Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Abkürzungen: AdV BMA BUND DB DGB EnBW lfd. Nr. FNP GVV IKG LBV LplG LRA MLR MVI NV ROG RP RPlan RV TöB TRP VRG VBG VVG Anmerkung des Verfassers Bürgermeisteramt Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Deutsche Bahn Deutscher Gewerkschaftsbund Energie Baden-Württemberg AG laufende Nummer Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband interkommunales Gewerbegebiet Landesbauernverband Landesplanungsgesetz Landratsamt Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Nachbarschaftsverband Raumordnungsgesetz Regierungspräsidium Regionalplan Regionalverband Träger öffentlicher Belange Teilregionalplan Vorranggebiet Vorbehaltsgebiet Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 1 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 1 1 Es ist richtig, landwirtschaftlich ausgerichtete Flächen zu schaffen und zu schützen, um einen "Druck", diese Flächen sonst als Baugebiete auszuweisen, rauszunehmen und natürlich die Existenz landwirtschaftlicher Bestandsbetriebe zu sichern. 2 3 4 5 1 1 1 1 Im Kartenbereich Bad Herrenalb/Rotensol mit der Nr. 598 markiert ist ein aus alten Zeiten ausgewiesenes Sondergebiet für Fremdenverkehrszwecke an der Enzstraße. Diese Nutzung wird m.E. in den nächsten Jahren so nicht gebraucht werden und sollte vorrangig in eine rein landwirtschaftliche Nutzung umgeändert werden, um lw-Betrieben diese Flächen dauerhaft zu sichern Ähnlich verhält es sich im Kartenbereich, der mit der Nr. 573 markiert ist. Dort sollten die hinteren Wiesenbereiche auch für die Betriebe dauerhaft gesichert werden. Anregung, sämtliche FFH-Flächen bzw. die Randbereiche ebenfalls im Projektsinn zu schützen [AdV: Wiederholung der bereits mit E-Mail vom 19.08.2015 vorgebrachten Anregungen und Hinweise] +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. 0 - - 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Anregung wird nicht gefolgt. Die Zahl "598" in der Karte stellt die dortige Höhenangabe dar. Die betreffende Fläche ist in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2015 als "Siedlung - Bestand" nachrichtlich dargestellt. Diese RNK dient als Kartengrundlage für den TRP und wird derzeit nicht verändert/angepasst. Anregung wird nicht gefolgt. Die Zahl "573" in der Karte stellt die dortige Höhenangabe dar. Die betreffende Fläche ist in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2015 als "Siedlung - Planung" nachrichtlich dargestellt. Diese RNK dient als Kartengrundlage für den TRP und wird derzeit nicht verändert/angepasst. Anregung wird nicht gefolgt. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht können nicht als VRG oder VBG für die Landwirtschaft festgelegt werden. Kenntnisnahme. Siehe dazu die o.g. Beschlussempfehlungen. Seite 2 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/6 2 Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft Bedenken wird nicht gefolgt. Ziel des RV ist es, im Rahmen des TRPs werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker Landwirtschaft erstmals landwirtschaftliche VRG und VBG festzulegen. Die Ausweisung von VBG für die Landwirtschaft ist an der fraglichen Stelle „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B 10 zum vorgesehen. Unzweifelhaft handelt es sich nach der Digitalen Flurbilanz „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Dagegen werden um „beste Böden“. Aufgabe des RVs ist es aber, im Rahmen einer Bedenken erhoben. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Gesamtabwägung aller Belange zu einer geordneten Entwicklung der Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von Region und damit auch der Stadt Mühlacker beizutragen. Das den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale Mittelzentrum Mühlacker ist Industrie- und Dienstleistungsschwerpunkt Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt laut Regionalplan 2015. Entsprechend soll sich Mühlacker auch betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu gewerblich entwickeln können. Für den denkbaren aber vor allem berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und zunächst kommunalpolitisch zu entscheidenden „Sprung über die B 10“ „Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. wird entsprechend bereits im Regionalplan 2015 südlich der B 10 eine (Begründung sh. Fortsetzung unten). Fläche vom Regionalen Grünzug freigehalten. Nach dem derzeitigen Diskussionstand in der Stadt Mühlacker über - Flächenalternativen für die gewerbliche Entwicklung drängen sich anderweitige Potenzialstandorte nicht zwingend auf. Untersuchte anderweitige Standorte weisen ebenfalls (sehr) hohe, wenn teilweise auch anderweitig gelagerte Konfliktpotenziale auf. Da der Bedarf einer gewerblichen Entwicklung des Industrie und Dienstleistungsschwerpunktes Mühlacker seitens des Regionalverbandes anzuerkennen ist, sich zudem der Gemeinderat der Stadt Mühlacker im Rahmen des Beteiligungsverfahrens TRP Landwirtschaft für ein VBG ausgesprochen hat, wird unter Abwägung aller Belange seitens des RVs die Ausweisung eines VBG vorgenommen. Ob sich die Planung eines Gewerbegebietes auf Ebene der Bauleitplanung tatsächlich konkretisiert, bleibt indes abzuwarten und ist in anderweitigen Verfahren (FNP) abzuklären. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 3 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/7 2 Begründung: Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte erklärt. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff) muss diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). Landgrapping und Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die internationale Krisensituationen wie z. B. der Ukraine-Konflikt zeigen die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von Notwendigkeit des Erhalts der regionalen Lebensmittelproduktion. Die VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln in Krisensituationen darf nicht weiter eingeschränkt werden. Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Es besteht die 0 Gefahr, dass sich dadurch das Angebot regional erzeugter Lebensmittel für die Verbraucher verschlechtert. Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden auch zum Anbau von Biomasse für die die Biogasanlage der Stadtwerke Mühlacker benötigt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellt dies eine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion dar und ist wenig effizient. Biomasse kann energetisch sinnvoll genutzt werden, wenn dazu landwirtschaftliche Reststoffe und Abfälle eingesetzt werden. Die UN-Landwirtschaftsorganisation und die Weltbank empfehlen mit Blick auf die Zahl der Hungernden, alle staatlichen Anreize für Agrartreibstoffe zu beenden. Bereits zwischen 1999 und 2010 verringerte sich der Bestand an landwirtschaftlichen Flächen im Mühlacker um 25 ha mit den bereits genannten Auswirkungen. 8 3 Gegen die Festlegung der jetzigen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Teilregionalplan Landwirtschaft möchte ich im Rahmen des erneuten öffentlichen Beteiligungsverfahrens einen Widerspruch formulieren. Dies bezieht sich explizit auf die Nichteinstufung der landwirtschaftlichen Flächen „Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker" auf den Gemarkungen Mühlacker-Lomersheim und Mühlacker-Mühlhausen als Vorranggebiete für die Landwirtschaft. (Begründung sh. Fortsetzung unten). Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 4 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/9 3 Begründung: Unter Bezug auf die Plansätze Z (6), (7) und (8) erklärt der Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte Einwender, dass die oben genannten Flächen sehr wohl regional Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff) bedeutsam seien; nach Auskunft des Landratsamtes Enzkreis sind neben möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung einem kleinen Sprengel bei Königsbach-Stein nur noch hier sehr wertvolle darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung Lößböden mit einer hohen Bodenpunktzahl verortet und daher aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die alternativlos. Dies muss entsprechend berücksichtig werden, diese Böden Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die sind nicht ersetzbar für die Landwirtschaft! Unter anderem aus diesem digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von Grunde war dieses Gebiet vor seiner Entwidmung mit einem Grünzug VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. belegt, welcher lediglich aus kommunalpolitischen Gründen aufgehoben wurde. Dies darf aber aus meiner Sicht rechtlich nicht an dem Schutzstatus dieser wertvollen Böden vor einer dauerhaften Versieglung hindern. Das gesamte Gebiet muss daher als „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" eingestuft werden. Das gesamte Gebiet entwässert derzeit in keine Richtung, sondern Niederschläge versickern auf der Fläche. (Topographisch und d. Bodengüte bedingt). Sollte dieses Gebiet in einem größeren Umfange bebaut werden- beispielsweise 20-25 hektar- so 0 stellt sich die Frage der Dachentwässerung der entstehenden Gebäude in größerem Umfang. Bei der Entstehung der Hochwassergefahrenkarten für die Gebiete entlang der Enz wurden größere Gebiete entlang der Flussauen und Uferzonen für eine künftige Bebauung ausgeschlossen. Dies aus Gründen des Hochwasserschutzes, somit soll verhindert werden, dass neue Gebäude von einer Überflutung betroffen werden könnten. Dies ist aber auch dem Altbestand der Bebauung geschuldet, es soll sichergestellt werden, dass die Enz den Pegel des sogenannten „Jahrhunderthochwassers" von 1993 nicht (annähernd) erreicht. Wird Oberflächenwasser im größeren Umfang in die Enz geleitet, und dies würde das besagte Gewerbegebiet bei einer Entwässerung in die Kläranlage Lomersheim bedingen, sehe ich dieses Ziel sehr gefährdet. Eine andere Möglichkeit der Entwässerung sehe ich nicht. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 5 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 10 4 Die Herabstufung der landwirtschaftlichen Fläche in Mühlacker Lug/Fuchsensteige - ist nicht nachvollziehbar. Dagegen Bedenken. Es handelt sich um die fruchtbarste Fläche auf Gemarkung Mühlacker. Als dichtbesiedeltes, rohstoffarmes Land sollten wir schon um unserer Kinder und Enkel willen mit unseren begrenzten Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen. Ökonomische Interessen sollten bei der Einstufung keine Rolle spielen. Wann endlich machen wir um unserer selbst willen mit der so oft zitierten Nachhaltigkeit Ernst? 11 5 Entschiedener Einspruch gegen die Herabstufung des großen landwirtschaftlichen Gebietes zwischen Niefern-Öschelbronn und Wiernsheim-Pinache (nördl. der L 1125) im Umfang von 22,9 ha von Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet LW. Wir brauchen unsere landwirtschaftlichen Flächen um das Dorf herum dringend. 12 13 6 7 Frage nach Veranlasser und Grund für die Herabstufung der 22,9 ha großen lw-Fläche zwischen Öschelbronn und Pinache zu Vorbehaltsgebiet LW. Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B 10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Dagegen werden Bedenken erhoben. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. Begründung: Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - - 0 Einspruch wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen werden. Im Vorgriff auf eine zukünftige Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse berücksichtigt werden können. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. (Die Frage wurde per Email beantwortet.) Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 6 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/14 8 Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B 10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Dagegen werden Bedenken erhoben. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. Begründung: Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). 15 9 Einwender wendet sich gegen die Herabstufung der 22,9 ha großen Fläche östlich Öschelbronn an der Grenze zu Wiernsheim-Pinache von Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet Lw, mit folgenden Argumenten: Ca. 23 ha bestes Ackerland, das für viele landwirtschaftliche Betriebe der Grunderwerb bedeutet, gehen verloren (6 Betriebe in mindestens 500-750 Meter Entfernung). Hochwassergefahr: Durch die Versiegelung dieses abfallenden Geländes besteht erhebliche Hochwassergefahr in Pinache zusätzlich zu dem jetzigen (Überschwemmungen im jetzigen Gewerbegebiet, Ortskern Pinache und Talstraße). Vergleich: Ca. 23 ha geplantes IKG neben ca. 25 ha bewohnte Fläche Pinache; jetziges Gewerbegebiet ca. 7 ha. Hohe Emissionsbelastung je nach Gewerbeansiedlung. Die Überlastung der Abwasserkanalisation von Pinache (Kläranlage in Großglattbach). Keine Autobahnnähe. Vermehrter An- und Abfahrverkehr durch die angesiedelten Betriebe durch Pinache, was die Notwendigkeit einer Umgehungsstraße machen würde, wobei noch mehr bestes Ackerland verloren geht. Am Ende sind wir dann bei ca. 50 ha aufwärts die verbaut werden. Abschließend muss die Frage gestellt werden: Wenn Niefern-Öschelbronn dieses IKG haben möchte, warum bauen sie es dann nicht vor ihrer eigenen Haustüre? - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Forderung wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse berücksichtigt werden können. Die Frage bezüglich eines IKG-Standortes können wir nicht auf Ebene der Regionalplanung letztendlich klären. Das ist die Aufgabe von kommunalpolitischen Entscheidungen. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Seite 7 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/16 10 Einwender wendet sich gegen die Herabstufung der 22,9 ha großen Forderung wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch Fläche östlich Öschelbronn an der Grenze zu Wiernsheim-Pinache von nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet Lw, mit folgenden Argumenten: Warum wird Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse ein Interkommunales Gewerbegebiet (IKG), das in den 1970er Jahren berücksichtigt werden können. angedacht war, nun wieder aus der Versenkung geholt? Es entsteht der Die Frage bezüglich potenziellen Auswirkungen auf das Ortsbild wäre ein Eindruck, dass da ein Bürgermeister auf dem kurzen Dienstweg Bestandteil von kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen auch in klammheimlich und möglichst ohne die Öffentlichkeit zu informieren, noch Verbindung mit nötigen Alternativenprüfungen. schnell Tatsachen schaffen möchte. Die Herabstufung der ca. 23 ha Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines großen Fläche von Vorranggebiet zu Vorbehaltsfläche ist nicht Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. hinnehmbar. Wir alle wissen, dass der Status Vorbehaltsgebiet für die Landwirte keine Planungssicherheit bedeutet und im Fall der Fälle der Abwägung unterworfen ist. In der Vergangenheit ist die Entscheidung hier noch nie zu Gunsten der Landwirtschaft ausgefallen. Daher ist ja der Beschluss des TRP LW so wichtig. Es gibt in der unmittelbaren Umgebung der oben genannten Fläche sieben Höfe, die max. 1000 m entfernt sind und auf die Bewirtschaftung dieser Flächen angewiesen sind, um ihre Existenz zu erhalten. Darüber hinaus handelt es sich hier wieder einmal um beste Ackerflächen. Ein IKG an dieser Stelle bedeutet für Pinache Immissionen wie Lärm, zusätzlichen Verkehr und durch die großflächige Versiegelung ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. Die Siedlungsfläche von Pinache beträgt jetzt ca. 25 ha, die jetzige Gewerbefläche ca. 7,5 ha. Mit einem IKG von fast 23 ha wäre die gesamte Gewerbefläche größer als der Siedlungsbereich. Wie würde das sich das wohl auf das Ortsbild des Waldenser-Örtchens auswirken? Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 8 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/17 10 Die Gemeinde Wiernsheim hat laut Statistischem Landesamt in den Kenntnisnahme. Aufgabe der Regionalplanung besteht darin, fachliche letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich viel Fläche verbraucht. Die Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und Baugebiete Kohlplatte 2 und Kohlplatte 3 bei Serres sollen nach dem gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG Willen des Verwaltungschefs bis in drei Jahren voll sein, obwohl der oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Grundsätzlich ist seit aktuelle Flächennutzungsplan bis 2025 gilt. Und weil das so sein soll, wird 2013 ein Hinweispapier zum Bauflächenbedarfsnachweis im Rahmen von auch schon eine Änderung desselben angedacht. Für Jeden unschwer zu Flächenneuausweisungen in Flächennutzungsplänen und von nicht aus erkennen: Der Flächenfraß geht ungebremst weiter. Bei dem ca. 2,1 ha dem FNP entwickelten Bebauungsplänen Pflicht. Dabei werden ausgewiesene Flächendimensionen von Wohn- und Gewerbegebieten großen Gebiet am Ortsausgang von Wiernsheim nach Pinache handelt nach einer landesweiten Vorgehensweise auf Plausibilität bzw. Bedarf es sich wiederum um bestes Ackerland. Davon konnte sich jeder Bürger geprüft. während der Verlegung der Gasleitung selbst überzeugen. Das Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Bodenprofil zeigt hier für das Heckengäu außergewöhnlich tiefgründige Lößböden, beste Voraussetzungen für den Anbau von Getreide. Daher ist 0 Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. auch die Herabstufung dieser 2,1 ha großen Fläche vom Vorranggebiet zum Vorbehaltsgebiet abzulehnen. Insgesamt ist es bedauerlich, dass die Umsetzung des TRP LW immer wieder verzögert wurde und wird durch Eingaben von Bürgermeistern, die auf ihre Planungshoheit pochen und immer noch glauben, sie könnten durch Ausweisung von Neubaugebieten, Gewerbegebieten und Umgehungsstraßen den Anforderungen der demographischen Entwicklung gerecht werden, bloß weil es vielleicht die letzten 50 Jahre so war. Der Regionalverband hat die gesetzliche Aufgabe hochwertige landwirtschaftliche Flächen zu schützen und sollte dieser jetzt endlich nachkommen! 18 11 Bitte nehmen Sie meine Bedenken gegen die Herabstufung der landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B10 zum „VBG Landwirtschaft" zur Kenntnis: In diesem Bereich herrschen besonders wertvolle Böden vor, die in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt werden. In seiner Broschüre zur Flurbilanz fordert das Ministerium für Ländlichen Raum sehr deutlich, dass diese Flächen „für den ökonomischen Landbau und die Ernährungsund Energiesicherung unverzichtbar und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung unbedingt vorzubehalten sind. Umwidmungen, z. B. als Bauland, Verkehrsflächen, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen u. a. m., müssen ausgeschlossen bleiben." Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 9 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/19 11 Mehrere landwirtschaftliche Direktvermarkter sorgen vor Ort für ein Kenntnisnahme. hochwertiges Angebot an lokal produzierten Lebensmitteln. Die Existenz der Betriebe soll gesichert bleiben. Der Schutz der Fläche als „Vorrangflur" 0 gibt den betroffenen Betrieben die notwendige Planungssicherheit. 20 21 22 11 11 11 Vor dem Hintergrund der globalen Verknappung der Ressource Boden und Landgrapping ist das Gebiet aufgrund der Hochwertigkeit der Böden von überregionaler Bedeutung für die Landwirtschaft und damit für die Sicherung der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung. Laut der Beschlussvorlage 63/2013 sollen „besonders hochwertige landwirtschaftliche Flächen" „langfristig für die Landwirtschaft gesichert" werden. Im vorliegenden Fall soll aber bereits im Planverfahren auf den adäquaten Schutz einer solchen Fläche verzichtet werden, um der betroffenen Kommune Spielraum für die Gewerbeflächenplanung zu lassen. Eine solche Vorgehensweise widerspricht der offiziellen Zielsetzung des Teilregionalplanverfahrens. Durch die Hintertür wird so der dringend notwendige Flächenschutz ausgehebelt. Ich bitte die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zum VRG Landwirtschaft zu erklären und damit den erklärten Zielen des TRPs Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Kenntnisnahme. 0 0 Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen erstmalig als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Damit unterläuft die Festlegung nicht die eigentliche Zielsetzung des TRPs. Forderung wird nicht gefolgt. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlungen) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 10 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/23 12 Bezug wird genommen zu B 23/2015 Anlage 3 Synopse der Forderung wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft lfd. Nr.215 TöB- Nr. zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch 2.30 Nachbarschaftsverband Pforzheim hat folgende Anregung/ nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse Bedenken: „Die direkt an das Gewerbegebiet Pinache angrenzende berücksichtigt werden können. Der geforderten kompletten Herausnahme Fläche soll aus der Darstellung des VRG herausgenommen werden, um des VRG an genannter Stelle ist nicht gefolgt worden. Dabei haben wir, eine spätere Entwicklung eines IGK zu ermöglichen." Die Abwägungs- und um die Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auf dieser Beschlussempfehlung des Regionalverbandes lautet: „Stellungnahme wird ca. 23 ha großen Fläche offen zu halten, diese Fläche zum VBG teilweise gefolgt. Um die Entwicklung eines interkommunalen herabgestuft (siehe lfd. Nr. 215 auf Seite 76 der Synopse der Gewerbegebietes auf dieser 23 ha großen Fläche offen zu halten, wird Stellungnahmen zur ersten Anhörung des TRP Landwirtschaft). diese Fläche zum VBG herabgestuft" Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung Im Ergebnis wird die Fläche aber zum VBG herabgestuft und ist somit der eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Abwägung unterworfen. Der /die Unterzeichner dieser Stellungnahme fordern den RV NSW dazu auf, die 23 ha große Fläche in der Darstellung eines Vorranggebietes zu belassen und es nicht herabzustufen.(siehe Forts.) 24 25 12 12 (Forts.) Begründung: - Bei der genannten Fläche handelt es sich ausschließlich um bestes Ackerland. Bei der Flurbilanz mit 13 Punkten bewertet als Vorrangflur 1. Ziel des Teilregionalplans Landwirtschat ist es, solche wertvollen Flächen zu schützen und für nachkommende Generationen zu erhalten. - Bäuerliche Betriebe sind in ihrer Existenz gefährdet, wenn eine so große Fläche umgewandelt wird. Das Höfesterben ginge ungebremst weiter. (siehe Forts.) (Forts.) Begründung: - Es ist nicht einsichtig, warum die Anregung zur Herabstufung der Nachbarschaftsverband Pforzheim stellt. Ihm gehören Birkenfeld, Ispringen, Pforzheim und Niefern-Öschelbronn an. Wie sollten sich die drei erstgenannten Gemeinden an einem IKG vor Pinache beteiligen? Nur Niefern-Öschelbronn wäre mit der Gemeinde Wiernsheim dazu in der Lage - es ist verwunderlich, dass die Anregung nicht von diesen BMA kommt. (siehe Forts.) Kenntnisnahme. Die Ausweisung von VRG und VBG für die Landwirtschaft beruhen nicht allein aufgrund von Bodenkennziffern. 0 Kenntnisnahme. Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn ist Mitglied im Nachbarschaftsverband Pforzheim. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 11 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 26 12 (Forts.) Begründung: - Niefern-Öschelbronn verfolgt aktuell Pläne, neue Gewerbeflächen an der A8 zu schaffen. In Öschelbronn stehen voraussichtlich ab 2016 ca. 4 ha Gewerbefläche zur Verfügung. Neue zusätzliche Flächen würden von vorgesetzten Behörden in den nächsten ca. 15 Jahren sehr wahrscheinlich nicht genehmigt werden - so lange soll der anstehende Landschaftsrahmenplan gültig sein.(AdV: gemeint ist wahrscheinlich der TRP Landwirtschaft) Warum eine Fläche herabstufen, auf die - zumindest mittelfristig - nicht zugegriffen werden kann? Sollen hier Fakten geschaffen werden, so dass man irgendwann in der Zukunft ein Gewerbegebiet ausweisen kann? Wenn in 20 - 30 Jahren jemand protestiert, dass fruchtbare, beste Böden versiegelt werden, verweist man ihn dann auf das Jahr 2015, wo doch alles öffentlich auslag, jetzt sei es zu spät, jetzt wird gebaut?! Um das zu verhindern, muss die Fläche Vorranggebiet bleiben! (siehe Forts.) 27 28 29 12 12 13 (Forts.) Begründung: - Das Gebiet gehört zur „Wiernsheimer Platte", benannt durch seinen felsigen Untergrund. Schon jetzt sind große Teile von Pinache bei Starkregen Überschwemmungen ausgesetzt, weitere großflächige Versiegelungen verschärfen das Problem. (siehe Forts.) (Forts.) Begründung: - Ca. 25 Jahre alte Ideen für eine Erweiterung des Pinacher Gewerbegebiets auf Öschelbronner Gemarkung (Weiterführung der Sackgasse „Im Rivoir" bzw. „Im Steinbühl" auf die Landesstraße) oder die 2012 letztmalig ins Gespräch gebrachte Ortsumfahrung Pinache (auf der Landesliste weit hinten), beides rechtfertigt nicht die riesige Fläche von 23 ha die herabgestuft werden soll. Angemessen ist max. eine Fläche von ca. 7 ha, so groß wie das bestehende Pinacher Gewerbegebiets. Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplanes Landwirtschaft wurden die landwirtschaftlichen Flächen im Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem Vorgang zur Kenntnis: (AdV: siehe lfd. Nrn..) +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Eine Herabstufung ist nicht mit einer Ausweisung von einem Gewerbegebiet gleichzusetzen. 0 Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 12 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 30 13 Im Artikel 1 (1) Grundgesetz der BRD ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Zu den unantastbaren Menschenrechten gehört unter anderem, dass die Versorgung mit den Grundnahrungsmitteln, die schon heute in der Bundesrepublik trotz intensiver und optimierter Produktion nicht mehr möglich ist, gewährleistet wird. Auch in Krisenzeiten muss eine Eigenversorgung gewährleistet werden. Es ist deshalb strengstens darauf zu achten, dass Böden der höchsten Güteklasse zum Erhalt für die Nahrungsversorgung der Bürger geschützt werden. Ein Verstoß dagegen stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. 31 32 33 34 13 13 13 13 Das Gebiet wird in der digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe Broschüre des Ministeriums für Ländlichen Raum). Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust weiterer hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass sich dadurch das Angebot regional erzeugter Lebensmittel für den Verbraucher wesentlich verschlechtert. Es ist zu vermeiden, dass ein Industrielindwurm von Pforzheim bis Vaihingen/E., wie im Remstal entsteht. Vor Jahren hat die Politik noch auf die schändlichen Auswirkungen solcher wurmartigen Ansiedlungen hingewiesen und diese als abartig und undiskutabel bezeichnet. Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden auch zum Anbau von Biomasse für die Biogasanlage der Stadtwerke Mühlacker genutzt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellt dies eine erhebliche Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion dar. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 13 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 35 13 Bereits zwischen 1999 und 2010 verringerte sich der Bestand an landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker um 25 ha. Nicht eingerechnet sind die bereits bebauten Flächen, (Sommerberg in Dürrmenz), den als Baulandausweisung beschlossenen Pforzheimer Weg in Großglattbach, die in Mühlacker beschlossene Ausweisung Lug/Osttangente und den Senderhang Ost, bei denen es sich zum größten Teil auch um Ackerböden bester Qualität handelt. Die Ausweisungen summieren sich auf ca. 11 ha landwirtschaftliche Fläche. 36 37 13 14 Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit bin ich direkt betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. Wir sind nicht dafür, dass die schützenswerte Ackerböden der Flächen in Mühlacker Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker südlich der B 10 bebaut werden. Als Bürger der Stadt Mühlacker (Stadtteil Lomersheim) haben wir ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Wir können dies nicht nachvollziehen, dass für Industrie Flächen der Landwirtschaft im Bereich Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker kaputt gemacht werden. Die Landwirtschaft brauchen wir wie schon in der Bibel erwähnt (1. Buche Moses) In ihrer Existenz werden landwirtschaftliche Betriebe gefährdet, dadurch besteht die Gefahr', dass die regional erzeugten Lebensmittel wegfallen. Wir bitten die Argumente zu berücksichtigen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 14 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 38 15 Mit meinem Neffen zusammen bewirtschafte ich im Nebenerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb auf der Gemarkung Öschelbronn mit ca.50 ha Ackerbau und ca. 25 ha Grünland. Es ist uns wichtig, dass auch in Zukunft die Menschen der Region mit gesunden Lebensmitteln aus der Region versorgt werden können. Auch die zusätzlichen Mitbürger, die aktuell in unser Land zuwandern, wollen täglich etwas zu Essen haben. Als Kartoffel- und Getreideanbauer bin ich grundsätzlich dagegen gutes Ackerland für Siedlungs- oder Gewerbegebiete zu verbrauchen. Von dem Teilregionalplan habe ich mir erhofft, dass die guten Äcker in Zukunft davor geschützt werden. 