei dem mitgeteilten Sachbearbeiter den Sachstand dann nochmals fernmündlich ab.
6. Der Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen im Sinne des § 7 AzUVO (Samstagen,
Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend und Silvester) ist durch Hausverfügung
gesondert geregelt (E 20 I).
7. Regelung der Vertretung des Gerichtsvollzieher-Bezirks II und des GerichtsvollzieherBezirks des Amtsgerichts Waldkirch:
Gemäß der Regelung des Herrn Präsidenten des Landgerichts Freiburg
vom 04. Juni 1996 (E 234) sind gem. § 17 Ziff. 2 GVO die Gerichtsvollzieher des
Amtsgerichts Emmendingen zu Vertretern bestellt. Die Vertretung erfolgt bis auf Weiteres
grundsätzlich durch den Gerichtsvollzieher des Gerichtsvollzieher-Bezirks II des
Amtsgerichts Emmendingen.
Gemäß der Regelung des Herrn Präsidenten des Landgerichts Freiburg
vom 10.06.2015 -Az. E 234- vertritt Obergerichtsvollzieher Oswald folgende
Zuständigkeitsbereiche des Gerichtsvollzieherbezirks II des Amtsgerichts Emmendingen:
Waldkirch
alle Stadtteile mit Ausnahme Kollnau.