Synopse der Öffentlichkeitsbeteiligung

Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Abkürzungen:
AdV
BMA
BUND
DB
DGB
EnBW
lfd. Nr.
FNP
GVV
IKG
LBV
LplG
LRA
MLR
MVI
NV
ROG
RP
RPlan
RV
TöB
TRP
VRG
VBG
VVG
Anmerkung des Verfassers
Bürgermeisteramt
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Deutsche Bahn
Deutscher Gewerkschaftsbund
Energie Baden-Württemberg AG
laufende Nummer
Flächennutzungsplan
Gemeindeverwaltungsverband
interkommunales Gewerbegebiet
Landesbauernverband
Landesplanungsgesetz
Landratsamt
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Nachbarschaftsverband
Raumordnungsgesetz
Regierungspräsidium
Regionalplan
Regionalverband
Träger öffentlicher Belange
Teilregionalplan
Vorranggebiet
Vorbehaltsgebiet
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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1
Es ist richtig, landwirtschaftlich ausgerichtete Flächen zu schaffen und zu
schützen, um einen "Druck", diese Flächen sonst als Baugebiete
auszuweisen, rauszunehmen und natürlich die Existenz
landwirtschaftlicher Bestandsbetriebe zu sichern.
2
3
4
5
1
1
1
1
Im Kartenbereich Bad Herrenalb/Rotensol mit der Nr. 598 markiert ist ein
aus alten Zeiten ausgewiesenes Sondergebiet für Fremdenverkehrszwecke an der Enzstraße. Diese Nutzung wird m.E. in den
nächsten Jahren so nicht gebraucht werden und sollte vorrangig in eine
rein landwirtschaftliche Nutzung umgeändert werden, um lw-Betrieben
diese Flächen dauerhaft zu sichern
Ähnlich verhält es sich im Kartenbereich, der mit der Nr. 573 markiert ist.
Dort sollten die hinteren Wiesenbereiche auch für die Betriebe dauerhaft
gesichert werden.
Anregung, sämtliche FFH-Flächen bzw. die Randbereiche ebenfalls im
Projektsinn zu schützen
[AdV: Wiederholung der bereits mit E-Mail vom 19.08.2015 vorgebrachten
Anregungen und Hinweise]
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme.
0
-
-
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Anregung wird nicht gefolgt. Die Zahl "598" in der Karte stellt die dortige
Höhenangabe dar. Die betreffende Fläche ist in der Raumnutzungskarte
des Regionalplans 2015 als "Siedlung - Bestand" nachrichtlich dargestellt.
Diese RNK dient als Kartengrundlage für den TRP und wird derzeit nicht
verändert/angepasst.
Anregung wird nicht gefolgt. Die Zahl "573" in der Karte stellt die dortige
Höhenangabe dar. Die betreffende Fläche ist in der Raumnutzungskarte
des Regionalplans 2015 als "Siedlung - Planung" nachrichtlich dargestellt.
Diese RNK dient als Kartengrundlage für den TRP und wird derzeit nicht
verändert/angepasst.
Anregung wird nicht gefolgt. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht können
nicht als VRG oder VBG für die Landwirtschaft festgelegt werden.
Kenntnisnahme. Siehe dazu die o.g. Beschlussempfehlungen.
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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2
Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft
Bedenken wird nicht gefolgt. Ziel des RV ist es, im Rahmen des TRPs
werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker
Landwirtschaft erstmals landwirtschaftliche VRG und VBG festzulegen.
Die Ausweisung von VBG für die Landwirtschaft ist an der fraglichen Stelle
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B 10 zum
vorgesehen. Unzweifelhaft handelt es sich nach der Digitalen Flurbilanz
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Dagegen werden
um „beste Böden“. Aufgabe des RVs ist es aber, im Rahmen einer
Bedenken erhoben. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes
Gesamtabwägung aller Belange zu einer geordneten Entwicklung der
Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von
Region und damit auch der Stadt Mühlacker beizutragen. Das
den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale
Mittelzentrum Mühlacker ist Industrie- und Dienstleistungsschwerpunkt
Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt
laut Regionalplan 2015. Entsprechend soll sich Mühlacker auch
betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu
gewerblich entwickeln können. Für den denkbaren aber vor allem
berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und
zunächst kommunalpolitisch zu entscheidenden „Sprung über die B 10“
„Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären.
wird entsprechend bereits im Regionalplan 2015 südlich der B 10 eine
(Begründung sh. Fortsetzung unten).
Fläche vom Regionalen Grünzug freigehalten.
Nach dem derzeitigen Diskussionstand in der Stadt Mühlacker über
- Flächenalternativen für die gewerbliche Entwicklung drängen sich
anderweitige Potenzialstandorte nicht zwingend auf. Untersuchte
anderweitige Standorte weisen ebenfalls (sehr) hohe, wenn teilweise auch
anderweitig gelagerte Konfliktpotenziale auf. Da der Bedarf einer
gewerblichen Entwicklung des Industrie und
Dienstleistungsschwerpunktes Mühlacker seitens des Regionalverbandes
anzuerkennen ist, sich zudem der Gemeinderat der Stadt Mühlacker im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens TRP Landwirtschaft für ein VBG
ausgesprochen hat, wird unter Abwägung aller Belange seitens des RVs
die Ausweisung eines VBG vorgenommen. Ob sich die Planung eines
Gewerbegebietes auf Ebene der Bauleitplanung tatsächlich konkretisiert,
bleibt indes abzuwarten und ist in anderweitigen Verfahren (FNP)
abzuklären.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/7
2
Begründung: Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1"
Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte
erklärt. Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff)
muss diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen
möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung
Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden
darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). Landgrapping und
Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die
internationale Krisensituationen wie z. B. der Ukraine-Konflikt zeigen die
digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von
Notwendigkeit des Erhalts der regionalen Lebensmittelproduktion. Die
VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft.
Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln in Krisensituationen darf nicht
weiter eingeschränkt werden. Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche
landwirtschaftliche Flächen von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch
den Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen werden
landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Es besteht die
0
Gefahr, dass sich dadurch das Angebot regional erzeugter Lebensmittel
für die Verbraucher verschlechtert. Landwirtschaftliche Flächen auf
Mühlacker Gemarkung werden auch zum Anbau von Biomasse für die die
Biogasanlage der Stadtwerke Mühlacker benötigt. Bereits zum jetzigen
Zeitpunkt stellt dies eine Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion dar und
ist wenig effizient. Biomasse kann energetisch sinnvoll genutzt werden,
wenn dazu landwirtschaftliche Reststoffe und Abfälle eingesetzt werden.
Die UN-Landwirtschaftsorganisation und die Weltbank empfehlen mit Blick
auf die Zahl der Hungernden, alle staatlichen Anreize für Agrartreibstoffe
zu beenden. Bereits zwischen 1999 und 2010 verringerte sich der Bestand
an landwirtschaftlichen Flächen im Mühlacker um 25 ha mit den bereits
genannten Auswirkungen.
8
3
Gegen die Festlegung der jetzigen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im
Teilregionalplan Landwirtschaft möchte ich im Rahmen des erneuten
öffentlichen Beteiligungsverfahrens einen Widerspruch formulieren. Dies
bezieht sich explizit auf die Nichteinstufung der landwirtschaftlichen
Flächen „Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker" auf den Gemarkungen
Mühlacker-Lomersheim und Mühlacker-Mühlhausen als Vorranggebiete
für die Landwirtschaft. (Begründung sh. Fortsetzung unten).
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/9
3
Begründung: Unter Bezug auf die Plansätze Z (6), (7) und (8) erklärt der
Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte
Einwender, dass die oben genannten Flächen sehr wohl regional
Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff)
bedeutsam seien; nach Auskunft des Landratsamtes Enzkreis sind neben
möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung
einem kleinen Sprengel bei Königsbach-Stein nur noch hier sehr wertvolle
darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
Lößböden mit einer hohen Bodenpunktzahl verortet und daher
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
alternativlos. Dies muss entsprechend berücksichtig werden, diese Böden
Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die
sind nicht ersetzbar für die Landwirtschaft! Unter anderem aus diesem
digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von
Grunde war dieses Gebiet vor seiner Entwidmung mit einem Grünzug
VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft.
belegt, welcher lediglich aus kommunalpolitischen Gründen aufgehoben
wurde. Dies darf aber aus meiner Sicht rechtlich nicht an dem
Schutzstatus dieser wertvollen Böden vor einer dauerhaften Versieglung
hindern. Das gesamte Gebiet muss daher als „Vorranggebiet für die
Landwirtschaft" eingestuft werden. Das gesamte Gebiet entwässert
derzeit in keine Richtung, sondern Niederschläge versickern auf der
Fläche. (Topographisch und d. Bodengüte bedingt). Sollte dieses Gebiet in
einem größeren Umfange bebaut werden- beispielsweise 20-25 hektar- so 0
stellt sich die Frage der Dachentwässerung der entstehenden Gebäude in
größerem Umfang. Bei der Entstehung der Hochwassergefahrenkarten für
die Gebiete entlang der Enz wurden größere Gebiete entlang der
Flussauen und Uferzonen für eine künftige Bebauung ausgeschlossen.
Dies aus Gründen des Hochwasserschutzes, somit soll verhindert werden,
dass neue Gebäude von einer Überflutung betroffen werden könnten. Dies
ist aber auch dem Altbestand der Bebauung geschuldet, es soll
sichergestellt werden, dass die Enz den Pegel des sogenannten
„Jahrhunderthochwassers" von 1993 nicht (annähernd) erreicht. Wird
Oberflächenwasser im größeren Umfang in die Enz geleitet, und dies
würde das besagte Gewerbegebiet bei einer Entwässerung in die
Kläranlage Lomersheim bedingen, sehe ich dieses Ziel sehr gefährdet.
Eine andere Möglichkeit der Entwässerung sehe ich nicht.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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4
Die Herabstufung der landwirtschaftlichen Fläche in Mühlacker Lug/Fuchsensteige - ist nicht nachvollziehbar. Dagegen Bedenken. Es
handelt sich um die fruchtbarste Fläche auf Gemarkung Mühlacker. Als
dichtbesiedeltes, rohstoffarmes Land sollten wir schon um unserer Kinder
und Enkel willen mit unseren begrenzten Ressourcen
verantwortungsbewusst umgehen. Ökonomische Interessen sollten bei
der Einstufung keine Rolle spielen. Wann endlich machen wir um unserer
selbst willen mit der so oft zitierten Nachhaltigkeit Ernst?
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5
Entschiedener Einspruch gegen die Herabstufung des großen
landwirtschaftlichen Gebietes zwischen Niefern-Öschelbronn und
Wiernsheim-Pinache (nördl. der L 1125) im Umfang von 22,9 ha von
Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet LW. Wir brauchen unsere
landwirtschaftlichen Flächen um das Dorf herum dringend.
12
13
6
7
Frage nach Veranlasser und Grund für die Herabstufung der 22,9 ha
großen lw-Fläche zwischen Öschelbronn und Pinache zu
Vorbehaltsgebiet LW.
Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft
werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B 10 zum
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Dagegen werden
Bedenken erhoben. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes
Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von
den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale
Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt
betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu
berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker"
zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. Begründung: Das Gebiet
wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese „langfristig der
Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung
vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und
strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe
Broschüre des MLR).
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
-
-
0
Einspruch wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung
zum VBG keine Fakten geschaffen werden. Im Vorgriff auf eine zukünftige
Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse
berücksichtigt werden können. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. (Die Frage wurde per Email beantwortet.) Siehe Anlage:
Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines
Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/14
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Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B 10 zum
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Dagegen werden
Bedenken erhoben. Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes
Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von
den Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale
Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt
betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker"
zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären. Begründung: Das Gebiet
wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese „langfristig der
Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung
vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die ökonomische und
strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft." (siehe
Broschüre des MLR).
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9
Einwender wendet sich gegen die Herabstufung der 22,9 ha großen
Fläche östlich Öschelbronn an der Grenze zu Wiernsheim-Pinache von
Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet Lw, mit folgenden Argumenten: Ca. 23 ha
bestes Ackerland, das für viele landwirtschaftliche Betriebe der
Grunderwerb bedeutet, gehen verloren (6 Betriebe in mindestens 500-750
Meter Entfernung). Hochwassergefahr: Durch die Versiegelung dieses
abfallenden Geländes besteht erhebliche Hochwassergefahr in Pinache
zusätzlich zu dem jetzigen (Überschwemmungen im jetzigen
Gewerbegebiet, Ortskern Pinache und Talstraße). Vergleich: Ca. 23 ha
geplantes IKG neben ca. 25 ha bewohnte Fläche Pinache; jetziges
Gewerbegebiet ca. 7 ha. Hohe Emissionsbelastung je nach
Gewerbeansiedlung. Die Überlastung der Abwasserkanalisation von
Pinache (Kläranlage in Großglattbach). Keine Autobahnnähe. Vermehrter
An- und Abfahrverkehr durch die angesiedelten Betriebe durch Pinache,
was die Notwendigkeit einer Umgehungsstraße machen würde, wobei
noch mehr bestes Ackerland verloren geht. Am Ende sind wir dann bei ca.
50 ha aufwärts die verbaut werden. Abschließend muss die Frage gestellt
werden: Wenn Niefern-Öschelbronn dieses IKG haben möchte, warum
bauen sie es dann nicht vor ihrer eigenen Haustüre?
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Forderung wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung
zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch
nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen
Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse
berücksichtigt werden können.
Die Frage bezüglich eines IKG-Standortes können wir nicht auf Ebene der
Regionalplanung letztendlich klären. Das ist die Aufgabe von
kommunalpolitischen Entscheidungen.
Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines
Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Seite 7 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
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Anregung / Bedenken
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Einwender wendet sich gegen die Herabstufung der 22,9 ha großen
Forderung wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung
zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch
Fläche östlich Öschelbronn an der Grenze zu Wiernsheim-Pinache von
nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen
Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet Lw, mit folgenden Argumenten: Warum wird
Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse
ein Interkommunales Gewerbegebiet (IKG), das in den 1970er Jahren
berücksichtigt werden können.
angedacht war, nun wieder aus der Versenkung geholt? Es entsteht der
Die Frage bezüglich potenziellen Auswirkungen auf das Ortsbild wäre ein
Eindruck, dass da ein Bürgermeister auf dem kurzen Dienstweg
Bestandteil von kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen auch in
klammheimlich und möglichst ohne die Öffentlichkeit zu informieren, noch
Verbindung mit nötigen Alternativenprüfungen.
schnell Tatsachen schaffen möchte. Die Herabstufung der ca. 23 ha
Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines
großen Fläche von Vorranggebiet zu Vorbehaltsfläche ist nicht
Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
hinnehmbar. Wir alle wissen, dass der Status Vorbehaltsgebiet für die
Landwirte keine Planungssicherheit bedeutet und im Fall der Fälle der
Abwägung unterworfen ist. In der Vergangenheit ist die Entscheidung hier
noch nie zu Gunsten der Landwirtschaft ausgefallen. Daher ist ja der
Beschluss des TRP LW so wichtig. Es gibt in der unmittelbaren
Umgebung der oben genannten Fläche sieben Höfe, die max. 1000 m
entfernt sind und auf die Bewirtschaftung dieser Flächen angewiesen sind,
um ihre Existenz zu erhalten. Darüber hinaus handelt es sich hier wieder
einmal um beste Ackerflächen. Ein IKG an dieser Stelle bedeutet für
Pinache Immissionen wie Lärm, zusätzlichen Verkehr und durch die
großflächige Versiegelung ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. Die
Siedlungsfläche von Pinache beträgt jetzt ca. 25 ha, die jetzige
Gewerbefläche ca. 7,5 ha. Mit einem IKG von fast 23 ha wäre die gesamte
Gewerbefläche größer als der Siedlungsbereich. Wie würde das sich das
wohl auf das Ortsbild des Waldenser-Örtchens auswirken?
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 8 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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Die Gemeinde Wiernsheim hat laut Statistischem Landesamt in den
Kenntnisnahme. Aufgabe der Regionalplanung besteht darin, fachliche
letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich viel Fläche verbraucht. Die
Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und
Baugebiete Kohlplatte 2 und Kohlplatte 3 bei Serres sollen nach dem
gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG
Willen des Verwaltungschefs bis in drei Jahren voll sein, obwohl der
oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Grundsätzlich ist seit
aktuelle Flächennutzungsplan bis 2025 gilt. Und weil das so sein soll, wird
2013 ein Hinweispapier zum Bauflächenbedarfsnachweis im Rahmen von
auch schon eine Änderung desselben angedacht. Für Jeden unschwer zu
Flächenneuausweisungen in Flächennutzungsplänen und von nicht aus
erkennen: Der Flächenfraß geht ungebremst weiter. Bei dem ca. 2,1 ha
dem FNP entwickelten Bebauungsplänen Pflicht. Dabei werden
ausgewiesene Flächendimensionen von Wohn- und Gewerbegebieten
großen Gebiet am Ortsausgang von Wiernsheim nach Pinache handelt
nach einer landesweiten Vorgehensweise auf Plausibilität bzw. Bedarf
es sich wiederum um bestes Ackerland. Davon konnte sich jeder Bürger
geprüft.
während der Verlegung der Gasleitung selbst überzeugen. Das
Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines
Bodenprofil zeigt hier für das Heckengäu außergewöhnlich tiefgründige
Lößböden, beste Voraussetzungen für den Anbau von Getreide. Daher ist
0 Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
auch die Herabstufung dieser 2,1 ha großen Fläche vom Vorranggebiet
zum Vorbehaltsgebiet abzulehnen. Insgesamt ist es bedauerlich, dass die
Umsetzung des TRP LW immer wieder verzögert wurde und wird durch
Eingaben von Bürgermeistern, die auf ihre Planungshoheit pochen und
immer noch glauben, sie könnten durch Ausweisung von Neubaugebieten,
Gewerbegebieten und Umgehungsstraßen den Anforderungen der
demographischen Entwicklung gerecht werden, bloß weil es vielleicht die
letzten 50 Jahre so war. Der Regionalverband hat die gesetzliche Aufgabe
hochwertige landwirtschaftliche Flächen zu schützen und sollte dieser jetzt
endlich nachkommen!
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Bitte nehmen Sie meine Bedenken gegen die Herabstufung der
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" südlich der B10 zum „VBG Landwirtschaft" zur Kenntnis: In
diesem Bereich herrschen besonders wertvolle Böden vor, die in der
Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt werden. In seiner Broschüre
zur Flurbilanz fordert das Ministerium für Ländlichen Raum sehr deutlich,
dass diese Flächen „für den ökonomischen Landbau und die Ernährungsund Energiesicherung unverzichtbar und deshalb der landwirtschaftlichen
Nutzung unbedingt vorzubehalten sind. Umwidmungen, z. B. als Bauland,
Verkehrsflächen, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen u. a. m.,
müssen ausgeschlossen bleiben."
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 9 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/19
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Mehrere landwirtschaftliche Direktvermarkter sorgen vor Ort für ein
Kenntnisnahme.
hochwertiges Angebot an lokal produzierten Lebensmitteln. Die Existenz
der Betriebe soll gesichert bleiben. Der Schutz der Fläche als „Vorrangflur"
0
gibt den betroffenen Betrieben die notwendige Planungssicherheit.
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11
Vor dem Hintergrund der globalen Verknappung der Ressource Boden
und Landgrapping ist das Gebiet aufgrund der Hochwertigkeit der Böden
von überregionaler Bedeutung für die Landwirtschaft und damit für die
Sicherung der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung.
Laut der Beschlussvorlage 63/2013 sollen „besonders hochwertige
landwirtschaftliche Flächen" „langfristig für die Landwirtschaft gesichert"
werden. Im vorliegenden Fall soll aber bereits im Planverfahren auf den
adäquaten Schutz einer solchen Fläche verzichtet werden, um der
betroffenen Kommune Spielraum für die Gewerbeflächenplanung zu
lassen. Eine solche Vorgehensweise widerspricht der offiziellen
Zielsetzung des Teilregionalplanverfahrens. Durch die Hintertür wird so
der dringend notwendige Flächenschutz ausgehebelt.
Ich bitte die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die
Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zum VRG
Landwirtschaft zu erklären und damit den erklärten Zielen des TRPs
Landwirtschaft Rechnung zu tragen.
Kenntnisnahme.
0
0
Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte
Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff)
möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung
darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
Flächen erstmalig als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft
münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Damit unterläuft die
Festlegung nicht die eigentliche Zielsetzung des TRPs.
Forderung wird nicht gefolgt. (siehe vorherige Abwägungs- und
Beschlussempfehlungen)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 10 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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Bezug wird genommen zu B 23/2015 Anlage 3 Synopse der
Forderung wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der Herabstufung
Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft lfd. Nr.215 TöB- Nr.
zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend ist dies auch
2.30 Nachbarschaftsverband Pforzheim hat folgende Anregung/
nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer zukünftigen
Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse
Bedenken: „Die direkt an das Gewerbegebiet Pinache angrenzende
berücksichtigt werden können. Der geforderten kompletten Herausnahme
Fläche soll aus der Darstellung des VRG herausgenommen werden, um
des VRG an genannter Stelle ist nicht gefolgt worden. Dabei haben wir,
eine spätere Entwicklung eines IGK zu ermöglichen." Die Abwägungs- und
um die Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auf dieser
Beschlussempfehlung des Regionalverbandes lautet: „Stellungnahme wird
ca. 23 ha großen Fläche offen zu halten, diese Fläche zum VBG
teilweise gefolgt. Um die Entwicklung eines interkommunalen
herabgestuft (siehe lfd. Nr. 215 auf Seite 76 der Synopse der
Gewerbegebietes auf dieser 23 ha großen Fläche offen zu halten, wird
Stellungnahmen zur ersten Anhörung des TRP Landwirtschaft).
diese Fläche zum VBG herabgestuft"
Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung
Im Ergebnis wird die Fläche aber zum VBG herabgestuft und ist somit der
eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Abwägung unterworfen. Der /die Unterzeichner dieser Stellungnahme
fordern den RV NSW dazu auf, die 23 ha große Fläche in der Darstellung
eines Vorranggebietes zu belassen und es nicht herabzustufen.(siehe
Forts.)
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(Forts.) Begründung: - Bei der genannten Fläche handelt es sich
ausschließlich um bestes Ackerland. Bei der Flurbilanz mit 13 Punkten
bewertet als Vorrangflur 1. Ziel des Teilregionalplans Landwirtschat ist es,
solche wertvollen Flächen zu schützen und für nachkommende
Generationen zu erhalten.
- Bäuerliche Betriebe sind in ihrer Existenz gefährdet, wenn eine so große
Fläche umgewandelt wird. Das Höfesterben ginge ungebremst weiter.
(siehe Forts.)
(Forts.) Begründung: - Es ist nicht einsichtig, warum die Anregung zur
Herabstufung der Nachbarschaftsverband Pforzheim stellt. Ihm gehören
Birkenfeld, Ispringen, Pforzheim und Niefern-Öschelbronn an. Wie
sollten sich die drei erstgenannten Gemeinden an einem IKG vor Pinache
beteiligen? Nur Niefern-Öschelbronn wäre mit der Gemeinde Wiernsheim
dazu in der Lage - es ist verwunderlich, dass die Anregung nicht von
diesen BMA kommt. (siehe Forts.)
Kenntnisnahme. Die Ausweisung von VRG und VBG für die
Landwirtschaft beruhen nicht allein aufgrund von Bodenkennziffern.
0
Kenntnisnahme. Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn ist Mitglied im
Nachbarschaftsverband Pforzheim.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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(Forts.) Begründung: - Niefern-Öschelbronn verfolgt aktuell Pläne, neue
Gewerbeflächen an der A8 zu schaffen. In Öschelbronn stehen
voraussichtlich ab 2016 ca. 4 ha Gewerbefläche zur Verfügung. Neue
zusätzliche Flächen würden von vorgesetzten Behörden in den nächsten
ca. 15 Jahren sehr wahrscheinlich nicht genehmigt werden - so lange soll
der anstehende Landschaftsrahmenplan gültig sein.(AdV: gemeint ist
wahrscheinlich der TRP Landwirtschaft) Warum eine Fläche herabstufen,
auf die - zumindest mittelfristig - nicht zugegriffen werden kann? Sollen
hier Fakten geschaffen werden, so dass man irgendwann in der Zukunft
ein Gewerbegebiet ausweisen kann? Wenn in 20 - 30 Jahren jemand
protestiert, dass fruchtbare, beste Böden versiegelt werden, verweist man
ihn dann auf das Jahr 2015, wo doch alles öffentlich auslag, jetzt sei es zu
spät, jetzt wird gebaut?! Um das zu verhindern, muss die Fläche
Vorranggebiet bleiben! (siehe Forts.)
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29
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13
(Forts.) Begründung: - Das Gebiet gehört zur „Wiernsheimer Platte",
benannt durch seinen felsigen Untergrund. Schon jetzt sind große Teile
von Pinache bei Starkregen Überschwemmungen ausgesetzt, weitere
großflächige Versiegelungen verschärfen das Problem. (siehe Forts.)
(Forts.) Begründung: - Ca. 25 Jahre alte Ideen für eine Erweiterung des
Pinacher Gewerbegebiets auf Öschelbronner Gemarkung
(Weiterführung der Sackgasse „Im Rivoir" bzw. „Im Steinbühl" auf die
Landesstraße) oder die 2012 letztmalig ins Gespräch gebrachte
Ortsumfahrung Pinache (auf der Landesliste weit hinten), beides
rechtfertigt nicht die riesige Fläche von 23 ha die herabgestuft werden soll.
Angemessen ist max. eine Fläche von ca. 7 ha, so groß wie das
bestehende Pinacher Gewerbegebiets.
Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplanes Landwirtschaft
wurden die landwirtschaftlichen Flächen im Mühlacker
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" südlich der B10 zum
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Bitte nehmen Sie
nachfolgende Bedenken zu diesem Vorgang zur Kenntnis: (AdV: siehe lfd.
Nrn..)
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Eine Herabstufung ist nicht mit einer Ausweisung von
einem Gewerbegebiet gleichzusetzen.
0
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 12 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
30
13
Im Artikel 1 (1) Grundgesetz der BRD ist die Würde des Menschen
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt. Zu den unantastbaren Menschenrechten gehört unter
anderem, dass die Versorgung mit den Grundnahrungsmitteln, die schon
heute in der Bundesrepublik trotz intensiver und optimierter Produktion
nicht mehr möglich ist, gewährleistet wird. Auch in Krisenzeiten muss eine
Eigenversorgung gewährleistet werden. Es ist deshalb strengstens darauf
zu achten, dass Böden der höchsten Güteklasse zum Erhalt für die
Nahrungsversorgung der Bürger geschützt werden. Ein Verstoß dagegen
stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.
31
32
33
34
13
13
13
13
Das Gebiet wird in der digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt. Laut
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese
langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur
Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die
ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
Landwirtschaft." (siehe Broschüre des Ministeriums für Ländlichen Raum).
Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen von
Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust weiterer hochwertiger
landwirtschaftlicher Flächen werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer
Existenz gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass sich dadurch das Angebot
regional erzeugter Lebensmittel für den Verbraucher wesentlich
verschlechtert.
Es ist zu vermeiden, dass ein Industrielindwurm von Pforzheim bis
Vaihingen/E., wie im Remstal entsteht. Vor Jahren hat die Politik noch auf
die schändlichen Auswirkungen solcher wurmartigen Ansiedlungen
hingewiesen und diese als abartig und undiskutabel bezeichnet.
Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden auch zum
Anbau von Biomasse für die Biogasanlage der Stadtwerke Mühlacker
genutzt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellt dies eine erhebliche
Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion dar.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
35
13
Bereits zwischen 1999 und 2010 verringerte sich der Bestand an
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker um 25 ha. Nicht eingerechnet
sind die bereits bebauten Flächen, (Sommerberg in Dürrmenz), den als
Baulandausweisung beschlossenen Pforzheimer Weg in Großglattbach,
die in Mühlacker beschlossene Ausweisung Lug/Osttangente und den
Senderhang Ost, bei denen es sich zum größten Teil auch um
Ackerböden bester Qualität handelt. Die Ausweisungen summieren sich
auf ca. 11 ha landwirtschaftliche Fläche.
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37
13
14
Als Bürger der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt
leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen
einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale
Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit bin ich direkt betroffen.
Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu
berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären.
Wir sind nicht dafür, dass die schützenswerte Ackerböden der Flächen in
Mühlacker Lug/Fuchsensteige und Biegeläcker südlich der B 10 bebaut
werden. Als Bürger der Stadt Mühlacker (Stadtteil Lomersheim) haben wir
ein legitimes Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher
Strukturen. Wir können dies nicht nachvollziehen, dass für Industrie
Flächen der Landwirtschaft im Bereich Lug/Fuchsensteige und
Biegeläcker kaputt gemacht werden. Die Landwirtschaft brauchen wir wie
schon in der Bibel erwähnt (1. Buche Moses) In ihrer Existenz werden
landwirtschaftliche Betriebe gefährdet, dadurch besteht die Gefahr', dass
die regional erzeugten Lebensmittel wegfallen. Wir bitten die Argumente
zu berücksichtigen.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 14 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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15
Mit meinem Neffen zusammen bewirtschafte ich im Nebenerwerb einen
landwirtschaftlichen Betrieb auf der Gemarkung Öschelbronn mit ca.50
ha Ackerbau und ca. 25 ha Grünland.
