Prüfung der Geschäftsbeziehungen mit der Heckler & Koch GmbH

Prüfung der Geschäftsbeziehungen mit der Heckler & Koch GmbH im
Zusammenhang mit dem G36
Seit 2011 sind auf Veranlassung des BMVg verschiedene Untersuchungen zum
Präzisionsverhalten des G36 mit unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt worden.
Sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den Medien fanden die Vorgänge rund um
das G36 Beachtung. Dabei wurden auch Fragen zu möglicherweise unzulässigen
Geschäftsbeziehungen aufgeworfen.
Aus diesem Grund ordnete die Bundesministerin der Verteidigung an, alle Fragen zu
Beschaffung und Einsatz des G36 zu klären.
Die daraufhin im BMVg eingesetzte Prüfgruppe Geschäftsbeziehungen mit Heckler &
Koch zu G36 hat von Mai bis Oktober 2015 als erweitertes Revisionsteam alle
geschäftlichen Beziehungen bezogen auf das G36 zwischen der Firma Heckler & Koch
und
ihren
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern
sowie
den
Angehörigen
des
Geschäftsbereichs BMVg untersucht.
Das Team bestand aus 13 Experten aus verschiedenen Bereichen des Ministeriums. Es
hat über 60 Interviews geführt und zahlreiche relevante Unterlagen ausgewertet. Auf
mehrtägigen Dienstreisen besuchten sie in sieben Bundesländern Dienststellen, die
sich mit dem Sturmgewehr G36 beschäftigen, um sich in vertraulichen Gesprächen vor
Ort ein eigenes Bild von der Lage zu machen.
Im Rahmen dieser Untersuchung konnten keine Hinweise auf Korruption gewonnen
werden.
Die Geschäftsbeziehungen zur Heckler & Koch GmbH als größtem Lieferanten von
Kleinwaffen für die Bundeswehr sind in ihrer Art und Ausprägung nachvollziehbar.
Die in der jüngeren Vergangenheit aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen
den
Vertragsparteien
sind
selbst
bei
langjährigen
und
vertrauensvollen
Geschäftsbeziehungen möglich und ergeben sich aus der jeweiligen Interessenlage.
Zur künftigen Vermeidung einer Eskalation von Auseinandersetzungen empfiehlt die
Prüfgruppe G36 allerdings den Aufbau eines risikoorientierten Vertragsmanagements
sowie die Etablierung eines Konfliktmanagements als integralen Bestandteil von
Geschäftsbeziehungen.
Gleichzeitig sieht die Prüfgruppe die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit der
Korruptionsprävention die Einrichtung zusätzlicher und zeitgemäßer ComplianceElemente
zu
prüfen.
(Dabei
bedeutet
Compliance
im
Gegensatz
zu
Korruptionsprävention mehr als nur die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens. Es
trägt darüber hinaus durch Etablierung einer gelebten Compliancekultur1 sowie einer
Compliancekommunikation
und
-information
einem
aktiven
Risikomanagement
Rechnung).
Die für Heckler & Koch zuständige Güteprüfstelle in Oberndorf befindet sich auf dem
Gelände des Unternehmens. Dieses birgt Vor- und Nachteile. Im Falle von Oberndorf
kam es zu Spannungen zwischen den Bundeswehr-Güteprüfern und den Heckler &
Koch Mitarbeitern.
Dabei erfuhren die Mitarbeiter der Güteprüfstelle wenig Unterstützung durch ihre
vorgesetzte Dienststelle im damaligen Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
(BWB). Diese Lage verbesserte sich erst, als die für Handwaffen zuständigen
Führungsdienstposten im heutigen BAAINBw neu besetzt wurden. Heute ist das
Verhältnis zwischen den Mitarbeitern der Heckler & Koch GmbH und der Güteprüfstelle
wieder weitestgehend angemessen. Die Untersuchungen legen es nahe, die
Unterbringung der Güteprüfstelle Oberndorf auf dem Gelände des Unternehmens zu
überdenken.
Mitarbeiter der Prüfgruppe haben außerhalb der Untersuchung die Erkenntnis gesichert,
dass der MAD zu keinem Zeitpunkt Ermittlungen im Zusammenhang mit den
Geschehnissen rund um das G36 durchgeführt hat. 2
1
So ist derzeit z.B. die Teilnahme von Angehörigen des Geschäftsbereiches an Veranstaltungen von
Interessenverbänden rechtlich zulässig. Zur Vermeidung des Anscheins oder der Anbahnung
unzulässiger Kontakte könnte eine auf ethischen Kodizes beruhende Compliancekultur dazu beitragen,
die Mitarbeiter für derartige Gefährdungen zu sensibilisieren.
2
Deshalb ist dieser Aspekt auch nicht Gegenstand des Berichts der Prüfgruppe G 36.