39 40 41 15 15 15 Der erste Entwurf hat mir deswegen gefallen, weil das gute Ackerland zwischen Öschelbronn und Pinache als landwirtschaftliches Vorranggebiet vorgeschlagen wurde. Dieses Gebiet liegt zusätzlich für uns und unsere Nachbarhöfe unter einem Kilometer entfernt und rein über Feldwege erreichbar. Der Herabstufung von 22,9 ha Fläche mit bester Ackerbodenqualität an der Ostseite unserer Gemarkung zu VBG müssen wir deshalb entschieden widersprechen. Wenn dort ein Gewerbegebiet entstehen würde, wäre der Landverbrauch mit eventueller Pinacher Umgehungsstraße, Naturschutz-, Lärmschutz-, und Hochwasserschutzmaßnahmen sicherlich noch deutlich über diesen 22,9 ha. Wir bewirtschaften in diesem Gebiet 80 ar unterhalb des Waldes. Dieser Acker war früher der flachgründigste in diesem Gebiet, wurde jedoch vor Jahren durch Bodenauffüllung so verbessert, dass wir heute auch dort 80 dt Weizen ernten können. Alle anderen Äcker sind dort naturgegeben sehr gut und tiefgründig. Was das bedeutet haben wir in diesem Sommer wieder deutlich gesehen: Trotz der extremen Trockenheit waren an diesem Standort sehr schöne Getreide- und Maisbestände zu sehen. Wir fordern Sie deshalb mit Nachdruck auf den TRP nach dem 1. Entwurf zu beschließen und auch die 22,9 ha vor Pinache als landwirtschaftliche Vorrangfläche zu belassen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Widerspruch wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse berücksichtigt werden können. - Kenntnisnahme. 0 - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Forderung wird nicht gefolgt (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung). Seite 15 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 42 16 Unser Verein Interessengemeinschaft Enzkreis Biobauern e.V. kurz IEB wurde vor 20 Jahren von Biobauern, Biowinzern, Biogärtnern, BioVerarbeitern (Metzger, Bäcker... ) und Bioladnern des Enzkreises gegründet. Unser gemeinsames Ziel ist die Förderung des ökologischen Landbaus im Enzkreis. Das besondere ist die Zusammenarbeit der im Biobereich arbeitenden Betriebe über die Grenzen der verschiedenen Bioanbauverbände hinweg. So ist im Lauf der Zeit ohne öffentliche Förderung ein Netzwerk zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Vermarktern von regionalen Bioerzeugnissen gewachsen, das zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Betriebe seinen Beitrag leistet. „Bio aus der Region" ist dabei unser gemeinsames Motto geworden. Die landwirtschaftlichen Flächen in unserer Region sind im wahrsten Sinne des Wortes der Boden, die Grundlage unseres Wirtschaftens. Der hohe Flächenverbrauch an landwirtschaftlichen Flächen im Enzkreis stellt für uns eine echte existentielle Bedrohung dar. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Bemühungen des Regionalverbandes Nordschwarzwald mit dem Teilregionalplan Landwirtschaft einen Beitrag zur Erhaltung wichtiger landwirtschaftlicher Flächen zu leisten. 43 16 Zu Plansatz und Begründung: Der im 2. Planentwurf vorgeschlagene Text stimmt weitgehend mit unseren Interessen überein. Wir sehen die Landwirtschaft in unserer Region allgemein und die ökologische Landwirtschaft erst recht als leistungsfähigen Wirtschaftszweig an. Im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bioerzeugnissen wurden in den letzten Jahrzehnten viele zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Handwerksbetrieben ist bei uns besonders intensiv. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 16 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 44 17 Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRP Landwirtschaft werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem Vorgang zur Kenntnis: · Das Gebiet besitzt beste Böden und ist daher aufgrund des steigenden Bedarfs an Nahrungs- und Energiepflanzen von hoher Bedeutung. · Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). · Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust hochwertiger Flächen werden diese landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz gefährdet.(s. Forts.) 45 17 (Forts.) · Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden auch zum Anbau von Biomasse für die die Biogasanlage der Stadtwerke Mühlacker benötigt. · Der TRP Landwirtschaft zielt auf den Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft ab. Die Abwertung dieses schützenswerten Gebietes unterläuft damit die eigentliche Zielsetzung des TRP. Als Bürger der Stadt Mühlacker wäre ich von den Auswirkungen einer Flächenumwandlung auf die lokale Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit direkt betroffen. Ich bitte daher die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. +/ 0/- - Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken wird nicht gefolgt. Die Ausweisung eines VBG an genannter Stelle anstelle eines VRG für die Landwirtschaft ist nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise südlich der B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Damit unterläuft die Festlegung nicht die eigentliche Zielsetzung des TRPs. Siehe auch Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung) 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 17 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/46 18 Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRP Landwirtschaft werden die Bedenken werden nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die „Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von Vorgang zur Kenntnis: VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Zusätzlich sind noch im Verfahren - Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. befindliche, aber abgestimmte Planungen, von den Vertretern der Laut Ministerium für Ländlichen. Raum und Verbraucherschutz muss Fraktionen des Regionalverbandes im hierfür zuständigen Arbeitskreis diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die berücksichtigt worden. ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Die Ausweisung eines VBG an genannter Stelle anstelle eines VRG für die Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). Landwirtschaft ist nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Aufgrund der - Landgrapping und internationale Krisensituationen wie z. B. der UkraineKonflikt zeigen die Notwendigkeit des Erhalts der regionalen - Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise südlich der Lebensmittelproduktion. Die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln in B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu Krisensituationen darf nicht weiter eingeschränkt werden. einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Die herabgestufte Fläche - Das Gebiet besitzt beste Böden und ist daher Hinblick auf die regionale, deckt sich zusätzlich weitestgehend mit der bereits im Regionalplan 2015 überregionale und sogar globale Entwicklung (steigend.er Bedarf an vom Regionalen Grünzug freigehaltenen Fläche. Siehe auch AbwägungsNahrungs- und Energiepflanzen einerseits, Verlust fruchtbarer Böden und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. andererseits) von hoher Bedeutung. - Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass sich dadurch das Angebot regional erzeugter Lebensmittel für die Verbraucher verschlechtert.(s. Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 18 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/47 18 (Forts.) - Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung) auch zum Anbau von Biomasse für die die Biogasanlage der Stadtwerke Mühlacker benötigt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellt dies eine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion dar. - Für das existierende Gewerbegebiet Waldäcker wurden bereits hochwertige Ackerflächen in Anspruch genommen und dadurch die Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft beeinträchtigt. Ein Fortschreiten dieses Prozesses muss verhindert werden. - Der TRP Landwirtschaft zielt auf den Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft ab. Im vorliegenden Fall, soll ein eindeutig schützenswertes 0 Gebiet von vornherein abgewehrt werden, um Gewerbeentwicklung nicht zu beeinträchtigen. Das Verfahren unterläuft damit die eigentliche Zielsetzung des TRPs. Als Bürgerin der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale. Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. 48 19 49 20 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker") (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker") - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47) Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47) Seite 19 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/50 21 Beste Ackerböden im Bereich der Stadt Mühlacker sollten richtigerweise Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und im ersten Entwurf als Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausgewiesen Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. werden. Im neueren Entwurf sind die Gebiete Lug - Fuchsensteige Biegeläcker zum Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft in ihrer Wertung reduziert worden. Dagegen erhebe ich Widerspruch. Ich bitte darum diese als Vorrangfläche für die Landwirtschaft auszuweisen. Begründung: - Die regionale Versorgung durch unsere heimische Landwirtschaft muss aus meiner Sicht absoluten Vorrang erhalten. Derzeit werden diese besten Ackerböden zur Nahrungs- und Energiegewinnung (Biogasanlage in unmittelbarer Nähe!) genutzt. - Die Sicherung dieser Primärbedürfnisse steht für mich an allererster Stelle. - Der Flächendruck in der Landwirtschaft nimmt seit Jahren zu und es besteht die Gefahr, dass diese Flächen irgendwann einer anderen Nutzung zugeführt werden könnten. - Wir haben in der Gegend regionale Vermarkter und funktionierende landwirtschaftliche Betriebe, die auch für die folgenden Generationen eine sichere Lebensgrundlage (siehe Präambel) für die ganze Bevölkerung mittragen sollen. Diese Gebiete sind deshalb langfristig der Landwirtschaft zu erhalten. 51 22 Hiermit bringe/n ich/wir Einwendungen gegen die Herabsetzung von VRG für die Landwirtschaft zum VBG vor. Die Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung der Entwicklung eines IKG von ca. 23 ha widerspricht ganzheitlich den Zielen des TRP Landwirtschaft - Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft. Ziele des Teilregionalplan Landwirtschaft 2015: (...) Die als Vorbehaltsgebiet (lfd. Nr. 215;TÖB-Nr. 2.30) (AdV: Hinweis der lfd. Nr. bezieht sich auf 1. Anhörung) herabgestufte Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Pinache. Die Bodenqualität ist mit eine der besten, die es rund um Pinache gibt und kann im Vergleich zu Böden in Nachbargemeinden als steinlos bezeichnet werden. Dies ist für den regionalen Ackerbau die Grundlage für erfolgreichen Anbau von Nahrungsmitteln.(siehe Forts.) Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 20 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 52 22 (Forts.) Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, die im direkten Einzugsgebiet dieser Fläche liegen, stellt dieser Flächenfraß einen Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig dar. Gerade angesichts der Tatsache, dass durch die Neuansiedlung eines Umspannwerkes die Bodenversiegelung rund um Pinache schon fortgeschritten ist und den landwirtschaftlichen Betrieben diese Fläche fehlt, wäre ein weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Fläche nicht hinnehmbar für die landwirtschaftlichen Betriebe und deren Bestand. Die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebiets von ca. 23 ha an dieser Stelle, welches fast der Gesamtfläche des Innenbereichs der Gemeinde Pinache von ca. 25 ha entspricht, bedeutet für Pinache Immissionen wie Lärm, zusätzlichen Verkehr und durch die großflächige Versiegelung ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. Des Weiteren führt es zu drastischen Einschnitten bzgl. des Ortsbildes unseres Waldenserdorfes, der Wohnqualität sowie Naherholung. 53 22 +/ 0/- Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern Öschelbronn. 0 Anmerkung: Eine Info der Bevölkerung fand leider nicht statt. Weder in der Zeitung noch im öffentlichen Gemeinderat. Habe erst durch Zufall von der Planung erfahren. 0 54 23 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker") Abwägungs- und Beschlussempfehlung - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Kenntnisnahme. Eine Informationsveranstaltung zu einem (Teil-) Regionalplan ist gesetzlich nicht vorgegeben und findet in aller Regel nicht statt. Eine öffentliche Bekanntmachung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des TRPs Landwirtschaft erschien in folgenden Printmedien: am 10.07.2015 im Staatsanzeiger und am 11.07.2015 in folgende Medien: Pforzheimer Zeitung, Pforzheimer Kurier, Mühlacker Tagblatt, Schwarzwälder Bote (CW 1-3 & FDS 1-2) sowie in der Südwestpresse. Des Weiteren sind alle Unterlagen und Kartenentwürfe, sowie die Ergebnisse der aus der ersten Anhörung vorgebrachten Stellungnahmen zum TRP Landwirtschaft, seit dem 22.07.2015 auf unserer Homepage öffentlich einsehbar. Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47) Seite 21 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 55 24 Zum Teilregionalplanentwurf Landwirtschaft möchte ich folgenden Bedenken äußern: Die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker südlich der Bio werden vom „Vorranggebiet Landwirtschaft" zum „Vorbehaltgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Und das, obwohl das Gebiet in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt wird. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz müssen diese Gebiete „... langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Denn diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). Die landwirtschaftlichen Flächen auf der Gemarkung Mühlacker wurden in den letzten Jahren bereits durch das Gewerbegebiet Waldäcker dezimiert. Ebenfalls wird in diesem Gebiet Biomasse für die Biogasanlage der Stadt Mühlacker angebaut, so dass weniger Fläche für die Lebensmittelproduktion genutzt wird. Die regionale Lebensmittelproduktion bietet dem Verbraucher die Möglichkeit regionale Produkte zu erwerben und sichert darüber hinaus die Versorgung der Bevölkerung. (s. Forts.) 56 24 (Forts.) Damit regionale Betriebe diese Aufgaben weiterhin leistungsfähig erfüllen können, dürfen keine weitere wertvolle Böden unwiderruflich verloren gehen. Von den Auswirkungen des Flächenverlustes wäre ich als Bürgerin der Stadt Mühlacker direkt betroffen. Ich befürchte den Existenzverlust von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Die Folge wäre eine Verschlechterung des Lebensmittelangebots und der Versorgungssicherheit z.B. in Krisensituationen. Aus diesem Grunde bitte ich die Entscheidungsträger meine aufgeführten Argumente zu berücksichtigen und das Gebiet Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker wieder zur „Vorrangfläche Landwirtschaft" zu erklären +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. - Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung) 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 22 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/57 25 Bitte nehmen Sie diesen Widerspruch wegen nachfolgenden Bedenken zu Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. diesem Vorgang zur Kenntnis: Auf Mühlacker Gemarkung sollen etliche landwirtschaftliche Flächen (teilweise hochwertige Ackerflächen) in einer völlig überzogenen Größenordnung in Gewerbeflächen umgewandelt werden, die es der Landwirtschaft nahezu unmöglich machen nachhaltig Lebensmittel zu erzeugen, somit die heimischen Regional erzeugende Landwirtschaft in Existenz Nöte bringt und der Bevölkerung nachhaltige erzeugte Lebensmittel entzogen werden. Hochwasserschutz wird nicht realisierbar sein im Enztal bei noch mehr versiegelten Flächen. 58 26 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 59 26 Anmerkung: Auch landwirtschaftliche Betrieb bilden Lehrlinge aus und Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur schaffen Arbeitsplätze. Dies habe ich in meiner 17-jährigen Tätigkeit im Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bioladen hautnah erlebt. Man darf diesen innovativen Bauernhöfen nicht 0 die Existenzgrundlage erschweren, die durch das geplante Gewerbegebiet mit Sicherheit entstehen würden. 60 27 Nachdem ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb (AdV: Betrieb und Ort genannt) verloren habe, da meine Flächen für den Neubau der Bundesautobahn A44 von der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wurden, habe ich einen Hof (AdV: Hof genannt) in NiefernÖschelbronn erworben. Der TRP Landwirtschaft hat das Ziel, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten. Durch landwirtschaftliche VRG soll die Landwirtschaft als leistungsfähiger Wirtschaftszweig erhalten bleiben und Zitat (ab Seite 5 Z6) „...hierdurch soll der Druck auf diese Flächen genommen werden und die regional besonders hochwertigen Flächen langfristig für die Landwirtschaft gesichert werden." Dieser Schutz ist für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung, da für uns Landwirte der Boden nicht nur Produktionsstandort, sondern durch seine „pflanzenhervorbringende Kraft" (Bodenfruchtbarkeit) auch ein eigenständiger Produktionsfaktor ist, ohne den wir nicht existieren können. Kenntnisnahme. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 23 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/61 27 Der Landverbrauch durch Autobahnen, Gewerbegebiete etc. setzt der Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Landwirtschaft schwer zu und hat in meinem Fall sogar zur Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernExistenzvernichtung meines (ehemaligen) Betriebes geführt. Vor meinem Öschelbronn. Des Weiteren möchten wir betonen, dass es sich hierbei nicht um eine Neuanfang in Niefern-Öschelbronn habe ich mich daher eingehend Umwidmung im rechtlichen Sinne handelt. Bisher sind in der Region erkundigt, ob es Planungen für Gewerbegebiete, Autobahnen etc. in der Nordschwarzwald keine VRG oder VBG für die Landwirtschaft Nähe des Tannenhofes gäbe, was ausdrücklich verneint wurde. Weder im ausgewiesen. Erstmalig sollen in der Region die Produktionsflächen Gemeinderat von Niefern-Öschelbronn, noch von Seiten des gesichert werden. Bürgermeisters, oder sonst wo in der Öffentlichkeit konnte ich erfahren, dass in direkter Nähe zu meinem Hof eine Fläche von 22,9 ha vom VRG zum VBG herabgestuft wurde. Diese Fläche weist eine sehr hohe Bodenqualität aus und liegt in unmittelbarer Nähe diverser großer landwirtschaftlicher Betriebe (AdV Betriebe genannt) und auch in der Nähe zu meinem Hof. Diese Höfe werden sogar im TRP als landwirtschaftliche Betriebe mit herausragender Bedeutung explizit erwähnt. Sowohl ich selbst, als auch die zwei weitere Betriebe (Schweinemast und Milchvieh) (AdV Betriebe genannt) haben in der letzten Zeit große Investitionen in die Betriebe getätigt. Für alle Betriebe sind hofnahe Flächen von großer Wichtigkeit. Der Schweinemastbetrieb wurde sogar nach Öschelbronn umgesiedelt, da hier der planerische Schwerpunkt auf landwirtschaftlicher Fläche liegt. Das Heranrücken von Gewerbeflächen ist für solche Betriebe unter Umständen eine existenzielle Bedrohung und das ursprüngliche VRG ist im Hinblick auf die Vielzahl der Höfe sowieso nicht besonders groß. 62 27 Mir ist bewusst, das die Umwidmung vom VRG zum VBG noch nicht bedeutet, dass hier Gewerbefläche entwickelt wird. Die VBG soll soweit ich es verstanden habe dann relativ einfach in Gewerbefläche umgewidmet werden können, wenn a) der Bedarf vorhanden ist und b) die Fläche alternativlos ist. Hier setzt meine Kritik an. Es ist selbst für Landwirte kaum noch möglich größere Flächen zu bekommen. Ein solche Fläche ist allein schon durch Ihre Größe „alternativlos" und es wird allein durch die Größe der Fläche schon ein enormer Ansiedlungsdruck erzeugt, der doch durch den Regionalplan eigentlich von der Landwirtschaft genommen werden sollte. Ich bin der Meinung, dass mit der Umwidmung gegen die eigentlichen Ziele des Regionalplans verstoßen wird. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 24 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 63 27 Es wundert mich besonders, dass es hierzu offensichtlich auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat. Ich selbst habe erst vor wenigen Tagen durch Anwohner von der Sache erfahren. Wie kann es sein, dass eine solche Planungen als „im Verfahren befindlich" bezeichnet wird, obwohl sie nach meinem Kenntnisstand nicht im Gemeinderat der betroffenen Gemeinden (Niefern-Öschelbronn und Wiernsheim) diskutiert wurden (zumindestens nicht in öffentlichen Sitzungen). Wie eingangs erwähnt, habe ich auch auf meine Nachfragen nach in Planung oder im Verfahren befindlichen Vorhaben wie Autobahnen oder Gewerbegebiete auch von offizieller Seite immer nur gesagt bekommen, dass nichts derartiges geplant sei. Ich habe mich bei meiner Investitionsentscheidung auf diese Aussagen verlassen. Ich bitte daher den Regionalverband Nordschwarzwald die 22,9 ha Fläche auf Öschelbronner Gemarkung wie im ersten Entwurf als landwirtschaftliche Vorrangfläche auszuweisen. +/ 0/- 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Eine Informationsveranstaltung zu einem (Teil-) Regionalplan ist gesetzlich nicht vorgegeben und findet in aller Regel nicht statt. Eine öffentliche Bekanntmachung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des TRPs Landwirtschaft erschien in folgenden Printmedien: am 10.07.2015 im Staatsanzeiger und am 11.07.2015 in folgende Medien: Pforzheimer Zeitung, Pforzheimer Kurier, Mühlacker Tagblatt, Schwarzwälder Bote (CW 1-3 & FDS 1-2) sowie in der Südwestpresse. Des Weiteren sind alle Unterlagen und Kartenentwürfe, sowie die Ergebnisse der aus der ersten Anhörung vorgebrachten Stellungnahmen zum TRP Landwirtschaft, seit dem 22.07.2015 auf unserer Homepage öffentlich einsehbar. Seite 25 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/64 28 Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bewirtschafte ich in Neulingen einen Stellungnahme wird nicht gefolgt. Wie bereits in der Begründung zum Betrieb mit 69 ha landwirtschaftlicher Fläche und ca. 35 Plansatz erläutert sind geplante Gewerbegebiete bei der Ausweisung von Großvieheinheiten; dieser ist als regional bedeutsamer Betrieb im VRG und VBG berücksichtigt worden. Um diesen Sachverhalt zu Planentwurf weiter berücksichtigt. verdeutlichen wird bei einer erneuten Beteiligung auf der S. 5 dieser Die Herabstufung und Herausnahme der Acker- und Grünlandflächen auf Sachverhalt erläutert: "Auf Grundlage der im Arbeitskreis abgestimmten Verfahrensweise bleiben genehmigte und geplante Wohn- und Gemarkung Göbrichen, die bisher als Vorranggebiet ausgewiesen waren Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen, Naturschutzgebiete ist nicht nachvollziehbar. Vorrangflächen zugunsten Flächenpotenzialen und die Zonen 1 der Wasserschutzgebiete von der Ausweisung als für ein Interkommunales Gewerbegebiet neu zu kennzeichnen führt nicht Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft unberührt. zu einem Umdenken bei der Gemeindeplanung und einem Schutz Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber abgestimmte hochwertiger Produktionsflächen. Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall Zumindest sollte bei der Herausnahme und Abstufung der Gebiete die berücksichtigt worden." hofnahen Grundstücke im Radius von 300 m als Vorranggebiete wiederaufgenommen werden. Andernfalls sehe ich durch die vorgenommene Herabstufung und Herausnahme der Vorrangflächen den vorgesehenen Höfeschutz von 300 Metern für meinen Betrieb als von der Planung komplett nicht gegeben an. Die Entwicklungsmöglichkeiten für meinen Betrieb können durch die heranrückende Gewerbebebauung nicht gestoppt werden. Für mich ist es existenziell, dass die Grün- und Ackerflächen die an meinen Betrieb angrenzen weitestgehend als Vorranggebiete im Regionalplan gekennzeichnet werden. Der Gemeinde Neulingen stehen an anderen Ortsbereichen Möglichkeiten für Gewerbeplanung zur Verfügung hier muss keine Hintertür geöffnet werden. Ich bitte Sie, den Planentwurf nochmals zu überprüfen, und meine Stellungnahme im Rahmen Ihrer Abwägung zu berücksichtigen. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 26 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/65 29 Ich unterstütze Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag Kenntnisnahme. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im TRP fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung, und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der TRP Landwirtschaft von oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für werden. die Landwirtschaft. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch neue über 91 % der Vorrangfluren I und über 94 % der Vorrangflur II als VRG Baugebiete (Wohnen, Industrie, Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete bzw. VBG in die Planung des TRPs eingegangen sind. Dementsprechend (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und werden mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig 0 Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als einen rechtlichen Schutzstatus erlangen. leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften. Boden bzw. landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede bebaute, versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 27 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 66 29 Aus diesem Grund lehne ich eine Herabstufung von geplanten VRG zu VBG oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die Gemeinden herum ab. Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil der Landwirte ausgefallen. Streuobstwiesen sowie Streuobstgürtel um unsere Dörfer sind wertvolles Kultur- und Naturerbe und oft jahrhundertealt. Vor allem sind Streuobstwiesen aber ein Musterbeispiel für die biologische Vielfalt, da sie über 5.000 Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Sie zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Und schließlich trägt auch die Sortenvielfalt der alten Obstsorten zur Biodiversität und regionalen Identität bei. Der Erhalt von Streuobstwiesen ist unbedingt zu gewährleisten und darf nicht herabgestuft oder als Pufferzone für Straßen, Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird. Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf nicht nachgegeben werden. Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenWürttemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern und als VRG bzw. VBG auszuweisen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Eine pauschale Forderung keinerlei Herabstufungen von geplanten VRG zu VBG vorzusehen, wird nicht gefolgt. Eine solche Herabstufung ist in Einzelfällen möglich gewesen und auch nur in besonders begründeten Einzelfällen tatsachlich erfolgt. Im Übrigen ist der weiteren Forderung, keine "weiße Krägen" bzw. "Pufferzonen" um Gemeinden herum vorzusehen, mit dem Planentwurf nachgekommen worden. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 28 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/67 29 Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung Schellenberg-Mönsheim: hier werden von Seiten der Firma Porsche besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der offensiv kleinere Parzellen gekauft, um noch weiter in die Fläche zu Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen wachsen. Warum sind diese Flächen nur VBG, wird hier hochwertige abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP landwirtschaftliche Fläche zugunsten der Firma Porsche geopfert und Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz herabgestuft? Dem Wunsch der Gemeinde Mönsheim für die Firma (Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur Porsche die Möglichkeit zu erhalten sich weiter nach Westen zu Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns entwickeln und dafür wertvolle Ackerböden zu opfern, darf auf keinen Fall vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich nachgekommen werden. Auch die Forderung um den Bebauungsplan zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten „Schellenberg" einen Streifen von 30 Meter ohne VRG und VBG gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht freizuhalten, muss abgelehnt werden. von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP Entwicklungszentrum Porsche muss als VRG ausgewiesen werden und - Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden. nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt! Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit Die Gemeinde Mönsheim hat in den letzten Jahrzehnten des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus überdurchschnittlich viel Fläche verbraucht. Ausweisung vom IKG erlangen. Gewerbepark Heckengäu, Ausweisung Industriegebiet Schellenberg für Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft das EZW Porsche, Golfplatz, Steinbruch, Gödelmann i und Gödelmann II genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten sowie das künftige IKG Reute zusammen mit Friolzheim, wo es sich Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die wiederum um bestes Ackerland handelt. Dieser Flächenfraß muss ein Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren Ende haben. Unendliches Wachstum ist in einer endlichen Welt nicht befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn möglich! Der dörfliche Charakter und das Landschaftsbild der noch raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden. schönen Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht Im Falle des B-Plans "Schellenberg" wurde lediglich der B-Plan weiter verbaut werden. berücksichtigt und keine zusätzlichen 30 m. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 29 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 68 29 Pinache-Öschelbronn: Da gibt es auf 23 ha bestem Ackerboden in unmittelbarer Nähe mehrerer Landwirtschaftsbetriebe sicherlich auch ein „erhöhtes Abwägungserfordernis", seltsam nur, dass der amtierende Bürgermeister an der Spitze des Regionalverbands sitzt und unverhohlen als Begründung für die VBG-Einstufung ein neues IKG angibt. Tolle Sache, da werden sich die bemühten Planer der Landschaftsrahmenplanung des RV Nordschwarzwald eine schöne positive Begründung einfallen lassen müssen: Pinache, Wohnbestand 25 ha, Gewerbegebiet 23 ha. Blöd nur, dass auf begrünten Dächern kein Weizen wächst. Ich fordere, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen. 69 70 71 72 30 31 31 32 +/ 0/- Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Zusätzlicher Schwerlastverkehr über bereits kaputte Ortsdurchfahrt in Öschelbronn stuft die Wohnqualität innerhalb des Ortskerns auch in Öschelbronn herab! Wie groß ist der tatsächliche Bedarf an Industriefläche? Wie viele offene Anfragen sind vorhanden? (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 30 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 73 32 Anmerkung: Die für ein Gewerbegebiet in dieser Größenordnung zusätzlich entstehende Verkehrsbelastung würde unweigerlich eine Ortsumgehungstraße (Westvariante) für Pinache notwendig machen, was zu einem weiteren nicht hinnehmbaren Flächenverbrauch führen würde. Die Region Nordschwarzwald hat ohnehin schon den geringsten Anteil an landwirtschaftlicher Nutzfläche in ganz Baden-Württemberg. Wir sind für den Erhalt der regionalen Landwirtschaft und wollen keine zusätzlichen versiegelten Flächen, die unwiederbringlich für die landwirtschaftliche Nutzung verloren sind. 74 33 Wir unterstützen Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im Teilregionalplan Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung, den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der Teilregionalplan Landwirtschaft von hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet werden. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch neue Baugebiete (Wohnen, Industrie, ....), Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften. Boden bzw. landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede bebaute, versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Kenntnisnahme. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass über 91 % der Vorrangfluren I und über 94 % der Vorrangflur II als VRG bzw. VBG in die Planung des TRPs eingegangen sind. Dementsprechend werden mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus erlangen. Seite 31 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 75 33 Aus diesem Grund lehnen wir eine Herabstufung von geplanten VRG zu VBG oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die Gemeinden herum ab. Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil der Landwirte ausgefallen. Streuobstwiesen sowie Streuobstgürtel um unsere Dörfer sind wertvolles Kultur- und Naturerbe und oft jahrhundertealt. Vor allem sind Streuobstwiesen aber ein Musterbeispiel für die biologische Vielfalt, da sie über 5.000 Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Sie zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Und schließlich trägt auch die Sortenvielfalt der alten Obstsorten zur Biodiversität und regionalen Identität bei. Der Erhalt von Streuobstwiesen ist unbedingt zu gewährleisten und darf nicht herabgestuft oder als Pufferzone für Straßen, Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird. Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf nicht nachgegeben werden. Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenWürttemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern und als VRG bzw. VBG auszuweisen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Eine pauschale Forderung keinerlei Herabstufungen von geplanten VRG zu VBG vorzusehen, wird nicht gefolgt. Eine solche Herabstufung ist in Einzelfällen möglich gewesen und auch nur in besonders begründeten Einzelfällen tatsachlich erfolgt. Im Übrigen ist der weiteren Forderung, keine "weiße Krägen" bzw. "Pufferzonen" um Gemeinden herum vorzusehen, mit dem Planentwurf nachgekommen worden. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 32 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 76 33 Dem Wunsch der Gemeinde Mönsheim für die Firma Porsche die Möglichkeit zu erhalten sich weiter nach Westen zu entwickeln und dafür wertvolle Ackerböden zu opfern, darf auf keinen Fall nachgekommen werden. Auch die Forderung um den Bebauungsplan „Schellenberg" einen Streifen von 30 Meter ohne VRG und VBG freizuhalten, muss abgelehnt werden. Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem Entwicklungszentrum Porsche muss als VRG ausgewiesen werden und nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt! Die Gemeinde Mönsheim hat in den letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich viel Fläche verbraucht. Ausweisung vom IKG Gewerbepark Heckengäu, Ausweisung Industriegebiet Schellenberg für das EZW Porsche, Golfplatz, Steinbruch, Gödelmann I und Gödelmann II sowie das künftige IKG Reute zusammen mit Friolzheim, wo es sich wiederum um bestes Ackerland handelt. Dieser Flächenfraß muss ein Ende haben. Unendliches Wachstum ist in einer endlichen Welt nicht möglich! Der dörfliche Charakter und das Landschaftsbild der noch schönen Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht weiter verbaut werden. 77 33 Wir fordern, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen. +/ 0/- - 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Abwägungs- und Beschlussempfehlung Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz (Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus erlangen. Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden. Im Falle des B-Plans "Schellenberg" wurde lediglich der B-Plan berücksichtigt und keine zusätzlichen 30 m. Kenntnisnahme. Der RV hat nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG den Auftrag, u.a. die landwirtschaftliche Böden zu schützen. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird mit dem TRP nachgegangen. Des Weiteren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus erlangen. Seite 33 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/78 34 Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplanes Landwirtschaft Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. und „Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Bitte nehmen Sie unsere nachfolgende Stellungnahme zu diesem Vorgang zur Kenntnis: Wie vom Regionalverband im ersten Entwurf bereits erkannt, besitzt das Gebiet beste Böden und ist daher Hinblick auf die regionale, überregionale und sogar globale Entwicklung von hoher Bedeutung. Bei steigendem Bedarf an Nahrungs- und Energiepflanzen sinkt der Anteil fruchtbarer Anbauflächen in Folge von Naturkatastrophen, Klimawandel und Flächenausweisungen für Gewerbegebiete. Für das existierende Gewerbegebiet Waldäcker wurden bereits hochwertige Ackerflächen in Anspruch genommen und dadurch die Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft beeinträchtigt. Ein Fortschreiten dieses Prozesses soll verhindert werden. Wir bitten die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur VRG Landwirtschaft zu erklären. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 34 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/79 35 Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRPs Landwirtschaft werden die Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B10 zum VBG Landwirtschaft" herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zur Kenntnis: Dieses Gebiet muss langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft. Internationale Krisen zeigen uns deutlich, wie wichtig eine regionale Lebensmittelproduktion ist. Das Gebiet besitzt beste Böden, ebenso wie das bereits existierende Gebiet Waldäcker, in welchem schon Flächen in großem Umfang, in Anspruch genommen wurden. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft stark beeinträchtigt. ein Fortschreiten dieses Prozesses muss verhindert werden. Als direkt betroffener Landwirt, möchte ich auf den herausragenden Beitrag der Flächen zur Futtererzeugung für Vieh, aber auch für die Biomethananlage der Stadtwerke hinweisen. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur VRG Landwirtschaft zu erklären. 80 81 82 83 36 37 38 39 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 35 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/84 40 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 85 41 Widerspruch wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Gegen die Herabstufung von VBG in Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend (TöB Nr. 2.30, lfd. Nr. 215 aus Anlage 23/2015) lege ich meinen ist dies auch nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer schärfsten Widerspruch ein. Ich habe erhebliche Einwendungen gegen die zukünftigen Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse geplante Maßnahme. berücksichtigt werden können. Der geforderten kompletten Herausnahme - des VRG an genannter Stelle ist nicht gefolgt worden. Dabei haben wir, um die Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auf dieser ca. 23 ha großen Fläche offen zu halten, diese Fläche zum VBG herabgestuft (siehe lfd. Nr. 215 auf Seite 76 der Synopse der Stellungnahmen zur ersten Anhörung des TRP Landwirtschaft). 86 41 Die Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung der Entwicklung eines IKGs widerspricht den Zielen des TRPs Landwirtschaft - Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft. Es handelt sich immerhin um ein Fläche von 23 ha!!! Die Ziele des TRPs Landwirtschaft brauche ich Ihnen nicht erläutern, diese sind Ihnen bekannt. Die Fläche befindet sich an der Öschelbronner östlichen Gemarkungsgrenze. Laut Aussagen dort wirtschaftender Bauern handelt es sich um eine Fläche mit bester Bodenqualität für landwirtschaftlicher Nutzung. Der Verlust dieser landwirtschaftlicher Fläche würde für die dortigen landwirtschaftlichen Betriebe eine große Beeinträchtigung darstellen. Auch andere ökologische Gesichtspunkten z.B. Verhinderung weiterer Zubetonierung von Naturgebiete, Erhöhung von Emissionen für das naheliegende Wohngebiet usw. muss ich hier Einwendungen vorbringen. Wie Sie wissen wurde bereits das sogenannte "kleine Wiesental" in Öschelbronn zum Gewerbegebiet erklärt. Nach meiner Auffassung ein Schildbürgerstreich!) Hier hätte man, wenn man schon bebauen muss, naturnahes Wohnen ermöglichen können. Ebenfalls ist ein neues Gewerbegebiet entlang der A 8 Höhe Autobahnausfahrt Pforzheim-Süd auf westlicher Seite in Planung; was ich für einen großen Fehler halte. Im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens haben wir für kommende Generationen die Aufgabe Lebensqualität zu erhalten. Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 36 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/87 42 Als wir hörten, dass ein Teilregionalplan Landwirtschaft erarbeitet wird Kenntnisnahme. waren wir guter Dinge und freuten uns, dass der Plan unsere wertvollen landwirtschaftlichen Flächen und somit den Fortbestand auch von kleineren landwirtschaftlichen Betriebe sichern würde. Meine Eltern führen in Pinache einen landwirtschaftlichen Betrieb in dritter Generation. Neben der Rinder- und Schweinehaltung werden Kartoffeln zum Verkauf angebaut. Unser Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaftet ca. 20 ha. Um das überleben des Betriebes zu sichern, haben die sechs Geschwister meines Vaters auf eine gerechte Verteilung der Ländereien verzichtet und somit war es meinem Vater möglich das Erbe meiner Großeltern fortzuführen. Da wir ein Familienbetrieb sind, versteht es sich 0 von selbst, dass alle Geschwister meines Vaters sowie wir drei Kinder auf dem Betrieb mit viel Herzblut die Tiere versorgen, die Ernte einfahren, die Maschinen instand halten und vieles mehr. Dies bedeutet für alle Beteiligten ein Verzicht auf einen großen Teil ihrer Freizeit. Aber hier geht es weiß Gott nicht um wirtschaftliche Interessen, sondern um einen nachhaltigen Umgang mit, unsere Ansicht nach unbezahlbaren Gut, UNSEREM LAND, eine endliche Ressource. Dieses Land dient nicht nur der Landwirtschaft um Erträge zu erwirtschaften, es dient auch dem Allgemeinwohl als Naherholungsort sowie als Lebensraum für die Tierwelt. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 37 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 88 42 Beim zweiten Entwurf des TRP Landwirtschaft mussten wir mit Entsetzen feststellen, dass die landwirtschaftlichen Fläche von 22,9 ha, direkt an unserm Betrieb angrenzend, vom Vorranggebiet zum Vorbehaltsgebiets herabgestuft wurde, um die Entwicklung eines IKGs zu eröffnen. Die Herabstufung der 22,9 ha nordwestlich von Pinache auf Öschelbronner Gemarkung vom VRG zum VBG ist nicht hinnehmbar. Im ersten Entwurf war diese Fläche als größte zusammenhängende landwirtschaftliche VRG zwischen Öschelbronn und Pinache ausgewiesen, da es hier schon alle Voraussetzungen für ein VRG erfüllt. Umso mehr ist es verwunderlich und nicht nachvollziehbar warum diese Herabstufung zu einem VBG vorgenommen wurde, um die Planung eines IKGs offen zu halten. Diese Fläche erfüllt alle Voraussetzung für ein VRG wie beste Bodenqualität, flurbereinigte Grundstücke, kurze Entfernung zum Getreidelager in Pinache (ca. 1,5km). Sowie die Nähe (max.1000m entfernt) zu sieben landwirtschaftlichen Betrieben (davon fünf regionalbedeutsam), die auf die Bewirtschaftung dieser Fläche angewiesen sind, um ihre Existenz zu erhalten. Pinache als kleines Waldenserörtchen hat außer seiner Naherholung nichts zu bieten. Diese Möglichkeit aufs freie Feld zu laufen schätzen nicht nur die Pinacher Einwohner, sondern auch viele Einwohner aus Niefern, die oftmals mit dem Auto von Niefern mit oder ohne Hund anreisen. (siehe Forts.) +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 38 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/89 42 (Forts.) Abgesehen von der verloren Fläche für die Landwirtschaft, stellt Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur das neu errichtete Umspannwerk ebenfalls einen schwerwiegenden Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Eingriff für die Einwohner der Gemeinde Pinache dar. Die Lebens- bzw. Wohnqualität leidet sehr darunter und der Verlust der landwirtschaftlichen Flächen bzw. Ansiedlung eines Gewerbegebiets ist für die Pinacher Einwohner nicht hinnehmbar. Da wir hier im Ballungszentrum Baden-Württemberg leben ist es unabdingbar, die wenigen guten Böden, die wir noch haben zu schützen und der Landwirtschaft sowie dem Allgemeinwohl zur Naherholung vorzuhalten . Zum Thema "Flächenfraß" macht die Bundesregierung in ihrem Umweltbericht 2015 wie folgt Ausführungen. Auch der Nachbarschaftsverband Pforzheim sollte sich hier angesprochen fühlen!!! 0 Die Bundesregierung bekräftigt im Umweltbericht 2015 ihr Ziel, den Flächenverbrauch bis 2020 auf im Mittel maximal 30ha pro Tag begrenzen zu wollen. Dieser betrug im Zeitraum 2010 bis 2013 durchschnittlich 73 ha pro Tag. Des Weiteren führt der Umweltbericht aus, dass die Fläche - wie auch der Boden - eine endliche Ressource ist, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlage zu erhalten. Die damit einhergehende Landschaftszersiedelung und Landschaftszerschneidung sind deutlich sichtbare Zeichen eines oft unbedachten Umgangs mit der Ressource Fläche. 90 91 42 43 Des Weiteren stelle ich mir die Frage warum die Gemeinde NiefernÖschelbronn bzw. der Nachbarschaftsverband Pforzheim, wo Niefern Mitglied ist, nicht auf Ihrer Seite des Ortes ein Gewerbegebiet baut z. B. im Anschluss der Gärtnerei Brennenstuhl. Wie man dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Wiernsheim, TOP 6 der Sitzung vom 14. Oktober 2015 entnehmen konnte, gehört es zur Philosophie des Bürgermeisters sich nicht in Vorgänge der Nahbargemeinden einzumischen. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 39 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/92 43 Anmerkung: Bin in Pinache aufgewachsen, wenn die Erbfolge eintritt Kenntnisnahme. werde ich dort Land besitzen. Pinache hat keinen direkten Autobahnanschluss, daraus wurde für die kleine Gemeinde ein noch höheres Verkehrsaufkommen entstehen, und auch für Nachbargemeinden 0 und auch noch mehr Umgehungsstraßen wurden weiteres gutes Land in Anspruch nehmen. Unsere Natur darf nicht unüberlegt zerstört werden. Unsere Kinder brauchen nicht nur Arbeitsplätze, sie benötigen auch einen Platz zum Leben!!! 93 44 Hiermit bringe ich, als Eigentümer von Ackerland in der betroffenen Fläche, Einwende, gegen die Herabsetzung von VRG für die Landwirtschaft zum VBG, vor. Diese Herabsetzung soll die Entwicklung eines Gewerbegebiets auf einer 22,9 ha großen Fläche offen halten. (AdV: Bezug zu Niefern-Öschelbronn aus B 23/2015 Anl. 3/ lfd. Nr. 215) Die Herabstufung und die damit verbundene offen Haltung der Entwicklung eines Gewerbegebiets widerspricht ganzheitlich den Zielen des TRP Landwirtschaft -Plansatz Landwirtschaft. Gemäß Plansatz 3.3.3 stehen folgende Ziele im Konflikt mit der Herabstufung dieser Fläche zum VBG und der damit verbundenen Entwicklung eines IKGs auf 22,9 ha Fläche offen zu halten: - landwirtschaftliche Produktionsflächen der Region sichern - Landwirtschaft soll als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und weiterentwickelt werden. - Die Landwirtschaft (Mehrfachaufgabe) soll aufgrund ihrer Leistungen für das Allgemeinwohl erhalten und weiterentwickelt werden. - Regional besonders bedeutsame Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlagen geschont werden und sind als Vorranggebiet für die Landwirtschaft festgelegt. (siehe Forts.) Einwendungen wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 40 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/94 44 ( Forts.) Zuerst wird auf ein Protokoll im Zuge des Teilregionalplan Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Landwirtschaft 2015 und der darin befindlichen Aussagen verwiesen, die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. ebenfalls entgegen der Herabstufung einer Fläche dieser Art zum Vorbehaltsgebiet sprechen. (AdV: Auszüge aus dem Verzicht auf Umweltbericht werden wiedergegeben) Im Folgenden werden weitere Gründe aufgeführt, die meiner Meinung nach ebenfalls einer Herabstufung dieser Fläche zum VBGs und der damit verbundenen Entwicklung eines IKGs an diesem Standort sowie in dieser Flächengröße entgegen stehen. Zudem erscheint diese Fläche aufgrund ökologischen sowie ökonomischen Gesichtspunkten als einen schlechter Standtort. 0 Die als VBG (lfd. Nr. 215 TÖB-Nr. 2.30) herabgestufte Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Pinache. Die Bodenqualität ist mit einer der besten, die es rund um Pinache gibt und im Vergleich zu Böden in Nachbargemeinden als steinlos bezeichnet werden kann und somit für Ackerbau die Grundlage für erfolgreichen Anbau von Nahrungsmitteln ist. Aufgrund einer natürlichen Senke zum Glattbach hin entsteht in nässeren Jahren jedoch eine gewisse Staunässe. Diese Staunässe insbesondere in der Talsohle macht diesen Standort als Gewerbefläche ungeeignet, ermöglicht aber in trockenen Jahren wie z.B. 2015 für die Landwirtschaft trotzdem gute Erträge. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 41 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 95 44 (Forts.) Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, darunter fünf regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe, die im direkten Einzugsgebiet dieser Fläche liegen, stellt dieser Flächenfraß einen Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig dar. Gerade im Angesicht der Tatsache, dass durch die Neuansiedlung eines Umspannwerkes die Bodenversiegelung rund um Pinache schon fortgeschritten ist und den landwirtschaftlichen Betrieben diese Fläche fehlt, wäre ein weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Fläche ein weiteres Problem für die Landwirtschaftlichen Betriebe und deren Bestand. Wird sogar die ganze Gemeinde als Gesamtes betrachtet muss der Fläschenverbrauch durch Wohngebiete in Wiernsheim mit Roßland II und Lochmanskreuz sowie in Serres mit Kohlplatte I und nun auch Kohlplatte II mit in die Thematik aufgenommen werden und als Ganzes im Bezug auf Versiegelung von landwirtschaftlicher Fläche betrachtet werden. (siehe Forts.) 96 44 (Forts.) In Pinache ist ein modernes Getreidelager der BayWa angesiedelt. Durch die großen Flächen rund um Pinache und den kurzen Anfahrtswegen von Produktionsstätte (Feld) zum Getreidelager wird aus ökologischer und ökonomischer Sicht nachhaltig und effizient produziert. Die Versiegelung der Fläche würde diese Art und Umfang der Produktion nicht mehr möglich machen. Stattdessen würde die Kapazitätsfähigkeit des Getreidelagers eine Getreideanlieferung aus weiter entfernten landwirtschaftlichen Flächen von nöten machen um die Kapazität des Getreidelagers auszuschöpfen, was wiederum die Gesamtbilanz des CO2 Ausstoßes negativ beeinflussen würde. Davon abgesehen, was es Verkehrstechnisch (Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit/ 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) für die umliegenden Gemeinden bedeuten würde. (siehe Forts.) +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 42 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/97 44 (Forts.) Mein landwirtschaftlicher Betrieb, der nicht als regionalbedeutsam Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur definiert ist, wird nach Aussiedlung aus dem Ortskern Pinache nun in der Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 3. Generation an diesem Standort geführt und soll in Zukunft durch Hofübergabe im Familienbetrieb fortgeführt werden. Mein Betrieb ist nun der letzte landwirtschaftliche Betrieb in Pinache mit Tierhaltung. Bei der Aussiedlung meines Landwirtschaftlichen Betriebes war rund um den Betrieb keinerlei Bebauung. Zwischen eigenem Betrieb und dem Plattenwald war lediglich ein weiterer Landwirtschaftliche Betrieb. Im Laufe der Zeit wurde an direkter Angrenzung nördlich meines Betriebes das Gewerbegebiet Pinache angesiedelt. Und nun soll an der westlichen Seite meines Betriebes eine Fläche mit 22,9ha direkt hinter dem Stall zum VBG 0 herabgestuft werden. Diese würde eine Einkesselung des einst ausgesiedelten Betriebes bedeuten. In der als VBG abgestuften Fläche befinden sich Flurstücke, die im Rahmen eines Pachtvertrages von uns als Familienbetrieb zum Anbau von Nahrungsmitteln verwendet werden. Darüber hinaus befinden sich in dieser Fläche mehrere Flurstücke in meinem Besitz. Der Wegfall dieser Fläche hätte für die Fortführung meines landwirtschaftlichen Betriebes einschneidende Folgen, was den letzten landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung in Pinache in Existenznot bringen würde. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 43 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/98 44 (Forts.) Die Versiegelung der ausgewiesenen Fläche von 22,9 ha, die fast Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur der Gesamtfläche des Innenbereichs der Gemeinde Pinache von ca. 25 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. ha entspricht ist bzgl. der Hochwassergefahr sehr problematisch zu sehen. Des Weiteren führt es zu drastischen Einschnitten bzgl. des Ortsbildes eines Waldenserdorfes, der Wohnqualität sowie Naherholung. Die Aufgaben der Landwirtschaft sind für das Allgemeinwohl unabdingbar. Die Landwirtschaft ist die Grundlage jeder Zivilisation, denn ohne Landwirtschaft gibt es keine Nahrungsmittel. Das Kinder heutzutage fest davon überzeugt sind, dass Kühe lila sind und das Essen aus den Einkaufsmärkten kommt ist nur eins von vielen Zeichen der Entwicklung in unserer Gesellschaft und der Wahrnehmung der Landwirtschaft. Doch ein Trend, der sich derzeit bemerkbar macht, macht Hoffnung darauf, wie die regionale Landwirtschaft in Zukunft gesehen wird. Die Sprache ist von 0 regionalen Produkten und der Nähe zwischen Erzeuger und Käufer. Die Kunden wünschen sich die Nähe und die Gewissheit der Herkunft der Nahrungsmittel wie z.B. bei Biohöfen mit Hofläden zu erkennen ist. Hier ist der Kunde im direkten Kontakt mit dem Erzeuger, kennt durch den Besuch auf dem Hof die Erzeugungsumstände und kann in diesem Zuge den Kindern die Bedeutung der Landwirtschaft näher bringen. Wachsen Kinder in Städten oder Dörfern auf, in denen keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, wird dieser Kontakt nie zustande kommen und der Stellenwert der Landwirtschaft in der Gesellschaft ist auf einem Weg der nicht mehr aufzuhalten ist. Die Gemeinden bekommen ein Bild der gewerblichen Dörfer und nicht mehr der ländlichen Dörfer. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 44 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/99 44 Wird diese Fläche auf VBG herabgestuft und wird diese Fläche in Zukunft Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur als IKG ausgewiesen, so wird diese Maßnahme weitreichende Folgen mit Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. sich ziehen. Neben dem Flächenfraß der 22,9 ha für das IKG, wird dieses IKG als Vorwand für eine Umgehungsstraße für Pinache genommen, die zusätzliche Fläche von ca. 3 ha versiegelt. Die vor Jahren kostenintensive Flurbereinigung wäre umsonst gewesen und die Größe und Anordnung der Flurstücke wären in diesem Gebiet an gleicher Stelle wie vor der Flurbereinigung. Zudem würde der Verlauf der Umgehungsstraße noch mehr Ackerland mit sehr hoher Bodenqualität zerstören. Wird die Verkehrssituation im Gesamten betrachtet so würde zwar Pinache an sich vom Verkehrsaufkommen durch die Umgehungsstraße entlastet, aber die Umliegenden Gemeinden wie z.B. NiefernOschelbronn, Wiernsheim, Mönsheim, Dürrmenz, Mühlacker und eventuell Wurmberg würden das Verkehrsaufkommen des 22,9 ha großen 0 IKG zu spüren bekommen. Und das nicht nur durch LKW's, sondern auch durch die Angestellten, die dort Ihren Arbeitsplatz hätten. Diese Thematik legt die These nahe, dass die Gemeinden ebenfalls Umgehungsstraßen wollen, welche ebenfalls den Flächenfraß/ die Flächenversiegelung vorantreiben würden. Hier wäre eine Lösungsvariante erstrebenswert, die nicht nur für einen Teilort die Beste wäre, sondern eine Variante bei der mehrere Gemeinden einen Vorteil hätten. Z.B. Gewerbefläche mit unmittelbarer Autobahnanbindung (wie z.B. Heimsheim/ Wurmberg/ Pforzheim Nord). Anmerkung bzgl. der geplanten Umgehungsstraße: Im Rahmen der landesweiten Straßenverkehrszählung 2010 wurde im Zuge der L1134 in der Ortsdurchfahrt von Pinache eine rund 25% niedrigere Verkehrsbelastung im Vergleich zu 2005 festgestellt. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 45 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 100 44 (Forts.) Laut der Quelle: http://www.ulmer.apwmedia.de/flaechenuhr/index.htm gehen der Landwirtschaft in Baden-Württemberg täglich 66.000 Quadratmeter wertvolles Grün- und Ackerland verloren. Das ist pro Sekunde eine Fläche von ca. 1 Quadratmeter (0,8), die für zubetonierte Straßen, Gewerbegebiete oder Wohngebiete versiegelt wird. Dabei werden bei wachsender Weltbevölkerung eher mehr als weniger Ackerfläche gebraucht. Laut dem statistischen Landesamt ist der Anteil der Siedlungsund Verkehrsfläche an der Gesamtfläche vom Enzkreis auf Platz 10 aller Landkreise (35) in Baden-Württemberg (Stand August 2014). Diese Daten, die schon über ein Jahr alt sind zeigt uns jetzt schon in welche Richtung sich der Enzkreis bewegt. Sind wir 2014 schon auf Platz 10 so stellt sich die Frage wo wir 2020 stehen. tm Grunde werden die Daten so interpretiert, dass sich die Landwirtschaft aus dieser Region zurück entwickelt. Aber aus welchem Grund? Scheinbar trägt der Flächenfraß den größten Beitrag dazu bei. Aufgrund meiner Ausführungen bitte ich Sie, als Regionalverband Nordschwarzwald, die 22,9 ha große Fläche als landwirtschaftliches Vorranggebiet auszuweisen und dem Wunsch des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim nicht nachzugehen. 101 102 103 104 45 46 46 47 +/ 0/- Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Diese Veränderungen, die mit der Errichtung eines IKGs einhergehen, sind mit dem Bild das unter anderem auch die Beiträge der Landesgartenschau Baden-Württemberg im April (SWR) aufzeigten, nicht mehr in Einklang zu bringen. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Abwägungs- und Beschlussempfehlung - - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 46 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/105 48 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 106 49 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 107 50 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 108 51 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 109 51 Anmerkung: Wie kann Öschelbronn direkt an der Grenze Baden zu Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Württemberg derart nah ein solches Projekt planen? Wo ist die Nähe zu Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Öschelbronn? Wo sind die Grenzabstände? Wo können Spaziergänger noch hin? Im Norden Pinaches kaum mehr durch das Umspannwerk. Was 0 passiert mit den seltenen Vogelarten und überhaupt dem Naturschutz in den Hecken Sträuchern und dem angrenzenden Wald? 110 111 112 113 114 115 52 53 54 55 56 57 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 47 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/116 58 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 117 58 Anmerkung: Flächenversiegelung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 118 59 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 119 60 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 120 60 Anmerkung: Ich pflichte sämtlichen aufgeführten Punkten bei, besonders Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur wichtig ist mir jedoch, dass die Fläche zur Landwirtschaften Nutzung Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 erhalten bleibt. 121 122 123 124 125 126 127 61 61 62 63 64 65 66 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Vorhaben so an Grenze Nachbarn und im Ausmaß nicht korrekt. Zu viel Flächenverbrauch. Niefern hat bereits mehrere Industrieflächen (Vorort und Öschelbronn). Pinache ist der Leidtragende. - 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 48 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/128 67 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 129 67 Anmerkung: Einwendung gegen Versiegelung des Bodens und Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Flächenfraß. 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 68 69 70 71 72 72 73 73 74 74 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Finde es nicht gut, dass die Gemeinde Niefern-Öschelbronn ihr Gewerbegebiet nicht an ihre Ortsgrenze ansiedelt sondern direkt an Nachbarort mit allen daraus resultierenden Belästigungen. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) 0 - Anmerkung: Straßen nicht dafür gemacht. Wieso nicht bei den Gewerbegebieten, wo noch Fläche frei ist? Überschwemmungsgefahr. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Ich halte die Größe des zu herabstufenden Gebietes für sehr bedenklich. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Seite 49 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/140 75 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 141 75 Anmerkung: Warum soll hochwertiges Ackerland herabgestuft werden, Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. wenn es keinen konkreten Grund dafür gibt? 142 143 76 77 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 144 77 Anmerkung: Der ländliche Raum muss erhalten bleiben. 145 78 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 146 147 148 149 150 151 79 79 80 81 82 83 Anmerkung: Die Grenze des Wachstums sind seit 40 Jahren dokumentiert. Es ist nicht vernünftig so zu tun, als müsste es ewig weitergehen. 0 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 50 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/152 84 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 153 85 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 154 86 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 155 87 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 156 88 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 157 88 Anmerkung: Wir kaufen beim Bauern ein. Kenntnisnahme. 0 158 159 160 161 162 163 89 89 90 91 92 93 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Für Pinache ist der Verkehr durch die Autobahn schon zu hoch, dass ein so großes Gewerbegebiet nicht tragbar ist. Auch die Landwirtschaft ist wichtig für uns. - 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 51 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/164 94 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 165 95 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 166 96 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 167 97 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 168 98 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 169 99 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 170 100 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 171 100 Anmerkung: Viel Verkehr. Kaum Reitwege. Wenig Spazierwege. Wald Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. wird verkleinert. Und vieles mehr. 172 173 174 175 101 102 103 104 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 52 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 176 104 Anmerkung: Ich habe schon 24 das Hochwasser miterlebt und das ohne versiegelte Böden. Was fehlt ist die Planung des Werkverkehrs zum neuen Gewerbegebiet außerhalb Pinache. Wir wurden schon einmal vor der Tatsache gestellt, durch die Genehmigung der stinkenden Schweinezucht, das wir nicht gefragt wurden. 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 105 106 107 107 108 108 109 110 111 112 +/ 0/- Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Das Gewerbegebiet würde mehr Fläche einnehmen, als der gesamte Ort. Es wäre eine Verschandelung des Ortsbildes. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Der Schwerlastverkehr würde zunehmen. Es wäre auch eine Verschandelung des Ortes. Die Größe des Gewerbegebiets wäre größer wie Pinache selber. Abwägungs- und Beschlussempfehlung 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 53 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 187 112 Anmerkung: Der Schwerlastverkehr würde sich auch die umliegenden Gemeinden Wurmberg, Niefern-Öschelbronn wesentlich erhöhen. 188 189 190 191 192 193 194 195 196 113 114 114 115 115 116 116 117 118 +/ 0/0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Zusammen mit dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet würde ein größeres Gewerbegebiet als der Innenbereich der Gemeinde Pinache entstehen. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Die Krebsrate ist in Pinache schon sehr, sehr hoch. Ich möchte nicht, dass Pinache durch die Gewerbeerweiterung zukünftig ein Gewerbeort ist, anstatt eine Wohngemeinde. Wieso wird das Öschelbronner Gewerbegebiet - es ist ja bereits eines vorhanden - an die Gemarkungsgrenze verlagert, damit wir Pinacher noch mehr Dreck abbekommen. 0 - Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Vermeidung von noch mehr Durchgangsverkehr durch Nieferns Hauptstraße! 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 54 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/197 119 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 198 120 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 199 121 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 200 121 Anmerkung: Ich bin gegen die ausufernde Flächenversiegelung im Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur ländlichen Bereich (z.B. Hochwasser 2013). Außerdem gilt die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Landwirtschaft generell zu schützen. 201 202 203 204 122 123 124 125 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 205 125 Anmerkung: Flächenverbrauch, Lärm, Schmutz. 206 126 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) 207 208 126 127 Anmerkung: Zerstörung von guten Boden. Es geht nicht, dass man einen Naherholungsort und eine wunderbare Landwirtschaft zerstört. Es verhindert den Anbau an guter Nahrungsmittel. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) 0 - 0 - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 55 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/209 127 Anmerkung: Kein guter Ertragreicher Ackerboden darf geopfert werden. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Umweltverschmutzung und Verkehrsaufkommen nehmen noch stärker zu, Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 wenn das neue Industriegebiet angesiedelt wird. 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 56 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/221 139 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 222 140 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 223 141 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 224 142 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 225 142 Anmerkung: Es wurde in der Vergangenheit schon viel zu viel gutes Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ackerland verbaut, auch für Wohngebiete - vielleicht sollte da Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Landschaftsschutz und Agrarwirtschaft bei der Planung von Industrie- und Wohngebieten besser mit einbezogen werden. 226 227 228 229 230 231 143 144 145 145 146 147 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Wie viele landwirtschaftliche Flächen will man noch versiegeln? Wo bleibt der nachhaltige Umgang mit unseren Ressourcen? Was lassen wir unseren Kindern noch übrig? Hochwassergefahr in Pinache! Wieso baut Niefern nicht sein IKG nicht an ihre Ortsgrenze? Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 57 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/232 148 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 233 149 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 234 149 Anmerkung: weite Entfernung zur Autobahn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 235 150 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 236 151 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 237 152 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 238 153 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 239 154 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 240 155 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 241 156 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 242 156 Anmerkung: große Bedenken, dass durch die Flächenversiegelung die Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Hochwassergefahr in der Talstraße steigt. 243 157 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 58 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/244 158 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 245 159 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 246 159 Anmerkung: ich schließe mich den oben angeführten Einwendungen Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. gegen ein IKG an. 247 248 249 250 251 252 253 160 160 161 162 162 163 164 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: ich schließe mich den oben angeführten Einwendungen gegen ein IKG an. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Wann ist es geplant? Warum wird man als Pinacher Bürger nicht informiert? Was für Firmen sind geplant? Fährt der Verkehr dann auch durch Pinache oder kommt Umgehungsstraße? Gutes Ackerland ginge verloren. Warum so nahe an Pinache und nicht an Öschelbronn angrenzend? Wo läuft das Wasser hin wenn alles verbaut wird? Bestehende Überschwemmung" (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 - - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 59 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/254 165 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 255 166 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 256 166 Anmerkung: Ich habe Bedenken, dass durch eine Erweiterung des Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Gewerbegebietes in Pinache/Öschelbronn der Durchfahrtverkehr Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 erheblich zunimmt und es zu Umweltbelastungen und erhöhtem Lärm kommt. 257 167 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 258 167 Anmerkung: Hochwassergefahr durch Versiegelung von 23 ha. 259 168 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Wieso lagert Niefern-Öschelbronn ihr Gewerbegebiet an den Rand von Pinache und verbaut landwirtschaftlich genutzter Fläche? 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 260 261 262 263 264 265 169 170 171 172 172 173 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 60 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 266 173 Anmerkung: Aufgrund der persönlichen Wohnsituation in direkter Nachbarschaft des vorgesehenen Gewerbegebiets sehen wir hierdurch, sollte dies realisiert werden, eine Verminderung der Wohn-/Lebensqualität aufgrund einer erhöhten Belastung durch Lärm, Verkehr, Abgase, dem Risiko von Hochwasser, der Verringerung der Qualität der Freizeitgestaltung, ganz besonders von unserer drei Kinder. 267 268 269 270 271 174 174 175 176 177 272 177 273 178 274 275 276 178 179 179 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Es kann nicht alles zugebaut werden. Wir brauchen Felder, wo noch was wachsen kann. Es kam keine Information von der Gemeinde. Hochwasserschutz ist auch ein wichtiger Punkt was dagegen spricht. +/ 0/- Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 - - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) 0 - Anmerkung: Ich finde diese Fläche sollte der Landwirtschaft vorbehalten sein 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Die Fläche sollte der Landwirtschaft vorbehalten sein. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Als Reiter und Nutzer dieser und umliegender Flächen, bin ich der Meinung, dass die Landschaft weiterhin vorrang haben sollte. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Abwägungs- und Beschlussempfehlung 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Seite 61 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/277 180 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 278 180 Anmerkung: Hier gehe ich schon lange mit meinem Hund spazieren in Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur diesem wunderschönen Gebiet! Das Landschaftsbild wird total zerstört Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 durch dieses Vorhaben. 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 181 181 182 182 183 184 185 186 187 187 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Ich gehe in diesem Gebiet sehr gerne spazieren und wäre sehr traurig darüber wenn es herabgesetzt werden soll. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Wir möchten besonders an die Hochwasser-Katastrophen der vergangenen Jahre erinnern, das wir nicht noch einmal erleben wollen! 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Unverhältnismäßige Größe im Vergleich zum Ort! 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Seite 62 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/289 188 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 290 188 Anmerkung: Hochwassergefahr steigt, da großflächige Versiegelung. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 291 189 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 292 190 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 293 191 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 294 192 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 295 193 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 296 194 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 297 194 Anmerkung: Bedenken, dass durch die Versiegelung die Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Hochwassergefahr in der Talstraße steigt. 298 299 300 195 196 197 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 63 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/301 198 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 302 199 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 303 200 Hiermit bringe ich Einwendungen gegen die Herabstufung von VRG für die Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Landwirtschaft zum VBG vor. Ca., 23 ha bestes Ackerland herabstufen, Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernum die Entwicklung eines IKGs offen zu halten, widerspricht ganzheitlich Öschelbronn. den Zielen des TRP Landwirtschaft-Plansatz3.3.3 Landwirtschaft. (AdV: Bezug zu Niefern-Öschelbronn aus B 23/2015 Anl. 3/ lfd. Nr. 215) Diese Fläche die herabgestuft werden soll ist Öschelbronner Gemarkung und soll an Pinache angrenzen. Sollte da ein IKG möglich gemacht werden hätten wir rein rechnerisch die 23 ha plus 7 ha schon bestehendes Gewerbegebiet also ca. 30 ha Gewerbefläche, zum Vergleich bewohnte Fläche Pinache ca. 25 ha. Dies bedeutet für Pinache zusätzlichen Verkehr, erhöhte Hochwassergefahr durch noch mehr versiegelte Flächen, da Wasser bekanntlich den Berg hinab läuft, also in Richtung Pinache. 304 200 Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, die im direkten Einzugsgebiet (ca.400-1000m entfernt) dieser Fläche liegen, bedeutet dieser Flächenverlust, ein erheblicher Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig. 23 ha bestes Ackerland entspräche der Fläche für einen gesunden landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Noch sind wir ein schönes Waldenserdorf mit der ältesten Waldenserkirche Deutschlands. Mit einem IKG nur noch ein Industriedorf, das nicht mal direkte Anbindung an die Autobahn hat, das wiederum erhöhte Verkehrsaufkommen nicht nur für Pinache, sondern für alle Nachbargemeinden bedeutet. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 64 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 305 200 Erhöhtes Verkehrsaufkommen: Es werden wohl Umgehungsstraßen unumgänglich werden. Da wir der Verkehr nicht mehr allein nur durch Pinache durchfließen, sondern auch umringen. Somit werden wir wohl von Straßen und Industrie umschlossen werden. Noch mehr versiegelte Flächen und Verlust von bestem Ackerland. Ist so ein Flächennutzungsplan nicht dafür da, um Landwirtschaft zu schützen. Hier würde doch genau das Gegenteil eintreten!? Man sollte sich gut überlegen, so viel Fläche mit einer Bodenqualität, die eine der besten rund um Pinache ist und als steinlos bezeichnet werden kann, für ein IKG zu versiegeln. Ich erinnere mich noch daran, als ich gebaut habe, wurden die angrenzenden Grundstückseigentümer und Anwohner darüber in Kenntnis gesetzt. Hier zum zweiten Entwurf des Flächennutzungsplans jedoch wurden wir als angrenzende Bürger/Anwohner/Teilgemeinde nicht informiert, es kam eher zufällig ans Tageslicht. Haben wir als angrenzende Nachbarn überhaupt Mitspracherecht, wenn es um eine Ansiedlung von Industrie direkt an unserem Ort geht, sollte das IKG ermöglicht werden. 23 ha bestes Ackerland sollte geschützt bleiben. Landwirtschaft sollte geschützt bleiben. 306 307 308 309 310 201 202 203 204 205 +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 65 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/311 206 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 312 207 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 313 208 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 314 209 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 315 210 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 316 211 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 317 212 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 318 212 Anmerkung: Bedenken wegen Lärm und Dreck und da auf Öschelbronner Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Gemarkung keine Steuereinnahmen für unsere Gemeinde. Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 319 320 321 213 214 214 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Wir haben schon so viel verseigelte Flächen, es wäre und ist wichtig dass die landwirtschaftlichen Flächen in Pinache bleibt. Keine Industrie. Denkt an die Nachkommen. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Seite 66 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/322 215 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 323 216 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 324 216 Anmerkung: Wenn dieses Industriegebiet kommt, wird es durch die Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Bodenverdichtung wohl noch mehr Hochwasser geben! Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Landschaftsverschandelung und Luftverschmutzung kommt dazu! Auch muss man an die Landwirtschaft denken!!! 325 326 327 328 329 330 331 332 217 218 219 220 221 222 223 224 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 67 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/333 225 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 334 226 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 335 226 Anmerkung: Auch wenn das Gewerbegebiet erst in Jahren verwirklicht Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur wird, sollte man über die Größe der Fläche nachdenken und sie Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 wenigstens verkleinern. Falls es keinen besseren Standort gibt. 336 337 338 339 340 341 227 228 229 230 231 232 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 342 232 Anmerkung: Flächenfraß! 343 233 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 344 234 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 68 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/345 235 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 346 235 Anmerkung: Zu großes Verkehrsaufkommen. Zu viel Fläche verbaut. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Verhältnis zur Gesamtfläche passt nicht. 347 348 349 350 351 236 237 238 239 240 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 352 240 Anmerkung: Wegen Hochwasser und wegen Flächenfraß. 353 241 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 354 355 356 242 243 244 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 69 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/357 245 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 358 246 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 359 247 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 360 248 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 361 249 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 362 250 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 363 250 Anmerkung: Keine Vorteile für Pinache in Bezug auf Steuereinnahmen. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken wegen Lärm und Dreck. 364 251 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 365 251 Anmerkung: nicht mit einverstanden wegen Hochwassergefahr! 366 252 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Befürchtung, dass der Bach hinter unserem Anwesen noch schneller überflutet und alles in die Einliegerwohnung läuft. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - 367 368 252 253 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 70 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/369 254 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 370 255 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 371 256 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 372 257 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 373 257 Anmerkung: Ungünstige Verkehrsanbindung. Hoher Verkehrsaufkommen Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. in Öschelbronn und Niefern. 374 375 376 377 378 379 380 258 259 260 261 262 263 264 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 71 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/381 265 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 382 266 Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRPs Landwirtschaft werden die Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B10 zum „VBG Landwirtschaft herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem Vorgang zur Kenntnis. - Es ist für einen modernen landwirtschaftlichen Betrieb nicht zumutbar diesen in mitten eines Industriegebiets zu führen. Dies wäre aber der Fall wenn aus dem Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" neues Industriegebiet geschaffen würde. Wir haben vor 15 Jahren mit Genehmigung und Zustimmung der Stadt Mühlacker unseren Betrieb vom Ortskern Mühlhausen/Enz in die „Biegeläcker" ausgesiedelt. Somit liegt er mittem im Gebiet „Biegeläcker" und ist enorm von den dort herrschenden Bedingungen abhängig und ein Industriegebiet würde das Führen des Betriebes unzumutbar machen. - Die Existenz des Betriebs ist durch die Herabstufung zum „VBG Landwirtschaft" enorm gefährdet. Der Betrieb würde durch das Industriegebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" ca. 20% der bisher bewirtschafteten Ackerfläche verlieren. - Durch den Sonderkulturanbau in diesem Gebiet der aufgrund der hervorragenden Böden möglich ist die Existenz des Betriebs und weiterer Betriebe die dort Sonderkulturen anpflanzen und damit Hofläden, die die regionale Versorgung mit Lebensmitteln sichern, gefährdet. Wir selber bauen in den „Biegeläckern" Erdbeeren an und vermarkten diese schon in dritter Generation an der B10. Meine Oma galt dort als „Institution" und war weit über die Grenze Mühlacker und Umgebung bekannt, diese Tradition wird von der Familie weitergeführt und wäre durch das neue Industriegebiet nicht mehr möglich. Ein wichtiger Betriebszweig des Betriebs wäre zerstört. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 72 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ Einlfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/383 266 (Forts.) - Alle Produkte die in dem Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" angebaut werden regional vermarktet. Das Getreide geht an die ansässigen Mühlen die es selbst weiterverarbeiten und im Mühlenladen vermarkten. Die Erzeugnisse des Sonderkulturanbaus werden direkt vermarktet oder über Hofläden, die die regionale Versorgung mitsichern. - Das Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" wird von Landwirten bewirtschaftet, die noch 40 Jahre davon leben müssen. Es handelt sich um Traditionsbetriebe. Ich selber habe Landwirt gelernt weil es mir Spass macht, mein kleiner Bruder macht zur Zeit eine Weiterbildung zum Landwirtschaftsmeister, warum? Das ihm seine und meine Zukunft durch ein Industriegebiet verbaut wird? Nein, weil er Spass an seinem Beruf hat und wir es als Berufung sehen diesen Betrieb in der 4. Generation weiterzuführen. In den Betrieben, die auch Fläche in dem Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" bewirtschaften ist die Weiterführung durch Familienangehörige in der nächsten Generation gesichert. - Speziell Mühlhausen/Enz hat schon durch das Industriegebiet Waldäcker über 30 ha wertvolle Ackerfläche verloren. 30 ha entsprechen bei diesen guten Böden 300 to Weizen jährlich. Aus 300 to Weizen kann man über 0,5 Mio. Brotlaibe backen. (siehe Forts.) 384 266 (Forts.) Als Bürger der Stadt Mühlacker und Inhaber des Betriebs haben wir ein legitimes und existenzielles Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen und Flächen. Von den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung wären wir direkt betroffen. Wir bitten die Entscheidungsträger, die aufgeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur VRG Landwirtschaft zu erklären. 385 386 267 268 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 73 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/387 269 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 388 270 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 389 271 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 390 271 Anmerkung: Durch die Errichtung eines Gewerbegebietes an dieser Stelle Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur nimmt der Durchgangsverkehr in Niefern-Öschelbronn noch mehr zu. Die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Ortsdurchfahrten von Niefern-Öschelbronn sind jetzt schon an den Hauptzeiten total überlastet und es gibt keine Ausweichmöglichkeit. 391 392 393 272 273 274 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Es ist schon lange an der Zeit, unseren Planungsverantwortlichen nahe zu legen, sich eine größere Auszeit zu nehmen. Die Beschleunigung unserer Wirtschaftsentwicklung setzt diese Herrschaften scheinbar dermaßen unter Druck, dass in den letzten 30 Jahren die Fehleinschätzungen in genau so beschleunigtem Maße zunimmt. Dieser Zweckaktivismus (unendlicher Wachstumsglaube) fliegt uns zunehmend um die Ohren. Nützen sie die Möglichkeit und planen sie die Unantastbarkeit von Ackerland und unversiegelter Natur wo immer sie die Chance dazu haben. Die Zurücksetzung des VBG zum VRG für die Landwirtschaft ist somit der einzige Weg, weitere Betonflächen überhaupt erst gar nicht möglich zu machen. Als gebürtiger Öschelbronner und zwischenzeitlich in Pinache lebender Bürger möchte ich auch weiterhin durch Korn, Raps und Maisfelder spazieren oder radeln. Unsern Kindern zu liebe Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 74 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/394 275 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 395 276 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 396 277 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 397 278 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 398 279 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 399 280 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 400 281 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 401 282 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 402 283 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 403 284 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 404 285 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 405 285 Anmerkung: Es sollte doch jeden nahe stehen das Waldenserdorf Pinache Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. zu erhalten und nicht ein Industrie-Dorf daraus zu machen. Bei der Fläche!!! Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 75 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/406 286 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 407 287 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 408 287 (AdV: 7 zusätzliche Unterschriften in Stellungnahme) Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. 409 288 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 410 289 Ich beziehe mich auf die Änderungen im zweiten TRP Landwirtschaft im Bedenken werden nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht Vergleich zum ersten Entwurf. Demnach werden einige der u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker südlich der B10 im Bereich aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die „Lug — Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zum „Vorbehaltsgebiet digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von Landwirtschaft (VBG)" heruntergestuft. VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Zusätzlich sind noch im Verfahren Bitte nehmen sie meine Bedenken zur Kenntnis und berücksichtigen sie befindliche, aber abgestimmte Planungen, von den Vertretern der diese in Ihren Entscheidungen. In einer m.E. sehr treffenden Weise wurde Fraktionen des Regionalverbandes im hierfür zuständigen Arbeitskreis in der Broschüre „Die Flurbilanz" des MLR dieses Gebiet sinngemäß als abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen berücksichtigt worden. Landwirtschaft gesehen und sollte daher langfristig der Gesellschaft und Die Ausweisung eines VBG an genannter Stelle anstelle eines VRG für die den landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten sein (Vorrangflur Stufe 1). Landwirtschaft ist nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Aufgrund der Lokale Produkte und lokale Landwirtschaft sind aus meiner Sicht ganz Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung von Mühlacker und den entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise südlich der Ortsteilen. Dies kann am besten dadurch unterstützt werden, dass man B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu diese Gebiete als Vorranggebiet sichert und belässt. Fremdnutzungen einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Die herabgestufte Fläche müssen ausgeschlossen sein. deckt sich zusätzlich weitestgehend mit der bereits im Regionalplan 2015 (siehe Forts.) vom Regionalen Grünzug freigehaltenen Fläche. Siehe auch Abwägungsund Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 76 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ Einlfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/411 289 (Forts.) Des Weiteren besitzen diese Gebiete im Vergleich mit die besten Böden und sind daher für eine effiziente und nachhaltige landwirtschaftlich Bewirtschaftung von überragender Bedeutung. Ein möglicher Verlust dieser Flächen durch unumkehrbar andere Nutzung wird eine Schwächung der Angebote regional erzeugter Lebensmittel für mich als Verbraucher nach sich bringen. Insbesondere dann, wenn Direktvermarkter auf weniger gute Böden ausweichen müssten, die es bei dem fortschreitenden Verbrauch (im Sinne von Umwandlung in nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und für die Lebensmittel Erzeugung verloren) von landwirtschaftlichen Flächen im Umkreis nicht mehr gibt, oder wenn Direktvermarkter aufgeben müssten. Für mich als Anwohner würde die heutige Lebensqualität sinken, wenn es weniger regional erzeugte Lebensmittel durch die Umwandlung geben würde. Ich möchte sie bitten, aus diesem Grund auf die Herabstufung auf VBG zu verzichten bzw. diese rückgängig zu machen. 412 413 414 415 416 417 290 290 291 291 292 293 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Regionale Versorgung ist wichtig in Krisenzeiten und ist gesünder, deshalb möchte ich das die landwirtschaftliche Flächen erhalten bleiben. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Die Erhaltung von regionaler Landwirtschaft ist für mich von großer Bedeutung, da ich Lebensmittel aus der Region einkaufe und regionale Versorgung sehr wichtig finde. - 0 - 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 77 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/418 294 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 419 295 Irritiert nehmen wir die Herabstufung eines fast 23 ha großen VRGs für die Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Landwirtschaft nordwestlich von Pinache zum VBG zur Kenntnis. Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernDiese Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung für die Öschelbronn. Entwicklung eines sogenannten IKGs ist mit den im TRP Landwirtschaft Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft formulierten Zielen nicht vereinbar, handelt es sich doch um ein Areal mit guter Bodenqualität, die - wie uns der vergangene Sommer gezeigt hat - gar nicht hoch genug geschätzt werden kann und unbedingt erhalten werden muss. Der Verlust eines so großen Gebiets für die dezentrale, regionale und umweltschonende landwirtschaftliche Produktion kann auch nicht durch Aufwertung anderer für die Landwirtschaft nicht relevanter Flächen ausgeglichen werden. Die Reduzierung ernährungssichernder Ackerflächen gefährdet den Bestand der noch vorhandenen Bauernhöfe und erhöht den Druck auf die ohnehin stark belasteten Verkehrswege. Wir bitten deshalb den Regionalverband Nordschwarzwald, diese 22,9 ha große Fläche auf Öschelbronner Gemarkung als landwirtschaftliches VRG zu belassen wie im 1. Entwurf vorgeschlagen. 420 421 422 423 296 297 297 298 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Als Einwohner von Pinache und als Ackerlandbesitzer im oben genannte Bereich, möchte ich keine weitere Zersiedelung der Landschaft. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) 0 - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 78 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 424 298 Anmerkung: Wie möchten weiterhin regional beim Bauern einkaufen können und in dieser herrlichen Acker-Wiesen- und Heckenlandschaft spazieren gehen. 425 426 427 428 429 299 300 301 302 302 +/ 0/0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Ich begrüße es, dass mit dem TRP Landwirtschaft erstmals landwirtschaftliche Produktionsflächen gesichert werden sollen und finde die Begründung im Textteil gut: (AdV: Auszüge aus dem Text) Beim Blick in die Kartendarstellungen macht sich allerdings Enttäuschung breit, denn die „weißen Krägen" um die Ortschaften, also Flächen ohne Schutzstatus, oft sind das die verbliebenen Streuobstgebiete, stehen dazu im Widerspruch. Den Forderungen vieler Bürgermeister, die gerne solch „weißen Krägen" um ihre Gemeinde hätten, daran anschließend VBG (nach Abwägung = zukünftiges Baugebiet) und zum Schluss erst die VRG darf nicht nachgegeben werden! Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. 0 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Enttäuschung kann nicht nachvollzogen werden. Mit dem Ziel und der Vorgehensweise zur Erstellung des TRP Landwirtschaft werden keine allgemeinen sogenannten "weißen Kragen" oder eine abgestufte Umrandung einzelnen Ortslagen von Seiten der Regionalverbandes vorgenommen Seite 79 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/430 302 Eine Herabstufung von geplanten VRG zu VBG oder gar „weißen Flecken" Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung) auf kommunalen Wunsch hin lehne ich grundsätzlich ab. Nur die in den Grundsätzlich möchten wir auf die zeitliche Parallelität der verschiedenen TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen Bauleitplanung Planungsebenen hinweisen. Aus diesem Grunde blieben, wie in der vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder Gewerbefläche sicher. Begründung zum TRP Landwirtschaft erläutert, genehmigte und Auch die Landesregierung fordert seit Jahren den Flächenverbrauch zu geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen, stoppen. Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land Baden(...) unberührt. Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber 0 abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch Württemberg und von der EU (zum Beispiel LEADER) ausdrücklich gefördert. Die Nachfrage nach regionalen Produkten steigt, denn viele vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden. Menschen möchten wissen, woher die Lebensmittel kommen, die sie essen. Dann müssen den Landwirten auch die dafür notwendigen Produktionsflächen vor Ort dauerhaft zur Verfügung stehen. 431 432 433 434 435 436 302 303 304 304 305 305 Eine Änderung der bestehenden VRG für die Flächen in Wimsheim und die Änderung der Bebauungspläne in der Gemeinde lehne ich aus folgenden Gründen ab: Im Gewann „Frischer Grund" wird durch die Änderungen eine der letzten intakten Streuobstwiesen in diesem Gebiet für immer zerstört. Durch die Bebauung wird eine der wichtigsten Frischluftschneisen für die Gemeinde unterbrochen. Da der Name für dieses Gebiet „Frischer Grund" dies schon beinhaltet. - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Wir sollten unsere Landwirtschaft unterstützen indem wir ihr Raum lassen und gute Böden zur Verfügung stellen. Ein Gewerbe kann mich nicht ernähren. 0 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Anmerkung: Ich wohne auf dem Land, damit ich Ruhe und Erholung vom Alltagsstress habe, das möchte ich auch weiterhin haben! 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Stellungnahme wird nicht gefolgt. Eine Ausweisung als VBG für die Landwirtschaft ist keineswegs mit einer Bebauung gleichzusetzen. Nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG sind u.a. die landwirtschaftliche Böden zu schützen. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird mit dem TRP nachgegangen. Die VRG und VBG werden für die Produktion von Lebensmitteln und Rohstoffen gesichert. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Seite 80 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/437 306 zum 1. Entwurf hatten wir keine Stellungnahme abgegeben, da wir den Stellungnahem wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und vorliegenden Planentwurf als gelungenen Kompromiss zwischen den Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernunterschiedlichen Interessen, die es nun mal innerhalb einer Kommune Öschelbronn. gibt, angesehen haben. Bei dem nun vorliegenden 2. Entwurf des TRPs Landwirtschaft sehen wir dagegen die Belange der Landwirtschaft nicht mehr ausreichend berücksichtigt. Es ist für uns äußerst verwunderlich, wie es plötzlich zur Herabstufung der landwirtschaftlichen Vorrangfläche zum Vorbehaltsgebiet nordöstlich von Pinache im Umfang von 22,9 ha kam. Im Grunde genommen wird der TRP Landwirtschaft dazu missbraucht, städteplanerische Freiheiten zu schaffen, die mit dem Schutz der Landwirtschaft nichts mehr zu tun haben. Wir fordern deshalb den Regionalverband Nordschwarzwald dazu auf, die 22,9 ha auf Öschelbronner Gemarkung nordwestlich von Pinache so wie im 1. Entwurf vorgeschlagen weiterhin als landwirtschaftliche VRG auszuweisen und nicht auf den Wunsch des NV Pforzheim zum VBG herabzustufen. (siehe Forts.) 438 306 (Forts.) Folgende Gründe sprechen aus meiner Sicht für den Erhalt der landwirtschaftlichen Vorrangfläche: 1. Fläschenverbrauch: Im Flächenverbrauch ist die Gemeinde Wiernsheim seit Jahren "Spitzenreiter", weshalb der Druck auf Wiernsheimer Landwirte aufgrund der Versiegelung wertvoller Agrarflächen ständig steigt. Da ca. die Hälfte der herabgestuften Vorrangfläche von Wiernsheimer Landwirten bewirtschaftet wird, wären diese wiederum in der Gefahr weitere wertvolle Äcker zu verlieren. 2. Lage der Betriebsflächen: Ungefähr 1/3 unserer Betriebsfläche liegt im "weißen Kragen" um den Ortsteil Pinache. Diese sind also nicht direkt der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten, weshalb der Erhalt der im 1. Entwurf ausgewiesenen Vorranggebiete zur Existenzsicherung unseres Betriebes zwingend erforderlich ist.(siehe Forts.) Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 81 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/439 306 (Forts.) 3. Bodengüte: Im Bereich Pinache gibt es stark wechselnde Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Bodenverhältnisse. Viele Böden sind flachgründig und weisen einen Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. erheblichen Anteil an Steinen in der Krume auf. Die Erträge auf diesen Böden lassen daher oft zu wünschen übrig. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen sollen 22,9 ha allerbestes Ackerland (steinfrei, tiefgründig und humusreich) nordwestlich von Pinache auf der Gemarkung Niefern-Öschelbronn nicht als landwirtschaftliches Vorranggebiet ausgewiesen werden. Wir selbst bewirtschaften ca. 3 ha innerhalb dieses Gebietes und wären bei der Ermöglichung eines IKG erheblich betroffen. 4. Betriebsstruktur: Im direkten Umfeld bis ca. 1000m Entfernung gibt es derzeit 7 aktive landwirtschaftliche Betriebe. Wenn hier keine landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgewiesen wird, fragen wir uns, was es dann als Begründung braucht? Zumal 3 Betriebe in den letzten 10 Jahren erhebliche Investitionen zur Zukunftssicherung getätigt haben. 5. Größenordnung der herabgestuften Fläche: Mit 22,9 ha steht die 0 Größenordnung der herabgestuften Fläche in keinem Verhältnis zum angrenzenden Waldenserdorf Pinache, dessen Gesamtfläche derzeit ca. 25 ha beträgt. Soll hier etwa ein Industrie-Waldenserdorf entstehen? 6. Ortsbild: Die mögliche Ansiedlung eines Industriegebietes widerspricht dem Gedanke, ein besonders typisches Ortsbild mit Streuobstgürtel, Straßendorf, etc. zu erhalten. 7. Hochwasserproblematik: Bereits jetzt gibt es im Pinacher Gewerbegebiet und den angrenzenden Wohngebieten bei Gewittern bzw. Starkregen eine ungelöste Hochwasserproblematik, die durch weitere Flächenversiegelung sicherlich nicht verbessert wird. Deshalb abschließend nochmals die Bitte, im TRP Landwirtschaft auch die Belange der ortsansässigen Landwirtschaft zu berücksichtigen und die wichtige landwirtschaftliche VRG nordwestlich von Pinache im Umfang von 22,9 ha auszuweisen und nicht zum VBG herabzustufen! Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 82 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/440 307 Wir unterstützen Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Einer pauschalen Forderung, landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im TRP keinerlei Herabstufungen von geplanten VRG zu VBG vorzusehen, wird Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung, nicht gefolgt. Eine solche Herabstufung ist in Einzelfällen möglich den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der TRP Landwirtschaft von gewesen und auch nur in besonders begründeten Einzelfällen tatsachlich hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet erfolgt. Im Übrigen ist der weiteren Forderung, keine "weiße Krägen" bzw. werden. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch "Pufferzonen" um Gemeinden herum vorzusehen, mit dem Planentwurf neue Baugebiete (Wohnen, Industrie, ....), Ausgleichsmaßnahmen für nachgekommen worden. Baugebiete (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und 0 weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften. Boden bzw. landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede bebaute, versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren. Aus diesem Grund lehnen wir eine Herabstufung von geplanten Vorrangflächen zu Vorbehaltsflächen oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die Gemeinden herum ab. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 83 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/441 307 Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP der Landwirte ausgefallen. Streuobstwiesen sowie Streuobstgürtel um Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz unsere Dörfer sind wertvolles Kultur- und Naturerbe und oft (Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur jahrhundertealt. Vor allem sind Streuobstwiesen aber ein Musterbeispiel Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Des Weiteren für die biologische Vielfalt, da sie über 5.000 Tier- und Pflanzenarten möchten wir darauf hinweisen, dass über 91 % der Vorrangfluren I und Lebensraum bieten. Sie zählen damit zu den artenreichsten über 94 % der Vorrangflur II als VRG bzw. VBG in die Planung des TRPs Lebensräumen Mitteleuropas. Und schließlich trägt auch die Sortenvielfalt eingegangen sind. Dementsprechend werden mit der - Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen der alten Obstsorten zur Biodiversität und regionalen Identität bei. Der Erhalt von Streuobstwiesen ist unbedingt zu gewährleisten und darf nicht Schutzstatus erlangen. herabgestuft oder als Pufferzone für Straßen, Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird. Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf nicht nachgegeben werden. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 84 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/442 307 Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenStellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung Württemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen und als Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Dem abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz Wunsch der Gemeinde Mönsheim für die Firma Porsche die Möglichkeit (Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur zu erhalten sich weiter nach Westen zu entwickeln und dafür wertvolle Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns Ackerböden zu opfern, darf auf keinen Fall nachgekommen werden. Auch vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich die Forderung um den Bebauungsplan „Schellenberg" einen Streifen von zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten 30 Meter ohne VRG und VBG freizuhalten, muss abgelehnt werden. gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen Entwicklungszentrum Porsche muss als VRG ausgewiesen werden und nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt! Die Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden. Gemeinde Mönsheim hat in den letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich - Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit viel Fläche verbraucht. Ausweisung vom IKG Gewerbepark Heckengäu, des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus Ausweisung Industriegebiet Schellenberg für das EZW Porsche, Golfplatz, erlangen. Steinbruch, Gödelmann 1 und Gödelmann !I sowie das künftige IKG Reute Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft zusammen mit Friolzheim, wo es sich wiederum um bestes Ackerland genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten handelt. Dieser Flächenfraß muss ein Ende haben. Unendliches Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die Wachstum ist in einer endlichen Welt nicht möglich! Der dörfliche Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren Charakter und das Landschaftsbild der noch schönen befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht weiter raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden. verbaut werden. Im Falle des B-Plans "Schellenberg" wurde lediglich der B-Plan Wir fordern, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe berücksichtigt und keine zusätzlichen 30 m. nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen. 443 444 308 308 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Als unmittelbarer Nachbargemeinde, bin ich sehr wohl an dem interessiert was mein Nachbar Niefern-Öschelbronn plant. Ich könnte mir eine Größe bis zu 10 ha vorstellen, was auch zum Verhältnis, Pinache 25 ha - Gewerbe 8ha, passen würde. - Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 85 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/445 309 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und - Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47) „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker") 446 447 448 310 311 311 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Grundsätzlich begrüße ich die stärkere Gewichtung, die die Landwirtschaft mit VRG und der Deklarierung von "regionalbedeutsamen Betrieben" künftig erhält. Als Betrieb, der in einem Mindestflurgebiet angesiedelt ist und mit der Landwirtschaft neben der Erzeugung von Lebensmitteln (Rindfleisch) auch noch die Landschaft pflegt und die Offenhaltung der Kulturlandschaft betreibt, kann ich dies nur begrüßen, auch wenn meine landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherlich nicht zur landwirtschaftlichen VRG zählen. Was mich jedoch sehr wundert, ist, dass mein Betrieb nicht als "regionalbedeutsamer Betrieb" deklariert wurde. Wir haben die Landwirtschaft seit 1994 neu aufgebaut und bewirtschaften seit vielen Jahren - seit 1999 -Flächen in großem Stil. Derzeit sind es rund 86 ha, davon sind 52 ha im "Gemeinsamen Antrag" aufgeführt, für den Rest (die "Grindenflächen" am Schliffkopf an der Schwarzwaldhochstraße im Nationalpark Schwarzwald) bestehen LPR-Verträge, aber auf Anweisung des Landwirtschaftsamtes keine Erwähnung im "Gemeinsamen Antrag".(...) Ich stelle daher den Antrag, meinen Betrieb ebenfalls als "regionalbedeutsamen Betrieb" zu deklarieren. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Betrieb auch künftig alle Entwicklungsmöglichkeiten hat, um seiner Rolle in der Landschaftspflege gerecht zu werden. - Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. 0 Stellungnahme wird gefolgt. Nach Überprüfung durch das zuständige Landwirtschaftsamt erfüllt der Betrieb die Kriterien (50 GV und/oder 50 ha in Bewirtschaftung) um als regionalbedeutsamer Betrieb kartographisch als "Vorschlag" ausgewiesen zu werden im TRP Landwirtschaft. Diese Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd. Nr. 267.17). + Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 86 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 449 311 Des Weiteren möchte ich auf einen Sachverhalt hinweisen, der hier in Reinerzau immer wieder für Missstimmung sorgt: Es gibt in Reinerzau einige Bereiche, die weder genutzt noch gepflegt werden. Von diesen Flächen breiten sich Neophyten wie Balsamine (Indisches Springkraut) und Japan-Knöterich, aber auch heimische Gewächse wie Adlerfarn und Brombeere auf genutzte Flächen aus und erschweren den Anliegern und Landwirten die Bewirtschaftung ihrer Flächen und somit die Offenhaltung der Landschaft. Diese Flächen sind fast ausschließlich im Besitz des Landes BadenWürttemberg und befinden sich beidseits der L 405. Solange das Land nicht fähig ist, auf seinen eigenen Flächen mit gutem Beispiel voranzugehen und diese in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und somit auch die weitere Ausdehnung von Neophyten zu unterbinden, sollte das Land keinerlei weitere Pflegeanforderungen und ähnlich Auflagen für private Grundeigentümer fordern. (...) 450 451 311 312 Ich möchte Sie bitten, auch diesen für die Erhaltung der Landwirtschaft wie des Landschaftsbildes sehr negativen Sachverhalt vom Regionalverband aus anzugehen und die für die Pflege dieser Flächen zuständigen staatlichen Einrichtungen dazu zu bringen, hier ihre Pflicht zu tun und mit gutem Beispiel voranzugehen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Sachverhalt hat keinerlei Relevanz für die Aufstellung des TRPs Landwirtschaft. 0 - Wir legen einen Widerspruch gegen einen Beschluss bezüglich der Vorranggebiete, welche eventuell unseren Hof ausschließen würde, ein. D.h. das Ausschlusskriterium von 50 Hektar oder 50 Großvieheinheiten würde für unseren Hof keinen Bestandsschutz gewähren. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bitte wird nicht gefolgt. Im Rahmen der Anhörung zum TRP Landwirtschaft wird und kann keine Aussage zur Art, Dauer oder Intensität der Bewirtschaftung bzw. Pflege (für private Grundeigentümer) gemacht werden. Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Regionalverband hat in den Arbeitskreissitzungen, zusammen mit u.a. Vertretern des RP Karlsruhe, den betroffenen Landwirtschaftsämtern und den Fraktionsvertretern des Regionalverbandes, beschlossen diese, von den Fachämtern ausgewiesene regionalbedeutsamen Betrieben, auch als solche im TRP mit Signalwirkung auszuweisen. Diese haben einen rein kartographischen Charakter und dienen als Hinweis für sonstige Planungen. Diese Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd. Nr. 267.17). Bei einem Verfahren im Umfeld eines ausgewiesenen regionalbedeutsamen Betriebes, wird dieser Aspekt der Regionalbedeutsamkeit gegebenenfalls nochmals geprüft. Als Mindestkriterium wurden 50 Großvieheinheiten und/oder 50 ha in Bewirtschaftung für einen regionalbedeutsamen Betrieb festgesetzt. Seite 87 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/452 313 Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass der RV der Landwirtschaft doch Kenntnisnahme. einen erheblichen Stellenwert beimisst und die Landbewirtschaftung wertschätzt. Die Bewertung im RV geht uns aber nicht weit genug. Wir sind ein Familienbetrieb, der in Generationen zu denken und zu wirtschaften hat. Wir können nicht nur an uns selber denken, sondern müssen bemüht 0 sein, die Produktionsgrundlagen sowohl für die kommende als auch für die darauf folgenden Generationen zu sichern. Daher ist es für uns unerlässlich, alles dafür zu tun, dass die landwirtschaftliche Fläche als absolute Produktionsgrundlage für unseren Betrieb als solche auch erhalten bleibt. 453 454 313 313 Wir fordern daher die Festlegung der Landwirtschaftsflächen nicht nur als „Vorbehaltsgebiet" sondern als Vorranggebiet, so dass die landwirtschaftliche Nutzung auf unseren Feldern absoluten Vorrang hat.(AdV: Betriebsstandort Pfalzgrafenweiler) - Genauso muss unser Hof als Standort einen absoluten Schutz erfahren. Der Schutzgürtel von 300m um den Hof muss absolute und unumwerfliche Gültigkeit haben. Es kann nicht sein, dass man landwirtschaftliche Betriebe unter enormen finanziellen und kräftezehrenden Aufwendungen aussiedelt und dann deren Existenz durch immer näher rückende Wohnund Gewerbebebauung aber auch Freizeiteinrichtungen zerstört. An den 300m Schutzgürtel MUSS sich jede Kommune halten - dafür hat der RV in seinem Teilregionalplan zu sorgen. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Stellungnahme wird nicht gefolgt. Wie auf S. 3 der Begründung zum TRP Landwirtschaft erläutert diente die digitale Flurbilanz dem RV als fachliche Grundlage für die kartographische Festlegung und textliche Definition von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft. Die Flächen in Pfalzgrafenweiler sind in der digitalen Flurbilanz als Vorrangfluren II und dementsprechend als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft wiederzufinden. Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der RV hat in den Arbeitskreissitzungen, zusammen mit u.a. Vertretern des Regierungspräsidiums Karlsruhe, den betroffenen Landwirtschaftsämtern und den Fraktionsvertretern des Regionalverbandes, beschlossen diese, von den Fachämtern ausgewiesene regionalbedeutsamen Betrieben, auch als solche im TRP mit Signalwirkung auszuweisen. Auf Grundlage der im Arbeitskreis abgestimmten Verfahrensweise werden die Betriebe als regionalbedeutsame Betriebe kartographisch ausgewiesen, wenn sie die hierfür notwendigen Mindestkriterien von 50 ha und/oder 50 Großvieheinheiten aufweisen. Dies wurde auch vom zuständigen Gremium des Regionalverbands ebenfalls beschlossen. Diese haben einen rein graphischen Charakter und dienen als Hinweis für sonstige Planungen. Diese Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd. Nr. 267.17). Bei einem Verfahren im Umfeld eines ausgewiesenen regionalbedeutsamen Betriebes, wird dieser Aspekt der Regionalbedeutsamkeit gegebenenfalls nochmals geprüft. Seite 88 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/455 313 Wir sehen uns als Primärproduzenten und Ressourcenerhalter in der Mitte Kenntnisnahme. der Gesellschaft und meinen, das Recht, ja die Pflicht zu haben für unsere 0 Existenzgrundlagen einzustehen - zum Nutzen unserer Kinder und der gesamten Bevölkerung! 