Prüfung der Geschäftsbeziehungen mit der Heckler & Koch GmbH im Zusammenhang mit dem G36 Seit 2011 sind auf Veranlassung des BMVg verschiedene Untersuchungen zum Präzisionsverhalten des G36 mit unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt worden. Sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den Medien fanden die Vorgänge rund um das G36 Beachtung. Dabei wurden auch Fragen zu möglicherweise unzulässigen Geschäftsbeziehungen aufgeworfen. Aus diesem Grund ordnete die Bundesministerin der Verteidigung an, alle Fragen zu Beschaffung und Einsatz des G36 zu klären. Die daraufhin im BMVg eingesetzte Prüfgruppe Geschäftsbeziehungen mit Heckler & Koch zu G36 hat von Mai bis Oktober 2015 als erweitertes Revisionsteam alle geschäftlichen Beziehungen bezogen auf das G36 zwischen der Firma Heckler & Koch und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Angehörigen des Geschäftsbereichs BMVg untersucht. Das Team bestand aus 13 Experten aus verschiedenen Bereichen des Ministeriums. Es hat über 60 Interviews geführt und zahlreiche relevante Unterlagen ausgewertet. Auf mehrtägigen Dienstreisen besuchten sie in sieben Bundesländern Dienststellen, die sich mit dem Sturmgewehr G36 beschäftigen, um sich in vertraulichen Gesprächen vor Ort ein eigenes Bild von der Lage zu machen. Im Rahmen dieser Untersuchung konnten keine Hinweise auf Korruption gewonnen werden. Die Geschäftsbeziehungen zur Heckler & Koch GmbH als größtem Lieferanten von Kleinwaffen für die Bundeswehr sind in ihrer Art und Ausprägung nachvollziehbar. Die in der jüngeren Vergangenheit aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien sind selbst bei langjährigen und vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen möglich und ergeben sich aus der jeweiligen Interessenlage. Zur künftigen Vermeidung einer Eskalation von Auseinandersetzungen empfiehlt die Prüfgruppe G36 allerdings den Aufbau eines risikoorientierten Vertragsmanagements sowie die Etablierung eines Konfliktmanagements als integralen Bestandteil von Geschäftsbeziehungen. Gleichzeitig sieht die Prüfgruppe die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention die Einrichtung zusätzlicher und zeitgemäßer ComplianceElemente zu prüfen. (Dabei bedeutet Compliance im Gegensatz zu Korruptionsprävention mehr als nur die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens. Es trägt darüber hinaus durch Etablierung einer gelebten Compliancekultur1 sowie einer Compliancekommunikation und -information einem aktiven Risikomanagement Rechnung). Die für Heckler & Koch zuständige Güteprüfstelle in Oberndorf befindet sich auf dem Gelände des Unternehmens. Dieses birgt Vor- und Nachteile. Im Falle von Oberndorf kam es zu Spannungen zwischen den Bundeswehr-Güteprüfern und den Heckler & Koch Mitarbeitern. Dabei erfuhren die Mitarbeiter der Güteprüfstelle wenig Unterstützung durch ihre vorgesetzte Dienststelle im damaligen Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB). Diese Lage verbesserte sich erst, als die für Handwaffen zuständigen Führungsdienstposten im heutigen BAAINBw neu besetzt wurden. Heute ist das Verhältnis zwischen den Mitarbeitern der Heckler & Koch GmbH und der Güteprüfstelle wieder weitestgehend angemessen. Die Untersuchungen legen es nahe, die Unterbringung der Güteprüfstelle Oberndorf auf dem Gelände des Unternehmens zu überdenken. Mitarbeiter der Prüfgruppe haben außerhalb der Untersuchung die Erkenntnis gesichert, dass der MAD zu keinem Zeitpunkt Ermittlungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen rund um das G36 durchgeführt hat. 2 1 So ist derzeit z.B. die Teilnahme von Angehörigen des Geschäftsbereiches an Veranstaltungen von Interessenverbänden rechtlich zulässig. Zur Vermeidung des Anscheins oder der Anbahnung unzulässiger Kontakte könnte eine auf ethischen Kodizes beruhende Compliancekultur dazu beitragen, die Mitarbeiter für derartige Gefährdungen zu sensibilisieren. 2 Deshalb ist dieser Aspekt auch nicht Gegenstand des Berichts der Prüfgruppe G 36.
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