Es ist uns wichtig, dass auch in Zukunft die Menschen der Region mit
gesunden Lebensmitteln aus der Region versorgt werden können. Auch
die zusätzlichen Mitbürger, die aktuell in unser Land zuwandern, wollen
täglich etwas zu Essen haben. Als Kartoffel- und Getreideanbauer bin ich
grundsätzlich dagegen gutes Ackerland für Siedlungs- oder
Gewerbegebiete zu verbrauchen. Von dem Teilregionalplan habe ich mir
erhofft, dass die guten Äcker in Zukunft davor geschützt werden.
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15
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15
Der erste Entwurf hat mir deswegen gefallen, weil das gute Ackerland
zwischen Öschelbronn und Pinache als landwirtschaftliches
Vorranggebiet vorgeschlagen wurde. Dieses Gebiet liegt zusätzlich für uns
und unsere Nachbarhöfe unter einem Kilometer entfernt und rein über
Feldwege erreichbar.
Der Herabstufung von 22,9 ha Fläche mit bester Ackerbodenqualität an
der Ostseite unserer Gemarkung zu VBG müssen wir deshalb
entschieden widersprechen. Wenn dort ein Gewerbegebiet entstehen
würde, wäre der Landverbrauch mit eventueller Pinacher
Umgehungsstraße, Naturschutz-, Lärmschutz-, und
Hochwasserschutzmaßnahmen sicherlich noch deutlich über diesen 22,9
ha.
Wir bewirtschaften in diesem Gebiet 80 ar unterhalb des Waldes. Dieser
Acker war früher der flachgründigste in diesem Gebiet, wurde jedoch vor
Jahren durch Bodenauffüllung so verbessert, dass wir heute auch dort 80
dt Weizen ernten können. Alle anderen Äcker sind dort naturgegeben sehr
gut und tiefgründig. Was das bedeutet haben wir in diesem Sommer
wieder deutlich gesehen: Trotz der extremen Trockenheit waren an
diesem Standort sehr schöne Getreide- und Maisbestände zu sehen.
Wir fordern Sie deshalb mit Nachdruck auf den TRP nach dem 1. Entwurf
zu beschließen und auch die 22,9 ha vor Pinache als landwirtschaftliche
Vorrangfläche zu belassen.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag
zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Widerspruch wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der
Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend
ist dies auch nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer
zukünftigen Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse
berücksichtigt werden können.
-
Kenntnisnahme.
0
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Forderung wird nicht gefolgt (siehe vorherige Abwägungs- und
Beschlussempfehlung).
Seite 15 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
42
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Unser Verein Interessengemeinschaft Enzkreis Biobauern e.V. kurz IEB
wurde vor 20 Jahren von Biobauern, Biowinzern, Biogärtnern, BioVerarbeitern (Metzger, Bäcker... ) und Bioladnern des Enzkreises
gegründet. Unser gemeinsames Ziel ist die Förderung des ökologischen
Landbaus im Enzkreis. Das besondere ist die Zusammenarbeit der im
Biobereich arbeitenden Betriebe über die Grenzen der verschiedenen
Bioanbauverbände hinweg. So ist im Lauf der Zeit ohne öffentliche
Förderung ein Netzwerk zwischen Erzeugern, Verarbeitern und
Vermarktern von regionalen Bioerzeugnissen gewachsen, das zur
Wirtschaftlichkeit der einzelnen Betriebe seinen Beitrag leistet.
„Bio aus der Region" ist dabei unser gemeinsames Motto geworden.
Die landwirtschaftlichen Flächen in unserer Region sind im wahrsten
Sinne des Wortes der Boden, die Grundlage unseres Wirtschaftens.
Der hohe Flächenverbrauch an landwirtschaftlichen Flächen im Enzkreis
stellt für uns eine echte existentielle Bedrohung dar.
Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Bemühungen des
Regionalverbandes Nordschwarzwald mit dem Teilregionalplan
Landwirtschaft einen Beitrag zur Erhaltung wichtiger landwirtschaftlicher
Flächen zu leisten.
43
16
Zu Plansatz und Begründung: Der im 2. Planentwurf vorgeschlagene Text
stimmt weitgehend mit unseren Interessen überein. Wir sehen die
Landwirtschaft in unserer Region allgemein und die ökologische
Landwirtschaft erst recht als leistungsfähigen Wirtschaftszweig an. Im
Bereich der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von
Bioerzeugnissen wurden in den letzten Jahrzehnten viele zusätzliche
Arbeitsplätze geschaffen. Die Zusammenarbeit mit den regionalen
Handwerksbetrieben ist bei uns besonders intensiv.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 16 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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17
Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRP Landwirtschaft werden die
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft"
herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem
Vorgang zur Kenntnis:
· Das Gebiet besitzt beste Böden und ist daher aufgrund des steigenden
Bedarfs an Nahrungs- und Energiepflanzen von hoher Bedeutung.
· Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt.
Laut Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz muss diese
„langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben zur
Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die
ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR).
· Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen
von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust hochwertiger
Flächen werden diese landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz
gefährdet.(s. Forts.)
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17
(Forts.) · Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden
auch zum Anbau von Biomasse für die die Biogasanlage der Stadtwerke
Mühlacker benötigt.
· Der TRP Landwirtschaft zielt auf den Erhalt einer leistungsfähigen
Landwirtschaft ab. Die Abwertung dieses schützenswerten Gebietes
unterläuft damit die eigentliche Zielsetzung des TRP.
Als Bürger der Stadt Mühlacker wäre ich von den Auswirkungen einer
Flächenumwandlung auf die lokale Lebensmittelproduktion und
Versorgungssicherheit direkt betroffen. Ich bitte daher die
Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu berücksichtigen und
die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur Vorrangfläche
Landwirtschaft zu erklären.
+/
0/-
-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken wird nicht gefolgt. Die Ausweisung eines VBG an genannter
Stelle anstelle eines VRG für die Landwirtschaft ist nicht mit einer
Bebauung gleichzusetzen. Aufgrund der Tatsache, dass sich der
Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu entschieden hat, die gewerbliche
Entwicklung möglicherweise südlich der B 10 fortzusetzen, wurde nach
Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu einem VBG für die
Landwirtschaft reduziert.
Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin, fachliche
Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und
gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG
oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für
die Landwirtschaft. Damit unterläuft die Festlegung nicht die eigentliche
Zielsetzung des TRPs. Siehe auch Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung)
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 17 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/46
18
Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRP Landwirtschaft werden die
Bedenken werden nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht
u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
„Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft"
Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die
herabgestuft. Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem
digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von
Vorgang zur Kenntnis:
VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Zusätzlich sind noch im Verfahren
- Das Gebiet wird in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt.
befindliche, aber abgestimmte Planungen, von den Vertretern der
Laut Ministerium für Ländlichen. Raum und Verbraucherschutz muss
Fraktionen des Regionalverbandes im hierfür zuständigen Arbeitskreis
diese „langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben
abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall
zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die
berücksichtigt worden.
ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
Die Ausweisung eines VBG an genannter Stelle anstelle eines VRG für die
Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR).
Landwirtschaft ist nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Aufgrund der
- Landgrapping und internationale Krisensituationen wie z. B. der UkraineKonflikt zeigen die Notwendigkeit des Erhalts der regionalen
- Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu
entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise südlich der
Lebensmittelproduktion. Die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln in
B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu
Krisensituationen darf nicht weiter eingeschränkt werden.
einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Die herabgestufte Fläche
- Das Gebiet besitzt beste Böden und ist daher Hinblick auf die regionale,
deckt sich zusätzlich weitestgehend mit der bereits im Regionalplan 2015
überregionale und sogar globale Entwicklung (steigend.er Bedarf an
vom Regionalen Grünzug freigehaltenen Fläche. Siehe auch AbwägungsNahrungs- und Energiepflanzen einerseits, Verlust fruchtbarer Böden
und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
andererseits) von hoher Bedeutung.
- Auf Mühlacker Gemarkung werden etliche landwirtschaftliche Flächen
von Direktvermarktern bewirtschaftet. Durch den Verlust hochwertiger
landwirtschaftlicher Flächen werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer
Existenz gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass sich dadurch das Angebot
regional erzeugter Lebensmittel für die Verbraucher verschlechtert.(s.
Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 18 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/47
18
(Forts.) - Landwirtschaftliche Flächen auf Mühlacker Gemarkung werden
Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung)
auch zum Anbau von Biomasse für die die Biogasanlage der Stadtwerke
Mühlacker benötigt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellt dies eine
Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion dar.
- Für das existierende Gewerbegebiet Waldäcker wurden bereits
hochwertige Ackerflächen in Anspruch genommen und dadurch die
Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft beeinträchtigt. Ein
Fortschreiten dieses Prozesses muss verhindert werden.
- Der TRP Landwirtschaft zielt auf den Erhalt einer leistungsfähigen
Landwirtschaft ab. Im vorliegenden Fall, soll ein eindeutig schützenswertes
0
Gebiet von vornherein abgewehrt werden, um Gewerbeentwicklung nicht
zu beeinträchtigen. Das Verfahren unterläuft damit die eigentliche
Zielsetzung des TRPs.
Als Bürgerin der Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am
Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den
Auswirkungen einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale.
Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt
betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu
berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" zur Vorrangfläche Landwirtschaft zu erklären.
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker")
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker")
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47)
Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47)
Seite 19 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/50
21
Beste Ackerböden im Bereich der Stadt Mühlacker sollten richtigerweise
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
im ersten Entwurf als Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausgewiesen
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
werden. Im neueren Entwurf sind die Gebiete Lug - Fuchsensteige Biegeläcker zum Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft in ihrer Wertung
reduziert worden. Dagegen erhebe ich Widerspruch. Ich bitte darum diese
als Vorrangfläche für die Landwirtschaft auszuweisen. Begründung:
- Die regionale Versorgung durch unsere heimische Landwirtschaft muss
aus meiner Sicht absoluten Vorrang erhalten. Derzeit werden diese besten
Ackerböden zur Nahrungs- und Energiegewinnung (Biogasanlage in
unmittelbarer Nähe!) genutzt.
- Die Sicherung dieser Primärbedürfnisse steht für mich an allererster
Stelle.
- Der Flächendruck in der Landwirtschaft nimmt seit Jahren zu und es
besteht die Gefahr, dass diese Flächen irgendwann einer anderen
Nutzung zugeführt werden könnten.
- Wir haben in der Gegend regionale Vermarkter und funktionierende
landwirtschaftliche Betriebe, die auch für die folgenden Generationen eine
sichere Lebensgrundlage (siehe Präambel) für die ganze Bevölkerung
mittragen sollen. Diese Gebiete sind deshalb langfristig der Landwirtschaft
zu erhalten.
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22
Hiermit bringe/n ich/wir Einwendungen gegen die Herabsetzung von VRG
für die Landwirtschaft zum VBG vor. Die Herabstufung und die damit
verbundene Offenhaltung der Entwicklung eines IKG von ca. 23 ha
widerspricht ganzheitlich den Zielen des TRP Landwirtschaft - Plansatz
3.3.3 Landwirtschaft.
Ziele des Teilregionalplan Landwirtschaft 2015: (...)
Die als Vorbehaltsgebiet (lfd. Nr. 215;TÖB-Nr. 2.30) (AdV: Hinweis der lfd.
Nr. bezieht sich auf 1. Anhörung) herabgestufte Fläche befindet sich am
westlichen Ortsrand des Ortsteils Pinache. Die Bodenqualität ist mit eine
der besten, die es rund um Pinache gibt und kann im Vergleich zu Böden
in Nachbargemeinden als steinlos bezeichnet werden. Dies ist für den
regionalen Ackerbau die Grundlage für erfolgreichen Anbau von
Nahrungsmitteln.(siehe Forts.)
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 20 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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22
(Forts.) Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, die im direkten
Einzugsgebiet dieser Fläche liegen, stellt dieser Flächenfraß einen
Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig
dar. Gerade angesichts der Tatsache, dass durch die Neuansiedlung
eines Umspannwerkes die Bodenversiegelung rund um Pinache schon
fortgeschritten ist und den landwirtschaftlichen Betrieben diese Fläche
fehlt, wäre ein weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Fläche nicht
hinnehmbar für die landwirtschaftlichen Betriebe und deren Bestand.
Die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebiets von ca. 23 ha an
dieser Stelle, welches fast der Gesamtfläche des Innenbereichs der
Gemeinde Pinache von ca. 25 ha entspricht, bedeutet für Pinache
Immissionen wie Lärm, zusätzlichen Verkehr und durch die großflächige
Versiegelung ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. Des Weiteren führt es
zu drastischen Einschnitten bzgl. des Ortsbildes unseres
Waldenserdorfes, der Wohnqualität sowie Naherholung.
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+/
0/-
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern Öschelbronn.
0
Anmerkung: Eine Info der Bevölkerung fand leider nicht statt. Weder in der
Zeitung noch im öffentlichen Gemeinderat. Habe erst durch Zufall von der
Planung erfahren.
0
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker")
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Kenntnisnahme. Eine Informationsveranstaltung zu einem (Teil-)
Regionalplan ist gesetzlich nicht vorgegeben und findet in aller Regel nicht
statt. Eine öffentliche Bekanntmachung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Entwurf des TRPs Landwirtschaft erschien in folgenden Printmedien:
am 10.07.2015 im Staatsanzeiger und am 11.07.2015 in folgende Medien:
Pforzheimer Zeitung, Pforzheimer Kurier, Mühlacker Tagblatt,
Schwarzwälder Bote (CW 1-3 & FDS 1-2) sowie in der Südwestpresse.
Des Weiteren sind alle Unterlagen und Kartenentwürfe, sowie die
Ergebnisse der aus der ersten Anhörung vorgebrachten Stellungnahmen
zum TRP Landwirtschaft, seit dem 22.07.2015 auf unserer Homepage
öffentlich einsehbar.
Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47)
Seite 21 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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Zum Teilregionalplanentwurf Landwirtschaft möchte ich folgenden
Bedenken äußern:
Die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker Lug/Fuchsensteige und
Biegeläcker südlich der Bio werden vom „Vorranggebiet Landwirtschaft"
zum „Vorbehaltgebiet Landwirtschaft" herabgestuft. Und das, obwohl das
Gebiet in der Digitalen Flurbilanz zur „Vorrangflur 1" erklärt wird. Laut
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz müssen diese
Gebiete „... langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen
Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Denn diese Flächen
bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
Landwirtschaft." (siehe Broschüre des MLR). Die landwirtschaftlichen
Flächen auf der Gemarkung Mühlacker wurden in den letzten Jahren
bereits durch das Gewerbegebiet Waldäcker dezimiert. Ebenfalls wird in
diesem Gebiet Biomasse für die Biogasanlage der Stadt Mühlacker
angebaut, so dass weniger Fläche für die Lebensmittelproduktion genutzt
wird.
Die regionale Lebensmittelproduktion bietet dem Verbraucher die
Möglichkeit regionale Produkte zu erwerben und sichert darüber hinaus
die Versorgung der Bevölkerung. (s. Forts.)
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24
(Forts.) Damit regionale Betriebe diese Aufgaben weiterhin leistungsfähig
erfüllen können, dürfen keine weitere wertvolle Böden unwiderruflich
verloren gehen.
Von den Auswirkungen des Flächenverlustes wäre ich als Bürgerin der
Stadt Mühlacker direkt betroffen. Ich befürchte den Existenzverlust von
örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Die Folge wäre eine Verschlechterung
des Lebensmittelangebots und der Versorgungssicherheit z.B. in
Krisensituationen.
Aus diesem Grunde bitte ich die Entscheidungsträger meine aufgeführten
Argumente zu berücksichtigen und das Gebiet Lug/Fuchsensteige und
Biegeläcker wieder zur „Vorrangfläche Landwirtschaft" zu erklären
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
-
Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung)
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 22 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
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Anregung / Bedenken
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Bitte nehmen Sie diesen Widerspruch wegen nachfolgenden Bedenken zu
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
diesem Vorgang zur Kenntnis: Auf Mühlacker Gemarkung sollen etliche
landwirtschaftliche Flächen (teilweise hochwertige Ackerflächen) in einer
völlig überzogenen Größenordnung in Gewerbeflächen umgewandelt
werden, die es der Landwirtschaft nahezu unmöglich machen nachhaltig
Lebensmittel zu erzeugen, somit die heimischen Regional erzeugende
Landwirtschaft in Existenz Nöte bringt und der Bevölkerung nachhaltige
erzeugte Lebensmittel entzogen werden.
Hochwasserschutz wird nicht realisierbar sein im Enztal bei noch mehr
versiegelten Flächen.
58
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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26
Anmerkung: Auch landwirtschaftliche Betrieb bilden Lehrlinge aus und
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
schaffen Arbeitsplätze. Dies habe ich in meiner 17-jährigen Tätigkeit im
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bioladen hautnah erlebt. Man darf diesen innovativen Bauernhöfen nicht
0
die Existenzgrundlage erschweren, die durch das geplante Gewerbegebiet
mit Sicherheit entstehen würden.
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27
Nachdem ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb (AdV: Betrieb und Ort
genannt) verloren habe, da meine Flächen für den Neubau der
Bundesautobahn A44 von der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch
genommen wurden, habe ich einen Hof (AdV: Hof genannt) in NiefernÖschelbronn erworben.
Der TRP Landwirtschaft hat das Ziel, landwirtschaftliche Flächen zu
erhalten. Durch landwirtschaftliche VRG soll die Landwirtschaft als
leistungsfähiger Wirtschaftszweig erhalten bleiben und Zitat (ab Seite 5
Z6) „...hierdurch soll der Druck auf diese Flächen genommen werden und
die regional besonders hochwertigen Flächen langfristig für die
Landwirtschaft gesichert werden." Dieser Schutz ist für die Landwirtschaft
von besonderer Bedeutung, da für uns Landwirte der Boden nicht nur
Produktionsstandort, sondern durch seine „pflanzenhervorbringende Kraft"
(Bodenfruchtbarkeit) auch ein eigenständiger Produktionsfaktor ist, ohne
den wir nicht existieren können.
Kenntnisnahme. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag
zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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Der Landverbrauch durch Autobahnen, Gewerbegebiete etc. setzt der
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Landwirtschaft schwer zu und hat in meinem Fall sogar zur
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernExistenzvernichtung meines (ehemaligen) Betriebes geführt. Vor meinem
Öschelbronn.
Des Weiteren möchten wir betonen, dass es sich hierbei nicht um eine
Neuanfang in Niefern-Öschelbronn habe ich mich daher eingehend
Umwidmung im rechtlichen Sinne handelt. Bisher sind in der Region
erkundigt, ob es Planungen für Gewerbegebiete, Autobahnen etc. in der
Nordschwarzwald keine VRG oder VBG für die Landwirtschaft
Nähe des Tannenhofes gäbe, was ausdrücklich verneint wurde. Weder im
ausgewiesen. Erstmalig sollen in der Region die Produktionsflächen
Gemeinderat von Niefern-Öschelbronn, noch von Seiten des
gesichert werden.
Bürgermeisters, oder sonst wo in der Öffentlichkeit konnte ich erfahren,
dass in direkter Nähe zu meinem Hof eine Fläche von 22,9 ha vom VRG
zum VBG herabgestuft wurde. Diese Fläche weist eine sehr hohe
Bodenqualität aus und liegt in unmittelbarer Nähe diverser großer
landwirtschaftlicher Betriebe (AdV Betriebe genannt) und auch in der Nähe zu meinem Hof. Diese Höfe werden sogar im TRP als landwirtschaftliche
Betriebe mit herausragender Bedeutung explizit erwähnt. Sowohl ich
selbst, als auch die zwei weitere Betriebe (Schweinemast und Milchvieh)
(AdV Betriebe genannt) haben in der letzten Zeit große Investitionen in die
Betriebe getätigt. Für alle Betriebe sind hofnahe Flächen von großer
Wichtigkeit. Der Schweinemastbetrieb wurde sogar nach Öschelbronn
umgesiedelt, da hier der planerische Schwerpunkt auf landwirtschaftlicher
Fläche liegt. Das Heranrücken von Gewerbeflächen ist für solche Betriebe
unter Umständen eine existenzielle Bedrohung und das ursprüngliche
VRG ist im Hinblick auf die Vielzahl der Höfe sowieso nicht besonders
groß.
62
27
Mir ist bewusst, das die Umwidmung vom VRG zum VBG noch nicht
bedeutet, dass hier Gewerbefläche entwickelt wird. Die VBG soll soweit
ich es verstanden habe dann relativ einfach in Gewerbefläche
umgewidmet werden können, wenn a) der Bedarf vorhanden ist und b) die
Fläche alternativlos ist. Hier setzt meine Kritik an. Es ist selbst für
Landwirte kaum noch möglich größere Flächen zu bekommen. Ein solche
Fläche ist allein schon durch Ihre Größe „alternativlos" und es wird allein
durch die Größe der Fläche schon ein enormer Ansiedlungsdruck erzeugt,
der doch durch den Regionalplan eigentlich von der Landwirtschaft
genommen werden sollte. Ich bin der Meinung, dass mit der Umwidmung
gegen die eigentlichen Ziele des Regionalplans verstoßen wird.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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27
Es wundert mich besonders, dass es hierzu offensichtlich auch keine
Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat. Ich selbst habe erst vor wenigen
Tagen durch Anwohner von der Sache erfahren. Wie kann es sein, dass
eine solche Planungen als „im Verfahren befindlich" bezeichnet wird,
obwohl sie nach meinem Kenntnisstand nicht im Gemeinderat der
betroffenen Gemeinden (Niefern-Öschelbronn und Wiernsheim) diskutiert
wurden (zumindestens nicht in öffentlichen Sitzungen). Wie eingangs
erwähnt, habe ich auch auf meine Nachfragen nach in Planung oder im
Verfahren befindlichen Vorhaben wie Autobahnen oder Gewerbegebiete
auch von offizieller Seite immer nur gesagt bekommen, dass nichts
derartiges geplant sei. Ich habe mich bei meiner Investitionsentscheidung
auf diese Aussagen verlassen.
Ich bitte daher den Regionalverband Nordschwarzwald die 22,9 ha Fläche
auf Öschelbronner Gemarkung wie im ersten Entwurf als
landwirtschaftliche Vorrangfläche auszuweisen.
+/
0/-
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Eine Informationsveranstaltung zu einem (Teil-)
Regionalplan ist gesetzlich nicht vorgegeben und findet in aller Regel nicht
statt. Eine öffentliche Bekanntmachung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Entwurf des TRPs Landwirtschaft erschien in folgenden Printmedien:
am 10.07.2015 im Staatsanzeiger und am 11.07.2015 in folgende Medien:
Pforzheimer Zeitung, Pforzheimer Kurier, Mühlacker Tagblatt,
Schwarzwälder Bote (CW 1-3 & FDS 1-2) sowie in der Südwestpresse.
Des Weiteren sind alle Unterlagen und Kartenentwürfe, sowie die
Ergebnisse der aus der ersten Anhörung vorgebrachten Stellungnahmen
zum TRP Landwirtschaft, seit dem 22.07.2015 auf unserer Homepage
öffentlich einsehbar.
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/64
28
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bewirtschafte ich in Neulingen einen
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Wie bereits in der Begründung zum
Betrieb mit 69 ha landwirtschaftlicher Fläche und ca. 35
Plansatz erläutert sind geplante Gewerbegebiete bei der Ausweisung von
Großvieheinheiten; dieser ist als regional bedeutsamer Betrieb im
VRG und VBG berücksichtigt worden. Um diesen Sachverhalt zu
Planentwurf weiter berücksichtigt.
verdeutlichen wird bei einer erneuten Beteiligung auf der S. 5 dieser
Die Herabstufung und Herausnahme der Acker- und Grünlandflächen auf
Sachverhalt erläutert: "Auf Grundlage der im Arbeitskreis abgestimmten
Verfahrensweise bleiben genehmigte und geplante Wohn- und
Gemarkung Göbrichen, die bisher als Vorranggebiet ausgewiesen waren
Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen, Naturschutzgebiete
ist nicht nachvollziehbar. Vorrangflächen zugunsten Flächenpotenzialen
und die Zonen 1 der Wasserschutzgebiete von der Ausweisung als
für ein Interkommunales Gewerbegebiet neu zu kennzeichnen führt nicht
Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft unberührt.
zu einem Umdenken bei der Gemeindeplanung und einem Schutz
Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber abgestimmte
hochwertiger Produktionsflächen.
Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall
Zumindest sollte bei der Herausnahme und Abstufung der Gebiete die
berücksichtigt worden."
hofnahen Grundstücke im Radius von 300 m als Vorranggebiete
wiederaufgenommen werden.
Andernfalls sehe ich durch die vorgenommene Herabstufung und
Herausnahme der Vorrangflächen den vorgesehenen Höfeschutz von 300
Metern für meinen Betrieb als von der Planung komplett nicht gegeben an.
Die Entwicklungsmöglichkeiten für meinen Betrieb können durch die
heranrückende Gewerbebebauung nicht gestoppt werden.
Für mich ist es existenziell, dass die Grün- und Ackerflächen die an
meinen Betrieb angrenzen weitestgehend als Vorranggebiete im
Regionalplan gekennzeichnet werden. Der Gemeinde Neulingen stehen
an anderen Ortsbereichen Möglichkeiten für Gewerbeplanung zur
Verfügung hier muss keine Hintertür geöffnet werden.
Ich bitte Sie, den Planentwurf nochmals zu überprüfen, und meine
Stellungnahme im Rahmen Ihrer Abwägung zu berücksichtigen.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
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Anregung / Bedenken
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Ich unterstütze Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag
Kenntnisnahme. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin,
landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im TRP
fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen
Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung,
und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG
den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der TRP Landwirtschaft von
oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet
diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für
werden.
die Landwirtschaft. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass
Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch neue
über 91 % der Vorrangfluren I und über 94 % der Vorrangflur II als VRG
Baugebiete (Wohnen, Industrie, Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete
bzw. VBG in die Planung des TRPs eingegangen sind. Dementsprechend
(Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und
werden mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig
0
Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als
einen rechtlichen Schutzstatus erlangen.
leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und
weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender
landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend
schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und
ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften.
Boden bzw. landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede
bebaute, versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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29
Aus diesem Grund lehne ich eine Herabstufung von geplanten VRG zu
VBG oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die Gemeinden
herum ab. Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der
kommunalen Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder
Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit
für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil
der Landwirte ausgefallen.
Streuobstwiesen sowie Streuobstgürtel um unsere Dörfer sind wertvolles
Kultur- und Naturerbe und oft jahrhundertealt. Vor allem sind
Streuobstwiesen aber ein Musterbeispiel für die biologische Vielfalt, da sie
über 5.000 Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Sie zählen damit
zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.
Und schließlich trägt auch die Sortenvielfalt der alten Obstsorten zur
Biodiversität und regionalen Identität bei. Der Erhalt von Streuobstwiesen
ist unbedingt zu gewährleisten und darf nicht herabgestuft oder als
Pufferzone für Straßen, Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden.
Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und
nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur
aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird.
Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf
nicht nachgegeben werden.
Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenWürttemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es
notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern
und als VRG bzw. VBG auszuweisen.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Eine pauschale Forderung keinerlei
Herabstufungen von geplanten VRG zu VBG vorzusehen, wird nicht
gefolgt. Eine solche Herabstufung ist in Einzelfällen möglich gewesen und
auch nur in besonders begründeten Einzelfällen tatsachlich erfolgt. Im
Übrigen ist der weiteren Forderung, keine "weiße Krägen" bzw.
"Pufferzonen" um Gemeinden herum vorzusehen, mit dem Planentwurf
nachgekommen worden.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung
Schellenberg-Mönsheim: hier werden von Seiten der Firma Porsche
besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
offensiv kleinere Parzellen gekauft, um noch weiter in die Fläche zu
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
wachsen. Warum sind diese Flächen nur VBG, wird hier hochwertige
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
landwirtschaftliche Fläche zugunsten der Firma Porsche geopfert und
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
herabgestuft? Dem Wunsch der Gemeinde Mönsheim für die Firma
(Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur
Porsche die Möglichkeit zu erhalten sich weiter nach Westen zu
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns
entwickeln und dafür wertvolle Ackerböden zu opfern, darf auf keinen Fall
vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich
nachgekommen werden. Auch die Forderung um den Bebauungsplan
zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten
„Schellenberg" einen Streifen von 30 Meter ohne VRG und VBG
gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht
freizuhalten, muss abgelehnt werden.
von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen
Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem
nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP
Entwicklungszentrum Porsche muss als VRG ausgewiesen werden und
- Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden.
nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt!
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit
Die Gemeinde Mönsheim hat in den letzten Jahrzehnten
des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus
überdurchschnittlich viel Fläche verbraucht. Ausweisung vom IKG
erlangen.
Gewerbepark Heckengäu, Ausweisung Industriegebiet Schellenberg für
Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft
das EZW Porsche, Golfplatz, Steinbruch, Gödelmann i und Gödelmann II
genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten
sowie das künftige IKG Reute zusammen mit Friolzheim, wo es sich
Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die
wiederum um bestes Ackerland handelt. Dieser Flächenfraß muss ein
Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren
Ende haben. Unendliches Wachstum ist in einer endlichen Welt nicht
befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn
möglich! Der dörfliche Charakter und das Landschaftsbild der noch
raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden.
schönen Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht
Im Falle des B-Plans "Schellenberg" wurde lediglich der B-Plan
weiter verbaut werden.
berücksichtigt und keine zusätzlichen 30 m.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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Anregung / Bedenken
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Pinache-Öschelbronn: Da gibt es auf 23 ha bestem Ackerboden in
unmittelbarer Nähe mehrerer Landwirtschaftsbetriebe sicherlich auch ein
„erhöhtes Abwägungserfordernis", seltsam nur, dass der amtierende
Bürgermeister an der Spitze des Regionalverbands sitzt und unverhohlen
als Begründung für die VBG-Einstufung ein neues IKG angibt. Tolle
Sache, da werden sich die bemühten Planer der
Landschaftsrahmenplanung des RV Nordschwarzwald eine schöne
positive Begründung einfallen lassen müssen: Pinache, Wohnbestand 25
ha, Gewerbegebiet 23 ha. Blöd nur, dass auf begrünten Dächern kein
Weizen wächst.