456 457 458 459 314 314 314 315 Auch wenn man als Bürger denken könnte, Wimsheim wird doch nicht unsere extrem rar gewordenen Landwirtschaftlichen Flächen und letzten alten Streuobstwiesen für ein Gewerbe- oder Wohngebiet opfern... Glauben Sie mir wenn ich Ihnen sage - doch, sie werden es opfern. Jedes kleine Stückchen Land, jede Streuobstwiese, jeden noch so seltenen und wertvollen Obstbaum, jedes noch so kleine Stückchen natürliches Paradies... Es wird weichen. Warum? Es wird nur an Profit und Geld gedacht. Wenn ich mich mit den Herren und Damen des Rathauses unterhalte spielt einzig und allein das Geld eine Rolle. Die Gier nach mehr. Wenn aber alles gewichen ist und der Flächenverbrauch so hoch ist, dass um uns herum kein Biotop mehr steht... dann wachen alle auf, doch dann ist es zu spät. Unsere Landwirte haben bereits jetzt Schwierigkeiten ihre Tiere mit Heu zu versorgen Es muss teuer dazugekauft werden, denn die Flächen reichen nicht aus. Vorbehaltsflächen öffnen der Gemeinde Türen und Tore, die sie gnadenlos ausnutzen. Kenntnisnahme. 0 Kenntnisnahme. 0 Aus diesem Grund und der Erfahrung, die ich sammeln musste bitte ich Sie von Herzen um Ihre Unterstützung. Ich bitte Sie darum, die Vorbehaltsflächen nicht zuzulassen. Ich bitte Sie darum unsere Gemeinde Wimsheim zur Einsicht zu zwingen und die letzten Fleckchen Erde, Wiesen- und Streuobstwiesen vor dem bevorstehenden Flächenbrand zu schützen. Ich bitte Sie um die Kennzeichnung „Vorrangflächen". - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Stellungnahme wird nicht gefolgt. Auf der S. 4f. der Begründung zum TRP Landwirtschaft ist die allgemeine Vorgehensweise zur Findung von VRG und VBG ersichtlich. Aufgrund einer Bitte im Arbeitskreis Landwirtschaft (und nicht der Gemeinde Wimsheim) wurde eine kleine Fläche westlich der Wohnbebauung Wimsheims nochmals überprüft. Anschließend hat sich der Arbeitskreis dazu entschieden die Fläche nicht als VRG sondern als VBG auszuweisen. (siehe hierzu Aktenvermerk zur Ausweisung eines VRGs für die Landwirtschaft im Bereich Wimsheim Frischegrund vom 01.06.2015 als Anlage 12 zu B 23/2015) Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 89 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/460 316 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 461 316 Anmerkung: Es muss nicht jedes Stück Erde zubetoniert werden und nicht Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur 0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. jede Ortschaft braucht ein Industrie- oder Neubaugebiet. Des Weiteren haben wir schon genug Schwerverkehr in Pinache. 462 317 Ich unterstütze Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag Kenntnisnahme. landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im TRP Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung, den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der TRP Landwirtschaft von hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet werden. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch neue Baugebiete (Wohnen, Industrie, ....), Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als 0 leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften (für den letzten Fall benötigt man sowieso mehr Flächen!). Boden bzw. landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede bebaute, versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren. 463 317 Aus diesem Grund lehnen wir eine Herabstufung von geplanten Vorrangflächen zu Vorbehaltsflächen oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die Gemeinden herum ab. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Stellungnahme wird nicht gefolgt. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Mit dem Ziel und der Vorgehensweise zu Erstellung des TRP Landwirtschaft werden keine allgemeine sogenannte "weißer Kragen" oder eine abgestufte Umrandung einzelnen Ortslagen von Seiten der Regionalverbandes vorgenommen. Seite 90 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 464 317 Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil der Landwirte ausgefallen. +/ 0/- - 465 466 317 317 Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird. Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf nicht nachgegeben werden. Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenWürttemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern und als VRG bzw. VBG auszuweisen. - Abwägungs- und Beschlussempfehlung Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz (Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus erlangen. Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden. Stellungnahme wird nicht gefolgt. Mit dem Ziel und der Vorgehensweise zu Erstellung des TRP Landwirtschaft werden keine allgemeine sogenannte "weißer Kragen" oder eine abgestufte Umrandung einzelnen Ortslagen von Seiten der Regionalverbandes vorgenommen. Kenntnisnahme. Dieser gesetzlichen Aufgabe kommen wir mit der Aufstellung des TRP Landwirtschaft nach. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 91 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 467 317 Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem Entwicklungszentrum Porsche bzw. dem Gewerbepark Heckengäu muss als VRG ausgewiesen werden und nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt! Auch müsste mit der Naturschutzbehörde für diese Bereiche überlegt werden ob man mit der Gemeinde Mönsheim ein Landschaftsschutzgebiet (Streuobstwiesen /Kalkscherbenäcker/ Feldhecken) anregen könnte - dies würde den Landwirten und dem Landschaftsschutz dienen. Zudem wären die natürlichen Übergänge zum Naturschutzgebiet Kalkofen gesichert. +/ 0/- - 468 469 317 317 Der dörfliche Charakter und das Landschaftsbild der noch schönen „LEADER" - Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht weiter verbaut werden. Abwägungs- und Beschlussempfehlung Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz (Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus erlangen. Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden. Eine potenzielle Ausweisung von Landschaftsschutzgebiete ist nicht Bestandteil des TRP Landwirtschaft. Kenntnisnahme. 0 Wir fordern, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen. + Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Stellungnahme wird gefolgt. Der RV hat nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG den Auftrag, u.a. die landwirtschaftliche Böden zu schützen. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird mit dem TRP nachgegangen. Des Weiteren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus in der Region erlangen. Seite 92 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/470 318 Interessengemeinschaft Baiersbronner Landwirtschaft (IBL): Wir Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Regionalverband hat in den Arbeitskreissitzungen, zusammen mit u.a. Vertretern des RP Karlsruhe, protestieren auf das Schärfste gegen den anstehenden Beschluss über den betroffenen Landwirtschaftsämtern und den Fraktionsvertretern des die landwirtschaftliche Höfeverordnung. Nach unserer Meinung ist nicht Regionalverbandes, beschlossen diese, von den Fachämtern die Größe eines Betriebes der Maßstab für den Schutz und die ausgewiesene regionalbedeutsamen Betrieben, auch als solche im TRP Wirtschaftlichkeit, sondern viele kleine Betriebe mit ihren verschiedenen mit Signalwirkung auszuweisen. Diese haben einen rein kartographischen Produktionszweigen haben in der Regel bessere Zukunftschancen, auch Charakter und dienen als Hinweis für sonstige Planungen. Diese noch für nachfolgende Generationen. Nicht nur die Hofstelle allein muss Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd. Bestandsschutz haben, sondern auch die dazugehörenden Flächen. Diese Nr. 267.17). Bei einem Verfahren im Umfeld eines ausgewiesenen sind eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung eines regionalbedeutsamen Betriebes, wird dieser Aspekt der zukunftsfähigen Betriebes. Im Gegensatz zu Behörden und Ämtern muss Regionalbedeutsamkeit gegebenenfalls nochmals geprüft. Als in der Landwirtschaft in Generationen und nicht nur in Jahren Mindestkriterium wurden 50 Großvieheinheiten und/oder 50 ha in vorausgedacht werden. Nichts ist für Betriebsinhaber seelisch belastender Bewirtschaftung für einen regionalbedeutsamen Betrieb festgesetzt. als die unsichere Entwicklungsmöglichkeit eines Betriebes. Hier im Murgtal wird es nie Betriebe mit 50 ha oder 50 GV geben, da die Flächenstruktur mit der damit verbundenen Arbeitsbelastung nicht zu bewältigen ist. Auch sind nach wie vor die landwirtschaftlichen Familienbetriebe im Schwarzwald die erste und wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Tourismus, denn: „Wir sind nicht die Letzten von gestern, sondern wir werden die Ersten von morgen sein müssen!!” Der Spruch unserer Vorfahren lautete: „Es gibt keine Zeit. Sie kommt nicht wieder (Armut, Hunger)." Wir fordern Sie hiermit dringend auf, unsere Interessen zu vertreten und unseren Antrag zu unterstützen. (AdV: Unterschriftenliste mit 23 Unterschriften der Stellungnahme beigefügt) 471 472 473 319 320 321 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 93 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/474 322 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 475 323 Wir haben selbst bis 1993 landwirtschaftliche Flächen in dem nun herab Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur gestuften Gebiet landwirtschaftlich bewirtschaftet. Diese Flächen weisen Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. im Vergleich zu den nördlich und östlich liegenden Flächen eine sehr gute Bodenqualität für die Landwirtschaft auf. Vor allem in (wie seit Jahren verstärkt vorkommenden) trockenen Jahren ist hier der Ertrag mindestens doppelt so hoch, wie in den kargeren Böden. Dazu siedelte die Gemeinde Niefern-Öschelbronn einen großen landwirtschaftlichen Betrieb von der Gemarkung Niefern direkt in die nördliche Nachbarschaft dieses Gebietes um. Erstaunlicherweise ist 0 dieses Hof-Gebiet (Schweinestall für 2.000 Schweine und große Lagerund Futterhalle) nicht in der Legende des Teilregionalplanes Landwirtschaft 2015 Seite 65 als rotes „Wohnen Bestand"-Gebiet aufgeführt. Die Gemeinde kann dazu bestimmt Auskunft geben. Damit sind jetzt fünf landwirtschaftliche Betriebe auf Öschelbronner Seite und drei Betriebe auf Pinacher Seite im direkten Einzugsgebiet dieser Fläche. Es sind also acht landwirtschaftliche Betriebe In direkter Umgebung betroffen. 476 323 Die Herabsetzung des VRG für die Landwirtschaft zum VBG (lfd. Nr. 215; TöB-Nr. 2.30) steht damit im direkten Widerspruch zur bisherigen Politik. Deshalb bringe ich diese Einwendungen gegen die Herabsetzung vor. Die Herabstufung erfolgt schließlich nicht zum Selbstzweck, sondern ist bekanntermaßen der erste Schritt zur Weiterentwicklung zum (interkommunalen) Gewerbegebiet. Und das in einer Größenordnung von knapp 23 ha. Das widerspricht eindeutig den Zielen des Teilregionalplanes Landwirtschaft - Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft. (AdV: Zitate aus TRP Landwirtschaft folgen in Stellungnahmen: G (1), G (2), G (3) und Z (6)) Einwendungen werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 94 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 477 323 Auf derselben Legende des Teilregionalplanes Landwirtschaft 2015 Seite 65 ist ebenso das z.Z. entstehende Umspannwerk im Gewann „Rivoir" nicht eingezeichnet (?I), durch das für dieselben betroffenen Betriebe bereits jetzt landwirtschaftliche Flächen verloren gehen. In der jetzigen Zeit ist ein „Nicht-Wachsen" als landwirtschaftlicher Betrieb ein Rückschritt angesichts der europäischen Konkurrenzsituation mit ständig fallenden Rohstoff-, Fleisch- und Milchpreisen. Der Bestand der landwirtschaftlichen Betriebe ist durch diesen großen Flächenverlust in Zukunft nicht mehr gewährleistet. 478 323 Aufgrund der oben geschilderten Tatsachen darf in dieser Lage kein weiteres Land noch dazu mit dieser Bodenqualität der Landwirtschaft entzogen werden, sondern muss Vorranggebiet für die Landwirtschaft bleiben. Um in Zukunft rentabel Betriebe führen zu können, müssen hohe Investitionen In landwirtschaftliche Gebäude und Maschinen getätigt werden. Diese brauchen langfristige Planungssicherheit, die nur ein Vorranggebiet gewährleisten kann. Ein weiterer Grund für den Einwand gegen die Herabsetzung des Vorranggebietes besteht in der Lage dieses Gebietes: direkt nördlich grenzt an das herabzustufende Gebiet ein mitten in freier Fläche angelegtes Forstgrundstück an (weiße Fläche). Dieses Gebiet wurde aufwändig als Rückzugs- und Nistgebiet für Wildtiere und Vögel angelegt. Das für den Tierbestand wichtige Flurstück erfüllt seine Funktion nicht mehr, wenn direkt daneben in Zukunft ein Gewerbegebiet existiert. (siehe Forts.) +/ 0/- 0 Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Die Ausweisungen und nachrichtlichen Darstellungen im bestehenden Regionalplan 2015 Nordschwarzwald werden nicht im Rahmen des TRPs Landwirtschaft geändert oder ergänzt. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 95 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/479 324 (Forts.) Der Betrieb meines Großvaters, der bereits in Dritter Generation Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und von der Familie meines Bruders erhalten wird, bewirtschaftet ca. 20 ha. Da Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernwir ein Familienbetrieb sind, versteht es sich von selbst, dass ich meinen Öschelbronn. Bruder in jeder Minute meiner Freizeit bei der Arbeit auf dem Hof unterstütze. Beim zweiten Entwurf des TRP Landwirtschaft, wurde die landwirtschaftlichen Fläche von 22,9 ha, direkt an dem Betrieb meines Bruders angrenzend, vom VRG zum VBG herabgestuft, um die Entwicklung eines IKGs zu eröffnen. Die Herabstufung der 22,9 ha nordwestlich von Pinache auf Öschelbronner Gemarkung vom VRG zum VBG ist nicht hinnehmbar. Im ersten Entwurf war diese Fläche als größte zusammenhängende landwirtschaftliche VRG zwischen Öschelbronn und Pinache ausgewiesen, da es hier schon alle Voraussetzungen für ein VRG erfüllt. Umso mehr ist es verwunderlich und nicht nachvollziehbar warum diese Herabstufung zu einem VBG vorgenommen wurde, um die Planung eines IKGs offen zu halten. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 96 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 480 324 (Forts.) Diese Fläche erfüllt alle Voraussetzung für ein Vorranggebiet. Zu nennen wären hier: beste Bodenqualität, flurbereinigte Grundstücke, kurze Entfernung zum Getreidelager in Pinache (ca. 1,5km), Nähe (max.1000m entfernt) zu sieben landwirtschaftlichen Betrieben, davon fünf regionalbedeutsam, die auf die Bewirtschaftung dieser Fläche angewiesen sind, um ihre Existenz zu erhalten Damit nicht noch mehr, insbesondere wir kleine landwirtschaftliche Betriebe, von der Bildfläche verschwinden ist es unabdingbar die noch wenigen guten Böden zu schützen und der Landwirtschaft vorzuhalten. Gerade die kleinen Betriebe schaffen das Bewusstsein der Menschen für das Tier, als Milch- und Fleischproduzent, sowie für das nachhaltige wirtschaften unserer Ressourcen. Auch wenn unsere Lebensmittel von Lidl, Aldi usw. kommen, liegt doch der Ursprung in der Landwirtschaft. Dies ist wohl vielen Menschen heute unbekannt oder sie vergessen es einfach. Die Landwirtschaft dient der Ernährungssicherung, darum ist es auch ein Ziel des TRPs Landwirtschaft ertragreiche, für die Pflanzenproduktion unverzichtbare Flächen, zu bewahren sowie zu schützen. Zum Brot backen bedarf es Getreide, und ohne landwirtschaftliche Fläche ist es auch im Jahr 2015 noch nicht möglich Getreide ohne Ackerland anzubauen. (siehe Forts.) +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 97 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/481 324 (Forts.) Hier ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur aufgrund des ungebremsten Erschließens von Wohngebieten, und den Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. daraus resultierenden Wegfall von Flächen massiv unter Druck gerät. Dies wird deutlich, dass z. B. bereits Landwirte von der Mönsheimer Gemarkung schon viele Flächen auf Pinacher und Öschelbronner Gemarkung bewirtschaften, da die Flächen auf der eigenen Gemarkung nicht mehr ausreichen. Und die sieben ansässigen Betriebe, davon fünf regionalbedeutsam, auf der eigenen Gemarkung noch mehr unter Druck geraten. Umso wichtiger ist es an guten betriebsnahen Ackerflächen festzuhalten, damit sich der Druck nicht noch mehr erhöht und womöglich 0 langfristig den nächsten landwirtschaftlichen Betrieb zur Aufgabe zwing. Hier gilt es ein klares Signal ganz im Sinne für die Landwirtschaft zu setzen!!! Dass für ein Gewerbegebiet auf der ausgewiesenen Fläche kein direkter Autobahnanschluss besteht macht diesen Standort, aufgrund des Schwerlastverkehrs, ungeeignet. Darüber hinaus bedeutet ein IKG an dieser Stelle Immissionen wie Lärm, zusätzlichen Verkehr und durch die großflächige Versiegelung ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. (siehe Forts.) 482 324 (Forts.) Des Weiteren dient diese Fläche nicht nur der Landwirtschaft sondern auch der Naherholung für die Menschen, insbesondere der Einwohner von Pinache (erholungswirksame Landschaftsbilder, Raum für sportliche Aktivitäten usw.). Dies wäre nicht nur ein großer Verlust der Wohn- und Lebensqualität, sondern auch ein Verlust von Lebensraum für die Tierwelt. Und somit auch ein Problem für die gewünschte Tiervielfalt. Darüber hinaus schadet es auch dem Ortsbild unseres Waldenserörtchen, mit der ältesten Waldenserkirche in ganz Deutschland. Hier wäre dann auch die Verhältnismäßigkeit anzusprechen. Pinache hat eine bewohnte Fläche von ca. 25 ha, das geplante IKG soll 22,9 ha entsprechen. Somit hätte Pinache mit dem eigenen Gewerbegebiet (ca. 7,5ha) ein Gewerbegebiet von ca. 30,4 ha vor der Haustür und somit mehr Gewerbegebiet wie der Ort selber Wohngebiet hat. Dies ist für die Pinacher Einwohner völlig unakzeptabel!!! (siehe Forts.) Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 98 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/483 324 (Forts.) Das wirft die Frage auf, warum die Gemeinde NiefernKenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Öschelbronn bzw. der Nachbarschaftsverband Pforzheim, wo Niefern Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Mitglied ist, nicht auf Ihrer Seite des Ortes ein Gewerbegebiet baut z. B. im Anschluss der Gärtnerei Brennenstuhl. Eine Ansiedlung des IKG würde langfristig eine Umgehungsstraße mit sich bringen. Die Planung verläuft am Hof der Familie Göbel vorbei. Dies bringt noch mehr Flächenverbrauch und Zerschneidungen von 0 flurbereinigten Flächen mit sich. Doch wer braucht tatsächlich diese Umgehung? Ich lebe mit meiner Familie seit Jahren direkt an der Hauptstraße und wir haben uns an den Lärm gewöhnt. Wir wollen aber nicht noch hinter das Haus auf das Feld laufen und noch mehr "Dreck" und zerschnittenes Ackerland haben. Die Leidtragenden wären hier wieder die landwirtschaftlichen Betriebe. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 99 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 484 324 (Forts.) Wie man dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Wiernsheim, TOP 6 der Sitzung vom 14. Oktober 2015 entnehmen konnte, erklärte Gemeinderätin Brandauer, dass man sich bei der Planung der Ortsumgehung Pinache einig war, dass diese über die Gemarkung Öschelbronn wenig Sinn macht. Wenn doch diese angedachte Umgehung auf der Öschelbronner Gemarkung keinen Sinn macht, warum hält man dann, in Kombination mit dem IKG, noch daran fest? Wo bleibt hier der sparsame Umgang unserer endlichen Ressource, der Lebensgrundlage Boden? Die Entscheidung die Fläche zum Vorbehaltsgebiet oder sogar wie vom Nachbarschaftsverband Pforzheim gefordert komplett als weißes Fenster auszuweisen, läuft allen erklärten Zielen des Teilregionalplans zuwider. Zu nennen sind hier z.B. das Ziel den Flächenverbrauch insgesamt einzuschränken, eine wirtschaftliche Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern und insbesondere besonders ertragreiche Böden für die zukünftige Ernährungssicherung zu erhalten. Wie oben bereits aufgeführt liegen bei dieser ausgewiesenen Fläche von 22,9ha alle Voraussetzungen vor und lassen von Seiten der Landwirtschaft keinen Ermessenspielraum zu. Um das Überleben der sieben Betriebe zu sichern, ist im Zweifel für die Landwirtschaft mit Ihrer Mehrfachaufgabe zu entscheiden! Da es vom Teilregionalplan Landwirtschaft das Ziel ist die Landwirtschaft zu schützen, bitte ich Sie, den Regionalverband Nordschwarzwald, die ausgewiesene Fläche von 22,9 ha, nordwestlich von Pinache, wie im ersten Entwurf, als Vorranggebiet der Landwirtschaft auszuweisen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 100 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/485 325 Bei der Suche nach dem Regionalplan Landwirtschaft 2015 und dem Kenntnisnahme. Plansatz stieß ich auf der Homepage RV Nordschwarzwald auf einen Textteil, in denen beschrieben ist, was für Kernthemen der Regionalverband Nordschwarzwald mit Grundlage des LplG BadenWürttemberg hat. Beim genaueren betrachten des LplG und des Plansatzes mit seinen enthaltenen Grundsätzen, Zielen und Vorschlägen scheint die Land- und Forstwirtschaft ganzheitlich gesehen als scheinbar privilegiert im Bezug auf den Standort Nordschwarzwald. Es machte uns Natur- und Landwirtschaftsverbundenen, gerade in Zeiten von extremster Flächenversiegelung, Hoffnung. Die Hoffnung, das wertvolle landwirtschaftliche Flächen erhalten und geschont werden und somit einen Teil dazu beitragen die Landwirtschaft in unserer Region zu erhalten, leistungsstark zu machen und sogar den Fortbestand kleinerer landwirtschaftlicher Familienbetriebe zu sichern. Weiter heißt es auf der Homepage, dass die Zukunftsregion Nordschwarzwald ein Standort mit hoher Lebensqualität ist. Die Schönheit 0 der Landschaft, reizvolle Kur- und Erholungsorte....hohen Freizeitwert, dessen sich die Zukunftsregion Nordschwarzwald rühmen darf. Es heißt sogar: "DIE REGION NORDSCHWARZWALD - DORT ARBEITEN, WO ANDERE URLAUB MACHEN!"(...) Allein an diesen Kernthemen wird jedem klar, dass dieser Regionalverband unabdingbar für unsere Gesellschaft ist. Er gibt bzgl. der Flächennutzung die Richtung vor und wird dadurch benötigt um ein Gleichgewicht zwischen Kapitalismus, Umwelt und Gesellschaft herzustellen. Es müssen Konsense gefunden, Kompromisse eingegangen und mit Sachverstand Entscheidungen getroffen werden, die keinem einzelnen als Person oder Teil einer Gruppe einen Vorteil verschafft. Vielmehr müssen die Entscheidungen fair, liberal und im Blick des "Großen Ganzen" eine Struktur und Sinnhaftigkeit aufweisen. Betrachte ich nun aber den Grund weshalb ich diese Stellungnahme schreibe, versuche ich mit meiner Stimme als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, welche ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 101 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/486 325 Die Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung der Entwicklung Kenntnisnahme. Bisher sind keine Ausweisungen oder Festlegungen eines IKGs widerspricht ganzheitlich den Zielen des TRP Landwirtschaft bezüglich landwirtschaftliche Flächen in der Region Nordschwarzwald Plansatz Landwirtschaft. Als Eigentümer von Ackerland in der betroffenen verbindlich ausgewiesen worden. Diese landwirtschaftliche Gebiete Fläche sowie zukünftiger Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes an werden im TRP Landwirtschaft (im Entwurf) dementsprechend mit der direkter Angrenzung der Fläche, bringe ich im Zuge der künftigen Rechtsverbindlichkeit des TRPs erstmalig einen rechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung Einwände gegen die Herabsetzung von VRG für Schutzstatus erlangen. Siehe hierzu auch: Abwägungs- und die Landwirtschaft zum VBG, vor. Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernIm Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft sind Ziele, Grundsätze und Vorschläge Öschelbronn. vermerkt, die im Konflikt mit der Herabstufung dieser Fläche zum VBG, und der damit verbundenen Entwicklung eines IKGs auf 22,9 ha Fläche (AdV: in Niefern-Öschelbronn) offen halten, steht. 0 § 13 Landesplanungsgesetz: Verbindlicherklärung, öffentliche Bekanntmachung (1) Die Ziele und Grundsätze eines Regionalplans werden von der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde durch Genehmigung für verbindlich erklärt. Begründung sowie Untermauerung meiner These, dass dieser Herabstufung aufgrund der im Plansatz genannten Ziele und Grundsätze entgegen gewirkt werden muss, ist in § 13 LplG eindeutig geregelt. Die Ziele und Grundsätze sind verbindlich. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 102 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/487 325 Lt. Plansatz: landwirtschaftliche Produktionsfläche ist in der Region zu Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur sichern. Ist das der Fall, wenn 22,9 ha wertvolle Ackerfläche zum Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Vorbehaltsgebiet herabgestuft wird? Die als Vorbehaltsgebiet (lfd. Nr. 215 TöB-Nr. 2.30) herabgestufte Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Pinache. Die Bodenqualität ist mit einer der besten, die es rund um Pinache gibt und im Vergleich zu Böden in Nachbargemeinden als steinlos bezeichnet werden kann und somit für Ackerbau die Grundlage für erfolgreichen Anbau von Nahrungsmitteln ist. Aufgrund einer natürlichen Senke zum Glattbach hin entsteht in nässeren Jahren jedoch eine gewisse Staunässe. Diese Staunässe insbesondere in der Talsohle macht diesen Standort als Gewerbefläche ungeeignet, ermöglicht aber in trockenen Jahren wie z. B. 2015 für die Landwirtschaft trotzdem gute Erträge. Laut Wirtschaftsfunktionenkarte/Flurbilanz/Ackerzahl (MLR) ist diese 0 Fläche als Vorrangfläche Stufe I eingestuft. Sehr gute Böden/ sehr gute Bodengüte! Diese Karte zeigt Flächen auf, die langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben müssen. Weiter heißt es: Diese Flächen bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft. Zudem heißt es bei Vorrangflur Stufe I: Die Vorrangflur I umfasst überwiegend Flächen, die wegen der ökonomischen Standortgunst oder wegen ihrer besonderen Eignung für den ökonomischen Nahrungsmittelanbau unverzichtbar und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung unbedingt vorzubehalten sind. Umwidmungen z.B. als Bauland, Verkehrsflächen, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen müssen ausgeschlossen bleiben. Quelle: Herausgeber Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 103 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/488 325 Lt Plansatz: Landwirtschaft soll als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur der Region erhalten und weiterentwickelt werden. Wie soll die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Landwirtschaft als ein leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und weiterentwickelt werden, wenn landwirtschaftlichen Betrieben Fläche in solch einer Größenordnung ersatzlos genommen wird. Wird die Situation in Pinache, Wiernsheim und Öschelbronn betrachtet so lässt sich leicht feststellen, dass sich die Hauptanbaufläche der Öschelbronner und Pinacher Landwirte genau zwischen Pinache und Öschelbronn befindet. Für sieben dort angesiedelte landwirtschaftliche Betriebe ist in diesem Bereich der genannten Fläche die Hauptanbaufläche und somit die Grundlage ihrer Existenz. Dieser Flächenfraß wäre somit ein enormer Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig. Gerade im Angesicht der Tatsache, dass durch die Neuansiedlung eines Umspannwerkes (nördlich von Pinache) die Bodenversiegelung rund um 0 Pinache schon fortgeschritten ist und den landwirtschaftlichen Betrieben diese Fläche fehlt, wäre ein weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Fläche ein weiteres Problem für die landwirtschaftlichen Betriebe und deren Existenz. Wird sogar die ganze Gemeinde als Gesamtes betrachtet muss der Flächenverbrauch durch Wohngebiete in Wiernsheim mit Roßland II und Lochmannskreuz sowie in Serres mit Kohlplatte I und nun auch Kohlplatte II mit in die Thematik aufgenommen werden und als Ganzes im Bezug auf Versiegelung von landwirtschaftlicher Fläche betrachtet werden. Im Angesicht dieser Tatsache lässt sich nun leicht erkennen, dass es mit dieser Herabstufung zum Zielkonflikt mit dem Plansatz kommt. Dieser Grundsatz der Weiterentwicklung der Landwirtschaft in der Region, und das auch noch leistungsfähig, kann nicht erfüllt werden. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 104 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 489 325 Lt. Plansatz: Die Landwirtschaft (Mehrfachaufgabe) soll aufgrund ihrer Leistungen für das Allgemeinwohl erhalten und weiterentwickelt werden. Wenn diese Fläche auf VBG herabgestuft werden sollte, so wird dies bzgl. der Landwirtschaft mit Sicherheit eines gewiss bewirken. Es wird aufgrund des Flächenfraß nicht mehr möglich sein, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe leistungsfähig bleiben. Die Aufgabe eines Betriebes wäre die Folge. Die meisten denken sicherlich: " Ein Landwirt mehr oder weniger." Doch die Realität ist eine andere. Was ist, wenn gerade dieser landwirtschaftliche Betrieb aufgeben muss, der einen Biohof mit Bioladen hat? Was ist, wenn der landwirtschaftliche Betrieb aufgeben muss, der noch Kartoffeln ab Hof verkauft? Was ist, wenn die Nachbarskinder nicht mehr zum Landwirt neben an gehen können, um die Landwirtschaft kennen zu lernen? Dann ist der Grundsatz der Mehrfachaufgabe lt. Plansatz nicht erfüllt. 