Geschäftsverteilung unter den Gerichtsvollziehern Gerichtsvollzieherverteilerstelle: EJHWM Häusler EJHWM Hänisch Justizhauptsekretärin Trotter Vertretung: Zweitvertretung: Justizhauptsekretärin Limberger Justizhauptsekretär Mayerhöffer Bezirk I: Obergerichtsvollzieher Herbert Häbel Geschäftszimmer: Tel. /AB Sprechzeiten: 79331 Teningen Forsthausstr. 36 07641 51521 Montag u. Donnerstag 10:00 Uhr-12:00 Uhr bzw. Telefon: E-Mail: Fax: 0171 4921292 [email protected] 07641 570713 Emmendingen -anteilig- - Stadtteil Mundingen - Straße Am Elzdamm - Kernstadt ab Gartenstraße (stadtauswärts Richtung Malterdingen) - Wohn- und Gewerbegebiet „Über der Elz“ - Teningen -alle Ortsteile Malterdingen Bezirk II: Obergerichtsvollzieherin Melanie Vetter Geschäftszimmer: Waldkirch Telefon (nur für die Sprechzeiten) Sprechzeiten: Amtsgericht Waldkirch Freie Str. 15, 79183 Waldkirch 07681 4702-23 Montag und Mittwoch 10:00 -11:00 Uhr bzw. Telefon (Büro): Fax 07643 9332373 07643 913694 alle Stadtteile mit Ausnahme Kollnau Bis 29.02.2016 bearbeitet Gerichtsvollzieherin (b) Lisa Hädicke neben Frau Vetter offene Verfahren des Bezirks II. Die Verteilung der offenen Verfahren erfolgt in direkter Absprache zwischen Frau Vetter und Frau Hädicke. Bezirk III: Obergerichtsvollzieher Eric Bischler Geschäftszimmer: Telefon: Sprechzeiten: Emmendingen 79211 Denzlingen, Hauptstr. 110 (Rathaus) 07666 949135 Dienstag 8:00 Uhr - 9:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr -10 Uhr - Stadtteil Kollmarsreute - Stadtteil Maleck Denzlingen Sexau Reute Vörstetten Bezirk IV: Emmendingen -anteilig- Obergerichtsvollzieher Hermann Sutter Geschäftszimmer: Telefon Sprechzeiten: Im Gems 44, 79276 Reute 07641 956412 Dienstag 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr- 11:00 Uhr bzw. Tel.: E-Mail: Fax 0174 9325989 [email protected] 07641 956445 -Kernstadt bis Grenze Gartenstraße -Stadtteil Wasser -Stadtteil Windenreute -Zentrum für Psychiatrie Emmendingen (Neubronnstraße 25) Freiamt Ergänzende Regelungen: 1. Für Wechselproteste im Stadtgebiet Emmendingen ist ausschließlich OGV Häbel zuständig. 2. Zustellungen für die Volksbank Breisgau Nord eG und das Finanzamt Emmendingen werden im jährlichen Wechsel durch OGV Häbel und OGV Sutter ausgeführt. Im Geschäftsjahr 2016 werden die Zustellungen für das Finanzamt Emmendingen durch Herrn OGV Sutter ausgeführt und die Zustellungen für die Volksbank Emmendingen durch Herrn OGV Häbel. 3. Bei Zustellungsanträgen an Adressaten mit (Wohn-) Sitz außerhalb des Amtsgerichtsbezirks richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Namens bzw. der Firma des Zustellungsempfängers. Sind mehrere Zustellungsempfänger vorhanden (z.B. § 845 ZPO), so ist der Name bzw. die Firma des Drittschuldners maßgeblich. Die buchstabenmäßige Zuständigkeit verteilt sich wie folgt: OGV Häbel OGV Sutter OGV Bischler A-I J-R S - Z. 4. Es vertreten sich: OGV Bischler - OGV Häbel - OGV Sutter wechselseitig. Es erfolgt vor jedem Vertretungsfall eine Einzelfallabsprache unter den drei Gerichtsvollziehern. Es ist gewährleistet, dass immer zumindest einer der drei Gerichtsvollzieher im Dienst ist. OGV Bischler, OGV Häbel und OGV Sutter vertreten nach jeweils vorheriger Einzelfallabsprache auch folgende Zuständigkeitsbereiche des Gerichtsvollzieherbezirks II wechselseitig: derzeit keine. 5. Eil- und Bereitschaftsdienst an nicht dienstfreien Tagen: Außerhalb der Bereitschaftsdienstzeiten, die für dienstfreie Tage gelten, verbleibt es auch nach Dienstschluss bei der allgemeinen Zuständigkeit. Die Servicekräfte der Abteilung, bei der ein Eilantrag eingeht oder bekannt wird, informieren den zuständigen Gerichtsvollzieher unverzüglich per Telefon und immer auch per E-Mail über den erfolgten Antragseingang, bzw. einen zu erwartenden Antragseingang („Vorwarnung“). Aus der E-Mail soll sich der Mitarbeiter mit Rufnummer ergeben, der gegen Dienstende von dem Gerichtsvollzieher angerufen werden kann. Der angegangene Gerichtsvollzieher bestätigt daraufhin per Rück-Mail, dass er von dem Antrag Kenntnis genommen hat und gegen Dienstende den Sachstand fürsorglich nochmals fernmündlich erfragen wird. Gegen Dienstende frägt er bei dem mitgeteilten Sachbearbeiter den Sachstand dann nochmals fernmündlich ab. 6. Der Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen im Sinne des § 7 AzUVO (Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend und Silvester) ist durch Hausverfügung gesondert geregelt (E 20 I). 7. Regelung der Vertretung des Gerichtsvollzieher-Bezirks II und des GerichtsvollzieherBezirks des Amtsgerichts Waldkirch: Gemäß der Regelung des Herrn Präsidenten des Landgerichts Freiburg vom 04. Juni 1996 (E 234) sind gem. § 17 Ziff. 2 GVO die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Emmendingen zu Vertretern bestellt. Die Vertretung erfolgt bis auf Weiteres grundsätzlich durch den Gerichtsvollzieher des Gerichtsvollzieher-Bezirks II des Amtsgerichts Emmendingen. Gemäß der Regelung des Herrn Präsidenten des Landgerichts Freiburg vom 10.06.2015 -Az. E 234- vertritt Obergerichtsvollzieher Oswald folgende Zuständigkeitsbereiche des Gerichtsvollzieherbezirks II des Amtsgerichts Emmendingen: Waldkirch alle Stadtteile mit Ausnahme Kollnau.
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