Ich fordere, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe
nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich
nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen.
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71
72
30
31
31
32
+/
0/-
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Zusätzlicher Schwerlastverkehr über bereits kaputte
Ortsdurchfahrt in Öschelbronn stuft die Wohnqualität innerhalb des
Ortskerns auch in Öschelbronn herab! Wie groß ist der tatsächliche
Bedarf an Industriefläche? Wie viele offene Anfragen sind vorhanden?
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 30 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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Anregung / Bedenken
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Anmerkung: Die für ein Gewerbegebiet in dieser Größenordnung
zusätzlich entstehende Verkehrsbelastung würde unweigerlich eine
Ortsumgehungstraße (Westvariante) für Pinache notwendig machen, was
zu einem weiteren nicht hinnehmbaren Flächenverbrauch führen würde.
Die Region Nordschwarzwald hat ohnehin schon den geringsten Anteil an
landwirtschaftlicher Nutzfläche in ganz Baden-Württemberg. Wir sind für
den Erhalt der regionalen Landwirtschaft und wollen keine zusätzlichen
versiegelten Flächen, die unwiederbringlich für die landwirtschaftliche
Nutzung verloren sind.
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Wir unterstützen Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag
landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im
Teilregionalplan Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der
Landesregierung, den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der
Teilregionalplan Landwirtschaft von hohem Nutzen und darf nicht den
Belangen der Gemeinden untergeordnet werden.
Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch neue
Baugebiete (Wohnen, Industrie, ....), Ausgleichsmaßnahmen für
Baugebiete (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und
Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als
leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und
weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender
landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend
schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und
ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften.
Boden bzw. landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede
bebaute, versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Kenntnisnahme. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a. darin,
fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung aufzunehmen
und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG
oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für
die Landwirtschaft. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass
über 91 % der Vorrangfluren I und über 94 % der Vorrangflur II als VRG
bzw. VBG in die Planung des TRPs eingegangen sind. Dementsprechend
werden mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig
einen rechtlichen Schutzstatus erlangen.
Seite 31 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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Anregung / Bedenken
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Aus diesem Grund lehnen wir eine Herabstufung von geplanten VRG zu
VBG oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die Gemeinden
herum ab.
Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen
Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder
Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit
für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil
der Landwirte ausgefallen.
Streuobstwiesen sowie Streuobstgürtel um unsere Dörfer sind wertvolles
Kultur- und Naturerbe und oft jahrhundertealt. Vor allem sind
Streuobstwiesen aber ein Musterbeispiel für die biologische Vielfalt, da sie
über 5.000 Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Sie zählen damit
zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.
Und schließlich trägt auch die Sortenvielfalt der alten Obstsorten zur
Biodiversität und regionalen Identität bei. Der Erhalt von Streuobstwiesen
ist unbedingt zu gewährleisten und darf nicht herabgestuft oder als
Pufferzone für Straßen, Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden.
Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und
nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur
aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird.
Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf
nicht nachgegeben werden.
Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenWürttemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es
notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern
und als VRG bzw. VBG auszuweisen.
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0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Eine pauschale Forderung keinerlei
Herabstufungen von geplanten VRG zu VBG vorzusehen, wird nicht
gefolgt. Eine solche Herabstufung ist in Einzelfällen möglich gewesen und
auch nur in besonders begründeten Einzelfällen tatsachlich erfolgt. Im
Übrigen ist der weiteren Forderung, keine "weiße Krägen" bzw.
"Pufferzonen" um Gemeinden herum vorzusehen, mit dem Planentwurf
nachgekommen worden.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 32 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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Anregung / Bedenken
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33
Dem Wunsch der Gemeinde Mönsheim für die Firma Porsche die
Möglichkeit zu erhalten sich weiter nach Westen zu entwickeln und dafür
wertvolle Ackerböden zu opfern, darf auf keinen Fall nachgekommen
werden. Auch die Forderung um den Bebauungsplan
„Schellenberg" einen Streifen von 30 Meter ohne VRG und VBG
freizuhalten, muss abgelehnt werden.
Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem
Entwicklungszentrum Porsche muss als VRG ausgewiesen werden und
nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt! Die
Gemeinde Mönsheim hat in den letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich
viel Fläche verbraucht. Ausweisung vom IKG Gewerbepark Heckengäu,
Ausweisung Industriegebiet Schellenberg für das EZW Porsche, Golfplatz,
Steinbruch, Gödelmann I und Gödelmann II sowie das künftige IKG Reute
zusammen mit Friolzheim, wo es sich wiederum um bestes Ackerland
handelt. Dieser Flächenfraß muss ein Ende haben. Unendliches
Wachstum ist in einer endlichen Welt nicht möglich! Der dörfliche
Charakter und das Landschaftsbild der noch schönen
Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht weiter
verbaut werden.
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Wir fordern, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe
nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich
nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung
besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
(Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns
vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich
zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten
gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht
von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen
nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP
Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden.
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit
des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus
erlangen.
Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft
genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten
Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die
Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren
befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn
raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden.
Im Falle des B-Plans "Schellenberg" wurde lediglich der B-Plan
berücksichtigt und keine zusätzlichen 30 m.
Kenntnisnahme. Der RV hat nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG den Auftrag, u.a.
die landwirtschaftliche Böden zu schützen. Dieser gesetzlichen Vorgabe
wird mit dem TRP nachgegangen. Des Weiteren möchten wir nochmals
darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese
Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus erlangen.
Seite 33 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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Im Vergleich zum ersten Entwurf des Teilregionalplanes Landwirtschaft
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
werden die landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige"
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
und „Biegeläcker" südlich der B10 zum „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft"
herabgestuft. Bitte nehmen Sie unsere nachfolgende Stellungnahme zu
diesem Vorgang zur Kenntnis: Wie vom Regionalverband im ersten
Entwurf bereits erkannt, besitzt das Gebiet beste Böden und ist daher
Hinblick auf die regionale, überregionale und sogar globale Entwicklung
von hoher Bedeutung. Bei steigendem Bedarf an Nahrungs- und
Energiepflanzen sinkt der Anteil fruchtbarer Anbauflächen in Folge von
Naturkatastrophen, Klimawandel und Flächenausweisungen für
Gewerbegebiete. Für das existierende Gewerbegebiet Waldäcker wurden
bereits hochwertige Ackerflächen in Anspruch genommen und dadurch die
Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft beeinträchtigt. Ein
Fortschreiten dieses Prozesses soll verhindert werden.
Wir bitten die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu
berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker"
zur VRG Landwirtschaft zu erklären.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 34 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/79
35
Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRPs Landwirtschaft werden die
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" südlich der B10 zum VBG Landwirtschaft" herabgestuft.
Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zur Kenntnis: Dieses Gebiet
muss langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen Betrieben
zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben. Diese Flächen bilden die
ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
Landwirtschaft. Internationale Krisen zeigen uns deutlich, wie wichtig eine
regionale Lebensmittelproduktion ist. Das Gebiet besitzt beste Böden,
ebenso wie das bereits existierende Gebiet Waldäcker, in welchem schon
Flächen in großem Umfang, in Anspruch genommen wurden.
Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft stark
beeinträchtigt. ein Fortschreiten dieses Prozesses muss verhindert
werden. Als direkt betroffener Landwirt, möchte ich auf den
herausragenden Beitrag der Flächen zur Futtererzeugung für Vieh, aber
auch für die Biomethananlage der Stadtwerke hinweisen. Als Bürger der
Stadt Mühlacker habe ich ein legitimes Interesse am Erhalt
leistungsfähiger landwirtschaftlicher Strukturen. Von den Auswirkungen
einer möglichen Flächenumwandlung auf die lokale
Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit wäre ich direkt
betroffen. Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente zu
berücksichtigen und die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker"
zur VRG Landwirtschaft zu erklären.
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 35 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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40
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
85
41
Widerspruch wird nicht gefolgt. Es sollen und werden mit der
Gegen die Herabstufung von VBG in Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache
Herabstufung zum VBG keine Fakten geschaffen und dementsprechend
(TöB Nr. 2.30, lfd. Nr. 215 aus Anlage 23/2015) lege ich meinen
ist dies auch nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Im Vorgriff einer
schärfsten Widerspruch ein. Ich habe erhebliche Einwendungen gegen die
zukünftigen Suche nach Gewerbeflächen soll die Fläche als Suchkulisse
geplante Maßnahme.
berücksichtigt werden können. Der geforderten kompletten Herausnahme
- des VRG an genannter Stelle ist nicht gefolgt worden. Dabei haben wir,
um die Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auf dieser
ca. 23 ha großen Fläche offen zu halten, diese Fläche zum VBG
herabgestuft (siehe lfd. Nr. 215 auf Seite 76 der Synopse der
Stellungnahmen zur ersten Anhörung des TRP Landwirtschaft).
86
41
Die Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung der Entwicklung
eines IKGs widerspricht den Zielen des TRPs Landwirtschaft - Plansatz
3.3.3 Landwirtschaft. Es handelt sich immerhin um ein Fläche von 23 ha!!!
Die Ziele des TRPs Landwirtschaft brauche ich Ihnen nicht erläutern,
diese sind Ihnen bekannt. Die Fläche befindet sich an der Öschelbronner
östlichen Gemarkungsgrenze.
Laut Aussagen dort wirtschaftender Bauern handelt es sich um eine
Fläche mit bester Bodenqualität für landwirtschaftlicher Nutzung. Der
Verlust dieser landwirtschaftlicher Fläche würde für die dortigen
landwirtschaftlichen Betriebe eine große Beeinträchtigung darstellen.
Auch andere ökologische Gesichtspunkten z.B. Verhinderung weiterer
Zubetonierung von Naturgebiete, Erhöhung von Emissionen für das
naheliegende Wohngebiet usw. muss ich hier Einwendungen vorbringen.
Wie Sie wissen wurde bereits das sogenannte "kleine Wiesental" in
Öschelbronn zum Gewerbegebiet erklärt. Nach meiner Auffassung ein
Schildbürgerstreich!) Hier hätte man, wenn man schon bebauen muss,
naturnahes Wohnen ermöglichen können. Ebenfalls ist ein neues
Gewerbegebiet entlang der A 8 Höhe Autobahnausfahrt Pforzheim-Süd
auf westlicher Seite in Planung; was ich für einen großen Fehler halte.
Im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens haben wir für kommende
Generationen die Aufgabe Lebensqualität zu erhalten.
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 36 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/87
42
Als wir hörten, dass ein Teilregionalplan Landwirtschaft erarbeitet wird
Kenntnisnahme.
waren wir guter Dinge und freuten uns, dass der Plan unsere wertvollen
landwirtschaftlichen Flächen und somit den Fortbestand auch von
kleineren landwirtschaftlichen Betriebe sichern würde.
Meine Eltern führen in Pinache einen landwirtschaftlichen Betrieb in dritter
Generation. Neben der Rinder- und Schweinehaltung werden Kartoffeln
zum Verkauf angebaut. Unser Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaftet ca. 20
ha. Um das überleben des Betriebes zu sichern, haben die sechs
Geschwister meines Vaters auf eine gerechte Verteilung der Ländereien
verzichtet und somit war es meinem Vater möglich das Erbe meiner
Großeltern fortzuführen. Da wir ein Familienbetrieb sind, versteht es sich
0
von selbst, dass alle Geschwister meines Vaters sowie wir drei Kinder auf
dem Betrieb mit viel Herzblut die Tiere versorgen, die Ernte einfahren, die
Maschinen instand halten und vieles mehr. Dies bedeutet für alle
Beteiligten ein Verzicht auf einen großen Teil ihrer Freizeit. Aber hier geht
es weiß Gott nicht um wirtschaftliche Interessen, sondern um einen
nachhaltigen Umgang mit, unsere Ansicht nach unbezahlbaren Gut,
UNSEREM LAND, eine endliche Ressource. Dieses Land dient nicht nur
der Landwirtschaft um Erträge zu erwirtschaften, es dient auch dem
Allgemeinwohl als Naherholungsort sowie als Lebensraum für die Tierwelt.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 37 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
88
42
Beim zweiten Entwurf des TRP Landwirtschaft mussten wir mit Entsetzen
feststellen, dass die landwirtschaftlichen Fläche von 22,9 ha, direkt an
unserm Betrieb angrenzend, vom Vorranggebiet zum Vorbehaltsgebiets
herabgestuft wurde, um die Entwicklung eines IKGs zu eröffnen. Die
Herabstufung der 22,9 ha nordwestlich von Pinache auf Öschelbronner
Gemarkung vom VRG zum VBG ist nicht hinnehmbar. Im ersten Entwurf
war diese Fläche als größte zusammenhängende landwirtschaftliche VRG
zwischen Öschelbronn und Pinache ausgewiesen, da es hier schon alle
Voraussetzungen für ein VRG erfüllt. Umso mehr ist es verwunderlich und
nicht nachvollziehbar warum diese Herabstufung zu einem VBG
vorgenommen wurde, um die Planung eines IKGs offen zu halten. Diese
Fläche erfüllt alle Voraussetzung für ein VRG wie beste Bodenqualität,
flurbereinigte Grundstücke, kurze Entfernung zum Getreidelager in
Pinache (ca. 1,5km). Sowie die Nähe (max.1000m entfernt) zu sieben
landwirtschaftlichen Betrieben (davon fünf regionalbedeutsam), die auf die
Bewirtschaftung dieser Fläche angewiesen sind, um ihre Existenz zu
erhalten.
Pinache als kleines Waldenserörtchen hat außer seiner Naherholung
nichts zu bieten. Diese Möglichkeit aufs freie Feld zu laufen schätzen nicht
nur die Pinacher Einwohner, sondern auch viele Einwohner aus Niefern,
die oftmals mit dem Auto von Niefern mit oder ohne Hund anreisen. (siehe
Forts.)
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 38 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/89
42
(Forts.) Abgesehen von der verloren Fläche für die Landwirtschaft, stellt
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
das neu errichtete Umspannwerk ebenfalls einen schwerwiegenden
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Eingriff für die Einwohner der Gemeinde Pinache dar. Die Lebens- bzw.
Wohnqualität leidet sehr darunter und der Verlust der landwirtschaftlichen
Flächen bzw. Ansiedlung eines Gewerbegebiets ist für die Pinacher
Einwohner nicht hinnehmbar.
Da wir hier im Ballungszentrum Baden-Württemberg leben ist es
unabdingbar, die wenigen guten Böden, die wir noch haben zu schützen
und der Landwirtschaft sowie dem Allgemeinwohl zur Naherholung
vorzuhalten . Zum Thema "Flächenfraß" macht die Bundesregierung in
ihrem Umweltbericht 2015 wie folgt Ausführungen. Auch der
Nachbarschaftsverband Pforzheim sollte sich hier angesprochen fühlen!!!
0
Die Bundesregierung bekräftigt im Umweltbericht 2015 ihr Ziel, den
Flächenverbrauch bis 2020 auf im Mittel maximal 30ha pro Tag begrenzen
zu wollen. Dieser betrug im Zeitraum 2010 bis 2013 durchschnittlich 73 ha
pro Tag.
Des Weiteren führt der Umweltbericht aus, dass die Fläche - wie auch der
Boden - eine endliche Ressource ist, mit der der Mensch sparsam
umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlage zu erhalten. Die damit
einhergehende Landschaftszersiedelung und Landschaftszerschneidung
sind deutlich sichtbare Zeichen eines oft unbedachten Umgangs mit der
Ressource Fläche.
90
91
42
43
Des Weiteren stelle ich mir die Frage warum die Gemeinde NiefernÖschelbronn bzw. der Nachbarschaftsverband Pforzheim, wo Niefern
Mitglied ist, nicht auf Ihrer Seite des Ortes ein Gewerbegebiet baut z. B. im
Anschluss der Gärtnerei Brennenstuhl.
Wie man dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Wiernsheim, TOP 6 der
Sitzung vom 14. Oktober 2015 entnehmen konnte, gehört es zur
Philosophie des Bürgermeisters sich nicht in Vorgänge der
Nahbargemeinden einzumischen.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 39 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/92
43
Anmerkung: Bin in Pinache aufgewachsen, wenn die Erbfolge eintritt
Kenntnisnahme.
werde ich dort Land besitzen. Pinache hat keinen direkten
Autobahnanschluss, daraus wurde für die kleine Gemeinde ein noch
höheres Verkehrsaufkommen entstehen, und auch für Nachbargemeinden
0
und auch noch mehr Umgehungsstraßen wurden weiteres gutes Land in
Anspruch nehmen. Unsere Natur darf nicht unüberlegt zerstört werden.
Unsere Kinder brauchen nicht nur Arbeitsplätze, sie benötigen auch einen
Platz zum Leben!!!
93
44
Hiermit bringe ich, als Eigentümer von Ackerland in der betroffenen
Fläche, Einwende, gegen die Herabsetzung von VRG für die
Landwirtschaft zum VBG, vor. Diese Herabsetzung soll die Entwicklung
eines Gewerbegebiets auf einer 22,9 ha großen Fläche offen halten. (AdV:
Bezug zu Niefern-Öschelbronn aus B 23/2015 Anl. 3/ lfd. Nr. 215)
Die Herabstufung und die damit verbundene offen Haltung der
Entwicklung eines Gewerbegebiets widerspricht ganzheitlich den Zielen
des TRP Landwirtschaft -Plansatz Landwirtschaft.
Gemäß Plansatz 3.3.3 stehen folgende Ziele im Konflikt mit der
Herabstufung dieser Fläche zum VBG und der damit verbundenen
Entwicklung eines IKGs auf 22,9 ha Fläche offen zu halten:
- landwirtschaftliche Produktionsflächen der Region sichern
- Landwirtschaft soll als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region
erhalten und weiterentwickelt werden.
- Die Landwirtschaft (Mehrfachaufgabe) soll aufgrund ihrer Leistungen für
das Allgemeinwohl erhalten und weiterentwickelt werden.
- Regional besonders bedeutsame Böden und Standorte, die eine
ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als
zentrale Produktionsgrundlagen geschont werden und sind als
Vorranggebiet für die Landwirtschaft festgelegt. (siehe Forts.)
Einwendungen wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 40 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/94
44
( Forts.) Zuerst wird auf ein Protokoll im Zuge des Teilregionalplan
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Landwirtschaft 2015 und der darin befindlichen Aussagen verwiesen, die
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
ebenfalls entgegen der Herabstufung einer Fläche dieser Art zum
Vorbehaltsgebiet sprechen. (AdV: Auszüge aus dem Verzicht auf
Umweltbericht werden wiedergegeben)
Im Folgenden werden weitere Gründe aufgeführt, die meiner Meinung
nach ebenfalls einer Herabstufung dieser Fläche zum VBGs und der damit
verbundenen Entwicklung eines IKGs an diesem Standort sowie in dieser
Flächengröße entgegen stehen. Zudem erscheint diese Fläche aufgrund
ökologischen sowie ökonomischen Gesichtspunkten als einen schlechter
Standtort.
0
Die als VBG (lfd. Nr. 215 TÖB-Nr. 2.30) herabgestufte Fläche befindet
sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Pinache. Die Bodenqualität ist
mit einer der besten, die es rund um Pinache gibt und im Vergleich zu
Böden in Nachbargemeinden als steinlos bezeichnet werden kann und
somit für Ackerbau die Grundlage für erfolgreichen Anbau von
Nahrungsmitteln ist. Aufgrund einer natürlichen Senke zum Glattbach hin
entsteht in nässeren Jahren jedoch eine gewisse Staunässe. Diese
Staunässe insbesondere in der Talsohle macht diesen Standort als
Gewerbefläche ungeeignet, ermöglicht aber in trockenen Jahren wie z.B.
2015 für die Landwirtschaft trotzdem gute Erträge. (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 41 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
95
44
(Forts.) Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, darunter fünf
regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe, die im direkten
Einzugsgebiet dieser Fläche liegen, stellt dieser Flächenfraß einen
Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig
dar. Gerade im Angesicht der Tatsache, dass durch die Neuansiedlung
eines Umspannwerkes die Bodenversiegelung rund um Pinache schon
fortgeschritten ist und den landwirtschaftlichen Betrieben diese Fläche
fehlt, wäre ein weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Fläche ein weiteres
Problem für die Landwirtschaftlichen Betriebe und deren Bestand. Wird
sogar die ganze Gemeinde als Gesamtes betrachtet muss der
Fläschenverbrauch durch Wohngebiete in Wiernsheim mit Roßland II und
Lochmanskreuz sowie in Serres mit Kohlplatte I und nun auch Kohlplatte II
mit in die Thematik aufgenommen werden und als Ganzes im Bezug auf
Versiegelung von landwirtschaftlicher Fläche betrachtet werden. (siehe
Forts.)
96
44
(Forts.) In Pinache ist ein modernes Getreidelager der BayWa
angesiedelt. Durch die großen Flächen rund um Pinache und den kurzen
Anfahrtswegen von Produktionsstätte (Feld) zum Getreidelager wird aus
ökologischer und ökonomischer Sicht nachhaltig und effizient produziert.
Die Versiegelung der Fläche würde diese Art und Umfang der Produktion
nicht mehr möglich machen. Stattdessen würde die Kapazitätsfähigkeit
des Getreidelagers eine Getreideanlieferung aus weiter entfernten
landwirtschaftlichen Flächen von nöten machen um die Kapazität des
Getreidelagers auszuschöpfen, was wiederum die Gesamtbilanz des CO2
Ausstoßes negativ beeinflussen würde. Davon abgesehen, was es
Verkehrstechnisch (Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 25 km/h
Höchstgeschwindigkeit/ 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) für die
umliegenden Gemeinden bedeuten würde. (siehe Forts.)
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 42 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/97
44
(Forts.) Mein landwirtschaftlicher Betrieb, der nicht als regionalbedeutsam
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
definiert ist, wird nach Aussiedlung aus dem Ortskern Pinache nun in der
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
3. Generation an diesem Standort geführt und soll in Zukunft durch
Hofübergabe im Familienbetrieb fortgeführt werden. Mein Betrieb ist nun
der letzte landwirtschaftliche Betrieb in Pinache mit Tierhaltung. Bei der
Aussiedlung meines Landwirtschaftlichen Betriebes war rund um den
Betrieb keinerlei Bebauung. Zwischen eigenem Betrieb und dem
Plattenwald war lediglich ein weiterer Landwirtschaftliche Betrieb. Im Laufe
der Zeit wurde an direkter Angrenzung nördlich meines Betriebes das
Gewerbegebiet Pinache angesiedelt. Und nun soll an der westlichen Seite
meines Betriebes eine Fläche mit 22,9ha direkt hinter dem Stall zum VBG
0
herabgestuft werden. Diese würde eine Einkesselung des einst
ausgesiedelten Betriebes bedeuten. In der als VBG abgestuften Fläche
befinden sich Flurstücke, die im Rahmen eines Pachtvertrages von uns
als Familienbetrieb zum Anbau von Nahrungsmitteln verwendet werden.
Darüber hinaus befinden sich in dieser Fläche mehrere Flurstücke in
meinem Besitz. Der Wegfall dieser Fläche hätte für die Fortführung
meines landwirtschaftlichen Betriebes einschneidende Folgen, was den
letzten landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung in Pinache in
Existenznot bringen würde. (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 43 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/98
44
(Forts.) Die Versiegelung der ausgewiesenen Fläche von 22,9 ha, die fast
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
der Gesamtfläche des Innenbereichs der Gemeinde Pinache von ca. 25
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
ha entspricht ist bzgl. der Hochwassergefahr sehr problematisch zu sehen.
Des Weiteren führt es zu drastischen Einschnitten bzgl. des Ortsbildes
eines Waldenserdorfes, der Wohnqualität sowie Naherholung.
Die Aufgaben der Landwirtschaft sind für das Allgemeinwohl unabdingbar.
Die Landwirtschaft ist die Grundlage jeder Zivilisation, denn ohne
Landwirtschaft gibt es keine Nahrungsmittel. Das Kinder heutzutage fest
davon überzeugt sind, dass Kühe lila sind und das Essen aus den
Einkaufsmärkten kommt ist nur eins von vielen Zeichen der Entwicklung in
unserer Gesellschaft und der Wahrnehmung der Landwirtschaft. Doch ein
Trend, der sich derzeit bemerkbar macht, macht Hoffnung darauf, wie die
regionale Landwirtschaft in Zukunft gesehen wird. Die Sprache ist von
0
regionalen Produkten und der Nähe zwischen Erzeuger und Käufer. Die
Kunden wünschen sich die Nähe und die Gewissheit der Herkunft der
Nahrungsmittel wie z.B. bei Biohöfen mit Hofläden zu erkennen ist. Hier ist
der Kunde im direkten Kontakt mit dem Erzeuger, kennt durch den Besuch
auf dem Hof die Erzeugungsumstände und kann in diesem Zuge den
Kindern die Bedeutung der Landwirtschaft näher bringen. Wachsen Kinder
in Städten oder Dörfern auf, in denen keine Landwirtschaft mehr betrieben
wird, wird dieser Kontakt nie zustande kommen und der Stellenwert der
Landwirtschaft in der Gesellschaft ist auf einem Weg der nicht mehr
aufzuhalten ist. Die Gemeinden bekommen ein Bild der gewerblichen
Dörfer und nicht mehr der ländlichen Dörfer. (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 44 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/99
44
Wird diese Fläche auf VBG herabgestuft und wird diese Fläche in Zukunft
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
als IKG ausgewiesen, so wird diese Maßnahme weitreichende Folgen mit
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
sich ziehen. Neben dem Flächenfraß der 22,9 ha für das IKG, wird dieses
IKG als Vorwand für eine Umgehungsstraße für Pinache genommen, die
zusätzliche Fläche von ca. 3 ha versiegelt. Die vor Jahren kostenintensive
Flurbereinigung wäre umsonst gewesen und die Größe und Anordnung
der Flurstücke wären in diesem Gebiet an gleicher Stelle wie vor der
Flurbereinigung. Zudem würde der Verlauf der Umgehungsstraße noch
mehr Ackerland mit sehr hoher Bodenqualität zerstören.
Wird die Verkehrssituation im Gesamten betrachtet so würde zwar
Pinache an sich vom Verkehrsaufkommen durch die Umgehungsstraße
entlastet, aber die Umliegenden Gemeinden wie z.B. NiefernOschelbronn, Wiernsheim, Mönsheim, Dürrmenz, Mühlacker und
eventuell Wurmberg würden das Verkehrsaufkommen des 22,9 ha großen
0
IKG zu spüren bekommen. Und das nicht nur durch LKW's, sondern auch
durch die Angestellten, die dort Ihren Arbeitsplatz hätten. Diese Thematik
legt die These nahe, dass die Gemeinden ebenfalls Umgehungsstraßen
wollen, welche ebenfalls den Flächenfraß/ die Flächenversiegelung
vorantreiben würden. Hier wäre eine Lösungsvariante erstrebenswert, die
nicht nur für einen Teilort die Beste wäre, sondern eine Variante bei der
mehrere Gemeinden einen Vorteil hätten. Z.B. Gewerbefläche mit
unmittelbarer Autobahnanbindung (wie z.B. Heimsheim/ Wurmberg/
Pforzheim Nord).
Anmerkung bzgl. der geplanten Umgehungsstraße: Im Rahmen der
landesweiten Straßenverkehrszählung 2010 wurde im Zuge der L1134 in
der Ortsdurchfahrt von Pinache eine rund 25% niedrigere
Verkehrsbelastung im Vergleich zu 2005 festgestellt.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 45 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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(Forts.) Laut der Quelle:
http://www.ulmer.apwmedia.de/flaechenuhr/index.htm gehen der
Landwirtschaft in Baden-Württemberg täglich 66.000 Quadratmeter
wertvolles Grün- und Ackerland verloren. Das ist pro Sekunde eine Fläche
von ca. 1 Quadratmeter (0,8), die für zubetonierte Straßen,
Gewerbegebiete oder Wohngebiete versiegelt wird. Dabei werden bei
wachsender Weltbevölkerung eher mehr als weniger Ackerfläche
gebraucht. Laut dem statistischen Landesamt ist der Anteil der Siedlungsund Verkehrsfläche an der Gesamtfläche vom Enzkreis auf Platz 10 aller
Landkreise (35) in Baden-Württemberg (Stand August 2014). Diese
Daten, die schon über ein Jahr alt sind zeigt uns jetzt schon in welche
Richtung sich der Enzkreis bewegt. Sind wir 2014 schon auf Platz 10 so
stellt sich die Frage wo wir 2020 stehen. tm Grunde werden die Daten so
interpretiert, dass sich die Landwirtschaft aus dieser Region zurück
entwickelt. Aber aus welchem Grund? Scheinbar trägt der Flächenfraß
den größten Beitrag dazu bei.
Aufgrund meiner Ausführungen bitte ich Sie, als Regionalverband
Nordschwarzwald, die 22,9 ha große Fläche als landwirtschaftliches
Vorranggebiet auszuweisen und dem Wunsch des
Nachbarschaftsverbandes Pforzheim nicht nachzugehen.