490 325 Lt. Plansatz: Regional besonders bedeutsame Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlagen geschont werden und sind als Vorranggebiet für die Landwirtschaft festgelegt. Hier muss ich auf die oben genannten Punkte bzgl. Bodengüte und regional bedeutsame Böden mit der Flurbilanz des Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz verweisen. Zusätzlich möchte ich hier auf den ersten Entwurf verweisen. Dort war diese Fläche als größte zusammenhängende landwirtschaftliche Vorrangfläche zwischen Öschelbronn und Pinache ausgewiesen, da hier alle Voraussetzungen für ein Vorranggebiet erfüllt wurden und immer noch erfüllt sind. Deshalb ist es sehr verwunderlich und nicht nachvollziehbar, weshalb diese Herabstufung zu einem Vorbehaltsgebiet vorgenommen wurde, um die Planung eines IKG offen zu halten. Das diese Fläche ein Standort für die Landwirtschaft ist, der eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglicht rechtfertigen folgende Fakten: In Pinache ist ein modernes Getreidelager der BayWa angesiedelt (ca. 1,5 km), flurbereinigte Ackerbauflächen, beste Bodengüte, direkte Nähe zu sieben landwirtschaftlichen Betrieben. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 105 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 491 325 Durch die großen Flächen rund um Pinache und den kurzen Anfahrtswegen von Produktionsstätte (Feld) zum Getreidelager wird aus ökologischer und ökonomischer Sicht nachhaltig und effizient produziert. Die Versiegelung der Fläche würde diese Art und Umfang der Produktion nicht mehr möglich machen. Stattdessen würde die Kapazitätsfähigkeit des Getreidelagers eine Getreideanlieferung aus weiter entfernten landwirtschaftlichen Flächen von Nöten machen, um die Kapazität des Getreidelagers auszuschöpfen, was wiederum die Gesamtbilanz des CO2 Ausstoßes negativ beeinflussen würde. Davon abgesehen, was es Verkehrstechnisch (Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit/ 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) für die umliegenden Gemeinden bedeuten würde. 492 493 325 325 Lt. Plansatz: Regionalbedeutsame Flächen für die Landwirtschaft sind als VBG für die Landwirtschaft festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Wie schon erwähnt, befinden sich in unmittelbarer Nähe 7 landwirtschaftliche Betriebe. Darunter befinden sich laut RV nur 5 regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe. Hier wurde sogar extra ein landwirtschaftlicher Betrieb von Niefern nach Öschelbronn umgesiedelt. Wieso wird in der Nähe von 5 Regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe, solch eine große Fläche von 22,9 ha zum VBG herabgestuft? An diesem Punkt möchte ich gern auf ein Protokoll im Zuge des TRP Landwirtschaft 2015 verweisen. In diesem gibt es unter anderem Aussagen seitens Landratsamt Enzkreis, Landwirtschaftsamt, sowie seitens Regierungspräsidium KA, Ref 21 Landwirtschaft/ Betriebswirtschaft , wie z.B. Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen und diese vor weiteren Eingriffen schützen. Es ist die Sprache von Bestandssicherung/ Flächenverbrauch durch Plansatz verringern bzw. auf weniger wertvolle Flächen zu lenken/ Ziel der Landesregierung = Flächenverbrauch einzudämmen. Diese Aussagen stehen ebenfalls der Herabstufung der Fläche zum VBG entgegen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 0 Kenntnisnahme. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Auch ein VBG genießt mit dem TRP Landwirtschaft erstmalig einen regionalplanerischen Schutzstatus, der bei nachfolgenden Planungen mit entsprechend hohem Gewicht in Abwägungen einzustellen ist. Kenntnisnahme. (Siehe vorherigen Abwägungs- und Beschlussvorschlag) 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 106 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 494 325 Als nächstes möchte ich auf die Satzung des Regionalplan 2015 Nordschwarzwald in seiner ganzen Ausführung verweisen und werde im folgenden für diese Entscheidung wichtige Ziele und Grundsätze dieser Satzung aufführen. - Natur und Umwelt ist das Kapital der Region und sollen daher erhalten, gepflegt und, wo noch möglich, verbessert werden - dies ist selbstverständliche Verpflichtung. Begr.: Der Erhalt der Kulturlandschaft durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflege ist eine vorrangige Aufgabe, um Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Es versteht sich von selbst, dass die landschaftlichen und naturräumlichen Potentiale nicht kurzsichtig geopfert werden dürfen. - G (6) Hochwassergefährdete Bereiche sind grundsätzlich von weiterer Bebauung freizuhalten. Die Struktur der historisch gewachsenen Ortskerne...und Siedlungen mit besonderem Siedlungscharakter sind zu erhalten. (siehe Forts.) 495 325 (Forts.) - G (7) Große, ökologisch weitgehend intakte Freiräume sollen erhalten werden. Dazu sollen weitere Zerschneidungseffekte vermieden und vorhandene Zerschneidungen auf ein nicht vermeidbares Maß zurückgenommen werden. Anzustreben sind dazu u.a. große, von vermehrt auftretendem Verkehrslärm befreite Zonen in VBG für die Erholung. Begr.: Ein Qualitätsmerkmal zur Beurteilung des Zustandes der Kulturlandschaft ist die Größe und Flächenform von Landschaftsräumen, die nicht von Verkehrstrassen durchschnitten werden. Vor allem das Straßennetz führt zu einer Zerschneidung der Freiräume mit starken Nachteilen für verschiedene Nutzungen. Betroffen sind u. a. die freiraumbezogene Erholung und der Schutz der Fauna. Die Verinselung der Freiräume kann gerade in der Tierwelt durch die Barrierewirkung der Trassen zu einer Isolation von Populationen und damit zu einem langfristigen Verlust an Arten führen. Auf die Erholungseignung der Landschaft wirkt sich die Zerschneidung besonders durch die bestehenden Lärmbänder entlang der Trassen negativ aus. Beim Landschaftsverbrauch durch neue Verkehrsanlagen ist deshalb neben dem reinen Flächenverbrauch vor allem auf die nachteiligen Effekte durch die Landschaftszerschneidung zu achten. (siehe Forts.) +/ 0/- 0 Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Der TRP Landwirtschaft hat zum Ziel landwirtschaftliche Produktionsflächen (erstmalig) in der Region zu sichern. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Dabei wird nicht gegen die hier genannten Grundsätze des bestehenden Regionalplans 2015 gehandelt. Siehe hierzu auch Anlage: Abwägungsund Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe vorherigen Abwägungs- und Beschlussvorschlag als auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 107 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/496 325 (Forts.) - G (8) Zur Verringerung des Landschaftsverbrauches ist i.S. der Kenntnisnahme. Siehe vorherigen Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nachhaltigkeit der Inanspruchnahme von Boden durch ein als auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung Flächenmanagement entgegenzusteuern. Dazu ist die Nutzung von eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Freiräumen für Siedlungen und Infrastruktur durch Konzentration, Bündelung, Ausbau vor Neubau, Nachverdichtung sowie Brachflächennutzung auf das notwendige Maß zu beschränken; verdichtete Bauweisen sind anzustreben. Die Sanierung, Neuordnung und Funktionsfähigkeit der Ortsmitten und historisch gewachsenen Ortskerne soll besonders gefördert werden. Dabei ist besonders auf eine verträgliche Mischung der Funktionen und Nutzungen und die Schaffung eines 0 positiven Wohnumfeldes zu achten. Auf die Bedürfnisse der älteren Menschen, Familien und Kinder soll besonders Rücksicht genommen werden. Begründung: Für die Region Nordschwarzwald ist eine nachhaltige Siedlungsentwicklung anzustreben; dem anhaltenden Landschaftsverbrauch soll durch ein Flächenmanagement entgegengesteuert werden. Dabei gilt: Innenentwicklung hat Vorrang vor Außenentwicklung. - 2.7 G (2) Es ist anzustreben, dass die interkommunalen Gewerbegebiete eine angemessene Anbindung an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs haben. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 108 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 497 325 Meine Eltern bewirtschaften nun in dritter Generation ein landwirtschaftlichen Betrieb in Pinache und wird in Zukunft durch Hofübergabe im Familienbetrieb fortgeführt werden. Dieser landwirtschaftliche Betrieb ist nun der letzte Betrieb in Pinache, mit Tierhaltung. Neben dem konventionellen Ackerbau werden bei uns Kartoffeln angebaut, die sich u.a. durch direkten Verkauf ab Hof als regionales Produkt einer hohen Nachfrage erfreuen. Pinache ist ein Waldenserort mit der ältesten Waldenserkirche Deutschlands. Der Ort hat eine Anordnung der Häuser, wie sie in Waldenserdörfer üblich waren. Gerade Hauptstraße mit den Häusern direkt an der Straße mit einem langgezogenen Garten hinter dem Haus und Streuobstwiesen in unmittelbarer Nähe. Als meine Großeltern mit dem landwirtschaftlichen Betrieb ausgesiedelt waren, war nördlich des Betriebes bis hin zum Plattenwald lediglich der landwirtschaftliche Betrieb der Familie X (AdV: namentlich genannt) und sonst nichts, wie es sicherlich jeder als Aussiedlerhof kennt. Seitdem hat sich einiges getan. Nördlich angrenzend befindet sich nun schon seit Jahren das Industriegebiet Pinache, dessen Zufahrtsstraßen durch bewohntes Gebiet führt. Und nun soll an der westlichen Seite des Betriebes, eine Fläche von 22,9 ha als VBG herabgestuft werden, welche direkt an das Hofgelände meiner Eltern angrenzt. Der einst ausgesiedelte landwirtschaftliche Betrieb wäre somit eingekesselt. In der als VBG abgestuften Fläche befinden sich Flurstücke, die im Rahmen eines Pachtvertrages von uns als Familienbetrieb zum Anbau von Nahrungsmitteln verwendet werden. Darüber hinaus befinden sich, wie schon erwähnt, in dieser Fläche Flurstücke in meinem Besitz sowie im Besitz meiner Eltern. Der Wegfall dieser Fläche hätte für die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes einschneidende Folgen, was den letzten landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung in Pinache in Existenznot bringen würde. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 109 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 498 325 Die 22,9 ha große Fläche befindet sich westlich vom Pinacher Gewerbegebiet und liegt höher als dieses. Die Talsohle in dieser Fläche bildet der Glattbach, welcher einmal durch Pinache Richtung Großglattbach führt. Die Versiegelung der ausgewiesenen Fläche von 22,9 ha, die fast der Gesamtfläche des Innenbereichs der Gemeinde Pinache von ca. 25 ha entspricht ist bzgl. der Hochwassergefahr sehr problematisch zu sehen. Des Weiteren führt es zu drastischen Einschnitten bzgl. des Ortsbildes eines Waldenserdorfes, der Wohnqualität sowie Naherholung. Gründe die ebenfalls mit in dem Plansatz genannten Ziele und Grundsätze im Konflikt stehen. Doch nicht genug mit dieser Fläche. Wird diese Herabsetzung der 22,9 ha großen Fläche auf VBG beschlossen, so wird es ein leichtes sein, dieses IKG durchzusetzen. Die Folge wäre eine Umsetzung einer Umgehungsstraße, die weitere 3 ha wertvolles Ackerland kosten würde. Zug um Zug wären alle guten Grundsätze und Ziele des Regionalplan Landwirtschaft dahin. Solch ein Gebiet mit Potential in Form von guter Infrastruktur (Getreidelager), Zukunftsorientierte landwirtschaftlichen Betriebe in unmittelbarer Nähe und dem aller wichtigsten - sehr guten, steinlosen Boden wäre durch die Vorrangstellung der Landwirtschaft ein Garant für die regionale Landwirtschaft und deren leistungsfähigen Weiterentwicklung. Werden für diese Fläche von 22,9 ha die Vorteile der Landwirtschaft den Nachteilen des IKG gegenübergestellt, so lässt es aufgrund der dargestellten Fakten nur eine Lösung zu. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 110 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 499 325 Übersicht: Wird diese Fläche auf Vorbehaltsgebiet herabgestuft sowie als Interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen, so wird diese Maßnahme weitreichende Folgen mit sich ziehen. - Flächenfraß der 22,9 ha für das IKG, Im Zuge des IKG kommt mit Sicherheit die Umgehungsstraße für Pinache (siehe FNP), Flächenfraß von zusätzlichen 3 ha, Flurbereinigung die vor Jahren durchgeführt wurde wäre umsonst gewesen, Zerschneidung großer Parzellen/Flurstücken/ bewirtschafteten Äckern, kein Mitbestimmungsrecht bei Ansiedlung von Gewerbe (Bsp. Hafner - Wimsheim), höheres Verkehrsaufkommen wodurch umliegende Gemeinden ebenfalls eine Umgehungsstraße wollen = Flächenfraß (Teufelskreis), Immissions- und Emissionsbelastung d. Gemeinde Pinache, Wahrnehmbares Ortsbild, Hochwassergefahr wird noch größer (siehe 2013), eventuelle Zwangsaufgabe von landwirtschaftlichen Betrieben mit allen Folgen. 500 325 Lösungsvorschlag um dem höheren Verkehrsaufkommen durch ein IKG in den einzelnen Gemeinden entgegen zu wirken: Hier wäre eine Lösungsvariante erstrebenswert, die nicht nur für einen Teilort die Beste wäre, sondern eine Variante bei der mehrere Gemeinden einen Vorteil hätten. Z.B. Gewerbefläche mit unmittelbarer Autobahnanbindung (wie z.B. Heimsheim/ Wurmberg/ Pforzheim Nord). An diesem Punkt wäre nun zu überlegen ob dieses IKG an diesem Standort überhaupt Sinnvoll wäre. Natürlich bringt ein IKG für die Gemeinde und indirekt für die Bürger auch Vorteile. Doch sollten bei solch einer Entscheidung die Nachteile eines IKG über einen Standort entscheiden? Ich meine ja. Aus meiner Sicht habe ich die wesentlichen Nachteile eines IKG an diesem Standort aufgeführt und belegt. Darüber hinaus habe ich aufgeführt welche Ziele und Grundsätze dieser Herabstufung widersprechen bzw. entgegen stehen. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 111 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/501 325 Seit Mitte letzten Jahres bin ich Bürger in Niefern-Öschelbronn. Aus Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur diesem Grund müsste ich aus Sicht der Gemeinde Niefern-Öschelbronn Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. über diese Zukunftsperspektive informiert sein. Dem ist leider nicht so. Deshalb stellt sich mir die Frage, wieso der Bürger Seitens der Gemeinden (sei es nun Pinache oder Niefern-Öschelbronn) nicht bzw. nur spärlich darüber informiert wird, dass auf der Gemarkung NiefernÖschelbronn ein Fläche zum VBG herabgestuft und somit ein IKG offen gehalten wird. Hier geht es doch nicht über die Aufstellung von 0 Parkbänken oder die Einführung von Parkgebühren etc.. Hier geht es um eine Einschneidende, für manche Existenzielle und für die Zukunft Richtungsweisende, nicht umkehrbare Maßnahme und Entscheidung. Selbst wenn in dieser Fläche Land liegt, welche in Privatbesitz ist, ist doch das mindeste, dass diese Personen über das Vorhaben der Gemeinde informiert werden. Nicht einmal das fand statt. Letztlich wird der Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Ist das Richtig? (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 112 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/502 325 (Forts.) In einem demokratischen Land, in einem Land indem das Volk die Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Mitsprache und Macht haben sollte mitzuentscheiden. Letztlich wird der Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Ist das C506Richtig? In einem demokratischen Land, in einem Land indem das Volk die Mitsprache und Macht haben sollte mitzuentscheiden. Letztlich wird das Ergebnis ein Indikator dafür liefern, wie es um unsere Mitsprache als Volk und vor allem als betroffene steht. Zudem wird das Ergebnis in Verbindung mit der hohen Anzahl der Stellungnahmen als Aussage der betroffenen Bürger Richtungsweisend für alle Stellungnahmen sein und somit auch den Stellenwert einer Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmen. Werden diese Stellungnahmen in Art und Umfang nicht gewertet, so werden nicht nur die 0 Stimmen einiger weniger, sondern dann werden die Stimmen von sehr vielen Ortsansässigen nicht gehört, die sich teilweise schon seit Generationen in das Gemeindeleben auf dem Land integriert haben und ihren Teil für das Wohl der Allgemeinheit beigetragen haben. Es wird Zeit, dass genau diese Bürger etwas zurück bekommen bzw. sogar nur etwas erhalten wollen, was schon besteht und durch Landwirte gepflegt wird. Wer sonst, wenn nicht der betroffene Bürger, soll und darf darüber entscheiden, was direkt vor der "Tür" einer Gemeinde beschlossen wird? 503 504 325 326 Zusammengefasst ist diese Herabstufung dieser Fläche aufgrund ökologischen sowie ökonomischen Gesichtspunkten ein schlechter Standtort. Aufgrund meiner Ausführungen und den genannten Gründen bitte ich Sie, als Regionalverband Nordschwarzwald, die 22,9 ha große Fläche als landwirtschaftliches Vorranggebiet auszuweisen und dem Wunsch des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim nicht nachzugehen. Zunächst begrüße ich die Erstellung des TRPs Landwirtschaft ausdrücklich. Damit wird der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen sowie dem bundesweiten Ziel, den Flächenverbrauch deutlich zu senken, Rechnung getragen. Dennoch möchte ich zu einem Gebiet Einwände und Bedenken äußern. Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Kenntnisnahme. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 113 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/505 326 Ich selbst bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb auf der Stellungnahme wird nicht gefolgt. In Anlehnung an die in der Begründung Gemarkung Horb-Ahldorf und bin durch die Ausweisung der besagten erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe Fläche östlich der Autobahn indirekt betroffen. Ausgewiesen wird hier S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der lediglich VBG für Landwirtschaft auf den Gemarkungen Horb-Ahldorf und Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen Horb-Mühringen (Gewann Kohlberg). Zudem ist die Absicht der Stadt Horb abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP für eine künftige Gewerbeentwicklung kenntlich gemacht. Ich selbst sehe Landwirtschaft münden. Bereits in der informellen Vorabbeteiligung wurde diese Einstufung als falsch an. Die Fläche ist in Gänze als VRG für nach Gesprächen mit der Stadt Horb bei Horb-Ahldorf die Fläche zum Landwirtschaft auszuweisen. VBG im TRP Landwirtschaft herabgestuft. Damit geben wir der VVG Horb die Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte gewerbliche Entwicklung. Aktuell halten wir diese städtische Entwicklung für nachvollziehbar und raumplanerisch vertretbar. 506 326 Begründung: Wertvolle Ackerfläche: Wir finden in diesem Gebiet wertvolle Ackerflächen vor. Mit durchschnittlich 50-55 Bodenpunkten liegen damit in dieser Region sehr gute Böden vor. Zudem wurden durch eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Flurneuordnung sehr gute Flächenstrukturen geschaffen. Diese Böden wären der Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen. Dies widerspricht den Kriterien einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und auch der gesellschaftlichen Verpflichtung, den Verlust wertvoller Flächen zu minimieren. (siehe Forts.) Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 114 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/507 326 (Forts.) Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe: Auf der Gemarkung Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag. Ahldorf wirtschaften insgesamt noch 6 landwirtschaftliche Betriebe, auf der Gemarkung Mühringen wirtschaften noch 3 Betriebe. Diesen Betrieben würde durch die Ansiedlung von Gewerbe Fläche in erheblichen Umfang entzogen. Der Flächenentzug würde entweder direkt durch die Bebauung von Flächen entstehen oder aber indirekt durch das Herauskaufen von Tauschflächen für die Eigentümer des potentiellen Baulands. Durch die Verknappung der Fläche würde sich der Flächenkaufpreis auch außerhalb der potentiellen Gewerbefläche deutlich erhöhen. Diese höheren Flächenpreise würden die Wirtschaftlichkeit der Bodenbewirtschaftung 0 deutlich reduzieren. Ein Flächenverlust könnte zudem getätigte Investitionen in Maschinen und Gebäude nicht mehr finanzieren. Den Gemarkungen Ahldorf und Mühringen wurde bereits durch den Bau der Autobahn A81 mit seiner Anschlussstelle sowie der B32 erheblich landwirtschaftliche Fläche entzogen. Eine Flurneuordnung versuchte zwar die verbliebene Fläche strukturell zu ordnen, der Verlust der Fläche blieb aber. Eine weitere Entwicklung zu Gewerbe hätte durch erneuten Flächenentzug sicher zur Folge, dass landwirtschaftliche Betriebe aufgeben müssten. (siehe Forts.) 508 326 (Forts.) Argument bestehende Planung: Die bisher als Gewerbe beabsichtigte Fläche ist meines Wissens nicht in einem FNP fixiert. Sie spiegelt lediglich den Wunsch der Kommune bei der letzten Erstellung des Regionalplanes wieder. Zum damaligen Zeitpunkt wurde den Belangen der Landwirtschaft noch weniger Rechnung getragen. (siehe Forts.) Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 115 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/509 326 (Forts.) Argument Anbindung Autobahn Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag. Mit der Absicht, Gewerbeflächen zu erschließen, wurde auch die direkte Anbindung der Ortschaft Mühringen sowie des bereits vorhandenen Gewerbegebiets Bergwiesenäcker an die Autobahn verfolgt. Dazu sollte eine Straße vom bestehenden Gewerbegebiet Bergwiesenäcker direkt zur Anschlussstelle führen. Nur damit sei auch das Gewerbegebiet 0 Bergwiesenäcker mit teilweise noch unbebauten Flächen vermarktbar. Hier ist anzuführen, dass das bisherige Gewerbegebiet über eine lediglich 4,5 km lange Straße (die L395 und die B32) bestens an die A81 angeschlossen ist. Lediglich ein kleines Teilstück der L395 mit einer Länge von 1,1 km müsste ausgebaut werden. Die notwendige Fläche links und rechts der Straße gehört bereits dem Land. (siehe Forts.) 510 326 (Forts.) Demzufolge ist hier abzuwägen, ob der Wunsch der Kommune auf eine Gewerbefläche an der A81 gewichtiger zu bewerten ist als der Verlust von besten Ackerböden, die zum einen landwirtschaftliche Existenzen sichern und zum anderen unsere Gesellschaft zukünftig mit hochwertigen Nahrungsmitteln versorgen. Ich bin mir sicher, dass dieser Abwägungsprozess nur zugunsten der Ackerböden ausfallen kann. (siehe Forts.) 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen erstmalig als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Damit unterläuft die Festlegung nicht die eigentliche Zielsetzung des TRPs. Seite 116 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 511 327 Gegen die Festlegung der jetzigen VRG und VBG im TRP Landwirtschaft, möchte ich im Rahmen des erneuten öffentlichen Beteiligungsverfahrens einen Widerspruch formulieren. Dies bezieht sich explizit auf die Nichteinstufung der landwirtschaftlichen Flächen „Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker" auf den Gemarkungen Mühlacker-Lomersheim und Mühlacker- Mühlhausen als VRG für die Landwirtschaft. Begründung 1: In Ihrer Definition werten Sie VRG und VBG für die Landwirtschaft wie folgt: Z (6) (...). Z (7) (...). Z (8) (...). und weiter „Insgesamt wird mit dem Teilregionalplan Landwirtschaft die Absicht verfolgt, regional besonders geeignete bzw. geeignete Böden und Standorte als zentrale Produktionsgrundlage zu schonen und nur im unabweisbar notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorzusehen. Gerade aufgrund der in den Räumen mit hohem Siedlungsdruck zu erkennenden Mehrfachansprüchen an die Flur ist eine langfristig gesicherte, ökonomische Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche Betriebe Voraussetzung für eine verbrauchernahe Versorgung und die Sicherung der vielfältigen Funktionen der Landwirtschaft." 512 327 Hierzu halte ich fest: Diese Flächen sind sehr wohl regional bedeutsam; nach Auskunft des Landratsamtes des Enzkreises sind neben einem kleinen Sprengel bei Königsbach-Stein nur noch hier sehr wertvolle Lößböden mit einer hohen Bodenpunktzahl verortet und daher alternativlos. Dies muss entsprechend berücksichtig werden, diese Böden sind nicht ersetzbar für die Landwirtschaft! Unter anderem aus diesem Grunde war dieses Gebiet vor seiner Entwidmung mit einem Grünzug belegt, welcher lediglich aus kommunalpolitischen Gründen aufgehoben wurde. Dies darf aber aus meiner Sicht rechtlich nicht an dem Schutzstatus dieser wertvollen Böden vor einer dauerhaften Versieglung hindern. Das gesamte Gebiet muss daher als „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" eingestuft werden. +/ 0/- - Abwägungs- und Beschlussempfehlung Stellungnahme wird nicht gefolgt. Bei der geplanten Ausweisung eines VBG für die Landwirtschaft im Bereich Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker wird nicht gegen das Ziel bzw. die Zielaussagen des TRP Landwirtschaft verstoßen. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG für die Landwirtschaft festgesetzt werden. Die höchst- und hochwertigsten Böden sollen grundsätzlich als solche ausgewiesen und dementsprechend erstmalig mit einem rechtlichen Schutz versehen werden. Als fachliche Grundlage zur Findung der Gebietskulissen für die Landwirtschaft diente die digitale Flurbilanz. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise südlich der B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Siehe auch Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6. Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 117 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/513 327 Begründung 2: Das gesamte Gebiet entwässert derzeit in keine Richtung, Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag. sondern Niederschläge versickern auf der Fläche. (Topographisch und d. Bodengüte bedingt). Sollte dieses Gebiet in einem größeren Umfange bebaut werden- beispielsweise 20-25 hektar- so stellt sich die Frage der Dachentwässerung der entstehenden Gebäude in größerem Umfang. Bei der Entstehung der Hochwassergefahrenkarten für die Gebiete entlang der Enz wurden größere Gebiete entlang der Flussauen und Uferzonen für eine künftige Bebauung ausgeschlossen. Dies aus Gründen des Hochwasserschutzes, somit soll verhindert werden, dass neue Gebäude 0 von einer Überflutung betroffen werden könnten. Dies ist aber auch dem Altbestand der Bebauung geschuldet, es soll sichergestellt werden, dass die Enz den Pegel des sogenannten „Jahrhunderthochwassers" von 1993 nicht (annähernd) erreicht. Wird Oberflächenwasser im größeren Umfang in die Enz geleitet, und dies würde das besagte Gewerbegebiet bei einer Entwässerung in die Kläranlage Lomersheim bedingen, sehe ich dieses Ziel sehr gefährdet. Eine andere Möglichkeit der Entwässerung sehe ich nicht gegeben. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 118 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 514 328 Aus meiner Stellungnahme zum ersten Entwurf des TRPs Landwirtschaft können Sie entnehmen, dass ich mir als Landwirt an einigen Stellen zwar mehr landwirtschaftliche VRG gewünscht hätte, jedoch insgesamt den TRP Landwirtschaft für dringend erforderlich halte, um in unserer Region die Landwirtschaft als „leistungsfähiger Wirtschaftszweig" mit all ihren „Mehrfachaufgaben" und „ertragreiche ....Flächen .... zur langfristigen Ernährungssicherung.... zu erhalten." Die aktuelle Fassung vom 01.06.2015 von Plansatz und Begründung (Textteil) finde ich nach wie vor prima: Mir gefallen insbesondere auf Seite 1 die Abschnitte G(1), G(2), G(3), auf Seite 3 (Begründung) der Abschnitt „Landwirtschaft als leistungsfähiger Wirtschaftszweig" sowie ab Seite 5 der Abschnitt Z(6) wo steht: „Hierdurch soll der „Druck" auf diese Flächen genommen werden und die regional besonders hochwertigen Flächen langfristig für die Landwirtschaft gesichert werden." Weil ich schon lange unter dem zunehmenden Landverbrauch in unserer Gegend leide, wecken solche Texte in mir die Hoffnung, dass sich hier Menschen in verantwortlichen öffentlichen Positionen um die Zukunft der Landwirtschaft und der Ernährungssicherung kümmern. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 119 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/515 328 Zu B23/2015 Anlage 6 Teil 2 Seite 65: Die im aktuellen Entwurf Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und vorgeschlagene Herabstufung von 22,9 ha VRG zu VBG nordwestlich von Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Pinache auf Öschelbronner Gemarkung betrübt mich jedoch zutiefst. Im ersten Vorschlag gehörte diese Fläche zu der größeren zusammenhängenden landwirtschaftlichen VRG zwischen Öschelbronn und Pinache, die eigentlich alle Voraussetzungen an VRG erfüllt: Natürliche Bodengüte: Die Bodenqualität ist auf diesen 22,9 ha noch deutlich höher als der Durchschnitt des gesamten Gebietes. Weil wir hier eine natürliche Senke zum Glattbach hin haben ist der Standort eher feucht, was in Trockenjahren dort trotzdem gute Erträge ermöglicht. (wie z.B. 2015) Ökonomische Standortgunst: Das Gebiet ist schon lange flurbereinigt, fast alle Parzellen sind rechteckig zugeschnitten. Außer den Grenzsteinen findet man dort keine Steine. Die durchschnittliche Schlaggröße liegt im günstigen Bereich. Die leichte Hanglage beiderseits des Glattbach ist unproblematisch. Auf Pinacher Gemarkung liegt das Getreidelager der BayWa (ehemals Fa. Häussermann) nur ca. 1,5 km auf fast ebener Strecke erreichbar. (siehe Forts.) Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 120 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 516 328 (Forts.) Nähe zum Betriebsstandort: Luftlinie bis zur Mitte der 22,9 ha großen Fläche liegen folgende Höfe in folgender Entfernung: Öschelbronn: Lindenhof: ca. 500m, Forlenhof: ca.500m, Lärchenhof: ca. 1000m, Tannenhof: ca. 750m. Pinache: Waldhof: ca. 500m, der Hof der Familie X (AdV: namentlich genannt) grenzt direkt an diese Fläche an. Die Familie Y (AdV: namentlich genannt) muss von allen aufgezählten als einzige die Landesstraße überqueren um auf diese Fläche zu gelangen. Ihr Hof liegt ca. 1000m entfernt. Allgemeine Betriebsstruktur: Zur Zeit wird ein großer Pferdestall neu gebaut. In den letzten Jahren wurde ein neuer Milchviehstall gebaut und ein Betrieb mit Schweinemast und Ackerbau gezielt in diesem Gebiet neu angesiedelt. Zwei der drei Pinacher Höfe wirtschaften inzwischen viehlos. Für sie sind ertragreiche hofnahe Ackerflächen besonders wichtig. Im Verhältnis zur Vielzahl der Höfe ist das im 1. Entwurf vorgeschlagene Vorranggebiet nicht besonders groß, wenn man berücksichtigt, dass die Pinacher Gemarkung sehr klein ist und nördlich, westlich und südlich von Öschelbronn überwiegend nur Grünland zur Verfügung steht. Fazit: Die vorgeschlagene Herabstufung dieser 22,9 ha großen Fläche zum VBG ist mit der sonst angewendeten fachlichen Aufarbeitung aufgrund der wesentlichen Faktoren der digitalen Flurbilanz nicht vereinbar. 517 328 Aus welchem Grund und auf wessen Wunsch hin wird diese Herabstufung im 2. Entwurf vorgeschlagen? In der Synopse der Stellungnahmen zum 1. Entwurf wird diese Fläche weder vom BMA Niefern-Öschelbronn noch vom BMA Wiernsheim erwähnt. Unter der lfd. Nr. 215 verlangt der NV Pforzheim: „Die (...)." Die Abwägungs- und Beschlussempfehlung dazu lautet: „Stellungnahme wird teilweise gefolgt. (...)." Das heißt der NV Pforzheim (=Träger der FNP für die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn) beantragt ein „weißes Fenster" für ein späteres IKG aus dem VRG zwischen Pinache und Öschelbronn herauszuschneiden. Der RV empfiehlt ein ca.23 ha großes „gelbes Fenster". (siehe Forts.) +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 121 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/518 328 (Forts.) Ein vor Jahrzehnten angedachtes IKG zwischen den Gemeinden Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Wiernsheim und Niefern-Öschelbronn wird heute vom NV Pforzheim zum Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Anlass genommen, sich für zukünftige FNP vom RV Nordschwarzwald eine ca.23 ha große Fläche zusätzlich planerisch als mögliche Gewerbefläche freihalten zu lassen. Ein gemeinsames Gewerbegebiet zwischen Wiernsheim und Niefern-Öschelbronn kam damals nicht zustande und stand seither nicht, oder zumindest nicht öffentlich, zur Debatte. Das beweist schon die Tatsache, dass weder das BMA NiefernÖschelbronn, noch das BMA-Wiernsheim diese Fläche in ihrer Stellungnahme zum ersten Entwurf erwähnt haben, obwohl die Fläche dort als landwirtschaftliche VRG vorgeschlagen wurde. Aktuell ist lediglich der Wunsch einer zukünftigen Ortsumfahrung um Pinache, für die vorsorglich 0 eine westliche und eine östliche Variante im aktuellen FNP festgehalten sind. Die Westvariante endet im Gewann „Metzelkammer" an der Öschelbronner Gemarkungsgrenze, weil dort auch das Gebiet des FNP der Heckengäugemeinden endet. Für eine westliche Pinacher Ortsumfahrung müsste Wiernsheim mit der Gemeinde NiefernÖschelbronn und dem NV Pforzheim, der für dieses Gebiet für die Flächennutzungsplanung zuständig ist, kooperieren. Deshalb hat der Wiernsheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.10.2015 mehrheitlich eine Stellungnahme im Rahmen der erneuten Beteiligung zum TRP Landwirtschaft auf diese 23 ha, auf Öschelbronner Gemarkung bezogen, abgelehnt, nach dem Motto: „dem Nachbarn lieber nicht reinreden". Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 122 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/519 328 Nach Auskunft langjähriger und ehemaliger Gemeinderäte war damals als Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur mögliches gemeinsames Gewerbegebiet zwischen Pinache und Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. Öschelbronn eine „Art Schmetterling" mit etwa gleicher Größe auf beiden Seiten angedacht. Das Pinacher Gewerbegebiet ist ca. 7,5 ha groß. Aktuell bereitet die Gemeinde Wiernsheim die Erschließung einer 6 ha großen Gewerbefläche im Gewann „Waldwiesen" und gleichzeitig eine 4,4 ha große Wohnsiedlungsfläche „Kohlplatte 2" vor. (Flächenverbrauch: 10,4 ha Ackerfläche!) Niefern-Öschelbronn hat aktuell Gewerbeflächen in 0 anderer Richtung zugesagt bekommen. Der NV Pforzheim macht aktuell die Erfahrung wie schwer es ist, Gewerbeflächen im 2-stelligen ha-Bereich zu finden. Das wird noch schwieriger werden, wenn der Teilregionalplan Landwirtschaft rechtskräftig wird. Aus seiner Sicht ist es verständlich, sich für die Zukunft weitere Optionen für große Gewerbeflächen im Teilregionalplan Landwirtschaft offen halten zu lassen. 520 328 Offiziell ist ein landwirtschaftliches VBG zwar der Landwirtschaft vorbehalten, kann jedoch mit einfachen Mehrheiten und entsprechenden Begründungen „weggewogen" werden. Je größer das „gelbe Fenster" dann ist, desto einfacher ist es, die Umwidmung dieser Fläche als „alternativlos" darzustellen. Der TRP Landwirtschaft hat das erklärte Ziel den Flächenverbrauch insgesamt einzuschränken, eine wirtschaftliche Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern und insbesondere besonders ertragreiche Böden für die zukünftige Ernährungssicherung zu erhalten, indem der „Druck" auf solche Flächen genommen wird. Für die Landwirtschaft und die guten, ertragreichen und hofnahen Ackerflächen zwischen Öschelbronn und Pinache verfehlt der 2. Entwurf nach der Herabstufung dieser 22,9 ha großen Fläche ganz klar dieses Ziel. Bedenken werden nicht geteilt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 123 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 521 328 Sollte der TRP an dieser Stelle so beschlossen werden, würde dieses ca.23 ha große Fenster im VRG auf der Karte für Gewerbeflächensuchende ein starkes Signal in Richtung einer möglichen Gewerbefläche entfalten. Der „Druck" auf diese Fläche wäre noch viel größer als wenn es keinen TRP gegeben hätte. Wer auch immer in Zukunft dort ein Gewerbegebiet in dieser Größenordnung entstehen lassen möchte, wird sich dann in seiner Begründung sogar noch auf den beschlossenen TRP Landwirtschaft berufen können, der genau an dieser Stelle zu genau diesem Zweck nur ein VBG darstellt. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 124 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/522 328 Im Textteil unter Plansatz und Begründung habe ich nur einen Satz Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur gefunden, in dem angedeutet wird, dass der Regionalverband im Einzelfall Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. auch ohne Flächennutzungsplan Ausnahmen machen kann. (Seite 5 im 3. Abschnitt) Zitat: „Zusätzlich sind im Verfahren befindliche,(..)." Es wird schon so sein, dass die etwas jüngere Idee, die uralte Idee eines möglichen IKGs in dieser Gegend wieder mit „neuem Leben zu erfüllen" und hier ein zukünftiges sehr großes IKG entwickeln zu wollen, mit dem RV abgestimmt wurde und deshalb von diesem als „im Verfahren befindlich" angesehen wird. Die Öffentlichkeit wurde darüber jedoch nicht, oder zumindest nicht ausreichend informiert. Für eine solche grenznahe Planung des NV Pforzheim müsste, zumindest in öffentlichen Sitzungen der am meisten betroffenen Gemeinden Niefern-Öschelbronn und Wiernsheim, in den letzten Jahren darüber informiert worden sein. Wenn ich es recht verstehe, gehört auch eine gewisse öffentliche Diskussion von 0 angedachten Plänen mit dazu, um diese als „im Verfahren befindlich" einzustufen. In diesem Fall erlebe ich zur Zeit das Verwunderliche, dass die im 2. Entwurf des TRP-LW aktuell der Öffentlichkeit vorgeschlagene Herabstufung dieser 22,9 ha nordwestlich von Pinache für ein zukünftiges IKG vor allem in der am meisten betroffenen Ortschaft Pinache erst eine öffentliche Diskussion über diesen Plan in Gang bringt. Dieser Einzelfall ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Grenzfall bei dem die Anliegen auf beiden Seiten der Planungsgebietsgrenzen abgewogen werden müssen. Im Spagat zwischen Gewerbeflächensuchern und Schutz der Landwirtschaft sollte sich der RV bei seiner ersten gebietsscharfen landwirtschaftlichen Schutzflächenfestlegung im Zweifelsfall für die Landwirtschaft entscheiden. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 125 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 523 328 Zweifel sind neben der fehlenden öffentlichen Diskussion auch an der raumplanerischen Vertretbarkeit eines IKG in dieser Größe anzumelden: Auf Öschelbronner Gemarkung wurde in den letzten Jahren in diesem Gebiet raumplanerisch der Schwerpunkt in landwirtschaftlicher Richtung gelegt. Sonst wäre nicht ein Schweinemastbetrieb von Niefern hierher umgesiedelt worden. Auch der neue zusätzliche Milchviehstall und der aktuelle Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Pferdehaltung verdeutlichen das. Aus Pinacher Sicht ist zu fragen, ob ein zukünftiges Gewerbegebiet von über 30 ha zu dem ländlich geprägten kleinen Waldenserort von ca. 25 ha Wohnsiedlungsfläche passt. Weitere Probleme sind bezüglich Hochwasserschutz, Lärmschutz, Verkehr zu bedenken. Die Talsohle dieser natürlichen Senke mit dem Glattbach ist im Hinblick auf Naturschutz und Hochwasserschutz als möglicher Gewerbestandort eher problematisch anzusehen. (siehe Anlage Überflutungskarte Pinache 1; AdV Anlage von Fachbüro beigefügt) Naturschutz- und Hochwasserschutzmaßnahmen werden voraussichtlich innerhalb und/oder außerhalb eines zukünftigen Gewerbegebietes weitere Flächen beanspruchen. 524 328 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in Zukunft der befürchtete Flächenverbrauch bei Pinache noch viel größer als 23 ha. Beispielsrechnung: ca. 23 ha „gelbes Fenster" + ca. 1 ha „weißes Fenster" auf Öschelbronner Gemarkung + ca. 1 ha „weißes Fenster auf Pinacher Fläche = bis zu 25 ha zusätzliche Gewerbefläche. Sollte die Gewerbeumlegung mit einer Pinacher westlichen Ortsumfahrung kombiniert werden, würden im Gewann „Überrück, Lacarriere und Metzelkammer" zusätzlich ca. 3 ha hofnahes gutes Ackerland verbraucht werden. Summe: ca. 28 ha Flächenverbrauch. Zum Vergleich: Wir (Biolandhof) bewirtschaften neben 33 ha Grünland 28 ha Ackerfläche Nordwestlich von Pinache könnte, zusammen mit der 7,5 ha bisherigen Gewerbefläche, ein Gewerbegebiet von ca. 32 ha entstehen. Die heute besiedelte Wohnfläche in Pinache ist ca. 25 ha groß. Der ohnehin schon große Flächenverbrauch für neue Wohngebiete wird in Zukunft in dieser Region mit noch mehr Gewerbe noch schneller voranschreiten. Dafür stehen südlich und östlich von Pinache große „weiße Krägen" auf bestem Boden planerisch zur Verfügung. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 126 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/525 328 Ich bitte deshalb den RV Nordschwarzwald, die 22,9 ha nordwestlich von Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Pinache auf Öschelbronner Gemarkung so wie im 1. Entwurf Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernvorgeschlagen, als landwirtschaftliche VRG auszuweisen und dem Öschelbronn. Wunsch des NV Pforzheim, am östlichsten Ende seines Planungsgebietes ein „gelbes oder gar weißes Fenster" von ca. 23 ha offenzuhalten, nicht nachzugeben. Damit würde der TRP Landwirtschaft nicht nur textlich sondern auch im Kartenteil seinen eigenen Zielen gerecht werden. Im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen wären spätere Gewerbepläne in angemessener Größe dann immer noch möglich, wenn sich dafür demokratische Mehrheiten finden sollten und die Öffentlichkeit gebührend mit einbezogen werden würde. Die Landwirtschaft hätte dann lediglich eine bessere Ausgangsposition, wofür der TRP Landwirtschaft doch gedacht ist. 526 527 329 329 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Anmerkung: Es ist unglaublich wie verschwenderisch mit guten Ackerland umgegangen wird. Ca. 30 ha Gewerbefläche plus eventuelle Umgehungsstraßen werden ein Waldenserdorf mit ca. 25 ha bewohnter Fläche erdrücken. Auch die Stromleitungen bedacht? Wir brauchen Öschelbronner Gewerbegebiet nicht an unserem Dorf! - Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 127 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 528 330 Mit folgenden Schreiben nehme wir Stellung zum Entwurf des TRP Landwirtschaft 2015, Niefern-Öschelbronn (B 23/2015 Anlage 6 Teil 2). Als Enkel des Gründers und Erbauers einer der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben, dessen landwirtschaftliche Fläche vor einer Herabstufung für ein VBG für ein IKG von ca. 23ha steht, sprechen wir uns dagegen aus. Hierfür werden ca. 23ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Vergleich fast der gleichen Innenbereichsfläche des direkt angrenzenden Ortsteils Pinache, der Gemeinde Wiernsheim entspricht (ca. 25ha), herabgesetzt. Dadurch entsteht eine Gefährdung von qualitativ ertragreicher agrarwirtschaftlich genutzter Fläche, die an naheliegenden Gebieten nicht erreicht werden kann. Auch die geografische Lage des betroffen Gebietes ist nicht außer Betracht zu nehmen. Ortsnahe Landwirtschaftsbetriebe profitieren Gewinnmäßig durch sehr geringe Entfernungen zur Betriebsfläche. Dadurch vermindern sich auch Faktoren, wie Transportzeit, Verschleiß und Transportwege der landwirtschaftlich, auf den in Zukunft herabgesetzten Flächen, erzeugter Güter. Bei Umwandlung des VBGs in ein IKG, geht wichtiges Ackerland einiger Landwirtschaftsbetriebe verloren, die diese vor betriebswirtschaftliche Probleme stellen wird. Größere Betriebe müssen diese wegfallenden Flächen ausgleichen, dabei sind die kleineren Betriebe die Leidtragenden. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 128 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 529 330 Auch die bäuerliche, ländliche geprägte Kulturlandschaft, mit ihren erholungswirksamen Landschaftsbildern deutlich beeinträchtigt. Die Attraktivität des Waldenser Ortes wird ebenfalls negativ beeinflusst, da die Offenhaltung der Fläche zur Entwicklung eines IKGs, die dreifache Fläche des bisherigen Gewerbegebietes in Pinache einnehmen wird. Die bisherige Infrastruktur im Umkreis von Pinache, ist für die größere Ansiedlung einer Industrie, in diesem Gebiet ungeeignet. Die ungünstige Lage, da die Straßen durch einige enge Ortskerne von Nachbargemeinden zur Autobahn führen, erhöht sich die Verkehrsdichte, die Emission und der Lärm. Auch die engen kurvigen Straßen, sowie beachtliche Höhenunterschiede werden den Verkehrsfluss durch einen zunehmenden Schwerlastverkehr über seine Grenze bringen. Abwasserkanäle, die bei Versiegelung des VBGs, müssen ungefähr doppelt so leistungsfähig sein wie bisher, um einigermaßen einen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Außerdem darf man die Frage nicht vernachlässigen, warum die Gemeinde Niefern-Öschelbronn dieses Vorbehaltsgebiet für die Entwicklung von Industrie, an direkter Grenze zu Pinache entstehen lassen möchte? (siehe Forts.) 530 330 (Forts.) Außer Betracht darf man auch nicht lassen, dass die Gemeinde Wiernsheim, in Pinache durch Umgehungsstraßen, die schon früher geplant waren, gedenkt seine innerörtliche Verkehrsdichte zu mindern und diese, im Falle einer Erschließung des genannten Gewerbegebietes verwirklichen möchte. Dies würde noch mehr einen wirtschaftlichen Einschnitt zwingend notwendiger landwirtschaftlich genutzter Fläche von anliegenden Landwirtschaftsbetrieben bedeuten. Davon sind wir in naher Zukunft als Nachfolger einer der betroffenen Betriebe, in Folge der Herabstufung von VRG für die Agrarwirtschaft, betroffen. Auch die indirekten Folgen eines solchen Projektes, muss man sich in Sichtweite ziehen. Zu einer langfristigen Ernährungssicherung, Erhaltung des Landschaftsbild und das Allgemeinwohl in der Region, muss dieses qualitativ hochwertige Ackerland unabdingbar vor einer solchen Herabstufung geschützt werden. +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 129 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/531 331 Hiermit bringe ich Einwendungen gegen die Herabstufung von VRG für die Einwendungen wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Landwirtschaft zum VBG vor. Im Zuge der immer mehr fortschreitenden Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernIndustrialisierung kann es doch nicht wahr sein, dass Öschelbronn. Ca., 23 ha besten Ackerlandes herabgestuft werden, um die Entwicklung eines IKGs offen zu halten. Dies widerspricht mir gänzlich den Zielen des TRPs Landwirtschaft-Plansatz3.3.3 Landwirtschaft. Diese Fläche, welche herabgestuft werden soll, ist eigentlich Öschelbronner Gemarkung und soll nun an Wiernsheim-Pinache angrenzen. Durch das bereits bestehende Gewerbegebiet in Pinache, das eine Größe von 7 ha hat, soll nun ein IKG möglich gemacht werden, welches zusätzlich 23 ha hat. Rein rechnerisch hätte dann die gesamte Gewerbefläche eine Größe von ca. 30 ha. Zum Vergleich besteht momentan eine bewohnte Fläche der Gemeinde Wiernsheim-Pinache von ca. 25 ha. Dies würde für Pinache einen erheblichen zusätzlichen Fahrzeugverkehr, erhöhte Hochwassergefahr durch noch mehr versiegelte Flächen bedeuten. Schließlich läuft Wasser bekanntlich den Berg hinab und somit direkt nach Pinache. 532 331 Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, welche im direkten Einzugsgebiet (ca.400-1000m entfernt) dieser neuen Fläche liegen, bedeutet dies ein erheblicher Flächenverlust, ein erheblicher Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig. 23 ha bestes Ackerland entspräche der Fläche für einen gesunden landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Warum soll unser schönes Waldenserdorf mit der ältesten Waldenserkirche Deutschland wegen einem IKG nur noch zum einem Industriedorf werden, das nicht einmal eine Anbindung an die Autobahn hat. Durch das IKG wird das Verkehrsaufkommen erheblich zunehmen nicht nur in Pinache, natürlich auch für die angrenzenden Nachbargemeinden. Durch dieses erhöhte Verkehrsaufkommen würden Umgehungsstraßen unumgänglich, da der auftretende Fahrzeugverkehr nicht mehr alleine durch Pinache abfließen könnte. Das Resultat wäre, dass Pinache von Straßen und Industrie umschlossen wäre. Noch mehr versiegelte Flächen und Verlust von bestem Ackerland. Ist so ein FNP nicht dafür da, um Landwirtschaft zu schützen. Hier würde doch genau das Gegenteil eintreten! Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 130 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) Ein- lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 533 331 Man sollte sich gut überlegen, so viel Fläche mit einer Bodenqualität, die eine der besten rund um Pinache ist und als steinlos bezeichnet werden kann, für ein IKG zu versiegeln. Ich bin der Meinung, dass wir als Bewohner der Gemeinde Wiernsheim-Pinache über solche gravierende Veränderungen und Einschnitte durch Ansiedlung von Industrie, wie dieses IKG, frühzeitig informiert und befragt werden müsste, ob dies überhaupt gewollt und von Nutzen ist. Des Weiteren entstammt die Idee dieses geplanten IKG wohl von der Gemeinde Niefern-Öschelbronn, dann frag ich mich, warum sie es nicht bei sich vor der Türe bauen. Weil es dort abgelehnt wurde! Und nun sollen wir es akzeptieren, dass es bei uns gebaut wird, das geht gar nicht. Bestes Ackerland in einer Größe von 23 ha sollte geschützt bleiben. Landwirtschaft sollte geschützt bleiben. 534 332 Mittlerweile befindet sich mein Wohnsitz in Mühlacker, aber ich habe etliche Jahre sowohl in Öschelbronn als auch in Pinache gewohnt. Seit über 20 Jahren komme ich nun schon auf den Talhof. Daher fühle ich mich diesem netten Waldenserdorf nach wie vor sehr verbunden. Mit großer Besorgnis habe ich davon Kenntnis genommen, dass eine Herunterstufung und eine damit einhergehende Offenhaltung der Entwicklung eines IKGs in Pinache, mit einer Größe von weit über 20 ha, still und leise über den Tisch gehen soll. Dieses Vorhaben ist unverantwortlich und widerspricht ganzheitlich den Zielen des Teilregionalplans Landwirtschaft — Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft. Der enormen Bauwut und dem Verschlingen bester landwirtschaftlicher Fläche muss unbedingt Einhalt geboten werden. Allein die Tatsache, dass besagtes Gebiet (und ich bin mir sicher, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeutet) des angedachten Gewerbegebietes größer ist, als das gesamte Siedlungsgebiet des Ortes Pinache, ist unfassbar! +/ 0/- Abwägungs- und Beschlussempfehlung Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. 0 Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 131 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/535 332 Nicht nur das Gewerbegebiet, auch das damit einhergehende erhöhte Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Verkehrsaufkommen und der Lärm, würden der Gemeinde Wiernsheim Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. einen irreparablen (Image-)Schaden zufügen. Wenn man in Zukunft «Pinache» hört, wird man den schönen Teilort der Gemeinde nicht mehr mit der ältesten Waldenserkirche Deutschlands in Verbindung bringen sondern nur noch das IKG im Sinn haben. Dieses landwirtschaftliche Gebiet hat auch einen nicht zu unterschätzenden Naherholungswert. Es wird von vielen Menschen, nicht nur aus Pinache, sehr intensiv genutzt. Es 0 kann doch nicht sein, dass den Interessen der Wirtschaft immer mehr Gehör geschenkt wird, als denen der Landwirtschaft. Natürlich kann Deutschland auf keinen Fall zu einem Agrarstaat zurückkehren; das ist unrealistisch. Aber wir sind verpflichtet solch ein besonderes Ackerland, wie wir es hier haben, auch für unsere Landwirtschaft zu schützen und zu erhalten. 536 332 In dem TRP Landwirtschaft heißt es u.a.: „Hierdurch soll der „Druck" auf diese Flächen genommen werden und die regional besonders hochwertigen Flächen langfristig für die Landwirtschaft gesichert werden." Das jetzige Vorhaben der Herabstufung oben genannter Fläche steht hier in eklatantem Widerspruch! - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht geteilt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 132 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/537 332 Dieses Gebiet gehört zu der größten zusammenhängenden Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur landwirtschaftlichen VRG zwischen Öschelbronn und Pinache, die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn. eigentlich alle Voraussetzungen an VRG erfüllt: - die natürliche Bodengüte: die Bodenqualität liegt hier deutlich höher als im Durchschnitt des gesamten Gebietes; die natürliche Senke zum Glattbach hin, macht den Standort eher feucht, was auch in sehr trockenen Jahren wie 2003 oder 2015 gute Ernten begünstigt - die ökonomische Standortgunst: das Gebiet ist flurbereinigt, es finden 0 sich kaum bis keine Steine, das Getreidelager der BayWa befindet sich in der Nähe und ist fast eben anzufahren - die Nähe zum Betriebsstandort: mehrere Höfe in nächster Entfernung - die allgemeine Betriebsstruktur: in den letzten Jahren haben sich mehrere landwirtschaftliche Betriebe in der Nähe des geplanten Gewerbegebietes niedergelassen; erst in diesem Jahr wurde eine große Reitanlage mit mehreren Stallungen gebaut. 538 539 332 333 Welchen Sinn macht es da, jetzt auf 25 ha ein IIKG zu setzen? Das ist landwirtschaftliche Fläche, die letzten Endes allen fehlt. Das wenige Land, das dann noch übrig ist, muss unter den verbleibenden Landwirten aufgeteilt werden. Der TRP Landwirtschaft hat das erklärte Ziel den Flächenverbrauch insgesamt einzuschränken, eine wirtschaftliche Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern und vor allem besonders ertragreiche Böden für die zukünftige Ernährungssicherung zu erhalten, indem der „Druck" auf solche Flächen genommen wird. Für die Landwirtschaft verfehlt dieser Entwurf nach der Herabstufung der Fläche ganz klar dieses Ziel. Noch glaube ich an unsere Demokratie. Auch wenn man das Gefühl nicht ganz los wird, dass hier in manchen Rathausetagen eine Untergrabung selbiger stattfindet. Deshalb betone ich vehemente meine Ablehnung der Herabstufung besagter Fläche vom VRG zum VBG. (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. - - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn. Seite 133 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/540 334 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 541 335 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung möchte ich noch einmal Stellung Kenntnisnahme. Die kartographische Darstellung der nehmen zu dem oben genannten Planentwurf. Ich bewirtschafte in regionalbedeutsamen Betriebe werden künftig als "Vorschlag" geführt Tiefenbronn einen Betrieb mit 80 ha landwirtschaftlicher Fläche, 70 (siehe hierzu Anlage 7; lfd. Nr. 267.17). Milchkühen mit Nachzucht und 35 Pferden; dieser wurde als regional 0 bedeutsamer Betrieb im Planentwurf berücksichtigt. Der von Ihnen nachrichtlich übernommene Höfeschutz von 300 Metern wird durch die Neuaufnahme der VRG an meiner Hofstelle gesichert. Hierdurch wird vor Ort eine nachhaltige landwirtschaftliche Existenz aufrecht erhalten. 542 543 544 335 336 337 Die möglicherweise angedachte Ausweitung der Wohnbebauung von Tiefenbronn an meinen Betrieb würde VRG in Anspruch nehmen. Durch eine Neuausweisung als VBG wären die direkt angrenzen Flächen zukünftig für die Bewirtschaftung und Entwicklung zwar noch gegeben, aber nicht mehr garantiert. Zudem ist zu befürchten, dass eine Wohnbebauung bis direkt an den landwirtschaftlichen Betrieb hin zu Beschwerden führen dürfte, da ohne einen räumlichen Puffer Geräusche und Gerüche, die auf einem Bauernhof unvermeidbar sind, die neuen Anwohner stören würden. Die Gemeinde Tiefenbronn kann sich zukünftig bei Gewerbegebieten in nordöstlicher Richtung ausweiten, wo geringer wertige Flächen vorhanden sind. Ein weiterer Ausbau von Wohngebieten würde höher wertige Flächen betreffen, die landwirtschaftlich genutzten und nutzbaren Flächen verringern und damit die Existenz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe beeinträchtigen. Ich hoffe auf weitere Berücksichtigung bei der Abwägung. Hiermit lege ich gegen den TRP Landwirtschaft gem. § 10 ROG i.V. § 12 (2) (3) LplG Wiederspruch ein. Der Wiederspruch betrifft Flurstücksnummer: (AdV: 7 einzelne Flurstücksnummern genannt). Hiermit legen wir gegen den TRP Landwirtschaft gem. § 10 ROG i.V. § 12 (2) (3) LplG Widerspruch ein. Der Widerspruch betrifft Gemarkung Röt Flurstücks nummern: (AdV: 4 einzelne Flurstücksnummern genannt). Stellungnahme wird gefolgt. Im Rahmen der Vorabstimmungen zur FNP Fortschreibung wird der Gemeinde eine bedarfsgerechte Wohnentwicklung zuerkannt. Die in der Stellungnahme angesprochene Fläche weist alle fachliche Qualitäten eines VRG auf und bleibt weiterhin als VRG ausgewiesen. (siehe hierzu lfd. Nr. 121 aus der Synopse der TöB) + - - Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Stellungnahme wird nicht gefolgt. Einem allgemeinen Widerspruch gegen die Aufstellung eines Regionalplans kann nicht gefolgt werden. Stellungnahme wird nicht gefolgt. Einem allgemeinen Widerspruch gegen die Aufstellung eines Regionalplans kann nicht gefolgt werden. Seite 134 von 135 Stand: 01.02.2016 Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit) +/ EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung lfd. Nr. wender Anregung / Bedenken 0/545 338 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 546 339 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 547 340 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 548 341 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 549 342 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 550 343 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 551 344 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und - Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache) Öschelbronn. 552 345 Die Einwender wenden sich gegen die Absicht der Gemeinde Kenntnisnahme. Der Arbeitskreis Landwirtschaft empfiehlt aus fachlichen Pfalzgrafenweiler im Rahmen der Bauleitplanung das Gebiet Schwende Gründen dem Bereich Schwende als VBG für die Landwirtschaft als Gewerbegebiet auszuweisen. Es wird darauf verwiesen, dass beste festzulegen. Böden in Hofnähe verloren gehen würden. Auch mit Blick auf den Entwurf des TRP Landwirtschaft sprechen sich die Einwender für einen anderen 0 Standort der gewerblichen Entwicklung und den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen aus. Das dementsprechende Schreiben an den Gemeinderat Pfalzgrafenweiler wurde dem RV zur Kenntnis zugeleitet. Legende: "+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt Seite 135 von 135 Stand: 01.02.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc