Meldebogen 2016

Meldebogen
für die Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse NRW zum 01.01.2016
Bitte bis zum 31.01.2016 zurücksenden an:
Landwirtschaftskammer NRW – Tierseuchenkasse Nevinghoff 6, 48147 Münster
Erfassungsstelle
der Landwirtschaftskammer NRW
- Tierseuchenkasse –
Daten.Werk GmbH
Döbelner Straße 1
12627 Berlin
Frau/Herr/Firma
TSK-Nr.:
Registriernummer:
Standort der Tiere:
Weitere Standorte in derselben
Gemeinde: (keine Weiden)
Bitte nur ausfüllen bei Tierhalterwechsel bzw. Änderung der Postadresse!
Neu, gültig seit:
Name/Vorname/Firma
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Ges.
Vertreter/Hauptverantwortlicher
Schweine
Zuchtsauen
(Anzahl)
Ferkel bis einschl.
30 kg
(Anzahl)
Sonstige ZuchtKapazität d. Stallplätze
und Mastschweine (Sauen, Ferkel (Flatdeck) und/oder
über 30 kg (Anzahl) Mastplätze) (Anzahl)
☐ Schweinezucht oder
☐ Schweinemast oder
☐ gemischte Schweinehaltung
☐ Freilandhaltung
☐ Ich beantrage den Beitragsbonus für Schweine (nur bis zum 31.01.2016 möglich)
Ich verpflichte mich, die mit der Bonusgewährung verbundenen Bedingungen (s. Homepage der TSK) zu erfüllen. Die
Nichteinhaltung der Verpflichtung wird der Tierseuchenkasse umgehend mitgeteilt.
☐ Schweinehaltung aufgegeben
TSK-Nr.:
Reg.-Nr.:
Standort:
Schafe (auch Mufflons, die in Gehegen gehalten werden)
Bis einschl. 9 Monate
(Anzahl)
10 bis unter 19 Monate
(Anzahl)
☐ Schafzucht (auch bei Hobbyhaltung)
oder
Ab 19 Monate
(Anzahl)
☐ Schafmast
☐ Schafhaltung aufgegeben
Ziegen (auch Zwergziegen)
Bis einschl. 9 Monate
(Anzahl)
10 bis unter 19 Monate
(Anzahl)
☐ Ziegenzucht (auch bei Hobbyhaltung)
oder
Ab 19 Monate
(Anzahl)
☐ Ziegenmast
☐ Ziegenhaltung aufgegeben
Geflügel (bitte immer den Jahreshöchstbesatz jeder Geflügelart eintragen, die gehalten
werden soll). Keine Stichtagsmeldung!
☐ Freilandhaltung ab einer Geflügelart
Legehennen auch
Junghennenaufzucht Elterntiere für Legehennen
Hähne und Zwerghühner
(Anzahl)
Masthähnchen
u. Masthähnchen
(Anzahl)
(Anzahl)
(Anzahl)
☐ Hühnerhaltung aufgegeben
Puten
(Anzahl)
☐ Putenhaltung aufgegeben
Putenaufzucht*
(Anzahl)
Enten
(Anzahl)
☐ Entenhaltung aufgegeben
Entenaufzucht*
(Anzahl)
Gänse
Gänseaufzucht*
(Anzahl)
(Anzahl)
☐ Gänsehaltung aufgegeben
☐ Viehhandelsunternehmen gemäß § 12 ViehVerkehrsVO
*Für Meldungen zur Aufzucht ist die maximale Anzahl der Tiere anzugeben, die eingestallt und zur Aufzucht
gehalten werden sollen, um sie dann an andere Betriebe zur weiteren Haltung abzugeben.
TSK-Nr.:
Reg.-Nr.:
Standort:
Sonstiges Geflügel (nicht beitragspflichtig)
Tauben
Sonstiges Geflügel
(z.B. Wachteln, Fasane, Rebhühner etc. Laufvögel, z.B.
Strauße, Nandus, Emus)
(Anzahl)
☐ Taubenhaltung aufgegeben
(Anzahl)
☐ Sonstige Geflügelhaltung aufgegeben
Equiden (Bitte beachten Sie, dass der Standort der Tiere und der Stallbetreiber anzugeben
sind. Erforderliche Änderungen/Ergänzungen tragen Sie auf Seite 1 des Meldebogens hinter
Standort der Tiere ein, s. a. Informationsschreiben zur Meldepflicht.)
Pferde (auch Ponys,
Esel (nicht
Kleinpferde u. Fohlen)
beitragspflichtig)
(Anzahl)
☐ Pferdehaltung aufgegeben
(Anzahl)
☐ Eselhaltung aufgegeben
Bienen
☐ Bienenhaltung aufgegeben
Bienenvölker
(Anzahl)
Kameliden
(nicht beitragspflichtig)
☐ Kamelidenhaltung aufgegeben
Kameliden
(Anzahl)
Gehegewild
Schwarzwild
(Anzahl)
Rotwild
(Anzahl)
☐ Gehegewildhaltung aufgegeben
Datum, Unterschrift
Rehwild
(Anzahl)
Damwild
(Anzahl)
Sikawild
(Anzahl)