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+/
0/-
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Diese Veränderungen, die mit der Errichtung eines IKGs
einhergehen, sind mit dem Bild das unter anderem auch die Beiträge der
Landesgartenschau Baden-Württemberg im April (SWR) aufzeigten, nicht
mehr in Einklang zu bringen.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
-
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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48
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
106
49
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
107
50
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
108
51
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
109
51
Anmerkung: Wie kann Öschelbronn direkt an der Grenze Baden zu
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Württemberg derart nah ein solches Projekt planen? Wo ist die Nähe zu
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Öschelbronn? Wo sind die Grenzabstände? Wo können Spaziergänger
noch hin? Im Norden Pinaches kaum mehr durch das Umspannwerk. Was 0
passiert mit den seltenen Vogelarten und überhaupt dem Naturschutz in
den Hecken Sträuchern und dem angrenzenden Wald?
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53
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 47 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/116
58
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
117
58
Anmerkung: Flächenversiegelung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
118
59
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
119
60
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
120
60
Anmerkung: Ich pflichte sämtlichen aufgeführten Punkten bei, besonders
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
wichtig ist mir jedoch, dass die Fläche zur Landwirtschaften Nutzung
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
erhalten bleibt.
121
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Vorhaben so an Grenze Nachbarn und im Ausmaß nicht
korrekt. Zu viel Flächenverbrauch. Niefern hat bereits mehrere
Industrieflächen (Vorort und Öschelbronn). Pinache ist der Leidtragende.
-
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 48 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/128
67
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
129
67
Anmerkung: Einwendung gegen Versiegelung des Bodens und
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Flächenfraß.
130
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72
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73
74
74
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Finde es nicht gut, dass die Gemeinde Niefern-Öschelbronn
ihr Gewerbegebiet nicht an ihre Ortsgrenze ansiedelt sondern direkt an
Nachbarort mit allen daraus resultierenden Belästigungen.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
0
-
Anmerkung: Straßen nicht dafür gemacht. Wieso nicht bei den
Gewerbegebieten, wo noch Fläche frei ist? Überschwemmungsgefahr.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Ich halte die Größe des zu herabstufenden Gebietes für sehr
bedenklich.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Seite 49 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/140
75
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
141
75
Anmerkung: Warum soll hochwertiges Ackerland herabgestuft werden,
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
wenn es keinen konkreten Grund dafür gibt?
142
143
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
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Anmerkung: Der ländliche Raum muss erhalten bleiben.
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
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79
79
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Anmerkung: Die Grenze des Wachstums sind seit 40 Jahren
dokumentiert. Es ist nicht vernünftig so zu tun, als müsste es ewig
weitergehen.
0
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 50 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/152
84
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
153
85
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
154
86
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
155
87
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
156
88
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
157
88
Anmerkung: Wir kaufen beim Bauern ein.
Kenntnisnahme.
0
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89
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93
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Für Pinache ist der Verkehr durch die Autobahn schon zu
hoch, dass ein so großes Gewerbegebiet nicht tragbar ist. Auch die
Landwirtschaft ist wichtig für uns.
-
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 51 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/164
94
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
165
95
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
166
96
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
167
97
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
168
98
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
169
99
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
170
100 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
171
100 Anmerkung: Viel Verkehr. Kaum Reitwege. Wenig Spazierwege. Wald
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
wird verkleinert. Und vieles mehr.
172
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104
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 52 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
176
104 Anmerkung: Ich habe schon 24 das Hochwasser miterlebt und das ohne
versiegelte Böden. Was fehlt ist die Planung des Werkverkehrs zum
neuen Gewerbegebiet außerhalb Pinache. Wir wurden schon einmal vor
der Tatsache gestellt, durch die Genehmigung der stinkenden
Schweinezucht, das wir nicht gefragt wurden.
177
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112
+/
0/-
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Das Gewerbegebiet würde mehr Fläche einnehmen, als der
gesamte Ort. Es wäre eine Verschandelung des Ortsbildes.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Der Schwerlastverkehr würde zunehmen. Es wäre auch eine
Verschandelung des Ortes. Die Größe des Gewerbegebiets wäre größer
wie Pinache selber.
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 53 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
187
112 Anmerkung: Der Schwerlastverkehr würde sich auch die umliegenden
Gemeinden Wurmberg, Niefern-Öschelbronn wesentlich erhöhen.
188
189
190
191
192
193
194
195
196
113
114
114
115
115
116
116
117
118
+/
0/0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Zusammen mit dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet
würde ein größeres Gewerbegebiet als der Innenbereich der Gemeinde
Pinache entstehen.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Die Krebsrate ist in Pinache schon sehr, sehr hoch. Ich
möchte nicht, dass Pinache durch die Gewerbeerweiterung zukünftig ein
Gewerbeort ist, anstatt eine Wohngemeinde. Wieso wird das
Öschelbronner Gewerbegebiet - es ist ja bereits eines vorhanden - an die
Gemarkungsgrenze verlagert, damit wir Pinacher noch mehr Dreck
abbekommen.
0
-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Vermeidung von noch mehr Durchgangsverkehr durch
Nieferns Hauptstraße!
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 54 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/197
119 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
198
120 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
199
121 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
200
121 Anmerkung: Ich bin gegen die ausufernde Flächenversiegelung im
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
ländlichen Bereich (z.B. Hochwasser 2013). Außerdem gilt die
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Landwirtschaft generell zu schützen.
201
202
203
204
122
123
124
125
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
205
125
Anmerkung: Flächenverbrauch, Lärm, Schmutz.
206
126
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
207
208
126
127
Anmerkung: Zerstörung von guten Boden. Es geht nicht, dass man einen
Naherholungsort und eine wunderbare Landwirtschaft zerstört. Es
verhindert den Anbau an guter Nahrungsmittel.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
0
-
0
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 55 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/209
127 Anmerkung: Kein guter Ertragreicher Ackerboden darf geopfert werden.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Umweltverschmutzung und Verkehrsaufkommen nehmen noch stärker zu,
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
wenn das neue Industriegebiet angesiedelt wird.
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 56 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/221
139 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
222
140 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
223
141 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
224
142 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
225
142 Anmerkung: Es wurde in der Vergangenheit schon viel zu viel gutes
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ackerland verbaut, auch für Wohngebiete - vielleicht sollte da
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Landschaftsschutz und Agrarwirtschaft bei der Planung von Industrie- und
Wohngebieten besser mit einbezogen werden.
226
227
228
229
230
231
143
144
145
145
146
147
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Wie viele landwirtschaftliche Flächen will man noch
versiegeln? Wo bleibt der nachhaltige Umgang mit unseren Ressourcen?
Was lassen wir unseren Kindern noch übrig? Hochwassergefahr in
Pinache! Wieso baut Niefern nicht sein IKG nicht an ihre Ortsgrenze?
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 57 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/232
148 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
233
149 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
234
149 Anmerkung: weite Entfernung zur Autobahn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
235
150 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
236
151 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
237
152 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
238
153 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
239
154 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
240
155 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
241
156 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
242
156 Anmerkung: große Bedenken, dass durch die Flächenversiegelung die
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Hochwassergefahr in der Talstraße steigt.
243
157
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 58 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/244
158 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
245
159 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
246
159 Anmerkung: ich schließe mich den oben angeführten Einwendungen
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
gegen ein IKG an.
247
248
249
250
251
252
253
160
160
161
162
162
163
164
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: ich schließe mich den oben angeführten Einwendungen
gegen ein IKG an.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Wann ist es geplant? Warum wird man als Pinacher Bürger
nicht informiert? Was für Firmen sind geplant? Fährt der Verkehr dann
auch durch Pinache oder kommt Umgehungsstraße? Gutes Ackerland
ginge verloren. Warum so nahe an Pinache und nicht an Öschelbronn
angrenzend? Wo läuft das Wasser hin wenn alles verbaut wird?
Bestehende Überschwemmung"
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
-
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 59 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/254
165 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
255
166 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
256
166 Anmerkung: Ich habe Bedenken, dass durch eine Erweiterung des
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Gewerbegebietes in Pinache/Öschelbronn der Durchfahrtverkehr
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
erheblich zunimmt und es zu Umweltbelastungen und erhöhtem Lärm
kommt.
257
167
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
258
167
Anmerkung: Hochwassergefahr durch Versiegelung von 23 ha.
259
168
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Wieso lagert Niefern-Öschelbronn ihr Gewerbegebiet an den
Rand von Pinache und verbaut landwirtschaftlich genutzter Fläche?
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
260
261
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263
264
265
169
170
171
172
172
173
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 60 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
266
173 Anmerkung: Aufgrund der persönlichen Wohnsituation in direkter
Nachbarschaft des vorgesehenen Gewerbegebiets sehen wir hierdurch,
sollte dies realisiert werden, eine Verminderung der Wohn-/Lebensqualität
aufgrund einer erhöhten Belastung durch Lärm, Verkehr, Abgase, dem
Risiko von Hochwasser, der Verringerung der Qualität der
Freizeitgestaltung, ganz besonders von unserer drei Kinder.
267
268
269
270
271
174
174
175
176
177
272
177
273
178
274
275
276
178
179
179
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Es kann nicht alles zugebaut werden. Wir brauchen Felder,
wo noch was wachsen kann. Es kam keine Information von der
Gemeinde. Hochwasserschutz ist auch ein wichtiger Punkt was dagegen
spricht.
+/
0/-
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
-
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
0
-
Anmerkung: Ich finde diese Fläche sollte der Landwirtschaft vorbehalten
sein
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Die Fläche sollte der Landwirtschaft vorbehalten sein.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Als Reiter und Nutzer dieser und umliegender Flächen, bin
ich der Meinung, dass die Landschaft weiterhin vorrang haben sollte.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Seite 61 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/277
180 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
278
180 Anmerkung: Hier gehe ich schon lange mit meinem Hund spazieren in
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
diesem wunderschönen Gebiet! Das Landschaftsbild wird total zerstört
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
durch dieses Vorhaben.
279
280
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181
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182
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184
185
186
187
187
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Ich gehe in diesem Gebiet sehr gerne spazieren und wäre
sehr traurig darüber wenn es herabgesetzt werden soll.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Wir möchten besonders an die Hochwasser-Katastrophen
der vergangenen Jahre erinnern, das wir nicht noch einmal erleben wollen!
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Unverhältnismäßige Größe im Vergleich zum Ort!
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Seite 62 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/289
188 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
290
188 Anmerkung: Hochwassergefahr steigt, da großflächige Versiegelung.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
291
189 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
292
190 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
293
191 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
294
192 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
295
193 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
296
194 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
297
194 Anmerkung: Bedenken, dass durch die Versiegelung die
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Hochwassergefahr in der Talstraße steigt.
298
299
300
195
196
197
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 63 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/301
198 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
302
199 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
303
200 Hiermit bringe ich Einwendungen gegen die Herabstufung von VRG für die
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Landwirtschaft zum VBG vor. Ca., 23 ha bestes Ackerland herabstufen,
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernum die Entwicklung eines IKGs offen zu halten, widerspricht ganzheitlich
Öschelbronn.
den Zielen des TRP Landwirtschaft-Plansatz3.3.3 Landwirtschaft. (AdV:
Bezug zu Niefern-Öschelbronn aus B 23/2015 Anl. 3/ lfd. Nr. 215)
Diese Fläche die herabgestuft werden soll ist Öschelbronner Gemarkung
und soll an Pinache angrenzen. Sollte da ein IKG möglich gemacht
werden hätten wir rein rechnerisch die 23 ha plus 7 ha schon bestehendes Gewerbegebiet also ca. 30 ha Gewerbefläche, zum Vergleich bewohnte
Fläche Pinache ca. 25 ha. Dies bedeutet für Pinache zusätzlichen
Verkehr, erhöhte Hochwassergefahr durch noch mehr versiegelte
Flächen, da Wasser bekanntlich den Berg hinab läuft, also in Richtung
Pinache.
304
200
Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, die im direkten Einzugsgebiet
(ca.400-1000m entfernt) dieser Fläche liegen, bedeutet dieser
Flächenverlust, ein erheblicher Einschnitt in die Weiterentwicklung als
leistungsfähiger Wirtschaftszweig. 23 ha bestes Ackerland entspräche der
Fläche für einen gesunden landwirtschaftlichen Familienbetrieb.
Noch sind wir ein schönes Waldenserdorf mit der ältesten
Waldenserkirche Deutschlands.
Mit einem IKG nur noch ein Industriedorf, das nicht mal direkte Anbindung
an die Autobahn hat, das wiederum erhöhte Verkehrsaufkommen nicht
nur für Pinache, sondern für alle Nachbargemeinden bedeutet.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 64 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
305
200 Erhöhtes Verkehrsaufkommen: Es werden wohl Umgehungsstraßen
unumgänglich werden. Da wir der Verkehr nicht mehr allein nur durch
Pinache durchfließen, sondern auch umringen. Somit werden wir wohl von
Straßen und Industrie umschlossen werden.
Noch mehr versiegelte Flächen und Verlust von bestem Ackerland. Ist so
ein Flächennutzungsplan nicht dafür da, um Landwirtschaft zu schützen.
Hier würde doch genau das Gegenteil eintreten!?
Man sollte sich gut überlegen, so viel Fläche mit einer Bodenqualität, die
eine der besten rund um Pinache ist und als steinlos bezeichnet werden
kann, für ein IKG zu versiegeln.
Ich erinnere mich noch daran, als ich gebaut habe, wurden die
angrenzenden Grundstückseigentümer und Anwohner darüber in Kenntnis
gesetzt.
Hier zum zweiten Entwurf des Flächennutzungsplans jedoch wurden wir
als angrenzende Bürger/Anwohner/Teilgemeinde nicht informiert, es kam
eher zufällig ans Tageslicht.
Haben wir als angrenzende Nachbarn überhaupt Mitspracherecht, wenn
es um eine Ansiedlung von Industrie direkt an unserem Ort geht, sollte
das IKG ermöglicht werden.
23 ha bestes Ackerland sollte geschützt bleiben. Landwirtschaft sollte
geschützt bleiben.
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307
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309
310
201
202
203
204
205
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 65 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/311
206 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
312
207 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
313
208 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
314
209 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
315
210 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
316
211 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
317
212 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
318
212 Anmerkung: Bedenken wegen Lärm und Dreck und da auf Öschelbronner
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Gemarkung keine Steuereinnahmen für unsere Gemeinde.
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
319
320
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213
214
214
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Wir haben schon so viel verseigelte Flächen, es wäre und ist
wichtig dass die landwirtschaftlichen Flächen in Pinache bleibt. Keine
Industrie. Denkt an die Nachkommen.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Seite 66 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/322
215 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
323
216 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
324
216 Anmerkung: Wenn dieses Industriegebiet kommt, wird es durch die
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Bodenverdichtung wohl noch mehr Hochwasser geben!
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Landschaftsverschandelung und Luftverschmutzung kommt dazu! Auch
muss man an die Landwirtschaft denken!!!
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 67 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/333
225 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
334
226 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
335
226 Anmerkung: Auch wenn das Gewerbegebiet erst in Jahren verwirklicht
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
wird, sollte man über die Größe der Fläche nachdenken und sie
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
wenigstens verkleinern. Falls es keinen besseren Standort gibt.
336
337
338
339
340
341
227
228
229
230
231
232
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
342
232
Anmerkung: Flächenfraß!
343
233
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
344
234
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 68 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/345
235 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
346
235 Anmerkung: Zu großes Verkehrsaufkommen. Zu viel Fläche verbaut.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Verhältnis zur Gesamtfläche passt nicht.
347
348
349
350
351
236
237
238
239
240
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
352
240
Anmerkung: Wegen Hochwasser und wegen Flächenfraß.
353
241
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
354
355
356
242
243
244
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 69 von 135
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/357
245 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
358
246 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
359
247 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
360
248 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
361
249 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
362
250 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
363
250 Anmerkung: Keine Vorteile für Pinache in Bezug auf Steuereinnahmen.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken wegen Lärm und Dreck.
364
251
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
365
251
Anmerkung: nicht mit einverstanden wegen Hochwassergefahr!
366
252
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Befürchtung, dass der Bach hinter unserem Anwesen noch
schneller überflutet und alles in die Einliegerwohnung läuft.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
367
368
252
253
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 70 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/369
254 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
370
255 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
371
256 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
372
257 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
373
257 Anmerkung: Ungünstige Verkehrsanbindung. Hoher Verkehrsaufkommen
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
in Öschelbronn und Niefern.
374
375
376
377
378
379
380
258
259
260
261
262
263
264
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 71 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/381
265 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
382
266 Im Vergleich zum ersten Entwurf des TRPs Landwirtschaft werden die
Bedenken wird nicht gefolgt. Siehe Abwägungs- und
Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" südlich der B10 zum „VBG Landwirtschaft herabgestuft.
Bitte nehmen Sie nachfolgende Bedenken zu diesem Vorgang zur
Kenntnis.
- Es ist für einen modernen landwirtschaftlichen Betrieb nicht zumutbar
diesen in mitten eines Industriegebiets zu führen. Dies wäre aber der Fall
wenn aus dem Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" neues
Industriegebiet geschaffen würde. Wir haben vor 15 Jahren mit
Genehmigung und Zustimmung der Stadt Mühlacker unseren Betrieb vom
Ortskern Mühlhausen/Enz in die „Biegeläcker" ausgesiedelt. Somit liegt er
mittem im Gebiet „Biegeläcker" und ist enorm von den dort herrschenden
Bedingungen abhängig und ein Industriegebiet würde das Führen des
Betriebes unzumutbar machen.
- Die Existenz des Betriebs ist durch die Herabstufung zum „VBG
Landwirtschaft" enorm gefährdet. Der Betrieb würde durch das
Industriegebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" ca. 20% der bisher
bewirtschafteten Ackerfläche verlieren.
- Durch den Sonderkulturanbau in diesem Gebiet der aufgrund der
hervorragenden Böden möglich ist die Existenz des Betriebs und weiterer
Betriebe die dort Sonderkulturen anpflanzen und damit Hofläden, die die
regionale Versorgung mit Lebensmitteln sichern, gefährdet. Wir selber
bauen in den „Biegeläckern" Erdbeeren an und vermarkten diese schon in
dritter Generation an der B10. Meine Oma galt dort als „Institution" und
war weit über die Grenze Mühlacker und Umgebung bekannt, diese
Tradition wird von der Familie weitergeführt und wäre durch das neue
Industriegebiet nicht mehr möglich. Ein wichtiger Betriebszweig des
Betriebs wäre zerstört.
(siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 72 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
Einlfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/383
266 (Forts.) - Alle Produkte die in dem Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und
„Biegeläcker" angebaut werden regional vermarktet. Das Getreide geht
an die ansässigen Mühlen die es selbst weiterverarbeiten und im
Mühlenladen vermarkten. Die Erzeugnisse des Sonderkulturanbaus
werden direkt vermarktet oder über Hofläden, die die regionale
Versorgung mitsichern.
- Das Gebiet „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" wird von Landwirten
bewirtschaftet, die noch 40 Jahre davon leben müssen. Es handelt sich
um Traditionsbetriebe. Ich selber habe Landwirt gelernt weil es mir Spass
macht, mein kleiner Bruder macht zur Zeit eine Weiterbildung zum
Landwirtschaftsmeister, warum? Das ihm seine und meine Zukunft durch
ein Industriegebiet verbaut wird? Nein, weil er Spass an seinem Beruf hat
und wir es als Berufung sehen diesen Betrieb in der 4. Generation
weiterzuführen. In den Betrieben, die auch Fläche in dem Gebiet
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" bewirtschaften ist die
Weiterführung durch Familienangehörige in der nächsten Generation
gesichert.
- Speziell Mühlhausen/Enz hat schon durch das Industriegebiet Waldäcker
über 30 ha wertvolle Ackerfläche verloren. 30 ha entsprechen bei diesen
guten Böden 300 to Weizen jährlich. Aus 300 to Weizen kann man über
0,5 Mio. Brotlaibe backen. (siehe Forts.)
384
266 (Forts.) Als Bürger der Stadt Mühlacker und Inhaber des Betriebs haben
wir ein legitimes und existenzielles Interesse am Erhalt leistungsfähiger
landwirtschaftlicher Strukturen und Flächen. Von den Auswirkungen einer
möglichen Flächenumwandlung wären wir direkt betroffen. Wir bitten die
Entscheidungsträger, die aufgeführten Argumente zu berücksichtigen und
die Gebiete „Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zur VRG
Landwirtschaft zu erklären.
385
386
267
268
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 73 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/387
269 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
388
270 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
389
271 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
390
271 Anmerkung: Durch die Errichtung eines Gewerbegebietes an dieser Stelle
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
nimmt der Durchgangsverkehr in Niefern-Öschelbronn noch mehr zu. Die
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Ortsdurchfahrten von Niefern-Öschelbronn sind jetzt schon an den
Hauptzeiten total überlastet und es gibt keine Ausweichmöglichkeit.
391
392
393
272
273
274
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Es ist schon lange an der Zeit, unseren Planungsverantwortlichen nahe zu
legen, sich eine größere Auszeit zu nehmen. Die Beschleunigung unserer
Wirtschaftsentwicklung setzt diese Herrschaften scheinbar dermaßen
unter Druck, dass in den letzten 30 Jahren die Fehleinschätzungen in
genau so beschleunigtem Maße zunimmt. Dieser Zweckaktivismus
(unendlicher Wachstumsglaube) fliegt uns zunehmend um die Ohren.
Nützen sie die Möglichkeit und planen sie die Unantastbarkeit von
Ackerland und unversiegelter Natur wo immer sie die Chance dazu haben.
Die Zurücksetzung des VBG zum VRG für die Landwirtschaft ist somit der
einzige Weg, weitere Betonflächen überhaupt erst gar nicht möglich zu
machen. Als gebürtiger Öschelbronner und zwischenzeitlich in Pinache
lebender Bürger möchte ich auch weiterhin durch Korn, Raps und
Maisfelder spazieren oder radeln. Unsern Kindern zu liebe
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 74 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/394
275 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
395
276 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
396
277 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
397
278 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
398
279 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
399
280 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
400
281 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
401
282 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
402
283 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
403
284 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
404
285 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
405
285 Anmerkung: Es sollte doch jeden nahe stehen das Waldenserdorf Pinache
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
zu erhalten und nicht ein Industrie-Dorf daraus zu machen. Bei der
Fläche!!!
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 75 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/406
286 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
407
287 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
408
287 (AdV: 7 zusätzliche Unterschriften in Stellungnahme)
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
409
288 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
410
289 Ich beziehe mich auf die Änderungen im zweiten TRP Landwirtschaft im
Bedenken werden nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht
Vergleich zum ersten Entwurf. Demnach werden einige der
u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
landwirtschaftlichen Flächen in Mühlacker südlich der B10 im Bereich
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
Flächen als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft münden. Die
„Lug — Fuchsensteige" und „Biegeläcker" zum „Vorbehaltsgebiet
digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur Findung von
Landwirtschaft (VBG)" heruntergestuft.
VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Zusätzlich sind noch im Verfahren
Bitte nehmen sie meine Bedenken zur Kenntnis und berücksichtigen sie
befindliche, aber abgestimmte Planungen, von den Vertretern der
diese in Ihren Entscheidungen. In einer m.E. sehr treffenden Weise wurde
Fraktionen des Regionalverbandes im hierfür zuständigen Arbeitskreis
in der Broschüre „Die Flurbilanz" des MLR dieses Gebiet sinngemäß als
abgewogen und, wenn raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall
ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
berücksichtigt worden.
Landwirtschaft gesehen und sollte daher langfristig der Gesellschaft und
Die Ausweisung eines VBG an genannter Stelle anstelle eines VRG für die
den landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten sein (Vorrangflur Stufe 1).
Landwirtschaft ist nicht mit einer Bebauung gleichzusetzen. Aufgrund der
Lokale Produkte und lokale Landwirtschaft sind aus meiner Sicht ganz
Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker dazu
entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung von Mühlacker und den
entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise südlich der
Ortsteilen. Dies kann am besten dadurch unterstützt werden, dass man
B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene Gebietskulisse zu
diese Gebiete als Vorranggebiet sichert und belässt. Fremdnutzungen
einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Die herabgestufte Fläche
müssen ausgeschlossen sein.
deckt sich zusätzlich weitestgehend mit der bereits im Regionalplan 2015
(siehe Forts.)
vom Regionalen Grünzug freigehaltenen Fläche. Siehe auch Abwägungsund Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr. 6.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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Einlfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/411
289 (Forts.) Des Weiteren besitzen diese Gebiete im Vergleich mit die besten
Böden und sind daher für eine effiziente und nachhaltige landwirtschaftlich
Bewirtschaftung von überragender Bedeutung.
Ein möglicher Verlust dieser Flächen durch unumkehrbar andere Nutzung
wird eine Schwächung der Angebote regional erzeugter Lebensmittel für
mich als Verbraucher nach sich bringen.
Insbesondere dann, wenn Direktvermarkter auf weniger gute Böden
ausweichen müssten, die es bei dem fortschreitenden Verbrauch (im
Sinne von Umwandlung in nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und für die Lebensmittel Erzeugung verloren) von landwirtschaftlichen Flächen im
Umkreis nicht mehr gibt, oder wenn Direktvermarkter aufgeben müssten.
Für mich als Anwohner würde die heutige Lebensqualität sinken, wenn es
weniger regional erzeugte Lebensmittel durch die Umwandlung geben
würde.
Ich möchte sie bitten, aus diesem Grund auf die Herabstufung auf VBG zu
verzichten bzw. diese rückgängig zu machen.
412
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Regionale Versorgung ist wichtig in Krisenzeiten und ist
gesünder, deshalb möchte ich das die landwirtschaftliche Flächen erhalten
bleiben.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Die Erhaltung von regionaler Landwirtschaft ist für mich von
großer Bedeutung, da ich Lebensmittel aus der Region einkaufe und
regionale Versorgung sehr wichtig finde.
-
0
-
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 77 von 135
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/418
294 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
419
295 Irritiert nehmen wir die Herabstufung eines fast 23 ha großen VRGs für die
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Landwirtschaft nordwestlich von Pinache zum VBG zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernDiese Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung für die
Öschelbronn.
Entwicklung eines sogenannten IKGs ist mit den im TRP Landwirtschaft Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft formulierten Zielen nicht vereinbar, handelt
es sich doch um ein Areal mit guter Bodenqualität, die - wie uns der
vergangene Sommer gezeigt hat - gar nicht hoch genug geschätzt werden
kann und unbedingt erhalten werden muss. Der Verlust eines so großen
Gebiets für die dezentrale, regionale und umweltschonende
landwirtschaftliche Produktion kann auch nicht durch Aufwertung anderer
für die Landwirtschaft nicht relevanter Flächen ausgeglichen werden. Die
Reduzierung ernährungssichernder Ackerflächen gefährdet den Bestand
der noch vorhandenen Bauernhöfe und erhöht den Druck auf die ohnehin
stark belasteten Verkehrswege. Wir bitten deshalb den Regionalverband
Nordschwarzwald, diese 22,9 ha große Fläche auf Öschelbronner
Gemarkung als landwirtschaftliches VRG zu belassen wie im 1. Entwurf
vorgeschlagen.
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Als Einwohner von Pinache und als Ackerlandbesitzer im
oben genannte Bereich, möchte ich keine weitere Zersiedelung der
Landschaft.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
0
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 78 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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298 Anmerkung: Wie möchten weiterhin regional beim Bauern einkaufen
können und in dieser herrlichen Acker-Wiesen- und Heckenlandschaft
spazieren gehen.
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+/
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(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Ich begrüße es, dass mit dem TRP Landwirtschaft erstmals
landwirtschaftliche Produktionsflächen gesichert werden sollen und finde
die Begründung im Textteil gut: (AdV: Auszüge aus dem Text)
Beim Blick in die Kartendarstellungen macht sich allerdings Enttäuschung
breit, denn die „weißen Krägen" um die Ortschaften, also Flächen ohne
Schutzstatus, oft sind das die verbliebenen Streuobstgebiete, stehen dazu
im Widerspruch.
Den Forderungen vieler Bürgermeister, die gerne solch „weißen Krägen"
um ihre Gemeinde hätten, daran anschließend VBG (nach Abwägung =
zukünftiges Baugebiet) und zum Schluss erst die VRG darf nicht
nachgegeben werden!
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme.
0
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Enttäuschung kann nicht nachvollzogen werden. Mit dem Ziel und der
Vorgehensweise zur Erstellung des TRP Landwirtschaft werden keine
allgemeinen sogenannten "weißen Kragen" oder eine abgestufte
Umrandung einzelnen Ortslagen von Seiten der Regionalverbandes
vorgenommen
Seite 79 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/430
302 Eine Herabstufung von geplanten VRG zu VBG oder gar „weißen Flecken"
Kenntnisnahme. (siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussempfehlung)
auf kommunalen Wunsch hin lehne ich grundsätzlich ab. Nur die in den
Grundsätzlich möchten wir auf die zeitliche Parallelität der verschiedenen
TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen Bauleitplanung
Planungsebenen hinweisen. Aus diesem Grunde blieben, wie in der
vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder Gewerbefläche sicher.
Begründung zum TRP Landwirtschaft erläutert, genehmigte und
Auch die Landesregierung fordert seit Jahren den Flächenverbrauch zu
geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten Bauleitplanungen,
stoppen. Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land Baden(...) unberührt. Zusätzlich sind noch im Verfahren befindliche, aber
0 abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn raumplanerisch
Württemberg und von der EU (zum Beispiel LEADER) ausdrücklich
gefördert. Die Nachfrage nach regionalen Produkten steigt, denn viele
vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden.
