Baden-Württemberg ist anerkannt BHV1 frei Wegfall des „BHV1-Verbringenszuschusses“ für Rinder, die aus Baden-Württemberg nach Bayern verbracht werden Nach Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und MecklenburgVorpommern hat die EU-Kommission jetzt auch Baden-Württemberg als frei von der Tierseuche BHV1 anerkannt (Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1765, ABl. L 257, S. 44). Der Beschluss ist am 15.10.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Damit gelten für das Verbringen von Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Ländern oder Mitgliedstaaten auch in dieses Bundesland spezifische Vorschriften mit ergänzenden Garantien zum Schutz dieses Status. Die Anerkennung der BHV1-Freiheit aller ostdeutscher Bundesländer und jetzt auch BadenWürttembergs bedeutet zugleich auch eine wesentliche Erleichterung für Rindertransporte nach Bayern. Da Bayern bereits seit Oktober 2011 als BHV1-frei anerkannt ist, sind beim Verbringen von Rindern zwischen den ostdeutschen Bundesländern, Baden-Württemberg und Bayern ab Inkrafttreten der Freiheitsanerkennung Thüringens (8. Oktober 2014) und der anderen ostdeutschen Länder (ab 27. Februar 2015) sowie Baden-Württembergs ab 15.10.2015 keine zusätzlichen Gesundheitsgarantien, d.h. keine Quarantäne und zusätzlichen BHV1-Untersuchungen mehr erforderlich. Dies bedeutet eine deutliche Arbeits- und Kostenentlastung für die Landwirtschaft und die Veterinärverwaltung. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Gewährung des Zuschusses gemäß § 4 Nr. 2 Unterpunkt 3 der Leistungssatzung der Bayerischen Tierseuchenkasse („BHV1Verbringenszuschuss“) beim Verbringen von Nutzrindern aus diesen Bundesländern nach Bayern; der Zuschuss ist ohnehin nur noch möglich für Nutzrinder, die bis zum 31.12.2015 nach Bayern verbracht werden. Bayerische Tierseuchenkasse, Oktober 2015
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