Verbringen von Rindern - Bayerische Versorgungskammer

Baden-Württemberg ist anerkannt BHV1 frei
Wegfall des „BHV1-Verbringenszuschusses“ für Rinder, die aus Baden-Württemberg
nach Bayern verbracht werden
Nach Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und MecklenburgVorpommern hat die EU-Kommission jetzt auch Baden-Württemberg als frei von der Tierseuche
BHV1 anerkannt (Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1765, ABl. L 257, S. 44). Der Beschluss
ist am 15.10.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Damit gelten für das Verbringen von Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Ländern oder
Mitgliedstaaten auch in dieses Bundesland spezifische Vorschriften mit ergänzenden Garantien
zum Schutz dieses Status.
Die Anerkennung der BHV1-Freiheit aller ostdeutscher Bundesländer und jetzt auch BadenWürttembergs bedeutet zugleich auch eine wesentliche Erleichterung für Rindertransporte nach
Bayern.
Da Bayern bereits seit Oktober 2011 als BHV1-frei anerkannt ist, sind beim Verbringen von
Rindern zwischen den ostdeutschen Bundesländern, Baden-Württemberg und Bayern ab Inkrafttreten der Freiheitsanerkennung Thüringens (8. Oktober 2014) und der anderen ostdeutschen Länder (ab 27. Februar 2015) sowie Baden-Württembergs ab 15.10.2015 keine zusätzlichen Gesundheitsgarantien, d.h. keine Quarantäne und zusätzlichen BHV1-Untersuchungen
mehr erforderlich. Dies bedeutet eine deutliche Arbeits- und Kostenentlastung für die Landwirtschaft und die Veterinärverwaltung.
Damit
entfällt
die
Rechtsgrundlage
für
die
Gewährung
des
Zuschusses
gemäß
§ 4 Nr. 2 Unterpunkt 3 der Leistungssatzung der Bayerischen Tierseuchenkasse („BHV1Verbringenszuschuss“) beim Verbringen von Nutzrindern aus diesen Bundesländern nach Bayern; der Zuschuss ist ohnehin nur noch möglich für Nutzrinder, die bis zum 31.12.2015 nach
Bayern verbracht werden.
Bayerische Tierseuchenkasse, Oktober 2015