Menschen möchten wissen, woher die Lebensmittel kommen, die sie
essen. Dann müssen den Landwirten auch die dafür notwendigen
Produktionsflächen vor Ort dauerhaft zur Verfügung stehen.
431
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302
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304
304
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305
Eine Änderung der bestehenden VRG für die Flächen in Wimsheim und
die Änderung der Bebauungspläne in der Gemeinde lehne ich aus
folgenden Gründen ab: Im Gewann „Frischer Grund" wird durch die
Änderungen eine der letzten intakten Streuobstwiesen in diesem Gebiet
für immer zerstört. Durch die Bebauung wird eine der wichtigsten
Frischluftschneisen für die Gemeinde unterbrochen. Da der Name für
dieses Gebiet „Frischer Grund" dies schon beinhaltet.
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Wir sollten unsere Landwirtschaft unterstützen indem wir ihr
Raum lassen und gute Böden zur Verfügung stellen. Ein Gewerbe kann
mich nicht ernähren.
0
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Anmerkung: Ich wohne auf dem Land, damit ich Ruhe und Erholung vom
Alltagsstress habe, das möchte ich auch weiterhin haben!
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Eine Ausweisung als VBG für die
Landwirtschaft ist keineswegs mit einer Bebauung gleichzusetzen. Nach §
11 Abs. 3 Nr. 7 LplG sind u.a. die landwirtschaftliche Böden zu schützen.
Dieser gesetzlichen Vorgabe wird mit dem TRP nachgegangen. Die VRG
und VBG werden für die Produktion von Lebensmitteln und Rohstoffen
gesichert.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Seite 80 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/437
306 zum 1. Entwurf hatten wir keine Stellungnahme abgegeben, da wir den
Stellungnahem wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
vorliegenden Planentwurf als gelungenen Kompromiss zwischen den
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernunterschiedlichen Interessen, die es nun mal innerhalb einer Kommune
Öschelbronn.
gibt, angesehen haben. Bei dem nun vorliegenden 2. Entwurf des TRPs
Landwirtschaft sehen wir dagegen die Belange der Landwirtschaft nicht
mehr ausreichend berücksichtigt. Es ist für uns äußerst verwunderlich, wie
es plötzlich zur Herabstufung der landwirtschaftlichen Vorrangfläche zum
Vorbehaltsgebiet nordöstlich von Pinache im Umfang von 22,9 ha kam.
Im Grunde genommen wird der TRP Landwirtschaft dazu missbraucht,
städteplanerische Freiheiten zu schaffen, die mit dem Schutz der
Landwirtschaft nichts mehr zu tun haben.
Wir fordern deshalb den Regionalverband Nordschwarzwald dazu auf, die
22,9 ha auf Öschelbronner Gemarkung nordwestlich von Pinache so wie
im 1. Entwurf vorgeschlagen weiterhin als landwirtschaftliche VRG
auszuweisen und nicht auf den Wunsch des NV Pforzheim zum VBG
herabzustufen. (siehe Forts.)
438
306
(Forts.) Folgende Gründe sprechen aus meiner Sicht für den Erhalt der
landwirtschaftlichen Vorrangfläche:
1. Fläschenverbrauch: Im Flächenverbrauch ist die Gemeinde Wiernsheim
seit Jahren "Spitzenreiter", weshalb der Druck auf Wiernsheimer
Landwirte aufgrund der Versiegelung wertvoller Agrarflächen ständig
steigt. Da ca. die Hälfte der herabgestuften Vorrangfläche von
Wiernsheimer Landwirten bewirtschaftet wird, wären diese wiederum in
der Gefahr weitere wertvolle Äcker zu verlieren.
2. Lage der Betriebsflächen: Ungefähr 1/3 unserer Betriebsfläche liegt im
"weißen Kragen" um den Ortsteil Pinache. Diese sind also nicht direkt der
landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten, weshalb der Erhalt der im 1.
Entwurf ausgewiesenen Vorranggebiete zur Existenzsicherung unseres
Betriebes zwingend erforderlich ist.(siehe Forts.)
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 81 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/439
306 (Forts.) 3. Bodengüte: Im Bereich Pinache gibt es stark wechselnde
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Bodenverhältnisse. Viele Böden sind flachgründig und weisen einen
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
erheblichen Anteil an Steinen in der Krume auf. Die Erträge auf diesen
Böden lassen daher oft zu wünschen übrig. Aus mir nicht
nachvollziehbaren Gründen sollen 22,9 ha allerbestes Ackerland (steinfrei,
tiefgründig und humusreich) nordwestlich von Pinache auf der Gemarkung
Niefern-Öschelbronn nicht als landwirtschaftliches Vorranggebiet
ausgewiesen werden. Wir selbst bewirtschaften ca. 3 ha innerhalb dieses
Gebietes und wären bei der Ermöglichung eines IKG erheblich betroffen.
4. Betriebsstruktur: Im direkten Umfeld bis ca. 1000m Entfernung gibt es
derzeit 7 aktive landwirtschaftliche Betriebe. Wenn hier keine
landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgewiesen wird, fragen wir uns, was
es dann als Begründung braucht? Zumal 3 Betriebe in den letzten 10
Jahren erhebliche Investitionen zur Zukunftssicherung getätigt haben.
5. Größenordnung der herabgestuften Fläche: Mit 22,9 ha steht die
0
Größenordnung der herabgestuften Fläche in keinem Verhältnis zum
angrenzenden Waldenserdorf Pinache, dessen Gesamtfläche derzeit ca.
25 ha beträgt. Soll hier etwa ein Industrie-Waldenserdorf entstehen?
6. Ortsbild: Die mögliche Ansiedlung eines Industriegebietes widerspricht
dem Gedanke, ein besonders typisches Ortsbild mit Streuobstgürtel,
Straßendorf, etc. zu erhalten.
7. Hochwasserproblematik: Bereits jetzt gibt es im Pinacher
Gewerbegebiet und den angrenzenden Wohngebieten bei Gewittern bzw.
Starkregen eine ungelöste Hochwasserproblematik, die durch weitere
Flächenversiegelung sicherlich nicht verbessert wird.
Deshalb abschließend nochmals die Bitte, im TRP Landwirtschaft auch die
Belange der ortsansässigen Landwirtschaft zu berücksichtigen und die
wichtige landwirtschaftliche VRG nordwestlich von Pinache im Umfang
von 22,9 ha auszuweisen und nicht zum VBG herabzustufen!
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 82 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/440
307 Wir unterstützen Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag
Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Einer pauschalen Forderung,
landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im TRP
keinerlei Herabstufungen von geplanten VRG zu VBG vorzusehen, wird
Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung,
nicht gefolgt. Eine solche Herabstufung ist in Einzelfällen möglich
den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der TRP Landwirtschaft von
gewesen und auch nur in besonders begründeten Einzelfällen tatsachlich
hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet
erfolgt. Im Übrigen ist der weiteren Forderung, keine "weiße Krägen" bzw.
werden. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch
"Pufferzonen" um Gemeinden herum vorzusehen, mit dem Planentwurf
neue Baugebiete (Wohnen, Industrie, ....), Ausgleichsmaßnahmen für
nachgekommen worden.
Baugebiete (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und
Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als
leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und
0
weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender
landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend
schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und
ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften. Boden bzw.
landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und jede bebaute,
versiegelte Fläche ist unwiederbringlich verloren. Aus diesem Grund
lehnen wir eine Herabstufung von geplanten Vorrangflächen zu
Vorbehaltsflächen oder gar zu „weißen Krägen" bzw. „Pufferzonen" um die
Gemeinden herum ab.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 83 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/441
307 Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung
Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder
besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
der Landwirte ausgefallen. Streuobstwiesen sowie Streuobstgürtel um
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
unsere Dörfer sind wertvolles Kultur- und Naturerbe und oft
(Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur
jahrhundertealt. Vor allem sind Streuobstwiesen aber ein Musterbeispiel
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Des Weiteren
für die biologische Vielfalt, da sie über 5.000 Tier- und Pflanzenarten
möchten wir darauf hinweisen, dass über 91 % der Vorrangfluren I und
Lebensraum bieten. Sie zählen damit zu den artenreichsten
über 94 % der Vorrangflur II als VRG bzw. VBG in die Planung des TRPs
Lebensräumen Mitteleuropas. Und schließlich trägt auch die Sortenvielfalt
eingegangen sind. Dementsprechend werden mit der
- Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen
der alten Obstsorten zur Biodiversität und regionalen Identität bei. Der
Erhalt von Streuobstwiesen ist unbedingt zu gewährleisten und darf nicht
Schutzstatus erlangen.
herabgestuft oder als Pufferzone für Straßen, Bau- und Gewerbegebiete
ausgewiesen werden. Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt
beizubehalten und nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit
der Böden nur aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter
wird. Diesen Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit
darf nicht nachgegeben werden.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 84 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/442
307 Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenStellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung
Württemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es
besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
und als Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Dem
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
Wunsch der Gemeinde Mönsheim für die Firma Porsche die Möglichkeit
(Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur
zu erhalten sich weiter nach Westen zu entwickeln und dafür wertvolle
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns
Ackerböden zu opfern, darf auf keinen Fall nachgekommen werden. Auch
vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich
die Forderung um den Bebauungsplan „Schellenberg" einen Streifen von
zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten
30 Meter ohne VRG und VBG freizuhalten, muss abgelehnt werden.
gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht
Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem
von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen
Entwicklungszentrum Porsche muss als VRG ausgewiesen werden und
nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP
nicht nur als VBG, da es sich um hochwertige Böden handelt! Die
Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden.
Gemeinde Mönsheim hat in den letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich
- Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit
viel Fläche verbraucht. Ausweisung vom IKG Gewerbepark Heckengäu,
des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus
Ausweisung Industriegebiet Schellenberg für das EZW Porsche, Golfplatz,
erlangen.
Steinbruch, Gödelmann 1 und Gödelmann !I sowie das künftige IKG Reute
Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft
zusammen mit Friolzheim, wo es sich wiederum um bestes Ackerland
genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten
handelt. Dieser Flächenfraß muss ein Ende haben. Unendliches
Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die
Wachstum ist in einer endlichen Welt nicht möglich! Der dörfliche
Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren
Charakter und das Landschaftsbild der noch schönen
befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn
Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und nicht weiter
raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden.
verbaut werden.
Im Falle des B-Plans "Schellenberg" wurde lediglich der B-Plan
Wir fordern, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe
berücksichtigt und keine zusätzlichen 30 m.
nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich
nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen.
443
444
308
308
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Als unmittelbarer Nachbargemeinde, bin ich sehr wohl an
dem interessiert was mein Nachbar Niefern-Öschelbronn plant. Ich könnte
mir eine Größe bis zu 10 ha vorstellen, was auch zum Verhältnis, Pinache
25 ha - Gewerbe 8ha, passen würde.
-
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/445
309 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. (siehe Abwägungs- und
- Beschlussempfehlung zu Einwender 18 unter lfd. Nr. 46 und 47)
„Lug/Fuchsensteige" und „Biegeläcker")
446
447
448
310
311
311
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Grundsätzlich begrüße ich die stärkere Gewichtung, die die Landwirtschaft
mit VRG und der Deklarierung von "regionalbedeutsamen Betrieben"
künftig erhält. Als Betrieb, der in einem Mindestflurgebiet angesiedelt ist
und mit der Landwirtschaft neben der Erzeugung von Lebensmitteln
(Rindfleisch) auch noch die Landschaft pflegt und die Offenhaltung der
Kulturlandschaft betreibt, kann ich dies nur begrüßen, auch wenn meine
landwirtschaftlichen
Nutzflächen sicherlich nicht zur landwirtschaftlichen VRG zählen.
Was mich jedoch sehr wundert, ist, dass mein Betrieb nicht als
"regionalbedeutsamer Betrieb" deklariert wurde. Wir haben die
Landwirtschaft seit 1994 neu aufgebaut und bewirtschaften seit vielen
Jahren - seit 1999 -Flächen in großem Stil. Derzeit sind es rund 86 ha,
davon sind 52 ha im "Gemeinsamen Antrag" aufgeführt, für den Rest (die
"Grindenflächen" am Schliffkopf an der Schwarzwaldhochstraße im
Nationalpark Schwarzwald) bestehen LPR-Verträge, aber auf Anweisung
des Landwirtschaftsamtes keine Erwähnung im "Gemeinsamen
Antrag".(...)
Ich stelle daher den Antrag, meinen Betrieb ebenfalls als
"regionalbedeutsamen Betrieb" zu deklarieren. Hiermit soll sichergestellt
werden, dass der Betrieb auch künftig alle Entwicklungsmöglichkeiten hat,
um seiner Rolle in der Landschaftspflege gerecht zu werden.
-
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme.
0
Stellungnahme wird gefolgt. Nach Überprüfung durch das zuständige
Landwirtschaftsamt erfüllt der Betrieb die Kriterien (50 GV und/oder 50 ha
in Bewirtschaftung) um als regionalbedeutsamer Betrieb kartographisch
als "Vorschlag" ausgewiesen zu werden im TRP Landwirtschaft. Diese
Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd.
Nr. 267.17).
+
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
449
311 Des Weiteren möchte ich auf einen Sachverhalt hinweisen, der hier in
Reinerzau immer wieder für Missstimmung sorgt: Es gibt in Reinerzau
einige Bereiche, die weder genutzt noch gepflegt werden. Von diesen
Flächen breiten sich Neophyten wie Balsamine (Indisches Springkraut)
und Japan-Knöterich, aber auch heimische Gewächse wie Adlerfarn und
Brombeere auf genutzte Flächen aus und erschweren den Anliegern und
Landwirten die Bewirtschaftung ihrer Flächen und somit die Offenhaltung
der Landschaft.
Diese Flächen sind fast ausschließlich im Besitz des Landes BadenWürttemberg und befinden sich beidseits der L 405. Solange das Land
nicht fähig ist, auf seinen eigenen Flächen mit gutem Beispiel
voranzugehen und diese in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und
somit auch die weitere Ausdehnung von Neophyten zu unterbinden, sollte
das Land keinerlei weitere Pflegeanforderungen und ähnlich Auflagen für
private Grundeigentümer fordern. (...)
450
451
311
312
Ich möchte Sie bitten, auch diesen für die Erhaltung der Landwirtschaft
wie des Landschaftsbildes sehr negativen Sachverhalt vom
Regionalverband aus anzugehen und die für die Pflege dieser Flächen
zuständigen staatlichen Einrichtungen dazu zu bringen, hier ihre Pflicht zu
tun und mit gutem Beispiel voranzugehen.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Sachverhalt hat keinerlei Relevanz für die Aufstellung des
TRPs Landwirtschaft.
0
-
Wir legen einen Widerspruch gegen einen Beschluss bezüglich der
Vorranggebiete, welche eventuell unseren Hof ausschließen würde, ein.
D.h. das Ausschlusskriterium von 50 Hektar oder 50 Großvieheinheiten
würde für unseren Hof keinen Bestandsschutz gewähren.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bitte wird nicht gefolgt. Im Rahmen der Anhörung zum TRP Landwirtschaft
wird und kann keine Aussage zur Art, Dauer oder Intensität der
Bewirtschaftung bzw. Pflege (für private Grundeigentümer) gemacht
werden.
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Regionalverband hat in den
Arbeitskreissitzungen, zusammen mit u.a. Vertretern des RP Karlsruhe,
den betroffenen Landwirtschaftsämtern und den Fraktionsvertretern des
Regionalverbandes, beschlossen diese, von den Fachämtern
ausgewiesene regionalbedeutsamen Betrieben, auch als solche im TRP
mit Signalwirkung auszuweisen. Diese haben einen rein kartographischen
Charakter und dienen als Hinweis für sonstige Planungen. Diese
Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd.
Nr. 267.17). Bei einem Verfahren im Umfeld eines ausgewiesenen
regionalbedeutsamen Betriebes, wird dieser Aspekt der
Regionalbedeutsamkeit gegebenenfalls nochmals geprüft. Als
Mindestkriterium wurden 50 Großvieheinheiten und/oder 50 ha in
Bewirtschaftung für einen regionalbedeutsamen Betrieb festgesetzt.
Seite 87 von 135
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Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/452
313 Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass der RV der Landwirtschaft doch
Kenntnisnahme.
einen erheblichen Stellenwert beimisst und die Landbewirtschaftung
wertschätzt.
Die Bewertung im RV geht uns aber nicht weit genug. Wir sind ein
Familienbetrieb, der in Generationen zu denken und zu wirtschaften hat.
Wir können nicht nur an uns selber denken, sondern müssen bemüht
0
sein, die Produktionsgrundlagen sowohl für die kommende als auch für die
darauf folgenden Generationen zu sichern.
Daher ist es für uns unerlässlich, alles dafür zu tun, dass die
landwirtschaftliche Fläche als absolute Produktionsgrundlage für unseren
Betrieb als solche auch erhalten bleibt.
453
454
313
313
Wir fordern daher die Festlegung der Landwirtschaftsflächen nicht nur als
„Vorbehaltsgebiet" sondern als Vorranggebiet, so dass die
landwirtschaftliche Nutzung auf unseren Feldern absoluten Vorrang
hat.(AdV: Betriebsstandort Pfalzgrafenweiler)
-
Genauso muss unser Hof als Standort einen absoluten Schutz erfahren.
Der Schutzgürtel von 300m um den Hof muss absolute und unumwerfliche
Gültigkeit haben. Es kann nicht sein, dass man landwirtschaftliche
Betriebe unter enormen finanziellen und kräftezehrenden Aufwendungen
aussiedelt und dann deren Existenz durch immer näher rückende Wohnund Gewerbebebauung aber auch Freizeiteinrichtungen zerstört. An den
300m Schutzgürtel MUSS sich jede Kommune halten - dafür hat der RV in
seinem Teilregionalplan zu sorgen.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Wie auf S. 3 der Begründung zum TRP
Landwirtschaft erläutert diente die digitale Flurbilanz dem RV als fachliche
Grundlage für die kartographische Festlegung und textliche Definition von
Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft. Die Flächen in
Pfalzgrafenweiler sind in der digitalen Flurbilanz als Vorrangfluren II und
dementsprechend als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft
wiederzufinden.
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der RV hat in den Arbeitskreissitzungen,
zusammen mit u.a. Vertretern des Regierungspräsidiums Karlsruhe, den
betroffenen Landwirtschaftsämtern und den Fraktionsvertretern des
Regionalverbandes, beschlossen diese, von den Fachämtern
ausgewiesene regionalbedeutsamen Betrieben, auch als solche im TRP
mit Signalwirkung auszuweisen. Auf Grundlage der im Arbeitskreis
abgestimmten Verfahrensweise werden die Betriebe als
regionalbedeutsame Betriebe kartographisch ausgewiesen, wenn sie die
hierfür notwendigen Mindestkriterien von 50 ha und/oder 50
Großvieheinheiten aufweisen. Dies wurde auch vom zuständigen
Gremium des Regionalverbands ebenfalls beschlossen. Diese haben
einen rein graphischen Charakter und dienen als Hinweis für sonstige
Planungen. Diese Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe
hierzu Anlage 7; lfd. Nr. 267.17). Bei einem Verfahren im Umfeld eines
ausgewiesenen regionalbedeutsamen Betriebes, wird dieser Aspekt der
Regionalbedeutsamkeit gegebenenfalls nochmals geprüft.
Seite 88 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/455
313 Wir sehen uns als Primärproduzenten und Ressourcenerhalter in der Mitte
Kenntnisnahme.
der Gesellschaft und meinen, das Recht, ja die Pflicht zu haben für unsere
0
Existenzgrundlagen einzustehen - zum Nutzen unserer Kinder und der
gesamten Bevölkerung!
456
457
458
459
314
314
314
315
Auch wenn man als Bürger denken könnte, Wimsheim wird doch nicht
unsere extrem rar gewordenen Landwirtschaftlichen Flächen und letzten
alten Streuobstwiesen für ein Gewerbe- oder Wohngebiet opfern...
Glauben Sie mir wenn ich Ihnen sage - doch, sie werden es opfern. Jedes
kleine Stückchen Land, jede Streuobstwiese, jeden noch so seltenen und
wertvollen Obstbaum, jedes noch so kleine Stückchen natürliches
Paradies... Es wird weichen. Warum? Es wird nur an Profit und Geld
gedacht. Wenn ich mich mit den Herren und Damen des Rathauses
unterhalte spielt einzig und allein das Geld eine Rolle. Die Gier nach mehr.
Wenn aber alles gewichen ist und der Flächenverbrauch so hoch ist, dass
um uns herum kein Biotop mehr steht... dann wachen alle auf, doch dann
ist es zu spät.
Unsere Landwirte haben bereits jetzt Schwierigkeiten ihre Tiere mit Heu
zu versorgen Es muss teuer dazugekauft werden, denn die Flächen
reichen nicht aus. Vorbehaltsflächen öffnen der Gemeinde Türen und
Tore, die sie gnadenlos ausnutzen.
Kenntnisnahme.
0
Kenntnisnahme.
0
Aus diesem Grund und der Erfahrung, die ich sammeln musste bitte ich
Sie von Herzen um Ihre Unterstützung. Ich bitte Sie darum, die
Vorbehaltsflächen nicht zuzulassen. Ich bitte Sie darum unsere Gemeinde
Wimsheim zur Einsicht zu zwingen und die letzten Fleckchen Erde,
Wiesen- und Streuobstwiesen vor dem bevorstehenden Flächenbrand zu
schützen. Ich bitte Sie um die Kennzeichnung „Vorrangflächen".
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Auf der S. 4f. der Begründung zum TRP
Landwirtschaft ist die allgemeine Vorgehensweise zur Findung von VRG
und VBG ersichtlich. Aufgrund einer Bitte im Arbeitskreis Landwirtschaft
(und nicht der Gemeinde Wimsheim) wurde eine kleine Fläche westlich
der Wohnbebauung Wimsheims nochmals überprüft. Anschließend hat
sich der Arbeitskreis dazu entschieden die Fläche nicht als VRG sondern
als VBG auszuweisen. (siehe hierzu Aktenvermerk zur Ausweisung eines
VRGs für die Landwirtschaft im Bereich Wimsheim Frischegrund vom
01.06.2015 als Anlage 12 zu B 23/2015)
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 89 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/460
316 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
461
316 Anmerkung: Es muss nicht jedes Stück Erde zubetoniert werden und nicht
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
0 Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
jede Ortschaft braucht ein Industrie- oder Neubaugebiet. Des Weiteren
haben wir schon genug Schwerverkehr in Pinache.
462
317 Ich unterstütze Ihren nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG gesetzlichen Auftrag
Kenntnisnahme.
landwirtschaftliche Flächen zu schützen und diesen Auftrag im TRP
Landwirtschaft umzusetzen. Im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung,
den Flächenverbrauch einzudämmen, ist der TRP Landwirtschaft von
hohem Nutzen und darf nicht den Belangen der Gemeinden untergeordnet
werden. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist enorm durch
neue Baugebiete (Wohnen, Industrie, ....), Ausgleichsmaßnahmen für
Baugebiete (Aufforstungen), Freizeiteinrichtungen, Ortsumfahrungen und
Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Landwirtschaft soll als
0
leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region erhalten und
weiterentwickelt werden, dies ist bei geringer werdender
landwirtschaftlicher Fläche nicht nachhaltig möglich. Es wird zunehmend
schwieriger überhaupt landwirtschaftliche Fläche zu erwerben und
ökonomisch sowie ökologisch zu bewirtschaften (für den letzten Fall
benötigt man sowieso mehr Flächen!). Boden bzw. landwirtschaftliche
Fläche ist nicht vermehrbar und jede bebaute, versiegelte Fläche ist
unwiederbringlich verloren.
463
317
Aus diesem Grund lehnen wir eine Herabstufung von geplanten
Vorrangflächen zu Vorbehaltsflächen oder gar zu „weißen Krägen" bzw.
„Pufferzonen" um die Gemeinden herum ab.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Stellungnahme wird nicht gefolgt. In Anlehnung an die in der Begründung
erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe
S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der
Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche
Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Mit
dem Ziel und der Vorgehensweise zu Erstellung des TRP Landwirtschaft
werden keine allgemeine sogenannte "weißer Kragen" oder eine
abgestufte Umrandung einzelnen Ortslagen von Seiten der
Regionalverbandes vorgenommen.
Seite 90 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
464
317 Nur die in den TRP LW aufgenommenen VRG sind bei der kommunalen
Bauleitplanung vor einer Beanspruchung als Siedlungs- oder
Gewerbefläche sicher. Der Status VBG bedeutet keine Planungssicherheit
für Landwirte. Die Abwägung ist in der Vergangenheit immer zum Nachteil
der Landwirte ausgefallen.
+/
0/-
-
465
466
317
317
Der Übergang von Bauflächen zu VRG ist unbedingt beizubehalten und
nicht herabzustufen („Pufferzonen"), da die Wertigkeit der Böden nur
aufgrund der Angrenzung an Bauflächen nicht schlechter wird. Diesen
Forderungen der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit darf nicht
nachgegeben werden.
Die Erzeugung von regionalen Produkten wird vom Land BadenWürttemberg und von der EU angestrebt und gefördert. Dazu ist es
notwendig die landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Bestand zu sichern
und als VRG bzw. VBG auszuweisen.
-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung
besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
(Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns
vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich
zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten
gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht
von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen
nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP
Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden.
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit
des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus
erlangen.
Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft
genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten
Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die
Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren
befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn
raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden.
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Mit dem Ziel und der Vorgehensweise zu
Erstellung des TRP Landwirtschaft werden keine allgemeine sogenannte
"weißer Kragen" oder eine abgestufte Umrandung einzelnen Ortslagen
von Seiten der Regionalverbandes vorgenommen.
Kenntnisnahme. Dieser gesetzlichen Aufgabe kommen wir mit der
Aufstellung des TRP Landwirtschaft nach.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 91 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
467
317 Der komplette Bereich zwischen Mönsheim und dem
Entwicklungszentrum Porsche bzw. dem Gewerbepark Heckengäu muss
als VRG ausgewiesen werden und nicht nur als VBG, da es sich um
hochwertige Böden handelt! Auch müsste mit der Naturschutzbehörde für
diese Bereiche überlegt werden ob man mit der Gemeinde Mönsheim ein
Landschaftsschutzgebiet (Streuobstwiesen /Kalkscherbenäcker/
Feldhecken) anregen könnte - dies würde den Landwirten und dem
Landschaftsschutz dienen. Zudem wären die natürlichen Übergänge zum
Naturschutzgebiet Kalkofen gesichert.
+/
0/-
-
468
469
317
317
Der dörfliche Charakter und das Landschaftsbild der noch schönen
„LEADER" - Heckengäugemeinde Mönsheim sollen erhalten bleiben und
nicht weiter verbaut werden.
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Aufgabe der Regionalplanung
besteht u.a. darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz
(Wirtschaftsfunktionenkarte) diente hierbei als fachliche Grundlage zur
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. In den uns
vorliegenden Eingangsdaten der Digitale Flurbilanz sind im Bereich
zwischen Mönsheim und Weissach ca. 118 ha als Vorrangflur II enthalten
gewesen. Diese dienten als Grundlage zur Festlegung von VBG und nicht
von VRG für die Landwirtschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden Flächen
nachgemeldet, sodass im aktuell vorliegenden Entwurf zum TRP
Landwirtschaft ca. 254 ha als VBG ausgewiesen werden.
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit
des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen Schutzstatus
erlangen.
Grundsätzlich wurden im Rahmen der Aufstellung des TRP Landwirtschaft
genehmigte und geplante Wohn- und Gewerbegebiete aus genehmigten
Bauleitplanungen, (...) von der Ausweisung als VRG oder VBG für die
Landwirtschaft berücksichtigt. Zusätzlich sind noch im Verfahren
befindliche, aber abgestimmte Planungen, abgewogen und, wenn
raumplanerisch vertretbar, im Einzelfall berücksichtigt worden.
Eine potenzielle Ausweisung von Landschaftsschutzgebiete ist nicht
Bestandteil des TRP Landwirtschaft.
Kenntnisnahme.
0
Wir fordern, den Regionalverband auf, seiner gesetzlichen Aufgabe
nachzukommen und die landwirtschaftliche Fläche zu schützen und sich
nicht den Wünschen der Gemeinden unterzuordnen.
+
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Stellungnahme wird gefolgt. Der RV hat nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 LplG den
Auftrag, u.a. die landwirtschaftliche Böden zu schützen. Dieser
gesetzlichen Vorgabe wird mit dem TRP nachgegangen. Des Weiteren
möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass mit der
Rechtsverbindlichkeit des TRPs diese Flächen erstmalig einen rechtlichen
Schutzstatus in der Region erlangen.
Seite 92 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/470
318 Interessengemeinschaft Baiersbronner Landwirtschaft (IBL): Wir
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Regionalverband hat in den
Arbeitskreissitzungen, zusammen mit u.a. Vertretern des RP Karlsruhe,
protestieren auf das Schärfste gegen den anstehenden Beschluss über
den betroffenen Landwirtschaftsämtern und den Fraktionsvertretern des
die landwirtschaftliche Höfeverordnung. Nach unserer Meinung ist nicht
Regionalverbandes, beschlossen diese, von den Fachämtern
die Größe eines Betriebes der Maßstab für den Schutz und die
ausgewiesene regionalbedeutsamen Betrieben, auch als solche im TRP
Wirtschaftlichkeit, sondern viele kleine Betriebe mit ihren verschiedenen
mit Signalwirkung auszuweisen. Diese haben einen rein kartographischen
Produktionszweigen haben in der Regel bessere Zukunftschancen, auch
Charakter und dienen als Hinweis für sonstige Planungen. Diese
noch für nachfolgende Generationen. Nicht nur die Hofstelle allein muss
Darstellung wird nun als "Vorschlag" geführt (siehe hierzu Anlage 7; lfd.
Bestandsschutz haben, sondern auch die dazugehörenden Flächen. Diese
Nr. 267.17). Bei einem Verfahren im Umfeld eines ausgewiesenen
sind eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung eines
regionalbedeutsamen Betriebes, wird dieser Aspekt der
zukunftsfähigen Betriebes. Im Gegensatz zu Behörden und Ämtern muss
Regionalbedeutsamkeit gegebenenfalls nochmals geprüft. Als
in der Landwirtschaft in Generationen und nicht nur in Jahren
Mindestkriterium wurden 50 Großvieheinheiten und/oder 50 ha in
vorausgedacht werden. Nichts ist für Betriebsinhaber seelisch belastender
Bewirtschaftung für einen regionalbedeutsamen Betrieb festgesetzt.
als die unsichere Entwicklungsmöglichkeit eines Betriebes.
Hier im Murgtal wird es nie Betriebe mit 50 ha oder 50 GV geben, da die
Flächenstruktur mit der damit verbundenen Arbeitsbelastung nicht zu
bewältigen ist. Auch sind nach wie vor die landwirtschaftlichen
Familienbetriebe im Schwarzwald die erste und wichtigste Voraussetzung
für einen erfolgreichen Tourismus, denn: „Wir sind nicht die Letzten von
gestern, sondern wir werden die Ersten von morgen sein müssen!!”
Der Spruch unserer Vorfahren lautete: „Es gibt keine Zeit. Sie kommt nicht
wieder (Armut, Hunger)."
Wir fordern Sie hiermit dringend auf, unsere Interessen zu vertreten und
unseren Antrag zu unterstützen.
(AdV: Unterschriftenliste mit 23 Unterschriften der Stellungnahme
beigefügt)
471
472
473
319
320
321
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 93 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/474
322 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
475
323 Wir haben selbst bis 1993 landwirtschaftliche Flächen in dem nun herab
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
gestuften Gebiet landwirtschaftlich bewirtschaftet. Diese Flächen weisen
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
im Vergleich zu den nördlich und östlich liegenden Flächen eine sehr gute
Bodenqualität für die Landwirtschaft auf. Vor allem in (wie seit Jahren
verstärkt vorkommenden) trockenen Jahren ist hier der Ertrag mindestens
doppelt so hoch, wie in den kargeren Böden.
Dazu siedelte die Gemeinde Niefern-Öschelbronn einen großen
landwirtschaftlichen Betrieb von der Gemarkung Niefern direkt in die
nördliche Nachbarschaft dieses Gebietes um. Erstaunlicherweise ist
0
dieses Hof-Gebiet (Schweinestall für 2.000 Schweine und große Lagerund Futterhalle) nicht in der Legende des Teilregionalplanes
Landwirtschaft 2015 Seite 65 als rotes „Wohnen Bestand"-Gebiet
aufgeführt. Die Gemeinde kann dazu bestimmt Auskunft geben. Damit
sind jetzt fünf landwirtschaftliche Betriebe auf Öschelbronner Seite und
drei Betriebe auf Pinacher Seite im direkten Einzugsgebiet dieser Fläche.
Es sind also acht landwirtschaftliche Betriebe In direkter Umgebung
betroffen.
476
323
Die Herabsetzung des VRG für die Landwirtschaft zum VBG (lfd. Nr. 215;
TöB-Nr. 2.30) steht damit im direkten Widerspruch zur bisherigen Politik.
Deshalb bringe ich diese Einwendungen gegen die Herabsetzung vor.
Die Herabstufung erfolgt schließlich nicht zum Selbstzweck, sondern ist
bekanntermaßen der erste Schritt zur Weiterentwicklung zum
(interkommunalen) Gewerbegebiet. Und das in einer Größenordnung von
knapp 23 ha. Das widerspricht eindeutig den Zielen des Teilregionalplanes
Landwirtschaft - Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft. (AdV: Zitate aus TRP
Landwirtschaft folgen in Stellungnahmen: G (1), G (2), G (3) und Z (6))
Einwendungen werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
477
323 Auf derselben Legende des Teilregionalplanes Landwirtschaft 2015 Seite
65 ist ebenso das z.Z. entstehende Umspannwerk im Gewann „Rivoir"
nicht
eingezeichnet (?I), durch das für dieselben betroffenen Betriebe bereits
jetzt landwirtschaftliche Flächen verloren gehen. In der jetzigen Zeit ist ein
„Nicht-Wachsen" als landwirtschaftlicher Betrieb ein Rückschritt
angesichts der europäischen Konkurrenzsituation mit ständig fallenden
Rohstoff-, Fleisch- und Milchpreisen. Der Bestand der landwirtschaftlichen
Betriebe ist durch diesen großen Flächenverlust in Zukunft nicht mehr
gewährleistet.
478
323 Aufgrund der oben geschilderten Tatsachen darf in dieser Lage kein
weiteres Land noch dazu mit dieser Bodenqualität der Landwirtschaft
entzogen werden, sondern muss Vorranggebiet für die Landwirtschaft
bleiben. Um in Zukunft rentabel Betriebe führen zu können, müssen hohe
Investitionen In landwirtschaftliche Gebäude und Maschinen getätigt
werden. Diese brauchen langfristige Planungssicherheit, die nur ein
Vorranggebiet gewährleisten kann.
Ein weiterer Grund für den Einwand gegen die Herabsetzung des
Vorranggebietes besteht in der Lage dieses Gebietes: direkt nördlich
grenzt an das herabzustufende Gebiet ein mitten in freier Fläche
angelegtes Forstgrundstück an (weiße Fläche). Dieses Gebiet wurde
aufwändig als Rückzugs- und Nistgebiet für Wildtiere und Vögel angelegt.
Das für den Tierbestand wichtige Flurstück erfüllt seine Funktion nicht
mehr, wenn direkt daneben in Zukunft ein Gewerbegebiet existiert. (siehe
Forts.)
+/
0/-
0
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Die Ausweisungen und nachrichtlichen Darstellungen im
bestehenden Regionalplan 2015 Nordschwarzwald werden nicht im
Rahmen des TRPs Landwirtschaft geändert oder ergänzt. Siehe auch
Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines
Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 95 von 135
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+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/479
324 (Forts.) Der Betrieb meines Großvaters, der bereits in Dritter Generation
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
von der Familie meines Bruders erhalten wird, bewirtschaftet ca. 20 ha. Da
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernwir ein Familienbetrieb sind, versteht es sich von selbst, dass ich meinen
Öschelbronn.
Bruder in jeder Minute meiner Freizeit bei der Arbeit auf dem Hof
unterstütze.
Beim zweiten Entwurf des TRP Landwirtschaft, wurde die
landwirtschaftlichen Fläche von 22,9 ha, direkt an dem Betrieb meines
Bruders angrenzend, vom VRG zum VBG herabgestuft, um die
Entwicklung eines IKGs zu eröffnen.
Die Herabstufung der 22,9 ha nordwestlich von Pinache auf
Öschelbronner Gemarkung vom VRG zum VBG ist nicht hinnehmbar. Im
ersten Entwurf war diese Fläche als größte zusammenhängende
landwirtschaftliche VRG zwischen Öschelbronn und Pinache
ausgewiesen, da es hier schon alle Voraussetzungen für ein VRG erfüllt.
Umso mehr ist es verwunderlich und nicht nachvollziehbar warum diese
Herabstufung zu einem VBG vorgenommen wurde, um die Planung eines
IKGs offen zu halten. (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
480
324 (Forts.) Diese Fläche erfüllt alle Voraussetzung für ein Vorranggebiet. Zu
nennen wären hier: beste Bodenqualität, flurbereinigte Grundstücke, kurze
Entfernung zum Getreidelager in Pinache (ca. 1,5km), Nähe (max.1000m
entfernt) zu sieben landwirtschaftlichen Betrieben, davon fünf
regionalbedeutsam, die auf die Bewirtschaftung dieser Fläche angewiesen
sind, um ihre Existenz zu erhalten
Damit nicht noch mehr, insbesondere wir kleine landwirtschaftliche
Betriebe, von der Bildfläche verschwinden ist es unabdingbar die noch
wenigen guten Böden zu schützen und der Landwirtschaft vorzuhalten.
Gerade die kleinen Betriebe schaffen das Bewusstsein der Menschen für
das Tier, als Milch- und Fleischproduzent, sowie für das nachhaltige
wirtschaften unserer Ressourcen. Auch wenn unsere Lebensmittel von
Lidl, Aldi usw. kommen, liegt doch der Ursprung in der Landwirtschaft.
Dies ist wohl vielen Menschen heute unbekannt oder sie vergessen es
einfach. Die Landwirtschaft dient der Ernährungssicherung, darum ist es
auch ein Ziel des TRPs Landwirtschaft ertragreiche, für die
Pflanzenproduktion unverzichtbare Flächen, zu bewahren sowie zu
schützen. Zum Brot backen bedarf es Getreide, und ohne
landwirtschaftliche Fläche ist es auch im Jahr 2015 noch nicht möglich
Getreide ohne Ackerland anzubauen. (siehe Forts.)
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/481
324 (Forts.) Hier ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
aufgrund des ungebremsten Erschließens von Wohngebieten, und den
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
daraus resultierenden Wegfall von Flächen massiv unter Druck gerät. Dies
wird deutlich, dass z. B. bereits Landwirte von der Mönsheimer
Gemarkung schon viele Flächen auf Pinacher und Öschelbronner
Gemarkung bewirtschaften, da die Flächen auf der eigenen Gemarkung
nicht mehr ausreichen. Und die sieben ansässigen Betriebe, davon fünf
regionalbedeutsam, auf der eigenen Gemarkung noch mehr unter Druck
geraten. Umso wichtiger ist es an guten betriebsnahen Ackerflächen
festzuhalten, damit sich der Druck nicht noch mehr erhöht und womöglich
0
langfristig den nächsten landwirtschaftlichen Betrieb zur Aufgabe zwing.
Hier gilt es ein klares Signal ganz im Sinne für die Landwirtschaft zu
setzen!!!
Dass für ein Gewerbegebiet auf der ausgewiesenen Fläche kein direkter
Autobahnanschluss besteht macht diesen Standort, aufgrund des
Schwerlastverkehrs, ungeeignet. Darüber hinaus bedeutet ein IKG an
dieser Stelle Immissionen wie Lärm, zusätzlichen Verkehr und durch die
großflächige Versiegelung ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. (siehe
Forts.)
482
324
(Forts.) Des Weiteren dient diese Fläche nicht nur der Landwirtschaft
sondern auch der Naherholung für die Menschen, insbesondere der
Einwohner von Pinache (erholungswirksame Landschaftsbilder, Raum für
sportliche Aktivitäten usw.). Dies wäre nicht nur ein großer Verlust der
Wohn- und Lebensqualität, sondern auch ein Verlust von Lebensraum für
die Tierwelt. Und somit auch ein Problem für die gewünschte Tiervielfalt.
Darüber hinaus schadet es auch dem Ortsbild unseres Waldenserörtchen,
mit der ältesten Waldenserkirche in ganz Deutschland. Hier wäre dann
auch die Verhältnismäßigkeit anzusprechen. Pinache hat eine bewohnte
Fläche von ca. 25 ha, das geplante IKG soll 22,9 ha entsprechen. Somit
hätte Pinache mit dem eigenen Gewerbegebiet (ca. 7,5ha) ein
Gewerbegebiet von ca. 30,4 ha vor der Haustür und somit mehr
Gewerbegebiet wie der Ort selber Wohngebiet hat. Dies ist für die
Pinacher Einwohner völlig unakzeptabel!!! (siehe Forts.)
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/483
324 (Forts.) Das wirft die Frage auf, warum die Gemeinde NiefernKenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Öschelbronn bzw. der Nachbarschaftsverband Pforzheim, wo Niefern
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Mitglied ist, nicht auf Ihrer Seite des Ortes ein Gewerbegebiet baut z. B. im
Anschluss der Gärtnerei Brennenstuhl.
Eine Ansiedlung des IKG würde langfristig eine Umgehungsstraße mit sich
bringen. Die Planung verläuft am Hof der Familie Göbel vorbei.
Dies bringt noch mehr Flächenverbrauch und Zerschneidungen von
0
flurbereinigten Flächen mit sich. Doch wer braucht tatsächlich diese
Umgehung? Ich lebe mit meiner Familie seit Jahren direkt an der
Hauptstraße und wir haben uns an den Lärm gewöhnt. Wir wollen aber
nicht noch hinter das Haus auf das Feld laufen und noch mehr "Dreck"
und zerschnittenes Ackerland haben. Die Leidtragenden wären hier wieder
die landwirtschaftlichen Betriebe. (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016
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lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
484
324 (Forts.) Wie man dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Wiernsheim, TOP
6 der Sitzung vom 14. Oktober 2015 entnehmen konnte, erklärte
Gemeinderätin Brandauer, dass man sich bei der Planung der
Ortsumgehung Pinache einig war, dass diese über die Gemarkung
Öschelbronn wenig Sinn macht.
Wenn doch diese angedachte Umgehung auf der Öschelbronner
Gemarkung keinen Sinn macht, warum hält man dann, in Kombination mit
dem IKG, noch daran fest? Wo bleibt hier der sparsame Umgang unserer
endlichen Ressource, der Lebensgrundlage Boden?
Die Entscheidung die Fläche zum Vorbehaltsgebiet oder sogar wie vom
Nachbarschaftsverband Pforzheim gefordert komplett als weißes Fenster
auszuweisen, läuft allen erklärten Zielen des Teilregionalplans zuwider. Zu
nennen sind hier z.B. das Ziel den Flächenverbrauch insgesamt
einzuschränken, eine wirtschaftliche Landwirtschaft in der Region zu
erhalten und zu fördern und insbesondere besonders ertragreiche Böden
für die zukünftige Ernährungssicherung zu erhalten. Wie oben bereits
aufgeführt liegen bei dieser ausgewiesenen Fläche von 22,9ha alle
Voraussetzungen vor und lassen von Seiten der Landwirtschaft keinen
Ermessenspielraum zu. Um das Überleben der sieben Betriebe zu
sichern, ist im Zweifel für die Landwirtschaft mit Ihrer Mehrfachaufgabe zu
entscheiden!
Da es vom Teilregionalplan Landwirtschaft das Ziel ist die Landwirtschaft
zu schützen, bitte ich Sie, den Regionalverband Nordschwarzwald, die
ausgewiesene Fläche von 22,9 ha, nordwestlich von Pinache, wie im
ersten Entwurf, als Vorranggebiet der Landwirtschaft auszuweisen.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 100 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/485
325 Bei der Suche nach dem Regionalplan Landwirtschaft 2015 und dem
Kenntnisnahme.
Plansatz stieß ich auf der Homepage RV Nordschwarzwald auf einen
Textteil, in denen beschrieben ist, was für Kernthemen der
Regionalverband Nordschwarzwald mit Grundlage des LplG BadenWürttemberg hat. Beim genaueren betrachten des LplG und des
Plansatzes mit seinen enthaltenen Grundsätzen, Zielen und Vorschlägen
scheint die Land- und Forstwirtschaft ganzheitlich gesehen als scheinbar
privilegiert im Bezug auf den Standort Nordschwarzwald. Es machte uns
Natur- und Landwirtschaftsverbundenen, gerade in Zeiten von extremster
Flächenversiegelung, Hoffnung. Die Hoffnung, das wertvolle
landwirtschaftliche Flächen erhalten und geschont werden und somit einen
Teil dazu beitragen die Landwirtschaft in unserer Region zu erhalten,
leistungsstark zu machen und sogar den Fortbestand kleinerer
landwirtschaftlicher Familienbetriebe zu sichern.
Weiter heißt es auf der Homepage, dass die Zukunftsregion
Nordschwarzwald ein Standort mit hoher Lebensqualität ist. Die Schönheit
0
der Landschaft, reizvolle Kur- und Erholungsorte....hohen Freizeitwert,
dessen sich die Zukunftsregion Nordschwarzwald rühmen darf. Es heißt
sogar: "DIE REGION NORDSCHWARZWALD - DORT ARBEITEN, WO
ANDERE URLAUB MACHEN!"(...)
Allein an diesen Kernthemen wird jedem klar, dass dieser
Regionalverband unabdingbar für unsere Gesellschaft ist. Er gibt bzgl. der
Flächennutzung die Richtung vor und wird dadurch benötigt um ein
Gleichgewicht zwischen Kapitalismus, Umwelt und Gesellschaft
herzustellen. Es müssen Konsense gefunden, Kompromisse eingegangen
und mit Sachverstand Entscheidungen getroffen werden, die keinem
einzelnen als Person oder Teil einer Gruppe einen Vorteil verschafft.
Vielmehr müssen die Entscheidungen fair, liberal und im Blick des
"Großen Ganzen" eine Struktur und Sinnhaftigkeit aufweisen.
Betrachte ich nun aber den Grund weshalb ich diese Stellungnahme
schreibe, versuche ich mit meiner Stimme als Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, welche ein freiheitlich-demokratischer und sozialer
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 101 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/486
325 Die Herabstufung und die damit verbundene Offenhaltung der Entwicklung
Kenntnisnahme. Bisher sind keine Ausweisungen oder Festlegungen
eines IKGs widerspricht ganzheitlich den Zielen des TRP Landwirtschaft bezüglich landwirtschaftliche Flächen in der Region Nordschwarzwald
Plansatz Landwirtschaft. Als Eigentümer von Ackerland in der betroffenen
verbindlich ausgewiesen worden. Diese landwirtschaftliche Gebiete
Fläche sowie zukünftiger Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes an
werden im TRP Landwirtschaft (im Entwurf) dementsprechend mit der
direkter Angrenzung der Fläche, bringe ich im Zuge der
künftigen Rechtsverbindlichkeit des TRPs erstmalig einen rechtlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung Einwände gegen die Herabsetzung von VRG für
Schutzstatus erlangen. Siehe hierzu auch: Abwägungs- und
die Landwirtschaft zum VBG, vor.
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernIm Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft sind Ziele, Grundsätze und Vorschläge
Öschelbronn.
vermerkt, die im Konflikt mit der Herabstufung dieser Fläche zum VBG,
und der damit verbundenen Entwicklung eines IKGs auf 22,9 ha Fläche
(AdV: in Niefern-Öschelbronn) offen halten, steht.
0
§ 13 Landesplanungsgesetz: Verbindlicherklärung, öffentliche
Bekanntmachung
(1) Die Ziele und Grundsätze eines Regionalplans werden von der
obersten
Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde durch Genehmigung für
verbindlich erklärt.
Begründung sowie Untermauerung meiner These, dass dieser
Herabstufung aufgrund der im Plansatz genannten Ziele und Grundsätze
entgegen gewirkt werden muss, ist in § 13 LplG eindeutig geregelt. Die
Ziele und Grundsätze sind verbindlich.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 102 von 135
Stand: 01.02.2016
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/487
325 Lt. Plansatz: landwirtschaftliche Produktionsfläche ist in der Region zu
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
sichern. Ist das der Fall, wenn 22,9 ha wertvolle Ackerfläche zum
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Vorbehaltsgebiet herabgestuft wird? Die als Vorbehaltsgebiet (lfd. Nr. 215
TöB-Nr. 2.30) herabgestufte Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand
des Ortsteils Pinache. Die Bodenqualität ist mit einer der besten, die es
rund um Pinache gibt und im Vergleich zu Böden in Nachbargemeinden
als steinlos bezeichnet werden kann und somit für Ackerbau die
Grundlage für erfolgreichen Anbau von Nahrungsmitteln ist. Aufgrund
einer natürlichen Senke zum Glattbach hin entsteht in nässeren Jahren
jedoch eine gewisse Staunässe. Diese Staunässe insbesondere in der
Talsohle macht diesen Standort als Gewerbefläche ungeeignet, ermöglicht
aber in trockenen Jahren wie z. B. 2015 für die Landwirtschaft trotzdem
gute Erträge.
Laut Wirtschaftsfunktionenkarte/Flurbilanz/Ackerzahl (MLR) ist diese
0
Fläche als Vorrangfläche Stufe I eingestuft. Sehr gute Böden/ sehr gute
Bodengüte! Diese Karte zeigt Flächen auf, die langfristig der Gesellschaft
und den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten
bleiben müssen. Weiter heißt es: Diese Flächen bilden die ökonomische
und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft. Zudem
heißt es bei Vorrangflur Stufe I: Die Vorrangflur I umfasst überwiegend
Flächen, die wegen der ökonomischen Standortgunst oder wegen ihrer
besonderen Eignung für den ökonomischen Nahrungsmittelanbau
unverzichtbar und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung unbedingt
vorzubehalten sind. Umwidmungen z.B. als Bauland, Verkehrsflächen,
naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen müssen ausgeschlossen bleiben.
Quelle: Herausgeber Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 103 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/488
325 Lt Plansatz: Landwirtschaft soll als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
der Region erhalten und weiterentwickelt werden. Wie soll die
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Landwirtschaft als ein leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region
erhalten und weiterentwickelt werden, wenn landwirtschaftlichen Betrieben
Fläche in solch einer Größenordnung ersatzlos genommen wird. Wird die
Situation in Pinache, Wiernsheim und Öschelbronn betrachtet so lässt sich
leicht feststellen, dass sich die Hauptanbaufläche der Öschelbronner und
Pinacher Landwirte genau zwischen Pinache und Öschelbronn befindet.
Für sieben dort angesiedelte landwirtschaftliche Betriebe ist in diesem
Bereich der genannten Fläche die Hauptanbaufläche und somit die
Grundlage ihrer Existenz. Dieser Flächenfraß wäre somit ein enormer
Einschnitt in die Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig.
Gerade im Angesicht der Tatsache, dass durch die Neuansiedlung eines
Umspannwerkes (nördlich von Pinache) die Bodenversiegelung rund um
0
Pinache schon fortgeschritten ist und den landwirtschaftlichen Betrieben
diese Fläche fehlt, wäre ein weiterer Verlust von landwirtschaftlicher
Fläche ein weiteres Problem für die landwirtschaftlichen Betriebe und
deren Existenz. Wird sogar die ganze Gemeinde als Gesamtes betrachtet
muss der Flächenverbrauch durch Wohngebiete in Wiernsheim mit
Roßland II und Lochmannskreuz sowie in Serres mit Kohlplatte I und nun
auch Kohlplatte II mit in die Thematik aufgenommen werden und als
Ganzes im Bezug auf Versiegelung von landwirtschaftlicher Fläche
betrachtet werden. Im Angesicht dieser Tatsache lässt sich nun leicht
erkennen, dass es mit dieser Herabstufung zum Zielkonflikt mit dem
Plansatz kommt. Dieser Grundsatz der Weiterentwicklung der
Landwirtschaft in der Region, und das auch noch leistungsfähig, kann
nicht erfüllt werden.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 104 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
489
325 Lt. Plansatz: Die Landwirtschaft (Mehrfachaufgabe) soll aufgrund ihrer
Leistungen für das Allgemeinwohl erhalten und weiterentwickelt werden.
Wenn diese Fläche auf VBG herabgestuft werden sollte, so wird dies bzgl.
der Landwirtschaft mit Sicherheit eines gewiss bewirken. Es wird aufgrund
des Flächenfraß nicht mehr möglich sein, dass alle landwirtschaftlichen
Betriebe leistungsfähig bleiben. Die Aufgabe eines Betriebes wäre die
Folge. Die meisten denken sicherlich: " Ein Landwirt mehr oder weniger."
Doch die Realität ist eine andere. Was ist, wenn gerade dieser
landwirtschaftliche Betrieb aufgeben muss, der einen Biohof mit Bioladen
hat? Was ist, wenn der landwirtschaftliche Betrieb aufgeben muss, der
noch Kartoffeln ab Hof verkauft? Was ist, wenn die Nachbarskinder nicht
mehr zum Landwirt neben an gehen können, um die Landwirtschaft
kennen zu lernen? Dann ist der Grundsatz der Mehrfachaufgabe lt.
Plansatz nicht erfüllt.
490
325
Lt. Plansatz: Regional besonders bedeutsame Böden und Standorte, die
eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen
als zentrale Produktionsgrundlagen geschont werden und sind als
Vorranggebiet für die Landwirtschaft festgelegt.
Hier muss ich auf die oben genannten Punkte bzgl. Bodengüte und
regional bedeutsame Böden mit der Flurbilanz des Ministerium für
ländlichen Raum und Verbraucherschutz verweisen. Zusätzlich möchte ich
hier auf den ersten Entwurf verweisen. Dort war diese Fläche als größte
zusammenhängende landwirtschaftliche Vorrangfläche zwischen
Öschelbronn und Pinache ausgewiesen, da hier alle Voraussetzungen für
ein Vorranggebiet erfüllt wurden und immer noch erfüllt sind. Deshalb ist
es sehr verwunderlich und nicht nachvollziehbar, weshalb diese
Herabstufung zu einem Vorbehaltsgebiet vorgenommen wurde, um die
Planung eines IKG offen zu halten. Das diese Fläche ein Standort für die
Landwirtschaft ist, der eine ökonomisch und ökologisch effiziente
Produktion ermöglicht rechtfertigen folgende Fakten: In Pinache ist ein
modernes Getreidelager der BayWa angesiedelt (ca. 1,5 km),
flurbereinigte Ackerbauflächen, beste Bodengüte, direkte Nähe zu sieben
landwirtschaftlichen Betrieben.
+/
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Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
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Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 105 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
491
325 Durch die großen Flächen rund um Pinache und den kurzen
Anfahrtswegen von Produktionsstätte (Feld) zum Getreidelager wird aus
ökologischer und ökonomischer Sicht nachhaltig und effizient produziert.
Die Versiegelung der Fläche würde diese Art und Umfang der Produktion
nicht mehr möglich machen. Stattdessen würde die Kapazitätsfähigkeit
des Getreidelagers eine Getreideanlieferung aus weiter entfernten
landwirtschaftlichen Flächen von Nöten machen, um die Kapazität des
Getreidelagers auszuschöpfen, was wiederum die Gesamtbilanz des CO2
Ausstoßes negativ beeinflussen würde. Davon abgesehen, was es
Verkehrstechnisch (Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 25 km/h
Höchstgeschwindigkeit/ 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) für die
umliegenden Gemeinden bedeuten würde.
492
493
325
325
Lt. Plansatz: Regionalbedeutsame Flächen für die Landwirtschaft sind als
VBG für die Landwirtschaft festgelegt und in der Raumnutzungskarte
dargestellt. Wie schon erwähnt, befinden sich in unmittelbarer Nähe 7
landwirtschaftliche Betriebe. Darunter befinden sich laut RV nur 5
regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe. Hier wurde sogar extra
ein landwirtschaftlicher Betrieb von Niefern nach Öschelbronn
umgesiedelt. Wieso wird in der Nähe von 5 Regionalbedeutsame
landwirtschaftliche Betriebe, solch eine große Fläche von 22,9 ha zum
VBG herabgestuft?
An diesem Punkt möchte ich gern auf ein Protokoll im Zuge des TRP
Landwirtschaft 2015 verweisen. In diesem gibt es unter anderem
Aussagen seitens Landratsamt Enzkreis, Landwirtschaftsamt, sowie
seitens Regierungspräsidium KA, Ref 21 Landwirtschaft/
Betriebswirtschaft , wie z.B. Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen
und diese vor weiteren Eingriffen schützen. Es ist die Sprache von
Bestandssicherung/ Flächenverbrauch durch Plansatz verringern bzw. auf
weniger wertvolle Flächen zu lenken/ Ziel der Landesregierung =
Flächenverbrauch einzudämmen. Diese Aussagen stehen ebenfalls der
Herabstufung der Fläche zum VBG entgegen.
+/
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Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
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Kenntnisnahme. Siehe auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag
zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Auch ein VBG genießt mit dem TRP Landwirtschaft erstmalig einen
regionalplanerischen Schutzstatus, der bei nachfolgenden Planungen mit
entsprechend hohem Gewicht in Abwägungen einzustellen ist.
Kenntnisnahme. (Siehe vorherigen Abwägungs- und Beschlussvorschlag)
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 106 von 135
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Anregung / Bedenken
494
325 Als nächstes möchte ich auf die Satzung des Regionalplan 2015
Nordschwarzwald in seiner ganzen Ausführung verweisen und werde im
folgenden für diese Entscheidung wichtige Ziele und Grundsätze dieser
Satzung aufführen.
- Natur und Umwelt ist das Kapital der Region und sollen daher erhalten,
gepflegt und, wo noch möglich, verbessert werden - dies ist
selbstverständliche Verpflichtung. Begr.: Der Erhalt der Kulturlandschaft
durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflege ist eine vorrangige Aufgabe,
um Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Es versteht sich von
selbst, dass die landschaftlichen und naturräumlichen Potentiale nicht
kurzsichtig geopfert werden dürfen.
- G (6) Hochwassergefährdete Bereiche sind grundsätzlich von weiterer
Bebauung freizuhalten. Die Struktur der historisch gewachsenen
Ortskerne...und Siedlungen mit besonderem Siedlungscharakter sind zu
erhalten. (siehe Forts.)
495
325
(Forts.) - G (7) Große, ökologisch weitgehend intakte Freiräume sollen
erhalten werden. Dazu sollen weitere Zerschneidungseffekte vermieden
und vorhandene Zerschneidungen auf ein nicht vermeidbares Maß
zurückgenommen werden. Anzustreben sind dazu u.a. große, von
vermehrt auftretendem Verkehrslärm befreite Zonen in VBG für die
Erholung. Begr.: Ein Qualitätsmerkmal zur Beurteilung des Zustandes der
Kulturlandschaft ist die Größe und Flächenform von Landschaftsräumen,
die nicht von Verkehrstrassen durchschnitten werden. Vor allem das
Straßennetz führt zu einer Zerschneidung der Freiräume mit starken
Nachteilen für verschiedene Nutzungen. Betroffen sind u. a. die
freiraumbezogene Erholung und der Schutz der Fauna. Die Verinselung
der Freiräume kann gerade in der Tierwelt durch die Barrierewirkung der
Trassen zu einer Isolation von Populationen und damit zu einem
langfristigen Verlust an Arten führen. Auf die Erholungseignung der
Landschaft wirkt sich die Zerschneidung besonders durch die
bestehenden Lärmbänder entlang der Trassen negativ aus. Beim
Landschaftsverbrauch durch neue Verkehrsanlagen ist deshalb neben
dem reinen Flächenverbrauch vor allem auf die nachteiligen Effekte durch
die Landschaftszerschneidung zu achten. (siehe Forts.)
+/
0/-
0
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Der TRP Landwirtschaft hat zum Ziel landwirtschaftliche
Produktionsflächen (erstmalig) in der Region zu sichern. In Anlehnung an
die in der Begründung erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs
Landwirtschaft (siehe S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die
Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf
Ebene der Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen
Belangen abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
Landwirtschaft münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche
Grundlage zur Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Dabei
wird nicht gegen die hier genannten Grundsätze des bestehenden
Regionalplans 2015 gehandelt. Siehe hierzu auch Anlage: Abwägungsund Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in
Niefern-Öschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe vorherigen Abwägungs- und Beschlussvorschlag
als auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung
eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 107 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/496
325 (Forts.) - G (8) Zur Verringerung des Landschaftsverbrauches ist i.S. der
Kenntnisnahme. Siehe vorherigen Abwägungs- und Beschlussvorschlag
Nachhaltigkeit der Inanspruchnahme von Boden durch ein
als auch Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Ausweisung
Flächenmanagement entgegenzusteuern. Dazu ist die Nutzung von
eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Freiräumen für Siedlungen und Infrastruktur durch Konzentration,
Bündelung, Ausbau vor Neubau, Nachverdichtung sowie
Brachflächennutzung auf das notwendige Maß zu beschränken;
verdichtete Bauweisen sind anzustreben. Die Sanierung, Neuordnung und
Funktionsfähigkeit der Ortsmitten und historisch gewachsenen Ortskerne
soll besonders gefördert werden. Dabei ist besonders auf eine verträgliche
Mischung der Funktionen und Nutzungen und die Schaffung eines
0
positiven Wohnumfeldes zu achten. Auf die Bedürfnisse der älteren
Menschen, Familien und Kinder soll besonders Rücksicht genommen
werden. Begründung: Für die Region Nordschwarzwald ist eine
nachhaltige Siedlungsentwicklung anzustreben; dem anhaltenden
Landschaftsverbrauch soll durch ein Flächenmanagement
entgegengesteuert werden. Dabei gilt: Innenentwicklung hat Vorrang vor
Außenentwicklung.
- 2.7 G (2) Es ist anzustreben, dass die interkommunalen Gewerbegebiete
eine angemessene Anbindung an das Netz des öffentlichen
Personennahverkehrs haben.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 108 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
497
325 Meine Eltern bewirtschaften nun in dritter Generation ein
landwirtschaftlichen Betrieb in Pinache und wird in Zukunft durch
Hofübergabe im Familienbetrieb fortgeführt werden. Dieser
landwirtschaftliche Betrieb ist nun der letzte Betrieb in Pinache, mit
Tierhaltung. Neben dem konventionellen Ackerbau werden bei uns
Kartoffeln angebaut, die sich u.a. durch direkten Verkauf ab Hof als
regionales Produkt einer hohen Nachfrage erfreuen. Pinache ist ein
Waldenserort mit der ältesten Waldenserkirche Deutschlands. Der Ort hat
eine Anordnung der Häuser, wie sie in Waldenserdörfer üblich waren.
Gerade Hauptstraße mit den Häusern direkt an der Straße mit einem
langgezogenen Garten hinter dem Haus und Streuobstwiesen in
unmittelbarer Nähe. Als meine Großeltern mit dem landwirtschaftlichen
Betrieb ausgesiedelt waren, war nördlich des Betriebes bis hin zum
Plattenwald lediglich der landwirtschaftliche Betrieb der Familie X (AdV:
namentlich genannt) und sonst nichts, wie es sicherlich jeder als
Aussiedlerhof kennt. Seitdem hat sich einiges getan. Nördlich angrenzend
befindet sich nun schon seit Jahren das Industriegebiet Pinache, dessen
Zufahrtsstraßen durch bewohntes Gebiet führt. Und nun soll an der
westlichen Seite des Betriebes, eine Fläche von 22,9 ha als VBG
herabgestuft werden, welche direkt an das Hofgelände meiner Eltern
angrenzt. Der einst ausgesiedelte landwirtschaftliche Betrieb wäre somit
eingekesselt. In der als VBG abgestuften Fläche befinden sich Flurstücke,
die im Rahmen eines Pachtvertrages von uns als Familienbetrieb zum
Anbau von Nahrungsmitteln verwendet werden. Darüber hinaus befinden
sich, wie schon erwähnt, in dieser Fläche Flurstücke in meinem Besitz
sowie im Besitz meiner Eltern. Der Wegfall dieser Fläche hätte für die
Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes einschneidende Folgen,
was den letzten landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung in Pinache in
Existenznot bringen würde.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 109 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
498
325 Die 22,9 ha große Fläche befindet sich westlich vom Pinacher
Gewerbegebiet und liegt höher als dieses. Die Talsohle in dieser Fläche
bildet der Glattbach, welcher einmal durch Pinache Richtung
Großglattbach führt. Die Versiegelung der ausgewiesenen Fläche von
22,9 ha, die fast der Gesamtfläche des Innenbereichs der Gemeinde
Pinache von ca. 25 ha entspricht ist bzgl. der Hochwassergefahr sehr
problematisch zu sehen. Des Weiteren führt es zu drastischen
Einschnitten bzgl. des Ortsbildes eines Waldenserdorfes, der
Wohnqualität sowie Naherholung. Gründe die ebenfalls mit in dem
Plansatz genannten Ziele und Grundsätze im Konflikt stehen. Doch nicht
genug mit dieser Fläche. Wird diese Herabsetzung der 22,9 ha großen
Fläche auf VBG beschlossen, so wird es ein leichtes sein, dieses IKG
durchzusetzen. Die Folge wäre eine Umsetzung einer Umgehungsstraße,
die weitere 3 ha wertvolles Ackerland kosten würde. Zug um Zug wären
alle guten Grundsätze und Ziele des Regionalplan Landwirtschaft dahin.
Solch ein Gebiet mit Potential in Form von guter Infrastruktur
(Getreidelager), Zukunftsorientierte landwirtschaftlichen Betriebe in
unmittelbarer Nähe und dem aller wichtigsten - sehr guten, steinlosen
Boden wäre durch die Vorrangstellung der Landwirtschaft ein Garant für
die regionale Landwirtschaft und deren leistungsfähigen
Weiterentwicklung. Werden für diese Fläche von 22,9 ha die Vorteile der
Landwirtschaft den Nachteilen des IKG gegenübergestellt, so lässt es
aufgrund der dargestellten Fakten nur eine Lösung zu.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 110 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
499
325 Übersicht: Wird diese Fläche auf Vorbehaltsgebiet herabgestuft sowie als
Interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen, so wird diese Maßnahme
weitreichende Folgen mit sich ziehen.
- Flächenfraß der 22,9 ha für das IKG, Im Zuge des IKG kommt mit
Sicherheit die Umgehungsstraße für Pinache (siehe FNP), Flächenfraß
von zusätzlichen 3 ha, Flurbereinigung die vor Jahren durchgeführt wurde
wäre umsonst gewesen, Zerschneidung großer Parzellen/Flurstücken/
bewirtschafteten Äckern, kein Mitbestimmungsrecht bei Ansiedlung von
Gewerbe (Bsp. Hafner - Wimsheim), höheres Verkehrsaufkommen
wodurch umliegende Gemeinden ebenfalls eine Umgehungsstraße wollen
= Flächenfraß (Teufelskreis), Immissions- und Emissionsbelastung d.
Gemeinde Pinache, Wahrnehmbares Ortsbild, Hochwassergefahr wird
noch größer (siehe 2013), eventuelle Zwangsaufgabe von
landwirtschaftlichen Betrieben mit allen Folgen.
500
325
Lösungsvorschlag um dem höheren Verkehrsaufkommen durch ein IKG in
den einzelnen Gemeinden entgegen zu wirken: Hier wäre eine
Lösungsvariante erstrebenswert, die nicht nur für einen Teilort die Beste
wäre, sondern eine Variante bei der mehrere Gemeinden einen Vorteil
hätten. Z.B. Gewerbefläche mit unmittelbarer Autobahnanbindung (wie
z.B. Heimsheim/ Wurmberg/ Pforzheim Nord). An diesem Punkt wäre nun
zu überlegen ob dieses IKG an diesem Standort überhaupt Sinnvoll wäre.
Natürlich bringt ein IKG für die Gemeinde und indirekt für die Bürger auch
Vorteile. Doch sollten bei solch einer Entscheidung die Nachteile eines
IKG über einen Standort entscheiden? Ich meine ja. Aus meiner Sicht
habe ich die wesentlichen Nachteile eines IKG an diesem Standort
aufgeführt und belegt. Darüber hinaus habe ich aufgeführt welche Ziele
und Grundsätze dieser Herabstufung widersprechen bzw. entgegen
stehen.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 111 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/501
325 Seit Mitte letzten Jahres bin ich Bürger in Niefern-Öschelbronn. Aus
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
diesem Grund müsste ich aus Sicht der Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
über diese Zukunftsperspektive informiert sein. Dem ist leider nicht so.
Deshalb stellt sich mir die Frage, wieso der Bürger Seitens der
Gemeinden (sei es nun Pinache oder Niefern-Öschelbronn) nicht bzw. nur
spärlich darüber informiert wird, dass auf der Gemarkung NiefernÖschelbronn ein Fläche zum VBG herabgestuft und somit ein IKG offen
gehalten wird. Hier geht es doch nicht über die Aufstellung von
0
Parkbänken oder die Einführung von Parkgebühren etc.. Hier geht es um
eine Einschneidende, für manche Existenzielle und für die Zukunft
Richtungsweisende, nicht umkehrbare Maßnahme und Entscheidung.
Selbst wenn in dieser Fläche Land liegt, welche in Privatbesitz ist, ist doch
das mindeste, dass diese Personen über das Vorhaben der Gemeinde
informiert werden. Nicht einmal das fand statt. Letztlich wird der Bürger vor
vollendete Tatsachen gestellt. Ist das Richtig? (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 112 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/502
325 (Forts.) In einem demokratischen Land, in einem Land indem das Volk die
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Mitsprache und Macht haben sollte mitzuentscheiden. Letztlich wird der
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Ist das C506Richtig? In einem
demokratischen Land, in einem Land indem das Volk die Mitsprache und
Macht haben sollte mitzuentscheiden. Letztlich wird das Ergebnis ein
Indikator dafür liefern, wie es um unsere Mitsprache als Volk und vor allem
als betroffene steht. Zudem wird das Ergebnis in Verbindung mit der
hohen Anzahl der Stellungnahmen als Aussage der betroffenen Bürger
Richtungsweisend für alle Stellungnahmen sein und somit auch den
Stellenwert einer Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmen. Werden diese
Stellungnahmen in Art und Umfang nicht gewertet, so werden nicht nur die 0
Stimmen einiger weniger, sondern dann werden die Stimmen von sehr
vielen Ortsansässigen nicht gehört, die sich teilweise schon seit
Generationen in das Gemeindeleben auf dem Land integriert haben und
ihren Teil für das Wohl der Allgemeinheit beigetragen haben. Es wird Zeit,
dass genau diese Bürger etwas zurück bekommen bzw. sogar nur etwas
erhalten wollen, was schon besteht und durch Landwirte gepflegt wird.
Wer sonst, wenn nicht der betroffene Bürger, soll und darf darüber
entscheiden, was direkt vor der "Tür" einer Gemeinde beschlossen wird?
503
504
325
326
Zusammengefasst ist diese Herabstufung dieser Fläche aufgrund
ökologischen sowie ökonomischen Gesichtspunkten ein schlechter
Standtort.
Aufgrund meiner Ausführungen und den genannten Gründen bitte ich Sie,
als Regionalverband Nordschwarzwald, die 22,9 ha große Fläche als
landwirtschaftliches Vorranggebiet auszuweisen und dem Wunsch des
Nachbarschaftsverbandes Pforzheim nicht nachzugehen.
Zunächst begrüße ich die Erstellung des TRPs Landwirtschaft
ausdrücklich. Damit wird der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung
landwirtschaftlicher Flächen sowie dem bundesweiten Ziel, den
Flächenverbrauch deutlich zu senken, Rechnung getragen. Dennoch
möchte ich zu einem Gebiet Einwände und Bedenken äußern.
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Kenntnisnahme.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 113 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/505
326 Ich selbst bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb auf der
Stellungnahme wird nicht gefolgt. In Anlehnung an die in der Begründung
Gemarkung Horb-Ahldorf und bin durch die Ausweisung der besagten
erläuterte Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe
Fläche östlich der Autobahn indirekt betroffen. Ausgewiesen wird hier
S.4ff) möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der
Regionalplanung darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der
lediglich VBG für Landwirtschaft auf den Gemarkungen Horb-Ahldorf und
Regionalplanung aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen
Horb-Mühringen (Gewann Kohlberg). Zudem ist die Absicht der Stadt Horb
abzuwägen, bevor die Flächen als VRG oder VBG in einen TRP
für eine künftige Gewerbeentwicklung kenntlich gemacht. Ich selbst sehe
Landwirtschaft münden. Bereits in der informellen Vorabbeteiligung wurde
diese Einstufung als falsch an. Die Fläche ist in Gänze als VRG für
nach Gesprächen mit der Stadt Horb bei Horb-Ahldorf die Fläche zum
Landwirtschaft auszuweisen.
VBG im TRP Landwirtschaft herabgestuft. Damit geben wir der VVG Horb
die Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte gewerbliche Entwicklung.
Aktuell halten wir diese städtische Entwicklung für nachvollziehbar und
raumplanerisch vertretbar.
506
326
Begründung: Wertvolle Ackerfläche: Wir finden in diesem Gebiet wertvolle
Ackerflächen vor. Mit durchschnittlich 50-55 Bodenpunkten liegen damit in
dieser Region sehr gute Böden vor. Zudem wurden durch eine mit
öffentlichen Mitteln geförderte Flurneuordnung sehr gute
Flächenstrukturen geschaffen. Diese Böden wären der
Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen. Dies widerspricht den
Kriterien einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und auch der
gesellschaftlichen Verpflichtung, den Verlust wertvoller Flächen zu
minimieren. (siehe Forts.)
Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 114 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/507
326 (Forts.) Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe: Auf der Gemarkung
Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag.
Ahldorf wirtschaften insgesamt noch 6 landwirtschaftliche Betriebe, auf der
Gemarkung Mühringen wirtschaften noch 3 Betriebe. Diesen Betrieben
würde durch die Ansiedlung von Gewerbe Fläche in erheblichen Umfang
entzogen. Der Flächenentzug würde entweder direkt durch die Bebauung
von Flächen entstehen oder aber indirekt durch das Herauskaufen von
Tauschflächen für die Eigentümer des potentiellen Baulands. Durch die
Verknappung der Fläche würde sich der Flächenkaufpreis auch außerhalb
der potentiellen Gewerbefläche deutlich erhöhen. Diese höheren
Flächenpreise würden die Wirtschaftlichkeit der Bodenbewirtschaftung
0
deutlich reduzieren. Ein Flächenverlust könnte zudem getätigte
Investitionen in Maschinen und Gebäude nicht mehr finanzieren.
Den Gemarkungen Ahldorf und Mühringen wurde bereits durch den Bau
der Autobahn A81 mit seiner Anschlussstelle sowie der B32 erheblich
landwirtschaftliche Fläche entzogen. Eine Flurneuordnung versuchte zwar
die verbliebene Fläche strukturell zu ordnen, der Verlust der Fläche blieb
aber. Eine weitere Entwicklung zu Gewerbe hätte durch erneuten
Flächenentzug sicher zur Folge, dass landwirtschaftliche Betriebe
aufgeben müssten. (siehe Forts.)
508
326
(Forts.) Argument bestehende Planung: Die bisher als Gewerbe
beabsichtigte Fläche ist meines Wissens nicht in einem FNP fixiert. Sie
spiegelt lediglich den Wunsch der Kommune bei der letzten Erstellung des
Regionalplanes wieder. Zum damaligen Zeitpunkt wurde den Belangen
der Landwirtschaft noch weniger Rechnung getragen. (siehe Forts.)
Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 115 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/509
326 (Forts.) Argument Anbindung Autobahn
Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag.
Mit der Absicht, Gewerbeflächen zu erschließen, wurde auch die direkte
Anbindung der Ortschaft Mühringen sowie des bereits vorhandenen
Gewerbegebiets Bergwiesenäcker an die Autobahn verfolgt. Dazu sollte
eine Straße vom bestehenden Gewerbegebiet Bergwiesenäcker direkt zur
Anschlussstelle führen. Nur damit sei auch das Gewerbegebiet
0
Bergwiesenäcker mit teilweise noch unbebauten Flächen vermarktbar.
Hier ist anzuführen, dass das bisherige Gewerbegebiet über eine lediglich
4,5 km lange Straße (die L395 und die B32) bestens an die A81
angeschlossen ist. Lediglich ein kleines Teilstück der L395 mit einer
Länge von 1,1 km müsste ausgebaut werden. Die notwendige Fläche links
und rechts der Straße gehört bereits dem Land. (siehe Forts.)
510
326
(Forts.) Demzufolge ist hier abzuwägen, ob der Wunsch der Kommune auf
eine Gewerbefläche an der A81 gewichtiger zu bewerten ist als der Verlust
von besten Ackerböden, die zum einen landwirtschaftliche Existenzen
sichern und zum anderen unsere Gesellschaft zukünftig mit hochwertigen
Nahrungsmitteln versorgen. Ich bin mir sicher, dass dieser
Abwägungsprozess nur zugunsten der Ackerböden ausfallen kann. (siehe
Forts.)
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Kenntnisnahme. In Anlehnung an die in der Begründung erläuterte
Vorgehensweise zur Erstellung des TRPs Landwirtschaft (siehe S.4ff)
möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Regionalplanung
darin besteht, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
Flächen erstmalig als VRG oder VBG in einen TRP Landwirtschaft
münden. Die digitale Flurbilanz diente hierbei als fachliche Grundlage zur
Findung von VRG bzw. VBG für die Landwirtschaft. Damit unterläuft die
Festlegung nicht die eigentliche Zielsetzung des TRPs.
Seite 116 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
511
327 Gegen die Festlegung der jetzigen VRG und VBG im TRP Landwirtschaft,
möchte ich im Rahmen des erneuten öffentlichen Beteiligungsverfahrens
einen Widerspruch formulieren. Dies bezieht sich explizit auf die
Nichteinstufung der landwirtschaftlichen Flächen „Lug/Fuchsensteige
und Biegeläcker" auf den Gemarkungen Mühlacker-Lomersheim und
Mühlacker- Mühlhausen als VRG für die Landwirtschaft.
Begründung 1: In Ihrer Definition werten Sie VRG und VBG für die
Landwirtschaft wie folgt: Z (6) (...). Z (7) (...). Z (8) (...). und weiter
„Insgesamt wird mit dem Teilregionalplan Landwirtschaft die Absicht
verfolgt, regional besonders geeignete bzw. geeignete Böden und
Standorte als zentrale Produktionsgrundlage zu schonen und nur im
unabweisbar notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorzusehen.
Gerade aufgrund der in den Räumen mit hohem Siedlungsdruck zu
erkennenden Mehrfachansprüchen an die Flur ist eine langfristig
gesicherte, ökonomische Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche
Betriebe Voraussetzung für eine verbrauchernahe Versorgung und die
Sicherung der vielfältigen Funktionen der Landwirtschaft."
512
327
Hierzu halte ich fest: Diese Flächen sind sehr wohl regional bedeutsam;
nach Auskunft des Landratsamtes des Enzkreises sind neben einem
kleinen Sprengel bei Königsbach-Stein nur noch hier sehr wertvolle
Lößböden mit einer hohen Bodenpunktzahl verortet und daher
alternativlos. Dies muss entsprechend berücksichtig werden, diese Böden
sind nicht ersetzbar für die Landwirtschaft! Unter anderem aus diesem
Grunde war dieses Gebiet vor seiner Entwidmung mit einem Grünzug
belegt, welcher lediglich aus kommunalpolitischen Gründen aufgehoben
wurde. Dies darf aber aus meiner Sicht rechtlich nicht an dem
Schutzstatus dieser wertvollen Böden vor einer dauerhaften Versieglung
hindern. Das gesamte Gebiet muss daher als „Vorranggebiet für die
Landwirtschaft" eingestuft werden.
+/
0/-
-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Bei der geplanten Ausweisung eines
VBG für die Landwirtschaft im Bereich Lug/Fuchsensteige und
Biegeläcker wird nicht gegen das Ziel bzw. die Zielaussagen des TRP
Landwirtschaft verstoßen. Die Aufgabe der Regionalplanung besteht u.a.
darin, fachliche Eingangsdaten auf Ebene der Regionalplanung
aufzunehmen und gegenüber anderen Belangen abzuwägen, bevor die
Flächen als VRG oder VBG für die Landwirtschaft festgesetzt werden. Die
höchst- und hochwertigsten Böden sollen grundsätzlich als solche
ausgewiesen und dementsprechend erstmalig mit einem rechtlichen
Schutz versehen werden. Als fachliche Grundlage zur Findung der
Gebietskulissen für die Landwirtschaft diente die digitale Flurbilanz.
Aufgrund der Tatsache, dass sich der Gemeinderat der Stadt Mühlacker
dazu entschieden hat, die gewerbliche Entwicklung möglicherweise
südlich der B 10 fortzusetzen, wurde nach Abwägung die betroffene
Gebietskulisse zu einem VBG für die Landwirtschaft reduziert. Siehe auch
Abwägungs- und Beschlussempfehlung zu Einwender Nr. 2 unter lfd. Nr.
6.
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe vorherige Abwägungs- und
Beschlussvorschlag.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 117 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/513
327 Begründung 2: Das gesamte Gebiet entwässert derzeit in keine Richtung,
Kenntnisnahme. Siehe vorherige Abwägungs- und Beschlussvorschlag.
sondern Niederschläge versickern auf der Fläche. (Topographisch und d.
Bodengüte bedingt). Sollte dieses Gebiet in einem größeren Umfange
bebaut werden- beispielsweise 20-25 hektar- so stellt sich die Frage der
Dachentwässerung der entstehenden Gebäude in größerem Umfang. Bei
der Entstehung der Hochwassergefahrenkarten für die Gebiete entlang
der Enz wurden größere Gebiete entlang der Flussauen und Uferzonen für
eine künftige Bebauung ausgeschlossen. Dies aus Gründen des
Hochwasserschutzes, somit soll verhindert werden, dass neue Gebäude
0
von einer Überflutung betroffen werden könnten. Dies ist aber auch dem
Altbestand der Bebauung geschuldet, es soll sichergestellt werden, dass
die Enz den Pegel des sogenannten „Jahrhunderthochwassers" von 1993
nicht (annähernd) erreicht. Wird Oberflächenwasser im größeren Umfang
in die Enz geleitet, und dies würde das besagte Gewerbegebiet bei einer
Entwässerung in die Kläranlage Lomersheim bedingen, sehe ich dieses
Ziel sehr gefährdet. Eine andere Möglichkeit der Entwässerung sehe ich
nicht gegeben.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 118 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
514
328 Aus meiner Stellungnahme zum ersten Entwurf des TRPs Landwirtschaft
können Sie entnehmen, dass ich mir als Landwirt an einigen Stellen zwar
mehr landwirtschaftliche VRG gewünscht hätte, jedoch insgesamt den
TRP Landwirtschaft für dringend erforderlich halte, um in unserer Region
die Landwirtschaft als „leistungsfähiger Wirtschaftszweig" mit all ihren
„Mehrfachaufgaben" und „ertragreiche ....Flächen .... zur langfristigen
Ernährungssicherung.... zu erhalten." Die aktuelle Fassung vom
01.06.2015 von Plansatz und Begründung (Textteil) finde ich nach wie vor
prima: Mir gefallen insbesondere auf Seite 1 die Abschnitte G(1), G(2),
G(3), auf Seite 3 (Begründung) der Abschnitt „Landwirtschaft als
leistungsfähiger Wirtschaftszweig" sowie ab Seite 5 der Abschnitt Z(6) wo
steht: „Hierdurch soll der „Druck" auf diese Flächen genommen werden
und die regional besonders hochwertigen Flächen langfristig für die
Landwirtschaft gesichert werden." Weil ich schon lange unter dem
zunehmenden Landverbrauch in unserer Gegend leide, wecken solche
Texte in mir die Hoffnung, dass sich hier Menschen in verantwortlichen
öffentlichen Positionen um die Zukunft der Landwirtschaft und der
Ernährungssicherung kümmern.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 119 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/515
328 Zu B23/2015 Anlage 6 Teil 2 Seite 65: Die im aktuellen Entwurf
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
vorgeschlagene Herabstufung von 22,9 ha VRG zu VBG nordwestlich von
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Pinache auf Öschelbronner Gemarkung betrübt mich jedoch zutiefst. Im
ersten Vorschlag gehörte diese Fläche zu der größeren
zusammenhängenden landwirtschaftlichen VRG zwischen Öschelbronn
und Pinache, die eigentlich alle Voraussetzungen an VRG erfüllt:
Natürliche Bodengüte: Die Bodenqualität ist auf diesen 22,9 ha noch
deutlich höher als der Durchschnitt des gesamten Gebietes. Weil wir hier
eine natürliche Senke zum Glattbach hin haben ist der Standort eher
feucht, was in Trockenjahren dort trotzdem gute Erträge ermöglicht. (wie
z.B. 2015)
Ökonomische Standortgunst: Das Gebiet ist schon lange flurbereinigt,
fast alle Parzellen sind rechteckig zugeschnitten. Außer den Grenzsteinen
findet man dort keine Steine. Die durchschnittliche Schlaggröße liegt im
günstigen Bereich. Die leichte Hanglage beiderseits des Glattbach ist
unproblematisch. Auf Pinacher Gemarkung liegt das Getreidelager der
BayWa (ehemals Fa. Häussermann) nur ca. 1,5 km auf fast ebener
Strecke erreichbar. (siehe Forts.)
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 120 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
516
328 (Forts.) Nähe zum Betriebsstandort: Luftlinie bis zur Mitte der 22,9 ha
großen Fläche liegen folgende Höfe in folgender Entfernung:
Öschelbronn: Lindenhof: ca. 500m, Forlenhof: ca.500m, Lärchenhof: ca.
1000m, Tannenhof: ca. 750m. Pinache: Waldhof: ca. 500m, der Hof der
Familie X (AdV: namentlich genannt) grenzt direkt an diese Fläche an. Die
Familie Y (AdV: namentlich genannt) muss von allen aufgezählten als
einzige die Landesstraße überqueren um auf diese Fläche zu gelangen.
Ihr Hof liegt ca. 1000m entfernt.
Allgemeine Betriebsstruktur: Zur Zeit wird ein großer Pferdestall neu
gebaut. In den letzten Jahren wurde ein neuer Milchviehstall gebaut und
ein Betrieb mit Schweinemast und Ackerbau gezielt in diesem Gebiet neu
angesiedelt. Zwei der drei Pinacher Höfe wirtschaften inzwischen viehlos.
Für sie sind ertragreiche hofnahe Ackerflächen besonders wichtig.
Im Verhältnis zur Vielzahl der Höfe ist das im 1. Entwurf vorgeschlagene
Vorranggebiet nicht besonders groß, wenn man berücksichtigt, dass die
Pinacher Gemarkung sehr klein ist und nördlich, westlich und südlich von
Öschelbronn überwiegend nur Grünland zur Verfügung steht.
Fazit: Die vorgeschlagene Herabstufung dieser 22,9 ha großen Fläche
zum VBG ist mit der sonst angewendeten fachlichen Aufarbeitung
aufgrund der wesentlichen Faktoren der digitalen Flurbilanz nicht
vereinbar.
517
328
Aus welchem Grund und auf wessen Wunsch hin wird diese Herabstufung
im 2. Entwurf vorgeschlagen? In der Synopse der Stellungnahmen zum 1.
Entwurf wird diese Fläche weder vom BMA Niefern-Öschelbronn noch
vom BMA Wiernsheim erwähnt. Unter der lfd. Nr. 215 verlangt der NV
Pforzheim: „Die (...)." Die Abwägungs- und Beschlussempfehlung dazu
lautet: „Stellungnahme wird teilweise gefolgt. (...)." Das heißt der NV
Pforzheim (=Träger der FNP für die Stadt Pforzheim und die Gemeinden
Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn) beantragt ein „weißes
Fenster" für ein späteres IKG aus dem VRG zwischen Pinache und
Öschelbronn herauszuschneiden. Der RV empfiehlt ein ca.23 ha großes
„gelbes Fenster". (siehe Forts.)
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 121 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/518
328 (Forts.) Ein vor Jahrzehnten angedachtes IKG zwischen den Gemeinden
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Wiernsheim und Niefern-Öschelbronn wird heute vom NV Pforzheim zum
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Anlass genommen, sich für zukünftige FNP vom RV Nordschwarzwald
eine ca.23 ha große Fläche zusätzlich planerisch als mögliche
Gewerbefläche freihalten zu lassen. Ein gemeinsames Gewerbegebiet
zwischen Wiernsheim und Niefern-Öschelbronn kam damals nicht
zustande und stand seither nicht, oder zumindest nicht öffentlich, zur
Debatte. Das beweist schon die Tatsache, dass weder das BMA NiefernÖschelbronn, noch das BMA-Wiernsheim diese Fläche in ihrer
Stellungnahme zum ersten Entwurf erwähnt haben, obwohl die Fläche dort
als landwirtschaftliche VRG vorgeschlagen wurde. Aktuell ist lediglich der
Wunsch einer zukünftigen Ortsumfahrung um Pinache, für die vorsorglich
0
eine westliche und eine östliche Variante im aktuellen FNP festgehalten
sind. Die Westvariante endet im Gewann „Metzelkammer" an der
Öschelbronner Gemarkungsgrenze, weil dort auch das Gebiet des FNP
der Heckengäugemeinden endet. Für eine westliche Pinacher
Ortsumfahrung müsste Wiernsheim mit der Gemeinde NiefernÖschelbronn und dem NV Pforzheim, der für dieses Gebiet für die
Flächennutzungsplanung zuständig ist, kooperieren. Deshalb hat der
Wiernsheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.10.2015 mehrheitlich
eine Stellungnahme im Rahmen der erneuten Beteiligung zum TRP
Landwirtschaft auf diese 23 ha, auf Öschelbronner Gemarkung bezogen,
abgelehnt, nach dem Motto: „dem Nachbarn lieber nicht reinreden".
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 122 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/519
328 Nach Auskunft langjähriger und ehemaliger Gemeinderäte war damals als
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
mögliches gemeinsames Gewerbegebiet zwischen Pinache und
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
Öschelbronn eine „Art Schmetterling" mit etwa gleicher Größe auf beiden
Seiten angedacht. Das Pinacher Gewerbegebiet ist ca. 7,5 ha groß.
Aktuell bereitet die Gemeinde Wiernsheim die Erschließung einer 6 ha
großen Gewerbefläche im Gewann „Waldwiesen" und gleichzeitig eine 4,4
ha große Wohnsiedlungsfläche „Kohlplatte 2" vor. (Flächenverbrauch:
10,4 ha Ackerfläche!) Niefern-Öschelbronn hat aktuell Gewerbeflächen in
0
anderer Richtung zugesagt bekommen. Der NV Pforzheim macht aktuell
die Erfahrung wie schwer es ist, Gewerbeflächen im 2-stelligen ha-Bereich
zu finden. Das wird noch schwieriger werden, wenn der Teilregionalplan
Landwirtschaft rechtskräftig wird. Aus seiner Sicht ist es verständlich, sich
für die Zukunft weitere Optionen für große Gewerbeflächen im
Teilregionalplan Landwirtschaft offen halten zu lassen.
520
328
Offiziell ist ein landwirtschaftliches VBG zwar der Landwirtschaft
vorbehalten, kann jedoch mit einfachen Mehrheiten und entsprechenden
Begründungen „weggewogen" werden. Je größer das „gelbe Fenster"
dann ist, desto einfacher ist es, die Umwidmung dieser Fläche als
„alternativlos" darzustellen. Der TRP Landwirtschaft hat das erklärte Ziel
den Flächenverbrauch insgesamt einzuschränken, eine wirtschaftliche
Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern und insbesondere
besonders ertragreiche Böden für die zukünftige Ernährungssicherung zu
erhalten, indem der „Druck" auf solche Flächen genommen wird. Für die
Landwirtschaft und die guten, ertragreichen und hofnahen Ackerflächen
zwischen Öschelbronn und Pinache verfehlt der 2. Entwurf nach der
Herabstufung dieser 22,9 ha großen Fläche ganz klar dieses Ziel.
Bedenken werden nicht geteilt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 123 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
521
328 Sollte der TRP an dieser Stelle so beschlossen werden, würde dieses
ca.23 ha große Fenster im VRG auf der Karte für
Gewerbeflächensuchende ein starkes Signal in Richtung einer möglichen
Gewerbefläche entfalten. Der „Druck" auf diese Fläche wäre noch viel
größer als wenn es keinen TRP gegeben hätte. Wer auch immer in
Zukunft dort ein Gewerbegebiet in dieser Größenordnung entstehen
lassen möchte, wird sich dann in seiner Begründung sogar noch auf den
beschlossenen TRP Landwirtschaft berufen können, der genau an dieser
Stelle zu genau diesem Zweck nur ein VBG darstellt.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 124 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/522
328 Im Textteil unter Plansatz und Begründung habe ich nur einen Satz
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
gefunden, in dem angedeutet wird, dass der Regionalverband im Einzelfall
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
auch ohne Flächennutzungsplan Ausnahmen machen kann. (Seite 5 im 3.
Abschnitt) Zitat: „Zusätzlich sind im Verfahren befindliche,(..)." Es wird
schon so sein, dass die etwas jüngere Idee, die uralte Idee eines
möglichen IKGs in dieser Gegend wieder mit „neuem Leben zu erfüllen"
und hier ein zukünftiges sehr großes IKG entwickeln zu wollen, mit dem
RV abgestimmt wurde und deshalb von diesem als „im Verfahren
befindlich" angesehen wird. Die Öffentlichkeit wurde darüber jedoch nicht,
oder zumindest nicht ausreichend informiert. Für eine solche grenznahe
Planung des NV Pforzheim müsste, zumindest in öffentlichen Sitzungen
der am meisten betroffenen Gemeinden Niefern-Öschelbronn und
Wiernsheim, in den letzten Jahren darüber informiert worden sein. Wenn
ich es recht verstehe, gehört auch eine gewisse öffentliche Diskussion von 0
angedachten Plänen mit dazu, um diese als „im Verfahren befindlich"
einzustufen. In diesem Fall erlebe ich zur Zeit das Verwunderliche, dass
die im 2. Entwurf des TRP-LW aktuell der Öffentlichkeit vorgeschlagene
Herabstufung dieser 22,9 ha nordwestlich von Pinache für ein zukünftiges
IKG vor allem in der am meisten betroffenen Ortschaft Pinache erst eine
öffentliche Diskussion über diesen Plan in Gang bringt. Dieser Einzelfall ist
im wahrsten Sinne des Wortes ein Grenzfall bei dem die Anliegen auf
beiden Seiten der Planungsgebietsgrenzen abgewogen werden müssen.
Im Spagat zwischen Gewerbeflächensuchern und Schutz der
Landwirtschaft sollte sich der RV bei seiner ersten gebietsscharfen
landwirtschaftlichen Schutzflächenfestlegung im Zweifelsfall für die
Landwirtschaft entscheiden.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 125 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
523
328 Zweifel sind neben der fehlenden öffentlichen Diskussion auch an der
raumplanerischen Vertretbarkeit eines IKG in dieser Größe anzumelden:
Auf Öschelbronner Gemarkung wurde in den letzten Jahren in diesem
Gebiet raumplanerisch der Schwerpunkt in landwirtschaftlicher Richtung
gelegt. Sonst wäre nicht ein Schweinemastbetrieb von Niefern hierher
umgesiedelt worden. Auch der neue zusätzliche Milchviehstall und der
aktuelle Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Pferdehaltung
verdeutlichen das. Aus Pinacher Sicht ist zu fragen, ob ein zukünftiges
Gewerbegebiet von über 30 ha zu dem ländlich geprägten kleinen
Waldenserort von ca. 25 ha Wohnsiedlungsfläche passt. Weitere
Probleme sind bezüglich Hochwasserschutz, Lärmschutz, Verkehr zu
bedenken. Die Talsohle dieser natürlichen Senke mit dem Glattbach ist im
Hinblick auf Naturschutz und Hochwasserschutz als möglicher
Gewerbestandort eher problematisch anzusehen. (siehe Anlage
Überflutungskarte Pinache 1; AdV Anlage von Fachbüro beigefügt)
Naturschutz- und Hochwasserschutzmaßnahmen werden voraussichtlich
innerhalb und/oder außerhalb eines zukünftigen Gewerbegebietes weitere
Flächen beanspruchen.
524
328
Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in Zukunft der befürchtete
Flächenverbrauch bei Pinache noch viel größer als 23 ha.
Beispielsrechnung: ca. 23 ha „gelbes Fenster" + ca. 1 ha „weißes Fenster"
auf Öschelbronner Gemarkung + ca. 1 ha „weißes Fenster auf Pinacher
Fläche = bis zu 25 ha zusätzliche Gewerbefläche. Sollte die
Gewerbeumlegung mit einer Pinacher westlichen Ortsumfahrung
kombiniert werden, würden im Gewann „Überrück, Lacarriere und
Metzelkammer" zusätzlich ca. 3 ha hofnahes gutes Ackerland verbraucht
werden. Summe: ca. 28 ha Flächenverbrauch. Zum Vergleich: Wir
(Biolandhof) bewirtschaften neben 33 ha Grünland 28 ha Ackerfläche
Nordwestlich von Pinache könnte, zusammen mit der 7,5 ha bisherigen
Gewerbefläche, ein Gewerbegebiet von ca. 32 ha entstehen.
Die heute besiedelte Wohnfläche in Pinache ist ca. 25 ha groß.
Der ohnehin schon große Flächenverbrauch für neue Wohngebiete wird in
Zukunft in dieser Region mit noch mehr Gewerbe noch schneller
voranschreiten. Dafür stehen südlich und östlich von Pinache große
„weiße Krägen" auf bestem Boden planerisch zur Verfügung.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 126 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/525
328 Ich bitte deshalb den RV Nordschwarzwald, die 22,9 ha nordwestlich von
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Pinache auf Öschelbronner Gemarkung so wie im 1. Entwurf
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefernvorgeschlagen, als landwirtschaftliche VRG auszuweisen und dem
Öschelbronn.
Wunsch des NV Pforzheim, am östlichsten Ende seines Planungsgebietes
ein „gelbes oder gar weißes Fenster" von ca. 23 ha offenzuhalten, nicht
nachzugeben. Damit würde der TRP Landwirtschaft nicht nur textlich
sondern auch im Kartenteil seinen eigenen Zielen gerecht werden. Im
Rahmen zukünftiger Fortschreibungen wären spätere Gewerbepläne in
angemessener Größe dann immer noch möglich, wenn sich dafür
demokratische Mehrheiten finden sollten und die Öffentlichkeit gebührend
mit einbezogen werden würde. Die Landwirtschaft hätte dann lediglich
eine bessere Ausgangsposition, wofür der TRP Landwirtschaft doch
gedacht ist.
526
527
329
329
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Anmerkung: Es ist unglaublich wie verschwenderisch mit guten Ackerland
umgegangen wird. Ca. 30 ha Gewerbefläche plus eventuelle
Umgehungsstraßen werden ein Waldenserdorf mit ca. 25 ha bewohnter
Fläche erdrücken. Auch die Stromleitungen bedacht? Wir brauchen
Öschelbronner Gewerbegebiet nicht an unserem Dorf!
-
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 127 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
528
330 Mit folgenden Schreiben nehme wir Stellung zum Entwurf des TRP
Landwirtschaft 2015, Niefern-Öschelbronn (B 23/2015 Anlage 6 Teil 2).
Als Enkel des Gründers und Erbauers einer der betroffenen
Landwirtschaftsbetrieben, dessen landwirtschaftliche Fläche vor einer
Herabstufung für ein VBG für ein IKG von ca. 23ha steht, sprechen wir
uns dagegen aus. Hierfür werden ca. 23ha landwirtschaftlich genutzte
Fläche, die im Vergleich fast der gleichen Innenbereichsfläche des direkt
angrenzenden Ortsteils Pinache, der Gemeinde Wiernsheim entspricht
(ca. 25ha), herabgesetzt. Dadurch entsteht eine Gefährdung von qualitativ
ertragreicher agrarwirtschaftlich genutzter Fläche, die an naheliegenden
Gebieten nicht erreicht werden kann.
Auch die geografische Lage des betroffen Gebietes ist nicht außer
Betracht zu nehmen. Ortsnahe Landwirtschaftsbetriebe profitieren
Gewinnmäßig durch sehr geringe Entfernungen zur Betriebsfläche.
Dadurch vermindern sich auch Faktoren, wie Transportzeit, Verschleiß
und Transportwege der landwirtschaftlich, auf den in Zukunft
herabgesetzten Flächen, erzeugter Güter. Bei Umwandlung des VBGs in
ein IKG, geht wichtiges Ackerland einiger Landwirtschaftsbetriebe
verloren, die diese vor betriebswirtschaftliche Probleme stellen wird.
Größere Betriebe müssen diese wegfallenden Flächen ausgleichen, dabei
sind die kleineren Betriebe die Leidtragenden.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 128 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
529
330 Auch die bäuerliche, ländliche geprägte Kulturlandschaft, mit ihren
erholungswirksamen Landschaftsbildern deutlich beeinträchtigt. Die
Attraktivität des Waldenser Ortes wird ebenfalls negativ beeinflusst, da die
Offenhaltung der Fläche zur Entwicklung eines IKGs, die dreifache Fläche
des bisherigen Gewerbegebietes in Pinache einnehmen wird. Die
bisherige Infrastruktur im Umkreis von Pinache, ist für die größere
Ansiedlung einer Industrie, in diesem Gebiet ungeeignet. Die ungünstige
Lage, da die Straßen durch einige enge Ortskerne von
Nachbargemeinden zur Autobahn führen, erhöht sich die Verkehrsdichte,
die Emission und der Lärm. Auch die engen kurvigen Straßen, sowie
beachtliche Höhenunterschiede werden den Verkehrsfluss durch einen
zunehmenden Schwerlastverkehr über seine Grenze bringen.
Abwasserkanäle, die bei Versiegelung des VBGs, müssen ungefähr
doppelt so leistungsfähig sein wie bisher, um einigermaßen einen
Hochwasserschutz zu gewährleisten. Außerdem darf man die Frage nicht
vernachlässigen, warum die Gemeinde Niefern-Öschelbronn dieses
Vorbehaltsgebiet für die Entwicklung von Industrie, an direkter Grenze zu
Pinache entstehen lassen möchte? (siehe Forts.)
530
330
(Forts.) Außer Betracht darf man auch nicht lassen, dass die Gemeinde
Wiernsheim, in Pinache durch Umgehungsstraßen, die schon früher
geplant waren, gedenkt seine innerörtliche Verkehrsdichte zu mindern und
diese, im Falle einer Erschließung des genannten Gewerbegebietes
verwirklichen möchte. Dies würde noch mehr einen wirtschaftlichen
Einschnitt zwingend notwendiger landwirtschaftlich genutzter Fläche von
anliegenden Landwirtschaftsbetrieben bedeuten. Davon sind wir in naher
Zukunft als Nachfolger einer der betroffenen Betriebe, in Folge der
Herabstufung von VRG für die Agrarwirtschaft, betroffen. Auch die
indirekten Folgen eines solchen Projektes, muss man sich in Sichtweite
ziehen. Zu einer langfristigen Ernährungssicherung, Erhaltung des
Landschaftsbild und das Allgemeinwohl in der Region, muss dieses
qualitativ hochwertige Ackerland unabdingbar vor einer solchen
Herabstufung geschützt werden.
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 129 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/531
331 Hiermit bringe ich Einwendungen gegen die Herabstufung von VRG für die
Einwendungen wird nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Landwirtschaft zum VBG vor. Im Zuge der immer mehr fortschreitenden
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernIndustrialisierung kann es doch nicht wahr sein, dass
Öschelbronn.
Ca., 23 ha besten Ackerlandes herabgestuft werden, um die Entwicklung
eines IKGs offen zu halten. Dies widerspricht mir gänzlich den Zielen des
TRPs Landwirtschaft-Plansatz3.3.3 Landwirtschaft. Diese Fläche, welche
herabgestuft werden soll, ist eigentlich Öschelbronner Gemarkung und
soll nun an Wiernsheim-Pinache angrenzen. Durch das bereits
bestehende Gewerbegebiet in Pinache, das eine Größe von 7 ha hat, soll
nun ein IKG möglich gemacht werden, welches zusätzlich 23 ha hat. Rein
rechnerisch hätte dann die gesamte Gewerbefläche eine Größe von ca.
30 ha. Zum Vergleich besteht momentan eine bewohnte Fläche der
Gemeinde Wiernsheim-Pinache von ca. 25 ha. Dies würde für Pinache
einen erheblichen zusätzlichen Fahrzeugverkehr, erhöhte
Hochwassergefahr durch noch mehr versiegelte Flächen bedeuten.
Schließlich läuft Wasser bekanntlich den Berg hinab und somit direkt nach
Pinache.
532
331
Für sieben landwirtschaftliche Betriebe, welche im direkten Einzugsgebiet
(ca.400-1000m entfernt) dieser neuen Fläche liegen, bedeutet dies ein
erheblicher Flächenverlust, ein erheblicher Einschnitt in die
Weiterentwicklung als leistungsfähiger Wirtschaftszweig. 23 ha bestes
Ackerland entspräche der Fläche für einen gesunden landwirtschaftlichen
Familienbetrieb. Warum soll unser schönes Waldenserdorf mit der
ältesten Waldenserkirche Deutschland wegen einem IKG nur noch zum
einem Industriedorf werden, das nicht einmal eine Anbindung an die
Autobahn hat. Durch das IKG wird das Verkehrsaufkommen erheblich
zunehmen nicht nur in Pinache, natürlich auch für die angrenzenden
Nachbargemeinden. Durch dieses erhöhte Verkehrsaufkommen würden
Umgehungsstraßen unumgänglich, da der auftretende Fahrzeugverkehr
nicht mehr alleine durch Pinache abfließen könnte. Das Resultat wäre,
dass Pinache von Straßen und Industrie umschlossen wäre. Noch mehr
versiegelte Flächen und Verlust von bestem Ackerland. Ist so ein FNP
nicht dafür da, um Landwirtschaft zu schützen. Hier würde doch genau
das Gegenteil eintreten!
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 130 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
Ein-
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
533
331 Man sollte sich gut überlegen, so viel Fläche mit einer Bodenqualität, die
eine der besten rund um Pinache ist und als steinlos bezeichnet werden
kann, für ein IKG zu versiegeln. Ich bin der Meinung, dass wir als
Bewohner der Gemeinde Wiernsheim-Pinache über solche gravierende
Veränderungen und Einschnitte durch Ansiedlung von Industrie, wie
dieses IKG, frühzeitig informiert und befragt werden müsste, ob dies
überhaupt gewollt und von Nutzen ist. Des Weiteren entstammt die Idee
dieses geplanten IKG wohl von der Gemeinde Niefern-Öschelbronn, dann
frag ich mich, warum sie es nicht bei sich vor der Türe bauen. Weil es dort
abgelehnt wurde! Und nun sollen wir es akzeptieren, dass es bei uns
gebaut wird, das geht gar nicht. Bestes Ackerland in einer Größe von 23
ha sollte geschützt bleiben. Landwirtschaft sollte geschützt bleiben.
534
332
Mittlerweile befindet sich mein Wohnsitz in Mühlacker, aber ich habe
etliche Jahre sowohl in Öschelbronn als auch in Pinache gewohnt. Seit
über 20 Jahren komme ich nun schon auf den Talhof. Daher fühle ich
mich diesem netten Waldenserdorf nach wie vor sehr verbunden. Mit
großer Besorgnis habe ich davon Kenntnis genommen, dass eine
Herunterstufung und eine damit einhergehende Offenhaltung der
Entwicklung eines IKGs in Pinache, mit einer Größe von weit über 20 ha,
still und leise über den Tisch gehen soll. Dieses Vorhaben ist
unverantwortlich und widerspricht ganzheitlich den Zielen des
Teilregionalplans Landwirtschaft — Plansatz 3.3.3 Landwirtschaft. Der
enormen Bauwut und dem Verschlingen bester landwirtschaftlicher Fläche
muss unbedingt Einhalt geboten werden. Allein die Tatsache, dass
besagtes Gebiet (und ich bin mir sicher, dass das noch nicht das Ende der
Fahnenstange bedeutet) des angedachten Gewerbegebietes größer ist,
als das gesamte Siedlungsgebiet des Ortes Pinache, ist unfassbar!
+/
0/-
Abwägungs- und Beschlussempfehlung
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
0
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Seite 131 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/535
332 Nicht nur das Gewerbegebiet, auch das damit einhergehende erhöhte
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
Verkehrsaufkommen und der Lärm, würden der Gemeinde Wiernsheim
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
einen irreparablen (Image-)Schaden zufügen. Wenn man in Zukunft
«Pinache» hört, wird man den schönen Teilort der Gemeinde nicht mehr
mit der ältesten Waldenserkirche Deutschlands in Verbindung bringen
sondern nur noch das IKG im Sinn haben. Dieses landwirtschaftliche
Gebiet hat auch einen nicht zu unterschätzenden Naherholungswert. Es
wird von vielen Menschen, nicht nur aus Pinache, sehr intensiv genutzt. Es 0
kann doch nicht sein, dass den Interessen der Wirtschaft immer mehr
Gehör geschenkt wird, als denen der Landwirtschaft. Natürlich kann
Deutschland auf keinen Fall zu einem Agrarstaat zurückkehren; das ist
unrealistisch. Aber wir sind verpflichtet solch ein besonderes Ackerland,
wie wir es hier haben, auch für unsere Landwirtschaft zu schützen und zu
erhalten.
536
332
In dem TRP Landwirtschaft heißt es u.a.: „Hierdurch soll der „Druck" auf
diese Flächen genommen werden und die regional besonders
hochwertigen Flächen langfristig für die Landwirtschaft gesichert werden."
Das jetzige Vorhaben der Herabstufung oben genannter Fläche steht hier
in eklatantem Widerspruch!
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht geteilt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
Seite 132 von 135
Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
+/
EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
0/537
332 Dieses Gebiet gehört zu der größten zusammenhängenden
Kenntnisnahme. Siehe Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur
landwirtschaftlichen VRG zwischen Öschelbronn und Pinache, die
Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in Niefern-Öschelbronn.
eigentlich alle Voraussetzungen an VRG erfüllt:
- die natürliche Bodengüte: die Bodenqualität liegt hier deutlich höher als
im Durchschnitt des gesamten Gebietes; die natürliche Senke zum
Glattbach hin, macht den Standort eher feucht, was auch in sehr
trockenen Jahren wie 2003 oder 2015 gute Ernten begünstigt
- die ökonomische Standortgunst: das Gebiet ist flurbereinigt, es finden
0
sich kaum bis keine Steine, das Getreidelager der BayWa befindet sich in
der Nähe und ist fast eben anzufahren
- die Nähe zum Betriebsstandort: mehrere Höfe in nächster Entfernung
- die allgemeine Betriebsstruktur: in den letzten Jahren haben sich
mehrere landwirtschaftliche Betriebe in der Nähe des geplanten
Gewerbegebietes niedergelassen; erst in diesem Jahr wurde eine große
Reitanlage mit mehreren Stallungen gebaut.
538
539
332
333
Welchen Sinn macht es da, jetzt auf 25 ha ein IIKG zu setzen? Das ist
landwirtschaftliche Fläche, die letzten Endes allen fehlt. Das wenige Land,
das dann noch übrig ist, muss unter den verbleibenden Landwirten
aufgeteilt werden. Der TRP Landwirtschaft hat das erklärte Ziel den
Flächenverbrauch insgesamt einzuschränken, eine wirtschaftliche
Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern und vor allem
besonders ertragreiche Böden für die zukünftige Ernährungssicherung zu
erhalten, indem der „Druck" auf solche Flächen genommen wird. Für die
Landwirtschaft verfehlt dieser Entwurf nach der Herabstufung der Fläche
ganz klar dieses Ziel. Noch glaube ich an unsere Demokratie. Auch wenn
man das Gefühl nicht ganz los wird, dass hier in manchen Rathausetagen
eine Untergrabung selbiger stattfindet. Deshalb betone ich vehemente
meine Ablehnung der Herabstufung besagter Fläche vom VRG zum VBG.
(AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Niefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
-
-
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernÖschelbronn.
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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334 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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335 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung möchte ich noch einmal Stellung
Kenntnisnahme. Die kartographische Darstellung der
nehmen zu dem oben genannten Planentwurf. Ich bewirtschafte in
regionalbedeutsamen Betriebe werden künftig als "Vorschlag" geführt
Tiefenbronn einen Betrieb mit 80 ha landwirtschaftlicher Fläche, 70
(siehe hierzu Anlage 7; lfd. Nr. 267.17).
Milchkühen mit Nachzucht und 35 Pferden; dieser wurde als regional
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bedeutsamer Betrieb im Planentwurf berücksichtigt. Der von Ihnen
nachrichtlich übernommene Höfeschutz von 300 Metern wird durch die
Neuaufnahme der VRG an meiner Hofstelle gesichert. Hierdurch wird vor
Ort eine nachhaltige landwirtschaftliche Existenz aufrecht erhalten.
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Die möglicherweise angedachte Ausweitung der Wohnbebauung von
Tiefenbronn an meinen Betrieb würde VRG in Anspruch nehmen. Durch
eine Neuausweisung als VBG wären die direkt angrenzen Flächen
zukünftig für die Bewirtschaftung und Entwicklung zwar noch gegeben,
aber nicht mehr garantiert. Zudem ist zu befürchten, dass eine
Wohnbebauung bis direkt an den landwirtschaftlichen Betrieb hin zu
Beschwerden führen dürfte, da ohne einen räumlichen Puffer Geräusche
und Gerüche, die auf einem Bauernhof unvermeidbar sind, die neuen
Anwohner stören würden.
Die Gemeinde Tiefenbronn kann sich zukünftig bei Gewerbegebieten in
nordöstlicher Richtung ausweiten, wo geringer wertige Flächen vorhanden
sind. Ein weiterer Ausbau von Wohngebieten würde höher wertige
Flächen betreffen, die landwirtschaftlich genutzten und nutzbaren Flächen
verringern und damit die Existenz bestehender landwirtschaftlicher
Betriebe beeinträchtigen. Ich hoffe auf weitere Berücksichtigung bei der
Abwägung.
Hiermit lege ich gegen den TRP Landwirtschaft gem. § 10 ROG i.V. § 12
(2) (3) LplG Wiederspruch ein. Der Wiederspruch betrifft
Flurstücksnummer: (AdV: 7 einzelne Flurstücksnummern genannt).
Hiermit legen wir gegen den TRP Landwirtschaft gem. § 10 ROG i.V. § 12
(2) (3) LplG Widerspruch ein. Der Widerspruch betrifft Gemarkung Röt
Flurstücks nummern: (AdV: 4 einzelne Flurstücksnummern genannt).
Stellungnahme wird gefolgt. Im Rahmen der Vorabstimmungen zur FNP
Fortschreibung wird der Gemeinde eine bedarfsgerechte
Wohnentwicklung zuerkannt. Die in der Stellungnahme angesprochene
Fläche weist alle fachliche Qualitäten eines VRG auf und bleibt weiterhin
als VRG ausgewiesen. (siehe hierzu lfd. Nr. 121 aus der Synopse der
TöB)
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Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Einem allgemeinen Widerspruch gegen
die Aufstellung eines Regionalplans kann nicht gefolgt werden.
Stellungnahme wird nicht gefolgt. Einem allgemeinen Widerspruch gegen
die Aufstellung eines Regionalplans kann nicht gefolgt werden.
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Stand: 01.02.2016
Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Öffentlichkeit)
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EinAbwägungs- und Beschlussempfehlung
lfd. Nr. wender
Anregung / Bedenken
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338 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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339 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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340 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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341 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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342 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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343 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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344 (AdV: Gleiche Stellungnahme wie Einwender 22 unter lfd. Nr. 51 und 52 zu
Bedenken werden nicht gefolgt. Siehe Anlage: Abwägungs- und
- Beschlussvorschlag zur Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes in NiefernNiefern-Öschelbronn bzw. Pinache)
Öschelbronn.
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345 Die Einwender wenden sich gegen die Absicht der Gemeinde
Kenntnisnahme. Der Arbeitskreis Landwirtschaft empfiehlt aus fachlichen
Pfalzgrafenweiler im Rahmen der Bauleitplanung das Gebiet Schwende
Gründen dem Bereich Schwende als VBG für die Landwirtschaft
als Gewerbegebiet auszuweisen. Es wird darauf verwiesen, dass beste
festzulegen.
Böden in Hofnähe verloren gehen würden. Auch mit Blick auf den Entwurf
des TRP Landwirtschaft sprechen sich die Einwender für einen anderen
0
Standort der gewerblichen Entwicklung und den Erhalt der
landwirtschaftlichen Flächen aus. Das dementsprechende Schreiben an
den Gemeinderat Pfalzgrafenweiler wurde dem RV zur Kenntnis
zugeleitet.
Legende:
"+" Stellungnahme wird gefolgt / "0" Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen / "-" Stellungnahme wird nicht gefolgt
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Stand: 01.02.2016